DE4028564C2 - Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung - Google Patents
Manuell zu betätigende Vorrichtung zur BodenlockerungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung.
Das Lockern, Zerkleinern und Zerkrümeln der oberen Mutterbodenschichten in einem Garten
od. dgl. wird meistens mit Hacken, Kratzern, Rechen, Spaten od. dgl. durchgeführt. Der
Kraftaufwand ist dabei beträchtlich, weil die genannten Geräte weit vom Körper entfernt und
daher mit einer ungünstigen Hebelwirkung auf die zu bearbeitende Fläche auftreffen. Ins
gesamt sind daher die vor einer Einsaat oder während der anschließenden Pflege vorzunehmen
den Arbeiten lästig, kraftraubend und zeitintensiv.
Zur Vermeidung dieses Übelstands ist eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art bekannt
geworden (DE-GM 88 06 582), bei der mit wenigstes zwei Lockerungselementen, die vor
zugsweise mit einem Fuß in die oberen Bodenschichten gedrückt werden, die Auflockerung des
Bodens dadurch erfolgt, daß die beiden Lockerungselemente beim Eindringen in das Erdreich
bzw. Herausziehen aus dem Erdreich nicht nur im wesentlichen vertikal zum Erdboden bewegt
werden, sondern auch zwangsläufig eine gegenläufige, im wesentlichen horizontale Bewegung
ausführen und dadurch den Zerkleinerungs- bzw. Zerkrümelungsprozeß bewirken.
Die bekannte Vorrichtung beruht auf dem Prinzip, die gegenläufige Hin- und Herbewegung
dadurch zu erzeugen, daß das eine Ende wenigstens eines ersten Lockerungselements mittels
eines ersten Trägers am einen Ende der Abdeckplatte und das entgegengesetzte Ende wenig
stens eines zweiten Lockerungselements mittels eines zweiten Trägers am anderen Ende der
Abdeckplatte schwenkbar befestigt ist. Dabei ist gleichzeitig das freie Ende des ersten Lo
ckerungselements mittels einer ersten Gleitlagerung derart am zweiten Lockerungselement
bzw. das freie Ende des zweiten Lockerungselements mittels einer zweiten Gleitlagerung derart
am ersten Lockerungselement abgestützt, daß sich in einer Grundstellung - von vorn betrachtet -
ein etwa trapezförmiges Aussehen ergibt. Diese Grundstellung, in der die Träger unter Winkeln
zwischen 0° und 90° relativ zur Abdeckplatte angeordnet sind, wird dadurch sichergestellt, daß
die Gleitlager und die Lockerungselemente mit zusammenwirkenden Anschlägen versehen
werden, die eine Verschwenkung der Lockerungselemente über die Grundstellung hinaus
unmöglich machen.
Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, daß die Gleitlager sehr stabil ausgebildet sein
müssen, weil sie die mit dem Fuß ausgeübten Kräfte aufnehmen und auf die Lockerungsele
mente übertragen müssen. Aber selbst bei stabiler und damit schwerer und kostspieliger
Bauweise dürften diese Gleitlager einem hohen Verschleiß unterworfen sein, so daß die
Vorrichtung häufig gewartet und ggf. repariert werden muß. Wegen der wenig stabilen
Gesamtkonstruktion ist es außerdem erforderlich, die Lockerungselemente als flache, allenfalls
als Wellbänder, Zahnstangen oder Kammstäbe ausgebildete Stäbe auszubilden, weil andern
falls die für die gegenläufige Bewegung erforderlichen Kräfte nicht auf die Lockerungselemente
übertragen werden können. Die Lockerungswirkung ist daher noch nicht ausreichend.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die eingangs bezeichnete Vorrich
tung so auszubilden, daß sie stabil und verschleißarm ist, die Übertragung hoher Kräfte
ermöglicht, eine große Lockerungswirkung hat und mit Lockerungselementen versehen werden
kann, die optimal an den gewünschten Zweck der Lockerung, Zerkleinerung und Zerkrümelung
angepaßt sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen.
Die Erfindung bringt den wesentlichen Vorteil mit sich, daß sich wegen der parallelogramm
artigen Anordnung bzw. der durch sie repräsentierten Gelenkvierecke eine äußerst stabile,
hohen Beanspruchungen gewachsene, verschleißarme Vorrichtung ergibt, die es ermöglicht, die
für eine wirksame Auflockerung der Bodenschichten erforderlichen, insbesondere mit langen
Zinken versehene Lockerungselemente einzusetzen. Vorteilhaft ist ferner, daß die Lo
ckerungselemente in Längsrichtung erheblich kürzer als bisher ausgebildet werden können, weil
ihre freien Enden nicht mehr mittels Gleitlagern geführt werden brauchen. Dadurch läßt sich
das Gesamtgewicht wesentlich reduzieren, insbesondere wenn eine Vielzahl von Lo
ckerungselementen vorgesehen ist.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der Zeichnung an Ausfüh
rungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt A-A durch die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Grundstellung;
Fig. 2 einen Längsschnitt B-B in einer Arbeitsstellung;
Fig. 3 die Draufsicht, und zwar links der Mittelebene der Vorrichtung in der Grundstellung
entsprechend Fig. 1 und rechts in einer Arbeitsstellung entsprechend Fig. 2;
Fig. 4 die Ansicht C-C in einer Arbeitsstellung in einem vergrößerten Maßstab;
Fig. 5 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 1 durch ein weiteres Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Vorrichtung (vereinfacht dargestellt);
Fig. 6 einen Querschnitt D-D durch die Vorrichtung nach Fig. 5;
Fig. 7 einen Querschnitt E-E durch die Befestigungsvorrichtung in vergrößertem Maßstab;
Fig. 8 einen vergrößerten Querschnitt F-F durch einen der Rechenzinken;
Fig. 9 eine Ansicht einer alternativen Stielbefestigung an der erfindungsgemäßen Vorrichtung
(vereinfacht dargestellt); und
Fig. 10 und 11 je eine im Vergleich zu Fig. 1 bis 5 vergrößerte Vorder- und Seitenansicht eines
weiteren Ausführungsbeispiels für einen Träger der Vorrichtung (vereinfacht dargestellt).
