Die Erfindung betrifft eine Absperrarmatur nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Armatur ist aus der EP 01 41 023 A1 bekannt. Bei
ihr liegt eine runde Rundumdichtung in einer konkaven
Ausbildung der Seitenwand des zurückgesetzten Abschnittes,
der nur in einer Gehäusehälfte vorgesehen ist. Diese
Absperrarmatur weist den Nachteil auf, daß die Rundumdichtung
nur eine linienförmige Berührung mit der anderen
Gehäusehälfte, die an ihrer Innenseite völlig plan ist, hat.
Dabei besteht die Gefahr, daß kleine Mengen des
Strömungsmittels, insbesondere wenn es partikuläre
Bestandteile hat, an der Dichtung vorbei auslecken können.
Nachteilig ist ferner, daß diese Armatur nicht in beiden
Durchflußrichtungen dichtschließend ist.
Aus der DE 36 16 361 A1 ist ein Flachschieber für Schüttgut
bekannt, bei dem eine schnurförmige Dichtung zum Schieber hin
eine keilförmige Nut aufweist. Dieser Schieber ist zum
Absperren von Flüssigkeiten nicht gut geeignet, weil sich in
der keilförmigen Nut besonders im unteren Schließbereich,
feste Bestandteile ansammeln können, die einen dichten
Abschluß beeinträchtigen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine
Absperrarmatur zu schaffen, die diese Nachteile vermeidet und
kompakt und mit geringem Kosten- und Zeitaufwand herstellbar
ist.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Mit der Erfindung werden erstaunlich viele Vorteile
erzielt:
Zunächst ist der Vorteil zu nennen, daß die Ausbildung
der Nuten die Verwendung von Profildichtungen erlaubt,
die schon aufgrund ihrer Form eine besonders gute
Abdichtung der beiden Gehäusehälften gewährleisten. Zum
einen wird dadurch eine wesentlich breitere
Anlagefläche des Dichtkörpers oder Dichtprofils an den
jeweiligen Gehäusehälften erzielt. Hinzu kommt, daß
durch die Abwinkelung der Anlageflächen zwischen
Dichtprofil und Gehäusehälften die Dichtungswirkung
verstärkt wird.
Diese gute Dichtungswirkung wird durch Verschieben der
Schieberplatte selber noch verstärkt. Die
Schieberplatte muß nämlich beim Schließen der Armatur
stets soweit heruntergefahren werden, daß der
Dichtkörper im Schließstellungsendbereich, etwa in
Verlängerung der Spindel, um einen Mindestbetrag
eingedrückt wird. Gleichzeitig wird der Dichtkörper
auch beiderseits dieser Spindelachse eingedrückt, und
zwar ebenfalls in Schließbewegungsrichtung. Diese
Kompression der Steges des Dichtkörpers verstärkt somit
noch die Dichtwirkung, weil der Steg seitlich an die
inneren Ränder der Nuten gedrängt wird. Das hat zur
Folge, daß dann, wenn die Schieberplatte geschlossen
ist und damit der Druck des Mediums am größten ist, die
größte Dichtwirkung erzielt wird.
Ein wesentlicher Vorteil folgt daraus, daß bei
aufeinandergesetzten Gehäusehälften diese Nuten eine in
sich geschlossene Kammer bilden. Werden die
Gehäusehälften zusammengeschraubt, so liegen die
inneren Oberflächen der Randbereiche der Gehäusehälften
direkt aufeinander. Auch wenn beide Gehäusehälften mit
starkem Druck gegeneinander verschraubt werden, wird
dadurch kein weiterer Druck auf den in der Kammer
liegenden U-förmigen Dichtkörper ausgeübt. Die
Formgebung, Maße und Material des Dichtkörpers sind so
bemessen, daß er bei zusammengesetzten Gehäusehälften
mit vorbestimmtem Druck gegen die Kammerwände anliegt.
Dieser definierte Druck bleibt erhalten, auch wenn die
beiden Gehäusehälften mit stärkerer Kraft
zusammengeschraubt werden.
Beide Gehäusehälften können identisch zueinander
ausgebildet sein. Diese Weiterbildung der Erfindung
bringt den Vorteil mit sich, daß beide Teile des
Gehäuses mit demselben Modell hergestellt werden
können, wodurch die Herstellungskosten erheblich
reduziert werden können.
Da die Nuten in den beiden Gehäusehälften
kontinuierlich geführt sind, erhält man den weiteren
Vorteil, daß die der Schieberplatte benachbarte
Außenseite des Dichtkörpers, wenn die Schieberplatte
heruntergefahren wird, auf seiner Länge gleichmäßig
komprimiert wird.
