DE19640697C2 - Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem Kanalnetz - Google Patents
Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem KanalnetzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines
Werkzeugs in einem Kanalnetz mit einem in einem Abwasserrohr verfahrbaren und
fernsteuerbaren Fahrzeug, das einen Kopf mit einem Aufnahmeglied für das
Werkzeug hat.
Aus dem DE 93 20 769 U1 ist eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zum
Bearbeiten von Rohren bekannt, die in dem Rohr verfahrbar ist. Hierbei nimmt diese
Vorrichtung zur Bearbeitung des Rohres ein Werkzeug auf und ist während der
Bearbeitung der Rohrinnenwandung in dem Rohr verspannbar.
Aus der DE 44 00 742 A1 ist eine weitere Vorrichtung dieser Art bekannt, bei der
mittels eines Fahrzeugs ein Werkzeug zum Abdichten des Übergangs zwischen
einem Abwasseranschlußstutzen in einem Abwasserrohr verfahrbar ist.
Auch in der DE 94 01 673 U1 ist eine solche Vorrichtung beschrieben, die zum
Versiegeln von Nebenkanalrohren geeignet ist, und einen selbstangetriebenen Wagen
umfaßt. Dieser Wagen besitzt eine Andruckvorrichtung, um den Wagen in dem Rohr
fixieren zu können, während mittels eines Schildes in das Nebenkanalrohr Mörtel
eingebracht wird.
Nachteilig an der erstgenannten bekannten Vorrichtung ist, daß durch diese
Vorrichtung der freie Querschnitt des Rohres wesentlich vermindert wird. Dies hat
zur Folge, daß die Rohrleitung während der Bearbeitung durch die Vorrichtung
abgesperrt werden muß mit der weiteren Folge, daß das Abwasser umgeleitet
werden muß. Darüberhinaus ist an der bekannten Vorrichtung nachteilig, daß die
verfahrbare Vorrichtung während des Bearbeitungsvorgangs insofern blockiert ist,
als durch die Vorrichtung keine weiteren Arbeiten durchgeführt werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die es ermöglicht, ohne den Kanal abzusperren, die
Vorrichtung mit dem Werkzeug in den Reparaturbereich zu verfahren, das Werkzeug
dort abzusetzen und weiterhin auch die Reparatur durchzuführen ohne den Kanal
absperren zu müssen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Aufnahmeglied eine
hufeisenartige Ausnehmung zur Aufnahme des Werkzeugs aufweist, die insbesondere
mit einer Einlaufschräge versehen ist.
Durch diese Ausbildung des Aufnahmegliedes kann das Werkzeug durch das
fernsteuerbare Fahrzeug bis in den Bereich des Abwasseranschlußstutzens gebracht
werden, kann dort abgesetzt werden, um dann anschließend das Fahrzeug wieder in
seine Ausgangsposition zu bringen und mithin aus dem Abwasserrohr zu entfernen.
Dies geschieht dadurch, daß nach Absetzen des Werkzeugs im Rohr durch
Zurückfahren des Fahrzeugs das Werkzeug aus der Ausnehmung herausgleitet. Im
eigentlichen Sinn innerhalb des Kanalrohres befindet sich dann lediglich noch das
Werkzeug. Die Querschnittsverminderung des Kanals durch das Werkzeug ist
denkbar gering; auch ist dieses Werkzeug bzw. die Einrichtung zur Abdichtung des
Überganges relativ unempfindlich gegenüber Schmutzwasser, so daß weder eine
Sperrung des Kanales während der Reparaturarbeiten erforderlich ist, noch das
Werkzeug während der Reparaturarbeiten durch den Abwasserfluß irgendeinen
Schaden nimmt.
Zur Energieversorgung des Fahrzeugs ist vorgesehen, daß das Fahrzeug durch eine
Elektroleitung mit dem entsprechenden Energieversorger
verbunden ist.
Um festzustellen, wo sich das Fahrzeug gerade befindet, besteht entweder die
Möglichkeit, oberirdisch die entsprechende Stelle durch Messung der Entfernung
ausfindig zu machen, was jedoch relativ aufwendig ist, oder aber es wird, wie
erfindungsgemäß vorgeschlagen, an dem Wagen eine Kamera angeordnet, die in drei
Raumrichtungen beweglich ausgebildet ist, um den Ort, an dem das Werkzeug in
dem Abwasserrohr eingesetzt werden soll, ausfindig zu machen. In Verbindung mit
einer Beleuchtungseinrichtung in der Kamera, die durch entsprechende Kabel mit
einem außerhalb des Rohres angeordneten Monitor verbunden ist, kann das Fahrzeug
im Rohr somit sehr genau positioniert werden.
