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DE4006558A1 - Pumpanlage zum aufnehmen von fluessigkeiten, insbesondere fluessigkeiten aus dem lebensmittelbereich - Google Patents

Pumpanlage zum aufnehmen von fluessigkeiten, insbesondere fluessigkeiten aus dem lebensmittelbereich

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Publication number
DE4006558A1
DE4006558A1 DE19904006558 DE4006558A DE4006558A1 DE 4006558 A1 DE4006558 A1 DE 4006558A1 DE 19904006558 DE19904006558 DE 19904006558 DE 4006558 A DE4006558 A DE 4006558A DE 4006558 A1 DE4006558 A1 DE 4006558A1
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DE
Germany
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pump system
line
shut
flow
pump
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DE19904006558
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DE4006558C2 (de
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Josef Woerz
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Publication of DE4006558C2 publication Critical patent/DE4006558C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F04POSITIVE - DISPLACEMENT MACHINES FOR LIQUIDS; PUMPS FOR LIQUIDS OR ELASTIC FLUIDS
    • F04FPUMPING OF FLUID BY DIRECT CONTACT OF ANOTHER FLUID OR BY USING INERTIA OF FLUID TO BE PUMPED; SIPHONS
    • F04F1/00Pumps using positively or negatively pressurised fluid medium acting directly on the liquid to be pumped
    • F04F1/02Pumps using positively or negatively pressurised fluid medium acting directly on the liquid to be pumped using both positively and negatively pressurised fluid medium, e.g. alternating

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Loading And Unloading Of Fuel Tanks Or Ships (AREA)
  • Details Of Reciprocating Pumps (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Pumpanlage zum Aufnehmen von Flüssigkeiten, insbesondere Flüssigkeiten aus dem Lebensmit­ telbereich, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Pumpanlage weist eine Steuereinrichtung mit einer Ventileinrichtung in Form eines Vier-Wege-Ventiles auf. Von diesem Vier-Wege-Ventil führt jeweils eine Leitung zu je einen der beiden Vorlaufbehälter. Hierbei ist das Vier-Wege-Ventil zwischen der Pumpe und den Vorlaufbehältern angeordnet und wird so gesteuert, daß die Vorlaufbehälter jeweils wechselweise einem Vakuum bzw. einem Überdruck ausgesetzt werden, um die Flüssigkeitsaufnahne und die Flüssigkeitsableitung in und aus den Vorlaufbehältern zu steuern.
Die bekannte Pumpanlage ist jedoch insofern nachteilig, als die beschriebene Ventileinrichtung und deren Ansteuerung nur den wechselweisen Betrieb zwischen den Vorlaufbehältern ge­ stattet, wobei jeweils einer der Vorlaufbehälter gefüllt und der jeweils andere entleert wird. Darüber hinaus ist das Vier-Wege-Ventil relativ aufwendig in seinem Aufbau und war­ tungsintensiv, so daß sich darüber hinaus bei der gattungs­ gemäßen Pumpanlage ein relativ hoher Aufwand ergibt.
Es ist demgegenüber Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Pumpanlage der in Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art zu schaffen, deren Aufbau unkompliziert und wartungs­ freundlich ist und die in verschiedenen Betriebsarten zur Einsparung von Zeit und zur besseren Anpassung an unter­ schiedliche Betriebsbedinungen gefahren herden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des An­ spruches 1.
Dadurch wird es möglich, entweder nur einen Behälter zu be­ füllen und danach wieder zu entleeren oder auch gleichzeitig beide Behälter zu befüllen und zu entleeren, was insbeson­ dere dann vorteilhaft ist, wenn große Flüssigkeitsmengen in kurzer Zeit entnommen und weitergeleitet werden sollen. Fer­ ner ermöglicht die erfindungsgemäße Pumpanlage auch den Wechselbetrieb, bei dem wechselweise ein Vorlaufbehälter ge­ füllt und der andere geleert wird. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von möglichen Betriebsvarianten, die im Bedarfs­ falle eine große Zeitersparnis mit sich bringen und gute An­ passungsmöglichkeiten an unterschiedliche Betriebsbedingun­ gen ergibt. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, daß ei­ ne beliebige Anzahl von Vorlaufbehältern miteinander kombi­ niert werden kann.
