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DE4032209A1 - Verfahren zur herstellung einer schlauchfoermigen huelle mit verbesserter abschaelbarkeit - Google Patents

Verfahren zur herstellung einer schlauchfoermigen huelle mit verbesserter abschaelbarkeit

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DE4032209A1
DE4032209A1 DE4032209A DE4032209A DE4032209A1 DE 4032209 A1 DE4032209 A1 DE 4032209A1 DE 4032209 A DE4032209 A DE 4032209A DE 4032209 A DE4032209 A DE 4032209A DE 4032209 A1 DE4032209 A1 DE 4032209A1
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DE
Germany
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sausage
dispersion
wax
cellulose
viscose
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DE4032209A
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Michael Dipl Chem Dr Stiem
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Dow Produktions und Vertriebs GmbH and Co OHG
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Wolff Walsrode AG
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Publication date
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    • A22C13/00Sausage casings
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Her­ stellung schlauchförmiger Verpackungshüllen, vorzugs­ weise Nahrungsmittelhüllen, mit verbesserter Abschäl­ barkeit (Easy-peel) .
Schlauchförmige Hüllen, insbesondere aus regenerierter Cellulose, sind als Verpackungsmaterialien für Nahrungs­ mittel vielfältig im Einsatz und werden in sehr großem Umfang für die Herstellung von verarbeiteten Fleisch­ produkten, wie Wurstwaren, verwendet. Werden solche Nahrungsmittelhüllen unbehandelt verwendet, so beob­ achtet man, daß bei der Wurstherstellung das Brät, ins­ besondere bei Brühwurst, zu stark an der Hülle haften kann. Dies führt während des Schälens zum Herausreißen von Brätresten aus der Wurst und steht der Forderung, kaliberkonstante Wurstscheiben für Stapelaufschnitt zu gewährleisten, entgegen.
Bei der Rohwurstherstellung haftet die Wursthülle nicht fest genug am Brät, infolgedessen kommt es zu teilweisem Ablösen, häufig verbunden mit einer unerwünschten Aus­ bildung eines Ölfilmes und/oder Schimmelbildung auf Wurstgut.
Wegen des Ablösens schrumpft auch die Nahrungsmittel­ hülle nicht mehr mit dem Füllgut, so daß die Wurst faltig und unansehnlich erscheint.
Um diese genannten Nachteile zu beheben, ist es üblich, die Innenseite der Nahrungsmittelschläuche aus regene­ rierter Cellulose mit einer Beschichtung auf Basis wasserlöslicher Celluloseether, einem partiellen Ester einer Fettsäure mit Sorbitan oder Mannit, einem wasser­ löslichen Polyalkylenglykolether oder Mineral- oder Silikonöl zu versehen, siehe US-A-25 58 042, US-A­ 25 88 367, US-A-31 58 492, US-A-38 98 348 und US-A­ 41 37 947. In US-A-29 88 451 wurde Polyvinylpyrrolidon in Verbindung mit CMC erwähnt, in US-A-33 83 223 Glutar­ aldehyd.
DE-A-34 09 746 beschreibt u. a. die Verwendung von Colophonium, US-A-44 63 778 die Verwendung von Vinyl­ acetatpolymeren. Polyvinylalkohol und mikrokristalline Cellulose in Verbindung mit einem Triglyceridgemisch kommt gemäß EP-A-00 06 551 zur Anwendung. Weiterhin werden erwähnt: Stärke, Chromfettsäurekomplexverbin­ dungen, nicht reaktives Dialkylpolysiloxan sowie Stärke­ ether in den EP-A-01 01 892, DE-A-34 47 026, DE-A 28 41 850.
In EP-A-01 09 611 sowie DE-A-32 42 655 kommen außer einem Celluloseether und/oder einem Stärkeether ein Wachs und gegebenenfalls ein Öl zur Anwendung.
