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DE19640697C2 - Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem Kanalnetz - Google Patents

Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem Kanalnetz

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DE19640697C2
DE19640697C2 DE19640697A DE19640697A DE19640697C2 DE 19640697 C2 DE19640697 C2 DE 19640697C2 DE 19640697 A DE19640697 A DE 19640697A DE 19640697 A DE19640697 A DE 19640697A DE 19640697 C2 DE19640697 C2 DE 19640697C2
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem Kanalnetz mit einem in einem Abwasserrohr verfahrbaren und fernsteuerbaren Fahrzeug, das einen Kopf mit einem Aufnahmeglied für das Werkzeug hat.
Aus dem DE 93 20 769 U1 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zum Bearbeiten von Rohren bekannt, die in dem Rohr verfahrbar ist. Hierbei nimmt diese Vorrichtung zur Bearbeitung des Rohres ein Werkzeug auf und ist während der Bearbeitung der Rohrinnenwandung in dem Rohr verspannbar.
Aus der DE 44 00 742 A1 ist eine weitere Vorrichtung dieser Art bekannt, bei der mittels eines Fahrzeugs ein Werkzeug zum Abdichten des Übergangs zwischen einem Abwasseranschlußstutzen in einem Abwasserrohr verfahrbar ist.
Auch in der DE 94 01 673 U1 ist eine solche Vorrichtung beschrieben, die zum Versiegeln von Nebenkanalrohren geeignet ist, und einen selbstangetriebenen Wagen umfaßt. Dieser Wagen besitzt eine Andruckvorrichtung, um den Wagen in dem Rohr fixieren zu können, während mittels eines Schildes in das Nebenkanalrohr Mörtel eingebracht wird.
Nachteilig an der erstgenannten bekannten Vorrichtung ist, daß durch diese Vorrichtung der freie Querschnitt des Rohres wesentlich vermindert wird. Dies hat zur Folge, daß die Rohrleitung während der Bearbeitung durch die Vorrichtung abgesperrt werden muß mit der weiteren Folge, daß das Abwasser umgeleitet werden muß. Darüberhinaus ist an der bekannten Vorrichtung nachteilig, daß die verfahrbare Vorrichtung während des Bearbeitungsvorgangs insofern blockiert ist, als durch die Vorrichtung keine weiteren Arbeiten durchgeführt werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die es ermöglicht, ohne den Kanal abzusperren, die Vorrichtung mit dem Werkzeug in den Reparaturbereich zu verfahren, das Werkzeug dort abzusetzen und weiterhin auch die Reparatur durchzuführen ohne den Kanal absperren zu müssen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Aufnahmeglied eine hufeisenartige Ausnehmung zur Aufnahme des Werkzeugs aufweist, die insbesondere mit einer Einlaufschräge versehen ist.
Durch diese Ausbildung des Aufnahmegliedes kann das Werkzeug durch das fernsteuerbare Fahrzeug bis in den Bereich des Abwasseranschlußstutzens gebracht werden, kann dort abgesetzt werden, um dann anschließend das Fahrzeug wieder in seine Ausgangsposition zu bringen und mithin aus dem Abwasserrohr zu entfernen. Dies geschieht dadurch, daß nach Absetzen des Werkzeugs im Rohr durch Zurückfahren des Fahrzeugs das Werkzeug aus der Ausnehmung herausgleitet. Im eigentlichen Sinn innerhalb des Kanalrohres befindet sich dann lediglich noch das Werkzeug. Die Querschnittsverminderung des Kanals durch das Werkzeug ist denkbar gering; auch ist dieses Werkzeug bzw. die Einrichtung zur Abdichtung des Überganges relativ unempfindlich gegenüber Schmutzwasser, so daß weder eine Sperrung des Kanales während der Reparaturarbeiten erforderlich ist, noch das Werkzeug während der Reparaturarbeiten durch den Abwasserfluß irgendeinen Schaden nimmt.
Zur Energieversorgung des Fahrzeugs ist vorgesehen, daß das Fahrzeug durch eine Elektroleitung mit dem entsprechenden Energieversorger verbunden ist.