Darüber hinaus ist es möglich, die Absperrorgane der erfin­ dungsgemäßen Pumpanlage entweder manuell oder vollautoma­ tisch zu betreiben, wozu die Steuereinrichtung der erfin­ dungsgemäßen Pumpanlage entsprechend ausgeführt sein kann.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Ist zwischen der Pump- und der Ventileinrichtung je eine Druckleitung und eine Vakuumleitung vorhanden, ergibt sich eine Verzweigung nach der Anschlußstelle der Druck- bzw. Vakuumleitung an die jeweiligen Druck- bzw. Vakuumzuführlei­ tungen zu den Vorlaufbehältern. Nach der Verzweigungsstelle führen jeweils zwei Zuführleitungen für Druck- und Vakuum zu jedem der vorgesehenen Vorlaufbehälter. Hierbei ist nach der Verzweigungsstelle zu deren beiden Seiten ein Absperrorgan vorgesehen, die entweder wechselweise geöffnet und geschlos­ sen oder beide geöffnet bzw. geschlossen sein können, damit die zuvor beschriebenen Betriebsarten ermöglicht werden. Hieraus ergibt sich ferner, daß die Zuführleitungen zu den Vorlaufbehältern einstückig ausgebildet sein können und durch die Absperrorgane in Leitungsabschnitte unterteilbar sind, die dann die jeweilige Druck- bzw. Vakuum-Zuführlei­ tung zu jedem der vorgesehenen Vorlaufbehälter bilden.
Ferner kann in der Verbindungsleitung zu beiden Seiten des Anschlußstutzens an die Ansaugleitung je ein Absperrorgan vorgesehen werden, so daß wahlweise entweder in nur einen der vorgesehenen Vorlaufbehälter oder in alle Vorlaufbehäl­ ter Flüssigkeit eingesaugt werden kann.
Alle zuvor genannten Absperrorgane können durch die Steuer­ einrichtung entweder manuell oder vollautomatisch betrieben werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform für die genannten Absperrorgane stellen luftgesteuerte Pneumatik-Ventile dar, die einfach aufgebaut und funktionssicher sind und sich so­ wohl für eine manuelle wie auch eine vollautomatische Betä­ tigung besonders gut eigenen.
Ferner können die Vorlaufbehälter vorzugsweise an ihrem un­ teren Ende mit einer Ausflußöffnung versehen sein, die in eine gemeinsame Ablaufleitung münden, die wiederum mit einer Zählerleitung verbunden ist, die zu einem Flüssigkeitsmen­ genzähler führt. In der Ablaufleitung können ebenfalls Ab­ sperrorgane jeweils zwischen der Abzweigungsstelle in die Zählerleitung und den jeweiligen Abfluß- bzw. Ablauföffnun­ gen der Vorlaufbehälter angeordnet sein.
Ferner können die Vorlaufbehälter der erfindungsgemäßen Pumpanlage mit Sprühköpfen versehen werden, über die eine Reinigung des Innenraumes der Vorlaufbehälter erfolgen kann. Hierzu werden üblicherweise externe Reinigungsvorrichtungen für die Reinigung der Vorlaufbehälter an die Druck- oder auch die Vakuumleitung angeschlossen, über die dann Reini­ gungsflüssigkeit, insbesondere in Form von Wasser, dem Sprühkopf zugeführt wird, der entweder mit der Druck- oder der Vakuumleitung oder mit diesen beiden Leitungen verbunden sein kann. Hierbei ist es möglich, im Bereich des Druck­ kopfes eine von außen bedienbare Betätigungsvorrichtung an­ zuordnen, die beispielsweise aus einem Ventil besteht, das zum Zuführen von Reinigungsflüssigkeit mittels einer Hand­ habe von außen geöffnet werden kann, so daß dann Reinigungs­ flüssigkeit aus den Sprühöffnungen des Sprühkopfes austreten kann. Hierbei ist der Sprühkopf vorzugsweise am oberen End­ bereich des Vorlaufbehälters angeordnet, wobei die Sprüh­ öffnungen derart ausgerichtet sein können, daß sie mit scharfen Reinigungsstrahlen sämtliche Innenwandbereiche des Vorlaufbehälters erreichen.
Hierbei kann die Anlage so geschaltet werden, daß in einen der Vorlaufbehälter eingeleitete Spül- und Reinigungsflüs­ sigkeit über eine Verbindungsleitung auch dem anderen Vor­ laufbehälter zugeführt werden kann, was eine erhebliche Er­ sparnis an Spülflüssigkeit ergibt.
Die Vorlaufbehälter können, müssen jedoch nicht, wahlweise mit einer zusätzlichen Abschalteinrichtung versehen werden, die ein Sicherheitsventil am oberen Behälterende und einen Betätigungsschwimmer aufweist. Ferner ist die Abschaltein­ richtung mit einem Betätigungsschalter am unteren Behälter­ ende versehen. Das obere Sicherheitsventil wird durch den Betätigungsschwimmer bei im Vorlaufbehälter ansteigendem Flüssigkeitsstand betätigt und schließt somit die Vakuum- Zuführleitung, so daß die Saugwirkung bei zu hohem Flüssig­ keitsstand unterbrochen wird. Demgegenüber kann bei absin­ kendem Flüssigkeitsstand der Betätigungsschwimmer den unte­ ren Betätigungsschalter bedienen, der dann die Ansaugung automatisch auslöst.
Wie gesagt, kann eine derartige Abschalteinrichtung jedoch auch entfallen, da es grundsätzlich möglich ist, die zuvor beschriebene Funktion auch durch die Absperr-Organeinrich­ tung mit Hilfe der manuell oder vollautomatisch zu betäti­ genden Absperrorgane auszulösen.
