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DE4028564C2 - Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung - Google Patents

Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung

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DE4028564C2
DE4028564C2 DE4028564A DE4028564A DE4028564C2 DE 4028564 C2 DE4028564 C2 DE 4028564C2 DE 4028564 A DE4028564 A DE 4028564A DE 4028564 A DE4028564 A DE 4028564A DE 4028564 C2 DE4028564 C2 DE 4028564C2
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B1/00Hand tools
    • A01B1/24Hand tools for treating meadows or lawns

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Das Lockern, Zerkleinern und Zerkrümeln der oberen Mutterbodenschichten in einem Garten od. dgl. wird meistens mit Hacken, Kratzern, Rechen, Spaten od. dgl. durchgeführt. Der Kraftaufwand ist dabei beträchtlich, weil die genannten Geräte weit vom Körper entfernt und daher mit einer ungünstigen Hebelwirkung auf die zu bearbeitende Fläche auftreffen. Ins­ gesamt sind daher die vor einer Einsaat oder während der anschließenden Pflege vorzunehmen­ den Arbeiten lästig, kraftraubend und zeitintensiv.
Zur Vermeidung dieses Übelstands ist eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art bekannt­ geworden (DE-GM 88 06 582), bei der mit wenigstes zwei Lockerungselementen, die vor­ zugsweise mit einem Fuß in die oberen Bodenschichten gedrückt werden, die Auflockerung des Bodens dadurch erfolgt, daß die beiden Lockerungselemente beim Eindringen in das Erdreich bzw. Herausziehen aus dem Erdreich nicht nur im wesentlichen vertikal zum Erdboden bewegt werden, sondern auch zwangsläufig eine gegenläufige, im wesentlichen horizontale Bewegung ausführen und dadurch den Zerkleinerungs- bzw. Zerkrümelungsprozeß bewirken.
Die bekannte Vorrichtung beruht auf dem Prinzip, die gegenläufige Hin- und Herbewegung dadurch zu erzeugen, daß das eine Ende wenigstens eines ersten Lockerungselements mittels eines ersten Trägers am einen Ende der Abdeckplatte und das entgegengesetzte Ende wenig­ stens eines zweiten Lockerungselements mittels eines zweiten Trägers am anderen Ende der Abdeckplatte schwenkbar befestigt ist. Dabei ist gleichzeitig das freie Ende des ersten Lo­ ckerungselements mittels einer ersten Gleitlagerung derart am zweiten Lockerungselement bzw. das freie Ende des zweiten Lockerungselements mittels einer zweiten Gleitlagerung derart am ersten Lockerungselement abgestützt, daß sich in einer Grundstellung - von vorn betrachtet - ein etwa trapezförmiges Aussehen ergibt. Diese Grundstellung, in der die Träger unter Winkeln zwischen 0° und 90° relativ zur Abdeckplatte angeordnet sind, wird dadurch sichergestellt, daß die Gleitlager und die Lockerungselemente mit zusammenwirkenden Anschlägen versehen werden, die eine Verschwenkung der Lockerungselemente über die Grundstellung hinaus unmöglich machen.
Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, daß die Gleitlager sehr stabil ausgebildet sein müssen, weil sie die mit dem Fuß ausgeübten Kräfte aufnehmen und auf die Lockerungsele­ mente übertragen müssen. Aber selbst bei stabiler und damit schwerer und kostspieliger Bauweise dürften diese Gleitlager einem hohen Verschleiß unterworfen sein, so daß die Vorrichtung häufig gewartet und ggf. repariert werden muß. Wegen der wenig stabilen Gesamtkonstruktion ist es außerdem erforderlich, die Lockerungselemente als flache, allenfalls als Wellbänder, Zahnstangen oder Kammstäbe ausgebildete Stäbe auszubilden, weil andern­ falls die für die gegenläufige Bewegung erforderlichen Kräfte nicht auf die Lockerungselemente übertragen werden können. Die Lockerungswirkung ist daher noch nicht ausreichend.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die eingangs bezeichnete Vorrich­ tung so auszubilden, daß sie stabil und verschleißarm ist, die Übertragung hoher Kräfte ermöglicht, eine große Lockerungswirkung hat und mit Lockerungselementen versehen werden kann, die optimal an den gewünschten Zweck der Lockerung, Zerkleinerung und Zerkrümelung angepaßt sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen.
