DE4028160A1 - Verfahren und vorrichtung zum zufuehren von leeren spinnhuelsen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum zufuehren von leeren spinnhuelsenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Zuführen
von aus einer Spulmaschine stammenden leeren Spinnhülsen
zu einer Einzugsvorrichtung einer Spinnmaschine, welcher
Einzugsvorrichtung die Spinnhülsen parallel zueinander
ausgerichtet vorzulegen sind. Ferner bezieht sich die
Erfindung auf eine Vorrichtung zum Zuführen von leeren
Spinnhülsen zu einer Einzugsvorrichtung einer die leeren
Spinnhülsen mit Garn bewickelnden Textilmaschine,
insbesondere zur Durchführung des zuvor angegebenen
Verfahrens.
In der Spinnerei ist in der Regel mehreren Spinnmaschinen
eine Spulmaschine nachgeordnet. Die in den Spinnmaschinen
anfallenden bewickelten Kopse werden in der Spulmaschine
auf größere Spulen umgespult. Demzufolge fallen in der
Spulmaschine leere Spinnhülsen an, die auf anhängende
Restfäden untersucht, aussortiert und den Spinnmaschinen
wieder zugeführt werden müssen. Bislang geht man dabei
folgendermaßen vor. Nach dem Aussortieren der mit
Restfäden behafteten Spinnhülsen werden die brauchbaren
Spinnhülsen parallel zueinander in extra dafür vorgesehene
Spinnhülsenbehälter eingelegt. Die Spinnhülsenbehälter,
die eine Breite aufweisen, die etwa der Länge der
Spinnhülsen entspricht, besitzen an ihrer Unterseite einen
zu öffnenden Boden. Die in den Spinnhülsenbehältern
geordnet abgelegten Spinnhülsen werden mit den Behältern
zur Spinnmaschine transportiert und dort auf der
Einzugsvorrichtung positioniert, wonach dann der Boden der
Hülsenbehälter geöffnet wird. Die Einzugsvorrichtung der
Spinnmaschine entnimmt sukzessive die parallel zueinander
ausgerichteten Spinnhülsen aus dem Hülsenbehälter. Damit
die Hülsen dann automatisch auf das Hülseneinzugsband der
Spinnmaschine aufgesteckt werden, werden die Hülsen in
dieser Einrichtung so sortiert, daß die große Öffnung der
konischen Hülsen nach unten zeigt.
Obgleich sich diese Art der Zuführung der leeren
Spinnhülsen an der Spinnmaschine mittlerweile durchgesetzt
hat und in jedem Fall auch eine Verbesserung gegenüber der
Zuführung der Spinnhülsen von Hand darstellt, weist die
bekannte Verfahrensweise einige Nachteile auf. So sind
z. B. getrennte Behälter nötig, um einerseits die
bewickelten Kopse von der Spinnmaschine zur Spulmaschine
zu transportieren, während für den Rücktransport der
abgespulten Spinnhülsen der Spulmaschine zur Spinnmaschine
die eingangs erwähnten Spinnhülsenbehälter verwendet
werden müssen. Abgesehen davon, daß stets eine Reihe von
Spinnhülsenbehältern sich im Umlauf befinden müssen, ist
es auch erforderlich, sie von der Spinnmaschine zur
Spulmaschine im geleerten Zustand zu befördern, so daß
sich eine Reihe an sich nicht nutzbarer Transportwege
ergeben. Ferner müssen die Hülsenkästen, die gefüllt
immerhin ein Gewicht von ca. 30 kg aufweisen, unter
schweren körperlichen Bedingungen auf die
Einzugsvorrichtung der Spinnmaschine, somit immerhin auf
ca. 1,20 m Höhe, angehoben werden.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das
Verfahren und die Vorrichtung der eingangs genannten Art
so zu verbessern, daß auf besondere Spinnhülsenbehälter
verzichtet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Spinnhülsen im unorientierten Zustand von der Spulmaschine
zur Spinnmaschine transportiert werden, dort im
unorientierten Zustand zwischengespeichert werden und
anschließend selbsttätig parallel zueinander ausgerichtet
und der Einzugsvorrichtung nacheinander zugeführt werden.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß kein gesonderter
Behälter für den Transport der Spinnhülsen von der
Spulmaschine zur Spinnmaschine benötigt wird. Ferner ist
es möglich, den Bobinenwagen, der normalerweise für den
Transport der Kopse von der Spinnmaschine zur Spulmaschine
verwendet wird, auch für den Transport der leeren
Spinnhülsen von der Spulmaschine zur Spinnmaschine zu
verwenden, da die Spinnhülsen ja erst an der Spinnmaschine
lagerichtig ausgerichtet werden. Auf diese Weise erspart
man sich neben den besonderen Spinnhülsenbehältern auch
Leerfahrten des Bobinenwagens von der Spulmaschine zu den
Spinnmaschinen.
Bei Spinnmaschinen, die zwei nebeneinander angeordnete
Einzugsvorrichtungen für die Spinnhülsen aufweisen, ist
gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens
vorgesehen, daß die unorientierten Spinnhülsen getrennt
zwischengespeichert und ausgerichtet werden, wobei die
jeweils ausgerichteten Hülsen gezählt werden, und wobei
ferner bei Vorliegen eines zahlenmäßigen Unterschiedes die
überzähligen Spinnhülsen selbsttätig in den jeweils
anderen Zwischenspeicher zurückgeführt werden. Das hat den
Vorteil, daß im Bedarfsfalle beiden Einzugsvorrichtungen
der Spinnmaschine eine gleiche Anzahl von Spinnhülsen
zugeführt wird, ohne daß die Bedienperson hierauf
besonders achten müßte.
