DE4028196A1 - Staender fuer aufbewahrungsgut in gestalt rechteckiger platten, insbesondere von cd-kassetten - Google Patents
Staender fuer aufbewahrungsgut in gestalt rechteckiger platten, insbesondere von cd-kassettenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Ständer der dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Bekannte Ständer dieser Art sind als eine Art rechteckiges
Tablett ausgebildet, welches in der Betriebsstellung horizon
tal auf einer horizontalen Aufstellfläche aufruht. Zwischen
zwei parallelen, meist den längeren Seiten des rechteckigen
Tabletts erstrecken sich zu diesen senkrechte aufrechte Halte
stege, die etwa 10 bis 20 mm hoch sind und zwischen die
CD-Kassetten von oben einsteckbar sind. Die CD-Kassetten sind
flache Kästen von etwa 10 mm Höhe und einem rechteckigen
Grundriß von 120 mm×140 mm, die mit einem gewissen Spiel
mit ihrem unteren Rand zwischen die Haltestege passen, so
daß sie zwischen zwei Grenzkippstellungen hin- und herge
kippt werden können, die jeweils einen Abstand von etwa 20°
bis 40° von einer Vertikalebene haben. Die Haltestege bilden
in den Grenzkippstellungen einen Anschlag für die CD-Kassetten.
Die Möglichkeit des Kippens erleichtert es, einen ganzen
Stapel von CD-Kassetten "durchzublättern" und die auf der
Flachseite der CD-Kassetten befindliche Beschriftung leicht
zu erkennen.
Die bekannten Ausführungen dieser Art werden etwa durch
die EP-B 12 35 140 und das DE-U 89 00 102 repräsentiert. Ge
meinsam ist den bekannten Ausführungsformen, daß die Haltestege
feststehend auf der Oberseite des durch das Tablett gebildeten
Trägers angeordnet sind und daß jedem Stück Aufbewahrungsgut,
d. h. jeder CD-Kassette, ein eigener Haltesteg zugeordnet
ist, der zwischen benachbarte CD-Kassetten hineingreift.
Der Abstand der Haltestege liegt also fest bzw. kann durch
Herausnehmen von einzelnen Haltestegen (DE-U 89 00 102) allen
falls in ganzzahligen Vielfachen des geringsten Haltestegab
standes verändert werden.
Daraus ergibt sich der Nachteil, daß die Grenzkippstellun
gen in ihrer Winkellage unveränderlich sind, daß das Paket
der CD-Kassetten immer lose bleibt und daß die Staukapazität
des Ständers durch die zwischen die einzelnen Kassetten hinein
greifenden Haltestege vermindert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungs
gemäßen Ständer so auszugestalten, daß er eine größere Kapa
zität aufweist und die Schräglage des Aufbewahrungsguts in
den Grenzstellungen bestimmbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 wiedergege
bene Erfindung gelöst.
Es ist jetzt also nicht mehr jedem einzelnen Stück des
Aufbewahrungsgutes ein eigener Haltesteg zugeordnet, sondern
es liegen die einzelnen Stücke einer Gruppe von Stücken des
Aufbewahrungsgutes mit den Flachseiten unmittelbar aufeinan
der, so daß das Aufbewahrungsgut ein kompaktes Paket bildet,
welches durch an den Außenseiten angreifende Haltestege auf
rechtgehalten wird. Dadurch wird der Platz, den die zwischen
die einzelnen Stücke des Aufbewahrungsguts bei den herkömm
lichen Ausführungsformen eingreifenden Haltestege beanspruch
ten, für zusätzliches Aufbewahrungsgut frei. Mindestens einer
der Haltestege ist verschiebbar, d. h. in seinem Abstand zu
dem anderen Haltesteg veränderbar. Je nach diesem Abstand
liegt das Aufbewahrungsgut, wenn es an den Haltestegen in
der einen oder anderen Grenzwinkellage anliegt, mehr oder
weniger schräg. Insbesondere aber können die Haltestege so
weit zusammengeschoben werden, daß die einzelnen Stücke des
Aufbewahrungsguts vertikal stehen und ein festes Paket bilden,
welches beim Transport nicht ohne weiteres aus dem Ständer
herausfällt.
