DE4027021A1 - Hydraulisch betriebene schlagdrehbohrvorrichtung, insbesondere zum ankerlochbohren - Google Patents
Hydraulisch betriebene schlagdrehbohrvorrichtung, insbesondere zum ankerlochbohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine hydraulisch betriebene
Schlagdrehbohrvorrichtung, insbesondere zum
Ankerlochbohren, mit einem Schlagkolben und einer dessen
Bewegungsrichtung wechselweise umschaltenden Steuerung
und mit einem vom Schlagkolben beaufschlagbaren, in
dessen Längsrichtung verschiebbar gehaltenen Werkzeug-
Einsteckende, das mittels eines Drehwerks antreibbar ist.
Einen wesentlichen Einsatzbereich für
Schlagdrehbohrvorrichtungen stellt das sogenannte
Ankerlochbohren dar, bei dem mit großen Bohrdurchmessern
(u. U. mit einem Doppelgestänge bestehend aus ineinander
angeordneten Bohrrohren) und großen Bohrtiefen gearbeitet
wird.
Problematisch ist es, daß bei den für derartige
Beanspruchungen geeigneten Schlagdrehbohrvorrichtungen
die beiden Arbeitseinheiten (Schlagwerk und Drehwerk)
zwar jeweils die erforderliche hohe Leistung aufweisen
können, daß jedoch eine gleichzeitig auftretende hohe
Leistungsabnahme an beiden Arbeitseinheiten eine
Überlastung der Übertragungselemente des Drehwerks
(Bohrerhülse und Einsteckende) zur Folge hat. Beim Bohren
mit hoher Drehwerksleistung besteht außerdem die Gefahr,
daß durch zusätzlich auftretende Widerstände -
hervorgerufen durch Änderungen im Bohrmaterial
(beispielsweise durch weiche, harte oder zähe
Schichtungen) oder durch Verklemmungen - das Bohrgestänge
festgesetzt wird; ein derartiger Vorfall zieht entweder
einen erheblichen Zeitaufwand für das Lösen des
Bohrgestänges, ggf. dessen Beschädigung oder dessen
Verlust nach sich.
Für den in Rede stehenden Einsatzbereich ist es also
notwendig, die Einzelschlagenergie der
Schlagdrehbohrvorrichtung ohne zu starkes Absinken der
Schlagzahl herabzusetzen, falls die Leistung des
Drehwerks bzw. dessen Drehmoment über einen vorgegebenen
Grenzwert hinaus ansteigt. Ein zu starkes Absinken der
vom Schlagwerk erzeugten Schlagzahl würde das
Schwingungsverhalten des Bohrgestänges nachteilig
beeinflussen, welches für die Überwindung der
Mantelreibung mit dem Bohrmaterial erforderlich ist.
Bisher sind Ausführungen hydraulisch betriebener
Bohrgeräte und Schlaggeräte bekannt, bei denen die
Einzelschlagenergie bei gleichzeitiger Veränderung der
Schlagzahl durch einen von außen zugeführten Steuerdruck
verändert werden kann (DE-PS 26 58 455). Die Herabsetzung
der Einzelschlagenergie erfolgt dabei durch eine
stufenweise auslösbare Verkürzung des Schlagkolbenhubes,
verbunden mit einem Anstieg der Schlagzahl. Angewandt auf
Schlagdrehbohrvorrichtungen weist diese Art der Regelung
den Nachteil auf, daß die erhöhte Schlagzahl zunehmenden
Verschleiß und Reibverschweißungen an den bereits
erwähnten Übertragungselementen zur Folge hat, die
bedingt sind durch eine hohe Flächenpressung in
Verbindung mit einer großen Anzahl kleinster Bewegungen
in axialer Richtung. Weiterhin wirkt sich das
stufenartige Umschalten zur Verkürzung des Arbeitshubes
ungünstig auf den Bohrvorgang aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
hydraulisch betriebene Schlagdrehbohrvorrichtung in der
Weise auszugestalten, daß - nach Überschreiten eines
vorgegebenen Grenzwertes - in Abhängigkeit von der
Belastung des Drehwerks die Leistung des Schlagwerks
stufenlos herabgesetzt wird; dabei wird gleichzeitig die
Schlagzahl des Schlagwerks in der Weise beeinflußt, daß
sie weniger stark absinkt, als dies sonst der Fall wäre.
