DE4012473A1 - Stelleinrichtung fuer tuerverriegelungen von kraftfahrzeugen - Google Patents
Stelleinrichtung fuer tuerverriegelungen von kraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Stelleinrichtung für
Türverriegelungen von Kraftfahrzeugen, die durch je ein
Innenverriegelungselement verriegelt werden können, mit
einer Diebstahlsicherungseinrichtung, die eine zentrale
Schließstelle aufweist, von der aus mehrere durch eine
Hilfskraft bewegbare in Schloßteile eingreifende
Sperrklinken angesteuert werden können, wobei die Hilfskraft
der Diebstahlsicherungseinrichtung durch das jeweilige
Innenverriegelungselement in der Weise ansteuerbar ist, daß
der Kraftfluß der Hilfskraft unterbrochen ist, wenn das
Innenverriegelungselement sich in der Verriegelungsstellung
befindet, und daß der Kraftfluß nicht unterbrochen ist, wenn
das Innenverriegelungselement sich in der
Entriegelungsstellung befindet.
Eine derartige Stelleinrichtung ist aus der DE-PS 36 27 036
vorbekannt. Bei der dortigen Stelleinrichtung wird erreicht,
daß die Sperrklinken nur dann in Schloßteile eingreifen,
wenn ein Unbefugter bei verriegeltem Kraftfahrzeug versucht,
sich durch Betätigen der Innenverriegelungselemente von
außen Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen. Dazu ist die
Hilfskraft einer Diebstahlsicherungseinrichtung durch das
jeweilige Innenverriegelungselement in der Weise
ansteuerbar, daß der Kraftfluß der Hilfskraft unterbrochen
ist, wenn das Innenverriegelungselement sich in der
Verriegelungsstellung befindet und daß der Kraftfluß nicht
unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement in die
Entriegelungsstellung bewegt wird.
Wird ein mit einer derartigen Stelleinrichtung versehenes
Kraftfahrzeug in einen Unfall verwickelt, so ist es möglich,
daß durch die beim Unfall auftretende Krafteinwirkung von
außen auf das Kraftfahrzeug die Verbindungsleitungen,
insbesondere die Verbindungsleitungen der zentralen
Schließstelle, derart beschädigt oder zerstört werden
können, daß der Kraftfluß der Hilfskraft herstellbar ist,
obwohl das Kraftfahrzeug sich in Betrieb befindet. Dies kann
zur Folge haben, daß nach einem derartigen Unfall durch die
Beschädigung oder Zerstörung der Verbindungsleitungen der
zentralen Schließstelle in der Tür die
Diebstahlsicherungseinrichtung scharf geschaltet wird.
Dadurch kann es den im Fahrzeug befindlichen
Fahrzeuginsassen unmöglich werden, das Kraftfahrzeug zu
verlassen, bzw. dem nach dem Unfall zur Hilfe eilenden
Rettungspersonal unmöglich werden, sich Zugang zum
Kraftfahrzeug zu verschaffen.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine Stelleinrichtung für
Türverriegelungen von Kraftfahrzeugen zu schaffen, bei der
der Hilfskraftfluß der Diebstahlsicherungseinrichtung und
damit die Funktion der Diebstahlsicherungseinrichtung
unterbunden wird, solange sich das Kraftfahrzeug im Betrieb
befindet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
eine Schalteinrichtung vorgesehen ist, die durch einen
Stromversorgungsschalter des Kraftfahrzeuges steuerbar ist,
und daß die Schalteinrichtung den Kraftfluß unterbricht,
wenn die Stromversorgung eingeschaltet ist.
Sobald der Bediener des Kraftfahrzeuges einen
Stromversorgungsschalter des Kraftfahrzeuges im Sinne eines
Einschaltens der Stromversorgung betätigt, wird durch die
erfindungsgemäß vorgesehene Schalteinrichtung der Kraftfluß
der Hilfskraft unterbrochen, der die Sperrklinken in
Schloßteile eingreifen läßt. Das heißt, sobald die
Stromversorgung des Kraftfahrzeuges durch den Bediener des
Kraftfahrzeuges eingeschaltet ist, ist die
Diebstahlsicherungseinrichtung der erfindungsgemäßen
Stelleinrichtung unwirksam geschaltet.