Nach Fig. 1 enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung eine sie nach oben abschirmende,
vorzugsweise rechteckige Abdeckplatte 1, an deren Seitenrändern entsprechend Fig. 4 im
wesentlichen um 90° umgebogene Seitenteile 1a angeformt sind, so daß sich in der Vorderan
sicht ein U-förmiger Querschnitt ergibt. An den Seitenteilen 1a sind vorzugsweise die oberen
Enden von Trägern 5 und 7 angelenkt, die um die Seitenteile 1a durchsetzende, parallele
Schwenkachsen 3 und 4 schwenkbar sind. An den unteren Enden der Träger 5 und 7 ist
wenigstens ein längliches, im wesentlichen stab- oder schienenförmiges Lockerungselement 15
angelenkt. Die Schwenkachsen, um welche die Träger 5, 7 und das Lockerungselement 15
relativ zueinander schwenkbar sind, sind mit den Bezugszeichen 9 und 11 bezeichnet und
parallel zu den Schwenkachsen 3 und 4 angeordnet. Dabei ist die Anordnung insgesamt so
getroffen, daß das Lockerungselement 15, die Träger 5 und 7 und die Abdeckplatte 1 - in der
Seitenansicht betrachtet - in einer Grundstellung (Fig. 1) parallelogrammartig zueinander
angeordnet sind bzw. die Schwenkachsen 3, 4, 9 und 11 ein Gelenkviereck bilden. Zu diesem
Zweck ist, wie weiter unten noch erläutert wird, dafür gesorgt, daß die Träger 5, 7 in der
Grundstellung der Vorrichtung einen Winkel ª von z. B. 40° bis 50° mit einer Ebene 1b bilden,
welche die Schwenkachsen 3 und 4 enthält und im wesentlichen parallel zur Abdeckplatte 1
angeordnet ist. Aus dieser Grundstellung heraus können die Träger 5, 7 und das an ihnen
angelenkte, mit seiner Oberkante im wesentlichen parallel zur Ebene 1b angeordnete Locke
rungselement 15 im Uhrzeigersinn entsprechend Pfeilen 5a und 7a (Fig. 1) verschwenkt werden,
bis die Träger 5, 7 etwa parallel zur Abdeckplatte 1 angeordnet sind, das Lockerungselement 15
von unten gegen die Abdeckplatte 1 stößt und dadurch eine weitere Verschwenkung unmöglich
macht. Wegen der parallelogrammartigen Aufhängung des Lockerungselements 15 bleibt dabei
einerseits dessen zur Abdeckplatte 1 parallele Stellung im wesentlichen erhalten. Andererseits
führt das Lockerungselement 15 dabei zwei Bewegungen aus, nämlich eine Horizon
talbewegung in Richtung eines Pfeils c parallel zur Abdeckplatte 1, und eine Vertikalbewegung
senkrecht dazu, durch die sich ihr Abstand zur Abdeckplatte 1 allmählich verringert.
Wie der Längsschnitt der Fig. 2 zeigt, sind an den Seitenteilen 1a der Abdeckplatte 1 zwei
weitere Träger 6 und 8 angelenkt, wobei diese Träger 6 und 8 zweckmäßig dieselben Schwenk
achsen 3 und 4 besitzen, um die auch die Träger 5 und 7 schwenkbar sind. An den unteren
Enden der Träger 6 und 8 ist wenigstens ein weiteres Lockerungselement 16 mittels Schwenk
achsen 10 und 12 derart angelenkt, daß auch das Lockerungselement 16, die Träger 6 und 8 und
die Abdeckplatte 1 - in der Seitenansicht betrachtet - parallelogrammartig zueinander an
geordnet sind bzw. die Schwenkachsen 3 und 4 bzw. 10 und 12 ein weiteres Gelenkviereck
bilden. Dabei ist, wie weiter unten noch erläutert wird, dafür gesorgt, daß die Träger 6, 8 in einer
Grundstellung der Vorrichtung einen Winkel b von z. B. 130° bis 140° mit der Ebene 1b bilden.
