DE4009160A1 - Optische messanordnung fuer lichtwellenleiter - Google Patents
Optische messanordnung fuer lichtwellenleiterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine optische Meßanordnung für
Lichtwellenleiter gemäß der Gattung des Hauptanspruchs.
Meßgeräte für die Lichtwellenleitertechnik besitzen im
allgemeinen eine optische Steckerverbindung als
Eingang, wenn das Gerät ein Empfänger ist, oder als
Ausgang, wenn das Gerät einen Sender darstellt. In optischen
Nachrichtenübertragungsstrecken werden ebenfalls
Steckverbindungen verwendet, wobei hier die Kopplung
zweier Lichtwellenleiter eine möglichst geringe
Dämpfung aufweisen soll, um die Verluste auf der
Strecke klein zu halten. Wechselnde Ankopplungen sind
selten, so daß die Reproduzierbarkeit einer solchen
optischen Steckverbindung innerhalb der Nachrichtenübertragungsstrecke
kein wesentliches Kriterium
darstellt.
In der optischen Meßtechnik liegen dagegen die Verhältnisse
anders. Eine geringe optische Übergangsdämpfung
ist zwar wünschenswert, weil sie die Meßdynamik
vergrößert, jedoch wird hier auf eine möglichst gute
Reproduzierbarkeit besonderer Wert gelegt. Zum einen,
weil das extern an das Meßgerät angeschlossene Lichtwellenleiterkabel
häufig gewechselt wird, zum anderen,
weil unterschiedliche optische Fasern an das gleiche
Meßgerät angeschlossen werden. Die Fasern können beispielsweise
bezüglich ihres Kerndurchmessers und ihrer
numerischen Apertur variieren. Selbst im Bereich der
wohl künftig überwiegend verwendeten Einmodenfasern
gibt es unterschiedliche Faserstandards mit beispielsweise
Felddurchmessern von 9 µm und 10 µm.
Weicht nun die geräteinterne Faser beispielsweise bezüglich
ihres Durchmessers von der extern angeschlossenen
Faser ab oder treten in der Steckverbindung Dejustierungen
bezüglich der beiden aufeinandertreffenden
Lichtwellenleiter auf, so ergeben sich Verluste im Bereich
einiger 0,1 dB, so daß eine genau definierte, in
den externen Lichtwellenleiter eingekoppelte Leistung
nicht mehr erreichbar ist. Bei den bekannten optischen
Meßgeräten für Nachrichtenübertragungsstrecken mit
Lichtwellenleitern überwiegen die Steckerübergangsfehler
sämtliche andere Gerätefehleranteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine optische
Meßanordnung mit einem Meßgerät für Lichtwellenleiter
zu schaffen, dessen Meßgeräteanschluß eine möglichst
geringe Empfindlichkeit bezüglich Fehlanpassungen
aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe wird durch die im Hauptanspruch
angegebenen Merkmale erhalten. Durch die bewußte
Fehlanpassung im Bereich des Meßausgangs bzw. Meßeingangs
des Meßgeräts erhält man zwar eine höhere Grunddämpfung
des Faserübergangs am jeweiligen
Meßgeräteanschluß, jedoch wird eine wesentlich bessere
Reproduzierbarkeit erzielt. Dies bedeutet, daß bei Anschluß
unterschiedlicher externer Lichtwellenleiterkabel,
die unterschiedliche Toleranzen aufweisen, nur
verhältnismäßig geringe Meßsignaländerungen entstehen.
Im Bereich der Meßeingänge bzw. Meßausgänge können
prinzipiell folgende vier Fälle auftreten:
Fall A) Der interne Lichtwellenleiter ist als Einmodenfaser
(EMF) ausgebildet, wobei der externe Lichtwellenleiter
ebenfalls als Einmodenfaser ausgebildet ist. In
diesem Fall wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die internen
Feldgrößen größer zu wählen als die Feldgrößen
der externen Faser.
Fall B) Der interne Lichtwellenleiter ist als Mehrmodenfaser
(MMF) ausgebildet, wobei der externe Lichtwellenleiter
ebenfalls als Mehrmodenfaser ausgebildet ist.
In diesem Fall wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die
Feldgrößen intern kleiner zu wählen als die externen
Feldgrößen.
Fall C) Der interne Lichtwellenleiter ist als Einmodenfaser
ausgebildet, wobei der externe Lichtwellenleiter
als Mehrmodenfaser ausgebildet ist. Die internen Feldgrößen
sind in diesem Fall per definitionem kleiner
als die externen Feldgrößen.
