DE4010456A1 - Saegeeinrichtung mit einer um 180(grad) wendbar gelagerten grundplatte - Google Patents
Saegeeinrichtung mit einer um 180(grad) wendbar gelagerten grundplatteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Sägeeinrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs
von Anspruch 1.
Die bekannte Sägeeinrichtung, von der die Erfindung ausgeht (EP-A 00 58 775),
ist eine kombinierte Kapp-, Gehrungs- und Tischsäge mit einer in einem Trag
gestell um 180° wendbar gelagerten Grundplatte. In der einen Position befin
det sich das Sägeaggregat oberhalb der Grundplatte, es handelt sich hier um
die sogenannte Kappsägeposition. In der Kappsägeposition muß das Sägeaggre
gat bestimmungsgemäß aufwärts und abwärts geschwenkt werden können. In um
180° geschwenkter Stellung der Grundplatte befindet sich das Sägeaggregat
unterhalb der Grundplatte. Es muß hier ganz nahe an die Grundplatte heran
geschwenkt sein, da das Sägeblatt in dieser Tischsägeposition die Grund
platte nach oben hin durchsetzen muß. Gesägt wird auf der Werkstückauflage
fläche auf der Oberseite der Grundplatte mit dem von unten her nach oben
durchragenden Sägeblatt. Um das Sägeaggregat in der Tischsägeposition in
einer bestimmten Höhe zu fixieren, ist die eingangs erwähnte Stützvorrich
tung vorgesehen. Diese ist meist eine Gewindespindel oder ein Gewindeteles
kop, so daß bei eingeklinkter Stützvorrichtung die Position des Sägeaggre
gates in der Höhe auch eingestellt werden kann. Dadurch kann dann die Schnitt
tiefe des Sägeblattes oberhalb der Grundplatte eingestellt werden.
Bei dem zuvor erläuterten, bekannten Stand der Technik befindet sich die
Stützvorrichtung auf der vom Sägeaggregat abgewandten Seite des Schwenkla
gerblockes zwischen dem Anschlußpunkt am Sägeaggregat und einer vom Schwenk
lagerblock nach hinten abragenden Lagergabel. Für die Kappsägeposition wird
die Gewindespindel, die hier die Stützvorrichtung bildet, einfach aus einer
Lagerstelle herausgenommen und nach oben weggeklappt. Ggf. kann die Stütz
vorrichtung auch gänzlich abgenommen werden. In beiden Fällen kann es in
der Praxis zu Problemen kommen, dergestalt nämlich, daß die Gewindespindel
unbeabsichtigt verhakt oder, bei vollständig abgenommener Gewindespindel,
verloren geht.
Im übrigen ist die zuvor erläuterte, bekannte Konstruktion auch noch deshalb
nachteilig, weil die Gewindespindel in der Tischsägeposition im wesentlichen
senkrecht zur Grundplatte verläuft und daher die Drehbewegung der Gewinde
spindel zum Zwecke der Höheneinstellung des Sägeaggregates handhabungstech
nisch etwas schwierig zu bewerkstelligen ist.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die zuvor erläuterte, bekann
te Sägeeinrichtung so auszugestalten und weiterzubilden, daß hinsichtlich der
Stützvorrichtung eine wesentlich verbesserte Konstruktion vorliegt.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist zunächst durch die Merkmale des kennzeich
nenden Teil von Anspruch 1 gelöst. Mit dieser Konstruktion befindet sich die
Stützvorrichtung, insbesondere die Gewindespindel, stets an beiden Enden in
Verbindung mit dem jeweiligen lagernden Element. Dabei ist erkannt worden,
daß die Schwenkbeweglichkeit des Sägeaggregates, die in Kappsägeposition er
forderlich ist, bei der üblicherweise verwirklichten Drehbarkeit der Lage
rung an den beiden Enden der Stützvorrichtung lediglich eine Längsverschieb
barkeit an einem Ende erfordert. Von dieser Erkenntnis ausgehend ist dann
für die Kappsägeposition die Längsverschiebbarkeit im Anschlußblock vorge
sehen worden, der dann in der Tischsägeposition die Arretierung der Stütz
vorrichtung im Anschlußblock entspricht. Die Stützvorrichtung, insbesondere
also eine Gewindespindel, kann so weder ungewollt und unkontrolliert in ei
ne Blockierstellung geraten, noch kann sie verloren gehen. Es ist lediglich
darauf zu achten, daß die Arretierung im Anschlußblock nicht ohne weiteres
einzurasten vermag. Dafür gibt es aber eine Reihe von technischen Möglich
keiten.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der
Patentansprüche 2 und 3.
