DE4031892A1 - Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents
Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Produkt für die Back
warenindustrie, ein Verfahren zum Verpacken von Teiglingen
oder zur Herstellung des Produkts und eine Verpackung, ins
besondere zur Durchführung des Verfahrens.
Es ist in der Backwarenindustrie bekannt, Teiglinge nicht
unmittelbar nach ihrer Vorfertigung durch z. B. Laugen oder
Backen weiterzuverarbeiten, sondern die Teiglinge als Zwi
schenprodukte zwischenzulagern.
Unter dem Begriff Teiglinge sind alle vorgeformten Teig
waren als Halbfertigerzeugnisse, wie Brezeln, Semmeln,
Hörnchen (gefüllt oder ungefüllt), Brote, Plunder, Blätter
teig und dergleichen, zu verstehen. Die Halbfertigerzeugnis
se werden durch Weiterverarbeitungsmaßnahmen, wie Backen, zu
Fertigerzeugnissen weiterverarbeitet.
Die vorbeschriebene Verfahrensweise ist deshalb vorteilhaft,
weil eine größere Anzahl Teiglinge hergestellt werden kann,
was aus Gründen der Rationalisierung eine kostengünstigere
Herstellung ermöglicht. Die Zwischenlagerung der Teiglinge
erfolgt vorzugsweise bei einer Kühlung von etwa 3 bis 4°C,
um eine Gärung des Teigs zu unterbinden. Die Teiglinge
können zu ihrer Zwischenlagerung jedoch auch tiefgefroren
werden, was insbesondere dann wesentlich ist, wenn die
Teiglinge nicht in ein und demselben Herstellungsbetrieb
weiterverarbeitet werden, sondern tiefgekühlt versandt
werden, um in Weiterverarbeitungsbetrieben durch z. B. Laugen
und/oder Backen fertiggestellt zu werden.
Es ist üblich, die Teiglinge für die Zwischenlagerung in
Kartons zu verpacken. Diese Handhabung bzw. Verfahrensweise
ist unbefriedigend, weil die Teiglinge bei ihrer Eingabe in
die Kartons sowie bei der Handhabung der Kartons und auch
bei ihrem Transport beschädigt werden können, z. B. durch
Bruch oder auch Verformung. Außerdem ist das Verpacken in
Kartons mit einem großen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.
Deshalb ist sowohl das bekannte Verfahren als auch das
bekannte Produkt, nämlich das aus Teiglingen und Kartons
bestehende Handels- bzw. Lagerungsprodukt teuer in der
Herstellung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Produkt, ein
Verfahren und eine Verpackung der eingangs angegebenen Arten
zu finden, die bei Gewährleistung einer einfachen bzw.
besseren Handhabung bei der Herstellung eine einfache und
kostengünstige Produktion gewährleisten.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 10
und 20 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Produkt und bei den erfindungsgemäßen
Verfahren sind bzw. werden die vorgefertigten Teiglinge auf
der streifenförmigen Materialbahn aufgerollt, so daß sie
sich jeweils zwischen zwei Rollenwickel befinden. In dieser
Position sind die Teiglinge durch die Rollenwickel vonein
ander getrennt und aufgrund der sich ergebenden Klemmwir
kung zwischen den Rollenwickeln gehalten. Die Teiglinge
befinden sich somit in einer Position, in der sie durch die
Rollenwickel voneinander beabstandet sind und zugleich
jeweils zwischen den konzentrischen Wickellagen durch die
Materialbahn getrennt und voreinander auch geschützt sind.
Die Gefahr einer Beschädigung der Teiglinge ist selbst dann
wesentlich reduziert, wenn die Teiglinge sich nicht im
tiefgefrorenen Zustand, sondern nur im gekühlten Zustand
befinden. Das Aufrollen bzw. Verpacken der Teiglinge läßt
sich mit einfachen Handgriffen schnell durchführen, wobei
die Teiglinge selbst gar nicht ergriffen zu werden brauchen,
wie es bei den eingangs beschriebenen bekannten Maßnahmen
der Fall ist. In vergleichbarer Weise läßt sich auch das
Auspacken der Teiglinge leicht und schnell verwirklichen.
Hierzu ist es lediglich erforderlich, die Rolle aufzurollen,
was z. B. auf einem Arbeitstisch geschehen kann. Nach dem
Aufrollen befinden sich die Teiglinge nebeneinanderliegend
in der Gebrauchslage, in der sie weiterverarbeitet werden
können.
