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DE4012473A1 - Stelleinrichtung fuer tuerverriegelungen von kraftfahrzeugen - Google Patents

Stelleinrichtung fuer tuerverriegelungen von kraftfahrzeugen

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Publication number
DE4012473A1
DE4012473A1 DE4012473A DE4012473A DE4012473A1 DE 4012473 A1 DE4012473 A1 DE 4012473A1 DE 4012473 A DE4012473 A DE 4012473A DE 4012473 A DE4012473 A DE 4012473A DE 4012473 A1 DE4012473 A1 DE 4012473A1
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DE
Germany
Prior art keywords
switch
motor vehicle
power supply
central
locking element
Prior art date
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Granted
Application number
DE4012473A
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English (en)
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DE4012473C2 (de
Inventor
Guenter Ester
Werner Kochjohann
Josef Schriek
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
Application filed by Hella KGaA Huek and Co filed Critical Hella KGaA Huek and Co
Priority to DE4012473A priority Critical patent/DE4012473C2/de
Publication of DE4012473A1 publication Critical patent/DE4012473A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4012473C2 publication Critical patent/DE4012473C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B85/00Details of vehicle locks not provided for in groups E05B77/00 - E05B83/00
    • E05B85/08Sill-buttons, garnish buttons or inner door lock knobs
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B77/00Vehicle locks characterised by special functions or purposes
    • E05B77/46Locking several wings simultaneously
    • E05B77/48Locking several wings simultaneously by electrical means
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • E05B77/02Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

Die Erfindung betrifft eine Stelleinrichtung für Türverriegelungen von Kraftfahrzeugen, die durch je ein Innenverriegelungselement verriegelt werden können, mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung, die eine zentrale Schließstelle aufweist, von der aus mehrere durch eine Hilfskraft bewegbare in Schloßteile eingreifende Sperrklinken angesteuert werden können, wobei die Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung durch das jeweilige Innenverriegelungselement in der Weise ansteuerbar ist, daß der Kraftfluß der Hilfskraft unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement sich in der Verriegelungsstellung befindet, und daß der Kraftfluß nicht unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement sich in der Entriegelungsstellung befindet.
Eine derartige Stelleinrichtung ist aus der DE-PS 36 27 036 vorbekannt. Bei der dortigen Stelleinrichtung wird erreicht, daß die Sperrklinken nur dann in Schloßteile eingreifen, wenn ein Unbefugter bei verriegeltem Kraftfahrzeug versucht, sich durch Betätigen der Innenverriegelungselemente von außen Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen. Dazu ist die Hilfskraft einer Diebstahlsicherungseinrichtung durch das jeweilige Innenverriegelungselement in der Weise ansteuerbar, daß der Kraftfluß der Hilfskraft unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement sich in der Verriegelungsstellung befindet und daß der Kraftfluß nicht unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement in die Entriegelungsstellung bewegt wird.
Wird ein mit einer derartigen Stelleinrichtung versehenes Kraftfahrzeug in einen Unfall verwickelt, so ist es möglich, daß durch die beim Unfall auftretende Krafteinwirkung von außen auf das Kraftfahrzeug die Verbindungsleitungen, insbesondere die Verbindungsleitungen der zentralen Schließstelle, derart beschädigt oder zerstört werden können, daß der Kraftfluß der Hilfskraft herstellbar ist, obwohl das Kraftfahrzeug sich in Betrieb befindet. Dies kann zur Folge haben, daß nach einem derartigen Unfall durch die Beschädigung oder Zerstörung der Verbindungsleitungen der zentralen Schließstelle in der Tür die Diebstahlsicherungseinrichtung scharf geschaltet wird. Dadurch kann es den im Fahrzeug befindlichen Fahrzeuginsassen unmöglich werden, das Kraftfahrzeug zu verlassen, bzw. dem nach dem Unfall zur Hilfe eilenden Rettungspersonal unmöglich werden, sich Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Stelleinrichtung für Türverriegelungen von Kraftfahrzeugen zu schaffen, bei der der Hilfskraftfluß der Diebstahlsicherungseinrichtung und damit die Funktion der Diebstahlsicherungseinrichtung unterbunden wird, solange sich das Kraftfahrzeug im Betrieb befindet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Schalteinrichtung vorgesehen ist, die durch einen Stromversorgungsschalter des Kraftfahrzeuges steuerbar ist, und daß die Schalteinrichtung den Kraftfluß unterbricht, wenn die Stromversorgung eingeschaltet ist.
