DE4008851A1 - Fahrzeug mit kastenartigem aufbau - Google Patents
Fahrzeug mit kastenartigem aufbauInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug mit
kastenartigem Aufbau, also insbesondere einen
Lastkraftwagen, einen Anhänger, einen Lieferwagen oder
dergleichen Nutzfahrzeug, das einen solchen Aufbau
aufweist.
Aus der DE- OS 24 27 481 ist ein Nutzraumauflieger
bekannt, der sich im zusammengeklappten Zustand auf dem
Dachträger und dem Kofferraumdeckel eines
Personenkraftwagens abstützt und aus miteinander durch
Scharniere verbundenen plattenförmigen Teilen besteht.
Der bekannte Nutzraumauflieger ist jedoch nur für Pkws
geeignet. Auch muß er für jeden Pkw "maßgeschneidert"
hergestellt werden. Ferner ist er im zusammengeklappten
Transportzustand relativ sperrig.
Aufgabe der Erfindung ist es, praktisch für alle
vorhandenen serienmäßigen Fahrzeuge mit kastenartigem
Aufbau einen einfach und schnell aufstellbaren,
wettergeschützten Nutzraum zur Verfügung zu stellen, der
im Transportzustand nur wenig Platz beansprucht.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1
gekennzeichneten Fahrzeug erreicht. In den
Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung wiedergegeben.
Erfindungsgemäß wird also ein sich z. B. an die
Heckseite des Aufbaus des Fahrzeugs sich anschließendes
Zelt bereitgestellt, das aus einem im wesentlichen
waagrechten Dachabschnitt besteht, der sich vom Dach des
Fahrzeuges nach hinten erstreckt, wobei sich vom
Dachabschnitt vorzugsweise mindestens zwei Seitenwände
nach unten zum Boden erstrecken. Der Dachabschnitt kann
auch nach unten oder oben geneigt oder versetzt sein.
Das Zelt bildet einen mobilen, wettergeschützten, durch
eine Tür, vorzugsweise die Hecktür des Kastenaufbaus,
zugänglichen, einfach und schnell auf- und abbaubaren
zusätzlichen Nutzraum, also insbesondere Arbeits-,
Lager- oder Wohnraum. Wenn das Zelt an allen Seiten
geschlossen ist, ist es zugleich bedingt versperrbar.
Der Dachabschnitt ist vorzugsweise viereckig, also
insbesondere rechteckig oder trapezförmig ausgebildet.
Die Seitenwände erstrecken sich vorzugsweise links und
rechts vom Dachabschnitt nach unten. Mit einer dritten
Seitenwand am hinteren Ende kann das Zelt nach allen
Seiten geschlossen sein. Die Breite des Dachabschnitts
entspricht vorzugsweise etwa der Breite des Dachs des
Kastenaufbaus oder sie ist geringfügig kleiner.
In jede Seitenwand ist wenigstens eine aufblas- oder
aufpumpbare Kammer integriert, um Tragelemente für ein
selbständiges Stehen des Zeltes zu bilden. Die aufblas
oder aufpumpbaren Kammern können durch eine
doppelwandige Ausbildung der Seitenabschnitte gebildet
werden.
Vorzugsweise sind die Kammern jedoch als aufblas- oder
aufpumpbare Wülste ausgebildet. Dabei ist vorzugsweise
mindestens ein Wulst an jedem Seitenteil vorgesehen, der
sich vom Boden zum Dachabschnitt erstreckt, und zwar
vorzugsweise an der hinteren Kante jedes Seitenteils.
Ein weiterer aufblas- oder aufpumpbarer Wulst kann an
der dem Fahrzeug zugewandten Kante in jedes Seitenteil
integriert sein. Jedoch sind dort, zumindest solange der
Dachabschnitt mit der Zeltaufnahmeeinrichtung am Dach
des Kastenaufbaus verbunden ist, die Seitenteile am
Dachabschnitt aufgehängt, so daß das Aufblasen bzw.
Aufpumpen der weiteren Wülste nur beim vom Fahrzeug
gelösten Zelt erforderlich sein kann.
