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DE4031949C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Sanierung von Abwasserkanälen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Sanierung von Abwasserkanälen

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DE4031949C2
DE4031949C2 DE19904031949 DE4031949A DE4031949C2 DE 4031949 C2 DE4031949 C2 DE 4031949C2 DE 19904031949 DE19904031949 DE 19904031949 DE 4031949 A DE4031949 A DE 4031949A DE 4031949 C2 DE4031949 C2 DE 4031949C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sanierung von mit Schächten versehenen Hauptkanälen und darin einmündenden Abzweigkanälen für Abwässer mittels Inliner aus Kunststoff, wobei in den gesäuberten Hauptkanal ein aus einzelnen Kunststoffrohrstücken bestehender Inliner eingezogen und der Ringraum zwischen dem Hauptkanal und dem Inliner mit einem hydraulisch abbindenden Dämmaterial verfüllt wird.
In der EP 0 082 223 A1 wird ein Verfahren dieser Art beschrieben, bei dem zwischen zwei Schächten mittels eines Kabels bzw. Seiles ein Schlitten verfahren wird, an dem eine Kamera angebracht ist. Nach der Inspektion des Hauptkanals mittels der Kamera wird auf dem Schlitten eine Reinigungseinheit montiert und der Hauptkanal gereinigt. Hiernach wird ein aus verschraubbaren Rohrstücken gebildeter Rohrstrang in den Hauptkanal eingezogen, dessen Rohrstücke jeweils durch die Schächte herabgelassen werden. Sodann wird der Ringraum zwischen dem Hauptkanal und dem Inliner mit einem hydraulisch abbindenden Dämmaterial durch Injektion verfüllt. Über den Anschluß dieses Hauptkanals an davon einmündende Abzweigkanäle bzw. über die Sanierung derartiger Abzweigkanäle ist in dieser Druckschrift nichts offenbart.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Gattung zur Sanierung von mit Schächten versehenen Hauptkanälen und darin einmündenden Abzweigkanälen zu schaffen, mit dem im Rahmen eines Gesamtkonzeptes in zeit- und kostensparender Weise ein dichter Übergang zwischen dem Inliner der Hauptkanals zum Abzweigkanal erreicht wird.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß durch folgende Verfahrensschritte gelöst:
  • a) Der eingezogene Inliner wird einer Dichtungsprüfung mit Wasser unterzogen und dieses während der Verfüllung in ihm belassen,
  • b) dieser Inliner wird vom gesäuberten Abzweigkanal aus mit einer Zentrierbohrung versehen,
  • c) diese Zentrierbohrung wird vom Inliner des Hauptkanals aus mittels eines darin verfahrbaren Montagewagens auf eine dem Querschnitt des Abzweigkanals entsprechende Abzweigöffnung erweitert, und
  • d) in die Abzweigöffnung wird eine Abzweigmuffe mit Dichtungselementen bei einem nicht zu sanierenden Abzweigkanal mittels eines Zugmittels oder bei einem zu sanierenden Abzweigkanal mitsamt einem einteiligen, flexiblen, leicht biegsamen Inliner vom Ende des Abzweigkanals aus eingezogen und das Ende des Inliners in der Nähe eines Revisionsschachtes des Abzweigkanals festgesetzt.
Durch die Summe dieser Merkmale wird ein Verfahren erzielt, in dem in zeit- und kostensparender Weise sowohl der Hauptkanal als auch darin einmündende Abzweigkanäle für Abwässer saniert werden und der Anschluß der Abzweigkanäle nach Verlegung des Inliners für den Hauptkanal in einem Zug erfolgen kann. Hiernach wird in den gesäuberten Hauptkanal durchgehend und kontinuierlich unterbrechungslos ein aus einzelnen zusammenschraubbaren Kunststoffrohrstücken bestehender Inliner eingezogen. Der Ringraum zwischen dem Hauptkanal und dem Inliner wird gemäß dem Merkmal a) nach einer Dichtungsprüfung mit Wasser derart unter dessen Belassung im Innenraum verfüllt, daß es während der Verfüllung des Ringraumes mit hydraulisch abbindendem Dämmaterial auftriebsmindernd wirkt. Dadurch ist eine Verlegung des Inliners mit etwa gleichmäßigem Abstand zum Hauptkanal in zeit- und kostensparender Weise in einem Zug möglich. Sodann wird dieser Inliner des Hauptkanals vom gesäuberten Abzweigkanal gemäß dem Merkmal b) mit einer Zentrierbohrung versehen.
Eine Zentrierbohrung ist in jedem Fall einfacher und sicherer zu bewerkstelligen als eine mit erheblichen Vorschubkräften behaftete Vollfräsung oder Bohrung. Denn diese wird gemäß dem Merkmal c) vom Inliner des Hauptkanals mittels eines darin verfahrbaren Montagewagens durchgeführt und die Zentrierbohrung auf eine dem Querschnitt des Abzweigkanals entsprechende Abzweigöffnung erweitert. Diese Verfahrensweise bietet den Vorzug, daß der Montagewagen innerhalb des Inliners des Hauptkanals reibungsarm verfahren und festgesetzt werden kann.
