DE4013440A1 - Mit zylinderschlosseinrichtung arretierbarer schwenkhebelverschluss - Google Patents
Mit zylinderschlosseinrichtung arretierbarer schwenkhebelverschlussInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen mittels Zylinderschloß
einrichtung arretierbaren Schwenkhebelverschluß zur
Montage in einer dünnen Wand wie Blechschranktür,
bestehend aus einer Grundplatte, die zwei das Türblatt
durchstoßende Ansätze aufweist, wobei der eine Ansatz
zum Anschluß eines Stangenantriebs oder dgl. oder zur
Lagerung einer Antriebswelle bzw. der Anlenkwelle für
den Schwenkhebel dient und gleichzeitig zur Befestigung
des einen Endes der Grundplatte verwendbar ist und wobei
der andere Ansatz eine Einsenkung zur Aufnahme der den
Schwenkhebel in seiner eingeschwenkten Stellung fest
haltenden Zylinderschloßeinrichtung besitzt und gleich
zeitig zur Befestigung des anderen Endes der Grundplatte
verwendbar ist.
Ein derartiger Schwenkhebelverschluß ist bereits aus der
EP 02 61 266 A1 des Anmelders bekannt. Bei dieser Druck
schrift ist ein Zylinderschloß vorhanden, das in dem
freien Ende des Schwenkhebels angeordnet ist.
Eine ähnliche Konstruktion zeigt die DE 34 07 700 A1, bei
der jedoch der den Schwenkhebel in seiner einge
schwenkten Stellung verriegelnde Zylinder nicht in dem
Schwenkhebel selbst, sondern in der Grundplatte ange
ordnet ist. Die Ausführung gemäß der europäischen
Patentanmeldung hat demgegenüber den Vorteil der
kürzeren Baulänge, da ein Teil der Länge des Schwenk
hebels zur Unterbringung des den Schwenkhebel arre
tierenden Zylinders verwendbar ist, als Nachteil ist
anzusehen, daß der Schwenkhebel dadurch schwerer und
etwas unhandlicher wird.
Demgegenüber ist bei der Offenlegungsschrift die
Baulänge größer, dafür ist der Schwenkhebel etwas
schlanker und besitzt weniger Gewicht, läßt sich somit
etwas einfacher bedienen.
Beide bekannten Einrichtungen sind jeweils nur mit einem
Zylinderschloß versehen.
Bei bestimmten Anwendungsfällen, beispielsweise bei
Schaltschränken, die einerseits von einem Elektrizitäts
unternehmen überwacht werden müssen, dessen Inneres
andererseits dem Kunden dieses Elektrizitätsunternehmens
zugänglich bleiben muß, um seine Funktion zu überwachen,
ist es vorteilhaft oder sogar notwendig, mit zwei
unterschiedlichen Zylinderschlössern den Verschluß zu
verriegeln. Ein derartiges Spezialschloß, das sich
(wahlweise mittels einem, insbesondere aber auch)
mittels zweier Zylinder schließen läßt und für Türen
vorgesehen ist, bei denen die Betätigung durch zwei
verschiedene Zylinderschlüssel gefordert wird, ist
beispielsweise aus einem Katalog der Firma Steinbach &
Vollmann bekannt. Es handelt sich dabei einerseits um
ein Stangenschloß für zwei Profilzylinder das wahlweise
von einem oder von zwei Zylindern verschließbar ist. In
ähnlicher Weise zeigt dieser Katalog aber auch ein
Riegelschloß sowie das Einsteckschloß Nr. 651/2 E748,
das für Hochspannungsanlagen auch mit einer Notaus
lösevorrichtung versehen ist und in Stahltüren montier
bar ist, wobei sich das Schloß wahlweise von einem der
zwei Zylinder schließen läßt. Ein Zylinder ist für den
Inhaber der Schaltanlage und ein Zylinder für das
Energieversorgungsunternehmen vorgesehen.
Diese aus dem Steinbach & Vollmann Katalog bekannten,
mit zwei Profilzylindern arbeitenden Schlösser sind
jedoch für Schwenkhebelanwendungen nicht geeignet, da
sie viel zu sperrig im Aufbau sind. Es ist auch nicht
erkennbar, wie die bekannten Schlösser mit ihren zwei
Zylindern in einem Schwenkhebelverschluß der eingangs
genannten Art eingesetzt werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schwenkhebel
verschluß der eingangs genannten Art dahingehend
auszugestalten, daß er mit zwei Zylindern in der Weise
ausgestattet werden kann, daß jeder Zylinder unabhängig
von dem zweiten Zylinder eine Entriegelung des Ver
schlusses sowie eine erneute Verriegelung ermöglicht.
Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß entweder die Grund
platte oder der Schwenkhebel eine Einsenkung zur
Aufnahme eines zweiten, unabhängig von dem ersten
Zylinderschloß betätigbaren zweiten Zylinderschlosses
zur Arretierung des Schwenkhebels in seiner einge
schwenkten Stellung aufweist, und daß die Daumen der
beiden Zylinderschlösser in jeweils eine gemeinsame, den
Schwenkhebel in seiner eingeschwenkten Stellung arre
tierende Verriegelungsleiste oder -zunge in Eingriff
nehmen und gegen Vorspannungskraft (wie Federkraft)
jeweils unabhängig voneinander diese Verriegelungsleiste
oder -zunge aus ihrer Arretierstellung heraus (oder ggf.
auch in diese hinein) -schieben können.
