DE4015421A1 - Kupplung zur verbindung von rohren - Google Patents
Kupplung zur verbindung von rohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kupplung zur Verbindung von
Rohren, wobei die Rohre durch Schweißen mit der Kupplung
verbunden sind.
Das Verschweißen von Rohrleitungen für gasförmige wie
auch flüssige Medien erfolgt nach bisher ausgeübter
Praxis mit Hilfe von muffeähnlichen, die stumpf
aneinanderstoßenden Rohrenden überlappenden Kupplungen,
deren Enden über umlaufende Kehlnähte mit den zu
verbindenden Rohren verschweißt werden.
Bei dieser Art der Rohrverbindungen weisen die
Verbindungsstellen eine verminderte Biegefähigkeit auf.
Der Kraftlinienfluß durch die Rohrwandungen ist gestört,
so daß mechanische Spannungsspitzen auftreten können, die
zum vorzeitigen Ausfall derartiger Rohrverbindungen
führen. Außerdem ist eine zerstörungsfreie Prüfung der
Güte geschweißten Kehlnähte nicht möglich. Druck- und
Dichtheitsprüfungen der Rohrleitungen sind wesentlich
eingeschränkt. Insgesamt bedeutet die Verbindung eine
Schwachstelle im Vergleich zur übrigen Rohrleitung.
Das direkte Verbinden von Rohren nur durch Stumpfnähte
ist nur bei völliger Gasfreiheit im Bereich der
Schweißbereiche möglich.
Die entgasten Rohrenden müssen gasdicht von der übrigen
nicht entgasten Rohrleitung getrennt sein. Dazu müssen
die Rohrleitungen vorab durch Verschlußkörper, wie Bälle
usw. dicht abgeschlossen und die Verschlußkörper nach
Beendigung der Schweißarbeiten in den Leitungen mühevoll
weiterbefördert und an speziell ausgebildeten Endpunkten
entnommen werden.
Als Alternative bietet sich nur das Entleeren bzw.
Entgasen der Rohrleitungen an, das sehr aufwendig und bei
brennbaren und explosiven Medien teilweise auch
gefährlich ist. (Gefahr, daß die Gasfreiheit nur zeitlich
begrenzt vorhanden ist.)
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kupplung
zur Verbindung von Rohren zu schaffen, mit der sich die
genannten Nachteile vermeiden und die Schwierigkeiten
ausräumen und die Arbeitssicherheit erheblich verbessern
lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
die Kupplung aus zwei gleichen Drehteilen mit dem
Rohrdurchmesser entsprechenden Innendurchmesser, deren
Enden mit den Rohrenden mit Stumpfnähten verschweißbar
sind, und daß die Drehteile mit Hilfe einer zwischen den
einander zugeordneten Planflächen angeordneten Dichtung
abdichtbar sind, und unter Zwischenschaltung einer
ringförmigen Aussparung ebenfalls mit einer Stumpfnaht
verschweißbar sind.
Gemäß der Erfindung kann auch vorgesehen sein, daß die
Dichtung in die einander zugeordneten Planflächen
integriert ist.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich, daß die Dichtung in
die einander zugeordneten Planflächen eingelegt ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet
sich dadurch aus, daß ein Drehteil einen von der
ringförmigen Aussparung nach außen führenden Kanal
aufweist.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen im
wesentlichen darin, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Kupplung eine betriebssichere Rohrverbindung,
insbesondere auch für brennbare und explosive
Flüssigkeiten und Gase herstellbar ist, daß sich die
Kupplung bei anwesenden Betriebsmitteln und üblichem
Betriebsdruck leicht in die Rohrleitung über Stumpfnähte
einschweißen läßt, und daß ein störungsfreier
Kraftlinienfluß Rohr - Kupplung - Rohr ermöglicht wird.
Weiterhin stellt die so eingebaute Kupplung keine
Schwachstelle im Vergleich zur übrigen Rohrleitung dar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch eine Kupplung nach
der Erfindung,
Fig. 2 den gleichen Schnitt wie in Fig. 1, jedoch mit in
die Planflächen der Kupplung integrierter
Dichtung,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine mit einem Verschlußkörper
abgedichtete Rohrleitung und zugeordneter
Kupplung, schematisch, und
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Rohrleitung mit zwei in
Reihe eingebauten, erfindungsgemäßen Kupplungen
und zwischengeschaltetem Paßstück, schematisch.
