DE4008706C2 - Radaufhängung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
Radaufhängung für KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für Kraftfahrzeuge,
mit einem Verbundlenker mit Radträger sowie mit einem Radlager
träger, der mit dem Radträger verschraubt ist, wobei zwischen
dem Radträger und dem Radlagerträger eine metallische Träger
platte angeordnet ist, die mit dem Radträger verschweißt ist
(US 41 65 099).
Bei der Fertigung von derartigen Verbundlenker-Hinterachsen ist es üblich,
als Bearbeitungszugabe Trägerplatten aus Stahl an die Radträger
anzuschweißen. Je nach Schweißtoleranz der Hinterachsspur, die
beim Einschweißen von Torsionsprofilen entsteht, erfolgt bei der
nachfolgenden Bearbeitung von Sturz und Vorspur auf einer
Transfermaschine eine Spanabnahme über die gesamte Plattenflä
che, was einen entsprechend hohen Energieaufwand beim Zerspanen
sowie einen großen Materialabfall bedingt. Abgesehen hiervon
sind die Trägerplatten zum Verbinden von Radträger und Radlager
träger mit Bohrungen zu versehen, so daß es anschließend
erforderlich ist, die Trägerplatten im Bereich der Bohrungen zu
entgraten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Radaufhängung
der genannten Art so weiter zu bilden, daß der Energieaufwand
beim Zerspanen der Trägerplatte sowie der damit einhergehende
Materialabfall wesentlich reduziert werden kann und auch, sofern
die Trägerplatte mit Bohrungen versehen ist, deren Nachbearbei
tung entfallen kann.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Radaufhängung der genannten
Art dadurch, daß die Trägerplatte auf ihrer dem Radlagerträger
zugewandten Seite mit mehreren Vorsprüngen versehen ist, an
denen der Radlagerträger anliegt. Die Erfindung beruht auf der
Erkenntnis, daß die Vorsprünge eine ausreichende Anlage für die
Befestigung der Radlagerung sicherstellen und daß es zum
Ausgleich der Toleranzen ausreicht, nur die Vorsprünge spanend
zu bearbeiten. Es kann damit von einer Trägerplatte geringerer
Ausgangsplattendicke ausgegangen werden, die auf ihrer dem
Radlagerträger zugewandten Seite mit den mehreren Vorsprüngen
versehen ist. Die Gesamtdicke der in ihrer Dicke reduzierten
Trägerplatte mit den Vorsprüngen entspricht dabei der Gesamtdic
ke der bisher Verwendung findenden Trägerplatte.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Vorsprünge durch Pressen, insbesondere
Kaltfließpressen der eben ausgebildeten Metallplatte erzeugt
werden. Ausgangsmaterial ist damit die ebene Metallplatte
reduzierter Dicke, die nach dem Preßvorgang die Vorsprünge
aufweist und entsprechend den Vorsprüngen auf der diesen
abgwandten Seite der Platte Vertiefungen.
In aller Regel wird davon auszugehen sein, daß die Metallplatte
Bohrungen für Schrauben aufweist, die der Befestigung des
Radlagerträgers am Radlager dienen. In diesem Fall wird es als
vorteilhaft angesehen, wenn die Vorsprünge die Bohrungen
teilweise umschließen. Es ist hierdurch sichergestellt, daß beim
Verbinden von Radträger und Radlagerträger keine nennenswerten
Biegekräfte in den Radlagerträger eingeleitet werden. Eine
bevorzugte Ausbildung sieht vor, daß jede in die Trägerplatte
eingebrachte Bohrung von zwei, im wesentlichen diametral
angeordneten Vorsprüngen teilweise umschlossen ist, womit die im
Bereich jeder Bohrung auftretenden Kräfte weitgehend gleichmäßig
in die Vorsprünge eingeleitet werden. Darüber hinaus ist
anzustreben, daß der jeweilige Vorsprung beabstandet zu der
zugeordneten Bohrung angeordnet ist. Der wesentliche Vorteil
dieser Gestaltung ist darin zu sehen, daß die beim Bohren der
Trägerplatte auftretenden Bohrgrate nicht entfernt werden
müssen, da die beabstandet zu den Bohrungen angeordneten
Vorsprünge über das Niveau der Bohrgrate ragen und damit diese
nicht nachteilig wirken können. Als besonders vorteilhaft wird
es angesehen, wenn der jeweilige Vorsprung nicht nur beabstandet
zu der zugeordneten Bohrung angeordnet ist, sondern darüber
hinaus auch auf seiner der Bohrung zugewandten Seite eine
konzentrisch zu dieser verlaufende Wölbung aufweist.
