DE4028289A1 - Elektromagnetisches stellelement fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Elektromagnetisches stellelement fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektromagnetisches Stellelement
für Kraftfahrzeuge, mit einem Hubmagneten und mit einem
Hubanker.
Ein derartiges elektromagnetisches Stellelement ist aus der
DE-PS 36 27 036 als Diebstahlsicherungssperrelement für
Kraftfahrzeuge vorbekannt. Derartige
Diebstahlsicherungssperrelemente sind üblicherweise in den
Türen von Kraftfahrzeugen angeordnet und insofern starken
Umwelteinflüssen, wie z. B. Feuchtigkeit und Staub,
ausgesetzt.
Wenn Feuchtigkeit und Staub in das elektromagnetische
Stellelement, insbesondere in den Luftspalt zwischen dem
Hubmagneten und dem Hubanker eindringen, so kann es
passieren, daß z. B. durch Korrosion der genannten Teile
der genannte Luftspalt versperrt wird, so daß eine Bewegung
des Hubankers gegenüber dem Hubmagneten nicht mehr möglich
ist. Dies kann dazu führen, daß das elektromagnetische
Stellelement in seiner Funktion gestört oder gänzlich
unbrauchbar wird.
Demgemäß hat die vorliegende Erfindung die Aufgabe, ein
elektromagnetisches Stellelement für Kraftfahrzeuge zu
schaffen, das gegen Umwelteinflüsse, wie z. B. Feuchtigkeit
und Staub, geschützt und damit funktionssicherer gestaltet
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein
Gehäuse vorgesehen ist, das den Hubmagneten vollständig und
den Hubanker teilweise umschließt, daß eine Dichtung
zwischen dem Gehäuse und dem Hubanker vorgesehen ist, daß
eine Belüftungsöffnung im Gehäuse vorgesehen ist und daß
ein Kanal vorgesehen ist, der die Belüftungsöffnung mit der
Umgebung verbindet.
Dadurch, daß ein Gehäuse vorgesehen ist, das den
Hubmagneten vollständig und den Hubanker teilweise
umschließt und daß eine Dichtung zwischen dem Gehäuse und
dem Hubanker vorgesehen ist, werden sowohl der Hubmagnet
als auch der im Gehäuse befindliche Teil des Hubankers
einfach, kostengünstig und sicher gegen Umwelteinflüsse,
wie z. B. Feuchtigkeit und Staub, geschützt. Insbesondere
kann von außen auf das Gehäuse auftreffende Feuchtigkeit
und Staub nicht mehr in den Luftspalt zwischen dem
Hubmagneten und dem Hubanker gelangen, so daß eine
Funktionsstörung oder gar ein Unbrauchbarwerden des
erfindungsgemäßen elektromagnetischen Stellelements sicher
vermieden wird.
Da das elektromagnetische Stellelement, wie vorher
beschrieben, mittels des Gehäuses und der Dichtung nahezu
vollständig gegen die Außenumgebung abgeschlossen ist, kann
es jedoch vorkommen, daß bei besonderen Fahrzuständen, wie
z. B. einer schnellen Bergauffahrt zum Erklimmen eines
Bergpasses, der Luftaustausch und damit die
Druckangleichung zwischen dem Gehäuseinneren und der
Umgebung so stark behindert wird, daß sich im Inneren des
Gehäuses ein Überdruck gegenüber dem Umgebungsluftdruck
ausbildet. Da elektromagnetische Stellelemente gemäß der
vorliegenden Erfindung mit Hubmagnet und Hubanker sich
dadurch auszeichnen, daß das effektive Gehäusevolumen durch
Heraustreiben des Hubankers aus dem Gehäuse vergrößert
werden kann, ist es möglich, daß ohne weitere Maßnahmen der
Hubanker durch den im Gehäuseinneren herrschenden Überdruck
aus dem Gehäuse herausgetrieben wird und, z. B. bei der
Verwendung als Diebstahlsicherungssperrelement, Schloßteile
sperrt, die den im Fahrzeug befindlichen Fahrzeuginsassen
es unmöglich machen, das Fahrzeug zu verlassen.