Sobald der Bediener des Kraftfahrzeuges einen Stromversorgungsschalter des Kraftfahrzeuges im Sinne eines Einschaltens der Stromversorgung betätigt, wird durch die erfindungsgemäß vorgesehene Schalteinrichtung der Kraftfluß der Hilfskraft unterbrochen, der die Sperrklinken in Schloßteile eingreifen läßt. Das heißt, sobald die Stromversorgung des Kraftfahrzeuges durch den Bediener des Kraftfahrzeuges eingeschaltet ist, ist die Diebstahlsicherungseinrichtung der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung unwirksam geschaltet.
Die erfindungsgemäße Stelleinrichtung hat gegenüber dem Vorbekannten den Vorteil, daß immer dann, wenn das Kraftfahrzeug sich im Betrieb befindet, was durch das Einschalten der Stromversorgung des Kraftfahrzeuges erkannt wird, eine Schalteinrichtung wirksam ist, die durch den Stromversorgungsschalter des Kraftfahrzeuges steuerbar ist und die den Kraftfluß der Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung unterbricht, wenn die Stromversorgung eingeschaltet ist. Dadurch wird die Diebstahlsicherungseinrichtung der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung sicher unwirksam geschaltet, so daß auch bei einem Unfall des Kraftfahrzeuges und insbesondere bei einem Seitenaufprall bei einer Zerstörung oder Beschädigung der Verbindungsleitungen der zentralen Schließstelle in den Türen der Hilfskraftfluß der Diebstahlsicherungseinrichtung unterbrochen bleibt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Sperrklinken erst dann wieder in Schloßteile eingreifen können, wenn die Stromversorgung ausgeschaltet wurde und wenn die zentrale Schließstelle im Sinne einer Sicherheitsverriegelung des Kraftfahrzeuges angesteuert wurde. Mit dieser Maßnahme ist es möglich, daß der Bediener des Kraftfahrzeuges beim Abstellen des Kraftfahrzeuges zuerst die Stromversorgung abschalten kann und danach das Innenverriegelungselement in Richtung der Entriegelungsstellung betätigen kann, um das Kraftfahrzeug zu verlassen, da die Diebstahlsicherungseinrichtung noch entschärft ist. Sobald jedoch der Bediener nach Verlassen des Kraftfahrzeugs die zentrale Schließstelle im Sinne einer Verriegelung des Kraftfahrzeuges und damit im Sinne eines Scharfschaltens der Diebstahlsicherungseinrichtung betätigt, können die Sperrklinken wieder in Schloßteile eingreifen und erfüllen die erfindungsgemäß vorgesehene Diebstahlsicherungsfunktion.
Der Stromversorgungsschalter kann der Zündanlaßschalter eines Kraftfahrzeuges mit fremdgezündeter Brennkraftmaschine sein. Bei Kraftfahrzeugen mit selbstzündenden Brennkraftmaschinen ist der Stromversorgungsschalter vorzugsweise der Vorglühanlaßschalter des Kraftfahrzeuges.
