DE102008063884B4 - Palettentransportsystem - Google Patents
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Abstract
Palettentransportsystem mit einer Schienenanordnung (2) mit einer auf einem Flurboden (6) Schiene (21) und mit einem zumindest teilweise schienengeführten Fahrzeug (1) mit einer Längsachse (10), das in Richtung der Längsachse (10) jeweils zwei gegenüberliegende Radanordnungen (11 bis 14) aufweist, die in Längsrichtung (10) paarweise fluchtend ausgerichtet sind und die Gesamtgewichtskraft des Fahrzeugs (1) tragen, die vier Radanordnungen (11 bis 14) um individuelle senkrechte fahrzeugfeste Schwenkachsen (110–140) schwenkbar gelagert sind, wobei
a) das auf einer Seite der Längsachse (10) angeordnete Paar Radanordnungen (11, 12) jeweils ein Schienenrad (111, 121) aufweist, das auf der Schiene (21) läuft und an der Schiene spurgeführt ist,
b) das zur Längsachse (10) gegenüberliegende Paar Radanordnungen (13, 14) jeweils ein Laufrad (131, 141) ohne seitliche Zwangsführung mit einer Lauffläche (30) aus Kunststoff aufweist,
c) parallel zu der Schiene (21) eine Laufbahnanordnung (3) mit einer Laufbahn (31) für das Laufrad (131, 141) vorgesehen ist...
a) das auf einer Seite der Längsachse (10) angeordnete Paar Radanordnungen (11, 12) jeweils ein Schienenrad (111, 121) aufweist, das auf der Schiene (21) läuft und an der Schiene spurgeführt ist,
b) das zur Längsachse (10) gegenüberliegende Paar Radanordnungen (13, 14) jeweils ein Laufrad (131, 141) ohne seitliche Zwangsführung mit einer Lauffläche (30) aus Kunststoff aufweist,
c) parallel zu der Schiene (21) eine Laufbahnanordnung (3) mit einer Laufbahn (31) für das Laufrad (131, 141) vorgesehen ist...
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Palettentransportsystem mit einer Schienenanordnung mit einer Schiene und mit einem zumindest teilweise schienengeführten Fahrzeug mit einer Längsachse Das Fahrzeug weist in Richtung der Längsachse jeweils zwei gegenüberliegende Radanordnungen auf, die in Längsrichtung paarweise fluchtend ausgerichtet sind und die Gesamtgewichtskraft des Fahrzeugs tragen. Die vier Radanordnungen sind um individuelle senkrechte fahrzeugfeste Schwenkachsen schwenkbar gelagert, wobei das auf einer Seite der Längsachse angeordnete Paar Radanordnungen jeweils ein Schienenrad aufweist, das auf der Schiene läuft und an der Schiene spurgeführt ist.
- Es ist bereits ein elektrisches Palettentransportsystem aus der
DE 39 00 616 A1 bekannt. Bei diesem System ist das Fahrzeug mit vier Radanordnungen mit Schienenrädern auf zwei parallel verlaufenden Schienen eines Schienenstrangs gelagert. Durch Weichen in Form von verschwenkbaren Teilschienen kann in Kombination mit den koaxial verschwenkbaren fahrzeugfesten Radanordnungen die Bewegung des Fahrzeugs in seiner Längsrichtung in eine Bewegung in seiner Querrichtung umgesetzt werden. - In der
DE 198 35 775 A1 ist ein Flurtransportsystem beschrieben, bei dem das gesamte Fahrzeug auf Radanordnungen mit Laufrädern ohne Zwangsführung gelagert ist und eine Spurführung durch einen Fahrwegkanal und fahrzeugseitigen Führungsstücken gewährleistet ist. - In der
DE 40 25 313 A1 ist ein gattungsgemäßes System beschrieben, bei dem ein rechtes Paar Räder spurgeführt und elektrisch versorgt auf einer Schiene und ein linkes Paar Räder über das rechte Paar Räder spurgeführt auf einer separaten Schiene laufen. Alle Räder laufen in einer Ebene oberhalb des Flurbodens, auf dem die Schienen gelagert sind. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Palettentransportsystem für große Lasten derart auszubilden und anzuordnen, dass engere Radien gefahren werden können und gleichzeitig der Verschleiß an den Radanordnungen und an den Schienen minimiert wird.
