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DE4028160A1 - Verfahren und vorrichtung zum zufuehren von leeren spinnhuelsen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum zufuehren von leeren spinnhuelsen

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Publication number
DE4028160A1
DE4028160A1 DE19904028160 DE4028160A DE4028160A1 DE 4028160 A1 DE4028160 A1 DE 4028160A1 DE 19904028160 DE19904028160 DE 19904028160 DE 4028160 A DE4028160 A DE 4028160A DE 4028160 A1 DE4028160 A1 DE 4028160A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spinning
sleeves
container
vertical conveyor
tubes
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19904028160
Other languages
English (en)
Inventor
Lothar Eichler
Uwe Sonntag
Otto Weich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MLR MASCHINEN LOGISTIK RATIONA
Original Assignee
MLR MASCHINEN LOGISTIK RATIONA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MLR MASCHINEN LOGISTIK RATIONA filed Critical MLR MASCHINEN LOGISTIK RATIONA
Priority to DE19904042309 priority Critical patent/DE4042309A1/de
Priority to DE19904028160 priority patent/DE4028160A1/de
Priority to PCT/EP1991/001686 priority patent/WO1992004268A1/de
Publication of DE4028160A1 publication Critical patent/DE4028160A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H49/00Unwinding or paying-out filamentary material; Supporting, storing or transporting packages from which filamentary material is to be withdrawn or paid-out
    • B65H49/38Skips, cages, racks, or containers, adapted solely for the transport or storage of bobbins, cops, or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H2701/00Handled material; Storage means
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    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments

Landscapes

  • Replacing, Conveying, And Pick-Finding For Filamentary Materials (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Zuführen von aus einer Spulmaschine stammenden leeren Spinnhülsen zu einer Einzugsvorrichtung einer Spinnmaschine, welcher Einzugsvorrichtung die Spinnhülsen parallel zueinander ausgerichtet vorzulegen sind. Ferner bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zum Zuführen von leeren Spinnhülsen zu einer Einzugsvorrichtung einer die leeren Spinnhülsen mit Garn bewickelnden Textilmaschine, insbesondere zur Durchführung des zuvor angegebenen Verfahrens.
In der Spinnerei ist in der Regel mehreren Spinnmaschinen eine Spulmaschine nachgeordnet. Die in den Spinnmaschinen anfallenden bewickelten Kopse werden in der Spulmaschine auf größere Spulen umgespult. Demzufolge fallen in der Spulmaschine leere Spinnhülsen an, die auf anhängende Restfäden untersucht, aussortiert und den Spinnmaschinen wieder zugeführt werden müssen. Bislang geht man dabei folgendermaßen vor. Nach dem Aussortieren der mit Restfäden behafteten Spinnhülsen werden die brauchbaren Spinnhülsen parallel zueinander in extra dafür vorgesehene Spinnhülsenbehälter eingelegt. Die Spinnhülsenbehälter, die eine Breite aufweisen, die etwa der Länge der Spinnhülsen entspricht, besitzen an ihrer Unterseite einen zu öffnenden Boden. Die in den Spinnhülsenbehältern geordnet abgelegten Spinnhülsen werden mit den Behältern zur Spinnmaschine transportiert und dort auf der Einzugsvorrichtung positioniert, wonach dann der Boden der Hülsenbehälter geöffnet wird. Die Einzugsvorrichtung der Spinnmaschine entnimmt sukzessive die parallel zueinander ausgerichteten Spinnhülsen aus dem Hülsenbehälter. Damit die Hülsen dann automatisch auf das Hülseneinzugsband der Spinnmaschine aufgesteckt werden, werden die Hülsen in dieser Einrichtung so sortiert, daß die große Öffnung der konischen Hülsen nach unten zeigt.
Obgleich sich diese Art der Zuführung der leeren Spinnhülsen an der Spinnmaschine mittlerweile durchgesetzt hat und in jedem Fall auch eine Verbesserung gegenüber der Zuführung der Spinnhülsen von Hand darstellt, weist die bekannte Verfahrensweise einige Nachteile auf. So sind z. B. getrennte Behälter nötig, um einerseits die bewickelten Kopse von der Spinnmaschine zur Spulmaschine zu transportieren, während für den Rücktransport der abgespulten Spinnhülsen der Spulmaschine zur Spinnmaschine die eingangs erwähnten Spinnhülsenbehälter verwendet werden müssen. Abgesehen davon, daß stets eine Reihe von Spinnhülsenbehältern sich im Umlauf befinden müssen, ist es auch erforderlich, sie von der Spinnmaschine zur Spulmaschine im geleerten Zustand zu befördern, so daß sich eine Reihe an sich nicht nutzbarer Transportwege ergeben. Ferner müssen die Hülsenkästen, die gefüllt immerhin ein Gewicht von ca. 30 kg aufweisen, unter schweren körperlichen Bedingungen auf die Einzugsvorrichtung der Spinnmaschine, somit immerhin auf ca. 1,20 m Höhe, angehoben werden.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das Verfahren und die Vorrichtung der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß auf besondere Spinnhülsenbehälter verzichtet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Spinnhülsen im unorientierten Zustand von der Spulmaschine zur Spinnmaschine transportiert werden, dort im unorientierten Zustand zwischengespeichert werden und anschließend selbsttätig parallel zueinander ausgerichtet und der Einzugsvorrichtung nacheinander zugeführt werden.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß kein gesonderter Behälter für den Transport der Spinnhülsen von der Spulmaschine zur Spinnmaschine benötigt wird. Ferner ist es möglich, den Bobinenwagen, der normalerweise für den Transport der Kopse von der Spinnmaschine zur Spulmaschine verwendet wird, auch für den Transport der leeren Spinnhülsen von der Spulmaschine zur Spinnmaschine zu verwenden, da die Spinnhülsen ja erst an der Spinnmaschine lagerichtig ausgerichtet werden. Auf diese Weise erspart man sich neben den besonderen Spinnhülsenbehältern auch Leerfahrten des Bobinenwagens von der Spulmaschine zu den Spinnmaschinen.
