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DE4008706C2 - Radaufhängung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Radaufhängung für Kraftfahrzeuge

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DE4008706C2
DE4008706C2 DE19904008706 DE4008706A DE4008706C2 DE 4008706 C2 DE4008706 C2 DE 4008706C2 DE 19904008706 DE19904008706 DE 19904008706 DE 4008706 A DE4008706 A DE 4008706A DE 4008706 C2 DE4008706 C2 DE 4008706C2
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DE
Germany
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carrier
wheel
projections
carrier plate
wheel suspension
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DE19904008706
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Helmut Dipl Ing Kaltwasser
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GM Global Technology Operations LLC
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Adam Opel GmbH
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für Kraftfahrzeuge, mit einem Verbundlenker mit Radträger sowie mit einem Radlager­ träger, der mit dem Radträger verschraubt ist, wobei zwischen dem Radträger und dem Radlagerträger eine metallische Träger­ platte angeordnet ist, die mit dem Radträger verschweißt ist (US 41 65 099).
Bei der Fertigung von derartigen Verbundlenker-Hinterachsen ist es üblich, als Bearbeitungszugabe Trägerplatten aus Stahl an die Radträger anzuschweißen. Je nach Schweißtoleranz der Hinterachsspur, die beim Einschweißen von Torsionsprofilen entsteht, erfolgt bei der nachfolgenden Bearbeitung von Sturz und Vorspur auf einer Transfermaschine eine Spanabnahme über die gesamte Plattenflä­ che, was einen entsprechend hohen Energieaufwand beim Zerspanen sowie einen großen Materialabfall bedingt. Abgesehen hiervon sind die Trägerplatten zum Verbinden von Radträger und Radlager­ träger mit Bohrungen zu versehen, so daß es anschließend erforderlich ist, die Trägerplatten im Bereich der Bohrungen zu entgraten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Radaufhängung der genannten Art so weiter zu bilden, daß der Energieaufwand beim Zerspanen der Trägerplatte sowie der damit einhergehende Materialabfall wesentlich reduziert werden kann und auch, sofern die Trägerplatte mit Bohrungen versehen ist, deren Nachbearbei­ tung entfallen kann.
Gelöst wird die Aufgabe bei einer Radaufhängung der genannten Art dadurch, daß die Trägerplatte auf ihrer dem Radlagerträger zugewandten Seite mit mehreren Vorsprüngen versehen ist, an denen der Radlagerträger anliegt. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß die Vorsprünge eine ausreichende Anlage für die Befestigung der Radlagerung sicherstellen und daß es zum Ausgleich der Toleranzen ausreicht, nur die Vorsprünge spanend zu bearbeiten. Es kann damit von einer Trägerplatte geringerer Ausgangsplattendicke ausgegangen werden, die auf ihrer dem Radlagerträger zugewandten Seite mit den mehreren Vorsprüngen versehen ist. Die Gesamtdicke der in ihrer Dicke reduzierten Trägerplatte mit den Vorsprüngen entspricht dabei der Gesamtdic­ ke der bisher Verwendung findenden Trägerplatte.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Vorsprünge durch Pressen, insbesondere Kaltfließpressen der eben ausgebildeten Metallplatte erzeugt werden. Ausgangsmaterial ist damit die ebene Metallplatte reduzierter Dicke, die nach dem Preßvorgang die Vorsprünge aufweist und entsprechend den Vorsprüngen auf der diesen abgwandten Seite der Platte Vertiefungen.
In aller Regel wird davon auszugehen sein, daß die Metallplatte Bohrungen für Schrauben aufweist, die der Befestigung des Radlagerträgers am Radlager dienen. In diesem Fall wird es als vorteilhaft angesehen, wenn die Vorsprünge die Bohrungen teilweise umschließen. Es ist hierdurch sichergestellt, daß beim Verbinden von Radträger und Radlagerträger keine nennenswerten Biegekräfte in den Radlagerträger eingeleitet werden. Eine bevorzugte Ausbildung sieht vor, daß jede in die Trägerplatte eingebrachte Bohrung von zwei, im wesentlichen diametral angeordneten Vorsprüngen teilweise umschlossen ist, womit die im Bereich jeder Bohrung auftretenden Kräfte weitgehend gleichmäßig in die Vorsprünge eingeleitet werden. Darüber hinaus ist anzustreben, daß der jeweilige Vorsprung beabstandet zu der zugeordneten Bohrung angeordnet ist. Der wesentliche Vorteil dieser Gestaltung ist darin zu sehen, daß die beim Bohren der Trägerplatte auftretenden Bohrgrate nicht entfernt werden müssen, da die beabstandet zu den Bohrungen angeordneten Vorsprünge über das Niveau der Bohrgrate ragen und damit diese nicht nachteilig wirken können. Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn der jeweilige Vorsprung nicht nur beabstandet zu der zugeordneten Bohrung angeordnet ist, sondern darüber hinaus auch auf seiner der Bohrung zugewandten Seite eine konzentrisch zu dieser verlaufende Wölbung aufweist.
