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DE4017584A1 - Verbindungsstruktur zum verbinden aneinanderschliessender wandplatten und damit hergestellte versetzbare wand - Google Patents

Verbindungsstruktur zum verbinden aneinanderschliessender wandplatten und damit hergestellte versetzbare wand

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Publication number
DE4017584A1
DE4017584A1 DE4017584A DE4017584A DE4017584A1 DE 4017584 A1 DE4017584 A1 DE 4017584A1 DE 4017584 A DE4017584 A DE 4017584A DE 4017584 A DE4017584 A DE 4017584A DE 4017584 A1 DE4017584 A1 DE 4017584A1
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DE
Germany
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locking
wall
connection structure
cam
locking block
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4017584A
Other languages
English (en)
Inventor
Francis G Jackson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Harter Corp
Original Assignee
Harter Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Harter Corp filed Critical Harter Corp
Publication of DE4017584A1 publication Critical patent/DE4017584A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Verbindungsstruktur für aneinanderschließende Wandplatten sowie eine damit hergestellte versetzbare Wand.
Eine verbreitete Art, aneinanderschließende Wand­ platten miteinander zu verbinden, besteht darin, ein seitwärts bewegliches Verbindungsglied in einem vertikalen Kanal vorzuse­ hen, der in seitlichen Rahmengliedern der Wandplatten angeord­ net ist. Das Verbindungsglied ist horizontal von dem Kanal an der einen Wandplatte in eine Position bringbar, in der es sich teilweise in einem dazu spiegelbildlichen Kanal an der an­ schließenden Wandplatte befindet. In dieser Position ist es durch Haltemittel oder Clips und Platinen verriegelbar. Ent­ sprechende Strukturen sind aus den US-Patentschriften 40 31 675 und 29 99 568 bekannt. Diese Strukturen benötigen ein Werkzeug, wie z. B. ein dünnes Blatt oder einen Spachtel, um das Verbin­ dungsglied horizontal zu verschieben. Dazu muß das Werkzeug zwischen die Wandplatten eingeführt und mit dem Verbindungs­ glied in Eingriff gebracht werden. Aus diesem Grund muß die äußere Abdeckung der Wand mit elastischen Rändern versehen wer­ den, die bei der Einführung und dem Gebrauch des Werkzeug zum Verschieben des Verbindungsgliedes nachgeben und sich später wieder schließen.
Es ist ferner bekannt, ein Verbindungsglied vertikal zu verschieben, um mit einem Clip zum Eingriff zu kommen, wo­ nach das Verbindungsglied zur Auflage auf einer Platine abge­ senkt wird. Bei dieser Struktur muß das zum Anheben des Verbin­ dungsgliedes verwendete Werkzeug durch eine Öffnung am unteren Ende der Wandplatte eingeführt werden. Diese Öffnung wird an­ schließend, nach der Herstellung der Verbindung, durch einen Einsatz verschlossen.
Bei den oben beschriebenen Strukturen befindet sich das Verbindungsglied in dem einen der vertikalen Kanäle, wäh­ rend die Wandplatten in Position gebracht werden für die Ver­ bindung. Diese Systeme erfordern es, daß zur Aufnahme des Ver­ bindungsgliedes ein langes, kastenförmiges Gehäuse Verwendung findet. So etwa gibt die vorgenannte US-PS 40 31 675 an, daß ein wesentlicher Teil der Rahmenstruktur einschließlich der vertikalen Tragelemente vor dem Einsetzen der Wandplatten zu­ sammengesetzt wird. Zumindest müssen die vertikalen Tragele­ mente vor der Errichtung der Wand unter Verwendung der Wand­ platten in dem Rahmen angebracht werden.
Einen weitergehenden Überblick über herkömmliche Strukturen für die Herstellung versetzbarer Wände und Raumtei­ ler liefern die folgenden US-Patentschriften: 11 54 66(?), 27 30 209, 27 87 812, 28 32 101, 36 94 975, 37 13 257, 34 92 766, 34 29 601, 34 88 908, 38 52 926, 21 07 624, 32 99 594, 30 75 253, 23 71 300, 31 94 361, 33 77 756, 36 43 395, 39 19 820 und 40 94 113.
Die letztgenannten Patentschriften mit Ausnahme der US-PS 40 94 113 beschreiben versetzbare Wände, die nicht ebenso rasch zusammengebaut und/oder abgebaut werden können, wie die zuvor angegebenen. Indessen läßt sich bezüglich der versetzbaren Wände nach dem Stand der Technik feststellen, daß diese generell die Einrichtung einer Rahmenstruktur erfordern, noch ehe die Wandplatten eingebracht werden. Dieses Erfordernis wiederum steht einer freizügigen Änderung der Länge oder des Ortes der Wand entgegen. Soll eine Änderung der Länge, des Ortes oder des Verlaufes der Wand erfolgen, so ist zunächst eine komplette Neuplanung erforderlich, und der Rahmen muß ab­ gebaut werden.
Von daher liegt der Erfindung primär die Aufgabe zu­ grunde, eine Verbindungsstruktur für aus Wandplatten gebildete versetzbare Wände zu schaffen, die einen schnellen Auf- und Ab­ bau ermöglicht ohne die Notwendigkeit, eine von den Wandplatten separate Rahmenstruktur zu errichten.
Diese Aufgabe ist mit einer Verbindungsstruktur mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Anspruch 14 gibt eine entsprechend aufgebaute versetzbare Wand an. Die Unteransprüche beinhalten jeweils vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten, wie sie nachfolgend noch genauer beschrieben werden.
Die Erfindung erübrigt neben den Wandplatten eine eigene Rahmenstruktur. Die Verbindung der Wandplatten erfolgt, indem der betreffende Keilnocken in einen der Verriegelungs­ blöcke eingesetzt wird, dann die auf gleicher Höhe liegenden Verriegelungsblöcke der miteinander zu verbindenden Wandplatten zusammengebracht werden und dann der Keilnocken gedreht wird, um nun mit beiden Verriegelungsblöcken in Eingriff zu treten und diese gegeneinanderzuziehen. Sofern es sich um eine L-, T- oder kreuzförmige Wandverbindung handelt, findet ein pfosten­ förmiges Zwischenglied ("Pfostenanordnung") Verwendung.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat jede Wandplatte einen kompletten umgebenden, mit ihr inte­ grierten Rahmen, der ein Paar vertikalverlaufender, im wesent­ lichen steifer Rahmenglieder an den seitlichen Kanten der Wand­ platte aufweist. Diese Rahmenglieder enthalten jeweils einen in bezug auf die betreffende Wandplatte seitlich nach auswärts weisenden, vertikal verlaufenden Kanal, in dem mittels z. B. üb­ licher Befestigungsmittel zwei Verriegelungsblöcke angebracht sind. In jedem Verriegelungsblock ist eine Nockenfläche ausge­ bildet. Ferner weist der Verriegelungsblock Positionierelemente auf, von denen ein solches an dem Verriegelungsblock einer Wandplatte komplementär zu dem Positionierelement an dem ent­ sprechend angeordneten Verriegelungsblock an der zweiten Wand­ platte ist. Auf diese Weise fügen sich, wenn die betreffenden Wandplatten beim Zusammenbau der Wand aneinandergebracht wer­ den, die Positionierelemente beider Verriegelungsblöcke inein­ ander, um eine gegenseitige Ausrichtung der beiden Verrie­ gelungsblöcke und damit auch der betreffenden Wandplatten selbst zu ergeben. Dasselbe Ergebnis erzielt man, wenn Wandplatten unter einem Winkel zusammentreffender Wandabschnitte mit der erfindungsgemäßen Verbindungsstruktur unter Vermittlung einer dazwischen eingefügten Pfostenanordnung miteinander verbunden werden.
Die beiden entgegengesetzt aneinanderliegenden und gegeneinander ausgerichtet ineinandergreifenden Verriegelungs­ blöcke werden mittels des betreffenden Keilnockens lösbar an­ einandergehalten. Der Keilnocken besitzt zweckmäßigerweise einen Scheibenabschnitt mit zwei Paaren axial daraus hervortre­ tender Verriegelungszapfen an diametral einander ge­ genüberliegenden Stellen am Umfang des Scheibenabschnitts, und die Verriegelungszapfen haben zu Nockenflächen an den Verriege­ lungsblöcken komplementäre und damit in Eingriff tretende Ver­ riegelungsflächen. Durch Drehen der Keilnocken gegenüber den Verriegelungsblöcken können die Verriegelungszapfenpaare in und außer Eingriff mit den Nockenflächen der Verriegelungsblöcke gebracht werden.