Die erfindungsgemäße Stelleinrichtung hat gegenüber dem
Vorbekannten den Vorteil, daß immer dann, wenn das
Kraftfahrzeug sich im Betrieb befindet, was durch das
Einschalten der Stromversorgung des Kraftfahrzeuges erkannt
wird, eine Schalteinrichtung wirksam ist, die durch den
Stromversorgungsschalter des Kraftfahrzeuges steuerbar ist
und die den Kraftfluß der Hilfskraft der
Diebstahlsicherungseinrichtung unterbricht, wenn die
Stromversorgung eingeschaltet ist. Dadurch wird die
Diebstahlsicherungseinrichtung der erfindungsgemäßen
Stelleinrichtung sicher unwirksam geschaltet, so daß auch
bei einem Unfall des Kraftfahrzeuges und insbesondere bei
einem Seitenaufprall bei einer Zerstörung oder Beschädigung
der Verbindungsleitungen der zentralen Schließstelle in den
Türen der Hilfskraftfluß der Diebstahlsicherungseinrichtung
unterbrochen bleibt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Stelleinrichtung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Sperrklinken erst
dann wieder in Schloßteile eingreifen können, wenn die
Stromversorgung ausgeschaltet wurde und wenn die zentrale
Schließstelle im Sinne einer Sicherheitsverriegelung des
Kraftfahrzeuges angesteuert wurde. Mit dieser Maßnahme ist
es möglich, daß der Bediener des Kraftfahrzeuges beim
Abstellen des Kraftfahrzeuges zuerst die Stromversorgung
abschalten kann und danach das Innenverriegelungselement in
Richtung der Entriegelungsstellung betätigen kann, um das
Kraftfahrzeug zu verlassen, da die
Diebstahlsicherungseinrichtung noch entschärft ist. Sobald
jedoch der Bediener nach Verlassen des Kraftfahrzeugs die
zentrale Schließstelle im Sinne einer Verriegelung des
Kraftfahrzeuges und damit im Sinne eines Scharfschaltens der
Diebstahlsicherungseinrichtung betätigt, können die
Sperrklinken wieder in Schloßteile eingreifen und erfüllen
die erfindungsgemäß vorgesehene Diebstahlsicherungsfunktion.
Der Stromversorgungsschalter kann der Zündanlaßschalter
eines Kraftfahrzeuges mit fremdgezündeter Brennkraftmaschine
sein. Bei Kraftfahrzeugen mit selbstzündenden
Brennkraftmaschinen ist der Stromversorgungsschalter
vorzugsweise der Vorglühanlaßschalter des Kraftfahrzeuges.
Bei einer erfindungsgemäßen Stelleinrichtung, bei der die
Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung die
elektromagnetische Kraftwirkung des elektrischen Stroms
einer elektrischen Schaltungsanordnung ist, die als zentrale
Schließstelle einen Zentralschalter, eine Stromquelle,
elektromagnetische Sperrelemente zum Bewegen der
Sperrklinken und elektrische Schalter zur Unterbrechung des
Stromflusses aufweist, ist vorteilhaft die Schalteinrichtung
eine elektrische Schalteinrichtung, die derart in den
elektrischen Stromkreis geschaltet ist, daß sie den
möglicherweise vorhandenen Stromfluß, abhängig vom
Schaltzustand der Stromversorgung des Kraftfahrzeuges,
unterbrechen kann.
In diesem Zusammenhang kann die elektrische
Schalteinrichtung ein elektromagnetisches Relais sein,
dessen Schaltkontakte in Serie zu dem Zentralschalter und
den elektrischen Schaltern der
Diebstahlsicherungseinrichtung geschaltet sind. Ebenfalls in
diesem Zusammenhang kann vorteilhaft die Relaisspule mit dem
Stromversorgungsschalter verbunden sein, so daß das
elektromagnetische Relais direkt durch den
Stromversorgungsschalter gesteuert wird. Dies ist eine
besonders einfache und kostengünstige Lösung.