Durch geeignete Wahl des Abstandes der beiden Haltestege
kann eine Anpassung an die Zahl der Stücke des Aufbewahrungs
gutes erfolgen. Wenn nur wenige Stücke aufzubewahren sind,
werden die Haltestege eben dichter aneinandergeschoben.
Es ist natürlich erforderlich, daß die Haltestege das
Paket des Aufbewahrungsgutes abstützen können, ohne zu ver
rutschen. In einer zweckmäßigen Ausführungsform kann dies
gemäß Anspruch 2 verwirklicht werden. Der Haltesteg hat hier
bei also mit dem Träger einen gewissen Kraftschluß, so daß
er noch leicht von Hand verschiebbar ist, aber unter dem
Gewicht des Stapels des Aufbewahrungsguts nicht weggedrückt
werden kann.
Bei den bekannten Ausführungsformen war die Höhe der
Haltestege gering. Sie umfaßten lediglich den unteren Rand
des Aufbewahrungsguts. Durch den Hebelarm waren die auf die
Haltestege von schrägstehendem Aufbewahrungsgut ausgeübten
Kräfte recht erheblich, so daß an den Kunststoff, aus welchem
Ständer der hier betrachteten Art durchweg bestehen, nicht
unerhebliche Anforderungen gestellt wurden. Wenn wie bei
der Erfindung nicht für jedes einzelne Stück des Aufbewah
rungsgutes, sondern für ein ganzes Paket desselben auf jeder
Seite nur ein Haltesteg vorhanden ist, wird dessen Belastung
noch vergrößert.
Um die Kräfte zu vermindern und eine sichere Abstützung
zu gewährleisten, empfiehlt sich eine größere Höhe der Halte
stege entsprechend Anspruch 3.
In der bevorzugten Ausführungsform sind auf dem Träger
lediglich zwei Haltestege vorgesehen, von denen einer fest
angebracht ist (Anspruch 4). Ein solcher Ständer läßt sich
besonders einfach fertigen, weil nur zwei Teile gespritzt
werden müssen.
Der verschiebbare Haltesteg kann gemäß Anspruch 5 einen
auf der Tragfläche aufliegenden Fuß größeren Querschnitts
und eine davon hochragende Stütze umfassen. Dies erlaubt
eine relativ schlanke Ausführung der Stütze, wobei der dem
gegenüber im Querschnitt vergrößerte Fuß eine ausreichende
Auflagefläche besitzt, um einem Kippen der Stütze entgegen
zuwirken.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht in einem dämpfen
den Anlagestück für das plattenförmige Aufbewahrungsgut nach
Anspruch 6 und 7.
Die stramm verschiebbare Führung des einen Haltesteges
kann konstruktiv in der in Anspruch 8 wiedergegebenen Weise
gelöst sein.
Um definierte Gängigkeit des Haltesteges beim Verschieben
zu sichern, die auch nach längerem Gebrauch des Ständers
und entsprechender Verschmutzung der Führungsbahn noch be
stehenbleibt, empfehlen sich Gleitstege nach Anspruch 9,
die eine Höhe über der Anlagefläche von 0,2 bis 0,5 mm und
ein Breite von 1 bis 4 mm haben können.
Um die Zusammenfügung des Trägers und des verschiebbaren
Haltesteges zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen, wenn
die Tragfläche aus Stabilitätsgründen rings um den Schlitz
geschlossen sein soll, ist eine Erweiterung des Schlitzes
gemäß Anspruch 10 zweckmäßig, durch die der Kopf hindurch
praktiziert werden kann.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 11 dient als Drehsicherung
für den Haltesteg um eine senkrecht zu der Tragfläche sich
erstreckende Achse.
Damit die Stücke des Aufbewahrungsguts mit ihrem unteren
Rand nicht parallel zur Führungsrichtung verrutschen, besteht
eine wichtige Ausgestaltung (Anspruch 12) darin, die Trag
fläche mit Riffeln zu versehen, an denen sich die Kanten
des unteren Randes des Aufbewahrungsguts abstützen können.
Die Riffel sind aber nicht mit den Haltestegen des Standes
der Technik zu vergleichen, denn sie sind viel kleiner, und
es sitzt der untere Rand des einzelnen Stücks des Aufbewah
rungsguts nicht zwischen den Riffeln, sondern auf diesen.
