DE4014667A1 - Spuelmaschine - Google Patents
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- Washing And Drying Of Tableware (AREA)
- Detergent Compositions (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spülmaschine zum Reinigen von
aufrechten Gegenständen, wie Tabletts o. dgl., nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Spülmaschine der gattungsgemäßen Art ist aus der
DE 26 51 616 C2 bekannt geworden. Derartige Spülmaschinen
dienen insbesondere zum Spülen großer rechteckförmiger
Tabletts oder ähnlicher Gegenstände, wie sie
beispielsweise in Bäckereien, Konditoreien oder auch zur
Ausstellung von Waren in Supermärkten,
Delikatessengeschäften usw. verwendet werden. Diese
Tabletts können in normale automatische Spülmaschinen
aufgrund ihrer Größe nicht gereinigt werden. Um den
Grundrißbedarf für die Spülmaschine möglichst klein zu
halten, werden die rechteckförmigen Tabletts mit der
längeren Seite nach oben hochkant nebeneinander in ein
Aufnahmegestell gestellt, welches auf die nach vorne
herausklappbaren Tür aus der Spülmaschine herausziehbar
ist. Die Tiefe des Innenraums der Spülmaschine entspricht
dann etwa der Breite der Tabletts. Aufgrund der größeren
Höhe als Breite der Tabletts müßte eine einzelne vordere
Klapptür der Spülmaschine so groß ausgeführt werden, daß
sie in etwa der Höhe des einzelnen Tabletts in ihrer
aufrechten Stellung in der Spülmaschine entspricht. Dies
würde jedoch zu einer sehr weit ausladenden vorderen
Klapptür führen, die in geöffnetem Zustand sehr weit in
den Raum hineinragen würde. Gemäß dem Stand der Technik
wird deshalb die Klapptür als untere Klapptür mit einer in
den Raum hineinragenden Tiefe ausgeführt, die etwa der
Breite der Tabletts bzw. der Seitenlänge des quadratischen
Grundquerschnitts der Spülmaschine entspricht. Eine solche
Tür kann jedoch nicht die gesamte Höhe der vorderen
Zugangsöffnung zur Spülkammer abdecken. Hierzu wird
vielmehr eine weitere obere vertikal verschiebbare
Schiebetür verwendet, die in senkrechten Führungsschienen
geführt ist. Bei dem eingangs erwähnten Stand der Technik
werden die untere Klapptür und die obere Schiebetür
synchron miteinander bewegt, d. h. beim Öffnen der unteren
Klapptür verschiebt sich die obere Schiebetür nach oben.
Dies wird durch ein Hebelsystem erreicht, bei welchem im
Bereich der horizontalen Drehachse der unteren Klapptür
ein in den Innenraum der Spülmaschine hineinragender
Hebelarm angeordnet ist, dessen Ende bei der Auf- und
Zubewegung der unteren Klapptür eine Kreisbahn beschreibt.
Mit dem Ende dieses Hebelarms ist eine schräg nach oben
gerichtete starre Schiebestange verbunden, an deren Ende
die obere Schiebetür gelenkig befestigt ist. Bei der
Durchführung der Schwenkbewegung der unteren Schiebetür
vollzieht das Ende des Hebelarms einen nach oben
gerichteten Kreisbogen dessen Bewegung über die starre
Schiebestange oder Verbindungsstange auf die obere
Schiebetür übertragen wird. Hierdurch wird eine synchrone
Bewegung erreicht.
Die Kraftrichtung der Schiebestange erfolgt schräg zur
Bewegungsrichtung der Schiebetür. Gegen die
Führungsschienen wird aufgrund der schrägen
Angriffsposition der Schiebestange ein Druck ausgeübt, der
zu einem gewissen Verkanten der oberen Schiebetür führt.
Aufgrund des durchzuführenden Hebelweges des unteren
Angriffspunktes der Schiebestange zwischen unterer
Klapptür und oberer Schiebetür kann die Schiebestange
während des Bewegungsvorganges nur in einem Winkel von
größer 10° gegenüber der Vertikalen angestellt werden.
Dies ergibt eine horizontale Druckkomponente im oberen
Lager, die zu einem Verkanten, zumindest aber zu einem
schwergängigen Lauf der oberen Schiebetür in den vertikal
verlaufenden Führungsschienen führt. Dies gilt
insbesondere bei der öffnenden Bewegung der vorderen Tür
der Spülmaschine, bei welcher die Klapptür nach vorne
klappt und der Hebel über die Schiebestange die obere
Schiebetür schräg nach oben drückt.
