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DE4005606C1 - - Google Patents

Info

Publication number
DE4005606C1
DE4005606C1 DE4005606A DE4005606A DE4005606C1 DE 4005606 C1 DE4005606 C1 DE 4005606C1 DE 4005606 A DE4005606 A DE 4005606A DE 4005606 A DE4005606 A DE 4005606A DE 4005606 C1 DE4005606 C1 DE 4005606C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
base plate
centering
plate
ring
housing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE4005606A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz 8401 Thalmassing De Humele
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Krones AG
Original Assignee
Krones AG Hermann Kronseder Maschinenfabrik
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Krones AG Hermann Kronseder Maschinenfabrik filed Critical Krones AG Hermann Kronseder Maschinenfabrik
Priority to DE4005606A priority Critical patent/DE4005606C1/de
Priority to JP2880891A priority patent/JPH0767940B2/ja
Priority to EP91102649A priority patent/EP0443617B1/de
Priority to DE91102649T priority patent/DE59100411D1/de
Priority to ES91102649T priority patent/ES2044629T3/es
Application granted granted Critical
Publication of DE4005606C1 publication Critical patent/DE4005606C1/de
Priority to US07/789,483 priority patent/US5137136A/en
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/06Devices for presenting articles in predetermined attitude or position at labelling station
    • B65C9/065Devices for presenting articles in predetermined attitude or position at labelling station for orienting articles having irregularities in their shape, the irregularities being detected by mechanical means
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T156/00Adhesive bonding and miscellaneous chemical manufacture
    • Y10T156/17Surface bonding means and/or assemblymeans with work feeding or handling means
    • Y10T156/1702For plural parts or plural areas of single part
    • Y10T156/1744Means bringing discrete articles into assembled relationship
    • Y10T156/1768Means simultaneously conveying plural articles from a single source and serially presenting them to an assembly station
    • Y10T156/1771Turret or rotary drum-type conveyor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Specific Conveyance Elements (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)
  • Attitude Control For Articles On Conveyors (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)
  • Control Of Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zentrieren und Ausrichten von Gefäßen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits eine gattungsgemäße Vorrichtung (DE-PS 33 08 489) bekannt, die für ein Zentrieren und Ausrichten von Gefäßen mit hierfür vorgesehenen Vertiefungen im Bodenbereich geeignet ist. Bei dieser Vorrichtung wird die zum Ausrichten des Gefäßes, d. h. die bis zum Einrasten eines gefederten Ausrichtnockens in die Vertiefung am Flaschenboden erforderliche Ausrichtdrehung des Gefäßes durch den drehbar gelagerten Zentrierring vorgenommen, der hierzu mittels einer feststehenden Reibfläche in Drehung versetzt wird, während die den Gefäßboden aufnehmende Standplatte verdrehfest gehalten wird. Dies hat den Nachteil, daß die zur Drehung des Gefäßes notwendige, vom Zentrierring auf den Außenrand des Gefäßbodens zu übertragende Kraft von der verhältnismäßig kleinen, trichterartigen Zentrierfläche übertragen werden muß, der die nicht unerhebliche Reibkraft zwischen dem Gefäßboden und der Standplatte hemmend entgegensteht. In einigen Fällen führt dies dazu, daß entweder der Zentrierring mit seiner Zentrierfläche an der Gefäßkontur durchrutscht oder Schlupf zwischen der Reibfläche und dem den Zentrierring tragenden Tragring auftritt, so daß nicht in allen Fällen der Ausrichtnocken zuverlässig die Vertiefung im Gefäßboden erreicht. Darüber hinaus ist diese bekannte Konstruktion nicht für eine Ausrichtung von Gefäßen mit Vertiefungen bzw. erhabenen Nocken an der Seitenwand geeignet.
Aus der DE-PS 24 19 133 ist ferner eine Vorrichtung zum Ausrichten von zylindrischen Flaschen bekannt, bei der diese beim Durchfahren der Ausrichtstrecke mittels eines höhensteuerbaren Zentrierkegels angehoben und bis zum Einrasten eines Ausrichtnockens in Drehung versetzt werden. Dies geschieht entweder mittels einer direkt auf die Flaschen einwirkenden Reibfläche oder einem mit dem Zentrierkegel verbundenen Reibrad. Bei der erstgenannten Ausführung ergeben sich im Betrieb Probleme aufgrund der z. T. nicht unerheblichen Maßtoleranzen der Flaschen und deren häufig nasse Oberfläche (Kondenswasser etc.), so daß nicht in allen Fällen eine zuverlässige Ausrichtung gewährleistet werden kann. Zudem ist die verwendete Reibfläche Flaschenformatabhängig, d. h. sie muß bei Gefäßumstellungen ausgetauscht werden und übt außerdem auf die zentrierte Flasche unerwünschte Seitenkräfte aus. Die Einsatzmöglichkeiten der Vorrichtung sind auf Flaschen mit einem Bodenkegel beschränkt und gestattet keine Zentrierung an der Außenkontur des Flaschenbodens. Als Hauptnachteil wird jedoch die durch die erforderliche Höhensteuerung des Zentrierkegels äußerst aufwendige Bauweise empfunden, die aufgrund des hierfür notwendigen Raumbedarfs in einem Drehtisch einer modernen Hochleistungs-Etikettiermaschine kaum untergebracht werden kann. Dies gilt erst recht für die Ausführung, bei der der Zentrierkegel durch ein zusätzliches Reibrad in Drehung versetzt wird.
