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DE4031892A1 - Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrens

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DE4031892A1
DE4031892A1 DE19904031892 DE4031892A DE4031892A1 DE 4031892 A1 DE4031892 A1 DE 4031892A1 DE 19904031892 DE19904031892 DE 19904031892 DE 4031892 A DE4031892 A DE 4031892A DE 4031892 A1 DE4031892 A1 DE 4031892A1
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DE
Germany
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material web
dough pieces
packaging
pieces
baking sheet
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DE19904031892
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DE4031892C2 (de
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Horst Zwicker
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Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/30Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure
    • B65D85/36Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure for bakery products, e.g. biscuits

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bakery Products And Manufacturing Methods Therefor (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Produkt für die Back­ warenindustrie, ein Verfahren zum Verpacken von Teiglingen oder zur Herstellung des Produkts und eine Verpackung, ins­ besondere zur Durchführung des Verfahrens.
Es ist in der Backwarenindustrie bekannt, Teiglinge nicht unmittelbar nach ihrer Vorfertigung durch z. B. Laugen oder Backen weiterzuverarbeiten, sondern die Teiglinge als Zwi­ schenprodukte zwischenzulagern.
Unter dem Begriff Teiglinge sind alle vorgeformten Teig­ waren als Halbfertigerzeugnisse, wie Brezeln, Semmeln, Hörnchen (gefüllt oder ungefüllt), Brote, Plunder, Blätter­ teig und dergleichen, zu verstehen. Die Halbfertigerzeugnis­ se werden durch Weiterverarbeitungsmaßnahmen, wie Backen, zu Fertigerzeugnissen weiterverarbeitet.
Die vorbeschriebene Verfahrensweise ist deshalb vorteilhaft, weil eine größere Anzahl Teiglinge hergestellt werden kann, was aus Gründen der Rationalisierung eine kostengünstigere Herstellung ermöglicht. Die Zwischenlagerung der Teiglinge erfolgt vorzugsweise bei einer Kühlung von etwa 3 bis 4°C, um eine Gärung des Teigs zu unterbinden. Die Teiglinge können zu ihrer Zwischenlagerung jedoch auch tiefgefroren werden, was insbesondere dann wesentlich ist, wenn die Teiglinge nicht in ein und demselben Herstellungsbetrieb weiterverarbeitet werden, sondern tiefgekühlt versandt werden, um in Weiterverarbeitungsbetrieben durch z. B. Laugen und/oder Backen fertiggestellt zu werden.
Es ist üblich, die Teiglinge für die Zwischenlagerung in Kartons zu verpacken. Diese Handhabung bzw. Verfahrensweise ist unbefriedigend, weil die Teiglinge bei ihrer Eingabe in die Kartons sowie bei der Handhabung der Kartons und auch bei ihrem Transport beschädigt werden können, z. B. durch Bruch oder auch Verformung. Außerdem ist das Verpacken in Kartons mit einem großen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Deshalb ist sowohl das bekannte Verfahren als auch das bekannte Produkt, nämlich das aus Teiglingen und Kartons bestehende Handels- bzw. Lagerungsprodukt teuer in der Herstellung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Produkt, ein Verfahren und eine Verpackung der eingangs angegebenen Arten zu finden, die bei Gewährleistung einer einfachen bzw. besseren Handhabung bei der Herstellung eine einfache und kostengünstige Produktion gewährleisten.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 10 und 20 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Produkt und bei den erfindungsgemäßen Verfahren sind bzw. werden die vorgefertigten Teiglinge auf der streifenförmigen Materialbahn aufgerollt, so daß sie sich jeweils zwischen zwei Rollenwickel befinden. In dieser Position sind die Teiglinge durch die Rollenwickel vonein­ ander getrennt und aufgrund der sich ergebenden Klemmwir­ kung zwischen den Rollenwickeln gehalten. Die Teiglinge befinden sich somit in einer Position, in der sie durch die Rollenwickel voneinander beabstandet sind und zugleich jeweils zwischen den konzentrischen Wickellagen durch die Materialbahn getrennt und voreinander auch geschützt sind. Die Gefahr einer Beschädigung der Teiglinge ist selbst dann wesentlich reduziert, wenn die Teiglinge sich nicht im tiefgefrorenen Zustand, sondern nur im gekühlten Zustand befinden. Das Aufrollen bzw. Verpacken der Teiglinge läßt sich mit einfachen Handgriffen schnell durchführen, wobei die Teiglinge selbst gar nicht ergriffen zu werden brauchen, wie es bei den eingangs beschriebenen bekannten Maßnahmen der Fall ist. In vergleichbarer Weise läßt sich auch das Auspacken der Teiglinge leicht und schnell verwirklichen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, die Rolle aufzurollen, was z. B. auf einem Arbeitstisch geschehen kann. Nach dem Aufrollen befinden sich die Teiglinge nebeneinanderliegend in der Gebrauchslage, in der sie weiterverarbeitet werden können.