Wie aus der Schnittdarstellung in Fig. 1 hervorgeht,
besteht die Kupplung 1 aus zwei gleichen Drehteilen
(Kupplungshälften) 2a, 2b mit glattem Durchgang, deren
Enden 5a, 5b an die Enden 6a, 6b der getrennten Rohre 8a,
8b mit umlaufenden Stumpfnähten 7a, 7b ausgeschweißt
werden und deren Innendurchmesser 3 dem Nenndurchmesser 4
der Rohre 8a, 8b entspricht. Dadurch wird eine
widerstandsfreie Duchströmung der erfindungsgemäßen
Kupplung 1 durch die fließenden Medien gewährleistet.
Die Abdichtung der Kupplungshälften 2a, 2b erfolgt mit
Hilfe einer zwischen den einander zugeordneten
Planflächen 13a, 13b der Drehseite 2a, 2b angeordneten
Dichtung 9.
Nach einer anderen Ausbildung der Erfindung ist die
Dichtung 9 in die Planflächen 13a, 13b der Drehseite 2a,
2b, gemäß Fig. 2, integriert. Die Dichtung 9 kann auch
eingelegt und entweder metallisch oder nichtmetallisch
ausgeführt sein.
Wie aus Fig. 1 und Fig. 2 weiter zu ersehen ist, schließt
sich an die Dichtung 9 nach außen hin erfindungsgemäß
eine ringförmige Aussparung 10 an, die über einen Kanal
12 mit der Oberfläche 14 der Kupplung 1 verbunden ist.
Eine in die ringförmige Aussparung 10 hineinragende
Dichtung 9 mit entsprechend vergrößertem Durchmesser kann
nach der vorliegenden Erfindung durch eine Schweißnaht
15, wie in Fig. 1 angedeutet, zusätzlich mit den
Kupplungshälften 2a, 2b dicht verschweißt werden.
Außerdem dient die ringförmige Aussparung 10 in
vorteilhafter Weise zur Dichtheitsprüfung der eingebauten
Dichtung 9 und der Verbindungsschweißnaht 11, ohne
Beeinflussung der übrigen Rohrleitung, wobei an
dem nach außen führenden Kanal 12 ein entsprechendes
Prüfgerät 16 angeschlossen wird. Der Kanal ist außen
beliebig verschließbar (z. B. Verschrauben, Verschweißen).
Zur Herstellung der Rohrverbindung mit Hilfe der
erfindungsgemäßen Kupplung 1 werden bei entleerten bzw.
entgasten Rohrleitungen nur an den Enden zuerst die
Drehteile 2a, 2b nach Einbringen der Dichtung 9 zwischen
die einander zugeordneten Planflächen 13a, 13b der
Drehteile 2a, 2b dicht vorgespannt, beispielsweise unter
Verwendung einer geeigneten Spannvorrichtung, und die
derart vormontierte Kupplung 1 in die getrennte
Rohrleitung so eingebaut, daß die Enden 5a, 5b der
Drehteile 2a, 2b stumpf an die Rohrenden 6a, 6b stoßen.
Dann werden die Drehteile 2a, 2b mit den Rohren 8a, 8b
über die Schweißnähte 7a, 7b verschweißt.
In Bedarfsfällen lassen sich die hergestellten
Schweißnähte 7a, 7b vor dem Zusammenschweißen der
Kupplungshälften 2a, 2b zerstörungsfrei prüfen, was
beispielsweise bei Kehlnähten und halben V-Nähten nicht
möglich ist.
Anschließend werden die Verbindungsschweißnähte 11, die
die Kupplungshälften 2a, 2b miteinander verbinden, und
gegebenenfalls die Schweißnaht 15 in der ringförmigen
Aussparung 10 erstellt.
Nach Abschluß dieser Schweißarbeiten erfolgt die
Demontage der Spannvorrichtung.
Eine der Aufgaben, die sich die Erfindung gestellt hat,
besteht darin, daß alle Schweißarbeiten bei anwesenden
Betriebsmitteln, seien es flüssige oder gasförmige,
brennbare oder explosive Medien, durchführbar sind und
auf eine aufwendige Entleerung bzw. Entgasung der
Rohrleitungen verzichtet werden kann. Die Betriebsmittel
können auch unter einem Betriebsdruck (bis an ca. 50%
des maximalen Betriebsdruckes) stehen, womit die
verbindenden Schweißarbeiten während eines Teilbetriebes
des Systems erfolgen können.
Um diese Arbeiten durchführen zu können, wird vorab die
das Medium zuführende Rohrleitung 8b mit einem
entsprechenden Verschlußkörper 17, wie in Fig. 3
schematisch dargestellt, dicht verschlossen, um brennbare
und explosive Stoffe von der Schweißstelle fernzuhalten.