Patentanspruch 4 beschreibt ein weiter bevorzugtes Ausführungsbeispiel, das
zunächst eine Parallelogrammlagerung von Sägeaggregat und Schutzhaube für
das Sägeblatt, wie an sich bekannt, zum Gegenstand hat. Bei Vorhandensein ei
nes solchen Parallelogramms mit Schwenkarm und Hilfsschwenkarm bietet der
Hilfsschwenkarm einen möglichen Ansatzpunkt für die Stützvorrichtung. Diese
Konstruktion geht von der Erkenntnis aus, daß sich der Abstand zwischen
Schwenkarm und Hilfsschwenkarm verändert, wenn das Sägeaggregat hoch oder
runter geschwenkt wird. Folglich kann durch eine zwangsweise Abstandsein
stellung zwischen Schwenkarm und Hilfsschwenkarm letztlich die Höheneinstel
lung des Sägeaggregates bestimmt werden. Ordnet man die Stützvorrichtung hier
an, so gibt das diesen besonderen Effekt. Diese Lehre der Erfindung hat eigen
ständige, unabhängige Bedeutung.
Selbstverständlich läßt sich bei Vorhandensein eines Hilfsschwenkarmes die
Stützvorrichtung auch zwischen Hilfsschwenkarm und Schwenklagerblock anord
nen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer perspektivischen Darstellung eine Sägeeinrichtung der
erfindungsgemäßen Art,
Fig. 2 in einer Draufsicht, schematisch, die Lagerung des Sägeaggrega
tes der Sägeeinrichtung aus Fig. 1,
Fig. 3 in Fig. 2 entsprechender Darstellung ein abgewandeltes Ausfüh
rungsbeispiel einer solchen Sägeeinrichtung und
Fig. 4 die Stützvorrichtung der Sägeeinrichtung aus den Fig. 2 und 3 in
vergrößerter Darstellung, teilweise geschnitten.
Die in Fig. 1 in einer Seitenansicht schematisch dargestellte Sägeeinrich
tung weist zunächst ein Traggestell 1 auf, in dem eine Grundplatte 2 um 180°
wendbar gelagert ist. Die Grundplatte 2 hat auf beiden Seiten jeweils eine
Werkstückauflagefläche 3, nämlich auf einer Seite für eine Kapp- und Geh
rungssägefunktion, wie in Fig. 1 dargestellt, und auf der anderen Seite für
eine Tischsägefunktion. Auf einer Seite ist an der Grundplatte 2 ein Säge
aggregat 4 angebracht. Das Sägeaggregat 4 weist ein Sägeblatt 5 auf, das auf
einer Welle 6 gelagert ist und von einem Antriebsmotor 7 zum Sägen angetrie
ben wird. Das Sägeaggregat 4 kann zunächst gegenüber der Grundplatte 2 um
eine parallel zur Welle 6 des Sägeblattes 5 verlaufende erste Schwenkachse 8
geschwenkt werden. Die Schwenkachse 8 ist Teil eines Schwenklagerblockes 9.