Die Aufgabe wird durch eine Schlagdrehbohrvorrichtung
gelöst, welche die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die
Schlagdrehbohrvorrichtung zusätzlich mit zwei
Steuergliedern auszustatten, über welche sich durch
Beeinflussung des den Schlagkolben antreibenden
Arbeitsdrucks die Leistung des Schlagwerks absenken bzw.
durch Beeinflussung des Ausschiebedrucks, gegen welchen
der Schlagkolben entgegen der Schlagrichtung rückführbar
ist, dessen Schlagzahl verändern läßt. Diese Veränderung
kann auf zweierlei Weise herbeigeführt werden: Entweder
durch Beaufschlagung des betreffenden Steuergliedes mit
dem Arbeitsdruck entweder des Drehwerks oder des
Schlagwerks.
Bei der erstgenannten Ausführungsform werden beide
Steuerglieder nach Überschreiten eines Arbeitsdruck-
Grenzwertes unmittelbar in Abhängigkeit vom Drehwerk-
Arbeitsdruck betätigt. Bei der anderen Ausführungsform
wird das zweite Steuerglied nach Überschreiten eines
Arbeitsdruck-Grenzwertes in Abhängigkeit vom Schlagwerk-
Arbeitsdruck betätigt, also lediglich mittelbar in
Abhängigkeit vom Drehwerk-Arbeitsdruck.
Das erste Steuerglied ist in jedem Fall derart
ausgebildet, daß es nach Überschreiten eines
Arbeitsdruck-Grenzwertes in Abhängigkeit vom Drehwerk-
Arbeitsdruck bei dessen Anstieg den Schlagwerk-
Arbeitsdruck herabsetzt. Über das zweite Steuerglied läßt
sich mit dem Anstieg des Schlagwerk- oder des Drehwerk-
Arbeitsdrucks über eine Erhöhung oder eine Absenkung des
Ausschiebedrucks die Schlagzahl des Schlagkolbens
vermindern bzw. erhöhen.
Falls die Schlagdrehbohrvorrichtung in bekannter Weise
eine Steuerung in Gestalt eines Steuerschiebers aufweist,
welcher - bei fortwährender Druck-Beaufschlagung der die
Rückhubbewegung bewirkenden kleineren Rückhubfläche des
Schlagkolbens - wechselweise die in Schlagrichtung
wirksame größere Arbeitshubfläche des Schlagkolbens mit
der Druckleitung bzw. einer Rücklaufleitung verbindet,
ist das zweite Steuerglied zweckmäßig derart
ausgestaltet, daß es in dem Verbindungskanal zwischen der
Steuerung und der Rücklaufleitung wirksam wird
(Anspruch 2) .
Um die Arbeitsweise der Schlagdrehbohrvorrichtung
erforderlichenfalls ohne größeren Aufwand und feinfühlig
beeinflussen zu können, sollte zumindest das erste
Steuerglied derart ausgestaltet sein, daß sich der seine
Betätigung auslösende Arbeitsdruck-Grenzwert verändern
läßt (Anspruch 3). Dies kann in einfacher Weise dadurch
bewirkt werden, daß eine dem Arbeitsdruck
entgegenwirkende Rückstellkraft vergrößert oder
verkleinert wird.
Vorzugsweise sind die Steuerglieder als Drosselventile
ausgebildet, über welche jeweils die Größe eines mit
einer Rücklaufleitung verbundenen Austrittsquerschnitts
beeinflußbar ist (Anspruch 4). Beispielsweise hat eine
Vergrößerung des jeweils zugehörigen
Austrittsquerschnitts das Absinken des Schlagwerk-
Arbeitsdrucks bzw. des bereits erwähnten Ausschiebedrucks
zur Folge.