Diese Ausführung der Nuten dergestalt, daß sie bei
zusammengesetzten Gehäusehälften eine Kammer bilden,
hat jedoch noch einen weiteren Vorteil. Gerade wegen
der gleichmäßigen Kompression des Dichtkörpers bei
hereingefahrener Schieberplatte ist es möglich, die
seitliche Breite des Dichtkörpers schmal auszubilden,
also mit einem kleineren Querschnitt. Gemeint ist dabei
der Querschnitt von der vertikalen oder Spindelachse
des Schiebergehäuses zu der Außenseite hin. Daraus
wieder folgt, daß bei gleichem Außenumfang des
Schiebergehäuses ein größerer Randbereich für die
Bildung von Ausnehmungen oder Bohrungen zur Verfügung
steht, die als Anflanschöffnungen verwendet werden
können.
Daraus wieder folgt der weitere Vorteil, daß man die
erfindungsgemäße Armatur nicht nur als Einklemmarmatur
verwenden kann, sondern gleichzeitig auch, ohne
Änderung der Konstruktion, als Endarmatur.
In diesem Zusammenhang muß auch auf folgenden Vorteil
hingewiesen werden: Da die Nuten im Gehäuse als
Ausnehmung vorgesehen sind, also keinen Einfluß auf
den Abstand der Gehäuseplatten zueinander haben, ist es
möglich, den Dichtkörper in Durchflußrichtung mit einer
relativ großen Dimensionierung auszubilden. Diese
mögliche große Dimensionierung ermöglicht wiederum die
Ausbildung des Dichtkörpers mit einer relativ kleinen
Dimensionierung quer zur Durchflußrichtung, und zwar
bei gleichem Querschnittsvolumen des Dichtkörpers. Je
geringer die zulässige Dimensionierung in
Querschnittsrichtung ist, desto größer wiederum ist der
Randbereich des Gehäusekörpers, der für
Anflanschöffnungen zur Verfügung steht.
Vorteilhafterweise liegt der vorstehende Profilsteg des
Dichtkörpers seitlich an den zurückgesetzten Innenseiten der
beiden Gehäusehälften an.
Diese Weiterbildung der Erfindung erhöht wiederum die
Dichtwirkung, da sie verhindert, daß Strömungsmedium auch nur
bis zum Rand der Nut gelangen kann.
Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung enthält der
zurückgesetzte Abschnitt in sich Ausnehmungen, wobei ein
zusammenhängender Randbereich in der Ebene der ihm
zugewandten Oberfläche der Schieberplatte in
Längsbewegungsrichtung der Schieberplatte links und rechts
neben der Nut und im von der Durchflußöffnung entfernten
Bereich verbleibt.
Dieser zusammenhängende umlaufende Bereich weist zum einen
den Vorteil auf, daß er eine gleichmäßige Führung der
Schieberplatte gewährleistet. Ferner bringt er den Vorteil
mit sich, daß seine Innenkanten als Abstreifkanten dienen,
die in die Nuten eingedrungene partikuläre Stoffe von der
Schieberplatte abstreifen.
Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist der zur
Schieberplatte hin vorstehende Stegabschnitt des U-förmigen
Dichtkörpers im unteren Schließbereich verbreitert.
Zweckmäßigerweise ist, komplementär zur Verbreiterung des
Steges des U-förmigen Dichtkörpers im unteren Schließbereich,
der innere Rand der Nut zu seiner Gehäusehälfte hin fliehend
ausgebildet.
Die den Seiten des Schiebers zugewandten Flächen dieser
U-Dichtung weisen eine gleichbleibende Dicke auf. Im unteren
Schließbereich ist jedoch die der Schieberkante zugewandte
U-förmige Dichtung in Durchflußrichtung des Mediums
verbreitert ausgeführt. Diese Ausführungsform trägt der
Tatsache Rechnung, daß der untere Endbereich der
Schieberplatte, weil er von der möglichen Schieberführung und
Halterung besonders weit entfernt ist, besonders starke
seitliche Auslenkungen erfährt.
Bei der üblichen Form der Dichtung besteht stets die Gefahr,
daß durch die Auslenkung des unteren Schieberplattenendes die
Schieberplattenkante an eine Kante des Gehäuses aufläuft und
die schützende Beschichtung beschädigt. Hinzu kommt, daß
durch dieses Auflaufen die Schieberplatte selber erheblich
beschädigt werden kann. Hinzu kommt ferner, daß bei den
klassischen Dichtungen mit gleichbleibender Oberfläche durch
dieses seitliche Auslenken der Schieberplatte im unteren
Endbereich die Armatur undicht und beschädigt wird.