Bei einer erfindungsgemäßen Stelleinrichtung, bei der die Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung die elektromagnetische Kraftwirkung des elektrischen Stroms einer elektrischen Schaltungsanordnung ist, die als zentrale Schließstelle einen Zentralschalter, eine Stromquelle, elektromagnetische Sperrelemente zum Bewegen der Sperrklinken und elektrische Schalter zur Unterbrechung des Stromflusses aufweist, ist vorteilhaft die Schalteinrichtung eine elektrische Schalteinrichtung, die derart in den elektrischen Stromkreis geschaltet ist, daß sie den möglicherweise vorhandenen Stromfluß, abhängig vom Schaltzustand der Stromversorgung des Kraftfahrzeuges, unterbrechen kann.
In diesem Zusammenhang kann die elektrische Schalteinrichtung ein elektromagnetisches Relais sein, dessen Schaltkontakte in Serie zu dem Zentralschalter und den elektrischen Schaltern der Diebstahlsicherungseinrichtung geschaltet sind. Ebenfalls in diesem Zusammenhang kann vorteilhaft die Relaisspule mit dem Stromversorgungsschalter verbunden sein, so daß das elektromagnetische Relais direkt durch den Stromversorgungsschalter gesteuert wird. Dies ist eine besonders einfache und kostengünstige Lösung.
Um die Sperrklinken erst dann wieder ins Schloßteil eingreifen zu lassen, wenn die Stromversorgung ausgeschaltet wurde und die zentrale Schließstelle im Sinne einer Verriegelung des Kraftfahrzeuges angesteuert wurde, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Schalteinrichtung eine Speichereinrichtung aufweist, die den Schaltzustand des Stromversorgungsschalters speichert und die durch die zentrale Schließstelle rücksetzbar ist. In diesem Zusammenhang kann bei elektrischen Stromkreisen zur Steuerung der Sperrklinken die Speichereinrichtung eine bistabile Kippschaltung sein, deren Setzeingang mit dem Stromversorgungsschalter verbunden ist und deren Rücksetzeingang mit dem Zentralschalter verbunden ist. Die Kippschaltung kann dann bei Vorhandensein eines elektromagnetischen Relais als elektrische Schalteinrichtung die Relaisspule direkt steuern.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 schematisch die räumliche Anordnung der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung in einem Kraftfahrzeug,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel einer Diebstahlsicherungseinrichtung, mit einem Hubmagneten als Sperrelement und seine räumliche Anordnung in einer Kraftfahrzeugtür, bei der die Sperrklinke nicht in Schloßteile eingreift.
Fig. 3 die Diebstahlsicherungseinrichtung nach der Fig. 2, bei der die Sperrklinke in Schloßteile eingreift,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Diebstahlsicherungseinrichtung, bei der zusätzlich zu der Diebstahlsicherungseinrichtung gemäß Fig. 2 eine Speichereinrichtung vorgesehen ist, und
Fig. 5 die Diebstahlsicherungseinrichtung gemäß Fig. 4, bei der die Sperrklinke in Schloßteile eingreift.
In Fig. 1 weist das Kraftfahrzeug (Kfz) vier Türen (T) auf. Die Front des Kraftfahrzeuges befindet sich in der Fig. 1 oben. Jeder der Türen (T) ist ein erfindungsgemäßes Türschloß mit Diebsahlsicherungseinrichtung (DS) zugeordnet. Demgemäß weist die linkere vordere Tür (TVL) oder Fahrertür ein Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS1), die rechte vordere Tür (TVR) oder Beifahrertür ein Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS2), die linkere hintere Tür (THL) ein Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS3) und die rechte hintere Tür (THR) ein Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS4) auf.
Es können auch weitere Einrichtungen am Kraftfahrzeug (Kfz) mit Schlössern und Diebstahlsicherungseinrichtungen (DS) ausgerüstet werden. Es kommen weiterhin die Kofferraumklappe, der Tankverschluß oder auch der Zündmechanismus eines Kraftfahrzeuges in Frage.