Bei einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes weist
jedes Drosselventil zumindest einen Kolben auf, der unter
Druckbeaufschlagung mit dem in Frage kommenden
Arbeitsdruck gegen eine Rückstellkraft verschiebbar ist
(Anspruch 5).
Vorzugsweise ist das das erste Steuerglied bildende
Drosselventil mit einem gegen ein Rückstellelement
verschiebbaren Steuerkolben ausgestattet, an dem sich ein
den Austrittsquerschnitt mitbegrenzender Drosselkolben
federnd abstützt (Anspruch 6). Das Rückstellelement für
den Steuerkolben kann dabei insbesondere als mechanisch
wirksames Federelement ausgebildet sein.
Die Verschiebung des druckbeaufschlagten Steuerkolbens
hat zur Folge, daß die am Drosselkolben angreifende
Vorspannkraft absinkt: Der Arbeitsdruck-Grenzwert,
welcher den Drosselkolben entgegen der Vorspannung
verschieben und damit einen Austrittsquerschnitt öffnen
kann, ist somit entsprechend niedriger bemessen.
Bei einer bevorzugten Ausbildung des ersten Steuergliedes
ist die Vorspannkraft des Rückstellelements für den
Steuerkolben einstellbar (Anspruch 7). Der Steuerkolben
führt daher erst dann eine entsprechende Bewegung aus,
wenn der ihn beaufschlagende Arbeitsdruck des Drehwerks
eine die Vorspannkraft übersteigende Verstellkraft
erzeugt.
Abhängig davon, ob das zweite Steuerglied über den
Drehwerk- oder den Schlagwerk-Arbeitsdruck betätigt wird,
beeinflußt dieses den Ausschiebedruck ggf. in der Weise,
daß dessen Größe bei abnehmendem Drehwerk-Arbeitsdruck
zunimmt bzw. bei abnehmendem Schlagwerk-Arbeitsdruck
abnimmt und dementsprechend die Schlagzahl (bei erhöhtem
Ausschiebedruck) absinkt bzw. (bei abgesenktem
Ausschiebedruck) ansteigt.
Falls also beide Steuerglieder unmittelbar in
Abhängigkeit vom Drehwerk-Arbeitsdruck verstellt werden,
führt dessen Anstieg über einen vorgegebenen Grenzwert
hinaus parallel zu einer Absenkung des Schlagwerk-
Arbeitsdrucks und einer relativen Erhöhung der
Schlagzahl.
Bei der anderen Ausführungsform zieht die Absenkung des
Schlagwerk-Arbeitsdrucks eine relative Erhöhung der
Schlagzahl nach sich.
Die Ausgestaltung und die sich daraus ergebende
Arbeitsweise der Steuerglieder muß unter Berücksichtigung
der Ausbildung der Schlagdrehbohrvorrichtung an die zu
erwartenden Einsatzbedingungen angepaßt sein.
Soweit nicht besondere Umstände Abänderungen erforderlich
machen, kann der Erfindungsgegenstand im Hinblick auf die
Ausbildung der beiden Steuerglieder folgende Merkmale
aufweisen:
- - das erste Steuerglied wird erst wirksam, falls die Belastung des Drehwerks 50 bis 80% seiner Nennleistung überschreitet;
- - unter Einwirkung des ersten Steuergliedes ist die Schlagwerkleistung höchstens um 50% seiner Nennleistung absenkbar und
- - das Absenken der Schlagwerkleistung mittels des ersten Steuergliedes hat aufgrund der Einwirkung des zweiten Steuergliedes eine relativ höhere Schlagzahl zur Folge als ohne seine Einwirkung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer in der
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele im einzelnen
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 stark schematisiert einen Teilschnitt durch eine
hydraulisch betriebene Schlagdrehbohrvorrichtung,
die als Hauptbestandteile ein Schlagwerk und ein
mit diesem zusammenwirkendes Drehwerk aufweist,
Fig. 2 in gegenüber Fig. 1 vergrößertem Maßstab einen
Teilausschnitt des Schlagwerks mit einem
andersartig ausgebildeten ersten Steuerglied und
Fig. 3 in gegenüber Fig. 1 vergrößertem Maßstab einen
Teilausschnitt des Schlagwerks mit einem
andersartig ausgebildeten zweiten Steuerglied.