Damit der Dachabschnitt nicht nach unten durchhängt,
kann er gleichfalls doppelwandig und damit aufblas- bzw.
aufpumpbar ausgebildet sein. Dabei kann er auch nur
einen aufblas- oder aufpumpbaren Wulst aufweisen, der
dann vorzugsweise an der hinteren Kante des
Dachabschnitts vorgesehen ist, sowie ggf. einen weiteren
aufblas- oder aufpumpbaren Wulst an der vorderen Kante.
Damit wird zumindest ein Flachdach erreicht. Um den
Dachabschnitt für einen besseren Wasserabfluß zu wölben,
ist es vorteilhaft, eine Spanneinrichtung unter dem
Dachabschnitt vorzusehen, mit der die einander
gegenüberliegenden Seitenkanten des Dachabschnitts
aufeinanderzu gezogen werden.
Damit das Zelt in Längsrichtung stabil ist, können im
Dachabschnitt und/oder in die Seitenwände weitere
aufblas- oder aufpumpbare Wülste integriert sein, die
sich in Längsrichtung erstrecken. Das heißt, das Zelt
wird allgemein in jenen Bereichen doppelwandig
ausgebildet, um aufblas- bzw. aufpumpbare Tragelemente
in Form von Kantenversteifungen, Steher,
Querverstrebungen usw. zu bilden, die für ein
selbständiges Stehen des Zeltes erforderlich sind.
Ferner können Stützen vorgesehen sein, die die aufblas
bzw. aufpumpbaren Kammern ergänzen.
Auch können einige Kammern (z. B. im Dachabschnitt)
aufblas- und andere (z. B. in den Seitenwänden)
aufpumpbar ein.
Das Aufblasen der Kammern bzw. Wülste kann durch eine
beispielsweise elektrisch angetriebene Luftpumpe oder
durch die Aufpuffgase des Kraftfahrzeuges erfolgen. Zum
Aufpumpen kann eine Hydraulikpumpe vorgesehen sein.
Durch den mit einer Hydraulikflüssigkeit erreichbaren
hohen Druck können die aufpumpbaren Kammern kleiner
dimensioniert werden als aufblasbare Kammern.
Zwischen den Wülsten kann sich eine ggf.
lichtdurchlässige Folie erstrecken.
Die Zeltaufnahmeeinrichtung kann beispielsweise ein
Behälter sein, in den das zusammengelegte Zelt gelegt
wird. Vorzugsweise ist die Zeltaufnahmeeinrichtung
jedoch eine Aufwickelwelle, die auf oder unter dem Dach
vorzugsweise an der Heckseite des kastenartigen Aufbaus
des Fahrzeugs befestigt ist und sich in
Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Die Aufwickelwelle kann
sich im Transportzustand auch in Längsrichtung des
Fahrzeugs erstrecken und mit ihrem hinteren Ende an der
Heckseite des Dachs des Aufbaus um eine senkrechte Achse
drehbar angelenkt sein. Sie kann damit in
Fahrzeugquerrichtung verschwenkt werden, um das dann
relativ breite Zelt nach hinten abwickeln zu können.
Falls das Zelt vom Fahrzeug getrennt werden soll, muß
die Stützfunktion des Kastenaufbaus für das Zelt
beispielsweise durch die erwähnten aufblas- bzw.
aufpumpbaren Kammern an der Seite des Zeltes ersetzt
werden, an der es mit dem Fahrzeug verbunden war. Auch
ist dann ein Wulst im Dachabschnitt an dieser Seite
erforderlich.
Mit dem erfindungsgemäßen Fahrzeug können Montage- oder
Reparaturarbeiten bei Bedarf, auch wenn sie einen
größeren Arbeitsplatz beanspruchen, außerhalb der
Werkstätte an Ort und Stelle, schneller und durch den
Wegfall von z. B. Transportkosten usw. auch
kostengünstiger ausgeführt werden. Montagefahrzeuge
können, da sie keinen Arbeitsraum mehr mitführen müssen,
kleiner dimensioniert werden, bzw. es steht mehr, auch
versperrbarer Lagerraum für Materialien zur Verfügung.
