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DE4019222A1 - Saegeeinrichtung mit einer um 180 grad wendbar gelagerten grundplatte - Google Patents

Saegeeinrichtung mit einer um 180 grad wendbar gelagerten grundplatte

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Publication number
DE4019222A1
DE4019222A1 DE19904019222 DE4019222A DE4019222A1 DE 4019222 A1 DE4019222 A1 DE 4019222A1 DE 19904019222 DE19904019222 DE 19904019222 DE 4019222 A DE4019222 A DE 4019222A DE 4019222 A1 DE4019222 A1 DE 4019222A1
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DE
Germany
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base plate
sawing device
support frame
latches
locking
Prior art date
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Application number
DE19904019222
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English (en)
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DE4019222C2 (de
Inventor
Gerd Hempelmann
Juergen Hempelmann
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Metabowerke GmbH and Co
Original Assignee
Elektra Beckum Lubitz and Co
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Publication date
Application filed by Elektra Beckum Lubitz and Co filed Critical Elektra Beckum Lubitz and Co
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27BSAWS FOR WOOD OR SIMILAR MATERIAL; COMPONENTS OR ACCESSORIES THEREFOR
    • B27B5/00Sawing machines working with circular or cylindrical saw blades; Components or equipment therefor
    • B27B5/16Saw benches
    • B27B5/165Convertible sawing devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D47/00Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts
    • B23D47/02Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts of frames; of guiding arrangements for work-table or saw-carrier
    • B23D47/025Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts of frames; of guiding arrangements for work-table or saw-carrier of tables

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Sägeeinrichtung mit einer um 180° wendbar ge­ lagerten Grundplatte mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
Bei der bekannten Sägeeinrichtung, von der die Erfindung ausgeht (DE-C 16 28 992) weist die Rasteinrichtung am Traggestell einen mit erheblichem Abstand von der Lagerachse der Grundplatte angeordneten Arretierungsbolzen auf, der mit jeweils einer von zwei am Rand der Grundplatte angeordneten Laschen ver­ rastend in Eingriff kommt. Der Arretierungsbolzen ist mit Anlaufschrägen für beide Schwenkrichtungen versehen. Es ist auch bekannt, an der Stelle eines einzigen Arretierungsbolzens am Traggestell einen einzigen Rastteil bestehend aus zwei miteinander zusammenwirkenden, den Rand der Grundplatte jeweils zwischen sich aufnehmenden Klinkenteilen vorzusehen (EP-B 02 34 215). In bei­ den Fällen wird die Grundplatte in verrasteter Position hinsichtlich beider Schwenkrichtungen festgelegt, es hängt vom Spiel des Arretierungsbolzens in der Lasche bzw. vom Spiel des Randes der Grundplatte im aus den beiden Klin­ kenteilen bestehenden Rastteil ab, wie exakt diese Verrastung erfolgt und wie belastbar diese Grundplatte ist.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, bei einer Sägeeinrichtung der in Rede stehenden Art die Grundplatte möglichst exakt und äußerst hoch belast­ bar in beiden Positionen zu verriegeln.
Das zuvor aufgezeigte Problem ist bei einer Sägeeinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird nicht ein Arretierungsbolzen bzw. ein Rastteil vorgesehen, sondern es werden zwei Rastklinken vorgesehen, die in etwa gleichem Abstand von der Lagerachse aber weit ab von dieser einander gegenüber angeordnet sind. Anstelle der beiden an der Grundplatte angeordne­ ten Laschen, die im Stand der Technik mit dem einen Arretierungsbolzen zusam­ menwirken, ist nunmehr an der Grundplatte nur eine einzige Rastausformung, vorzugsweise in Form eines seitlich abragenden Rastzapfens vorgesehen, die mit jeweils einer der beiden Rastklinken zusammenwirkt. Dadurch, daß die Rast­ ausformung in beiden Positionen auf einer Rastklinke aufliegt, wird nicht nur eine randseitige Einrastung, sondern eine intensivere Vollunterstützung der Rastausformung erreicht.
Weiter bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbei­ spiel darstellenden Zeichnung noch weiter erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer Seitenansicht, teilweise geschnitten, das Traggestell einer Sägeeinrichtung gemäß der Erfindung und
Fig. 2 einen Schnitt gemäß II-II in Fig. 1.
