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DE29921946U1 - Schaltvorrichtung für einen Diebstahlsicherungsantrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses - Google Patents

Schaltvorrichtung für einen Diebstahlsicherungsantrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses

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DE29921946U1
DE29921946U1 DE29921946U DE29921946U DE29921946U1 DE 29921946 U1 DE29921946 U1 DE 29921946U1 DE 29921946 U DE29921946 U DE 29921946U DE 29921946 U DE29921946 U DE 29921946U DE 29921946 U1 DE29921946 U1 DE 29921946U1
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DE
Germany
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switch
drive
switching device
locking
theft device
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DE29921946U
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Kiekert AG
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Kiekert AG
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    • E05B81/54Electrical circuits
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • E05B77/22Functions related to actuation of locks from the passenger compartment of the vehicle
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    • E05B81/54Electrical circuits
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Description

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Andrejewski, Honke & Sozien Patentanwälte
European Patent Attorneys European Trademark Attorneys
Diplom-Physiker Dr. Walter Andrejewski (-1996) Diplom-Ingenieur Dr.-Ing. Manfred Honke Diplom-Physiker Dr. Karl Gerhard Masch Diplom-Ingenieur Dr.-Ing. Rainer Albrecht Diplom-Physiker Dr. Jörg Nunnenkamp Diplom-Chemiker Dr. Michael Rohmann Anwaltsakte:
91 129/L/Nu
D 45127 Essen, Theaterplatz 3 D 45002 Essen, P.O. Box 10 02 54
16. Dezember 1999
Gebrauchsmus t e ranme1dung
Kiekert Aktiengesellschaft Kettwiger Straße 12-24 42 579 Heiligenhaus
Schaltvorrichtung für einen Diebstahl Sicherungsantrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses
Andrejewski, Honke & Sozien, Patentanwälte in Essen
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Schaltvorrichtung für einen Diebstahlsicherungsantrieb eines Kraftfahrzeugtürver-Schlusses, mit einem Schalter zur Auslösung des Diebstahl-Sicherungsantriebes bzw. zum Starten einer Diebstahlsicherungsroutine, und mit einem Signalgeber an einem Verriegelungshebelsystem, wobei der Signalgeber zumindest zwischen zwei Stellungen, vorzugsweise "verriegelt" und "entriegelt", des Verriegelungshebelsystems unterscheidet.
Eine derartige Schaltvorrichtung ist aus der Praxis bekannt. Im übrigen sei hierzu auf die DE 195 33 199 Cl verwiesen. Der Stand der Technik kann nicht in allen Punkten befriedigen. So wird als Schalter zur Auslösung des Diebstahlsicherungsantriebes üblicherweise ein solches Bauelement eingesetzt, welches drei oder mehr Schaltstellungen aufweist. Insbesondere kommt ein sogenannter Mitte-Null-Schalter zum Einsatz.
Dies lässt sich darauf zurückführen, dass beispielsweise zur Einlegung der Funktion "Diebstahlsicherung ein" ein zugehöriger Außenverriegelungshebel zunächst zwingend in die Position "entriegelt" gebracht werden muss. Dies kann u.a.
durch mechanische Betätigung eines Schließzylinders aus der Position "neutral" in die Position "entriegelt" geschehen. Auf diese Weise wird der bekannte Mitte-Null-Schalter über den Außenverriegelungshebel und einen ggf. angeschlossenen bzw. angebundenen Mitnehmer in die Position "Diebstahlsicherung aus" gebracht.
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Zur Einlegung der Funktionsstellung "Diebstahlsicherung ein" ist es nun erforderlich, diesen Mitte-Null-Schalter über die Nullstellung hinaus in die Position "Diebstahlsicherung ein" zu bringen, indem der Schließzylinder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens seine Verriegelungsstellung einnimmt.
Jedenfalls sind beim Stand der Technik komplizierte Vorgehensweisen vonnöten, die zudem den Einsatz aufwendiger und kostenträchtiger Schalter erfordern. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige Schaltvorrichtung so weiter zu bilden, dass bei einwandfreier Funktionsweise eine deutliche Kostenreduzierung gelingt.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Schaltvorrichtung für einen Diebstahlsiche-0 rungsantrieb eines Kraftfahrzeugtürverschlusses vor, dass der Diebstahlsicherungsantrieb - in der Regel zur Einnahme der Position "Diebstahlsicherung ein" - nur dann angesteuert wird, wenn nach Betätigung des Schalters innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne der Signalgeber ausgelöst wird, vorzugsweise die Stellung "verriegelt" des Verriegelungshebelsystems detektiert. Auf diese Weise besteht im Rahmen der Erfindung die Option, den Schalter mit lediglich zwei Schaltstellungen ausrüsten zu können. Dieser kann beispielsweise als Ein-/Ausschalter konzipiert sein. Auch ein 0 oder zwei Hallsensoren, ein Reedkontakt usw. lassen sich vorteilhaft verwenden, solange dafür gesorgt wird, dass zu-
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mindest zwei definierte Schaltstellungen dargestellt werden können.