Wenn der Ständer in einem Schrank oder in einem Regal
steht, werden die einzelnen Stücke des Aufbewahrungsgutes
im allgemeinen von vorne eingeschoben, d. h. parallel zu den
Riffeln. Um zu einer eindeutigen Endlage und einer selbsttätigen
sauberen Ausrichtung des Stapels des Aufbewahrungsgutes zu
kommen, empfiehlt sich ein Anschlag nach Anspruch 13.
Aus Stabilitätsgründen ist die Tragfläche im allgemeinen
plattenförmig ausgebildet und hat eine umlaufende, nach unten
gegen die Aufstellfläche sich erstreckende Zarge. Um mehrere
derart ausgebildete Ständer zu einer größeren Einheit zu
verbinden, können Klammern vorgesehen sein, die die einander
anliegenden Zargen benachbarter Ständer von unten umgreifen.
Diese Klammern können nach einer Ausgestaltung der Erfin
dung bei der Herstellung der Tragflächen durch Spritzen an
deren Unterseite sogleich mitangespritzt werden. Wenn sie
in Benutzung genommen werden sollen, werden sie von der Unter
seite abgebrochen (Anspruch 14).
Da die Klammern den unteren Rand der benachbarten Zargen
umgreifen, würde der Träger normalerweise auf den Klammern
auf der Aufstellfläche aufruhen. Um dies zu vermeiden und
eine Anlage auf dem unteren Rand der Zarge zu ermöglichen,
werden zweckmäßig Ausschnitte gemäß Anspruch 15 vorgesehen.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
in Gestalt eines Ständers für CD-Kassetten dargestellt.
Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung eines er
findungsgemäßen Ständers;
Fig. 2 ist eine perspektivische Wiedergabe einer Ansicht
schräg von unten;
Fig. 3 und 4 sind verkleinerte perspektivische Wieder
gaben, die die Funktionsweise des Ständers erläutern;
Fig. 5 ist eine Ansicht des verschiebbaren Haltesteges
nach der Richtung I in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab;
Fig. 6 ist eine Detailansicht in stark vergrößertem
Maßstab, die das Aufruhen des unteren Randes einer CD-Kassette
auf den Riffeln der Auflagefläche wiedergibt.
Der in den Fig. 1 bis 4 als Ganzes mit 100 bezeichnete
Ständer umfaßt einen platten- oder tablettförmigen Träger
10 von rechteckigem Grundriß, der durch eine aus Kunststoff
gebildete profilierte Platte gebildet ist, die ringsum eine
nach unten, d. h. gegen die Aufstellfläche hin, gerichtete
Zarge 1 aufweist. Auf der Oberseite des Trägers 10 ist eine
Tragfläche 2 gebildet, die in ihrer ganzen Ausdehnung mit
sich von einer längeren Seite des Grundrißrechtecks des Trä
gers 10 zur anderen erstreckenden Rippen geringen Querschnitts
oder Riffeln 3 besetzt ist, deren Querschnitt aus Fig. 6
zu ersehen ist. In einem konkreten Ausführungsbeispiel, bei
welchem das Aufbewahrungsgut durch CD-Kassetten der üblichen
Größe (120×140 mm, 10 mm dick) gebildet ist, haben die
Riffel 3 einen Querabstand 4 ihrer Scheitel von etwa 3 mm,
einen Scheitelwinkel 5 von etwa 90° und belassen an ihrem
Fuß auf der Auflagefläche einen Querabstand 6 von etwa 1 mm
voneinander.
An der gemäß Fig. 1 linken längeren Seite des Trägers
10 ist ein über die Riffel 3 hochstehender Anschlag 7 vor
gesehen, an welchem die CD-Kassetten ausgerichtet werden.
In der Mitte der gemäß Fig. 1 linken kürzeren Seite des
Trägers 10 ist ein Haltesteg 20 mit einer hochragenden Stütze
8 vorgesehen, die am oberen Ende ein zylindrisches Anlage
stück 9 aus einem weichen Kunststoff oder Schaumgummi trägt.
Die Zylinderachse verläuft parallel zu der kürzeren Grund
rißseite des Trägers 10. Die Höhe des Anlagestücks 8 über
der Tragfläche 2 richtet sich nach der Größe des Aufbewah
rungsguts. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die
Anlage im mittleren Drittel der Höhe der CD-Kassetten. Die
Stütze 20 kann mit dem Träger 10 einstückig gespritzt sein.