Um das Werkzeug im Abwasserrohr
manipulieren zu können, ist vorgesehen, daß der Kopf um die Längs- und die
Querachse des Fahrzeugs verschwenkbar von dem Fahrzeug aufnehmbar ist. Zur
Aufnahme des Werkzeugs weist der Kopf ein Aufnahmeglied auf, wobei das
Aufnahmeglied nach einem weiteren Merkmal der Erfindung relativ zum Kopf um
eine quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Achse verdrehbar ist.
Hierdurch wird die Positionierbarkeit des Werkzeuges im Rohr noch weiter erhöht.
Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Rohre von geringem Durchmesser
sind, das Werkzeug jedoch eine gewisse Größe aufweist, und daher bei mangelnder
Beweglichkeit des Werkzeuges unter Umständen die Gefahr besteht, das Werkzeug
nicht in den Übergangsbereich zwischen Abwasserrohr und Anschlußstutzen bringen
zu können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Abwasserrohre nicht
wesentlich größer als 200 mm sind.
Im einzelnen zeigt der Kopf zwei parallel verlaufende Arme, die an einem
Lagerbock angeordnet sind, wobei der Lagerbock parallel zur Längsachse des
Fahrzeugs relativ zu diesem verdrehbar ist, und wobei die Arme um eine quer zur
Längsachse des Fahrzeugs verlaufende Achse von dem Lagerbock aufnehmbar sind.
Die Arme sind hierbei endseitig durch das Aufnahmeglied verbunden, wobei die
Arme Achsstummel aufweisen, die der verdrehbaren Lagerung des Aufnahmegliedes
dienen. Darüberhinaus ist vorgesehen, daß der Lagerbock einen Motor,
beispielsweise einen elektrohydraulischen Motor aufweist, der durch
Kraftübertragungsmittel, insbesondere eine Kardanwelle oder einen Zahnriemen mit
mindestens einem Achsstummel verbindbar ist, um das Aufnahmeglied
verschwenken zu können. Um die Arme um die quer zur Längsachse des Fahrzeugs
verlaufende Querachse zu verschwenken, ist vorgesehen, daß der Lagerbock einen
Kolbenzylinderantrieb aufweist, der endseitig mit den Armen verbindbar ist. Der
Vorteil der Verwendung eines Kolbenzylinderantriebes, insbesondere eines
hydraulischen Kolbenzylinderantriebes, besteht darin, daß die Arme in der Lage
sind, eine relativ hohe Kraft bei der Manipulation des Werkzeugs in dem Bereich
des Abwasseranschlußstutzens aufzubringen. Die Möglichkeit, eine hohe Kraft
aufzubringen, ist insbesondere beim Fräsen erforderlich, da hierbei hohe
Anpreßkräfte aufgebracht werden müssen. Derartige Kräfte sind aber im
wesentlichen ausschließlich durch einen Kolbenzylinderantrieb aufbringbar. Die
Hydraulikpumpe wird allerdings durch einen Elektromotor versorgt, der durch ein
am Wagen angeordnetes Kabel versorgt wird.
Wie bereits eingangs erwähnt, wird mit dem Fahrzeug ein Werkzeug zur Abdichtung
des Übergangs zwischen einem Anschlußstutzen oder Sattelstück in dem
Abwasserrohr verfahren und auch positioniert. Um eine Abdichtung im
Übergangsbereich zwischen dem Abwasseranschlußstutzen und dem Abwasserrohr
zu erzeugen, wird mit dem Werkzeug eine Dichtmanschette eingesetzt.
Erfindungsgemäß weist das Werkzeug zum Einsetzen der Dichtmanschette einen
aufblasbaren Balg und einen im unteren Bereich des Balges angeordneten Teller auf.