Die Erfindung bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, daß sich wegen der parallelogramm­ artigen Anordnung bzw. der durch sie repräsentierten Gelenkvierecke eine äußerst stabile, hohen Beanspruchungen gewachsene, verschleißarme Vorrichtung ergibt, die es ermöglicht, die für eine wirksame Auflockerung der Bodenschichten erforderlichen, insbesondere mit langen Zinken versehene Lockerungselemente einzusetzen. Vorteilhaft ist ferner, daß die Lo­ ckerungselemente in Längsrichtung erheblich kürzer als bisher ausgebildet werden können, weil ihre freien Enden nicht mehr mittels Gleitlagern geführt werden brauchen. Dadurch läßt sich das Gesamtgewicht wesentlich reduzieren, insbesondere wenn eine Vielzahl von Lo­ ckerungselementen vorgesehen ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der Zeichnung an Ausfüh­ rungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt A-A durch die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Grundstellung;
Fig. 2 einen Längsschnitt B-B in einer Arbeitsstellung;
Fig. 3 die Draufsicht, und zwar links der Mittelebene der Vorrichtung in der Grundstellung entsprechend Fig. 1 und rechts in einer Arbeitsstellung entsprechend Fig. 2;
Fig. 4 die Ansicht C-C in einer Arbeitsstellung in einem vergrößerten Maßstab;
Fig. 5 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 1 durch ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung (vereinfacht dargestellt);
Fig. 6 einen Querschnitt D-D durch die Vorrichtung nach Fig. 5;
Fig. 7 einen Querschnitt E-E durch die Befestigungsvorrichtung in vergrößertem Maßstab;
Fig. 8 einen vergrößerten Querschnitt F-F durch einen der Rechenzinken;
Fig. 9 eine Ansicht einer alternativen Stielbefestigung an der erfindungsgemäßen Vorrichtung (vereinfacht dargestellt); und
Fig. 10 und 11 je eine im Vergleich zu Fig. 1 bis 5 vergrößerte Vorder- und Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels für einen Träger der Vorrichtung (vereinfacht dargestellt).
Nach Fig. 1 enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung eine sie nach oben abschirmende, vorzugsweise rechteckige Abdeckplatte 1, an deren Seitenrändern entsprechend Fig. 4 im wesentlichen um 90° umgebogene Seitenteile 1a angeformt sind, so daß sich in der Vorderan­ sicht ein U-förmiger Querschnitt ergibt. An den Seitenteilen 1a sind vorzugsweise die oberen Enden von Trägern 5 und 7 angelenkt, die um die Seitenteile 1a durchsetzende, parallele Schwenkachsen 3 und 4 schwenkbar sind. An den unteren Enden der Träger 5 und 7 ist wenigstens ein längliches, im wesentlichen stab- oder schienenförmiges Lockerungselement 15 angelenkt. Die Schwenkachsen, um welche die Träger 5, 7 und das Lockerungselement 15 relativ zueinander schwenkbar sind, sind mit den Bezugszeichen 9 und 11 bezeichnet und parallel zu den Schwenkachsen 3 und 4 angeordnet. Dabei ist die Anordnung insgesamt so getroffen, daß das Lockerungselement 15, die Träger 5 und 7 und die Abdeckplatte 1 - in der Seitenansicht betrachtet - in einer Grundstellung (Fig. 1) parallelogrammartig zueinander angeordnet sind bzw. die Schwenkachsen 3, 4, 9 und 11 ein Gelenkviereck bilden. Zu diesem Zweck ist, wie weiter unten noch erläutert wird, dafür gesorgt, daß die Träger 5, 7 in der Grundstellung der Vorrichtung einen Winkel ª von z. B. 40° bis 50° mit einer Ebene 1b bilden, welche die Schwenkachsen 3 und 4 enthält und im wesentlichen parallel zur Abdeckplatte 1 angeordnet ist. Aus dieser Grundstellung heraus können die Träger 5, 7 und das an ihnen angelenkte, mit seiner Oberkante im wesentlichen parallel zur Ebene 1b angeordnete Locke­ rungselement 15 im Uhrzeigersinn entsprechend Pfeilen 5a und 7a (Fig. 1) verschwenkt werden, bis die Träger 5, 7 etwa parallel zur Abdeckplatte 1 angeordnet sind, das Lockerungselement 15 von unten gegen die Abdeckplatte 1 stößt und dadurch eine weitere Verschwenkung unmöglich macht. Wegen der parallelogrammartigen Aufhängung des Lockerungselements 15 bleibt dabei einerseits dessen zur Abdeckplatte 1 parallele Stellung im wesentlichen erhalten. Andererseits führt das Lockerungselement 15 dabei zwei Bewegungen aus, nämlich eine Horizon­ talbewegung in Richtung eines Pfeils c parallel zur Abdeckplatte 1, und eine Vertikalbewegung senkrecht dazu, durch die sich ihr Abstand zur Abdeckplatte 1 allmählich verringert.
