DE4034976A1 - Mit einer organosiliciumverbindung behandeltes siliciumdioxid, dieses siliciumdioxid enthaltendes gemisch und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents
Mit einer organosiliciumverbindung behandeltes siliciumdioxid, dieses siliciumdioxid enthaltendes gemisch und verfahren zu dessen herstellungInfo
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- C09C1/00—Treatment of specific inorganic materials other than fibrous fillers; Preparation of carbon black
- C09C1/28—Compounds of silicon
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-
- C—CHEMISTRY; METALLURGY
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- C07F—ACYCLIC, CARBOCYCLIC OR HETEROCYCLIC COMPOUNDS CONTAINING ELEMENTS OTHER THAN CARBON, HYDROGEN, HALOGEN, OXYGEN, NITROGEN, SULFUR, SELENIUM OR TELLURIUM
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-
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Description
Die Erfindung betrifft ein mit einer Organosiliciumverbindung
behandeltes Siliciumdioxid, ein dieses Siliciumdioxid enthaltendes
Gemisch und ein Verfahren zur Herstellung dieses
Gemisches.
Organosiliciumverbindungen enthaltende Gemische, wie Siliconkautschuke,
Siliconfette und Siliconöle, werden mit Siliciumdioxidpulver
versetzt, um die Fließfähigkeit einzustellen,
die mechanische Festigkeit zu erhöhen oder die Trenneigenschaften,
Klebstoffeigenschaften, die Verdichtungsverformung
sowie die Wärme oder Chemikalienbeständigkeit zu verbessern.
Derartige Siliciumdioxidpulver sind zum Beispiel pyrogenes
Siliciumdioxid, das durch Hydrolyse einer Siliciumverbindung
in einer Wasserstoff-Sauerstoff-Flamme hergestellt wurde,
oder aus einem Naßverfahren stammendes Siliciumdioxid, das
durch Hydrolysieren von zum Beispiel Natriumsilicat in Wasser
und nachfolgende Neutralisation erhalten wurde. Jedoch tragen
diese Siliciumdioxidpulver eine Anzahl von Silanolgruppen an
ihrer Oberfläche. Deshalb können diese Pulver, wenn sie so,
wie sie sind, in eine Organopolysiloxanverbindung eingemischt
werden und anschließend ein Verkneten erfolgt, beim Lagern
eine "Pseudovernetzung" genannte Strukturänderung ("Krepphärten")
verursachen. Dabei nimmt die Viskosität zu und die
Masse verliert schließlich ihre Fließfähigkeit, ohne daß eine
tatsächliche Vernetzung stattgefunden hat. Bei erneutem
Kneten der Masse in einem geeigneten Mischer wird die
Fließfähigkeit wieder zurückerhalten. Insbesondere kann im
Falle von Kautschukmischungen eine weitgehende Pseudovernetzung
stattfinden.
Als Siliciumdioxidpulver, welche die vorgenannten Nachteile
des Standes der Technik ausräumen, sind solche bekannt, die
mit einem Chlorsilan der Formel R⁴₃SiCl, R⁴₃SiCl₂ oder
R⁴SiCl₃, wobei R⁴ einen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen darstellt, oder mit einem Silazan der
Formel (R⁴₃Si)₂NH, worin R⁴ die vorstehende Bedeutung hat,
behandelt worden sind, wobei die Silanolgruppen an der Oberfläche
der Siliciumdioxidpulver silyliert worden sind (vgl.
US-A 35 32 664).
Zur Herstellung eines ein Organopolysiloxan enthaltenden
Gemisches, welches das behandelte Siliciumdioxid enthält, ist
ein Verfahren bekannt, bei dem ein Siliciumdioxidpulver mit
einem Siliciumkautschuk gemischt und dann das erhaltene
Gemisch z. B. mit dem genannten Silazan, einem Dialkylsilandiol
oder einem Alkoxysilan gemischt wird, gefolgt von einer
Reaktion. Im Laufe des Mischvorgangs werden dabei die an der
Oberfläche des Siliciumdioxidpulvers vorliegenden Silanolgruppen
silyliert (vgl. Japanische Patentveröffentlichungen
No. 58-8703 (1983) und 56-34 227 (1981)).
Bei den eine Organopolysiloxanverbindung enthaltenden
Gemischen, in denen ein behandeltes Siliciumdioxid vorliegt,
dessen Oberfläche zum Beispiel in der vorgenannten Weise
behandelt worden ist, tritt während des Lagerns eine Pseudovernetzung
ein.
Wenn ein Siliciumdioxidpulver in der vorgenannten Weise
behandelt wird, tritt die Schwierigkeit auf, daß zum Beispiel
das Chlorsilan oder das Silazan mit dem Siliciumdioxid unter
Bildung von Nebenprodukten, wie HCl, NH₃ oder einem Alkohol,
reagiert. Das Abtrennen des Nebenprodukts ist zeit- und energieaufwendig.
Wenn andererseits das Nebenprodukt in dem
erhaltenen behandelten Siliciumdioxid bleibt, haben die Gemische,
die durch Zugabe des behandelten Siliciumdioxids zu
einem Siliconöl oder einem Siliconkautschuk hergestellt
worden sind, schlechte Eigenschaften z. B. hinsichtlich der
Wärmebeständigkeit, Dauerhaftigkeit der Trenneigenschaften,
Dauerhaftigkeit der Durchsichtigkeit und der elektrischen
Isoliereigenschaften.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein hochwertiges,
mit einer Organosiliciumverbindung behandeltes Siliciumdioxid
anzugeben, das frei von Säuren, wie HCl, sowie basischen
Stoffen, zum Beispiel NH₃, oder Salzen hiervon ist und auch
keine unangenehm riechenden Stoffe enthält.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein Gemisch mit einem
Gehalt an einem Organopolysiloxan zur Verfügung zu stellen,
wobei dieses Gemisch das vorgenannte, mit einer Organosiliciumverbindung
behandelte Siliciumdioxid aufweist.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein Verfahren zum Herstellen
dieses Gemisches anzugeben.
Diese Aufgabenstellungen werden durch die Erfindung gelöst.
Gemäß der Erfindung wird somit ein mit einer Organosiliciumverbindung
oder einem Silicon behandeltes Siliciumdioxid
bereitgestellt, das durch Behandeln
- (A) eines Siliciumdioxidpulvers mit einer spezifischen Oberfläche von mindestens 50 m²/g mit
- (B) einem Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan der allgemeinen Formel I worin R¹ einen einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen oder einen eine Etherbindung enthaltenden organischen Rest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen bedeutet sowie die Reste R² gleich oder verschieden sind und jeweils einen unsubstituierten oder substituierten einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen oder einen eine Etherbindung enthaltenden organischen Rest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen darstellen,
erhalten worden ist.
Weiterhin wird gemäß der Erfindung ein Gemisch, das ein Organopolysiloxan
enthält, bereitgestellt. Das Gemisch enthält
- (a) ein Organopolysiloxan der allgemeinen Formel II worin R³ einen unsubstituierten oder substituierten einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, a eine Zahl von 1,90 bis 3,0 und b eine Zahl von 0 bis 1,0, mit der Maßgabe, daß die Summe aus a+b im Bereich von 1,90 bis 3,0 liegt, bedeuten, sowie
- (b) das oben beschriebene, mit einer Organosiliciumverbindung behandelte Siliciumdioxidpulver.