Bei Spinnmaschinen, die zwei nebeneinander angeordnete Einzugsvorrichtungen für die Spinnhülsen aufweisen, ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens vorgesehen, daß die unorientierten Spinnhülsen getrennt zwischengespeichert und ausgerichtet werden, wobei die jeweils ausgerichteten Hülsen gezählt werden, und wobei ferner bei Vorliegen eines zahlenmäßigen Unterschiedes die überzähligen Spinnhülsen selbsttätig in den jeweils anderen Zwischenspeicher zurückgeführt werden. Das hat den Vorteil, daß im Bedarfsfalle beiden Einzugsvorrichtungen der Spinnmaschine eine gleiche Anzahl von Spinnhülsen zugeführt wird, ohne daß die Bedienperson hierauf besonders achten müßte.
Bezüglich der Vorrichtung wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe dadurch gelöst, daß an der Textilmaschine mindestens ein Zwischenspeicher in Behälterform vorgesehen ist, in welchen die Spinnhülsen in unorientiertem Zustand einbringbar sind und daß eine der Behälterwände zumindest teilweise als Senkrechtförderer mit aufwärts weisender Förderrichtung ausgebildet ist, an welchem quer zur Förderrichtung horizontal ausgerichtete und parallel zueinander beabstandete Mitnehmerleisten vorgesehen sind.
Diese Vorrichtung eignet sich in besonderer Weise zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, da die von der Spulmaschine stammenden leeren Spinnhülsen z. B. mit dem Bobinenwagen im ungeordneten Zustand zur Spinnmaschine transportiert und dort in den Speicherbehälter ausgekippt werden können. Der Senkrechtförderer, der die leeren Spinnhülsen der Einzugsvorrichtung der Spinnmaschinen zuführt, richtet zugleich die Spinnhülsen in einer parallelen Anordnung zueinander aus. Dies geschieht dadurch, daß der Senkrechtförderer eine Behälterwand bildet und mit Mitnehmerleisten versehen ist, die in den im Speicherbehälter vorhandenen Haufen leerer Spinnhülsen eingreifen und diese ständig durchmischen, bis eine Spinnhülse auf einer Mitnehmerleiste zu liegen kommt, die dann von dem Senkrechtförderer aus dem Speicherbehälter herausgefördert wird. Dem Senkrechtförderer kommt somit eine Doppelfunktion zu.
In bevorzugter Weise kann der Behälter eine zum Senkrechtförderer hin nach unten geneigte Bodenfläche aufweisen. Die Neigung dieser Bodenfläche bewirkt, daß am Senkrechtförderer stets Spinnhülsen anliegen, die durch die Mitnehmerleisten durchmischt bzw. mitgenommen werden. Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn der Neigungswinkel der Bodenfläche, gemessen zur Horizontalen, etwa zwischen 10o und 25o, vorzugsweise 15o und 20o, liegt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann der Behälter ferner zwei einander gegenüberliegende Seitenwände aufweisen, die in Richtung des Behälterbodens und in Richtung auf den Senkrechtförderer zusammenlaufen. Dadurch wird der in dem Behälter vorliegende Haufen Spinnhülsen dem Senkrechtförderer praktisch trichterartig zugeführt, so daß bis zur letzten Spinnhülse immer mehrere Spinnhülsen an dem Durchmischungsvorgang beteiligt sind.
Bevorzugt wird, wenn der Abstand der Seitenwände im Bereich des Senkrechtförderers in Nähe des Behälterbodens größer ist als die Länge einer Spinnhülse und kleiner als die anderthalbfache Länge einer Spinnhülse. Dieser Abstandsbereich hat sich als günstig herausgestellt, um die Vereinzelung der Spinnhülsen durch den Senkrechtförderer zu beschleunigen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann zwischen der dem Senkrechtförderer zugewandten Kante des Behälterbodens und dem Senkrechtförderer ein Abstand vorgesehen sein, der größer ist als die Breite einer Mitnehmerleiste und kleiner als die Summe aus der Breite einer Mitnehmerleiste und dem kleinsten Durchmesser einer Spinnhülse. Auf diese Weise ist es möglich, daß dann, wenn eine Mitnehmerleiste an der Kante des Behälterbodens vorbei sich nach oben bewegt, eine auf dem Behälterboden aufliegende Spinnhülse in den Spalt zwischen Senkrechtförderer und Behälterboden hinein- und auf die nachfolgende untere Mitnehmerleiste fällt. Auch hierdurch wird die Vereinzelungsleistung der Vorrichtung weiter erhöht.
Wenn gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die enge einer Mitnehmerleiste größer ist als die enge einer Spinnhülse und kleiner als die anderthalbfache Länge einer Spinnhülse, kommt es einerseits nicht auf die genaue Lage einer Spinnhülse an, um lagerichtig von dem Senkrechtförderer mitgenommen zu werden, während andererseits ein gegenseitiges Verklemmen der Spinnhülsen verhindert wird.