Dies gilt im gleichen Maße für die aus der US-PS 42 80 612 (Fig. 11) bekannte Vorrichtung, bei der die zum Ausrichten erforderliche Drehung der Gefäße ebenfalls durch ein Reibradgetriebe bewerkstelligt wird. Auch diese Konstruktion kann nicht für Etikettier- bzw. Ausstattungsmaschinen mit einem konventionellen Drehtisch verwendet werden, sondern erfordert einen Flaschentisch mit erheblich aufwendigeren Steuer- und Getriebemechanismen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Zentrier- und Ausrichtvorrichtung mit einfachsten Mitteln dahingehend zu verbessern, daß neben einer exakten Zentrierung an der Außenkontur eines Gefäßes ein zuverlässiges Ausrichten von Gefäßen mit Ausrichtanformungen am Boden oder der Seitenwand möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Dadurch, daß erfindungsgemäß das Gehäuse des Tellers verdrehfest mit seiner zugeordneten Steuereinrichtung im Transporteur verbunden ist und seitlich mindestens eine Ausnehmung aufweist, ist es trotz der Verwendung einer bei Standard- Etikettiermaschinen üblichen Rollenhebel-Nutkurven-Steuerung im Transporteur möglich, die erforderliche Ausrichtdrehung des Gefäßes durch die im Gehäuseinneren frei drehbar gelagerte Standplatte vorzunehmen, ohne daß hierfür zusätzliche komplizierte Getriebemechanismen im Transporteur untergebracht werden müssen, die Änderungen der Steuereinrichtung und des Gehäuses des Transporteurs unumgänglich machen würden. Statt dessen kann die Ausrichtdrehbewegung der Standplatte durch ein im Bereich der Ausrichtstrecke parallel zur Bahn des Transporteurs höhenmäßig dem Gehäuse des Tellers zugeordnetes Reibelement erzeugt werden, das durch die seitliche Ausnehmung des Gehäuses hindurchgreift und an einem mit der Standplatte verbundenen Reibkörper anliegt. Hierzu weist das Gehäuse des Tellers mit seiner seitlichen Ausnehmung zum Reibelement hin und wird während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke relativ zum Transporteur feststehend mittels der Steuereinrichtung gehalten.
Bei einer Ausstattungsmaschine nach der Rundläuferbauart sind die die Gefäße tragenden Teller auf einem als Drehtisch ausgebildeten Transporteur angeordnet, wobei es besonders zweckmäßig ist, das Reibelement an der radial äußeren Seite der Umlaufbahn der Teller anzuordnen. Besonders günstig ist die Verwendung eines Reibelements, das durch einen flexiblen Riemen gebildet wird. Ein flexibler Riemen erlaubt nicht nur eine gestellfeste Befestigung am Transporteurgehäuse, sondern ermöglicht auch die Verwendung eines endlosen Riemens, der beispielsweise um zwei Umlenkrollen umlaufend antreibbar gelagert werden kann. Dadurch ist es ohne weiteres möglich, das dem Teller zugeordnete Riementrum wahlweise in oder entgegen der Transportrichtung des Tellers anzutreiben. Die letztgenannte Möglichkeit ist deshalb besonders günstig, da hierdurch die maximal mögliche Anzahl der Ausrichtdrehungen der Standplatte während dem Durchfahren einer längenmäßig vorgegebenen Ausrichtstrecke erhöht werden kann, wodurch es ohne weiteres möglich ist, ohne eine Verlängerung der Ausrichtstrecke, das Gefäß mehrfach vollständig um die Drehachse der Standplatte zu drehen, so daß beispielsweise bei einem während der ersten Umdrehung nicht erfolgten Einrasten des Ausrichtelements dies noch bei einer zweiten oder dritten Umdrehung erfolgen kann, was eine erhebliche Erhöhung der Ausrichtsicherheit bedeutet.
