DE4016664C2 - Scharnier - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Scharnier nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Ein aus der DE 38 41 405 A1 bekanntes Scharnier dieser Art ermöglicht
durch Längsverschiebung einer Zwischenplatte auf der Grundplatte
eine Verstellung des Scharnierarms in der Tiefe des
Möbels, wobei beide Platten in ihrer eingestellten Stellung
durch eine Klemmschraube miteinander verspannbar sind. Um eine
mit diesem Scharnier an einen Schrank angelenkte Tür in der
Tiefe des Möbels einzustellen, muß der Monteur nach Lösen der
Klemmschraube auf die Tür einen Zug oder einen Druck ausüben, um
die richtige Einstellung zu finden, und dann die Klemmschraube
wieder anziehen. Die Einjustierung der Tür ist bei dem bekannten
Scharnier daher noch immer relativ schwierig und mit einem
gewissen Geschick verbunden, da noch Lösen der Klemmschraube die
zuvor vorhandene Stellung des Scharnierarms verloren geht und
sich der Monteur nicht ausgehend von dieser Stellung orientieren
kann.
Aus DE 36 24 479 A1 ist ein einstellbares Scharnier bekannt, bei
dem der Scharnierarm auf einer Zwischenplatte längsverschieblich
gelagert und über eine Befestigungsschraube in seiner einjustierten
Stellung festsetzbar ist. Bei diesem bekannten Scharnier
kann der in seiner Längsrichtung grob einjustierte Scharnierarm
trotz gelöster Befestigungsschraube in seiner ursprünglichen Einstellung
gehalten werden, wobei es nach der erfolgten Justierung
jedoch notwendig ist, die Befestigungsschraube anzuziehen, um
die eingestellte Lage des Scharnierarms zu fixieren. Die Einstellung
dieses bekannten Scharniers ist daher immer noch verhältnismäßig
aufwendig, da die eingestellte Lage des Scharnierarms
durch eine Befestigungsschraube gesichert werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Scharnier nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 zu schaffen, das eine Verstellung
des Scharnierarms ohne das Lösen von der Befestigung dienenden
Schrauben ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das kennzeichnende Merkmal
des Patentanspruchs 1 gelöst. Bei dem erfindungsgemäßen
Scharnier läßt sich außerdem die Führung der Zwischenplatte auf
der Grundplatte mit einfachen Mitteln spielfrei ausführen, so
daß durch den selbsthemmenden Stelltrieb eine spielfreie Verstellung
des Scharnierarms in Richtung der Tiefe des Möbels möglich
ist.
Der Scharnierarm kann unmittelbar oder durch eine weitere
Zwischenplatte auf der längsverschieblichen Zwischenplatte zur
Fugeneinstellung schwenkbar gehalten sein.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Weiterbildung des Scharniers
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, bei dem zur
dreidimensionalen Verstellung des Scharniers und/oder jeder der
Zwischenplatten relativ zu einer der Zwischenplatten und/oder
der Grundplatte in einer der drei Dimensionen in Führungen verschieblich
oder um eine Achse geführt schwenkbar ist. Bei dieser
Weiterbildung sind zur Verschiebung bzw. Verschwenkung des
Scharnierarms bzw. jeder der Zwischenplatten jeweils selbsthemmende
Stelltriebe vorgesehen.
Bei dem erfindungsgemäßen Scharnier lassen sich somit die Einstellarbeiten
zur genauen Ausrichtung der montierten Tür oder
Klappe nur durch Betätigung der Stelltriebe, beispielsweise
durch einen Schraubenziehen, vornehmen, wobei sich ausgehend von
der Ausgangslage die richtige Einstellung bei der Betätigung der
Stelltriebe beobachten läßt, ohne daß der Monteur die Tür tragen
oder auf diese einen Zug oder Druck ausüben muß. Da die Tür in
jeder Lage fixiert ist, lassen sich die Nachjustierungen nur
durch Betätigen der Stelltriebe vornehmen, wobei sich das Wandern
der Tür oder Klappe in die richtige Stellung bei der Betätigung
der Stelltriebe beobachten läßt.
