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Die
Erfindung betrifft einen Ährenheber
für Erntemaschinen-Mähsysteme mit Mähfingern,
die an einem Mähbalken
angebracht sind.
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Bei
derartigen Mähsystemen
sind entlang des Mähbalkens
verteilt Mähfinger
angeordnet, beispielsweise mit diesem verschraubt, welche den Messerbalken
führen
und die Gegenschneide für
die Schneiden der am hin- und hergehend bewegbaren Messerbalken
angebrachten Mähklingen
dienen. Um abgeknicktes oder lagerndes Halmgut sicher mähen zu können, werden Ährenheber
eingesetzt. Diese Ährenheber
heben das Halmgut an. Je nach Art bzw. Beschaffenheit des Halmgutes
und entsprechend gewünschter
Schnitthöhe
sind unterschiedliche Einstellungen des Mähsystems erforderlich. Dies
hat zur Folge, dass sich auch die Ausrichtung des Ährenhebers
zum Boden ändert.
Es wird jedoch eine Ausrichtung angestrebt, die eine möglichst
parallele Führung des
Gleitbereiches des Ährenhebers
zum Boden erlaubt. Dies wird in der Praxis durch Ährenheber
erreicht, die eine Veränderung
der Orientierung ihres über
die Mähfingerspitze
vorstehenden Bereiches erlauben. Hierzu wird dieser Bereich mehr
oder weniger im Verhältnis
zum Mähfinger
angehoben oder abgesenkt. Hierzu ist es beispielsweise aus der
DE 199 02 459 A1 bekannt,
der Tragschiene des Ährenhebers
ein Befestigungselement zuzuordnen, das ein Halteelement mit zwei
parallelen Schenkeln umfasst, zwischen die die Spitze eines Mähfingers
einführbar ist.
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Er
weist ferner einen Sperrhebel auf, welcher um einen Schwenkzapfen
schwenkbar zwischen den beiden Schenkeln gelagert ist und der einen
ersten Hebelarm mit einer Stützfläche, die
zur Abstützung an
der Oberseite des Mähfingers
dient, und einen zweiten Hebelarm mit mindestens einer Rastfläche aufweist.
Ferner ist ein Sperrelement in Form einer Blattfeder vorgesehen,
welche mit einer Rastfläche des
Sperrhebels in Kontakt tritt und den Sperrhebel gegen Verlagerung
sichert.
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Von
Vorteil bei dieser Ausbildung ist, dass bei der Ausrichtung des Ährenhebers
ausgehend von der gelösten
Stellung die Mähfingerspitze
auf einen der Hebelarme auftrifft und dabei eine Verschwenkung des
Sperrhebels zur Sperrstellung einleitet. Zur Überführung des Sperrhebels in die
gewünschte Stellung
kann durch Anheben des über
die Mähfingerspitze
vorstehenden Bereiches des Ährenhebers mit
einer Hand und durch Drücken
mit der anderen Hand auf den zweiten Arm des Sperrhebels, dieser
in Kontakt mit dem Sperrelement gebracht werden. Die Feinheit der
Einstellung, die für
die Ausrichtung wünschenswert
ist, ist damit aber nur theoretisch erreichbar.
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Es
ist zwar denkbar, eine große
Anzahl von Rastflächen
vorzusehen, in der Praxis sind jedoch nur drei Rastflächen wegen
der Festigkeit und Handhabung unterzubringen. Um eine feinere Einstellung mit
Rastern zu erreichen, müsste
der Winkelhebel deutlich vergrössert
werden. Ein solcher ist jedoch nicht unterzubringen, da er die Funktion
des Mähwerks
negativ beeinflussen würde.
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Die
DE 191 691 C beschreibt
einen Ährenheber
mit einer Tragschiene, die zweiteilig aufgebaut ist und einen ersten
Abschnitt umfasst, an den der Halmheber angeschlossen ist. Sie umfasst
ferner einen zweiten Abschnitt, der den ersten teilweise überlappt
und aus einem Federstahl hergestellt ist. Dieser wird mit dem Messerbalken
an seinem freien Ende verschraubt. Er weist an seinem mit dem ersten
Abschnitt verbundenen Ende einen abgewinkelten Bereich auf, der
eine Ausnehmung bildet, mit der die Tragschiene am Mähfinger
seitlich geführt
ist. Durch die sich überlappenden
Abschnitte der Tragschiene verläuft
eine Gewindebohrung, in der eine Stellschraube sitzt, deren Gewindeabschnitt
so lang ausgebildet ist, dass der gesamte Verstellbereich für den Ährenheber
gegenüber
dem Mähfinger
abgedeckt ist. Zusätzlich
ist ein Federelement vorgesehen, das die Stellschraube sichern soll.