Bezüglich der Vorrichtung wird die der Erfindung
zugrundeliegende Aufgabe dadurch gelöst, daß an der
Textilmaschine mindestens ein Zwischenspeicher in
Behälterform vorgesehen ist, in welchen die Spinnhülsen in
unorientiertem Zustand einbringbar sind und daß eine der
Behälterwände zumindest teilweise als Senkrechtförderer
mit aufwärts weisender Förderrichtung ausgebildet ist, an
welchem quer zur Förderrichtung horizontal ausgerichtete
und parallel zueinander beabstandete Mitnehmerleisten
vorgesehen sind.
Diese Vorrichtung eignet sich in besonderer Weise zur
Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, da die von
der Spulmaschine stammenden leeren Spinnhülsen z. B. mit
dem Bobinenwagen im ungeordneten Zustand zur Spinnmaschine
transportiert und dort in den Speicherbehälter ausgekippt
werden können. Der Senkrechtförderer, der die leeren
Spinnhülsen der Einzugsvorrichtung der Spinnmaschinen
zuführt, richtet zugleich die Spinnhülsen in einer
parallelen Anordnung zueinander aus. Dies geschieht
dadurch, daß der Senkrechtförderer eine Behälterwand
bildet und mit Mitnehmerleisten versehen ist, die in den
im Speicherbehälter vorhandenen Haufen leerer Spinnhülsen
eingreifen und diese ständig durchmischen, bis eine
Spinnhülse auf einer Mitnehmerleiste zu liegen kommt, die
dann von dem Senkrechtförderer aus dem Speicherbehälter
herausgefördert wird. Dem Senkrechtförderer kommt somit
eine Doppelfunktion zu.
In bevorzugter Weise kann der Behälter eine zum
Senkrechtförderer hin nach unten geneigte Bodenfläche
aufweisen. Die Neigung dieser Bodenfläche bewirkt, daß am
Senkrechtförderer stets Spinnhülsen anliegen, die durch
die Mitnehmerleisten durchmischt bzw. mitgenommen werden.
Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn der
Neigungswinkel der Bodenfläche, gemessen zur Horizontalen,
etwa zwischen 10o und 25o, vorzugsweise 15o und 20o,
liegt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann der Behälter
ferner zwei einander gegenüberliegende Seitenwände
aufweisen, die in Richtung des Behälterbodens und in
Richtung auf den Senkrechtförderer zusammenlaufen. Dadurch
wird der in dem Behälter vorliegende Haufen Spinnhülsen
dem Senkrechtförderer praktisch trichterartig zugeführt,
so daß bis zur letzten Spinnhülse immer mehrere
Spinnhülsen an dem Durchmischungsvorgang beteiligt sind.
Bevorzugt wird, wenn der Abstand der Seitenwände im
Bereich des Senkrechtförderers in Nähe des Behälterbodens
größer ist als die Länge einer Spinnhülse und kleiner als
die anderthalbfache Länge einer Spinnhülse. Dieser
Abstandsbereich hat sich als günstig herausgestellt, um
die Vereinzelung der Spinnhülsen durch den
Senkrechtförderer zu beschleunigen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann
zwischen der dem Senkrechtförderer zugewandten Kante des
Behälterbodens und dem Senkrechtförderer ein Abstand
vorgesehen sein, der größer ist als die Breite einer
Mitnehmerleiste und kleiner als die Summe aus der Breite
einer Mitnehmerleiste und dem kleinsten Durchmesser einer
Spinnhülse. Auf diese Weise ist es möglich, daß dann, wenn
eine Mitnehmerleiste an der Kante des Behälterbodens
vorbei sich nach oben bewegt, eine auf dem Behälterboden
aufliegende Spinnhülse in den Spalt zwischen
Senkrechtförderer und Behälterboden hinein- und auf die
nachfolgende untere Mitnehmerleiste fällt. Auch hierdurch
wird die Vereinzelungsleistung der Vorrichtung weiter
erhöht.
Wenn gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die enge
einer Mitnehmerleiste größer ist als die enge einer
Spinnhülse und kleiner als die anderthalbfache Länge einer
Spinnhülse, kommt es einerseits nicht auf die genaue Lage
einer Spinnhülse an, um lagerichtig von dem
Senkrechtförderer mitgenommen zu werden, während
andererseits ein gegenseitiges Verklemmen der Spinnhülsen
verhindert wird.
Obgleich es auch denkbar wäre, als Senkrechtförderer
Ketten mit Laschen oder einem Fördergurt vorzusehen, weist
der Senkrechtförderer gemäß einer bevorzugten Bauweise
mindestens einen umlaufenden Riemen auf, an dem die
Mitnehmerleisten befestigt sind. Zum Anbringen der
Mitnehmerleisten an dem oder den Riemen ist es günstig,
wenn an dem Riemen Klötze angegossen sind, an denen die
Mitnehmerleisten festgeschraubt werden.
Obgleich auch ein Paar parallellaufender Ketten geeignet
wären, hat es sich als günstig herausgestellt, wenn der
Senkrechtförderer zwei als Zahnriemen ausgebildete Riemen
aufweist. Obgleich es auch denkbar wäre, die
Mitnehmerleisten an einem breiten Fördergurt zu
befestigen, dessen Breite sich über die gesamte Lange der
Mitnehmerleisten erstreckt, wird bevorzugt, wenn der oder
die Riemen schmaler als die Mitnehmerleisten lang sind und
daß der oder die Riemen seitlich von feststehenden
Gleitwänden eingerahmt sind, auf denen die
Mitnehmerleisten verschiebbar durch die Riemen gehalten
sind. Die seitlichen Gleitwände erstrecken sich in einer
Ebene parallel zur Längserstreckung der Mitnehmerleisten,
so daß die Mitnehmerleisten mit ihren seitlich über die
Riemen hinausragenden Abschnitten auf den Gleitwänden
entlanggleiten können. Die Gleitwände bilden dabei einen
Teil der Behälterwand des Speicherbehälters.
