DE4006849A1 - Verfahren zur erfassung der anzahl gestapelter folienzuschnitte und zugehoerige vorrichtung - Google Patents
Verfahren zur erfassung der anzahl gestapelter folienzuschnitte und zugehoerige vorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erfassung einer
bestimmten Anzahl von in einem Stapel vorliegenden
ausgestanzten Folienzuschnitten sowie eine Vorrichtung zum
Stanzen und Stapeln solcher Folienzuschnitte. Die
Erfindung ist insbesondere anzuwenden auf Flachdeckel aus
Aluminium zum Heißsiegelverschluß von
Kunststoffverpackungen, z. B. Joghurtbechern.
Die Stanzvorrichtungen für solche Zuschnitte aus
Aluminiumfolie arbeiten in der Weise, daß die Zuschnitte
unmittelbar aufeinander gestapelt werden, d. h. an der
Rückseite der Matrize als Stapel austreten. Ein
Gegenhalter, der sich mit einer bestimmten Reibkraft in
Stapelrichtung bewegen läßt, hält den Stapel zusammen. Bei
schräger Anordnung des Stapels ruht dieser auf einigen in
Richtung der Stapelachse verlaufenden Gleitstangen. Meist
sind Mehrfachmatrizen mit mehreren gleichzeitig bewegten
Stempeln vorgesehen, wobei dann auch mehrere Stapel
entstehen.
Wenn die Folienzuschnitte wie üblich in gleich großen
unverletzten Stapeln von beispielsweise 1000 Stück
verpackt werden sollen, geht es darum, diese Menge genau
zu bestimmen. Es ist bekannt, die Stanzhübe mittels eines
Zählwerks zu zählen und nach der gewünschten Hubzahl die
Maschine stillzusetzen. Eine Arbeiterin entnimmt dann die
Stapel, verpackt sie und setzt die Maschine wieder in
Betrieb. Die Stillstandszeiten der Stanzmaschine, auch
wenn sie nur kurz sind, addieren sich jedoch über Tage und
Wochen zu erheblichen Verlustzeiten. Es kommt hinzu, daß
die Packerinnen meist mehrere Maschinen zu bedienen oder
andere Arbeiten zu verrichten haben. Der Stillstand der
Maschinen wird dann durch ein Signal angezeigt, was zur
Folge hat, daß die anderweitigen Arbeiten unterbrochen und
die Stapel aus der stillstehenden Maschine entnommen
werden, nur um die Stillstandszeiten gering zu halten. Das
führt zu einer hektischen ungesunden Arbeitsweise.
Andererseits ist es auch bekannt, die Zahl der Zuschnitte
durch die Höhe des Stapels zu bestimmen und dabei einige
Zuschnitte wegzunehmen oder hinzuzufügen. Ebenso ist es
bekannt, die Stapel zu wiegen, um dadurch auf die Anzahl
der Zuschnitte zu schließen. Beide Methoden sind aber
umständlich und zerstören den Zusammenhalt des Stapels,
was im Hinblick auf die Weiterverwendung der Zuschnitte
unerwünscht ist.
Eine Markierung der Stapelhöhe mittels eines von einem
Zählwerk gesteuerten Farbauftrags ist unbefriedigend, weil
einerseits die Schreibgeräte für einen Farb- oder
Tintenauftrag sehr störanfällig sind und ständig
nachgefüllt werden müssen und andererseits, weil die
Zuschnitte aufgrund der sehr strengen Hygienevorschriften
im Lebensmittelbereich nicht mit Fremdstoffen in Berührung
kommen dürfen. Aus diesem letzteren Grunde ist auch das
Hantieren mit einzelnen Zuschnitten bei der oben erwähnten
Längenbemessung oder dem Abwiegen des Stapels höchst
fraglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfaches,
zuverlässiges und hygienisch einwandfreies Verfahren
vorzuschlagen, welches es erlaubt, ohne zeitliche Bindung
bei weiterlaufender Stanzmaschine die gewünschte Anzahl
von Zuschnitten unmittelbar als zusammenhängender Stapel
wegnehmen zu können.
Diese Aufgabe wird unter Zuhilfenahme eines Zählwerks für
die Stanzhübe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei
Erreichen der gewünschten Anzahl durch Verformen oder
Abtragen des Folienwerkstoffs eine Markierung auf der
Stapelaußenfläche angebracht wird. Dabei ist zu
berücksichtigen, daß die Oberflächenstruktur der
Stapelseiten- oder Stapelaußenfläche sehr gleichmäßig,
glatt und glänzend ist. Schon die kleinste Verletzung
dieser Oberfläche bildet daher eine erkennbare Markierung,
so daß der zusammenhängende Stapel an dieser Stelle
getrennt und der abgetrennte Teil mit genau der
gewünschten Anzahl von Folienzuschnitten weggenommen
werden kann.