Jedes Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS1-DS4) ist mit dem ersten Pol einer Stromquelle (B), die als Kraftfahrzeugbatterie ausgebildet ist, leitend verbunden. Der zweite Pol der Stromquelle (B) ist mit einem elektrischen Zentralschalter (S1), der als zentrale Schließstelle verwendet wird, über eine Schalteinrichtung (SE) leitend verbunden. Von dem Zentralschalter (S1) bestehen jeweils leitende Verbindungen zu den Türschlössern und Diebstahlsicherungseinrichtungen (DS1-DS4) in den Kraftfahrzeugtüren (T).
Der Zentralschalter (S1) - es können auch mehrere Zentralschalter vorgesehen sein - ist vorteilhaft in der linken Kraftfahrzeugtür (TVL) oder Fahrertür des Kraftfahrzeugs angeordnet und mit der mechanischen Schließeinrichtung des Türschlosses der vorderen linken Kraftfahrzeugtür derart gekoppelt, daß die erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung durch Betätigung des Zentralschalters (S1) mit Betätigung des mechanischen Türschlosses wirksam oder unwirksam schaltbar ist. Das heißt, entriegelt der Fahrer des Kraftfahrzeuges die Fahrertür (TVL) über das außen angebrachte Schloß, so wird die erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung unwirksam geschaltet. Verriegelt der Fahrer des Kraftfahrzeuges die Fahrertür (TVL) über das Kraftfahrzeugschloß, so wird die erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung wirksam oder scharf geschaltet.
Die Scharfschaltung der Diebstahlsicherungseinrichtung ist neben dem Schaltzustand des Zentralschalters (S1) vom Schaltzustand der Schalteinrichtung (SE) abhängig, die durch einen Stromversorgungsschalter (S3) steuerbar ist, der alle im Kraftfahrzeug befindlichen Stromverbraucher (V) im eingeschalteten Zustand mit der Kraftfahrzeugbatterie (B) leitend verbindet.
In der Fig. 2 ist der Betätigungsknopf einer als Innenverriegelungselement (IV) ausgebildeten Verriegelungshandhabe nach oben gerichtet und ragt aus einer Kraftfahrzeugtür (T) heraus, die in der Figur als durchgezogene Linie angedeutet ist und den fensterseitigen Abschluß der Kraftfahrzeugtür darstellt. Das Innenverriegelungselement (IV) ist in der Figur nach unten durch eine schlangenförmige Linie begrenzt, so daß sich ein Stumpf (ST) bildet, über den in der Fig. 2 nicht dargestellt, z. B. die mechanische Verbindung zum mechanischen Teil des Türschlosses bzw. zu einem Stellelement einer Zentralverriegelung erfolgen kann.
Das Innenverriegelungselement (IV) weist in der Fig. 2 nach links gerichtet, einen Ansatz (A) auf, der abhängig von der Stellung des Innenverriegelungselements (IV) die Schaltbrücke eines elektrischen Schalters (S2) betätigt. Befindet sich das Innenverriegelungselement (IV) in der Verriegelungsstellung der Fig. 2, so wird die Schaltbrücke des Schalters (S2) derart betätigt, daß die leitende Verbindung zwischen den Schaltkontakten des Schalters (S2) unterbrochen ist.
Weiterhin weist das Innenverriegelungselement (IV) in der Fig. 2 rechtsseitig eine Einsenkung (E) auf, die vorzugsweise in Richtung auf den Betätigungsknopf des Innenverriegelungselements (IV) eine Anlaufschräge und in Richtung entgegen dem Betätigungsknopf des Innenverriegelungselements (IV) eine Hinterschneidung aufweist. Diese besondere Einsenkung am Innenverriegelungselement (IV) ermöglicht es, das Innenverriegelungselement in Richtung der Fig. 2 dargestellten Verriegelungsstellung zu betätigen, auch wenn die Diebstahlsicherungseinrichtung des Kraftfahrzeuges bereits wirksam geschaltet ist, so daß der Bediener des Kraftfahrzeuges die Diebstahlsicherungsanlage wirksam schalten kann, bevor er z. B. als letztes die Beifahrertür zuschlägt. Andererseits hat diese besondere Ausbildung der Einsenkung (E) des Innenverriegelungselements (IV) den Vorteil, daß im Falle der Diebstahlsicherung und des unbefugten Versuchs sich durch Ziehen des Betätigungsknopfes des Innenverriegelungselements (IV) Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen, sich die die Bewegung des Innenverriegelungselements (IV) behindernde, kegelstumpfförmige Ausformung (BA) der Sperrklinke in der Fig. 2 in der Einsenkung (E) des Innenverrieglelungselements (IV) festklammert.