Von Nachteil ist, dass eine erhebliche Schraubenlänge erforderlich
ist, um den gesamten Verstellbereich abzudecken. Die vorspringende
Länge der
Stellschraube birgt die Gefahr, dass abgemähtes Gut sich um diese wickelt,
so dass erhebliche Kräfte
auf den Ährenheber
einwirken. Ferner kann die Ansammlung von halmförmigem Erntegut in diesem Bereich
zu Störungen
führen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Ährenheber
bereitzustellen, der es erlaubt, dass nur wenige Rastflächen vorzusehen
sind und trotzdem eine feine Anpassung seiner Stellung erreichbar
ist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch einen Ährenheber
für Erntemaschinen-Mähsysteme
mit Mähfingern,
die an einem Mähbalken
angebracht sind, umfassend
eine Tragschiene, die mit dem Mähbalken
verbindbar ist,
einen Halmheber, der mit der Tragschiene verbunden ist,
und
ein Befestigungselement, das mit der Tragschiene verbunden
ist und am Mähfinger
festlegbar ist, umfassend
- – ein an der Tragschiene angebrachtes
Halteelement,
- – einen
Sperrhebel, welcher um einen Schwenkzapfen schwenkbar am Halteelement
gelagert ist und einen ersten Hebelarm, dem eine Stellschraube zugeordnet
ist, die zur Abstützung
am Mähfinger
bestimmt ist, und einen zweiten Hebelarm mit mindestens einer Rastfläche aufweist, und
- – ein
Sperrelement, welches mit einer Rastfläche des Sperrhebels in Kontakt
tritt und diesen gegen Verlagerung hält.
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Die
Rastflächen
sind vorzugsweise als Bestandteile von Rastzähnen ausgebildet. Eine günstige Gestaltung
ergibt sich, wenn das Sperrelement durch eine in Richtung zu den
Rastflächen
des Sperrhebels federnd in Kontakt tretende Blattfeder dargestellt
ist. Die jeweilige grobe Voreinstellung wird dann automatisch eingenommen,
ohne dass es einer Verriegelung von Hand bedarf. Zur Verrastung
ist die Blattfeder mit einer Stirnfläche versehen, die in Anlage
zu einer der Rastflächen
tritt. Dies kann beispielsweise das freie Ende der ansonsten ortsfest
angebrachten Blattfeder sein. Dabei kann eine Orientierung gewählt werden,
die gewährleistet,
dass keine Gefahr besteht, dass die Blattfeder bei einer Druckbeaufschlagung
ausweicht. Es ist jedoch auch eine Gestaltung möglich, nach der die Blattfeder
einen Durchbruch aufweist. Eine der Flächen des Durchbruchs ist als
Kontaktfläche
ausgestaltet. Der Sperrhebel tritt mit seiner Rastfläche in Kontakt
zu der Kontaktfläche.
Dabei kann eine Anordnung getroffen werden, die dafür sorgt,
dass die Blattfeder im verrasteten Zustand auf Zug beansprucht wird.
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Eine
besonders günstige
Gestaltung ergibt sich, wenn der erste und der zweite Hebelarm winklig aneinanderstoßen und
die Schwenkachse des Schwenkzapfens im Stoßbereich derselben angeordnet
ist. Hierzu ist vorzugsweise der Sperrhebel mit einer Bohrung versehen.
Mit dieser ist der Sperrhebel auf dem Schwenkzapfen aufgenommen.
Zum Lösen ist
der Sperrhebel außer
Wirkverbindung mit dem Sperrelement bringbar. Für die Ausgestaltung mit einem
als Blattfeder gestalteten Sperrelement kann dazu z. B. ein Schraubendreher
benutzt werden. Hierdurch ergibt sich für das Halteelement eine U-förmige Gestaltung.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, das Sperrelement
geschützt
zwischen den beiden Schenkeln in dem Bewegungsbereich des zweiten
Hebelarmes anzuordnen.
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Verschiedene
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt.
