DE4019582A1 - Zahnpastaspender - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zuteilung
einer pastösen Masse in Teilmengen, vorzugsweise zum Zu
teilen von Zahnpasta, mit einem die Masse aufnehmenden Gehäuse,
das über eine Einfüll- und eine verschließbare Spenderöffnung
verfügt.
Mit wachsendem Hygienebewußtsein ist auch der Verbrauch
an Zahnpasta und ähnlichen pastösen Massen immer stärker
angestiegen. Bekannt sind Vorratsbehälter für diese Zahnpasta
in unterschiedlichster Form. In der Regel handelt es sich um
Tuben, beispielsweise aus einer Art flexiblem Kunststoffrohr,
in das die Masse über die Einfüllöffnung eingefüllt wird,
woraufhin die Einfüllöffnung dann bleibend verschlossen wird.
Die Spenderöffnung ist über einen Schraubverschluß oder ähnliches
verschlossen, so daß der Benutzer durch einfache Abnahme dieses
Schraubverschlusses die Möglichkeit erhält, mit entsprechendem
Druckausüben auf das Gehäuse die benötigte Menge an Zahnpasta
zu entnehmen. Nachteilig dabei ist, daß immer beide Hände für
diesen Vorgang benötigt werden, da man mit der einen Hand die
Zahnbürste und mit der anderen die Tube halten muß. Nachteilig
ist außerdem, daß die entnommene Menge nie genau dosiert ist,
sondern vielmehr von der Geschicklichkeit oder besser gesagt von
der Ungeschicklichkeit des Benutzers abhängt. Nachteilig ist
weiter, daß dann, wenn der Schraubverschluß oder ein anders aus
gebildeter Verschluß nicht auf die Spenderöffnung aufgebracht
wird, die pastöse Masse bzw. Zahnpasta aushärtet, so daß dann
eine weitere Entnahme nicht mehr oder nur mit erheblicher
Mühewaltung möglich wird.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen mit
nur einer Hand bedienbaren, hygienisch optimalen, immer
gebrauchsbereiten Zahnpastaspender zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das Gehäuse eine eigenstabile Wandung aufweist und in eine
Vorrats- und eine senkrecht darunter liegende Spenderkammer
unterteilt ist, daß das Volumen der Vorratskammer über einen
verschieblich darin angeordneten Kolben veränderbar ist und daß
der Kolben mit einem in der Spenderkammer horizontal ver
schieblichen Zuteiler über eine Riffelstange und einen Feder
teller verbunden ist, wobei der Zuteiler die randseitig des
Gehäuses ausgebildete Spenderöffnung im Schließzustand mit
abdeckend ausgebildet ist.
Eine derartige Vorrichtung kann zunächst mal aufgrund
der eigenstabilen Ausbildung des Gehäuses so aufgestellt werden,
daß dann beispielsweise mit Hilfe der Zahnbürste der Zuteiler
betätigt werden kann, der dafür Sorge trägt, daß eine immer
gleiche Menge an Zahnpasta austritt und sich dabei auf die
Oberseite der Zahnbürste aufliegt. Mit Zurückziehen bzw. Zurück
nehmen der Zahnbürste wird der Zuteiler wieder zurückgeschoben,
so daß sich auch die Spenderöffnung wieder schließt und ein
Zubacken derselben unterbunden ist. Über den Zuteiler wird
der auf der Riffelstange verschieblich angeordnete Kolben
betätigt, der beim Öffnen und/oder beim Schließen der
Spenderöffnung in Richtung auf die Spenderöffnung zubewegt wird,
so daß immer eine gleiche Menge an Zahnpasta bzw. pastöser
Masse an der Spenderöffnung ansteht und aus dieser austreten
kann.
Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Zuteiler von einem mit der Riffelstange
verbundenen, feststehenden Schieber und einem verschiebbaren,
im oberen Schieber und im Boden des Gehäuses geführten unteren
Schieber gebildet ist. Dieser zweiteilige Zuteiler sorgt dafür,
daß der auf der Riffelstange verschieblich angeordnete Kolben
immer um den gleichen Betrag abwärts und damit auf die Spender
öffnung zubewegt wird. Die Riffelstange bewegt sich nämlich
durch das Betätigen des unteren Schiebers um einen vorge
gebenen Betrag, der von der Führung der beiden Schieber
aneinander abhängt. Es ist übrigens in diesem Zusammenhang nicht
ganz richtig, bei dem oberen Schieber von einem feststehenden
Schieber zu sprechen, weil dieser sich achsparallel zur Längs
achse des Gehäuses bewegt, doch bewegt er sich nicht in dem
Sinne wie der untere Schieber, der ja über die Zahnbürste
verschoben werden kann. Da der untere Schieber im Boden zugleich
mitgeführt ist, ist sichergestellt, daß er beim Zurückschieben
den oberen Schieber und damit die Riffelstange wieder mitnimmt,
so daß beide wieder in die Ausgangslage zurückkommen und die
Bohrung im Zwischenboden geschlossen und dicht bleibt.