Obgleich es auch denkbar wäre, als Senkrechtförderer Ketten mit Laschen oder einem Fördergurt vorzusehen, weist der Senkrechtförderer gemäß einer bevorzugten Bauweise mindestens einen umlaufenden Riemen auf, an dem die Mitnehmerleisten befestigt sind. Zum Anbringen der Mitnehmerleisten an dem oder den Riemen ist es günstig, wenn an dem Riemen Klötze angegossen sind, an denen die Mitnehmerleisten festgeschraubt werden.
Obgleich auch ein Paar parallellaufender Ketten geeignet wären, hat es sich als günstig herausgestellt, wenn der Senkrechtförderer zwei als Zahnriemen ausgebildete Riemen aufweist. Obgleich es auch denkbar wäre, die Mitnehmerleisten an einem breiten Fördergurt zu befestigen, dessen Breite sich über die gesamte Lange der Mitnehmerleisten erstreckt, wird bevorzugt, wenn der oder die Riemen schmaler als die Mitnehmerleisten lang sind und daß der oder die Riemen seitlich von feststehenden Gleitwänden eingerahmt sind, auf denen die Mitnehmerleisten verschiebbar durch die Riemen gehalten sind. Die seitlichen Gleitwände erstrecken sich in einer Ebene parallel zur Längserstreckung der Mitnehmerleisten, so daß die Mitnehmerleisten mit ihren seitlich über die Riemen hinausragenden Abschnitten auf den Gleitwänden entlanggleiten können. Die Gleitwände bilden dabei einen Teil der Behälterwand des Speicherbehälters.
Um auch bei Verwendung schmaler Zahnriemen ein Abheben der Mitnehmerleisten von den Gleitwänden auf einfache Weise verhindern zu können, wird bevorzugt, daß an den beiden freien Enden der Mitnehmerleisten Führungsabsätze ausgebildet sind, die in seitlich neben dem Senkrechtförderer angeordnete Führungsschienen eingreifen.
In besonders günstiger Weise können die Führungsschienen von den Seitenwänden des Behälters gebildet werden, der ja an den Senkrechtförderer angrenzt.
Um zu vermeiden, daß der Senkrechtförderer zwei Spinnhülsen unmittelbar übereinanderliegend aus dem Behälter fördert, wäre es an sich denkbar, den vertikalen Abstand zwischen zwei Mitnehmerleisten so gering zu machen, daß nur eine Spinnhülse mitgenommen werden kann; bevorzugt wird jedoch, daß an den Gleitwänden Abstreifnocken angeordnet sind, die die obere von zwei übereinander auf einer Mitnehmerleiste liegenden Spinnhülsen abstreifen, so daß diese in den Behälter zurückfällt und nur in die unmittelbar auf der Mitnehmerleiste liegende Spinnhülse weiterbefördert wird.
Um eine Kollision der Abstreifnocken mit den Mitnehmerleisten zu vermeiden, können in den Mitnehmerleisten entsprechende Aussparungen vorgesehen sein. Eine andere Möglichkeit wäre, die Abstreifnocken federgestützt zu lagern, so daß sie durch die Mitnehmerleisten hinter die Gleitwände zurückgedrängt werden.
Um eine besonders stabile Lage der unmittelbar auf den Mitnehmerleisten aufliegenden Spinnhülsen beim Aufwärtstransport mittels des Senkrechtförderers zu gewährleisten, ist es günstig, wenn die Oberseite der Mitnehmerleisten so ausgebildet ist, daß die Spinnhülsen entlang einer Berührungslinie auf der Oberseite der Mitnehmerleisten aufliegen, welche Berührungslinie einen Abstand von den die Riemen seitlich einrahmenden Gleitwänden hat, der größer ist als der größte Radius der Spinnhülsen. Somit liegen die unmittelbar auf den Mitnehmerleisten aufliegenden Spinnhülsen auch unmittelbar an den Gleitwänden an, was an sich bereits der Neigung entgegenwirkt, daß zwei Spinnhülsen übereinanderliegend transportiert werden. Sollte dies dennoch vorkommen, ist es ausreichend, wenn die Abstreifnocken die obere Spinnhülse um nur einen geringen Betrag von den Gleitwänden wegdrückt, nämlich so weit, bis der Schwerpunkt der oberen Spinnhülse auf der den Gleitwänden gegenüberliegenden Seite des Scheitelpunktes der unteren Spinnhülse liegt.
Für das Zuführen der Spinnhülsen zu der Einzugsvorrichtung der Spinnmaschine ist es günstig, wenn auf der dem Behälter abgewandten, mit ihrer Förderrichtung nach unten weisenden Seite des Senkrechtförderers eine Rückwand angebracht ist, deren Abstand von den Mitnehmerleisten kleiner ist als der kleinste Durchmesser einer Spinnhülse. Auf diese Weise wird auf der Rückseite des Senkrechtförderers ein Schacht gebildet, in dem die Spinnhülsen auf die Unterseite der in Transportrichtung vorderen Mitnehmerleiste fallen und entsprechend der Geschwindigkeit des Senkrechtförderers in dem Schacht nach unten geführt werden.
In diesem Zusammenhang ist es günstig, wenn auf der dem Senkrechtförderer zugewandten Seite der Rückwand seitliche, nach unten zusammen laufende Führungsleisten vorgesehen sind. Diese Führungsleisten zentrieren die Spinnhülsen und bringen sie in eine günstige Übergabeposition für die Einzugsvorrichtung.