Außerdem zeigt die Zentrierbohrung auch den Richtungsverlauf des Abzweigkanals zum Inliner des Hauptkanals auf. Dadurch wiederum kann gemäß dem Merkmal d) in die Abzweigöffnung eine Abzweigmuffe mit Dichtungselementen bei einem nicht zu sanierenden Abzweigkanal mittels eines Zugmittels vom Abzweigkanal aus eingezogen oder bei einem zu sanierenden Abzweigkanal mitsamt einem einteiligen, flexiblen, leicht biegsamen Inliner vom Ende des Abzweigkanals aus eingezogen und das Ende des Inliners in der Nähe eines Revisionsschachtes des Abzweigkanals festgesetzt werden. Da der Montagewagen stets der vom gesäuberten Abzweigkanal aus vorzunehmenden Zentrierbohrung nachfolgt, ist auch bezüglich der Herstellung der Anschlüsse der Abzweigkanäle zum Inliner des Hauptkanals ein kontinuierlicher zeit- und kostensparender Baufortschritt gesichert.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vom Abzweigkanal aus das Zugmittel, das aus einem Seil, einem Riemen, einer Kette oder dergleichen bestehen kann, entweder mittels eines an einem Ende hängenden Balles oder eines Fallschirmes unter Druckluft in den Inliner des Hauptkanals eingeblasen oder mittels eines Fluides eingeschwemmt, sodann die Abzweigmuffe daran befestigt und am Zugmittel hängend zentriert in die Abzweigöffnung eingezogen. Die Abzweigmuffe kann jedoch auch mittels des Montagewagens vom Inliner des Hauptkanals aus in die Abzweigöffnung eingesetzt werden, was noch an anderer Stelle beschrieben wird. Diese Ausführungsalternative kann überall dort angewendet werden, wo der Abzweigkanal nicht saniert zu werden braucht.
Zum Einsatz des kontinuierlichen Inliners im Hauptkanal durch einen vorhandenen Schacht sind verschiedene Ausführungsalternativen möglich.
Nach einer ersten Alternative wird der Inliner des Hauptkanals durch einen vorhandenen Schacht zentrisch hindurchgeführt, im Bereich des lichten Querschnittes des Schachtes zu etwa eine Halbschale ausgeschnitten und der Raum zwischen dieser Halbschale des Inliners und der Innenwandung des Schachtes mit einer Dichtungsmasse verfüllt. Muß auch der Schacht saniert werden, empfiehlt sich, auch in ihn einen Schacht-Inliner einzusetzen und mit Durchgangsöffnungen für den Inliner im Hauptkanal zu versehen. Sodann wird an diesen Durchgangsöffnungen der Schacht-Inliner mit dem Inliner des Hauptkanals dichtend verklebt sowie der Zwischenraum zwischen dem Schacht-Inliner und dem vorhandenen Schacht mit einem Dämmaterial mit hydraulischen Bindemitteln verfüllt.
Wesentlicher Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens it die Abzweigmuffe als Übergangsstück zwischen dem Inliner im Hauptkanal und dem Abzweigkanal. Diese Abzweigmuffe ist insofern problematisch, wie sie einerseits diese Übergangsstelle unbedingt abdichten muß, um ein Versickern der Abwässer in das Grundwasser zu vermeiden und wie sie andererseits zur Lösung der Aufgabe gleichfalls in kosten- und zeitsparender Weise eingebracht werden soll. Dabei steht der Zeitfaktor in einem offenen Widerspruch zur Dichtungsforderung.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sind zwei Ausführungsalternativen der problematischen Abzweigmuffe vorgesehen. Soll eine derartige Abzweigmuffe in einen nicht zu sanierenden Abzweigkanal als Übergangsstück zum Inliner des Hauptkanals eingesetzt werden, so besteht die Abzweigmuffe nach einer ersten Ausführungsform aus einem Kunststoffrohrstück, welches an seinem dem Hauptkanal zugekehrten Ende einen die Abzweigöffnung übergreifenden, sich der Innenmantelfläche des Inliners anschmiegenden Dichtungsflansch sowie am anderen Ende Spreiz-Längsschlitze aufweist und aus einem darin einschraubbaren, an seiner Außenmantelseite mit einem Schneidgewinde versehenen Edelstahlring besteht, an dessen Innenmantelseite ein oder mehrere Vorsprünge zum Angriff eines Eindreh- bzw. Schwenkwerkzeuges angeordnet sind. Mittels der Vorsprünge kann der Edelstahlring in das Kunststoffrohrstück eingeschraubt werden und dieses damit ähnlich einem Dübel aufspreizen. Zur Unterstützung eines dichten Sitzes ist das Kunststoffrohrstück vorteilhaft über die gesamte Länge seiner Außenmantelfläche mit einer Dichtungsmasse belegt. Diese Dichtungsmasse wird während des Aufspreizvorganges durch Einschrauben des Edelstahlringes dichtend gegen die Innenwandung des Abzweigkanals sowie gegen die umlaufende Durchbruchkante der Abzweigöffnung im Inliner des Hauptkanals gepreßt.