Die Schlagdrehbohrvorrichtung weist als Hauptbestandteile
ein Schlagwerk 1 mit einem Gehäuse 2, einem in diesem
hin- und herbeweglichen Schlagkolben 3 und einer
Steuerung 4 sowie ein Drehwerk 5 mit einem an das
Gehäuse 2 angeflanschten Dehwerksgehäuse 6 und einem
daran befestigten Hydraulikmotor 7 auf, mit dem ein im
Drehwerksgehäuse 6 abgestütztes Antriebsritzel 8 in
beiden Drehrichtungen angetrieben werden kann.
Das Drehwerksgehäuse nimmt weiterhin - abgestützt an zwei
Axiallagern 9 und 10 - ein als Zahnrad ausgebildetes
Gegenlager 11 auf, in dessen Verzahnung 11a das
Antriebsritzel 8 eingreift.
Mit dem Gegenlager 11 ist über eine Drehmomentverbindung
in Form eines Keilwellenprofils 12a ein Einsteckende 12
für ein nicht dargestelltes Bohrwerkzeug in axialer
Richtung beweglich verbunden; der Bewegungsspielraum des
Einsteckendes bezüglich des Drehwerksgehäuses 6 und des
Gegenlagers 11 ist durch einen Absatz 12b begrenzt.
Das unter Einwirkung des Hydraulikmotors 7, des
Antriebsritzels 8 und des Gegenlagers 11 in Drehung
versetzte Einsteckende 12 überträgt die vom
Schlagkolben 3 erzeugte Einzelschlagenergie auf das nicht
dargestellte Bohrwerkzeug; die Schlagkolbenspitze 1a, die
mit dieser zusammenwirkende Aufschlagfläche 12c des
Einsteckendes 12 und die Flächen des Keilwellenprofils
12a sind dabei einer erheblichen Beanspruchung
ausgesetzt.
Innerhalb des Gehäuses 2 sind voneinander durch den
Schlagkolben getrennt drei Räume vorhanden, nämlich (in
ihrer Aufeinanderfolge von der Schlagkolbenspitze 1a aus
betrachtet) ein Druckraum 13, ein Umsteuerraum 14 und ein
Raum 15, in den das rückwärtige Schlagkolbenende 1b mehr
oder weniger hineinragt. Der letztgenannte Raum ist in
dem dargestellten Ausführungsbeispiel drucklos gehalten;
er kann ggf. jedoch auch mit Druckgas gefüllt sein. Zur
Abdichtung gegen die Umgebung ist das Gehäuse 2 auf der
Seite der Schlagkolbenspitze 1a mit zwei Dichtelementen
16 sowie im Bereich zwischen den Räumen 14 und 15 mit
zwei Dichtelementen 17, 18 ausgestattet.
Der Bewegungsspielraum des Schlagkolbens 3 ist durch
einen in dem Druckraum 13 liegenden Ringvorsprung 1c
begrenzt, welcher auf der dem Schlagkolbenende 1b
zugewandten Seite in einen schmaleren Zylinderabschnitt
1d übergeht. In Richtung auf die Schlagkolbenspitze 1a
weist der Ringvorsprung 1c einen Kegelstumpfabschnitt 1e
auf, welcher die Bildung eines die Schlagkolbenbewegung
abbremsenden Druckpolsters ermöglicht.
Der Zylinderabschnitt 1d ist hinsichtlich seines
Durchmessers derart ausgelegt, daß er den
Bohrungsabschnitt 19 gegen den Druckraum 13 absperren
kann, der sich an ersteren in Richtung auf das Kolbenende
1b anschließt.
Der Schlagkolben 3 wird unter Einwirkung der an sich
bekannten Steuerung 4 derart druckbeaufschlagt, daß er
wechselweise einen Arbeitshub in Schlagrichtung
(Pfeil 20) oder einen Rückhub in dazu entgegengesetzter
Richtung (Pfeil 21) ausführt. Die in Richtung des
Rückhubes wirksame, kleinere Rückhubfläche 1f ergibt sich
aus dem Flächenunterschied zwischen dem Zylinderabschnitt
1d und dem Schlagkolbenabschnitt 1h auf der
gegenüberliegenden Seite des Ringvorsprungs 1c.
