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DE4008851A1 - Fahrzeug mit kastenartigem aufbau - Google Patents

Fahrzeug mit kastenartigem aufbau

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DE4008851A1
DE4008851A1 DE19904008851 DE4008851A DE4008851A1 DE 4008851 A1 DE4008851 A1 DE 4008851A1 DE 19904008851 DE19904008851 DE 19904008851 DE 4008851 A DE4008851 A DE 4008851A DE 4008851 A1 DE4008851 A1 DE 4008851A1
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DE
Germany
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tent
roof section
roof
vehicle according
inflatable
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DE19904008851
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Gerald Rankl
Gerhard Haubenwallner
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H15/00Tents or canopies, in general
    • E04H15/02Tents combined or specially associated with other devices
    • E04H15/06Tents at least partially supported by vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • B60P3/42Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects convertible from one use to a different one

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Fahrzeug mit kastenartigem Aufbau, also insbesondere einen Lastkraftwagen, einen Anhänger, einen Lieferwagen oder dergleichen Nutzfahrzeug, das einen solchen Aufbau aufweist.
Aus der DE- OS 24 27 481 ist ein Nutzraumauflieger bekannt, der sich im zusammengeklappten Zustand auf dem Dachträger und dem Kofferraumdeckel eines Personenkraftwagens abstützt und aus miteinander durch Scharniere verbundenen plattenförmigen Teilen besteht. Der bekannte Nutzraumauflieger ist jedoch nur für Pkws geeignet. Auch muß er für jeden Pkw "maßgeschneidert" hergestellt werden. Ferner ist er im zusammengeklappten Transportzustand relativ sperrig.
Aufgabe der Erfindung ist es, praktisch für alle vorhandenen serienmäßigen Fahrzeuge mit kastenartigem Aufbau einen einfach und schnell aufstellbaren, wettergeschützten Nutzraum zur Verfügung zu stellen, der im Transportzustand nur wenig Platz beansprucht.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 gekennzeichneten Fahrzeug erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
Erfindungsgemäß wird also ein sich z. B. an die Heckseite des Aufbaus des Fahrzeugs sich anschließendes Zelt bereitgestellt, das aus einem im wesentlichen waagrechten Dachabschnitt besteht, der sich vom Dach des Fahrzeuges nach hinten erstreckt, wobei sich vom Dachabschnitt vorzugsweise mindestens zwei Seitenwände nach unten zum Boden erstrecken. Der Dachabschnitt kann auch nach unten oder oben geneigt oder versetzt sein.
Das Zelt bildet einen mobilen, wettergeschützten, durch eine Tür, vorzugsweise die Hecktür des Kastenaufbaus, zugänglichen, einfach und schnell auf- und abbaubaren zusätzlichen Nutzraum, also insbesondere Arbeits-, Lager- oder Wohnraum. Wenn das Zelt an allen Seiten geschlossen ist, ist es zugleich bedingt versperrbar.
Der Dachabschnitt ist vorzugsweise viereckig, also insbesondere rechteckig oder trapezförmig ausgebildet. Die Seitenwände erstrecken sich vorzugsweise links und rechts vom Dachabschnitt nach unten. Mit einer dritten Seitenwand am hinteren Ende kann das Zelt nach allen Seiten geschlossen sein. Die Breite des Dachabschnitts entspricht vorzugsweise etwa der Breite des Dachs des Kastenaufbaus oder sie ist geringfügig kleiner.
In jede Seitenwand ist wenigstens eine aufblas- oder aufpumpbare Kammer integriert, um Tragelemente für ein selbständiges Stehen des Zeltes zu bilden. Die aufblas­ oder aufpumpbaren Kammern können durch eine doppelwandige Ausbildung der Seitenabschnitte gebildet werden.
Vorzugsweise sind die Kammern jedoch als aufblas- oder aufpumpbare Wülste ausgebildet. Dabei ist vorzugsweise mindestens ein Wulst an jedem Seitenteil vorgesehen, der sich vom Boden zum Dachabschnitt erstreckt, und zwar vorzugsweise an der hinteren Kante jedes Seitenteils.