Dadurch, daß beide Daumen auf eine gemeinsame Ver
riegelungsleiste (Sperrelement) einwirken können, wird
eine sehr kompakte Bauweise möglich, die andererseits in
verschiedenen Ausführungsformen denkbar ist. So könnte
die Verriegelungsleiste oder -zunge oder -schieber zur
Verriegelung des Schwenkhebels sich hinter einen von der
Grundplatte gebildeten Vorsprung oder Rand legen.
Alternativ könnte natürlich auch die Wand, in der der
Verschluß eingebaut wird, als Anlagefläche dienen,
jedoch ist eine derartige Ausführungsform wegen der dann
notwendigen sorgfältigen Bearbeitung der Durchbrüche in
dieser Wand meist weniger günstig.
Eine besonders günstige Ausführungsform ist dadurch ge
kennzeichnet, daß beide Zylinder am Ende des Schwenk
hebels bezüglich der Schwenkhebellängsachse hinter
einander, insbesondere aber alternativ nebeneinander
getragen werden.
Alternativ können auch die beiden Zylinder außerhalb
(insbesondere unterhalb) der für den Schwenkhebelein
schlag angeordneten Mulde axial hintereinander (bezogen
auf die Grundplattenlängsachse) oder auch nebeneinander
in der Grundplatte angeordnet sein.
Ordnet man die Zylinder axial bezüglich der Schwenk
hebelachse bzw. der Grundplattenachse hintereinander an,
können auch mehr als zwei Zylinder vorgesehen werden,
wobei - durch entsprechende Freilaufeinrichtungen - ein
Verschieben der Verriegelungsleiste oder -zunge aus der
den Schwenkhebel in seiner eingeschwenkten Stellung
verriegelten Stellung heraus ermöglicht. Als besonders
günstig hat sich jedoch eine Ausführungsform erwiesen,
bei der ein Zylinder im freien Ende des Schwenkhebels
getragen wird, und ein weiterer Zylinder benachbart dazu
in der Grundplatte, wobei einer der beiden Zylinder eine
Verriegelungsleiste in eine erste Stellung verschieben
kann, in der der Daumen des anderen Zylinders sich in
dieser Verriegelungsleiste arretieren kann, und in eine
zweite Stellung, in der der Daumen des anderen Zylinders
diese Stellung nicht erreicht.
Gemäß einer noch weiteren Ausführungsform ist die Ver
riegelungseinrichtung so ausgestaltet, daß beim Ein
schwenken des Schwenkhebels in die Grundplatte die
Verriegelungsleiste oder -zunge aus ihrer Verriegelungs
stellung automatisch herausgeschoben wird und beim
Erreichen der voll eingeschwenkten Stellung die Ver
riegelungsleiste oder -zunge in ihre Verriegelungs
stellung zurückgleiten kann.
Der Ansatz, der im Bereich der Verriegelungsein
richtungen vorgesehen ist, kann gemäß einer noch anderen
Ausführungsform einen Kappenaufsatz tragen, der den
durch die Wand hindurchreichenden Teil der Grundplatte
bzw. des Schwenkhebels umschließt. Der Kappenaufsatz
kann sich mit seinem Rand an den Randflächen des für den
Ansatz vorgesehenen Durchbruchs in der dünnen Wand
anlegen und dadurch die Wand zwischen sich und der
Grundplatte einklemmen, was zum einen eine Befestigungs
funktion erfüllt, zum anderen, insbesondere wenn noch
der Kappenaufsatz an seinem Rand eine Dichtungslippe
bildet oder mit einer getrennten Dichtung in Zusammen
arbeit tritt, eine Abdichtung ermöglicht. Der letzt
genannte Ansatz kann auch noch Gewindebohrungen zur
Aufnahme von Befestigungsschrauben aufweisen, die die
Grundplatte an der dünnen Wand festlegen, insbesondere
in der Form, daß sie eine Kappe gegen die dünne Wand
pressen.
Die Durchbrüche können wie bei dem einen Stand der
Technik rund oder wie bei dem anderen Stand der Technik
rechteckförmig sein. Insbesondere können die Durchbrüche
eine gleich große Breite aufweisen, aber unterschiedlich
lang sein, insbesondere kann der für die Betätigungs
welle vorgesehene Rechteckdurchbruch eine Länge aut
weisen, die nur die Hälfte oder ein Drittel der ent
sprechenden Durchbruchlängserstreckung des anderen
Durchbruches ausmacht.
Bewährt hat sich eine Länge des Durchbruchs für die An
triebswelle, die etwa doppelt so groß ist wie seine
Breite.
Der Schwenkhebelverschluß kann so ausgestaltet werden,
daß er im Verkantungsraum einer Blechschranktür ange
ordnet werden kann, wobei der eine Ansatz Teil eines
Schloßkastens ist, in dem Flachstangen eines Stangenver
schlusses angetrieben und gelagert werden, und/oder von
dem eine Vorreiberverschluß ausgeht.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungs
beispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dar
gestellt sind.