Gemäß Fig. 1 ist an der gegenüberliegenden kurzen Seite
des Grundrißrechtecks ein im Sinne des Pfeiles 11 verschieb
barer Haltesteg 30 vorgesehen, der ebenfalls eine hochragen
de Stütze 8 und ein darauf angebrachtes zylindrisches Anlage
stück 9 umfaßt. Die Höhe der Haltestege 20, 36 über der Trag
fläche ist etwa gleich. Die aufrechte Stütze 8 ist in diesem
Fall aber nicht fest mit dem Träger 10 verbunden, sondern
besitzt am unteren Ende einen Fuß 12, der mit seiner flachen
Unterseite 13 (Fig. 5) auf einer Führungsbahn 14 aufliegt,
die sich parallel zu den längeren Seiten des Trägers 10 und
zur Tragfläche 2 erstreckt, jedoch gegenüber dieser etwas
vertieft liegt, so daß die Oberseite 15 des Fußes 12 unterhalb
der Auflagefläche 2 zu liegen kommt (Fig. 5).
Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, ist auf der Unterseite
des Fußes 12 ein Ansatz 15 vorgesehen, der durch einen Schlitz
16 der Führungsfläche 14 hindurchgreift und auf deren Unter
seite 17 einen verbreiterten, den Rand des Schlitzes 16 auf
beiden Seiten untergreifenden Kopf 18 aufweist.
Die Unterseite 13 des Fußes 12 und die Oberseite 19 des
Kopfes 18 sind im wesentlichen eben und liegen auf Gleitstegen
21, 22 der Führungsbahn 14 bzw. deren Unterseite 17 an, die
sich in deren Längsrichtung erstrecken und eine Höhe von
etwa 0,3 mm und eine Breite von etwa 3 mm aufweisen. Der
Abstand der Unterseite 13 des Fußes 12 und der Oberseite
19 des Kopfes 18 sind so bemessen, daß sich der verschiebbare
Haltesteg 30 zwar noch ohne Probleme von Hand, aber doch
stramm längs der Führungsbahn 14 verschieben läßt und durch
ein Paket CD-Kassetten 50, welches sich in der aus Fig. 4
ersichtlichen Weise gegen den Haltesteg 30 lehnen mag, nicht
von selbst verrutscht.
Der Längsschlitz 16 besitzt an seinem dem festen Halte
steg 20 benachbarten Ende eine Erweiterung 23 (Fig. 2), die
so bemessen ist, daß der Kopf 18 des Haltesteges 30 von oben
hindurchpraktiziert und der Ansatz 15 gemäß Fig. 2 von links
nach rechts in den Schlitz 16 eingeführt werden kann.
Um die Wandstärke des Trägers 10 so gering wie möglich
halten zu können, sind an seiner Unterseite Verstärkungsrippen
24, 25 vorgesehen, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist.
Außerdem sind an der Unterseite des Trägers 10 noch zwei
Klammern 26 angespritzt, die abgebrochen werden können und
in Fig. 1 noch einmal separat dargestellt sind. Die Klammern
26 dienen dazu einander benachbarte Ständer 100 miteinander
zu verbinden, indem sie von unten über die benachbarten Zargen
1 geschoben werden. Damit die Ständer 100 dann nicht auf
der Außenseite der Klammern 26, sondern nach wie vor auf
dem unteren Rand der Zargen 1 aufruhen, sind in diesem Aus
schnitte 27 vorgesehen, in die die Klammern 26 eintreten
können.
Wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, kann der ver
schiebbare Haltesteg 30 längs der Führungsbahn 14 in ver
schiedene Positionen gebracht werden. Fig. 3 zeigt die kom
pakteste Position, bei der die CD-Kassetten 50 aufrecht ste
hen und zu einem zusammenhängenden Paket zusammengedrückt
sind. In Fig. 4 ist der Haltesteg 30 etwas weiter nach rechts
verschoben, so daß das Paket der CD-Kassetten 50 lockerer
wird und diese an dem Haltesteg nach rechts geneigt anliegen,
so daß in dem Paket "geblättert" werden kann und die beschrif
tete Flachseite der CD-Kassetten gut sichtbar ist. Das Blättern
erfolgt in Richtung des Pfeiles 28, wobei die CD-Kassetten
50, wenn die jeweils äußerste von ihnen an den Haltestegen
20 bzw. 30 anliegt, entgegengesetzte Schrägstellungen ein
nehmen.