Um auch bei Verwendung schmaler Zahnriemen ein Abheben der
Mitnehmerleisten von den Gleitwänden auf einfache Weise
verhindern zu können, wird bevorzugt, daß an den beiden
freien Enden der Mitnehmerleisten Führungsabsätze
ausgebildet sind, die in seitlich neben dem
Senkrechtförderer angeordnete Führungsschienen eingreifen.
In besonders günstiger Weise können die Führungsschienen
von den Seitenwänden des Behälters gebildet werden, der
ja an den Senkrechtförderer angrenzt.
Um zu vermeiden, daß der Senkrechtförderer zwei
Spinnhülsen unmittelbar übereinanderliegend aus dem
Behälter fördert, wäre es an sich denkbar, den vertikalen
Abstand zwischen zwei Mitnehmerleisten so gering zu
machen, daß nur eine Spinnhülse mitgenommen werden kann;
bevorzugt wird jedoch, daß an den Gleitwänden
Abstreifnocken angeordnet sind, die die obere von zwei
übereinander auf einer Mitnehmerleiste liegenden
Spinnhülsen abstreifen, so daß diese in den Behälter
zurückfällt und nur in die unmittelbar auf der
Mitnehmerleiste liegende Spinnhülse weiterbefördert
wird.
Um eine Kollision der Abstreifnocken mit den
Mitnehmerleisten zu vermeiden, können in den
Mitnehmerleisten entsprechende Aussparungen vorgesehen
sein. Eine andere Möglichkeit wäre, die Abstreifnocken
federgestützt zu lagern, so daß sie durch die
Mitnehmerleisten hinter die Gleitwände zurückgedrängt
werden.
Um eine besonders stabile Lage der unmittelbar auf den
Mitnehmerleisten aufliegenden Spinnhülsen beim
Aufwärtstransport mittels des Senkrechtförderers zu
gewährleisten, ist es günstig, wenn die Oberseite der
Mitnehmerleisten so ausgebildet ist, daß die Spinnhülsen
entlang einer Berührungslinie auf der Oberseite der
Mitnehmerleisten aufliegen, welche Berührungslinie einen
Abstand von den die Riemen seitlich einrahmenden
Gleitwänden hat, der größer ist als der größte Radius der
Spinnhülsen. Somit liegen die unmittelbar auf den
Mitnehmerleisten aufliegenden Spinnhülsen auch unmittelbar
an den Gleitwänden an, was an sich bereits der Neigung
entgegenwirkt, daß zwei Spinnhülsen übereinanderliegend
transportiert werden. Sollte dies dennoch vorkommen, ist
es ausreichend, wenn die Abstreifnocken die obere
Spinnhülse um nur einen geringen Betrag von den
Gleitwänden wegdrückt, nämlich so weit, bis der
Schwerpunkt der oberen Spinnhülse auf der den Gleitwänden
gegenüberliegenden Seite des Scheitelpunktes der unteren
Spinnhülse liegt.
Für das Zuführen der Spinnhülsen zu der Einzugsvorrichtung
der Spinnmaschine ist es günstig, wenn auf der dem
Behälter abgewandten, mit ihrer Förderrichtung nach unten
weisenden Seite des Senkrechtförderers eine Rückwand
angebracht ist, deren Abstand von den Mitnehmerleisten
kleiner ist als der kleinste Durchmesser einer Spinnhülse.
Auf diese Weise wird auf der Rückseite des
Senkrechtförderers ein Schacht gebildet, in dem die
Spinnhülsen auf die Unterseite der in Transportrichtung
vorderen Mitnehmerleiste fallen und entsprechend der
Geschwindigkeit des Senkrechtförderers in dem Schacht nach
unten geführt werden.
In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn auf der dem
Senkrechtförderer zugewandten Seite der Rückwand
seitliche, nach unten zusammen laufende Führungsleisten
vorgesehen sind. Diese Führungsleisten zentrieren die
Spinnhülsen und bringen sie in eine günstige
Übergabeposition für die Einzugsvorrichtung.
Wenn die Vorrichtung für Spinnmaschinen vorgesehen werden
soll, die zwei seitlich nebeneinander angeordnete
Einzugsvorrichtungen aufweist, ist es günstig, wenn die
Vorrichtung seitlich nebeneinander zwei Senkrechtförderer
umfaßt. Obgleich es auch möglich wäre, zwei getrennte
Behälter für die jeweiligen Senkrechtförderer vorzusehen,
wird es bevorzugt, daß ein gemeinsamer Behälter vorgesehen
ist, der eine Trennwand aufweist, durch welche jedem der
Senkrechtförderer ein Zwischenspeicher etwa gleicher Größe
zugeordnet ist. Das hat den Vorteil, daß zum Beschicken
der Vorrichtung die ungeordneten Spinnhülsen aus einem
Transportwagen in einen Behälter entleert werden können,
ohne daß auf eine besondere Verteilung der Spinnhülsen
geachtet werden müßte.
Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn die Höhe der
Trennwand ca. ein Drittel der Höhe der Seitenwände des
Behälters beträgt. Wenn der Behälter mit Spinnhülsen aus
einem Bobinenwagen befüllt wird, ist die Füllhöhe in der
Regel höher als die Trennwand, so daß bei Abbau des
sich über der Trennwand aufgebauten Hülsenbergs die
Spinnhülsen in beiden Behälterhälften zahlenmäßig etwa
gleich verteilt werden.
Um den beiden Einzugsvorrichtungen der Spinnmaschinen
bedarfsweise eine gewünschte Anzahl von Spinnhülsen
zuführen zu können, ist es günstig, wenn ein Zählwerk zum
Zählen der mit je einem Senkrechtförderer transportierten
Spinnhülsen vorgesehen ist und wenn ferner auf der dem
Behälter zugewandten Seite eines jeden Senkrechtförderers
ein in Abhängigkeit des Zählwerks steuerbarer Auswerfer
zum Zurückwerfen von Spinnhülsen in den Behälter
vorgesehen ist. Dieser Auswerfer kann entweder mechanisch
mit einem ausfahrbaren Auswerferstift oder auch bevorzugt
pneumatisch mit einer Blasdüse funktionieren.
Selbst wenn beide Senkrechtförderer einen gemeinsamen
Antrieb aufweisen, kann auf diese Weise die Zufuhr von
Spinnhülsen zu einer der Einzugsvorrichtungen gestoppt
werden, während der anderen Einzugsvorrichtung der
Spinnmaschine noch weiter Spinnhülsen zugeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn
unterhalb der Auswerfer jeweils eine schräg nach unten zum
Zwischenspeicher des anderen Senkrechtförderers
hingeneigte Rutsche vorgesehen ist, auf welche die von
einem Auswerfer abgeworfenen Spinnhülsen fallen. Da somit
die überzähligen Spinnhülsen des einen Zwischenspeichers
in den anderen Zwischenspeicher gelangen, ist es möglich,
beiden Einzugsvorrichtungen der Spinnmaschine gleich viele
Spinnhülsen zuzuführen und dennoch den Behälter
vollständig zu leeren.
Um auch größere Bobinenwagen auf einfache Weise in den
Behälter ausleeren zu können, ist es günstig, wenn auf der
dem Förderband abgewandten Seite des Behälters eine
Hubvorrichtung zum Anheben und Auskippen eines
Transportwagens für die Spinnhülsen vorgesehen ist. Diese
Vorrichtung kann ferner auch dafür vorgesehen werden, den
Transportwagen beim Befüllen mit aus der Spinnmaschine
kommenden bewickelten Kopsen langsam abzusenken, so daß es
nicht mehr erforderlich ist, wie bisher üblich in den
Bobinenwagen einen Federboden vorzusehen, der sich mit
zunehmender gewichtsmäßiger Belastung nach unten bewegt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht die
erfindungsgemäße Vorrichtung an der Übergabestelle
einer Spinnmaschine,
Fig. 2 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf
die Vorrichtung aus Fig. 1,
Fig. 3 in einer vergrößerten Ansicht einen Schnitt entlang
der Linie III-III aus Fig. 2 mit Blick auf den
Senkrechtförderer,
Fig. 4 in vergrößerter Ansicht das Detail IV aus Fig. 3,
und
Fig. 5 einen Horizontalschnitt durch die Vorrichtung
entlang der Linie V-V in Fig. 3.
In Fig. 1 ist in einer Seitenansicht schematisch eine
herkömmliche Spinnmaschine 1 dargestellt, an die eine
erfindungsgemäße Vorrichtung angebaut ist.
Die Spinnmaschine 1 umfaßt an einem vorderen Teil 2 einen
automatischen Einzug 3 für lagerichtig vorgelegte
Spinnhülsen und einen sich darunter anschließenden Schacht
4 mit Wendemöglichkeit für die Spinnhülsen. Unterhalb des
Schachtes schließt sich das Hülseneinzugsband 5 an, mit
dem die Spinnhülsen den einzelnen, hier der
Übersichtlichkeit halber nicht dargestellten,
Spinnstellen zugeführt werden.
In der anderen Richtung schließt sich an das
Hülseneinzugsband ein weiteres, schräg nach oben
gerichtetes Transportband 6 an, mit dem die an den
Spinnstellen bewickelten Hülsen, die sogenannten Kopse
oder Bobinen, in einen bereitstehenden Bobinenwagen 7
eingelegt werden. Bei den soeben beschriebenen
Spinnmaschinen 1 werden die leeren Spinnhülsen bislang in
sogenannten Hülsenbehältern parallel zueinander angeordnet
und lagerichtig zugeführt.
Beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung werden die
Hülsenbehälter, deren Lage in den Fig. 1 und 2 durch
gestrichelte Linien 8 angedeutet ist, durch eine
Vorrichtung ersetzt, die im folgenden näher beschrieben
wird.
Da die Spinnmaschine 1, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist,
zwei nebeneinander angeordnete Einzüge 3 und 3, aufweist,
weist auch die erfindungsgemäße Vorrichtung 2
nebeneinander angeordnete Senkrechtförderer 9 und 9′ auf.
Die Senkrechtförderer bestehen im wesentlichen aus an
senkrecht umlaufenden Riemen 11 befestigten, horizontal
angeordneten Mitnehmerleisten 10 und 10′. Ferner bilden
die Senkrechtförderer 9 und 9′ eine senkrechte Wand eines
zur Aufnahme der Hülsen vorgesehenen Speicherbehälters 12.