Wie der Längsschnitt der Fig. 2 zeigt, sind an den Seitenteilen 1a der Abdeckplatte 1 zwei weitere Träger 6 und 8 angelenkt, wobei diese Träger 6 und 8 zweckmäßig dieselben Schwenk­ achsen 3 und 4 besitzen, um die auch die Träger 5 und 7 schwenkbar sind. An den unteren Enden der Träger 6 und 8 ist wenigstens ein weiteres Lockerungselement 16 mittels Schwenk­ achsen 10 und 12 derart angelenkt, daß auch das Lockerungselement 16, die Träger 6 und 8 und die Abdeckplatte 1 - in der Seitenansicht betrachtet - parallelogrammartig zueinander an­ geordnet sind bzw. die Schwenkachsen 3 und 4 bzw. 10 und 12 ein weiteres Gelenkviereck bilden. Dabei ist, wie weiter unten noch erläutert wird, dafür gesorgt, daß die Träger 6, 8 in einer Grundstellung der Vorrichtung einen Winkel b von z. B. 130° bis 140° mit der Ebene 1b bilden. Aus dieser Grundstellung heraus können die Träger 6, 8 und das an ihnen angelenkte, mit seiner Oberkante im wesentlichen parallel zur Ebene 1b angeordnete Lockerungselement 16 im Gegenuhrzeigersinn entsprechend Pfeilen 6a und 8a (Fig. 1) verschwenkt werden, bis sie etwa parallel zur Abdeckplatte 1 angeordnet sind. Die aus den Trägern 6 und 8 und dem Lo­ ckerungselement 16 gebildete Einheit entspricht daher der aus den Trägern 5 und 7 und dem Lockerungselement 15 gebildeten Einheit bis auf den Unterschied, daß beide Einheiten jeweils in entgegengesetztem Drehsinn bewegt werden. Wenn daher die Träger 5, 6, 7 und 8 sowie die Lockerungselemente 15 und 16 im wesentlichen identisch und vorzugsweise spiegelsymmetrisch zu einer die Abdeckplatte 1 quer schneidenden, durch eine Linie 1c angedeuteten Mittelebene ausgebildet sind, bewegen sich die beiden Lockerungselemente 15 und 16, wenn die Träger 5 bis 8 in Richtung der Pfeile 5a bis 8a verschwenkt werden, nicht nur in vertikaler Richtung unter Verringerung ihres Abstandes zur Abdeckplatte 1, sondern gleichzeitig auch horizontal in entgegengesetzte Richtungen entsprechend Pfeilen c und d (Fig. 1 und 2). Werden die Träger 5 bis 8 entgegengesetzter Richtung verschwenkt, dann werden die Lockerungselemente 15 und 16 unter gleichzeitiger Vergrößerung des Abstandes zwischen ihnen und der Abdeckplatte 1 entgegen den Pfeilen c und d in die Grundstellung zurückbewegt.
Zur Verbesserung der Lockerungswirkung sind vorzugsweise wenigstens je zwei Lockerungsele­ mente 15 und 16 vorgesehen, die jeweils an entsprechenden Trägern 5-8 schwenkbar auf­ gehängt sind. Um dabei eine stabile Konstruktion zu erhalten, sind die Träger 5 und 6 bzw. 7 und 8 jeweils abwechselnd an den zwischen den Seitenteilen 1a befestigten Schwenkachsen 3 bzw. 4 aufgehängt (vgl. insbesondere Fig. 3 und 4), die entsprechende Bohrungen in den Trägern durchragen, und durch auf die Schwenkachsen 3, 4 aufgezogene Distanzbuchsen 24, 25 und 26 auf Abstand gehalten. Im unteren Bereich sind die Träger 5 bis 8 dagegen jeweils durch die Schwenkachsen 9 bis 12 starr miteinander verbunden, so daß jedes Paar von Trägern 5,5 bzw. 6,6 usw. mit der zugehörigen Achse 9 bis 12 eine U-förmige Tragkonstruktion bildet, an deren Achsen 9 bis 12 die Lockerungselemente 15, 16 mittels Lagerösen 13, 14 schwenkbar aufgehängt sind, wobei die Lagerösen 13 und 14 gleichzeitig durch auf die Achsen 8 bis 12 aufgezogene Distanzbuchsen 23 auf Abstand gehalten werden.
Zwecks Erzielung einer hohen Auflockerung des Bodens sind die Lockerungselemente 15 und 16 vorzugsweise mit einer Vielzahl von nach unten ragenden Zinken 17 bzw. 18 versehen, wobei die Zinken 17 der Lockerungselemente 15 vorzugsweise einen spitzen Winkel mit der durch den Pfeil c angedeuteten Bewegungsrichtung bilden, wohingegen die Zinken 18 der Lockerungsele­ mente 16 entsprechend zur anderen Seite hin schräg gestellt sind und mit der durch den Pfeil d angedeuteten Bewegungsrichtung einen spitzen Winkel bilden. Dabei sind die Zinken 17, 18 an ihren in die Bewegungsrichtung zeigenden Stirnflächen keilförmig und dadurch ausreichend scharfkantig ausgebildet.
Um sicherzustellen, daß die Lockerungselemente 15 und 16 nicht über ihre aus Fig. 1 er­ sichtliche Ruhestellung hinaus verschwenkt werden können, sind die Lockerungselemente 15, 16 mit zusammenwirkenden Begrenzungsmitteln versehen. Dazu weist z. B. das eine Lo­ ckerungselement 15 ein hakenförmiges Sperrorgan 19 auf, in das bei der Bewegung des anderen Lockerungselements 16 entgegen der Richtung des Pfeils d automatisch ein an diesem an­ gebrachter Anschlag od. dgl. zu liegen kommt, der eine weitere Bewegung des Lockerungsele­ ments 16 in dieser Richtung und gleichzeitig eine weitere Verschiebung des anderen Lo­ ckerungselements 15 in Richtung des Pfeils c verhindert. Entsprechend kann am Lockerungsele­ ment 16 ein weiteres Sperrelement (nicht gezeigt) vorgesehen sein, das mit einem Anschlag od. dgl. am Lockerungselement 15 zusammenwirkt. Wie Fig. 4 zeigt, wird der Anschlag beim Vorhandensein mehrerer Lockerungselemente 15 und/oder 16 vorzugsweise durch die auf die Achsen 9, 10, 11 oder 12 aufgezogenen Distanzbuchsen 23 gebildet.