- Gelöst wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass das zur Längsachse gegenüberliegende Paar Radanordnungen jeweils ein Laufrad ohne seitliche Zwangsführung mit einer Lauffläche aus Kunststoff aufweist, wobei parallel zu der Schiene eine Laufbahnanordnung mit einer Laufbahn für das Laufrad vorgesehen ist, und dass die Schiene oder die Schienenanordnung in einer ersten Ebene und die Laufbahnen oder die Laufbahnanordnung in einer zur ersten Ebene parallel verlaufenden zweiten Ebene mit einem Abstand von bis zu 550 mm angeordnet sind, wobei die Laufbahnen auf dem Flurboden verlaufen. Dadurch wird erreicht, dass an Kreuzungspunkten der Schienen- und Laufbahnanordnungen das Laufbahnsystem über dem Schienensystem oder umgekehrt, das Schienensystem über dem Laufbahnsystem angeordnet ist. Hierzu ist vorgesehen, dass die Laufbahn auf dem Flurboden verläuft, auf dem auch die Schiene gelagert ist.
- Grundsätzlich es vorteilhaft sein, dass an der Schiene Stromschienen für die Übertragung der Antriebsleistung für das Fahrzeug angeordnet sind und an einem der beiden schienengeführten Radanordnungen ein Stromabnehmer für die Antriebsleistung vorgesehen ist. Dadurch kann die Stromzuführung unter der Arbeitsebene unmittelbar am Antrieb geführt werden.
- Bezüglich der Schienenführung mit engen Kurvenradien ist es vorteilhaft, dass die jeweils auf der linken Seite vorgesehene Radanordnung beidseitig der Schiene jeweils zumindest eine Führungsrolle mit einer rechtwinklig zur Drehachse des Schienenrads angeordneten Rollachse vorgesehen ist, die eine seitliche Zwangsführung bilden. Gegenüber an den Schienenrädern angeordneten Radkränzen zur seitlichen Führung auf Schienen wird die Relativbewegung zwischen der Führung und der Schiene minimiert.
- Auch ist es bezüglich enger Kurvenradien vorteilhaft, wenn die Radanordnung aus zumindest einem Paar Laufrädern gebildet ist, die die gleiche Drehachse aufweisen. Mehrere nebeneinander angeordnete Laufräder ersetzen ein breites Laufrad. Die Gleitreibung eines schmalen Laufrades ist in engen Kurven wesentlich geringer als bei breiten Laufrädern. Die Gesamtgewichtskraft wird dabei auf mehrere Laufräder verteilt, um die Radlast selbst annähernd konstant zu halten.
- Durch diese Maßnahmen kann erreicht werden, dass die Schiene und/oder die parallele Lauffläche einen Kurvenradius von maximal 1500 mm, bevorzugt maximal 750 mm aufweisen.
- Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung kann es von Vorteil sein, wenn der Achsabstand zwischen den in Längsrichtung vorderen Radanordnungen und den hinteren Radanordnungen maximal 5000 mm beträgt.
- Vorteilhaft kann es ferner sein, wenn die Schienenanordnung zumindest zwei sich kreuzenden Schienen und zumindest einer die beiden kreuzenden Schienen verbindende Weiche aufweist. Die Weiche bildet dabei eine Kreuzung, an der ein Schienenstrang in einen doppelten Schienenstrang verzweigt oder an der sich zwei Schienenstränge kreuzen.
- Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in den Figuren dargestellt. Es zeigt:
-
1 Ein Fahrzeug für ein Palettentransportsystem im einer Schnittansicht von vorne, rechtwinklig zur Längsachse; -
2 ein Fahrzeug gemäß1 in einer Seitenansicht von rechts; -
3 ein Fahrzeug gemäß1 in einer Seitenansicht von links; -
4 eine Prinzipskizze einer geraden Schienenanordnung mono mit einer parallelen Laufbahnanordnung mono; -
5 eine Prinzipskizze einer gekrümmten Schienenanordnung mono mit einer parallelen Laufbahnanordnung mono. - In den beiden Prinzipskizzen gemäß
4 und5 ist ein erfindungsgemäßes Fahrzeug1 von oben dargestellt. Dieses Fahrzeug1 ist im Wesentlichen aus einem Rahmen100 und vier, den Rahmen100 tragenden Radanordnungen11 bis14 gebildet. Auf dem Rahmen100 können verschiedene Lasten transportiert werden, sodass die Gesamtgewichtskraft durch die vier Radanordnungen11 bis14 aufgenommen werden kann. Die, bezogen auf die Längsachse10 des Fahrzeugs1 , eine Seite des Fahrzeugs ist mit den zwei Radanordnungen11 ,12 für eine Schienenanordnung2 und die beiden zur Längsachse10 gegenüberliegenden Radanordnungen13 ,14 für eine Laufbahnanordnung3 ausgebildet. Die jeweilige Radanordnung11 bis14 und die entsprechende Schienenanordnung2 sowie Laufbahnanordnung3 in den1 bis3 näher dargestellt. - In
1 ist das Fahrzeug für ein Palettentransportsystem in einer Schnittansicht von vorne, rechtwinklig zur Längsachse10 dargestellt. Die beiden dargestellten vorderen Radanordnungen11 ,14 tragen den vorderen Teil des Rahmens100 . Die Radanordnung11 ist für eine Schienenanordnung2 ausgebildet. Hierzu weist die Radanordnung11 ein Schienenrad111 auf, das um eine Drehachse114 drehend auf der Schiene21 abrollt. Zudem ist die Radanordnung11 am Rahmen100 um eine Schwenkachse110 schwenkbar gelagert, sodass eine Lenkbewegung der Radanordnung11 bzw. des Schienenrades111 ermöglicht wird. Das Schienenrad111 rollt in einer ersten Ebene23 auf der Schiene21 ab. - Für die Leistungsübertragung ist an der Schiene
21 eine Stromschiene22 mit mehreren Schleifkontakten vorgesehen. Der Strom wird über einen fahrzeugseitigen Abnehmer115 an der Stromschiene22 abgegriffen. Die Schiene21 wiederum ist auf dem Flurboden6 in der Ebene33 gelagert. - Auf der zur Längsrichtung
10 gegenüberliegenden Seite des Fahrzeugs1 ist die Radanordnung14 vorgesehen, auf der der Rahmen100 ebenfalls gelagert ist. Die Radanordnung14 ist um die Schwenkachse140 am Rahmen gelagert, sodass auch diese Radanordnung Lenkbewegungen durchführen kann. Bei dieser Radanordnung14 sind zwei als Zwillingsreifen angeordnete Laufräder141 ,141' vorgesehen, die auf einer Laufbahn31 abrollen. Die Laufbahn31 ist in einer zur ersten Ebene23 parallelen zweiten Ebene33 auf dem Flurboden6 angeordnet. Die beiden Ebenen23 und33 weisen einen Abstand5 von 450 mm auf. - In
2 ist eine Seitenansicht des Fahrzeugs1 mit den beiden Radanordnungen13 ,14 auf einer Seite dargestellt. Die beiden in Fahrtrichtung4 hintereinander angeordneten Radanordnungen13 ,14 sind identisch aufgebaut. Auch die Radanordnung13 weist Laufrad131 auf, das um eine rechtwinklig zum Rahmen100 verlaufende Schwenkachse130 drehbar gelagert ist und um die Drehachse114 auf der Laufbahn31 abrollt. Hierzu weisen die beiden Laufräder131 ,141 eine Lauffläche30 aus Kunststoff und/oder Gummi auf, sodass die Laufbahn31 als gewöhnlicher Flur- oder Hallenboden6 sein kann. - In
3 ist die gegenüber2 zur Längsachse10 gegenüber liegende Seite des Fahrzeugs1 dargestellt, bei dem in Richtung der Längsachse10 die beiden Radanordnungen11 ,12 für die Schiene21 ausgebildet sind. Die Radanordnung12 ist ähnlich der Radanordnung11 ausgebildet, jedoch nicht an die Stromschiene22 gekoppelt. Das Fahrzeug1 ist lediglich über die Radanordnung11 angetrieben. - Jedes der beiden Schienenräder
111 ,121 wird über beidseitig der Schiene21 vorgesehene Führungsrollen112 ,112' quer zur Fahrtrichtung4 geführt. In der Ansicht gemäß3 sind nur zwei von insgesamt vier Führungsrollen der Radanordnung12 dargestellt. Die Führungsrollen112 ,112' sind um eine rechtwinklig zur Schienenebene23 angeordnete Rollenachse113 an der Radanordnung12 gelagert und rollen auf den Seitenflächen24 der Schiene21 ab. - Durch dieses System, bei dem das Fahrzeug
1 nur auf einer Seite in Fahrtrichtung4 schienengeführt ist, lassen sich gegenüber Systemen, bei denen das Fahrzeug1 beidseitig der Längsachse10 schienengeführt ist, wesentlich engere Radien des Schienen- und Laufbahnsystems bewerkstelligen. Wie in5 dargestellt ist, beträgt der Radius R bei einem System mit einer bezüglich des Mittelpunktes des Kurvenradius innen liegenden Schiene21 ungefähr 750 mm. Die Laufräder131 ,141 der Radanordnungen13 ,14 laufen unmittelbar durch die Schiene21 geführt, parallel zu den Radanordnungen11 ,12 mit und rollen auf der entsprechend parallel geführten Laufbahn31 ab. Eine seitliche Führung der Laufräder131 ,141 besteht abgesehen der Gleitreibung zwischen dem jeweiligen Laufrad131 ,141 und der Laufbahn31 deshalb nicht.