Fall D) Der interne Lichtwellenleiter ist als Mehrmodenfaser
ausgebildet, wobei der externe Lichtwellenleiter
als Einmodenfaser ausgebildet ist. In diesem Fall
sind die internen Feldgrößen stets größer als die externen
Feldgrößen.
Als Feldgröße ist im Fall der Einmodenfaser der Feldradius
zu verstehen, wobei im Fall der Mehrmodenfaser der
Kernradius und die numerische Apertur die Feldgrößen
bilden.
In den Fällen A) und B) wird eine bewußte Fehlanpassung
vorgenommen. Wenn im Fall A) der interne Feldradius
größer als der externe Feldradius gewählt wird, bedeutet
dies, daß der Einfluß der Kopplungsunsicherheit von
etwa 0,5 dB auf 0,33 dB bei einer typischen Steckerverbindung
sinkt.
Im Fall B) ist es günstig, den Kernradius und die numerische
Apertur der internen Faser kleiner zu wählen als
die entsprechenden Werte der externen Faser. Werden die
Werte um 30% kleiner gewählt, so kann von einer "70%-Ankopplung"
gesprochen werden, wodurch man den zusätzlichen
Vorteil einer angenäherten Gleichgewichtsanregung
gewinnt. In diesem Fall wird der Einfluß der
Kopplungsunsicherheit von 0,29 dB auf 0,02 dB
reduziert.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Meßanordnung mit einem Meßsender und einem
Meßempfänger,
Fig. 2 den Verlauf der Kopplungsdämpfung von Einmodenfasern
in Abhängigkeit vom Radialversatz für unterschiedliche
Anpassungen,
Fig. 3 Kopplungsdämpfung von Einmodenfasern in Abhängigkeit
von Schwankungen des Feldradius der externen
Faser und
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel mit optisch erweiterten
Feldgrößen.
Die in Fig. 1 dargestellte Meßanordnung besteht aus
einem Meßsender 1, einem Meßempfänger 2 und einem externen
Lichtwellenleiter 3, der über einen Meßausgang 4
und einen Meßeingang 5 an interne Lichtwellenleiter 6,
7 angeschlossen ist. Der Meßsender 1 mit Lichtwellenleiter
6 und der Meßempfänger 2 mit Lichtwellenleiter 7
sind im dargestellten Ausführungsbeispiel zu einem Meßgerät
8 zusammengefaßt, jedoch werden häufig Meßsender
und Meßempfänger an unterschiedlichen Orten als separate
Meßgeräte verwendet.
Der externe Lichtwellenleiter 3 gehört zu einem nicht
näher dargestellten optischen Nachrichtenübertragungssystem
9, welches Verstärker und weitere hier nicht
dargestellte Einrichtungen umfassen kann.
Mit dem Meßgerät 8 kann vom Meßsender 1 ein Meßsignal
über den als Steckverbindung ausgebildeten Meßausgang 4
in den Lichtwellenleiter 3 eingespeist werden. Der Meßempfänger
2 empfängt dieses Meßsignal über den ebenfalls
als Steckverbindung ausgebildeten Meßeingang 5.
Anhand von Pegelabweichungen zwischen gesendetem und
empfangenem Meßsignal wird beispielsweise die Dämpfung
der gesamten Übertragungsstrecke ermittelt. Damit diese
Messungen auch beim Anschluß anderer externer Lichtwellenleiter
reproduzierbar ausgeführt werden können,
sollte an den beiden Steckverbindungen des Meßausgangs
4 und des Meßeingangs 5 möglichst stets die gleiche
Übergangsdämpfung auftreten. Dabei ist es von untergeordneter
Bedeutung, ob diese Grunddämpfung kleiner
oder größer ist, jedoch sollte sie möglichst immer
gleich sein, und zwar unabhängig von dem jeweils angeschlossenen
externen Lichtwellenleiter.
Der Wirkungsgrad einer Verbindung zweier unterschiedlicher
Einmodenfasern beträgt
mit: d = Radialversatz der beiden Fasern
l₁ = Feldradius der geräteinternen Faser,
ω₂ = Feldradius der externen Faser.
ω₂ = Feldradius der externen Faser.
Als Literaturstelle kann hierzu das Fachbuch
"Lichtwellenleiter für die optische
Nachrichtenübertragung", S. Geckeler, Springer-Verlag,
1986, Seite 111, angegeben werden.