Zur Handhabung der Vorrichtung dient ein nicht dargestellter, im wesentlichen senkrecht zur Abdeckplatte 1 angeordneter Stiel, der in eine an der Abdeckplatte 1 angebrachte Stielbefe­ stigungsvorrichtung 30 eingesteckt ist.
Die Wirkung der beschriebenen Vorrichtung ist im wesentlichen wie folgt:
Wird die Abdeckplatte 1 angehoben, dann bewegen sich die Lockerungselemente 15, 16 aufgrund der Wirkung der Schwerkraft im wesentlichen in die aus Fig. 1 ersichtliche Lage, in welcher eine der Distanzhülsen 23 am Sperrorgan 19 anliegt und eine weitere Bewegung unmöglich macht. Es wird nur die Vorrichtung in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise auf das Erdreich 31 aufgesetzt und gleichzeitig mit dem Fuß eine Kraft in Richtung eines Pfeils P (Fig. 2) auf die Abdeckplatte 1 ausgeübt. Da die Träger 5 bis 8 nicht vertikal zur Abdeckplatte 1 bzw. zum Erdboden stehen, sondern zwangsweise die beschriebenen Winkel ª bzw. b bilden, wird die Kraft P im weiteren Verlauf teilweise umgelenkt, so daß die Lockerungselemente 15 und 16 eine gegenläufige Bewegung in Richtung der Pfeile c und d ausführen und dadurch mit ihren Zinken 17 und 18 das Erdreich 31 auflockern. Wird die Vorrichtung mittels des Stiels dann wieder in die entgegengesetzte Richtung bewegt, werden dadurch die Lockerungselemente 15 und 16 entgegen den Pfeilen c und d und damit wiederum gegenläufig in ihre Ausgangsstellung zurückbewegt. Da dabei der Stiel im wesentlichen stets vertikal gehalten werden kann und die Vorrichtung stets um so weit angehoben werden braucht, bis die Zinken 17, 18 dicht über dem Erdboden angeordnet sind, ergeben sich für den Benutzer der Vorrichtung weit bessere ergonomische Verhältnisse als z. B. beim Umgraben mit einem Spaten.
Um zu verhindern, daß die gegenläufige Bewegung der Lockerungselemente 15, 16 nicht bereits dann einsetzt, wenn die Zinken 17, 18 den Erdboden berühren, sondern erst dann, wenn die Zinken 17, 18 unter dem Einfluß der Kraft P bereits teilweise in das Erdreich 31 eingedrungen sind, werden die Lockerungselemente 15, 16 zweckmäßig durch eine Kraft in ihrer Grundstel­ lung gehalten. Hierzu sind beispielsweise die einen Enden der Sperrorgane 19 mittels Lagerbol­ zen 20 schwenkbar an den zugehörigen Lockerungselementen 15, 16 befestigt und an ihren entgegengesetzten Enden mit rechtwinkligen Abwinklungen 24 versehen (Fig. 4), die vom Schaft je eines Bolzens 21 durchragt sind, dessen unteres Ende mit dem zugehörigen Lo­ ckerungselement 15, 16 verbunden ist. Das obere Ende des Bolzens 21 überragt die Abwinklung 24 und weist einen verbreiterten Kopf auf, der größer als die Öffnung in der Abwinklung für den Schaft des Bolzens 21 ist. Zwischen der Abwicklung 24 und dem zugehörigen Lockerungsele­ ment 15, 16 ist eine Druckfeder 22 abgestützt, die die Abwicklung 24 gegen den Kopf des Bolzens 21 drückt.
An seiner Oberseite weist das Sperrorgan 19 eine etwa halbkreisförmige Ausnehmung 25 auf, die ihr das Aussehen eines Hakens verleiht. In der Grundstellung nach Fig. 1 ist eine zugehörige Distanzbuchse 23 in der Ausnehmung 25 verrastet, so daß eine Weiterschwenkung der Lo­ ckerungselemente 15, 16 über die in Fig. 1 angedeuteten Winkel ª bzw. b hinaus nicht möglich ist. Gleichzeitig wirken die Ausnehmungen 25 aber auch einer Verschiebung der Lo­ ckerungselemente 15, 16 in der gewünschten Richtung (Pfeile c und d) entgegen. Daher setzt die beschriebene gegenläufige Bewegung der Lockerungselemente 15, 16 nicht bereits ein, wenn die Zinken 17, 18 den Erdboden berühren und eine geringe Kraft P auf die Abdeckplatte 1 ausgeübt wird. Vielmehr muß die durch die Druckfedern aufgebrachte Haltekraft erst dadurch überwunden werden, daß vom Erdreich eine ausreichende Gegenkraft aufgebaut wird, die es ermöglicht, durch Ausübung der Kraft P die Haltekraft der Federn 22 zu überwinden. Daher ist, wenn der aufzulockernde Boden nicht allzu hart ist, stets ein ausreichend tiefes, vertikal gerichtetes Eindringen der Zinken 17, 18 in das Erdreich erforderlich, bevor die horizontale Bewegung der Lockerungselemente 15, 16 freigegeben wird, was den Wirkungsgrad der erzielbaren Auflockerung beträchtlich vergrößert. Die Vorrichtung wird daher vorzugsweise durch eine Feder in der Grundstellung gehalten. Dabei könnte das Sperrorgan 19 auch mittels einer Feder aus Federstahl am Lockerungselement 15 bzw. 16 befestigt sein und mit dieser eine Einheit bilden.
