DE4032722A1 - Verfahren zur vorgabe von fahrgeschwindigkeiten an lichtsignalen - Google Patents
Verfahren zur vorgabe von fahrgeschwindigkeiten an lichtsignalenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren nach dem Oberbe
griff des Patentanspruches 1.
Um zu verhindern, daß sich die gleiche Strecke befahrende Bahn
fahrzeuge gefährlich nahekommen, werden die Gleise der Bahnan
lage üblicherweise in Abschnitte unterteilt, die von jeweils
nur einem einzigen Fahrzeugverband befahren werden dürfen.
Hierzu werden die Abschnitte vorzugsweise durch Gleisstrom
kreise oder Achszähler auf ihren Frei- und Besetztzustand
überwacht. Optische Signale zeigen einem anrückenden Fahrzeug
verband, ob er in einen folgenden Abschnitt vorrücken darf oder
nicht. Die Vorgabe möglichst hoher Fahrgeschwindigkeiten und
kurzer Zugfolgezeiten machen es nötig, den Fahrzeugverbänden
neben einem Halt- und einem Fahrtbegriff zusätzliche Informa
tionen über beim Vorrücken zulässige Höchstgeschwindigkeiten zu
machen. Dies geschieht z. B. über sogenannte Zusatzanzeiger; das
sind Digitalanzeiger zur großflächigen optischen Darstellung
alpanumerischer Zeichen. Je größer der Abstand zwischen zwei
einander folgenden Fahrzeugverbänden ist, um so größer darf die
für den Folgezug vorzugebende Vorrückgeschwindigkeit sein. Der
Aufwand für die Bereitstellung derartiger Geschwindigkeitsin
formationen ist relativ groß und zwar sowohl bei Relaisstell
werken als auch bei elektronischen Stellwerken. Dort belastet
die möglichst feinstufige Vorgabe von Geschwindigkeitswerten
die für die Stellwerkssteuerung eingesetzten Rechner nicht
unwesentlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 anzugeben, das geeignet
ist, die für die Bereitstellung und Vorgabe von Geschwindig
keitswerten durch optische Signale erforderliche Verarbeitungs
zeit von Rechnern auf ein Mindestmaß zu beschränken. Diese Auf
gabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentan
spruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfin
dungsgemäßen Verfahrens sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 den Lageplan eines kleineren Bahnhofes,
Fig. 2 Tabellen, wie sie für die Vorgabe von Geschwindigkeits
werten verwendet sind,
Fig. 3 Verweise auf die einzelnen Tabellen in Abhängigkeit von
der jeweils eingestellten Fahrstraße und
Fig. 4 Zahlenbeispiele für die Vorgabe von Geschwindigkeits
werten.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt aus einer Gleisanlage mit zwei in
der gleichen Fahrrichtung befahrbaren Gleisen. Die Gleise sind
in Gleisabschnitte unterteilt, die durch Lichtsignale A bis D
gedeckt sind. Es ist angenommen, daß eine Zugfahrt vom Signal A
als Startpunkt S einer Fahrstraße über das Signal B zum Signal D
als Zielpunkt Z eingestellt wurde. Nach dem Einlaufen der Fahr
straße soll nun die Signalbegriffswahl stattfinden, durch die
den auf das Startsignal A verrückenden Fahrzeugen oder Fahrzeug
verbänden im Sinne einer möglichst raschen Räumung der Gleise
an den Lichtsignalen möglichst hohe Fahrgeschwindigkeiten
zugewiesen werden, die aber im Sinne der Sicherung von voraus
fahrenden, durch das Zielsignal D gedeckten Fahrzeugen jeweils
nur so hoch sein dürfen, daß der anrückende Fahrzeugverband das
Zielsignal nicht mit einer zu hohen Fahrgeschwindkeit passiert.
Es ist angenommen, daß der Fahrzeugverband am Zielsignal D
anhalten soll, daß dieses Zielsignal also den Haltbegriff
anzeigt; dies ist in Fig. 4 mit der Bezeichnung D: V=0
graphisch verdeutlicht.
Das dem Zielsignal D entgegen der Fahrrichtung vorgelagerte
Signal B, über das die Fahrstraße zum Zielsignal führt,
befindet sich in einem ganz bestimmten Abstand vom Zielsignal.
Dieser Abstand, ggf. modifiziert um weitere Parameter, auf die
später noch eingegangen wird, bestimmt, um wieviel höher die
am Signal B zulässige Geschwindigkeit liegen darf als die für
das Zielsignal D geltende Geschwindigkeit. Je höher die Zielge
schwindigkeit liegt, um so höher darf auch die am Signal B zu
signalisierende Geschwindigkeit sein. Die zahlenmäßigen Ab
hängigkeiten zwischen den an den beiden Signalen zulässigen
Fahrgeschwindigkeiten sind in Fig. 2 in Tabelle 3 aufgelistet.