Die Ausgestaltung sowohl der Standplatte als auch des mit ihr verbundenen Reibkörpers, der mit dem Reibelement zusammenwirkt, ist davon abhängig, ob ein Gefäß am Boden oder der Seitenwand ausgerichtet werden muß, d. h. ob ein auf dem Gefäßboden oder die Seitenwand einwirkendes Ausrichtelement zum Einsatz kommt. Erfindungsgemäß ist das jeweilige Ausrichtelement mit dem Zentrierring verbunden, der entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung schnell lösbar mit dem Gehäuse des Tellers verbunden ist. Diese konstruktive Ausgestaltung erlaubt je nach dem auszustattenden Gefäß entweder einen Zentrierring mit einem auf seiner Oberseite radial zur Tellerdrehachse verschiebbar oder um eine zu dieser parallelen Achse verschwenkbar gelagerten Ausrichtelement oder einen Zentrierring mit einem im Bereich der Zentrierfläche an seiner Unterseite axial, parallel zur Drehtellerachse, verschiebbar oder um eine horizontal liegende Achse verschwenkbar gelagertem Ausrichtelement zu verwenden. Bei den vorgenannten Ausführungsformen ist das jeweils zum Einsatz kommende Ausrichtelement federbeaufschlagt, derart, daß es während dem Ausrichtvorgang bis zum Einrasten ständig gegen den Gefäßboden bzw. -seitenwand angedrückt wird.
Kommt beispielsweise ein Zentrierring zur Seitenwandausrichtung zum Einsatz, so kann günstigerweise eine Standplatte verwendet werden, an deren äußerem Umfang eine zylindrische, den Reibkörper bildende Mantelfläche angeformt ist, die senkrecht zum Gehäuseinneren des Tellers weist. Dabei kann der Außendurchmesser der Standplatte ohne weiteres größer gewählt werden als der Innendurchmesser der Zentrierfläche des Zentrierringes. Die erfindungsgemäß höhenbeweglich federnd im Gehäuse des Tellers gelagerte Standplatte liegt in diesem Falle im unbelasteten Zustand mit ihrer Oberseite an der Unterseite des Zentrierringes an, wodurch die obere Anschlagposition definiert ist, die die Standplatte während dem Aufschieben bzw. Abführen der Gefäße auf oder vom Transporteur einnimmt, wobei die Standfläche der Standplatte im wesentlichen mit der Oberfläche des Zentrierrings fluchtet. Wird ein Zentrierring mit einem zur Bodenausrichtung geeigneten Ausrichtelement eingesetzt, so kann eine Standplatte verwendet werden, deren äußerer Durchmesser kleiner bemessen ist als der Innendurchmesser der Zentrierfläche und zwar derart, daß die Breite des dadurch entstehenden Ringspalts ein berührungsloses Hindurchgreifen des an der Unterseite des Zentrierringes gelagerten Ausrichtelements nach oben zum Gefäßboden hin gestattet. In diesem Falle ist die Standplatte mit einem Reibkörper ausgestattet, der aus einer unterhalb mit Abstand zur Standplatte verdrehfest mir ihr verbundenen Scheibe und einem an deren Umfang befestigten oder angeformten Ring besteht, wobei der Innendurchmesser des Ringes größer als der Außendurchmesser der Standplatte und der Innendurchmesser der Zentrierfläche bemessen ist, und zwar derart, daß der Ring des Reibkörpers das an der Unterseite des Zentrierringes befestigte Ausrichtelement nach außen hin umgreift. Auf diese Weise kann die dem Zentrierring zugewandte Seite des als Ring ausgebildeten Reibkörpers mit diesem zusammen die obere Anschlagposition der Standplatte festlegen.
Unabhängig von der zum Einsatz kommenden Ausrichtart kann es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung zweckmäßig sein, die Standplatte mittels der Höhensteuereinrichtung der Zentrierglocke über das axial eingespannte Gefäß vor oder während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke zunächst von der oberen Anschlagposition ein Stück in eine Zwischenstellung zwischen der oberen und unteren Anschlagposition abzusenken und erst nach dem Passieren der Ausrichtstrecke, aber noch vor Erreichen der Ausstattungsstation, in die untere Anschlagposition abzusenken. Dies ist besonders dann zweckmäßig, wenn die untere Anschlagposition der Standplatte durch eine an der Gehäuseinnenseite angeformte Anschlagfläche definiert ist, so daß die Standplatte in der unteren Anschlagposition reibschlüssig über das Gehäuse mit der Steuereinrichtung des Tellers verbunden ist und damit im weiteren Verlaufe des Ausstattungsvorganges auch über die Standplatte ein Teil des zur Durchführung des vorgegebenen Drehprogrammes notwendigen Drehmoments auf den Gefäßboden übertragen wird. Dies hat den Vorteil, daß das Drehmoment nicht nur ausschließlich durch die Zentrierfläche und das mit dem Zentrierring verbundene Ausrichtelement übertragen werden muß. In der Zwischenstellung kann sich die Standplatte zum Ausrichten des Gefäßes jedoch frei drehen.
Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, die untere Anschlagposition der Standplatte durch eine frei drehbar gelagerte Fläche auszubilden, wozu sich in idealer Weise das Axiallager der Standplatte anbietet. In diesem Falle kann die Standplatte durch die Höhensteuerung der Zentrierglocke schon vor oder während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke in ihre untere Anschlagposition gebracht werden, ohne daß eine Behinderung der Drehfähigkeit der Standplatte zum Zwecke der Ausrichtung eintritt.
Wie bereits erwähnt, werden die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten dadurch erreicht, daß der Zentrierring schnell austauschbar mit dem Gehäuse des Tellers verbunden ist. Für ein schnelles Austauschen des Zentrierringes bietet sich vorteilhafterweise ein Bajonettverschluß an. Zur Sicherung und Festlegung der exakten Drehlage des Zentrierringes und damit der Zentrierfläche gegenüber dem Gehäuse kann der Zentrierring mit einer Bohrung ausgestattet werden, die beispielsweise mit einem federnd im Gehäuse des Tellers gelagerten Paßstift zusammenwirkt. Soll der Zentrierring abgenommen werden, genügt es den Paßstift mittels eines Stifts in das Gehäuse zu drücken, den Zentrierring um wenige Winkelgrade zu verdrehen, bis der Bajonettverschluß ihn höhenmäßig frei gibt. Danach kann der Zentrierring und erforderlichenfalls auch die Standplatte abgezogen und durch andere Exemplare ersetzt werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht außerdem eine Vertiefung an der Umfangsfläche des Zentrierringes vor, die beim Passieren einer Ausstattungsstation mit einem mit dem Transporteur verbundenen und mit diesem umlaufenden Sperrelement fluchtet.
Jeweils ein Sperrelement ist einem Teller zugeordnet und radial zum Zentrierring steuerbar ausgebildet, so daß es mittels einer im Bereich der Ausstattungsstation angeordneten, ortsfesten Steuerkurve mit der Vertiefung des Zentrierrings in Eingriff gebracht werden kann, mit der Folge, daß während dem Passieren der Ausstattungsstation das in der Steuereinrichtung des Tellers vorhandene Drehspiel ausgeschaltet wird. Diese Maßnahme gewährleistet einen äußerst genauen Etikettensitz in bezug auf die Umfangslage am Gefäß.
Um eine möglichst gleichbleibende Klebehöhe, z. B. eines Etiketts, in bezug auf den Flaschenboden unabhängig von den Formtoleranzen der Gefäße zu erzielen, ist es besonders vorteilhaft den Zentrierring gegenüber dem Transporteur höhenverschiebbar auszubilden, wobei der Zentrierring im unbelasteten Zustand federbeaufschlagt eine definierte obere Endposition einnimmt, die zugleich auch die obere Anschlagposition der Standplatte bestimmt. Die Höhenbewegbarkeit des Zentrierringes kann konstruktiv auf mehreren Wegen erreicht werden, z. B. dadurch, daß das den Zentrierring tragende Gehäuse im Ganzen auf dem Transporteur höhenbewegbar geführt wird, oder nur der Zentrierring relativ zum Gehäuse oder ein Teil des Gehäuses höhenfest und ein anderer Teil zusammen mit dem Zentrierring darauf verschiebbar geführt wird.
Eine besonders einfache und große seitliche Ausnehmungen ergebende Ausführung des Gehäuses kann durch die Verwendung einer mit der im Gehäuse des Transporteurs drehbar gelagerten Steuerwelle verdreh- und höhenfest verbundene Tragplatte mit mindestens drei darauf im Bereich ihres äußeren Randes befestigten Teleskopstäben gebildet werden, die jeweils aus einem Bolzen mit einer darauf verschiebbar geführten Hülse und einer integrierten Druckfeder bestehen können, wobei zwischen Hülse und Bolzen eine die obere Endlage bestimmende Anschlagfläche ausgebildet sein kann. Der Zentrierring kann dabei auf einer Ringscheibe aufliegen, die mit den von der Tragplatte abgewandten Enden der Teleskopstäbe verbunden ist.
Eine stabilere Ausführung des Gehäuses besitzt anstelle von Teleskopstäben einen auf der Tragplatte verdrehfest angeordneten Ringkörper, der an seiner Mantelfläche mindestens eine Ausnehmung aufweist. Dabei ist der Ringkörper gegenüber der Tragplatte axial verschiebbar gelagert und wird durch Druckfedern im unbelasteten Zustand in einer oberen Endstellung gehalten. Hierzu weist der Ringkörper Bohrungen mit integrierten Druckfedern auf, in die auf der Tragplatte angeordnete Bolzen eingreifen. Bei dieser Ausführung liegt der Zentrierring unmittelbar auf dem Ringkörper auf.