Ein weiterer aufblas- oder aufpumpbarer Wulst kann an der dem Fahrzeug zugewandten Kante in jedes Seitenteil integriert sein. Jedoch sind dort, zumindest solange der Dachabschnitt mit der Zeltaufnahmeeinrichtung am Dach des Kastenaufbaus verbunden ist, die Seitenteile am Dachabschnitt aufgehängt, so daß das Aufblasen bzw. Aufpumpen der weiteren Wülste nur beim vom Fahrzeug gelösten Zelt erforderlich sein kann.
Damit der Dachabschnitt nicht nach unten durchhängt, kann er gleichfalls doppelwandig und damit aufblas- bzw. aufpumpbar ausgebildet sein. Dabei kann er auch nur einen aufblas- oder aufpumpbaren Wulst aufweisen, der dann vorzugsweise an der hinteren Kante des Dachabschnitts vorgesehen ist, sowie ggf. einen weiteren aufblas- oder aufpumpbaren Wulst an der vorderen Kante. Damit wird zumindest ein Flachdach erreicht. Um den Dachabschnitt für einen besseren Wasserabfluß zu wölben, ist es vorteilhaft, eine Spanneinrichtung unter dem Dachabschnitt vorzusehen, mit der die einander gegenüberliegenden Seitenkanten des Dachabschnitts aufeinanderzu gezogen werden.
Damit das Zelt in Längsrichtung stabil ist, können im Dachabschnitt und/oder in die Seitenwände weitere aufblas- oder aufpumpbare Wülste integriert sein, die sich in Längsrichtung erstrecken. Das heißt, das Zelt wird allgemein in jenen Bereichen doppelwandig ausgebildet, um aufblas- bzw. aufpumpbare Tragelemente in Form von Kantenversteifungen, Steher, Querverstrebungen usw. zu bilden, die für ein selbständiges Stehen des Zeltes erforderlich sind. Ferner können Stützen vorgesehen sein, die die aufblas­ bzw. aufpumpbaren Kammern ergänzen.
Auch können einige Kammern (z. B. im Dachabschnitt) aufblas- und andere (z. B. in den Seitenwänden) aufpumpbar ein.
Das Aufblasen der Kammern bzw. Wülste kann durch eine beispielsweise elektrisch angetriebene Luftpumpe oder durch die Aufpuffgase des Kraftfahrzeuges erfolgen. Zum Aufpumpen kann eine Hydraulikpumpe vorgesehen sein. Durch den mit einer Hydraulikflüssigkeit erreichbaren hohen Druck können die aufpumpbaren Kammern kleiner dimensioniert werden als aufblasbare Kammern.
Zwischen den Wülsten kann sich eine ggf. lichtdurchlässige Folie erstrecken.
Die Zeltaufnahmeeinrichtung kann beispielsweise ein Behälter sein, in den das zusammengelegte Zelt gelegt wird. Vorzugsweise ist die Zeltaufnahmeeinrichtung jedoch eine Aufwickelwelle, die auf oder unter dem Dach vorzugsweise an der Heckseite des kastenartigen Aufbaus des Fahrzeugs befestigt ist und sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Die Aufwickelwelle kann sich im Transportzustand auch in Längsrichtung des Fahrzeugs erstrecken und mit ihrem hinteren Ende an der Heckseite des Dachs des Aufbaus um eine senkrechte Achse drehbar angelenkt sein. Sie kann damit in Fahrzeugquerrichtung verschwenkt werden, um das dann relativ breite Zelt nach hinten abwickeln zu können.
Falls das Zelt vom Fahrzeug getrennt werden soll, muß die Stützfunktion des Kastenaufbaus für das Zelt beispielsweise durch die erwähnten aufblas- bzw. aufpumpbaren Kammern an der Seite des Zeltes ersetzt werden, an der es mit dem Fahrzeug verbunden war. Auch ist dann ein Wulst im Dachabschnitt an dieser Seite erforderlich.