Eine Sägeeinrichtung der in Fig. 1 dargestellten Art weist zunächst ein Trag­ gestell 1 und eine im Traggestell 1 auf einer Lagerachse 2 um 180° wendbar gelagerte Grundplatte 3 mit Werkstückauflageflächen 4 auf beiden Seiten auf. Auf einer Seite ist an der Grundplatte 3 ein Sägeaggregat schwenkbar gelagert, das im hier dargestellten Ausführungsbeispiel nicht eingezeichnet ist. Bei der durch die strichpunktierte Linie dargestellten Lage der oberen Werkstück­ auflagefläche 4 der Grundplatte 3 in Kappsägeposition befindet sich das Säge­ aggregat oberhalb des Traggestells 1, in der dem gegenüber geschwenkten Tisch­ sägeposition befindet sich das Sägeaggregat versenkt im Traggestell 1. Fig. 1 zeigt, wie gesagt, die Kappsägeposition.
Zur Arretierung der Grundplatte 3 mit dem Sägeaggregat in den beiden um 180° gegeneinander versetzten Positionen, der Kappsägeposition - Fig. 1 - und der Tischsägeposition, ist im Traggestell 1 eine federbelastete Rasteinrichtung 5 vorgesehen. Im dargestellten, die Erfindung erläuternden Ausführungsbeispiel weist die Rasteinrichtung 5 an einer Längsseite des Traggestells 1, die in Fig. 1 etwa in der Zeichenebene verläuft, zwei mit erheblichem, im wesent­ lichen übereinstimmendem Abstand von der Lagerachse 2 vor und hinter dieser um horizontale Schwenkachsen 6 schwenkbar angeordnete Rastklinken 7 auf. An der Grundplatte 3 ist mit entsprechendem Abstand von der Lagerachse 2 eine Rastausformung 8 vorgesehen, die im dargestellten und bevorzugten Ausführungs­ beispiel als Rastzapfen ausgeführt ist, - was Fig. 2 besser erkennen läßt. Fig. 2 zeigt dabei die Grundplatte 3 in Tischsägeposition.
Die Rastausformung 8 an der Grundplatte 3 liegt in der in Fig. 1 dargestellten Kappsägeposition auf der in Fig. 1 links erkennbaren Rastklinke 7, in Tisch­ sägeposition hingegen auf der in Fig. 1 rechts liegenden Rastklinke 7 auf. Durch Wegschwenken der entsprechenden Rastklinke 7 entgegen der Kraft einer Feder 9 ist die Rastausformung 8 jeweils wieder freigebbar. Man erkennt dabei in Fig. 1 deutlich die an der Schmalseite der Rastklinke 7 befindliche Auf­ lagefläche 10 für die als Rastzapfen gestaltete Rastausformung 8, die der Grundplatte 3 einen sicheren Halt gibt. Die Feder 9 ist hier im übrigen als Schenkelfeder dargestellt. Dargestellt ist durch eine strichpunktierte Dop­ pellinie 11 der Schwenkbogen, den die Rastausformung 8 aus der in Fig. 1 dar­ gestellten Kappsägeposition in die hier nicht dargestellte Tischsägeposition ausführt. Man erkennt, daß dabei dann der als Rastausformung 8 dienende Rast­ zapfen auf der entsprechenden Auflagefläche 10 der in Fig. 1 rechts darge­ stellten Rastklinke 7 aufliegt, so daß sich auch in Tischsägeposition eine sichere Abstützung der Grundplatte 3 findet.
Im in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Rastklinken 7 auf Druck beansprucht, also stehend angeordnet. In entsprechender Weise könnten die Rastklinken 7 auch auf Zug beansprucht, also hängend angeordnet sein, sie müßten dann den als Rastausformung 8 dienenden Rastzapfen nur hakenartig unterfassen und so die entsprechende Auflagefläche 10 bilden. Es wäre im übrigen auch möglich, die Rastklinken 7 seitlich einschwenken zu lassen, also weder auf Druck noch auf Zug, sondern auf Biegung zu beanspruchen. Das braucht aber seitlich im Traggestell 1 mehr Raum. Im übrigen entspräche das an sich etwa der Bewegungsrichtung des Arretierungsbolzens der Rasteinrich­ tung des Standes der Technik.