Die Erfindung stellt auch ein Verfahren zum Herstellen des
vorgenannten Gemisches mit einem Gehalt an einem Organopolysiloxan
zur Verfügung. Dieses Verfahren weist eine Stufe auf,
bei der das vorgenannte Organopolysiloxan (a), das erwähnte
Siliciumdioxidpulver (A) und das genannte Triorgano-(1-
alkoxyvinyloxy)-silan (b) miteinander verknetet werden.
Das erfindungsgemäße, mit einer Organosiliciumverbindung
behandelte Siliciumdioxid hat eine sehr hohe Qualität und ist
frei von Säuren, wie HCl, basischen Stoffen, wie NH₃, oder
deren Salzen, die als Nebenprodukte während des Herstellungsverfahrens
gebildet werden, sowie frei von Stoffen mit einem
scharfen oder sonst unangenehmen Geruch oder korrosiven
Eigenschaften, wie Isobutyraten. Dabei bilden sich auch sehr
wenige große Teilchen, weil die Teilchen des Siliciumdioxidpulvers
sich kaum verdichten oder miteinander agglomerieren,
so daß die Teilchen des behandelten Siliciumdioxidpulvers
äußerst einheitliche Durchmesser aufweisen. Da bei der Herstellung
des behandelten Siliciumdioxids keine Nebenprodukte
mit einem scharfen oder sonst unangenehmen Geruch oder mit
korrosiven Eigenschaften entstehen, ist das behandelte Siliciumdioxid
hinsichtlich der Gesundheitsbedingungen im Bereich
seiner Handhabung und bei der Auswahl von Materialien für
Produktionseinrichtungen sehr wertvoll.
Da die erfindungsgemäßen Gemische mit einem Gehalt an einem
Organopolysiloxan, die das vorgenannte, mit einer Organosiliciumverbindung
behandelte Siliciumdioxid aufweisen, die
vorgenannten Nebenprodukte nicht enthält, tritt auch eine
Pseudovernetzung kaum auf. Deshalb ändert dieses Gemisch zum
Beispiel die Viskosität, Konsistenz und Plastizität nicht,
was in der Praxis von sehr großem Wert ist. Das Gemisch zeigt
auch eine hervorragende Wärmebeständigkeit, Dauerhaftigkeit
der Trenneigenschaften, Dauerhaftfestigkeit der Durchsichtigkeit
und sehr gute elektrische Eigenschaften, wie elektrische
Isoliereigenschaften.
Die in der Anlage beigefügte Figur zeigt eine graphische
Darstellung, in der die Änderung des Reflexionsgrades an der
Oberfläche eines Formkörpers mit der Anzahl der Entformungsvorgänge
erläutert wird, gemessen im Test der Trenneigenschaften,
der für das gehärtete Produkt der gemäß dem
Beispiel 4 und dem Vergleichsbeispiel 2 hergestellten Gemische
durchgeführt wurde.
Das erfindungsgemäße, mit einer Organosiliciumverbindung
behandelte Siliciumdioxid wird durch Behandeln des genannten
Siliciumdioxidpulvers (A) mit dem erwähnten Triorgano-(1-
alkoxyvinyloxy)-silan hergestellt, wodurch die Silanolgruppen
an der Oberfläche silyliert werden.
Das Siliciumdioxidpulver (A) ist beispielsweise ein aus einem
Trockenverfahren stammendes Siliciumdioxid, wie pyrogenes
Siliciumdioxid, oder ein aus einem Naßverfahren kommendes
Siliciumdioxid. Das Siliciumdioxidpulver weist eine spezifische
Oberfläche von mindestens 50 m²/g, vorzugsweise von
100 m²/g oder mehr, insbesondere von 200 bis 400 m²/g, auf,
damit der das Siliciumdioxid enthaltende Siliconkautschuk
eine hohe Reißbeständigkeit hat. Wenn die spezifische Oberfläche
des eingesetzten Siliciumdioxidpulvers weniger als
50 m²/g beträgt, kann dem dieses behandelte Siliciumdioxid
enthaltenden Siliconkautschuk keine ausreichend verbesserte
mechanische Festigkeit verliehen werden. Beispiele für Siliciumdioxidpulver
sind pyrogenes Siliciumdioxid, zum Beispiel
erhalten durch Hydrolyse von Siliciumtetrachlorid in einer
Knallgasflamme (Aerosil 130, 200, 300 und 380 von der Firma
Degussa; MS-5 und MS-7 von der Firma Cabot Corp.; Nipsil VN-
3, LP, E220, A-330 von der Firma Nippon Silica Co.).
Das erfindungsgemäß eingesetzte Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B) weist die vorgenannte Formel I auf. Darin bedeutet
R¹ einen einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8, vorzugsweise
1 bis 3, Kohlenstoffatomen oder einen organischen
Rest mit mindestens einer Etherbindung und 1 bis 8, vorzugsweise
1 bis 3, Kohlenstoffatomen. Der einwertige Kohlenwasserstoffrest
ist zum Beispiel ein Alkylrest, wie die
Methyl-, Ethyl- oder Propylgruppe, ein aliphatischer oder
alicyclischer ungesättigter Kohlenwasserstoffrest, wie die
Vinyl-, Allyl-, Cyclopentenyl- und Cyclohexenylgruppe, oder
ein aromatischer Kohlenwasserstoffrest, wie die Phenyl-,
Tolyl- und Benzylgruppe. Der eine Etherbindung enthaltende
organische Rest ist zum Beispiel eine Methoxyethyl-, Ethoxyethyl-
oder Allyloxyethylgruppe.
In der Formel I sind die Reste R² gleich oder verschieden und
bedeuten jeweils einen unsubstituierten oder substituierten
einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18, vorzugsweise
1 bis 3, Kohlenstoffatomen oder einen organischen Rest mit
mindestens einer Etherbindung und 1 bis 18, vorzugsweise 1
bis 3, Kohlenstoffatomen. Der unsubstituierte einwertige
Kohlenwasserstoffrest ist zum Beispiel ein Alkylrest, wie die
Methyl-, Ethyl- oder Propylgruppe, ein aliphatischer oder
alicyclischer ungesättigter Kohlenwasserstoffrest, wie die
Vinyl-, Allyl-, Cyclopentenyl- und Cyclohexenylgruppe, oder
ein aromatischer Kohlenwasserstoffrest, wie die Phenyl-,
Tolyl- und Benzylgruppe. Der substituierte einwertige Kohlenwasserstoffrest
ist zum Beispiel ein solcher Rest, bei dem
die Wasserstoffatomen, die an ein Kohlenstoffatom des obengenannten
unsubstituierten Kohlenwasserstoffrests gebunden
sind, teilweise oder ganz beispielsweise durch ein Halogenatom,
wie ein Chlor- oder Fluoratom, eine Cyangruppe, eine
Nitrilgruppe oder einen Alkoxyrest substituiert sind. Der
durch Fluor substituierte Kohlenwasserstoffrest und der eine
Etherbindung enthaltende organische Rest sind zum Beispiel
Reste der folgenden Formeln
CpF2p+1CH₂CH₂-
worin p eine ganze Zahl von 1 bis 12 bedeutet,
worin c eine ganze Zahl von 1 bis 5 bedeutet,
worin c die vorstehende Bedeutung hat, und
worin c die vorstehende Bedeutung hat, sowie die
Methoxyethyl-, Ethoxyethyl- und Allyloxyethylgruppe.