Aufgrund der erfindungsgemäßen verbreiterten Form der
dichtenden, in Schließstellung anliegenden Oberfläche des
U-förmigen Dichtkörpers, nämlich einer Breite, die merklich
breiter als diejenige der Schieberplatte ist, werden alle
diese Nachteile vermieden. Wird die Schieberplatte in
Schließstellung gefahren, so liegt sie so auf der dichtenden
Oberfläche des U-förmigen Dichtkörpers auf, daß beiderseits
der Schieberoberflächen noch ein hinreichendes Volumen der
Dichtung vorhanden ist. Die Schieberplatte wird bei ihrer
Führung in die Schließstellung mit der Endbereichsfläche so
in den Dichtgummi hineingeführt, daß beiderseits der
Schieberplatte noch ein Gummivolumen verbleibt. Wenn jetzt
aufgrund eines starken Strömungsmitteldruckes die
Schieberplatte seitlich ausgelenkt wird, wirkt das
verbleibende Volumen des Dichtungsmaterials zwischen der
Schieberplattenkante einerseits und der benachbarten Kante
des Gehäuses andererseits zum einen als schützende Pufferung
und zum anderen als Dichtung.
Auf diese Weise werden Beschädigungen sowohl an der
Schieberplatte als auch am Gehäuse zwangsläufig und sicher
vermieden.
Selbstverständlich sind die Gehäusehälften so ausgebildet,
daß sie dieser besonderen Formgebung des U-förmigen
Dichtkörpers entsprechen. D.h. der Abstand der einander
zugewandten Gehäuseflächen im Bereich des U-förmigen
Dichtkörpers ist in diesem unteren Bereich größer als im
seitlichen oberen Bereich der Gehäusehälften.
Die Nuten in den Gehäusehälften, welche gemeinsam die Kammer
bilden, einerseits und die Breite des U-förmigen Dichtkörpers
andererseits sind komplementär zueinander geformt. Der
Dichtkörper füllt die gebildete Kammer auch in der
unbelasteten Stellung im wesentlichen aus.
Der U-förmige Dichtkörper selber kann aus irgendeinem für
seinen Zweck geeigneten Material bestehen, z. B. aus EPDM,
aus unbewehrtem oder bewehrtem Elastomer.
Der U-förmige Dichtkörper kann im Querschnitt T-förmig
ausgebildet und so angeordnet sein, daß die beiden Schenkel
jeweils in einer der U-förmigen Nuten liegen, während der Steg
aus den Nuten zwischen deren inneren Rändern nach innen hin
vorsteht.
Die U-förmige Dichtung besteht aus EPDM, Elastomer oder einem anderen
geeigneten Material. Sie ist vorzugsweise armiert,
z. B. stahlarmiert.
Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung sind das
Querschnittsvolumen der Nuten einerseits und der Querschnitt
des U-förmigen Dichtkörpers andererseits so bemessen, daß das
Dichtprofil auch in unbelastetem Zustand mit gewünschter
Vorspannung in dem Gehäuse liegt.
Die dem Schieber zugewandte Stegoberfläche des Dichtkörpers
kann konvex ausgebildet sein. Mit dieser konvexen Ausbildung
der Fläche, an der die Schieberplatte anliegt, wird die
Flächenpressung reguliert. D.h. die Fläche, die benötigt
wird, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten, wird
schon im Gußverfahren erreicht.
Die Konvexität ist nach einer Ausführungsform der Erfindung
so bemessen, daß auch bei eingeschobener Schieberplatte an
den äußeren Rändern der Stegoberfläche eine bestimmte
Konvexität bleibt. Dadurch ergibt sich der Vorteil einer
geringeren Reibfläche zwischen Schieberplatte und
Dichtkörper. Ferner treten kleinere Betätigungskräfte auf.
Hinzu kommt der Vorteil eines geringeren Verdrängungsvolumens
des Elastomers und damit Verschleißes.
Vorteilhafterweiser ist die Dicke des Dichtkörpers so
bemessen, daß er in unbelastetem Zustand einen Abstand zu den
jeweils ihm zugewandten Nutenböden der Nutenkammer senkrecht
zur Durchströmungsrichtung aufweist.