Eine spezifische Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Trägerplatte eine annähernd zentrische Ausnehmung aufweist und die Bohrungen im wesentlichen diametral zur Ausnehmung angeordnet sind. Die Form der Trägerplatte kann beliebig sein, sie ist insbesondere rechteckig bzw. geringfügig parallelogramm­ förmig ausgebildet.
Die Trägerplatte selbst, wobei diese in ihrer gepreßten Variante einteilig ausgebildet ist und die Vorsprünge umfaßt, besteht vorteilhaft aus Stahl. Die Höhe der Vorsprünge sollte etwa ein drittel bis ein halb so groß sein wie die Höhe der Trägerplatte.
Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß der Radlagerträ­ ger unmittelbar mit den Vorsprüngen der Trägerplatte in Anlage gelangt, sondern es ist auch denkbar, zwischen dem Radlagerträ­ ger und der Trägerplatte weitere radrelevante Bauteile anzuord­ nen, beispielsweise einen Bremsträgerflansch einer Trommelbrem­ se. Entscheidend ist im erfindungsgemäßen Sinne, daß die Trägerplatte nicht als gleichmäßige Wandstärke aufweisendes Bauteil gestaltet ist, sondern Vorsprünge zur Anlage eines benachbarten Bauteiles aufweist und zum Toleranzausgleich nur noch diese Vorsprünge bearbeitet werden müssen, nicht jedoch die ganze zugewandte Oberfläche der Trägerplatte.
In den Figuren ist die Erfindung an einer Ausführungsform beispielsweise dargestellt, ohne auf diese beschränkt zu sein. Es stellt dar:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Seite einer PKW-Verbundlenker-Hinterachse ohne Radaufhängung, in einer Draufsicht,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Radaufhängung im Bereich des Radträgers des Verbundlenkers, Trägerplatte und Radla­ gerträger,
Fig. 3 eine Frontansicht des Radträgers bei noch nicht aufgeschweißter Trägerplatte,
Fig. 4 eine Frontansicht der Trägerplatte 4, auf deren Vorsprünge gesehen, und
Fig. 5 einen Schnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 4.
Fig. 1 zeigt für eine PKW-Hinterradaufhängung mit Verbundlenker einen linken Lenkerarm 1, der im nicht näher dargestellten Fahrzeugrahmen um eine Achse 2 schwenkbar gelagert ist. Der Lenkerarm 1 ist mittels einer Verbindung 3 mit Torsionsprofil 3a bewegungsschlüssig mit dem zugeordneten, nicht näher gezeigten Lenkerarm der hinteren rechten Radaufhängung gekoppelt. Beab­ standet von der Drehachse 2 weist der Lenkerarm 1 oben eine Aufnahme 4 für eine nicht näher gezeigte Schraubenfeder auf, in größerem Abstand zur Drehachse 2 im Bereich seines hinteren Endes eine weitere Aufnahme 5 für einen gleichfalls nicht naher gezeigten Stoßdämpfer.
Der Lenkerarm 1 als solcher ist als Blechteil ausgebildet. Er weist im Bereich seines hinteren Endes einen mit diesem verbun­ denen Radträger 6 auf, der als Stahlplatte mit abgebogenen Enden 7 ausgebildet ist, die mit dem Lenkerarm 1 verschweißt sind. Die Hauptfläche des Radträgers 6 ist dabei in Fahrtrichtung orien­ tiert. Mit der nach außen gerichteten Hauptfläche des Radträgers 6 ist eine Trägerplatte 8 aus Stahl als Bearbeitungszugabe verschweißt.
Wie der Darstellung der Fig. 2 bis 4 zu entnehmen ist, sind der Radträger 6 und die Trägerplatte 8 jeweils mit einer zentrischen Bohrung 10 versehen, um die auf einem bezüglich dieser Bohrung 10 konzentrischen Kreis und symmetrisch zu einer Achse B vier Bohrungen 11 angeordnet sind. Der Abstand der oberen Bohrungen 11 von der Achse B ist dabei größer als der der unteren Bohrungen 11 von derselben Achse. Entsprechend dem Bohrbild von Trägerplatte 8 und Radträger 6 ist ein Radträger­ lager 9 mit entsprechenden, nicht näher gezeichneten Bohrungen versehen, gleiches gilt für den Bremsenträger 12 einer dem Hinterrad zugeordneten, nicht gezeigten Trommelbremse. Fig. 2 zeigt die Verbindung der einzelnen Teile: von außen sind vier Bolzen 13 mit Gewindeabschnitten 14 durch die vier Bohrungen 11 von Radlagerträger 9, Bremsenträger 12, Trägerplatte 8 und Radträger 6 gesteckt und auf die Gewindeabschnitte 14 der Bolzen 13 Muttern 15 geschraubt, die die zwischen diesen und den Köpfen 16 der Bolzen 13 befindlichen Teile verspannen.
