DE4021146A1 - Gefahrwarneinrichtung fuer taxenfahrzeuge - Google Patents
Gefahrwarneinrichtung fuer taxenfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gefahrwarneinrichtung für
Taxenfahrzeuge, mit einer außerhalb des Fahrzeuges
angeordneten Taxenanzeigeeinrichtung, die elektrische
Lichtquellen aufweist, mit mindestens einer elektrischen
Alarmlichtquelle, die in unmittelbarer Nähe oder an der
Taxenanzeigeeinrichtung angeordnet ist, mit einem im
Inneren des Fahrzeugs angeordneten Taxameter und mit einem
im Inneren des Fahrzeugs angeordneten elektrischen
Schalter.
Eine derartige Gefahrwarneinrichtung ist aus den Unterlagen
des deutschen Gebrauchsmusters G 90 02 976.3 vorbekannt.
Dort sind neben einer außerhalb des Fahrzeugs angeordneten
Taxenanzeigeeinrichtung, die üblicherweise elektrische
Lichtquellen aufweist und die durch einen im Inneren des
Fahrzeugs angeordneten Taxameter gesteuert wird,
elektrische Alarmlichtquellen vorgesehen. Diese
Alarmlichtquellen sollen durch einen im Inneren des
Fahrzeugs insbesondere verdeckt angebracht elektrischen
Schalter einschaltbar sein, wenn der Taxifahrer in
Bedrängnis gerät.
In den genannten Gebrauchsmusterunterlagen ist jedoch nicht
erläutert, wie die elektrisch leitende Verbindung zwischen
dem im Inneren des Fahrzeugs angeordneten elektrischen
Schalter und der elektrischen Alarmlichtquelle hergestellt
werden soll. Üblicherweise ist zur elektrischen Verbindung
des im Inneren des Fahrzeuges angeordneten Taxameters mit
der außerhalb des Fahrzeugs angeordneten
Taxenanzeigeeinrichtung eine zweipolige Leitungsverbindung
vorgesehen, die falls eine Abnahmemöglichkeit der
Taxenanzeigeeinrichtung vorgesehen ist, noch eine
zweipolige Steckverbindung aufweist.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Gefahrwarneinrichtung
zu schaffen, die eine einfache und kostengünstige
elektrische Installation ohne die zusätzliche Verlegung
elektrischer Leitungen vom Inneren des Taxenfahrzeuges zum
Äußeren aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
elektrischen Stromkreise der Lichtquellen und der
Alarmlichtquelle parallel geschaltet sind, daß diese
Stromkreise durch den elektrischen Schalter wechselweise
mit einem den Taxameter und eine elektrische Stromquelle
enthaltenden Stromkreis oder mit einem die Stromquelle
enthaltenden Stromkreis verbindbar sind, daß die
Stromflußrichtung der beiden letztgenannten Stromkreise
entgegengesetzt gerichtet ist und daß im Stromkreis der
Alarmlichtquelle eine Diode angeordnet ist, die derart
geschaltet ist, daß sie bei Verbindung der Stromkreise der
Lichtquellen und der Alarmlichtquelle mit dem den Taxameter
enthaltenden Stromkreis einen Stromfluß durch die
Alarmlichtquelle verhindert.
Dadurch, daß die elektrischen Stromkreise der Lichtquellen
und der Alarmlichtquelle parallel geschaltet sind, können
diese beiden Stromkreise durch die üblicherweise bereits
vorhandenen zwei Versorgungsleitungen vom Inneren des
Fahrzeuges zum Äußeren des Fahrzeuges mit Strom versorgt
werden. Um nun eine getrennte Schaltung der elektrischen
Lichtquellen der Taxenanzeigeeinrichtung und der
elektrischen Alarmlichtquellen zu ermöglichen, sind diese
Stromkreise erfindungsgemäß durch den elektrischen Schalter
wechselweise mit zwei weiteren Stromkreisen verbindbar.