Abgesehen davon kann der erzielbare Grad an Auflockerung auch durch Wahl der Winkel ª und b beeinflußt werden, weil bei einem zu kleinen Neigungswinkel ª (bzw. zu großem Nei­ gungswinkel b) die Zinken 17, 18 über das Erdreich hinweggleiten würden, ohne wesentlich in den Erdboden einzudringen und das Erdreich aufzulockern, während Neigungswinkel ª bzw. b in der Nähe von 90° horizontale, gegenläufige Bewegungen der Lockerungselemente 15, 16 stark erschweren oder gar unmöglich machen würden.
Die Distanzbuchsen 23 sind zweckmäßig mit so großen Abständen von den Oberkanten der Lockerungselemente 15, 16 angeordnet, daß bei normaler Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung keine unerwünschten Reibungskräfte dadurch entstehen, daß sich die Lo­ ckerungselemente 15, 16 auf den Distanzbuchsen 23 abstützen. Sollte dies bei unsymmetrischer Kraftverteilung dennoch einmal der Fall sein, können die Distanzbuchsen 23 auf den betref­ fenden Lockerungselementen 15, 16 abrollen und dadurch sicherstellen, daß sich alle beteiligten Lockerungselemente auch horizontal und nicht nur vertikal relativ zur Abdeckplatte 1 bewegen.
Fig. 5 bis 9 zeigen eine insbesondere für die Serienproduktion geeignete Vorrichtung, die hinsichtlich der parallelogrammartigen Abstützung von Lockerungselementen 32 an einer Abdeckplatte 41 mittels Trägern 35, 53 und Schwenkachsen 44, 45, 50 und 51 der Ausführungs­ form nach Fig. 1 bis 4 entspricht. In Fig. 5 ist daher nur eine der wenigstens zwei Lockerungsele­ mente 32 dargestellt, während vom anderen Lockerungselement nur die Träger 53 und Schwenkachsen 50 angedeutet sind. Die Lockerungselemente 32 sind hier aus geeigneten Blechplatten ausgestanzt und am oberen Rand mit je einer über die ganze Länge erstreckten Abkantung 34 versehen, während an den unteren Rand eine Anzahl von fingerförmigen Zinken 33 angeformt ist. Dabei weisen die Zinken 33 zweckmäßig in ihrer Längsrichtung verlaufende Sicken 38 (Fig. 6 und 8) oder rinnenartige Vertiefungen auf, die der Versteifung und der Gewichtsreduzierung der Zinken 33 dienen.
Durch die Abkantungen 34 und die Sicken 38 der Zinken 33 werden die notwendigen Ausstei­ fungen der einzelnen Konstruktionsteile bewirkt. Im Querschnitt F-F (Fig. 8) gesehen weisen die Zinken 33 darüber hinaus eine wellenartige Ausbildung auf, die in Bewegungsrichtung der Lockerungselemente vorn eine Schneide in der Dicke der ursprünglichen Blechstärke aufweist, die sich im weiteren Verlauf keilförmig im Bereich der Sicke 38 nach außen wölbt. Hierdurch wird eine wesentliche Krafteinsparung beim Einschneiden und Eindringen der Zinken 33 in die Bodenschichten erreicht, ohne daß die Zerkrümelungs- und Durchmischungseffekte reduziert werden.
Abweichend von Fig. 1 bis 4 wird das aus Fig. 5 ersichtliche Lockerungselement (und ggf. weitere, parallel dazu und auf denselben Drehachsen 44, 45, 51 gelagerte Lockerungselemente) durch eine Zugfeder 48 in seiner Grundstellung gehalten. Dabei greift die Zugfeder 48 z. B. einerseits an der Abkantung 34 und andererseits an einer auf der Schwenkachse 44 an­ geordneten Distanzbuchse an. Die Wirkachse der Zugfeder 48 bildet mit der Abkantung 34 einen kleineren Öffnungswinkel A als die Wirkachse des zugehörigen Trägers 35 (Winkel B), so daß das Lockerungselement 32 entgegengesetzt zur Richtung eines Pfeils e gezogen wird, bis ein an seiner Oberkante starr befestigtes Sperrorgan 52 an einer der Distanzbuchsen 23 nach Fig. 1 bis 4 entsprechenden Distanzbuchse od. dgl. anschlägt, was eine Weiterbewegung entgegen­ gesetzt zur Richtung des Pfeils e verhindert.