Um die Sperrklinken erst dann wieder ins Schloßteil
eingreifen zu lassen, wenn die Stromversorgung ausgeschaltet
wurde und die zentrale Schließstelle im Sinne einer
Verriegelung des Kraftfahrzeuges angesteuert wurde, ist es
besonders vorteilhaft, wenn die Schalteinrichtung eine
Speichereinrichtung aufweist, die den Schaltzustand des
Stromversorgungsschalters speichert und die durch die
zentrale Schließstelle rücksetzbar ist. In diesem
Zusammenhang kann bei elektrischen Stromkreisen zur
Steuerung der Sperrklinken die Speichereinrichtung eine
bistabile Kippschaltung sein, deren Setzeingang mit dem
Stromversorgungsschalter verbunden ist und deren
Rücksetzeingang mit dem Zentralschalter verbunden ist. Die
Kippschaltung kann dann bei Vorhandensein eines
elektromagnetischen Relais als elektrische Schalteinrichtung
die Relaisspule direkt steuern.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden
anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 schematisch die räumliche Anordnung der
erfindungsgemäßen Stelleinrichtung in einem Kraftfahrzeug,
Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel einer
Diebstahlsicherungseinrichtung, mit einem Hubmagneten als
Sperrelement und seine räumliche Anordnung in einer
Kraftfahrzeugtür, bei der die Sperrklinke nicht in
Schloßteile eingreift.
Fig. 3 die Diebstahlsicherungseinrichtung nach der Fig. 2,
bei der die Sperrklinke in Schloßteile eingreift,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Diebstahlsicherungseinrichtung, bei der zusätzlich zu der
Diebstahlsicherungseinrichtung gemäß Fig. 2 eine
Speichereinrichtung vorgesehen ist, und
Fig. 5 die Diebstahlsicherungseinrichtung gemäß Fig. 4,
bei der die Sperrklinke in Schloßteile eingreift.
In Fig. 1 weist das Kraftfahrzeug (Kfz) vier Türen (T) auf.
Die Front des Kraftfahrzeuges befindet sich in der Fig. 1
oben. Jeder der Türen (T) ist ein erfindungsgemäßes
Türschloß mit Diebsahlsicherungseinrichtung (DS) zugeordnet.
Demgemäß weist die linkere vordere Tür (TVL) oder Fahrertür
ein Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS1), die
rechte vordere Tür (TVR) oder Beifahrertür ein Türschloß mit
Diebstahlsicherungseinrichtung (DS2), die linkere hintere
Tür (THL) ein Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung
(DS3) und die rechte hintere Tür (THR) ein Türschloß mit
Diebstahlsicherungseinrichtung (DS4) auf.
Es können auch weitere Einrichtungen am Kraftfahrzeug (Kfz)
mit Schlössern und Diebstahlsicherungseinrichtungen (DS)
ausgerüstet werden. Es kommen weiterhin die
Kofferraumklappe, der Tankverschluß oder auch der
Zündmechanismus eines Kraftfahrzeuges in Frage.
Jedes Türschloß mit Diebstahlsicherungseinrichtung (DS1-DS4)
ist mit dem ersten Pol einer Stromquelle (B), die als
Kraftfahrzeugbatterie ausgebildet ist, leitend verbunden.
Der zweite Pol der Stromquelle (B) ist mit einem
elektrischen Zentralschalter (S1), der als zentrale
Schließstelle verwendet wird, über eine Schalteinrichtung
(SE) leitend verbunden. Von dem Zentralschalter (S1)
bestehen jeweils leitende Verbindungen zu den Türschlössern
und Diebstahlsicherungseinrichtungen (DS1-DS4) in den
Kraftfahrzeugtüren (T).
Der Zentralschalter (S1) - es können auch mehrere
Zentralschalter vorgesehen sein - ist vorteilhaft in der
linken Kraftfahrzeugtür (TVL) oder Fahrertür des
Kraftfahrzeugs angeordnet und mit der mechanischen
Schließeinrichtung des Türschlosses der vorderen linken
Kraftfahrzeugtür derart gekoppelt, daß die erfindungsgemäße
Diebstahlsicherungseinrichtung durch Betätigung des
Zentralschalters (S1) mit Betätigung des mechanischen
Türschlosses wirksam oder unwirksam schaltbar ist. Das
heißt, entriegelt der Fahrer des Kraftfahrzeuges die
Fahrertür (TVL) über das außen angebrachte Schloß,
so wird die erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung
unwirksam geschaltet. Verriegelt der Fahrer des
Kraftfahrzeuges die Fahrertür (TVL) über das
Kraftfahrzeugschloß, so wird die erfindungsgemäße
Diebstahlsicherungseinrichtung wirksam oder scharf
geschaltet.