Es zeigt
Fig. 1 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht
eine Ausführungsform eines Schwenkhebelver
schlusses, bei dem ein den Schwenkhebel in
seiner eingeschwenkten Stellung arretierender
Zylinder im freien Ende des Schwenkhebels
angeordnet ist, während der zweite Zylinder
benachbart dazu in der Grundplatte angeordnet
ist;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Ausführungsform des
Fig. 1;
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Ansicht von links
auf die Ausführungsform gemäß Fig. 1;
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Schwenkhebelver
schluß, bei dem am freien Ende des Schwenk
hebels zwei Zylinder nebeneinander angeordnet
sind und eine gemeinsame Verriegelungsleiste
betätigen, die den Schwenkhebel in seiner
eingeschwenkten Stellung innerhalb der
Grundplatte zu verriegeln in der Lage ist;
Fig. 5 eine teilweise geschnittene Seitenansicht auf
den Verschluß gemäß Fig. 4 einschließlich
weiteren Einzelheiten hinsichtlich seines
Einbaus in einer Blechschranktür; und
Fig. 6 eine Ansicht von oben auf den Verschluß der
Fig. 4.
In Fig. 1 ist in einer teilweise geschnittenen Seitenan
sicht ein Schwenkhebelverschluß 10 dargestellt, der in
einer dünnen Wand 16, hier einem Türblatt, angeordnet
sein, das an einem Schaltschrankgehäuse 11 montiert ist,
wobei der Schwenkhebelverschluß aus einer Grundplatte 18
besteht und zwei das Türblatt 16 an rechteckigen
Durchbrüchen 14 durchstoßende Ansätze 32 bzw. 34
aufweist, wobei diese Ansätze 32, 34 die Grundplatte in
den Durchbrüchen 12, 14 zentrierend festlegen. Der eine
Ansatz 32 dient hier zum Anschluß eines Stangenantriebs
13 oder zumindest zur Lagerung einer Antriebswelle 15,
wobei an diese Welle 15 ein verschwenkbarer Handhebel
(kurz auch Schwenkhebel genannt) um eine senkrecht zur
Antriebswellenachse verlaufende Anlenkachse 26 schwenk
bar angelenkt ist. Im Bereich des Ansatzes 32 sind zwei
Gewindesackbohrungen vorgesehen, in die Schrauben 17
eingedreht werden können die den kastenförmigen und den
Vorsprung 32 in sich aufnehmenden Stangenantrieb 13
gegen die Anlagefläche 19 der Grundplatte 18 drücken und
dabei das Türblatt 16 zwischen diese Fläche 19 und den
den Vorsprung 32 umgebenden Rand des Stangenantriebs 13
einklemmen und damit den Schwenkhebelverschluß an seinem
bezüglich Fig. 1 oberen Ende im Türblatt festlegen.
Stattdessen kann auch, siehe die Ausführungsform der
Fig. 4 bis 6, der für die Antriebswelle 15 vorgesehene
Durchbruch 112 kreisförmig sein und ein Lagergehäuse 21
für die Welle 15 aufnehmen, welches Lagergehäuse ein
Umfangsgewinde aufweisen mag, so daß dieses Lagergehäuse
mittels einer Überwurfmutter 23 im Türblatt 16 festge
legt werden kann.
Der kastenförmige Stangenantrieb 13 dient zur Ver
schiebung von Flachbandstangen 25, die bei der hier
dargestellten Ausführungsform bis zum unteren Ende des
Türblatts 16 reichen, dort in einer Stangenführung 27
geführt sind und mit ihrem Ende, das auch ein Auflaufrad
29 tragen kann, eine Abkantung 31 hintergreifen und
dadurch das Türblatt 16 an diesem unteren Ende (ggf.
unter Einklemmung eines Dichtungsstreifens 33) gegen den
Türzargenrand des Schaltschrankes 11 drückt und damit
verschließt. Eine weitere, gegenläufige Nachbarstange 35
läuft entsprechend zum oberen Ende des Türblatts und
bewirkt dort in analoger Weise ein Verschließen der Tür.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 bis 6 dient der
Schwenkhebelverschluß 110, der dort dargestellt ist,
ebenfalls zur Betätigung eines Stangenverschlusses einer
Schaltschranktür wobei es sich hier jedoch um einen
Verschluß mit Rundstangen 125, 135 handelt die in an
sich bekannter Weise von einem zweiarmigen auf der
Antriebswelle 15 drehstarr aufgesetzten Hebel 37
betätigt werden, an dessen freien Enden die Enden der
Rundstangen 125, 135 in an sich bekannter Weise ange
lenkt sind. Außerdem trägt hier die Welle 15 noch einen
Vorreiber 39, der das Türblatt in ungefähr Schrankmitte
mit dem Türzargenrand oder dem Schaltschrankgehäuse
verschließend verbindet. Die Anordnung dieser Stangen
wurde deshalb beschrieben, um darzutun, daß trotz der
durch das Türblatt hindurchreichenden Teile des Schwenk
hebelverschlusses die Anordnung derartiger Stangen nicht
behindert wird. So ist bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 4 bis 5 der Abstand zwischen den Stangen 125 und
der Innenfläche 41 so groß, daß alle das Türblatt nach
innen durchstoßenden Teile des Schwenkhebelverschlusses
noch in diesem Abstand untergebracht werden können. Bei
dem Flachbandstangenverschluß gemäß den Fig. 1 bis 3
läßt sich durch eine entsprechende Verkröpfung der
Flachbandstange ebenfalls erreichen, daß der das
Türblatt durchdringende Teil des Schwenkhebelver
schlusses keine Behinderung darstellt.