Die Stelltriebe können aus Stellschrauben, Schneckentriebe oder
Exzentern bestehen.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß
der Scharnierarm zur Seiteneinstellung einer von diesem
getragenen Tür oder Klappe in seiner Längsmittelebene um
eine Achse schwenkbar oder in vorderen und hinteren
winkelig zueinander verlaufenden Führungen einer Zwischen
platte geführt ist und daß in den
Scharnierarm zu seiner Verstellung eine Stellschraube
eingeschraubt ist, die drehbar aber axial unverschieblich
an der Befestigungsplatte gehalten ist. Eine derartige
verschwenkbare Seiteneinstellung einer von einem Scharnier
arm getragenen Tür ist beispielsweise aus der DE-PS 34 42 421
bekannt, wobei zusätzlich vorgesehen ist, daß der
Scharnierarm in Führungen einer Zwischenplatte derart
geführt ist, daß er bei einem Verschwenken um das Maß der
durch das Verschwenken bewirkten Fugenveränderung in seiner
Längsrichtung auf der Zwischenplatte verschoben wird.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist
vorgesehen, daß eine Zwischenplatte in Führungen längsver
schieblich zu einer anderen Zwischenplatte oder der Grund
platte geführt und ein Bolzen in der anderen Zwischenplatte
oder der Grundplatte drehbar und axial unverschieblich
gelagert ist, der einen exzentrischen scheibenförmigen Kopf
trägt, der in eine querverlaufende langlochartige Vertiefung der durch
diesen verstellbaren Zwischenplatte greift.
Nach einer erfinderischen Weiterbildung ist vorgesehen, daß
eine Zwischenplatte relativ zur Grundplatte um eine
senkrecht auf dieser stehende und in ihrem hinteren Bereich
befindliche Buchse schwenkbar zu einer anderen Zwischen
platte oder zu der Grundplatte gelagert und mit mindestens
einem seitlichen flügelförmigen Fortsatz versehen ist, der
ein Langloch aufweist, in das zur Schwenkverstellung ein
scheibenförmiger Kopf eines exzentrischen Stellgliedes
greift, dessen exzentrischer Schaft in einem
seitlichen Teil einer anderen Zwischenplatte oder der
Grundplatte, das von dem flügelartigen Fortsatz überdeckt
ist, drehbar und axial unverschieblich gelagert ist.
Eine
derartige Schwenkverstellung zur Höheneinstellung einer von
einem Scharnierarm getragenen Tür ist aus der älteren aber
nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung P 39 43 210.6
bekannt.
Zweckmäßigerweise ist eine die Grundplatte überdeckende
Zwischenplatte auf der Grundplatte um eine mit der
Grundplatte oder der Zwischenplatte einstückige Buchse
drehbar gelagert, wobei die Grundplatte eine zu der Buchse
konzentrische Führungskante aufweist, die in einer
entsprechenden Führung der Zwischenplatte geführt ist.
Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung ist
vorgesehen, daß eine Zwischenplatte zu ihrer Längsführung
auf einer anderen Zwischenplatte oder der Grundplatte mit
einer diese nach unten hin überragenden Öse versehen ist,
in die ein Führungsdorn der anderen Zwischenplatte oder der
Grundplatte greift. Eine derartige Führung zweier Platten
aufeinander ist beispielsweise aus der DE-OS 38 20 389
bekannt.