Aus diesem Grund ist erfindungsgemäß eine Belüftungsöffnung
im Gehäuse vorgesehen, die einen zügigen Luftaustausch
zwischen dem Gehäuseinneren und der Gehäuseumgebung und
damit eine Druckangleichung des Gehäuseinnendrucks an den
Umgebungsdruck ermöglicht. Um jedoch weiterhin einen Schutz
des Gehäuseinneren und damit des Hubmagneten und des
Hubankers des erfindungsgemäßen elektromagnetischen
Stellelements gegen Umwelteinflüsse, wie Feuchtigkeit und
Staub, zu gewährleisten, ist weiterhin erfindungsgemäß ein
Kanal vorgesehen, der die Belüftungsöffnung mit der
Umgebung verbindet. Dieser Kanal stellt für die in ihn
strömende Luft zum Luftaustausch zwischen dem
Gehäuseinneren und der Gehäuseumgebung kein merkliches
Hindernis dar, wogegen z. B. Staubteilchen im Kanal
verbleiben und nicht ins Gehäuseinnere gelangen. Ebenso
wird durch den Kanal die Zuführung von Feuchtigkeit über
die Belüftungsöffnung ins Gehäuseinnere vermieden.
Das erfindungsgemäße elektromagnetische Stellelement hat
also gegenüber dem Vorbekannten den Vorteil, daß einerseits
ein Schutz des Hubmagneten und des im Inneren des Gehäuses
befindlichen Teils des Hubankers gegen Umwelteinflüsse, wie
z. B. Feuchtigkeit und Staub, sichergestellt wird.
Andererseits wird durch die Belüftungsöffnung und den sich
an die Belüftungsöffnung anschließenden Kanal
sichergestellt, daß in jeder Fahrsituation des
Kraftfahrzeugs ein schneller Luftaustausch zwischen dem
Gehäuseinneren und der Gehäuseumgebung und damit ein
schneller Druckausgleich des im Gehäuseinneren herrschenden
Drucks an den Umgebungsdruck hergestellt ist, so daß eine
Fehlfunktion des erfindungsgemäßen elektromagnetischen
Stellelements vermieden wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen elektromagnetischen Stellelements ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Dichtung als
hutförmiges, gummielastisches Rollelement ausgebildet ist,
das am Gehäuse und am Hubanker befestigt ist. Derartige
Rollelemente sind einfach und kostengünstig zu fertigen und
zu montieren. Bei Verwendung eines derartigen Rollelements
ist keine dynamische Axialdichtung mit Dichtungsflächen
erforderlich, an denen der Hubanker entlangreibt.
Da in jedem Falle über die Belüftungsöffnung und den Kanal
ein Luftaustausch zwischen dem Gehäuseinneren und der
Umgebung sichergestellt ist, ist es besonders vorteilhaft,
wenn der Hubmagnet elektrische Anschlüsse aufweist, die
abgedichtet durch die Wandung des Gehäuses hindurchgeführt
sind. Mit dieser Maßnahme wird vermieden, daß ein
Luftaustausch durch die für die Anschlüsse vorgesehenen
Öffnungen in der Gehäusewandung erfolgen kann, ohne daß
diesen Öffnungen ein Kanal vorgeschaltet ist.
Zur einfachen Montage des erfindungsgemäßen
elektromagnetischen Stellelements ist es besonders
vorteilhaft, wenn das Gehäuse mehrteilig gestaltet ist. Um
jedoch an den Trennstellen der Gehäuseteile einen
unkontrollierten Luftaustausch des Gehäuseinneren mit der
Umgebung zu vermeiden, ist es besonders vorteilhaft, in
diesem Fall zwischen den Gehäuseteilen zweite Dichtungen
vorzusehen.
Wenn in unmittelbarer Nähe des erfindungsgemäßen
elektromagnetischen Stellelements ein weiteres Stellelement
für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, das ein zweites Gehäuse
aufweist, ist es besonders vorteilhaft, wenn der Kanal
zumindest teilweise Teil des zweiten Gehäuses ist. Mit
diesen Maßnahmen sind dann üblicherweise keine zusätzlichen
aufwendigen Mittel zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Kanals erforderlich. Insofern ist diese Lösung einfach und
kostengünstig.