In den Unteransprüchen sind Weiterbildungsmerkmale enthal
ten, die ebenfalls zur Lösung des vorliegenden Problems
beitragen sowie die Temperaturbeständigkeit des Produkts und
die Übertragung der Teiglinge auf das Tragteil eines Back
ofens verbessern bzw. erleichtern. Außerdem wird der Schutz
für die Teiglinge gegen Bruch und Verformung verbessert.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von in einer Zeichnung
dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Produkt für die Backwa
renindustrie bzw. eine erfindungsgemäße Verpackung für Teig
linge während seiner Herstellung in perspektivischer Dar
stellung;
Fig. 2 das fertige Produkt bzw. die fertige Ver
packung in der Stirnansicht gemäß Pfeil X in Fig. 1 in
etwas vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 ein weitergebildetes Produkt bzw. eine wei
tergebildete Verpackung in perspektivischer Darstellung.
Gemäß Fig. 1 ist auf einem länglichen Arbeitstisch 1 eine
streifenförmige Materialbahn 2 angeordnet, deren in Fig. 1
linker Teil zu einer Rolle 3 aufgerollt ist. Die Material
bahn 2 weist eine rechteckige Form mit parallel zueinander
verlaufenden Seitenrändern 5 auf. Auf der Oberseite der
aufgerollten Materialbahn 2 befinden sich in Längsrichtung
der Materialbahn 2 nebeneinander Backfolien 6 aus Papier,
Karton oder dergleichen, deren quer zur Materialbahn 2
gerichtete Abmessungen der Breite b der Materialbahn 2
entsprechen. Die Abmessungen der Backfolien 6 sind einander
gleich und an die Größe eines Backfachs von z. B. 600 mm×
800 mm eines nicht dargestellten Backofens angepaßt. Dabei
können die vorzugsweise rechteckigen Backfolien 6 mit ihren
Längsseiten quer zur Längsrichtung der Materialbahn 2 an
geordnet sein.
Wenn die Materialbahn 2 von einem ihrer Enden ausgehend mit
Backfolien 6 und dann mit vorgefertigten, ungebackenen
Teiglingen 4 belegt worden ist, kann sie von diesem Ende
ausgehend ganz oder teilweise aufgerollt werden, wie es in
Fig. 1 dargestellt ist. Zum Aufrollen ist ein Rohrstück 7
von mehreckiger, z. B. fünfeckiger, oder kreisrunder Quer
schnittsform vorgesehen, auf das die Materialbahn 2 aufge
wickelt wird. Der Durchmesser des Rohrstücks 7 beträgt etwa
150 mm bis 210 mm, vorzugsweise etwa 180 mm. Hierdurch ist
der kleinste Wickel- bzw. Rollradius vorgegeben. Aufgrund
der durch den Rohrkörper 7 vorgegebenen Ausgangsgröße der
Rolle 3 sind wesentliche Verbiegungen der Teiglinge 4 ver
mieden. Im vorliegenden Ausgestaltungsfall sind die Teiglin
ge 4 Brezeln.
Nachdem die Materialbahn 2 vorzugsweise vollends mit Back
folien 6 und Teiglingen 4 belegt und aufgerollt worden ist,
ist das mit 8 bezeichnete Produkt mit Halbfertigerzeugnisse
bildenden Teigwaren fertiggestellt. Das die Teiglinge 4
einschließende Produkt 8 kann durch geeignete Verpackungs
maßnahmen, wie Umschnüren oder eine zusätzliche Verpackung
oder Umhüllung gegen Aufrollen gesichert werden.
Das so gebildete Produkt 8 kann dann gekühlt oder tiefgefro
ren werden, wozu eine entsprechende Kühl- bzw. Tiefgefrier
einrichtung dient, zu der es transportiert wird.
Im Gegensatz zum Produkt 8 besteht die Verpackung 9 zum
Verpacken der Teiglinge 4 lediglich aus der Materialbahn 2,
den Backfolien 6 und den gegebenenfalls vorhandenen Ver
packungsteilen wie Umschnürung oder zusätzliche Umhüllung.
Zum Weiterbehandeln der Teiglinge 4 durch Backen wird das
Produkt 8 bzw. die Verpackung 9 auf dem Arbeitstisch 1
stückweise oder insgesamt ausgerollt. Dann können die sich
jeweils auf einer Backfolie 6 befindlichen Teiglinge 4
zugleich auf ein Tablett 10, Backblech oder dergleichen
geschoben oder gehoben werden, wobei das Backblech 10 mit
den darauf befindlichen Teiglingen 4 auf das andeutungsweise
dargestellte Tablett 10 übergeben wird. Nach fortlaufender
Abnahme aller Teiglinge 4 und Backfolien 6 kann die Mate
rialbahn 2 wieder aufgerollt und für einen nächsten Verpac
kungsvorgang aufbewahrt werden.