Dabei weist eine dieser beiden Stromkreise den Taxameter
und eine elektrische Stromquelle auf, wogegen der andere
der beiden Stromkreise allein die elektrische Stromquelle
enthält.
Durch diese erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es möglich, daß
abhängig von der Schaltstellung des elektrischen Schalters
wechselweise entweder die Lichtquellen der
Taxenanzeigeeinrichtung durch den Taxameter steuerbar oder
die Alarmlichtquellen einschaltbar sind. Um die hierzu
erforderliche elektrische Trennung der Stromkreise der
Lichtquellen und der Alarmlichtquellen durchzuführen, ist
erfindungsgemäß die Stromflußrichtung der beiden
Stromkreise, die die elektrische Stromquelle enthalten,
entgegengesetzt gerichtet und im Stromkreis der
Alarmlichtquelle eine Diode angeordnet. Diese Diode ist
derart geschaltet, daß sie bei Verbindung der Stromkreise
der Lichtquellen und der Alarmlichtquelle mit dem den
Taxameter enthaltenden Stromkreis einen Stromfluß durch die
Alarmlichtquelle verhindert.
Das heißt, wenn die Schaltstellung des elektrischen
Schalters derart gewählt ist, daß die Stromkreise der
Lichtquellen und der Alarmlichtquelle mit dem den Taxameter
enthaltenden Stromkreis verbunden sind, dann kann zwar
abhängig von der Schaltstellung des Taxameters ein Strom
durch die Lichtquellen fließen, so daß die Lichtquellen
Licht erzeugen. Durch die Diode und deren Anordnung in dem
Stromkreis der Alarmlichtquelle wird jedoch in diesem Fall
bei Einschaltung der Lichtquellen der
Taxenanzeigeeinrichtung eine gleichzeitige Einschaltung der
Alarmlichtquellen vermieden. Bei der oben beschriebenen
Schaltstellung des elektrischen Schalters sind also die
Lichtquellen der Taxenanzeigeeinrichtung, wie allgemein
üblich, derart steuerbar, daß die Taxenanzeigeeinrichtung
leuchtet, wenn das Taxi frei ist und daß die
Taxenanzeigeeinrichtung dunkel ist, wenn das Taxi besetzt
ist.
Andererseits werden bei der anderen Schaltstellung des
elektrischen Schalters neben den Lichtquellen der
Taxenanzeigeeinrichtung auch die Alarmlichtquellen
eingeschaltet, so daß der Taxifahrer seine Bedrängnis nach
außen hin durch entsprechend helleres Aufleuchten der
Taxenanzeigeeinrichtung bzw. durch zusätzliches Aufleuchten
der Alarmlichtquellen kundtun kann.
Die beschriebene Funktion der erfindungsgemäßen
Gefahrwarneinrichtung wird dabei ohne zusätzlichen
Verkabelungsaufwand zwischen dem Inneren des Fahrzeugs und
dem Äußeren des Fahrzeugs erzielt. Das heißt, es ist keine
zusätzliche Verkabelung der Taxenanzeigeeinrichtung mit dem
elektrischen Schalter im Inneren des Fahrzeuges
erforderlich. Die üblicherweise vorhandene zweipolige
elektrische Verbindung gegebenenfalls mit Steckverbindung
zwischen dem Taxameter bzw. dem elektrischen Schalter im
Inneren des Fahrzeuges und der Taxenanzeigeeinrichtung bzw.
den elektrischen Alarmlichtquellen außerhalb des Fahrzeuges
sind bei der erfindungsgemäßen Gefahrwarneinrichtung
vollkommen ausreichend.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Gefahrwarneinrichtung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Mit den Maßnahmen des Anspruchs 2 ist es möglich, daß bei
Einschaltung der elektrischen Alarmlichtquelle die
Lichtquellen der Taxenanzeigeeinrichtung ausgeschaltet
bleiben, so daß mit diesen Maßnahmen die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt werden können, die aussagen, daß die
Taxenanzeigeeinrichtung nicht leuchten darf, wenn das
Taxenfahrzeug mit Fahrgästen besetzt ist. Dies ist
üblicherweise der Fall, wenn der Taxifahrer in Bedrängnis
gerät. Mit der zweiten Diode gemäß Anspruch 2 ist diese
gesetzliche Forderung erfüllbar.