Der Schwenklagerblock 9 seinerseits ist um eine zur ersten Schwenkachse 8
senkrechte, parallel zur Werkstückauflagefläche 3 verlaufende zweite Schwenk
achse 10 schwenkbar. Die zweite Schwenkachse 10 ist im dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel nicht körperlich vorhanden, sondern ist lediglich virtuell als
Zentrum einer Kulissenführung 11 vorhanden. Das Sägeaggregat 4 ist in der
Kappsägeposition zwischen einer von der Grundplatte 2 entfernten Ruhestel
lung und einer der Grundplatte 2 nahen Sägestellung auf und ab schwenkbar.
Die Kappsägeposition ist in Fig. 1 dargestellt. In der bei gegenüber der Kapp
sägeposition gewendeter Grundplatte 2 einstellbaren Tischsägeposition durch
dringt das Sägeblatt 5 die Grundplatte 2 von unten her, das Sägeaggregat 4
befindet sich unter der Grundplatte 2. Dies ist in der Zeichnung nicht dar
gestellt, auch die Fig. 2 und 3 zeigen die Kappsägeposition.
Zwischen dem Sägeaggregat 4 und dem Schwenklagerblock 9 ist eine Stützvor
richtung 12 angeordnet. Diese ist, wie an sich bekannt, als Gewindespindel
bzw. hier genauer gesagt als Gewindeteleskop ausgeführt. Das Sägeaggregat 4
kann durch die Stützvorrichtung 12 in Tischsägeposition in der Sägestellung,
also mit nach oben durch die Grundplatte 2 hindurchragendem Sägeblatt 5 ge
halten werden. In der in den Figuren dargestellten Kappsägeposition ist die
Stützvorrichtung 12 allerdings unwirksam.
Im Stand der Technik befindet sich die Stützvorrichtung 12 auf der vom Sä
geaggregat 4 abgewandten Seite des Schwenklagerblockes 9, die auch dort vor
gesehene Gewindespindel bzw. das auch dort vorgesehene Gewindeteleskop ver
läuft im wesentlichen senkrecht zur Werkstückauflagefläche 3.
In dem dargestellten, erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel gilt nun hin
gegen, daß die Stützvorrichtung 12 an einem Ende 13 in Längsrichtung fest
angebracht ist und daß das andere Ende 14 der Stützvorrichtung 12 in einem
Anschlußblock 15 längsverschiebbar, aber in einer bestimmten Verschiebestel
lung arretierbar, gelagert ist. Wesentlich ist also, daß die Stützvorrich
tung 12 sich in jeder Stellung im wesentlichen an beiden Enden 13, 14 mit
dem jeweiligen lagernden Element verbunden sieht. Sie führt also auch in der
Kappsägeposition beim Auf- und Ab-Schwenken des Sägeaggregats 4 keine un
kontrollierten Bewegungen aus, sondern gleitet nur mit dem entsprechenden
Ende 14 im Anschlußblock 15. Für die Tischsägeposition wird das Sägeaggre
gat 4 in die entsprechende Sägestellung gebracht und die Stützvorrichtung 12
wird in dem Anschlußblock 15 arretiert. Dabei läßt sich nun die Höhe des
Sägeaggregates 4, also die wirksame Schnitthöhe des Sägeblattes 5 durch die
Stützvorrichtung 12 einstellen.
Fig. 4 macht deutlich, daß der Anschlußblock 15 als Gleitführung mit quer
angeordneter Federraste 16 oder Schraubraste ausgeführt ist. Im hier darge
stellten Ausführungsbeispiel erkennt man sehr gut die Federraste 16, zu der
weiter unten noch nähere Details ausgeführt werden.
Aus Fig. 2 und Fig. 3 läßt sich erkennen, daß ein Ende 14 der Stützvorrich
tung 12, insbesondere mit dem Anschlußblock 15, im Inneren des Sägeaggrega
tes 4, nahe der Welle 6 des Sägeblattes 5, angeordnet ist und daß sich die
Stützvorrichtung 12 von dort aus schräg nach hinten oder auch im wesentli
chen horizontal über den Schwenklagerblock 9 hinaus erstreckt und am nach
hinten über den Schwenklagerblock 9 hinausragenden Ende 13 eine Betätigungs
handhabe 16′, insbesondere ein Drehknauf der Gewindespindel, angeordnet ist.