Nachfolgend werden repräsentative Ausführungsbei­ spiele der beanspruchten Verbindungsstruktur mit einigen Varianten des Verriegelungsblockes anhand der Figuren im ein­ zelnen beschrieben. Dabei ist
Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung der integrierten Rahmen eines Abschnitts einer versetz­ baren Wand unter Verwendung der erfindungsgemäßen Ver­ bindungsstruktur,
Fig. 2 eine vergrößerte auseinandergezogene perspektivische Darstellung in der Art eines Details aus Fig. 1,
Fig. 3 eine weiter vergrößerte Seitenansicht eines Verriege­ lungsblockes, wie er in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den gleichen Verriegelungsblock,
Fig. 5 eine Stirnansicht des gleichen Verriegelungsblockes,
Fig. 6 eine axiale Draufsicht auf einen dazu passenden Keil­ nocken,
Fig. 7 ein xialer Querschnitt des gleichen Keilnockens ent­ lang der Linie 7-7 von Fig. 6,
Fig. 8 ein weiter vergrößerter Vertikalschnitt durch eine Par­ tie mit zwei aneinanderschließenden Verriegelungs­ blöcken und einem Keilnocken der vorgenannten Art,
Fig. 9 eine perspektivische Teilansicht einer Pfostenanord­ nung, wie sie bei unter einem Winkel zusammentreffenden Wandabschnitten nach der Erfindung Verwendung findet, mit dazugehörigen Teilen,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Knotenblechanord­ nung, wie sie bei einer Pfostenanordnung der in Fig. 9 gezeigten Art Verwendung findet,
Fig. 11 ein Horizontalschnitt durch eine Pfostenanordnung mit anschließenden Teilen für die Herstellung einer L-för­ migen Wandverbindung,
Fig. 12 ein Horizontalschnitt durch eine Pfostenanordnung mit anschließenden Teilen, wie sie für die Herstellung einer T-förmigen Wandverbindung Anwendung findet,
Fig. 13 ein Horizontalschnitt durch eine Pfostenanordnung mit anschließenden Teilen, wie sie für eine kreuzförmige Wandverbindung Anwendung findet,
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht eines Verriegelungsblockes in einer alternativen Ausführungsform,
Fig. 15 eine schematisierte Draufsicht auf eine repräsentative versetzbare Wandanordnung, mit welcher die einzelnen Verbindungsmöglichkeiten unter Verwendung der bean­ spruchten Verbindungsstruktur veranschaulicht sind,
Fig. 16 eine Seitenansicht eines vereinfachten Verriegelungs­ blockes, wie er zur Anbringung einer stirnseitigen Ab­ deckkappe an einer versetzbaren Wand Verwendung findet,
Fig. 17 eine Draufsicht auf den Verriegelungsblock nach Fig. 16 und
Fig. 18 eine vergrößerte perspektivische Ansicht einer weiteren Variante eines Verriegelungsblockes nach der Erfindung ähnlich demjenigen der Fig. 3 bis 5.
In den Figuren ist eine Verbindungsstruktur für eine aus einer Mehrzahl Wandplatten bestehende, versetzbare Wand nach der Erfindung generell mit 10 bezeichnet.
Fig. 15 gibt eine Mehrzahl Wandplatten 11 in ent­ sprechender Anordnung an, um den Gebrauch der Verbindungsstruk­ tur 10 anhand der typischsten Verbindungen zwischen aufeinan­ derfolgenden Wandplatten 11 zu erläutern. Beispielsweise sind Wandplatten 11A und 11B (neben Wandplatten 11C bis 11K) darge­ stellt in einer Anordnung, in der sie, lediglich unter Verwen­ dung der Verbindungsstruktur 10, eine stumpfe Stoßverbindung 12 bilden. Die Wandplatten 11C und 11D sind in einer Weise darge­ stellt, in der sie, in einer Ecke, eine L-förmige Verbindung 13 bilden, die Wandplatten 11E, 11F und 11G in einer Weise, in der sie eine T-förmige Verbindung 14 bilden, und die Wandplatten 11B, 11H, 11J und 11K in einer Weise, in der sie eine kreuzför­ mige Verbindung 15 bilden. Die L-förmige Verbindung 13, die T- förmige Verbindung 14 und die kreuzförmige Verbindung 15 ver­ wenden jeweils eine Pfostenanordnung 20, wohingegen die Stoß­ verbindung 12 keine Pfostenanordnung 20 erfordert. Indessen findet in allen dargestellten Verbindungen die Verbindungs­ struktur 10 Verwendung.
Wie sich dem Vorausstehenden bereits entnehmen läßt, können bestimmte Komponenten in verschiedener Weise eingesetzt werden. Entsprechend werden die betreffenden Komponenten je­ weils mit einem einheitlichen Bezugszeichen bezeichnet. Sofern aber eine der betreffenden Komponenten individuell hervorgeho­ ben werden soll, so geschieht dies durch Hinzufügung eines Buchstabens zu dem betreffenden Bezugszeichen. Beispielsweise gibt es zehn Wandplatten, die gleichermaßen mit 11 bezeichnet sind. Dabei werden die einzelnen Wandplatten mit 11A, 11B, 11C usw. bezeichnet. Diese Art der Kennzeichnung findet in der ge­ samten Darstellung Anwendung.
Die Fig. 1 und 2 zeigen nun auseinandergezogene perspektivische Darstellungen (sog. "Explosionsdarstellungen") eines repräsentativen Paares stumpf aneinanderstoßender Wand­ platten 11A und 11B. Die Wandplatten 11A und 11B besitzen ver­ tikale Rahmenglieder 21A und 21B an ihren einander benachbarten seitlichen Rändern. Jedes vertikale Rahmenglied 21 weist einen nach außen offenen vertikalen Kanal 22 auf, der sich vorzugs­ weise über die gesamte Länge des betreffenden Rahmengliedes 21 erstreckt. Die vertikalen Rahmenglieder 21 einer jeden Wand­ platte 11 sind an oberen horizontalen Rahmengliedern 23 und un­ teren horizontalen Rahmengliedern 24 befestigt. Wie am besten aus Fig. 1 ersichtlich, erstreckt sich das vertikale Rahmen­ glied 21A vertikal in das obere horizontale Rahmenglied 23A und das untere horizontale Rahmenglied 24A der Wandplatte 11A. Ebenso erstreckt sich das vertikale Rahmenglied 21B vertikal in das obere horizontale Rahmenglied 23B und das untere horizon­ tale Rahmenglied 24B der Wandplatte 11B.
Es kann erwünscht sein, auch noch ein horizontales Zwischenglied 25 vorzusehen, das sich in die vertikalen Rahmen­ glieder 21 hineinerstreckt. So kann sich, wie in Fig. 1 ge­ zeigt, ein horizontales Zwischenglied 26A in die Rahmenglieder 21A und 21C der Wandplatte 11A hineinerstrecken, und in der gleichen Weise kann ein horizontales Zwischenglied 25B in der Wandplatte 11B Anwendung finden. Die oberen Rahmenglieder 23, die unteren Rahmenglieder 24 und die Zwischenglieder 25 können, wie dargestellt, alle einen Kanal 26 enthalten, der die bequeme Unterbringung von elektrischen Netzkabeln, Telefonleitungen und Computerverbindungsleitungen erlaubt.
Sodann kann jede Wandplatte 11 mit einer oder mehre­ ren Nivellieranordnungen 27 versehen sein, die dazu geeignet sind, die anschließenden Wandplatten 11 in einer bestimmten Höhe über dem Boden zu halten. Ebenso können die Nivellieran­ ordnungen 27 auch dazu dienen, die ganze Wand in der Höhe aus­ zurichten, ungeachtet irgendwelcher Unregelmäßigkeiten des Bo­ dens. Eine solche Nivellieranordnung 27 kann etwa, wie gezeigt, in bekannter Weise eine einen Fuß bildende Stellschraube auf­ weisen.
Mehrere Verankerungsschlitze 30 sind bestimmten Strukturgliedern, wie den vertikalen Rahmengliedern 21 und den oberen Rahmengliedern 22 entlang angeordnet, welche die seitli­ chen und oberen Kanten der Wandplatten 11 bilden. Wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich, kann eine Mehrzahl Verankerungsschlitze 30A in dem vertikalen Rahmenelement 21A und eine Mehrzahl Ver­ ankerungsschlitze 30B in dem vertikalen Rahmenelement 21B vor­ gesehen sein, ebenso wie entsprechende Verankerungsschlitze 30C und 30D in den oberen Rahmengliedern 23A und 23B der Wandplat­ ten 11A bzw. 11B vorgesehen sein können. Die Verankerungs­ schlitze 30 sind geeignet, in geläufiger Weise dekorative Plattenabdeckungen an den Wandplatten 11 anzubringen. Im allge­ meinen bestehen diese Plattenabdeckungen aus einem stoffbedeck­ ten Blech, das an dem Rahmen abnehmbar befestigt wird. Die Plattenabdeckungen können auch aufgebracht werden, nachdem die Wandplatten 11 bereits zusammengefügt sind. Auch können die Plattenabdeckungen gewünschtenfalls nach Errichtung der Wand ausgewechselt werden, wie dies alles wohlbekannt ist.
Zutrittsschlitze 31 befinden sich an bestimmten Stellen entlang den vertikalen Rahmengliedern 21. Die Zutritts­ schlitze 31 erstrecken sich quer durch die Seitenflansche 32A und 32B, die die vertikalen Kanäle 22 seitlich begrenzen, um einem geeigneten Werkzeug, wie später noch beschrieben, Zutritt zu gewähren.
