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DE4019582A1 - Zahnpastaspender - Google Patents

Zahnpastaspender

Info

Publication number
DE4019582A1
DE4019582A1 DE4019582A DE4019582A DE4019582A1 DE 4019582 A1 DE4019582 A1 DE 4019582A1 DE 4019582 A DE4019582 A DE 4019582A DE 4019582 A DE4019582 A DE 4019582A DE 4019582 A1 DE4019582 A1 DE 4019582A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
dispenser
chamber
slide
piston
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4019582A
Other languages
English (en)
Inventor
Marian Pautex
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
AMT GmbH
Original Assignee
AMT GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by AMT GmbH filed Critical AMT GmbH
Priority to DE4019582A priority Critical patent/DE4019582A1/de
Publication of DE4019582A1 publication Critical patent/DE4019582A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/76Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing fluent contents by means of a piston
    • B65D83/763Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing fluent contents by means of a piston the piston being actuated by a reciprocating axial motion of a shaft which engages the piston, e.g. using a ratchet mechanism
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K5/00Holders or dispensers for soap, toothpaste, or the like
    • A47K5/06Dispensers for soap
    • A47K5/12Dispensers for soap for liquid or pasty soap
    • A47K5/1211Dispensers for soap for liquid or pasty soap using pressure on soap, e.g. with piston
    • A47K5/1214Dispensers for soap for liquid or pasty soap using pressure on soap, e.g. with piston applied by gravitational force

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zuteilung einer pastösen Masse in Teilmengen, vorzugsweise zum Zu­ teilen von Zahnpasta, mit einem die Masse aufnehmenden Gehäuse, das über eine Einfüll- und eine verschließbare Spenderöffnung verfügt.
Mit wachsendem Hygienebewußtsein ist auch der Verbrauch an Zahnpasta und ähnlichen pastösen Massen immer stärker angestiegen. Bekannt sind Vorratsbehälter für diese Zahnpasta in unterschiedlichster Form. In der Regel handelt es sich um Tuben, beispielsweise aus einer Art flexiblem Kunststoffrohr, in das die Masse über die Einfüllöffnung eingefüllt wird, woraufhin die Einfüllöffnung dann bleibend verschlossen wird. Die Spenderöffnung ist über einen Schraubverschluß oder ähnliches verschlossen, so daß der Benutzer durch einfache Abnahme dieses Schraubverschlusses die Möglichkeit erhält, mit entsprechendem Druckausüben auf das Gehäuse die benötigte Menge an Zahnpasta zu entnehmen. Nachteilig dabei ist, daß immer beide Hände für diesen Vorgang benötigt werden, da man mit der einen Hand die Zahnbürste und mit der anderen die Tube halten muß. Nachteilig ist außerdem, daß die entnommene Menge nie genau dosiert ist, sondern vielmehr von der Geschicklichkeit oder besser gesagt von der Ungeschicklichkeit des Benutzers abhängt. Nachteilig ist weiter, daß dann, wenn der Schraubverschluß oder ein anders aus­ gebildeter Verschluß nicht auf die Spenderöffnung aufgebracht wird, die pastöse Masse bzw. Zahnpasta aushärtet, so daß dann eine weitere Entnahme nicht mehr oder nur mit erheblicher Mühewaltung möglich wird.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen mit nur einer Hand bedienbaren, hygienisch optimalen, immer gebrauchsbereiten Zahnpastaspender zu schaffen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse eine eigenstabile Wandung aufweist und in eine Vorrats- und eine senkrecht darunter liegende Spenderkammer unterteilt ist, daß das Volumen der Vorratskammer über einen verschieblich darin angeordneten Kolben veränderbar ist und daß der Kolben mit einem in der Spenderkammer horizontal ver­ schieblichen Zuteiler über eine Riffelstange und einen Feder­ teller verbunden ist, wobei der Zuteiler die randseitig des Gehäuses ausgebildete Spenderöffnung im Schließzustand mit abdeckend ausgebildet ist.