Im Stromkreis der Alarmlichtquellen kann vorteilhaft gemäß
Anspruch 3 ein Blinkgeber angeordnet sein, der bei
Einschaltung der Alarmlichtquellen die Alarmlichtquellen
periodisch ein- und ausschaltet und so den
Aufmerksamkeitswert des Alarms erhöht.
In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn
der Blinkgeber einen Steueranschluß aufweist und wenn gemäß
Anspruch 4 die erste Diode mit dem Steueranschluß leitend
verbunden ist. Durch diese Maßnahmen kann eine Diode mit
geringer elektrischer Belastbarkeit verwendet werden, da
über den Steueranschluß des Blinkgebers nur geringfügige
Ströme fließen. Liegt die erste Diode direkt im Stromkreis
der Alarmlichtquelle, so ist hierzu eine Leistungsdiode
erforderlich.
Das gleiche gilt gemäß Anspruch 5 für die zweite Diode,
sofern sie wie die erste Diode direkt im Stromkreis der
Lichtquellen bzw. der Alarmlichtquellen angeordnet ist. In
diesen Fällen können vorteilhaft die Dioden als
Leistungsdioden ausgebildet sein.
Eine einfache und kostengünstige Ausbildung der
erfindungsgemäßen Gefahrwarneinrichtung ist mit den
Merkmalen des Anspruchs 6 möglich. Hierzu ist im
wesentlichen ein doppelpoliger Wechselschalter als
elektrischer Schalter erforderlich. Dieser doppelpolige
Wechselschalter ermöglicht auf der Seite der Festkontakte
mit einfachen Mitteln eine Verdrahtung, die die beiden
Stromkreise, die die Stromquelle enthalten, bilden. Die
Schaltkontakte des doppelpoligen Wechselschalters sind
dabei einfach mit der zweipoligen Verbindungsleitung des
Taxameters mit der Taxenanzeigeeinrichtung verbunden. Außer
dem genannten doppelpoligen Wechselschalter und einer wenig
elektrischen Verbindungsleitung sind dann keine weiteren
Maßnahmen zum Aufbau der erfindungsgemäßen
Gefahrwarneinrichtung erforderlich.
Ist die Gefahrwarneinrichtung gemäß Anspruch 6 elektrisch
ausgebildet, so ist vorteilhaft gemäß Anspruch 7 die
Kathode der ersten Diode mit dem ersten Schaltkontakt des
Schalters verbunden, um die gemäß Anspruch 1 erforderliche
Sperrwirkung des Stromflusses im Stromkreis der
Alarmlichtquelle zu bewirken. Andererseits kann in diesem
Zusammenhang gemäß Anspruch 8 die Kathode der zweiten Diode
mit dem zweiten Schaltkontakt des Schalters verbunden sein,
um die gemäß Anspruch 2 erforderliche Sperrwirkung im
Stromkreis der Lichtquellen zu erzielen.
Schließlich ist es besonders vorteilhaft, gemäß Anspruch 9
mindestens zwei elektrische Alarmlichtquellen vorzusehen,
um dem bedrängten Taxifahrer beim Ausfall einer
Alarmlichtquelle noch die Möglichkeit des optischen
Alarmsignals im Falle der Bedrängnis zu erhalten.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Gefahrwarneinrichtung ist in der Zeichnung dargestellt und
wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
In der einzigen Figur weist eine Taxenanzeigevorrichtung
(D), die üblicherweise auf dem Dach eines Taxenfahrzeuges
angeordnet ist, fünf Lichtquellen (L1 bis L5) auf, die wie
allgemein üblich, zur Erleuchtung des Taxischildes (D)
dienen, sofern das Taxenfahrzeug unbesetzt ist. Zusätzlich
sind erfindungsgemäß in der Taxenanzeigevorrichtung (D)
zwei Alarmlichtquellen (LA1, LA2) vorgesehen, die im Falle
der Bedrängnis des Taxifahrers aufleuchten soll und wegen
ihrer gegenüber den Lichtquellen (L1 bis L5) höheren
elektrischen Lichtleistung zu einem wesentlich helleren
Aufleuchten der Taxenanzeigevorrichtung (D) führen.