Aus dieser Grundstellung heraus können die Träger 6, 8 und das an ihnen angelenkte, mit seiner
Oberkante im wesentlichen parallel zur Ebene 1b angeordnete Lockerungselement 16 im
Gegenuhrzeigersinn entsprechend Pfeilen 6a und 8a (Fig. 1) verschwenkt werden, bis sie etwa
parallel zur Abdeckplatte 1 angeordnet sind. Die aus den Trägern 6 und 8 und dem Lo
ckerungselement 16 gebildete Einheit entspricht daher der aus den Trägern 5 und 7 und dem
Lockerungselement 15 gebildeten Einheit bis auf den Unterschied, daß beide Einheiten jeweils
in entgegengesetztem Drehsinn bewegt werden. Wenn daher die Träger 5, 6, 7 und 8 sowie die
Lockerungselemente 15 und 16 im wesentlichen identisch und vorzugsweise spiegelsymmetrisch
zu einer die Abdeckplatte 1 quer schneidenden, durch eine Linie 1c angedeuteten Mittelebene
ausgebildet sind, bewegen sich die beiden Lockerungselemente 15 und 16, wenn die Träger 5 bis
8 in Richtung der Pfeile 5a bis 8a verschwenkt werden, nicht nur in vertikaler Richtung unter
Verringerung ihres Abstandes zur Abdeckplatte 1, sondern gleichzeitig auch horizontal in
entgegengesetzte Richtungen entsprechend Pfeilen c und d (Fig. 1 und 2). Werden die Träger 5
bis 8 entgegengesetzter Richtung verschwenkt, dann werden die Lockerungselemente 15 und
16 unter gleichzeitiger Vergrößerung des Abstandes zwischen ihnen und der Abdeckplatte 1
entgegen den Pfeilen c und d in die Grundstellung zurückbewegt.
Zur Verbesserung der Lockerungswirkung sind vorzugsweise wenigstens je zwei Lockerungsele
mente 15 und 16 vorgesehen, die jeweils an entsprechenden Trägern 5-8 schwenkbar auf
gehängt sind. Um dabei eine stabile Konstruktion zu erhalten, sind die Träger 5 und 6 bzw. 7
und 8 jeweils abwechselnd an den zwischen den Seitenteilen 1a befestigten Schwenkachsen 3
bzw. 4 aufgehängt (vgl. insbesondere Fig. 3 und 4), die entsprechende Bohrungen in den
Trägern durchragen, und durch auf die Schwenkachsen 3, 4 aufgezogene Distanzbuchsen 24, 25
und 26 auf Abstand gehalten. Im unteren Bereich sind die Träger 5 bis 8 dagegen jeweils durch
die Schwenkachsen 9 bis 12 starr miteinander verbunden, so daß jedes Paar von Trägern 5,5
bzw. 6,6 usw. mit der zugehörigen Achse 9 bis 12 eine U-förmige Tragkonstruktion bildet, an
deren Achsen 9 bis 12 die Lockerungselemente 15, 16 mittels Lagerösen 13, 14 schwenkbar
aufgehängt sind, wobei die Lagerösen 13 und 14 gleichzeitig durch auf die Achsen 8 bis 12
aufgezogene Distanzbuchsen 23 auf Abstand gehalten werden.
Zwecks Erzielung einer hohen Auflockerung des Bodens sind die Lockerungselemente 15 und
16 vorzugsweise mit einer Vielzahl von nach unten ragenden Zinken 17 bzw. 18 versehen, wobei
die Zinken 17 der Lockerungselemente 15 vorzugsweise einen spitzen Winkel mit der durch den
Pfeil c angedeuteten Bewegungsrichtung bilden, wohingegen die Zinken 18 der Lockerungsele
mente 16 entsprechend zur anderen Seite hin schräg gestellt sind und mit der durch den Pfeil d
angedeuteten Bewegungsrichtung einen spitzen Winkel bilden. Dabei sind die Zinken 17, 18 an
ihren in die Bewegungsrichtung zeigenden Stirnflächen keilförmig und dadurch ausreichend
scharfkantig ausgebildet.
Um sicherzustellen, daß die Lockerungselemente 15 und 16 nicht über ihre aus Fig. 1 er
sichtliche Ruhestellung hinaus verschwenkt werden können, sind die Lockerungselemente 15,
16 mit zusammenwirkenden Begrenzungsmitteln versehen. Dazu weist z. B. das eine Lo
ckerungselement 15 ein hakenförmiges Sperrorgan 19 auf, in das bei der Bewegung des anderen
Lockerungselements 16 entgegen der Richtung des Pfeils d automatisch ein an diesem an
gebrachter Anschlag od. dgl. zu liegen kommt, der eine weitere Bewegung des Lockerungsele
ments 16 in dieser Richtung und gleichzeitig eine weitere Verschiebung des anderen Lo
ckerungselements 15 in Richtung des Pfeils c verhindert. Entsprechend kann am Lockerungsele
ment 16 ein weiteres Sperrelement (nicht gezeigt) vorgesehen sein, das mit einem Anschlag od.
dgl. am Lockerungselement 15 zusammenwirkt. Wie Fig. 4 zeigt, wird der Anschlag beim
Vorhandensein mehrerer Lockerungselemente 15 und/oder 16 vorzugsweise durch die auf die
Achsen 9, 10, 11 oder 12 aufgezogenen Distanzbuchsen 23 gebildet.
Zur Handhabung der Vorrichtung dient ein nicht dargestellter, im wesentlichen senkrecht zur
Abdeckplatte 1 angeordneter Stiel, der in eine an der Abdeckplatte 1 angebrachte Stielbefe
stigungsvorrichtung 30 eingesteckt ist.