Die im Inneren des Gehäuses angeordnete Standplatte ist mit einem Achszapfen ausgestattet, der in einer zur Oberseite des Transporteurs hin offenen Sacklochbohrung der im Gehäuse des umlaufenden Transporteurs drehbar gelagerten Steuerwelle axial verschieb- und drehbar gelagert ist. Dabei stützt sich der mit der Standplatte drehfest verbundene Achszapfen über eine Druckfeder auf ein am Boden der Sacklochbohrung angeordnetes Axiallager ab.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann bei einer entsprechenden Abwandlung auch als reiner Zentrierteller für Formgebinde verwendet werden, die keinen rotationssymmetrischen Querschnitt aufweisen und nicht ausgerichtet werden brauchen. Für diesen Einsatzfall ist der Ringkörper des Gehäuses auf seiner radial inneren, zur Standplatte weisenden Seite mit einer senkrechten Nut versehen, in die axial verschiebbar beispielsweise der Kopf einer Sechskantschraube geführt ist, die ihrerseits am Umfang einer entsprechenden Standplatte befestigt ist. Die hierfür erforderliche Standplatte besitzt keinen Reibkörper, da keine Ausrichtung notwendig ist. Der die dem Gefäßquerschnitt entsprechende Zentrierfläche aufweisende Zentrierring verfügt aus dem gleichen Grunde über kein Ausrichtelement.
Bei einer derartigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann diese beliebig sowohl zum Boden- als auch Seitenwandausrichten von Gefäßen, sowie zum Zentrieren von Formgebinden eingesetzt werden, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung ohne weiteres auf jeden Transporteur einer standardmäßig ausgeführten Etikettiermaschine aufgebaut werden kann.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Figur näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf den Drehtisch einer Ausstattungsmaschine ohne deren Oberteil,
Fig. 2 den senkrechten Schnitt durch eine Zentrier- und Ausrichtvorrichtung, wobei die linke Hälfte des Tellers eine Ausführung zur Seitenwandausrichtung und die rechte Hälfte eine Ausführung zur Bodenausrichtung darstellt,
Fig. 3 einen horizontalen Schnitt - dargestellt von der dem Transporteur zugewandten Seite - durch die in der linken Hälfte der Fig. 2 gezeigte Ausführungsform des Tellers in Höhe dessen seitlicher Ausnehmung,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf einen Teilbereich der Mantelfläche des Tellers mit einem Teilschnitt.
In Fig. 1 ist schematisch die Umlaufbahn des als Drehtisches ausgebildeten Transporteurs 1 angedeutet, auf dem die vom Zuförderer 50 ankommenden Gefäße mittels eines Einlaufsterns 51 aufgeschoben werden. Unmittelbar im Bereich nach dem Einlaufstern 51 beginnt die Ausrichtstrecke 18, deren Länge von dem Bogenabschnitt des auf der radial äußeren Seite des Transporteurs 1 an der Umlaufbahn der Teller 2 angeordneten Reibelements 13 bestimmt wird, das als flexibler umlaufender Riemen ausgebildet ist. Unmittelbar nach dem Aufschieben eines Gefäßes auf einen Teller 2 durch den Einlaufstern 51 wird die zugeordnete Zentrierglocke 15 durch deren Höhensteuerung 14 (Fig. 2) abgesenkt, so daß das Gefäß 3 axial zwischen Kopf und Bodenfläche eingespannt wird. Während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke 18 erfolgt das Ausrichten der Gefäße 3, die im weiteren Verlauf eine Ausstattungsstation 52 erreichen. An dieser Stelle wird in bekannter Weise beispielsweise ein Etikett auf das Gefäß aufgebracht und im weiteren Umlaufbereich des Transporteurs 1 an die Gefäßkontur angebürstet. Danach wird kurz vor Erreichen des Auslaufsterns 53 die Zentrierglocke 15 durch ihre Höhensteuerung 14 vom Gefäßkopf abgehoben, so daß das Gefäß 3 vom Transporteur 1 auf den Abförderer 54 übergeben werden kann.
Wie weiter in Fig. 1 angedeutet ist, kann jedem Teller 2 ein ein steuerbares, mit dem Transporteur 1 umlaufendes Sperrelement 26 zugeordnet sein, das mittels einer ortsfesten Steuerkurve 27 im Bereich der Ausstattungsstation 52 radial in Richtung des Tellers 2 verschoben und in Eingriff mit einer nicht dargestellten Vertiefung am Umfang des Zentrierringes gebracht werden kann. Diese Maßnahme gewährleistet einen genauen Sitz des Ausstattungsmaterials durch Ausschaltung des vorhandenen Spiels in der Steuereinrichtung des Tellers im Moment der Übergabe an der Ausstattungsstation. Zwecks der besseren Übersicht sind in der Fig. 1 nur in diesem Bereich die Sperrelemente 26 eingezeichnet.