Eine spezifische Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß
die Trägerplatte eine annähernd zentrische Ausnehmung aufweist
und die Bohrungen im wesentlichen diametral zur Ausnehmung
angeordnet sind. Die Form der Trägerplatte kann beliebig sein,
sie ist insbesondere rechteckig bzw. geringfügig parallelogramm
förmig ausgebildet.
Die Trägerplatte selbst, wobei diese in ihrer gepreßten Variante
einteilig ausgebildet ist und die Vorsprünge umfaßt, besteht
vorteilhaft aus Stahl. Die Höhe der Vorsprünge sollte etwa ein
drittel bis ein halb so groß sein wie die Höhe der Trägerplatte.
Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß der Radlagerträ
ger unmittelbar mit den Vorsprüngen der Trägerplatte in Anlage
gelangt, sondern es ist auch denkbar, zwischen dem Radlagerträ
ger und der Trägerplatte weitere radrelevante Bauteile anzuord
nen, beispielsweise einen Bremsträgerflansch einer Trommelbrem
se. Entscheidend ist im erfindungsgemäßen Sinne, daß die
Trägerplatte nicht als gleichmäßige Wandstärke aufweisendes
Bauteil gestaltet ist, sondern Vorsprünge zur Anlage eines
benachbarten Bauteiles aufweist und zum Toleranzausgleich nur
noch diese Vorsprünge bearbeitet werden müssen, nicht jedoch die
ganze zugewandte Oberfläche der Trägerplatte.
In den Figuren ist die Erfindung an einer Ausführungsform
beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein.
Es stellt dar:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Seite einer PKW-Verbundlenker-Hinterachse
ohne Radaufhängung, in einer
Draufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Radaufhängung im Bereich des
Radträgers des Verbundlenkers, Trägerplatte und Radla
gerträger,
Fig. 3 eine Frontansicht des Radträgers bei noch nicht
aufgeschweißter Trägerplatte,
Fig. 4 eine Frontansicht der Trägerplatte 4, auf deren
Vorsprünge gesehen,
und
Fig. 5 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 4.
Fig. 1 zeigt für eine PKW-Hinterradaufhängung mit Verbundlenker
einen linken Lenkerarm 1, der im nicht näher dargestellten
Fahrzeugrahmen um eine Achse 2 schwenkbar gelagert ist. Der
Lenkerarm 1 ist mittels einer Verbindung 3 mit Torsionsprofil 3a
bewegungsschlüssig mit dem zugeordneten, nicht näher gezeigten
Lenkerarm der hinteren rechten Radaufhängung gekoppelt. Beab
standet von der Drehachse 2 weist der Lenkerarm 1 oben eine
Aufnahme 4 für eine nicht näher gezeigte Schraubenfeder auf, in
größerem Abstand zur Drehachse 2 im Bereich seines hinteren
Endes eine weitere Aufnahme 5 für einen gleichfalls nicht naher
gezeigten Stoßdämpfer.