Beispiele für das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan der
allgemeinen Formel I sind die Verbindungen der nachfolgend
angegebenen Formeln
worin c eine ganze Zahl von 1 bis 5 bedeutet.
Das vorgenannte, erfindungsgemäß eingesetzte Silan kann
jeweils einzeln oder in Kombination aus zwei oder mehreren
verwendet werden.
Vorzugsweise weist das Silan ein niedriges Molekulargewicht
auf, weil ein als Nebenprodukt auftretendes Acetat oder ein
nicht umgesetztes Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan leicht
abgetrennt werden kann, nachdem das Siliciumdioxidpulver (A)
damit behandelt worden ist. Aus diesem Grund bedeutet R¹ in
der Formel I vorzugsweise die Methyl-, Ethyl- oder Propylgruppe
und R² vorzugsweise die Methyl- oder Vinylgruppe.
Zur Herstellung des Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silans der
allgemeinen Formel I wird beispielsweise zuerst Diisopropylamin
mit Butyllithium zum sogenannten "LDA-Reagens", d. h.
zu (Isopropyl)₂N · Li, umgesetzt. Das Acetat der Formel
in der R¹ die gleiche Bedeutung wie in der Formel I aufweist,
wird dann bei einer niedrigen Temperatur von -70
bis -80°C dem Reaktionsgemisch tropfenweise zugegeben.
Dabei bildet sich ein Lithiumenolat der Formel
Nachfolgend wird das Reaktionsgemisch bei einer niedrigen
Temperatur von -70 bis -80°C tropfenweise mit einem Triorganohalogensilan
der Formel
XSi(R²)₃
versetzt, in der X ein Halogenatom darstellt und R² die
gleiche Bedeutung wie in der Formel I hat. Bei dieser
Reaktion wird die gewünschte Verbindung gebildet. Das Triorgano-
(1-alkoxyvinyloxy)-silan kann durch Abfiltrieren und
nachfolgendes Destillieren isoliert werden (J. Organometh.
Chem., Band 46 (1972), Seiten 59-71).
Zur Herstellung des erfindungsgemäßen behandelten Siliciumdioxids
wird das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan (B) normalerweise
in einer Menge von vorzugsweise 0,5 bis 100 Gew.-
Teilen, vorzugsweise in einer Menge von 10 bis 50 Gew.-
Teilen, pro 100 Gew.-Teile des Siliciumdioxidpulvers (A)
eingesetzt. Wenn die Menge dieses Silans zu klein ist,
schreitet die Silylierung der Silanolreste an der Oberfläche
des Siliciumdioxidpulvers nicht ausreichend voran. Es ergibt
sich dann der Nachteil, daß dann, wenn das erhaltene Siliciumdioxidpulver
einer Kautschukmasse zugegeben wird, die
Pseudovernetzung der Masse zunehmen kann, oder daß, wenn das
behandelte Siliciumdioxidpulver zu einer als Einkomponentensystem
vorliegenden RTV-Siliconkautschukmasse, die durch
Feuchtigkeit härtet, hinzugeben hinzugegeben wird, viel Vernetzungsmittel
eingesetzt werden muß, um zu verhindern, daß die
Viskosität der Masse mit der Zeit zunimmt.
Wenn das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan in einer zu
großen Menge benutzt wird, ergibt sich der Nachteil, daß die
Menge an unreagierter Verbindung, die nach dem vollständigen
Ablauf der Reaktion abgetrennt werden muß, zunimmt.
Die Reaktion zur Herstellung des erfindungsgemäßen, mit einer
Organosiliciumverbindung behandelten Siliciumdioxids erfolgt
dadurch, daß das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan (B)
tropfenweise oder durch Aufsprühen dem Siliciumdioxidpulver
(A), das sich in einer gegebenen Menge in einem Reaktionsgefäß
befindet, unter Rühren bei Raumtemperatur zugegeben
wird. Die Umsetzung verläuft normalerweise unter Bildung von
Wärme und eines Acetats als Nebenprodukt. Die Reaktion kann
durch die folgende Gleichung dargestellt werden
in der R¹ und R² die vorstehend für die Formel I angegebenen
Bedeutungen haben. Man läßt die Reaktion unter den
vorgenannten Bedingungen in einem Zeitraum von 10 min bis
zu mehreren Tagen ablaufen. Anschließend werden Nebenprodukte,
wie das Acetat und nicht umgesetztes Organo-(1-
alkoxyvinyloxy)-silan, abgetrennt, und das mit einer
Organosiliciumverbindung behandelte Siliciumdioxid kann
dadurch erhalten werden. Die vorgenannte Reaktion kann
sogar bei Raumtemperatur ablaufen. Sie kann durch
Erhitzen auf eine Temperatur im Bereich zwischen der
Raumtemperatur und etwa 200°C beschleunigt werden.
Beispielsweise kann die Reaktionszeit auf eine Dauer von
weniger als 1 h reduziert werden. Vorzugsweise werden vor
der Reaktion instabile Siloxanbindungen an dem Siliciumdioxidpulver
(A) in Silanolreste überführt, und das Siliciumdioxidpulver
wird an der Luft mit einer relativen
Feuchtigkeit von etwa 80% stehengelassen, um den Feuchtigkeitsgehalt
einzustellen, so daß die Silylierung ausreichend
fortschreitet.
Durch den Einsatz eines Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silans,
das eine funktionelle Gruppe, wie eine Vinylgruppe, als
organische Rest enthält, der mindestens einen Teil der
Komponente (B) bildet, ist es möglich, die funktionelle
Gruppe in einer gegebenen Menge auf die Oberfläche des erhaltenen
behandelten *Siliciumdioxidpulvers aufzubringen.
Bei der Herstellung des behandelten Siliciumdioxidpulvers
kann gegebenenfalls ein inertes organisches Lösungsmittel
benutzt werden. Beispiele dafür sind Kohlenwasserstoffe, wie
Hexan, Benzol, Toluol und Xylol, sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe,
wie Trichlorethan und Trichlortrifluorethan.
Diese Lösungsmittel können einzeln oder in Kombination aus
zwei oder mehreren Lösungsmitteln eingesetzt werden.
Das oben hergestellte, mit einer Organosiliciumverbindung
behandelte Siliciumdioxidpulver kann einem Organopolysiloxan
zugesetzt werden, um beispielsweise ein Gemisch mit einem
Gehalt an einem Organopolysiloxan bzw. eine Organopolysiloxanzusammensetzung
herzustellen, die folgende Komponenten
enthält:
- (a) ein Organopolysiloxan der allgemeinen Formel II worin R³, a und b die vorstehende Bedeutung haben, und
- (b) das oben beschriebene, mit einer Organosiliciumverbindung behandelte Siliciumdioxidpulver.