Der Schalter wird in der Regel mittels eines Mitnehmers an vorzugsweise einem Verriegelungshebel betätigt. Bei dem Verriegelungshebel kann es sich um einen Außenverriegelungshebel handeln. Hierdurch erreicht die Erfindung, dass bei Betätigung dieses Verriegelungshebels bzw. Außenverriegelungshebels gleichzeitig der Schalter ausgelöst wird und auf diese Weise gleichsam den "Startschuss" für den Ablauf der zuvor beschriebenen Zeitspanne gibt. Der Signalgeber kann dagegen von einem vorzugsweise elektromotorischen Zentralverriegelungsantrieb angesteuert werden. Eine denkbare und bevorzugte Position für diesen Signalgeber befindet sich dabei in oder an einem Schließzylinder.
Bei Detektion der Stellung "entriegelt" seitens des Schalters wird der Diebstahlsicherungsantrieb üblicherweise in die Stellung "Diebstahlsicherung aus" überführt. Anschließend kann der Verriegelungshebel bzw. das Verriegelungshebelsystem die Position "entriegelt" einnehmen.
Im Rahmen der Erfindung wird also der Diebstahlsicherungsantrieb nicht mehr nur von dem Schalter mit entsprechenden Befehlen versorgt (wie dies der Stand der Technik vorschlägt) , sondern in das Funktionsschema wird zusätzlich der ohnehin vorhandene Signalgeber am Verriegelungshebelsystem mit einbezogen. Denn dieser Signalgeber sorgt in der Regel für die entsprechende Beaufschlagung des vorzugsweise 0 elektromotorisch ausgeführten Zentralverriegelungsantriebes. - Selbstverständlich ist auch eine rein mechanische
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Ausgestaltung von der Erfindung abgedeckt, das heißt eine solche, bei der auf eine Zentralverriegelung verzichtet wird. Dann kann der Signalgeber - wie bereits beschrieben im Schließzylinder angeordnet sein.
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So oder so wird der Beginn der beschriebenen Zeitspanne durch die Betätigung des Schalters festgelegt. Hierbei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass der Schalter letztlich den Willen eines Fahrzeugbenutzers dokumentiert, die Diebstahlsicherungsstellung einlegen zu wollen. Dies kann beispielsweise so erfolgen, dass der Fahrzeugbenutzer zunächst die Position "entriegelt" des Verriegelungshebelsystems (und damit die Stellung "Diebstahlsicherung aus") ansteuert. Hierdurch wird der Schalter ausgelöst und legt den Beginn der betreffenden Zeitspanne fest.
Wird nun innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes der Signalgeber ausgelöst, so wird der Diebstahlsicherungsantrieb angesteuert - und nur dann. Die Auslösung des Signalgebers lässt sich dabei so gestalten, dass der Außenverriegelungshebel bzw. das Verriegelungshebel system von der Stellung "entriegelt" in die Position "verriegelt" bewegt wird. Mit anderen Worten wird der Diebstahlsicherungsantrieb dadurch "scharf" gemacht, dass zunächst die Position "entriegelt" 5 eingenommen wird. Erst wenn im Anschluss hieran die Schalt position "verriegelt" innerhalb einer gewissen Zeitspanne eingenommen wird, erfolgt tatsächlich eine Beaufschlagung des Diebstahlsicherungsantriebes zur Darstellung der Position "Diebstahlsicherung ein".
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Selbstverständlich kann diese Funktionsabfolge auch anders realisiert werden. So ist es denkbar, dass die Stellung des Verriegelungshebelsystems bzw. des Schließzylinders in der Position "verriegelt" den Beginn der betreffenden Zeitspanne festlegt. Wenn innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ein Weiterdrehen des Schließzylinders über die Funktionsstellung "verriegelt" hinaus in den Status "diebstahlgesichert" erfolgt, kann dieses mittels des Signalgebers detektiert werden und zu der gewünschten Ansteuerung des Diebstahlsicherungsantriebes führen. Hier handelt es sich bei den beiden vom Signalgeber zu detektierenden Stellungen also um die Positionen "verriegelt" und "diebstahlgesichert" .