Fig. 1 macht weiter deutlich, daß die Rastklinken 7 nahe den von der Lager­ achse 2 entfernten Rändern der Grundplatte 3 angeordnet sind. Je weiter die Rastklinken 7 von der Lagerachse 2 der Grundplatte entfernt sind, desto sta­ biler ist die gegebene Auflage.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel macht ferner deutlich, daß die Grundplatte 3, wie an sich bekannt, bezogen auf die Lagerachse 2 asymme­ trisch ausgeführt ist. Die Grundplatte 3 weist auf den einander gegenüber­ liegenden Seiten der Lagerachse 2 unterschiedliche Breiten auf. Man erkennt das durch die strichpunktierte Linie in Fig. 1 ganz deutlich, dort erstreckt sich die Grundplatte 3 nach rechts weiter als nach links.
Insbesondere mit der zuvor erörterten, asymmetrischen Gestaltung der Grund­ platte 3 läßt sich eine weiter bevorzugte Lehre der Erfindung realisieren, für die gilt, daß neben jeder Rastklinke 7 am Traggestell 1 ein elastischer Auflagepuffer 12 für die Grundplatte 3 angeordnet ist, auf dem die von der gegenüberliegenden Rastklinke 7 verrastete Grundplatte 3, vorzugsweise un­ ter Druck, aufliegt. In Fig. 1 liegt die Grundplatte 3 auf dem rechts dar­ gestellten Auflagepuffer 12 aus elastischem Material, insbesondere also ei­ nem Gummipuffer, auf und ist so gewissermaßen zwischen dem Auflagepuffer 12 einerseits und der Rastausformung 8 auf der Rastklinke 7, die in Fig. 1 links dargestellt ist, eingespannt. Das ergibt eine völlig exakte Fixierung der Grundplatte 3.
Da stets nur eine der beiden Rastklinken 7 zur Freigabe der Rastausformung 8 betätigt werden muß und da die Rastklinken 7, wie an sich bekannt, so ange­ ordnet und ausgerichtet werden können, daß sie mit Hilfe von Anlaufschrä­ gen 13 von dem anlaufenden Rastzapfen als Rastausformung 8 gegen die Kraft der Feder 9 von selbst zurückgedrückt werden und dahinter einschnappen, könnte jeder der beiden Rastklinken 7 ohne weiteres für sich betätigbar sein. Fig. 1 zeigt nun aber, daß gemäß bevorzugter Lehre die Rastklinken 7 mit­ einander bewegungsgekuppelt sind, und zwar im dargestellten und bevorzugten Ausführungsbeispiel über eine sich etwa parallel zur Grundplatte 3 erstrec­ kende Kupplungsstange 14. Das hat den Vorteil, daß im dargestellten Aus­ führungsbeispiel nur eine der beiden Rastklinken 7 einen Betätigungsansatz 15 aufweisen muß, während ansonsten jede der beiden Rastklinken 7 einen Betäti­ gungsansatz 15 haben müßte.
Fig. 2 macht den Betätigungsansatz 15 der in Fig. 1 rechts dargestellten Rastklinke 7 deutlich. Er hat die Gestalt einer seitlich abragenden Lasche, die in einer seitlichen Ausnehmung im Traggestell 1 angeordnet ist. Ohne Un­ fallgefahr kann man von der Seite her in die Ausnehmung 16 im Traggestell 1 hineingreifen und die Rastklinke 7 sowie die damit bewegungsgekuppelte wei­ tere Rastklinke 7 in die Freigabestellung schwenken.
Fig. 2 macht noch deutlich, daß die Rastklinken 7, deren sichere Einrastung für die Verriegelung der Grundplatte 3 von entscheidender Bedeutung ist, an seitlichen Gleitflächen 17 exakt geführt sind.