Um festzustellen, wo sich das Fahrzeug gerade befindet, besteht entweder die Möglichkeit, oberirdisch die entsprechende Stelle durch Messung der Entfernung ausfindig zu machen, was jedoch relativ aufwendig ist, oder aber es wird, wie erfindungsgemäß vorgeschlagen, an dem Wagen eine Kamera angeordnet, die in drei Raumrichtungen beweglich ausgebildet ist, um den Ort, an dem das Werkzeug in dem Abwasserrohr eingesetzt werden soll, ausfindig zu machen. In Verbindung mit einer Beleuchtungseinrichtung in der Kamera, die durch entsprechende Kabel mit einem außerhalb des Rohres angeordneten Monitor verbunden ist, kann das Fahrzeug im Rohr somit sehr genau positioniert werden.
Um das Werkzeug im Abwasserrohr manipulieren zu können, ist vorgesehen, daß der Kopf um die Längs- und die Querachse des Fahrzeugs verschwenkbar von dem Fahrzeug aufnehmbar ist. Zur Aufnahme des Werkzeugs weist der Kopf ein Aufnahmeglied auf, wobei das Aufnahmeglied nach einem weiteren Merkmal der Erfindung relativ zum Kopf um eine quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Achse verdrehbar ist. Hierdurch wird die Positionierbarkeit des Werkzeuges im Rohr noch weiter erhöht. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Rohre von geringem Durchmesser sind, das Werkzeug jedoch eine gewisse Größe aufweist, und daher bei mangelnder Beweglichkeit des Werkzeuges unter Umständen die Gefahr besteht, das Werkzeug nicht in den Übergangsbereich zwischen Abwasserrohr und Anschlußstutzen bringen zu können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Abwasserrohre nicht wesentlich größer als 200 mm sind.
Im einzelnen zeigt der Kopf zwei parallel verlaufende Arme, die an einem Lagerbock angeordnet sind, wobei der Lagerbock parallel zur Längsachse des Fahrzeugs relativ zu diesem verdrehbar ist, und wobei die Arme um eine quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Achse von dem Lagerbock aufnehmbar sind. Die Arme sind hierbei endseitig durch das Aufnahmeglied verbunden, wobei die Arme Achsstummel aufweisen, die der verdrehbaren Lagerung des Aufnahmegliedes dienen. Darüberhinaus ist vorgesehen, daß der Lagerbock einen Motor, beispielsweise einen elektrohydraulischen Motor aufweist, der durch Kraftübertragungsmittel, insbesondere eine Kardanwelle oder einen Zahnriemen mit mindestens einem Achsstummel verbindbar ist, um das Aufnahmeglied verschwenken zu können. Um die Arme um die quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Querachse zu verschwenken, ist vorgesehen, daß der Lagerbock einen Kolbenzylinderantrieb aufweist, der endseitig mit den Armen verbindbar ist. Der Vorteil der Verwendung eines Kolbenzylinderantriebes, insbesondere eines hydraulischen Kolbenzylinderantriebes, besteht darin, daß die Arme in der Lage sind, eine relativ hohe Kraft bei der Manipulation des Werkzeugs in dem Bereich des Abwasseranschlußstutzens aufzubringen. Die Möglichkeit, eine hohe Kraft aufzubringen, ist insbesondere beim Fräsen erforderlich, da hierbei hohe Anpreßkräfte aufgebracht werden müssen. Derartige Kräfte sind aber im wesentlichen ausschließlich durch einen Kolbenzylinderantrieb aufbringbar. Die Hydraulikpumpe wird allerdings durch einen Elektromotor versorgt, der durch ein am Wagen angeordnetes Kabel versorgt wird.