Diese Innenausrüstungen führen zwar zu einer geringen Haftung, sie weisen jedoch einige Nachteile auf. So tritt vermehrter Öl- und Fettabsatz zwischen Brät und Hülle auf und die Därme neigen zum Abstellen. In den Zwischenräumen kann es bei Rohwurst zu Schimmelbildung kommen. Die Hülle schrumpft nicht mit und wird somit runzlig und unansehnlich. Manche Beschichtungen führen zum Verspröden des Darmes und somit zu Platzern während des Raff- und Füllvorgangs.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher, eine schlauchförmige Verpackungshülle, vorzugsweise eine schlauchförmige Nahrungsmittelhülle, insbesondere aus regenerierter Cellulose, zur Verfügung zu stellen, die aufgrund ihrer speziellen Ausrüstung bei Brühwurst die relativ hohe Haftung zwischen der Wursthülle und den für diesen Hüllentyp vorgesehenen Wurstmassen weitgehend herabsetzt und eine höhere Trennwirkung zeigt, so daß sich die Wursthülle ohne großen Kraftaufwand abziehen läßt. Bei Rohwurst soll sie ein Abstellen während der Reife verhindern und Öl- und Fettabsatz entgegenwirken. Außerdem soll die Ausrüstung keine versprödende Wirkung auf das Hüllenmaterial ausüben, damit sich solche Nahrungsmittelhüllen problemlos raffen und zu gefüllten Produkten verarbeiten lassen.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstel­ lung einer schlauchförmigen Hülle auf Basis regenerier­ ter Cellulose mit verbesserter Abschälbarkeit durch Formung einer Viskoselösung zu einer schlauchförmigen Hülle, Einwirkung eines Fällmediums und übliche Nachbe­ handlung, dadurch gekennzeichnet, daß man zu der Viskoselösung die Dispersion wenigstens eines Poly­ ethylenwachses gibt, vermischt und gegebenenfalls evakuiert.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird die das Poly­ ethylenwachs enthaltende Viskose durch eine Ringschlitz­ düse nach üblichen technischen Verfahren vergossen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden faserverstärkte Schlauchhüllen auf Basis regenerierter Cellulose hergestellt, indem ein Faserschlauch fort­ laufend mit der das Polyethylenwachs enthaltenen Viskose imprägniert und beschichtet wird. Die Herstellung ge­ eigneter Viskoselösungen ist beispielsweise in der US-A­ 32 08 234 beschrieben. Die Imprägnierung und Beschich­ tung von Faserschläuchen mit Viskoselösung ist bei­ spielsweise in der GB-A-13 36 850 beschrieben.
In der US-A-38 33 021 und US-A-19 02 529 wird zwar das Einarbeiten von Polyethylenwachs unter Verwendung von Lösungsmitteln in die Viskose beschrieben um ein mattes Aussehen der Hülle zu erhalten. Eine Verbesserung der Abschälbarkeit wird aber nicht angegeben und wird auch nicht erreicht, siehe Vergleichsbeispiel.
Die erfindungsgemäß hergestellte schlauchförmige Hülle ist insbesondere eine Lebensmittelhülle, bevorzugt eine Wursthülle.
Unter dem erfindungsgemäß zu verwendenden Polyethylen­ wachs wird Polyethylen verstanden, welches ein mittleres Molekulargewicht von 1000 g/mol bis 7000 g/mol, bevor­ zugt 3000-4000 g/mol aufweist. Die Polyethylenteilchen werden vorzugsweise in wäßriger Dispersion verwendet, wobei die Teilchen im allgemeinen einen Durchmesser von 0,1 bis 100 µm, bevorzugt zwischen 0,1 und 10 µm, beson­ ders bevorzugt zwischen 0,1 und 0,6 µm aufweisen.
Die Konzentration der wäßrigen PE-Wachs-Dispersion beträgt im allgemeinen 10 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 40 Gew.-%, besonders bevorzugt 30 bis 40 Gew.-%.
