DE4003961A1 - Raumzelle, insbesondere wohncontainer - Google Patents
Raumzelle, insbesondere wohncontainerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Raumzelle, insbesondere
einen Wohncontainer gemäß dem Oberbegriff des An
spruches 1.
Die erfindungsgemäße Raumzelle läßt sich einzeln
aufstellen und bildet dann ein von einem Flachdach
überdecktes Gebäude, das gewerblichen oder Wohn
zwecken dienen kann. Hierbei bilden die Ausfachun
gen des Stahlskeletts die Wände des Gebäudes, das
mit der Bodenwanne gegen den Baugrund isoliert ist.
Solche Raumzellen werden insbesondere als Wohncon
tainer verwendet, die entweder bereits in der
Fabrik fertiggestellt sowie gegebenenfalls mit
Teilen ihrer Inneneinrichtung versehen und an den
Aufstellungsort transportiert werden. Oder die Con
tainer werden an Ort und Stelle aus ihren Einzel
teilen oder aus ihren vorgefertigten Baugruppen er
stellt, die ihrerseits an den Aufstellungsort
transportiert worden sind.
Der Aufbau der erfindungsgemäßen Raumzellen aus
einem Stahlskelett bezweckt Gewichtseinsparungen,
um verhältnismäßig große Rauminhalte mit den übli
chen Transportmitteln und Hebezeugen bewältigen zu
können. Ein solches Stahlskelett besteht aus biege
steif miteinander verbundenen Rahmengliedern und
den Eckstützen. Die Ausfachungen dieses im allge
meinen mit einem rechteckigen Grundriß versehenen
Teilskeletts lassen Außenwände zu, welche ein er
trägliches Wohnklima gewährleisten und das Gebäude
trocken halten und wärmedämmende Eigenschaften auf
weisen.
Die Erfindung geht von einer vorbekannten Raumzelle
aus (DE-PS 29 07 630). Hierbei sind die Rahmen
felder mit Metallpaneelen ausgefacht und an einer
Stirnwand mit Diagonalverstrebungen ausgesteift.
Nur an dieser Stirnwand ist es möglich, eine Aus
fachung aus nichttragenden Paneelen vorzusehen. Das
erst durch die Metallpaneele und die Diagonalver
spannungen selbsttragend gemachte Stahlkreisskelett
kann Eckstützen und Rahmenglieder aus kalt umge
formten Profilen verwenden, die infolge der Ver
bundwirkung mit den beschriebenen Ausfachungen und
Diagonalverstrebungen eine hinreichende Steifigkeit
der Gesamtkonstruktion ergeben. Dabei ist es aller
dings erforderlich, die oberen Enden der Eckstützen
an den Stirnseiten der Rahmenkonstruktion jeweils
mit einem schweren Querträger zu verbinden. Aus
dieser derart selbsttragend gemachten Stahlskelett
konstruktion ergibt sich allerdings ein sehr hohes
Gesamtgewicht, das für die Mobilität der Raumzelle
ungünstig ist.
Außerdem müssen die Außenseiten der mit den Metall
profilen ausgefachten Rahmenfelder besonders behan
delt, z. B. verputzt werden. An den Innenseiten der
ausgefachten Rahmenfelder müssen Verkleidungs
platten befestigt werden, zwischen denen und der
Ausfachung eine wärmedämmende Füllung anzuordnen
ist. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Arbeiten,
wodurch die Raumzelle besonders aufwendig wird.
Ausfachungen mit nichttragenden Paneelen sind dem
gegenüber wesentlich günstiger, weil die Paneele in
einem Arbeitsgang montiert werden können.
Schließlich leidet das Wohnklima durch die innen
angeordneten Paneele. Diese müssen in der Regel aus
Kunststoff bestehen. Auf ihren Oberflächen konden
siert die Feuchtigkeit, was besonders bei Wohncon
tainern ungünstig ist und praktisch die Verwendung
als Sanitär- oder Waschraum ausschließt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Raumzelle der eingangs beschriebenen Art zu schaf
fen, welche die für eine Langzeitbewohnung gefor
derten Eigenschaften eines mobilen Gebäudes erhal
ten kann und eine hohe Wertbeständigkeit aufweist.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit den Merkmalen
des Anspruches 1. Weitere Merkmale der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß der Erfindung ergibt sich aus der ausschließ
lichen Verwendung von kalt umgeformten Profilen ein
selbsttragendes Stahlskelett mit geringem Gewicht,
das aufgrund seiner selbsttragenden Eigenschaften
die Möglichkeit bietet, die Ausfachungen aus
schließlich mit einem zementgebundenen Leichtbau
stoff, z. B. einem hauptsächlich Styropor als Zu
schlag aufweisenden Beton auszufachen, wodurch die
Ausfachungen ebenfalls ein geringes Gewicht, jedoch
eine hohe Wärmedämmung erhalten. Hieraus ergeben
sich günstige Eigenschaften, nämlich ein insgesamt
leichtes Gewicht, eine hohe Wärmedämmung, eine
geringe Feuchtigkeitsaufnahme, eine hohe Feuerbe
ständigkeit, die Möglichkeit einer holzähnlichen
Bearbeitung, ein angenehmes Raumklima und weitere
Möglichkeiten, z. B. Wohncontainer sofort bewohnbar
zu machen und gegebenenfalls mit einer Fußbodenhei
zung zu versehen. Derartige Wohncontainer können
als Wohnräume, Sanitäts- und Waschräume, Aufent
halts- und Umkleideräume, Verkaufsräume, Büro- und
Messeräume, Übergangswohnheime, Studentenwohnheime
und ähnliche Zwecke eingesetzt werden, ohne daß sie
von den Benutzern beanstandet werden.
Die selbsttragenden Eigenschaften des Stahlskeletts
in Verbindung mit nichttragenden Ausfachungen er
möglichen es, einzelne Rahmenfelder freizulassen
und aus mehreren, nebeneinander angeordneten Raum
zellen gemäß der Erfindung größere Räume herzustel
len. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit von Grund
rißlösungen, die einem größeren Gebäude ent
sprechen. Dabei verbleiben die Stahlskelette in
ihrem selbsttragenden Zustand und in ihrer Mobili
tät. Deshalb kann aus den Stahlskeletten schnell
errichteter Wohnsiedlungen dann, wenn diese nicht
mehr gebraucht werden, ein größeres und aufwendi
geres Gebäude errichtet werden, etwa ein Wohnbunga
low oder eine Reihenhaussiedlung.
Da gemäß der Erfindung die Eckstützen so angeordnet
sind, daß sie hinter den Ausfachungen verschwinden,
beeinträchtigen sie das äußere Aussehen und damit
den Wert solcher Gebäude nicht. Darüberhinaus er
gibt sich aus dieser Anordnung die hohe Feuerbe
ständigkeit des Gebäudes.
Die selbsttragenden Eigenschaften des erfindungsge
mäßen Stahlskeletts werden zweckmäßig durch eine
entsprechende Ausbildung der Bodengruppe der neuen
Raumzelle gefördert. Das gelingt bei Verwirklichung
des Anspruches 2. Hierbei sind nämlich die der
längeren Dimension des rechteckigen Raumzellen
grundrisses zugeordneten Längsglieder des Unter
rahmens mit der Bodenwanne zu einem biegesteifen
Gebilde verbunden.
Ebenso kann der Oberrahmen die selbsttragenden
Eigenschaften des Stahlskelettes fördern bzw. in
Verbindung mit dem wie beschrieben biegesteifen
Unterrahmen trotz Verwendung leichter Eckstützen
die selbsttragenden Eigenschaften des Stahlskeletts
herbeiführen. Zweckmäßig ist hierbei die Verwendung
der Merkmale des Anspruches 3. Denn hierbei werden
trotz Verwendung leichter und einfacher Profile in
den der längeren Dimension des Rechteckgrundrisses
zugeordneten Oberrahmengliedern ausreichende Stei
figkeiten erzielt.
Vorzugsweise sind die wie beschrieben einfach ge
stalteten Profile der Eckstützen mit den Merkmalen
des Anspruches 4 verwirklicht. Hierdurch ist es
möglich, nur die Stirnkante eines Profilflansches
an der Außenseite des Gebäudes zu belassen, was
praktisch keine Beeinträchtigung der Außenwand er
gibt.
Zum besseren Verständnis wird die Erfindung im
folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles näher
erläutert, das in den Figuren der Zeichnung wieder
gegeben ist. Es zeigen
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung unter
Weglassung der Ausfachungen das selbsttra
gende Stahlskelett einer Raumzelle gemäß
der Erfindung,
Fig. 2 eine abgebrochene Stirnansicht gemäß dem
Pfeil II der Fig. 1,
Fig. 3 eine abgebrochene Stirnansicht in Richtung
des Pfeils III der Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische, abgebrochene Darstel
lung einer Eckstütze mit den anschließenden
Rahmenprofilen im Stahlskelett gemäß der
Erfindung,
Fig. 5 eine Darstellung der Paneele, die in der
Bodengruppe der erfindungsgemäßen Raumzelle
verwendet werden können und zwar links in
einer Gesamtansicht und rechts in einer
vergrößerten Teildarstellung,
Fig. 6 in der Fig. 2 entsprechender Darstellung
die Ansicht in Richtung des Pfeils II der
Fig. 1,
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 2,
Fig. 8 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 9 und
Fig. 9 den Gegenstand der Fig. 3 in vergrößerter
Darstellung.
Das in der Darstellung der Fig. 1 perspektivisch
dargestellte Stahlskelett (10) ist selbsttragend
ausgeführt. Es weist einen Oberrahmen (1) und einen
Unterrahmen (2) auf. In den vier Ecken des recht
eckigen Grundrisses stehen Eckstützen (5). Der
Unterrahmen (2) umschließt eine Bodenwanne (12).
Der Oberrahmen (1) hält eine Decke (14), welche aus
einzelnen Paneelen (15) besteht. Hierbei handelt es
sich um abgekantete Bleche. Die von den Stützen (5)
umschlossenen Felder (16 bis 19) sind bei fertiger
Raumzelle ausgefacht.
Die der längeren Dimension des Grundrisses zugeord
neten Rahmenglieder des Unterrahmens (2) sind mit
(4) bezeichnet. Sie unterstützen gemäß Fig. 4 die
Eckstützen (5). Es handelt sich um unsymmetrische
C-Profile, deren C-förmiger Teil einen senkrechten
Steg (20), einen horizontalen Flansch (21) und eine
daran anschließende Abkantung (22) umfaßt, welche
parallel zum Steg (20) verläuft. Der untere Flansch
des C-Profils wird von einem Gurt (23) gebildet,
der parallel zum Steg (20) mit einem Flansch (24)
aufgekantet ist, an den sich ein horizontaler
parallel zum Flansch (21) verlaufender Gurt (25)
anschließt. Das Profil (4) unterstützt mit seinem
Gurt (23) neben der leistenförmigen Abkantung (22)
an der Innenseite die Eckstütze (5). Diese besteht
aus einem Z-Profil, dessen Flansch (26) senkrecht
zu dem Profil (4) orientiert ist und dessen beide
Flansche (27 und 28) daher parallel zu den Gurten
(22 und 24) verläuft.
Das jedem Profil (4) parallele Rahmenglied (3) des
Oberrahmens wird mit den Eckstützen (5) abgefangen.
Es besteht aus einem Z-Profil, das mit seinem Steg
(29) den Stirnseiten der Eckstützen (5) aufliegt
und mit einem abgekanteten Gurt (30) seines senk
recht angeordneten Innenflansches (31) die Metall
paneele (15) unterstützt. Der parallele Außen
flansch (32) dient zur Bewehrung der Stirnkanten
einer wärmedämmenden Auflage (33).
Die beschriebenen Teile werden an ihren einander
zugewandten Kanten mit Kehlnähten verschweißt.
Wie sich insbesondere aus der Darstellung der Figu
ren 2 und 6 ergibt, unterstützt das Profil (4) die
Längskanten der Bodenwanne (12), die von dem Unter
rahmen umschlossen ist. Zwei parallele Winkelpro
file sind mit einem Flansch senkrecht orientiert,
welcher mit dem Innenflansch (22) an mehreren
Stellen, wie bei (35) gezeigt, verschraubt ist. Das
Winkelprofil (34) hält mit seinem horizontalen
Flansch (36) die auf dem Profilteil (25) aufliegen
den Teile der Bodenwanne fest und sichert diese
gegen Abheben.
Wie sich aus der Darstellung der Fig. 7 ergibt,
decken die Ausfachungen (37) der Stirnwände (17 und
19) und die Ausfachungen (38) der Längswände (16)
die Z-Profile (5) vollständig ab, so daß an der
Außenseite nur die Stirnseite des Flansches (28)
angeordnet ist.
Aus der Darstellung der Fig. 5 ergibt sich eines
der Paneele (39). Es besteht im wesentlichen aus
mehreren parallelen, trapezförmigen Innenräumen
(40) , die nach innen offen sind und mehreren dazwi
schen liegenden trapezförmigen Räumen (41), welche
nach unten offen sind. Die Form der Paneele erlaubt
es eine durchgehende Bodenwanne zu bilden, deren
trapezförmige Innenräume (40) mit einem Mörtel oder
einem Beton ausgefüllt werden, so daß sich eine
durchgehende Bodenplatte ergibt. Dabei können die
Rohre einer Fußbodenheizung verlegt werden.
Die Paneele (15) (Fig. 9) der Decke werden mit den
Gurten (30) der Profile (3) wie bei (43) in Fig. 9
dargestellt verschraubt. Die Höhe der Flansche (31)
entspricht der Höhe der Paneele. Auf den Paneelen
ist eine wärmedämmende Platte (44) angeordnet, die
mit einer profilierten Attika (45) an ihren Rändern
abgedeckt ist. Eine Folie (46) deckt die beispiels
weise aus Styropor bestehende Platte (44) oben ab
und ist mit der Traufe der Attika (45) verbunden.
Hierdurch ist die Decke (14) wasserdicht.
Aus der Darstellung der Fig. 8 ergibt sich, daß
auch hierbei die Z-Profile der Stützen (5) in den
Ausfachungen praktisch verschwinden.
Die beschriebenen Längsrahmenglieder werden mit
Querrahmengliedern (46′, 47) im Unterrahmen und (48,
49) in den Rahmenecken biegesteif verbunden. Wie
sich aus der Darstellung der Fig. 1 ergibt, sind
die Querrahmenglieder Z-Profile, die mit ihrem Steg
(50) senkrecht angeordnet sind.
Das so geschaffene, selbsttragende Stahlskelett
wird auf Punktfundamenten abgesetzt, von denen
eines mit (51) bezeichnet ist. Die Ausfachung kann
an Ort und Stelle montiert werden. Es ist aber auch
möglich, die Ausfachungen nach Aufstellung des
selbsttragenden Stahlskeletts (10) anzubringen.
Ebenso kann die Ausfüllung der Metallpaneele (39)
der Bodengruppe nach der Aufstellung vorgenommen
werden. Die Metallprofile (15) der Deckengruppe
sind Z-förmig profiliert, wobei der Oberflansch
(52) eine Aufkantung (53) aufweist. Die oben
offenen Profilräume der Paneele (15) werden eben
falls mit einem Leichtbeton ausgefüllt, so daß die
Platte (44) eine durchgehende Auflage erhält.
Wird die Raumzelle erstmalig aufgestellt, so sind
die Ausfachungen, insbesondere die mit (37, 38) in
Fig. 7 dargestellten und gezeigten Platten an den
die Felder umschließenden Rahmengliedern lösbar be
festigt. Deswegen können sie nach einem erstmaligen
Benutzungszeitraum entfernt werden. Das selbsttra
gende Stahlskelett (10) läßt sich dann aufnehmen
und an einem anderen Ort aufstellen.
Da die Ausfachungen nicht tragend sind, können
mehrere Stahlskelette miteinander zu einem größeren
Raum verbunden werden, wobei die einander zugekehr
ten Felder freigelassen sind, d.h. keine Ausfachun
gen aufweisen. Da sämtliche Ausfachungen lösbar am
Stahlskelett befestigt sind, lassen sich beliebige
Grundrißlösungen verwirklichen.
Wenn man mehrere Raumzellen gemäß der jeweiligen
Grundrißlösung zu einem Gebäude vereinigt, kann
auch eine Dachkonstruktion aufgesetzt werden,
welche dann Teile der Deckengruppe überflüssig
macht.
Claims (10)
1. Raumzelle, insbesondere Wohncontainer aus einem
Stahlskelett mit Eckstützen und einem Ober- und
einem Unterrahmen, welcher eine innen abgedeckte
Bodenwanne umschließt, während der Oberrahmen eine
außen abgedeckte Decke aus Paneelen hält, wobei für
wenigstens einige der von den Rahmengliedern und
den Stützen umschlossenen Felder Ausfachungen vor
gesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stahlskelett (10) selbsttragend aus kalt umgeform
ten Profilen (3 bis 6) und die Ausfachungen aus
nichttragenden Paneelen (37, 38) besteht, wobei die
Bodenwanne (12) mit Niederhaltern (34, 36) festge
legt ist, welche ihrerseits aus kalt umgeformten
Profilleisten bestehen und innen an parallelen
Rahmengliedern (4) befestigt sind, während die Eck
stützen (5) aus mehrfach gekanteten Profilen (26
bis 28) bestehen, deren Flansche (27, 28) parallel
zu den mit ihnen verbundenen Ober- und Unterrahmen
gliedern (3, 4) orientiert sind.
2. Raumzelle nach Anspruch 1, dadurch gekenzeichnet,
daß die die Eckstützen (5) unterstüzenden Längs
rahmenglieder (4) des Unterrahmens (2) unsym
metrische C-Profile (20 bis 22) sind, die mit ihrem
innen angeordneten Bodengurt (23), welcher an der
Innenseite aufgekantet ist, die Bodenwanne unter
stützen.
3. Raumzelle nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die von den Eckstützen (5) ab
gefangenen Oberrahmenglieder (3) Z-Profile sind,
die mit ihrem Steg (29) den Eckstützen (5) auf
liegen und mit einem abgekanteten Gurt (30) ihres
senkrechten Innenflansches die Paneele (15) unter
stützen.
4. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2
oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckstützen
(5) Z-Profile sind, deren Flansche (27, 28) paral
lel zu dem Flansch (22) bzw. der Aufkantung (24)
des Längsrahmengliedes (4) und parallel zu den
Flanschen (31, 32) des Längsrahmengliedes (3)
orientiert sind.
5. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Paneele (15)
der Deckengruppe Z-Profile sind, deren horizontal
orientierter oberer Flansch (52) eine senkrechte
Aufkantung (53) aufweist.
6. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwanne
(12) aus Paneelen besteht, welche eine Ausfachung
aus Beton aufnehmen.
7. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Paneele (15)
der Deckengruppe mit einer plattenförmigen Wärme
dämmung (44) abgedeckt sind, auf der eine Außen
folie (46) befestigt ist.
8. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckengruppe
eine Attika (45) aufweist, die als Traufe und zur
Verwahrung der Folie (46) dient.
9. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Profil
leisten aus Winkelprofilen (34, 36) bestehen,
welche mit ihrem senkrechten Flansch (34) an die
Längsrahmenglieder (4) des Unterrahmens angeschlos
sen sind und mit ihrem horizontalen Flansch (36)
auf den Paneelen (39) des Unterrahmens aufliegen.
10. Raumzelle nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche
2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (4
bis 6) an ihren einander zugekehrten Kanten mit
Keilnähten verschweißt sind.
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