Soll der Abzweigkanal gleichfalls mitsaniert werden, so besteht die Abzweigmuffe nach einer zweiten Ausführungsform aus einem mit dem Ende des Inliners für den Abzweigkanal stoffschlüssig verbundenen, an mehreren Stellen Dehnschlitze aufweisenden Schlitzring, der an seinem Außenumfang eine umlaufende, im Querschnitt U-förmige Ringnut aufweist, in welche ein Dichtungsring eingesetzt und an dessen Innenmantelseite ein Stützring aus Kunststoff einklipsbar ist, sobald der Schlitzring mit seinem Dichtungsring seine Endlage in der Abzweigöffnung des Inliners im Hauptkanal erreicht hat.
Der Schlitzring weist vorteilhaft an seiner Innenmantelseite mehrere, sich in Richtung auf den Hauptkanal verengende Rastnasen auf, die entsprechende, sich in Richtung auf den Abzweigkanal verengende Rastvorsprünge an der Außenmantelseite des Stützringes in eingeklipster Lage hintergreifen. Der Stützring und die Abzweigmuffe weisen an ihrer Innenmantelseite je mindestens einen zueinander fluchtenden Vorsprung zum gleichzeitigen Angriff eines Eindrehwerkzeuges auf. Nach Ausrichtung des Stützringes und des Dichtringes zur gewünschten Lage in der Abzweigöffnung des Inliners im Hauptkanal kann über das gleiche Werkzeug auf den Stützring in axialer Richtung des Abzweigkanals ein Druck ausgeübt werden, um diesen in den Schlitzring einklipsen zu lassen.
Diese Abzweigmuffe ist an ihrer Außenmantelseite mit mehreren Befestigungselementen, z. B. flachanligende Ösen oder Noppen, zur Anbringung bzw. Umschlingung eines Zugmittels, z. B. eines Seiles, eines Riemens, einer Kette oder dergleichen, versehen. Mit diesem Zugmittel, welches verfahrensmäßig zunächst mittels Luft oder eines anderen Fluids von einem Revisionsschacht des Abzweigkanals durch die Abzweigöffnung in den Inliner des Hauptkanals geblasen bzw. eingeschwemmt wird, kann sodann der Inliner zur Sanierung des Abzweigkanals mitsamt der an seinem einen Ende befestigten Abzweigmuffe vom Hauptkanal aus in einem Arbeitsgang zum Revisionsschacht der Abzweigleitung eingezogen werden. Zu diesem Zweck besteht der mit der Abzweigmuffe an einem Ende verbundene, flexible Inliner in Weiterbildung der Erfindung aus einem an seiner Außenmantelfläche mit kreisring- oder spiralförmigen Versteifungsrippen versehenen Kunststoffrohr nach Art eines Dränagerohres, welches an seinem einzuziehenden Ende ganz oder teilweise von einer kegelförmigen Kappe verschlossen ist. Nach dem Einzug der Abzweigmuffe mit dem flexiblen Inliner in den Abzweigkanal ist in dessen von der kegelförmigen Kappe befreites Ende ein offener und mittels einer Schraubverbindung aufspreizbarer Edelstahlring einsetzbar, in dessen Höhe der Ringspalt zwischen dem Außenmantel des flexiblen Inliners und dem Innenmantel des vorhandenen Abzweigkanals mit einem Dämm- oder Schaumstoff abdichtbar ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend am Beispiel eines Gesamtsystems zur Sanierung von Hauptkanälen, Schächten und Abzweigkanälen mit unterschiedlichen Abzweigmuffen an Hand der Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 die schematische Schnittansicht eines zu sanierenden Hauptkanals mit zwei davon abzweigenden Abzweigkanälen eines Hausanschlusses,
Fig. 2 die Schnittansicht entlang der Linie II-II durch einen Hauptkanal mit durchgehendem Inliner und einem senkrecht darin einmündenden zu sanierenden Abzweigkanal,
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht mit zwei in je einen nicht zu sanierenden Abzweigkanal eingesetzten Abzweigmuffen,
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV von Fig. 3,
Fig. 5 die Ausschnittvergrößerung V von Fig. 1,
Fig. 6 eine Teilansicht der Fig. 2 in vergrößerter Darstellung mit eingezogener Abzweigmuffe und Inliner im Abzweigkanal sowie mit festgesetztem Edelstahlring an seinem anderen Ende,
Fig. 7 die Ansicht in Richtung des Pfeiles VII von Fig. 6,
Fig. 8 die Ausschnittvergrößerung VIII von Fig. 7,
Fig. 9 die teilweise Explosions-Schnittansicht zweier miteinander zu verschraubender Kunststoffrohrstücke als Teil eines Inliners im Hauptkanal,
Fig. 10 eine Schnittansicht durch eine erste Ausführungsform einer Abzweigmuffe mit Kunststoffrohrstück und einschraubbarem Edelstahlring,
Fig. 11 eine Teilansicht in Richtung des Pfeiles XI von Fig. 10,
Fig. 12 eine zweite Ausführungsform einer Abzweigmuffe mit stoffschlüssig mit einem Inlinerrohr für den Abzweigkanal verbundenen Schlitzring und darin einklipsbarem Stützring,
Fig. 13 die Ausschnittvergrößerung XIII von Fig. 1 während des Einziehens eines Inliners in einen Abzweigkanal mit Abzweigmuffe am einen und kegelförmiger Kappe am anderen Ende des flexiblen Inliners,
Fig. 14 die Ausschnittvergrößerung XIV von Fig. 13,
Fig. 15 die Schnittansicht XV-XV von Fig. 13 durch eine Befestigungsöse für ein Zugmittel in vergrößerter Darstellung,
Fig. 16 die Querschnittsansicht durch einen Inliner in einem Hauptkanal mit einem schematisch dargestellten darin verfahrbaren Montagewagen in Höhe eines Abzweigkanals und
Fig. 17 die Schnittansicht XVII-XVII von Fig. 3 in vergrößerter Darstellung mit einer eingesetzten Bohrvorrichtung zur Erzielung einer Zentrierbohrung.