Eine derartige Vorrichtung kann zunächst mal aufgrund der eigenstabilen Ausbildung des Gehäuses so aufgestellt werden, daß dann beispielsweise mit Hilfe der Zahnbürste der Zuteiler betätigt werden kann, der dafür Sorge trägt, daß eine immer gleiche Menge an Zahnpasta austritt und sich dabei auf die Oberseite der Zahnbürste aufliegt. Mit Zurückziehen bzw. Zurück­ nehmen der Zahnbürste wird der Zuteiler wieder zurückgeschoben, so daß sich auch die Spenderöffnung wieder schließt und ein Zubacken derselben unterbunden ist. Über den Zuteiler wird der auf der Riffelstange verschieblich angeordnete Kolben betätigt, der beim Öffnen und/oder beim Schließen der Spenderöffnung in Richtung auf die Spenderöffnung zubewegt wird, so daß immer eine gleiche Menge an Zahnpasta bzw. pastöser Masse an der Spenderöffnung ansteht und aus dieser austreten kann.
Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Zuteiler von einem mit der Riffelstange verbundenen, feststehenden Schieber und einem verschiebbaren, im oberen Schieber und im Boden des Gehäuses geführten unteren Schieber gebildet ist. Dieser zweiteilige Zuteiler sorgt dafür, daß der auf der Riffelstange verschieblich angeordnete Kolben immer um den gleichen Betrag abwärts und damit auf die Spender­ öffnung zubewegt wird. Die Riffelstange bewegt sich nämlich durch das Betätigen des unteren Schiebers um einen vorge­ gebenen Betrag, der von der Führung der beiden Schieber aneinander abhängt. Es ist übrigens in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig, bei dem oberen Schieber von einem feststehenden Schieber zu sprechen, weil dieser sich achsparallel zur Längs­ achse des Gehäuses bewegt, doch bewegt er sich nicht in dem Sinne wie der untere Schieber, der ja über die Zahnbürste verschoben werden kann. Da der untere Schieber im Boden zugleich mitgeführt ist, ist sichergestellt, daß er beim Zurückschieben den oberen Schieber und damit die Riffelstange wieder mitnimmt, so daß beide wieder in die Ausgangslage zurückkommen und die Bohrung im Zwischenboden geschlossen und dicht bleibt.
Eine weitere zweckmäßige Ausbildung sieht vor, daß der untere Schieber gegen die Kraft einer Rückholfeder in das Gehäuse bzw. die Spenderkammer verschiebbar ist. Damit ist sichergestellt, daß der untere Schieber nach dem Einschieben mit Hilfe der Zahnbürste auch wieder in die Ausgangslage zurückgelenkt wird, um damit für den nächsten Spendervorgang vor­ bereitet zu sein und dabei gleichzeitig die Spenderöffnung wirksam zu verschließen.
Um ein Verschmutzen weitgehend zu verhindern oder auch eine andere hygienische Beeinträchtigung, sieht die Erfindung vor, daß das Gehäuse im Bereich des unteren Schiebers eine der Zahnbürste angepaßte Betätigungsöffnung und der Schieber eine zu dieser Öffnung hin offene, nach oben und damit zur Spenderöffnung hin aber bogenförmig auslaufende Ausnehmung aufweist. Damit kann genau eine Zahnbürste üblicher Abmessung zum Betätigen des Schiebers und damit des Zuteilers benutzt werden, ohne daß man beispielsweise mit einem Kamm oder einem ähnlichen Gegenstand hier unnützerweise eine Verschmutzung des Spenders herbeiführen könnte. Die besondere Formgebung der Ausnehmung im Schieber führt dazu, daß bei einem nicht genauen Betätigen bzw. Einführen der Zahnbürste, diese auto­ matisch so abgelenkt wird, daß dann die Borsten sich im optimalen Abstand zur Spenderöffnung befinden, so daß die Zahnpastamenge oder Rolle genau auf die Borsten aufgelegt wird.
Eine jeweils genaue Lage der Zahnbürste beim Einschieben des jeweiligen unteren Schiebers wird dadurch gewährleistet, daß in der Ausnehmung eine der Zahnbürstenspitze angepaßte Kerbe ausgebildet ist.
Weiter vorne ist bereits erläutert worden, daß die Führung zwischen den beiden Schiebern schräg verläuft und zwar vorteil­ haft so, daß die zwischen den beiden Schiebern des Zuteilers schräg nach oben in Richtung Zwischenboden zwischen Vorrats- und Spenderkammer verlaufend ausgebildet ist. Damit wird die Riffelstange im ersten Arbeitstakt nach unten gezogen und damit auch der Kolben, während beim Zurückschieben des Schiebers dann durch die Schräge bedingt die Riffelstange wieder zurück­ geschoben wird, allerdings jetzt, ohne den Kolben mitzunehmen, weil nun der Federteller ein solches Durchschieben zuläßt, da er oben auf dem Kolben aufsitzt. Damit ist eine genaue jeweilige Dosierung und eine genaue Handhabung vorgegeben.