Wenn die Vorrichtung für Spinnmaschinen vorgesehen werden soll, die zwei seitlich nebeneinander angeordnete Einzugsvorrichtungen aufweist, ist es günstig, wenn die Vorrichtung seitlich nebeneinander zwei Senkrechtförderer umfaßt. Obgleich es auch möglich wäre, zwei getrennte Behälter für die jeweiligen Senkrechtförderer vorzusehen, wird es bevorzugt, daß ein gemeinsamer Behälter vorgesehen ist, der eine Trennwand aufweist, durch welche jedem der Senkrechtförderer ein Zwischenspeicher etwa gleicher Größe zugeordnet ist. Das hat den Vorteil, daß zum Beschicken der Vorrichtung die ungeordneten Spinnhülsen aus einem Transportwagen in einen Behälter entleert werden können, ohne daß auf eine besondere Verteilung der Spinnhülsen geachtet werden müßte.
Es hat sich als günstig herausgestellt, wenn die Höhe der Trennwand ca. ein Drittel der Höhe der Seitenwände des Behälters beträgt. Wenn der Behälter mit Spinnhülsen aus einem Bobinenwagen befüllt wird, ist die Füllhöhe in der Regel höher als die Trennwand, so daß bei Abbau des sich über der Trennwand aufgebauten Hülsenbergs die Spinnhülsen in beiden Behälterhälften zahlenmäßig etwa gleich verteilt werden.
Um den beiden Einzugsvorrichtungen der Spinnmaschinen bedarfsweise eine gewünschte Anzahl von Spinnhülsen zuführen zu können, ist es günstig, wenn ein Zählwerk zum Zählen der mit je einem Senkrechtförderer transportierten Spinnhülsen vorgesehen ist und wenn ferner auf der dem Behälter zugewandten Seite eines jeden Senkrechtförderers ein in Abhängigkeit des Zählwerks steuerbarer Auswerfer zum Zurückwerfen von Spinnhülsen in den Behälter vorgesehen ist. Dieser Auswerfer kann entweder mechanisch mit einem ausfahrbaren Auswerferstift oder auch bevorzugt pneumatisch mit einer Blasdüse funktionieren.
Selbst wenn beide Senkrechtförderer einen gemeinsamen Antrieb aufweisen, kann auf diese Weise die Zufuhr von Spinnhülsen zu einer der Einzugsvorrichtungen gestoppt werden, während der anderen Einzugsvorrichtung der Spinnmaschine noch weiter Spinnhülsen zugeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist es besonders günstig, wenn unterhalb der Auswerfer jeweils eine schräg nach unten zum Zwischenspeicher des anderen Senkrechtförderers hingeneigte Rutsche vorgesehen ist, auf welche die von einem Auswerfer abgeworfenen Spinnhülsen fallen. Da somit die überzähligen Spinnhülsen des einen Zwischenspeichers in den anderen Zwischenspeicher gelangen, ist es möglich, beiden Einzugsvorrichtungen der Spinnmaschine gleich viele Spinnhülsen zuzuführen und dennoch den Behälter vollständig zu leeren.
Um auch größere Bobinenwagen auf einfache Weise in den Behälter ausleeren zu können, ist es günstig, wenn auf der dem Förderband abgewandten Seite des Behälters eine Hubvorrichtung zum Anheben und Auskippen eines Transportwagens für die Spinnhülsen vorgesehen ist. Diese Vorrichtung kann ferner auch dafür vorgesehen werden, den Transportwagen beim Befüllen mit aus der Spinnmaschine kommenden bewickelten Kopsen langsam abzusenken, so daß es nicht mehr erforderlich ist, wie bisher üblich in den Bobinenwagen einen Federboden vorzusehen, der sich mit zunehmender gewichtsmäßiger Belastung nach unten bewegt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Seitenansicht die erfindungsgemäße Vorrichtung an der Übergabestelle einer Spinnmaschine,
Fig. 2 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf die Vorrichtung aus Fig. 1,
Fig. 3 in einer vergrößerten Ansicht einen Schnitt entlang der Linie III-III aus Fig. 2 mit Blick auf den Senkrechtförderer,
Fig. 4 in vergrößerter Ansicht das Detail IV aus Fig. 3, und
Fig. 5 einen Horizontalschnitt durch die Vorrichtung entlang der Linie V-V in Fig. 3.
In Fig. 1 ist in einer Seitenansicht schematisch eine herkömmliche Spinnmaschine 1 dargestellt, an die eine erfindungsgemäße Vorrichtung angebaut ist.
Die Spinnmaschine 1 umfaßt an einem vorderen Teil 2 einen automatischen Einzug 3 für lagerichtig vorgelegte Spinnhülsen und einen sich darunter anschließenden Schacht 4 mit Wendemöglichkeit für die Spinnhülsen. Unterhalb des Schachtes schließt sich das Hülseneinzugsband 5 an, mit dem die Spinnhülsen den einzelnen, hier der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellten, Spinnstellen zugeführt werden.
In der anderen Richtung schließt sich an das Hülseneinzugsband ein weiteres, schräg nach oben gerichtetes Transportband 6 an, mit dem die an den Spinnstellen bewickelten Hülsen, die sogenannten Kopse oder Bobinen, in einen bereitstehenden Bobinenwagen 7 eingelegt werden. Bei den soeben beschriebenen Spinnmaschinen 1 werden die leeren Spinnhülsen bislang in sogenannten Hülsenbehältern parallel zueinander angeordnet und lagerichtig zugeführt.
Beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung werden die Hülsenbehälter, deren Lage in den Fig. 1 und 2 durch gestrichelte Linien 8 angedeutet ist, durch eine Vorrichtung ersetzt, die im folgenden näher beschrieben wird.
Da die Spinnmaschine 1, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, zwei nebeneinander angeordnete Einzüge 3 und 3, aufweist, weist auch die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 nebeneinander angeordnete Senkrechtförderer 9 und 9′ auf. Die Senkrechtförderer bestehen im wesentlichen aus an senkrecht umlaufenden Riemen 11 befestigten, horizontal angeordneten Mitnehmerleisten 10 und 10′. Ferner bilden die Senkrechtförderer 9 und 9′ eine senkrechte Wand eines zur Aufnahme der Hülsen vorgesehenen Speicherbehälters 12. Der Speicherbehälter 12 erstreckt sich über die gesamte Breite beider nebeneinander angeordneter Senkrechtförderer 9 und 9′ und weist einen zu den Senkrechtförderern hin geneigten Boden 13 auf. Der Neigungswinkel α des Bodens zur Horizontalen beträgt bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel ca. 20o.
Ferner wird der Speicherbehälter 2 durch zwei seitliche Wände 14 und 15 eingegrenzt, die einerseits von oben trichterartig zum Boden 3 und andererseits auch trichterartig nach vorne zu den Senkrechtförderern 9 und 9′ zulaufen. In der Mitte ist der Speicherbehälter 12 durch eine Trennwand 16 in zwei, den jeweiligen Senkrechtförderern 9 bzw. 9′ zugeordneten Zwischenspeichern 17 und 18 unterteilt. Die Höhe der Trennwand beträgt etwa lediglich ein Drittel der Höhe der beiden Seitenwände 14 und 15. An dem den Förderbändern abgewandten Ende des Speicherbehälters 12 weisen die beiden Seitenwände 14 und 15 einen Abstand voneinander auf, der größer ist als die Breite des Bobinenwagens 7. An dieser Seite des Speicherbehälters 12 ist zudem eine Hub­ und Kippvorrichtung 19 vorgesehen, mit welcher der Bobinenwagen 7 untergriffen, angehoben und um eine in Höhe des Speicherbehälters 12 liegende horizontale Achse 20 geschwenkt werden kann, bis die dem Speicherbehälter 12 zugewandte Seitenwand 21 des Bobinenwagens 7 mit dem Boden 13 des Speicherbehälters 12 in einer Ebene liegt. Durch den an der Traggabel 22 angreifenden Hydraulikzylinder 23 kann der Bobinenwagen 12 auch in beliebigen Zwischenstellungen angehalten bzw. kontinuierlich wieder abgesenkt werden.
Anhand der Fig. 3 bis 5 werden nun die Senkrechtförderer und ihre Zuordnung zum Speicherbehälter näher erläutert.
Die Mitnehmerleisten 10 und 10′ der Senkrechtförderer sind an jeweils zwei paarweise umlaufenden Zahnriemen 11, 11′ befestigt, wobei an den Zahnriemen 11, 11′ Kunststoffklötzchen 24 angegossen sind, an denen die Mitnehmerleisten 10, 10′ angeschraubt sind. Die Zahnriemen 11 und 11′ sind seitlich von Gleitwänden 25, 26 und 27 eingerahmt, auf denen die Mitnehmerleisten 10, 10′ entlanggleiten. Betrachtet man die Mitnehmerleisten 10, 10′ vom Speicherbehälter 12 her, so ist deren Oberseite 28 schräg ausgebildet, so daß die Berührungslinie 29 eine auf einer Mitnehmerleiste 10 aufliegenden Hülse 30 einen Abstand a aufweist, der größer ist als der größte Radius R der konischen Spinnhülsen 30. Auf diese Weise werden die Hülsen 30 stets an den die Zahnriemen 11 seitlich einrahmenden Gleitwände 25, 26 und 27 anliegend gehalten.
Die Breite B einer Mitnehmerleiste 10 ist kleiner als der größte Durchmesser D einer Hülse 30, aber größer als der größte Radius R einer Hülse 30.
Der Abstand A zwischen der dem Senkrechtförderer 9 zugewandten Vorderkante 31 des Bodens 13 des Speicherbehälters 12 und den Gleitwänden 25 bis 27 des Senkrechtförderers 9 ist größer als die Breite B einer Mitnehmerleiste 10 und kleiner als der größte Durchmesser D einer Spinnhülse 30. In jedem Fallist der Abstand A kleiner als die Summe aus kleinstem Durchmesser d einer Hülse 30 und Breite B einer Mitnehmerleiste 10.
Wie besonders gut aus Fig. 4 ersichtlich ist, ist im oberen Bereich des Senkrechtförderers 9 in eine der Gleitwände 25 ein Gewindestift 32 eingeschraubt, der jedoch geringfügig über die Vorderseite der Gleitwände hinaussteht. Damit die Mitnehmerleisten 10 durch den Gewindestift 32 nicht behindert sind, sind in den Mitnehmerleisten 10 entsprechende Aussparungen vorgesehen, die in der Zeichnung jedoch der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt sind.
Oberhalb des Gewindestifts 32 ist ein Auswerfer 33 angeordnet, der einen mittels eines pneumatischen Kurzhubzylinders 34 betätigbaren, hin und her bewegbaren Auswerfstift 35 umfaßt. Der Auswerfer 33 ist, wie später noch erläutert wird, an eine Zähleinrichtung angeschlossen, die eine Lichtschranke 36 umfaßt, die auf der dem Speicherbehälter 12 abgewandten Seite des Senkrechtförderers 9 angebracht ist und die mit dem Senkrechtförderer 9 geförderten Spinnhülsen zählt.