Zweifellos liegt auch eine rein manuelle Schalterbetätigung im Rahmen der Erfindung. Vorzugsweise wird hier jedoch auf ohnehin vorhandene Bedienelemente, wie eben den Schließzylinder, zurückgegriffen. Dabei ist von Bedeutung, dass der Beginn der betreffenden Zeitspanne durch die Betätigung des Schalters festgelegt wird, während das Ende durch ein übliches Zeitglied überwacht wird. Erfolgt innerhalb der Zeitspanne die beschriebene Auslösung des Signalgebers, so wird der Diebstahlsicherungszyklus eingeleitet. Ist dies nicht der Fall, verbleibt der Diebstahlsicherungsantrieb in der Stellung "Diebstahlsicherung aus".
Zu erwähnen ist abschließend noch, dass mit Hilfe der beschriebenen Schaltvorrichtung auch eine Alarmfunktion dargestellt werden kann. Dabei meint "Alarmfunktion ein", dass 0 bei Betätigung beispielsweise eines Innenbetätigungshebels
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in der Position Diebstahlsicherung "ein" ein akustisches oder optisches Alarmsignal ertönt.
Folglich lassen sich Diebstahlsicherungs- und Alarmfunktion miteinander koppeln. Hier schlägt die Erfindung vor, auch die Alarmfunktion an die Beaufschlagung des Signalgebers innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne zu koppeln. Anders ausgedrückt, führt eine Ansteuerung des Diebstahlsicherungsantriebes parallel auch dazu, dass die Alarmfunktion geschärft wird bzw. in die Stellung "Alarmfunktion ein" übergeht. Sofern der Signalgeber nicht innerhalb des betreffenden Zeitraumes ausgelöst wird, bleibt die Alarmfunktion ausgeschaltet - ebenso wie der Diebstahlsicherungsantrieb. Hierin sind die wesentlichen Vorteile der Erfindung zu sehen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung erläutert; es zeigen:
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Fig. 1 einen Kraftfahrzeugtürverschluss inklusive erfindungsgemäßer Schaltvorrichtung und
Fig. 2 ein Flussdiagramm der beschriebenen Vorgehensweise.
In der Fig. 1 erkennt man einen Kraftfahrzeugtürverschluss, welcher eine nicht ausdrücklich dargestellte Drehfalle inklusive Sperrklinke besitzt. Zusätzlich findet sich ein Verriegelungshebel 1, welcher vorliegend als Zentralverriegelungshebel 1 ausgeführt ist. Dieser Zentralverriegelungshebel 1 wird von einem elektromotorischen Zentralverriege-
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lungsantrieb 2 in Form einer Abtriebsscheibe 2a mit Steuernocken 2b beaufschlagt, wie dies allgemein bekannt ist (vgl. beispielsweise die deutsche Patentschrift 196 32 781) .
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Einzelne Stellungen dieses Zentralverriegelungsantriebes 2 lassen sich mittels eines Zentralverriegelungsschalters 3 abfragen. Auch dieses ist grundsätzlich bekannt, wozu auf die eingangs bereits angeführte DE-PS 195 33 199 verwiesen sei. Der vorgenannte Zentralverriegelungsschalter 3 kann im Rahmen der Erfindung die Funktion eines Signalgebers übernehmen, wie nachfolgend noch erläutert wird. Zentralverriegelungsantrieb 2, Zentralverriegelungshebel 1 und Zentralverriegelungsschalter 3 bilden ein Verriegelungshebelsystem, zu welchem auch ein Außenverriegelungshebel 4 sowie ein Schließzylinder 5 gehören.
Dabei ist der Außenverriegelungshebel 4 mit dem nur angedeuteten Schließzylinder 5 verbunden und entsprechend der Pfeildarstellung in Entriegelungsstellung ENT und Verriegelungsstellung VER überführbar.
Bei mechanischer Ent- oder Verriegelung eines der Türschlösser werden alle anderen, an das Zentralverriegelungs-5 system des Fahrzeuges angebundenen Schlösser von Türen sowie Heck- bzw. Kofferklappen mittels elektromotorischer Kraft in die gewählte Position "verriegelt" (VER) oder "entriegelt" (ENT) gebracht. Sofern eine mechanische Betätigung über beispielsweise den Schließzylinder 5 erfolgt, 0 muss der Zentralverriegelungsantrieb 2 zur Einlegung der jeweiligen Position nicht unbedingt aktiviert werden.