Zur Durchführung des Verfahrens wird bei einer Vorrichtung
zum Stanzen und Stapeln von Folienzuschnitten
vorgeschlagen, daß ein selbsttätig bewegbares
Markierwerkzeug so angeordnet ist, daß es, ausgelöst durch
das Signal eines Zählwerks, in einer schnellen Bewegung
durch Verformen oder Abtragen des Folienwerkstoffs eine
Markierung auf der Stapelaußenfläche erzeugt. Man könnte
sich beispielsweise ein kleines Fräs- oder Sägewerkzeug
vorstellen, daß einerseits eine Schneidbewegung macht und
andererseits in dem gewünschten Augenblick kurz an der
Stapelaußenfläche angesetzt wird, um diese anzuritzen
o. dgl. Besonders einfach ist es jedoch, wenn das
Markierwerkzeug ein Stoßwerkzeug ist. Dieses kann
insbesondere mittels einer druckluftbetätigten Kolben-
Zylinder-Anordnung angetrieben sein. Ein Druckluftantrieb
ist insofern besonders vorteilhaft, als bei derartigen
Stanzmaschinen ohnehin verschiedene andere Funktionen
pneumatisch durchgeführt werden, so z. B. das Ablösen der
Zuschnitte vom Stanzstempel oder das Spannen der
Aufnahmevorrichtung für die Folien-Vorratsrolle.
Ein bewährtes Markierwerkzeug hat etwa die Form der Spitze
einer Messerklinge und wird mit der Spitze senkrecht auf
die Stapelaußenfläche gestoßen und zwar derart, daß die
Klingenfläche parallel zu den Folien steht. Die Spitze
dringt nur etwa 1 oder 2 mm tief zwischen zwei Folien ein
und hinterläßt infolge einer kleinen Verformung dieser
beiden Folien einen sichtbaren Spalt bzw. eine Verletzung
der Außenfläche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend
anhand der Zeichnung erläutert. Im einzelnen zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Stapels von
Folienzuschnitten sowie das zugehörige
Markierwerkzeug und ein Stanzwerkzeug schematisch
im Schnitt und
Fig. 2 eine axiale Ansicht des Stapels mit
entsprechender Außenansicht des
Markierwerkzeugs.
Gemäß Fig. 1 umfaßt eine Stanzvorrichtung einen
Schnittstempel 1, der mit einer Matrize 2 zusammenwirkt.
Er ist in einer feststehenden Führung 3 geführt und wird
von einem Exzenterantrieb 4 angetrieben. In dem Spalt
zwischen Führung 3 und Matrize 2 befindet sich eine meist
farbig bedruckte Aluminiumfolie 5, die von einer
Vorratsrolle 6 schrittweise abgezogen wird und aus der
mittels des Schnittstempels 1 runde, mit einer Lasche 7
versehene Folienzuschnitte herausgestanzt werden. Ein
Gegenhalter 8, der den gleichen Umriß wie die
Folienzuschnitte hat, stützt den sich bildenden Stapel 9
ab. Der Gegenhalter wird durch eine Stange 10 geführt, die
sich gegen eine Reibkraft zurückbewegen kann, so daß der
Stapel mit dieser Kraft zusammengehalten wird. Das Gewicht
des Stapels ruht auf einigen runden Tragstäben 11, die in
Stapellängsrichtung zum Gegenhalter 8 hin leicht gegenüber
der Horizontalen geneigt sind und einen Tragkorb für den
Stapel bilden.
Die mittels eines Befestigungswinkels 12 an der Matrize 2
befestigte Markiervorrichtung umfaßt einen Zylinder 13 und
einen Antriebskolben 14, an dessen Kolbenstange ein
Winkelblech 15 befestigt ist. Der in Richtung der
Kolbenstange abstehende Schenkel des Winkelblechs ist
spitz zugeschnitten und angeschliffen. Die Kolbenstange
steht radial zum Stapel 9 und die Fläche des
angeschliffenen Schenkels des Winkelblechs 15 steht
parallel zur Fläche der Folienzuschnitte. Wie insbesondere
Fig. 2 zeigt, sind an der ansonsten runden Kolbenstange
Führungsleisten 17 angeordnet, welche eine Drehbewegung
der Kolbenstange verhindern und dadurch die beschriebene
räumliche Orientierung des Winkelblechs 15
aufrechterhalten.