Das Zelt kann, wenn es lösbar vom Fahrzeug ausgeführt
ist, auch nur bei Bedarf mitgenommen werden. Das heißt,
das Zelt kann auch selbständig eingesetzt werden. Es muß
daher, wenn es länger an einem Standort verwendet werden
soll, bei einer zwischenzeitlichen Verwendung des
Fahrzeugs nicht mehr auf- und abgebaut werden. Falls es
an einem Anhänger montiert ist, kann das Zelt
selbstverständlich ebenfalls getrennt vom Zugfahrzeug
eingesetzt werden.
Auch ist das Zelt, je nach dem wie weit es von der
Aufwickelwelle abgewickelt wird, in seiner Größe
variierbar. Die Seitenteile sind dann vorzugsweise in
einzeln auf den Dachabschnitt klappbare Segmente
unterteilt.
Nachstehend ist eine Ausführungsform der Erfindung
anhand der Zeichnung näher beschrieben. Darin zeigen
jeweils schematisch:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Lkw mit aufgebauten
Zelt;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Zeltes nach
Fig. 1;
Fig. 3 die Heckansicht des Lkw und
Fig. 4 die Draufsicht auf das Zelt beim Abbau.
Gemäß Fig. 1 weist ein Lkw 1 einen Kastenaufbau 2 auf,
von dessen Heckseite sich ein Zelt 3 nach hinten
erstreckt.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist das Zelt 3 einen im
wesentlichen rechteckigen Dachabschnitt 4 auf, der vom
Dach 5 des Kastenaufbaus 2 nach hinten verläuft, ferner
zwei Seitenwände 7, 8, die sich von den Längskanten des
Dachabschnitts 4 bis zum Boden 9 erstrecken.
Der Dachabschnitt 4 weist eine Breite auf, die der
Breite der Heckwand 6 des Kastenaufbaus entspricht, so
daß die mit dem Kastenaufbau 2 bündig abschließenden
Seitenwände 7, 8 mit den Seitenwänden des Kastenaufbaus 2
fluchten. Die Heckwand 6 ist mit einer Tür mit zwei
Türflügeln versehen (Fig. 3).
Der Dachabschnitt 4 besteht aus einer doppelwandigen
Folie, deren beide Wände 10,11 eine Kammer einschließen,
die aufgeblasen oder aufgepumpt ist.
In die Seitenwände 7, 8 sind, wie für die Seitenwand 7 in
Fig. 3 gezeigt, an der hinteren Kante und an der
vorderen Kante jeweils aufgeblasene oder aufgepumpte
Kammern 12, 13 vorgesehen, die sich vom Boden 9 bis zum
Dachabschnitt 4 erstrecken.
Ferner sind an der oberen Kante und der unteren Kante in
jeder Seitenwand 7, 8, wie für die Seitenwand 7 in Fig. 3
gezeigt, Kammern 14, 15 vorgesehen, die sich in
Längsrichtung des Zeltes 3 erstrecken.
Die Kammern 12 bis 15 können auch miteinander verbunden
sein, so daß sich ein Rahmen ergibt, durch den die
Seitenwände 7, 8 gespannt und abgestützt werden. Zwischen
den Kammern 12 bis 15, also in dem Rahmen, ist eine
Folie 16 angeordnet.
Um dem Dachabschnitt 4 eine Wölbung zu verleihen, ist
unter dem Dachabschnitt eine Spanneinrichtung
vorgesehen, beispielsweise ein Seil 17, mit dem die
einander gegenüberliegenden Längskanten des
Dachabschnitts 4 abgespannt, also aufeinanderzu gezogen
sind.