Zur Verbesserung der Führung kann die Zwischenplatte
zusätzlich an ihrem der Öse gegenüberliegenden Ende mit
nockenartigen Vorsprüngen versehen sein, die in Führungen
der anderen Zwischenplatte oder der Grundplatte greifen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend
anhand der Zeichnung näher beschrieben. In dieser zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf das Scharnier,
Fig. 2 einen Querschnitt durch das Scharnier längs
der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch das Scharnier nach
Fig. 1,
Fig. 4 einen der Fig. 3 entsprechenden Längsschnitt
durch die Befestigungsplatte ohne den mit
dieser verrasteten Scharnierarm,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die zweite
Zwischenplatte der Befestigungsplatte,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die erste Zwischenplatte
der Befestigungsplatte,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Grundplatte der Befestigungsplatte,
Fig. 8 eine Seitenansicht eines Exzenterbolzens,
teilweise im Schnitt,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch eine andere
Ausführungsform eines Scharniers, bei dem
der Scharnierarm durch eine schnappende
Rastverbindung mit einer Zwischenplatte
verbunden ist, die auf einer Grundplatte
längsverschieblich geführt ist,
Fig. 10 einen der Fig. 9 entsprechenden Längsschnitt
durch eine weitere Ausführungsform eines
Scharniers, bei dem eine den Scharnierarm
tragende Zwischenplatte durch eine
Klemmschraube mit der auf der Grundplatte
längsverschieblich geführten Zwischenplatte
verspannt ist,
Fig. 11 eine Seitenansicht der längsverschieblich
geführten Zwischenplatte nach Fig. 9,
Fig. 12 eine Draufsicht auf die Zwischenplatte nach
Fig. 11,
Fig. 13 eine Draufsicht auf die mit der Grundplatte
durch eine Klemmschraube verspannbare
Zwischenplatte nach Fig. 10 und
Fig. 14 eine Draufsicht auf die Grundplatte des
Scharniers nach den Fig. 9 und 10.
Wie am besten aus Fig. 3 ersichtlich ist, besteht das
Scharnier aus einer mit dem Korpusteil 2 eines Möbels durch
Befestigungsschrauben verbundenen Grundplatte 1, einer auf
dieser Grundplatte um eine senkrecht auf dieser stehenden
Achse schwenkbar gelagerten ersten Zwischenplatte 3, eine
auf dieser ersten Zwischenplatte längsverschieblich
geführten zweiten Zwischenplatte 4, einer mit dieser
verrasteten Zwischenplatte 5 und einem an dieser
Zwischenplatte 5 schwenkbar und längsverschieblich
geführten Scharnierarm 6, der durch Lenker 7, 8 in üblicher
Weise mit einem verschwenkbaren topfförmigen Scharnierteil
9 verbunden ist, das in eine Ausfräsung einer Tür 10
eingelassen ist.
Die Grundplatte 1 (Fig. 7) besteht aus einer kreuzförmigen
Platte mit einem langgestreckten Mittelteil 12, das mit
seitlichen flügelförmigen Teilen 13, 14 versehen ist. Das
Mittelteil 12 ist bis über die flügelförmigen Teile 13, 14
nach vorne hin durch einen Fortsatz 15 mit abgerundeter
Vorderkante 16 verlängert. Die Vorderkante 16 ist
konzentrisch um die Bohrung 17
gekrümmt. Die Vorder
kante 16 ist mit einem hinterschnittenen Rand 19 versehen,
der eine keilförmige Nase 20 (Fig. 4) bildet. Die
flügelförmigen Teile 13, 14 sind mit Bohrungen 21, 22 für
Befestigungsschrauben mit versenkbaren Köpfen versehen.
Die Grundplatte 1 ist von der als Deckplatte ausgebildeten
ersten Zwischenplatte 3 überdeckt, wobei die Grundplatte 1
in einer mit einem umlaufenden Rand versehenen Aussparung
der ersten Zwischenplatte 3 angeordnet ist. Die erste
Zwischenplatte 3 ist am hinteren Ende ihres langgestreckten
Mittelteils einstückig mit einem buchsenförmigen Teil 24
(Fig. 4) versehen, das durch die Bohrung 17 der Grundplatte
1 greift und einen unteren, gebördelten Rand 25 aufweist, so
daß das buchsenförmige Teil 24 eine die Grundplatte 1 mit
der ersten Zwischenplatte 3 verbindende Schwenkachse
bildet. Das buchsenförmige Teil 24 dient dabei gleichzeitig
als Durchgangsbohrung für die Befestigungsschraube 26.