Eine weitere zweckmäßige Ausbildung sieht vor, daß der
untere Schieber gegen die Kraft einer Rückholfeder in das
Gehäuse bzw. die Spenderkammer verschiebbar ist. Damit ist
sichergestellt, daß der untere Schieber nach dem Einschieben
mit Hilfe der Zahnbürste auch wieder in die Ausgangslage
zurückgelenkt wird, um damit für den nächsten Spendervorgang vor
bereitet zu sein und dabei gleichzeitig die Spenderöffnung
wirksam zu verschließen.
Um ein Verschmutzen weitgehend zu verhindern oder auch eine
andere hygienische Beeinträchtigung, sieht die Erfindung vor,
daß das Gehäuse im Bereich des unteren Schiebers eine der
Zahnbürste angepaßte Betätigungsöffnung und der Schieber
eine zu dieser Öffnung hin offene, nach oben und damit zur
Spenderöffnung hin aber bogenförmig auslaufende Ausnehmung
aufweist. Damit kann genau eine Zahnbürste üblicher Abmessung
zum Betätigen des Schiebers und damit des Zuteilers benutzt
werden, ohne daß man beispielsweise mit einem Kamm oder
einem ähnlichen Gegenstand hier unnützerweise eine Verschmutzung
des Spenders herbeiführen könnte. Die besondere Formgebung
der Ausnehmung im Schieber führt dazu, daß bei einem nicht
genauen Betätigen bzw. Einführen der Zahnbürste, diese auto
matisch so abgelenkt wird, daß dann die Borsten sich im
optimalen Abstand zur Spenderöffnung befinden, so daß die
Zahnpastamenge oder Rolle genau auf die Borsten aufgelegt wird.
Eine jeweils genaue Lage der Zahnbürste beim Einschieben
des jeweiligen unteren Schiebers wird dadurch gewährleistet,
daß in der Ausnehmung eine der Zahnbürstenspitze angepaßte
Kerbe ausgebildet ist.
Weiter vorne ist bereits erläutert worden, daß die Führung
zwischen den beiden Schiebern schräg verläuft und zwar vorteil
haft so, daß die zwischen den beiden Schiebern des Zuteilers
schräg nach oben in Richtung Zwischenboden zwischen Vorrats-
und Spenderkammer verlaufend ausgebildet ist. Damit wird die
Riffelstange im ersten Arbeitstakt nach unten gezogen und damit
auch der Kolben, während beim Zurückschieben des Schiebers
dann durch die Schräge bedingt die Riffelstange wieder zurück
geschoben wird, allerdings jetzt, ohne den Kolben mitzunehmen,
weil nun der Federteller ein solches Durchschieben zuläßt,
da er oben auf dem Kolben aufsitzt. Damit ist eine genaue
jeweilige Dosierung und eine genaue Handhabung vorgegeben.
Zur weiteren Verbesserung der Hygiene sieht die Erfindung
vor, daß die Riffelstange und der Kolben einer Kartusche zuge
ordnet sind, die durch eine entsprechende Ausnehmung in das
Gehäuse einsetzbar ist, wobei die Riffelstange am die Spender
öffnung aufweisenden Ende eine mit einer Steckausnehmung des
oberen Schiebers korrespondierende Steckverbindung aufweist.