Mit dem Balg wird das Werkzeug in den Abwasseranschlußstutzen hineingeschoben,
wobei der Teller an der Rohrwandung anliegt. Die Dichtmanschette, die auf dem
Balg und dem Teller angeordnet ist, besteht im einzelnen aus einem mit Kunstharz
getränkten Glasfasergewebe (Kunstharzlaminat), das beim Aufsetzen auf den
Übergangsbereich im zähflüssigem Zustand ist. Nach dem Aushärten des
Kunstharzes kann dann das Werkzeug wieder abgenommen werden. Der Balg, der
im nicht aufgeblasenen Zustand in etwa zylindrisch ausgebildet ist, besitzt vorteilhaft
zentrisch zum Balg einen Kolbenzylinderantrieb. Dieser Kolbenzylinderantrieb dient
dazu, das Werkzeug sich gegenüber der Rohrwandung des Abwasserrohres
abstützend, an den Übergangsbereich zu drücken, um so eine möglichst innige
Verbindung zwischen dem Kunstharzlaminat und der Rohrwandung des
Abwasserstutzens beziehungsweise des Abwasserrohres zu erzeugen. Zur
Energieversorgung des Kolbenzylinderantriebes ist der Kolbenzylinderantrieb
ebenfalls durch eine Leitung mit einem entsprechend oberirdisch angeordneten
Energieversorger verbunden. Um zu verhindern, daß sich beim Absetzen des
Werkzeuges an der Rohrwandung durch den Kolbenzylinderantrieb Beschädigungen
der Rohrwandung ergeben, ist der Kolben endseitig mil einem elastischen Element
versehen. Das elastische Element dient nicht nur der Verhinderung von
Beschädigungen an der Rohrwandung des Abwasserrohres, sondern darüber hinaus
auch, insbesondere wenn es aus Gummi ist, der nicht verrutschbaren Fixierung des
Werkzeugs im Abwasserrohr.
Um zu gewährleisten, daß die Dichtmanschette nicht nur im Bereich des
Abwasserstutzens anliegt, sondern auch in einem kreisförmigen Bereich des
Abwasserrohres um den Abwasserstutzen herum, ist vorgesehen, daß der Teller in
etwa korrespondierend zu der Wölbung der Rohrwandung des Abwasserrohres
ebenfalls gewölbt ausgebildet ist, so daß das auf dem Teller beziehungsweise auf
dem Balg befindliche Kunstharzlaminat im wesentlichen an allen Stellen an die
Rohrwandung angedrückt werden kann. Zum Ausgleich von Unebenheiten ist
vorgesehen, daß der Teller eine Schicht aus einem elastisch nachgiebigem Material
beispielsweise in einer Stärke von cirka 25 mm, zum Beispiel Schaumgummi,
besitzt. Damit das Werkzeug auch bei nicht absolut zentrischer Positionierung zum
Anschlußstutzen dennoch eine ausreichende Presskraft auf die Rohrwandung des
Abwasserrohres erzeugt, ist vorgesehen, daß der Teller verschwenkbar an den
Kolbenzylinderantrieb angelenkt ist. Gehalten wird das Werkzeug durch das
Aufnahmeglied am Kopf des Wagens dadurch, daß das Aufnahmeglied das
Werkzeug zwischen Kolben und Kolbenstange erfaßt, so daß beim Zusammenfahren
der Kolbenstange das Aufnahmeglied eingeklemmt wird. Die Klemmwirkung erhöht
sich, wenn das elastische Element des Kolbens am Aufnahmeglied anliegt.
Anstelle des Abdichtwerkzeugs kann bei Bedarf durch die Vorrichtung auch ein
Fräswerkzeug in der Rohrleitung transportiert und manipuliert werden, wenn durch
das Fräswerkzeug in dem Abwasserrohr vorhandene Blockaden aus Stein oder Beton
entfernt werden sollen.