In der allgemeinen Formel II des Organopolysiloxans bedeutet
R³ einen substituierten oder unsubstituierten, einwertigen
Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10, vorzugsweise 1 bis 6,
Kohlenstoffatomen, beispielsweise und vorzugsweise einen
Alkylrest, wie eine Methyl-, Ethyl- und Propylgruppe, einen
aliphatischen oder alicyclischen ungesättigten Kohlenwasserstoffrest,
wie eine Vinyl-, Allyl-, Cyclopentenyl- und
Hexenylgruppe, einen aromatischen Kohlenwasserstoffrest, wie
eine Phenyl-, Tolyl-, Xylyl- und Benzylgruppe, oder einen
entsprechenden substituierten Kohlenwasserstoffrest, in dem
ein Teil der an diesen Kohlenwasserstoffrest gebundenen
Wasserstoffatome oder alle Wasserstoffatome durch ein
Halogenatom, wie ein Chlor- oder Fluoratom, eine Cyangruppe,
einen Alkoxyrest oder eine Aminogruppe, zum Beispiel eine
Chlorpropyl-, eine Cyanethyl-, eine Methoxyethyl- oder eine
3,3,3-Trifluorpropylgruppe, substituiert ist. In der genannten
Formel bedeutet a eine Zahl von 1,90 bis 3,0, vorzugsweise
von 1,96 bis 2,40. Ferner stellt b eine Zahl von 0 bis
1,0, vorzugsweise von 0 bis 0,40 dar. Schließlich liegt die
Summe a+b im Bereich von 1,90 bis 3,0, vorzugsweise bei
1,96 bis 2,40. Die oben unter a genannten Organopolysiloxane
könne jeweils allein oder in Kombination aus zwei oder mehr
dieser Siloxane eingesetzt werden.
Das Organopolysiloxan (a) weist normalerweise einen Polymerisationsgrad
von nicht mehr als 10 000 auf. Beispielsweise kann
diese Verbindung in Form einer niedrigviskosen Flüssigkeit
oder als ein Stoff mit höherer Viskosität, die bis zu einer
gummiartigen Konsistenz reichen kann, vorliegen. Wenn eine
flüssige Siliconkautschukzusammensetzung hergestellt wird,
ist ein Organopolysiloxan mit einer Viskosität von 500 bis
100 000 mm²/s (500 bis 100 000 CSt) bevorzugt.
Nachfolgend werden Beispiele für das oben unter (a) erwähnte
Organopolysiloxan angegeben.
In den vorgenannten Formeln bedeuten d, e, f, g, h, i, j, o,
s, t, u, x und y jeweils die Zahl 0 oder eine positive ganze
Zahl, beispielsweise eine Zahl von 50 bis 1000.
Das Organopolysiloxan (a) kann nach bekannten Verfahren hergestellt
werden. Beispielsweise erhält man es dadurch, daß
ein cyclisches Siloxan der allgemeinen Formel III
worin R¹ die oben im Zusammenhang mit der allgemeinen Formel
I angegebene Bedeutung hat und z eine ganze Zahl, zum
Beispiel eine ganze Zahl von 3 bis 8, darstellt, beispielsweise
ein Cyclotriorganosiloxan oder ein Cyclotetraorganosiloxan,
und ein Triorganodisiloxan oder eine kleine Menge
Wasser einer Gleichgewichtsreaktion, einer Polymerisation
durch Ringöffnung oder einer ähnlichen Reaktion in Gegenwart
eines sauren oder alkalischen Katalysators unterworfen wird.
Das ein Organopolysiloxan enthaltende Gemisch der Erfindung
weist normalerweise 1 bis 100 Gew.-Teile, vorzugsweise 10 bis
50 Gewichtsteile, des vorgenannten, mit einer Organosiliciumverbindung
behandelten Siliciumdioxidpulvers (b) pro 100
Gew.-Teile des genannten Organopolysiloxans (a) auf.
Die Herstellung des ein Organopolysiloxan enthaltenden
Gemisches kann beispielsweise, wie oben beschrieben, durch
ein Verfahren hergestellt werden, bei dem ein Siliciumdioxidpulver
(A) mit dem Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan behandelt
wird, um das mit einer Organosiliciumverbindung behandelte
Siliciumdioxidpulver (b) zu bilden, und das mit einer
Organosiliciumverbindung behandelte Siliciumdioxid mit dem
genannten Organopolysiloxan in der gegebenen Menge gemischt
wird. Das Mischen kann auf übliche Weise erfolgen, zum
Beispiel unter Einsatz eines Mischers nach Art eines Planetenmischers,
eines Kneters oder eines Banbury-Mischers oder
mittels eines Drei- oder Zweiwalzenstuhls.
Alternativ kann das organopolysiloxanhaltige Gemisch durch
Methoden erhalten werden, bei denen das Siliciumdioxidpulver
(A) und das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan (B) dem
Organopolysiloxan (a) direkt zugegeben werden, gefolgt von
einem Knetvorgang. Insbesondere kann beispielsweise die
Herstellung durch ein Verfahren geschehen, bei dem ein
Gemisch aus
- - 100 Gew.-Teilen des oben unter (a) genannten Organopolysiloxans der allgemeinen Formel II,
- - 10 bis 100 Gew.-Teile des Siliciumdioxidpulvers (A) mit einer spezifischen Oberfläche von mindestens 50 m²/g und
- - 0,1 bis 200 Gew.-Teile des oben unter (B) genannten Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silans der allgemeinen Formel I
verknetet wird.
Dieses Verfahren wird nachfolgend beschrieben. Da es jedoch
in der gleichen Weise, wie vorstehend beschrieben, durchgeführt
werden kann, ausgenommen die bevorzugte Menge des eingesetzten
Siliciumdioxidpulvers, die Menge des eingesetzten
Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silans sowie das direkte Mischen
und Kneten der Bestandteile, wird das Verfahren nachfolgend
bezüglich der besonders zu beachtenden Punkte beschrieben.
Beispielsweise beträgt bei dem Herstellungsverfahren die
Menge des Siliciumdioxidpulvers (A) 10 bis 100 Gew.-Teile,
vorzugsweise 20 bis 50 Gew.-Teile, pro 100 Gew.-Teile des
Organopolysiloxans (a). Die Menge des Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silans (B) beträgt beispielsweise 0,1 bis 200 Gew.-
Teile, vorzugsweise 2 bis 50 Gew.-Teile, pro 100 Gew.-Teile
des Organopolysiloxans (a). Wenn die Menge des Triorgano-(1-
alkoxyvinyloxy)-silans (B) zu klein ist, verläuft damit die
Silylierung der Silanole an der Oberfläche des Siliciumdioxidpulvers
nicht ausreichend. Eine zu große Menge führt nach
der Reaktion zu einer zeit- und energieaufwendigen Nachbehandlung,
zum Beispiel, um nicht umgesetztes Silan (B)
wiederzugewinnen. Dies ist wirtschaftlich nachteilig.