Vorteilhaft müssen somit lediglich die Riffelstange und der
Kolben, die beispielsweise aus Kunststoff gefertigt sein
können, mit der wegwerfbaren Kartusche zusammen montiert und
damit auch weggeworfen werden, während die übrigen Teile des
Zahnpastaspenders unverändert für weitere Einsatzzwecke zur
Verfügung stehen. Riffelstange und Kolben sind in der Kartusche
untergebracht und werden mit dieser in das Gehäuse eingesetzt,
wobei die notwendige Verbindung nun über die Steckausnehmung/Steckverbindung
zustande kommt. Diese Steckausnehmung/Steckver
bindung reicht aus, um die weiter oben beschriebenen Bewegungen
vorzunehmen und den Kolben jeweils kontinuierlich auf der
Riffelstange in Richtung Spenderöffnung zu bewegen und damit
die eingefüllte Zahnpasta herauszudrücken.
Ein versehentliches Lösen der Steckausnehmung/Steckver
bindung wird dadurch verhindert, daß die Steckverbindung als
Kugelzapfen und die Steckausnehmung als eine Kugelpfanne mit
verengtem Hals ausgebildet ist. Damit wird die Steckver
bindung in die Kugelpfanne eingeschoben, wo sie sich nur wieder
herauslösen kann, wenn mit entsprechender Zugkraft gearbeitet
wird. Ansonsten aber werden die notwendigen Bewegungen aus
geführt und damit dafür Sorge getragen, daß der Kolben
langsam auf der Riffelstange nach unten bewegt wird. Aufgrund
der Standsicherheit des Gehäuses und der Eigenstabilität kann
der Zahnpastaspender mit einer Hand bedient werden, d. h. durch
Einführen der Zahnbürste in die entsprechende Ausnehmung und
durch das Einschieben des unteren Schiebers. Um das Gehäuse
auch an der Wand bleibend montieren zu können, sieht die
Erfindung vor, daß das Gehäuse Ansätze mit rechtwinklig zur
Gehäuselängsachse angesetzten Bohrungen aufweist, die vorzugs
weise einem Wandhalter zugeordnet sind, in dem das Gehäuse
eingepaßt ist. Damit kann der Wandhalter als solcher an der
Wand befestigt werden, wozu lediglich zwei Bohrungen und damit
auch zwei Schrauben benötigt werden. Dann kann das Gehäuse in
den Wandhalter eingeschoben und entweder so oder durch Ein
schieben der Kartusche betriebsbereit gemacht werden. Die
ganze Sache ist in sich so geschlossen und fixiert, daß eine
optimale Hygiene gewährleistet ist.
Um die Benutzung insbesondere durch Kinder zu forcieren,
sieht eine weitere zweckmäßige Ausbildung der Erfindung vor,
daß das Gehäuse und/oder die Kartusche auf der dem Benutzer
zugewandten Seite eine Bemalung, bildliche Darstellung oder
entsprechende Formgebung aufweist. Auch kann das Gehäuse oder
die Kartusche insgesamt beispielsweise die Form einer Micky
Maus oder ähnliches aufweisen bzw. eine entsprechende
Umhüllung, so daß die Bereitschaft der Kinder enorm groß ist,
sich die Zähne nach Entnahme einer vorgegebenen Menge Zahnpasta
zu putzen.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus,
daß ein Zahnpastaspender geschaffen ist, der mit einer Hand
lediglich bedient werden kann und der die Entnahme einer genauen
und vorgegebenen, jeweils gleichen Menge an Zahnpasta gewähr
leistet. Vorteilhaft ist weiter, daß die gesamte Ausbildung
so formschön ist, daß ein derartiger Zahnpastaspender auch im
Badezimmer oder in anderen Räumlichkeiten aufbewahrt werden
kann und durch den Benutzer angenommen wird, weil seine Hand
habung nicht nur hygienisch, sondern auch sehr einfach ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegen
standes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der
zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbei
spiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen
dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch den Zahnpastaspender,
Fig. 2 den Federteller in Seitenansicht,
Fig. 3 den Federteller in Draufsicht,
Fig. 4 die Riffelstange in Seitenansicht,
Fig. 5 den Kopf der Riffelstange,
Fig. 6 den oberen Schieber und
Fig. 7 den unteren Schieber sowie
Fig. 8 den Kolben in Seitenansicht und im Schnitt.
Fig. 1 zeigt einen Zahnpastaspender (1) im Längsschnitt,
wobei deutlich wird, daß das Gehäuse (2) ein Rohr ist, in
das direkt oder indirekt die Zahnpasta eingefüllt werden kann.
Das obere Ende des Gehäuses (2) bildet die Einfüll
öffnung (3), die über den Deckel (4) verschlossen ist. Im unteren
Bereich ist die Spenderöffnung (5) vorgesehen, während das
ganze Gehäuse (2) auf einen stabilen Boden (6) aufsteht.