In Fig. 2 ist der als Drehtisch ausgeführte Transporteur 1 mit der darin integrierten Steuereinrichtung 4 dargestellt, die eine feststehende Nutkurve 6 und einen mit der Steuerwelle 7 verbundenen Rollenhebel 5 umfaßt. Die Steuerwelle 7 ist höhenfest drehbar im umlaufenden Gehäuse des Transporteurs gelagert und weist eine nach oben hin offene Sacklochbohrung 33 auf, die am Boden ein Axiallager 31, bestehend aus einer Kugel und einer darauf liegenden Hartmetallplatte, trägt. Über eine Druckfeder 35 stützt sich die Standplatte 10 über ihren axial verschieb- und drehbar in der Sacklochbohrung 33 gelagerten Achszapfen 34 auf das Axiallager 31 ab. An der Steuerwelle 7 ist außerdem höhen- und verdrehfest die Tragplatte 37 befestigt, auf der Bolzen 39 starr angeordnet sind, die in Bohrungen 40 eines Ringkörpers 38 eingreifen. Die Bolzen 39 und Bohrungen 40, die jeweils eine Druckfeder 41 einschließen, besitzen einen Absatz, der im unbelasteten Zustand des Ringkörpers 38 dessen obere Endlage fixiert. Der Ringkörper 38 trägt auf seiner Oberseite einen Zentrierring 12, der beispielsweise mittels eines in Fig. 4 dargestellten Bajonettverschlußes 20 fest verbunden ist. Der Bajonettverschluß 20 setzt sich jeweils aus einem am Ringkörper 38 angeformten Zapfen 25 und einem L-förmigen Schlitz 24 am Rand des Zentrierringes 12 zusammen. In der Fig. 2 ist in der linken Hälfte auf dem Zentrierring 12 ein radial verschiebbar gelagertes, federbelastetes Ausrichtelement 8 für eine Vertiefung in der Seitenwand eines Gefäßes dargestellt, während auf der rechten Seite eine Ausführung des Zentrierringes 12 mit einem an seiner Unterseite um eine horizontal liegende Achse schwenkbar gelagertes Ausrichtelement 9 dargestellt ist, das zur Bodenausrichtung dient.
An der linken Seite des Tellers 2 ist unterhalb des äußeren Randes des Zentriertellers 12 eine seitliche Ausnehmung 19 im Ringkörper 38 erkennbar, der zusammen mit der Tragplatte 37 und dem Zentrierring 12 das die Standplatte 10 umfassende Gehäuse des Tellers 2 bildet. Durch die seitliche Ausnehmung 19 greift ein als flexibler Riemen ausgebildetes Reibelement 13 hindurch und liegt an der Oberfläche des Reibkörpers 17 der Standplatte 10 an, wobei der Reibkörper 17 durch eine am äußeren Umfang der Standplatte 10 angeformte zylindrische Mantelfläche gebildet wird, die sich senkrecht dazu in Richtung zur Tragplatte 37 erstreckt. Die Fig. 2 zeigt sowohl in der linken als auch rechten Ausführung der Standplatte 10 diese jeweils in ihrer unteren Anschlagposition, die sie spätestens beim Passieren der Ausstattungsstation 52 einnimmt. An dieser Stelle ist der Ausrichtvorgang in der Regel bereits abgeschlossen. In der linken Bildhälfte wird die untere Anschlagposition der Standplatte 10 durch den reibschlüssig auf der Oberseite der Tragplatte 37 aufliegenden Reibkörper 17 bestimmt. Bei dieser Ausführungsform wird nach dem Aufschieben eines Gefäßes 3 auf die Standfläche 16 der Standplatte 10 diese mittels der von der Höhensteuereinrichtung 14 gesteuerten Zentrierglocke 15 von der oberen Anschlagposition, die durch die Oberseite der Tragplatte 10 und die Unterseite des Zentrierringes 12 definiert ist, ein Stück abgesenkt in eine Zwischenstellung, die eine freie Drehung der Standplatte 10 durch das Reibelement 13 bis zum Einrasten des Ausrichtelements 8 gestattet. Nach dem Einrasten entsteht zwischen dem Reibkörper 17 und dem Reibelement 13 bis zum Ende der Ausrichtstrecke 18 Schlupf. Bei Erreichen des Endes der Ausrichtstrecke 18 wird durch die Höhensteuerung 14 die Zentrierglocke 15 und damit das Gefäß 3 bis zur unteren Anschlagposition der Standplatte 10 abgesenkt, so daß diese reibschlüssig mit der Tragplatte 37 verbunden ist. Die Zwischen­ und Endstellung der Höhensteuereinrichtung 14 ist im oberen Teil der Fig. 2 angedeutet.