Die Scharfschaltung der Diebstahlsicherungseinrichtung ist
neben dem Schaltzustand des Zentralschalters (S1) vom
Schaltzustand der Schalteinrichtung (SE) abhängig, die durch
einen Stromversorgungsschalter (S3) steuerbar ist, der alle
im Kraftfahrzeug befindlichen Stromverbraucher (V) im
eingeschalteten Zustand mit der Kraftfahrzeugbatterie (B)
leitend verbindet.
In der Fig. 2 ist der Betätigungsknopf einer als
Innenverriegelungselement (IV) ausgebildeten
Verriegelungshandhabe nach oben gerichtet und ragt aus einer
Kraftfahrzeugtür (T) heraus, die in der Figur als
durchgezogene Linie angedeutet ist und den fensterseitigen
Abschluß der Kraftfahrzeugtür darstellt. Das
Innenverriegelungselement (IV) ist in der Figur nach unten
durch eine schlangenförmige Linie begrenzt, so daß sich ein
Stumpf (ST) bildet, über den in der Fig. 2 nicht
dargestellt, z. B. die mechanische Verbindung zum
mechanischen Teil des Türschlosses bzw. zu einem
Stellelement einer Zentralverriegelung erfolgen kann.
Das Innenverriegelungselement (IV) weist in der Fig. 2 nach
links gerichtet, einen Ansatz (A) auf, der abhängig von der
Stellung des Innenverriegelungselements (IV) die
Schaltbrücke eines elektrischen Schalters (S2) betätigt.
Befindet sich das Innenverriegelungselement (IV) in der
Verriegelungsstellung der Fig. 2, so wird die Schaltbrücke
des Schalters (S2) derart betätigt, daß die leitende
Verbindung zwischen den Schaltkontakten des Schalters (S2)
unterbrochen ist.
Weiterhin weist das Innenverriegelungselement (IV) in der
Fig. 2 rechtsseitig eine Einsenkung (E) auf, die
vorzugsweise in Richtung auf den Betätigungsknopf des
Innenverriegelungselements (IV) eine Anlaufschräge und in
Richtung entgegen dem Betätigungsknopf des
Innenverriegelungselements (IV) eine Hinterschneidung
aufweist. Diese besondere Einsenkung am
Innenverriegelungselement (IV) ermöglicht es, das
Innenverriegelungselement in Richtung der Fig. 2
dargestellten Verriegelungsstellung zu betätigen, auch wenn
die Diebstahlsicherungseinrichtung des Kraftfahrzeuges
bereits wirksam geschaltet ist, so daß der Bediener des
Kraftfahrzeuges die Diebstahlsicherungsanlage wirksam
schalten kann, bevor er z. B. als letztes die Beifahrertür
zuschlägt. Andererseits hat diese besondere Ausbildung der
Einsenkung (E) des Innenverriegelungselements (IV) den
Vorteil, daß im Falle der Diebstahlsicherung und des
unbefugten Versuchs sich durch Ziehen des Betätigungsknopfes
des Innenverriegelungselements (IV) Zugang zum Kraftfahrzeug
zu verschaffen, sich die die Bewegung des
Innenverriegelungselements (IV) behindernde,
kegelstumpfförmige Ausformung (BA) der Sperrklinke in der
Fig. 2 in der Einsenkung (E) des
Innenverrieglelungselements (IV) festklammert.
Weiterhin ist ein Sperrelement als Hubmagnet (HM)
ausgebildet, der senkrecht zur Mittelachse des
Innenverriegelungselements (IV) angeordnet ist. In einer
Bohrung des Hubmagneten (HM) ist der Hubanker (HA) als
Sperrklinke angeordnet, der durch eine Rückstellfeder (F)
die als Druckfeder ausgebildet ist, in der in der Fig. 2
dargestellten entsperrten Ruhestellung gehalten wird, in der
die Sperrklinke nicht in das als Einsenkung (E) ausgebildete
Schloßteil eingreift. Der Hubanker (HA) weist an seinem in
der Fig. 2 linksseitigen Ende eine kegelstumpfförmige
Ausformung (BA) auf, an der sich die Hinterschneidung der
Einsenkung (E) beim Wirksamwerden des Sperrelements bei
wirksamgeschalteter Diebstahlsicherung festhalten kann.