Wie bereits eingangs erwähnt, wird mit dem Fahrzeug ein Werkzeug zur Abdichtung des Übergangs zwischen einem Anschlußstutzen oder Sattelstück in dem Abwasserrohr verfahren und auch positioniert. Um eine Abdichtung im Übergangsbereich zwischen dem Abwasseranschlußstutzen und dem Abwasserrohr zu erzeugen, wird mit dem Werkzeug eine Dichtmanschette eingesetzt. Erfindungsgemäß weist das Werkzeug zum Einsetzen der Dichtmanschette einen aufblasbaren Balg und einen im unteren Bereich des Balges angeordneten Teller auf. Mit dem Balg wird das Werkzeug in den Abwasseranschlußstutzen hineingeschoben, wobei der Teller an der Rohrwandung anliegt. Die Dichtmanschette, die auf dem Balg und dem Teller angeordnet ist, besteht im einzelnen aus einem mit Kunstharz getränkten Glasfasergewebe (Kunstharzlaminat), das beim Aufsetzen auf den Übergangsbereich im zähflüssigem Zustand ist. Nach dem Aushärten des Kunstharzes kann dann das Werkzeug wieder abgenommen werden. Der Balg, der im nicht aufgeblasenen Zustand in etwa zylindrisch ausgebildet ist, besitzt vorteilhaft zentrisch zum Balg einen Kolbenzylinderantrieb. Dieser Kolbenzylinderantrieb dient dazu, das Werkzeug sich gegenüber der Rohrwandung des Abwasserrohres abstützend, an den Übergangsbereich zu drücken, um so eine möglichst innige Verbindung zwischen dem Kunstharzlaminat und der Rohrwandung des Abwasserstutzens beziehungsweise des Abwasserrohres zu erzeugen. Zur Energieversorgung des Kolbenzylinderantriebes ist der Kolbenzylinderantrieb ebenfalls durch eine Leitung mit einem entsprechend oberirdisch angeordneten Energieversorger verbunden. Um zu verhindern, daß sich beim Absetzen des Werkzeuges an der Rohrwandung durch den Kolbenzylinderantrieb Beschädigungen der Rohrwandung ergeben, ist der Kolben endseitig mil einem elastischen Element versehen. Das elastische Element dient nicht nur der Verhinderung von Beschädigungen an der Rohrwandung des Abwasserrohres, sondern darüber hinaus auch, insbesondere wenn es aus Gummi ist, der nicht verrutschbaren Fixierung des Werkzeugs im Abwasserrohr.
Um zu gewährleisten, daß die Dichtmanschette nicht nur im Bereich des Abwasserstutzens anliegt, sondern auch in einem kreisförmigen Bereich des Abwasserrohres um den Abwasserstutzen herum, ist vorgesehen, daß der Teller in etwa korrespondierend zu der Wölbung der Rohrwandung des Abwasserrohres ebenfalls gewölbt ausgebildet ist, so daß das auf dem Teller beziehungsweise auf dem Balg befindliche Kunstharzlaminat im wesentlichen an allen Stellen an die Rohrwandung angedrückt werden kann. Zum Ausgleich von Unebenheiten ist vorgesehen, daß der Teller eine Schicht aus einem elastisch nachgiebigem Material beispielsweise in einer Stärke von cirka 25 mm, zum Beispiel Schaumgummi, besitzt. Damit das Werkzeug auch bei nicht absolut zentrischer Positionierung zum Anschlußstutzen dennoch eine ausreichende Presskraft auf die Rohrwandung des Abwasserrohres erzeugt, ist vorgesehen, daß der Teller verschwenkbar an den Kolbenzylinderantrieb angelenkt ist. Gehalten wird das Werkzeug durch das Aufnahmeglied am Kopf des Wagens dadurch, daß das Aufnahmeglied das Werkzeug zwischen Kolben und Kolbenstange erfaßt, so daß beim Zusammenfahren der Kolbenstange das Aufnahmeglied eingeklemmt wird. Die Klemmwirkung erhöht sich, wenn das elastische Element des Kolbens am Aufnahmeglied anliegt.
Anstelle des Abdichtwerkzeugs kann bei Bedarf durch die Vorrichtung auch ein Fräswerkzeug in der Rohrleitung transportiert und manipuliert werden, wenn durch das Fräswerkzeug in dem Abwasserrohr vorhandene Blockaden aus Stein oder Beton entfernt werden sollen.