In Fig. 1 ist ein Hauptkanal (1) mit zwei Abzweigkanälen (2, 3) und zwei unterschiedlichen Schächten (4, 5) dargestellt. In den gesäuberten Hauptkanal (1) wird ein aus einzelnen, zusammenschraubbaren Kunststoffrohrstücken (6) bestehender Inliner (7) erfindungsgemäß durchgehend eingezogen. Der Durchgang dieses Inliners (7) durch die vorhandenen Schächte (4, 5) kann unterschiedlich gestaltet werden, je nachdem, ob einer der Schächte, hier (5), mitsaniert werden soll oder nicht, wie der Schacht (4). Beim Schacht (4) wird der Inliner (7) durch diesen zentrisch hindurchgeführt, im Bereich des lichten Querschnittes des Schachtes (4) zu etwa einer Halbschale (8) ausgeschnitten und der Raum (9) zwischen dieser Halbschale (8) des Inliners (7) und der Innenwandung (10) des Schachtes (4) mit einer Dichtungsmasse (11) verfüllt.
Der in der rechten Bildhälfte der Fig. 1 und 3 des Hauptkanals (1) vorhandene Schacht (5) soll gleichfalls saniert werden. Dies geschieht dadurch, daß in diesen Schacht (5) ein Schacht-Inliner (12) eingesetzt, mit Durchgangsöffnungen (13) für den Inliner (7) im Hauptkanal versehen und an diesen Durchgangsöffnungen (13) der Schacht-Inliner (12) mit dem Inliner (7) im Hauptkanal (1) dichtend verklebt sowie der Zwischenraum (14) zwischen dem Schacht-Inliner (12) und dem vorhandenen Schacht (5) mit einem Dämmaterial (15) mit hydraulischen Bindemitteln verfüllt wird.
Nachdem der aus den einzelnen Kunststoffrohrstücken (6) bestehende Inliner (7) in einem Zug in den gesäuberten Hauptkanal (1) eingezogen worden ist, wird er einer Dichtungsprüfung mit Wasser unterzogen. Im Falle einer Undichtigkeit wird diese zunächst behoben. Hiernach wird das Wasser im Inliner belassen und der Ringraum (16) zwischen dem Hauptkanal (1) und dem Inliner (7) mit hydraulisch abbindendem Dämmaterial verfüllt.
Sodann wird dieser Inliner (7) vom Revisionsschacht (17) durch den Abzweigkanal (2, 3) hindurch mit einer Zentrierbohrung (18) gemäß Fig. 17 versehen. Die zur Herstellung dieser Zentrierbohrung (18) erforderliche Vorrichtung besteht aus einem über eine biegsame Antriebswelle (19) antreibbaren Bohrer (20), der in einem mittels eines Fluids (21) aufblähbaren Stützkörper (22) gelagert, dieser in dem Abzweigkanal (2, 3) unmittelbar vor dem Inliner (7) im Hauptkanal (1) festsetzbar und sodann im aufgeblähten Stützkörper (22) der Bohrer (20) vortreibbar ist.
Sodann wird diese Zentrierbohrung (18) vom Inliner (7) des Hauptkanals (1) aus mittels eines darin verfahrbaren Montagewagens (23) gemäß Fig. 16 auf eine dem Querschnitt des Abzweigkanals (2, 3) entsprechende Abzweigöffnung (24) erweitert. Dieser Montagewagen (23) besteht aus einem von einem Ende des Inliners (7) im Hauptkanal (1) aus verfahr- und steuerbaren Wagen (25) der mit einer um zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen schwenkbaren Fernsehkamera (26), mit einem hydraulisch betätigbaren und um 360° senkrecht zur Längsachse (27) des Inliners (7) schwenkbaren Bohrer (28), mit einem um dieselbe Längsachse (27) schwenkbeweglichen sowie hydraulisch betätigbaren Eindrehwerkzeug (29) für die noch zu beschreibende Abzweigmuffe sowie mit biegesteifen, aufspreizbaren, gegen den Innenmantel (30) des Inliners (7) verspannbaren Stützarmen (31) versehen ist.