Die erfindungsgemäße Spülmaschine mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil,
daß ein Verkanten der oberen Schiebetür nahezu
ausgeschlossen wird. Insbesondere können auch die vertikal
verlaufenden Führungsschienen mit größerem Spiel gefertigt
werden, da eine genaueste Führung wie beim Stand der
Technik nicht notwendig ist. Dabei geht die Erfindung von
der Erkenntnis aus, daß ein vertikales Ziehen der oberen
Schiebetür wesentlich wirksamer ist als ein schräges
Hochschieben der Schiebetür, da eine horizontale
Kraftkomponente auf die Führungsschiene entfällt.
Um ein vertikales Hochziehen der oberen Schiebetür zu
erreichen, ist ein Seilzug vorgesehen, dessen Ende im
unteren Bereich der Schiebetür befestigt und der über eine
obenliegende Umlenkrolle geführt ist. Dabei soll das auf
die obere Schiebetür wirkende Zugseil möglichst vertikal
geführt werden. Von der oberen Umlenkrolle führt der
Seilzug zu einer weiteren unteren Umlenkrolle und von dort
aus zum Ende eines an der unteren Klapptür befestigten
Schwenkhebels. Dabei entspricht der Kreisbogen des Endes
des Hebels dem Weg, den die Schiebetür zurückzulegen hat.
Aufgrund der durchgeführten Zugbewegung auf die obere
Schiebetür in paralleler Richtung zu den vertikal
verlaufenden Führungsschienen sowie aufgrund der Umlenkung
des Seilzugs über zwei Umlenkrollen wird eine erhebliche
Kraftreduzierung beim Bewegungsvorgang erzielt.
Insbesondere läßt sich die untere Klapptür sehr leicht
öffnen und zieht dabei über den Seilzug und die zwei
Umlenkrollen die obere Schiebetür nach oben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterentwicklungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Dabei wird die Anordnung der oberen Umlenkrolle sowie der
unteren Umlenkrolle derart getroffen, daß ein möglichst
geringer Kraftaufwand beim Öffnungsvorgang und beim
Schließvorgang benötigt wird. Der Schließvorgang erfolgt
dabei entweder durch Eigengewicht der oberen Tür oder
durch einen zusätzlichen Seilzug zwischen dem Ende des
Schwenkhebels und der Schiebetür in direktem Weg. In
diesem Fall bildet der Seilzug ein über zwei Rollen
umlaufendes Zugseil, an welchem die obere Schiebetür und
das Ende des Schwenkhebels der unteren Klapptür befestigt
sind.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind in
der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch den vorderen Türbereich
einer Spülmaschine mit geöffneter unterer
Klapptür und nach oben geschobener oberer
Schiebetür,
Fig. 2 die Anordnung nach Fig. 1 mit geschlossener
unterer Klapptür und nach unten gelassener oberer
Schiebetür und
Fig. 3 verschiedene Darstellungen von geeigneten
Antriebsmitteln.
Die erfindungsgemäße Spülmaschine ist grundsätzlich
aufgebaut wie eine Maschine der DE 26 51 616 C2, d. h. mit
einer Spülkammer, wie sie in Fig. 1 und 2 dieser
Patentschrift dargestellt ist. Auf die zugehörige
allgemeine Beschreibung dieser Patentschrift wird hiermit
ausdrücklich Bezug genommen.
Die erfindungsgemäße Spülmaschine 1 zum Reinigen von nicht
näher dargestellter aufrecht stehender Gegenstände, wie
Tabletts o. dgl., weist eine innere Spülkammer 2 auf,
deren vordere Zugangsöffnung 3 durch eine untere Klapptür
4 und eine obere Schiebetür 5 verschließbar ist. Mit
Bezugszeichen 6 ist ein strichpunktiertes Tablett in
Fig. 1 angedeutet. Die in den Raum hineinragende Tiefe
t1 der heruntergeklappten Klapptür 4′ entspricht etwa
der Breite b1 des Tabletts 6. Die Unterkante 7 der
oberen geöffneten Schiebetür 5 liegt geringfügig über der
Oberkante 8 des Tabletts 6 mit einer Höhe h1. Die in
Fig. 1 dargestellte Klapptür 4 beschreibt auf dem
Drehbogen 9 die Bewegung von der unteren Stellung 4′ in
die obere Stellung 4′′, wie dies in Fig. 2 dargestellt
ist. Gleichermaßen bewegt sich die obere Schiebetür 5 von
der offenen Stellung 5′ in Fig. 1 in die geschlossene
Stellung 5′′ in Fig. 2. Dabei verschiebt sich die
Unterkante 7 der Schiebetür 5′ in Fig. 1 um die Höhe h2
nach unten, bis sie in die Position 7′′ in Fig. 2 gelangt.
Die vertikal verlaufenden Führungsschienen 10 für die
Schiebetür 5 sind in Fig. 1 angedeutet.
Der Bewegungsablauf zwischen unterer Klapptür und oberer
Schiebetür 5 geschieht mittels eines Seilzuges 11 über
eine obere Umlenkrolle 12 und eine untere Umlenkrolle 13.