Während in Fig. 2 die Stützvorrichtung 12 zwischen dem Sägeaggregat 4 selbst
und dem Schwenklagerblock 9 angeordnet ist, ist in Fig. 3 noch etwas beson
deres zu erkennen. Für alle Figuren gilt dabei zunächst, daß das Sägeaggre
gat 4 zusätzlich zu einem das Sägeblatt 5 tragenden Schwenkarm 17 noch einen
weiteren, an einer Schutzhaube 18 für das Sägeblatt 5 angreifenden Hilfs
schwenkarm 19 aufweist. Eine derartige Parallelogrammlagerung ist an sich
für Sägeeinrichtungen der in Rede stehenden oder einer ähnlichen Art durch
aus bekannt. Diese Parallelogrammkonstruktion wird nun aber hier in beson
derem Maße genutzt, nämlich bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 dadurch,
daß die Stützvorrichtung 12 zwischen dem Schwenkarm 17 und dem Hilfsschwenk
arm 19 oder zwischen dem Hilfsschwenkarm 19 und dem Schwenklagerblock 9 an
geordnet ist. Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Anschluß
block 15 am Schwenkarm 17 angeordnet, er könnte sich aber, wie gesagt, auch
direkt an dem Schwenklagerblock 9 befinden. Die dargestellte Konstruktion
trägt dazu bei, daß sich die Stützvorrichtung 12 am Sägeaggregat 4 in ei
ner besonders günstigen Lage befindet. Die Betätigungshandhabe 16′ ragt näm
lich im wesentlichen frei nach hinten vom Sägeaggregat 4 ab, sie kann leicht
erfaßt und gedreht werden, wie das für die Höheneinstellung des Sägeaggrega
tes 4 in Tischsägeposition auch erforderlich ist.
Von besonderem Vorteil ist bei dieser Anordnung, daß auch ein Arretierkne
bel für die Schwenklagerung des Schwenklagerblockes 9 selbst zumeist an der
gleichen Stelle bzw. in unmittelbarer Nähe zu finden ist. Die Elemente zur
Höheneinstellung und zur seitlichen Neigungseinstellung des Sägeaggregates 4
befinden sich konstruktiv also nahe beieinander. Bedienungstechnisch ist das
von großem Vorteil.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß der Anordnung der Stützvorrichtung 12
zwischen Schwenkarm 17 und Hilfsschwenkarm 19 bzw. Hilfsschwenkarm 19 und
Schwenklagerblock 9 für sich erfinderische Bedeutung zukommt.
Zu Fig. 4 ist im Detail noch zu erläutern, daß die dort deutlich dargestell
te Stützvorrichtung 12 in Form eines Gewindeteleskops ausgeführt ist. Man er
kennt die als Drehknauf der Gewindespindel konstruierte Betätigungshandha
be 16′, die über einen Gewindeschaft 20 mit dem Lager 21 am Hilfsschwenk
arm 19 gekuppelt ist. Der Anschlußblock 15 trägt eine seitliche Gleitführung 22,
in der hier die Federraste mit einem eigenen Betätigungsknauf 23 gleitend gela
gert ist. Die Federraste 16 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel mit ei
nem seitlichen Zapfen 24 versehen, der in eine Zapfenaufnahme 25 einführ
bar ist, wenn man den Betätigungsknauf 23 um 90° dreht. Dadurch wird die
Federraste 16 in ihrer ausgerasteten Position arretiert. Dann kann die Stütz
vorrichtung 12 in dem Anschlußblock 15 längsverschoben werden. Im übrigen
ist noch eine Druckfeder 26 vorgesehen, die die Stützvorrichtung 12 immer
in die längstmögliche Position zu drücken versucht, so daß eindeutige Aus
gangsverhältnisse gegeben sind.