Zur jeweiligen Erzielung einer exakten Bohrung mittels des Bohrers (28) bzw. einer exakten Ausrichtung des Eindrehwerkzeuges (29) in Richtung auf die Abzweigöffnung (24) sind die einzelnen Werkzeuge (28, 29) des Montagewagens (23) über die aufspreizbaren Stützarme (31) koaxial zur Längsachse (27) des Inliners (7) ausrichtbar. Durch diese Anordnung ist unter Zuhilfenahme der Zentrierbohrung (18) eine exakte Ausrichtung des schwenkbaren Bohrers (28) zum jeweiligen Abzweigkanal (2, 3) auch dann möglich, wenn dieser (2) nicht senkrecht wie der Abzweigkanal (3), sondern unter einem Winkel (α) (s. Fig. 1 und 3) in den Inliner (7) einmündet.
Hiernach erfolgt der Einsatz einer noch zu beschreibenden, allgemein mit (32) bezeichneten Abzweigmuffe in die Abzweigöffnung (24). Dabei wird die Abzweigmuffe (32) mit ihren Dichtungselementen entweder mittels eines Zugmittels vom Abzweigkanal (2, 3) aus eingezogen oder vom Inliner (7) des Hauptkanals (1) aus mittels des Montagewagens (23) eingesetzt. Hinsichtlich der Ausbildung der Abzweigmuffe (32) sind grundsätzlich verschiedene Alternativen möglich, je nachdem, ob sie (32) in den Inliner (7) des Hauptkanals (1) ohne gleichzeitige Sanierung auch des jeweiligen Abzweigkanals (2, 3) eingesetzt werden soll oder unter gleichzeitiger Sanierung der Abzweigkanäle (2, 3).
Soll die Abzweigmuffe (32) allein ohne gleichzeitige Sanierung der Abzweigkanäle (2, 3) eingesetzt werden, so erweist sich die Ausführungsform der Abzweigmuffe (33) gemäß den Fig. 10 und 11 als besonders vorteilhaft.
Bei dieser Ausführungsform besteht die Abzweigmuffe (33) aus einem Kunststoffrohrstück (34), welches an seinem dem Hauptkanal (1) zugekehrten Ende (35) einen die Abzweigöffnung (24) im Inliner (7) übergreifenden, sich der Innenmantelfläche (30) des Inliners (7) anschmiegenden Dichtungsflansch (37) sowie am anderen Ende (38) mehrere Spreiz-Längsschlitze (39) aufweist, und aus einem darin einschraubbaren, an seiner Außenmantelseite (40) mit einem Schneidgewinde (41) versehenen Edelstahlring (42), an dessen Innenmantelseite (43) mehrere Vorsprünge (44) zum Angriff des Drehwerkzeuges (29) des Montagewagens (23) angeordnet sind. Außerdem ist dieses Kunststoffrohrstück (34) über die gesamte Länge seiner Außenmantelfläche (45) mit einer Dichtungsmasse (36) belegt, die beim Aufspreizvorgang während des Einschraubens des Edelstahlringes (42) dichtend gegen die Innenmantelfläche (46) des Abzweigkanals (2, 3) gepreßt wird.
Nach Eindrehung des Edelstahlringes (42) in das Kunststoffrohrstück (34) und dessen Aufspreizung ist der Einsatz dieser Ausführungsform der Abzweigmuffe (33) und damit der Sanierungsvorgang beendet, da die Abzweigkanäle (2, 3) nicht saniert zu werden brauchen. Diese Ausführungsform ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt, wobei mit den Fig. 1 und 2 übereinstimmende Teile mit gleichen Bezugsziffern belegt sind.
Sollen hingegen gemäß den Fig. 1 und 2 auch die beiden Abzweigkanäle (2, 3) mitsaniert werden, erweist sich in Weiterbildung der Erfindung die Ausführungsform der Abzweigmuffe (47) gemäß Fig. 12 als besonders vorteilhaft.
Diese Abzweigmuffe (47) besteht aus einem mit dem Ende (48) eines Inlinerrohres (49) für den Abzweigkanal (2, 3) stoffschlüssig verbundenen, an mehreren Stellen Dehnschlitze (50) aufweisenden Schlitzring (51), der an seinem Außenumfang eine umlaufende, im Querschnitt U-förmige Ringnut (52) aufweist, in welche ein Dichtungsring (53) eingesetzt und an dessen Innenmantelseite (54) ein Stützring (55) aus Kunststoff einklipsbar ist. Der Schlitzring (51) weist an seiner Innenmantelseite (54) mehrere sich in Richtung auf den Hauptkanal (1) verengende Rastnasen (56) auf, die entsprechende, sich in Richtung auf den Abzweigkanal (2, 3) verengende Rastvorsprünge (57) an der Außenmantelseite (58) des Stützringes (55) in eingeklipster Lage hintergreifen. Außerdem sind der Stützring (55) und die Abzweigmuffe (47) an ihrer Innenmantelseite (59) mit je mindestens einem zueinander fluchtenden Vorsprung (60, 61) zum gleichzeitigen Angriff eines Drehwerkzeuges (29), z. B. des Drehwerkzeuges (29) des Montagewagens (23), versehen. Dadurch kann insbesondere bei unter einem Winkel (α) im Inliner (7) des Hauptkanals (1) einmündenden Abzweigkanälen (2) über das Drehwerkzeug (29) des Montagewagens (23) die Abzweigmuffe (47) in die gewünschte Position gedreht bzw. geschwenkt werden.