Zur weiteren Verbesserung der Hygiene sieht die Erfindung vor, daß die Riffelstange und der Kolben einer Kartusche zuge­ ordnet sind, die durch eine entsprechende Ausnehmung in das Gehäuse einsetzbar ist, wobei die Riffelstange am die Spender­ öffnung aufweisenden Ende eine mit einer Steckausnehmung des oberen Schiebers korrespondierende Steckverbindung aufweist. Vorteilhaft müssen somit lediglich die Riffelstange und der Kolben, die beispielsweise aus Kunststoff gefertigt sein können, mit der wegwerfbaren Kartusche zusammen montiert und damit auch weggeworfen werden, während die übrigen Teile des Zahnpastaspenders unverändert für weitere Einsatzzwecke zur Verfügung stehen. Riffelstange und Kolben sind in der Kartusche untergebracht und werden mit dieser in das Gehäuse eingesetzt, wobei die notwendige Verbindung nun über die Steckausnehmung/Steckverbindung zustande kommt. Diese Steckausnehmung/Steckver­ bindung reicht aus, um die weiter oben beschriebenen Bewegungen vorzunehmen und den Kolben jeweils kontinuierlich auf der Riffelstange in Richtung Spenderöffnung zu bewegen und damit die eingefüllte Zahnpasta herauszudrücken.
Ein versehentliches Lösen der Steckausnehmung/Steckver­ bindung wird dadurch verhindert, daß die Steckverbindung als Kugelzapfen und die Steckausnehmung als eine Kugelpfanne mit verengtem Hals ausgebildet ist. Damit wird die Steckver­ bindung in die Kugelpfanne eingeschoben, wo sie sich nur wieder herauslösen kann, wenn mit entsprechender Zugkraft gearbeitet wird. Ansonsten aber werden die notwendigen Bewegungen aus­ geführt und damit dafür Sorge getragen, daß der Kolben langsam auf der Riffelstange nach unten bewegt wird. Aufgrund der Standsicherheit des Gehäuses und der Eigenstabilität kann der Zahnpastaspender mit einer Hand bedient werden, d. h. durch Einführen der Zahnbürste in die entsprechende Ausnehmung und durch das Einschieben des unteren Schiebers. Um das Gehäuse auch an der Wand bleibend montieren zu können, sieht die Erfindung vor, daß das Gehäuse Ansätze mit rechtwinklig zur Gehäuselängsachse angesetzten Bohrungen aufweist, die vorzugs­ weise einem Wandhalter zugeordnet sind, in dem das Gehäuse eingepaßt ist. Damit kann der Wandhalter als solcher an der Wand befestigt werden, wozu lediglich zwei Bohrungen und damit auch zwei Schrauben benötigt werden. Dann kann das Gehäuse in den Wandhalter eingeschoben und entweder so oder durch Ein­ schieben der Kartusche betriebsbereit gemacht werden. Die ganze Sache ist in sich so geschlossen und fixiert, daß eine optimale Hygiene gewährleistet ist.
Um die Benutzung insbesondere durch Kinder zu forcieren, sieht eine weitere zweckmäßige Ausbildung der Erfindung vor, daß das Gehäuse und/oder die Kartusche auf der dem Benutzer zugewandten Seite eine Bemalung, bildliche Darstellung oder entsprechende Formgebung aufweist. Auch kann das Gehäuse oder die Kartusche insgesamt beispielsweise die Form einer Micky Maus oder ähnliches aufweisen bzw. eine entsprechende Umhüllung, so daß die Bereitschaft der Kinder enorm groß ist, sich die Zähne nach Entnahme einer vorgegebenen Menge Zahnpasta zu putzen.
Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß ein Zahnpastaspender geschaffen ist, der mit einer Hand lediglich bedient werden kann und der die Entnahme einer genauen und vorgegebenen, jeweils gleichen Menge an Zahnpasta gewähr­ leistet. Vorteilhaft ist weiter, daß die gesamte Ausbildung so formschön ist, daß ein derartiger Zahnpastaspender auch im Badezimmer oder in anderen Räumlichkeiten aufbewahrt werden kann und durch den Benutzer angenommen wird, weil seine Hand­ habung nicht nur hygienisch, sondern auch sehr einfach ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegen­ standes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbei­ spiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch den Zahnpastaspender,
Fig. 2 den Federteller in Seitenansicht,
Fig. 3 den Federteller in Draufsicht,
Fig. 4 die Riffelstange in Seitenansicht,
Fig. 5 den Kopf der Riffelstange,
Fig. 6 den oberen Schieber und
Fig. 7 den unteren Schieber sowie
Fig. 8 den Kolben in Seitenansicht und im Schnitt.