Der Lenkerarm 1 als solcher ist als Blechteil ausgebildet. Er
weist im Bereich seines hinteren Endes einen mit diesem verbun
denen Radträger 6 auf, der als Stahlplatte mit abgebogenen Enden
7 ausgebildet ist, die mit dem Lenkerarm 1 verschweißt sind. Die
Hauptfläche des Radträgers 6 ist dabei in Fahrtrichtung orien
tiert. Mit der nach außen gerichteten Hauptfläche des Radträgers
6 ist eine Trägerplatte 8 aus Stahl als Bearbeitungszugabe
verschweißt.
Wie der Darstellung der Fig. 2 bis 4 zu entnehmen ist, sind
der Radträger 6 und die Trägerplatte 8 jeweils mit einer
zentrischen Bohrung 10 versehen, um die auf einem bezüglich
dieser Bohrung 10 konzentrischen Kreis und symmetrisch zu einer
Achse B vier Bohrungen 11 angeordnet sind. Der Abstand der
oberen Bohrungen 11 von der Achse B ist dabei größer als der der
unteren Bohrungen 11 von derselben Achse. Entsprechend dem
Bohrbild von Trägerplatte 8 und Radträger 6 ist ein Radträger
lager 9 mit entsprechenden, nicht näher gezeichneten Bohrungen
versehen, gleiches gilt für den Bremsenträger 12 einer dem
Hinterrad zugeordneten, nicht gezeigten Trommelbremse. Fig. 2
zeigt die Verbindung der einzelnen Teile: von außen sind vier
Bolzen 13 mit Gewindeabschnitten 14 durch die vier Bohrungen 11
von Radlagerträger 9, Bremsenträger 12, Trägerplatte 8 und
Radträger 6 gesteckt und auf die Gewindeabschnitte 14 der Bolzen
13 Muttern 15 geschraubt, die die zwischen diesen und den Köpfen
16 der Bolzen 13 befindlichen Teile verspannen.
Die insoweit beschriebene Radaufhängung mit der Anordnung einer
Trägerplatte 8 zwischen dem Radträger 6 und dem Radlagerträger
9 bzw. dem Bremsenträger 12 ist aus dem Stand der Technik
bekannt. Dort ist die aus Stahl bestehende Trägerplatte 8 als
durchgängig ebenes Teil ausgebildet, so daß sie vollflächig
sowohl am Radträger 6 als auch am Bremsenträger 12 anliegt. Die
Trägerplatte 8 dient als Bearbeitungszugabe und ist beim Stand
der Technik etwa 12 mm dick und kann zum Zwecke des Toleranz aus
gleiches außen bis zu 4 mm spanend abgetragen werden. Um den
hierdurch bedingten hohen Material- und Energieaufwand zu
reduzieren, schlägt die Erfindung - wie aus dem Fig. 2 und 4
im Detail zu entnehmen ist - eine Modifizierung der Trägerplatte
8 vor. Diese weist auf ihrer dem Radlagerträger 9 zugewandten
Seite mehrere Vorsprünge 17 auf, an denen der Bremsenträger 12
anliegt. Jede Bohrung 11 wird von zwei, im wesentlichen diame
tral angeordneten Vorsprüngen 17 teilweise umschlossen. Die
Vorsprünge 17 liegen mit ihrer der Bohrung 10 zugeordneten
Kontur auf einem konzentrisch zur Bohrung 10 angeordneten Kreis,
während die den Bohrungen 11 zugeordnete Kontur der Vorsprünge
17 in geringfügigem Abstand zu der jeweiligen Bohrung 11 auf
einem konzentrisch zu dieser angeordneten Kreis liegt. Im Detail
sind die beiden oberen Bohrungen 11, die jeweils in größerem
Abstand zur Achse B angeordnet sind, jeweils von zwei Vorsprün
gen 17 teilweise umschlossen, während den beiden unteren
Bohrungen 11 nur drei Vorsprünge 17 zugeordnet sind, wobei
zwischen diesen beiden unteren Bohrungen 11 ein Vorsprung 17
angeordnet ist, der beiden Bohrungen zugeordnet ist.