Der Speicherbehälter 12 erstreckt sich über die gesamte
Breite beider nebeneinander angeordneter Senkrechtförderer
9 und 9′ und weist einen zu den Senkrechtförderern hin
geneigten Boden 13 auf. Der Neigungswinkel α des Bodens
zur Horizontalen beträgt bei dem hier gezeigten
Ausführungsbeispiel ca. 20o.
Ferner wird der Speicherbehälter 2 durch zwei seitliche
Wände 14 und 15 eingegrenzt, die einerseits von oben
trichterartig zum Boden 3 und andererseits auch
trichterartig nach vorne zu den Senkrechtförderern 9 und
9′ zulaufen. In der Mitte ist der Speicherbehälter 12
durch eine Trennwand 16 in zwei, den jeweiligen
Senkrechtförderern 9 bzw. 9′ zugeordneten
Zwischenspeichern 17 und 18 unterteilt. Die Höhe der
Trennwand beträgt etwa lediglich ein Drittel der Höhe der
beiden Seitenwände 14 und 15. An dem den Förderbändern
abgewandten Ende des Speicherbehälters 12 weisen die
beiden Seitenwände 14 und 15 einen Abstand voneinander
auf, der größer ist als die Breite des Bobinenwagens 7. An
dieser Seite des Speicherbehälters 12 ist zudem eine Hub
und Kippvorrichtung 19 vorgesehen, mit welcher der
Bobinenwagen 7 untergriffen, angehoben und um eine in Höhe
des Speicherbehälters 12 liegende horizontale Achse 20
geschwenkt werden kann, bis die dem Speicherbehälter 12
zugewandte Seitenwand 21 des Bobinenwagens 7 mit dem
Boden 13 des Speicherbehälters 12 in einer Ebene liegt.
Durch den an der Traggabel 22 angreifenden
Hydraulikzylinder 23 kann der Bobinenwagen 12 auch in
beliebigen Zwischenstellungen angehalten bzw.
kontinuierlich wieder abgesenkt werden.
Anhand der Fig. 3 bis 5 werden nun die Senkrechtförderer
und ihre Zuordnung zum Speicherbehälter näher erläutert.
Die Mitnehmerleisten 10 und 10′ der Senkrechtförderer
sind an jeweils zwei paarweise umlaufenden Zahnriemen 11,
11′ befestigt, wobei an den Zahnriemen 11, 11′
Kunststoffklötzchen 24 angegossen sind, an denen die
Mitnehmerleisten 10, 10′ angeschraubt sind. Die Zahnriemen
11 und 11′ sind seitlich von Gleitwänden 25, 26 und 27
eingerahmt, auf denen die Mitnehmerleisten 10, 10′
entlanggleiten. Betrachtet man die Mitnehmerleisten 10,
10′ vom Speicherbehälter 12 her, so ist deren Oberseite 28
schräg ausgebildet, so daß die Berührungslinie 29 eine auf
einer Mitnehmerleiste 10 aufliegenden Hülse 30 einen
Abstand a aufweist, der größer ist als der größte Radius
R der konischen Spinnhülsen 30. Auf diese Weise werden die
Hülsen 30 stets an den die Zahnriemen 11 seitlich
einrahmenden Gleitwände 25, 26 und 27 anliegend gehalten.
Die Breite B einer Mitnehmerleiste 10 ist kleiner als der
größte Durchmesser D einer Hülse 30, aber größer als der
größte Radius R einer Hülse 30.
Der Abstand A zwischen der dem Senkrechtförderer 9
zugewandten Vorderkante 31 des Bodens 13 des
Speicherbehälters 12 und den Gleitwänden 25 bis 27 des
Senkrechtförderers 9 ist größer als die Breite B einer
Mitnehmerleiste 10 und kleiner als der größte Durchmesser
D einer Spinnhülse 30. In jedem Fallist der Abstand A
kleiner als die Summe aus kleinstem Durchmesser d einer
Hülse 30 und Breite B einer Mitnehmerleiste 10.
Wie besonders gut aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist im
oberen Bereich des Senkrechtförderers 9 in eine der
Gleitwände 25 ein Gewindestift 32 eingeschraubt, der
jedoch geringfügig über die Vorderseite der Gleitwände
hinaussteht. Damit die Mitnehmerleisten 10 durch den
Gewindestift 32 nicht behindert sind, sind in den
Mitnehmerleisten 10 entsprechende Aussparungen vorgesehen,
die in der Zeichnung jedoch der Übersichtlichkeit halber
nicht dargestellt sind.
Oberhalb des Gewindestifts 32 ist ein Auswerfer 33
angeordnet, der einen mittels eines pneumatischen
Kurzhubzylinders 34 betätigbaren, hin und her bewegbaren
Auswerfstift 35 umfaßt. Der Auswerfer 33 ist, wie später
noch erläutert wird, an eine Zähleinrichtung
angeschlossen, die eine Lichtschranke 36 umfaßt, die auf
der dem Speicherbehälter 12 abgewandten Seite des
Senkrechtförderers 9 angebracht ist und die mit dem
Senkrechtförderer 9 geförderten Spinnhülsen zählt.
Wie in diesem Zusammenhang aus den Fig. 1 und 2
ersichtlich ist, ist bei jedem Senkrechtförderer 9, 9′
unterhalb des Auswerfers 33 eine Rutsche 37, 37′
vorgesehen, auf welche die mittels des Auswerfers 33
abgeworfenen Spinnhülsen fallen. Die auf die Rutschen 37,
37′ gefallenen Hülsen 30 rutschen entlang der Rutsche
jeweils in den Zwischenspeicher 18 bzw. 17 des jeweils
anderen Senkrechtförderers 9, bzw. 9 (vgl. Fig. 1).