Diese Weiterbildung der Erfindung weist den Vorteil auf, daß
bei Herunterfahren der Schieberplatte in Richtung auf die
Schließstellung ein Aufnahmevolumen für das von der
Schieberplatte verdrängte Volumen des Dichtkörpers vorhanden
ist. Wenn die Gehäusehälften zusammengesetzt sind und die
Schieberplatte herunterbewegt wird, wird der Dichtkörper
durch die seitlichen Bereiche der Schieberplatte so verformt,
daß er den Querschnitt der Kammer vollständig ausfüllt.
Üblicherweise sind Schieberplatten und dementsprechend auch
der U-förmige Dichtkörper von Schieberarmaturen im unteren
Endbereich halbkreisförmig ausgebildet.
Nach einer wiederum anderen Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung jedoch ist der untere Bereich des U-förmigen
Dichtkörpers nur im unteren Endbereich kreissegmentförmig
ausgebildet, während er von den seitlichen Bereichen dieser
Kreissegmentform zu den parallelen Abschnitten hin im
wesentlichen gradlinig ausgebildet ist. Der Dichtkörper ist
entsprechend komplementär ausgebildet.
Der Grund für diese Formgebung ist folgender: Da der
Dichtkörper in geschlossener Stellung seitlich dieses
Spindelachsenpunktes bis zu den parallelen Rändern des
Dichtkörpers hin überall etwa gleich tief in diesen
eindringen soll, kommt man zu folgendem Ergebnis: Je nach
Neigung dieses unteren, also konkaven Abschnittes muß die
Eindringtiefe des Schiebers in Schließbewegungsrichtung
erheblich tiefer sein als die Eindringtiefe senkrecht zur
Oberfläche im Spindelachsenbereich dieses Teils. Je flacher
die Krümmung oder Neigung des konkaven Bereiches des
Dichtkörpers ist, um so weniger groß ist die notwendige
Eindringtiefe des Schließkörpers in Schließbewegungsrichtung.
Dies hat auch den Vorteil, daß, weil Dichtkörper und
Schließkörper, also Unterkante der Schieberplatte, seitlich
in Richtung auf eine Rechtecksform hin ausgebildet sind,
geringere Kräfte erforderlich sind, um die Armatur
abzudichten.
Die Erfindung ist im folgenden anhand eines Ausführungs
beispiels und der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In
letzterer zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Schieberarmatur im
Schnitt,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Armatur im Schnitt, mit
Kraftkolben und zentrisch angeordneter Spindel,
sowie Draufsicht auf die untere Abschlußplatte,
die gleichzeitig eine Anbauplatte ist,
Fig. 4 eine Vorderansicht der Armatur,
Fig. 5 die Draufsicht auf die Armatur mit weggelassenem
Oberteil,
Fig. 6 die mehrteilige Ausbildung der ausbaubaren
Halterungen für verschiedene Antriebe,
Fig. 7 den Übergang zwischen U-förmiger Dichtung und der
Stopfdichtung,
Fig. 8 einen Querschnitt der Kammer für die U-förmige
Dichtung, und
Fig. 9 die Form der U-Dichtung.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht einer Schieberarmatur 12
im Schnitt. In dieser Darstellung ist in der linken Hälfte
die Schieberplatte 16 in der unteren Endstellung, also in der
Schließstellung gezeigt, während in der rechten Hälfte der
Fig. 1 die Schieberplatte 16 in geöffneter Stellung
dargestellt ist, in der sie die Durchflußöffnung 18
vollständig freigibt.
Die Gehäusehälfte 14 weist im mittleren Abschnitt oberhalb
der Durchflußöffnung, also zwischen dieser und ihrem oberen
Rand einen zurückgesetzten Abschnitt 20 auf, wodurch ein Teil
der Schieberplattenkammer gebildet wird. Diese Gehäusehälfte
14 ist spiegelsymmetrisch zu der anderen Gehäusehälfte, so
daß beide Gehäusehälften 14 im zusammengesetzten Zustand
durch die jeweiligen zurückgesetzten Abschnitte 20 die
Schieberplattenkammer bilden, wie man in Fig. 3 sieht.
Diese durch den zurückgesetzten Abschnitt 20 gebildete
Vertiefung ist so ausgebildet, daß rechts und links jeweils
eine Führungsleiste 26 entsteht, an denen die ihr zugewandte
Oberfläche der Schieberplatte 16 bei ihrer Bewegung geführt
wird. Die Führungsleiste 26 ist unten bei 28 längs einer
Linie durch Zurücksetzen des entsprechenden Gehäuseteils
begrenzt. Auf die Bedeutung dieses linienartigen Abschlusses
der Führungsleiste an ihrem unteren Ende, jedoch oberhalb der
untersten Stelle der Durchflußöffnung 29, wird weiter unten
noch eingegangen werden.