Insbesondere läßt sich der Verschluß, wie er in den Fig.
1 bis 3 dargestellt ist, auch im Abkantungsraum des
Türblatts eines Schaltschrankes unterbringen, welcher
Platz normalerweise als Todraum nicht nutzbar ist, hier
aber in idealer Weise die Unterbringung eines Stangen
verschlusses ermöglicht, wobei die dadurch bedingten
engen Platzverhältnisse gleichwohl die in den Fig. 1 bis
3 dargestellte Ausführungsform ermöglichen.
Es sei nun weiter auf Einzelheiten des in den Fig. 1 bis
3 dargestellten Schwenkhebelverschlusses eingegangen.
Der bereits erwähnte weitere Ansatz 34 der Grundplatte
18 bildet einen ersten Einschubraum 76 für ein Zylinder
schloß 38 welches Zylinderschloß in üblicher Weise
durch eine quer zu diesem Einschubraum verlaufende
Befestigungsschraube 45 in der Grundplatte 18 festgelegt
ist. Um dem Daumen 44 des Schloßzylinders 38 freie
Bewegungsmöglichkeiten zu geben, ist die Grundplatte in
dessen Bewegungsbereich ausgenommen und bildet dadurch
einen entsprechenden Ringraum 47. In diesen Ringraum 47
greift beidseitig jeweils ein Führungskanal 49 bzw. 51
ein, der von diesem Ringraum 47 vorbei an einem
Materialsteg 53 bis in einen Freiraum reicht, der Teil
des Aufnahmeraumes 57 ist und bis zu einem vom Schwenk
hebelende getragenen Ansatz 55 reicht, welcher Ansatz 55
wiederum einen Aufnahmeraum 74 für zumindest die
seitliche Umfassung des Zylinders 36 bildet und dessen
Festlegung mittels einer Befestigungsschraube 45 in dem
vom Schwenkhebelende getragenen Ansatz 75 ermöglicht.
Die Anordnung ist, wie erkennbar, weitgehend axialsym
metrisch, und in dem Führungskanal 49 oder auch wahl
weise 51 kann ein Schieber oder eine Verriegelungsleiste
46 entlang der Kanalachse gleitend angeordnet werden,
wobei diese Leiste 46 einen fensterartigen Durchbruch 59
aufweist, mit einer Breite, die die Aufnahme des Daumens
44 ermöglicht, und einer Längserstreckung, die es
möglich macht, den Daumen 44 auch in Längsrichtung
aufzunehmen und unter Wirkung dieses Daumens eine axial
möglichst spielfreie Verschiebung innerhalb dieses
Führungskanals zu ermöglichen. Dieser Schieber oder
Verriegelungsleiste 46 reicht mit seinem fern von dem
Durchbruch 59 liegenden Ende 61 bis in den Aufnahmeraum
57 für den den Zylinder 36 tragenden Ansatz 55 hinein.
Er weist dort wiederum eine fensterartige Öffnung oder
auch nur einen Rücksprung 63 auf, der eine solche
Längserstreckung bezüglich des Schiebers 46 aufweist,
daß der Daumen 42 des Zylinders 36 in keiner durch einen
Daumen 44 bewirkten Stellung des Schiebers in seiner ihm
aufgrund anderer Verhältnisse möglichen Schwenkbewegung
behindert wird.
Durch dieses Fenster oder Rücksprung 63 entsteht eine
längs der Daumenbewegung sich erstreckende Fläche 65,
die eine die Schwenkbewegung des Handhebels 22 nach
außen dann verhindert, wenn der Daumen 42 sich innerhalb
dieses Fensters oder Rücksprungraumes 63 befindet. Das
ist der Fall, wenn der Zylinder 38 den Schieber 46 in
die obenliegende Verriegelungsstellung geschoben hat,
was bei der hier dargestellten Ausführungsform dadurch
geschehen ist, daß der Daumen 44 von der Position, siehe
Bezugszahl 67, in die dargestellte Position um 90°
verdreht wurde. Dabei wird der Schieber oder Verriege
lungsleiste 46 nämlich so weit nach oben geschoben, daß
das Ende 61 in den Bereich des in der dargestellten
Stellung befindlichen Daumens 42 gelangt. Wird dagegen
der Daumen 44 zurück in die Stellung 67 gedreht
verschiebt sich die Verriegelungsleiste 46 so weit nach
unten, daß das Ende 65 aus dem Bereich des Daumens 42
herausgelangt, so daß dieser von der Leiste 46 nicht
mehr behindert wird.
Das bedeutet, daß mittels eines Zylinders 38 der
Schwenkhebel arretiert oder freigegeben werden kann,
wenn der Zylinder 36 seinen Daumen 42 in der darge
stellten Stellung hat.
Nun kann mittels eines Schlüssels der Zylinder 36
ebenfalls betätigt und der Daumen 42 verschwenkt werden,
und zwar beispielsweise so, daß er um 45° nach unten
verschwenkt wird (er verschwindet dann in dem Zylinder)
oder um 90° in Uhrzeigerrichtung gedreht wird, wodurch
er in den Bereich des Führungskanals 49 gelangt, wo aber
eine Verriegelungsleiste 46 gemäß der Darstellung nicht
angeordnet ist. Dann kann trotz in Verschlußstellung
befindlichem Zylinder 38 der Schwenkhebel 22 ausge
schwenkt werden.