Aus der Gleichung (1) erhält man folgende relative Änderung
der Kopplungsdämpfung bei Radialversatz d:
Diese Funktion ist in Fig. 2 graphisch dargestellt.
Die Kurvenschar in Fig. 2 zeigt, daß bei größer gewähltem
k die Empfindlichkeit gegen Radialversatz deutlich
abnimmt. Es erhöht sich jedoch die Empfindlichkeit
gegenüber Schwankungen des Feldradius und der externen
Faser. Eine Modifikation der Gleichung 1 mit Ersatz von ω₂
durch xω₂ liefert folgende relative Pegeländerung bei
Variation des äußeren Feldradius:
Die graphische Darstellung dieser Funktion ist in Fig. 3
für unterschiedliche Werte von k angegeben.
Man erkennt aus Fig. 2, daß die relativen Pegeländerungen
mit steigendem internen Feldradius abnehmen.
Günstig ist es also, den geräteinternen Feldradius groß
zu wählen, wobei die erzielte Verbesserung in erster
Näherung mit dem Quadrat der Feldradienverhältnisse k
ansteigt.
Für typische Stecker betragen die Unsicherheiten ca.
1,5 µm, die sich aus 1 µm Spiel und 0,5 µm Fasersteckerzentrierung
zusammensetzen. Damit erhält man eine
Einfügedämpfung von ca. 0,5 dB. Verdoppelt man den
Feldradius der geräteinternen Faser 6, 7, so wird
k=2, und die Durchgangsdämpfung sinkt auf ca. 0,2 dB.
Allerdings bekommt man in diesem Fall erhebliche Pegeländerungen
durch Schwankungen des Feldradius der externen
Faser (Fig. 3, k=2). Für typische Schwankungen
der Feldradien um 5% erhält man einen Beitrag von ca.
0,25 dB.
Eine Optimierung liegt vor, wenn beide Beiträge, d. h.
die Änderung der Durchgangsdämpfung verursacht durch
Radialversatz und die Feldradienschwankung betragsmäßig
gleich sind. Dann wird bei der üblichen quadratischen
Fehleraddition der Gesamtfehler minimal. Dieser
Fall ist für die angegebenen Abweichungen gerade bei k=2
erreicht; der Gesamtfehler beträgt hier ca. 0,33 dB,
gegenüber 0,5 dB im angepaßten Fall.
Eine Vergrößerung des internen Feldradius kann auch dadurch
erreicht werden, daß zwischen zwei gleiche Fasern
ein Abstand eingebaut wird. Aufgrund der gaußförmigen
Abstrahlcharakteristik einer Einmodenfaser gilt für den
Feldradius als Funktion der Entfernung vom Faserende:
Soll der interne Feldradius also doppelt so groß sein
wie der externe (k=2), erhält man folgende Bedingung:
und daraus den benötigten Abstand z:
Bei einem Feldradius von ω₂=5 µm und einer Wellenlänge
von λ=1,3 µm würde man einen Abstand wählen von:
z′ = 105 µm.
Eine andere Möglichkeit der Strahlaufweitung besteht in
der Verwendung von optischen Abbildungselementen
(Linsen, Taper).
In Fig. 4 ist ein Übergang zwischen einem internen
Lichtwellenleiter 6 und einem externen Lichtwellenleiter
3 dargestellt, bei dem die Faserenden 10, 11 mittels
eines ringförmigen Distanzelements 12 auf Distanz
gehalten werden. Die interne Faser 16 hat den gleichen
Durchmesser wie die externe Faser 13. Am Faserende 10
tritt jedoch das Licht mit einem sich erweiternden
Feldradius aus, dessen Verlauf durch unterbrochene Linien
14 dargestellt ist. Diese optische Vergrößerung
des Feldradius kann auch durch ein optisches Element
erfolgen, welches zwischen die Faserenden eingefügt
wird.
Als Beispiel wird die Kopplung mit einer gebräuchlichen
Telecomfaser untersucht, die eine numerische Apertur
von 0,2 und ein Gradientenindexprofil (50/125 µm)
aufweist.
Der Koppelwirkungsgrad ergibt sich näherungsweise bei
einer derartigen Mehrmodenfaser bei angepaßten Kernradien
a:
mit:
nx = Koppelwirkungsgrad.