Diese Tabelle stellt auf der rechten Seite als Eingangspara
meter für verschiedene am Zielsignal des jeweils betrachteten
Abschnittes einzuhaltende Zielgeschwindigkeiten auf der linken
Seite als Ausgangsparameter entsprechende Einfahrgeschwindig
keiten in den betreffenden Abschnitt gegenüber. Für das
angenommene Beispiel, an dem das Zielsignal D den Haltbegriff
zeigen soll, ist am Signal B eine Fahrgeschwindigkeit von 40
km/h zulässig. Diese Fahrgeschwindigkeit ist am Signal B
darzustellen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, für das
Signal B einen Verweis auf die Tabelle 3 zu hinterlegen, die
zur Anwendung kommt, wenn vom Signal B zum Signal D gefahren
werden soll. Im angenommenen Beispiel ist für das Signal B nur
dieser eine Verweis auf die Tabelle 3 zu hinterlegen, weil vom
Signal D aus in der betrachteten Fahrrichtung kein anderes
Signal direkt erreicht werden kann; beim Signal A hingegen sind
über unterschiedliche Fahrwege die Signale B und C erreichbar,
so daß dort zwei Verweise auf ggf. unterschiedliche Tabellen zu
hinterlegen sind, die dann fahrwegorientiert aufgerufen werden.
Dies geschieht dadurch, daß dem betreffenden Startsignal des
betrachteten Abschnittes mitgeteilt wird, welches das
abschnittsspezifische Zielsignal ist, wobei aufgrund der in
Fig. 3 angegebenen Gesetzmäßigkeiten dann gezielt der Verweis
auf eine ganz bestimmte Tabelle aufgerufen wird, z. B. bei Fahrt
über das Signal B zum Signal D: B → D: Tabelle 3.
Neben der Kenntnis des jeweiligen abschnittsspezifischen
Zielsignales ist für die Bestimmung des am Startsignal des
betreffenden Abschnittes zulässigen Geschwindigkeitswertes noch
die Kenntnis des am jeweiligen Zielsignal zulässigen Geschwin
digkeitswertes erforderlich, im angenommenen Beispiel also die
Zielgeschwindigkeit O für das Zielsignal D. Nachdem die am
Signal B zulässige Fahrgeschwindigkeit von im Beispiel 40 km/h
aus Tabelle 3 ermittelt und zur Anzeige gebracht ist, erfolgt
die Ermittlung des entgegen der Fahrrichtung vorausliegenden
nächsten Lichtsignales, im Beispiel des Signales A. Für den vom
Signal A gedeckten Abschnitt bildet das Signal B das abschnitts
spezifische Zielsignal. Aufgrund des Abstandes zwischen diesen
beiden Signalen sind die Start- und die Zielgeschwindigkeit
gemäß Fig. 3, Zeile 3, durch die Tabelle 1 bestimmt. Beim
Aufgriff des entsprechenden Verweises wird diese Tabelle
aufgerufen und für die geltende Zielgeschwindigkeit von 40 km/h
als Eingangsparameter die zugehörige Einfahrgeschwindigkeit von
80 km/h als Ausgangsparameter entnommen und am Signal A zur
Darstellung gebracht. Diese Zusammenhänge sind in Fig. 4,
linke Spalte, in Zeile 2 und 4 graphisch verdeutlicht.
Die von dem jeweiligen Zielsignal an das Startsignal eines Ab
schnittes übermittelten Geschwindigkeiten dienen dort nicht nur
zur Bestimmung der jeweils zulässigen Einfahrgeschwindigkeit,
sondern können in vorteilhafter Weise als Vorsignalbegriffe für
die in der Fahrstraße folgenden Signale dargestellt werden. So
ist am Signal B neben dem Hauptsignalbegriff VH = 40 der Vor
signalbegriff VV = 0 und am Einfahrsignal A neben dem Haupt
signalbegriff VH= 80 der Vorsignalbegriff VV= 40 anzuzeigen.