Bei Bedarf wird auch die abführende Rohrleitung 8a in
gleicher Weise abgedichtet (in der Zeichnung nicht
dargestellt).
Dann werden nacheinander die Drehteile 2a, 2b, wie
bereits beschrieben, an die Rohre 8a, 8b geschweißt, die
Rohre 8a, 8b so weit auseinander gebogen, daß sich die
Verschlußkörper 17 aus den Rohrleitungen entfernen
lassen, die Dichtung 9 eingelegt, die Kupplungshälften
2a, 2b wieder zusammengeführt, vorgespannt und über die
Verbindungsschweißnaht 11 miteinander verschweißt.
Die Verbindungsschweißnaht 11 kann zerstörungsfrei nach
verschiedenen Verfahren geprüft werden. Dichtheits- bzw.
Festigkeitsprüfungen sind beispielsweise mit Wasser, Gas
oder sonstigen Prüfmedien durchführbar, auch ohne
Beeinflussung des Rohrleitungsinhaltes.
Für die erfindungsgemäße Kupplung 1 besteht keine
Begrenzung hinsichtlich ihres Durchmessers. Zur
Herstellung der Kupplung 1 sind alle beliebige,
schweißbare Werkstoffe, Metalle bzw. Nichtmetalle,
verwendbar.
Nach der Erfindung ist es auch ohne Schwierigkeiten
möglich, zwei Kupplungen 1, 1a, wie in Fig. 4 schematisch
dargestellt, über ein zwischengeschaltetes Paßstück 18
hintereinander angeordnet in Rohrleitungen einzubauen.
Das ist beispielsweise dann erforderlich, wenn die Enden
6a, 6b der getrennten Rohre 8a, 8b gemäß Fig. 4 durch
eine Kupplung 1 allein nicht verbindbar sind, oder bei
relativ starren bzw. großen Rohrleitungsdurchmessern, bei
denen ein Auseinanderbiegen der Rohre 8a, 8b zum
Entfernen eingebrachter Verschlußkörper 17 nicht
durchführbar ist.
Im letztgenannten Fall wird das zum Einschweißen
vorbereitete Paßstück 18 mit den beidseitig
angeschweißten Drehteilen 20, 21 erst nach Entfernen der
Verschlußkörper 17 an den Rohrleitungen mit den
zugeordneten Drehteilen 19, 22 der Rohre 8a, 8b über die
Verbindungsschweißnähte 11 verschweißt.
Claims (4)
1. Kupplung zur Verbindung von Rohren, wobei die Rohre
durch Schweißen mit der Kupplung verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (1) aus zwei
gleichen Drehteilen (2a, 2b) mit dem Rohrdurchmesser
(4) entsprechenden Innendurchmesser (3) besteht, deren
Enden (5a, 5b) mit den Rohrenden (6a, 6b) mit
Stumpfnähten (7a, 7b) verschweißbar sind, und daß die
Drehteile (2a, 2b) mit Hilfe einer zwischen den
einander zugeordneten Planflächen (13a, 13b)
angeordneten Dichtung (9) abdichtbar sind, und unter
Zwischenschaltung einer ringförmigen Aussparung (10)
ebenfalls mit einer Stumpfnaht (11) verschweißbar
sind.
2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtung (9) in die einander zugeordneten
Planflächen (13a, 13b) integriert ist.
3. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dichtung (9) in die einander zugeordneten
Planflächen (13a, 13b) eingelegt ist.
4. Kupplung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Drehteil (2b) einen von der
ringförmigen Aussparung (10) nach außen führenden
Kanal (12) aufweist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904015421 DE4015421A1 (de) | 1990-05-14 | 1990-05-14 | Kupplung zur verbindung von rohren |
| DE202004020789U DE202004020789U1 (de) | 1990-05-14 | 2004-06-30 | Anordnung, bestehend aus einem drahtlosen Mikrofon und einem Empfänger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904015421 DE4015421A1 (de) | 1990-05-14 | 1990-05-14 | Kupplung zur verbindung von rohren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4015421A1 true DE4015421A1 (de) | 1991-11-21 |
Family
ID=6406350
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19904015421 Withdrawn DE4015421A1 (de) | 1990-05-14 | 1990-05-14 | Kupplung zur verbindung von rohren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4015421A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1990
- 1990-05-14 DE DE19904015421 patent/DE4015421A1/de not_active Withdrawn
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