Üblicherweise weisen die Lichtquellen (L1 bis L5) jeweils
eine elektrische Leistungsaufnahme von 5 Watt auf, wogegen
die Alarmlichtquellen (LA1, LA2) eine elektrische
Leistungsaufnahme von 21 Watt jeweils aufweisen soll.
Die elektrischen Stromkreise der Lichtquellen (L1 bis L5)
und der Alarmlichtquellen (LA1, LA2) sind in der
Taxenanzeigevorrichtung (D) parallel geschaltet, wobei in
den Stromkreis der Alarmlichtquellen (LA1, LA2) eine erste
Diode (D1) und in den Stromkreis der Lichtquellen (L1 bis
L5) eine zweite Diode (D2) geschaltet sind. Zusätzlich ist
im Stromkreis der Alarmlichtquellen (LA1, LA2) ein
Blinkgeber (BL) angeordnet, dessen Anschlußklemme (49) mit
einem zweiten Schaltkontakt (SK2) eines doppelpoligen
Wechselschalters (S), dessen Lastanschluß (49a) mit den
Alarmlichtquellen (LA1, LA2) und dessen Steueranschluß (31)
über die erste Diode (D1) mit dem ersten Schaltkontakt
(SK1) des doppelpoligen Wechselschalters (S) verbunden ist.
Die erste Diode (D1) und die zweite Diode (D2) sind in der
Taxenanzeigevorrichtung (D) antiparallel geschaltet, so daß
die erste Diode (D1) den Stromfluß sperrt, wenn die andere
Diode (D2) den Stromfluß leitet und umgekehrt. Die
Verbindung der Taxenanzeigevorrichtung (D) mit dem
doppelpoligen Wechselschalter (S) im Inneren des
Kraftfahrzeuges wird hergestellt durch eine erste
Stromversorgungsleitung (L1) und eine zweite
Stromversorgungsleitung (L2), die an einer zweipoligen
Steckverbindung als Trennstelle (ST) zur Abnahme der
Taxenanzeigevorrichtung vom Dach des Kraftfahrzeuges
trennbar ist.
Im Inneren des Kraftfahrzeuges ist der doppelpolige
Wechselschalter (S) über einen ersten Festkontakt (K1)
eines ersten Kontaktsatzes mit einem allgemein üblichen
Taxameter (T) leitend verbunden, das andererseits mit dem
positiven Pol (+) einer Stromquelle (B), die die
Kraftfahrzeugbatterie sein kann, leitend verbunden ist. Ein
zweiter Kontakt (K4) eines zweiten Kontaktsatzes des
doppelpoligen Wechselschalters (S) ist direkt mit dem
positiven Pol (+) der Stromquelle (B) leitend verbunden.
Die jeweils anderen Festkontakte (K2, K3) der Kontaktsätze
des doppelpoligen Wechselschalters (S) sind beide mit dem
negativen Pol (-) der Stromquelle (B) leitend verbunden.