Die mit den Lockerungselementen 32 nach Fig. 5 bis 9 zusammenwirkenden, in entgegen­ gesetzte Richtung bewegbaren Lockerungselemente sind in Fig. 5 der Einfachheit halber nicht dargestellt. Aus Fig. 5 sind jedoch schematisch die diesen Lockerungselementen zugeordneten, ebenfalls um die Schwenkachsen 44, 45 schwenkbaren Träger 53 und die an deren unteren Enden vorgesehenen weiteren Drehachsen 50 angedeutet. Dabei versteht sich, daß die nicht dargestellten Lockerungselemente wiederum vorzugsweise spiegelsymmetrisch zu einer die Abdeckplatte 41 quer schneidenden Mittelebene 54 angeordnet und daher mit den Bauteilen 32, 48, 52 entsprechenden Bauteilen versehen sind. Außerdem versteht sich, daß die Träger 35, 53 in der Grundstellung etwa den aus Fig. 5 ersichtlichen Winkel c miteinander einschließen, der sich in der Arbeitsstellung bis auf maximal etwa 180° vergrößert, während dabei gleichzeitig der Abstand zwischen der Abdeckplatte 41 und den Lockerungselementen 32 praktisch zu Null wird.
Die Zugfedern 48 bringen den wesentlichen Vorteil mit sich, daß die Lockerungselemente mit einfachen und von den Sperrorganen 52 getrennten konstruktiven Mitteln in ihrer Grundstel­ lung gehalten sind. Hierdurch wird bewirkt, daß einerseits die Kraft der Federn 48 beim Einstechen der Zinken 33 in das Erdreich überwunden werden muß, bevor die gegenläufige Horizontalbewegung der Lockerungselemente 32 einsetzen kann, so daß eine gewisse minimale Eindringtiefe der Zinken 33 sichergestellt ist. Andererseits leiten die Zugfedern 48 beim Herausziehen der Zinken 33 aus dem Erdreich bereits eine Rückwärtsbewegung der Lo­ ckerungselemente 32 in die Grundstellung ein, bevor die Zinken 33 das Erdreich ganz verlassen haben, so daß der Lockerungsvorgang noch einmal in der entgegengesetzten Richtung wieder­ holt und daher besonders intensiv durchgeführt wird. Dabei kann die insgesamt mit der Kraft P zu überwindende Federkraft jedoch so klein sein, daß sie die Handhabung der Vorrichtung nur unwesentlich erschwert.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel für die Ausführung und Anbringung von Lagerbuchsen 36, die mit koaxialen Bohrungen 55 für die Drehachsen 50 und 51 bzw. an deren Stelle vorgesehene Lagerzapfen od. dgl. versehen sind und den Lagerösen 13, 14 nach Fig. 1 bis 4 entsprechen. Danach bestehen die Lagerbuchsen 36 aus Blechstreifen, die an ihren oberen Enden U-förmig derart umgebogen sind, daß die Bohrungen 55 einen vorgewählten Abstand voneinander aufweisen, während die beiden Schenkel 56 im unteren Bereich mittels einer Abkröpfung 57 bis auf einen Abstand zusammengeführt sind, der der Dicke der Lockerungselemente 32 unterhalb der Abkantungen 34 entspricht. Daher können diese Schenkel 56 entsprechend Fig. 7 das Lockerungselement 32 zwischen sich aufnehmen und dann mit diesem vernietet oder ver­ schraubt werden, während gleichzeitig die Abkantung 34 in den durch die U-förmige Um­ biegung entstehenden Raum eintritt und sich dort zwischen den beiden Schenkeln 56 abstützt. Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, an mindestens einem der Schenkel 56 der Lagerbuchse 36 eine zur Abstützung an der Abkantung 34 geeignete Sicke 37 anzubringen, wodurch die Beanspruchung der Nieten od. dgl. reduziert wird. Insgesamt bringt die anhand Fig. 7 be­ schriebene Lagerbuchse 36 den Vorteil mit sich, daß speziell für die Ausbildung von Lagern geeignete Stahlsorten in der notwendigen Breite und Dicke verwendet werden können, die nicht gleichzeitig zum Schweißen geeignet sein müssen.
Fig. 9 zeigt eine fertigungstechnisch vorteilhafte Anbringung einer Stielbefestigungsvorrichtung 42 an der Abdeckplatte 41. Dazu weist die Abdeckplatte 41 in ihren Seitenteilen 41a und vorzugsweise in der Mittelebene 54 koaxiale Öffnungen 40 auf, die einen Befestigungsstab 39 aufnehmen, der an einem Ende mit einer bei Gartengeräten üblichen Aufnahme 58 für einen Stiel versehen ist. Zur drehgesicherten Anordnung des Befestigungsstabs 39 weisen dieser und die Öffnungen 40 zweckmäßig unrunde Querschnitte auf, wobei entsprechend Fig. 5 rechteckige Querschnitte bevorzugt werden. Daher kann die Anbringung der Stielbefestigungsvorrichtung 42 an der Abdeckplatte 41 einfach dadurch erfolgen, daß der Befestigungsstab 39 in eine der Öffnungen 40 eingeführt wird, bis sein freies Ende aus der anderen Öffnung 40 herausragt und sein die Aufnahme 58 tragendes Ende an dem einen Seitenteil 41a anliegt. Abschließend wird der Stab 39 mittels einer Verriegelungsvorrichtung 43 in seiner Position verriegelt, indem z. B. ein Querstift in eine Bohrung eingeführt wird, die an dem freien, in Fig. 9 rechten Ende des Befestigungsstabs 39 vorgesehen ist.