Die Wirkung der beschriebenen Vorrichtung ist im wesentlichen wie folgt:
Wird die Abdeckplatte 1 angehoben, dann bewegen sich die Lockerungselemente 15, 16
aufgrund der Wirkung der Schwerkraft im wesentlichen in die aus Fig. 1 ersichtliche Lage, in
welcher eine der Distanzhülsen 23 am Sperrorgan 19 anliegt und eine weitere Bewegung
unmöglich macht. Es wird nur die Vorrichtung in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise auf das
Erdreich 31 aufgesetzt und gleichzeitig mit dem Fuß eine Kraft in Richtung eines Pfeils P (Fig.
2) auf die Abdeckplatte 1 ausgeübt. Da die Träger 5 bis 8 nicht vertikal zur Abdeckplatte 1 bzw.
zum Erdboden stehen, sondern zwangsweise die beschriebenen Winkel ª bzw. b bilden, wird die
Kraft P im weiteren Verlauf teilweise umgelenkt, so daß die Lockerungselemente 15 und 16
eine gegenläufige Bewegung in Richtung der Pfeile c und d ausführen und dadurch mit ihren
Zinken 17 und 18 das Erdreich 31 auflockern. Wird die Vorrichtung mittels des Stiels dann
wieder in die entgegengesetzte Richtung bewegt, werden dadurch die Lockerungselemente 15
und 16 entgegen den Pfeilen c und d und damit wiederum gegenläufig in ihre Ausgangsstellung
zurückbewegt. Da dabei der Stiel im wesentlichen stets vertikal gehalten werden kann und die
Vorrichtung stets um so weit angehoben werden braucht, bis die Zinken 17, 18 dicht über dem
Erdboden angeordnet sind, ergeben sich für den Benutzer der Vorrichtung weit bessere
ergonomische Verhältnisse als z. B. beim Umgraben mit einem Spaten.
Um zu verhindern, daß die gegenläufige Bewegung der Lockerungselemente 15, 16 nicht bereits
dann einsetzt, wenn die Zinken 17, 18 den Erdboden berühren, sondern erst dann, wenn die
Zinken 17, 18 unter dem Einfluß der Kraft P bereits teilweise in das Erdreich 31 eingedrungen
sind, werden die Lockerungselemente 15, 16 zweckmäßig durch eine Kraft in ihrer Grundstel
lung gehalten. Hierzu sind beispielsweise die einen Enden der Sperrorgane 19 mittels Lagerbol
zen 20 schwenkbar an den zugehörigen Lockerungselementen 15, 16 befestigt und an ihren
entgegengesetzten Enden mit rechtwinkligen Abwinklungen 24 versehen (Fig. 4), die vom
Schaft je eines Bolzens 21 durchragt sind, dessen unteres Ende mit dem zugehörigen Lo
ckerungselement 15, 16 verbunden ist. Das obere Ende des Bolzens 21 überragt die Abwinklung
24 und weist einen verbreiterten Kopf auf, der größer als die Öffnung in der Abwinklung für den
Schaft des Bolzens 21 ist. Zwischen der Abwicklung 24 und dem zugehörigen Lockerungsele
ment 15, 16 ist eine Druckfeder 22 abgestützt, die die Abwicklung 24 gegen den Kopf des
Bolzens 21 drückt.
An seiner Oberseite weist das Sperrorgan 19 eine etwa halbkreisförmige Ausnehmung 25 auf,
die ihr das Aussehen eines Hakens verleiht. In der Grundstellung nach Fig. 1 ist eine zugehörige
Distanzbuchse 23 in der Ausnehmung 25 verrastet, so daß eine Weiterschwenkung der Lo
ckerungselemente 15, 16 über die in Fig. 1 angedeuteten Winkel ª bzw. b hinaus nicht möglich
ist. Gleichzeitig wirken die Ausnehmungen 25 aber auch einer Verschiebung der Lo
ckerungselemente 15, 16 in der gewünschten Richtung (Pfeile c und d) entgegen. Daher setzt die
beschriebene gegenläufige Bewegung der Lockerungselemente 15, 16 nicht bereits ein, wenn die
Zinken 17, 18 den Erdboden berühren und eine geringe Kraft P auf die Abdeckplatte 1
ausgeübt wird. Vielmehr muß die durch die Druckfedern aufgebrachte Haltekraft erst dadurch
überwunden werden, daß vom Erdreich eine ausreichende Gegenkraft aufgebaut wird, die es
ermöglicht, durch Ausübung der Kraft P die Haltekraft der Federn 22 zu überwinden. Daher ist,
wenn der aufzulockernde Boden nicht allzu hart ist, stets ein ausreichend tiefes, vertikal
gerichtetes Eindringen der Zinken 17, 18 in das Erdreich erforderlich, bevor die horizontale
Bewegung der Lockerungselemente 15, 16 freigegeben wird, was den Wirkungsgrad der
erzielbaren Auflockerung beträchtlich vergrößert. Die Vorrichtung wird daher vorzugsweise
durch eine Feder in der Grundstellung gehalten. Dabei könnte das Sperrorgan 19 auch mittels
einer Feder aus Federstahl am Lockerungselement 15 bzw. 16 befestigt sein und mit dieser eine
Einheit bilden.