Die vertikalen Kanäle 22 sind dazu geeignet, einen oder mehrere Verriegelungsblöcke 35 aufzunehmen, die wichtige Bestandteile der Verbindungsstruktur 10 bilden. Jeder Verriege­ lungsblock 35, wie er aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, am besten aber in den Fig. 3, 4 und 5 dargestellt ist, besitzt einen Hauptkörper 36 von im wesentlichen quaderförmiger Gestalt mit einem Paar Befestigungsklauen 38A und 38 sich von den Stirnflächen des Hauptkörpers 36 nach außen erstrecken. Jede Befestigungsklaue 38 enthält eine Öffnung 39, durch welche ein Befestigungsmittel 40 hindurchgeführt werden kann, um den Ver­ riegelungsblock 35 innerhalb des Kanals 22 des betreffenden vertikalen Rahmengliedes 21 zu befestigen. Vorzugsweise beste­ hen die Befestigungsmittel 40 aus Schrauben, die in den Steg 42 des betreffenden Rahmengliedes 21 eingeschraubt werden. Statt dessen können aber auch andere Befestigungsmittel, wie z. B. Niete zur Befestigung der Verriegelungsblöcke 35 in dem jewei­ ligen Kanal 22 dienen.
In bezug auf den Hauptkörper 36 eines jeden Verrie­ gelungsblockes 35 seien für die nachfolgenden Betrachtungen eine Längsachse 43, eine Querachse 44 und eine Normalachse 45 definiert, die senkrecht zu der Ebene der Längs- und der Quer­ achse verläuft. Ein im wesentlichen rechteckiger zentraler Schlitz 46, der sich in der Richtung der Längsachse 43 er­ streckt und in Richtung der Querachse 44 verhältnismäßig schmal ist, verläuft parallel zu der Normalachse 45 durch den Haupt­ körper 36 hindurch, so daß er ebenso an der Frontseite 48 wie an der Rückseite 49 des Hauptkörpers mündet. Die Frontseite 48 liegt in einer Ebene, welche die Querachse 44 enthält, und die Rückseite 49 in einer dazu parallelen Ebene. Ist der Verriege­ lungsblock 35 in einen Kanal 22 eingesetzt, so liegt die Rück­ seite 49 an dem Steg 42 des betreffenden Rahmengliedes 21 an.
Zwei halbzylindrische Auflageflächen 50A und 50B sind in der Frontseite 48 ausgenommen derart, daß sie konzen­ trisch zu der Querachse 44 verlaufen. Der ausgenommene Bereich, der teilweise von den Auflageflächen 50 umgeben ist, bildet eine Zutrittsöffnung 51, die zu einem nachfolgend noch be­ schriebenen Mechanismus innerhalb des Schlitzes 46 Zutritt ge­ währt, der auf den Auflageflächen 50 gelagert ist. Sinn und Zweck der Zutrittsöffnung 51 werden nachfolgend noch genauer beschrieben.
Die gegenüberliegenden Seitenwände 53A und 53B des zentralen Schlitzes 46 sind durch ein Paar im wesentlichen halbringförmiger Rippen 54A und 54B unterbrochen. Die radial äußeren Flächen der Rippen 54A und 54B bilden jeweils eine Nockenfläche 55A bzw. 55B, und die radial inneren Flächen fluchten miteinander und gehen in die betreffenden halbzylin­ drischen Auflageflächen 50 über. Während die halbzylindrischen Auflageflächen 50 konzentrisch um die Querachse 44 verlaufen, würden die Nockenflächen 55A und 55B, falls gekrümmt, vorzugs­ weise konzentrisch zu einer Achse 56 verlaufen, die ebenfalls die Achse 45 schneidet, jedoch gegenüber der Querachse 44 um beispielsweise etwa ¹/₁₀ mm ("einige Tausendstel Zoll") ver­ setzt ist, wie in Fig. 3 bei 58 angegeben, um eine erforderli­ che Nockenwirkung seitens der Nockenflächen 55A und 55B zu er­ geben, wie nachfolgend noch genauer beschrieben wird. Es wird auch noch deutlich, daß die Nockenflächen 55A und 55B, wie dar­ gestellt, etwa elliptisch sein können, um das gewünschte Er­ gebnis zu erzielen.
Ein Paar miteinander fluchtender Vorsprünge 60A und 60B erstreckt sich von der Rückseite 49 des Hauptkörpers 36 nach außen. Die Vorsprünge 60 sind geeignet, in einem einer Mehrzahl Positionierschlitze 61 (Fig. 1) Aufnahme zu finden, die an vorbestimmten Stellen entlang dem Steg 42 der Rahmen­ glieder 21 vorgesehen sind. Der Eingriff der Vorsprünge 60 in den passenden Positionierschlitz 61 stellt sicher, daß der be­ treffende Verriegelungsblock 35 sich präzise in einer gewünsch­ ten Höhe innerhalb des Kanals 22 des betreffenden Rahmengliedes 21 befindet, wie dies erforderlich ist, um ein einwandfreies Zusammenwirken zwischen den Verriegelungsblöcken 35 an beiden einander gegenüberliegenden Rahmengliedern 21 aufeinanderfol­ gender Wandplatten 11 wie auch mit den Verriegelungsblöcken 35 an irgendeiner Pfostenanordnung 20 zwischen aufeinandertreffen­ den Wandplatten 11 zu gewährleisten.
Wie in den Fig. 3 bis 5 dargestellt, ist ein Paar Verankerungsaussparungen 62A und 62B in der Rückseite 49 der Verriegelungsblöcke 35 vorgesehen. Die Verankerungsaussparungen 62 sind entsprechend ausgebildet und angeordnet, um Halteklauen 63A und 63B einer nachfolgend noch genauer beschriebenen Rast­ feder 64 aufzunehmen, wie sie in Fig. 2 und genauer noch in Fig. 8 dargestellt ist.
Zwei sägezahnförmige Positionierelemente 65 und 66 sind mit gegenseitigem Abstand in der Längsrichtung an der Frontseite 48, vorzugsweise an deren beiden Enden, angeordnet.
Jedes der beiden Positionierelemente 65 und 66 hat einen Posi­ tioniervorsprung 68 und eine seitlich daran anschließende Posi­ tionieraussparung 69. Wie am besten aus den Fig. 3 bis 5 zu ersehen, befinden sich die Positioniervorsprünge 68A und 68B beider Positionierelemente 65 und 66 auf der gleichen Seite in bezug auf die Längsachse 43, jedoch auf in Längsrichtung entge­ gengesetzten Seiten der Querachse 44. Vorzugsweise sind die Po­ sitioniervorsprünge anschließend an die Enden des zentralen Schlitzes 46 angeordnet. Die Positionieraussparungen 69A und 69B der Positionierelemente 65 und 66 befinden sich auf der entgegengesetzten Seite der Längsachse 43 in bezug auf die Po­ sitioniervorsprünge 68A und 68B sowie wiederum auf in Längs­ richtung entgegengesetzten Seiten der Querachse 44. Zwischen dem Scheitel 71A des Positioniervorsprunges 68A und dem Grund 72A der danebenliegenden Positionieraussparung 69A erstreckt sich eine Schrägfläche 70A. Ebenso erstreckt sich eine Schräg­ fläche 70B zwischen dem Scheitel 71B des Positioniervorsprunges 68B und dem Grund 72B der danebenliegenden Positionierausspa­ rung 69B. Die Abmessungen der Positioniervorsprünge 68 und -aussparungen 69 eines jeden Positionierelements 65 und 66 sind so gewählt, daß, wenn ein Verriegelungsblock 35A in Eingriff mit einem entgegengesetzt gerichteten Verriegelungsblock 35B gebracht wird, wie in Fig. 8 gezeigt, die Positioniervorsprünge 68 des Verriegelungsblockes 35A satt in den Positionierausspa­ rungen 69 des Verriegelungsblockes 35B Aufnahme finden, wobei die Schrägflächen 70 der beiden Verriegelungsblöcke 35A und 35B aufeinanderliegen. Ebenso stehen die seitlich auswärtig ange­ ordneten Seitenwände 73A und 73B eines jeden Positioniervor­ sprunges 68A und 68B mit den einander gegenüberliegenden seit­ lich auswärtigen Seitenwänden 74A und 74B der Positionieraus­ sparungen 69A und 69B in Berührung, in denen die Vorsprünge 68A und 68B Aufnahme finden.
Die verschiedenen Flächen der seitlichen Positio­ nierelemente 65 und 66 bewirken und erhalten eine seitliche Ausrichtung zwischen aneinandergrenzenden, miteinander in Ein­ griff befindlichen Verriegelungsblöcken 35. Genauer gesagt er­ möglicht es die Gestalt der seitlichen Positionierelemente 65 und 66, daß diese Positionierelemente an einander entgegenge­ setzt aneinanderschließenden Verriegelungsblöcken 35 in solcher Weise ineinanderpassen, daß diese miteinander fluchten. Wenn die aneinanderschließenden Verriegelungsblöcke 35A und 35B an aufeinanderfolgenden Wandplatten 11A und 11B angebracht sind, wie dies in Fig. 8 dargestellt ist, und wenn diese Wandplatten zu einer stumpfen Stoßverbindung aneinandergefügt werden, wie in Fig. 15 dargestellt, so schützen die seitlichen Positionier­ elemente 65 und 66 der Seite an Seite aneinanderliegenden Ver­ riegelungsblöcke 35 die betreffenden Wandplatten 11A und 11B dagegen, sich seitlich zu versetzen.