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Zusätzlich zu dem Zentralverriegelungsantrieb 2 weist der dargestellte Kraftfahrzeugtürverschluss einen Diebstahl-Sicherungsantrieb 6 auf. Dieser Diebstahlsicherungsantrieb 6 arbeitet auf einen Diebstahlsicherungshebel 7. Sobald der Diebstahlsicherungsantrieb 6 bestromt wird, wird der Diebstahlsicherungshebel 7 betätigt und überführt den Kraftfahrzeugtüryerschluss von der Stellung "Diebstahlsicherung aus" in die Stellung "Diebstahlsicherung ein". Die letztgenannte Funktionsstellung korrespondiert dazu, dass eine Entriegelung des dargestellten Kraftfahrzeugtürverschlusses insbesondere von der Fahrzeuginnenseite her (z. B. nach Zerstören einer Fensterscheibe) nicht (mehr) möglich ist.
Mit anderen Worten werden im Zuge der Einnahme der Dieb-Stahlsicherungsstellung beispielsweise ein Innenbetätigungshebel 8 und/oder ein (nicht dargestellter) Innenverriegelungsknopf blockiert oder führen einen Leerhub aus. Gleichzeitig kann mit der Einnahme der Diebstahlsicherungsstellung eine Alarmfunktion eingerichtet werden. Das heißt, 0 bei Betätigung des Innenverriegelungsknopfes bzw. eines Innenbetätigungshebels ertönt ein akustisches oder optisches Alarmsignal. Diebstahlsicherungs- und Alarmfunktion sind vorliegend also gekoppelt.
Zum grundsätzlichen Aufbau gehört schließlich noch ein Außenbetätigungshebel 9, welcher mit einem Türaußengriff verbunden ist. Dem Schließzylinder 5 ist ein Signalgeber 10 zugeordnet, dessen Signale ausgewertet werden. Vergleichbares gilt für einen Schalter 11, welcher von einem Mitneh-0 mer 12 am Außenverriegelungshebel 4 betätigt wird. Zu diesem Zweck weist der Mitnehmer 12 eine entsprechende
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Steuerfläche 13 auf, welche den tastend ausgeführten Schalter 11 schließt bzw. öffnet.
Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Schaltvorrichtung erklärt sich wie folgt und wird anhand des Flussdiagramms in Fig. 2 deutlich. Sobald der Schließzylinder 5 und damit der Außenverriegelungshebel 4 in die Position "entriegelt" (ENT) durch Verschwenken im Uhrzeigersinn bewegt wird, löst die Steuerfläche 13 des Mitnehmers 12 den Schalter 11 aus. Das heißt, die Abfrage "Schalter 11 ein?" wird gemäß Fig. 2 bejaht. Gleichzeitig bzw. kurz danach wird ein Zeit-Nullpunkt in einem nicht ausdrücklich dargestellten Zeitglied (t = 0) definiert.
Dieser Zeitpunkt t = 0 legt den Beginn einer Zeitspanne T fest, die im Rahmen der Erfindung vorgegeben wird. T kann beispielsweise zwei Sekunden betragen. Im nächsten Schritt wird dann abgefragt, ob auch der Signalgeber 10 eingeschaltet wurde bzw. ein Auslösesignal erhalten hat. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Schließzylinder 5
startend in der zuvor eingenommenen Entriegelungsstellung (ENT) - nunmehr in die Verriegelungsstellung (VER) überführt wird. Erfolgt die Einnahme der Verriegelungsstellung des Schließzylinders 5 innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne T, das heißt gilt
t < T,
so wird abschließend der Diebstahlsicherungsantrieb 6 eingeschaltet und die Position "Diebstahlsicherung ein" eingenommen .
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Anhand des Funktionsschemas erkennt man, dass der Diebstahlsicherungsantrieb 6 nur dann angesteuert wird, wenn nach Betätigung des Schalters 11 innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne T der Signalgeber 10 ausgelöst wird. Dieses Auslösen des Signalgebers 10 korrespondiert im Rahmen des Ausführungsbeispieles zu der Stellung "verriegelt" des Verriegelungshebelsystems 1, 2, 3, 4, 5.