Zur Erzielung eines wackelfreien und für die Krafteinleitung bzw. -umleitung günstigen Sitzes der Stielbefestigungsvorrichtung 42 ist der Befestigungsstab 39 in den Öffnungen 40 vor­ zugsweise mit Paßsitz geführt, während die Aufnahme 58 und die Verriegelungsvorrichtung 43 möglichst dicht an die Seitenteile 41a herangeführt sind und diese ggf. sogar berühren. Dadurch wird nicht nur eine besonders stabile, sondern auch in fertigungstechnischer Hinsicht günstige Befestigung der Stielbefestigungsvorrichtung 42 erreicht, weil die Einzelteile in getrennten Vorgängen im notwendigen Umfang miteinander verbunden, vormontiert und an ihren Oberflächen endbehandelt werden können und bei der Endmontage nur ineinandergesteckt und verriegelt werden brauchen.
In entsprechender Weise werden die Drehachsen 44 und 45 zweckmäßig als in die Öffnungen 46 der Seitenteile 41a einführbare Steckachsen ausgeführt, die z. B. an einem Ende einen am einen Seitenteil 41 anliegenden Kopf aufweisen und am anderen Ende z. B. mittels eines Querstifts verriegelt werden.
Eine weitere wesentliche konstruktive Verbesserung und fertigungstechnische Vereinfachung läßt sich mit den aus Fig. 10 und 11 ersichtlichen Trägern 61, 62 für die Lockerungselemente erzielen. Die den Paaren von Trägern 5-8; 35, 53 entsprechenden Träger 61 bzw. 62 sind abweichend von Fig. 1 bis 5 an ihren oberen Enden jeweils durch je ein angeformtes Verbin­ dungsteil 63, 64 starr miteinander verbunden.
An den entgegengesetzten Enden sind koaxiale Bohrungen 66 für eine nur angedeutete Drehachse 65 angeordnet, die zur Aufnahme der nicht dargestellten Lagerösen 13; 14; 36 der Lockerungselemente vorgesehen ist.
Das Verbindungsteil 63 besteht z. B. aus drei miteinander verbundenen, unterschiedlich breiten U-förmigen Teilbereichen 63a-63c, die in der Vorderansicht schlangenlinienförmig bzw. mäanderförmig angeordnet sind und parallel zu den Trägern 61, 62 verlaufende Stege 67 bilden, die mit den oberen Endbereichen der Träger 61 deckungsgleich sind (Fig. 11). In den oberen Endbereichen der Träger 61 und in den Stegen 67 sind koaxiale Bohrungen 68 zur Aufnahme einer Schwenkachse 69 vorgesehen, die den Achsen 3, 4; 44, 45 entspricht.
Das Verbindungsteil 64 ist entsprechend ausgebildet, mit entsprechenden Teilbereichen 64a, 64b und 64c versehen und zur Aufnahme derselben Schwenkachse 69 bestimmt, so daß die aus den Trägern 61, 62 und Verbindungsteilen 63, 64 gebildeten Trägerpaare an sich vollkommen deckungsgleich sind. Dabei ist die Anordnung der beiden Trägerpaare 61, 63 bzw. 62, 64 auf der Schwenkachse 69 jedoch so getroffen, daß das Trägerpaar 62, 64 einerseits im Vergleich zum Trägerpaar 61, 63 sowohl um die Schwenkachse 69 als auch um eine dazu senkrechte, parallel zu den Trägern 61 verlaufende Längsachse um jeweils 180° verschwenkt angeordnet ist und andererseits sein U-förmiger Teilbereich 64c entsprechend Fig. 10 zwischen den Teilbereichen 63a und 63c liegt und in den Teilbereich 63b ragt. Dabei werden alle Bohrungen 68 von derselben Schwenkachse 69 durchragt.
Im Gegensatz zu Fig. 4 ist bei der Anordnung nach Fig. 10 und 11 nur noch eine einzige, durch das Bezugszeichen 70 angedeutete Distanzbuchse 70 erforderlich, um den gewünschten Abstand zwischen den Trägerpaaren 61, 63 und 62, 64 herzustellen.
Die beiden Trägerpaare 61, 63 und 62, 64 nehmen in Fig. 10 eine um 180° verschwenkte Stellung ein. Diese Stellung entspricht in Fig. 5 derjenigen Stellung, in welcher die mit den Trägerpaaren 35, 53 verbundenen, gegenläufigen Lockerungselemente 32 ihren gegenläufigen Hub im wesentlichen vollendet haben und der Winkel c in Fig. 5 praktisch 180° beträgt. Aus dieser Lage können die beiden Trägerpaare 61, 62 entsprechend um einen Winkel g (Fig. 11) relativ zueinander verschwenkt werden, bis sie nur noch einen Winkel h einschließen, der dem Winkel c in Fig. 5 entspricht. Eine weitere Verschwenkung wird in diesem Fall dadurch verhindert, daß sich die Teile 62, 63b, 64b und 63c bei 71 entsprechend Fig. 11 aneinander abstützen. Im Gegensatz zu den anderen Ausführungsbeispielen sind daher keine zusätzlichen, separaten Mittel erforderlich, um in der Grundstellung eine Reduzierung des Winkels c (Fig. 5) auf Null bzw. eine Vergrößerung der Winkel ª und b (Fig. 1) auf 90° zu verhindern.