Fig. 5 verdeutlicht die besondere Herstellungsart der Träger
platte 8. Ausgangsmaterial ist eine flache 8 mm starke Stahl
platte, bei der als Bearbeitungszugabe die Vorsprünge 17 im
Kaltfließpreßverfahren um etwa 4 mm durchgedrückt werden, so daß
dem jeweiligen, einen Vorsprung 17 aufweisenden Bereich der
Trägerplatte 8 eine entsprechende Vertiefung 18 zugeordnet ist.
Durch die Herstellung der Trägerplatte 8 im Preßverfahren ist
keine Nachbearbeitung der Trägerplatte 8 an den vier Bohrungen
11 zur Befestigung des Radlagerträgers 9 bzw. des Bremsenträgers
12, der Bohrung 10 und der äußeren Kontur des Teiles erforder
lich. Dadurch entfällt auch der bei der bekannten Trägerplatte
vorhandene Bearbeitungsgrat. Der geringe Abstand der Vorsprünge
17 von den Bohrungen 11 und auch den Außenkanten der Trägerplat
te 8 verhindert, daß der bei der Bearbeitung der Vorsprünge 17
entstehende Grat bei der Montage stört. Die Form und
Position der Vorsprünge ist so zu wählen, daß beim Anschrauben
des Radlagerträgers 9 nur minimale Biegemomente an demselben
entstehen, die Vorsprünge 17 sollen sich nach Möglichkeit so
weit wie möglich um die Befestigungsbohrung erstrecken.
Claims (10)
1. Radaufhängung für Kraftfahrzeuge, mit einem Verbundlenker
mit Radträger sowie mit einem Radlagerträger, der mit dem
Radträger verschraubt ist, wobei zwischen dem Radträger und
dem Radlagerträger eine metallische Trägerplatte angeordnet
ist, die mit dem Radträger verschweißt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) auf
ihrer dem Radlagerträger (9) zugewandten Seite mit mehreren
Vorsprüngen (17) versehen ist, an denen der Radlagerträger
(9) anliegt.
2. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorsprünge (17) durch Pressen, insbesondere Kaltfließ
pressen der eben ausgebildeten Trägerplatte (8) erzeugt
werden.
3. Radaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, wobei diese Bohrungen
für Schrauben aufweist, die der Befestigung des Radlagerträ
gers am Radlager dienen, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorsprünge (17) die Bohrungen (11) teilweise umschließen.
4. Radaufhängung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Bohrung (11) von zwei, im wesentlichen diametral
angeordneten Vorsprüngen (17) teilweise umschlossen ist.
5. Radaufhängung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeich
net, daß der jeweilige Vorsprung (17) beabstandet zu der
zugeordneten Bohrung (11) angeordnet ist und auf seiner der
Bohrung (11) zugewandten Seite eine konzentrisch zu dieser
verlaufende Wölbung aufweist.
6. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) eine annähernd
zentrische Ausnehmung (10) aufweist und die Bohrungen (11)
im wesentlichen diametral zur Ausnehmung (10) angeordnet
sind.
7. Radaufhängung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerplatte (8, 17) parallelogrammförmig ausgebildet
ist.
8. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe der Vorsprünge (17) ein drittel
bis ein halb so groß ist wie die Höhe der Trägerplatte (8,
17).
9. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) aus Stahl
besteht.
10. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Radlagerträger (9) und der
Trägerplatte (8, 17) ein Bremsenträger (12) angeordnet ist.
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Owner name: GM GLOBAL TECHNOLOGY OPERATIONS, INC., DETROIT, US |
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| 8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: STRAUSS, P., DIPL.-PHYS.UNIV. MA, PAT.-ANW., 65193 |
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| 8380 | Miscellaneous part iii |
Free format text: PFANDRECHT |
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| 8380 | Miscellaneous part iii |
Free format text: PFANDRECHT AUFGEHOBEN |
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| 8380 | Miscellaneous part iii |
Free format text: PFANDRECHT |