Die Steuerung besteht im wesentlichen aus einem
Steuerschieber 22 mit einer Durchgangsbohrung 22a, der in
einer Zylinderkammer 23 in Längsrichtung hin- und
herverschiebbar gehalten ist und über diese mit einer
Druckleitung 24 sowie über deren Verlängerung 24a mit dem
Druckraum 13 in Verbindung steht; die Druckleitung 24
wird über eine nicht dargestellte Druckölquelle während
des Betriebes mit dem für das Schlagwerk 1 vorgesehenen
Arbeitsdruck pS beaufschlagt.
Die Druckleitung 24 mit ihrer Verlängerung 24a steht
unter Zwischenschaltung eines noch zu beschreibenden
ersten Steuergliedes 25 mit einer drucklos gehaltenen
Rücklaufleitung 26 in Verbindung; in diese mündet
weiterhin ein Leckagekanal 27 ein, welcher Lecköl aus dem
Bereich zwischen den beiden Dichtelementen 17, 18
ableitet.
Abhängig von der Stellung des Steuerschiebers 22
innerhalb der Zylinderkammer 23 ist der Umsteuerraum 14
über einen Umsteuerkanal 28, die Zylinderkammer 23 und
einen Verbindungskanal 29 an die Rücklaufleitung 26 bzw.
über die Bestandteile 28 und 23 an die Druckleitung 24
anschließbar.
Die Druckbeaufschlagung des Schlagkolbens 3 ist in an
sich bekannter Weise derart beschaffen, daß dessen
Rückhubfläche 1f über die Druckleitung 24, 24a mit
Arbeitsdruck beaufschlagt ist. Im Gegensatz dazu wird die
den Arbeitshub auslösende, größere Arbeitshubfläche 1g
nur zeitweilig dann mit Arbeitsdruck beaufschlagt, wenn
der Steuerschieber 22 sich (durch Ausführen einer
Bewegung nach links) in die andere, nicht dargestellte
Endstellung verschiebt. Die Bewegung des Steuerschiebers
22 nach links hat zur Folge, daß durch den Abschnitt 22b
die Verbindung zwischen den Kanälen 28 und 29
unterbrochen sowie gleichzeitig der Umsteuerkanal 28 an
die Druckleitung 24 angeschlossen wird.
Der Steuerschieber 22 ist hinsichtlich der Größe seiner
beiden Stirnflächen 22c, 22d und der weiteren beiden
Ringflächen derart bemessen, daß er die in Fig. 1
dargestellte Rückhubstellung einnimmt, solange über den
Kanal 30 die der Stirnfläche 22c benachbarte Ringfläche
22e (wie in der Zeichnung dargestellt) ausreichend
druckbeaufschlagt ist.
Sobald - abhängig von der Stellung des Schlagkolbens 3 -
der Druck im Kanal 30 absinkt, verschiebt sich der
Steuerschieber 22 unter der Einwirkung der dann größeren
Druckkraft an der Stirnfläche 22d nach links mit der
bereits erwähnten Folge, daß durch Beaufschlagen des
Umsteuerraumes 14 mit dem Arbeitsdruck der Arbeitshub in
Richtung des Pfeiles 20 ausgelöst wird. Die Umschaltung
des Steuerschiebers 22 wird dabei dadurch herbeigeführt,
daß im Laufe der Rückhubbewegung die dem
Zylinderabschnitt 1d nachfolgende Ringnut 1i den Kanal 30
über einen Ablaufkanal 50 mit der Rücklaufleitung 26
verbindet; dies zieht den bereits erwähnten Druckabfall
an der Ringfläche 22e nach sich.