Fig. 1 zeigt den Anschluß eines Abwasseranschlußstutzens an ein
Abwasserrohr, wobei das Werkzeug zum Einsetzen der
Dichtmanschette in im Abwasseranschlußstutzen einsitzenden Zustand
dargestellt ist;
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt eines Abwasserrohres gemäß Fig. 1 mit
einsitzender Dichtmanschette;
Fig. 3 zeigt das gesamte Fahrzeug in einer Seitenansicht;
Fig. 4 zeigt eine Ansicht von oben auf das Fahrzeug;
Fig. 5 zeigt das Werkzeug zum Einsetzen der Dichtmanschette in einer
Seitenansicht;
Fig. 6 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie VI/VI aus Fig. 5;
Fig. 7 zeigt beispielhaft die Anordnung des Glasfasergewebes auf dem Balg
bzw. auf dem Teller und das darüber angeordnete Überziehelement.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist das Abwasserrohr mit 1 und der
Abwasseranschlußstutzen mit 2 bezeichnet. In dem Abwasserrohr befindet sich das
insgesamt mit 10 bezeichnete verfahrbare Fahrzeug, wobei durch das Fahrzeug 10
das insgesamt mit 30 bezeichnete Werkzeug in den Bereich des Anschlußstutzens 2
gebracht wird. In dem in Fig. 1 dargestellten Zustand ist der Balg 31 des
Werkzeugs 30 aufgeblasen. Der Teiler 32, der gelenkig (bei 43) von dem Kolben-
Zylinderantrieb 40 aufnehmbar ist, liegt unmittelbar an der Rohrwandung 3 des
Abwasserrohres 1 an. Auf dem Balg 31 bzw. dem Teller 32 ist ein Trennmittel
aufgebracht, beispielsweise ein Fett, darauf befindet sich das mit Kunstharz
getränkte Glasfasergewebe, wobei das Glasfasergewebe einen zylindrischen Teil 55
und einen sich daran anschließenden auf dem Teller aufliegenden Rand oder Krempe
54 aufweist. Über dem Glasfasergewebe befindet sich eine Art Überziehelement, das
im wesentlichen in seinen äußeren Abmessungen der Form der Dichtmanschette
entspricht. Die Anordnung des Glasfasergewebes und des Überziehelementes ergibt
sich im einzelnen aus Fig. 7; so wird zur Anordnung des Glasfasergewebes auf
dem Teller bzw. um den Balg herum eine kreisrunde Fläche des Glasfasergewebes
sternförmig von der Mitte ausgehend radial nach außen sich erstreckend
eingeschnitten, um dann auf dem mit dem Trennmittel versehenen Balg bzw. Teller
aufgelegt zu werden. Um diesen am Balg 31 anliegenden Kranz aus Glasfasergewebe
wird dann ein Ring - ebenfalls aus Glasfasergewebe - gelegt, der sich endseitig
überlappt. Die Überlappung berücksichtigt hierbei die radiale Ausdehnung des
Balges. Hierüber wird dann ein Überziehelement gezogen, das im Bereich des
Balges 31 radial dehnbar ist. Sowohl das Glasfasergewebe 51 als auch der Ring aus
Glasfasergewebe 52 sowie der Überzieher 53 sind in Kunstharz getränkt und im
zähflüssigen Zustand zu dem Zeitpunkt, an dem das Werkzeug 30 mit diesen
Bestandteilen in den Bereich des Abwasseranschlußstutzens gebracht wird.
Wesentlich ist, daß der Teller 32 noch ein Kissen 33 aus Schaumgummi aufweist,
auf dem schlußendlich die einzelnen Bestandteile der Dichtmanschette 50 aufliegen,
um eine möglichst intensive und gleichmäßige Anpressung der Dichtmanschette bzw.
der Teile der Dichtmanschette an die Rohrwandung 3 des Abwasserrohres 1 zu
gewährleisten.
Im folgenden soll nun beschrieben werden, wie das Werkzeug 30 in der Rohrleitung
verfahren und in den Anschlußstulzen eingeführt wird. Hierzu ist, wie bereits
ausgeführt, das insgesamt mit 10 bezeichnete Fahrzeug vorgesehen (Fig. 3 und
4). Das Fahrzeug 10 besitzt ein Fahrgestell 11, auf dem eine Antriebseinheit 12 für
den Kopf 70 des Fahrzeugs 10 vorgesehen ist. Die Antriebseinheit 12 steht mit einer
Hydraulikpumpe 142 in Verbindung, die durch eine Kupplung 141 von einem
Elektromotor 140 angetrieben wird. Zur Energieversorgung des E-Motors und der
Kamera 130 ist das Kabel 16 vorgesehen.