Die insoweit beschriebene Radaufhängung mit der Anordnung einer Trägerplatte 8 zwischen dem Radträger 6 und dem Radlagerträger 9 bzw. dem Bremsenträger 12 ist aus dem Stand der Technik bekannt. Dort ist die aus Stahl bestehende Trägerplatte 8 als durchgängig ebenes Teil ausgebildet, so daß sie vollflächig sowohl am Radträger 6 als auch am Bremsenträger 12 anliegt. Die Trägerplatte 8 dient als Bearbeitungszugabe und ist beim Stand der Technik etwa 12 mm dick und kann zum Zwecke des Toleranz aus­ gleiches außen bis zu 4 mm spanend abgetragen werden. Um den hierdurch bedingten hohen Material- und Energieaufwand zu reduzieren, schlägt die Erfindung - wie aus dem Fig. 2 und 4 im Detail zu entnehmen ist - eine Modifizierung der Trägerplatte 8 vor. Diese weist auf ihrer dem Radlagerträger 9 zugewandten Seite mehrere Vorsprünge 17 auf, an denen der Bremsenträger 12 anliegt. Jede Bohrung 11 wird von zwei, im wesentlichen diame­ tral angeordneten Vorsprüngen 17 teilweise umschlossen. Die Vorsprünge 17 liegen mit ihrer der Bohrung 10 zugeordneten Kontur auf einem konzentrisch zur Bohrung 10 angeordneten Kreis, während die den Bohrungen 11 zugeordnete Kontur der Vorsprünge 17 in geringfügigem Abstand zu der jeweiligen Bohrung 11 auf einem konzentrisch zu dieser angeordneten Kreis liegt. Im Detail sind die beiden oberen Bohrungen 11, die jeweils in größerem Abstand zur Achse B angeordnet sind, jeweils von zwei Vorsprün­ gen 17 teilweise umschlossen, während den beiden unteren Bohrungen 11 nur drei Vorsprünge 17 zugeordnet sind, wobei zwischen diesen beiden unteren Bohrungen 11 ein Vorsprung 17 angeordnet ist, der beiden Bohrungen zugeordnet ist.
Fig. 5 verdeutlicht die besondere Herstellungsart der Träger­ platte 8. Ausgangsmaterial ist eine flache 8 mm starke Stahl­ platte, bei der als Bearbeitungszugabe die Vorsprünge 17 im Kaltfließpreßverfahren um etwa 4 mm durchgedrückt werden, so daß dem jeweiligen, einen Vorsprung 17 aufweisenden Bereich der Trägerplatte 8 eine entsprechende Vertiefung 18 zugeordnet ist. Durch die Herstellung der Trägerplatte 8 im Preßverfahren ist keine Nachbearbeitung der Trägerplatte 8 an den vier Bohrungen 11 zur Befestigung des Radlagerträgers 9 bzw. des Bremsenträgers 12, der Bohrung 10 und der äußeren Kontur des Teiles erforder­ lich. Dadurch entfällt auch der bei der bekannten Trägerplatte vorhandene Bearbeitungsgrat. Der geringe Abstand der Vorsprünge 17 von den Bohrungen 11 und auch den Außenkanten der Trägerplat­ te 8 verhindert, daß der bei der Bearbeitung der Vorsprünge 17 entstehende Grat bei der Montage stört. Die Form und Position der Vorsprünge ist so zu wählen, daß beim Anschrauben des Radlagerträgers 9 nur minimale Biegemomente an demselben entstehen, die Vorsprünge 17 sollen sich nach Möglichkeit so weit wie möglich um die Befestigungsbohrung erstrecken.

Claims (10)

1. Radaufhängung für Kraftfahrzeuge, mit einem Verbundlenker mit Radträger sowie mit einem Radlagerträger, der mit dem Radträger verschraubt ist, wobei zwischen dem Radträger und dem Radlagerträger eine metallische Trägerplatte angeordnet ist, die mit dem Radträger verschweißt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) auf ihrer dem Radlagerträger (9) zugewandten Seite mit mehreren Vorsprüngen (17) versehen ist, an denen der Radlagerträger (9) anliegt.
2. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (17) durch Pressen, insbesondere Kaltfließ­ pressen der eben ausgebildeten Trägerplatte (8) erzeugt werden.
3. Radaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, wobei diese Bohrungen für Schrauben aufweist, die der Befestigung des Radlagerträ­ gers am Radlager dienen, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (17) die Bohrungen (11) teilweise umschließen.
4. Radaufhängung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jede Bohrung (11) von zwei, im wesentlichen diametral angeordneten Vorsprüngen (17) teilweise umschlossen ist.
5. Radaufhängung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeich­ net, daß der jeweilige Vorsprung (17) beabstandet zu der zugeordneten Bohrung (11) angeordnet ist und auf seiner der Bohrung (11) zugewandten Seite eine konzentrisch zu dieser verlaufende Wölbung aufweist.
6. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) eine annähernd zentrische Ausnehmung (10) aufweist und die Bohrungen (11) im wesentlichen diametral zur Ausnehmung (10) angeordnet sind.
7. Radaufhängung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) parallelogrammförmig ausgebildet ist.
8. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Vorsprünge (17) ein drittel bis ein halb so groß ist wie die Höhe der Trägerplatte (8, 17).
9. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (8, 17) aus Stahl besteht.
10. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Radlagerträger (9) und der Trägerplatte (8, 17) ein Bremsenträger (12) angeordnet ist.
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