Der doppelpolige Wechselschalter (S) weist zwei
Schaltstellungen auf, wobei diese Schalter (S) in der Figur
in der Normalstellung (N) gezeichnet ist. In dieser
Normalstellung ist der positive Pol (+) der Stromquelle (B)
über den Taxameter (T) mit dem ersten Festkontakt (K1) des
ersten Kontaktsatzes verbindbar. Bei der dargestellten
Schaltstellung ist der Taxameter (T) über den ersten
Schaltkontakt (SK1), die erste Stromversorgungsleitung
(L1), die Lichtquellen (L1 bis L5), die zweite Diode (D2) ,
die zweite Versorgungsleitung (L2) und den zweiten
Schaltkontakt (SK2) mit dem negativen Pol (-) der
Stromquelle (B) verbunden. Der genannte Stromkreis ist
geschlossen, wenn der Taxameter (T) den ersten Festkontakt
(K1) mit dem positiven Pol (+) der Stromquelle (B)
verbindet. In diesem Fall leuchten die Lichtquellen (L1 bis
L5) auf und der Taxifahrer deutet damit an, daß das
Taxenfahrzeug frei ist. Nimmt der Taxifahrer nun einen
Fahrgast auf, so ist das Fahrzeug besetzt und der
Taxifahrer schaltet den Taxameter (T) um, so daß der
positive Pol (+) der Stromquelle (B) von dem ersten
Festkontakt des ersten Kontaktsatzes (K1) getrennt ist. In
diesem Fall verlöschen die Lichtquellen (L1 bis L5).
Gerät nun der Taxifahrer in Bedrängnis, so betätigt er den
doppelpoligen Wechselschalter (S) derart, daß sich der
Wechselschalter (S) in der Alarmstellung (A) befindet. In
diesem Fall ist der positive Pol (+) der Stromquelle (B)
über den zweiten Festkontakt (K4) des zweiten
Kontaktsatzes, über den zweiten Schaltkontakt (SK2), über
die zweite Stromversorgungsleitung (L2), über Klemme (49)
des Blinkgebers (BL), über Klemme (49a), über die
Alarmlichtquellen (LA1, LA2), über den ersten Schaltkontakt
(SK1), über den zweiten Kontakt (K2) des ersten
Kontaktsatzes mit dem negativen Pol der Stromquelle (B)
leitend verbunden. Zugleich ist die Kathode der ersten
Diode (D1) mit dem negativen Pol der Stromquelle (B)
leitend verbunden, so daß der Blinkgeber (BL) in Funktion
gesetzt wird und die Alarmlichtquellen (LA1, LA2)
abwechselnd ein- und ausgeschaltet werden. Damit kann der
Taxifahrer seine Bedrängnis optisch nach außen hin kundtun.
Wie oben beschrieben wird also durch die erfindungsgemäße
Alarmeinrichtung abhängig von der Schaltstellung des
doppelpoligen Wechselschalters (S) die Stromrichtung in den
Stromversorgungsleitungen (L1 und L2) umgekehrt. Durch die
Anordnung der Dioden (D1, D2) und durch die Lage der
Kathode der Dioden (D1 und D2) ist dabei abhängig von der
Schaltstellung des doppelpoligen Wechselschalters (S)
entweder die Alarmlichtquelle (LA1, LA2) oder die
Lichtquellen (L1 bis L5) schaltbar, wobei diese
Schaltmöglichkeit unabhängig voneinander gegeben ist. Zudem
ist die Einschaltung der Alarmlichtquellen (LA1, LA2)
unmöglich gemacht, wenn die Lichtquellen (L1 bis L5)
einschaltbar sind. Umgekehrt ist die Einschaltung der
Lichtquellen (L1 bis L5) unmöglich, wenn die
Alarmlichtquellen (LA1, LA2) eingeschaltet sind.