In den Unteransprüchen sind Weiterbildungsmerkmale enthal­ ten, die ebenfalls zur Lösung des vorliegenden Problems beitragen sowie die Temperaturbeständigkeit des Produkts und die Übertragung der Teiglinge auf das Tragteil eines Back­ ofens verbessern bzw. erleichtern. Außerdem wird der Schutz für die Teiglinge gegen Bruch und Verformung verbessert.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von in einer Zeichnung dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Produkt für die Backwa­ renindustrie bzw. eine erfindungsgemäße Verpackung für Teig­ linge während seiner Herstellung in perspektivischer Dar­ stellung;
Fig. 2 das fertige Produkt bzw. die fertige Ver­ packung in der Stirnansicht gemäß Pfeil X in Fig. 1 in etwas vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 ein weitergebildetes Produkt bzw. eine wei­ tergebildete Verpackung in perspektivischer Darstellung.
Gemäß Fig. 1 ist auf einem länglichen Arbeitstisch 1 eine streifenförmige Materialbahn 2 angeordnet, deren in Fig. 1 linker Teil zu einer Rolle 3 aufgerollt ist. Die Material­ bahn 2 weist eine rechteckige Form mit parallel zueinander verlaufenden Seitenrändern 5 auf. Auf der Oberseite der aufgerollten Materialbahn 2 befinden sich in Längsrichtung der Materialbahn 2 nebeneinander Backfolien 6 aus Papier, Karton oder dergleichen, deren quer zur Materialbahn 2 gerichtete Abmessungen der Breite b der Materialbahn 2 entsprechen. Die Abmessungen der Backfolien 6 sind einander gleich und an die Größe eines Backfachs von z. B. 600 mm× 800 mm eines nicht dargestellten Backofens angepaßt. Dabei können die vorzugsweise rechteckigen Backfolien 6 mit ihren Längsseiten quer zur Längsrichtung der Materialbahn 2 an­ geordnet sein.
Wenn die Materialbahn 2 von einem ihrer Enden ausgehend mit Backfolien 6 und dann mit vorgefertigten, ungebackenen Teiglingen 4 belegt worden ist, kann sie von diesem Ende ausgehend ganz oder teilweise aufgerollt werden, wie es in Fig. 1 dargestellt ist. Zum Aufrollen ist ein Rohrstück 7 von mehreckiger, z. B. fünfeckiger, oder kreisrunder Quer­ schnittsform vorgesehen, auf das die Materialbahn 2 aufge­ wickelt wird. Der Durchmesser des Rohrstücks 7 beträgt etwa 150 mm bis 210 mm, vorzugsweise etwa 180 mm. Hierdurch ist der kleinste Wickel- bzw. Rollradius vorgegeben. Aufgrund der durch den Rohrkörper 7 vorgegebenen Ausgangsgröße der Rolle 3 sind wesentliche Verbiegungen der Teiglinge 4 ver­ mieden. Im vorliegenden Ausgestaltungsfall sind die Teiglin­ ge 4 Brezeln.
Nachdem die Materialbahn 2 vorzugsweise vollends mit Back­ folien 6 und Teiglingen 4 belegt und aufgerollt worden ist, ist das mit 8 bezeichnete Produkt mit Halbfertigerzeugnisse bildenden Teigwaren fertiggestellt. Das die Teiglinge 4 einschließende Produkt 8 kann durch geeignete Verpackungs­ maßnahmen, wie Umschnüren oder eine zusätzliche Verpackung oder Umhüllung gegen Aufrollen gesichert werden.
Das so gebildete Produkt 8 kann dann gekühlt oder tiefgefro­ ren werden, wozu eine entsprechende Kühl- bzw. Tiefgefrier­ einrichtung dient, zu der es transportiert wird.
Im Gegensatz zum Produkt 8 besteht die Verpackung 9 zum Verpacken der Teiglinge 4 lediglich aus der Materialbahn 2, den Backfolien 6 und den gegebenenfalls vorhandenen Ver­ packungsteilen wie Umschnürung oder zusätzliche Umhüllung.