Schließlich macht Fig. 1 noch deutlich, daß zwischen der Grundplatte 3 und dem Traggestell 1 ein Schwenkungsdämpfer 18 vorgesehen ist. Dieser Schwen­ kungsdämpfer 18 ist einerseits an der Grundplatte 3, andererseits am Trag­ gestell 1 schwenkbar angelenkt und so angeordnet, daß er eine untere Totpunkt­ stellung durchläuft. Das macht Fig. 1 mit dem Vergleich der in durchgezogenen Linien dargestellten Positionen mit der gestrichelt dargestellten Position des Schwenkungsdämpfers 18 deutlich. Die gestrichelt dargestellte Position des Schwenkungsdämpfers 18 entspricht der Tischsägeposition der Grundplatte 3. Der Schwenkungsdämpfer 18 ist so ausgelegt, daß auch bei weggeschwenkter Rast­ klinke 7 die Grundplatte 3 nicht von selbst abzusinken beginnt. Man muß viel­ mehr erst von oben her Druck auf die Grundplatte 3 ausüben, damit die Schwen­ kung in ganz kontrollierter Weise einsetzt. Durch den Einsatz dieses Schwen­ kungsdämpfers 18 ist die Unfallgefahr erheblich verringert.
Anstelle des in der Zeichnung dargestellten Rastzapfens als Rastausformung 8 könnte beispielsweise auch jede der Rastklinken 7 mit einem Rastzapfen ausge­ rüstet sein, der seitlich in die Bewegungsbahn der Grundplatte 3 reicht, die ihrerseits mit einer entsprechenden Ausnehmung als Rastausformung 8 versehen ist. Verschiedene andere Gestaltungsformen sind natürlich auch noch denkbar.

Claims (11)

1. Sägeeinrichtung mit einem Traggestell (1), einer im Traggestell (1) auf einer Lagerachse (2) um 180° wendbar gelagerten Grundplatte (3) mit Werkstück­ auflageflächen (4) auf beiden Seiten, einem auf einer Seite an der Grund­ platte (3) gelagerten Sägeaggregat und einer federbelasteten Rasteinrich­ tung (5) im Traggestell (1) zur Verrastung der Grundplatte (3) in den bei­ den um 180° gegeneinander versetzten Positionen - Kappsägeposition und Tisch­ sägeposition -, dadurch gekennzeichnet, daß die Rasteinrichtung (5) an einer Längsseite des Traggestells (1) zwei mit erheblichem, im wesentlichen über­ einstimmendem Abstand von der Lagerachse (2) vor und hinter dieser um hori­ zontale Schwenkachsen (6) schwenkbar angeordnete Rastklinken (7) aufweist, daß an der Grundplatte (3) mit entsprechendem Abstand von der Lagerachse (2) eine, vorzugsweise als Rastzapfen ausgeführte Rastausformung (8) vorgesehen ist, daß die Rastausformung (8) an der Grundplatte (3) in Kappsägeposition auf der einen Rastklinke (7) und in Tischsägeposition auf der anderen Rast­ klinke (7) aufliegt und daß die Rastausformung (8) durch Wegschwenken der entsprechenden Rastklinke (7) entgegen der Kraft einer Feder (9) freigebbar ist.
2. Sägeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rast­ klinken (7) auf Druck beansprucht, also stehend angeordnet sind.
3. Sägeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rast­ klinken (7) auf Zug beansprucht, also hängend angeordnet sind.
4. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastklinken (7) nahe den von der Lagerachse (2) entfernten Rändern der Grundplatte (3) angeordnet sind.
5. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (3) bezogen auf die Lagerachse (2) asymmetrisch ausge­ führt ist, also auf den einander gegenüberliegenden Seiten der Lagerachse (2) unterschiedliche Breiten aufweist.
6. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß neben jeder Rastklinke (7) am Traggestell (1) ein elastischer Auflage­ puffer (12) für die Grundplatte (3) angeordnet ist, auf dem die von der ge­ genüberliegenden Rastklinke (7) verrastete Grundplatte (3), vorzugsweise un­ ter Druck, aufliegt.
7. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastklinken (7) miteinander, insbesondere über eine sich etwa parallel zur Grundplatte (3) erstreckende Kupplungsstange (14), bewegungsgekuppelt sind.
8. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Rastklinke (7), vorzugsweise nur eine der beiden Rastklinken (7) , einen Betätigungsansatz (15) aufweist.
9. Sägeeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Betäti­ gungsansatz (15) in einer seitlichen Ausnehmung (16) im Traggestell (1) an­ geordnet ist.
10. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastklinken (7) an seitlichen Gleitflächen (17) exakt geführt sind.
11. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeich­ net, daß zwischen der Grundplatte (3) und dem Traggestell (1) ein Schwen­ kungsdämpfer (18) vorgesehen ist.
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