Abgesehen davon kann der erzielbare Grad an Auflockerung auch durch Wahl der Winkel ª
und b beeinflußt werden, weil bei einem zu kleinen Neigungswinkel ª (bzw. zu großem Nei
gungswinkel b) die Zinken 17, 18 über das Erdreich hinweggleiten würden, ohne wesentlich in
den Erdboden einzudringen und das Erdreich aufzulockern, während Neigungswinkel ª bzw. b
in der Nähe von 90° horizontale, gegenläufige Bewegungen der Lockerungselemente 15, 16
stark erschweren oder gar unmöglich machen würden.
Die Distanzbuchsen 23 sind zweckmäßig mit so großen Abständen von den Oberkanten der
Lockerungselemente 15, 16 angeordnet, daß bei normaler Betätigung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung keine unerwünschten Reibungskräfte dadurch entstehen, daß sich die Lo
ckerungselemente 15, 16 auf den Distanzbuchsen 23 abstützen. Sollte dies bei unsymmetrischer
Kraftverteilung dennoch einmal der Fall sein, können die Distanzbuchsen 23 auf den betref
fenden Lockerungselementen 15, 16 abrollen und dadurch sicherstellen, daß sich alle beteiligten
Lockerungselemente auch horizontal und nicht nur vertikal relativ zur Abdeckplatte 1 bewegen.
Fig. 5 bis 9 zeigen eine insbesondere für die Serienproduktion geeignete Vorrichtung, die
hinsichtlich der parallelogrammartigen Abstützung von Lockerungselementen 32 an einer
Abdeckplatte 41 mittels Trägern 35, 53 und Schwenkachsen 44, 45, 50 und 51 der Ausführungs
form nach Fig. 1 bis 4 entspricht. In Fig. 5 ist daher nur eine der wenigstens zwei Lockerungsele
mente 32 dargestellt, während vom anderen Lockerungselement nur die Träger 53 und
Schwenkachsen 50 angedeutet sind. Die Lockerungselemente 32 sind hier aus geeigneten
Blechplatten ausgestanzt und am oberen Rand mit je einer über die ganze Länge erstreckten
Abkantung 34 versehen, während an den unteren Rand eine Anzahl von fingerförmigen Zinken
33 angeformt ist. Dabei weisen die Zinken 33 zweckmäßig in ihrer Längsrichtung verlaufende
Sicken 38 (Fig. 6 und 8) oder rinnenartige Vertiefungen auf, die der Versteifung und der
Gewichtsreduzierung der Zinken 33 dienen.
Durch die Abkantungen 34 und die Sicken 38 der Zinken 33 werden die notwendigen Ausstei
fungen der einzelnen Konstruktionsteile bewirkt. Im Querschnitt F-F (Fig. 8) gesehen weisen
die Zinken 33 darüber hinaus eine wellenartige Ausbildung auf, die in Bewegungsrichtung der
Lockerungselemente vorn eine Schneide in der Dicke der ursprünglichen Blechstärke aufweist,
die sich im weiteren Verlauf keilförmig im Bereich der Sicke 38 nach außen wölbt. Hierdurch
wird eine wesentliche Krafteinsparung beim Einschneiden und Eindringen der Zinken 33 in die
Bodenschichten erreicht, ohne daß die Zerkrümelungs- und Durchmischungseffekte reduziert
werden.
Abweichend von Fig. 1 bis 4 wird das aus Fig. 5 ersichtliche Lockerungselement (und ggf.
weitere, parallel dazu und auf denselben Drehachsen 44, 45, 51 gelagerte Lockerungselemente)
durch eine Zugfeder 48 in seiner Grundstellung gehalten. Dabei greift die Zugfeder 48 z. B.
einerseits an der Abkantung 34 und andererseits an einer auf der Schwenkachse 44 an
geordneten Distanzbuchse an. Die Wirkachse der Zugfeder 48 bildet mit der Abkantung 34
einen kleineren Öffnungswinkel A als die Wirkachse des zugehörigen Trägers 35 (Winkel B), so
daß das Lockerungselement 32 entgegengesetzt zur Richtung eines Pfeils e gezogen wird, bis ein
an seiner Oberkante starr befestigtes Sperrorgan 52 an einer der Distanzbuchsen 23 nach Fig. 1
bis 4 entsprechenden Distanzbuchse od. dgl. anschlägt, was eine Weiterbewegung entgegen
gesetzt zur Richtung des Pfeils e verhindert.
Die mit den Lockerungselementen 32 nach Fig. 5 bis 9 zusammenwirkenden, in entgegen
gesetzte Richtung bewegbaren Lockerungselemente sind in Fig. 5 der Einfachheit halber nicht
dargestellt. Aus Fig. 5 sind jedoch schematisch die diesen Lockerungselementen zugeordneten,
ebenfalls um die Schwenkachsen 44, 45 schwenkbaren Träger 53 und die an deren unteren
Enden vorgesehenen weiteren Drehachsen 50 angedeutet. Dabei versteht sich, daß die nicht
dargestellten Lockerungselemente wiederum vorzugsweise spiegelsymmetrisch zu einer die
Abdeckplatte 41 quer schneidenden Mittelebene 54 angeordnet und daher mit den Bauteilen
32, 48, 52 entsprechenden Bauteilen versehen sind. Außerdem versteht sich, daß die Träger 35,
53 in der Grundstellung etwa den aus Fig. 5 ersichtlichen Winkel c miteinander einschließen,
der sich in der Arbeitsstellung bis auf maximal etwa 180° vergrößert, während dabei gleichzeitig
der Abstand zwischen der Abdeckplatte 41 und den Lockerungselementen 32 praktisch zu Null
wird.