Damit sich der verschiebbare Haltesteg bei seiner Bewe
gung über die Führungsbahn 14 nicht verdreht, ist die Füh
rungsbahn 14 seitlich durch einander parallele aufrechtste
hende Führungsflächen 29 begrenzt, zwischen die die einander
parallelen Begrenzungen des Fußes 12 gerade hineinpassen.
In Fig. 6 ist die Funktion der Riffeln 3 wiedergegeben.
Eine Kassette 50 liegt mit ihrem unteren Rand 31 auf dem
Scheitel 32 der zweiten Riffel 3 von rechts auf. Die rechte
untere Kante 33 der CD-Kassette 50 liegt gegen die Flanke
34 der am weitesten rechts gelegenen Riffel 3 an, wodurch
ein Widerstand gegen Verrutschen der CD-Kassette 50 nach
rechts gegeben ist. Die Auflage auf dem Scheitel 32 ergibt
gleichzeitig einen Widerstand gegen Verrutschen nach links,
weil ein solches Verrutschen mit einem Anheben der CD-Kas
sette 50 einhergehen müßte und diese daher eine Neigung hat,
die tiefste Lage beizubehalten. Die Riffel 3 sind wesentlich
kleiner und wesentlich enger benachbart, als es der Dicke
der Kassette 50 entspricht.
Der Ständer 100 ist zwar bevorzugt für CD-Kassetten ge
dacht, doch ebenso für anderes entsprechendes Aufbewahrungs
gut wie Kassetten anderer Art, Magnetbandkassetten, Bücher
oder dergleichen geeignet.
Claims (15)
1. Ständer für Aufbewahrungsgut in Gestalt rechteckiger
Platten, insbesondere von CD-Kassetten,
mit einem auf einer horizontalen Aufstellfläche aufstell baren, einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufwei senden Träger mit im wesentlichen ebener, in der Betriebs stellung horizontaler Tragfläche, auf der das Aufbewahrungs gut mit seinem unteren Rand aufruht und zu mehreren im we sentlichen aufrecht mit den Flachseiten einander dicht be nachbart angeordnet ist,
und mit an der Oberseite des Trägers ausgebildeten Halte stegen, zwischen denen das Aufbewahrungsgut in einer senk recht zu den Haltestegen verlaufenden Vertikalebene zwischen zwei Grenzkippstellungen hin- und herkippbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei Haltestege (20, 30) vorgesehen sind, von denen mindestens einer (30) quer zu den Flachseiten ver schiebbar ist,
und daß benachbartes Aufbewahrungsgut (50) mit den Flach seiten unmittelbar aufeinander anliegend zwischen die Halte stege (20, 30) einsetzbar ist.
mit einem auf einer horizontalen Aufstellfläche aufstell baren, einen im wesentlichen rechteckigen Grundriß aufwei senden Träger mit im wesentlichen ebener, in der Betriebs stellung horizontaler Tragfläche, auf der das Aufbewahrungs gut mit seinem unteren Rand aufruht und zu mehreren im we sentlichen aufrecht mit den Flachseiten einander dicht be nachbart angeordnet ist,
und mit an der Oberseite des Trägers ausgebildeten Halte stegen, zwischen denen das Aufbewahrungsgut in einer senk recht zu den Haltestegen verlaufenden Vertikalebene zwischen zwei Grenzkippstellungen hin- und herkippbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei Haltestege (20, 30) vorgesehen sind, von denen mindestens einer (30) quer zu den Flachseiten ver schiebbar ist,
und daß benachbartes Aufbewahrungsgut (50) mit den Flach seiten unmittelbar aufeinander anliegend zwischen die Halte stege (20, 30) einsetzbar ist.
2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der verschiebbare Haltesteg (30) so stramm verschiebbar
ist, daß er unter der Last eines schrägstehenden Pakets von
Aufbewahrungsgut (50) nicht von selbst verrutscht.