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Es
zeigt
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1 die Zuordnung eines Ährenhebers
zu einem Mähbalken,
in einer ersten Ausrichtung,
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2 eine Darstellung wie 1, jedoch bei geänderter
Ausrichtung,
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3 einen Längsschnitt
durch eine erste Ausführungsform
eines Befestigungselementes in gelöster Position,
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4 eine der 3 entsprechende Schnittdarstellung bei
Verrastung des Sperrhebels in der ersten von zwei Sperrstellungen,
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5 eine der 4 entsprechende Schnittdarstellung mit
einer Verrastung des Sperrhebels in der zweiten Raststellung und
zusätzlich
größtmöglicher
Feineinstellung durch die Stellschraube,
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6 einen Längsschnitt
durch eine abgewandelte Ausführungsform
des Befestigungselementes hinsichtlich der Anordnung des als Blattfeder
gestalteten Sperrelementes,
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7 eine zur Ausführung gemäß 6 passende Blattfeder mit
einem Durchbruch und
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8 eine zu der Ausführungsform
gemäß 1 bis 5 passende Blattfeder als Sperrelement.
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Aus 1 ist ein Querschnitt durch
einen Mähbalken 1 erkennbar.
Dem Mähbalken 1 ist
ein Mähfinger 2 zugeordnet.
Der Mähfinger 2 ist
durch eine Schraube 3 am Mähbalken 1 festge legt.
In einem Spalt des Mähfingers 2 ist
der Messerbalken 4, der die Klingen 5 trägt, hin-
und hergehend bewegbar, so dass der Messerbalken 4 in die
Ebene des Zeichnungsblattes hinein- bzw. aus dieser herausbewegt wird.
Der Mähfinger 2 umfasst
einen Oberfinger und einen Unterfinger zwischen dem die Klingen 5 gehalten
sind. Der Mähfinger 2 dient
als Gegenschneide für
die Schneiden der Klingen 5. Der Ährenheber umfasst eine Tragschiene 6,
die beispielsweise an ihrem Befestigungsende 7 mit einer
Ausnehmung versehen ist, mit der sie in eine Nut 8 eines ringförmigen Elementes,
das auf der Schraube 3 sitzt, einführbar ist. Die Tragschiene 6 ist
elastisch federnd ausgestaltet. An das freie und nach vorne über den
Mähfinger 2 vorstehende
Ende ist ein winklig abstehender Halmheber 9 angeschlossen.
Im Bereich zwischen dem Befestigungsende 7 der Tragschiene 6 und
dem Ende, an dem der Halmheber 9 angebracht ist, ist ein
Befestigungselement 10 angeordnet, das dazu dient, den Ährenheber
hinsichtlich seines über
den Mähfinger 2 vorstehenden
Bereiches gegenüber
dem Untergrund auszurichten, wobei die Tragschiene 6 verspannt
wird und das Befestigungselement 10 zur Positionierung
gegenüber
dem Mähfinger 2 in
unterschiedlichen Stellungen dient.
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Eine
erste Ausführungsform
ist anhand der 1 bis 5 und 8 nachfolgend beschrieben. Das Befestigungselement 10 gemäß einer
ersten Ausführungsform
umfasst ein im Querschnitt U-förmiges Halteelement 11 mit
zwei Schenkeln 12, von denen nur einer sichtbar ist und
die parallel mit Abstand zueinander angeordnet sind und durch zwei
Stege 13 miteinander verbunden sind. Die Stege 13 liegen
auf der Tragschiene 6 auf und sind mit dieser zur Befestigung
des Halteelementes 11 durch Nieten 14 oder Schrauben
unter Zwischenfügung
einer Unterlage auf der den Stegen 13 abgewandten Seite
der Tragschiene 6 verbunden. An den den Stegen 13 entfernten
Abschnitten der beiden Schenkel 12 ist ein Schwenkzapfen 15 vorgesehen,
der mit den beiden Schenkeln 12 verbunden ist. Der Schwenkzapfen 15 lagert
einen dazu mit einer Bohrung versehenen Sperrhebel 16,
zwischen den beiden Schenkeln 12. Der Sperrhebel 16 hat
die Form eines Winkelhebels mit einem ersten Hebelarm 17 und
einem zweiten Hebelarm 18. Der Schwenkzapfen 15 lagert
den Sperrhebel 16 etwa im dem Bereich, in dem seine beiden
Hebelarme 17, 18 aneinanderstoßen. Am freien Ende des ersten
Hebelarmes 17 ist eine Verdickung mit einer durch diese
hindurch verlaufenden Gewindebohrung 19 vorhanden. Eine
Stellschraube 20 ist in dieser aufgenommen. Deren Ende
tritt aus der Gewindebohrung 19 aus und deren Schraubenende
dient zur Abstützung
auf der Oberseite der zwischen die Schenkel 12 des Halteelementes 11 reichenden
Spitze des Mähfingers 2.