Im vorderen Bereich ihres durch gestrichelte Linien
angedeuteten Randes der Aussparung auf ihrer Unterseite
weist die erste Zwischenplatte 3 eine abgerundete und im
Querschnitt etwa dreieckige Nut 28 auf, die im wesentlichen
komplementär zum nasenförmigen Vorsprung 20 der
Grundplatte 1 ist. In die Nut 28 greift der nasenförmige
Vorsprung 20 der Grundplatte 1 in der aus den Fig. 3 und 4
ersichtlichen Weise, so daß die erste Zwischenplatte 3 um
die durch die Buchse 24 gebildete Schwenkachse begrenzt
schwenkbar an der Grundplatte 1 gehalten ist. Der Schwenk
winkel zwischen der Grundplatte 1 und der ersten Zwischen
platte 3 ist in Fig. 1 mit α mit bezeichnet.
Zur Verschwenkung der ersten Zwischenplatte 3 auf der
Grundplatte 1 ist in der Bohrung 32 im flügelförmigen
Fortsatz 13 der Grundplatte 1 ein Schaft 33 eines Exzenters
drehbar aber axial unverschieblich vernietet, der einen
verbreiterten kreisscheibenförmigen Kopf 34 mit einem
Schlitz 35 für einen Schraubenzieher trägt. Dieser Kopf 34
greift in eine längliche Aussparung 36 des das
flügelförmige Teil 13 überdeckenden flügelförmigen Seiten
teils 37 der ersten Zwischenplatte 3. Der Grund der
länglichen Aussparung 36 ist mit einem Langloch 38
versehen, durch das der Schaft 33 greift und dessen Länge
dem gewünschten Schwenkwinkel der ersten Zwischenplatte 3
relativ zur Grundplatte 1 entspricht.
Die erste Zwischenplatte 3 ist in ihren flügelförmigen
Seitenteilen 37, 39 mit Langlöchern 40, 41 versehen, durch
die die Befestigungsschrauben 43 zugänglich sind, die die
Befestigungsbohrungen 21, 22 der Grundplatte 1 durchsetzen.
Die Mittellinien der Langlöcher 40, 41 liegen auf einem um
die Achse der Buchse 24 geschlagenen Kreis.
Auf ihrem langgestreckten Mittelteil ist die erste Zwischen
platte 3 mit einer leistenförmigen Erhöhung 45 versehen,
die dornförmig über die Vorderkante 46 des Mittelteils
hinaus verlängert ist. Der durch die Verlängerung gebildete
dornförmige Fortsatz 47 bildet eine Führung für die zweite
Zwischenplatte 4, die an ihrem vorderen Ende eine Führungs
öse 48 aufweist, die den dornförmigen Führungsfortsatz 47
in der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Weise einfaßt. Die
Führungsöse ist durch zwei die zweite Zwischenplatte 4 nach
vorne hin gabelförmig verlängernde Schenkel 50, 51 gebildet,
die unter die Unterseite der Zwischenplatte 4 greifen und
dort durch ein jochartiges Verbindungsstück 52 miteinander
verbunden sind.
An ihrem hinteren Ende ist die zweite Zwischenplatte mit
zwei im Abstand voneinander angeordneten, gabelförmigen Fort
sätzen 53 versehen, die seitliche, nockenförmige Fortsätze
54 tragen, die in Führungsnuten 55 der ersten Zwischen
platte 3 greifen und in diesen geführt sind.
Zum Einführen der nockenartigen Fortsätze 54 sind die
Führungsnuten 55 in ihrem vorderen Bereich verbreitert und
in ihrem hinteren Bereich seitlich überdeckt, so daß die
nockenartigen Vorsprünge 54 nach dem Einschieben in die
Führungsnuten 55 in diesen gefangen sind.