Die Fig. 6 und 7 zeigen einen repräsentativen Keilnocken 75 zum Miteinanderverriegeln von aneinanderliegen­ den, miteinander in Eingriff stehenden Verriegelungsblöcken 35 nicht nur, um eine gegenseitige Versetzung derselben in Längs­ richtung zu verhindern, sondern, um deren Frontseiten 48 mit­ einander fest in Eingriff zu bringen und zu halten. Wie sich den Fig. 1, 6 und 7 entnehmen läßt, besitzt der Keilnocken 75 einen zentralen Nabenteil 76 für seine drehbare Lagerung. Ein Scheibenabschnitt 78 erstreckt sich von dem axial mittleren Bereich des Nabenteils 76 radial nach außen. Der Scheibenab­ schnitt 78 besitzt eine zylindrische Außenwand 79 und trägt eine Mehrzahl von dem Scheibenabschnitt 78 radial nach außen ragender Verriegelungszapfen, vorzugsweise im Bereich der zy­ lindrischen Außenwand 79. Genauer gesagt, erstrecken sich erste und zweite Paare von Verriegelungszapfen, 80 bzw. 81, von dem Scheibenabschnitt 78 an diametral einander gegenüberliegenden Stellen in beiden Richtungen axial auswärts, und ein Paar Hal­ tezapfen 82 befindet sich an einer Stelle etwa 90° von den bei­ den Verriegelungszapfenpaaren 80 und 81. Auf diese Weise be­ steht entlang dem Umfang des Scheibenabschnitts 78 ein Bereich von etwa 180°, der keine Zapfen aufweist, d. h. weder Verriege­ lungs- noch Haltezapfen. Ein jedes Paar Verriegelungszapfen, 80 und 81, ebenso wie das Paar Haltezapfen 82 kann eine zylindri­ sche Außenfläche besitzen, die an die zylindrische Außenwand 79 auf dem Scheibenabschnitt 78 anschließt. Die Verriegelungszap­ fen 80 und 81 weisen radial innenliegende Verriegelungsflächen 84 bzw. 85 auf. Die Verriegelungsflächen 84 und 85 sind vor­ zugsweise eben, wie sich Fig. 6 entnehmen läßt, aus einem Grund, der nachfolgend noch erläutert wird. Die entsprechenden Flächen 86 an dem Paar Haltezapfen 82 können jedoch gekrümmt sein, wie gleichfalls Fig. 6 zeigt.
Eine Eingriffsöffnung 88 für ein Werkzeug befindet sich innerhalb zumindest einer der beiden Stirnflächen 89 und 90 des Nabenteils 76 und kann sich axial durch den Nabenteil 76 hindurcherstrecken. Die Werkzeugeingriffsöffnung 88 ist in dem gezeigten Beispiel hexagonal dargestellt, um einen Sechskant- Dornschlüssel (sog. Inbus-Schlüssel), aufzunehmen, jedoch kann die Werkzeugeingriffsöffnung 88 gewünschtenfalls auch aus einem einfachen oder kreuzweisen Schlitz bestehen, um ein Werkzeug in Gestalt eines Schraubenziehers aufzunehmen. In jedem Fall er­ laubt es die Werkzeugeingriffsöffnung 88, den Keilnocken 75 mittels eines Werkzeugs zu drehen, zu einem Zweck, der später noch erläutert wird.
Fig. 8 zeigt, wie gesagt, den gegenseitigen Eingriff zweier entgegengesetzt aneinanderliegender Verriegelungsblöcke 35A und 35B, die an aneinanderschließenden Wandplatten 11A und 11B innerhalb einer stumpfen Stoßverbindung 12 befestigt sind. Die beiden Verriegelungsblöcke 35 sind mittels Befestigungsmit­ teln 40 innerhalb der benachbarten Kanäle 22 der aneinander­ schließenden Wandplatten 11A und 11B angebracht. Wenn die Ver­ riegelungsblöcke so befestigt werden, wird eine Rastfeder 64 zwischen der Rückseite 49 des Hauptkörpers 36 eines jeden Ver­ riegelungsblockes 35 und dem Steg 42 des Rahmengliedes 21 ein­ geschlossen, an dem der Verriegelungsblock 35 befestigt wird. Die Halteklauen 63 der Rastfeder 64 finden in den Aussparungen 62 des Hauptkörpers 36 Aufnahme, während der zwischen den Hal­ teklauen 63 liegende Körper 91 der Rastfeder 64 sich nach außen wölbt, in den zentralen Schlitz 46 des Verriegelungsblockes 35. Im mittleren Bereich des Körpers 91 befindet sich eine Rastver­ tiefung 92, um die Verriegelungszapfen 80 und 81 oder aber die Haltezapfen 82 rastend aufzunehmen. Zu diesem Zweck muß der Körper 91 der Rastfeder 64, wie in Fig. 2 gezeigt, eine Ausspa­ rung 93 aufweisen, die verhindert, daß die zylindrische Außen­ wand 79 des Keilnockens 75 das Einfallen der Zapfenpaare 80, 81 und 82 in die Rastvertiefung 92 vereitelt.
Der Keilnocken 75 befindet sich innerhalb der zen­ tralen Schlitze 46 der gegenüberliegenden Verriegelungsblöcke 35A und 35B, so daß die ebenen Verriegelungsflächen 84 und 85 an den beiden Verriegelungszapfenpaaren 80 und 81 mit den Nockenflächen 55 an den Rippen 54 der aneinanderliegenden Ver­ riegelungsblöcke 35A und 35B in Eingriff treten. Das heißt, das Ver­ riegelungszapfenpaar 80 tritt mit den Nockenflächen 55 des Ver­ riegelungsblockes 35A an der Wandplatte 11A und das Verriege­ lungszapfenpaar 81 mit den Nockenflächen 55 des Verriegelungs­ blockes 35B an der Wandplatte 11B in Eingriff. Die entsprechen­ den Flächen 86 an dem Haltezapfenpaar 82 dienen keinem besonde­ ren Zweck und können daher im wesentlichen nach der Längsachse 43 des betreffenden Verriegelungsblockes 35 ausgerichtet sein.
Die ebenen Verriegelungsflächen 84 und 85 verlaufen im wesentlichen tangential zu den Nockenflächen 55, und, wie vorausgehend festgestellt wurde, sind die Abmessungen und Ge­ stalt der Nockenflächen 55 solche, daß die Verriegelungsflächen 84 und 85 die beiden aufeinanderfolgenden Wandplatten 11A und 11B zu einer festen Stoßverbindung aneinanderzuziehen vermögen. Die gekrümmten Flächen 86 brauchen nicht in gleicher Weise fest mit den Nockenflächen 55 zum Eingriff zu kommen und können da­ her einen Krümmungsradius aufweisen, der etwas größer ist, als derjenige der Nockenflächen 55.
Wie inzwischen deutlich geworden ist, werden zwei entgegengesetzt angeordnete und miteinander in Eingriff befind­ liche Verriegelungsblöcke 35A und 35B durch einen Keilnocken 75 fest zusammengehalten. Die Verwendung von vier Verriegelungs­ blöcken 35, die in Paaren mit vertikalem Abstand angeordnet sind, ist im allgemeinen ausreichend, um eine stumpfe Stoßver­ bindung 12 bei normalen Wandhöhen herzustellen.
Der Zusammenbau oder auch die Trennung aufeinander­ folgender Wandplatten 11 mittels der Verbindungsstruktur 10 ist eine einfache Angelegenheit. Beispielsweise, um mit der Tren­ nung zu beginnen und bezugnehmend auf Fig. 8, braucht der be­ treffende Arbeiter nur ein Werkzeug (nicht gezeigt) mit dem be­ treffenden Profil zwischen die dekorativen Plattenabdeckungen 97A und 97B auf den betreffenden Wandplatten 11A und 11B einzu­ führen. Das Werkzeug kann in die Zutrittsöffnung 51 (Fig. 3) zwischen den aneinanderschließenden Verriegelungsblöcken 35A und 35B eintreten, um in die Werkzeugeingriffsöffnung 88 des Keilnockens 75 zu finden. Wird das Werkzeug danach um 90° ge­ dreht (gleichgültig in welcher Richtung), so überwinden die Verriegelungszapfenpaare 80 und 81 die Rastung seitens der Rastvertiefung 92 im Körper 91 der beiderseitigen Rastfedern 64. Nach Drehen des Keilnockens 75 um 90° rasten die Haltezap­ fen 82 in die Rastvertiefung 92 der Rastfeder in einem der Ver­ riegelungsblöcke 35A und 35B ein. Diese Einrastung liefert dem Arbeiter einen fühlbaren und hörbaren Hinweis darauf, daß er genügend weit gedreht hat, und bewirkt darüber hinaus, daß sich der Keilnocken 75 im gelösten Zustand in geeigneter Lage für eine erneute Verriegelung befindet. Wenn alle Verbindungsstruk­ turen 10, welche die Verbindung der beiden aufeinanderfolgenden Wandplatten 11A und 11B hergestellt haben, auf diese Weise ge­ löst sind, können die beiden Wandplatten auseinandergerückt und voneinander getrennt werden.