Auf der dem Speicherbehälter 12 abgewandten Seite der
Senkrechtförderer 9, 9′ ist eine Rückwand 38 angeordnet,
die zusammen mit der Rückseite der Senkrechtförderer einen
Schacht 39 bildet, in dem die Hülsen 30 nach unten
gefördert werden, wobei die Hülsen dann auf den nun nach
oben gekehrten Unterseiten 40 der Mitnehmerleisten 10, 10′
aufliegen. Der Abstand der Rückwand 38 zu den
Mitnehmerleisten 10, 10′ ist so gewählt, daß die Hülsen 30
nicht nach unten durchfallen können.
Am unteren Umlenkende der Senkrechtförderer 9, 9′ ist ein
Zuführkanal 41 vorgesehen, in dem die Hülsen 30 parallel
zueinander abgelegt werden und von der nicht mehr
dargestellten, weil bekannten, Einzugsvorrichtung 3, 3,
der Spinnmaschine 1 eingezogen werden.
Im folgenden wird die Wirkungs- und Funktionsweise der
erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert.
An der in der Zeichnung nicht näher dargestellten
Spulmaschine wird der Bobinenwagen 7 mit den dort
anfallenden leeren Spinnhülsen befüllt. Da der
Bobinenwagen in sämtlichen Abmessungen größer ist als die
zu transportierenden Spinnhülsen, liegen die Spinnhülsen
ungeordnet und durcheinander in dem Bobinenwagen 7 vor.
Der so gefüllte Bobinenwagen wird dann von der
Spulmaschine zu den Spinnmaschinen gefahren und dort
mittels der Hub- und Kippvorrichtung 19 in den
Speicherbehälter 12 entleert. Da die Trennwand 16 zwischen
den beiden Zwischenspeichern 17 und 18 des
Speicherbehälters nicht so hoch ist wie die beiden
Seitenwände, verteilen sich die Spinnhülsen 30 anzahlmäßig
relativ gut auf beide Zwischenspeicher 17 und 18, da die
Spinnhülsen bei gefülltem Speicherbehälter 12 auch noch
oberhalb der Trennwand 16 liegen.
Wenn die Vorrichtung in Betrieb genommen wird, bewegen
sich die dem Speicherbehälter 12 zugewandten
Mitnehmerleisten 10, 10′ nach oben. Dabei wird der in dem
Speicher vor liegende ungeordnete Haufen an Spinnhülsen
durchgemischt, bis an der Vorderkante 31 des
Speicherbehälterbodens 13 auch einmal eine Hülse parallel
zum Senkrechtförderer vorliegt. Eine solche Hülse wird
dann von einer Mitnehmerleiste 10 bzw. 10′ erfaßt und nach
oben gefördert. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis die
Zwischenspeicher 17, 18 des Speicherbehälters 12
vollständig entleert sind, wobei der schräg angeordnete
Boden 13 dafür sorgt, daß sämtliche Spinnhülsen den
Senkrechtförderern 9 bzw. 9′ zugeführt werde.
Nun kann es vorkommen, daß zwei Spinnhülsen übereinander
auf einer Mitnehmerleiste 10 bzw. 10′ aufliegen, was
jedoch nicht erwünscht ist. Ein solches Spinnhülsenpaar
passiert den Gewindestift 32 im oberen Bereich eines
Senkrechtförderers 9 bzw. 9′, wodurch die oben liegende
Spinnhülse um einen geringen Betrag von der Gleitwand 36
weggedrückt wird. Dieser geringe Betrag reicht aus, daß
die obere Spinnhülse 30 "Übergewicht" bekommt und von der
unteren Spinnhülse herunter in den Speicherbehälter 12
fällt. Auch die darunterliegende Spinnhülse wird durch den
Gewindestift 32 von der Gleitewand abgedrückt, kehrt
jedoch anschließend wieder zur Gleitwand 26 zurück, da die
Breite B der Mitnehmerleisten so bemessen ist, daß die
Spinnhülsen 30 nicht durch den Gewindestift 32 von deren
Oberseite 28 heruntergestoßen werden.
Die nach oben geförderten Spinnhülsen 30 fallen auf der
dem Speicherbehälter 12 abgewandten Seite in den durch den
Senkrechtförderer 9 bzw. 9′ und die Rückwand 38 gebildeten
Schacht 39, wobei sie von der Unterseite 40 der
vorauseilenden Mitnehmerleiste 10 bzw. 10′ aufgefangen und
nach unten transportiert werden, wo die Spinnhülsen durch
eine Schrägfläche 42 und eine Abstreiferbürste 43 in den
Zuführkanal 41 gelangen. Von dort aus übernimmt die an
sich bekannte Einzugsvorrichtung der bekannten
Spinnmaschinen den Weitertransport der Spinnhülsen zu den
einzelnen Spinnstellen.
Dammit die Spinnhülsen während des Abwärtstransports in
dem Schacht 39 auf den Zuführkanal 41 zentriert werden,
sind an der Rückwand 38 nach unten zulaufende
Führungsleisten 44 vorgesehen.
Um einerseits die Sortierleistung der Senkrechtförderer 9,
9′ zu erhöhen und andererseits zu verhindern, daß sich
Spinnhülsen verklemmen, ist die Breite der
Zwischenspeicher, also der Abstand zwischen der Trennwand
16 und einer Seitenwand 14 bzw. 15 im Bereich der
Vorderkante 31 des Bodens 13 so gewählt, daß er der
anderthalbfachen Länge einer Spinnhülse 30 entspricht. Wie
aus Fig. 5 ersichtlich ist, dienen die Seitenwände 14 und
15 wie auch die Trennwand 16 zum Führen der
Mitnehmerleisten 10, 10′, die an ihren freien Enden
entsprechende Führungsabsätze 45 aufweisen.