Die Zugfedern 48 bringen den wesentlichen Vorteil mit sich, daß die Lockerungselemente mit
einfachen und von den Sperrorganen 52 getrennten konstruktiven Mitteln in ihrer Grundstel
lung gehalten sind. Hierdurch wird bewirkt, daß einerseits die Kraft der Federn 48 beim
Einstechen der Zinken 33 in das Erdreich überwunden werden muß, bevor die gegenläufige
Horizontalbewegung der Lockerungselemente 32 einsetzen kann, so daß eine gewisse minimale
Eindringtiefe der Zinken 33 sichergestellt ist. Andererseits leiten die Zugfedern 48 beim
Herausziehen der Zinken 33 aus dem Erdreich bereits eine Rückwärtsbewegung der Lo
ckerungselemente 32 in die Grundstellung ein, bevor die Zinken 33 das Erdreich ganz verlassen
haben, so daß der Lockerungsvorgang noch einmal in der entgegengesetzten Richtung wieder
holt und daher besonders intensiv durchgeführt wird. Dabei kann die insgesamt mit der Kraft P
zu überwindende Federkraft jedoch so klein sein, daß sie die Handhabung der Vorrichtung nur
unwesentlich erschwert.
Fig. 7 zeigt ein Beispiel für die Ausführung und Anbringung von Lagerbuchsen 36, die mit
koaxialen Bohrungen 55 für die Drehachsen 50 und 51 bzw. an deren Stelle vorgesehene
Lagerzapfen od. dgl. versehen sind und den Lagerösen 13, 14 nach Fig. 1 bis 4 entsprechen.
Danach bestehen die Lagerbuchsen 36 aus Blechstreifen, die an ihren oberen Enden U-förmig
derart umgebogen sind, daß die Bohrungen 55 einen vorgewählten Abstand voneinander
aufweisen, während die beiden Schenkel 56 im unteren Bereich mittels einer Abkröpfung 57 bis
auf einen Abstand zusammengeführt sind, der der Dicke der Lockerungselemente 32 unterhalb
der Abkantungen 34 entspricht. Daher können diese Schenkel 56 entsprechend Fig. 7 das
Lockerungselement 32 zwischen sich aufnehmen und dann mit diesem vernietet oder ver
schraubt werden, während gleichzeitig die Abkantung 34 in den durch die U-förmige Um
biegung entstehenden Raum eintritt und sich dort zwischen den beiden Schenkeln 56 abstützt.
Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, an mindestens einem der Schenkel 56 der Lagerbuchse
36 eine zur Abstützung an der Abkantung 34 geeignete Sicke 37 anzubringen, wodurch die
Beanspruchung der Nieten od. dgl. reduziert wird. Insgesamt bringt die anhand Fig. 7 be
schriebene Lagerbuchse 36 den Vorteil mit sich, daß speziell für die Ausbildung von Lagern
geeignete Stahlsorten in der notwendigen Breite und Dicke verwendet werden können, die nicht
gleichzeitig zum Schweißen geeignet sein müssen.
Fig. 9 zeigt eine fertigungstechnisch vorteilhafte Anbringung einer Stielbefestigungsvorrichtung
42 an der Abdeckplatte 41. Dazu weist die Abdeckplatte 41 in ihren Seitenteilen 41a und
vorzugsweise in der Mittelebene 54 koaxiale Öffnungen 40 auf, die einen Befestigungsstab 39
aufnehmen, der an einem Ende mit einer bei Gartengeräten üblichen Aufnahme 58 für einen
Stiel versehen ist. Zur drehgesicherten Anordnung des Befestigungsstabs 39 weisen dieser und
die Öffnungen 40 zweckmäßig unrunde Querschnitte auf, wobei entsprechend Fig. 5 rechteckige
Querschnitte bevorzugt werden. Daher kann die Anbringung der Stielbefestigungsvorrichtung
42 an der Abdeckplatte 41 einfach dadurch erfolgen, daß der Befestigungsstab 39 in eine der
Öffnungen 40 eingeführt wird, bis sein freies Ende aus der anderen Öffnung 40 herausragt und
sein die Aufnahme 58 tragendes Ende an dem einen Seitenteil 41a anliegt. Abschließend wird
der Stab 39 mittels einer Verriegelungsvorrichtung 43 in seiner Position verriegelt, indem z. B.
ein Querstift in eine Bohrung eingeführt wird, die an dem freien, in Fig. 9 rechten Ende des
Befestigungsstabs 39 vorgesehen ist.