Die erfindungsgemäße Pumpanlage kann ferner mit einem Flüs­ sigkeitsabscheider versehen sein, der in der Vakuumleitung angeordnet ist, um das Vordringen von Flüssigkeit zur Pumpe zu verhindern. Der erfindungsgemäße Flüssigkeitsabscheider weist hierbei einen Auffangbecher auf, in dem sich Flüssig­ keit sammeln kann. Der Auffangbecher kann hierbei auf einem Ende eines Waagebalkens angebracht werden, auf dessen ande­ rem Ende der Ventilstößel eines Sicherheitsventiles an­ geordnet ist. Füllt sich der Auffangbehälter entsprechend, wird durch das ansteigende Gewicht der Waagebalken einseitig heruntergedrückt, wodurch der auf der anderen Seite angeord­ nete Ventilstößel angehoben bzw. vorgeschoben wird, so daß das Sicherheitsventil geschlossen wird. Zusätzlich oder als Alternative hierzu kann ein Schwimmer vorgesehen sein, der das Sicherheitsventil bei im Aufnahmeraum des Flüssigkeits­ abscheiders ansteigenden Flüssigkeitspiegel in seine Schließstellung überführt. Der Flüssigkeitsabscheider kann ferner mit einer Ablaßvorrichtung versehen sein, die sich gegebenenfalls ebenfalls bei Erreichen eines vorbestimmten Flüssigkeitsniveaus automatisch öffnet, so daß das aufge­ fangene Flüssigkeitsvolumen abgeleitet werden kann.
Die Erfindung betrifft ferner eine Türanordnung für einen Vorlaufbehälter, vorzugsweise einer Pumpanlage der zuvor be­ schriebenen Art. Die Türanordnung weist hierbei zwei beab­ standete Türschalen auf, von denen eine innerhalb des Vor­ laufbehälters angeordnet ist, während die andere im wesent­ lichen parallel angeordnete Türschale außerhalb des Vorlauf­ behälters vorgesehen ist. Die Türschalen sind hierbei im Bereich einer Türöffnung angeordnet und weisen Dichtflächen auf, die sich im Schließzustand an eine ringförmig um die Türöffnung umlaufende Dichtung, beispielsweise in Form eines elastischen Dichtringes anlegen. Die Türschalen sind vor­ zugsweise miteinander verbunden, wozu beispielsweise eine Gewindespindel vorgesehen sein kann, die eine der Türschalen durchgreift und in eine Gewindebuchse der anderen Türschale, vorzugsweise der inneren Türschale eingreift. Durch eine Handhabe, insbesondere in Form eines Handrades, können die beiden gegenüberstehenden Türschalen einander angenähert werden, wodurch sich die Dichtflächen an die Ringdichtung anlegen und somit die Türöffnung schließen. Eine bevorzugte Form für eine derartige Türanordnung ist eine ovale Ausbil­ dung. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Türanordnung ist darin zu sehen, daß sich je nach den Druckverhältnissen im Innenraum des Vorlaufbehälters entweder die innere Türschale bei Überdruck oder die äußere Türschale bei Unterdruck fest an die Dichtung anpressen, so daß unabhängig von den im Vor­ laufbehälter herrschenden Druckverhältnissen stets eine si­ chere Abdichtung gewährleistet ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung von Ausführungs­ beispielen anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematisch stark vereinfachte Darstellung einer erfindungsgemäßen Pumpanlage,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung einer Seitenansicht eines Vorlaufbehälters mit einer erfindungsgemäßen Türanordnung,
Fig. 3 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung der Türan­ ordnung gemäß Fig. 2, und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Türanordnung gemäß Fig. 2.
In Fig. 1 ist eine schematisch stark vereinfachte Darstel­ lung einer erfindungsgemäßen Pumpanlage 1 wiedergegeben, die insbesondere zum Aufnehmen von Flüssigkeiten aus dem Lebens­ mittelbereich geeignet ist. Die erfindungsgemäße Pumpanlage 1 kann hierbei beispielsweise als Milchförderanlage ausge­ bildet sein, die in Milchsammelfahrzeugen oder Molkereien im einen Falle mobil und im zweiten Falle stationär vorgesehen sein kann.
Die Pumpanlage 1 weist bei der dargestellten Ausführungsform zwei Vorlaufbehälter 2, 3 auf. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, auch nur einen Vorlaufbehälter oder eine beliebig größere Anzahl von Vorlaufbehältern vorzusehen.