Ein erster Kontakt des Schalters (S2) ist mit einem ersten
Anschluß der Magnetspule des Hubmagneten (HM) leitend
verbunden. Ein zweiter Kontakt des Schalters (S2) ist
vorzugsweise über bekannte Steckverbindungen mit einem
ersten Schaltkontakt eines elektromagnetischen Relais
verbunden, das als Schalteinrichtung (SE) vorgesehen ist.
Der zweite Schaltkontakt des elektromagnetischen Relais ist
mit einem ersten Kontakt eines Zentralschalters (S1) in der
vorderen linken Kraftfahrzeugtür leitend verbunden. Ein
zweiter Kontakt des Zentralschalters ist mit dem negativen
Pol der Kraftfahrzeugbatterie (B) leitend verbunden, deren
positiver Pol wiederum vorzugsweise über bekannte
Steckverbindungen mit einem zweiten Anschluß der
Magnetwicklung des Hubmagneten (HM) leitend verbunden ist.
Die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE)
werden über eine Kontaktbrücke miteinander verbunden, die
durch eine Relaisspule betätigbar ist. Diese Relaisspule ist
einerseits mit einem ersten Kontakt eines
Stromversorgungsschalters (S3), der als Zündanlaßschalter
ausgebildet ist, leitend verbunden. Der zweite Kontakt des
Zündanlaßschalters (S3) ist mit dem negativen Pol der
Kraftfahrzeugbatterie (B) leitend verbunden. Der andere
Anschluß der Relaisspule des elektromagnetischen Relais (SE)
ist mit den elektrischen Verbrauchern (V) des
Kraftfahrzeuges leitend verbunden, die wiederum andererseits
mit dem positiven Pol der Stromquelle (B) leitend verbunden
sind.
Der Zentralschalter (S1), die Schaltkontakte der
Schalteinrichtung (SE), der Schalter (S2), die
Magnetwicklung des Hubmagneten (HM) und die
Kraftfahrzeugbatterie (B) bilden einen elektrischen
Stromkreis, der abhängig vom Schaltzustand des
Zentralschalters (S1), des Schalters (S2) und der
Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais (SE)
schließbar ist. Sind der Zentralschalter (S1), der Schalter
(S2) und die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais
geschlossen, so ist der elektrische Stromkreis geschlossen.
Ist der Zentralschalter (S1) und/oder der Schalter (S2)
und/oder die Schaltkontakte des elektromagnetischen Relais
geöffnet, so ist der elektrische Stromkreis geöffnet.
In der Fig. 2 ist der Zentralschalter (S1) geschlossen und
der zweite Schalter (S2) geöffnet, weil sich das
Innenverriegelungselement (IV) in der vollständigen
Verriegelungsstellung befindet. Die Schaltkontakte des
elektromagnetischen Relais sind geöffnet, weil der
Verbraucherstromkreis, bestehend aus dem geschlossenen
Zündanlaßschalter (S3), der Relaisspule des
elektromagnetischen Relais, den elektrischen Verbraucher (V)
und der Batterie (B), geschlossen ist.
Der in Fig. 2 dargestellte Zustand der erfindungsgemäßen
Stelleinrichtung entspricht dem Fall, in dem der Bediener
des Kraftfahrzeuges im Kraftfahrzeug sitzt und das
Innenverriegelungselement in die Verriegelungsstellung
betätigt hat und die Stromversorgung des Kraftfahrzeuges
eingeschaltet hat. Dadurch, daß der Zentralschalter (S1)
geschlossen ist, ist die Diebstahlsicherung scharf
geschaltet. Dadurch, daß die Schaltkontakte des
elektromagnetischen Relais (SE) geöffnet sind, ist jedoch
der Stromkreis unterbrochen und die Diebstahlsicherung
entschärft. Würde nun der Bediener des Kraftfahrzeuges in
Fig. 2 oben am Innenverriegelungselement (IV) ziehen, so
würde zwar der Schalter (S2) geschlossen. Dies würde jedoch
nicht zum Eingreifen der Sperrklinke in die Schloßteile
führen, da aufgrund der geöffneten Schaltkontakte des
elektromagnetischen Relais (SE) der Stromkreis der
Diebstahlsicherungseinrichtung geöffnet ist.