Um diesen Inliner (49) mitsamt der Abzweigmuffe (47) in den zu sanierenden Abzweigkanal (2, 3) einziehen zu können, wird erfindungsgemäß von einem Revisionsschacht (17) des Abzweigkanals (2, 3) aus das Zugmittel, z. B. eine Kette, ein Seil oder ein Riemen, mittels eines an seinem Ende befestigten Balles oder eines Fallschirmes unter Druckluft in den Inliner (7) des Hauptkanals (1) eingeblasen oder mittels eines Fluids eingeschwemmt, sodann die Abzweigmuffe (47) mitsamt dem Inliner (49) daran befestigt und am Zugmittel (62) (s. Fig. 13 bis 15) hängend zentriert in die Abzweigöffnung (24) des Inliners (7) eingezogen. Es versteht sich, daß diese Ausbildung der Abzweigmuffe (47) auch durchaus ohne den Inliner (49) auf diese Weise in die Abzweigöffnung (24) eingesetzt werden kann, wenn gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 und 4 die Abzweigkanäle (2, 3) nicht saniert zu werden brauchen.
Bei einer Sanierung auch der Abzweigkanäle (2, 3) wird erfindungsgemäß vom Ende des jeweiligen Abzweigkanals (2, 3), hier beispielsweise von den Revisionsschächten (17), aus über das Zugmittel (62) ein einteiliger, flexibler, leicht biegsamer Inliner (49) eingezogen und sein Ende (63) gemäß den Fig. 6 bis 8 in der Nähe eines Revisionsschachtes (17) des Abzweigkanals (2, 3) festgesetzt.
Die Abzweigmuffe (47) ist an ihrer Außenmantelseite mit mehreren, beispielsweise in Fig. 15 dargestellten Befestigungselementen in Form von Ösen (64) zur Anbringung des Zugmittels (62) versehen. Es versteht sich, daß zur Befestigung dieses Zugmittels in Form eines Seiles, eines Riemens oder einer Kette auch den Inliner (49) umgreifende Kunststoff- oder Edelstahlringe geeignet sind. Der flexible Inliner (49) besteht vorteilhaft aus einem an seiner Außenmantelfläche mit kreisring- oder spiralförmigen Versteifungsrippen (65) versehenen Kunststoffrohr, welches an seinem einzuziehenden Ende (66) ganz oder teilweise von einer kegelförmigen Kappe (67) verschlossen und an seinem anderen Ende (48) mit der Abzweigmuffe (47) versehen ist. Die kegelförmige Kappe (67) erleichert das Einfädeln des Inliners (49) in den Abzweigkanal (2, 3), insbesondere bei Biegungen und Versätzen, denen der Inliner (49) aufgrund seiner guten Biegsamkeit und Flexibilität leicht folgen kann. Die Versteifungsrippen (65) verleihen ihm dabei die erforderliche Stabilität gegenüber in Querschnittsebene wirkenden äußeren Kräften.
Nach seinem Einzug wird der Inliner (49) von der kegelförmigen Kappe (67) befreit, beispielsweise in Höhe des Bezugszeichens (63) gemäß Fig. 13 mittels eines Messers abgetrennt. Hiernach wird der aus den Fig. 6 bis 8 ersichtliche Edelstahlring (68) eingesetzt. Dieser Edelstahlring (68) ist an einer Stelle (69) gemäß Fig. 8 geöffnet und dort mittels einer Schraubverbindung (70) aufspreizbar. Vor seinem Aufspreizen wird in Höhe dieses Edelstahlringes (68) der Ringspalt (71) zwischen dem Außenmantel des flexiblen Inliners (49) und dem Innenmantel des vorhandenen Abzweigkanals (2, 3) mit einem Dämm- oder Schaumstoff (72) abgedichtet.
Um bis zu dieser Abdichtung und Halterung durch den Edelstahlring (68) den Inliner (49) bequem einziehen, den Dichtungsring (53) in die Abzweigöffnung (24) einsetzen und den Stützring (55) in den Schlitzring (51) einklipsen zu können, werden gemäß Fig. 13 die in regelmäßigen Abständen am Umfang des Inliners (49) angeordneten Zugseile (62) am Ende der kegelförmigen Kappe (67) gebündelt, mittels einer Einzugsvorrichtung (73) auch nach Entfernen der Kappe (67) so lange gespannt gehalten, bis der Edelstahlring (68) festgesetzt ist.
Der Inliner (7) des Hauptkanals (1) besteht in Weiterbildung der Erfindung aus einzelnen Kunststoffrohrstücken (6), die an ihrem einen Ende (74) ein Innengewinde (75) und an ihrem anderen Ende (76) ein in das Innengewinde (75) des jeweils nachfolgenden Kunststoffrohrstückes (6) einschraubbares Außengewinde (77) aufweisen, in dessen Gewindegängen (78) eine pastöse Klebe- und Dichtungsschicht (79) angeordnet ist. Diese Klebe- und Dichtungsschicht (79) wird von einer dünnen, auch den Übergangsbereich (80) zwischen dem Außengewinde (77) und dem Außenmantel (81) übergreifenden sowie beim Schraubvorgang zerstörbaren Kunststoff-Folie (82) überdeckt und darauf eine Dichtungs- und Schutzschicht (83) aufgebracht.