Die Vorlaufbehälter 2, 3 sind über eine vorzugsweise außer­ halb der Vorlaufbehälter 2, 3 angeordnete Verbindungsleitung 4 miteinander verbunden. Die Verbindungsleitung 4 weist ei­ nen Anschlußstutzen 5 auf, an den eine nur in ihrem Endbe­ reich dargestellte Ansaugleitung 6 angeschlossen ist. Das in Fig. 1 sichtbare Ende der Ansaugleitung 6 ist über den An­ schlußstutzen 5 mit der Verbindungsleitung 4 verbunden, wäh­ rend das in Fig. 1 nicht sichtbare andere Ende der Ansaug­ leitung 6 beispielsweise in einen Flüssigkeitsaufnahmebehäl­ ter, wie eine Milchkanne o. ä., einführbar ist, wobei aus diesem Flüssigkeitsaufnahmebehälter die jeweilige Flüssig­ keit über die Pumpanlage 1 aufgenommen und weitergeleitet werden soll.
Die Pumpanlage 1 weist ferner eine Pumpe 7 auf, die einen Vakuumpumpabschnitt 8 und einen Uberdruckabschnitt 9 umfaßt. Die Pumpe 7 ist an die Vorlaufbehälter 2, 3 angeschlossen, wozu von der Pumpe 7 eine Druckleitung 10 und eine Vakuum­ leitung 11 abgehen.
Die erfindungsgemäße Pumpanlage 1 weist ferner eine nur schematisch angedeutete Steuereinrichtung 12 und eine dieser zugeordnete Absperr-Organeinrichtung 13 auf, zu der im Bei­ spielsfalle insgesamt 8 noch zu beschreibende Absperrorgane gehören.
Wie Fig. 1 verdeutlicht, führt die Druckleitung 10 vom Über­ druckbereich 9 der Pumpe 7 zu einem Anschlußstutzen 14, von dem aus jeweils eine Druck-Zuführleitung 15 bzw. 16 zum Vor­ laufbehälter 2 bzw. zum Vorlaufbehälter 3 verlaufen. Fig. 1 verdeutlicht hierbei, daß die Zuführleitungen 15 und 16 ein­ stückig ausgebildet sein können, wobei sich die Zuordnung zu den Vorlaufbehältern 2 bzw. 3 durch die Anordnung von zwei Absperrorganen 17 bzw. 18 in der Zuführleitung 15 bzw. 16 ergibt. Fig. 1 verdeutlicht hierbei, daß das Absperrorgan 17 zwischen dem Anschlußstutzen 14 und dem Vorlaufbehälter 2 angeordnet ist, während das Absperrorgan 18 zwischen dem Stutzen 14 und dem Vorlaufbehälter 3 angeordnet ist. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, entweder beide Absperrorgane 17 und 18 zu öffnen, so daß beide Vorlaufbehälter 2, 3 mit Über­ druck versorgt werden können, beide Absperrorgane 17, 18 zu schließen, so daß kein Überdruck an die Vorlaufbehälter 2 oder 3 angelegt wird, oder nur eines der Absperrorgane 17 oder 18 zu öffnen, so daß nur der Vorlaufbehälter unter Überdruck steht, dessen zugeordnetes Absperrorgan geöffnet ist. In jedem Falle ist es möglich, daß am Anschlußstutzen 14 ständig Überdruck vorliegt, so daß das Unterdrucksetzen der Vorlaufbehälter 2 und/oder 3 nur von der Betätigung der Absperrorgane 17 und 18 abhängt.
Entsprechend ist der Vakuum-Pumpabschnitt 8 über die zuge­ ordnete Vakuumleitung 11 mit einem Anschlußstutzen 19 ver­ bunden, der wiederum mit Vakuum-Zuführleitungen 20 und 21 in Verbindung steht, von denen die Vakuumleitung 20 mit dem Vorlaufbehälter 2 und die Vakuumleitung 21 mit dem Vorlauf­ behälter 3 verbunden ist. Fig. 1 verdeutlicht hierbei, daß auch die Vakuum-Zulaufleitungen 20 und 21 einstückig ausge­ bildet sein können, wobei sich die Zuordnung wiederum durch die Anordnung zweier Absperrorgane 22 bzw. 23 ergibt. Das Absperrorgan 22 ist hierbei zwischen dem Anschlußstutzen 19 und dem Vorlaufbehälter 2 angeordnet, während das Absperror­ gan 23 zwischen dem Stutzen 19 und dem Vorlaufbehälter 3 an­ geordnet ist. Am Anschlußstutzen 19 liegt immer Unterdruck bzw. Vakuum an und die entsprechenden Druckverhältnisse in den Vorlaufbehältern 2 und 3 können wiederum durch Betäti­ gung der Absperrorgane 22 und 23 gesteuert werden, die ebenfalls entweder beide geöffnet, beide geschlossen oder wechselweise geöffnet und geschlossen werden können, so daß sich die gleichen Verhältnisse wie im Überdruckbereich der Zuführleitungen 15 und 16 ergeben. An dieser Stelle sei nachgetragen, daß die Leitungen 4, 5, 16, 20 und 21 bei ei­ nem praktisch ausgeführten Gerät vorzugsweise waagerecht in einer Ebene liegen.