Fig. 1 zeigt den Anschluß eines Abwasseranschlußstutzens an ein Abwasserrohr, wobei das Werkzeug zum Einsetzen der Dichtmanschette in im Abwasseranschlußstutzen einsitzenden Zustand dargestellt ist;
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt eines Abwasserrohres gemäß Fig. 1 mit einsitzender Dichtmanschette;
Fig. 3 zeigt das gesamte Fahrzeug in einer Seitenansicht;
Fig. 4 zeigt eine Ansicht von oben auf das Fahrzeug;
Fig. 5 zeigt das Werkzeug zum Einsetzen der Dichtmanschette in einer Seitenansicht;
Fig. 6 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie VI/VI aus Fig. 5;
Fig. 7 zeigt beispielhaft die Anordnung des Glasfasergewebes auf dem Balg bzw. auf dem Teller und das darüber angeordnete Überziehelement.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist das Abwasserrohr mit 1 und der Abwasseranschlußstutzen mit 2 bezeichnet. In dem Abwasserrohr befindet sich das insgesamt mit 10 bezeichnete verfahrbare Fahrzeug, wobei durch das Fahrzeug 10 das insgesamt mit 30 bezeichnete Werkzeug in den Bereich des Anschlußstutzens 2 gebracht wird. In dem in Fig. 1 dargestellten Zustand ist der Balg 31 des Werkzeugs 30 aufgeblasen. Der Teiler 32, der gelenkig (bei 43) von dem Kolben- Zylinderantrieb 40 aufnehmbar ist, liegt unmittelbar an der Rohrwandung 3 des Abwasserrohres 1 an. Auf dem Balg 31 bzw. dem Teller 32 ist ein Trennmittel aufgebracht, beispielsweise ein Fett, darauf befindet sich das mit Kunstharz getränkte Glasfasergewebe, wobei das Glasfasergewebe einen zylindrischen Teil 55 und einen sich daran anschließenden auf dem Teller aufliegenden Rand oder Krempe 54 aufweist. Über dem Glasfasergewebe befindet sich eine Art Überziehelement, das im wesentlichen in seinen äußeren Abmessungen der Form der Dichtmanschette entspricht. Die Anordnung des Glasfasergewebes und des Überziehelementes ergibt sich im einzelnen aus Fig. 7; so wird zur Anordnung des Glasfasergewebes auf dem Teller bzw. um den Balg herum eine kreisrunde Fläche des Glasfasergewebes sternförmig von der Mitte ausgehend radial nach außen sich erstreckend eingeschnitten, um dann auf dem mit dem Trennmittel versehenen Balg bzw. Teller aufgelegt zu werden. Um diesen am Balg 31 anliegenden Kranz aus Glasfasergewebe wird dann ein Ring - ebenfalls aus Glasfasergewebe - gelegt, der sich endseitig überlappt. Die Überlappung berücksichtigt hierbei die radiale Ausdehnung des Balges. Hierüber wird dann ein Überziehelement gezogen, das im Bereich des Balges 31 radial dehnbar ist. Sowohl das Glasfasergewebe 51 als auch der Ring aus Glasfasergewebe 52 sowie der Überzieher 53 sind in Kunstharz getränkt und im zähflüssigen Zustand zu dem Zeitpunkt, an dem das Werkzeug 30 mit diesen Bestandteilen in den Bereich des Abwasseranschlußstutzens gebracht wird. Wesentlich ist, daß der Teller 32 noch ein Kissen 33 aus Schaumgummi aufweist, auf dem schlußendlich die einzelnen Bestandteile der Dichtmanschette 50 aufliegen, um eine möglichst intensive und gleichmäßige Anpressung der Dichtmanschette bzw. der Teile der Dichtmanschette an die Rohrwandung 3 des Abwasserrohres 1 zu gewährleisten.
Im folgenden soll nun beschrieben werden, wie das Werkzeug 30 in der Rohrleitung verfahren und in den Anschlußstulzen eingeführt wird. Hierzu ist, wie bereits ausgeführt, das insgesamt mit 10 bezeichnete Fahrzeug vorgesehen (Fig. 3 und 4). Das Fahrzeug 10 besitzt ein Fahrgestell 11, auf dem eine Antriebseinheit 12 für den Kopf 70 des Fahrzeugs 10 vorgesehen ist. Die Antriebseinheit 12 steht mit einer Hydraulikpumpe 142 in Verbindung, die durch eine Kupplung 141 von einem Elektromotor 140 angetrieben wird. Zur Energieversorgung des E-Motors und der Kamera 130 ist das Kabel 16 vorgesehen.