Claims (15)

1. Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung, bestehend aus einer Abdeckplatte und wenigstens zwei Lockerungselementen, die in entgegengesetzte Richtungen und im wesentlichen parallel zur Abdeckplatte verschiebbar angeordnet und an dieser mittels Träger befestigt sind, die mit den Lockerungselementen und mit der Abdeckplatte um parallele Schwenkachsen schwenkbar gelagert sind, wobei die Verschiebung der Lockerungselemente durch Ausübung einer Kraft auf die Abdeckplatte und eine dadurch bewirkte Verschwenkung der Träger in einander entgegengesetzte Richtungen bei gleichzeitiger Vergrößerung oder Verkleinerung des Abstandes zwischen der Abdeckplatte und den Lockerungselementen ermöglicht ist und wobei Begrenzungsmittel zur Sicherstellung einer vorgewählten Winkelstellung der Träger in einer Grundstellung vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (5, 8; 35; 53), die Lockerungselemente (15, 16; 32) und die Abdeckplatte (1; 41) parallelogrammartig zueinander angeordnet sind, wobei die Träger (5-8; 35; 53) jeweils abwechselnd an deren oberen Enden an den zwischen den Seitenteilen (1a; 41a) befestigten Schwenkachsen (3, 4; 44, 45) aufgehängt sind und durch auf die Schwenkachsen (3, 4; 44, 45) aufgezogene Distanzbuchsen (24, 25, 26) auf Abstand gehalten werden und die Träger (5-8; 35, 53) am unteren Ende jeweils durch die Schwenkachsen (9-12; 50, 51) starr miteinander verbunden sind, so daß jedes Paar von Trägern (5,5 bzw. 6,6 usw.) eine U-förmige Tragkonstruktion bildet, und daß die Lockerungselemente (15, 16; 32) zur Erzielung eines hohen Bodenauflockerungseffektes geeignete, fingerartige Zinken (17, 18; 33) aufweisen, die schräg gestellt sind und zu ihrer Bewegungsrichtung (Pfeile c, d; e) einen spitzen Winkel bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Bewegungsrichtung zeigenden Stirnflächen der fingerartigen Zinken (17, 18; 33) keilförmig ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungsmittel ein am Lockerungselement (15; 32) befestigtes, hakenartiges Sperrorgan (19; 52) und einen am anderen Lockerungselement (16; 32) befestigten, mit dem Sperrorgan (19; 52) zusammenwirkenden Anschlag umfassen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrorgan (52) starr am zugehörigen Lockerungselement (32) befestigt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch eine Kraft in einer Grundstellung gehalten ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch eine Federkraft in der Grundstellung gehalten ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrorgan (19) schwenkbar am Lockerungselement (15) gelagert und durch eine Druckfeder (22) vorgespannt ist und daß der Anschlag (23) nur unter Überwindung der Federkraft aus einer Ausnehmung (25) des Sperrorgans (19) entfernbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrorgan und die Druckfeder eine aus Federstahl bestehende Einheit bilden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie mittels einer Zugfeder (48) in der Grundstellung gehalten ist, die an der Abdeckplatte (41) oder einem damit verbundenen Bauteil (Drehachse 44) und dem zugehörigen Lockerungselement (32) oder einem damit verbundenen Teil (Abwinklung 34) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (1; 41) durch an ihren Längsrändern angebrachte Seitenteile (1a; 41a) mit einem U-förmigen Querschnitt versehen ist und die Seitenteile (1a; 41a) von zur schwenkbaren Lagerung der Träger (5-8; 35, 53) bestimmten Drehachsen (3, 4; 44, 45) durchragt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (41a) in einem mittleren Teil der Abdeckplatte (41) mit koaxial ausgerichteten Öffnungen (40) versehen sind, in denen ein Befestigungsstab (39) einer Stielbefestigungsvorrichtung (42) undrehbar gelagert ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsstab (39) an einem Ende eine Aufnahme (58) und am entgegengesetzten Ende eine Verriegelungsvorrichtung (43) aufweist, durch die er axial unverschieblich in der Abdeckplatte (41) gelagert ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (61, 62) jeweils paarweise vorhanden und auf der Seite der Abdeckplatte durch Verbindungsteile (63, 64) miteinander verbunden sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Träger (61, 62) als auch die Verbindungsteile (63, 64) Bohrungen (68) zur Aufnahme der Schwenkachse (69) aufweisen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinken (33) mit in ihrer Längsrichtung verlaufenden, der Versteifung dienenden Sicken (38) versehen sind.
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