Gemäß Fig. 3 ist dem Produkt 8 bzw. der Verpackung 9 zu
sätzlich ein Karton 11 zugeordnet, dessen Breite B an den
größten Rollendurchmesser und dessen Länge L an die Breite b
der Materialbahn 2 so angepaßt ist, daß die Rolle 3 durch
die vorhandene Öffnung 11a von oben in den Karton 11 einge
setzt werden kann.
An einer sich parallel zur Längsmittelachse der Rolle 3
erstreckenden Seite weist der Karton 11 im unteren Bereich,
vorzugsweise an seiner Bodenwandung, einen Schlitz 12 auf,
dessen Höhe so groß bemessen ist, daß das freie Ende der
Materialbahn 2 der Rolle 3 mit den darauf befindlichen
Teiglingen 4 durch den Schlitz 12 paßt und von innen nach
außen durchgesteckt werden kann. Dann ist es lediglich nur
noch erforderlich, gewünschte Längen der Materialbahn durch
den Schlitz 12 hindurch von der Rolle 3 abzuziehen.
Beim Vorhandensein eines Kartons 11 bedarf es keiner Um
schnürung bzw. Umhüllung der Rolle 3, da der Karton 11 diese
Teile selbsttätig bildet. Vorzugsweise weist der Karton 11
an seinen Stirnseiten Griffeinrichtungen 13 auf, die durch
Grifflöcher gebildet sein können und die Handhabung des
Kartons 11 erleichtern.
Der Karton 11 kann ein Teil des Produkts 8 oder der Ver
packung 9 sein. D.h., die Rolle 3 mit den von ihr aufgenom
menen Teiglingen 4 kann innerhalb des Kartons 11 geschützt,
gekühlt oder auch tiefgefroren und dann zur internen oder
externen Weiterbehandlung, nämlich zum Laugen oder Backen,
transportiert werden.
Es ist zwecks Vermeidung von Beschädigungen der Teiglinge 4
vorteilhaft, die Materialbahn 2 aus einem weichen Material
herzustellen, wie ein Polstermaterial, z. B. Schaumgummi.
Es ist auch vorteilhaft, die Materialbahn 2 aus einem wärme
dämmenden Material herzustellen, um die Kühlung bzw. Gefrie
rung z. B. dann, wenn nur ein Teil von der Rolle 3 abgezogen
wird, aufrechtzuerhalten bzw. zu verhindern, daß die Teig
linge 4 allzu schnell erwärmt werden. Vorzugsweise ist ein
Material zu wählen, das sowohl weich ist und eine Polster
wirkung auf die Teiglinge 4 ausübt, als auch aus wärmedäm
mendem Material besteht. Ein Material, das diese beiden
Forderungen erfüllt, ist ein mattenförmiges Verpackungs
material mit Luftkammern aus Kunststoff. Ein solches Ver
packungsmaterial ist auf dem Markt bekannt und erhältlich.
Bei einer solchen Materialbahn 2 bilden die Luftkammern
zugleich ein weiches Polster und die gewünschte Wärmedäm
mung. Eine solche Verpackungsmatte bzw. -bahn wird vorzugs
weise so angeordnet, daß die Luftkammern im ausgerollten
Zustand an der Unterseite bzw. auf der den Teiglingen 4
abgewandten Seite angeordnet sind.
Claims (27)
1. Produkt (8) für die Backwarenindustrie, bestehend aus
einer zu einer Rolle (3) aufgewickelten Materialbahn (2) aus
biegsamem bzw. aufrollbarem Material und Teiglingen (4), die
zwischen den Bahnwickeln angeordnet sind.
2. Produkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Teiglinge (4) einlagig, vorzugsweise in längs und quer
zur Materialbahn (2) verlaufenden Reihen angeordnet sind.
3. Produkt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß auf der der Rollenmitte zugewandten Seite der
aufgerollten Materialbahn (2) eine Backfolie, vorzugsweise
Backfolienstücke (6), in Längsrichtung der Materialbahn (2)
nebeneinanderliegend angeordnet sind.
4. Produkt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die quer zur Längsrichtung der Materialbahn (2) gerichtete
Abmessung der Backfolie bzw. Backfolienstücke (6) der Breite
(b) der Materialbahn (2) entspricht.
5. Produkt nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2)
aus einem weichen und/oder elastischen Material besteht.
6. Produkt nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (2)
aus wärmedämmendem Material besteht.
7. Produkt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Materialbahn (2) aus einer Verpackungsfolie mit
Luftkammern besteht, die im aufgerollten Zustand der Mate
rialbahn (2) vorzugsweise an deren Oberseite angeordnet
sind.
8. Produkt nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) von
einer Umschnürung bzw. einer Umhüllung umgeben ist oder in
einem Kasten, insbesondere in einem Karton (11), angeordnet
ist.