Weiterhin ist ein Sperrelement als Hubmagnet (HM) ausgebildet, der senkrecht zur Mittelachse des Innenverriegelungselements (IV) angeordnet ist. In einer Bohrung des Hubmagneten (HM) ist der Hubanker (HA) als Sperrklinke angeordnet, der durch eine Rückstellfeder (F) die als Druckfeder ausgebildet ist, in der in der Fig. 2 dargestellten entsperrten Ruhestellung gehalten wird, in der die Sperrklinke nicht in das als Einsenkung (E) ausgebildete Schloßteil eingreift. Der Hubanker (HA) weist an seinem in der Fig. 2 linksseitigen Ende eine kegelstumpfförmige Ausformung (BA) auf, an der sich die Hinterschneidung der Einsenkung (E) beim Wirksamwerden des Sperrelements bei wirksamgeschalteter Diebstahlsicherung festhalten kann.
Ein erster Kontakt des Schalters (S2) ist mit einem ersten Anschluß der Magnetspule des Hubmagneten (HM) leitend verbunden. Ein zweiter Kontakt des Schalters (S2) ist vorzugsweise über bekannte Steckverbindungen mit einem ersten Schaltkontakt eines elektromagnetischen Relais verbunden, das als Schalteinrichtung (SE) vorgesehen ist. Der zweite Schaltkontakt des elektromagnetischen Relais ist mit einem ersten Kontakt eines Zentralschalters (S1) in der vorderen linken Kraftfahrzeugtür leitend verbunden. Ein zweiter Kontakt des Zentralschalters ist mit dem negativen Pol der Kraftfahrzeugbatterie (B) leitend verbunden, deren positiver Pol wiederum vorzugsweise über bekannte Steckverbindungen mit einem zweiten Anschluß der Magnetwicklung des Hubmagneten (HM) leitend verbunden ist.
Die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE) werden über eine Kontaktbrücke miteinander verbunden, die durch eine Relaisspule betätigbar ist. Diese Relaisspule ist einerseits mit einem ersten Kontakt eines Stromversorgungsschalters (S3), der als Zündanlaßschalter ausgebildet ist, leitend verbunden. Der zweite Kontakt des Zündanlaßschalters (S3) ist mit dem negativen Pol der Kraftfahrzeugbatterie (B) leitend verbunden. Der andere Anschluß der Relaisspule des elektromagnetischen Relais (SE) ist mit den elektrischen Verbrauchern (V) des Kraftfahrzeuges leitend verbunden, die wiederum andererseits mit dem positiven Pol der Stromquelle (B) leitend verbunden sind.
Der Zentralschalter (S1), die Schaltkontakte der Schalteinrichtung (SE), der Schalter (S2), die Magnetwicklung des Hubmagneten (HM) und die Kraftfahrzeugbatterie (B) bilden einen elektrischen Stromkreis, der abhängig vom Schaltzustand des Zentralschalters (S1), des Schalters (S2) und der Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE) schließbar ist. Sind der Zentralschalter (S1), der Schalter (S2) und die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais geschlossen, so ist der elektrische Stromkreis geschlossen. Ist der Zentralschalter (S1) und/oder der Schalter (S2) und/oder die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais geöffnet, so ist der elektrische Stromkreis geöffnet.