In diesem Zusammenhang kann insbesondere dann, wenn das
erfindungsgemäße elektromagnetische Stellelement ein
Diebstahlsicherungssperrelement ist, das weitere
Stellelement ein pneumatisches Stellelement, insbesondere
einer pneumatischen Zentralverriegelung sein. Derartige
pneumatische Stellelemente weisen aufgrund der zu
erzeugenden Kräfte vergleichsweise große Gehäuseabmessungen
auf. Diese großen Gehäuseabmessungen lassen die Anordnung
eines langen Kanals im zweiten Gehäuse zu, was einen guten
Schutz des Gehäuseinneren des elektromagnetischen
Stellelements gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und
Staub gewährleistet.
Wenn das weitere Stellelement ein pneumatisches
Stellelement ist, so kann vorteilhaft der Kanal zumindest
teilweise durch eine Rinne eines Gehäuseteils des zweiten
Gehäuses und durch eine Membranwulst einer gummielastischen
Membran gebildet werden. Durch diese Ausbildung des Kanals
zumindest teilweise als Rinne ist am Gehäuse des weiteren
Stellelements kein zusätzlicher Platzbedarf für den Kanal
erforderlich. Insofern ist diese Lösung besonders einfach
und kostengünstig.
In diesem Zusammenhang kann die Rinne in einem Bett des
Gehäuseteils des zweiten Gehäuses angeordnet sein, das zur
Aufnahme des Membranwulstes der gummielastischen Membran
vorgesehen ist. Bei dieser vorgeschlagenen Ausbildung des
Kanals als Rinne im Bett kann, insbesondere bei der
Fertigung des zweiten Gehäuses aus Kunststoff, das
Spritzwerkzeug besonders einfach und kostengünstig
gestaltet werden.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn das erste Gehäuse und
das zweite Gehäuse zumindest teilweise gemeinsam einstückig
ausgebildet, insbesondere aus Kunststoff gespritzt ist.
Durch diese Maßnahme wird die Zahl der erforderlichen Teile
für das erfindungsgemäße elektromagnetische Stellelement
und das weitere Stellelement reduziert, so daß der
Montageaufwand verringert wird und das erfindungsgemäße
elektromagnetische Stellelement einfach und kostengünstig
montierbar ist.
Es ist schließlich besonders vorteilhaft, das
erfindungsgemäße elektromagnetische Stellelement als
Diebstahlsicherungssperrelement in Kraftfahrzeugen zu
verwenden, da diese Diebstahlsicherungssperrelemente
üblicherweise im Türbereich des Kraftfahrzeuges angeordnet
sind, in dem sie sehr starken Umwelteinflüssen, z. B. in
Form von viel Staub und viel Feuchtigkeit, ausgesetzt sind.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
elektromagnetischen Stellelements für Kraftfahrzeuge ist in
den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden anhand
der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
elektromagnetisches Stellelement, das gemeinsam mit einem
weiteren pneumatischen Stellelement ausgebildet ist,
Fig. 2 eine Ansicht auf ein Gehäuseteil des
elektromagnetischen Stellelements gemäß Fig. 1 und
Fig. 3 einen Schnitt durch das Gehäuseteil gemäß Fig. 2
entsprechend der dortigen Schnittlinie A-A.
In der Fig. 1 weist das elektromagnetische Stellelement
(1) einen Hubmagneten (2) auf, in dessen Hohlbohrung ein
Hubanker (3) verschieblich angeordnet ist. Der Hubmagnet
(2) ist vollständig und der Hubanker (3) ist teilweise von
einem ersten Gehäuseteil (4) des elektromagnetischen
Stellelements (1) umgeben, das mittels einer Rastverbindung
mit einem zweiten Gehäuseteil (5) des
elektromagnetischen Stellelements verbunden ist. Zwischen
dem ersten Gehäuseteil (4) und dem zweiten Gehäuseteil (5)
ist eine zweite Dichtung (6) zur Abdichtung dieser
Trennstelle gegen die Umgebung vorgesehen.