Die voranstehende Beschreibung verdeutlicht, daß jeder Vor­ laufbehälter 2 und 3 mit zwei Zuführleitungen 15 und 20 bzw. 16 und 21 verbunden ist, die jeweils dem Überdruck- oder Vakuum- bzw. Unterdruckbereich zugeordnet sind. Durch die Anordnung der Absperrorgane 17, 18, 22 und 23 ergibt sich, daß die Pumpe 7 zunächst bis zur Absperr-Organeinrichtung 13 nur über die Druckleitungen 10 und 11 und ab der Absperr-Organ­ einrichtung 13 über jeweils zwei Zuführleitungen 15, 20 bzw. 16, 21 mit den Vorlaufbehältern 2 bzw. 3 verbunden ist. Dies ergibt vorteilhafterweise die Möglichkeit, entweder beide Vorlaufbehälter 2, 3 mit dem Überdruckbereich 9 oder dem Un­ terdruckbereich 8 der Pumpe 7 zu verwenden, oder auch einen wechselweisen Betrieb durch entsprechende Betätigung der Ab­ sperrorgane 17, 18, 22, 23 zu erreichen.
Fig. 1 zeigt ferner, daß in der Verbindungsleitung 4 eben­ falls zwei Absperrorgane 24 und 25 angeordnet sind, wobei das Absperrorgan 24 zwischen dem Anschlußstutzen 5 und dem Vorlaufbehälter 2 und das Absperrorgan 25 zwischen dem An­ schlußstutzen 5 und dem Vorlaufbehälter 3 angeordnet ist. Auch die Absperrorgane 24 und 25 können entweder beide ge­ öffnet, beide geschlossen oder wechselweise geöffnet und ge­ schlossen werden. Alle Absperrorgane können mittels eines Steuerkastens 26 der Steuereinrichtung 12 entweder manuell oder vollautomatisch betätigt werden.
Die Vorlaufbehälter 2 weisen an ihrem gemäß der in Fig. 1 gewählten Darstellung unteren bzw. bodenseitigen Ende 27 bzw. 28 jeweils eine Ablauföffnung 29 bzw. 30 auf, die im Beispielsfalle mit einem Ablaufstutzen 31 bzw. 32 verbunden sind, die wiederum mit je einer Ablaufleitung 33 bzw. 34 in Verbindung stehen. Die Ablaufleitungen 33 und 34 münden in einer Ausflußöffnung 35, die mit einer Zählerleitung 36 in Strömungsverbindung steht. In der Zählerleitung 36 ist ein Volumenzähler 37 mit einer Anzeige 38 angeordnet. Schließ­ lich ist ein Anschluß 39 vorgesehen, über den die Zähler­ leitung 36 mit weiteren Leitungen zur Weiterführung der abzuführenden Flüssigkeit verbunden werden kann. In diesem Anschlußende kann wahlweise ein weiteres Absperrorgan 40 angeordnet sein.
In den Ablaufleitungen 33 bzw. 34 ist zwischen den Ablauf­ öffnungen 29 und der Ausflußöffnung 35 jeweils ein weiteres Absperrorgan 41 bzw. 42 angeordnet, das bei der dargestell­ ten Ausführungsform ebenfalls über die Steuereinrichtung 12 manuell oder vollautomatisch betätigt werden kann. Ferner ist es möglich, im Bereich der Ausflußöffnung 35 zusätzlich ein Sicherheitsventil 43 vorzusehen, das als mechanisches Doppelventil ausgebildet werden kann. Die Anordnung dieses Ventiles 43 ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Falls kein Sicherheitsventil 43 vorgesehen ist, ist das Absperr­ organ 40 zweckmäßigerweise als Rückschlagventil auszubilden. Ferner ist an der Stelle des Ventiles 43 ein Hahn zum Ablas­ sen von Flüssigkeit aus der Leitung vorgesehen.
Die Vorlaufbehälter 2, 3 sind ferner jeweils mit einem Rei­ nigungs-Sprühkopf 44 bzw. 45 versehen, der im oberen Endbe­ reich 46 bzw. 47 der Vorlaufbehälter 2, 3 angeordnet ist. Die Sprühköpfe 44 und 45 weisen eine Mehrzahl von Sprühdüsen auf, die so ausgerichtet sind, daß sie an die jeweilige In­ nenkontur der Vorlaufbehälter 2 und 3 angepaßt sind und mit­ hin sämtliche Innenwandungen mit einer Reinigungsflüssigkeit besprühen können, um Verschmutzungen auszuwaschen. Bei der dargestellten Ausführunsform sind die Sprühköpfe 44 und 45 mit einem Aufsatz 48 bzw. 49 verbunden, in dem eine bei­ spielsweise manuell bedienbare Betätigungseinrichtung 50 bzw. 51 angeordnet ist. Ferner ist an dem Aufsatz 48 bzw. 49 die Zuführleitung 20 bzw. 21 angeschlossen, an die wiederum eine in Fig. 1 nicht dargestellte externe Reinigungsvor­ richtung angeschlossen werden kann. Üblicherweise wird die Reinigungsvorrichtung an die Vakuumleitung 11 angeschlossen, wozu beispielsweise deren sich an den Anschlußstutzen 19 an­ schließender Bereich herangezogen werden kann. Somit kann den Sprühköpfen 44 und 45 Reinigungsflüssigkeit zugeführt werden, wobei durch die Betätigungsvorrichtungen 50 und 51 die Verbindung hergestellt wird.