In der Fig. 3 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in der Fig. 2 mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. In Fig. 3 ist die erfindungsgemäße
Stelleinrichtung dargestellt für den Fall, daß der Bediener
des Kraftfahrzeuges sein Kraftfahrzeug von außen
ordnungsgemäß verriegelt hat und damit die erfindungsgemäße
Diebstahlsicherungseinrichtung scharf geschaltet hat und für
den Fall, daß der Zündanlaßschalter (S3) geöffnet ist.
In diesem Fall bei geöffnetem Zündanlaßschalter (S3) ist die
Stromversorgung des Kraftfahrzeuges ausgeschaltet, so daß
die elektrischen Verbraucher (V) nicht über die Batterie (B)
mit Strom versorgt werden. Die in Reihe mit den elektrischen
Stromverbrauchern (V) geschaltete Relaisspule des
elektromagnetischen Relais (SE) wird demgemäß nicht mit
Strom versorgt, so daß die Schaltkontakte des Relais (SE) im
stromlosen Zustand geschlossen sind. Zugleich ist der
Zentralschalter (S1) geschlossen.
In Fig. 3 ist nun angenommen, daß ein Unbefugter versucht,
von außen sich Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen. In
diesem Fall versucht der Unbefugte, das
Innenverriegelungselement in Fig. 3 nach oben zu ziehen.
Dadurch hebt der Ansatz (A) des Innenverriegelungselements
(IV) von der Schaltbrücke des zweiten Schalters (S2) ab und
die zwei Kontakte des Schalters (S2) werden geschlossen.
Dadurch wird der gesamte Diebstahlsicherungsstromkreis
geschlossen und der Hubanker (HA) des Hubmagneten (HM) gegen
die Kraft der Schraubendruckfeder (F) in Richtung auf das
Innenverriegelungselement (IV) derart betätigt, daß die
kegelstumpfförmige Ausformung (BA) des Hubankers (HA) in die
Einsenkung (E) des Innenverriegelungselements (IV) eingreift
und die weitere Bewegung des Innenverriegelungselements (IV)
in Richtung auf die Entriegelungsstellung behindert.
Aufgrund der in Fig. 3 beschriebenen Funktion kann das
Innenverriegelungselement vom Unbefugten nicht weiter in
Richtung der Entriegelungsstellung bewegt werden, so daß die
Kraftfahrzeugtür nicht entriegelt werden kann.
In Fig. 4 sind gleiche oder gleichwirkende
Einrichtungsteile wie in den Fig. 2 und 3 mit den
gleichen Bezugszeichen versehen. Hier wird die Spule des
elektromagnetischen Relais (SE) durch den Ausgang (Q) einer
bistabilen Kippstufe bzw. eines RS-Flip-Flops (FF) gesteuert,
dessen Setzeingang (S) mit dem Zündanlaßschalter (S3)
leitend verbunden ist. Der Rücksetzeingang (R) der
bistabilen Kippstufe (FF) ist leitend mit dem
Zentralschalter (S1) verbunden.
Die bistabile Kippstufe (FF) wirkt als Speichereinrichtung
bei der erfindungsgemäßen Stelleinrichtung. Die bistabile
Kippstufe (FF) vermag die Schaltstellung des
Zündanlaßschalters (S3) zu speichern. Die Speicherung dieser
Schaltstellung erfolgt solange, wie das RS-Flip-Flop (FF)
nicht über den Rücksetzeingang (R) durch Schließen des
Zentralschalters (S1) zurückgesetzt ist.
In der Fig. 4 ist die erfindungsgemäße Stelleinrichtung
dargestellt für den Fall, daß der Bediener des
Kraftfahrzeuges sich im Kraftfahrzeug befand, das
Kraftfahrzeug verlassen hat und die
zentrale Schließstelle in Schließstellung betätigt hat, so
daß die Diebstahlsicherungseinrichtung durch den
geschlossenen Zentralschalter (S1) scharf geschaltet ist.