Jeder Keilnocken 75 bleibt in nur einem der beiden betreffenden Verriegelungsblöcke 35, d. h. demjenigen, der von den Haltezapfen 82 erfaßt wird. Da ein Bereich von etwa 180° der zylindrischen Außenwand 79 des Keilnockens 75 gegenüber den Haltezapfen 82 keine Verriegelungs- oder Haltezapfen aufweist, besteht kein Hindernis für die Trennung der beiden Verriege­ lungsblöcke 35 in Richtung der Normalachse 45. Diese Trennung wird weiter dadurch erleichtert, daß die Verriegelungsflächen 84 und 85 eben sind und tangential zu den Nockenflächen 55 ver­ laufen.
Wie gesagt, bleibt der Keilnocken 75 bei getrennten Verriegelungsblöcken 35A und 35B innerhalb eines derselben. Dies gilt, solange der Keilnocken 75 nicht ca. 180° gedreht wird. Im Falle einer solchen Drehung kommen die Haltezapfen 82 außerhalb des Verriegelungsblockes 35 zu liegen, während die Verriegelungszapfen 80 und 81 an den Rippen 54 vorbeitreten und außer Eingriff mit den Nockenflächen 55 gelangen können. Läßt man aber den Keilnocken 75 an seinem Ort innerhalb eines Ver­ riegelungsblockes 35, so erleichtert dies die nachfolgende Wie­ dermontage.
Die Verbindung einer Wandplatte 11B mit einer Wand­ platte 11A in Form einer stumpfen Stoßverbindung 12 erfolgt ge­ nauso einfach wie die vorausgehend beschriebene Trennung, le­ diglich in umgekehrter Reihenfolge. Sie wird i. ü. dadurch er­ leichtert, daß gewisse Maßtoleranzen eingehalten werden, die die Einführung des Keilnockens 75, der sich bereits in einem der Verriegelungsblöcke 35 befindet, in den zentralen Schlitz 76 des zweiten Verriegelungsblockes 35 begünstigen. Das Schwie­ rigste beim Einführen des Keilnockens 75 besteht darin, die beiden Paare von Verriegelungszapfen 80 und 81 in den zentralen Schlitz 76 einzuführen, zumal ja in der Regel Keilnocken 75 in zwei mit vertikalen Abstand angeordneten Paaren von Verriege­ lungsblöcken 35 gleichzeitig eingeführt werden müssen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß sich diese Schwierigkeit mit zwei ein­ fachen strukturellen Maßnahmen verringern läßt, nämlich
  • 1. indem man die Verriegelungsflächen 84 und 85, wie gesagt, eben gestaltet, was in Verbindung mit einer elliptischen Form der Nockenflächen 55 einen Spielraum zwischen den nach innen weisenden Verriegelungsflächen 84 und 85 einerseits und den Enden 94A und 94B der Rippe 55A sowie den Enden 95A und 95B der Rippe 55B (Fig. 5) andererseits verschafft, an denen die Nockenflächen 55 entlanggeführt werden müssen, und
  • 2. indem man die Abmessung des zentralen Schlitzes 46 in Rich­ tung der Längsachse 43 vergrößert, um so ein gewisses Spiel zwischen der zylindrischen Außenwand 79 des Keilnockens 75 sowie den Stirnwänden 96 und 98 (Fig. 4) des zentralen Schlitzes 76 zu erhalten.
Es gibt selbstverständlich verschiedene Wege, das Spiel zu vergrößern, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Als Alternative zur Vergrößerung der Gesamtlänge des zentralen Schlitzes 76 kann man beispielsweise eine rechteckige Stufe in den Stirnwänden 96 und 98 des zentralen Schlitzes 76 vorsehen, oder die Stirnwände 96 und 98 können zu der Frontseite 48 des Verriegelungsblockes 35 hin angefast werden. Festgehalten zu werden verdient, daß die Größe des zentralen Schlitzes 76, der auf der Frontseite 48 mündet, die Leichtigkeit beeinflußt, mit der die aufeinanderfolgenden Wandplatten 11 aneinandergefügt werden können. Indessen sollten die Öffnungen nicht größer als nötig sein.
Auf jeden Fall werden, wenn die Keilnocken 75 in die zentralen Schlitze 76 der gegenüberliegenden Verriegelungs­ blöcke 35A und 35B hineingefunden haben und die Frontseiten 48 der Verriegelungsblöcke aneinander zur Anlage gekommen sind, die Keilnocken 75 in der einen oder anderen Richtung um 90° ge­ dreht, um beispielsweise die in Fig. 8 dargestellte Position zu erreichen. Hier liefert die Einrastung der Verriegelungszapfen 80 und 81 in den Rastvertiefungen 92 das gleiche fühlbare und hörbare Signal wie vorausgehend bei der Entriegelung, welches nunmehr angibt, daß die aneinanderstoßenden Wandplatten 11A und 11B ordnungsgemäß miteinander verriegelt sind.
Zur Schaffung einer L-förmigen Verbindung 13, einer T-förmigen Verbindung 14 oder einer kreuzförmigen Verbindung 15 verwendet man zweckmäßigerweise eine Pfostenanordnung 20, wie sie in Fig. 9 dargestellt ist. Maßgebliche Details derselben gehen aus Fig. 10 hervor. Jede Pfostenanordnung 20 ergibt auch den gewünschten vertikalen Abstand der Verriegelungsblöcke 35, wie sie vorausgehend anhand einer stumpfen Stoßverbindung be­ schrieben wurden. Um jedoch eine Verbindung zwischen solcher­ maßen in einem Winkel aufeinandertreffenden Wandplatten 11 im Gegensatz zu stumpf aneinanderstoßenden Wandplatten zu errei­ chen, werden die betreffenden Wandplatten 11 jeweils mittels der Verbindungsstruktur 10 und in der gleichen Weise, wie vor­ ausgehend anhand einer stumpfen Stoßverbindung 12 beschrieben, unter Vermittlung einer Pfostenanordnung 20 verbunden.
Was die Ausbildung einer solchen Pfostenanordnung 20 angeht, wurden neuartige strukturelle Komponenten geschaffen, um Verriegelungsblöcken 35 in der erforderlichen Anzahl an einem typischerweise quadratischen Pfostenelement 100 anzubrin­ gen. Wie aus Fig. 9 ersichtlich, ist jedes Pfostenelement 100 mit zwei bis vier Verriegelungsblöcken 35 in einer jeden dafür vorgesehenen Ebene ausgerüstet. Die Fig. 9 und 11 bis 13 lassen erkennen, daß sich die Anzahl der Gruppen von Verriege­ lungsblöcken 35 an den verschiedenen Seiten des Pfostenelements 100 nach der Anzahl der Wandplatten 11 richtet, die an der be­ treffenden Pfostenanordnung 20 aufeinandertreffen. Die erfor­ derlichen Verriegelungsblöcke 35 werden an dem Pfostenelement 100 mittels Befestigungsmitteln wie den vorausgehend beschrie­ benen Befestigungsmitteln 40 angebracht (die in den Fig. 9 bis 13 nicht dargestellt sind, deren Anbringungsorte jedoch im einzelnen beschrieben werden) in einer Weise ähnlich derjeni­ gen, in der die vorausgehend beschriebenen Verriegelungsblöcke 35 in der Nut 22 der vertikalen Rahmenglieder 21 angebracht wurden. Zusätzlich wird nun aber jeder Verriegelungsblock 35 von einer Knotenblechanordnung 101 umgeben, wie sie in Fig. 10 dargestellt ist.
Jede Knotenblechanordnung 101 besteht vorzugsweise aus einer U-förmigen Spange 102, die eine volle Wand 103 und zwei halbe Wände oder Schenkel 104 und 105 aufweist. Die volle Wand 103 enthält eine rechteckige Aussparung 106 und zwei runde Öffnungen 108A und 108B. Die rechteckige Aussparung 106 nimmt denjenigen Teil des Hauptkörpers 36 eines Verriegelungsblockes 35 auf, der sich über die Befestigungsklauen 38 desselben nach außen erstreckt, und die runden Öffnungen 108A und 108B fluch­ ten mit den Öffnungen 39 der Befestigungsklauen 38.
Die halben Wände oder Schenkel 104 und 105 schließen im wesentlichen senkrecht an die seitlichen Ränder der vollen Wand 103 an. Die halbe Wand 104 endet mit einer rechteckigen Aussparung 109A und zwei halbrunden Aussparungen 110A und 110B, ebenso wie die halbe Wand 105 in einer rechteckigen Aussparung 109B und zwei halbrunden Aussparungen 111A und 111B endet. Wie leicht ersichtlich, machen die rechteckigen Aussparungen 109A und 109B jeweils die Hälfte einer rechteckigen Aussparung aus, die der Aussparung 106 in der vollen Wand 103 entspricht, und die halbrunden Aussparungen 110 und 111 bilden jeweils die Hälfte einer Öffnung entsprechend den runden Öffnungen 108A und 108B.