Die Druck-Zuführleitungen 15 und 16 weisen ferner Anschluß­ teile 52 und 53 auf, die öffen- und schließbar sind und die über ein in Fig. 1 nicht näher dargestelltes Verbindungsrohr miteinander verbunden werden können. So ist es möglich, in einen der Vorlaufbehälter 2 oder 3 eingeführte Spülflüssig­ keit über die jeweilige Druckzuführleitung 15 bzw. 16, die Anschlußteile 53 bzw. 52 und das zwischen diesen liegende Verbindungsrohr in den jeweils anderen Vorlaufbehälter zu überführen. Die Anschlußteile 52 und 53, die auch Entlüf­ tungsfunktion haben, und das Verbindungsrohr sind erfor­ derlich, da beim Reinigungsvorgang die Absperrorgane 17 und 18 geschlossen werden müssen, damit Reinigungsflüssigkeiten nicht in die Druckleitung 10 eindringen.
Die Vorlaufbehälter 2, 3 können ferner wahlweise mit einer zusätzlichen Abschalteinrichtung 54 bzw. 55 versehen sein, die beide identisch ausgebildet sind, so daß nachfolgend nur die Abschalteinrichtung 54 beschrieben wird. Diese weist ein Sicherheitsventil 56 mit einer Dichtplatte auf, das auch von der Betätigungseinrichtung 50 manuell bedient werden kann. Ferner weist die Abschalteinrichtung 54 einen oberen Betä­ tigungsschalter 57 sowie einen unteren Betätigungsschalter 58 auf. So ist die Abschalteinrichtung 54 mit einem Betäti­ gungsschwimmer 59 versehen, der entlang einer Führungsstange 60 auf- und abbewegbar ist. Ist der Betätigungsschwimmer 59 aufgrund eines absinkenden Flüssigkeitsspiegels, wie im Vorlaufbehälter 2, nach unten abgesenkt, betätigt er den unteren Betätigungsschalter 58, so daß die Überdruckzu­ führung abgeschaltet wird. Ist der Betätigungsschwimmer 59 aufgrund eines ansteigenden Flüssigkeitsspiegels, wie im Vorlaufbehälter 3, nach oben im Vorlaufbehälter 3 angehoben, betätigt er den oberen Betätigungsschalter 57, der entweder das Sicherheitsventil 56 und/oder die Absperrorgane 22 und 23 schließt, so daß der Ansaugvorgang unterbrochen wird. Die Anordnung ist hierbei so getroffen, daß die Dichtplatte des Sicherheitsventiles 56 bei nicht betätigter Betätigungsein­ richtung 50 genügend Spiel hat, so daß sie durch den Schwim­ mer 59 in ihre Dichtstellung überführt werden kann, während sie im Bedarfsfalle durch die Betätigungseinrichtung 50 auch gegen die Wirkung des Schwimmers 59 vom Dichtsitz ferngehal­ ten werden kann.
Fig. 1 zeigt schließlich, daß die erfindungsgemäße Pumpan­ lage 1 mit einem Flüssigkeitsabscheider 61 versehen sein kann. Der Flüssigkeitsabscheider 61 weist ein Gehäuse 62 mit zwei Anschlußstutzen 63 und 64 auf, die an Abschnitte 65 bzw. 66 der Vakuumleitung 11 angeschlossen sind, so daß der Flüssigkeitsabscheider 61 zwischen dem Anschlußstutzen 19 und dem Vakuum-Pumpbereich 9 der Pumpe 7 angeordnet ist. Der Flüssigkeitsabscheider 61 weist ferner einen Auffangbecher 67 auf, der mit dem Anschlußstutzen 63 und somit mit dem Leitungsabschnitt 65 in Strömungsverbindung steht. Der Auf­ fangbecher 67 ist auf einer Seite eines Waagebalkens 68 an­ geordnet, der mittig gelagert ist, und auf dessen anderer Seite ein Ventilstößel 69 eines Sicherheitsventiles 70 an­ geordnet ist. Wird Flüssigkeit im Auffangbecher 67 aufgefan­ gen, senkt sich der Waagebalken 68 auf der Seite des Auf­ fangbechers 67 ab, wodurch der Ventilstößel 69 angehoben und somit das Sicherheitsventil 70 geschlossen wird. Wahl­ weise oder zusätzlich kann im Gehäuse 62 des Flüssigkeits­ abscheiders 61 ein Schwimmer 70 vorgesehen sein, der auf der sich im Gehäuse ansammelnden Flüssigkeit 62 aufschwimmt und somit bei steigendem Flüssigkeitsstand den Stößel 69 anhebt und somit ebenfalls das Sicherheitsventil 70 schließt. Das Gehäuse 62 kann an seiner tiefsten Stelle mit einem Ableit­ stutzen 72 versehen sein, der geöffnet und geschlossen wer­ den kann, so daß gegebenenfalls auch automatisch eine Flüs­ sigkeitsabfuhr möglich ist.