Gemäß dem Herstellungsverfahren für das organopolysiloxanhaltige
Gemisch erlaubt ein Mischen der Bestandteile (a), (A)
und (B) bei Raumtemperatur in einer abgeschlossenen
Atmosphäre ein Reagieren der Silanolgruppen an der Oberfläche
des Siliciumdioxidpulvers (A) mit dem Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B), so daß die Silylierung der Silanolgruppen
fortschreitet. Wenn das Gemisch erhitzt wird, beispielsweise
auf etwa 100°C, wird die Reaktion beschleunigt.
Nachfolgend kann das Reaktionsgemisch weiter erhitzt werden,
zum Beispiel auf etwa 160°C. So können das bei der Reaktion
gebildete Acetat, Silanole und Siloxane mit niedrigem Molekulargewicht
sowie das nicht umgesetzte Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan unter Erhitzen oder unter vermindertem Druck
und Erhitzen abgetrennt werden.
Um das in der vorstehenden Weise erhaltene organopolysiloxanhaltige
Gemisch zur härten, kann zum Beispiel ein geeignetes
Vernetzungsmittel oder ein Katalysator zugegeben werden, wie
es üblich ist. Dies hängt zum Beispiel vom Verwendungszweck,
von der Härtungsmethode und von der Art des Organopolysiloxans
(a), des Siliciumdioxidpulvers (A) und des Triorgano-
(1-alkoxyvinyloxy)-silans ab. Beispielsweise kann im
Falle des Wärmehärtens von Kautschuk ein organisches Peroxid
zugesetzt werden und das Härten oder Vernetzen kann durch
Erhitzen unter Druck erfolgen. Im Falle eines durch
Additionsreaktion härtenden flüssigen Kautschuks werden ein
eine Vinylgruppe enthaltendes Organopolysiloxan als Organopolysiloxan
(A), ein polyfunktionelles Hydrogenpolysiloxan
als Vernetzungsmittel und eine entsprechende Menge eines
Platinkatalysators verwendet. Das erhaltene Gemisch kann bei
Raumtemperatur oder durch Erhitzen gehärtet werden. Im Falle
eines durch Kondensationsreaktion härtenden flüssigen
Kautschuks werden ein Siloxan mit endständigem Silanolgruppen
als Organopolysiloxan (A) und eine polyfunktionelle, mit
einer Silanolgruppe vernetzbare Siliciumverbindung, zum
Beispiel ein Acetoxysilan, Alkoxysilan oder ein Teilhydrolysat
davon, eingesetzt. So kann ein härtbares Gemisch erhalten
werden. Diese Methoden, organopolysiloxanhaltige Gemische
härtbar zu machen, sind bekannt.
Das erfindungsgemäße Gemisch mit einem Gehalt an einem
Organopolysiloxan kann irgendwelche Zusatzstoffe enthalten,
die üblicherweise entsprechend dem Anwendungszweck, den
gestellten Anforderungen und den Eigenschaften des organopolysiloxanhaltigen
Gemisches zugefügt werden. Die Zusatzstoffe
sind zum Beispiel Pigmente, Stoffe zur Verbesserung
der Wärmebeständigkeit, Stoffe zur Verbesserung der Adhäsion,
Trennmittel und Stoffe zur Verbesserung der Ölbeständigkeit.
Die Erfindung wird durch die nachfolgenden Beispiele und Vergleichsbeispiele
erläutert. Die darin angegebenen Viskositätswerte
wurden bei 25°C gemessen.
Ein Kolben wurde mit 20 g Siliciumdioxidpulver (Aerosil 300
der Firma Nippon Aerosil Co.) mit einer spezifischen Oberfläche
von 310 m²/g beschickt. Dazu wurden allmählich tropfenweise
unter Rühren bei Raumtemperatur 5,0 g Trimethyl-(1-
ethoxyvinyloxy)-silan gegeben, um die Reaktion ablaufen zu
lassen. Sofort wurde Wärme freigesetzt und der Geruch nach
Ethylacetat festgestellt. Das Reaktionsgemisch wurde in einer
geschlossenen Atmosphäre während 1 h gerührt. Nachdem das
Reaktionsgemisch zum Ausreifen 16 h bei Raumtemperatur
gestanden war, wurde es in eine emaillierte Schale überführt
und dann in einem Abzug während 2 h an der Luft getrocknet,
gefolgt von einer Wärmebehandlung während 16 h bei 150°C in
einem Heißluft-Umluftofen, um das als Nebenprodukt gebildete
Ethylacetat sowie nicht umgesetztes Silan abzutrennen. Auf
diese Weise wurden 22,3 g eines behandelten Siliciumdioxids
in Form eines feinen weißen Pulvers erhalten.
Dieses behandelte Siliciumdioxid wurde hinsichtlich seiner
spezifischen Oberfläche sowie seines Gehalts an Kohlenstoff,
Chlor und Ammoniak geprüft. Die spezifische Oberfläche betrug
167 m²/g, und der Gehalt an Kohlenstoff lag bei 4,8 Gew.-%,
der Chlorgehalt bei 25 ppm und der Ammoniakgehalt bei
höchstens 1 ppm.
Dann wurden 1,0 g des behandelten Siliciumdioxids, 40 g
Toluol und 100 g deionisiertes Wasser in einen Behälter
gegeben und 1 h lang geschüttelt. Danach wurde das Wasser,
welches sich als untere Schicht absetzte, auf seine
elektrische Leitfähigkeit (nachfolgend als "Extraktwasser-
Leitfähigkeit" genannt) hin geprüft, wobei sich 1,1 µS/cm
ergaben.
Das behandelte Siliciumdioxid wurde hinsichtlich seiner
Benetzbarkeit mit Wasser dadurch geprüft, daß man etwas
behandeltes Siliciumdioxid und Wasser zusammen in einer
Flasche schüttelte. Das gesamte Siliciumdioxidpulver schwamm
an die Wasseroberfläche. Dies zeigte, daß das behandelte
Siliciumdioxidpulver eine gute Wasserabstoßung aufwies.
Das behandelte Siliciumdioxidpulver wurde durch ein Sieb mit
einer Maschenweite von 0,289 mm (50 mesh) gesiebt. Der
Siebrückstand betrug 0,6%.
Ein Kolben wurde mit 20 g des gemäß Beispiel 1 eingesetzten
Siliciumdioxidpulvers beschickt, zu dem tropfenweise bei
Raumtemperatur unter Rühren 2 g deionisiertes Wasser gegeben
wurden. Anschließend wurden 4,0 g Hexamethyldisilazan
tropfenweise allmählich zugesetzt. Man beobachtete eine
leichte Wärmeentwicklung sowie die Entstehung eines Geruchs
nach Ammoniak. Nachfolgend wurde das Reaktionsgemisch in
einer geschlossenen Atmosphäre während 1 h gerührt und dann
zum Ausreifen während etwa 16 h bei Raumtemperatur
stehengelassen. Das erhaltene Reaktionsgemisch wurde in der
gleichen Weise wie in Beispiel 1 behandelt. Man erhielt
22,0 g behandeltes Siliciumdioxid.