Wie in diesem Zusammenhang aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, ist bei jedem Senkrechtförderer 9, 9′ unterhalb des Auswerfers 33 eine Rutsche 37, 37′ vorgesehen, auf welche die mittels des Auswerfers 33 abgeworfenen Spinnhülsen fallen. Die auf die Rutschen 37, 37′ gefallenen Hülsen 30 rutschen entlang der Rutsche jeweils in den Zwischenspeicher 18 bzw. 17 des jeweils anderen Senkrechtförderers 9, bzw. 9 (vgl. Fig. 1).
Auf der dem Speicherbehälter 12 abgewandten Seite der Senkrechtförderer 9, 9′ ist eine Rückwand 38 angeordnet, die zusammen mit der Rückseite der Senkrechtförderer einen Schacht 39 bildet, in dem die Hülsen 30 nach unten gefördert werden, wobei die Hülsen dann auf den nun nach oben gekehrten Unterseiten 40 der Mitnehmerleisten 10, 10′ aufliegen. Der Abstand der Rückwand 38 zu den Mitnehmerleisten 10, 10′ ist so gewählt, daß die Hülsen 30 nicht nach unten durchfallen können.
Am unteren Umlenkende der Senkrechtförderer 9, 9′ ist ein Zuführkanal 41 vorgesehen, in dem die Hülsen 30 parallel zueinander abgelegt werden und von der nicht mehr dargestellten, weil bekannten, Einzugsvorrichtung 3, 3, der Spinnmaschine 1 eingezogen werden.
Im folgenden wird die Wirkungs- und Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung näher erläutert.
An der in der Zeichnung nicht näher dargestellten Spulmaschine wird der Bobinenwagen 7 mit den dort anfallenden leeren Spinnhülsen befüllt. Da der Bobinenwagen in sämtlichen Abmessungen größer ist als die zu transportierenden Spinnhülsen, liegen die Spinnhülsen ungeordnet und durcheinander in dem Bobinenwagen 7 vor. Der so gefüllte Bobinenwagen wird dann von der Spulmaschine zu den Spinnmaschinen gefahren und dort mittels der Hub- und Kippvorrichtung 19 in den Speicherbehälter 12 entleert. Da die Trennwand 16 zwischen den beiden Zwischenspeichern 17 und 18 des Speicherbehälters nicht so hoch ist wie die beiden Seitenwände, verteilen sich die Spinnhülsen 30 anzahlmäßig relativ gut auf beide Zwischenspeicher 17 und 18, da die Spinnhülsen bei gefülltem Speicherbehälter 12 auch noch oberhalb der Trennwand 16 liegen.
Wenn die Vorrichtung in Betrieb genommen wird, bewegen sich die dem Speicherbehälter 12 zugewandten Mitnehmerleisten 10, 10′ nach oben. Dabei wird der in dem Speicher vor liegende ungeordnete Haufen an Spinnhülsen durchgemischt, bis an der Vorderkante 31 des Speicherbehälterbodens 13 auch einmal eine Hülse parallel zum Senkrechtförderer vorliegt. Eine solche Hülse wird dann von einer Mitnehmerleiste 10 bzw. 10′ erfaßt und nach oben gefördert. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis die Zwischenspeicher 17, 18 des Speicherbehälters 12 vollständig entleert sind, wobei der schräg angeordnete Boden 13 dafür sorgt, daß sämtliche Spinnhülsen den Senkrechtförderern 9 bzw. 9′ zugeführt werde.
Nun kann es vorkommen, daß zwei Spinnhülsen übereinander auf einer Mitnehmerleiste 10 bzw. 10′ aufliegen, was jedoch nicht erwünscht ist. Ein solches Spinnhülsenpaar passiert den Gewindestift 32 im oberen Bereich eines Senkrechtförderers 9 bzw. 9′, wodurch die oben liegende Spinnhülse um einen geringen Betrag von der Gleitwand 36 weggedrückt wird. Dieser geringe Betrag reicht aus, daß die obere Spinnhülse 30 "Übergewicht" bekommt und von der unteren Spinnhülse herunter in den Speicherbehälter 12 fällt. Auch die darunterliegende Spinnhülse wird durch den Gewindestift 32 von der Gleitewand abgedrückt, kehrt jedoch anschließend wieder zur Gleitwand 26 zurück, da die Breite B der Mitnehmerleisten so bemessen ist, daß die Spinnhülsen 30 nicht durch den Gewindestift 32 von deren Oberseite 28 heruntergestoßen werden.
Die nach oben geförderten Spinnhülsen 30 fallen auf der dem Speicherbehälter 12 abgewandten Seite in den durch den Senkrechtförderer 9 bzw. 9′ und die Rückwand 38 gebildeten Schacht 39, wobei sie von der Unterseite 40 der vorauseilenden Mitnehmerleiste 10 bzw. 10′ aufgefangen und nach unten transportiert werden, wo die Spinnhülsen durch eine Schrägfläche 42 und eine Abstreiferbürste 43 in den Zuführkanal 41 gelangen. Von dort aus übernimmt die an sich bekannte Einzugsvorrichtung der bekannten Spinnmaschinen den Weitertransport der Spinnhülsen zu den einzelnen Spinnstellen.