Eine erste Dichtung (7) ist zwischen dem Hubanker (3) und
dem zweiten Gehäuseteil (5) angeordnet, die als
hutförmiges, gummielastisches Rollelement ausgebildet ist.
Durch diese Ausbildung ist es möglich, die Dichtung (7)
sowohl am zweiten Gehäuseteil (5) als auch am Hubanker (3)
zu befestigen, wobei bei einer Bewegung des Hubankers in
Richtung der Mittelachse in der Fig. 1 nach unten das
Rollelement abrollt und insofern der hubankerseitige Teil
des Rollelements die Bewegung des Hubankers (3) mitmacht.
Der Hubmagnet (2) weist elektrische Anschlüsse (8) auf, die
abgedichtet durch entsprechende Gehäuseöffnungen des festen
Gehäuseteils (4) hindurchgeführt sind. Allein mit den
beschriebenen Maßnahmen wäre das Gehäuseinnere des Gehäuses
des elektromagnetischen Stellelements (1), gebildet aus dem
ersten Gehäuseteil (4) und dem zweiten Gehäuseteil (5),
vollständig oder nahezu vollständig gegen die Umgebung
abgedichtet. In diesem Fall könnte ein Luftaustausch
zwischen dem Gehäuseinneren und der Gehäuseumgebung nicht
stattfinden, so daß sich bei einer Änderung des
Umgebungsluftdruckes im Gehäuseinneren ein Überdruck
gegenüber diesem Umgebungsluftdruck ausbilden könnte. Durch
diesen Überdruck kann der Hubanker (3) zur Vergrößerung des
Gehäuseinnenvolumens aus dem Gehäuse des
elektromagnetischen Stellelementes (1) herausgedrückt
werden, was z. B. bei der Verwendung des in Fig. 1
dargestellten elektromagnetischen Stellelements als
Diebstahlsicherungssperrelement zu einer Sperrung von
Schloßteilen im Kraftfahrzeug führen kann. Diese ungewollte
Sperrung von Schloßteilen könnte dazu führen, daß der
Bediener des Kraftfahrzeugs das Kraftfahrzeug nicht mehr
wunschgemäß verlassen kann. Um diese mögliche Fehlfunktion
des elektromagnetischen Stellelements (1) zu vermeiden, ist
eine Öffnung (9) im Gehäuse des elektromagnetischen
Stellelements (1) vorgesehen, die mit einem Kanal (10)
verbunden ist. Die Öffnung (9) ermöglicht den Luftaustausch
zwischen dem Gehäuseinneren und der Gehäuseumgebung und
beugt dadurch einer beschriebenen Druckdifferenz zwischen
dem Gehäuseinneren und dem Umgebungsluftdruck vor, so daß
der Hubanker (3) nicht mehr ungewollt aus dem
Gehäuseinneren herausgetrieben werden kann.
Der Kanal (10) ist mit einer Rinne (14) strömungsleitend
verbunden, die an einem ersten Gehäuseteil (12) eines
pneumatischen zweiten Stellelements (11) angeordnet ist.
Dabei ist zur Fertigungs- und Montagevereinfachung der
erste Gehäuseteil (12) des zweiten pneumatischen
Stellelements (11) einstückig mit dem ersten Gehäuseteil
(4) des erfindungsgemäßen elektromagnetischen
Stellelements (1) ausgebildet.
Das zweite pneumatische Stellelement (11) weist ein zweites
Gehäuseteil (13) auf. Zwischen dem ersten Gehäuseteil (12)
und dem zweiten Gehäuseteil (13) des zweiten pneumatischen
Stellelements (11) ist in einem Bett (17) des ersten
Gehäuseteils (12) ein Membranwulst (15) einer
gummielastischen Membran (16) angeordnet. Die Fortsetzung
des Kanals (10) im Bereich des zweiten pneumatischen
Stellelements (11) wird also durch die Rinne (14) am Boden
des Bettes (17) und durch den Membranwulst (15) gebildet.