Dementsprechend ergänzen, wenn zwei derartige Kno­ chenblechanordnungen, 101A und 101B, um ein quadratisches Pfo­ stenelement 100 herum entgegengesetzt zueinander angeordnet werden (vergl. Fig. 9), die halben Wände 104A und 104B wie auch die halben Wände 105A und 105B einander, um eine volle Wand ähnlich der Wand 103 zu ergeben. Mit anderen Worten: Die beiden Knotenblechanordnungen 101A und 101B ergeben gleichartige rechteckige Aussparungen und runde Öffnungen an allen vier Sei­ ten der Pfostenanordnung 20. Auf diese Weise kann ein Verriege­ lungsblock 35 mittels Befestigungselementen, die durch die run­ den Öffnungen der Knotenblechanordnungen wie auch die Öffnungen 39 seiner Befestigungsklauen 38 hindurchtreten, auf jeder Seite der Pfostenanordnung 20 angebracht werden.
Jede Knotenblechanordnung 101 enthält ein Paar von Abstandshaltern 112A und 112B zu beiden Seiten der rechteckigen Aussparung 106, einen dritten Abstandshalter 112C an der halben Wand 104 neben deren rechteckiger Aussparung 109A und einen vierten Abstandshalter 112D an der halben Wand 105 neben der dortigen Aussparung 109B. Die Abstandshalter 112, die bei­ spielsweise aus Blech gebogen sind, besitzen jeweils einen er­ habenen Teil 113, der an die Stelle eines der Seitenflansche 32 an den vertikalen Rahmengliedern 21 tritt. Der erhabene Teil 113 weist eine Einbuchtung 114 auf, die an die Stelle eines der Zutrittsschlitze 31 in den Seitenflanschen 32 nach den Fig. 1 und 2 tritt. An die beiden Enden des erhabenen Teils 113 schließen sich Befestigungsklauen 115 an.
Die so gestalteten Abstandshalter 112 können an der U-förmigen Spange 102 der betreffenden Knotenblechanordnung 101 durch Punktschweißung, Kleben oder auf sonstige Weise ange­ bracht sein. Die Anbringung läßt sich leicht durchführen, wo die Befestigungsklauen 115 wie auch die Einbuchtung 114 an dem Material der U-förmigen Spange 102 anliegt.
Die Fig. 11 bis 13 geben die drei gebräuchlich­ sten Anwendungsarten der Pfostenanordnung 20 an. Fig. 11 zeigt eine von zwei Wandplatten gebildete L-förmige Verbindung 13. Bei einer solchen L-förmigen Verbindung sind mit der betreffen­ den Pfostenanordnung 20A zwei Wandplatten 11C und 11D verbunden in einer Weise, wie sie anhand der Fig. 8 beschrieben wurde. Das heißt ein (hier nicht gezeigter) Keilnocken dient dazu, die be­ treffenden Verriegelungsblöcke 35C und 35D der aufeinandertref­ fenden Wandplatten 11C und 11D mit entgegengerichteten Verrie­ gelungsblöcken 35E und 35F an der Pfostenanordnung 20A zu ver­ binden.
Wie vorausgehend anhand der Verbindung zweier stumpf aneinanderschließender Wandplatten 11A und 11B (Fig. 8) be­ schrieben, braucht man i. a. je zwei in Vertikalrichtung mit ge­ genseitigem Abstand angeordnete Verriegelungsblöcke 35, um eine zufriedenstellende Verbindung herzustellen. Die gleiche Anzahl genügt normalerweise, um L-förmig aufeinandertreffende Wand­ platten unter Vermittlung einer Pfostenanordnung 20 miteinander zu verbinden.
An denjenigen Stellen um die Pfostenanordnung 20A herum, wo keine Verriegelungsblöcke erforderlich sind, nachdem dort keine Wandplatten auftreten, kann eine Kappe als dekora­ tive Abdeckung angebracht werden. Bei der L-förmigen Verbindung 13 findet eine 2-Wand-Kappe 116 Verwendung, um die Abstandshal­ ter 112 an den zwei sonst freiliegenden Seiten der Pfostenan­ ordnung 20 abzudecken. In Verbindung mit der Kappe 116 kann ein Paar rechteckiger Füllblöcke 118 Anwendung finden. Die Füll­ blöcke 118 haben äußere Endabmessungen, die im wesentlichen denjenigen der Befestigungsklauen 38 entsprechen, um zu verhin­ dern, daß die betreffenden Befestigungsmittel die Knotenblech­ anordnungen 101 zusammendrücken. Falls erwünscht, können die Füllblöcke 118 auch mit einem zentralen Abstützteil 119 verse­ hen sein, dessen Höhe im wesentlichen gleich der Höhe der Ab­ standshalter 112 ist, um die Abstützung der Kappe 116 zu unter­ stützen. Die Kappe 116 kann, wie gezeigt, entlang jeder ihrer Seitenkanten mehrere Finger 120 aufweisen, die in Schlitzen 121 an den äußeren Kanten der Seitenflansche 32 der vertikalen Rah­ menglieder 21 Aufnahme finden.
Die in Fig. 12 gezeigte Pfostenanordnung 20B ist für eine T-förmige Verbindung 14 von drei Wandplatten vorgesehen. In einer solchen T-förmigen Verbindung sind mit der betreffen­ den Pfostenanordnung 20B drei Wandplatten 11E, 11F und 11G ver­ bunden in einer Weise, wie anhand der Fig. 8 beschrieben, Das heißt ein (nicht gezeigter) Keilnocken findet dazu Verwendung, die Verriegelungsblöcke 35E, 35F und 35G an den aufeinandertreffen­ den Wandplatten 11E, 11F und 11G mit entgegengesetzt gerichte­ ten Verriegelungsblöcken 35H, 35J und 35K an der Pfostenanord­ nung 20B zu verbinden. Bei der T-förmigen Verbindung 14 ist nur ein Füllblock 118 erforderlich, und dieser Füllblock 118 wird von einer 1-Wand-Kappe 122 abgedeckt. Auch die Kappe 122 ist in diesem Beispiel entlang ihrer Seitenkante mit Fingern 120 ver­ sehen, die in Schlitzen 121 an der Außenkante der Seitenflan­ sche 32 der vertikalen Rahmenglieder 21 Aufnahme finden.
Die Pfostenanordnung 20C aus Fig. 13 ergibt eine kreuzförmige Verbindung 15 aus vier Wandplatten 11. Bei der kreuzförmigen Verbindung 15 sind dementsprechend mit der be­ treffenden Pfostenanordnung 20C vier Wandplatten 11B, 11H, 11J und 11K in einer Weise verbunden, wie dies anhand der Fig. 8 beschrieben wurde. Das heißt ein (nicht gezeigter) Keilnocken dient dazu, die Verriegelungsblöcke 35L, 35M, 35N und 35P der aufein­ andertreffenden Wandplatten 11B, 11H, 11J und 11K mit entgegen­ gerichteten Verriegelungsblöcken 35Q, 35R, 35S und 35T an der Pfostenanordnung 20C zu verbinden. Dabei finden keine Füll­ blöcke 118 oder Kappen Verwendung, da Wandplatten an alle vier Seiten der Pfostenanordnung 20C anschließen.
Fig. 14 zeigt eine alternative Ausführung eines Ver­ riegelungsblockes, mit 125 bezeichnet. Der vorausgehend in Ver­ bindung mit den Fig. 3 bis 5 beschriebene Verriegelungsblock 35 besteht vorzugsweise aus Sintermetall. Ein solches Teil kann mit beträchtlicher Festigkeit hergestellt werden, während seine Abmessungen mit geringer Toleranz eingehalten werden können, so daß sich eine Nachbearbeitung erübrigt. Demgegenüber ist der Verriegelungsblock 125 ein Blechstanzteil, das i. a. billiger hergestellt werden kann.
Der Verriegelungsblock 125 hat einen Hauptkörper 126 und ein Paar Befestigungsklauen 128A und 128B, das sich in Längsrichtung von dem Hauptkörper 126 hinweg erstreckt. Jede Befestigungsklaue 128 hat eine Öffnung 129 zur Aufnahme eines (nicht gezeigten) Befestigungsmittels, mit dem der Verriege­ lungsblock 125 an dem vorgesehenen Ort angebracht werden kann. An dem Hauptkörper 126 sei eine Längsachse 130, eine Querachse 131 und eine dazu vertikale Normalachse 132 definiert.
Der Hauptkörper 126 weist ein Paar Schenkel 133A und 133B auf, die parallel zu der Achse 132 verlaufen und sich von der Befestigungsklaue 128A bzw. 128B hinweg nach oben erstrec­ ken, wo sie an einen Steg 135 anschließen, der die oberen Enden der Schenkel 133A und 133B miteinander verbindet. Der Steg 135 liegt im wesentlichen in der Ebene der Achsen 130 und 131.
In seinem mittleren Bereich hat der Steg 135 eine im wesentlichen halbzylindrische Einbuchtung 136, die im wesentli­ chen koaxial zu der Querachse 131 verläuft. Ein zentraler Schlitz 138, der sich in Richtung der Längsachse 130 erstreckt und in Richtung der Querachse 131 verhältnismäßig schmal ist, durchsetzt die Einbuchtung 136 und die in Längsrichtung daran anschließenden Bereiche des Steges 135. Die beiden Enden des Schlitzes 138 münden in Querschlitze 139 und 140, die sich in Richtung der Querachse 131 erstrecken.