Die Konzentration des Polyethylenwachses bezogen auf die Cellulose beträgt vorzugsweise 2 bis 30 Gew.-%, insbesondere 10-20 Gew.-%.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform enthält die Polyethylenwachsdispersion zusätzlich einen Emul­ gator. Besonders bevorzugte Emulgatoren sind Xanthan und/oder Esterwachse. Unter Esterwachsen werden insbe­ sondere derartige Verbindungen verstanden, die aus Estern von Fettsäuren und Fettalkoholen mit einer Ket­ tenlänge zwischen C24 und C32 bestehen und vorwiegend geradkettig sind.
Die Menge des Emulgators beträgt im allgemeinen 1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 20 Gew.-%, besonders bevor­ zugt 7 bis 10 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Disper­ sion.
Überraschenderweise läßt sich die Dispersion ohne weitere Zusätze, wie organischen, mit wäßrigen Systemen mischbaren Lösungsmitteln, in die Viskose einarbeiten. Zur Herstellung von schlauchförmigen Verpackungshüllen aus regenerierter Cellulose, die gegebenenfalls faser­ verstärkt und gegebenenfalls in bekannter Weise außen­ lackiert sein können, durch Extrusion oder Verspinnen, wird das übliche, im allgemeinen bekannte Verfahren angewandt. Dabei wird der gegebenenfalls faserverstärkte Schlauch in der letzten Stufe seiner Herstellung koagu­ liert, regeneriert, gewaschen, weichgemacht und an­ schließend getrocknet. Die erfindungsgemäße Modifizie­ rung der Viskose kann vorzugsweise vor dem Evakuieren erfolgen. Dabei wird die wäßrige Dispersion, vorzugs­ weise eine 20 bis 40 gew.-%ige, insbesondere eine 30 bis 40 gew.-%ige, wäßrige Dispersion des PE-Wachses, die außerdem den Emulgator in Mengen von im allgemeinen bis zu 20, vorzugsweise 7 bis 10 Gew.-% enthält, in die Vis­ kose eingerührt.
Als großer Vorteil gegenüber einer Innenimprägnierung stellt sich die Immobilisierung des Wachses in der Regeneratcellulose heraus. Es bedarf keines zusätzlichen Vernetzers, der die Rücklöslichkeit in Wasser verhindert bzw. den Imprägnierfilm mit der Celluloseschicht ver­ ankert. Ein weiterer großer Vorteil gegenüber anderen Easy-peel-Imprägnierungen sind die vorzüglichen Eigen­ schaften des incorporierten Wachses. Die so ausgerüstete Hülle hat gerade ein so starkes Haftvermögen, daß sie während der Reifung einer Rohwurst ohne abzustellen mit­ schrumpft, die fertige Wurst sich jedoch leicht schälen läßt. Ölseparation wird durch die erfindungsgemäße Aus­ rüstung verhindert. Es gibt keine Schwankungen im Haft­ verhalten zum Brät, was bei einer nicht imprägnierten Hülle durchaus auftreten kann.
Die Ausrüstung ist auf Cellulosedärme, mit und ohne Faserverstärkung und beliebiger Einfärbung bzw. Pigmen­ tierung, anwendbar.
Gegenstand der Erfindung ist schließlich weiterhin die Verwendung der erfindungsgemäßen Verpackungshüllen zum Verpacken von Nahrungsmitteln, insbesondere Wurstbrät.
Beispiel 1
Eine nach dem üblichen Verfahren hergestellte Cellulose­ xanthogenatlösung wurde mit einer 40%igen wäßrigen Dis­ persion eines Polyethylenwachses versetzt, bis die Mischung 20 Gew.-% des Wachses, bezogen auf Cellulose, enthielt. Der Ansatz wurde 2 Stunden langsam gerührt, danach weitere 2 Stunden evakuiert. Insgesamt wurden 100 kg Gießlösung erhalten.
Die schlauchförmige Verpackungshülle wurde folgender­ maßen hergestellt: Eine Hanfpapierbahn wurde verfahrens­ üblich zu einem Schlauch geformt und von beiden Seiten beschichtet, wobei die äußere Seite mit verfahrensüb­ licher Cellulosexanthogenatlösung und die innere Seite mit der vorab hergestellten Blendlösung beschichtet wurde. Die Verpackungshülle wurde regeneriert, weich­ gemacht und getrocknet.