Auf der Oberseite der Standplatte 10 ist ein austauschbarer, die Standfläche 16 bildender Belag angebracht, der den Boden des Gefäßes 3 aufnimmt und in der oberen Anschlagposition im wesentlichen mit der Oberfläche des Zentrierringes 12 fluchtet. Der Belag kann entsprechend den Anforderungen griffig oder glatt ausgebildet sein.
Bei dem auf der rechten Hälfte dargestellten Ausführungsbeispiel zur Bodenausrichtung kommt dagegen eine Standplatte 10 zum Einsatz, deren äußerer Durchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Zentrierfläche 21 am Zentrierring 12. Durch den auf diese Weise entstehenden Ringspalt greift das auf den Gefäßboden wirkende Ausrichtelement 9 hindurch. Dieses Ausrichtelement 9 ist mit einem Anschlag versehen, der dafür sorgt, daß im entlasteten Zustand beim Aufschieben eines Gefäßes das Ausrichtelement 9 nicht über die Oberfläche des Zentrierrings 12 übersteht. Wird nun der Gefäßboden mittels der Höhensteuerung 14 in die untere Anschlagposition der Standplatte 10, die in diesem Fall durch das untere Ende des Achszapfens 34 und dem Axiallager 36 definiert wird, abgesenkt, so wird das Ausrichtelement 9 nach unten gedrückt, liegt jedoch aufgrund der Federbelastung ständig am Gefäßboden an, bis es in eine Vertiefung eingreifen kann. Bei der für die Bodenausrichtung vorgesehenen Version wird der Reibkörper 17 aus einer unterhalb der Standplatte 10 mit Abstand zu dieser fest an deren Achszapfen 34 befestigten Scheibe 42 und einem auf deren Oberseite am äußeren Umfang angeformten Ring 43 gebildet. Dabei ist der Innendurchmesser des Ringes 43 größer als der Innendurchmesser der Zentrierfläche 21 und Außendurchmesser der Standplatte 10 bemessen. Auf diese Weise kann der Reibkörper 17 von unten her das Ausrichtelement 9 nach außen umfassen und bildet mit seinem oberen Rand und der Unterseite des Zentrierrings 12 die obere Anschlagposition der Standplatte 10.
Bei dem in Fig. 3 von unten gesehen dargestellten Horizontalschnitt durch die in Fig. 2 links gezeigte Ausführung des Tellers 2 für Seitenwandausrichtung ist die seitliche Ausnehmung 19 im Gehäuse des Tellers besonders gut erkennbar, die speziell beim Ausführungsbeispiel am Umfang des Ringkörpers 38 ausgebildet ist. Die Ausnehmung 19 ermöglicht dem Reibelement 13 den Kontakt zum Reibkörper 17 der konzentrisch im Gehäuse angeordneten Standplatte 10.

Claims (32)

1. Vorrichtung zum Zentrieren und Ausrichten von Gefäßen in Gefäßausstattungsmaschinen nach bestimmten äußerlichen Merkmalen am Boden oder der Seitenwand, mit einem auf einer geschlossenen Bahn umlaufenden Transporteur mit mindestens einem darauf drehbar gelagerten Teller zur Aufnahme eines Gefäßes, der mittels einer zugeordneten Steuereinrichtung während eines Umlaufs des Transporteurs ein Drehprogramm ausführt und ein Ausrichtelement besitzt, wobei der Teller aus einer zwischen zwei Anschlagpositionen höhenbeweglich federnd gelagerten, den Gefäßboden aufnehmenden Standplatte und einem die Standplatte umgebenden Gehäuse mit einem ebenfalls höhenbeweglich federnd gelagerten Zentrierring, der eine an den Gefäßquerschnitt angepaßte, trichterartige Zentrierfläche aufweist besteht und einem im Bereich einer Ausrichtstrecke parallel zur Bahn des Transporteurs, dem Gehäuse des Tellers höhenmäßig zugeordneten Reibelement, sowie einer koaxial zur Drehachse des Tellers angeordneten und mit diesem umlaufenden, durch eine Höhensteuereinrichtung heb- und senkbaren Zentrierglocke zum Andrücken eines Gefäßes gegen die Standplatte, dadurch gekennzeichnet, daß der das Ausrichtelement (8, 9) tragende Zentrierring (12) über das Gehäuse (37, 38) verdrehfest mit der Steuereinrichtung (4) verbunden ist, während die unterhalb ihrer den Gefäßboden aufnehmenden Standfläche (16) mit einem Reibkörper (17) ausgestattete Standplatte (10) frei drehbar gelagert ist, wobei beim Passieren der Ausrichtstrecke (18) das durch das mindestens eine seitliche Ausnehmung (19) aufweisende Gehäuse (37, 38) hindurchgreifende Reibelement (13) am Reibkörper (17) der Standplatte (10) anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (37, 38) des Tellers (2) während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke (18) relativ zum Transporteur (1) feststeht.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhensteuereinrichtung (14) der Zentrierglocke (15) derart ausgelegt ist, daß sich die Standplatte (10) während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke (18) in einer Zwischenstellung zwischen der oberen und unteren Anschlagposition befindet und danach im weiteren Transportbereich die untere Anschlagposition einnimmt.