Daraus erhält man für die relative Dämpfungsänderung
Die bevorzugte Lösung der Fehlanpassung arbeitet mit
verkleinerten Werten der internen Faserparameter, d. h.
verringerter Fläche im Phasenraumdiagramm. Eine
mögliche, jedoch nicht hierauf beschränkte Dimensionierung
ergibt sich durch Anwendung der
70%-Einkopplung:
mit:
NA₁ = numerische Apertur der internen Faser.
Die geräteinterne Faser ist als Stufenindexfaser
ausgebildet. Somit erhält man für den
Koppelwirkungsgrad:
Für die relative Dämpfungsänderung ergibt sich:
Bei einem Radialversatz von 10% des Kernradius, entsprechend
2,5 µm bei einer 50-µm-Faser, ändern sich die
Dämpfungen wie folgt:
0,29 dB im angepaßten Fall (Stand der Technik),
0,02 dB im Fall der bewußten Fehlanpassung gemäß vorliegender Erfindung.
0,02 dB im Fall der bewußten Fehlanpassung gemäß vorliegender Erfindung.
Die Ausbildung der geräteinternen Faser als Stufenindexfaser
bringt zusätzlich Vorteile bei der Ankopplung
an eine externe Einmodenfaser, die dann allerdings
übererregt wird. Eine Verwendung von nach dem Innenbeschichtungsverfahren
hergestellten Fasern ist dabei jedoch
nicht erstrebenswert, da der zentrale Brechzahleinbruch
genau im Bereich des Kopplungsübergangs zur
Einmodenfaser liegt und sich somit störend auswirkt.
Deshalb wird bei Ankopplung an eine Einmodenfaser eine
interne Stufenindexfaser ohne den zentralen Brechzahleneinbruch
vorgesehen.
Claims (8)
1. Optische Meßanordnung für Lichtwellenleiter mit einem
Meßgerät, an dessen Meßausgang oder Meßeingang ein
externer Lichtwellenleiter mit einem Kernradius r₂ angeschlossen
ist und dessen Meßausgang bzw. Meßeingang
intern über einen internen Lichtwellenleiter mit einem
Meßsender bzw. Meßempfänger verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der
interne Lichtwellenleiter (6; 7) eine gegenüber dem
externen Lichtwellenleiter (3) deutlich abweichende
Feldgröße hat.
2. Meßanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der interne Lichtwellenleiter
(6; 7) als Stufenindexfaser ausgebildet ist.
3. Meßanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem als Einmodenfaser
ausgebildeten externen Lichtwellenleiter (3) der
Felddurchmesser r₂ am jeweiligen Meßausgang (4) oder
Meßeingang (5) in der optischen Übertragungsrichtung
vom größeren Felddurchmesser auf einen kleineren Felddurchmesser
übergeht.
4. Meßanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einem
als Mehrmodenfaser ausgebildeten externen Lichtwellenleiter
(3) die Feldgrößen - Kerndurchmesser und numerische
Apertur - am jeweiligen Meßausgang (4) oder Meßeingang
(5) in der optischen Übertragungsrichtung von
einem kleineren zu einem größeren Wert übergehen.
5. Meßanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß am Meßausgang (4) und/oder Meßeingang (5) die aneinandergrenzenden
internen und externen Lichtwellenleiter
(6, 7; 3) die Feldgrößen Kerndurchmesser
und/oder numerische Apertur um 20% bis 50%, vorzugsweise
um 30% voneinander abweichen.
6. Meßanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der interne Lichtwellenleiter (6; 7) nach dem an
sich bekannten Außenbeschichtungsverfahren hergestellt
ist und somit keinen zentralen Brechzahleinbruch
aufweist.
7. Meßanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein vergrößerter interner Feldradius durch einen
Abstand der Faserenden von internem und externem Lichtwellenleiter
(6, 7; 3) erzeugt wird.
8. Meßanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß am Übergang zwischen internem und externem Lichtwellenleiter
ein abbildendes optisches Element zur
Strahlaufweitung angeordnet ist.
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| DE19904009160 DE4009160C2 (de) | 1990-03-22 | 1990-03-22 | Optisches Meßgerät für eine Mehrmodenfaser |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19904009160 DE4009160C2 (de) | 1990-03-22 | 1990-03-22 | Optisches Meßgerät für eine Mehrmodenfaser |
Publications (2)
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| DE4009160C2 DE4009160C2 (de) | 1993-11-18 |
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ID=6402781
Family Applications (1)
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Families Citing this family (1)
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| ntz Bd. 39(1986)H. 1, S. 28-35 * |
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Also Published As
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