Claims (6)
- Palettentransportsystem mit einer Schienenanordnung (
2 ) mit einer auf einem Flurboden (6 ) Schiene (21 ) und mit einem zumindest teilweise schienengeführten Fahrzeug (1 ) mit einer Längsachse (10 ), das in Richtung der Längsachse (10 ) jeweils zwei gegenüberliegende Radanordnungen (11 bis14 ) aufweist, die in Längsrichtung (10 ) paarweise fluchtend ausgerichtet sind und die Gesamtgewichtskraft des Fahrzeugs (1 ) tragen, die vier Radanordnungen (11 bis14 ) um individuelle senkrechte fahrzeugfeste Schwenkachsen (110 –140 ) schwenkbar gelagert sind, wobei a) das auf einer Seite der Längsachse (10 ) angeordnete Paar Radanordnungen (11 ,12 ) jeweils ein Schienenrad (111 ,121 ) aufweist, das auf der Schiene (21 ) läuft und an der Schiene spurgeführt ist, b) das zur Längsachse (10 ) gegenüberliegende Paar Radanordnungen (13 ,14 ) jeweils ein Laufrad (131 ,141 ) ohne seitliche Zwangsführung mit einer Lauffläche (30 ) aus Kunststoff aufweist, c) parallel zu der Schiene (21 ) eine Laufbahnanordnung (3 ) mit einer Laufbahn (31 ) für das Laufrad (131 ,141 ) vorgesehen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (21 ) oder die Schienenanordnung (2 ) in einer ersten Ebene (23 ) und die Laufbahnen (31 ) oder die Laufbahnanordnung (3 ) in einer zur ersten Ebene (23 ) parallel verlaufenden zweiten Ebene (33 ) mit einem Abstand (5 ) von bis zu 550 mm angeordnet sind, wobei die Laufbahnen (31 ) auf dem Flurboden (6 ) verlaufen. - Palettentransportsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schiene (
21 ) Stromschienen (22 ) für die Übertragung der Antriebsleistung für das Fahrzeug (1 ) angeordnet sind und an einem der beiden schienengeführten Radanordnungen (11 ,12 ) ein Stromabnehmer für die Antriebsleistung vorgesehen ist. - Palettentransportsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils auf der linken Seite vorgesehene Radanordnung (
11 ,12 ) beidseitig der Schiene (21 ) jeweils zumindest eine Führungsrolle (112 ,112' ) mit einer rechtwinklig zur Drehachse (114 ) des Schienenrads (111 ) angeordneten Rollachse (113 ) vorgesehen ist, die eine seitliche Zwangsführung bilden. - Palettentransportsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Radanordnung (
14 ) aus zumindest einem Paar Laufrädern (141 ,141' ) gebildet ist, die die gleiche Drehachse (114 ) aufweisen. Palettentransportsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (21 ) und/oder die parallele Lauffläche (30 ) einen Kurvenradius (R) von maximal 1500 mm, bevorzugt maximal 750 mm aufweisen. - Palettentransportsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Achsabstand (
40 ) zwischen den in Längsrichtung vorderen Radanordnungen (11 ,13 ) und den hinteren Radanordnungen (12 ,14 ) maximal 5000 mm beträgt. - Palettentransportsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schienenanordnung (
2 ) zumindest zwei sich kreuzenden Schienen (21 ,21' ) und zumindest einer die beiden kreuzenden Schienen (21 ,21' ) verbindende Weiche (20 ) aufweist.
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Legal Events
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Effective date: 20110910 |
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