In ihrem unteren Endabschnitt ist die Durchflußöffnung 18
symmetrisch zu dem Spindelachsenpunkt 29, an der tiefsten
Stelle der Durchflußöffnung, kreissegmentförmig ausgebildet.
Wie man jedoch in Fig. 1 sieht, ist dieser kreissegmentför
mige Abschnitt nur auf etwa ein Drittel der Länge von der
Spindelachse zu dem rechten Randbereich der Schieberplatte
hin kreissegmentförmig ausgebildet. Von da an geht die Kontur
der Durchflußöffnung 18 in einen im wesentlichen geradlinigen
Teil 34 über, der bis zum seitlichen Randbereich reicht. Die
Schieberplatte 16 ist an ihrem unteren Ende dementsprechend
ausgebildet, wie bei 17 dargestellt.
Dieser im wesentlichen geradlinige Teil der unteren
Schieberplattenkante 17 schneidet den inneren Rand der
Führungsleisten 26 an einem Punkt 35, der in Fig. 1
eingekreist ist. Die beschriebene Form der Führungsleisten 26
und der unteren Kante 17 der Schieberplatte weist besondere
Vorteile auf:
Wie man bei 35 sieht, gibt es eine Stelle, an der die
Schieberplatte 16 punktförmig an der jeweiligen
Führungsleiste 26 anliegt. Solange kein Druck auf die
Schieberplatte 16 ausgeübt wird, ist diese Anordnung
problemlos. Wird jedoch die Schieberplatte in die
Schließstellung verschoben, so tritt insbesondere kurz vor
dem Erreichen der Schließendlage ein besonders hoher Druck
auf die Schieberplatte 16 auf. Dadurch wird ein so hoher
Anpreßdruck erzeugt, daß die Führungsleiste beschädigt werden
kann.
Um diese Gefahr zu vermeiden ist die Führungsleiste 26 an
ihrem unteren Ende bei 28 senkrecht abgeschnitten. Wenn die
Schieberplatte 16 nach unten verfahren wird, wandert auch der
Anlagepunkt 35 nach unten. Die Abmessungen sind jedoch,
insbesondere auch durch die geradlinigen Teile 17 der unteren
Schieberplattenkante so bemessen, daß dieser geradlinige
Kantenabschnitt sich bereits unterhalb der Kante 28 der
Führungsleiste 26 befindet, bevor die Schieberplatte 16 die
untere Endlage erreicht, also bevor der volle Strömungsdruck
auf die Schieberplatte 16 wirkt.
Wird jetzt die Schieberplatte 16 weiter nach unten in
Richtung Schließstellung verschoben, wobei der Strömungsdruck
auf die Schieberplatte 16 erheblich anwachsen kann, so
besteht keine Gefährdung der Oberfläche der Führungsleiste 26
und auch keine Gefahr der Beschädigung der Schieberplatte 16,
da letztere mit ihrem Randbereich flächenhaft seitlich an den
Führungsleisten 26 anliegt. Ein punktförmiger Anpreßdruck
kann somit gemäß der vorliegenden Erfindung im untersten
Bereich der Schieberplattenstellung gar nicht entstehen.
Außerhalb der beiden Führungsleisten 26 ist eine U-förmige
Nut 22 ausgebildet. Diese Nut 22 verläuft von der Ebene des
zurückgesetzten hinteren Abschnittes 20 in die Gehäusehälfte
14 hinein, und die äußere Begrenzungswand 23 dieser Nut 22
erstreckt sich über die genannte Ebene des zurückgesetzten
Abschnitts 20 hinaus bis zur Berührungsebene der Randbereiche
44 der Gehäusehälfte 14.
Die innere Begrenzungswand der Nut 22 verläuft von der
Nutenbodenkante 24a schräg zum oberen Rand 24b, siehe auch
Fig. 2 und 8. Letzterer befindet sich geringfügig
unterhalb der führenden Oberfläche der Führungsleisten 26.
Wie jedoch durch die Linie 24 angezeigt ist, vergleiche auch
Fig. 2, ist dieser obere Rand von dem linienförmigen unteren
Ende 28 der Führungsleiste 26 zu dem Spindelachsenpunkt 29
zunehmend in die Gehäusehälfte 14 hinein versenkt
ausgebildet. Dadurch entsteht zwischen den gegenüberliegenden
oberen inneren Rändern 24 der beiden Nuten 22, wenn beide
Gehäusehälften 14 miteinander verbunden sind, ein
verbreiteter Abschnitt, siehe Fig. 2, dessen Bedeutung im
folgenden beschrieben wird.