Zwischen dem dem Mähfinger 2 abgewandten
Sechskantkopf der Stellschraube 20 und dem ersten Hebelarm 17 ist eine
Kontermutter 22 angeordnet, die gegen den ersten Hebelarm 17 verspannbar
ist. Durch Verstellen der Stellschraube 20 in der Gewindebohrung 19 kann beispielsweise
erreicht werden, dass diese ausgehend von einer Stellung, bei der
ihr Schraubenende noch nicht die Oberseite 21 des Mähfingers 2 berührt, bis
zu einer Stellung, aus der es weit aus der Gewindebohrung 19 vortritt,
verstellt werden kann. Diese Verstellung kann in den verschiedenen Schwenkpositionen,
in die der Sperrhebel 16 verlagerbar ist, geschehen, um
so die gewünschte
Ausrichtungsposition des auf dem Boden zur Auflage kommenden Bereiches
des Ährenhebers
zum Mähfinger 2 zu
erreichen. Auf die Außenfläche des
ersten Hebelarmes 17 kann zur Verschwenkung von Hand eingewirkt
werden. Der zweite Hebelarm 18 weist an seinem dem Schwenkzapfen 15 entfernten
freien Ende zwei Zähne 23 auf,
die jeweils eine Rastfläche 24, 24a bilden.
Vor dem die erste Rastfläche 24 aufweisenden
Zahn 23 ist eine Gleitfläche vorgesehen. Das die Zähne 23 und
Rastflächen 24, 24a aufweisende
Ende des zweiten Hebelarms 18 liegt im Bewe gungsbereich
der Stirnfläche 26 eines
abgekröpften
Endes einer Blattfeder 25, die als Sperrelement dient und
welche mit ihrem der Stirnfläche 26 entfernten
Ende unter Zuhilfenahme einer der Nieten 14 oder Schrauben
mit dem Halteelement 11 und der Tragschiene 6 fest
verbunden ist. Das Schraubenende der Stellschraube 20 steht
nur geringfügig
aus der Gewindebohrung 19 zur Oberseite 21 der
Mähfingerspitze 2 vor.
Der Sperrhebel 16 ist in 3 außer Eingriff
zu der Blattfeder 25 dargestellt. Ausgehend hiervon gelangt
bei weiterer Annäherung
des Befestigungselementes 10 nach oben auf den Mähfinger 2 zu,
dieser in den Bereich des zweiten Hebelarmes 18 des Sperrhebels 16 und
verschwenkt diesen im Uhrzeigersinne um den Schwenkzapfen 15.
Allein dadurch oder durch unterstützendes Einwirken von Hand
auf die Außenfläche des
ersten Hebelarmes 17 des Sperrhebels 16 kann dieser
so verschwenkt werden, dass die Rastfläche 24 des ersten
Zahnes 23 in Anlage zur Stirnfläche 26 der Blattfeder 25,
die von der Gleitfläche
zunächst
nach unten verlagert wird, gelangt, so dass die in 4 dargestellte Position eingenommen wird.
Dabei stützt
sich der Sperrhebel 16 im linksdrehenden Sinne mit seiner
Rastfläche 24 gegen
die Stirnfläche 26 der
Blattfeder 25 ab. Da diese ortsfest gehalten ist, ist der
Sperrhebel 16 verrastet. Die Stellschraube 20 stützt sich
nach nicht mit ihrem Schraubenende auf der Oberseite 20 des
Mähfingers 2 ab.
Die Stellschraube 16 kann so weit herausgeschraubt werden,
dass ihr Schraubenende auf die Oberseite 21 des Mähfingers 2 einwirkt.
Die Verstellung kann so weit erfolgen, dass das Schraubenende maximal
aus der Gewindebohrung 19 vortritt. Diese Stellung ist
beispielsweise aus 2 für den Eingriff
mit dem zweiten Zahn 23 ersichtlich und die Tragschiene 6 in
einem ersten Abstandspositionsbereich zum Mähfinger 2 angeordnet
werden kann. Wird weiterhin auf den Sperrhebel 16 im rechtsschwenkenden
Sinne durch Drücken
auf die Außenfläche des
ersten Hebelarms 17 bei gleichzeitigem weiteren Anheben
des freien Endes der Tragschiene 6 eingewirkt, kann der
Sperrhebel 16 in die in 5 dargestellte
Position verschwenkt werden, in der sich die Stirnfläche 26 der
Blattfeder 25 in Anlage zur zweiten Rastfläche 24a befindet.