Zur Längsverschiebung der zweiten Zwischenplatte 4 auf der
ersten Zwischenplatte 3 ist die stegartige Erhöhung 45 der
ersten Zwischenplatte 3 mit einer Bohrung 56 versehen, in
der in der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Weise der
Schaft 57 eines Exzenters durch Vernietung drehbar aber in
axialer Richtung unverschieblich gehalten ist, der
exzentrisch einen scheibenförmigen Kopf 58 mit einem
Schlitz für einen Schraubenzieher trägt. Der Kopf 58 greift
in eine querverlaufende langlochartige Vertiefung 59 der
zweiten Zwischenplatte 4, wobei in dem Grund der Aussparung
59 ein Langloch zum Durchtritt für den Schaft 57 vorgesehen
ist, dessen Länge dem Verschiebeweg entspricht. Durch
Drehung des Exzenters 57, 58 läßt sich somit die zweite
Zwischenplatte 4 in Richtung des Doppelpfeils A relativ zur
ersten Zwischenplatte 3 verschieben.
Die zweite Zwischenplatte 4 ist in ihrem vorderen Bereich
mit seitlichen, schräg nach hinten verlaufenden und
endseitig abgerundeten Stegen 60 versehen, in die haken
förmige Teile der schwenkbar mit dem Scharnierarm 6
verbundenen dritten Zwischenplatte 5 einhakbar sind, so daß
der Scharnierarm 6 durch Verschwenken um die Kanten der
Stege 60 in seine mit der zweiten Zwischenplatte 4
verrastete Stellung gedrückt werden kann. In dieser
verrasteten Stellung greift ein Rasthebel 62 hinter nasen
förmige Widerlagerteile der dritten Zwischenplatte 5. Der
Rasthebel 62 ist in der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen
Weise zwischen den Schenkeln 53 der zweiten Zwischenplatte
4 schwenkbar gelagert und wird durch eine gewendelte
Schenkelfeder in seiner ausgeschwenkten Stellung gehalten.
Die Art der Verrastung des Scharnierarms 6 mit der dritten
Zwischenplatte 5 ist ihrer grundsätzlichen Art nach aus der
DE 38 41 405 A1 bekannt, auf die zur
weiteren Darstellung ebenfalls Bezug genommen wird.
Der Scharnierarm 6 besteht aus einem Blechstanzteil, dessen
seitliche Schenkel 65 vom mittleren Stegteil U-förmig
abgewinkelt sind. Der Scharnierarm 6 ist an seinem vorderen
Ende mit Bohrungen versehen, die der Aufnahme von
Gelenkbolzen für die Lenker 7, 8 dienen.
An seinem hinteren Ende sind die Schenkel 65 des Scharnier
arms 6 mit nach hinten hin frei auslaufenden Langlöchern
versehen, in die die durch Einstanzungen gebildeten zapfen
artigen Vorsprünge der dritten Zwischenplatte 5 greifen.
Die Zwischenplatte 5 ist ebenfalls aus einem Blechstanzteil
gebildet, dessen Seiten 66 vom mittleren Stegteil
U-förmig abgewinkelt sind und die zapfenartigen Vorsprünge tragen.
In ihren
vorderen, freigeschnittenen Bereichen sind die Schenkel 66
mit schräg verlaufenden Langlöchern 67 versehen, die ein
Stift 68 durchsetzt, dessen Enden in Bohrungen der Schenkel
65 des Scharnierarms 6 vernietet sind.
In eine Gewindebohrung des Stegteils des Scharnierarms 6
ist eine Stellschraube 69 eingeschraubt, die einen unteren
verjüngten Schaftteil mit eingedrehter Ringnut aufweist.
Diese Ringnut ist in der aus Fig. 3 ersichtlichen Weise in
einem Langloch 70 gehaltert, das frei auslaufend an der Vor
derkante des Stegteils der dritten Zwischenplatte 5 vorge
sehen ist. Durch Drehen der Stellschraube 69 läßt sich
somit der Scharnierarm 6 relativ zur Zwischenplatte 5
verschwenken, wobei infolge der Langlöcher 67 der Scharnier
arm 6 bei seinem Verschwenken relativ zur Zwischenplatte
5 auch eine translatorische Bewegung ausführt, die die
Änderung der Fuge zwischen der Tür o. dgl. und einem Schrank
o. dgl. bei einer Seitenverstellung der Tür o. dgl. kompen
siert, so daß der Spalt zwischen der Tür und dem Schrank
bei einer Seitenverstellung konstant bleibt. Diese Art der
Schwenkverstellung ist aus der DE-PS 34 42 421 bekannt, auf
die zur näheren Beschreibung verwiesen wird.