Das bereits erwähnte erste Steuerglied 25 zur
Beeinflussung des Betriebsverhaltens der
Schlagdrehbohrvorrichtung ist als Drosselventil
ausgebildet. Es weist einen Steuerkolben 31 auf, der in
der Ruhelage unter der Wirkung einer vorgespannten
Rückstellfeder 32 an einer Anschlagfläche 33 in Anlage
gehalten wird. An dem schmaleren Vorderabschnitt 31a des
Steuerkolbens stützt sich unter Zwischenschaltung einer
Feder 34 ein im wesentlichen kegelstumpfförmiger
Drosselkolben 35 ab; dessen Führung besteht aus einem im
Gehäuse 2 beweglich gehaltenen Führungszapfen 35a.
Solange der Drosselkolben 35 unter Einwirkung der
Feder 34 an der Wand des Bohrungsabschnitts 36 anliegt,
ist kein Austrittsquerschnitt vorhanden, d. h. es besteht
keine Verbindung zwischen der Druckleitung 24, 24a und
der Rücklaufleitung 26.
Die Anschlagfläche 33 ist Bestandteil einer Ringkammer
37, in welche eine Steuerleitung 38 einmündet. Diese
steht ihrerseits über ein Umschaltventil 39 jeweils mit
der Leitung (beispielsweise Leitung 7a) in Verbindung,
welche mit dem Arbeitsdruck für den Betrieb des
Hydraulikmotors 7 beaufschlagt ist. Dieser kann also,
ohne daß die Funktion der Steuerleitung 38 beeinflußt
wird, in beiden Drehrichtungen arbeiten.
Um den Aufbau eines unerwünschten Gegendrucks im Bereich
der Rückstellfeder 32 auszuschließen, ist die die Teile
31 und 32 aufnehmende Kammer 40 über einen
Entlastungskanal 41 an die Rücklaufleitung 26
angeschlossen.
Falls - bedingt durch eine entsprechende Belastung des
Drehwerks 5 - der zugehörige Arbeitsdruck auch in der
Steuerleitung 38 einen Grenzwert erreicht, der größer ist
als die von der Rückstellfeder 32 erzeugte
Rückstellkraft, wird der Steuerkolben 31 von der
Anschlagfläche 33 wegbewegt, wodurch sich die auf den
Drosselkolben 35 einwirkende Federkraft ändert. Dieser
gibt einen Austrittsquerschnitt zwischen den Leitungen
24a und 26 frei und führt somit eine die Leistung des
Schlagwerks 1 vermindernde Senkung des Arbeitsdrucks
herbei. Der Erfindungsgegenstand reagiert also auf eine
erhöhte Leistungsabnahme am Drehwerk 5 mit einer
Reduzierung der Schlagleistung und verhindert auf diese
Weise eine zu hohe Beanspruchung im Bereich der
Übertragungselemente, d. h. im Bereich der Bohrerhülse und
des Einsteckendes.
Um ggf. zusätzlich die Schlagzahl des Schlagwerks 1
beeinflussen zu können, ist ein zweites, ebenfalls als
Drosselventil ausgestattetes Steuerglied 42 vorhanden.
Dieses besteht aus einem Steuerkolben 43, der in der
Ruhelage unter Einwirkung einer vorgespannten
Rückstellfeder 44 an einer Anschlagfläche 45 anliegt; in
deren Bereich ist der Steuerkolben 43 über eine an die
Druckleitung 24 angeschlossene Steuerleitung 46 mit
Arbeitsdruck beaufschlagbar.
Der Steuerkolben 43 weist auf der der Rückstellfeder 44
zugewandten Seite einen Drosselstift 43a mit einem
kegelstumpfförmigen Endabschnitt 43b auf, welcher den
Querschnitt des Verbindungskanals 29 mehr oder weniger
verschließt.
Auf der der Rückstellfeder 44 gegenüberliegenden Seite
ist die den Steuerkolben 43 aufnehmende Kammer 47 über
einen Entlastungskanal 48 an die Rücklaufleitung 26
angeschlossen und damit druckentlastet.