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform eines Vorlaufbehälters 70 dargestellt, der eine erfindungsgemäße Türanordnung 71 auf­ weist. Die Türanordnung 71 ist im Detail in vergrößerter Darstellung in Fig. 3 gezeigt. Demgemäß weist die Türanord­ nung 71 zwei beabstandete Türschalen 72 und 73 auf. Die Tür­ schalen 72 und 73 sind an ihren Außenrändern jeweils mit einer Dichtfläche 74 bzw. 75 versehen, die ringförmig um­ läuft. Ferner weist die Türanordnung 71 eine in der Türöff­ nung 76 angeordnete Ringdichtung 77 auf, die beispielsweise ein an die Form der Türöffnung 76 angepaßter Dichtring aus elastischem Dichtmaterial sein kann. Die Ringdichtung 77 ist in den benachbarten Wandbereichen 78 und 79 befestigt. Die Türschalen 72 und 73 sind miteinander verbunden, wobei bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform eine Gewinde­ spindel 80 vorgesehen ist, die eine Ausnehmung 81 in der Türschale 72 durchgreift und in eine Gewindebuchse 82 der Türschale 73 eingeschraubt ist. Zur besseren Führung der Ge­ windespindel 80 kann eine mit Gewinde versehene Führungs- und Dichtplatte 83 auf der Außenseite der Türschale 72 befestigt sein.
Aus Fig. 4 ergibt sich, daß die bevorzugte Form der Tür­ schalen 72 und 73 und der Türöffnung 76 eine ovale Ausfüh­ rung ist.
Ferner zeigen die Fig. 2-4, daß die Gewindespindel 80 mit einer Handhabe in Form eines Handrades 84 versehen ist. Soll die Türöffnung 76 verschlossen werden, werden die Türschalen 72 und 73 durch Betätigung des Handrades 84 und mithin durch Einschrauben der Spindel 80 in die Gewindebuchse 82 aufein­ ander zubewegt, wobei sich die Dichtflächen 74 und 75 auf die Ringdichtung 77 pressen und dadurch den erforderlichen Dichtdruck erzeugen. Die zweischalige Ausführung der erfin­ dungsgemäßen Türanordnung 71 ergibt den Vorteil, daß bei Überdruck im Vorlaufbehälter 70 die innere Türschale 73 zu­ sätzlich auf die Ringdichtung 77 gepreßt wird, während bei Unterdruck im Vorlaufbehälter 70 die äußere Türschale 72 ge­ gen die Ringdichtung 77 gedrückt wird, falls sich die innere Türschale 73 etwas von der Ringdichtung 77 abheben sollte. Somit ist unabhängig von den Druckverhältnissen im Inneren des Vorlaufbehälters 70 stets eine gute Abdichtung gewähr­ leistet.

Claims (26)

1. Pumpanlage (1) zum Aufnehmen bzw. Ableiten von Flüssig­ keiten, insbesondere Flüssigkeiten aus dem Lebensmit­ telbereich,
  • - mit zwei Vorlaufbehältern (2, 3), die über eine Ver­ bindungsleitung (4) miteinander verbunden sind;
  • - mit einer Ansaugleitung (6), deren eines Ende in den Flüssigkeitsaufnahmebehälter einführbar ist, und de­ ren anderes Ende in die Verbindungsleitung (4) mün­ det;
  • - mit einer Pumpe (7), die sowohl Vakuum als auch Über­ druck erzeugt und die an die Vorlaufbehälter (2, 3) angeschlossen ist; und
  • - mit einer Steuereinrichtung (12), die eine zwischen der Pumpe (7) und den Vorlaufbehältern (2, 3) ange­ ordnete Absperr-Organeinrichtung (13) aufweist, die die Flüssigkeitsaufnahme und -ableitung in und aus den Vorlaufbehältern (2, 3) steuert;
dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Pumpe (7) im Bereich zwischen der Absperr-Or­ ganeinrichtung (13) und den Vorlaufbehältern (2, 3) pro Vorlaufbehälter (2, 3) über jeweils zwei Zuführ­ leitungen (15, 16 bzw. 20, 21) für Überdruck bzw. Va­ kuum mit den Vorlaufbehältern (2, 3) verbunden ist.
2. Pumpanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Absperr-Organeinrichtung (13) und der Pumpe (7) eine Druckleitung (10) und eine Vakuumleitung (11) vorgesehen ist.
3. Pumpanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zuführleitungen (15, 16 bzw. 20, 21) für Überdruck und Vakuum jeweils einen Anschlußstutzen (14 bzw. 19) aufweisen, die jeweils mit der Druckleitung (10) bzw. der Vakuumleitung (11) verbunden sind.
4. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Absperr-Organeinrichtung (13) in jeder Zuführleitung (15, 16 bzw. 20, 21) ein Absperrorgan (17, 18 bzw. 22, 23) aufweist, die jeweils zwischen dem Anschlußstutzen (14, 19) der Druck- bzw. Vakuumleitung (10 bzw. 11) und den Vorlaufbehältern (2 bzw. 3) ange­ ordnet sind.
5. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Absperr-Organeinrichtung (13) fer­ ner zwei weitere Absperrorgane (24, 25) aufweist, die in der Verbindungsleitung (4) zu beiden Seiten eines An­ schlußstutzens (5) für die Ansaugleitung (6) und zwi­ schen dem Anschlußstutzen (5) und den Vorlaufbehältern (2 bzw. 3) angeordnet sind.
6. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Vorlaufbehälter (2, 3) an ihrer der Mündungsseite der Zuführleitungen (15, 16 bzw. 20, 21) ge­ genüber angeordneten Seite Ablauföffnungen (29, 30) auf­ weisen, die jeweils mit einer Ablaufleitung (33 bzw. 34) verbunden sind.
7. Pumpanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablaufleitungen (33, 34) eine Ausflußöffnung (35) aufweisen, die mit einer Zählerleitung (36) verbunden ist.
8. Pumpanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der Ausflußöffnung (35) je ein Absperr­ organ (41, 42) zwischen der Ausflußöffnung (35) und den Ablauföffnungen (29, 30) der jeweiligen Vorlaufbehälter (2 bzw. 3) angeordnet ist.
9. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 6-8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in den Ablaufleitungen (33, 34) zu­ sätzlich ein Sicherheitsventil (43) angeordnet ist.
10. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 6-9, dadurch ge­ kennzeichnet, in der Zählerleitung (36) ein Zähler (37) vorgesehen ist.
11. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Absperrorgane (17, 18, 22-25, 41, 42) luftgesteuerte Pneumatikventile sind.
12. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (12) einen Schaltkasten (13) aufweist, mit dem alle Absperrorgane (17, 18, 22-25, 41, 42) wahlweise manuell oder vollauto­ matisch betätigbar sind.
13. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Vorlaufbehälter (2, 3) mit minde­ stens je einem Reinigungssprühkopf (44, 45) versehen sind.
14. Pumpanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Sprühkopf (44, 45) auf der der Mündungsseite (46, 47) bevorzugterweise am oberen Vorlaufbehälterende liegt, angeordnet ist.
15. Pumpanlage nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sprühkopf (44, 45) mit der Vakuum-Zu­ führleitung (20 bzw. 21) verbunden ist.
16. Pumpenlage nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Vorlaufbehälter (2, 3) mit einer wahlweise zusätzlich vorgesehenen Abschalteinrichtung (54, 55) versehen sind.
17. Pumpanlage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschalteinrichtung (54, 55) ein Sicherheitsventil (56) am oberen Vorlaufbehälterende und einen Betäti­ gungsschwimmer (59) sowie einen oberen Betätigungsschal­ ter (57) aufweist.
18. Pumpanlage nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abschalteinrichtung (54, 55) einen un­ teren Betätigungsschalter (58) am unteren Behälterende aufweist.
19. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Druckzuführleitung (15, 16) zu bei­ den Seiten des Anschlußstutzens (14) Anschlüsse (52, 53) aufweisen.
20. Pumpanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlüsse (52, 53) über eine parallel zur Zuführ­ leitung (15, 16) geschaltetes Verbindungsrohr miteinander verbunden sind.
21. Pumpanlage nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verbindungsleitung (4) der Vor­ laufbehälter (2, 3) außerhalb der Vorlaufbehälter (2, 3) verläuft.
22. Türanordnung (71) für einen Vorlaufbehälter (70), ge­ kennzeichnet durch zwei beabstandete Türschalen (72, 73), die aufeinander zubewegbar innerhalb bzw. außerhalb des Vorlaufbehälters (70) angeordnet sind und an ihren Auß­ enrändern Dichtflächen (74 bzw. 75) aufweisen.
23. Türanordnung nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch eine umlaufende Ringdichtung (77), die am Rand einer Türöff­ nung (76) des Vorlaufbehälters (70) befestigt ist und an die sich in geschlossenem Zustand die Dichtflächen (74, 75) der Türschalen (72, 73) von innen bzw. außen anlegen.
24. Türanordnung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Türöffnung (76) und die Türschalen (72, 73) ovalförmig ausgebildet sind.
25. Türanordnung nach einem der Ansprüche 22-24, dadurch gekennzeichnet, daß die Türschalen (72, 73) über eine Ge­ windespindel (80), die in eine Gewindebuchse (82) der inneren Türschale (73) eingreift, miteinander verbunden sind.
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