Gekoppelt ist der Kopf 70 an die Antriebseinheit 12 des Fahrzeugs 10 durch den mit 71 bezeichneten Lagerbock. Die Antriebseinrichtung 12 umfaßt ein insgesamt mit 13 bezeichnetes Kegelradgetriebe, durch welches der Lagerbock 71 um die Welle 14, das heißt, um die Längsachse des Fahrzeugs verschwenkbar ist. Der Kopf 70 umfaßt weiterhin zwei Arme 80, 90, die durch eine quer zur Längsrichtung des Fahrzeugs 10 verlaufende Achse 100 verschwenkbar aufnehmbar sind. Endseitig sind die beiden Arme 80, 90 durch das insgesamt mit 110 bezeichnete Aufnahmeglied verbunden, wobei zur Fixierung des Aufnahmegliedes 110 an den beiden Armen 80, 90 jeder Arm Achsstummel 81, 82 aufweist, die drehbar von den Armen 80, 90 aufnehmbar sind. Dieses Aufnahmeglied 110 ist in etwa hufeisenförmig ausgebildet und dient der Aufnahme des mit 30 bezeichneten Werkzeugs. Zur Aufnahme des Werkzeugs 30 durch das Aufnahmeglied 110, erfaßt das Aufnahmeglied den Kolben unterhalb des Zylinders, wobei bei Zusammenfahren von Kolben und Zylinder das Aufnahmeglied klemmend erfaßt wird. Das Aufnahmeglied 110 ist aufgrund der drehbaren Lagerung der Stummel 81, 82 drehbar von den Armen 80, 90 aufnehmbar; um die Drehbarkeit des Aufnahmegliedes 110 zu bewerkstelligen, ist im Bereich der Achse 100 eine Antriebseinheit 105 vorgesehen, die über eine Kardanwelle 106 mit dem einen Achsstummel 81 verbunden ist, um hierdurch das Aufnahmeglied zu verschwenken.
Um die Arme 80, 90 zu verschwenken, ist ein Kolbenzylinderantrieb 75 vorgesehen, der sich an mindestens einem Arm 80, 90 abstützt und ebenfalls am Lagerbock 71 angelenkt ist. Zusammenfassend bedeutet dies, daß der Kopf 70 zum einen parallel zur Längsachse des Fahrzeugs 10 verschwenkbar ist, die Arme 80, 90 des Kopfes 70 selbst um die Achse 100 verschwenkbar sind und darüber hinaus das Aufnahmeglied 110 um eine Achse parallel zur Achse 100 verdrehbar ist. Anzumerken ist, daß das Aufnahmeglied 110 nicht nur der Aufnahme des Werkzeugs 30 dient, sondern darüber hinaus der Aufnahme eines jeden beliebigen Werkzeugs, zum Beispiel auch eines Fräsers, um hiermit zum einen einen in das Abwasserrohr hineinragenden Anschlußstutzen plan abzutragen, so daß dieser nicht über die Wandung 3 des Abwasserrohres 1 in das Innere des Abwasserrohres hineinragt. Darüber hinaus wird mit einer derartigen Fräseinrichtung auch der Bereich aufgerauht, an dem die Dichtmanschette anliegt, um eine innigere Verbindung zwischen Dichtmanschette und Rohrwandung zu gewährleisten.
Um das Fahrzeug 10 im Bereich des Abwasserrohres 1 manipulieren zu können, besitzt das Fahrzeug 10 eine Kamera 130, die in mindestens zwei Raumrichtungen beweglich ist. Die Kamera 130 befindet sich zwischen den beiden Armen 80, 90 auf einer die Arme verbindenden Traverse 131. Die Kamera ist auf der Traverse quer zur Längsachse verdrehbar; durch die Drehbarkeit der Arme parallel zur Längsachse des Fahrzeugs ist somit die Kamera um zwei Raumrichtungen verschwenkbar.