Die Wandung (8) des Gehäuses (2) ist so stabil ausgebildet,
daß der gesamte Zahnpastaspender (1) auf dem Boden (6) sicher
aufsteht und die weiter hinten beschriebenen Tätigkeiten vor
genommen werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß das
Gehäuse (2) umkippt.
Das Gehäuse (2) ist in eine Vorratskammer (9) und eine
Spenderkammer (10) unterteilt, wobei in der Vorratskammer
(9) ein sich in Längsrichtung des Gehäuses (2) bewegender
Kolben in der Spenderkammer (10) ein Zuteiler (12) unterge
bracht sind. Einzelheiten hierzu werden weiter unten noch
beschrieben.
Der Kolben (11) ist auf einer Riffelstange (15) ver
schieblich angeordnet, wobei die Riffelung (16) über die
gesamte Länge der Riffelstange (15) gleichmäßig ist. Vom
Deckel (4) hergesehen oben auf den Kolben (11) ist ein Feder
teller (17) mit Federspeichen (18, 19) angeordnet, über den
sichergestellt ist, daß beim Auf- und Abwärtsbewegen der
Riffelstange (15) der Kolben (11) jeweils nur in Richtung
Zwischenboden (23) bewegt werden kann.
Der Kolben (11) verfügt über eine seitliche Führung (20),
über die sichergestellt ist, daß der Kolben dicht an der Innen
wand des Gehäuses (2) schleifend nach unten in Richtung
Zwischenboden (23) bewegt wird, so daß Reste von Zahnpasta
nicht in der Vorratskammer (9) verbleiben, sondern daß die
Zahnpaste vielmehr insgesamt in Richtung Spenderöffnung (5)
verschoben und gedrückt wird. Die Unterseite (21) des Kolbens
(11) ist korrespondierend mit der Oberseite (22) des Zwischen
bodens (23) ausgebildet, so daß die gesamte in dem Zahnpasta
spender (1) vorgehaltene Zahnpasta auch wirklich ausgedrückt
wird. Ergänzend wird hierzu darauf hingewiesen, daß die
wiedergegebene Ausbildung nicht eine optimale Korrespondenz
von Unterseite (21) und Oberseite (22) wiedergibt.
Im Zwischenboden (23) ist eine Bohrung (24) vorgesehen,
durch die der Spenderöffnung (5) hindurchgesteckt ist bzw.
hindurchreicht und zwar bis in die Spenderkammer (10) hinein.
Die Spenderöffnung (5) ist durch den Zuteiler (12) solange
verschoben, wie dieser nicht aus der in Fig. 1 wiedergegebenen
Position herausgeschoben wird.
Der Zuteiler (12) besteht aus einem oberen Schieber (25)
und einem rechtwinklig zur Längsachse des Gehäuses (2) ver
schiebbaren Schieber (26). Dabei ist der verschiebbare Schieber
(26) über eine obere Führung (27) am Schieber (25) und durch
die Führung (28) am Boden (6) geführt. Dadurch wird erreicht,
daß beim Schieben in Pfeilrichtung der verschiebbare Schieber
(26) den oberen Schieber (25) axial verschiebt, d. h. herab
zieht. Damit wird auch die Riffelstange (25) mit herunterge
zogen und damit wiederum der Kolben (11), weil ein Durch
ziehen der Riffelstange (15) durch den Federteller (17)
verhindert ist.
Wird nun die Zahnbürste nachdem sie mit Zahnpasta belegt
ist, wieder aus der Betätigungsöffnung (30) herausgezogen,
so wird der verschiebbare Schieber (26) über die Rückholfeder
(29) wieder in die aus Fig. 1 ersichtliche Position zurück
geschoben. Der Schieber (26) verschließt damit nicht nur die
Spenderöffnung (5), sondern er schiebt dabei gleichzeitig auch
den anderen Schieber (25) wieder hoch und damit die Riffel
stange (15) in ihre Ausgangslage zurück. Die Riffelstange
(15) kann sich nun mit der Riffelung (16) durch den Kolben
(11) hindurchbewegen, ohne diesen mitzunehmen, weil der oben
auf dem Kolben (11) sitzende Federteller (17) eine ent
sprechende Bewegung zuläßt.