Dammit die Spinnhülsen während des Abwärtstransports in dem Schacht 39 auf den Zuführkanal 41 zentriert werden, sind an der Rückwand 38 nach unten zulaufende Führungsleisten 44 vorgesehen.
Um einerseits die Sortierleistung der Senkrechtförderer 9, 9′ zu erhöhen und andererseits zu verhindern, daß sich Spinnhülsen verklemmen, ist die Breite der Zwischenspeicher, also der Abstand zwischen der Trennwand 16 und einer Seitenwand 14 bzw. 15 im Bereich der Vorderkante 31 des Bodens 13 so gewählt, daß er der anderthalbfachen Länge einer Spinnhülse 30 entspricht. Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, dienen die Seitenwände 14 und 15 wie auch die Trennwand 16 zum Führen der Mitnehmerleisten 10, 10′, die an ihren freien Enden entsprechende Führungsabsätze 45 aufweisen.
Während des Ordnens und Zuführens der Spinnhülsen werden diese vermittels der Lichtschranke 36 gezählt. Wenn nun z. B. der erste Zwischenspeicher leer ist und nur noch aus dem anderen Zwischenspeicher 18 gefördert wird, wird der zahlenmäßige Unterschied wie folgt ausgeglichen.
Aufgrund des durch die Lichtschranken 36 bzw. 36′ ermittelten zahlenmäßigen Unterschieds wird der Auswerfer 33 betätigt, dessen Auswerfstift 35 die Spinnhülsen von den jeweiligen Mitnehmerleisten 10 bzw. 10′ herunterwirft. Diese heruntergeworfenen Spinnhülsen 30 gelangen über die Rutsche 37 in den jeweils anderen Zwischenspeicher, also in den leeren Zwischenspeicher 17, der auf diese Weise wieder aufgefüllt wird, so daß der andere Senkrechtförderer dem anderen Einzug der Spinnmaschine wieder leere Spinnhülsen zuführt. Auf diese Weise läßt sich eine ungenaue Verteilung der in den beiden Zwischenspeichern 17 und 18 ungeordnet vorliegenden Spinnhülsen ausgleichen.
Nachdem alle Spinnstellen der Spinnmaschine mit leeren Spinnhülsen versorgt wurden, kann die Spinnmaschine in gewohnter Weise arbeiten. Die bewickelten Hülsen, also die Kopse bzw. Bobinen, werden dann über das Hülseneinzugsband 5 und das Transportband 6 aus der Maschine herausgefördert und gelangen in den Bobinenwagen 7. Während bei herkömmlichen Bobinenwagen 7 stets ein Federboden vorgesehen war, um die Fallhöhe der ersten, in den Bobinenwagen 7 abzulegenden Kopse zu verringern, ist dies bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht mehr nötig, da der Bobinenwagen mit der Hub- und Kippvorrichtung während des Füllens langsam aus der in Fig. 1 gestrichelt dargestellten Lage nach unten geschwenkt und schließlich auf den Boden abgesetzt werden kann, ohne daß die Kopse größere Fallhöhen zurück legen müssen.
Aus alledem wird deutlich, daß das Beschicken und Entsorgen der Spinnmaschinen mit Hülsen bzw. Kopse mit demselben Transportbehälter, nämlich dem Bobinenwagen, durchgeführt werden kann, ohne daß irgendwelche Leerwege entstehen. Obgleich nicht beschrieben, ist es jedoch auch denkbar, die erfindungsgemäße Vorrichtung aus Speicherbehälter 12 und Senkrechtförderer 9 im Zusammenhang mit einem geschlossenen Verbundsystem zu verwenden, bei dem die leeren Hülsen von der Spulmaschine über ein Förderband in den Speicherbehälter 12 gefördert und erst dort geordnet und dem Einzug 3 der Spinnmaschine 1 lagegerecht zugeführt werden.
Anstelle eines Auswerferstiftes 35 kann vorteilhaft auch eine angesteuerte Blasdüse als Auswerfer verwendet werden.

Claims (26)

1. Verfahren zum Zuführen von aus einer Spulmaschine stammenden leeren Spinnhülsen (30) zu einer Einzugsvorrichtung (3, 3′) einer Spinnmaschine (1), welcher Einzugsvorrichtung (3, 3′) die Spinnhülsen parallel zueinander ausgerichtet vorzulegen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Spinnhülsen (30) im unorientierten Zustand von der Spulmaschine zu der Spinnmaschine (1) transportiert werden, dort im unorientierten Zustand zwischengespeichert und anschließend, selbsttätig parallel zueinander ausgerichtet und der Einzugsvorrichtung (3, 3′) nacheinander zugeführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Spinnhülsen (30) einer zwei nebeneinander angeordnete Einzugsvorrichtungen (3, 3′) aufweisenden Spinnmaschine (1) zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die unorientierten Spinnhülsen (30) getrennt zwischengespeichert und ausgerichtet werden, wobei die jeweils ausgerichteten Hülsen (30) gezählt werden und wobei ferner bei Vorliegen eines zahlenmäßigen Unterschieds die überzähligen Spinnhülsen (30) selbsttätig in den jeweils anderen Zwischenspeicher (17 bzw. 18) zurückgeführt werden.