Dadurch können die einzelnen Kunststoffrohrstücke (6) mittels eines im Hauptkanal (1) verfahrbaren Montagewagens mit einem entsprechenden Drehwerkzeug miteinander verschraubt werden. Es ist jedoch auch möglich die einzelnen Kunststoffrohrstücke (6) außerhalb des Hauptkanals (1) miteinander zu verschrauben und sodann von einem freigelegten Ende dieses Hauptkanals (1) aus bis zu einem Schacht einzuschieben und/oder einzuziehen.
Nach der Dichtungsprüfung mit Wasser wird dieses in dem Inliner (7) des Hauptkanals (1) belassen und sodann der Ringraum (84) (s. Fig. 5 und 13) zwischen dem Inliner (7) und dem Hauptkanal (1) mit einem entsprechenden Dämmaterial verfüllt. Das Wasser dient dazu, beim Verfüllen dieses Dämmaterials einen unerwünscht großen Auftrieb des Inliners (7) infolge des einzufüllenden Dämmaterials oberhalb der Achse des Hauptkanals zu verhindern und möglichst die Achse des Hauptkanals mit der Längsachse (27) des Inliners (7) zusammenfallen zu lassen.
Bezugszeichenliste
 1 Hauptkanal
 2, 3 Abzweigkanäle
 4, 5 Schächte
 6, 34 Kunststoffrohrstück
 7, 49 Inliner
 8 Halbschale
 9 Raum zwischen Halbschale 8 und Innenwandung 10
10 Innenwandung des Schachtes 4
11 Dichtungsmasse
12 Schacht-Inliner
13 Durchgangsöffnung
14 Zwischenraum zwischen dem Schacht-Inliner 12 und dem Schacht 5
15 Dämmaterial
16 Ringraum
17 Revisionsschacht
18 Zentrierbohrung
19 Antriebswelle
20, 28 Bohrer
21 Fluid
22 Stützkörper
23 Montagewagen
24 Abzweigöffnung
25 verfahrbarer Wagen
26 Fernsehkamera
27 Längsachse des Inliners 7
29 Eindrehwerkzeug
30 Innenmantel des Inliners 7
31 Stützarme
32, 33, 47 Abzweigmuffe
35, 38 Enden des Kunststoffrohrstückes 34
36 Dichtungselement
37 Dichtungsflansch
39 Spreiz-Längsschlitz
40 Außenmantelseite von 42
41 Schneidgewinde
42, 68 Edelstahlring
43 Innenmantelseite des Edelstahlringes 42
44 Vorsprünge
45 Außenmantelfläche von 34
46 Innenmantelfläche von 2, 3
48 Ende des Inlinerrohres 49
49 Inlinerrohr
50 Dehnschlitze von 51
51 Schlitzring
52 Ringnut von 51
53 Dichtungselement
54 Innenmantelseite von 51
55 Stützring
56 Rastnasen
57 Rastvorsprünge
58 Außenmantelseite des Stützringes 55
59 Innenmantelseite der Abzweigmuffe 47
60, 61 Vorsprung
62 Zugmittel
63 Ende des Inliners 49
64 Befestigungselement
65 Versteifungsrippen
66 Ende von Inlinerkappe 67
67 kegelförmige Kappe
69 Schraubverbindung
70 Schraubverbindung in 68
71 Ringspalt
72 Schaumstoff
73 Einzugsvorrichtung
74 Ende des Kunststoffrohrstückes 6
75 Innengewinde
76 Ende
77 Außengewinde
78 Gewindegänge
79 Klebe- und Dichtungsschicht
80 Übergangsbereich
81 Außenmantel
82 Kunststoff-Folie
83 Dichtungs- und Schutzschicht
84 Ringraum
α Winkel

Claims (12)

1. Verfahren zur Sanierung von mit Schächten versehenen Hauptkanälen und darin einmündenden Abzweigkanälen für Abwässer mittels Inliner aus Kunststoff, wobei in den gesäuberten Hauptkanal ein aus einzelnen Kunststoffrohrstücken bestehender Inliner eingezogen und der Ringraum zwischen dem Hauptkanal und dem Inliner mit einem hydraulisch abbindenden Dämmaterial verfüllt wird, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
  • a) Der eingezogene Inliner (7) wird einer Dichtungsprüfung mit Wasser unterzogen und dieses während der Verfüllung in ihm belassen,
  • b) dieser Inliner (7) wird vom gesäuberten Abzweigkanal (2, 3) aus mit einer Zentrierbohrung (18) versehen,
  • c) diese Zentrierbohrung (18) wird vom Inliner (7) des Hauptkanals (1) aus mittels eines darin verfahrbaren Montagewagens (23) auf eine dem Querschnitt des Abzweigkanals (2, 3) entsprechende Abzweigöffnung (24) erweitert und
  • d) in die Abzweigöffnung (24) wird eine Abzweigmuffe (32, 33, 47) mit Dichtungselementen (36, 53) bei einem nicht zu sanierenden Abzweigkanal (2, 3) mittels eines Zugmittels oder bei einem zu sanierenden Abzweigkanal (2, 3) mitsamt einem einteiligen, flexiblen, leicht biegsamen Inliner (49) vom Ende des Abzweigkanals (2, 3) aus eingezogen und das Ende (63) des Inliners (49) in der Nähe eines Revisionsschachtes (17) des Abzweigkanals (2, 3) festgesetzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vom Abzweigkanal (2, 3) aus das Zugmittel (62) entweder mittels Druckluft in den Inliner (7) des Hauptkanals (1) eingeblasen oder mittels eines