Zur genauen Positionierung der hier nicht dargestellten
Zahnbürste ist die Ausnehmung (31) im Schieber (26) mit einer
Kerbe (32) versehen. Diese Kerbe (32) ist genau der Zahn
bürstenspitze angepaßt, wodurch die Zahnbürste jeweils beim
Einführen in die Betätigungsöffnung (30) jeweils automatisch
in die gleiche Position gelangt. Damit ist auch der Abstand
der Borsten zur Spenderöffnung (5) vorgegeben um damit ein
gleichmäßiges Auftragen der Zahnpasta auf die Borsten zu
gewährleisten.
Ein Austrocknen der in der Vorratskammer (9) vorgehaltenen
Zahnpasta wird wirksam unterbunden, weil der verschiebbare
Schieber (26) eine Abdeckung (33) aufweist. Diese Abdeckung
(33) verdeckt die Spenderöffnung (5) genau und ist außerdem
so ausgebildet, daß beim Einschieben der Zahnbürste in die
Betätigungsöffnung (30) die Zahnbürste automatisch nach
unten abrutscht, was durch die bogenförmige Ausbildung der
Rückwand erreicht ist.
Bei der aus Fig. 1 ersichtlichen Ausführungsform ist
das Gehäuse (2) mit einer Kartusche (35) kombiniert, die von
oben auf das hier nur kurz ausgebildete Gehäuse (2) aufgesteckt
ist. Zur genauen Einpassung ist eine Gehäuseausnehmung (36)
vorgesehen, so daß das untere Ende (37) mit der Spenderöffnung
(5) leicht eingeführt und aufgeschoben werden kann. In der
Kartusche (35) sind die Riffelstange (15) und der Kolben (11)
angeordnet, wobei die Riffelstange über die Steckverbindung
(38), Steckausnehmung (39), lösbar mit dem oberen Schieber (25)
verbunden ist.
Fig. 2 zeigt, wie erwähnt, den Federteller (11), wobei die
Draufsicht nach Fig. 3 die Ausbildung der Federspeichen
(18, 19) deutlich macht. Dadurch ist beim Auflegen oder An
ordnen des Federtellers (17) auf den Kolben (11) sicherge
stellt, daß dieser mit der Riffelstange (15) jeweils nur in die
jeweils vorgegebene Richtung, hier in die zur Spenderkammer
(10) weisende Richtung möglich ist.
Fig. 4 zeigt eine vereinfachte Wiedergabe der Riffel
stange (15), wobei deutlich wird, daß die Riffelung (16)
so ausgeprägt ist, daß eine sichere Mitnahme des Kolbens
(11) beim Auf- und Abwärtsbewegen gesichert ist. Das untere
Ende der Riffelstange (15) bildet die Steckverbindung
(38), die mit der aus Fig. 6 beispielsweise auch hervorgehenden
Steckausnehmung (39) im oberen Schieber (25) korrespondierend
ausgebildet ist. Der Hals (40) der Steckausnehmung (39)
ist so verengt, daß nach dem Einführen der kugelkopfartigen
Steckverbindung (38) eine wirksame Arretierung gewährleistet
werden kann.
Fig. 5 zeigt den Kopf der Riffelstange (15) mit der
Riffelung (16), während Fig. 6, wie bereits erwähnt, den oberen
Schieber (25) in Seitenansicht wiedergibt und zwar einmal
mit der Steckausnehmung (39) und dem verengten Hals (40) und
zum anderen mit der oberen Führung (27).
Die obere Führung (27) korrespondiert mit der Führung
(27′) am unteren Schieber (26). Dieser rechtwinklig zur Längs
achse des Gehäuses (2) und damit auch zur Riffelstange (15)
verschiebbare Schieber (26) verfügt an der der Führung (27′)
gegenüberliegenden Seite über eine mit der Führung (28)
korrespondierende Führung (28′). Fig. 7 verdeutlicht außerdem
noch die Abdeckung (33) und die Ausnehmung (31), die die
Zahnbürste vorteilhaft aufnehmend ausgebildet ist.
Fig. 8 schließlich zeigt einen Schnitt durch den Kolben
(11), wobei mittig eine Führungsbohrung (47) ausgebildet ist
und seitlich die Führung (20), die an der Wandung (8) des
Gehäuses (2) dicht anliegt bzw. sogar schleift.