Fig. 1 zeigt einen Zahnpastaspender (1) im Längsschnitt, wobei deutlich wird, daß das Gehäuse (2) ein Rohr ist, in das direkt oder indirekt die Zahnpasta eingefüllt werden kann.
Das obere Ende des Gehäuses (2) bildet die Einfüll­ öffnung (3), die über den Deckel (4) verschlossen ist. Im unteren Bereich ist die Spenderöffnung (5) vorgesehen, während das ganze Gehäuse (2) auf einen stabilen Boden (6) aufsteht. Die Wandung (8) des Gehäuses (2) ist so stabil ausgebildet, daß der gesamte Zahnpastaspender (1) auf dem Boden (6) sicher aufsteht und die weiter hinten beschriebenen Tätigkeiten vor­ genommen werden können, ohne daß die Gefahr besteht, daß das Gehäuse (2) umkippt.
Das Gehäuse (2) ist in eine Vorratskammer (9) und eine Spenderkammer (10) unterteilt, wobei in der Vorratskammer (9) ein sich in Längsrichtung des Gehäuses (2) bewegender Kolben in der Spenderkammer (10) ein Zuteiler (12) unterge­ bracht sind. Einzelheiten hierzu werden weiter unten noch beschrieben.
Der Kolben (11) ist auf einer Riffelstange (15) ver­ schieblich angeordnet, wobei die Riffelung (16) über die gesamte Länge der Riffelstange (15) gleichmäßig ist. Vom Deckel (4) hergesehen oben auf den Kolben (11) ist ein Feder­ teller (17) mit Federspeichen (18, 19) angeordnet, über den sichergestellt ist, daß beim Auf- und Abwärtsbewegen der Riffelstange (15) der Kolben (11) jeweils nur in Richtung Zwischenboden (23) bewegt werden kann.
Der Kolben (11) verfügt über eine seitliche Führung (20), über die sichergestellt ist, daß der Kolben dicht an der Innen­ wand des Gehäuses (2) schleifend nach unten in Richtung Zwischenboden (23) bewegt wird, so daß Reste von Zahnpasta nicht in der Vorratskammer (9) verbleiben, sondern daß die Zahnpaste vielmehr insgesamt in Richtung Spenderöffnung (5) verschoben und gedrückt wird. Die Unterseite (21) des Kolbens (11) ist korrespondierend mit der Oberseite (22) des Zwischen­ bodens (23) ausgebildet, so daß die gesamte in dem Zahnpasta­ spender (1) vorgehaltene Zahnpasta auch wirklich ausgedrückt wird. Ergänzend wird hierzu darauf hingewiesen, daß die wiedergegebene Ausbildung nicht eine optimale Korrespondenz von Unterseite (21) und Oberseite (22) wiedergibt.
Im Zwischenboden (23) ist eine Bohrung (24) vorgesehen, durch die der Spenderöffnung (5) hindurchgesteckt ist bzw. hindurchreicht und zwar bis in die Spenderkammer (10) hinein. Die Spenderöffnung (5) ist durch den Zuteiler (12) solange verschoben, wie dieser nicht aus der in Fig. 1 wiedergegebenen Position herausgeschoben wird.
Der Zuteiler (12) besteht aus einem oberen Schieber (25) und einem rechtwinklig zur Längsachse des Gehäuses (2) ver­ schiebbaren Schieber (26). Dabei ist der verschiebbare Schieber (26) über eine obere Führung (27) am Schieber (25) und durch die Führung (28) am Boden (6) geführt. Dadurch wird erreicht, daß beim Schieben in Pfeilrichtung der verschiebbare Schieber (26) den oberen Schieber (25) axial verschiebt, d. h. herab­ zieht. Damit wird auch die Riffelstange (25) mit herunterge­ zogen und damit wiederum der Kolben (11), weil ein Durch­ ziehen der Riffelstange (15) durch den Federteller (17) verhindert ist.