Wie zuvor bereits ausgeführt, kann auch der Zentralverriegelungsschalter 3 die Funktion des Signalgebers 10 übernehmen. Mit anderen Worten lässt sich auch anhand des Zentral-Verriegelungsschalters 3 ablesen, ob sich das Verriegelungshebelsystem 1, 2, 3, 4 und 5 in der Stellung "verriegelt" befindet. Ist dies innerhalb der Zeitspanne T der Fall, so erfolgt entsprechend Fig. 2 in analoger Weise die Ansteuerung des Diebstahlsicherungsantriebes 6.
Mit Bezug zu der beschriebenen Funktionsweise wird deutlich, dass der Schalter 11 lediglich zwei Schaltstellungen aufweisen muss. Deshalb handelt es sich an dieser Stelle um einen Ein-/Ausschalter. Selbstverständlich können auch Hallsensoren oder ein Reedkontakt zum Einsatz kommen.
Das Ausschalten der Diebstahlsicherung bzw. des Diebstahl-Sicherungsantriebes 6 erfolgt in konventioneller Art und Weise dadurch, dass der Schließzylinder 5 in die Stellung "entriegelt" gebracht wird. Hierdurch wird der Schalter 11 mittels der Steuerfläche 13 am Mitnehmer 12 - ausgehend von der Stellung "Diebstahlsicherung ein" - betätigt. Dies führt in gewohnter Weise dazu, dass der Diebstahlsicherungsantrieb 6 in die Stellung "Diebstahlsicherung aus"
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überführt wird. Unmittelbar nachfolgend wird das "Entriegeln" des Verriegelungshebelsystems 1, 2, 3, 4 und 5 vorgenommen. Zu diesem Zweck wird der Zentralverriegelungsantrieb 2 in entsprechendem Sinne bestromt.
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Selbstverständlich kann die beschriebene Schaltvorrichtung für den Diebstahlsicherungsantrieb 6 auch im Zusammenhang mit sogenannten "Keyless Entry-Systemen" eingesetzt werden. Dann werden allerdings sowohl der Zentralverriegelungsantrieb 2 als auch der Diebstahlsicherungsantrieb 6 direkt angesteuert, so dass die beschriebene Schaltvorrichtung letztlich nur bei mechanischer Betätigung (im Notfall) zum Einsatz kommt. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass der Außenverriegelungshebel 4 bei Fernbedienungsbenutzung nicht betätigt wird. Schließlich umfasst der Erfindungsgegenstand selbstverständlich auch solche Kraftfahrzeugtürverschlüsse, die mit zusätzlichen Einrichtungen, z. B. zum elektrischen Öffnen oder auch mit Zuziehhilfen ausgerüstet sind.

Claims (7)

1. Schaltvorrichtung für einen Diebstahlsicherungsantrieb (6) eines Kraftfahrzeugtürverschlusses, mit einem Schalter (11) zum Starten einer Diebstahlsicherungsroutine, und mit einem Signalgeber (10) an einem Verriegelungshebelsystem (1, 2, 3, 4, 5), wobei der Signalgeber (10) zumindest zwischen zwei Stellungen, vorzugsweise "verriegelt" und "entriegelt", des Verriegelungshebelsystems (1, 2, 3, 4, 5) unterscheidet, dadurch gekennzeichnet, dass der Diebstahlsicherungsantrieb (6) nur dann angesteuert wird, wenn nach Betätigung des Schalters (11) innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne (T) der Signalgeber (10) ausgelöst wird.
2. Schaltvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (11) lediglich zwei Schaltstellungen aufweist, insbesondere als Ein-/Ausschalter, konzipiert ist.
3. Schaltvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (11) als Hallsensor, Reedkontakt usw. ausgebildet ist.
4. Schaltvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (11) mittels eines Mitnehmers (12) an vorzugsweise einem Verriegelungshebel (4), insbesondere Außenverriegelungshebel (4), betätigt wird.
5. Schaltvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (3) von einem vorzugsweise elektromotorischen Zentralverriegelungsantrieb (2) angesteuert wird.
6. Schaltvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalgeber (10) an einem Schließzylinder (5) angeordnet ist.
7. Schaltvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei Detektion der Stellung "entriegelt" seitens des Schalters (11) der Diebstahlsicherungsantrieb (6) in die Stellung "Diebstahlsicherung aus" überführt wird und anschließend das Verriegelungshebelsystem (1, 2, 3, 4, 5) die Position "entriegelt" einnimmt.
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