In der Fig. 2 ist der Zentralschalter (S1) geschlossen und der zweite Schalter (S2) geöffnet, weil sich das Innenverriegelungselement (IV) in der vollständigen Verriegelungsstellung befindet. Die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais sind geöffnet, weil der Verbraucherstromkreis, bestehend aus dem geschlossenen Zündanlaßschalter (S3), der Relaisspule des elektromagnetischen Relais, den elektrischen Verbraucher (V) und der Batterie (B), geschlossen ist.
Der in Fig. 2 dargestellte Zustand der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung entspricht dem Fall, in dem der Bediener des Kraftfahrzeuges im Kraftfahrzeug sitzt und das Innenverriegelungselement in die Verriegelungsstellung betätigt hat und die Stromversorgung des Kraftfahrzeuges eingeschaltet hat. Dadurch, daß der Zentralschalter (S1) geschlossen ist, ist die Diebstahlsicherung scharf geschaltet. Dadurch, daß die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE) geöffnet sind, ist jedoch der Stromkreis unterbrochen und die Diebstahlsicherung entschärft. Würde nun der Bediener des Kraftfahrzeuges in Fig. 2 oben am Innenverriegelungselement (IV) ziehen, so würde zwar der Schalter (S2) geschlossen. Dies würde jedoch nicht zum Eingreifen der Sperrklinke in die Schloßteile führen, da aufgrund der geöffneten Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE) der Stromkreis der Diebstahlsicherungseinrichtung geöffnet ist.
In der Fig. 3 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in der Fig. 2 mit den gleichen Bezugszeichen versehen. In Fig. 3 ist die erfindungsgemäße Stelleinrichtung dargestellt für den Fall, daß der Bediener des Kraftfahrzeuges sein Kraftfahrzeug von außen ordnungsgemäß verriegelt hat und damit die erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung scharf geschaltet hat und für den Fall, daß der Zündanlaßschalter (S3) geöffnet ist.
In diesem Fall bei geöffnetem Zündanlaßschalter (S3) ist die Stromversorgung des Kraftfahrzeuges ausgeschaltet, so daß die elektrischen Verbraucher (V) nicht über die Batterie (B) mit Strom versorgt werden. Die in Reihe mit den elektrischen Stromverbrauchern (V) geschaltete Relaisspule des elektromagnetischen Relais (SE) wird demgemäß nicht mit Strom versorgt, so daß die Schaltkontakte des Relais (SE) im stromlosen Zustand geschlossen sind. Zugleich ist der Zentralschalter (S1) geschlossen.
In Fig. 3 ist nun angenommen, daß ein Unbefugter versucht, von außen sich Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen. In diesem Fall versucht der Unbefugte, das Innenverriegelungselement in Fig. 3 nach oben zu ziehen. Dadurch hebt der Ansatz (A) des Innenverriegelungselements (IV) von der Schaltbrücke des zweiten Schalters (S2) ab und die zwei Kontakte des Schalters (S2) werden geschlossen. Dadurch wird der gesamte Diebstahlsicherungsstromkreis geschlossen und der Hubanker (HA) des Hubmagneten (HM) gegen die Kraft der Schraubendruckfeder (F) in Richtung auf das Innenverriegelungselement (IV) derart betätigt, daß die kegelstumpfförmige Ausformung (BA) des Hubankers (HA) in die Einsenkung (E) des Innenverriegelungselements (IV) eingreift und die weitere Bewegung des Innenverriegelungselements (IV) in Richtung auf die Entriegelungsstellung behindert.
Aufgrund der in Fig. 3 beschriebenen Funktion kann das Innenverriegelungselement vom Unbefugten nicht weiter in Richtung der Entriegelungsstellung bewegt werden, so daß die Kraftfahrzeugtür nicht entriegelt werden kann.
In Fig. 4 sind gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den Fig. 2 und 3 mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Hier wird die Spule des elektromagnetischen Relais (SE) durch den Ausgang (Q) einer bistabilen Kippstufe bzw. eines RS-Flip-Flops (FF) gesteuert, dessen Setzeingang (S) mit dem Zündanlaßschalter (S3) leitend verbunden ist. Der Rücksetzeingang (R) der bistabilen Kippstufe (FF) ist leitend mit dem Zentralschalter (S1) verbunden.