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Anschlagposition der Standplatte (10) durch deren Axiallager (31) definiert ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die untere und/oder die obere Anschlagposition der Standplatte (10) durch jeweils eine an der Gehäuseinnenseite und der Standplatte angeformte Anschlagfläche definiert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Standplatte (10) in der unteren Anschlagposition reibschlüssig über das Gehäuse (37, 38) mit der Steuereinrichtung (4) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Anschlagposition der Standplatte (10) durch die Unterseite des Zentrierrings (12) definiert ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierring (12) lösbar, insbesondere mittels eines Bajonettverschlusses (20), mit dem Gehäuse (37, 38) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehlage des Zentrierrings (12) und damit die der Zentrierfläche (21) gegenüber dem Gehäuse (37, 38) durch einen federnden Paßstift (22) festlegbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (4) eine im umlaufenden Gehäuse des Transporteurs (1) drehbar gelagerte Steuerwelle (7) mit einer zur Oberseite des Transporteurs (1) hin offenen Sacklochbohrung (33) umfaßt, in der axial verschieb- und drehbar der mit der Standplatte (10) verdrehfest verbundene Achszapfen (34) gelagert ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Standplatte (10) mit ihrem Achszapfen (34) über eine Druckfeder (35) auf ein Axiallager (31) abstützt, das am Boden der Sacklochbohrung (33) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (37, 38) eine mit der Steuerwelle (7) verdrehfest verbundene Tragplatte (37) besitzt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Tragplatte (37) ein Ringkörper (38) verdrehfest angeordnet ist, der an seiner Mantelfläche mindestens eine Ausnehmung (19) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringkörper (38) gegenüber der Tragplatte (37) axial verschiebbar gelagert ist und durch Druckfedern (41) im unbelasteten Zustand in einer oberen Endstellung gehalten wird.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Ringkörper (38) der Zentrierring (12) aufliegt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (37) Bolzen (39) trägt, die in entsprechend zugeordneten Bohrungen (40) des Ringkörpers (38) eingreifen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß in den Bohrungen (40) Druckfedern (41) integriert sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Tragplatte (37) mindestens drei Teleskopstäbe mit integrierten Druckfedern verdrehfest angeordnet sind, wobei auf den von der Tragplatte (37) abgewandten Enden der Teleskopstäbe eine den Zentrierring (12) tragende Ringscheibe befestigt ist.
19. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausrichtelement (8) auf der Oberseite des Zentrierringes (12) radial zur Tellerdrehachse verschiebbar oder um eine zu dieser parallelen Achse verschwenkbar gelagert ist.
20. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (17) durch eine am äußerem Umfang der Standplatte (10) angeformte zylindrische Mantelfläche gebildet wird, die senkrecht dazu zum Gehäuseinneren des Tellers (2) weist.
21. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausrichtelement (9) an der Unterseite des Zentrierringes (12) im Bereich der Zentrierfläche (21) axial, parallel zur Drehtellerachse, verschiebbar oder um eine horizontalliegende Achse schwenkbar gelagert ist.
22. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (17) aus einer unterhalb der Standplatte (10) mit Abstand zu dieser fest an deren Achszapfen (34) befestigten Scheibe (42) und einem daran befestigten oder angeformten Ring (43) besteht.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des Ringes (43) größer ist als der Innendurchmesser der Zentrierfläche (21).
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Zentrierring (12) zugewandte Seite des Ringes (43) mit diesem zusammen die obere Anschlagposition der Standplatte (10) festlegt.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Standplatte (10) geringer als der Innendurchmesser der Zentrierfläche (21) bemessen ist.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierring (12) an seiner Umfangsfläche eine Vertiefung aufweist, die beim Passieren einer Ausstattungsstation (52) mit einem mit dem Transporteur (1) verbundenen Sperrelement (26) fluchtet.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (26) radial zum Zentrierring (12) steuerbar ist, derart, daß beim Eingreifen in die Vertiefung des Zentrierringes (12) dieser gegenüber dem Transporteur (1) ohne Drehspiel fixiert ist.
28. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teller (2) auf einem als Drehtisch ausgebildeten Transporteur (1) angeordnet sind, wobei das Reibelement (13) auf der radial äußeren Seite der Umlaufbahn der Teller (2) angeordnet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Reibelement (13) als ein flexibler Riemen ausgebildet ist.
30. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reibelement (13) gestellfest am Transporteur (1) angeordnet ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Riemen umlaufend antreibbar gelagert ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das den Tellern (2) zugeordnete Riementrum entgegen der Transportrichtung der Teller (2) antreibbar ist.
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