Da die Stellung des Endabschnitts 43b bezüglich des
Verbindungskanals 29 die Größe des Austrittsquerschnitts
in die Rücklaufleitung 26 und damit den Ausschiebedruck
festlegt, den der Schlagkolben während des Rückhubes
überwinden muß, läßt sich durch Verschieben des
Steuerkolbens 43 in Abhängigkeit vom Arbeitsdruck für das
Schlagwerk 1 entgegen der Wirkung der Rückstellfeder 44
die Schlagzahl des Schlagkolbens 3 verändern. Falls der
Arbeitsdruck in der Druckleitung 24 einen (durch die
Vorspannung der Rückstellfeder 44) vorgegebenen Grenzwert
übersteigt, wird über den Steuerkolben 43 der bereits
erwähnte Austrittsquerschnitt im Verbindungskanal 29
verkleinert, wodurch sich der Ausschiebedruck während des
Rückhubes erhöht und die Schlagzahl absinkt.
Ausgehend von einer Betriebslage des Steuerkolbens 43,
welche durch einen Arbeitsdruck oberhalb des zugehörigen
Grenzwertes hervorgerufen ist, führt ein Absinken des
Arbeitsdrucks zu einer Vergrößerung des
Austrittsquerschnitts am Verbindungskanal 29 und damit zu
einem relativ geringeren Absinken der Schlagzahl.
Durch das Zusammenwirken der beiden Steuerglieder 25 und
42 ist also sichergestellt, daß eine durch den Drehwerk-
Arbeitsdruck hervorgerufene Herabsetzung der
Schlagwerkleistung ggf. eine erwünschte, weniger starke
Reduzierung der Schlagzahl nach sich zieht, da sich
aufgrund des abgesenkten Schlagwerk-Arbeitsdrucks
selbsttätig eine vergleichsweise höhere Schlagzahl
einstellt.
Bei der Ausführungsform des ersten Steuergliedes 25 gemäß
Fig. 2 läßt sich die von der Rückstellfeder 32 auf den
Steuerkolben 31 ausgeübte Vorspannkraft stufenlos
verändern. Zu diesem Zweck stützt sich der Bestandteil 32
über eine Gewindebuchse 49 mit außenliegendem
Sechskantkopf 49a an dem Gehäuse 2 ab.
Durch Drehen der Gewindebuchse 49 in Richtung auf den an
der Anschlagfläche 33 anliegenden Steuerkolben 31 kann
die Vorspannung der Rückstellfeder 32 stufenlos erhöht
werden, wodurch der Arbeitsdruck-Grenzwert ansteigt, nach
dessen Überschreiten das Steuerglied 25 anspricht.
Bei der in Rede stehenden Ausführungsform sind die
Bestandteile 31 und 49 zur Aufnahme der Rückstellfeder 32
teilweise hohl ausgebildet; der Entlastungskanal 41 liegt
im Bereich zwischen den genannten Bestandteilen 31 und
49.
Das in Fig. 3 dargestellte zweite Steuerglied 42 wird -
im Gegensatz zur Ausführungsform gemäß Fig. 1 - nach
Überschreiten eines Grenzwertes (vorgegeben durch die
Vorspannung der Rückstellfeder 44) in Abhängigkeit vom
Arbeitsdruck für das Drehwerk gesteuert; der Steuerkolben
43 ist dementsprechend ebenso an die Steuerleitung 38
angeschlossen wie das (in Fig. 1 dargestellte) erste
Steuerglied 25.
Die Rückstellfeder 44 liegt auf der vom Drosselstift 43a
abgewandten Seite des Steuerkolbens 43, der teilweise
hohl ausgebildet ist.
Die in Rede stehende Ausführungsform läßt sich - in
Anlehnung an die Ausgestaltung des ersten Steuergliedes
gemäß Fig. 2 - durch Einbau einer Gewindebuchse ohne
weiteres in der Weise abändern, daß sich die
Vorspannkraft der Rückstellfeder 44 ebenfalls einstellen
läßt.
Die Anbindung des Steuerkolbens 43 an die Steuerleitung
38 hat zur Folge, daß beide Steuerglieder nach
Überschreiten eines vorgegebenen Grenzwertes unmittelbar
in Abhängigkeit von der Größe des Drehwerk-Arbeitsdrucks
betätigt werden.