In der durch die Nuten 22 gebildeten U-förmigen
Dichtungskammer ist ein im Querschnitt profilförmig
ausgebildeter, U-förmiger Dichtkörper 38 angeordnet. Dieser
Dichtkörper enthält eine Stahlbewehrung 39, siehe Fig. 2.
Wie man aus letzterer sieht, füllt der Dichtkörper oder das
Dichtungsprofil 38 die Nut 22 nicht vollständig aus, sondern
läßt im Nutenboden noch einen Verdrängungsraum 40 frei. Im
übrigen ist der Querschnitt des Dichtkörpers 38 so geformt,
daß er an dem äußeren Umfang der Nut 22 anliegt und ein
Stegabschnitt 42 zwischen den Gehäusehälften 14 zur
Schieberplattenkammer hin vorsteht. Die innere Oberfläche
dieses Stegabschnittes 42 erstreckt sich auf einen kleinen
Bereich über die Führungsleisten 26, wobei die in
Durchflußrichtung rechten bzw. linken Seiten des Dichtkörpers
38 dichtend an den entsprechend geformten Seitenflächen der
Gehäusehälften 14 anliegen.
Wie man in Fig. 2 besonders deutlich sieht, ist der
mittlere, zur Schieberplatte hin vorstehende Stegabschnitt 42
des Dichtkörpers und von dem rechten und linken Seitenteil
zur Spindelachse hin im unteren Bereich erheblich
verbreitert.
Wenn die Schieberplatte 16 in Richtung ihrer Schließstellung
verschoben wird, kommen ihre seitlichen Ränder mit der ihnen
zugewandten Oberfläche des Stegabschnittes 42 des U-förmigen
Dichtkörpers 38 zum Eingriff. Dabei wird in den beiden
Schenkelabschnitten des U-förmigen Dichtkörpers 38 die
Oberfläche des Stegabschnittes 42 jeweils nach außen
verdrängt, wodurch eine sichere Abdichtung zwischen den
jeweiligen Seiten der Schieberplatte 16 und den ihnen
zugewandten Oberflächen des Dichtkörpers 38 im
Schenkelbereich desselben erzielt wird. Das dabei verdrängte
Volumen des Dichtungsprofils 38 kann in die Verdrängungsräume
ausweichen.
In der Schließstellung liegt die Schieberplatte 16 mit ihrem
unteren Randbereich an dem gekrümmten Abschnitt des inneren
Stegabschnitts 42 des Teils des Dichtkörpers 38 an.
Zum besseren Verständnis der Bedeutung dieser beschriebenen
Formgebung wird auf folgendes hingewiesen. Bei der üblichen
Form des Dichtkörpers, der eine gleichbleibende Breite hat,
besteht die Gefahr, daß unter Druckbeaufschlagung durch die
Auslenkung des unteren Endes der Schieberplatte die
Schieberplattenkante auf eine Kante des Gehäuses aufläuft und
die schützende Beschichtung desselben beschädigt. Hinzu
kommt, daß durch dieses Auflaufen die Schieberplatte selber
erheblich beschädigt werden kann. Ferner weisen die
klassischen Dichtungen den Nachteil auf, daß wegen der
gleichbleibenden Oberfläche und wegen der Auslenkung des
unteren Endes der Schieberplatte die Armatur im unteren
Endbereich undicht und beschädigt wird, solange das
Schieberplattenende ausgelenkt ist.
Aufgrund der erfindungsgemäß verbreiterten Form des
U-förmigen Dichtkörpers 38, nämlich einer Breite, die
merklich breiter als die Dicke der Schieberplatte 16 ist,
werden alle diese Nachteile verhindert. Wird die
Schieberplatte 16 in die Schließstellung gefahren, so liegt
sie so an der dichtenden Oberfläche des Stegabschnitts 42 des
U-förmigen Dichtkörpers an, daß beiderseits der
Schieberplattenoberflächen noch ein hinreichendes Volumen der
Dichtung vorhanden ist. Die Schieberplatte 16 wird bei ihrer
Führung in die Schließstellung mit ihrer Endbereichsfläche so
in den Dichtkörper 38 hineingeführt, daß beiderseits der
Schieberplatte 16 noch ein Volumen des Stegabschnitts 42 des
Dichtkörpers 38 verbleibt. Wenn jetzt aufgrund eines starken
Strömungsdruckes die Schieberplatte 16 seitlich ausgelenkt
wird, wirkt das verbleibende Volumen des Dichtungsmaterials
zwischen der Schieberplattenkante einerseits und der
benachbarten Kante 24 des Gehäuses andererseits zum einen als
schützende Pufferung und zum anderen als Dichtung.