Während des Ordnens und Zuführens der Spinnhülsen werden
diese vermittels der Lichtschranke 36 gezählt. Wenn nun
z. B. der erste Zwischenspeicher leer ist und nur noch aus
dem anderen Zwischenspeicher 18 gefördert wird, wird der
zahlenmäßige Unterschied wie folgt ausgeglichen.
Aufgrund des durch die Lichtschranken 36 bzw. 36′
ermittelten zahlenmäßigen Unterschieds wird der Auswerfer
33 betätigt, dessen Auswerfstift 35 die Spinnhülsen von
den jeweiligen Mitnehmerleisten 10 bzw. 10′ herunterwirft.
Diese heruntergeworfenen Spinnhülsen 30 gelangen über die
Rutsche 37 in den jeweils anderen Zwischenspeicher, also
in den leeren Zwischenspeicher 17, der auf diese Weise
wieder aufgefüllt wird, so daß der andere
Senkrechtförderer dem anderen Einzug der Spinnmaschine
wieder leere Spinnhülsen zuführt. Auf diese Weise läßt
sich eine ungenaue Verteilung der in den beiden
Zwischenspeichern 17 und 18 ungeordnet vorliegenden
Spinnhülsen ausgleichen.
Nachdem alle Spinnstellen der Spinnmaschine mit leeren
Spinnhülsen versorgt wurden, kann die Spinnmaschine in
gewohnter Weise arbeiten. Die bewickelten Hülsen, also die
Kopse bzw. Bobinen, werden dann über das Hülseneinzugsband
5 und das Transportband 6 aus der Maschine
herausgefördert und gelangen in den Bobinenwagen 7.
Während bei herkömmlichen Bobinenwagen 7 stets ein
Federboden vorgesehen war, um die Fallhöhe der ersten, in
den Bobinenwagen 7 abzulegenden Kopse zu verringern, ist
dies bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht mehr
nötig, da der Bobinenwagen mit der Hub- und Kippvorrichtung
während des Füllens langsam aus der in Fig. 1 gestrichelt
dargestellten Lage nach unten geschwenkt und schließlich
auf den Boden abgesetzt werden kann, ohne daß die Kopse
größere Fallhöhen zurück legen müssen.
Aus alledem wird deutlich, daß das Beschicken und
Entsorgen der Spinnmaschinen mit Hülsen bzw. Kopse mit
demselben Transportbehälter, nämlich dem Bobinenwagen,
durchgeführt werden kann, ohne daß irgendwelche Leerwege
entstehen. Obgleich nicht beschrieben, ist es jedoch auch
denkbar, die erfindungsgemäße Vorrichtung aus
Speicherbehälter 12 und Senkrechtförderer 9 im
Zusammenhang mit einem geschlossenen Verbundsystem zu
verwenden, bei dem die leeren Hülsen von der Spulmaschine
über ein Förderband in den Speicherbehälter 12 gefördert
und erst dort geordnet und dem Einzug 3 der Spinnmaschine
1 lagegerecht zugeführt werden.
Anstelle eines Auswerferstiftes 35 kann vorteilhaft auch
eine angesteuerte Blasdüse als Auswerfer verwendet werden.
Claims (26)
1. Verfahren zum Zuführen von aus einer Spulmaschine
stammenden leeren Spinnhülsen (30) zu einer
Einzugsvorrichtung (3, 3′) einer Spinnmaschine (1),
welcher Einzugsvorrichtung (3, 3′) die Spinnhülsen
parallel zueinander ausgerichtet vorzulegen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spinnhülsen (30) im unorientierten
Zustand von der Spulmaschine zu der Spinnmaschine (1)
transportiert werden, dort im unorientierten Zustand
zwischengespeichert und anschließend, selbsttätig parallel
zueinander ausgerichtet und der Einzugsvorrichtung (3, 3′)
nacheinander zugeführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Spinnhülsen (30)
einer zwei nebeneinander angeordnete Einzugsvorrichtungen
(3, 3′) aufweisenden Spinnmaschine (1) zugeführt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die unorientierten Spinnhülsen
(30) getrennt zwischengespeichert und ausgerichtet werden,
wobei die jeweils ausgerichteten Hülsen (30) gezählt
werden und wobei ferner bei Vorliegen eines zahlenmäßigen
Unterschieds die überzähligen Spinnhülsen (30) selbsttätig
in den jeweils anderen Zwischenspeicher (17 bzw. 18)
zurückgeführt werden.
3. Vorrichtung zum Zuführen von leeren Spinnhülsen zu
einer Einzugsvorrichtung (3, 3′) einer die leeren
Spinnhülsen mit Garn bewickelnden Textilmaschine (1),
insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Textilmaschine
mindestens ein Zwischenspeicher (12, 17, 18) in
Behälterform vorgesehen ist, in welchen die leeren
Spinnhülsen (30) im unorientierten Zustand einbringbar
sind, und daß eine der Behälterwände zumindest teilweise
als Senkrechtförderer (9, 9′) mit aufwärts weisender
Förderrichtung ausgebildet ist, an welchem quer zur
Förderrichtung horizontal ausgerichtete und parallel
zueinander beabstandete Mitnehmerleisten (10, 10′)
vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter (12) eine zum Senkrechtförderer (9, 9′)
hin nach unten geneigte Bodenfläche (13) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Neigungswinkel (a) der Bodenfläche (13),
gemessen zur Horizontalen etwa zwischen 10 bis 25o liegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (a) der
Bodenfläche etwa zwischen 15 und 20o liegt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (12) zwei sich einander
gegenüberliegende Seitenwände (14, 15) aufweist, die in
Richtung des Behälterbodens (13) und in Richtung auf den
Senkrechtförderer (9, 9′) zusammenlaufen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand der Seitenwände (14, 16;
15, 16) im Bereich des Senkrechtförderers (9; 9′) in Nähe
des Behälterbodens (13) größer ist als die Länge einer
Spinnhülse (30) und kleiner als die anderthalbfache Länge
einer Spinnhülse (30).