Für die Auswahl der einen oder anderen Tabelle nach Fig. 2 ist
vorstehend allein der Abstand (Variable x, y, z) zwischen auf
einanderfolgenden Lichtsignalen ausschlaggebend gewesen. Es ist
jedoch auch möglich, zusätzlich andere Parameter in die Ab
hängigkeiten zwischen Ein- und Ausfahrgeschwindigkeiten aus den
einzelnen Abschnitten einzubeziehen, beispielsweise unter
schiedliche Neigungen bzw. Steigungen der Strecke zwischen den
Signalen und/oder unterschiedliche Bremsvermögen der Züge. Bei
Streckenneigungen sind geringere Einfahrgeschwindigkeiten in
einen Abschnitt als bei ebenem Gleis zulässig, bei Steigungen
entsprechend höhere Einfahrgeschwindigkeiten. Bei einem Zug mit
hohem Bremsvermögen können höhere Einfahrgeschwindigkeiten
zugelassen werden als bei einem Zug mit niedrigeren Brems
hundertsteln. Die Einbeziehung der Bremseigenschaften von
Fahrzeugen oder Fahrzeugverbänden macht es erforderlich, für
die Abschnitte jeweils entsprechend mehr Verweise auf unter
schiedliche Tabellen zu hinterlegen und diese abhängig von der
Zugart individuell aufzurufen. Als Mittel zur Steuerung dieses
Aufrufes kann z. B. ein in der Zugnummer enthaltenes Kennzeichen
für das Bremsvermögen des Zuges verwendet sein oder ein beim
Passieren von ortsfesten Übertragungseinrichtungen durch einen
Zug ausgelöstes Kennzeichen.
Anzustreben ist die Verwendung von jeweils möglichst wenigen,
möglichst universell verwendbaren Tabellen zur Vorgabe unter
schiedlicher Einfahrgeschwindigkeiten auf unterschiedliche
Zielgeschwindigkeiten. In die tatsächlich signalisierten Ge
schwindigkeiten ist außer dem Abstand zwischen den aufeinan
derfolgenden Signalen und ggf. der Streckenneigung bzw. -stei
gung und/oder dem Bremsvermögen eines Zuges auch noch ein
zubeziehen eine innerhalb der einzelnen Abschnitte zulässige
streckenabhängige Höchstgeschwindigkeit. Solche Streckenhöchst
geschwindigkeiten führen regelmäßig zur Verminderung der aus
den Tabellen entnehmbaren Einfahrgeschwindigkeitswerte, sofern
diese über der Streckenhöchstgeschwindigkeit liegen. Niedrige
Streckenhöchstgeschwindigkeiten können beispielsweise durch
Langsamfahrstellen oder durch Weichen bedingt sein, die über
ihren abzweigenden Strang befahren werden. Zwar ist es möglich,
diese Abhängigkeit mindestens bei Weichen und ständig vor
handenen Langsamfahrstellen durch Verweise auf entsprechend
gestaltete Tabellen zu berücksichtigen; vorteilhafter erscheint
es jedoch, auf diese zusätzlichen Tabellen zu verzichten und
statt dessen die jeweils aus den den Abstand, die Neigung und/oder
das Bremsvermögen eines Zuges berücksichtigenden Tabellen
entnommenen Geschwindigkeitswerte vor ihrer Anerkennung zu
vergleichen mit der auf dem betreffenden Abschnitt zulässigen
Streckenhöchstgeschwindigkeit und den jeweils niedrigeren
Geschwindigkeitswert für das jeweilige Einfahrsignal vorzu
geben. Diese Geschwindigkeit stellt dann die Zielgeschwindig
keit für das Einfahrsignal des Abschnittes dar. Dieser Zu
sammenhang ist in Fig. 4, rechte Spalte verdeutlicht. Es ist
angenommen, daß der vom Signal B gedeckte Abschnitt nur mit
einer Geschwindigkeit von 20 km/h befahren werden darf. Der aus
Tabelle 3 entnommene Geschwindigkeitswert 40 ist daher auf den
Wert VH* = 20 abzuwerten. Hieraus folgt für das Signal A eine
Einfahrgeschwindigkeit VH* von 60 und eine Vorsignalgeschwin
digkeit VV* von 20.
Die Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahren erfolgt bei
einem nach dem Bereichsrechnerprinzip organisierten elekroni
schen Stellwerk in vorteilhafter Weise dergestalt, daß die
Tabellen in den Bereichsrechnern abgelegt sind, die auch über
die am Ende der einzelnen Abschnitte einzuhaltenden Zielge
schwindigkeiten orientiert sind. Die Verweise zum Auswählen der
einen oder anderen Tabelle können in den den Signalen zuge
ordneten Stellrechnern oder auch in den zur Steuerung dieser
Stellrechner vorgesehenen Bereichsrechnern hinterlegt sein.