3. Vorrichtung zum Zuführen von leeren Spinnhülsen zu einer Einzugsvorrichtung (3, 3′) einer die leeren Spinnhülsen mit Garn bewickelnden Textilmaschine (1), insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Textilmaschine mindestens ein Zwischenspeicher (12, 17, 18) in Behälterform vorgesehen ist, in welchen die leeren Spinnhülsen (30) im unorientierten Zustand einbringbar sind, und daß eine der Behälterwände zumindest teilweise als Senkrechtförderer (9, 9′) mit aufwärts weisender Förderrichtung ausgebildet ist, an welchem quer zur Förderrichtung horizontal ausgerichtete und parallel zueinander beabstandete Mitnehmerleisten (10, 10′) vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (12) eine zum Senkrechtförderer (9, 9′) hin nach unten geneigte Bodenfläche (13) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (a) der Bodenfläche (13), gemessen zur Horizontalen etwa zwischen 10 bis 25o liegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (a) der Bodenfläche etwa zwischen 15 und 20o liegt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (12) zwei sich einander gegenüberliegende Seitenwände (14, 15) aufweist, die in Richtung des Behälterbodens (13) und in Richtung auf den Senkrechtförderer (9, 9′) zusammenlaufen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Seitenwände (14, 16; 15, 16) im Bereich des Senkrechtförderers (9; 9′) in Nähe des Behälterbodens (13) größer ist als die Länge einer Spinnhülse (30) und kleiner als die anderthalbfache Länge einer Spinnhülse (30).
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der dem Senkrechtförderer (9, 9′) zugewandten Kante (31) des Behälterbodens und dem Senkrechtförderer (9, 9′) ein Abstand (A) vorgesehen ist, der größer ist als die Breite (B) einer Mitnehmerleiste (10, 10′) und kleiner als die Summe aus der Breite (B) einer Mitnehmerleiste (10, 10′) und dem kleinsten Durchmesser (d) einer Spinnhülse (30).
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge einer Mitnehmerleiste (10, 10′) größer ist als die Länge einer Spinnhülse (30) und kleiner als die anderthalbfache Länge einer Spinnhülse (30).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Senkrechtförderer (9, 9′) mindestens einen umlaufenden Riemen (11, 11′) aufweist, an dem die Mitnehmerleisten (10, 10′) befestigt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmerleisten (10, 10′) an auf dem Riemen (11, 11′) angegossenen Klötzen (24) festgeschraubt sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Senkrechtförderer (9, 9′) zwei als Zahnriemen ausgebildete Riemen (11, 11′) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Riemen (11, 11′) schmaler als die Mitnehmerleisten (10, 10′) lang sind, und daß der oder die Riemen (10, 10′) seitlich von feststehenden Gleitwänden (25, 26, 27; 25,′, 26′, 27′) eingerahmt sind, auf denen die Mitnehmerleisten (10, 10′) verschiebbar durch die Riemen (11, 11′) gehalten sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden freien Enden der Mitnehmerleisten (10, 10′) Führungsabsätze (45) ausgebildet sind, die in seitlich neben dem Senkrechtförderer (9, 9′) angeordnete Führungsschienen eingreifen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschienen von den Seitenwänden (14, 15, 16) des Behälters (12) gebildet werden.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zum Abstreifen von auf den Mitnehmerleisten (10, 10′) übereinander liegenden Spinnhülsen (30) an den Gleitwänden (25, 26, 27; 25′, 26′, 27′) Abstreifnocken (32) angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite (28) der Mitnehmerleisten (10, 10′) so ausgebildet ist, daß die Spinnhülsen (30) entlang einer Berührungslinie (29) auf der Oberseite (28) der Mitnehmerleisten (10, 10′) aufliegen, welche Berührungslinie einen Abstand (a) von den Gleitwänden (25, 26, 27) aufweist, der größer ist als der größte Radius (R) der Spinnhülsen (30).
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Behälter (12) abgewandten, mit ihrer Förderrichtung nach unten weisenden Seite des Senkrechtförderers (9, 9′) eine Rückwand (38) angebracht ist, deren Abstand von den Mitnehmerleisten (10, 10′) kleiner ist als der kleinste Durchmesser (d) einer Spinnhülse (30).
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Senkrechtförderer (9, 9′) zugewandten Seite der Rückwand (38) seitliche, nach unten zusammenlaufende Führungsleisten (44) vorgesehen sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich nebeneinander zwei Senkrechtförderer (9, 9′) angeordnet sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (12) eine Trennwand (176) aufweist, durch welche jedem der Senkrechtförderer (9, 9′) ein Zwischenspeicher (17, 18) etwa gleicher Größe zugeordnet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Trennwand (16) ca. ein Drittel der Höhe der Seitenwände (14, 15) des Behälters (12) beträgt.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zählwerk (36) zum Zählen der mit je einem der Senkrechtförderer (9, 9′) transportierten Spinnhülsen (30) vorgesehen ist, und daß auf der dem Behälter (12) zugewandten Seite eines jeden Senkrechtförderers (9, 9′) ein in Abhängigkeit des Zählwerks (36) steuerbarer Auswerfer (33) zum Zurückwerfen von Spinnhülsen (30) in den Behälter (12) vorgesehen ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Auswerfers (33) jeweils eine schräg nach unten zum Zwischenspeicher (18; 17) des anderen Senkrechtförderers (9′; 9) hin geneigte Rutsche (37, 37′) vorgesehen ist, auf welche die von einem Auswerfer (33) abgeworfenen Spinnhülsen (30) fallen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Senkrechtförderer (9, 9′) abgewandten Seite des Behälters (12) eine Hub- und Kippvorrichtung (19) zum Heben und Auskippen eines Transportwagens (7) für die Spinnhülsen (30) vorgesehen ist.
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