Die bistabile Kippstufe (FF) wirkt als Speichereinrichtung bei der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung. Die bistabile Kippstufe (FF) vermag die Schaltstellung des Zündanlaßschalters (S3) zu speichern. Die Speicherung dieser Schaltstellung erfolgt solange, wie das RS-Flip-Flop (FF) nicht über den Rücksetzeingang (R) durch Schließen des Zentralschalters (S1) zurückgesetzt ist.
In der Fig. 4 ist die erfindungsgemäße Stelleinrichtung dargestellt für den Fall, daß der Bediener des Kraftfahrzeuges sich im Kraftfahrzeug befand, das Kraftfahrzeug verlassen hat und die zentrale Schließstelle in Schließstellung betätigt hat, so daß die Diebstahlsicherungseinrichtung durch den geschlossenen Zentralschalter (S1) scharf geschaltet ist. Zugleich hatte der Bediener des Kraftfahrzeuges den Stromversorgungsschalter (S3) geschlossen, so daß das Flip-Flop (FF) gesetzt wurde und über den Ausgang (Q) des Flip-Flops (FF) die Relais-Spule des elektromagnetischen Relais in dem Sinne eines Öffnens der Schaltkontakte angesteuert wurde. Danach hat der Bediener des Kraftfahrzeugs den Stromversorgungsschalter (S3) wieder geöffnet, um z. B. zum in Fig. 4 dargestellten Zeitpunkt das Kraftfahrzeug zu verlassen, um es zu verriegeln.
Der vormalige geschlossene Schaltzustand des Zündanlaßschalters (S3) wird solange in der bistabilen Kippstufe (FF) gespeichert, bis der Führer des Kraftfahrzeuges das Kraftfahrzeug verlassen hat, die Türen verriegelt hat und damit die Diebstahlsicherungseinrichtung durch erneutes Schließen des Zentralschalters (S1) scharf geschaltet hat.
Dieser Zustand ist in Fig. 5 dargestellt, in der gleiche oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den Fig. 2 bis 4 mit den gleichen Bezugszeichen dargestellt sind. In diesem Fall sind die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE) geschlossen, da zu dem Zeitpunkt zu dem der Bediener des Kraftfahrzeuges die Türen verriegelt hat und damit den Zentralschalter (S1) in die Schließstellung betätigt hat, der Zündanlaßschalter (S3) geöffnet war und somit dieser geöffnete Schaltzustand des Zündanlaßschalters (S3) im Flip-Flop (FF) gespeichert wurde. Nach dieser Verriegelung des Kraftfahrzeuges bei unterbrochener Stromversorgung des Kraftfahrzeuges sind also der Zentralschalter (S1) und die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE) geschlossen, so daß die erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung tatsächlich scharf geschaltet ist.
In der Fig. 5 ist nun wieder der Fall dargestellt, in dem ein Unbefugter versucht, sich über die Betätigung des Innenverriegelungselements (IV) in die Entriegelungsstellung Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen. Wie bei der Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß Fig. 3 beschrieben, wird durch die geringfügige Betätigung des Innenverriegelungselements aus der Verriegelungsstellung heraus in Richtung der Entriegelungsstellung weder der Ansatz (A) des Innenverriegelungselements von der Schaltbrücke des zweiten Schalters (S2) abgehoben, so daß der Stromkreis der erfindungsgemäßen Diebstahlsicherungseinrichtung geschlossen wird und die kegelstumpfförmige Ausformung (BA) des Hubankers (HA) bedingt durch die Kraftwirkung des Hubmagneten (HM) in die Einsenkung (E) des Innenverriegelungselements (IV) eingreift. Damit wird der Versuch des Unbefugten, sich durch diese Manipulationen am Innenverriegelungselement (IV) Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen, vereitelt.