Zusätzlich weist die Klapptür 4 einen Schwenkhebel 14 mit
einer wirksamen Hebellänge l1 auf, der senkrecht
gegenüber der Klapptür 4 angeordnet ist. Bei der Auf- und
Abwärts-Schwenkbewegung der Klapptür 4 führt der
Schwenkhebel 14 ebenfalls eine entsprechende
Schwenkbewegung um den Drehpunkt 15 aus. Durch den
Drehpunkt 15 läuft die horizontale Drehachse der Klapptür
4. Die Schwenkbewegung des Schwenkhebels 14 läuft entlang
des Kreisbogens 16, wobei der obere Endpunkt 17 des
Schwenkhebels 14 aus der Lage in Fig. 1 in die untere Lage
17′ in Fig. 2 schwenkt. An diesem oberen Endpunkt 17 des
Schwenkhebels 14 ist das eine Ende 18 des Seilzuges 11
befestigt. Es führt von dort aus über die untere
Umlenkrolle 13 zur oberen Umlenkrolle 12 und von dort aus
zum anderen Ende 19 des Seilzugs 11. Dieser andere
Endpunkt 19 ist im unteren Bereich 20 der Schiebetür 5
befestigt.
Der Öffnungsvorgang läßt sich ausgehend von Fig. 2 wie
folgt beschreiben. In Fig. 2 ist die untere Klapptür 4′′
in der geschlossenen senkrechten Stellung. Gleichermaßen
ist die obere Schiebetür in ihrer unteren Position, so daß
die Zugangsöffnung 3 der Spülkammer 2 verschlossen ist. In
dieser Position befindet sich der Schwenkhebel 14 in einer
horizontalen unteren Lage, wobei das Zugseilende 18 im
Punkt 17′ angreift. Öffnet man nun die Klapptür 4′′ in
Kraftrichtung 21, so dreht sich die Klapptür um den
Drehpunkt 15 nach außen in Richtung des Drehbogens 9′,
wodurch der Hebel 14 und insbesondere sein äußerer
Endpunkt 17′ entlang des Kreisbogens 16 nach oben
wandert.
Das Zugseil ist über die untere Umlenkrolle 13 geführt,
wobei sich die Umlenkrolle in einem Abstand h3 unterhalb
und in einem Abstand b3 neben dem unteren Anlenkpunkt
17′ des Zugseils am Schwenkhebel 14 befindet. Führt nun
der Schwenkhebel 14 eine nach oben gerichtete
Kreisbewegung entlang des Kreisbogens 16, so wandert der
Endpunkt 17 ebenfalls nach oben, wodurch das Zugseil über
die untere Umlenkrolle 13 gezogen wird. Die Bewegung des
Zugseils ist mit den Pfeilen 22 gekennzeichnet. Von der
unteren Umlenkrolle 13 führt das Zugseil zur oberen
Umlenkrolle 12 und von dort aus senkrecht zum anderen
Endpunkt 19 des Seilzuges 11. Durch die vertikale Führung
des Zugseiles 11′ von der oberen Umlenkrolle 12 zum
Endpunkt 19 wirkt die Kraft auf die obere Schiebetür 5
ausschließlich in deren Bewegungsrichtung.
Eine Zwischenstellung der Klapptür in schräger Anordnung
ist in Fig. 1 mit 4′′′ und entsprechendem Schwenkhebel 14′
dargestellt.
Die obere Umlenkrolle 12 befindet sich in einer Höhe h4
oberhalb der Unterkante 7 der Schiebetür 5′ in oberer
Position, wobei der Abstand jeweils zum Mittelpunkt der
Umlenkrolle bemessen ist. Dabei wird die Umlenkrolle 12
derart angeordnet, daß das über den Endpunkt 19 des
Seilzugs verlaufende Zugseil stets vertikal nach oben
führt. Hierdurch werden Quereinflüsse bzw. Verkantungen
auf die Schiebetür 5 vermieden. Grundsätzlich wird die
Schiebetür 5 bei ihrer Aufwärtsbewegung durch den Seilzug
nach oben gezogen. Sie wird in ihrer Lage durch den
gespannten Seilzug über die Umlenkrollen 12, 13 gehalten.
Der Schließvorgang erfolgt aus der Stellung nach Fig. 1,
d. h. die horizontal liegende Klapptür 4′ wird entlang des
Kreisbogens 9′′ nach oben verschoben, wodurch sich der
Schwenkhebel 14 gegen den Uhrzeigersinn bewegt. Hierdurch
wird das Seilende 18 nach unten in die Position 17′
geführt. Durch die Entlastung des Seils kann der Seilzug
über die Umlenkrollen wieder nach oben geführt werden
(Pfeil 22′), was zu einer Abwärtsbewegung der Schiebetür 5
aufgrund vom Eigengewicht führt. Um auf jeden Fall eine
Abwärtsbewegung der oberen Schiebetür zu gewährleisten,
kann ein zusätzliches Zugseil 23 zwischen dem äußeren
Anlenkpunkt 17 am Schwenkhebel 14 und dem unteren
Endbereich 20 an der Schiebetür 5 vorgesehen sein. Durch
dieses zusätzliche Zugseil wird die Schiebetür 5 bei
dessen Abwärtsbewegung durch den Schwenkhebel 14 mit
heruntergezogen.