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der dem Senkrechtförderer
(9, 9′) zugewandten Kante (31) des Behälterbodens und dem
Senkrechtförderer (9, 9′) ein Abstand (A) vorgesehen ist,
der größer ist als die Breite (B) einer Mitnehmerleiste
(10, 10′) und kleiner als die Summe aus der Breite (B)
einer Mitnehmerleiste (10, 10′) und dem kleinsten
Durchmesser (d) einer Spinnhülse (30).
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge einer Mitnehmerleiste (10,
10′) größer ist als die Länge einer Spinnhülse (30) und
kleiner als die anderthalbfache Länge einer Spinnhülse
(30).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Senkrechtförderer (9, 9′)
mindestens einen umlaufenden Riemen (11, 11′) aufweist, an
dem die Mitnehmerleisten (10, 10′) befestigt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mitnehmerleisten (10, 10′) an auf
dem Riemen (11, 11′) angegossenen Klötzen (24)
festgeschraubt sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Senkrechtförderer (9, 9′)
zwei als Zahnriemen ausgebildete Riemen (11, 11′)
aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der oder die Riemen (11, 11′) schmaler
als die Mitnehmerleisten (10, 10′) lang sind, und daß der
oder die Riemen (10, 10′) seitlich von feststehenden
Gleitwänden (25, 26, 27; 25,′, 26′, 27′) eingerahmt sind,
auf denen die Mitnehmerleisten (10, 10′) verschiebbar
durch die Riemen (11, 11′) gehalten sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden freien Enden der
Mitnehmerleisten (10, 10′) Führungsabsätze (45)
ausgebildet sind, die in seitlich neben dem
Senkrechtförderer (9, 9′) angeordnete Führungsschienen
eingreifen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschienen von den Seitenwänden (14, 15, 16)
des Behälters (12) gebildet werden.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Abstreifen von auf den
Mitnehmerleisten (10, 10′) übereinander liegenden
Spinnhülsen (30) an den Gleitwänden (25, 26, 27; 25′, 26′,
27′) Abstreifnocken (32) angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberseite (28) der
Mitnehmerleisten (10, 10′) so ausgebildet ist, daß die
Spinnhülsen (30) entlang einer Berührungslinie (29) auf
der Oberseite (28) der Mitnehmerleisten (10, 10′)
aufliegen, welche Berührungslinie einen Abstand (a) von
den Gleitwänden (25, 26, 27) aufweist, der größer ist als
der größte Radius (R) der Spinnhülsen (30).
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der dem Behälter (12) abgewandten,
mit ihrer Förderrichtung nach unten weisenden Seite des
Senkrechtförderers (9, 9′) eine Rückwand (38) angebracht
ist, deren Abstand von den Mitnehmerleisten (10, 10′)
kleiner ist als der kleinste Durchmesser (d) einer
Spinnhülse (30).
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der dem Senkrechtförderer (9, 9′)
zugewandten Seite der Rückwand (38) seitliche, nach unten
zusammenlaufende Führungsleisten (44) vorgesehen sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß seitlich nebeneinander zwei
Senkrechtförderer (9, 9′) angeordnet sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter (12) eine Trennwand (176) aufweist, durch
welche jedem der Senkrechtförderer (9, 9′) ein
Zwischenspeicher (17, 18) etwa gleicher Größe zugeordnet
ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der Trennwand (16) ca. ein Drittel der Höhe
der Seitenwände (14, 15) des Behälters (12) beträgt.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Zählwerk (36) zum Zählen der mit
je einem der Senkrechtförderer (9, 9′) transportierten
Spinnhülsen (30) vorgesehen ist, und daß auf der dem
Behälter (12) zugewandten Seite eines jeden
Senkrechtförderers (9, 9′) ein in Abhängigkeit des
Zählwerks (36) steuerbarer Auswerfer (33) zum Zurückwerfen
von Spinnhülsen (30) in den Behälter (12) vorgesehen ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß unterhalb des Auswerfers (33) jeweils eine schräg nach
unten zum Zwischenspeicher (18; 17) des anderen
Senkrechtförderers (9′; 9) hin geneigte Rutsche (37, 37′)
vorgesehen ist, auf welche die von einem Auswerfer (33)
abgeworfenen Spinnhülsen (30) fallen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der dem Senkrechtförderer (9, 9′)
abgewandten Seite des Behälters (12) eine Hub- und
Kippvorrichtung (19) zum Heben und Auskippen eines
Transportwagens (7) für die Spinnhülsen (30) vorgesehen
ist.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE19904042309 DE4042309A1 (de) | 1990-09-05 | 1990-09-05 | Verfahren zum transportieren von kopsen und huelsen zwischen spinn- und spulmaschinen |
| DE19904028160 DE4028160A1 (de) | 1990-09-05 | 1990-09-05 | Verfahren und vorrichtung zum zufuehren von leeren spinnhuelsen |
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