Claims (9)
1. Gefahrwarneinrichtung für Taxenfahrzeuge, mit einer
außerhalb des Fahrzeuges angeordneten
Taxenanzeigeeinrichtung, die elektrische Lichtquellen
aufweist, mit mindestens einer elektrischen
Alarmlichtquelle, die in unmittelbarer Nähe oder an der
Taxenanzeigeeinrichtung angeordnet ist, mit einem im
Inneren des Fahrzeuges angeordneten Taxameter und mit
einem im Inneren des Fahrzeuges angeordneten
elektrischen Schalter, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektrischen Stromkreise der Lichtquellen (L1 bis L5)
und der Alarmlichtquelle (LA1, LA2) parallel geschaltet
sind, daß diese Stromkreise durch den elektrischen
Schalter (S) wechselweise mit einem den Taxameter (T)
und eine elektrische Stromquelle (B) enthaltenden
Stromkreis oder mit einem die Stromquelle (B)
enthaltenden Stromkreis verbindbar sind, daß die
Stromflußrichtung der beiden letztgenannten Stromkreise
entgegengesetzt gerichtet ist und daß im Stromkreis der
Alarmlichtquelle (LA1, LA2) eine Diode (D1) angeordnet
ist, die derart geschaltet ist, daß sie bei Verbindung
der Stromkreise der Lichtquellen (L1 bis L5) und der
Alarmlichtquelle (LA1, LA2) mit dem den Taxameter (T)
enthaltenden Stromkreis einen Stromfluß durch die
Alarmlichtquelle (LA1, LA2) verhindert.
2. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß im Stromkreis der Lichtquellen (L1
bis L5) eine zweite Diode (D2) angeordnet ist, die
derart geschaltet ist, daß sie bei Verbindung der
Stromkreise der Lichtquellen (L1 bis L5) und der
Alarmlichtquellen (LA1, LA2) mit dem nur die Stromquelle
(B) enthaltenden Stromkreis einen Stromfluß durch die
Lichtquellen (L1 bis L5) verhindern.
3. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß im Stromkreis der Alarmlichtquellen
(LA1, LA2) ein Blinkgeber (BL) angeordnet ist.
4. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Blinkgeber (BL) einen
Steueranschluß (31) aufweist und daß die erste Diode
(D1) mit dem Steueranschluß (31) leitend verbunden ist.
5. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dioden (D1, D2) Leistungsdioden
sind.
6. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schalter (S) ein doppelpoliger
Wechselschalter ist, dessen Schaltkontakte (SK1, SK2)
über zwei Stromversorgungsleitungen (L1, L2) mit den
Stromkreisen der Lichtquellen (L1 bis L5) und der
Alarmlichtquelle (LA1, LA2) elektrisch leitend verbunden
sind, daß der erste Kontakt des einen Kontaktsatzes über
den Taxameter (T) mit dem positiven Pol (+) der
Stromquelle (B) leitend verbunden ist, daß der zweite
Kontakt (K4) des anderen Kontaktsatzes mit dem positiven
Pol (+) der Stromquelle (B) leitend verbunden ist und
daß der jeweils andere Kontakt (K2, K3) der Kontaktsätze
mit dem negativen Pol (-) der Stromquelle (B) leitend
verbunden ist.
7. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kathode der ersten Diode (D1)
mit dem ersten Schaltkontakt (SK1) des Schalters (S)
verbunden ist.
8. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 2 und Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kathode der zweiten
Diode (D2) mit dem zweiten Schaltkontakt (SK2) des
Schalters (S) verbunden ist.
9. Gefahrwarneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei elektrische
Alarmlichtquellen (LA1, LA2) vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904021146 DE4021146A1 (de) | 1990-07-03 | 1990-07-03 | Gefahrwarneinrichtung fuer taxenfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904021146 DE4021146A1 (de) | 1990-07-03 | 1990-07-03 | Gefahrwarneinrichtung fuer taxenfahrzeuge |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4021146A1 true DE4021146A1 (de) | 1992-01-16 |
| DE4021146C2 DE4021146C2 (de) | 1992-06-17 |
Family
ID=6409564
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904021146 Granted DE4021146A1 (de) | 1990-07-03 | 1990-07-03 | Gefahrwarneinrichtung fuer taxenfahrzeuge |
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Owner name: HELLA KGAA HUECK & CO., 59557 LIPPSTADT, DE |
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