Es ist erkennbar, dass in dieser Position der Abstand zwischen dem Steg 13 und
dem Mähfinger 2 deutlich
geringer ist als bei der Position, die in 3 dargestellt ist, da nämlich zusätzlich nach
dem Einrasten mit der zweiten Rastfläche 24a die Stellschraube 20 so
verstellt wurde, dass ihr Schraubenende voll aus der Gewindebohrung 19 vortritt.
Dabei erfährt
das freie Ende des Ährenhebers
eine mehr nach oben gerichtete Positionierung. Beim Lösen kann
ein Werkzeug, beispielsweise ein Schraubendreher, in den Bereich
zwischen den beiden Schenkeln 12 eingeführt werden, um auf die Blattfeder 25 einzuwirken.
Zur Erleichterung des Lösens
kann zusätzlich
auf den Sperrhebel 16 zu einer weiteren Verschwenkung im
Uhrzeigersinne eingewirkt werden, bis die Blattfeder 25 freigegeben
ist und eine Position einnimmt, wie sie beispielsweise gestrichelt
in den 3 und 4 dargestellt ist. Der Sperrhebel 16 kann
dann in die in 3 dargestellte Position
zurückschwenken.
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Bei
der in 8 dargestellten
Blattfeder 25 ist noch die Bohrung 27 erkennbar,
durch die der Niet 14 (siehe 3 bis 5) zur Befestigung der Blattfeder 25 zusammen
mit dem Haltelement an der Tragschiene 6 hindurch geführt ist.
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Nachfolgend
wird das Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 7 beschrieben. Wichtige Teile, die der
Ausführungsform
gemäß 1 bis 5 entsprechen, sind mit Positionszeichen
bezeichnet, die gegenüber
den entsprechenden gemäß der Ausführungsform
nach den 1 bis 5 um die Zahl 100 erhöht sind.
Der Aufbau des Befestigungselementes 110 entspricht hinsichtlich des
Sperrhebels 116, des Halteelementes 111 und hinsichtlich
der Anordnung des Schwenkzapfens 115 sowie der Zuordnung
zur Tragschiene 106 dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 5. Abweichend zu der vorgenannten Ausführungsform
weist das Befestigungselement 110 eine Blattfeder 125 als
Sperrelement auf, die entsprechend 7 gestaltet
ist. Abweichend ist auch die Zuordnung zum Halteelement 111 gestaltet.
Die Blattfeder 125 ist nämlich an dem dem Mähfinger 2 abgewandten
Ende im Halteelement 111 durch den Niet oder die Schraube,
der (die) das Halteelement 111 an der Tragschiene 106 festlegt,
befestigt. Die Blattfeder 125 weist einen Durchbruch 28 auf,
der eine Kontaktfläche 29 besitzt,
die mit einer der entsprechenden Rastflächen 124, 124a des
Sperrhebels 116 in Kontakt tritt, so dass bei dem verrasteten Zustand
bei Abstützung
auf dem Mähfinger 2 ein
Moment im linksdrehenden Sinne auf den Sperrhebel 116 und
damit eine Zugkraft in der Blattfeder 125 erzeugt wird.
Hierdurch wird erreicht, dass auch unter hohen, auf den Sperrhebel 116 einwirkenden
Kräften keine
Gefahr des Ausknickens der Blattfeder 125 gegeben ist.
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- 1
- Mähbalken
- 2
- Mähfinger
- 3
- Schraube
- 4
- Messerbalken
- 5
- Klingen
- 6,
106
- Tragschiene
- 7
- Befestigungsende
der Tragschiene
- 8
- Rille
- 9
- Halmheber
- 10,
110
- Befestigungselement
- 11,
111
- Halteelement
- 12
- Schenkel
- 13
- Steg
- 14
- Niet
- 15,
115
- Schwenkzapfen
- 16,
116
- Sperrhebel
- 17
- erster
Hebelarm
- 18
- zweiter
Hebelarm
- 19
- Gewindebohrung
- 20
- Stellschraube
- 21
- Oberseite
der Spitze des Mähfingers
- 22
- Kontermutter
- 23
- Zahn
- 24,
24a
- Rastfläche
- 25,
125
- Blattfeder
(Sperrelement)
- 26
- Stirnfläche
- 27
- Bohrung
- 28
- Durchbruch
- 29
- Kontaktfläche