Der Kreisbogen 16 weist eine wirksame Bogenlänge auf, die
der Höhenverstellung h2 der Schiebetür 5 entspricht.
In Fig. 3 sind noch verschiedene Bauarten von Seilzügen
dargestellt, wobei 3a ein Edelstahldrahtseil, 3b eine
Rollenkette, 3c einen Zahnriemen, 3d einen Keilriemen und
3e einen Rundriemen darstellen. Jedes dieser Seilzüge kann
mit entsprechender Ausbildung der Umlenkrollen 12, 13
verwendet werden.
Die Anordnung der unteren Umlenkrolle 13 kann auch an
einem anderen Ort im Innenraum der Spülkammer angeordnet
sein. Maßgeblich ist die Umsetzung der durch den Hebelarm
14 bei der Klappbewegung der unteren Klapptür 4
durchgeführten Bewegung auf die Schiebebewegung der oberen
Schiebetür 5. Die Spülkammer kann beidseitig das in
Fig. 1 und 2 dargestellte Seilzugsystem mit je zwei
oberen und zwei unteren Umlenkrollen 12, 13 aufweisen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und
dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt
auch vielmehr alle fachmännischen Abwandlungen ohne
eigenen erfinderischen Gehalt.
Claims (5)
1. Spülmaschine zum Reinigen von aufrechten
Gegenständen, wie Tabletts (6) o. dgl., die eine größere
Höhe h1 als Breite b1 einnehmen, mit einer Spülkammer
(2), die durch eine untere Klapptür (4) und eine obere, in
vertikal verlaufenden Führungsschienen (10) geführte
Schiebetür (5) mittels einer Synchronbewegung der beiden
Türen verschließbar ist, wobei einerseits die Klapptür (4)
eine Höhe bzw. eine in den Raum hineinragende Tiefe t1
aufweist, die etwa der Einschubtiefe eines herausziehbaren
Beladungskorbes für die Gegenstände (6) bzw. deren Breite
b1 entspricht und andererseits die vertikal
verschiebbare obere Schiebetür (5) eine verschiebbare Höhe
h2 aufweist, die etwa der Differenz zwischen der Höhe
h1 der Gegenstände (6) und der Höhe t1 der unteren
Klapptür (4) entspricht und wobei weiterhin im Bereich des
Drehpunktes (15) mit horizontaler Drehachse der Klapptür
(4) ein mit der Klapptür starr verbundener Schwenkarm (14)
vorgesehen ist, dessen Schwenkbewegung bei der
Klapptürbetätigung eine Hubbewegung bei der Schiebetür (5)
auslöst, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der
Unterkante (7) der geöffneten oberen Schiebetür (5) eine
erste Umlenkrolle (12) für einen Seilzug (11) angeordnet
ist, daß ein Ende (19) des Seilzuges (11) mit der
Schiebetür (5) verbunden und der Seilzug (11) über die
darüberliegende erste Umlenkrolle (12) zu einer zweiten,
darunterliegenden Umlenkrolle (13) und von dort zum
äußeren Ende (17) des Schwenkhebels (14) geführt ist,
wobei das Ende (17) des Schwenkhebels (14) einen
Kreisbogen (16) bei der Türbewegung der Klapptür (4)
durchführt, dessen Bogenlänge vom Betrag her der
Öffnungshöhe h2 der oberen Schiebetür (5) entspricht.
2. Spülmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das an der Unterkante (20) der oberen
Schiebetür (5) befestigte Zugseil (11′) vertikal zur
oberen ersten Umlenkrolle (12) geführt ist.
3. Spülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Umlenkrolle (13) bei
geschlossener unterer Klapptür (4′′) seitlich unterhalb
des Endes (17′) des horizontal angeordneten Schwenkhebels
(14) angeordnet ist.
4. Spülmaschine nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
obere Schiebetür (5) direkt mit dem Ende des Schwenkhebels
(14) der unteren Tür (4) über ein Zugseil (23) verbunden
ist.
5. Spülmaschine nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zugseil (11) aus einem Edelstahldrahtseil (Fig. 3a) oder
einer Rollenkette (Fig. 3b) oder einem Zahnriemen
(Fig. 3c) oder einem Keilriemen (Fig. 3d) oder einem
Rundriemen (3e) besteht.
Priority Applications (5)
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Family Applications (2)
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