Damit ist genau die gewünschte Funktion erreicht: Der
Schwenkhebel 22 kann aus der Grundplatte 18 freikommen,
wenn entweder der Zylinder 38 in die entsprechende
Entriegelungsstellung gebracht wird, oder indem der
Zylinder 36 in eine entsprechende Entriegelungsstellung
gebracht wird. Eine Betätigung des jeweils anderen
Zylinders ist dabei nicht erforderlich.
Die das Türblatt 16 durchstoßenden Teile sowohl der
Grundplatte 18 wie auch des Schwenkelhebelansatzes 55
sind gemäß der Darstellung durch eine Abdeckkappe 40
umschlossen, die sich mit ihrer Randfläche 69 auf der
Innenfläche 41 des Türblatts 16 abstützt und dabei den
Ansatz 34 der Grundplatte 18 allseits umschließt.
Festgehalten wird die Abdeckkappe 40 durch in Sacklöcher
71 eingeschraubte, sich selbst ein Gewinde schneidende
Schrauben (nicht darstellt), welche Sacklöcher sich in
Teilen der Grundplatte 18 befinden und so bewirkt wird,
daß auch am unteren Ende der Grundplatte (ähnlich wie an
dem oberen Ende mittels der Schrauben 17) das Türblech
16 einerseits zwischen die Anlagefläche 19 der Grund
platte und andererseits dem Rand 69 der Abdeckkappe
eingeklemmt und dadurch die Gesamtanordnung festgelegt
wird.
Die Abdeckkappe 40 ist so schmal gehalten, daß sie
gleichzeitig eine seitliche Begrenzung der beiden
Führungskanäle 49 bilden kann, muß aber zumindest an
einer Stelle eine Ausbauchung 73 aufweisen, um hier dem
Daumen 44 volle Bewegungsfreiheit auch in Richtung auf
die Wand der Kappe 40 zu geben. Derartige Ausbauchungen
können, wenn eine symmetrische Anordnung gewünscht wird,
an allen vier dafür in Frage kommenden Stellen vorge
sehen werden üblicherweise genügt aber eine einzige
Stelle, da die Daumen 44 bzw. 42 jeweils so eingestellt
und durch die Schlüssel bedient werden können, daß für
den Daumen 42 des Zylinders 36 eine derartige Aus
bauchung nicht erforderlich ist (dieser Daumen bewegt
sich beispielsweise maximal um den Winkel, der mit der
Bezugszahl 75 angedeutet ist, und der andere Daumen um
maximal dem Winkel, der mit der Bezugszahl 77 versehen
ist und die Ausbauchung 73 erfordert.
Dadurch, daß nur an einer Seite der Kappe 40 eine die
Breite vergrößernde Ausbauchung 73 vorhanden ist, genügt
eine verhältnismäßig geringe Verkröpfung 79, um die
Flachbandstange 25, die durch das Antriebsgehäuse 13 zu
deren Antrieb geführt ist und daher einen bestimmten
Abstand zur Axiallinie 81 besitzt, an der Kappe 40
vorbeiführen zu können, wobei dazu ein etwas größerer
Abstand von der Mittellinie notwendig ist, als der
Antriebskasten ergibt. Hinter der Kappe 40 kann dann die
Stange erneut verkröpft werden, nunmehr in die Axial
linie 89 hinein.
Soll die Anschlagart der Tür geändert werden, beispiels
weise von rechts auf links, oder die Drehrichtung des
Antriebs für die Stangen 25, 35, können diese gemäß der
aus der EP 02 61 266 A1 bekannten Anordnung gewechselt
werden, woraufhin die Stange 25 an die andere Seite der
Kappe 40 gelangen würde. In diesem Falle wäre es aber
möglich, durch Umsetzen des Schiebers 46 von der
dargestellten Position im Kanal 51 in den anderen Kanal
49, unter entsprechender Änderung der Stellung der
Daumen 44 bzw. 42 der Zylinder 38, 36. Nunmehr ist
allerdings eine andere Kappe notwendig, die die Aus
bauchung 73 für den Daumen 44 statt auf der rechten
Seite, auf der linke Seite (gemäß Fig. 3 gesehen)
besitzen muß. Will man nicht zwei Arten von Kappen auf
Lager halten könnte man sich dadurch helfen daß man
axialsymmetrisch eine zweite Ausbauchung 173 an der
rechten Seite des in Fig. 3 dargestellten Gehäuses 40
(gestrichelt dargestellt) vorsieht, die allerdings nicht
für den Daumen 42 gedacht ist, sondern für den Daumen
44, wenn man das Gehäuse 40 um 180° dreht, so daß dann
die Ausbauchung 173 auf die linke untere Seite der
Anordnung gelangt. Dann wäre die gesamte rechte Seite
frei von Ausbauchungen und die Stange 79 könnte an der
rechten Seite wieder eng vorbeigeführt werden. (Wie zu
erkennen ist, ist die Ausbauchung 173 bei axialsym
metrischer Ausbildung bezüglich der Ausbauchung 73 nicht
als Freiraum geeignet, könnte aber natürlich soweit
erstreckt werden, daß auch der Daumen 42 frei von der
entsprechenden Wand der Kappe 40 sich bewegen könnte,
wenn dies aus irgendwelchen Gründen zweckmäßig sein
sollte.)