Zur Erzielung eines wackelfreien und für die Krafteinleitung bzw. -umleitung günstigen Sitzes
der Stielbefestigungsvorrichtung 42 ist der Befestigungsstab 39 in den Öffnungen 40 vor
zugsweise mit Paßsitz geführt, während die Aufnahme 58 und die Verriegelungsvorrichtung 43
möglichst dicht an die Seitenteile 41a herangeführt sind und diese ggf. sogar berühren. Dadurch
wird nicht nur eine besonders stabile, sondern auch in fertigungstechnischer Hinsicht günstige
Befestigung der Stielbefestigungsvorrichtung 42 erreicht, weil die Einzelteile in getrennten
Vorgängen im notwendigen Umfang miteinander verbunden, vormontiert und an ihren
Oberflächen endbehandelt werden können und bei der Endmontage nur ineinandergesteckt
und verriegelt werden brauchen.
In entsprechender Weise werden die Drehachsen 44 und 45 zweckmäßig als in die Öffnungen 46
der Seitenteile 41a einführbare Steckachsen ausgeführt, die z. B. an einem Ende einen am einen
Seitenteil 41 anliegenden Kopf aufweisen und am anderen Ende z. B. mittels eines Querstifts
verriegelt werden.
Eine weitere wesentliche konstruktive Verbesserung und fertigungstechnische Vereinfachung
läßt sich mit den aus Fig. 10 und 11 ersichtlichen Trägern 61, 62 für die Lockerungselemente
erzielen. Die den Paaren von Trägern 5-8; 35, 53 entsprechenden Träger 61 bzw. 62 sind
abweichend von Fig. 1 bis 5 an ihren oberen Enden jeweils durch je ein angeformtes Verbin
dungsteil 63, 64 starr miteinander verbunden.
An den entgegengesetzten Enden sind koaxiale Bohrungen 66 für eine nur angedeutete
Drehachse 65 angeordnet, die zur Aufnahme der nicht dargestellten Lagerösen 13; 14; 36 der
Lockerungselemente vorgesehen ist.
Das Verbindungsteil 63 besteht z. B. aus drei miteinander verbundenen, unterschiedlich breiten
U-förmigen Teilbereichen 63a-63c, die in der Vorderansicht schlangenlinienförmig bzw.
mäanderförmig angeordnet sind und parallel zu den Trägern 61, 62 verlaufende Stege 67
bilden, die mit den oberen Endbereichen der Träger 61 deckungsgleich sind (Fig. 11). In den
oberen Endbereichen der Träger 61 und in den Stegen 67 sind koaxiale Bohrungen 68 zur
Aufnahme einer Schwenkachse 69 vorgesehen, die den Achsen 3, 4; 44, 45 entspricht.
Das Verbindungsteil 64 ist entsprechend ausgebildet, mit entsprechenden Teilbereichen 64a,
64b und 64c versehen und zur Aufnahme derselben Schwenkachse 69 bestimmt, so daß die aus
den Trägern 61, 62 und Verbindungsteilen 63, 64 gebildeten Trägerpaare an sich vollkommen
deckungsgleich sind. Dabei ist die Anordnung der beiden Trägerpaare 61, 63 bzw. 62, 64 auf der
Schwenkachse 69 jedoch so getroffen, daß das Trägerpaar 62, 64 einerseits im Vergleich zum
Trägerpaar 61, 63 sowohl um die Schwenkachse 69 als auch um eine dazu senkrechte, parallel
zu den Trägern 61 verlaufende Längsachse um jeweils 180° verschwenkt angeordnet ist und
andererseits sein U-förmiger Teilbereich 64c entsprechend Fig. 10 zwischen den Teilbereichen
63a und 63c liegt und in den Teilbereich 63b ragt. Dabei werden alle Bohrungen 68 von
derselben Schwenkachse 69 durchragt.
Im Gegensatz zu Fig. 4 ist bei der Anordnung nach Fig. 10 und 11 nur noch eine einzige, durch
das Bezugszeichen 70 angedeutete Distanzbuchse 70 erforderlich, um den gewünschten
Abstand zwischen den Trägerpaaren 61, 63 und 62, 64 herzustellen.
Die beiden Trägerpaare 61, 63 und 62, 64 nehmen in Fig. 10 eine um 180° verschwenkte
Stellung ein. Diese Stellung entspricht in Fig. 5 derjenigen Stellung, in welcher die mit den
Trägerpaaren 35, 53 verbundenen, gegenläufigen Lockerungselemente 32 ihren gegenläufigen
Hub im wesentlichen vollendet haben und der Winkel c in Fig. 5 praktisch 180° beträgt. Aus
dieser Lage können die beiden Trägerpaare 61, 62 entsprechend um einen Winkel g (Fig. 11)
relativ zueinander verschwenkt werden, bis sie nur noch einen Winkel h einschließen, der dem
Winkel c in Fig. 5 entspricht. Eine weitere Verschwenkung wird in diesem Fall dadurch
verhindert, daß sich die Teile 62, 63b, 64b und 63c bei 71 entsprechend Fig. 11 aneinander
abstützen. Im Gegensatz zu den anderen Ausführungsbeispielen sind daher keine zusätzlichen,
separaten Mittel erforderlich, um in der Grundstellung eine Reduzierung des Winkels c (Fig. 5)
auf Null bzw. eine Vergrößerung der Winkel ª und b (Fig. 1) auf 90° zu verhindern.