Gekoppelt ist der Kopf 70 an die Antriebseinheit 12 des Fahrzeugs 10 durch den mit
71 bezeichneten Lagerbock. Die Antriebseinrichtung 12 umfaßt ein insgesamt mit 13
bezeichnetes Kegelradgetriebe, durch welches der Lagerbock 71 um die Welle 14,
das heißt, um die Längsachse des Fahrzeugs verschwenkbar ist. Der Kopf 70 umfaßt
weiterhin zwei Arme 80, 90, die durch eine quer zur Längsrichtung des Fahrzeugs
10 verlaufende Achse 100 verschwenkbar aufnehmbar sind. Endseitig sind die
beiden Arme 80, 90 durch das insgesamt mit 110 bezeichnete Aufnahmeglied
verbunden, wobei zur Fixierung des Aufnahmegliedes 110 an den beiden Armen 80,
90 jeder Arm Achsstummel 81, 82 aufweist, die drehbar von den Armen 80, 90
aufnehmbar sind. Dieses Aufnahmeglied 110 ist in etwa hufeisenförmig ausgebildet
und dient der Aufnahme des mit 30 bezeichneten Werkzeugs. Zur Aufnahme des
Werkzeugs 30 durch das Aufnahmeglied 110, erfaßt das Aufnahmeglied den Kolben
unterhalb des Zylinders, wobei bei Zusammenfahren von Kolben und Zylinder das
Aufnahmeglied klemmend erfaßt wird. Das Aufnahmeglied 110 ist aufgrund der
drehbaren Lagerung der Stummel 81, 82 drehbar von den Armen 80, 90
aufnehmbar; um die Drehbarkeit des Aufnahmegliedes 110 zu bewerkstelligen, ist
im Bereich der Achse 100 eine Antriebseinheit 105 vorgesehen, die über eine
Kardanwelle 106 mit dem einen Achsstummel 81 verbunden ist, um hierdurch das
Aufnahmeglied zu verschwenken.
Um die Arme 80, 90 zu verschwenken, ist ein Kolbenzylinderantrieb 75 vorgesehen,
der sich an mindestens einem Arm 80, 90 abstützt und ebenfalls am Lagerbock 71
angelenkt ist. Zusammenfassend bedeutet dies, daß der Kopf 70 zum einen parallel
zur Längsachse des Fahrzeugs 10 verschwenkbar ist, die Arme 80, 90 des Kopfes 70
selbst um die Achse 100 verschwenkbar sind und darüber hinaus das Aufnahmeglied
110 um eine Achse parallel zur Achse 100 verdrehbar ist. Anzumerken ist, daß das
Aufnahmeglied 110 nicht nur der Aufnahme des Werkzeugs 30 dient, sondern
darüber hinaus der Aufnahme eines jeden beliebigen Werkzeugs, zum Beispiel auch
eines Fräsers, um hiermit zum einen einen in das Abwasserrohr hineinragenden
Anschlußstutzen plan abzutragen, so daß dieser nicht über die Wandung 3 des
Abwasserrohres 1 in das Innere des Abwasserrohres hineinragt. Darüber hinaus wird
mit einer derartigen Fräseinrichtung auch der Bereich aufgerauht, an dem die
Dichtmanschette anliegt, um eine innigere Verbindung zwischen Dichtmanschette
und Rohrwandung zu gewährleisten.
Um das Fahrzeug 10 im Bereich des Abwasserrohres 1 manipulieren zu können,
besitzt das Fahrzeug 10 eine Kamera 130, die in mindestens zwei Raumrichtungen
beweglich ist. Die Kamera 130 befindet sich zwischen den beiden Armen 80, 90 auf
einer die Arme verbindenden Traverse 131. Die Kamera ist auf der Traverse quer
zur Längsachse verdrehbar; durch die Drehbarkeit der Arme parallel zur Längsachse
des Fahrzeugs ist somit die Kamera um zwei Raumrichtungen verschwenkbar.
Für das Setzen einer Dichtmanschette wird nun wie folgt vorgegangen. Zunächst
wird der Wagen 10 in das Abwasserrohr 1 hineingelassen. Alsdann wird der Wagen
10 ferngesteuert durch die Kamera 130 zu dem Abwasseranschlußstutzen, der saniert
beziehungsweise abgedichtet werden soll, verfahren. Ragt das Rohr des
Abwasseranschlußstutzens in das Abwasserrohr hinein, dann wird der überstehende
Teil des Abwasseranschlußstutzens durch eine Fräseinrichtung abgetragen. Alsdann
wird durch die Fräseinrichtung der Bereich des Rohres angerauht, an dem die
Dichtmanschette anliegt. Nach diesem Arbeitsgang wird mittels des Fahrzeugs 10
das Werkzeug 30 in den Bereich des Abwasseranschlußstutzens gebracht, wobei der
Balg in den Anschlußstutzen 2 eingeführt wird, bis der Teller 32 mit der
Schaumgummiauflage 33 an der Rohrwandung 3 des Abwasserrohres 1 anliegt.