Dieses Siliciumdioxid wurde hinsichtlich seiner spezifischen
Oberfläche, seines Gehalts an Kohlenstoff, Chlor und Ammoniak
sowie seiner Extraktwasser-Leitfähigkeit untersucht. Die
spezifische Oberfläche betrug 186 m²/g, der Kohlenstoffgehalt
4,3 Gew.-%, der Chlorgehalt 30 ppm, der Ammoniakgehalt 35 ppm
und die Extraktwasser-Leitfähigkeit 2,3 µS/cm. Das behandelte
Siliciumdioxid wurde auch gemäß Beispiel 1 auf seine
Benetzbarkeit mit Wasser hin geprüft. Das gesamte
Siliciumdioxidpulver schwamm an die Wasseroberfläche auf und
zeigte damit, daß das behandelte Siliciumdioxidpulver eine
gute Wasserabstoßung aufweist. Der Siebrückstand in einem
Sieb mit 0,289 mm betrug 5%.
Ein Kolben wurde mit 10 g Siliciumdioxidpulver (Aerosil 200
von der Firma Nippon Aerosil Co.) mit einer spezifischen
Oberfläche von 200 m²/g beschickt. Dazu wurden 2 g eines
Gemisches aus 50 Gew.-% einer Verbindung der Formel
und 50 Gew.-% einer Verbindung der Formel
allmählich tropfenweise unter Rühren bei Raumtemperatur
gegeben. Es wurde sofort eine Wärmeentwicklung sowie ein
Geruch nach Ethylacetat festgestellt. Anschließend wurde das
Reaktionsgemisch in einer geschlossenen Atmosphäre während
30 min gerührt und dann auf 100°C erhitzt sowie während etwa
2 h gerührt, so daß das Reaktionsgemisch in Form eines
Pulvers erhalten wurde. Dieses Pulver wurde in eine Aluminiumschale
überführt, die dann während etwa 12 h bei 120°C in
einer Vakuumtrockenkammer gehalten wurde. Auf diese Weise
wurden das Nebenprodukt Ethylacetat sowie nicht umgesetztes
Silan abgetrennt. Man erhielt 10,7 g eines behandelten Siliciumdioxids
in Form eines feinen weißen Pulvers.
Dieses Siliciumdioxid wurde hinsichtlich seiner spezifischen
Oberfläche sowie seines Gehalts an Kohlenstoff, Chlor und
Ammoniak untersucht. Die spezifische Oberfläche betrug
120 m²/g und der Gehalt an Kohlenstoff lag bei 3,3 Gew.-%,
der Gehalt an Chlor bei 25 ppm und der Ammoniakgehalt bei
nicht mehr als 1 ppm. Ferner wurde das Siliciumdioxid hinsichtlich
seiner Benetzbarkeit mit Wasser gemäß Beispiel 1
überprüft. Das gesamte Siliciumdioxidpulver schwamm an die
Wasseroberfläche auf, wodurch gezeigt wurde, daß das behandelte
Siliciumdioxidpulver eine gute Wasserabstoßung
aufweist.
Ein Kolben wurde mit 10 g Siliciumdioxidpulver (Aerosil 200
von der Firma Nippon Aerosil Co.) mit einer spezifischen
Oberfläche von 200 m²/g beschickt. Dazu wurden 10,4 g eines
fluorhaltigen Ethoxyvinyloxysilans der Formel
allmählich tropfenweise unter Rühren bei Raumtemperatur gegeben.
Es wurde sofort die Bildung von Wärme sowie ein Geruch
nach Ethylacetat festgestellt. Nachfolgend wurde das
Reaktionsgemisch während 1 h in einer geschlossenen
Atmosphäre gerührt und dann zum Ausreifen während etwa 16 h
bei Raumtemperatur stehengelassen. Dabei wurde ein Reaktionsgemisch
in Form eines Pulvers erhalten. Dieses Pulver wurde
in eine Aluminiumschale überführt, die in einer Vakuumtrockenkammer
während etwa 16 h bei 150°C gehalten wurde. Auf
die Weise wurden das Nebenprodukt Ethylacetat sowie nicht
umgesetztes Silan abgetrennt. Man erhielt 14,9 g eines behandelten
Siliciumdioxids in Form eines feinen weißen Pulvers.
Dieses Siliciumdioxid wurde hinsichtlich seiner spezifischen
Oberfläche sowie seines Gehalts an Kohlenstoff, Fluor, Chlor
und Ammoniak untersucht. Die spezifische Oberfläche betrug
110 m²/g und der Gehalt an Kohlenstoff lag bei 9,7 Gew.-%,
der Gehalt an Fluor bei 15,0 Gew.-%, der Gehalt an Chlor bei
20 ppm und der Gehalt an Ammoniak bei nicht mehr als 1 ppm.
Das behandelte Siliciumdioxid wurde auch auf seine Benetzbarkeit
mit Wasser gemäß Beispiel 1 geprüft. Das ganze Siliciumdioxidpulver
schwamm an die Wasseroberfläche auf, wodurch
gezeigt wurde, daß das Siliciumdioxidpulver eine gute Wasserabstoßung
aufwies.
100 Gew.-Teile eines an beiden Enden mit Vinylgruppen
blockierten Dimethylpolysiloxans mit einer Viskosität von
5000 mm²/s (5000 cSt), 10 Gew.-Teile des gemäß Beispiel 1
erhaltenen behandelten Siliciumdioxidpulvers, 0,1 Gew.-Teile
eines im wesentlichen chlorfreien Platinkatalysators (Platingehalt
1,0 Gew.-%, in Toluollösung), hergestellt aus dem
Vinylsiloxan der Formel
und Chloroplatinsäure, sowie 0,2 Gew.-Teile Cyclotetrasiloxan
der Formel
wurden gleichmäßig gemischt und auf einem Dreiwalzenstuhl
verknetet. Man erhielt ein Produkt, in dem die Bestandteile
gleichmäßig dispergiert waren. 110,3 Gew.-Teile des verkneteten
Produkts wurden mit 2,3 Gew.-Teilen des Methylhydrogenpolysiloxans
der durchschnittlichen Formel
versetzt. Die Komponenten wurden gemischt und unter vermindertem
Druck entschäumt.
Die erhaltene Zusammensetzung wurde gehärtet. Das gehärtete
Produkt wurde bezüglich seiner Trenneigenschaften, Härte,
Dehnung, Zugfestigkeit und Dichte gemäß der folgenden Methoden
überprüft.
Das unter vermindertem Druck entschäumte Gemisch wurde auf
die spiegelartigen Oberflächen eines Metallblocks mit den
Abmessungen 5 cm×5 cm×0,5 cm aufgebracht, der in einer
schachtelartigen Form mit den Abmessungen
7 cm×7 cm×1,5 cm aus einem Acrylharz angeordnet war. Das
eingesetzte Gemisch ließ man 24 h bei Raumtemperatur stehen
und dabei aushärten. Das gehärtete Produkt wurde dann aus der
Form genommen, und man ließ es während 2 Tagen altern zum
weiteren Härten. So erhielt man eine negative Form. In diese
negative Form wurde eine Harzzusammensetzung gegossen, die
durch Mischen eines Härtungsmittels mit einem Gehalt an
Triethylentetramin als Hauptkomponente mit einem flüssigen
Epoxidharz vom Bisphenol-Typ hergestellt worden war. Die
Harzzusammensetzung wurde während 30 min bei 80°C gehärtet.