Wird nun die Zahnbürste nachdem sie mit Zahnpasta belegt ist, wieder aus der Betätigungsöffnung (30) herausgezogen, so wird der verschiebbare Schieber (26) über die Rückholfeder (29) wieder in die aus Fig. 1 ersichtliche Position zurück­ geschoben. Der Schieber (26) verschließt damit nicht nur die Spenderöffnung (5), sondern er schiebt dabei gleichzeitig auch den anderen Schieber (25) wieder hoch und damit die Riffel­ stange (15) in ihre Ausgangslage zurück. Die Riffelstange (15) kann sich nun mit der Riffelung (16) durch den Kolben (11) hindurchbewegen, ohne diesen mitzunehmen, weil der oben auf dem Kolben (11) sitzende Federteller (17) eine ent­ sprechende Bewegung zuläßt.
Zur genauen Positionierung der hier nicht dargestellten Zahnbürste ist die Ausnehmung (31) im Schieber (26) mit einer Kerbe (32) versehen. Diese Kerbe (32) ist genau der Zahn­ bürstenspitze angepaßt, wodurch die Zahnbürste jeweils beim Einführen in die Betätigungsöffnung (30) jeweils automatisch in die gleiche Position gelangt. Damit ist auch der Abstand der Borsten zur Spenderöffnung (5) vorgegeben um damit ein gleichmäßiges Auftragen der Zahnpasta auf die Borsten zu gewährleisten.
Ein Austrocknen der in der Vorratskammer (9) vorgehaltenen Zahnpasta wird wirksam unterbunden, weil der verschiebbare Schieber (26) eine Abdeckung (33) aufweist. Diese Abdeckung (33) verdeckt die Spenderöffnung (5) genau und ist außerdem so ausgebildet, daß beim Einschieben der Zahnbürste in die Betätigungsöffnung (30) die Zahnbürste automatisch nach unten abrutscht, was durch die bogenförmige Ausbildung der Rückwand erreicht ist.
Bei der aus Fig. 1 ersichtlichen Ausführungsform ist das Gehäuse (2) mit einer Kartusche (35) kombiniert, die von oben auf das hier nur kurz ausgebildete Gehäuse (2) aufgesteckt ist. Zur genauen Einpassung ist eine Gehäuseausnehmung (36) vorgesehen, so daß das untere Ende (37) mit der Spenderöffnung (5) leicht eingeführt und aufgeschoben werden kann. In der Kartusche (35) sind die Riffelstange (15) und der Kolben (11) angeordnet, wobei die Riffelstange über die Steckverbindung (38), Steckausnehmung (39), lösbar mit dem oberen Schieber (25) verbunden ist.
Fig. 2 zeigt, wie erwähnt, den Federteller (11), wobei die Draufsicht nach Fig. 3 die Ausbildung der Federspeichen (18, 19) deutlich macht. Dadurch ist beim Auflegen oder An­ ordnen des Federtellers (17) auf den Kolben (11) sicherge­ stellt, daß dieser mit der Riffelstange (15) jeweils nur in die jeweils vorgegebene Richtung, hier in die zur Spenderkammer (10) weisende Richtung möglich ist.
Fig. 4 zeigt eine vereinfachte Wiedergabe der Riffel­ stange (15), wobei deutlich wird, daß die Riffelung (16) so ausgeprägt ist, daß eine sichere Mitnahme des Kolbens (11) beim Auf- und Abwärtsbewegen gesichert ist. Das untere Ende der Riffelstange (15) bildet die Steckverbindung (38), die mit der aus Fig. 6 beispielsweise auch hervorgehenden Steckausnehmung (39) im oberen Schieber (25) korrespondierend ausgebildet ist. Der Hals (40) der Steckausnehmung (39) ist so verengt, daß nach dem Einführen der kugelkopfartigen Steckverbindung (38) eine wirksame Arretierung gewährleistet werden kann.
Fig. 5 zeigt den Kopf der Riffelstange (15) mit der Riffelung (16), während Fig. 6, wie bereits erwähnt, den oberen Schieber (25) in Seitenansicht wiedergibt und zwar einmal mit der Steckausnehmung (39) und dem verengten Hals (40) und zum anderen mit der oberen Führung (27).