Die beschriebene Gesamtvorrichtung hat folgende
Wirkungsweise: Die Stanzvorrichtung arbeitet
ununterbrochen. Der in Fig. 2 gezeigte Tragkorb für den
Stapel 9 ist in Wirklichkeit wesentlich länger, so daß ein
längerer Stapel von wesentlich mehr als 1000
Folienzuschnitten aufgenommen werden kann. Im Ruhezustand
nimmt die Markiervorrichtung die Stellung nach Fig. 1 ein,
in welcher eine Rückstellfeder 18 den Kolben 14 in seiner
linken Endlage hält. Die Stanzvorrichtung umfaßt wie
üblich ein Zählwerk. Dieses gibt nach jeweils 1000 Hüben
ein Markierungssignal, was zur Folge hat, daß ein nicht
gezeigtes Magnetventil öffnet und dadurch kurzzeitig der
Antriebskolben 14 durch die Leitung 19 mit Druckluft
beaufschlagt wird. Dadurch macht der Kolben und das
Winkelblech 15 eine Stoßbewegung, wobei die Spitze 16 ein
wenig in die Stapeloberfläche einstößt, was in Fig. 2
strichpunktiert angedeutet ist. Dabei bleibt ein kleiner,
aber doch deutlich sichtbarer Spalt 20 als Markierung an
dem Stapel zurück. Dadurch kann die Arbeiterin zu einem
nicht genau festgelegten späteren Zeitpunkt den durch die
Markierung 20 festgelegten Endstapel einfach komplett
herausnehmen. Sie schiebt dazu den Gegenhalter 8 zunächst
noch ein Stück weit zurück, trennt dann den Stapel, indem
sie an der Markierung mit den Fingernägeln eingreift und
schiebt nach der Wegnahme des Stapels den Gegenhalter
wieder heran.
Bezugszeichenliste
1 Schnittstempel
2 Matrize
3 Führung
4 Exzenterantrieb
5 Aluminiumfolie
6 Vorratsrolle
7 Lasche
8 Gegenhalter
9 Stapel
10 Stange
11 Tragstab
12 Befestigungswinkel
13 Zylinder
14 Antriebskolben
15 Winkelblech
16 Spitze
17 Führungsleiste
18 Rückstellfeder
19 Druckluftleitung
20 Markierung
2 Matrize
3 Führung
4 Exzenterantrieb
5 Aluminiumfolie
6 Vorratsrolle
7 Lasche
8 Gegenhalter
9 Stapel
10 Stange
11 Tragstab
12 Befestigungswinkel
13 Zylinder
14 Antriebskolben
15 Winkelblech
16 Spitze
17 Führungsleiste
18 Rückstellfeder
19 Druckluftleitung
20 Markierung
Claims (5)
1. Verfahren zur Erfassung einer bestimmten Anzahl
von in einem Stapel vorliegenden ausgestanzten
Folienzuschnitten durch Abzählen der Stanzhübe, dadurch
gekennzeichnet, daß bei Erreichen der gewünschten Anzahl
durch Verformen oder Abtragen des Folienwerkstoffs eine
Markierung (20) auf der Stapelaußenfläche angebracht
wird.
2. Vorrichtung zum Stanzen und Stapeln von
Folienzuschnitten mit einem Zählwerk zur Erfassung der
Anzahl der Stanzhübe, dadurch gekennzeichnet, daß ein
selbsttätig bewegbares Markierwerkzeug (15) so angeordnet
ist, daß es, ausgelöst durch ein Signal eines Zählwerks,
in einer schnellen Bewegung durch Verformen oder Abtragen
des Folienwerkstoffs eine Markierung (20) auf der
Stapelaußenfläche erzeugt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Markierwerkzeug (15) ein
Stoßwerkzeug ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine druckluftbetätigte Kolben-
Zylinder-Anordnung (13, 14) zum Antrieb des
Markierwerkzeugs (15) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Markierwerkzeug (15) etwa die Form
der Spitze einer Messerklinge hat und senkrecht auf die
Stapelaußenfläche gestoßen wird, derart, daß die
Klingenfläche parallel zu den Folien steht.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904006849 DE4006849C2 (de) | 1990-03-05 | 1990-03-05 | Verfahren zum Markieren von in einem Stapel enthaltenen Teilstapeln aus einer bestimmten Anzahl von ausgestanzten Folienzuschnitten und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens |
Publications (2)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| AT402913B (de) | 1997-09-25 |
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