Das so gebildete geformte Produkt wurde dann entformt. Die
Verfahrensschritte vom Eingießen der Harzzusammensetzung bis
zum Entformen des geformten Produkts wurden wiederholt und
die Trenneigenschaften sowie ihre Dauerhaftigkeit wurden
gemäß den nachfolgenden Kriterien an der negativen Form
bestimmt.
Die Trenneigenschaften wurden gemäß den folgenden
Kriterien bestimmt:
- A: Es besteht ein äußerst geringer Widerstand beim Entformen des gehärteten geformten Produkts;
- B: Es besteht ein mittlerer Widerstand beim Entformen des gehärteten geformten Produkts;
- C: Es besteht ein beträchtlicher Widerstand beim Entformen des gehärteten geformten Produkts;
Die Änderung des Grades der Lichtreflexion an der
Oberfläche des geformten Produkts wurde bezüglich der
Anzahl der Entformungsvorgänge gemessen. Die Ergebnisse
in Abhängigkeit von der Anzahl der Entformungsvorgänge,
die bis zu 20 betrugen, sind in der beigefügten Zeichnung
dargestellt.
Das Gemisch wurde in eine Metallform mit den Abmessungen
12 cm×15 cm×0,2 cm eingebracht und dann an ihrer oberen
Oberfläche mit einer Platte aus korrosionsbeständigem Stahl
geglättet. Das Gemisch wurde zum Härten 24 h bei
Raumtemperatur stehengelassen. Anschließend wurde das
gehärtete Gemisch aus der Metallform entnommen, und man ließ
es weitere 2 Tage altern bzw. härten. Aus der gehärteten
Platte wurden hantelförmige Prüfkörper ausgestanzt und gemäß
der Prüfmethode JIS K 6301 auf Härte, Dehnung und
Zugfestigkeit geprüft. Die Härte wurde unter Einsatz des in
der genannten Testmethode beschriebenen Härteprüfgeräts mit
einer Feder vom A-Typ gemessen. Die Dichte der gehärteten
Platte wurde gleichfalls bestimmt.
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle I
zusammengefaßt.
Gemäß Beispiel 4 wurde ein Produkt hergestellt, jedoch mit
der Ausnahme, daß das im Beispiel 4 eingesetzte behandelte
Siliciumdioxid durch das gemäß dem Vergleichsbeispiel 1
erhaltene behandelte Siliciumdioxid ersetzt wurde. Das
gehärtete Produkt wurde bezüglich seiner Trenneigenschaften
und ihrer Dauerhaftigkeit, der Härte, der Dehnung, der
Zugfestigkeit und der Dichte geprüft. Die Ergebnisse sind in
der Tabelle I und in der beigefügten Zeichnung angegeben.
100 Gew.-Teile eines an seinen beiden Enden durch
Hydroxylgruppen blockierten Dimethylpolysiloxans mit einer
Viskosität von 20 200 mm²/s (20 200 cSt), 15 Gew.-Teile des
gemäß Beispiel 1 erhaltenen behandelten Siliciumdioxids,
7,0 Gew.-Teile Vinyltriisopropenyloxysilan und 0,5 Gew.-Teile
eines guanidylgruppenhaltigen organischen Silicons der Formel
[(CH₃)₂N-]2C=N-C₃H₆-Si(-OCH3)₃
wurden unter Feuchtigkeitsausschluß gemischt.
Das erhaltene Gemisch wurde in eine Platte mit einer Dicke
von 2 mm überführt. Diese wurde gehärtet, wobei sie in einer
Atmosphäre mit einer Temperatur von 20°C und einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 55% stehengelassen wurde. Aus der
gehärteten Platte wurden hantelförmige Prüfkörper ausgestanzt
und bezüglich der Härte, der Zugfestigkeit und der Dehnung
gemäß der Testmethode JIS K 6301 geprüft. Ferner wurde eine
in der gleichen Weise hergestellte gehärtete Platte 7 Tage
lang unter Erhitzen auf 230°C gealtert. Anschließend wurden
auch aus ihr hantelförmige Prüfkörper ausgestanzt und
bezüglich ihrer Härte, Zugfestigkeit und Dehnung gemäß
JIS K 6301 geprüft. Die Ergebnisse wurden benutzt, um die
Wärmebeständigkeit zu bewerten.
Außerdem wurde aus dem gebildeten Gemisch eine Platte mit
einer Dicke von 1 mm hergestellt, die durch Stehenlassen in
einer Atmosphäre von 20°C und bei einer relativen
Luftfeuchtigkeit von 55% während 7 Tagen gehärtet wurde. Die
gehärtete Platte wurde bezüglich des spezifischen
Widerstandes, der dielektrischen Durchschlagfestigkeit, der
Dielektrizitätskonstante und des dielektrischen
Verlustfaktors gemäß der Prüfmethode JIS C 2123 geprüft. Die
Ergebnisse sind in der Tabelle II angegeben.
Gemäß Beispiel 5 wurde ein Gemisch hergestellt, jedoch mit
der Ausnahme, daß das gemäß Beispiel 5 eingesetzte behandelte
Siliciumdioxid durch jenes gemäß dem Vergleichsbeispiel 1
ersetzt wurde. Gemäß Beispiel 4 wurden die Härte, die
Dehnung, die Zugfestigkeit des gehärteten Produkts sowie
diese mechanischen Eigenschaften des gehärteten Produkts nach
dem Altern unter Erhitzen gemessen. Ferner wurden der
spezifische Widerstand, die dielektrische
Durchschlagsfestigkeit, die Dielektrizitätskonstante und der
dielektrische Verlustfaktor des gehärteten Produkts gemäß
Beispiel 5 festgestellt. Die Ergebnisse sind in der
Tabelle II angegeben.
Gemäß Beispiel 4 wurde ein Gemisch hergestellt, jedoch mit
der Ausnahme, daß das gemäß Beispiel 1 hergestellte
behandelte Siliciumdioxid durch ein Siliciumdioxid ersetzt
wurde, das mit Dimethyldichlorsilan (R-972 von der Firma
Nippon Aerosil Co.) behandelt worden war. Am gehärteten
Produkt wurden die Härte, die Dehnung und die Zugfestigkeit
bestimmt. Das Gleiche geschah gemäß Beispiel 4 nach dem
Altern des gehärteten Produkts unter Erhitzen. Ferner wurden
der spezifische Widerstand, die dielektrische
Durchschlagsfestigkeit, die Dielektrizitätskonstante und der
dielektrische Verlustfaktor des gehärteten Produkts gemäß
Beispiel 5 festgestellt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle II
angegeben.