Bei dem vorstehend beschriebenen Scharnier erfolgen die Ver
stellungen in allen drei Dimensionen durch selbsthemmende
Stelltriebe, so daß sich die Einstellung in einfacher Weise
vornehmen läßt, ohne daß der Scharnierarm zuvor zum Zweck
der Verstellung insgesamt gelöst werden muß.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist eine am Kor
pusteil befestigbare Grundplatte 80 vorgesehen, die ihrer
grundsätzlichen Ausgestaltung nach der anhand der Fig. 6
beschriebenen Zwischenplatte entspricht, von dieser sich
aber dadurch unterscheidet, daß sie unmittelbar am
Korpusteil befestigbar ist, die anhand der Fig. 7 beschrie
bene Grundplatte also entfällt. Die in Fig. 14 in Drauf
sicht gezeigte Grundplatte 80 weist ein langgestrecktes, im
wesentlichen rechteckiges Mittelteil 81 auf, an das kreuz
förmig seitliche Bügelteile 82, 83 angesetzt sind, die mit
Bohrungen für Befestigungsschrauben versehen sind. Die
Grundplatte 80 kann ebenfalls aus einem Druckgußteil be
stehen, so daß sie innerhalb ihres von einem umlaufenden
Steg begrenzten Randes Aussparungen aufweist. Diese können in
der aus Fig. 10 ersichtlichen Weise von Zwischenstegen 84
durchsetzt sein. Der umlaufende Rand und die Zwischenstege
liegen in einer Ebene, so daß sich die Zwischenplatte 80
planaufliegend mit einem Korpusteil verschrauben läßt.
Im übrigen ist die Grundplatte 80 in gleicher Weise wie die
erste Zwischenplatte 3 in ihrem Mittelteil 81 mit einer
leistenförmigen Erhöhung 45 versehen, die dornförmig über
die Vorderkante 46 des Mittelteils hinaus verlängert ist.
Der durch die Verlängerung gebildete dornförmige Fortsatz
47 bildet eine Führung für die Zwischenplatte 90, die iden
tisch ist mit der anhand der Fig. 5 erläuterten Zwischen
platte und die nochmals in den Fig. 11 und 12 dargestellt
ist.
Auf die Zwischenplatte 90 ist die den Scharnierarm 6 tragen
de Zwischenplatte 5 in der beschriebenen Weise aufrastbar.
Insoweit entspricht der weitere Aufbau des Scharniers nach
Fig. 9 dem anhand der Fig. 1-8 beschriebenen Scharnier.
Das Scharnier nach Fig. 10 unterscheidet sich von dem nach
Fig. 9 nur dadurch, daß die den Scharnierarm 6 tragende
Zwischenplatte 5 nicht durch eine schnappende Rastverbin
dung, sondern durch die Klemmschraube 91 verbunden ist, die
in eine Gewindebohrung 92 der Zwischenplatte 100 einge
schraubt ist.
Claims (9)
1. Scharnier mit einem Scharnierarm, der durch eine Be
festigungsplatte an einem Möbelteil o. dgl. befestigbar
ist,
wobei die Befestigungsplatte aus einer Grundplatte und mindestens einer auf dieser verschieblichen Zwischenplatte besteht und wobei
die Zwischenplatte (90, 100) auf der Grundplatte (80) längsverschieblich geführt und in Querrichtung unverschieblich gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Längsverschiebung der Zwischenplatte (90, 100) ein selbsthemmender Stelltrieb vorgesehen ist, der gleichzeitig der Fixierung der eingestellten Stellung des Scharnierarms ohne zusätzliche Klemmschraube dient.
wobei die Befestigungsplatte aus einer Grundplatte und mindestens einer auf dieser verschieblichen Zwischenplatte besteht und wobei
die Zwischenplatte (90, 100) auf der Grundplatte (80) längsverschieblich geführt und in Querrichtung unverschieblich gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Längsverschiebung der Zwischenplatte (90, 100) ein selbsthemmender Stelltrieb vorgesehen ist, der gleichzeitig der Fixierung der eingestellten Stellung des Scharnierarms ohne zusätzliche Klemmschraube dient.