Alsdann wird der Kolben 41 des im Bereich des Balges 32 angeordneten
Kobenzylinderantrieb 40 ausgefahren, bis die Kolbenstange an der Rohrwandung 3
des Abwasserrohres 1 anliegt. Hierbei wird durch den Kolben eine gewisse Preßkraft
auf den Teller 32 und damit auf den Schaumgummiaufsatz 33 gebracht, so daß sich
hierdurch der Schaumgummiaufsatz an die Rohrwandung des Abwasserrohres 1
anschmiegen kann. Um zu verhindern, daß durch den Kolben 41 die Wandung des
Abwasserrohres beschädigt wird, besitzt der Kolben 41 endseitig ein elastisches
Element 42, beispielsweise aus Gummi. Nachdem der Teller gegen die Wandung 3
des Abwasserrohres 1 gepreßt ist, wird der Balg 32 aufgeblasen. Hierbei werden
dann die Bestandteile der Dichtmanschette 50 an die Innenwandung des
Anschlußstutzens angepreßt. In diesem Zustand verharrt das Werkzeug so lange, bis
das Kunstharz getrocknet ist.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Transport und zur Manipulation eines Werkzeugs in einem
Kanalnetz, mit einem in einem Abwasserrohr (1) verfahrbaren und
fernsteuerbaren Fahrzeug (10), das einen Kopf mit einem Aufnahmeglied für
das Werkzeug (30) hat,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufnahmeglied (110) eine hufeisenartige Ausnehmung aufweist, die
insbesondere mit einer Einlaufschräge versehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kopf (70) um die Längs- und die Querachse des Fahrzeugs
verschwenkbar von dem Fahrzeug (10) aufnehmbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufnahmeglied (110) relativ zum Kopf (70) um eine quer zur Längsachse
des Fahrzeugs verlaufende Achse (81, 82) verdrehbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Fahrzeug (10) eine Kamera (30) aufweist, die in drei Raumrichtungen
beweglich ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kopf (70) zwei parallel verlaufende Arme (80, 90) aufweist, die an einem
Lagerbock (71) angeordnet sind, wobei der Lagerbock (71) parallel zur
Längsachse des Fahrzeugs (10) relativ zu diesem verdrehbar ist, und daß die
Arme (80, 90) um eine quer zur Längsachse des Fahrzeugs verlaufende
Achse (100) von dem Lagerbock (71) verschwenkbar aufnehmbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Arme (80, 90) endseitig das Aufnahmeglied (110) aufweisen, wobei die
Arme Achsstummel (81, 82) besitzen, die der verdrehbaren Lagerung des
Aufnahmegliedes (110) dienen.
7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lagerbock (71) einen Kolbenzylinderantrieb (75) aufweist, der endseitig
mit den Armen (81, 82) verbindbar ist, um die Arme um eine Achse (100)
quer zur Längsachse des Fahrzeugs (10) zu verschwenken.
8. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lagerbock (71) einen Motor aufweist, der durch ein
Kraftübertragungsmittel mit mindestens einem Achsstummel (81, 82)
verbindbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, insbesondere nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Werkzeug (30) zum Einsetzen der Dichtmanschette (50) einen
aufblasbaren Balg (31) und einen im unteren Bereich des Balges (31)
angeordneten Teller (32) umfaßt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Balg (31) im nicht aufgeblasenen Zustand zylindrisch ausgebildet ist, und
zentrisch zum Balg ein Kolbenzylinderantrieb (40) vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kolben (41) des Kolbenzylinderantriebes endseitig ein elastisches Element
(33) zur Anlage an der Innenwandung des Abwasserrohres (1) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teller (32) in etwa korrespondierend zu der Wölbung der Rohrwandung
des Abwasserrohres (1) ebenfalls gewölbt ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teller (32) verschwenkbar an dem Kolbenzylinderantrieb (40) angelenkt
ist.
14. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Teller (32) eine Schicht aus elastisch nachgiebigem Material (33), zum
Beispiel Schaumgummi, aufweist.
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1996
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