Wenn die Bedienungsperson, die den Schlüssel für den
Zylinder 36 besitzt, den Schwenkhebelverschluß betätigen
will, kann sie mit ihrem in den Zylinder 36 gesteckten
Schlüssel nach dem Einschwenken des Daumens 42 in eine
nicht mehr arretierende Stellung den Schwenkhebel mit
Hilfe des Schlüssels ohne Probleme herausziehen, selbst
dann, wie dargestellt, der Schwenkhebel 22 in einer Art
von der Grundplatte gebildeten Mulde umschlossen ist.
Für die Bedienungsperson die den Schlüssel für den
Zylinder 38 (das ist der in der Grundplatte angeordnete
Zylinder) besitzt, besteht diese Möglichkeit nicht, so
daß es relativ umständlich sein kann, nach dem Ent
riegeln der Anordnung mittels des Zylinders 38 den
Handhebel 22 zu erfassen und herauszuschwenken. Aus
diesem Grunde ist eine Feder 83 im Bereich der Anlenkung
26 des Handhebels 22 an der Betätigungswelle 15 vorge
sehen, die auf den Handhebel eine in Aufklapprichtung
gerichtete Kraft ausübt und diesen Handhebel automatisch
herausklappen läßt sobald die Verriegelung gelöst ist.
Dies gilt insbesondere für den Fall daß mit Hilfe des
Zylinders 38 die Entriegelung erfolgt, so daß das
umständliche Herausziehen des Handhebels 22 mit den
Fingerspitzen entfällt.
Es sei noch ergänzt, daß der Aufnahmeraum 57 in jeder
von dem Winkel 75 definierten Stellung für den Daumen 42
ein Herausklappen des Schwenkhebels 22 erlaubt, d. h.,
daß dieser Raum 57 bis an die Vorderfläche der Grund
platte sich fortsetzt. Der zwischen der Grundplatte 18
und dem Handhebelansatz 55 gebildete Spalt 85 auf der
einen Seite bzw. 87 auf der anderen Seite ist gerade mit
soviel Spiel ausgestattet, daß das Ausklappen ohne
Behinderung erfolgt, andererseits keine unnötige
Wackelbewegung in dem eingeschwenkten Zustand sich
ergibt.
Die Größe der für die dargestellte Ausführungsform not
wendigen Durchbrüche 12 bzw. 14 ist so gewählt, daß bei
spielsweise der Durchbruch 12 den üblichen Durchbruch
darstellt, der auch bei bisher mit Flachbandstangen
arbeitenden Verschlüssen Verwendung findet. Er besitzt
eine Längserstreckung C, die gleich der doppelten
Quererstreckung (B) ist, d. h. B = 2C. Der Durchbruch 14
für die die zwei Zylinder umfassende Verschlußein
richtung weist ebenfalls die Quererstreckung B auf,
während die Längserstreckung D = 2C = 4B ist.
Diese geradzahligen Verhältnisse haben fertigungs
technische Vorteile.
Es sei nun noch näher auf die weitere Ausführungsform
eingegangen, wie in den Fig. 4 bis 6 zu erkennen ist
und bei der der Schwenkhebel an seinem Ende zwei
nebeneinander liegende Zylinderschlösser 136, 138 trägt.
Sie sind wiederum in entsprechende Einschuböffnungen
174, 176 eingesetzt und mittels querverlaufender
Befestigungsschrauben 45 befestigt, wobei hier die
Zylinder weitgehend von Material umschlossen sind,
lediglich ein Teilringraum 174 bzw. 157 ist vorgesehen
der sich so erstreckt, daß der Daumen 142 des Schlosses
138 bzw. Daumen 144 des Schlosses 136 sich um gerade 90°
jeweils aus der nach unten gerichteten Stellung in die
zur Mitte gerichtete Stellung bewegen kann. Diese
Aufnahmeräume 157 bzw. 147 überschneiden sich an der
Schwenkhebelachse und werden gleichzeitig an dieser
Stelle durchstoßen von einem Führungskanal 149, in dem
sich eine Verriegelungsleiste 146 hin und her ver
schieben kann, die, ähnlich wie bei der bereits ge
schilderten Ausführungsform, ein Fenster 159 besitzt, in
das der Daumen 142 wenn das Zylinderschloß 138 betätigt
wird, oder der Daumen 144, wenn das Zylinderschloß 136
betätigt wird, bei seiner jeweiligen Schwenkbewegung zur
Mitte hin eingreift und dabei den Schieber 146 aus der
dargestellten Verriegelungsstellung, in der dieser mit
einer vorspringenden Nase 160 eine von der Schwenk
hebelgrundplatte 118 gebildete Anschlagfläche 166 in
Eingriff nimmt, nach oben in eine Freigabestellung
verschiebt, und zwar gegen die Kraft einer Druckfeder
156, in welcher Freigabestellung die Nase 160 bezüglich
der Anschlagfläche 166 freikommt und dann ein Heraus
schwenken des Ansatzes 155 und damit des Handhebels 122
aus der von der Grundplatte 180 gebildeten Öffnung 89
ermöglicht wird. Auch hier ist eine Abdeckkappe 140
vorgesehen, die mit Hilfe von vier Befestigungsschrauben
249 mit der Grundplatte verbunden werden kann, so daß
wiederum das Türblattblech 16 zwischen der Grundplatte
und dem Rand der Abdeckkappe 140 eingeklemmt wird und
damit den Schwenkhebelverschluß an diesem unteren Ende
festlegt.