Indem die Einbuchtung 136 auf diese Weise geteilt ist, ist ein Paar zueinander im wesentlichen paralleler, halb­ ringförmiger Flächen der Rippen 141A und 141B gebildet. Die konkaven halbzylindrischen Flächen der Rippen 141 bilden Auflageflächen 142 und die konvexen Flächen der Rippen 141 Nockenflächen 143. Es verdient angemerkt zu werden, daß die Rippen 141 nicht genau halbkreisförmig sein müssen. Vielmehr ist eine etwa elliptische Form der Rippen 141 ihrer Eignung nicht abträglich, den Naben­ teil 76 des betreffenden Keilnockens 75 auf der konkaven Aufla­ gefläche 142 drehbar aufzunehmen, während sie es den Nockenflä­ chen 143 umso eher gestattet, vermittels der Verriegelungszap­ fen 80 und 81 die aneinanderschließenden Verriegelungsblöcke 125 gegeneinanderzuziehen.
In den zentralen Schlitz 138 kann also ein Keil­ nocken 75 eingesetzt werden. Die Verriegelungs- und Haltezapfen 80 und 81 bzw. 82 des Keilnockens 75 können durch die querver­ laufenden Schlitze 139 und 140 hindurchtreten, um es dem Naben­ teil 76 zu gestatten, sich auf den Auflageflächen 142 zu drehen und die ebenen Verriegelungsflächen 84 und 85 an den Verriege­ lungszapfen 80 und 81 ebenso wie die gekrümmte Fläche 86 an den Haltezapfen 82 mit den Nockenflächen 143 an den Rippen 141 zum Eingriff kommen zu lassen.
An dem Hauptkörper 126 sind auch zwei Positionier­ elemente 145 und 146 ausgebildet. Wie dargestellt, weist das Positionierelement 145 einen aus dem Steg 135 freigestanzten Lappen 148 auf, der von dem Steg 135 im wesentlichen senkrecht nach außen gebogen ist, wobei er eine Öffnung 149 bestehen läßt. Das Positionierelement 146 besteht aus einem aus dem Steg 135 freigestanzten Lappen 150, der sich von dem Steg 135 im we­ sentlichen senkrecht nach innen erstreckt und eine Öffnung 151 bestehen läßt. Der Lappen 148 des Positionierelements 145 und die Öffnung 151 des Positionierelements 146 sind so angeordnet, daß, wenn zwei derartige Verriegelungsblöcke 125 entgegenge­ setzt aneinanderliegen, die Lappen 148 sich mit den Öffnungen 151 decken. Dabei kommen die Lappen 148 der Positionierelemente 145 entlang den Lappen 150 der Positionierelemente 146 zu lie­ gen.
Eine weitere Variante gegenüber dem zuvor beschrie­ benen Verriegelungsblock 35 ist in Fig. 1 mit 155 bezeichnet und dient dazu, an der Stirnseite einer Wandplatte 11 eine Ab­ deckkappe 156 anzubringen. Der in den Fig. 16 und 17 genauer dargestellte Verriegelungsblock 155 hat einen im wesentlichen flachen Körper 158 mit einem Paar geringfügig abgekröpfter Be­ festigungsklauen 159A und 159B, die sich in Längsrichtung von dem Körper 158 nach außen erstrecken. Jede Befestigungsklaue 159 enthält eine Öffnung 157, durch die ein Befestigungsmittel 40 hindurchgeführt werden kann, um den Verriegelungsblock 155 an einem bestimmten Ort entlang der Abdeckkappe 156 anbringen zu können. Das heißt die Befestigungsmittel 40 können in der Rück­ seite der Abdeckkappe 156 Aufnahme finden.
In dem Körper 158 ist in seiner Längsmitte eine fla­ che, im wesentlichen V-förmige Einbuchtung 160 ausgebildet. Ein Schlitz 161 erstreckt sich in Längsrichtung des Körpers 158 über die Einbuchtung 160 hinweg bis in die dieser benachbarten Bereiche. Die Enden des Schlitzes 161 münden in Querschlitze 162 und 163. Indem die Einbuchtung 160 auf diese Weise geteilt ist, ist ein Paar paralleler, V-förmiger Rippen 165A und 165B gebildet. Die Flächen auf der Winkelinnenseite der Rippen 165 bilden Auflageflächen 166 und die Flächen auf der Winkelaußen­ seite der Rippen 165 bilden Nockenflächen 168. Auf den Auflage­ flächen 166 kommt der Nabenteil 76 eines Keilnockens 75 zur Auflage, während die Nockenflächen 168 die Verriegelungszapfen 80 und 81 desselben zwingen, die Abdeckkappe 156 gegen einen gegenüberliegend an dem vertikalen Rahmenglied 21 einer Wand­ platte 11 angebrachten "normalen" Verriegelungsblock 35 (oder 125) zu ziehen. Dadurch kann auch die Abdeckkappe 156 vorteil­ haft unter Verwendung der Erfindung angebracht werden.
Wie deutlich wurde, erlaubt es der Verriegelungs­ block 35 dem Benutzer, verschiedenartige Verbindungen zwischen aneinanderschließenden Wandplatten 11 herzustellen. Indessen bestimmt die Anordnung des Verriegelungsblockes 35 an den ver­ tikalen Rahmengliedern 21, ob oder ob nicht ein gegenüberlie­ gender Verriegelungsblock 35 dazu paßt, eine Verbindung zwi­ schen aneinanderschließenden Wandplatten 11 zu schaffen. Dies beruht darauf, daß die Positionierelemente 65 und 66 sich beide auf der gleichen Seite von der Längsachse 43 befinden. Damit kann man durch Wahl der Anbringungsweise der Verriegelungs­ blöcke 35 festlegen, welche seitlichen Kanten miteinander in Eingriff gebracht werden können und welche nicht. Sollte man also wünschen, daß nur bestimmte seitliche Kanten an einem Paar von Wandplatten 11 miteinander verbunden werden können, so läßt eine bestimmte gegenseitige Orientierung der Verriegelungs­ blöcke 35 zu beiden Seiten die daran befindlichen Positio­ niervorsprünge 68 mit den Positionieraussparungen 69 korrespon­ dieren, während eine einfache Umkehrung eines Verriegelungs­ blockes 35 die Positioniervorsprünge 68 dazu bringt, daß sie nicht mehr in die Positionieraussparungen 69 passen. Das heißt in diesem Fall stoßen die beiderseitigen Positioniervorsprünge 68 aneinander und schließen auf diese Weise eine Verbindung aus.
Sollte man andererseits eine beliebige Verbindungs­ möglichkeit wünschen, bei der gegenüberliegende Verriegelungs­ blöcke ineinanderpassen ohne Rücksicht auf ihre Orientierung an den betreffenden Wandplattenanordnungen, so können Verriege­ lungsblöcke Verwendung finden, wie einer in Fig. 18 dargestellt und mit 235 bezeichnet ist.
Der einzige Unterschied des Verriegelungsblockes 235 gegenüber dem Verriegelungsblock 35 besteht in einer Anordnung der sägezahnförmigen Positionierelemente 265 und 266. Alle bei dem Verriegelungsblock 235 unverändert gebliebenen Komponenten sind dementsprechend mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet wie bei dem vorausgehend beschriebenen Verriegelungsblock 35, während bei den unterschiedlichen oder unterschiedlich angeord­ neten Komponenten die Ziffer 2 vorausgestellt ist.
Bei dem Verriegelungsblock 235 nach Fig. 18 sei be­ züglich des Hauptkörpers 36 wiederum eine Längsachse 43, eine Querachse 44 und eine dazu vertikale Normalachse 45 angenommen. Ein im wesentlichen rechteckiger zentraler Schlitz 46, der in Richtung der Längsachse 43 verläuft und in Richtung der Quer­ achse 44 verhältnismäßig schmal ist, erstreckt sich in Richtung der Normalachse 45 durch den Hauptkörper 36 hindurch, so daß er sowohl an der Frontseite 48 als auch an der Rückseite 49 des Hauptkörpers mündet. Die Frontseite 48 liegt in einer Ebene, welche die Querachse 44 enthält, während die Rückseite 49 in einer dazu parallelen Ebene liegt. Wird der Verriegelungsblock 235 innerhalb eines Kanals 22 angebracht, so liegt wiederum die Rückseite 49 an dem Steg 42 des betreffenden Rahmengliedes 21 an.
Ein Paar sägezahnförmig profilierter Positionierele­ mente 265 und 266 sind mit gegenseitigem Abstand in der Längs­ richtung, vorzugsweise an den beiden Enden, an der Frontseite 48 angeordnet. Jedes der beiden Positionierelemente 265 und 266 besitzt einen Positioniervorsprung 268 und eine seitlich daran anschließende Positionieraussparung 269. Wie Fig. 18 zeigt, sind die beiden Positioniervorsprünge 268A und 268B auf entge­ gengesetzten Seiten der Längsachse 43 wie auch auf entgegenge­ setzten Seiten der Querachse 44 angeordnet, und zwar zweckmäßi­ gerweise im Bereich der Enden des zentralen Schlitzes 46.