3. Ständer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltestege (20, 30) aufrecht bis mindestens in das
mittlere Drittel der Höhe des Aufbewahrungsguts (50) reichen.
4. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Haltesteg (20) an einem Rand des
Trägers (10) fest angebracht und ein weiterer (30) in der
zu dem Rand senkrechten Richtung (11) an dem Träger (10)
verschiebbar geführt ist.
5. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der verschiebbare Haltesteg (30) einen
auf der Tragfläche (10) aufliegenden Fuß (12) größeren Quer
schnitts und eine davon hochragende Stütze (8) umfaßt.
6. Ständer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß am oberen Ende der Stütze (8) ein dämpfendes Anlagestück
(9) für das Aufbewahrungsgut (50) vorgesehen ist.
7. Ständer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Anlagestück die Gestalt eines zur Auflagefläche (2)
parallelen Zylinders aufweist.
8. Ständer nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fuß (12) längs einer flachen Führungs
bahn (14) mit einem mittigen, längs der Führungsbahn (14)
verlaufenden Schlitz (16) verschiebbar ist und einen durch
den Schlitz (16) hindurchgreifenden Ansatz (15) aufweist,
der mit einem seitlich ausladenden Kopf (18) die Ränder des
Schlitzes (16) untergreift.
9. Ständer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Führungsbahn (14) und/oder auf deren die Anlage
fläche für den Kopf (18) bildender Unterseite (17) sich in
der Führungsrichtung (11) erstreckende, geringfügig aus der
Führungsfläche (14) bzw. deren Unterseite (17) hochstehende
Gleitstege (21, 22) vorgesehen sind.
10. Ständer nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (16) an dem dem anderen Haltesteg (20) benach
barten Ende eine Erweiterung (23) aufweist, durch die der
Kopf (18) hindurchführbar und zum Angriff unter den Rändern
des Schlitzes (16) bringbar ist.
11. Ständer nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fuß (12) des verschiebbaren Halte
steges (30) seitlich parallel begrenzt ist und zu beiden
Seiten der Führungsbahn (14) entsprechende, von der Führungs
bahn (14) hochstehende Führungsflächen (29) vorgesehen sind.
12. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragfläche (2) mit einander und zu
den unteren Kanten des Aufbewahrungsguts (50) parallelen
Riffeln (3) als Rutschschutz versehen ist, auf denen das
Aufbewahrungsgut (50) mit seinem unteren Rand aufruht und
deren Höhe und gegenseitiger Abstand (4) nur ein Bruchteil
der Dicke des Aufbewahrungsguts (50) ist.
13. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Seite der Tragfläche (2) quer
zu den Riffeln (3) ein die Riffel (3) überragender Anschlag
(7) für das Aufbewahrungsgut (50) vorgesehen ist.
14. Ständer nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragfläche (2) mit einer umlaufenden
Zarge (1) versehen und an der Unterseite der Tragfläche (2)
abnehmbare Klammern (26) zur Verbindung der Zargen (1) an
einandergrenzender Ständer (100) vorgesehen sind.
15. Ständer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß an den unteren Rändern der Zargen (1) Ausschnitte (27)
zur Aufnahme der die Zargen (1) benachbarter Ständer (100)
umgreifender Klammern (26) vorgesehen sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4028196A DE4028196A1 (de) | 1990-09-06 | 1990-09-06 | Staender fuer aufbewahrungsgut in gestalt rechteckiger platten, insbesondere von cd-kassetten |
| ITMI912351A IT1251436B (it) | 1990-09-06 | 1991-09-05 | Vassoio per prodotti da custodire a forma di piastre rettangolari, in particolare di cassette per cd |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4028196A DE4028196A1 (de) | 1990-09-06 | 1990-09-06 | Staender fuer aufbewahrungsgut in gestalt rechteckiger platten, insbesondere von cd-kassetten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4028196A1 true DE4028196A1 (de) | 1992-03-12 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4028196A Withdrawn DE4028196A1 (de) | 1990-09-06 | 1990-09-06 | Staender fuer aufbewahrungsgut in gestalt rechteckiger platten, insbesondere von cd-kassetten |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE4028196A1 (de) |
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Also Published As
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| ITMI912351A0 (it) | 1991-09-05 |
| ITMI912351A1 (it) | 1993-03-05 |
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