Das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung gemäß der Fig. 4 und 5 weist also gegenüber dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 und 3 den Vorteil auf, daß der Bediener des Kraftfahrzeuges auch nach Unterbrechung der Stromversorgung, das heißt, nach dem Ausschalten der Zündung, beim Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug das Innenverriegelungselement sowohl in Verriegelungsstellung als auch in Entriegelungsstellung betätigen kann, um z. B. noch etwas dem Innenraum des Kraftfahrzeuges zu entnehmen, ohne daß die Diebstahlsicherungseinrichtung wirksam geschaltet ist. Erst nachdem der Bediener des Kraftfahrzeuges von außen über die zentrale Schließstelle und damit den Zentralschalter (S1) die Diebstahlsicherungseinrichtung scharf geschaltet hat, wird die Diebstahlsicherungseinrichtung wirksam und schützt das Kraftfahrzeug davor, daß sich Unbefugte Zugang zum abgeschlossenen Kraftfahrzeug verschaffen können.

Claims (10)

1. Stelleinrichtung für Türverriegelungen von Kraftfahrzeugen, die durch je ein Innenverriegelungselement verriegelt werden können, mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung, die eine zentrale Schließstelle aufweist, von der aus mehrere durch eine Hilfskraft bewegbare in Schloßteile eingreifende Sperrklinken angesteuert werden können, wobei die Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung durch das jeweilige Innenverriegelungselement in der Weise ansteuerbar ist, daß der Kraftfluß der Hilfskraft unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement sich in der Verriegelungsstellung befindet und daß der Kraftfluß nicht unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement sich in der Entriegelungsstellung befindet, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schalteinrichtung (SE) vorgesehen ist, die durch einen Stromversorgungsschalter (S3) des Kraftfahrzeuges steuerbar ist, und daß die Schalteinrichtung (SE) den Kraftfluß unterbricht, wenn die Stromversorgung eingeschaltet ist.
2. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinken erst dann wieder in Schloßteile eingreifen können, wenn die Stromversorgung ausgeschaltet wurde und die zentrale Schließstelle im Sinne einer Verriegelung des Kraftfahrzeuges angesteuert wurde.
3. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stromversorgungsschalter (S3) der Zündanlaßschalter eines Kraftfahrzeuges mit fremdgezündeter Brennkraftmaschine ist.
4. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stromversorgungsschalter (S3) der Vorglühanlaßschalter eines Kraftfahrzeuges mit selbstzündender Brennkraftmaschine ist.
5. Stelleinrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei die Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung die elektromagnetische Kraftwirkung des elektrischen Stroms einer elektrischen Schaltungsanordnung ist, die als zentrale Schließstelle einen Zentralschalter, eine Stromquelle, elektromagnetische Sperrelemente zum Bewegen der Sperrklinken und elektrische Schalter zur Unterbrechung des Stromflusses aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (SE) eine elektrische Schalteinrichtung ist.
6. Stelleinrichtung nach Ansruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (SE) ein elektromagnetisches Relais ist, dessen Schaltkontakte in Serie zu dem Zentralschalter (S1) und den elektrischen Schaltern (S2) geschaltet sind.
7. Stelleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Relaisspule des elektromagnetischen Relais mit dem Stromversorgungsschalter (S3) verbunden ist.
8. Stelleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (SE) eine Speichereinrichtung aufweist, die den Schaltzustand des Stromversorgungsschalters (S3) speichert und die durch die zentrale Schließstelle rücksetzbar ist.
9. Stelleinrichtung nach Anspruch 5 und Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung eine bistabile Kippschaltung (FF) ist, deren Setzeingang (S) mit dem Stromversorgungsschalter (S3) verbunden ist und deren Rücksetzeingang (R) mit dem Zentralschalter (S1) verbunden ist.
10. Stelleinrichtung nach Anspruch 9 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgang der Kippschaltung (FF) mit der Relaisspule verbunden ist.
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