Die solchermaßen ausgebildete Rinne (14) ist mit einem
Belüftungsstutzen (18) am ersten Gehäuseteil (12) des
zweiten pneumatischen Stellelements (11) verbunden. Die
strömungsleitende Verbindung zwischen dem Gehäuseinneren
des erfindungsgemäßen elektromagnetischen Stellelements (1)
und der Umgebung wird also hergestellt durch die Öffnung
(9), den Kanal (10), die Rinne (14) gemeinsam mit dem
Membranwulst (15) und den Belüftungsstutzen (18).
In Fig. 2 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in der Fig. 1 mit den gleichen
Bezugszeichen dargestellt. Man erkennt hier besonders
deutlich auch die einstückige Ausbildung des Gehäuseteils
(4) des erfindungsgemäßen elektromagnetischen
Stellelements (1) mit dem ersten Gehäuseteil (12) des
zweiten pneumatischen Stellelements (11). Zudem ist die
Lage und Ausbildung der Öffnung (9) mit dem Kanal (10)
erkennbar, die strömungsleitend mit der Rinne (14)
verbunden ist, die im umlaufenden Bett (17) des ersten
Gehäuseteils (12) ebenfalls umlaufend ausgebildet ist und
im Bereich der Schnittlinie A-A der Fig. 2 mit dem
Belüftungsstutzen (18) durch eine Hohlbohrung
strömungsleitend verbunden ist.
In der Fig. 3 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in den Fig. 1 und 2 mit den
gleichen Bezugszeichen versehen. In dieser Figur ist eine
Hohlbohrung (19) dargestellt, die den Belüftungsstutzen
(18) mit der Rinne (14) am Boden des Bettes (17) des ersten
Gehäuseteils (12) strömungsleitend verbindet. Durch die in
Fig. 3 dargestellte Anordnung des Belüftungsstutzens (18)
und der übrigen Einrichtungsteile kann insbesondere bei
Fertigung der Gehäuseteile aus Kunststoff das
Spritzwerkzeug besonders einfach ohne Hinterschneidungen
gestaltet werden.
Claims (10)
1. Elektromagnetisches Stellelement für Kraftfahrzeuge,
mit einem Hubmagneten und mit einem Hubanker, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (4, 5) vorgesehen ist,
das den Hubmagneten (2) vollständig und den Hubanker
(3) teilweise umschließt, daß eine Dichtung (7)
zwischen dem Gehäuse (4, 5) und dem Hubanker (3)
vorgesehen ist, daß eine Belüftungsöffnung (9) im
Gehäuse (4, 5) vorgesehen ist und daß ein Kanal (10,
14, 19) vorgesehen ist, der die Belüftungsöffnung (9)
mit der Umgebung verbindet.
2. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (7) als
hutförmiges, gummielastisches Rollelement ausgebildet
ist, das am Gehäuse (4, 5) und am Hubanker (3)
befestigt ist.
3. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hubmagnet (2)
elektrische Anschlüsse (8) aufweist, die abgedichtet
durch die Wandung des Gehäuses (4) hindurchgeführt
sind.
4. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (4, 5)
mehrteilig gestaltet ist und daß zwischen den
Gehäuseteilen (4, 5) zweite Dichtungen (6) vorgesehen
sind.
5. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß ein weiteres Stellelement
(11) für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, das ein zweites
Gehäuse (12, 13) aufweist und daß der Kanal (10, 14)
zumindest teilweise Teil des zweiten Gehäuses (12, 13)
ist.
6. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das weitere Stellelement
(11) ein pneumatisches Stellelement, insbesondere einer
pneumatischen Zentralverriegelung für Kraftfahrzeuge
ist.
7. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (9, 10, 14)
zumindest teilweise durch eine Rinne (14) eines
Gehäuseteils (12) des zweiten Gehäuses (12, 13) und
durch einen Membranwulst (15) einer gummielastischen
Membran (16) gebildet wird.
8. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rinne (14) in einem
Bett (17) des Gehäuseteils (12) des zweiten Gehäuses
(12, 13) angeordnet ist.
9. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (4)
und das zweite Gehäuseteil (12) zumindest teilweise
gemeinsam einstückig ausgebildet, insbesondere aus
Kunststoff gespritzt ist.
10. Elektromagnetisches Stellelement nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch die Verwendung als
Diebstahlsicherungssperrelement.
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