Zum Weiterbehandeln der Teiglinge 4 durch Backen wird das Produkt 8 bzw. die Verpackung 9 auf dem Arbeitstisch 1 stückweise oder insgesamt ausgerollt. Dann können die sich jeweils auf einer Backfolie 6 befindlichen Teiglinge 4 zugleich auf ein Tablett 10, Backblech oder dergleichen geschoben oder gehoben werden, wobei das Backblech 10 mit den darauf befindlichen Teiglingen 4 auf das andeutungsweise dargestellte Tablett 10 übergeben wird. Nach fortlaufender Abnahme aller Teiglinge 4 und Backfolien 6 kann die Mate­ rialbahn 2 wieder aufgerollt und für einen nächsten Verpac­ kungsvorgang aufbewahrt werden.
Gemäß Fig. 3 ist dem Produkt 8 bzw. der Verpackung 9 zu­ sätzlich ein Karton 11 zugeordnet, dessen Breite B an den größten Rollendurchmesser und dessen Länge L an die Breite b der Materialbahn 2 so angepaßt ist, daß die Rolle 3 durch die vorhandene Öffnung 11a von oben in den Karton 11 einge­ setzt werden kann.
An einer sich parallel zur Längsmittelachse der Rolle 3 erstreckenden Seite weist der Karton 11 im unteren Bereich, vorzugsweise an seiner Bodenwandung, einen Schlitz 12 auf, dessen Höhe so groß bemessen ist, daß das freie Ende der Materialbahn 2 der Rolle 3 mit den darauf befindlichen Teiglingen 4 durch den Schlitz 12 paßt und von innen nach außen durchgesteckt werden kann. Dann ist es lediglich nur noch erforderlich, gewünschte Längen der Materialbahn durch den Schlitz 12 hindurch von der Rolle 3 abzuziehen.
Beim Vorhandensein eines Kartons 11 bedarf es keiner Um­ schnürung bzw. Umhüllung der Rolle 3, da der Karton 11 diese Teile selbsttätig bildet. Vorzugsweise weist der Karton 11 an seinen Stirnseiten Griffeinrichtungen 13 auf, die durch Grifflöcher gebildet sein können und die Handhabung des Kartons 11 erleichtern.
Der Karton 11 kann ein Teil des Produkts 8 oder der Ver­ packung 9 sein. D.h., die Rolle 3 mit den von ihr aufgenom­ menen Teiglingen 4 kann innerhalb des Kartons 11 geschützt, gekühlt oder auch tiefgefroren und dann zur internen oder externen Weiterbehandlung, nämlich zum Laugen oder Backen, transportiert werden.
Es ist zwecks Vermeidung von Beschädigungen der Teiglinge 4 vorteilhaft, die Materialbahn 2 aus einem weichen Material herzustellen, wie ein Polstermaterial, z. B. Schaumgummi.
Es ist auch vorteilhaft, die Materialbahn 2 aus einem wärme­ dämmenden Material herzustellen, um die Kühlung bzw. Gefrie­ rung z. B. dann, wenn nur ein Teil von der Rolle 3 abgezogen wird, aufrechtzuerhalten bzw. zu verhindern, daß die Teig­ linge 4 allzu schnell erwärmt werden. Vorzugsweise ist ein Material zu wählen, das sowohl weich ist und eine Polster­ wirkung auf die Teiglinge 4 ausübt, als auch aus wärmedäm­ mendem Material besteht. Ein Material, das diese beiden Forderungen erfüllt, ist ein mattenförmiges Verpackungs­ material mit Luftkammern aus Kunststoff. Ein solches Ver­ packungsmaterial ist auf dem Markt bekannt und erhältlich. Bei einer solchen Materialbahn 2 bilden die Luftkammern zugleich ein weiches Polster und die gewünschte Wärmedäm­ mung. Eine solche Verpackungsmatte bzw. -bahn wird vorzugs­ weise so angeordnet, daß die Luftkammern im ausgerollten Zustand an der Unterseite bzw. auf der den Teiglingen 4 abgewandten Seite angeordnet sind.

Claims (27)

1. Produkt (8) für die Backwarenindustrie, bestehend aus einer zu einer Rolle (3) aufgewickelten Materialbahn (2) aus biegsamem bzw. aufrollbarem Material und Teiglingen (4), die zwischen den Bahnwickeln angeordnet sind.
2. Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teiglinge (4) einlagig, vorzugsweise in längs und quer zur Materialbahn (2) verlaufenden Reihen angeordnet sind.
3. Produkt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß auf der der Rollenmitte zugewandten Seite der aufgerollten Materialbahn (2) eine Backfolie, vorzugsweise Backfolienstücke (6), in Längsrichtung der Materialbahn (2) nebeneinanderliegend angeordnet sind.