Die Positionieraussparungen 269A und 269B der Posi­ tionierelemente 265 und 266 liegen auf der jeweils anderen Seite der Längsachse 43, ebenso wie sie auf unterschiedlichen Seiten in bezug zueinander und auf die Querachse 44 angeordnet sind. Eine Schrägfläche 270A verläuft von dem Scheitel 271A des Positioniervorspunges 268A zum Grund 272A der danebenliegenden Positionieraussparung 269A, und entsprechend erstreckt sich eine Schrägfläche 270B vom Scheitel 271B des Positioniervor­ sprunges 268B zum Grund 272B der danebenliegenden Positionier­ aussparung 269B. Die Abmessungen der Positioniervorsprünge 268 und -aussparungen 269 eines jeden der Positionierelemente 265 und 266 sind so gewählt, daß wenn entsprechende Verriegelungs­ blöcke 235 entgegengesetzt aneinander zur Anlage gebracht wer­ den, die Positioniervorsprünge 268A satt in den Positionieraus­ sparungen 269 in dem anderen Verriegelungsblock 235 Aufnahme finden, wobei die Schrägflächen 270 der beiden Verriegelungs­ blöcke aufeinanderliegen. Ebenso kommen die seitlich auswärti­ gen Seitenwände 273A und 273B eines jeden der Positioniervor­ sprünge 268A und 268B an der entsprechenden seitlich auswärti­ gen Seitenwand 274A bzw. 274B der Positionieraussparungen 269A und 269B zur Anlage. Damit bewirken die verschiedenen Flächen der Positionierelemente 265 und 266 eine gegenseitige seitliche Ausrichtung der miteinander zum Eingriff kommenden Verriege­ lungsblöcke 235. Dabei aber lassen Gestalt und Anordnung der Positionierelemente 265 und 266 diese in solcher Weise zur Wir­ kung kommen, daß die Orientierung der Verriegelungsblöcke 235 an dem jeweiligen Rahmenglied 21 keine Rolle spielt.
Die Offenbarung wird ergänzt durch den beiliegenden englisch­ sprachigen Anmeldungstext.

Claims (21)

1. Verbindungsstruktur (10) zum Verbinden von Wandplatten (11) in einer versetzbaren Wand, gekennzeichnet durch ein Paar von Verriegelungsblöcken (35; 125; 155; 235) mit daran ausgebilde­ ten Nockenflächen (55; 143; 168) und einen gegenüber den Ver­ riegelungsblöcken drehbaren Keilnocken (75) mit einem Scheiben­ abschnitt (78) und mindestens zwei sich an diametral einander gegenüberliegenden Stellen von dem Scheibenabschnitt (78) axial nach außen erstreckenden und zu den Nockenflächen komplementä­ ren Verriegelungszapfen (80, 81), die durch Drehung des Keil­ nockens (75) mit den Nockenflächen wahlweise in bzw. außer Ein­ griff zu bringen sind.
2. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Verriegelungsblock (35; 125; 235) zumindest ein Positionierelement (65, 66; 145, 146; 265, 266) aufweist und entsprechend ausgebildet ist, mit einem zweiten, spiegel­ bildlich angeordneten Verriegelungsblock paarweise angeordnet zu werden, wobei die Positionierelemente beider Verriegelungs­ blöcke diese Verriegelungsblöcke gegeneinander ausrichtend zu­ sammenwirken.
3. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Verriegelungsblock (35; 235) erste und zweite seitliche Positionierelemente (65, 66; 265, 266) auf­ weist, von denen jedes einen Positioniervorsprung (68; 268) und eine danebenliegende Positionieraussparung (69; 269) besitzt.
4. Verbindungsstruktur (10) nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Positioniervorsprung (268) des ersten Posi­ tionierelements (265) auf einer Seite der Längsmittelachse (43) des Verriegelungsblockes (235) und der Positioniervorsprung (268) des zweiten Positionierelementes (266) auf der anderen Seite der Längsmittelachse des Verriegelungsblockes anliegt.
5. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Positioniervorsprünge (68) beider Positio­ nierelemente (65, 66) auf der gleichen Seite der Längsmittel­ achse (43) des Verriegelungsblockes (35) liegen.
6. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Keilnocken (75) zumindest einseitig einen sich von dem Scheibenabschnitt (78) axial nach außen erstrec­ kenden Haltezapfen (82) an einer Stelle zwischen den Verriege­ lungszapfen (80, 81) aufweist.
7. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich vertikal durch den Verriegelungsblock (35; 125; 155; 235) hindurch ein entlang der Längsmittelachse (43) des Verriegelungsblockes verlaufender zentraler Schlitz (46; 138; 161) erstreckt, der den Keilnocken (75) zumindest teil­ weise in sich aufnimmt.
8. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an dem Verriegelungsblock (35; 125; 155; 235) zwei zumindest annähernd eine Quermittelachse (44) des Verrie­ gelungsblockes umgebende Auflageflächen (50; 142; 166) ausge­ bildet sind, je eine auf einer jeden Seite des zentralen Schlitzes (46; 138; 161), auf denen der Keilnocken (75) drehbar gelagert ist.
9. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Keilnocken (75) mit einem zentralen Nabenteil (76) auf den Auflageflächen (50, 166) gelagert ist.
10. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Verriegelungsblock (35; 125; 235) einen Hauptkörper (36; 126; 158) aufweist, durch den vertikal hin­ durch sich ein in Längsrichtung des Verriegelungsblockes ver­ laufender zentraler Schlitz (46; 138; 161) erstreckt, daß an diesem zentralen Schlitz Rippen (54; 141; 165) ausgebildet sind und daß die betreffende Nockenfläche (55; 143; 168) von diesen Rippen gebildet wird.
11. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit den Nockenflächen (55; 143; 168) der Verriegelungsblöcke (35; 125; 155; 235) eine innenliegende, vorzugsweise ebene Verriegelungsfläche (84, 85) der Verriege­ lungszapfen (80, 81) zum Eingriff kommt.
12. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an oder in zumindest einem der Verriegelungs­ blöcke (35; 125; 235) eine auf den Keilnocken (75) einwirkende Rastfeder (64) aneordnet ist.
13. Verbindungsstruktur (10) gemäß Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in der Rastfeder (64) eine mit den Verriegelungs- und ggf. Haltezapfen (80, 81, 82) abwechselnd zum Eingriff kom­ mende Rastvertiefung (92) ausgebildet ist.
14. Versetzbare Wand mit mindestens zwei aneinanderschließen­ den, aneinander befestigten Wandplatten (11), dadurch gekenn­ zeichnet, daß jede Wandplatte (11) zumindest an ihrem mit einer anderen solchen Wandplatte (11) zu verbindenden Rand ein Rah­ menglied (21) aufweist, daß an jedem solchen Rahmenglied minde­ stens ein Verriegelungsblock (35; 125; 235) befestigt ist, der mindestens jeweils eine Nockenfläche (55; 143) und eine Aufla­ gefläche (50; 142) aufweist, und daß ein Keilnocken (75) mit einem zentralen Nabenteil (76) und einem Scheibenabschnitt (78) sowie an diametral einander gegenüberliegenden Stellen des Scheibenabschnitts angeordneten Verriegelungszapfen (80, 81) mittels des Nabenteils drehbar auf der Auflagefläche gelagert ist derart, daß die Verriegelungszapfen durch die Drehung des Keilnockens in bzw. außer Eingriff mit der Nockenfläche gelan­ gen können.
15. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß an einer gegenüber den Verriegelungszapfen (80, 81) um etwa 90° versetzten Stelle in bezug auf den Umfang des Scheibenab­ schnitts (78) mindestens ein Haltezapfen (82) an dem Scheiben­ abschnitt angeordnet ist.
16. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zumindest einen der jeweils korrespondierenden Verriegelungsblöcke (35; 125; 235) und das betreffende Rahmen­ glied (21) eine Rastfeder (64) eingesetzt ist, die eine wech­ selweise mit den Verriegelungszapfen (80, 81) und dem Haltezap­ fen (82) in Eingriff kommende Rastvertiefung (92) aufweist, um den Keilnocken (75) in den entsprechenden Winkelstellungen nachgiebig festzulegen.
17. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen in einem Winkel aufeinandertreffende Wandplatten (11) eine Pfostenanordnung (20) eingesetzt ist.
18. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfostenanordnung (20) ein Pfostenelemente (100) sowie mindestens eine Knotenblechanordnung (101) zur Anbringung der erforderlichen Anzahl von Verriegelungsblöcken (35; 125; 235) an der Pfostenanordnung aufweist.
19. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Knotenblechanordnung (101) ein Paar entgegengesetzt an­ geordneter, im wesentlichen U-förmiger Spangen (102) und meh­ rere daran angebrachte Abstandshalter (112) aufweist.
20. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Knotenblechanordnung (101) an denjenigen Seiten, an denen keine Wandplatten (11) anschließen, eine Abdeckkappe (116; 122) aufgesetzt ist.
21. Versetzbare Wand gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Knotenblechanordnung (101) zur Abstützung der Abdeck­ kappe (116; 122) einen Füllblock (118) trägt.
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