Wie man aus Fig. 1 sieht, weisen die Nut 22 und der darin
liegende Dichtkörper 38 von rechts nach links jeweils nur
einen relativ kleinen Querschnitt auf. Somit ist der
Randbereich 44 der Gehäusehälfte 14 frei für Schrauben 46 und
47. Die kleineren Bohrungen 46 sind für Schraubbolzen
vorgesehen, mit denen die beiden Gehäusehälften 14
miteinander verbunden werden. Die größeren Bohrungen 47 sind
als Anflanschbohrungen für anzuflanschende Rohre ausgebildet,
oder als Führungsbohrungen für Bolzen, wenn die Armatur
zwischen Rohrflanschen eingeklemmt wird.
Wie man dieser Figur entnehmen kann, kann die beschriebene
Armatur sowohl als Absperrschieber zwischen zwei Rohren
eingebaut, als auch direkt als Endarmatur verwendet werden.
Im oberen Bereich der Gehäusehälften 14 sieht man eine Kammer
52, welche die Querdichtung aufnimmt. Letztere besteht im
Ausführungsbeispiel aus mehreren um die Platte umlaufenden
Strängen 54, 56 und 58. Der untere Vierkantstrang 54 und der
obere Vierkantstrang 58 bestehen beispielsweise aus Teflon.
Zwischen diesen ist ein O-Ring 56 angeordnet, der aus einem
Elastomer besteht.
Diese Querdichtungskammer 52 ist oben durch eine Brille 60
abgeschlossen, die eine Ausnehmung 62 zur Durchführung der
Schieberplatte 16 enthält, siehe Fig. 5. Die Brille 60 ist
mit ihrem unteren Endbereich 64 in die Querdichtungskammer
eingesetzt. In dieser Lage drückt sie die Dichtungsstränge
54, 56 und 58 mit gewünschtem Vordruck gegeneinander.
Weitere Einzelheiten dieser Brille 60 und deren Montage sind
anhand der Fig. 5 näher beschrieben.
Die Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht der Armatur im Schnitt.
Der obere Teil, welcher die Spindel 19 enthält und zum
Betätigen der Schieberplatte 16 dient, ist, ähnlich wie der
Oberteil bei der Fig. 1, im folgenden nicht näher
beschrieben.
In dieser Fig. 3 sieht man, daß die beiden Gehäusehälften 14
symmetrisch ausgebildet sind. Die Schieberplatte 16 ist in
ihrer Schließstellung dargestellt, in der sie unten bei 29 an
dem vorstehenden Stegabschnitt 42 des Dichtkörpers 38
anliegt. Die beiden Gehäusehälften sind durch Schrauben 48
und Muttern 49 miteinander verbunden.
Im unteren Bereich dieser Fig. 3 sieht man gut, daß
unterhalb von 67 der innere Rand der Nut 22 sich in der
rechten Gehäusehälfte mit zunehmender Näherung an den unteren
Randbereich nach rechts geneigt verläuft, während er in der
linken Gehäusehälfte nach links geneigt verläuft. Auf diese
Weise ist der Abstand D der inneren Ränder der Nuten 22 am
unteren Ende der Durchflußöffnung 18 erheblich breiter als
die Schieberplatte 16. Die Oberfläche des der Schieberplatte
16 zugewandten Stegabschnittes 42 des U-förmigen Dichtkörpers
38 ist ebenfalls erheblich breiter als die Dicke der
Schieberplatte 16.
Wie man in dieser Fig. 3 sieht, ist der obere Teil der
rechten Gehäusehälfte 14 als nach rechts vorstehender
Ausleger 68 ausgebildet, während der obere Teil der linken
Gehäusehälfte 14 nach links als Ausleger ausgebildet ist. In
diesem Ausleger 68, welcher etwa auf der Höhe der
Querdichtungskammer ausgebildet ist, sind Schrauben oder
Bolzen 66 und Muttern 65 zur Befestigung der Brille 60
eingeschraubt.
Im übrigen bezeichnen gleiche Bezugszeichen dieselben Teile
wie die entsprechenden Bezugszeichen in Fig. 1.