Für das Setzen einer Dichtmanschette wird nun wie folgt vorgegangen. Zunächst wird der Wagen 10 in das Abwasserrohr 1 hineingelassen. Alsdann wird der Wagen 10 ferngesteuert durch die Kamera 130 zu dem Abwasseranschlußstutzen, der saniert beziehungsweise abgedichtet werden soll, verfahren. Ragt das Rohr des Abwasseranschlußstutzens in das Abwasserrohr hinein, dann wird der überstehende Teil des Abwasseranschlußstutzens durch eine Fräseinrichtung abgetragen. Alsdann wird durch die Fräseinrichtung der Bereich des Rohres angerauht, an dem die Dichtmanschette anliegt. Nach diesem Arbeitsgang wird mittels des Fahrzeugs 10 das Werkzeug 30 in den Bereich des Abwasseranschlußstutzens gebracht, wobei der Balg in den Anschlußstutzen 2 eingeführt wird, bis der Teller 32 mit der Schaumgummiauflage 33 an der Rohrwandung 3 des Abwasserrohres 1 anliegt. Alsdann wird der Kolben 41 des im Bereich des Balges 32 angeordneten Kobenzylinderantrieb 40 ausgefahren, bis die Kolbenstange an der Rohrwandung 3 des Abwasserrohres 1 anliegt. Hierbei wird durch den Kolben eine gewisse Preßkraft auf den Teller 32 und damit auf den Schaumgummiaufsatz 33 gebracht, so daß sich hierdurch der Schaumgummiaufsatz an die Rohrwandung des Abwasserrohres 1 anschmiegen kann. Um zu verhindern, daß durch den Kolben 41 die Wandung des Abwasserrohres beschädigt wird, besitzt der Kolben 41 endseitig ein elastisches Element 42, beispielsweise aus Gummi. Nachdem der Teller gegen die Wandung 3 des Abwasserrohres 1 gepreßt ist, wird der Balg 32 aufgeblasen. Hierbei werden dann die Bestandteile der Dichtmanschette 50 an die Innenwandung des Anschlußstutzens angepreßt. In diesem Zustand verharrt das Werkzeug so lange, bis das Kunstharz getrocknet ist.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem Kanalnetz, mit einem in einem Abwasserrohr (1) verfahrbaren und fernsteuerbaren Fahrzeug (10), das einen Kopf mit einem Aufnahmeglied für das Werkzeug (30) hat, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeglied (110) eine hufeisenartige Ausnehmung aufweist, die insbesondere mit einer Einlaufschräge versehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (70) um die Längs- und die Querachse des Fahrzeugs verschwenkbar von dem Fahrzeug (10) aufnehmbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeglied (110) relativ zum Kopf (70) um eine quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Achse (81, 82) verdrehbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug (10) eine Kamera (30) aufweist, die in drei Raumrichtungen beweglich ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (70) zwei parallel verlaufende Arme (80, 90) aufweist, die an einem Lagerbock (71) angeordnet sind, wobei der Lagerbock (71) parallel zur Längsachse des Fahrzeugs (10) relativ zu diesem verdrehbar ist, und daß die Arme (80, 90) um eine quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Achse (100) von dem Lagerbock (71) verschwenkbar aufnehmbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme (80, 90) endseitig das Aufnahmeglied (110) aufweisen, wobei die Arme Achsstummel (81, 82) besitzen, die der verdrehbaren Lagerung des Aufnahmegliedes (110) dienen.
7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerbock (71) einen Kolbenzylinderantrieb (75) aufweist, der endseitig mit den Armen (81, 82) verbindbar ist, um die Arme um eine Achse (100) quer zur Längsachse des Fahrzeugs (10) zu verschwenken.
8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerbock (71) einen Motor aufweist, der durch ein Kraftübertragungsmittel mit mindestens einem Achsstummel (81, 82) verbindbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeug (30) zum Einsetzen der Dichtmanschette (50) einen aufblasbaren Balg (31) und einen im unteren Bereich des Balges (31) angeordneten Teller (32) umfaßt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Balg (31) im nicht aufgeblasenen Zustand zylindrisch ausgebildet ist, und zentrisch zum Balg ein Kolbenzylinderantrieb (40) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (41) des Kolbenzylinderantriebes endseitig ein elastisches Element (33) zur Anlage an der Innenwandung des Abwasserrohres (1) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Teller (32) in etwa korrespondierend zu der Wölbung der Rohrwandung des Abwasserrohres (1) ebenfalls gewölbt ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Teller (32) verschwenkbar an dem Kolbenzylinderantrieb (40) angelenkt ist.
14. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Teller (32) eine Schicht aus elastisch nachgiebigem Material (33), zum Beispiel Schaumgummi, aufweist.
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