Zur Aufnahme des abgebauten Zeltes ist auf dem Dach 5
des Kastenaufbaus 2 des Lkw an der Heckseite eine
Aufwickelrolle oder eine -welle 18 vorgesehen, die sich
in Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Zum Aufwickeln des
Zeltes auf die Aufwickelwelle 18 werden nach dem
Entleeren der Kammern 12 bis 15 in den
Seitenwanden 7, 8 und der Kammer zwischen der Doppelwand 10, 11 im
Dachabschnitt 4 sowie dem Lösen der Spanneinrichtung 17 die
Seitenwände 7, 8 auf den Dachabschnitt 4 geklappt, wie durch die
Pfeile 19, 20 in Fig. 4 dargestellt, wonach durch Drehen der
Aufwickelwelle 18 das Zelt zu einem Wickel auf der
Aufwickelwelle 18 aufgewickelt wird. Der Dachabschnitt 4 ist
dazu mit seiner Vorderkante direkt oder über einen
Übergangsabschnitt an der Aufwickelwelle 18 befestigt. Die
Aufwickelwelle 18 mit aufgewickeltem Zelt wird durch einen
Spoiler 21 auf dem Dach 5 des Kastenaufbaus 2 abgedeckt.
Claims (13)
1. Fahrzeug mit einem kastenartigen Aufbau,
gekennzeichnet durch ein Zelt (3) mit einem sich vom
Dach (5) zumindest an einer Seite des Aufbaus (2)
erstreckenden Dachabschnitt (4) und einer sich von
mindestens einer Seite des Dachabschnitts (4) zum Boden
(9) erstreckenden Seitenwand (7, 8), die mit wenigstens
einer aufblas- oder aufpumpbaren Kammer zum
selbsttätigen Stehen des Zeltes (3) versehen ist, sowie
mit einer Zeltaufnahmeeinrichtung am Aufbau (2), die das
Zelt (3) bei luftentleerter Kammer aufnimmt.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zeltaufnahmeeinrichtung am Dach
(5) des Aufbaus (2) angeordnet ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zeltaufnahmeeinrichtung das Zelt
(3) bei auf den Dachabschnitt (4) geklappter Seitenwand
(7, 8) aufnimmt.
4. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der Dachabschnitt (4)
von der Heckseite des Aufbaus (2) nach hinten erstreckt.
5. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Dachabschnitt (4) mit
der Zeltaufnahmeeinrichtung bei aufgestelltem Zelt (3)
verbunden ist.
6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dachabschnitt (4) mit der
Zeltaufnahmeeinrichtung lösbar verbunden ist.
7. Fahrzeug nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Seitenwand (7, 8) mindestens eine sich vom Boden (9) zum
Dachabschnitt (4) erstreckende aufblasbare oder
aufpumpbare Kammer (12, 13) vorgesehen ist.
8. Fahrzeug nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dachabschnitt (4) rechteckig ausgebildet ist.
9. Fahrzeug nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zeltaufnahmeeinrichtung durch eine Aufwickelwelle (18)
gebildet wird, auf die das Zelt (3) bei auf den
Dachabschnitt (4) geklappter Seitenwand (7, 8)
aufwickelbar ist.
10. Fahrzeug nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die sich vom
Boden (9) zum Dachabschnitt (4) erstreckende aufblas
oder aufpumpbare Kammer (12) an der vom Fahrzeug
abgewandten Kante der Seitenwand (7, 8) angeordnet ist.
11. Fahrzeug nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei
Seitenwände (7, 8) vorgesehen sind und zumindest eine
sich von einer zur anderen Seitenwand (7, 8) erstreckende
aufblas- oder aufpumpbare Kammer (10, 11) im
Dachabschnitt (4) vorgesehen ist.
12.Fahrzeug nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Spanneinrichtung (17) unter dem
Dachabschnitt (4) vorgesehen ist, mit der einander
gegenüberliegende Seitenkanten des Dachabschnitts (4)
gegenseitig abspannbar sind.
13. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine sich in
Längsrichtung des Zeltes (3) erstreckende aufblas- oder
aufpumpbare Kammer (14, 15; 10, 11) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
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| DE19904008851 DE4008851C2 (de) | 1990-03-20 | 1990-03-20 | Fahrzeug mit kastenartigem Aufbau |
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| DE4008851C2 DE4008851C2 (de) | 1994-02-17 |
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ID=6402596
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