Bei nochmaliger Betrachtung der Fig. 1 ist noch darauf
hinzuweisen, daß das gesamte Gehäuse (2) mit der Kartusche
(35) in einen Wandhalter (32) mit Bohrungen (33, 34) eingefügt
ist. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, den gesamten
Zahnpastaspender (1) beispielsweise im Badezimmer an der
Wand anzubringen und so die Einhandbedienung noch mehr zu
begünstigen.
Die vordere Seite (46) kann mit Bildern oder Köpfen oder
ähnlichem versehen werden, um so die Annahmefreundlichkeit ins
besondere von Kindern zu beeinflussen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Zuteilung einer pastösen Masse in
Teilmengen, vorzugsweise zum Zuteilen von Zahnpasta, mit
einem die Masse aufnehmenden Gehäuse, das über eine Einfüll-
und eine verschließbare Spenderöffnung verfügt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (2) eine eigenstabile Wandung (8) aufweist
und in eine Vorrats- und eine senkrecht darunter liegende
Spenderkammer (9, 10) unterteilt ist, daß das Volumen der
Vorratskammer (9) über einen verschieblich darin angeordneten
Kolben (11) veränderbar ist und daß der Kolben mit einem
in der Spenderkammer (10) horizontal verschieblichen Zuteiler
(12) über eine Riffelstange (15) und einen Federteller (17)
verbunden ist, wobei der Zuteiler die randseitig des Gehäuses
(2) ausgebildete Spenderöffnung (5) im Schließzustand mit
abdeckend ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuteiler (12) von einem mit der Riffelstange (15)
verbundenen, feststehenden Schieber (25) und einem verschieb
baren, im oberen Schieber (25) und im Boden (6) des Gehäuses (2)
geführten unteren Schieber (26) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Schieber (26) gegen die Kraft einer Rückholfeder
(29) in das Gehäuse (2) bzw. die Spenderkammer (10) verschieb
bar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (2) im Bereich des unteren Schiebers (26)
eine der Zahnbürste angepaßte Betätigungsöffnung (30) und der
Schieber (26) eine zu dieser Öffnung (30) hin offene, nach
oben und damit zur Spenderöffnung (5) hin aber bogenförmig aus
laufende Ausnehmung (31) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Ausnehmung (31) eine der Zahnbürstenspitze ange
paßte Kerbe (32) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung (27, 28) zwischen den beiden Schiebern
(25, 26) des Zuteilers (12) schräg nach oben in Richtung
Zwischenboden (23) zwischen Vorrats- und Spenderkammer (9, 10)
verlaufend ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Riffelstange (15) und der Kolben (11) einer Kartusche
(35) zugeordnet sind, die durch eine entsprechende Ausnehmung
(36) in das Gehäuse (2) einsetzbar ist, wobei die Riffelstange
(15) am die Spenderöffnung (5) aufweisenden Ende (37) eine mit
einer Steckausnehmung (39) des oberen Schiebers (25)
korrespondierende Steckverbindung (38) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckverbindung (38) als Kugelzapfen und die Steck
ausnehmung (39) als eine Kugelpfanne mit verengtem Hals
(40) ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (2) Ansätze mit rechtwinklig zur Gehäuselängs
achse angesetzten Bohrungen (43, 44) aufweist, die vorzugsweise
einem Wandhalter (42) zugeordnet sind, in den das Gehäuse
eingepaßt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (2) und/oder die Kartusche (35) auf der dem
Benutzer zugewandten Seite (46) eine Bemahlung, bildliche
Darstellung oder entsprechende Formgebung aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4019582A DE4019582A1 (de) | 1990-06-20 | 1990-06-20 | Zahnpastaspender |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4019582A DE4019582A1 (de) | 1990-06-20 | 1990-06-20 | Zahnpastaspender |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4019582A1 true DE4019582A1 (de) | 1992-01-02 |
Family
ID=6408694
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE4019582A Withdrawn DE4019582A1 (de) | 1990-06-20 | 1990-06-20 | Zahnpastaspender |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4019582A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US5725133A (en) * | 1996-01-31 | 1998-03-10 | Chesebrough-Pond's Usa Co., Division Of Conopco, Inc. | Dose control dispenser |
-
1990
- 1990-06-20 DE DE4019582A patent/DE4019582A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US5725133A (en) * | 1996-01-31 | 1998-03-10 | Chesebrough-Pond's Usa Co., Division Of Conopco, Inc. | Dose control dispenser |
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