Mit dem erfindungsgemäßen Fahrzeug können Montage- oder Reparaturarbeiten bei Bedarf, auch wenn sie einen größeren Arbeitsplatz beanspruchen, außerhalb der Werkstätte an Ort und Stelle, schneller und durch den Wegfall von z. B. Transportkosten usw. auch kostengünstiger ausgeführt werden. Montagefahrzeuge können, da sie keinen Arbeitsraum mehr mitführen müssen, kleiner dimensioniert werden, bzw. es steht mehr, auch versperrbarer Lagerraum für Materialien zur Verfügung. Das Zelt kann, wenn es lösbar vom Fahrzeug ausgeführt ist, auch nur bei Bedarf mitgenommen werden. Das heißt, das Zelt kann auch selbständig eingesetzt werden. Es muß daher, wenn es länger an einem Standort verwendet werden soll, bei einer zwischenzeitlichen Verwendung des Fahrzeugs nicht mehr auf- und abgebaut werden. Falls es an einem Anhänger montiert ist, kann das Zelt selbstverständlich ebenfalls getrennt vom Zugfahrzeug eingesetzt werden.
Auch ist das Zelt, je nach dem wie weit es von der Aufwickelwelle abgewickelt wird, in seiner Größe variierbar. Die Seitenteile sind dann vorzugsweise in einzeln auf den Dachabschnitt klappbare Segmente unterteilt.
Nachstehend ist eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Darin zeigen jeweils schematisch:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Lkw mit aufgebauten Zelt;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Zeltes nach Fig. 1;
Fig. 3 die Heckansicht des Lkw und
Fig. 4 die Draufsicht auf das Zelt beim Abbau.
Gemäß Fig. 1 weist ein Lkw 1 einen Kastenaufbau 2 auf, von dessen Heckseite sich ein Zelt 3 nach hinten erstreckt.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, weist das Zelt 3 einen im wesentlichen rechteckigen Dachabschnitt 4 auf, der vom Dach 5 des Kastenaufbaus 2 nach hinten verläuft, ferner zwei Seitenwände 7, 8, die sich von den Längskanten des Dachabschnitts 4 bis zum Boden 9 erstrecken.
Der Dachabschnitt 4 weist eine Breite auf, die der Breite der Heckwand 6 des Kastenaufbaus entspricht, so daß die mit dem Kastenaufbau 2 bündig abschließenden Seitenwände 7, 8 mit den Seitenwänden des Kastenaufbaus 2 fluchten. Die Heckwand 6 ist mit einer Tür mit zwei Türflügeln versehen (Fig. 3).
Der Dachabschnitt 4 besteht aus einer doppelwandigen Folie, deren beide Wände 10,11 eine Kammer einschließen, die aufgeblasen oder aufgepumpt ist.
In die Seitenwände 7, 8 sind, wie für die Seitenwand 7 in Fig. 3 gezeigt, an der hinteren Kante und an der vorderen Kante jeweils aufgeblasene oder aufgepumpte Kammern 12, 13 vorgesehen, die sich vom Boden 9 bis zum Dachabschnitt 4 erstrecken.
Ferner sind an der oberen Kante und der unteren Kante in jeder Seitenwand 7, 8, wie für die Seitenwand 7 in Fig. 3 gezeigt, Kammern 14, 15 vorgesehen, die sich in Längsrichtung des Zeltes 3 erstrecken.
Die Kammern 12 bis 15 können auch miteinander verbunden sein, so daß sich ein Rahmen ergibt, durch den die Seitenwände 7, 8 gespannt und abgestützt werden. Zwischen den Kammern 12 bis 15, also in dem Rahmen, ist eine Folie 16 angeordnet.
Um dem Dachabschnitt 4 eine Wölbung zu verleihen, ist unter dem Dachabschnitt eine Spanneinrichtung vorgesehen, beispielsweise ein Seil 17, mit dem die einander gegenüberliegenden Längskanten des Dachabschnitts 4 abgespannt, also aufeinanderzu gezogen sind.