Die obere Führung (27) korrespondiert mit der Führung (27′) am unteren Schieber (26). Dieser rechtwinklig zur Längs­ achse des Gehäuses (2) und damit auch zur Riffelstange (15) verschiebbare Schieber (26) verfügt an der der Führung (27′) gegenüberliegenden Seite über eine mit der Führung (28) korrespondierende Führung (28′). Fig. 7 verdeutlicht außerdem noch die Abdeckung (33) und die Ausnehmung (31), die die Zahnbürste vorteilhaft aufnehmend ausgebildet ist.
Fig. 8 schließlich zeigt einen Schnitt durch den Kolben (11), wobei mittig eine Führungsbohrung (47) ausgebildet ist und seitlich die Führung (20), die an der Wandung (8) des Gehäuses (2) dicht anliegt bzw. sogar schleift.
Bei nochmaliger Betrachtung der Fig. 1 ist noch darauf hinzuweisen, daß das gesamte Gehäuse (2) mit der Kartusche (35) in einen Wandhalter (32) mit Bohrungen (33, 34) eingefügt ist. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, den gesamten Zahnpastaspender (1) beispielsweise im Badezimmer an der Wand anzubringen und so die Einhandbedienung noch mehr zu begünstigen.
Die vordere Seite (46) kann mit Bildern oder Köpfen oder ähnlichem versehen werden, um so die Annahmefreundlichkeit ins­ besondere von Kindern zu beeinflussen.

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Zuteilung einer pastösen Masse in Teilmengen, vorzugsweise zum Zuteilen von Zahnpasta, mit einem die Masse aufnehmenden Gehäuse, das über eine Einfüll- und eine verschließbare Spenderöffnung verfügt, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) eine eigenstabile Wandung (8) aufweist und in eine Vorrats- und eine senkrecht darunter liegende Spenderkammer (9, 10) unterteilt ist, daß das Volumen der Vorratskammer (9) über einen verschieblich darin angeordneten Kolben (11) veränderbar ist und daß der Kolben mit einem in der Spenderkammer (10) horizontal verschieblichen Zuteiler (12) über eine Riffelstange (15) und einen Federteller (17) verbunden ist, wobei der Zuteiler die randseitig des Gehäuses (2) ausgebildete Spenderöffnung (5) im Schließzustand mit abdeckend ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuteiler (12) von einem mit der Riffelstange (15) verbundenen, feststehenden Schieber (25) und einem verschieb­ baren, im oberen Schieber (25) und im Boden (6) des Gehäuses (2) geführten unteren Schieber (26) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Schieber (26) gegen die Kraft einer Rückholfeder (29) in das Gehäuse (2) bzw. die Spenderkammer (10) verschieb­ bar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) im Bereich des unteren Schiebers (26) eine der Zahnbürste angepaßte Betätigungsöffnung (30) und der Schieber (26) eine zu dieser Öffnung (30) hin offene, nach oben und damit zur Spenderöffnung (5) hin aber bogenförmig aus­ laufende Ausnehmung (31) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ausnehmung (31) eine der Zahnbürstenspitze ange­ paßte Kerbe (32) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (27, 28) zwischen den beiden Schiebern (25, 26) des Zuteilers (12) schräg nach oben in Richtung Zwischenboden (23) zwischen Vorrats- und Spenderkammer (9, 10) verlaufend ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Riffelstange (15) und der Kolben (11) einer Kartusche (35) zugeordnet sind, die durch eine entsprechende Ausnehmung (36) in das Gehäuse (2) einsetzbar ist, wobei die Riffelstange (15) am die Spenderöffnung (5) aufweisenden Ende (37) eine mit einer Steckausnehmung (39) des oberen Schiebers (25) korrespondierende Steckverbindung (38) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindung (38) als Kugelzapfen und die Steck­ ausnehmung (39) als eine Kugelpfanne mit verengtem Hals (40) ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) Ansätze mit rechtwinklig zur Gehäuselängs­ achse angesetzten Bohrungen (43, 44) aufweist, die vorzugsweise einem Wandhalter (42) zugeordnet sind, in den das Gehäuse eingepaßt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) und/oder die Kartusche (35) auf der dem Benutzer zugewandten Seite (46) eine Bemahlung, bildliche Darstellung oder entsprechende Formgebung aufweist.
DE4019582A 1990-06-20 1990-06-20 Zahnpastaspender Withdrawn DE4019582A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5725133A (en) * 1996-01-31 1998-03-10 Chesebrough-Pond's Usa Co., Division Of Conopco, Inc. Dose control dispenser

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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