4. Produkt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Längsrichtung der Materialbahn (2) gerichtete Abmessung der Backfolie bzw. Backfolienstücke (6) der Breite (b) der Materialbahn (2) entspricht.
5. Produkt nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2) aus einem weichen und/oder elastischen Material besteht.
6. Produkt nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2) aus wärmedämmendem Material besteht.
7. Produkt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Materialbahn (2) aus einer Verpackungsfolie mit Luftkammern besteht, die im aufgerollten Zustand der Mate­ rialbahn (2) vorzugsweise an deren Oberseite angeordnet sind.
8. Produkt nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) von einer Umschnürung bzw. einer Umhüllung umgeben ist oder in einem Kasten, insbesondere in einem Karton (11), angeordnet ist.
9. Produkt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kasten bzw. Karton (11) im unteren Bereich seiner sich parallel zur Längsmittelachse der Rolle (3) erstreckenden Seitenwandung, vorzugsweise an seinem Boden einen sich über die gesamte Breite der Materialbahn (2) bzw. der Seiten­ wandung erstreckenden Schlitz (12) aufweist, der größer ist als die durch die Materialbahn (2) und die Teiglinge (4) gegebene Dicke.
10. Verfahren zum Verpacken von Teiglingen (4) oder Herstellen des Produkts (8) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Teiglinge (4) auf einer streifenförmigen Materialbahn (2) gelegt werden und dann die Materialbahn (2) mit den darauf liegenden Teiglin­ gen (4) zu einer Rolle (3) aufgerollt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst eine Backfolie (6) auf die Materialbahn (2) aufgelegt wird und dann die Teiglinge (4) auf die Backfolie (6) aufgelegt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß Backfolienstücke (6) in Längsrichtung der Materialbahn (2) nebeneinanderliegend aufgelegt werden.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Teiglinge (4) ein­ lagig, vorzugsweise in längs und quer zur Materialbahn (2) verlaufenden Reihen aufgelegt werden.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) mit einer Umschnürung oder einer Umhüllung versehen wird.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) in einen Karton (11) eingesetzt bzw. verpackt wird.
16. Verfahren insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zum Wei­ terbehandeln, insbesondere zum Laugen oder Backen der Teig­ linge (4) die Materialbahn (2) mit den darauf befindlichen Teiglingen (4) etwa horizontal ausgerollt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2) durch einen im unteren Bereich des Kasten bzw. Kartons (11) angeordneten Schlitz (12) von der Rolle (3) abgezogen wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Teiglinge (4) zu einer Laugenvorrichtung oder einem Backofen oder dergleichen transportiert werden.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Teiglinge (4) jeweils mit der sie tragen­ den Backfolie bzw. Backfolienstücken (6) von der Material­ bahn (2) entnommen und zu einer Laugenvorrichtung oder zu einem Backofen transportiert bzw. einer Unterlage, wie Tablett oder Backblech (10) oder dergleichen übergeben werden.
20. Verpackung, insbesondere zur Durchführung des Ver­ fahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü­ che 10 bis 19, mit einer streifenförmigen Materialbahn (2), die zu einer Rolle (3) aufrollbar ist.
21. Verpackung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Rollenmitte zugewandten Seite der aufgeroll­ ten Materialbahn (2) eine Backfolie, vorzugsweise Back­ folienstücke (6), in Längsrichtung der Materialbahn (2) nebeneinanderliegend angeordnet sind.
22. Verpackung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Längsrichtung der Materialbahn (2) gerich­ tete Abmessung der Backfolie bzw. Backfolienstücke (6) der Breite (b) der Materialbahn (2) entspricht.
23. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2) aus einem weichen und/oder elastischen Material besteht.
24. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2) aus wärmedämmendem Material besteht.
25. Verpackung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Materialbahn (2) aus einer Verpackungs­ folie mit Luftkammern besteht, die im aufgerollten Zustand der Materialbahn (2) vorzugsweise an deren Unterseite an­ geordnet sind.
e
26. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) von einer Umschnürung bzw. einer Umhüllung umgeben ist oder in einem Kasten, insbesondere in einem Karton (11), angeordnet ist.
27. Verpackung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Kasten bzw. Karton (11) im unteren Bereich seiner sich parallel zur Längsmittelachse der Rolle (3) erstrecken­ den Seitenwandung, vorzugsweise an seinem Boden, einen sich über die gesamte Breite der Materialbahn (2) bzw. der Seitenwandung erstreckenden Schlitz (12) aufweist, der größer ist als die durch die Materialbahn (2) und die Teig­ linge (4) gegebene Dicke.
DE19904031892 1990-10-08 1990-10-08 Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrens Granted DE4031892A1 (de)

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