Die Verschiebungsleiste 146 besitzt zu ihrer Führung bei
der hier dargestellten Ausführungsform einen Ansatz 91,
der in einer entsprechenden Führungsnut im Handhebel
122, siehe Bezugszahl 93, gleitend hin und her ver
schieblich ist und noch einen Einsenkungsbereich 95
aufweist, in den die Druckfeder 156 aufgenommen werden
kann, geführt auf einer, in eine Sackbohrung (mit
selbstgeschnittenem Gewinde) einschraubbaren Schraube
97. Diese Schraube kann ebenfalls als Führung dienen und
kann gleichzeitig einen Anschlag für die Bewegung des
Schiebers 146 nach außen dienen.
Der von dem Schieber gebildete Anschlag 160 weist eine
Nockenfläche 219 auf, die beim Einklappen des Schwenk
hebels auf der äußeren Kante 99 der Grundplatte 118
entlang gleitet und dabei die Verriegelungsleiste 146
nach innen in die Freigabestellung drückt, und erst
dann, wenn die Fläche 166 erreicht ist, infolge der
Kraft der Feder 156 dem Vorsprung 160 in die Ver
riegelungsstellung zurückspringen läßt.
Claims (16)
1. Mittels Zylinderschloßeinrichtung arretierbarer
Schwenkhebelverschluß (10) zur Montage in einer
dünnen Wand, wie Blechschranktür (16), bestehend
aus einer Grundplatte (18), die zwei das Türblatt
durchstoßende Ansätze (32, 34) aufweist, wobei der
eine Ansatz (32) zum Anschluß eines Stangenantriebs
(13; 37) bzw. für eine Anlenkwelle (15) für einen
wegschwenkbaren Handhebel (22) dient und gleich
zeitig zur Befestigung des einen Endes der Grund
platte (18) verwendbar ist, und der andere Ansatz
(34) eine Einsenkung zur Aufnahme der den Schwenk
hebel (22) in seiner eingeschwenkten Stellung
festhaltenden Zylinderschloßeinrichtung besitzt und
gleichzeitig zur Befestigung des anderen Endes der
Grundplatte (18) verwendbar ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß entweder die Grundplatte (18) oder
der Schwenkhebel (22) eine Einsenkung zur Aufnahme
eines zweiten, unabhängig von dem ersten Zylinder
schloß (36 oder 38) betätigbaren zweiten Zylinder
schlosses (38 oder 36) zur Arretierung des Schwenk
hebel (22) in seiner eingeschwenkten Stellung
aufweist, wobei die beiden Daumen (42, 44) der
beiden Schließzylinder (36, 38) jeweils auf ein
gemeinsames Sperrelement (46-146) derart ein
wirken, daß wahlweise mit einem der beiden
Zylinderschlösser das Sperrelement aus seiner den
Schwenkhebel in seiner eingeschwenkten Stellung
verriegelten Stellung freigegeben werden kann.
2. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sperrelement von einer
Verriegelungsleiste oder Schieber (46) gebildet
wird, die von dem Daumen des einen Zylinder
schlosses (38) in Eingriff genommen werden kann, um
aus seiner ersten Stellung (Offenstellung) in eine
zweite Stellung (Verschlußstellung) geschoben zu
werden und daß der Daumen des zweiten Zylinders
mit der Verriegelungsleiste (46) oder dem Schieber
nur dann in Sperrkontakt kommt, wenn sich dieser
Daumen in Sperrstellung befindet und der Schieber
sich in der Verriegelungsstellung befindet.
3. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der die Verriegelungsleiste (46)
verschiebende Zylinder in der Grundplatte (18)
angeordnet ist, und der andere Zylinder in dem
Schwenkhebel (22).
4. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Daumen (142; 144) der beiden
Zylinderschlösser (136, 138) jeweils wechselweise
auf eine Verriegelungsleiste (146) einwirken,
derart, daß der Daumen des einen oder des anderen
Schlosses die Verriegelungsleiste (146) gegen
Federkraft (156) oder Schwerkraft aus einer
Stellung, in der die Verriegelungsleiste (146) mit
einer Nase oder Vorsprung (160) einen Teil der
Grundplatte (118) oder einen Randbereich des
Türblatts (16) hintergreift, in eine andere
Stellung verschiebt in der die hintergriffene
Fläche freigegeben und dem Schwenkhebel ein Heraus
schwenken ermöglicht wird.
5. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 4 dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungsleiste (146)
eine Nockenfläche (219) besitzt, die beim Ein
schwenken des Schwenkhebels (122) in seine ver
senkte Stellung von einer von der Grundplatte (118)
oder vom Durchbruch in dem Türblatt (16) gebildeten
Kante in Eingriff genommen und dadurch gegen die
Federkraft in die entriegelte Stellung gedrückt
wird, und daß beim Erreichen der eingeschwenkten
Stellung die Nockenfläche (219) wieder freikommt.
6. Schwenkhebelverschluß nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der die Ver
riegelungseinrichtungen tragende Ansatz (34) von
einer Abdeckkappe (40; 140) umschlossen ist.
7. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Kappenaufsatz sich mit seinem
Rand an die den Durchbruch für den Ansatz (34)
umgebene Randfläche der dünnen Wand (16) anlegt und
dadurch die Wand zwischen sich und der Grundplatte
(18, 118) einklemmt.
8. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Kappenaufsatz (40) mittels in
die Grundplatte (18) einschraubbaren Befestigungs
schrauben befestigbar ist.
9. Schwenkhebelverschluß nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die für die
Montage des Schwenkhebels erforderlichen Durch
brüche Rechteckform haben und alle eine gleiche
Breitenerstreckung (B) aufweisen, und daß der
Durchbruch für die Hindurchführung der Betätigungs
welle (15) eine Längserstreckung (C) aufweist, die
doppelt so groß ist wie die Breite (C = 2B); und
daß der Durchbruch für die Aufnahme der Ver
riegelungseinrichtungen eine Längserstreckung (D)
aufweist, die der vierfachen Breite entspricht (D = 4B).
10. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel
verschluß im Verkantungsraum einer Blechschranktür
angeordnet ist und der eine Ansatz (32) Teil eines
Schloßkastens (13) ist, in dem Flachstangen (25,
35) eines Flachstangenverschlusses angetrieben und
gelagert werden und/oder von dem ein Vorreiber
verschluß (39) ausgeht.
11. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Abdeckkappe (40) an einer
seiner Längsseiten zumindest eine Ausbauchung (73,
173) zur Aufnahme des Bewegungsraumes des Daumens
(44) des in der Grundplatte (18) angeordneten
Zylinderschlosses (38) vorgesehen ist, und daß
entlang der gegenüberliegenden Längsseite eine
Flachstange des Flachstangenverschlusses geführt
ist.
12. Schwenkhebelverschluß nach einem der Ansprüche 1
bis 11, wobei die Zylinderschloßeinrichtungen
Zylinderschlösser (36, 38; 136, 138) umfassen, die
in jeweils einem Einschubraum (74, 76; 174, 176)
einbringbar und mittels quer zu diesem Einschubraum
verlaufenden Befestigungsschrauben (45) festgelegt
sind, dadurch gekennzeichnet, daß für die Be
festigungsschraube (45) in der Grundplatte (18)
bzw. in dem Schwenkhebel (22; 122) anstelle eines
Rundlochs ein Langloch zur Befestigung unter
schiedlich langer Zylinderschlösser vorgesehen ist.
13. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß entsprechend der Erweiterung
des Rundloches zu einem Langloch das für den Daumen
des zugehörigen Zylinderschlosses vorgesehene
Fenster (z. B. Verriegelungsleiste 46) in Zylinder
achsenrichtung erweitert ist, um jeweils den Daumen
von Zylinderschlössern unterschiedlicher Länge und
damit unterschiedlichen Stellen des Langloches
mittel der Befestigungsschraube (45) befestigen zu
können.
14. Schwenkhebelverschluß nach einem der Ansprüche 8
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Be
festigungsschrauben für den Kappenaufsatz (40; 140)
durch symmetrisch bezüglich der Kappenlängs-
und/oder Querachse angeordnete Bohrungen (z. B.
102) zwecks Links-Rechts-Umsetzbarkeit des Kappen
aufsatzes bezüglich der Grundplatte angeordnet
sind.
15. Schwenkhebelverschluß nach einem der Ansprüche 1, 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Schließzylinder (36, 38) hintereinander (Fig. 1 bis
3) angeordnet sind, und daß das Sperrelement zur
Rechts-Links-Umsetzbarkeit ohne Sperrelement
umsetzung aus zwei Verriegelungsleisten (46)
besteht, die beidseitig der Schließzylinder (36,
38) angeordnet und jeweils von den Daumen der
Schließzylinder in Eingriff nehmbar sind, und daß
die beiden Leisten (46) durch eine Querverbindung
starr miteinander verbunden sind.
16. Schwenkhebelverschluß nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Querverbindung mit den
beiden Verriegelungsleisten ein U-Profil bildet,
das zur dünnen Wand hin geöffnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904013440 DE4013440A1 (de) | 1990-04-27 | 1990-04-27 | Mit zylinderschlosseinrichtung arretierbarer schwenkhebelverschluss |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904013440 DE4013440A1 (de) | 1990-04-27 | 1990-04-27 | Mit zylinderschlosseinrichtung arretierbarer schwenkhebelverschluss |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4013440A1 true DE4013440A1 (de) | 1991-10-31 |
Family
ID=6405206
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904013440 Withdrawn DE4013440A1 (de) | 1990-04-27 | 1990-04-27 | Mit zylinderschlosseinrichtung arretierbarer schwenkhebelverschluss |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4013440A1 (de) |
Cited By (6)
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| EP0728887A1 (de) * | 1995-02-22 | 1996-08-28 | Vacant Property Security Limited | Versperreinrichtung |
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| DE3407700A1 (de) * | 1984-03-02 | 1985-09-12 | Rittal-Werk Rudolf Loh Gmbh & Co Kg, 6348 Herborn | Verschluss fuer schaltschranktueren und dgl. |
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1990
- 1990-04-27 DE DE19904013440 patent/DE4013440A1/de not_active Withdrawn
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