9. Produkt nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kasten bzw. Karton (11) im unteren Bereich seiner sich
parallel zur Längsmittelachse der Rolle (3) erstreckenden
Seitenwandung, vorzugsweise an seinem Boden einen sich über
die gesamte Breite der Materialbahn (2) bzw. der Seiten
wandung erstreckenden Schlitz (12) aufweist, der größer ist
als die durch die Materialbahn (2) und die Teiglinge (4)
gegebene Dicke.
10. Verfahren zum Verpacken von Teiglingen (4) oder
Herstellen des Produkts (8) nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Teiglinge (4) auf
einer streifenförmigen Materialbahn (2) gelegt werden und
dann die Materialbahn (2) mit den darauf liegenden Teiglin
gen (4) zu einer Rolle (3) aufgerollt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst eine Backfolie (6) auf die Materialbahn (2)
aufgelegt wird und dann die Teiglinge (4) auf die Backfolie
(6) aufgelegt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß Backfolienstücke (6) in Längsrichtung der Materialbahn
(2) nebeneinanderliegend aufgelegt werden.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Teiglinge (4) ein
lagig, vorzugsweise in längs und quer zur Materialbahn (2)
verlaufenden Reihen aufgelegt werden.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) mit einer
Umschnürung oder einer Umhüllung versehen wird.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 10
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) in einen
Karton (11) eingesetzt bzw. verpackt wird.
16. Verfahren insbesondere nach einem oder mehreren der
Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zum Wei
terbehandeln, insbesondere zum Laugen oder Backen der Teig
linge (4) die Materialbahn (2) mit den darauf befindlichen
Teiglingen (4) etwa horizontal ausgerollt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialbahn (2) durch einen im unteren Bereich des
Kasten bzw. Kartons (11) angeordneten Schlitz (12) von der
Rolle (3) abgezogen wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Teiglinge (4) zu einer Laugenvorrichtung
oder einem Backofen oder dergleichen transportiert werden.
19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Teiglinge (4) jeweils mit der sie tragen
den Backfolie bzw. Backfolienstücken (6) von der Material
bahn (2) entnommen und zu einer Laugenvorrichtung oder zu
einem Backofen transportiert bzw. einer Unterlage, wie
Tablett oder Backblech (10) oder dergleichen übergeben
werden.
20. Verpackung, insbesondere zur Durchführung des Ver
fahrens nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprü
che 10 bis 19, mit einer streifenförmigen Materialbahn (2),
die zu einer Rolle (3) aufrollbar ist.
21. Verpackung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der der Rollenmitte zugewandten Seite der aufgeroll
ten Materialbahn (2) eine Backfolie, vorzugsweise Back
folienstücke (6), in Längsrichtung der Materialbahn (2)
nebeneinanderliegend angeordnet sind.
22. Verpackung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die quer zur Längsrichtung der Materialbahn (2) gerich
tete Abmessung der Backfolie bzw. Backfolienstücke (6) der
Breite (b) der Materialbahn (2) entspricht.
23. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn
(2) aus einem weichen und/oder elastischen Material besteht.
24. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn
(2) aus wärmedämmendem Material besteht.
25. Verpackung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Materialbahn (2) aus einer Verpackungs
folie mit Luftkammern besteht, die im aufgerollten Zustand
der Materialbahn (2) vorzugsweise an deren Unterseite an
geordnet sind.
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e
26. Verpackung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (3) von
einer Umschnürung bzw. einer Umhüllung umgeben ist oder in
einem Kasten, insbesondere in einem Karton (11), angeordnet
ist.
27. Verpackung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kasten bzw. Karton (11) im unteren Bereich seiner
sich parallel zur Längsmittelachse der Rolle (3) erstrecken
den Seitenwandung, vorzugsweise an seinem Boden, einen sich
über die gesamte Breite der Materialbahn (2) bzw. der
Seitenwandung erstreckenden Schlitz (12) aufweist, der
größer ist als die durch die Materialbahn (2) und die Teig
linge (4) gegebene Dicke.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904031892 DE4031892A1 (de) | 1990-10-08 | 1990-10-08 | Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrens |
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| DE19904031892 DE4031892A1 (de) | 1990-10-08 | 1990-10-08 | Produkt fuer die backwarenindustrie, verfahren zum verpacken von teiglingen oder zur herstellung des produkts und verpackung, insbesondere zur durchfuehrung des verfahrens |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE4031892A1 (de) |
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| US6468569B1 (en) | 1996-05-31 | 2002-10-22 | Schwan's Sales Enterprises, Inc. | Frozen uncooked cinnamon roll that can attain the qualities of freshly prepared cinnamon roll when thawed and baked |
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