Zur Aufnahme des abgebauten Zeltes ist auf dem Dach 5 des Kastenaufbaus 2 des Lkw an der Heckseite eine Aufwickelrolle oder eine -welle 18 vorgesehen, die sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Zum Aufwickeln des Zeltes auf die Aufwickelwelle 18 werden nach dem Entleeren der Kammern 12 bis 15 in den Seitenwanden 7, 8 und der Kammer zwischen der Doppelwand 10, 11 im Dachabschnitt 4 sowie dem Lösen der Spanneinrichtung 17 die Seitenwände 7, 8 auf den Dachabschnitt 4 geklappt, wie durch die Pfeile 19, 20 in Fig. 4 dargestellt, wonach durch Drehen der Aufwickelwelle 18 das Zelt zu einem Wickel auf der Aufwickelwelle 18 aufgewickelt wird. Der Dachabschnitt 4 ist dazu mit seiner Vorderkante direkt oder über einen Übergangsabschnitt an der Aufwickelwelle 18 befestigt. Die Aufwickelwelle 18 mit aufgewickeltem Zelt wird durch einen Spoiler 21 auf dem Dach 5 des Kastenaufbaus 2 abgedeckt.

Claims (13)

1. Fahrzeug mit einem kastenartigen Aufbau, gekennzeichnet durch ein Zelt (3) mit einem sich vom Dach (5) zumindest an einer Seite des Aufbaus (2) erstreckenden Dachabschnitt (4) und einer sich von mindestens einer Seite des Dachabschnitts (4) zum Boden (9) erstreckenden Seitenwand (7, 8), die mit wenigstens einer aufblas- oder aufpumpbaren Kammer zum selbsttätigen Stehen des Zeltes (3) versehen ist, sowie mit einer Zeltaufnahmeeinrichtung am Aufbau (2), die das Zelt (3) bei luftentleerter Kammer aufnimmt.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeltaufnahmeeinrichtung am Dach (5) des Aufbaus (2) angeordnet ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeltaufnahmeeinrichtung das Zelt (3) bei auf den Dachabschnitt (4) geklappter Seitenwand (7, 8) aufnimmt.
4. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Dachabschnitt (4) von der Heckseite des Aufbaus (2) nach hinten erstreckt.
5. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachabschnitt (4) mit der Zeltaufnahmeeinrichtung bei aufgestelltem Zelt (3) verbunden ist.
6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachabschnitt (4) mit der Zeltaufnahmeeinrichtung lösbar verbunden ist.
7. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Seitenwand (7, 8) mindestens eine sich vom Boden (9) zum Dachabschnitt (4) erstreckende aufblasbare oder aufpumpbare Kammer (12, 13) vorgesehen ist.
8. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachabschnitt (4) rechteckig ausgebildet ist.
9. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeltaufnahmeeinrichtung durch eine Aufwickelwelle (18) gebildet wird, auf die das Zelt (3) bei auf den Dachabschnitt (4) geklappter Seitenwand (7, 8) aufwickelbar ist.
10. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die sich vom Boden (9) zum Dachabschnitt (4) erstreckende aufblas­ oder aufpumpbare Kammer (12) an der vom Fahrzeug abgewandten Kante der Seitenwand (7, 8) angeordnet ist.
11. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Seitenwände (7, 8) vorgesehen sind und zumindest eine sich von einer zur anderen Seitenwand (7, 8) erstreckende aufblas- oder aufpumpbare Kammer (10, 11) im Dachabschnitt (4) vorgesehen ist.
12.Fahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Spanneinrichtung (17) unter dem Dachabschnitt (4) vorgesehen ist, mit der einander gegenüberliegende Seitenkanten des Dachabschnitts (4) gegenseitig abspannbar sind.
13. Fahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine sich in Längsrichtung des Zeltes (3) erstreckende aufblas- oder aufpumpbare Kammer (14, 15; 10, 11) vorgesehen ist.
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