Fluides eingeschwemmt wird, sodann die Abzweigmuffe (47) oder der Inliner (49) mit Abzweigmuffe (47) daran befestigt und am Zugmittel (62) hängend zentriert in die Abzweigöffnung (24) eingezogen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Inliner (7) im Hauptkanal (1) durch einen vorhandenen Schacht (4) zentrisch hindurchgeführt, im Bereich des lichten Querschnitts des Schachtes (4) zu etwa einer Halbschale (8) ausgeschnitten und der Raum (9) zwischen dieser Halbschale (8) des Inliners (7) und der Innenwandung (10) des Schachtes (4) mit einer Dichtungsmasse (11) verfüllt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in einen vorhandenen Schacht (5) ein Schacht-Inliner (12) eingesetzt, mit Durchgangsöffnungen (13) für den Inliner (7) im Hauptkanal (1) versehen und an diesen Durchgangsöffnungen (13) der Schacht-Inliner (12) mit dem Inliner (7) im Hauptkanal (1) dichtend verklebt sowie der Zwischenraum (14) zwischen dem Schacht-Inliner (12) und dem vorhandenen Schacht (5) mit einem Dämmaterial (15) mit hydraulischen Bindemitteln verfüllt wird.
5. Abzweigmuffe zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie (47) aus einem Kunststoffrohrstück (34), welches an seinem dem Hauptkanal (1) zugekehrten Ende (35) einen die Abzweigöffnung (24) übergreifenden, sich der Innenmantelfläche (30) des Inliners (7) anschmiegenden Dichtungsflansch (37) sowie am anderen Ende (38) Spreiz-Längsschlitze (39) aufweist, und aus einem darin einschraubbaren, an seiner Außenmantelseite (40) mit einem Schneidgewinde (41) versehenen Edelstahlring (42) besteht, an dessen Innenmantelseite (43) ein oder mehrere Vorsprünge (44) zum Angriff eines Eindrehwerkzeuges (29) angeordnet sind.
6. Abzweigmuffe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffrohrstück (34) über die gesamte Länge seiner Außenmantelfläche (45) mit einer Dichtungsmasse (36) belegt ist.
7. Abzweigmuffe zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie (47) aus einem mit dem Ende (48) des Inliners (49) für den Abzweigkanl (2, 3) stoffschlüssig verbundenen, an mehreren Stellen Dehnschlitze (50) aufweisenden Schlitzring (51) besteht, der an seinem Außenumfang eine umlaufende, im Querschnitt U-förmige Ringnut (52) aufweist, in welche ein Dichtungsring (53) eingesetzt und an dessen Innenmantelseite (54) ein Stützring (55) aus Kunststoff einklipsbar ist.
8. Abzweigmuffe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitzring (51) an seiner Innenmantelseite (54) mehrere, sich in Richtung auf den Hauptkanal (1) verengende Rastnasen (56) aufweist, die entsprechende, sich in Richtung auf den Abzweigkanal (2, 3) verengende Rastvorsprünge (57) an der Außenmantelseite (58) des Stützringes (55) in eingeklipster Lage hintergreifen.
9. Abzweigmuffe nach den Ansprüchen 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützring (55) und die Abzweigmuffe (47) an ihrer Innenmantelseite (59) je mindestens einen zueinander fluchtenden Vorsprung (60, 61) zum gleichzeitigen Angriff eines Drehwerkzeuges (29) aufweisen.
10. Abzweigmuffe nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie (47) an ihrer Außenmantelseite mit mehreren Befestigungselementen (64) zur Anbringung eines Zugmittels (62), z. B. eines Seiles, eines Riemens, einer Kette, versehen ist.
11. Abzweigmuffe nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Abzweigmuffe (47) an einem Ende verbundene, flexible, biegsame Inliner (49) aus einem an seiner Außenmantelfläche mit kreisring- oder spiralförmigen Versteifungsrippen (65) versehenen Kunststoffrohr (49) besteht, welches an seinem einzuziehenden Ende (66) ganz oder teilweise von einer kegelförmigen Kappe (67) verschlossen ist.
12. Abzweigmuffe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Einzug der Abzweigmuffe (47) mit dem flexiblen Inliner (49) in dessen von der kegelförmigen Kappe (67) befreites Ende (66) ein offener und mittels einer Schraubverbindung (69) aufspreizbarer Edelstahlring (68) einsetzbar ist, in dessen Höhe der Ringspalt (71) zwischen der Außenmantelfläche des flexiblen Inliners (49) und der Innenmantelfläche des vorhandenen Abzweigkanals (2, 3) mit einem Dämm- oder Schaumstoff (72) abdichtbar ist.
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