Die Herstellung der Musterwürste mit Rohwurst- bzw. Brühwurstbrät als Füllgut erfolgte verfahrensüblich. Die Wursthüllen wurden vor dem Füllvorgang bestimmungsgemäß gewässert.
  • a) Füllung mit Rohwurstbrät: Die Hülle hat nach der Reifezeit nicht abgestellt, zeigte beim Abschälen lediglich eine geringe Haftung zum Brät und hatte keinerlei Ölabscheidung.
  • b) Füllung mit Brühwurstbrät: Die Hülle wurde nach 1 Tag geschält und wies eine mittelstarke Bräthaftung ohne Brätrasen auf. Ein Geleeabsatz konnte nicht festgestellt werden.
Beispiel 2
Nach dem im Beispiel 1 angegebenen Verfahren wurde eine Verpackungshülle mit 10% eines Polyethylenwachses in der Innenviskose hergestellt.
Die Bräthaftungseigenschaften waren entsprechend denen im Beispiel 1.
Beispiel 3
Es wurden 500 g Gießlösung aus Cellulosexanthogenat und einer 40%igen wäßrigen Dispersion eines Polyethylen­ wachses so hergestellt, daß die Konzentration des PE- Wachses 20 Gew.-% bezogen auf Cellulose betrug.
Aus der Lösung wurden Filme mit Papiereinlage gegossen. Die Filme wurden regeneriert, gewaschen, weichgemacht, zu Wursthüllenabschnitten abgenäht und mit Rohwurstbrät gefüllt.
Nach dem Ende der verfahrensüblichen Reifezeit wurden die Würste geschält. Die Hülle hatte nicht abgestellt, zeigte eine geringe Haftung zum Brät und wies lediglich im Bereich der Naht Öltröpfchen auf.
Vergleichsbeispiel
500 g Gießlösung wurden in den gleichen Konzentrationen hergestellt wie in Beispiel 3. Als PE-Wachskomponente wurde jedoch eine 30%ige Wachslösung in Toluol verwen­ det. Die Lösung wurde bei einer Temperatur von 50°C in die Viskose eingearbeitet.
Nach dem Regenerieren, Waschen, Weichmachen und Abnähen wurde die Hülle mit Rohwurdbrät gefüllt. Das Schälen nach dem Fertigstellen der Wurst führte zu folgendem Ergebnis: Die Hülle hatte nicht abgestellt, zeigte je­ doch eine starke Haftung zum Wurstgut. Öltröpfchen waren nur an der Naht vorhanden.

Claims (7)

1. Verfahren zur Herstellung einer schlauchförmigen Hülle auf Basis regenerierter Cellulose mit ver­ besserter Abschälbarkeit durch Formung einer Viskoselösung zu einer schlauchförmigen Hülle, Ein­ wirkung eines Fällmediums und übliche Nachbehand­ lung, dadurch gekennzeichnet, daß man zu der Viskoselösung die Dispersion wenigstens eines Polyethylenwachses gibt, vermischt und gegebe­ nenfalls evakuiert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Polyethylenwachs ein Molekulargewicht von 1000 g/mol bis 7000 g/mol aufweist.
3. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß 2 bis 30 Gew.-% Polyethylenwachs bezogen auf die Cellulose eingesetzt werden.
4. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Poly­ ethylenwachsdispersion eine wäßrige Dispersion ist.
5. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Poly­ ethylenwachsteilchen eine Größe von 0,1 bis 100 µm aufweisen.
6. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schlauchförmige Hülle eine Wursthülle ist.
7. Verfahren nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schlauchförmige Hülle faserverstärkt ist.
DE4032209A 1990-10-11 1990-10-11 Verfahren zur herstellung einer schlauchfoermigen huelle mit verbesserter abschaelbarkeit Withdrawn DE4032209A1 (de)

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