Das Steuerglied 42 ist dabei derart ausgebildet und
geschaltet, daß ein ausreichender Druckanstieg in der
Steuerleitung 38 die Verschiebung des Steuerkolbens 43
entgegen der Wirkung der Rückstellfeder 44, eine
Vergrößerung des Austrittsquerschnitts im
Verbindungskanal 29 und damit eine Absenkung des
Ausschiebedrucks (mit relativem Anstieg der Schlagzahl)
zur Folge hat.
Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht darin, daß
unter bestimmten Voraussetzungen die Schlagwerkleistung
in Abhängigkeit von der Belastung des Drehwerks
beeinflußt wird und daß gleichzeitig der vom Schlagkolben
zu überwindende Ausschiebedruck in der Weise verändert
wird, daß die Schlagzahl auch bei einer Reduzierung der
Schlagleistung nicht unerwünscht stark absinkt. Die in
dieser Weise ausgestaltete Schlagdrehbohrvorrichtung ist
insbesondere für das Ankerlochbohren und Einsatzfälle mit
vergleichbaren Arbeitsbedingungen geeignet.
Claims (7)
1. Hydraulisch betriebene Schlagdrehbohrvorrichtung,
insbesondere zum Ankerlochbohren, mit einem Schlagkolben
und einer dessen Bewegungsrichtung wechselweise
umschaltenden Steuerung und mit einem vom Schlagkolben
beaufschlagbaren, in dessen Längsrichtung verschiebbar
gehaltenen Werkzeug-Einsteckende, das mittels eines
Drehwerks antreibbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Druckleitung (24)
für die Zuführung des Antriebsmittels zum Schlagkolben
(3) mit einem ersten Steuerglied (25) ausgestattet ist,
welches den den Schlagkolben antreibenden Arbeitsdruck -
nach Überschreiten eines Grenzwertes des Drehwerk-
Arbeitsdrucks - mit dessen Anstieg herabsetzt, und daß
ein zweites Steuerglied (42) vorhanden ist, über welches
der Ausschiebedruck, gegen den der Schlagkolben (3)
entgegen der Schlagrichtung (Pfeil 20) rückführbar ist,
nach Überschreiten eines Grenzwertes in Abhängigkeit von
der Größe eines der Arbeitsdrücke - nämlich des
Schlagwerk- oder des Drehwerk-Arbeitsdrucks - derart
veränderbar ist, daß mit ansteigendem Arbeitsdruck die
Größe des Ausschiebedrucks zunimmt oder abnimmt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die die
Rückhubbewegung bewirkende kleinere Rückhubfläche des
Schlagkolbens ständig mit Arbeitsdruck beaufschlagt und
die Steuerung als Steuerschieber ausgebildet ist, welcher
- abhängig von der Stellung des Schlagkolbens - dessen in
Schlagrichtung wirksame größere Arbeitshubfläche
wechselweise mit der Druckleitung und einer
Rücklaufleitung verbindet, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Steuerglied
(42) wirkungsmäßig in dem Verbindungskanal (29) zwischen
der Steuerung (4) und der Rücklaufleitung (26) angeordnet
ist.
3. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grenzwert-
Einstellung zumindest des ersten Steuergliedes (25)
veränderbar ist.
4. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerglieder
(25, 42) als Drosselventile ausgebildet sind, über welche
jeweils die Größe eines mit einer Rücklaufleitung (26)
verbundenen Austrittsquerschnitts (35, 36 bzw. 29, 43b)
beeinflußbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Drosselventil (25, 42) zumindest einen Kolben (31
bzw. 43) aufweist, der unter Druckbeaufschlagung gegen
eine Rückstellkraft (Rückstellfeder 32 bzw. 44)
verschiebbar ist.
6. Vorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 4 und 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das das erste Steuerglied
(25) bildende Drosselventil einen gegen ein
Rückstellelement (32) verschiebbaren Steuerkolben (31)
aufweist, an dem sich ein den Austrittsquerschnitt
(Bohrungsabschnitt 36) mitbegrenzender Drosselkolben (35)
federnd abstützt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorspannkraft des Rückstellelements (32) für den
Steuerkolben (31) einstellbar ist.
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