Ein Kneter wurde mit 90 Gew.-Teilen eines an beiden Enden mit
Vinylgruppen blockierten Dimethylpolysiloxans mit einer
Viskosität von 10 000 mm²/s (10 000 cSt) sowie 7,5 Gew.-Teilen
Trimethyl-(1-ethoxyvinyloxy)-silan mit der Formel
beschickt. Die Komponenten wurden gleichmäßig gemischt. Das
Gemisch wurde mit 30 Gew.-Teilen Siliciumdioxidpulver
(Aerosil 200 von der Firma Nippon Aerosil Co.) allmählich
versetzt. Mit fortschreitender Zugabe des Siliciumdioxidpulvers
wurden die Entwicklung von Wärme sowie die Bildung
eines Geruchs nach Ethylacetat beobachtet. Nach der Zugabe
des gesamten Siliciumdioxidpulvers wurde das Gemisch durch
Rühren bei Raumtemperatur in einer geschlossenen Atmosphäre 1
h lang weitergemischt. Dann folgte zum Reifen bzw. Altern ein
Mischen bei 80°C während 1 h. Nachfolgend wurde der Deckel
des Kneters geöffnet, und das Gemisch wurde unter Rühren 3 h
lang bei 160°C erhitzt, um das Nebenprodukt Ethylacetat und
nicht umgesetztes Silan verdampfen zu lassen.
120 Gew.-Teile des so erhaltenen Gemisches wurden mit
10 Gew.-Teilen des gleichen Dimethylpolysiloxans mit einer
Viskosität von 10 000 mm²/s (10 000 cSt), wie es oben erwähnt
wurde, 0,2 Gew.-Teilen des gemäß Beispiel 4 eingesetzten
Platinkatalysators und 0,15 Gew.-Teilen einer 50%igen
Ethynylcyclohexanollösung in Toluol versetzt. Das Gemisch
wurde auf einem Dreiwalzenstuhl gleichmäßig verknetet, um
eine Kautschukzusammensetzung herzustellen.
Die Viskosität der erhaltenen Zusammensetzung wurde gemessen
und betrug 740 Pa · s (7400 P). Nach einem sechsstündigen
beschleunigten Altern bei 105°C wurde eine Viskosität von
890 Pa · s (8900 P) gemessen. Obwohl die untersuchte
Zusammensetzung ursprünglich eine hohe Viskosität hatte,
zeigte sie eine gute Viskositätsstabilität.
130 Gew.-Teile der Kautschukzusammensetzung wurden mit
1,7 Gew.-Teilen des gemäß Beispiel 4 eingesetzten
130 Gew.-Teile der Kautschukzusammensetzung wurden mit
1,7 Gew.-Teilen des gemäß Fig. 4 eingesetzten
Methylhydrogenpolysiloxans versetzt. Die beiden Komponenten
wurden gleichmäßig gemischt, entschäumt, in eine Metallform
gegossen und 10 min bei 150°C unter Druck gehärtet, um zwei
geformte Platten mit den Abmessungen 12 cm×15 cm×0,2 cm
herzustellen. Eine der Platten wurde 4 h bei 200°C
nachgehärtet. Dann wurden gemäß JIS K 6301 die mechanischen
Eigenschaften der beiden Platten gemessen. Die Ergebnisse
sind in der Tabelle III angegeben.
Claims (12)
1. Mit einer Organosiliciumverbindung behandeltes Siliciumdioxid
bereitgestellt, das durch Behandeln
- (A) eines Siliciumdioxidpulvers mit einer spezifischen Oberfläche von mindestens 50 m²/g mit
- (B) einem Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan der allgemeinen Formel I worin R¹ einen einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen oder einen eine Etherbildung enthaltenden organischen Rest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen bedeutet sowie die Reste R² gleich oder verschieden sind und jeweils einen unsubstituierten oder substituierten einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen oder einen eine Etherbindung enthaltenden organischen Rest mit 1 bis 18 Kohlenstoffatomen darstellen.
2. Siliciumdioxid nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan (B) in einer
Menge von 0,5 bis 100 Gew.-Teilen pro 100 Gew.-Teile des
Siliciumdioxids (A) eingesetzt worden ist.
3. Siliciumdioxid nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-silan (B) in einer Menge
von 10 bis 50 Gew.-Teilen pro 100 Gew.-Teile des Siliciumdioxids
(A) eingesetzt worden ist.
4. Siliciumdioxid nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B) der allgemeinen Formel I eingesetzt worden ist,
in der R¹ einen Alkylrest, einen aliphatischen oder alicyclischen
ungesättigten Kohlenwasserstoffrest oder einen
aromatischen Kohlenwasserstoffrest bedeutet.
5. Siliciumdioxid nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B) der allgemeinen Formel I eingesetzt worden ist,
in der R¹ eine Methoxyethyl-, Ethoxyethyl- oder Allyloxyethylgruppe
bedeutet.
6. Siliciumdioxid nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B) der allgemeinen Formel I eingesetzt worden ist,
in der ein oder alle Reste R² jeweils einen einwertigen
Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen
bedeuten.
7. Siliciumdioxid nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B) der allgemeinen Formel I eingesetzt worden ist,
in der R² einen Rest mit einer der folgenden Formeln
bedeutet, in denen p eine ganze Zahl von 1 bis 12 und c
eine ganze Zahl von 1 bis 5 darstellen.
8. Siliciumdioxid nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)-
silan (B) der allgemeinen Formel I eingesetzt worden
ist, in der R¹ eine Methyl-, Ethyl- oder Propylgruppe und
R² eine Methyl- oder Vinylgruppe bedeuten.
9. Gemisch mit einem Gehalt an einem Organopolysiloxan,
dadurch gekennzeichnet, daß es
- (a) ein Organopolysiloxan der allgemeinen Formel II in der R³ einen unsubstituierten oder substituierten einwertigen Kohlenwasserstoffrest mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen, a eine Zahl von 1,90 bis 3,0 und b eine Zahl von 0 bis 1,0, wobei die Summe a+b im Bereich von 1,90 bis 3,0 liegt, bedeuten und
- (b) ein mit einer Organosiliciumverbindung behandeltes Siliciumdioxid gemäß Anspruch 1
enthält.
10. Gemisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
mit einer Organosiliciumverbindung behandelte Siliciumdioxid
(b) in einer Menge von 1 bis 100 Gew.-Teilen pro
100 Gew.-Teile des Organopolysiloxans (a) vorliegt.
11. Verfahren zur Herstellung eines Gemisches mit einem
Gehalt an einem Organopolysiloxan nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Gemisch verknetet wird,
das
100 Gew.-Teile des Organopolysiloxans (a) der allgemeinen Formel II,
10 bis 100 Gew.-Teile des Siliciumdioxidpulvers (A) mit einer spezifischen Oberfläche von mindestens 50 m²/g und
0,1 bis 200 Gew.-Teile eines Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)- silans (B) der Formel I enthält.
100 Gew.-Teile des Organopolysiloxans (a) der allgemeinen Formel II,
10 bis 100 Gew.-Teile des Siliciumdioxidpulvers (A) mit einer spezifischen Oberfläche von mindestens 50 m²/g und
0,1 bis 200 Gew.-Teile eines Triorgano-(1-alkoxyvinyloxy)- silans (B) der Formel I enthält.
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