2. Scharnier nach Anspruch 1, bei dem zur dreidimen
sionalen Verstellung der Scharnierarm und/oder jede der
Zwischenplatten relativ zu einer der Zwischenplatten
und/oder der Grundplatte in einer der drei Dimensionen
in Führungen verschieblich oder um eine Achse geführt
verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ver
schiebung bzw. Verschwenkung des Scharnierarms (6)
bzw. jeder der Zwischenplatten (3, 4, 5) jeweils selbsthemmen
de Stelltriebe (69, 34, 58) vorgesehen sind.
3. Scharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der oder die Stelltriebe aus Stellschrauben
mit oder ohne Exzentern bestehen.
4. Scharnier nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, daß der Scharnierarm (6) zur Seiteneinstellung
einer von diesem getragenen Tür (10) in seiner Längs
mittelebene um eine Achse schwenkbar oder in vorderen
und hinteren, winkelig zueinander verlaufenden Führungen
(67) einer Zwischenplatte (5) ge
führt ist und daß in den Scharnierarm (6) zu seiner Ver
schwenkung eine Stellschraube (69) eingeschraubt ist,
die drehbar aber axial unverschieblich an der Befesti
gungsplatte gehalten ist.
5. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine Zwischenplatte (4) in Führungen
(47, 55) längsverschieblich zu einer anderen Zwischen
platte (3) oder der Grundplatte geführt und ein Bolzen in
der anderen Zwischenplatte (3) oder der Grundplatte
drehbar und axial unverschieblich gelagert ist, der
einen exzentrischen scheibenförmigen Kopf (58) trägt,
der in eine querverlaufende langlochartige Vertiefung (59) der durch
diesen verstellbaren Zwischenplatte (4) greift.
6. Scharnier nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine Zwischenplatte (3) relativ zur
Grundplatte (1) oder einer anderen Zwischenplatte um
eine senkrecht auf dieser stehende und in ihrem
hinteren Bereich befindliche Buchse (24) schwenkbar ge
lagert und mit mindestens einem seitlichen flügel
förmigen Fortsatz (37) versehen ist, der ein Langloch
(36) aufweist, in das zur Schwenkverstellung ein
scheibenförmiger Kopf (34) eines exzentrischen Stell
gliedes greift, dessen exzentrischer Schaft
(33) in einem seitlichen Teil (13) der anderen Zwischen
platte oder der Grundplatte (1), das von dem flügel
förmigen Fortsatz (37) überdeckt ist, drehbar und axial
unverschieblich gelagert ist.
7. Scharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
eine die Grundplatte (1) überdeckende Zwischenplatte
(3) auf der Grundplatte (1) um eine mit der Grundplatte
(1) oder der Zwischenplatte (3) einstückige Buchse (24)
drehbar gelagert ist und die Grundplatte (1) eine zu
der Buchse (24) konzentrische Führungsvorderkante (16) auf
weist, die in einer entsprechenden Führungsnut (28) der
Zwischenplatte (3) geführt ist.
8. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine Zwischenplatte (4) zu ihrer
Längsführung auf einer anderen Zwischenplatte (3) oder
der Grundplatte (1) mit einer diese nach unten hin über
ragenden Öse (48) versehen ist, in die ein Führungsdorn
(47) der anderen Zwischenplatte (3) oder der Grund
platte (1) greift.
9. Scharnier nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zwischenplatte (4) an ihrem der Öse (48) gegenüber
liegenden Ende mit nockenartigen Vorsprüngen (54) ver
sehen ist, die in Führungen (55) der anderen Zwischen
platte (3) oder der Grundplatte (1) greifen.
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| DE19904016664 DE4016664C2 (de) | 1990-04-27 | 1990-05-23 | Scharnier |
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