Zugleich hatte der Bediener des Kraftfahrzeuges den
Stromversorgungsschalter (S3) geschlossen, so daß das
Flip-Flop (FF) gesetzt wurde und über den Ausgang (Q) des
Flip-Flops (FF) die Relais-Spule des elektromagnetischen
Relais in dem Sinne eines Öffnens der Schaltkontakte
angesteuert wurde. Danach hat der Bediener des
Kraftfahrzeugs den Stromversorgungsschalter (S3) wieder
geöffnet, um z. B. zum in Fig. 4 dargestellten Zeitpunkt
das Kraftfahrzeug zu verlassen, um es zu verriegeln.
Der vormalige geschlossene Schaltzustand des
Zündanlaßschalters (S3) wird solange in der bistabilen
Kippstufe (FF) gespeichert, bis der Führer des
Kraftfahrzeuges das Kraftfahrzeug verlassen hat, die Türen
verriegelt hat und damit die Diebstahlsicherungseinrichtung
durch erneutes Schließen des Zentralschalters (S1) scharf
geschaltet hat.
Dieser Zustand ist in Fig. 5 dargestellt, in der gleiche
oder gleichwirkende Einrichtungsteile wie in den Fig. 2
bis 4 mit den gleichen Bezugszeichen dargestellt sind. In
diesem Fall sind die Schaltkontakte des elektromagnetischen
Relais (SE) geschlossen, da zu dem Zeitpunkt zu dem der
Bediener des Kraftfahrzeuges die Türen verriegelt hat und
damit den Zentralschalter (S1) in die Schließstellung
betätigt hat, der Zündanlaßschalter (S3) geöffnet war und
somit dieser geöffnete Schaltzustand des Zündanlaßschalters
(S3) im Flip-Flop (FF) gespeichert wurde. Nach dieser
Verriegelung des Kraftfahrzeuges bei unterbrochener
Stromversorgung des Kraftfahrzeuges sind also der
Zentralschalter (S1) und die Schaltkontakte des
elektromagnetischen Relais (SE) geschlossen, so daß die
erfindungsgemäße Diebstahlsicherungseinrichtung tatsächlich
scharf geschaltet ist.
In der Fig. 5 ist nun wieder der Fall dargestellt, in dem
ein Unbefugter versucht, sich über die Betätigung des
Innenverriegelungselements (IV) in die Entriegelungsstellung
Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen. Wie bei der
Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß Fig. 3
beschrieben, wird durch die geringfügige Betätigung des
Innenverriegelungselements aus der Verriegelungsstellung
heraus in Richtung der Entriegelungsstellung weder der
Ansatz (A) des Innenverriegelungselements von der
Schaltbrücke des zweiten Schalters (S2) abgehoben, so daß
der Stromkreis der erfindungsgemäßen
Diebstahlsicherungseinrichtung geschlossen wird und die
kegelstumpfförmige Ausformung (BA) des Hubankers (HA)
bedingt durch die Kraftwirkung des Hubmagneten (HM) in die
Einsenkung (E) des Innenverriegelungselements (IV)
eingreift. Damit wird der Versuch des Unbefugten, sich durch
diese Manipulationen am Innenverriegelungselement (IV)
Zugang zum Kraftfahrzeug zu verschaffen, vereitelt.
Das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Stelleinrichtung gemäß der Fig. 4 und 5 weist also
gegenüber dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 und 3 den
Vorteil auf, daß der Bediener des Kraftfahrzeuges auch nach
Unterbrechung der Stromversorgung, das heißt, nach dem
Ausschalten der Zündung, beim Aussteigen aus dem
Kraftfahrzeug das Innenverriegelungselement sowohl in
Verriegelungsstellung als auch in Entriegelungsstellung
betätigen kann, um z. B. noch etwas dem Innenraum des
Kraftfahrzeuges zu entnehmen, ohne daß die
Diebstahlsicherungseinrichtung wirksam geschaltet ist. Erst
nachdem der Bediener des Kraftfahrzeuges von außen über die
zentrale Schließstelle und damit den Zentralschalter (S1)
die Diebstahlsicherungseinrichtung scharf geschaltet hat,
wird die Diebstahlsicherungseinrichtung wirksam und schützt
das Kraftfahrzeug davor, daß sich Unbefugte Zugang zum
abgeschlossenen Kraftfahrzeug verschaffen können.