Hierzu sind den einzelnen Lichtsignalen Kennungen beispiels
weise in Form von Nummern zuzuordnen, unter denen die diesen
zugeordneten Verweise für die jeweils auszuwählenden Tabellen
im Stellrechner oder in einem Bereichsrechner abgespeichert
sind.
Claims (5)
1. Verfahren zur Vorgabe zulässiger Fahrgeschwindigkeiten für
Bahnfahrzeuge auf in Abschnitte unterteilten und durch Licht
signale geschützten Bahnanlagen,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß es mehrere Tabellen gibt, in denen in Abhängigkeit mindestens vom Abstand eines ersten Lichtsignales (A) von einem in Fahrrichtung direkt folgenden zweiten Lichtsignal (B) Ge schwindigkeitswerte für Fahrgeschwindigkeiten (Ausgangspara meter) abgelegt sind, die am ersten Lichtsignal einzuhalten sind, wenn am zweiten Lichtsignal eine bestimmte Geschwindig keit (Eingangsparameter) zugelassen ist,
- - daß für jedes erste Lichtsignal (A) so viele Verweise auf Tabellen gespeichert sind wie Fahrstraßen über in Fahrrichtung folgende zweite Lichtsignale (B, C) stellbar sind, wobei diese Verweise jeweils diejenigen Tabellen bezeichnen, die für den jeweiligen Abstand zum folgenden zweiten Lichtsignal gelten,
- - daß, ausgehend vom Fahrstraßenziel, das im Fahrweg jeweils zurückliegende erste Lichtsignal (B) aufgegriffen und über den für dieses hinterlegten Verweis auf diejenige Tabelle zuge griffen wird, die für den Abstand zum in der Fahrstraße fol genden zweiten Lichtsignal (D) gilt,
- - daß die für dieses zweite Lichtsignal zulässige Geschwindig keit ermittelt wird,
- - daß aus der durch den Verweis bezeichneten Tabelle diejenige Geschwindigkeit (Ausgangsparameter) entnommen und am ersten Lichtsignal zur Darstellung gebracht wird, die der am folgenden zweiten Lichtsignal (D) einzuhaltenden Geschwindigkeit (Ein gangsparameter) zugeordnet ist, und
- - daß anschließend für die übrigen zum Start folgenden Lichtsignale (A) nach der gleichen Weise verfahren wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- - daß die in den Tabellen hinterlegten Geschwindigkeitswerte außer vom Abstand aufeinander folgender Lichtsignale auch abhängig sind von der Neigung bzw. Steigung der Strecke zwischen aufeinander folgenden Lichtsignalen und/oder ideali siertem oder tatsächlichem Bremsvermögen eines Zuges.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Geschwindigkeiten der jeweils zweiten Lichtsignale (z. B. D) für die zugehörigen ersten Lichtsignale (B) als Vor signalgeschwindigkeiten hinterlegt und angezeigt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die aus den Tabellen entnommenen, zum Vorrücken auf die in den Fahrstraßen jeweils folgenden Lichtsignale geltenden Geschwindigkeitswerte vor ihrer Anerkennung verglichen werden mit höchstzulässigen Fahrgeschwindigkeiten für Fahrwegelemente zwischen dem betreffenden ersten Lichtsignal und dem in Fahr richtung jeweils folgenden zweiten Lichtsignal und daß der jeweils niedrigere Geschwindigkeitswert als für das betreffende erste Lichtsignal geltende Geschwindigkeit anerkannt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß den einzelnen Lichtsignalen Kennungen zugeordnet sind, unter denen die für die Lichtsignale hinterlegten Verweise für die jeweils zur Anwendung kommenden Tabellen abgespeichert sind.
Priority Applications (6)
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| EP91250268A EP0481574B1 (de) | 1990-10-15 | 1991-10-02 | Verfahren zur Vorgabe von Fahrgeschwindigkeiten an Lichtsignalen |
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Cited By (1)
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|---|---|---|---|---|
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| DE3001440C2 (de) * | 1980-01-16 | 1982-04-08 | Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München | Einrichtung zum Bestimmen des an ein Eisenbahn-Triebfahrzeug zu übertragenden Signalbegriffes |
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| EP0705753A2 (de) | 1994-09-15 | 1996-04-10 | Siemens Aktiengesellschaft | Verfahren zur Vorgabe von Fahrgeschwindigkeiten an einem Lichtsignal |
| EP0705753A3 (de) * | 1994-09-15 | 1998-01-07 | Siemens Aktiengesellschaft | Verfahren zur Vorgabe von Fahrgeschwindigkeiten an einem Lichtsignal |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
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| FI914841A0 (fi) | 1991-10-14 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |