DE4005606C1 - - Google Patents
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- B65C9/065—Devices for presenting articles in predetermined attitude or position at labelling station for orienting articles having irregularities in their shape, the irregularities being detected by mechanical means
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zentrieren und
Ausrichten von Gefäßen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bereits eine gattungsgemäße Vorrichtung (DE-PS 33 08 489)
bekannt, die für ein Zentrieren und Ausrichten von Gefäßen mit
hierfür vorgesehenen Vertiefungen im Bodenbereich geeignet ist.
Bei dieser Vorrichtung wird die zum Ausrichten des Gefäßes, d. h.
die bis zum Einrasten eines gefederten Ausrichtnockens in die
Vertiefung am Flaschenboden erforderliche Ausrichtdrehung des
Gefäßes durch den drehbar gelagerten Zentrierring vorgenommen,
der hierzu mittels einer feststehenden Reibfläche in Drehung
versetzt wird, während die den Gefäßboden aufnehmende Standplatte
verdrehfest gehalten wird. Dies hat den Nachteil, daß die zur
Drehung des Gefäßes notwendige, vom Zentrierring auf den
Außenrand des Gefäßbodens zu übertragende Kraft von der
verhältnismäßig kleinen, trichterartigen Zentrierfläche
übertragen werden muß, der die nicht unerhebliche Reibkraft
zwischen dem Gefäßboden und der Standplatte hemmend
entgegensteht. In einigen Fällen führt dies dazu, daß entweder
der Zentrierring mit seiner Zentrierfläche an der Gefäßkontur
durchrutscht oder Schlupf zwischen der Reibfläche und dem den
Zentrierring tragenden Tragring auftritt, so daß nicht in allen
Fällen der Ausrichtnocken zuverlässig die Vertiefung im
Gefäßboden erreicht. Darüber hinaus ist diese bekannte
Konstruktion nicht für eine Ausrichtung von Gefäßen mit
Vertiefungen bzw. erhabenen Nocken an der Seitenwand geeignet.
Aus der DE-PS 24 19 133 ist ferner eine Vorrichtung zum
Ausrichten von zylindrischen Flaschen bekannt, bei der diese beim
Durchfahren der Ausrichtstrecke mittels eines höhensteuerbaren
Zentrierkegels angehoben und bis zum Einrasten eines
Ausrichtnockens in Drehung versetzt werden. Dies geschieht
entweder mittels einer direkt auf die Flaschen einwirkenden
Reibfläche oder einem mit dem Zentrierkegel verbundenen Reibrad.
Bei der erstgenannten Ausführung ergeben sich im Betrieb Probleme
aufgrund der z. T. nicht unerheblichen Maßtoleranzen der Flaschen
und deren häufig nasse Oberfläche (Kondenswasser etc.), so daß
nicht in allen Fällen eine zuverlässige Ausrichtung gewährleistet
werden kann. Zudem ist die verwendete Reibfläche
Flaschenformatabhängig, d. h. sie muß bei Gefäßumstellungen
ausgetauscht werden und übt außerdem auf die zentrierte Flasche
unerwünschte Seitenkräfte aus. Die Einsatzmöglichkeiten der
Vorrichtung sind auf Flaschen mit einem Bodenkegel beschränkt und
gestattet keine Zentrierung an der Außenkontur des
Flaschenbodens. Als Hauptnachteil wird jedoch die durch die
erforderliche Höhensteuerung des Zentrierkegels äußerst
aufwendige Bauweise empfunden, die aufgrund des hierfür
notwendigen Raumbedarfs in einem Drehtisch einer modernen
Hochleistungs-Etikettiermaschine kaum untergebracht werden kann.
Dies gilt erst recht für die Ausführung, bei der der
Zentrierkegel durch ein zusätzliches Reibrad in Drehung versetzt
wird.
Dies gilt im gleichen Maße für die aus der US-PS 42 80 612
(Fig. 11) bekannte Vorrichtung, bei der die zum Ausrichten
erforderliche Drehung der Gefäße ebenfalls durch ein
Reibradgetriebe bewerkstelligt wird. Auch diese Konstruktion kann
nicht für Etikettier- bzw. Ausstattungsmaschinen mit einem
konventionellen Drehtisch verwendet werden, sondern erfordert
einen Flaschentisch mit erheblich aufwendigeren Steuer- und
Getriebemechanismen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
gattungsgemäße Zentrier- und Ausrichtvorrichtung mit einfachsten
Mitteln dahingehend zu verbessern, daß neben einer exakten
Zentrierung an der Außenkontur eines Gefäßes ein zuverlässiges
Ausrichten von Gefäßen mit Ausrichtanformungen am Boden oder der
Seitenwand möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1
angegebenen Merkmale gelöst.
Dadurch, daß erfindungsgemäß das Gehäuse des Tellers verdrehfest
mit seiner zugeordneten Steuereinrichtung im Transporteur
verbunden ist und seitlich mindestens eine Ausnehmung aufweist,
ist es trotz der Verwendung einer bei Standard-
Etikettiermaschinen üblichen Rollenhebel-Nutkurven-Steuerung im
Transporteur möglich, die erforderliche Ausrichtdrehung des
Gefäßes durch die im Gehäuseinneren frei drehbar gelagerte
Standplatte vorzunehmen, ohne daß hierfür zusätzliche
komplizierte Getriebemechanismen im Transporteur untergebracht
werden müssen, die Änderungen der Steuereinrichtung und des
Gehäuses des Transporteurs unumgänglich machen würden. Statt
dessen kann die Ausrichtdrehbewegung der Standplatte durch ein im
Bereich der Ausrichtstrecke parallel zur Bahn des Transporteurs
höhenmäßig dem Gehäuse des Tellers zugeordnetes Reibelement
erzeugt werden, das durch die seitliche Ausnehmung des Gehäuses
hindurchgreift und an einem mit der Standplatte verbundenen
Reibkörper anliegt. Hierzu weist das Gehäuse des Tellers mit
seiner seitlichen Ausnehmung zum Reibelement hin und wird während
dem Durchfahren der Ausrichtstrecke relativ zum Transporteur
feststehend mittels der Steuereinrichtung gehalten.
Bei einer Ausstattungsmaschine nach der Rundläuferbauart sind die
die Gefäße tragenden Teller auf einem als Drehtisch ausgebildeten
Transporteur angeordnet, wobei es besonders zweckmäßig ist, das
Reibelement an der radial äußeren Seite der Umlaufbahn der Teller
anzuordnen. Besonders günstig ist die Verwendung eines
Reibelements, das durch einen flexiblen Riemen gebildet wird. Ein
flexibler Riemen erlaubt nicht nur eine gestellfeste Befestigung
am Transporteurgehäuse, sondern ermöglicht auch die Verwendung
eines endlosen Riemens, der beispielsweise um zwei Umlenkrollen
umlaufend antreibbar gelagert werden kann. Dadurch ist es ohne
weiteres möglich, das dem Teller zugeordnete Riementrum wahlweise
in oder entgegen der Transportrichtung des Tellers anzutreiben.
Die letztgenannte Möglichkeit ist deshalb besonders günstig, da
hierdurch die maximal mögliche Anzahl der Ausrichtdrehungen der
Standplatte während dem Durchfahren einer längenmäßig
vorgegebenen Ausrichtstrecke erhöht werden kann, wodurch es ohne
weiteres möglich ist, ohne eine Verlängerung der Ausrichtstrecke,
das Gefäß mehrfach vollständig um die Drehachse der Standplatte
zu drehen, so daß beispielsweise bei einem während der ersten
Umdrehung nicht erfolgten Einrasten des Ausrichtelements dies
noch bei einer zweiten oder dritten Umdrehung erfolgen kann, was
eine erhebliche Erhöhung der Ausrichtsicherheit bedeutet.
Die Ausgestaltung sowohl der Standplatte als auch des mit ihr
verbundenen Reibkörpers, der mit dem Reibelement zusammenwirkt,
ist davon abhängig, ob ein Gefäß am Boden oder der Seitenwand
ausgerichtet werden muß, d. h. ob ein auf dem Gefäßboden oder die
Seitenwand einwirkendes Ausrichtelement zum Einsatz kommt.
Erfindungsgemäß ist das jeweilige Ausrichtelement mit dem
Zentrierring verbunden, der entsprechend einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung schnell lösbar mit dem Gehäuse des
Tellers verbunden ist. Diese konstruktive Ausgestaltung erlaubt
je nach dem auszustattenden Gefäß entweder einen Zentrierring mit
einem auf seiner Oberseite radial zur Tellerdrehachse
verschiebbar oder um eine zu dieser parallelen Achse
verschwenkbar gelagerten Ausrichtelement oder einen Zentrierring
mit einem im Bereich der Zentrierfläche an seiner Unterseite
axial, parallel zur Drehtellerachse, verschiebbar oder um eine
horizontal liegende Achse verschwenkbar gelagertem
Ausrichtelement zu verwenden. Bei den vorgenannten
Ausführungsformen ist das jeweils zum Einsatz kommende
Ausrichtelement federbeaufschlagt, derart, daß es während dem
Ausrichtvorgang bis zum Einrasten ständig gegen den Gefäßboden
bzw. -seitenwand angedrückt wird.
Kommt beispielsweise ein Zentrierring zur Seitenwandausrichtung
zum Einsatz, so kann günstigerweise eine Standplatte verwendet
werden, an deren äußerem Umfang eine zylindrische, den Reibkörper
bildende Mantelfläche angeformt ist, die senkrecht zum
Gehäuseinneren des Tellers weist. Dabei kann der Außendurchmesser
der Standplatte ohne weiteres größer gewählt werden als der
Innendurchmesser der Zentrierfläche des Zentrierringes. Die
erfindungsgemäß höhenbeweglich federnd im Gehäuse des Tellers
gelagerte Standplatte liegt in diesem Falle im unbelasteten
Zustand mit ihrer Oberseite an der Unterseite des Zentrierringes
an, wodurch die obere Anschlagposition definiert ist, die die
Standplatte während dem Aufschieben bzw. Abführen der Gefäße auf
oder vom Transporteur einnimmt, wobei die Standfläche der
Standplatte im wesentlichen mit der Oberfläche des Zentrierrings
fluchtet. Wird ein Zentrierring mit einem zur Bodenausrichtung
geeigneten Ausrichtelement eingesetzt, so kann eine Standplatte
verwendet werden, deren äußerer Durchmesser kleiner bemessen ist
als der Innendurchmesser der Zentrierfläche und zwar derart, daß
die Breite des dadurch entstehenden Ringspalts ein
berührungsloses Hindurchgreifen des an der Unterseite des
Zentrierringes gelagerten Ausrichtelements nach oben zum
Gefäßboden hin gestattet. In diesem Falle ist die Standplatte mit
einem Reibkörper ausgestattet, der aus einer unterhalb mit
Abstand zur Standplatte verdrehfest mir ihr verbundenen Scheibe
und einem an deren Umfang befestigten oder angeformten Ring
besteht, wobei der Innendurchmesser des Ringes größer als der
Außendurchmesser der Standplatte und der Innendurchmesser der
Zentrierfläche bemessen ist, und zwar derart, daß der Ring des
Reibkörpers das an der Unterseite des Zentrierringes befestigte
Ausrichtelement nach außen hin umgreift. Auf diese Weise kann die
dem Zentrierring zugewandte Seite des als Ring ausgebildeten
Reibkörpers mit diesem zusammen die obere Anschlagposition der
Standplatte festlegen.
Unabhängig von der zum Einsatz kommenden Ausrichtart kann es
gemäß einer Weiterbildung der Erfindung zweckmäßig sein, die
Standplatte mittels der Höhensteuereinrichtung der Zentrierglocke
über das axial eingespannte Gefäß vor oder während dem
Durchfahren der Ausrichtstrecke zunächst von der oberen
Anschlagposition ein Stück in eine Zwischenstellung zwischen der
oberen und unteren Anschlagposition abzusenken und erst nach dem
Passieren der Ausrichtstrecke, aber noch vor Erreichen der
Ausstattungsstation, in die untere Anschlagposition abzusenken.
Dies ist besonders dann zweckmäßig, wenn die untere
Anschlagposition der Standplatte durch eine an der
Gehäuseinnenseite angeformte Anschlagfläche definiert ist, so daß
die Standplatte in der unteren Anschlagposition reibschlüssig
über das Gehäuse mit der Steuereinrichtung des Tellers verbunden
ist und damit im weiteren Verlaufe des Ausstattungsvorganges auch
über die Standplatte ein Teil des zur Durchführung des
vorgegebenen Drehprogrammes notwendigen Drehmoments auf den
Gefäßboden übertragen wird. Dies hat den Vorteil, daß das
Drehmoment nicht nur ausschließlich durch die Zentrierfläche und
das mit dem Zentrierring verbundene Ausrichtelement übertragen
werden muß. In der Zwischenstellung kann sich die Standplatte zum
Ausrichten des Gefäßes jedoch frei drehen.
Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, die untere
Anschlagposition der Standplatte durch eine frei drehbar
gelagerte Fläche auszubilden, wozu sich in idealer Weise das
Axiallager der Standplatte anbietet. In diesem Falle kann die
Standplatte durch die Höhensteuerung der Zentrierglocke schon vor
oder während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke in ihre untere
Anschlagposition gebracht werden, ohne daß eine Behinderung der
Drehfähigkeit der Standplatte zum Zwecke der Ausrichtung
eintritt.
Wie bereits erwähnt, werden die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten
dadurch erreicht, daß der Zentrierring schnell austauschbar mit
dem Gehäuse des Tellers verbunden ist. Für ein schnelles
Austauschen des Zentrierringes bietet sich vorteilhafterweise ein
Bajonettverschluß an. Zur Sicherung und Festlegung der exakten
Drehlage des Zentrierringes und damit der Zentrierfläche
gegenüber dem Gehäuse kann der Zentrierring mit einer Bohrung
ausgestattet werden, die beispielsweise mit einem federnd im
Gehäuse des Tellers gelagerten Paßstift zusammenwirkt. Soll der
Zentrierring abgenommen werden, genügt es den Paßstift mittels
eines Stifts in das Gehäuse zu drücken, den Zentrierring um
wenige Winkelgrade zu verdrehen, bis der Bajonettverschluß ihn
höhenmäßig frei gibt. Danach kann der Zentrierring und
erforderlichenfalls auch die Standplatte abgezogen und durch
andere Exemplare ersetzt werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht außerdem eine Vertiefung
an der Umfangsfläche des Zentrierringes vor, die beim Passieren
einer Ausstattungsstation mit einem mit dem Transporteur
verbundenen und mit diesem umlaufenden Sperrelement fluchtet.
Jeweils ein Sperrelement ist einem Teller zugeordnet und radial
zum Zentrierring steuerbar ausgebildet, so daß es mittels einer
im Bereich der Ausstattungsstation angeordneten, ortsfesten
Steuerkurve mit der Vertiefung des Zentrierrings in Eingriff
gebracht werden kann, mit der Folge, daß während dem Passieren
der Ausstattungsstation das in der Steuereinrichtung des Tellers
vorhandene Drehspiel ausgeschaltet wird. Diese Maßnahme
gewährleistet einen äußerst genauen Etikettensitz in bezug auf
die Umfangslage am Gefäß.
Um eine möglichst gleichbleibende Klebehöhe, z. B. eines Etiketts,
in bezug auf den Flaschenboden unabhängig von den Formtoleranzen
der Gefäße zu erzielen, ist es besonders vorteilhaft den
Zentrierring gegenüber dem Transporteur höhenverschiebbar
auszubilden, wobei der Zentrierring im unbelasteten Zustand
federbeaufschlagt eine definierte obere Endposition einnimmt, die
zugleich auch die obere Anschlagposition der Standplatte
bestimmt. Die Höhenbewegbarkeit des Zentrierringes kann
konstruktiv auf mehreren Wegen erreicht werden, z. B. dadurch, daß
das den Zentrierring tragende Gehäuse im Ganzen auf dem
Transporteur höhenbewegbar geführt wird, oder nur der
Zentrierring relativ zum Gehäuse oder ein Teil des Gehäuses
höhenfest und ein anderer Teil zusammen mit dem Zentrierring
darauf verschiebbar geführt wird.
Eine besonders einfache und große seitliche Ausnehmungen
ergebende Ausführung des Gehäuses kann durch die Verwendung einer
mit der im Gehäuse des Transporteurs drehbar gelagerten
Steuerwelle verdreh- und höhenfest verbundene Tragplatte mit
mindestens drei darauf im Bereich ihres äußeren Randes
befestigten Teleskopstäben gebildet werden, die jeweils aus einem
Bolzen mit einer darauf verschiebbar geführten Hülse und einer
integrierten Druckfeder bestehen können, wobei zwischen Hülse und
Bolzen eine die obere Endlage bestimmende Anschlagfläche
ausgebildet sein kann. Der Zentrierring kann dabei auf einer
Ringscheibe aufliegen, die mit den von der Tragplatte abgewandten
Enden der Teleskopstäbe verbunden ist.
Eine stabilere Ausführung des Gehäuses besitzt anstelle von
Teleskopstäben einen auf der Tragplatte verdrehfest angeordneten
Ringkörper, der an seiner Mantelfläche mindestens eine Ausnehmung
aufweist. Dabei ist der Ringkörper gegenüber der Tragplatte axial
verschiebbar gelagert und wird durch Druckfedern im unbelasteten
Zustand in einer oberen Endstellung gehalten. Hierzu weist der
Ringkörper Bohrungen mit integrierten Druckfedern auf, in die auf
der Tragplatte angeordnete Bolzen eingreifen. Bei dieser
Ausführung liegt der Zentrierring unmittelbar auf dem Ringkörper
auf.
Die im Inneren des Gehäuses angeordnete Standplatte ist mit einem
Achszapfen ausgestattet, der in einer zur Oberseite des
Transporteurs hin offenen Sacklochbohrung der im Gehäuse des
umlaufenden Transporteurs drehbar gelagerten Steuerwelle axial
verschieb- und drehbar gelagert ist. Dabei stützt sich der mit
der Standplatte drehfest verbundene Achszapfen über eine
Druckfeder auf ein am Boden der Sacklochbohrung angeordnetes
Axiallager ab.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann bei einer entsprechenden
Abwandlung auch als reiner Zentrierteller für Formgebinde
verwendet werden, die keinen rotationssymmetrischen Querschnitt
aufweisen und nicht ausgerichtet werden brauchen. Für diesen
Einsatzfall ist der Ringkörper des Gehäuses auf seiner radial
inneren, zur Standplatte weisenden Seite mit einer senkrechten
Nut versehen, in die axial verschiebbar beispielsweise der Kopf
einer Sechskantschraube geführt ist, die ihrerseits am Umfang
einer entsprechenden Standplatte befestigt ist. Die hierfür
erforderliche Standplatte besitzt keinen Reibkörper, da keine
Ausrichtung notwendig ist. Der die dem Gefäßquerschnitt
entsprechende Zentrierfläche aufweisende Zentrierring verfügt aus
dem gleichen Grunde über kein Ausrichtelement.
Bei einer derartigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann diese beliebig sowohl zum Boden- als auch
Seitenwandausrichten von Gefäßen, sowie zum Zentrieren von
Formgebinden eingesetzt werden, wobei die erfindungsgemäße
Vorrichtung ohne weiteres auf jeden Transporteur einer
standardmäßig ausgeführten Etikettiermaschine aufgebaut werden
kann.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Figur
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf den Drehtisch einer
Ausstattungsmaschine ohne deren Oberteil,
Fig. 2 den senkrechten Schnitt durch eine Zentrier- und
Ausrichtvorrichtung, wobei die linke Hälfte des Tellers
eine Ausführung zur Seitenwandausrichtung und die rechte
Hälfte eine Ausführung zur Bodenausrichtung darstellt,
Fig. 3 einen horizontalen Schnitt - dargestellt von der dem
Transporteur zugewandten Seite - durch die in der linken
Hälfte der Fig. 2 gezeigte Ausführungsform des Tellers in
Höhe dessen seitlicher Ausnehmung,
Fig. 4 eine Seitenansicht auf einen Teilbereich der Mantelfläche
des Tellers mit einem Teilschnitt.
In Fig. 1 ist schematisch die Umlaufbahn des als Drehtisches
ausgebildeten Transporteurs 1 angedeutet, auf dem die vom
Zuförderer 50 ankommenden Gefäße mittels eines Einlaufsterns 51
aufgeschoben werden. Unmittelbar im Bereich nach dem Einlaufstern
51 beginnt die Ausrichtstrecke 18, deren Länge von dem
Bogenabschnitt des auf der radial äußeren Seite des Transporteurs
1 an der Umlaufbahn der Teller 2 angeordneten Reibelements 13
bestimmt wird, das als flexibler umlaufender Riemen ausgebildet
ist. Unmittelbar nach dem Aufschieben eines Gefäßes auf einen
Teller 2 durch den Einlaufstern 51 wird die zugeordnete
Zentrierglocke 15 durch deren Höhensteuerung 14 (Fig. 2)
abgesenkt, so daß das Gefäß 3 axial zwischen Kopf und Bodenfläche
eingespannt wird. Während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke 18
erfolgt das Ausrichten der Gefäße 3, die im weiteren Verlauf eine
Ausstattungsstation 52 erreichen. An dieser Stelle wird in
bekannter Weise beispielsweise ein Etikett auf das Gefäß
aufgebracht und im weiteren Umlaufbereich des Transporteurs 1 an
die Gefäßkontur angebürstet. Danach wird kurz vor Erreichen des
Auslaufsterns 53 die Zentrierglocke 15 durch ihre Höhensteuerung
14 vom Gefäßkopf abgehoben, so daß das Gefäß 3 vom Transporteur 1
auf den Abförderer 54 übergeben werden kann.
Wie weiter in Fig. 1 angedeutet ist, kann jedem Teller 2 ein ein
steuerbares, mit dem Transporteur 1 umlaufendes Sperrelement 26
zugeordnet sein, das mittels einer ortsfesten Steuerkurve 27 im
Bereich der Ausstattungsstation 52 radial in Richtung des Tellers
2 verschoben und in Eingriff mit einer nicht dargestellten
Vertiefung am Umfang des Zentrierringes gebracht werden kann.
Diese Maßnahme gewährleistet einen genauen Sitz des
Ausstattungsmaterials durch Ausschaltung des vorhandenen Spiels
in der Steuereinrichtung des Tellers im Moment der Übergabe an
der Ausstattungsstation. Zwecks der besseren Übersicht sind in
der Fig. 1 nur in diesem Bereich die Sperrelemente 26
eingezeichnet.
In Fig. 2 ist der als Drehtisch ausgeführte Transporteur 1 mit
der darin integrierten Steuereinrichtung 4 dargestellt, die eine
feststehende Nutkurve 6 und einen mit der Steuerwelle 7
verbundenen Rollenhebel 5 umfaßt. Die Steuerwelle 7 ist höhenfest
drehbar im umlaufenden Gehäuse des Transporteurs gelagert und
weist eine nach oben hin offene Sacklochbohrung 33 auf, die am
Boden ein Axiallager 31, bestehend aus einer Kugel und einer
darauf liegenden Hartmetallplatte, trägt. Über eine Druckfeder 35
stützt sich die Standplatte 10 über ihren axial verschieb- und
drehbar in der Sacklochbohrung 33 gelagerten Achszapfen 34 auf
das Axiallager 31 ab. An der Steuerwelle 7 ist außerdem höhen-
und verdrehfest die Tragplatte 37 befestigt, auf der Bolzen 39
starr angeordnet sind, die in Bohrungen 40 eines Ringkörpers 38
eingreifen. Die Bolzen 39 und Bohrungen 40, die jeweils eine
Druckfeder 41 einschließen, besitzen einen Absatz, der im
unbelasteten Zustand des Ringkörpers 38 dessen obere Endlage
fixiert. Der Ringkörper 38 trägt auf seiner Oberseite einen
Zentrierring 12, der beispielsweise mittels eines in Fig. 4
dargestellten Bajonettverschlußes 20 fest verbunden ist. Der
Bajonettverschluß 20 setzt sich jeweils aus einem am Ringkörper
38 angeformten Zapfen 25 und einem L-förmigen Schlitz 24 am Rand
des Zentrierringes 12 zusammen. In der Fig. 2 ist in der linken
Hälfte auf dem Zentrierring 12 ein radial verschiebbar
gelagertes, federbelastetes Ausrichtelement 8 für eine Vertiefung
in der Seitenwand eines Gefäßes dargestellt, während auf der
rechten Seite eine Ausführung des Zentrierringes 12 mit einem an
seiner Unterseite um eine horizontal liegende Achse schwenkbar
gelagertes Ausrichtelement 9 dargestellt ist, das zur
Bodenausrichtung dient.
An der linken Seite des Tellers 2 ist unterhalb des äußeren
Randes des Zentriertellers 12 eine seitliche Ausnehmung 19 im
Ringkörper 38 erkennbar, der zusammen mit der Tragplatte 37 und
dem Zentrierring 12 das die Standplatte 10 umfassende Gehäuse des
Tellers 2 bildet. Durch die seitliche Ausnehmung 19 greift ein
als flexibler Riemen ausgebildetes Reibelement 13 hindurch und
liegt an der Oberfläche des Reibkörpers 17 der Standplatte 10 an,
wobei der Reibkörper 17 durch eine am äußeren Umfang der
Standplatte 10 angeformte zylindrische Mantelfläche gebildet
wird, die sich senkrecht dazu in Richtung zur Tragplatte 37
erstreckt. Die Fig. 2 zeigt sowohl in der linken als auch rechten
Ausführung der Standplatte 10 diese jeweils in ihrer unteren
Anschlagposition, die sie spätestens beim Passieren der
Ausstattungsstation 52 einnimmt. An dieser Stelle ist der
Ausrichtvorgang in der Regel bereits abgeschlossen. In der linken
Bildhälfte wird die untere Anschlagposition der Standplatte 10
durch den reibschlüssig auf der Oberseite der Tragplatte 37
aufliegenden Reibkörper 17 bestimmt. Bei dieser Ausführungsform
wird nach dem Aufschieben eines Gefäßes 3 auf die Standfläche 16
der Standplatte 10 diese mittels der von der
Höhensteuereinrichtung 14 gesteuerten Zentrierglocke 15 von der
oberen Anschlagposition, die durch die Oberseite der Tragplatte
10 und die Unterseite des Zentrierringes 12 definiert ist, ein
Stück abgesenkt in eine Zwischenstellung, die eine freie Drehung
der Standplatte 10 durch das Reibelement 13 bis zum Einrasten des
Ausrichtelements 8 gestattet. Nach dem Einrasten entsteht
zwischen dem Reibkörper 17 und dem Reibelement 13 bis zum Ende
der Ausrichtstrecke 18 Schlupf. Bei Erreichen des Endes der
Ausrichtstrecke 18 wird durch die Höhensteuerung 14 die
Zentrierglocke 15 und damit das Gefäß 3 bis zur unteren
Anschlagposition der Standplatte 10 abgesenkt, so daß diese
reibschlüssig mit der Tragplatte 37 verbunden ist. Die Zwischen
und Endstellung der Höhensteuereinrichtung 14 ist im oberen Teil
der Fig. 2 angedeutet.
Auf der Oberseite der Standplatte 10 ist ein austauschbarer, die
Standfläche 16 bildender Belag angebracht, der den Boden des
Gefäßes 3 aufnimmt und in der oberen Anschlagposition im
wesentlichen mit der Oberfläche des Zentrierringes 12 fluchtet.
Der Belag kann entsprechend den Anforderungen griffig oder glatt
ausgebildet sein.
Bei dem auf der rechten Hälfte dargestellten Ausführungsbeispiel
zur Bodenausrichtung kommt dagegen eine Standplatte 10 zum
Einsatz, deren äußerer Durchmesser kleiner ist als der
Innendurchmesser der Zentrierfläche 21 am Zentrierring 12. Durch
den auf diese Weise entstehenden Ringspalt greift das auf den
Gefäßboden wirkende Ausrichtelement 9 hindurch. Dieses
Ausrichtelement 9 ist mit einem Anschlag versehen, der dafür
sorgt, daß im entlasteten Zustand beim Aufschieben eines Gefäßes
das Ausrichtelement 9 nicht über die Oberfläche des Zentrierrings
12 übersteht. Wird nun der Gefäßboden mittels der Höhensteuerung
14 in die untere Anschlagposition der Standplatte 10, die in
diesem Fall durch das untere Ende des Achszapfens 34 und dem
Axiallager 36 definiert wird, abgesenkt, so wird das
Ausrichtelement 9 nach unten gedrückt, liegt jedoch aufgrund der
Federbelastung ständig am Gefäßboden an, bis es in eine
Vertiefung eingreifen kann. Bei der für die Bodenausrichtung
vorgesehenen Version wird der Reibkörper 17 aus einer unterhalb
der Standplatte 10 mit Abstand zu dieser fest an deren Achszapfen
34 befestigten Scheibe 42 und einem auf deren Oberseite am
äußeren Umfang angeformten Ring 43 gebildet. Dabei ist der
Innendurchmesser des Ringes 43 größer als der Innendurchmesser
der Zentrierfläche 21 und Außendurchmesser der Standplatte 10
bemessen. Auf diese Weise kann der Reibkörper 17 von unten her
das Ausrichtelement 9 nach außen umfassen und bildet mit seinem
oberen Rand und der Unterseite des Zentrierrings 12 die obere
Anschlagposition der Standplatte 10.
Bei dem in Fig. 3 von unten gesehen dargestellten
Horizontalschnitt durch die in Fig. 2 links gezeigte Ausführung
des Tellers 2 für Seitenwandausrichtung ist die seitliche
Ausnehmung 19 im Gehäuse des Tellers besonders gut erkennbar, die
speziell beim Ausführungsbeispiel am Umfang des Ringkörpers 38
ausgebildet ist. Die Ausnehmung 19 ermöglicht dem Reibelement 13
den Kontakt zum Reibkörper 17 der konzentrisch im Gehäuse
angeordneten Standplatte 10.
Claims (32)
1. Vorrichtung zum Zentrieren und Ausrichten von Gefäßen in
Gefäßausstattungsmaschinen nach bestimmten äußerlichen
Merkmalen am Boden oder der Seitenwand, mit einem auf einer
geschlossenen Bahn umlaufenden Transporteur mit mindestens
einem darauf drehbar gelagerten Teller zur Aufnahme eines
Gefäßes, der mittels einer zugeordneten Steuereinrichtung
während eines Umlaufs des Transporteurs ein Drehprogramm
ausführt und ein Ausrichtelement besitzt, wobei der Teller
aus einer zwischen zwei Anschlagpositionen höhenbeweglich
federnd gelagerten, den Gefäßboden aufnehmenden Standplatte
und einem die Standplatte umgebenden Gehäuse mit einem
ebenfalls höhenbeweglich federnd gelagerten Zentrierring, der
eine an den Gefäßquerschnitt angepaßte, trichterartige
Zentrierfläche aufweist besteht und einem im Bereich einer
Ausrichtstrecke parallel zur Bahn des Transporteurs, dem
Gehäuse des Tellers höhenmäßig zugeordneten Reibelement,
sowie einer koaxial zur Drehachse des Tellers angeordneten
und mit diesem umlaufenden, durch eine Höhensteuereinrichtung
heb- und senkbaren Zentrierglocke zum Andrücken eines Gefäßes
gegen die Standplatte, dadurch gekennzeichnet, daß der das
Ausrichtelement (8, 9) tragende Zentrierring (12) über das
Gehäuse (37, 38) verdrehfest mit der Steuereinrichtung (4)
verbunden ist, während die unterhalb ihrer den Gefäßboden
aufnehmenden Standfläche (16) mit einem Reibkörper (17)
ausgestattete Standplatte (10) frei drehbar gelagert ist,
wobei beim Passieren der Ausrichtstrecke (18) das durch das
mindestens eine seitliche Ausnehmung (19) aufweisende Gehäuse
(37, 38) hindurchgreifende Reibelement (13) am Reibkörper
(17) der Standplatte (10) anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (37, 38) des Tellers (2) während dem Durchfahren der
Ausrichtstrecke (18) relativ zum Transporteur (1) feststeht.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhensteuereinrichtung (14) der
Zentrierglocke (15) derart ausgelegt ist, daß sich die
Standplatte (10) während dem Durchfahren der Ausrichtstrecke
(18) in einer Zwischenstellung zwischen der oberen und
unteren Anschlagposition befindet und danach im weiteren
Transportbereich die untere Anschlagposition einnimmt.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die untere
Anschlagposition der Standplatte (10) durch deren Axiallager
(31) definiert ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die untere und/oder die obere
Anschlagposition der Standplatte (10) durch jeweils eine an
der Gehäuseinnenseite und der Standplatte angeformte
Anschlagfläche definiert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Standplatte (10) in der unteren Anschlagposition
reibschlüssig über das Gehäuse (37, 38) mit der
Steuereinrichtung (4) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Anschlagposition der
Standplatte (10) durch die Unterseite des Zentrierrings (12)
definiert ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zentrierring (12) lösbar,
insbesondere mittels eines Bajonettverschlusses (20), mit dem
Gehäuse (37, 38) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Drehlage des Zentrierrings (12) und damit die der
Zentrierfläche (21) gegenüber dem Gehäuse (37, 38) durch
einen federnden Paßstift (22) festlegbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (4) eine im
umlaufenden Gehäuse des Transporteurs (1) drehbar gelagerte
Steuerwelle (7) mit einer zur Oberseite des Transporteurs (1)
hin offenen Sacklochbohrung (33) umfaßt, in der axial
verschieb- und drehbar der mit der Standplatte (10)
verdrehfest verbundene Achszapfen (34) gelagert ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Standplatte (10) mit ihrem
Achszapfen (34) über eine Druckfeder (35) auf ein Axiallager
(31) abstützt, das am Boden der Sacklochbohrung (33)
angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (37, 38) eine mit der
Steuerwelle (7) verdrehfest verbundene Tragplatte (37)
besitzt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Tragplatte (37) ein Ringkörper (38) verdrehfest
angeordnet ist, der an seiner Mantelfläche mindestens eine
Ausnehmung (19) aufweist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ringkörper (38) gegenüber der Tragplatte (37) axial
verschiebbar gelagert ist und durch Druckfedern (41) im
unbelasteten Zustand in einer oberen Endstellung gehalten
wird.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Ringkörper (38) der Zentrierring
(12) aufliegt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragplatte (37) Bolzen (39) trägt,
die in entsprechend zugeordneten Bohrungen (40) des
Ringkörpers (38) eingreifen.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß in
den Bohrungen (40) Druckfedern (41) integriert sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Tragplatte (37) mindestens drei Teleskopstäbe mit
integrierten Druckfedern verdrehfest angeordnet sind, wobei
auf den von der Tragplatte (37) abgewandten Enden der
Teleskopstäbe eine den Zentrierring (12) tragende Ringscheibe
befestigt ist.
19. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausrichtelement
(8) auf der Oberseite des Zentrierringes (12) radial zur
Tellerdrehachse verschiebbar oder um eine zu dieser
parallelen Achse verschwenkbar gelagert ist.
20. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (17)
durch eine am äußerem Umfang der Standplatte (10) angeformte
zylindrische Mantelfläche gebildet wird, die senkrecht dazu
zum Gehäuseinneren des Tellers (2) weist.
21. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausrichtelement
(9) an der Unterseite des Zentrierringes (12) im Bereich der
Zentrierfläche (21) axial, parallel zur Drehtellerachse,
verschiebbar oder um eine horizontalliegende Achse schwenkbar
gelagert ist.
22. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibkörper (17)
aus einer unterhalb der Standplatte (10) mit Abstand zu
dieser fest an deren Achszapfen (34) befestigten Scheibe (42)
und einem daran befestigten oder angeformten Ring (43)
besteht.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Innendurchmesser des Ringes (43) größer ist als der
Innendurchmesser der Zentrierfläche (21).
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Zentrierring (12) zugewandte
Seite des Ringes (43) mit diesem zusammen die obere
Anschlagposition der Standplatte (10) festlegt.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser der Standplatte (10)
geringer als der Innendurchmesser der Zentrierfläche (21)
bemessen ist.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zentrierring (12) an seiner
Umfangsfläche eine Vertiefung aufweist, die beim Passieren
einer Ausstattungsstation (52) mit einem mit dem Transporteur
(1) verbundenen Sperrelement (26) fluchtet.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sperrelement (26) radial zum Zentrierring (12) steuerbar ist,
derart, daß beim Eingreifen in die Vertiefung des
Zentrierringes (12) dieser gegenüber dem Transporteur (1)
ohne Drehspiel fixiert ist.
28. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Teller (2) auf
einem als Drehtisch ausgebildeten Transporteur (1) angeordnet
sind, wobei das Reibelement (13) auf der radial äußeren Seite
der Umlaufbahn der Teller (2) angeordnet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das
Reibelement (13) als ein flexibler Riemen ausgebildet ist.
30. Vorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reibelement (13)
gestellfest am Transporteur (1) angeordnet ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der
flexible Riemen umlaufend antreibbar gelagert ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß das
den Tellern (2) zugeordnete Riementrum entgegen der
Transportrichtung der Teller (2) antreibbar ist.
Priority Applications (6)
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