Claims (15)
1. Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung,
bestehend aus einer Abdeckplatte und wenigstens zwei
Lockerungselementen, die in entgegengesetzte Richtungen und
im wesentlichen parallel zur Abdeckplatte verschiebbar angeordnet
und an dieser mittels Träger befestigt sind, die mit
den Lockerungselementen und mit der Abdeckplatte um
parallele Schwenkachsen schwenkbar gelagert sind, wobei die
Verschiebung der Lockerungselemente durch Ausübung einer Kraft
auf die Abdeckplatte und eine dadurch bewirkte Verschwenkung
der Träger in einander entgegengesetzte Richtungen bei gleichzeitiger
Vergrößerung oder Verkleinerung des Abstandes zwischen
der Abdeckplatte und den Lockerungselementen ermöglicht ist
und wobei Begrenzungsmittel zur Sicherstellung einer vorgewählten
Winkelstellung der Träger in einer Grundstellung
vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger
(5, 8; 35; 53), die Lockerungselemente (15, 16; 32)
und die Abdeckplatte (1; 41) parallelogrammartig zueinander angeordnet
sind, wobei die Träger (5-8; 35; 53) jeweils abwechselnd an deren
oberen Enden an den zwischen den Seitenteilen (1a; 41a) befestigten
Schwenkachsen (3, 4; 44, 45) aufgehängt sind und durch
auf die Schwenkachsen (3, 4; 44, 45) aufgezogene Distanzbuchsen
(24, 25, 26) auf Abstand gehalten werden und die Träger (5-8; 35, 53)
am unteren Ende jeweils durch die Schwenkachsen (9-12;
50, 51) starr miteinander verbunden sind, so daß jedes Paar
von Trägern (5,5 bzw. 6,6 usw.) eine U-förmige Tragkonstruktion
bildet, und daß die Lockerungselemente (15, 16; 32) zur
Erzielung eines hohen Bodenauflockerungseffektes geeignete,
fingerartige Zinken (17, 18; 33) aufweisen, die
schräg gestellt sind und zu ihrer Bewegungsrichtung
(Pfeile c, d; e) einen spitzen Winkel bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die in Bewegungsrichtung zeigenden Stirnflächen der
fingerartigen Zinken (17, 18; 33) keilförmig ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzungsmittel ein am Lockerungselement
(15; 32) befestigtes, hakenartiges Sperrorgan (19; 52)
und einen am anderen Lockerungselement (16; 32) befestigten,
mit dem Sperrorgan (19; 52) zusammenwirkenden Anschlag umfassen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrorgan (52) starr am zugehörigen Lockerungselement
(32) befestigt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sie durch eine Kraft in einer Grundstellung
gehalten ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
sie durch eine Federkraft in der Grundstellung gehalten ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrorgan (19) schwenkbar am Lockerungselement (15)
gelagert und durch eine Druckfeder (22) vorgespannt ist und
daß der Anschlag (23) nur unter Überwindung der Federkraft
aus einer Ausnehmung (25) des Sperrorgans (19) entfernbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sperrorgan und die Druckfeder eine aus Federstahl
bestehende Einheit bilden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sie mittels einer Zugfeder (48) in der Grundstellung
gehalten ist, die an der Abdeckplatte (41) oder einem damit
verbundenen Bauteil (Drehachse 44) und dem zugehörigen
Lockerungselement (32) oder einem damit verbundenen Teil
(Abwinklung 34) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckplatte (1; 41) durch an ihren
Längsrändern angebrachte Seitenteile (1a; 41a) mit einem
U-förmigen Querschnitt versehen ist und die Seitenteile
(1a; 41a) von zur schwenkbaren Lagerung der Träger (5-8; 35, 53)
bestimmten Drehachsen (3, 4; 44, 45) durchragt sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Seitenteile (41a) in einem mittleren Teil der Abdeckplatte
(41) mit koaxial ausgerichteten Öffnungen (40) versehen
sind, in denen ein Befestigungsstab (39) einer Stielbefestigungsvorrichtung
(42) undrehbar gelagert ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsstab (39) an einem Ende eine Aufnahme (58)
und am entgegengesetzten Ende eine Verriegelungsvorrichtung
(43) aufweist, durch die er axial unverschieblich in der
Abdeckplatte (41) gelagert ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Träger (61, 62) jeweils paarweise
vorhanden und auf der Seite der Abdeckplatte durch Verbindungsteile
(63, 64) miteinander verbunden sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl die Träger (61, 62) als auch die Verbindungsteile
(63, 64) Bohrungen (68) zur Aufnahme der Schwenkachse (69)
aufweisen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zinken (33) mit in ihrer Längsrichtung verlaufenden,
der Versteifung dienenden Sicken (38) versehen sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4028564A DE4028564C2 (de) | 1989-09-11 | 1990-09-08 | Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung |
| DE202004021196U DE202004021196U1 (de) | 1990-09-08 | 2004-12-02 | Stahlblech-Überbrückungs-Laufplanke |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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| DE4028564A DE4028564C2 (de) | 1989-09-11 | 1990-09-08 | Manuell zu betätigende Vorrichtung zur Bodenlockerung |
Publications (2)
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|---|---|
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Family Applications (1)
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-
1990
- 1990-09-08 DE DE4028564A patent/DE4028564C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE4028564A1 (de) | 1991-03-14 |
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