Die Fig. 4 zeigt eine Vorderansicht der Armatur. Wie man aus
dieser Figur sieht, ist der Querschnitt der Durchflußöffnung
18 rechts und links auf einer Länge 21 etwa geradlinig
begrenzt. Der übrige Umfang der Strömungs- oder
Durchflußöffnung 18 ist oben und unten kreissegmentförmig
ausgebildet. In dieser Figur sieht man besonders deutlich,
daß die Ausnehmungen 47 zum Anflanschen am Rohr oder auch zum
Anflanschen von Rohren geeignet sind. Ferner sind
Gewindesacklöcher 45 oberhalb der Durchflußöffnung 18
vorgesehen.
Der obere Antriebsteil der Armatur, der die Spindel 19 und
damit die Schieberplatte 16 antreibt, ist nicht näher
beschrieben, da er nicht erfindungswesentlich ist.
Die Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf die Armatur mit
abgenommenem Antriebsteil. In der Figur sieht man auch die
Ausleger 68 und auch die eingesetzte Brille 60. Die Brille
ist mittels Schrauben oder Bolzen 66 und Muttern 65 mit den
Gehäusehälften 14 miteinander verschraubt. Ferner sieht man
deutlich die Ausnehmung 62, welche zur Aufnahme der
Schieberplatte 16 dient.
Die Fig. 6 zeigt das obere Ende des Antriebsteils. Wie man
in dieser Figur sieht, ist eine Endplatte 72 vorgesehen,
welche eine außermittige Ausnehmung 74 zur Aufnahme des
oberen Endes der Spindel 19 enthält. Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist diese Endplatte 72 jedoch relativ schmal
ausgeführt, da sie nicht die gesamte Stabilität sichern muß.
Vielmehr ist diese Platte 72 als Adapterplatte ausgebildet.
Sie enthält weitere Öffnungen 76, über welche eine weitere
Platte 78 mit der Endplatte 72 verbunden werden kann. Diese
obere Platte 78, die leicht auswechselbar ist, weist wiederum
Öffnungen 80 zur Montage weiterer Antriebsteile (z. B.
Elektroantrieb, Kraftkolbenantrieb) auf. Gemäß dieser
Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, eine Armatur
einschließlich der Spindelhalterung so auszubilden, daß sie
durch leichtes Auswechseln der weiteren Platte 78 und durch
deren Verbindung mit der Adapterplatte 72 umgerüstet werden
kann. Die Umrüstung, z. B. von Handantrieb auf
Elektroantrieb, ist in denkbar einfacher Weise ausführbar,
ohne die gesamte Armatur auseinandernehmen zu müssen.
In Fig. 7 sieht man den Übergang zwischen dem U-förmigen
Dichtkörper 38 und den Querdichtungssträngen 54, 56 und 58.
Im oberen Endbereich jedes der beiden Schenkel endet der nach
innen vorstehende Stegabschnitt 42 vor dem anderen Teil des
Dichtkörpers 38. In dieser Ausnehmung liegt der untere
Strang, der quer um die Schieberplatte 16 verläuft.
Wie man in der Draufsicht der Fig. 8 sieht, weist auch der
Schenkelabschnitt des Dichtkörpers 38 eine abgerundete
Ausnehmung 82 auf. Diese Ausnehmung 82 ermöglicht eine satte
seitliche Anlage des Dichtungsstranges 54. Dieser liegt somit
sowohl unten als auch seitlich dichtend in der Ausnehmung des
Dichtkörpers 38. Auf diese Weise wird eine besonders gute
Dichtung gewährleistet.
Die Fig. 9 zeigt eine Ansicht eines Teils des Dichtkörpers
38. Mit gestrichelten Linien ist die Lage des
Bewehrungsstahls 39 angedeutet. Ferner sieht man in dieser
Figur, daß der nach innen vorstehende Profilsteg 42 unterhalb
des oberen Randes des Schenkels des Dichtkörpers 38 endet.
Außerdem sieht man die abgerundete Ausnehmung 82 in dem
Querteil des Dichtkörpers 38, welche
die satte Anlage des Dichtungsstranges 54 ermöglicht.
Aus Fig. 7 sieht man ferner, daß der äußere Rand der
Querdichtungskammer 52 gegenüber dem äußeren Rand der Nuten
22 nach innen versetzt ist. Durch diese Versetzung wird
ebenfalls eine besonders gute Dichtleistung gewährleistet.
Diese wird noch dadurch verstärkt, daß die Brille 60 mit
ihrem unteren Abschnitt 64 von oben auf den Vierkantstrang 58
drückt. Durch diesen Einsatz der Brille 60 werden die
Dichtungsstränge 54, 56 und 58 mit der gewünschten
Vorspannung gegeneinander gedrückt.