Claims (10)
1. Stelleinrichtung für Türverriegelungen von
Kraftfahrzeugen, die durch je ein
Innenverriegelungselement verriegelt werden können, mit
einer Diebstahlsicherungseinrichtung, die eine zentrale
Schließstelle aufweist, von der aus mehrere durch eine
Hilfskraft bewegbare in Schloßteile eingreifende
Sperrklinken angesteuert werden können, wobei die
Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung durch das
jeweilige Innenverriegelungselement in der Weise
ansteuerbar ist, daß der Kraftfluß der Hilfskraft
unterbrochen ist, wenn das Innenverriegelungselement
sich in der Verriegelungsstellung befindet und daß der
Kraftfluß nicht unterbrochen ist, wenn das
Innenverriegelungselement sich in der
Entriegelungsstellung befindet, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Schalteinrichtung (SE) vorgesehen ist, die
durch einen Stromversorgungsschalter (S3) des
Kraftfahrzeuges steuerbar ist, und daß die
Schalteinrichtung (SE) den Kraftfluß unterbricht, wenn
die Stromversorgung eingeschaltet ist.
2. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperrklinken erst dann wieder in
Schloßteile eingreifen können, wenn die Stromversorgung
ausgeschaltet wurde und die zentrale Schließstelle im
Sinne einer Verriegelung des Kraftfahrzeuges angesteuert
wurde.
3. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stromversorgungsschalter (S3)
der Zündanlaßschalter eines Kraftfahrzeuges mit
fremdgezündeter Brennkraftmaschine ist.
4. Stelleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stromversorgungsschalter (S3)
der Vorglühanlaßschalter eines Kraftfahrzeuges mit
selbstzündender Brennkraftmaschine ist.
5. Stelleinrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei
die Hilfskraft der Diebstahlsicherungseinrichtung die
elektromagnetische Kraftwirkung des elektrischen Stroms
einer elektrischen Schaltungsanordnung ist, die als
zentrale Schließstelle einen Zentralschalter, eine
Stromquelle, elektromagnetische Sperrelemente zum Bewegen
der Sperrklinken und elektrische Schalter zur
Unterbrechung des Stromflusses aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (SE) eine
elektrische Schalteinrichtung ist.
6. Stelleinrichtung nach Ansruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (SE) ein
elektromagnetisches Relais ist, dessen Schaltkontakte in
Serie zu dem Zentralschalter (S1) und den elektrischen
Schaltern (S2) geschaltet sind.
7. Stelleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Relaisspule des
elektromagnetischen Relais mit dem
Stromversorgungsschalter (S3) verbunden ist.
8. Stelleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (SE) eine
Speichereinrichtung aufweist, die den Schaltzustand des
Stromversorgungsschalters (S3) speichert und die durch
die zentrale Schließstelle rücksetzbar ist.
9. Stelleinrichtung nach Anspruch 5 und Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung eine
bistabile Kippschaltung (FF) ist, deren Setzeingang (S)
mit dem Stromversorgungsschalter (S3) verbunden ist und
deren Rücksetzeingang (R) mit dem Zentralschalter (S1)
verbunden ist.
10. Stelleinrichtung nach Anspruch 9 und Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausgang der Kippschaltung (FF)
mit der Relaisspule verbunden ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE4012473A DE4012473C2 (de) | 1989-09-08 | 1990-04-19 | Stelleinrichtung für Türverriegelungen von Kraftfahrzeugen |
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|---|---|
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| ES (1) | ES1016348Y (de) |
| FR (1) | FR2651825B3 (de) |
| IT (1) | IT220591Z2 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9207291U1 (de) * | 1992-05-29 | 1992-07-23 | Hella KG Hueck & Co., 59557 Lippstadt | Betätigungsstange |
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| DE3149071C2 (de) * | 1981-12-11 | 1984-09-13 | Daimler-Benz Ag, 7000 Stuttgart | Zentralverriegelung mit Zweitürbedienung für Kraftwagen |
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1990
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- 1990-09-07 ES ES19909002682U patent/ES1016348Y/es not_active Expired - Lifetime
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| IT220591Z2 (it) | 1993-10-04 |
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| DE4012473C2 (de) | 1994-05-19 |
| ES1016348U (es) | 1991-11-16 |
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