Claims (5)
1. Sägeeinrichtung mit einem Traggestell (1), einer im Traggestell (1) um
180° wendbar gelagerten Grundplatte (2) mit Werkstückauflageflächen (3) auf
beiden Seiten und mit einem auf einer Seite an der Grundplatte (2) angebrach
ten Sägeaggregat (4) mit einem Sägeblatt (5), wobei das Sägeaggregat (4) ge
genüber der Grundplatte (2) um eine parallel zur Welle (6) des Sägeblattes (5)
verlaufende erste Schwenkachse (8) schwenkbar ist, wobei die Schwenkachse (8)
Teil eines Schwenklagerblockes (9) ist, wobei der Schwenklagerblock (9) sei
nerseits um eine zur ersten Schwenkachse (8) senkrechte, parallel zur Werk
stückauflagefläche (3) verlaufende zweite Schwenkachse (10), die auch ledig
lich virtuell als Zentrum einer Kulissenführung (11) vorhanden sein kann,
schwenkbar ist, wobei das Sägeaggregat (4) in Kappsägeposition zwischen ei
ner von der Grundplatte (2) entfernten Ruhestellung und einer der Grundplat
te (2) nahen Sägestellung auf und ab schwenkbar ist, wobei bei gegenüber
der Kappsägeposition gewendeter Grundplatte (2) einstellbaren Tischsägeposi
tion das Sägeaggregat (4) an die Grundplatte (2) herangeschwenkt ist und mit
dem Sägeblatt (5) die Grundplatte (2) durchdringt und wobei zwischen dem Sä
geaggregat (4) und dem Schwenklagerblock (9) eine Stützvorrichtung (12), ins
besondere eine Gewindespindel oder ein Gewindeteleskop, angeordnet ist und
die Stützvorrichtung (12) das Sägeaggregat (4) in Tischsägeposition in der
Sägestellung hält, jedoch in Kappsägeposition unwirksam ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stützvorrichtung (12) an einem Ende (13) in Längsrichtung
fest angebracht ist und daß das andere Ende (14) der Stützvorrichtung (12)
in einem Anschlußblock (15) längsverschiebbar, aber in einer bestimmten Ver
schiebestellung arretierbar, gelagert ist.
2. Sägeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß
block (15) als Gleitführung mit quer angeordneter Federraste (16) oder Schraub
raste ausgeführt ist.
3. Sägeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Ende (14) der Stützvorrichtung (12), insbesondere mit dem Anschlußblock (15) ,
im Inneren des Sägeaggregates (4), nahe der Welle (6) des Sägeblattes (5),
angeordnet ist und daß sich die Stützvorrichtung (12) von dort aus schräg
nach hinten oder auch im wesentlichen horizontal über den Schwenklager
block (9) hinaus erstreckt und am nach hinten über den Schwenklagerblock (9)
hinausragenden Ende (13) eine Betätigungshandhabe (16′), insbesondere ein
Drehknauf der Gewindespindel, angeordnet ist.
4. Sägeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sägeaggregat (4) zusätzlich zu einem das Sägeblatt (5) tragenden
Schwenkarm (17) noch einen weiteren, an einer Schutzhaube (18) für das Säge
blatt (5) angreifenden Hilfsschwenkarm (19) aufweist, der mit dem Schwenk
arm (17) ein Parallelogramm aufspannt, und daß die Stützvorrichtung (12)
zwischen dem Schwenkarm (17) und dem Hilfsschwenkarm (19) oder zwischen dem
Hilfsschwenkarm (19) und dem Schwenklagerblock (9) angeordnet ist.
5. Sägeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß
block (15) an dem Schwenklagerblock (9) angeordnet ist.
Priority Applications (5)
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| DE19904010456 DE4010456A1 (de) | 1990-03-31 | 1990-03-31 | Saegeeinrichtung mit einer um 180(grad) wendbar gelagerten grundplatte |
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| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: ELEKTRA BECKUM AG, 49716 MEPPEN, DE |
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