DE4003441A1 - Einbaukuehlgeraet - Google Patents
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- F25D23/10—Arrangements for mounting in particular locations, e.g. for built-in type, for corner type
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Description
Die Erfindung betrifft ein Einbaukühlgerät gemäß dem Oberbegriff des
ersten Anspruchs.
Ein bekanntes Einbaukühlgerät dieser Art (DE-GM 79 15 766) steht
insbesondere mit seinen an der Unterseite des Gehäuses frontseitgig
festgesetzten Aufstellfüßen auf einer Aufstellplatte innerhalb eines
Möbelumbaus auf. Zur Sicherung gegen Verschieben innerhalb des
Möbelumbaus umgreifen C-förmige Klammern die Aufstellfüße, wobei diese
Klammern mittels Schrauben auf der Aufstellplatte festgesetzt sind. Die
frontseitige Zugrifföffnung zum Kühlraum ist mittels einer Tür
verschließbar, welche am Möbelumbau über Scharniere um eine senkrechte
Achse schwenkbar gelagert ist. Bei diesem Aufbau müssen gesonderte
Montagehilfsvorrichtungen zur Ausmessung der genauen Lage des Kühlgeräts
gegenüber dem Möbelumbau bereitgestellt werden, um das funktionsgerechte
Zusammenwirken zwischen dem Kühlgerät und der am Möbelumbau
festgesetzten Tür sicherzustellen. Dabei bleibt der insbesondere von der
Scharnierachse weiter entfernte Aufstellfuß mit seiner Halteklammer
offen im Zugriff- und Einblickbereich einer Bedienungsperson.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Einbaukühlgerät
gemäß dem Oberbegriff des ersten Anspruchs Maßnahmen zu treffen, durch
welche ein vereinfachter, funktionsgerechter Aufbau erzielt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die
kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruchs.
Bei einer Ausgestaltung eines Einbaukühlgeräts gemäß der Erfindung
werden die frontseitigen Aufstellfüße zugleich als Scharnierteile und
zur unmittelbaren Befestigung auf der Aufstellplatte ausgenutzt. Dabei
sind die Aufstellfüße zumindest bis zu den Aussparungen als plane
Auflageflächen ausgebildet, so daß durch Festsetzen der Schrauben kein
Kippmoment auf die Aufstellfüße ausgeübt wird. Außerdem sind die
Aussparungen vorzugsweise zwischen dem Scharnierteil und der Frontseite
des Gehäuses angeordnet, wodurch die Aufstellfüße keine besonderen
Ansätze für die Aufnahme der Aussparungen aufzuweisen brauchen und daher
als einfaches rechtwinkliges Stabprofil ausgebildet werden können. Der
der Scharnierachse benachbarte Aufstellfuß wird dabei im wesentlichen
durch das Profil der schwenkbar angesetzten Tür abgedeckt. Dagegen kann
der davon entfernte Aufstellfuß durch eine einfache, im Querschnitt
U-förmige Abdeckkappe mit vorzugsweise gerundeten Ecken und Kanten
abgedeckt werden, um Verletzungen beim Reinigunsvorgang zu vermeiden und
das optische Erscheinungsbild ansprechender zu gestalten. Diese
Abdeckkappe kann zugleich als Einbaulehre ausgebildet werden, wenn an
die der Frontseite des Gehäuses zugewandte schmale Seitenfläche
wenigstens ein Ansatz angeformt wird, der neben dem zugehörigen
Aufstellfuß unter die Unterseite des Gehäuses greift und eine Höhe
aufweist, die dem Sollabstand zwischen der benachbarten senkrechten
Seitenkante des Gehäuses und der parallel dazu stehenden Möbelwand
entspricht. Mit diesem Absatz kann so der seitliche Abstand des Gehäuses
vom Möbelumbau eingestellt werden. Zugleich kann die Abdeckkappe in der
Tiefenrichtung des Gehäuses so lang ausgebildet werden, daß ihre Länge
dem Sollabstand zwischen der Frontseite des Gehäuses und der parallel
dazu verlaufenden freien vorderen Kante der Aufstellplatte bzw. des
Möbelumbaus entspricht. Dann braucht das Einbaukühlgerät bei an die
Frontseite angelegter Abdeckkappe nur so weit eingeschoben zu werden,
bis die frontseitigen Kanten der Abdeckkappe und des Möbelumbaus in
einer Ebene liegen, wobei der Seitenabstand durch die Höhe des Ansatzes
gegeben ist. In dieser Position braucht dann lediglich die Schraube
durch die zugehörige Aussparung in die Aufstellplatte eingeschraub zu
werden. Danach kann die Abdeckkappe auf den vom Scharnier entfernten
Aufstellfuß aufgeklippst zu werden.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen eines
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 in einer teilweise aufgebrochenen perspektivischen Ansicht ein in
einen Möbelumbau eingesetztes Einbaukühlgerät mit als Einbaulehre
eingesetzter Abdeckkappe und
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Abdeckkappe.
In einem Möbelumbau 1 befindet sich ein offenes Fach, das für die
Aufnahme eines Einbaukühlgerätes 2 ausgebildet ist. Das Kühlgerät 2
steht dabei auf einer Aufstellplatte 3 des Möbelumbaus 1. An die
Unterseite des Gehäuses des Einbaukühlgerätes 2 sind im Bereich der
linken und rechten senkrechten Seitenwandung Aufstellfüße 4 festgesetzt,
die als flache Rechteckprofile ausgebildet sind und sich über die
Frontseite 5 des Kühlgerätegehäuses 2 hinaus zur parallel dazu
verlaufenden vorderen freien Kante 6 der Aufstellplatte 3 erstrecken und
mit Abstand davon enden. Im Bereich des vorderen freien Endes der
Aufstellfüße 4 befinden sich Bohrungen 7, in die wahlweise ein
Lagerstift 7 einsetzbar ist. Der mit Abstand von der Frontseite 5
angeordnete Lagerstift dient zur schwenkbaren Lagerung einer nicht
dargestellten Tür, die zum Verschließen des vom Einbaukühlgerät
umschlossenen Kühlraumes vorzusehen ist. Die Bohrung 7 wie der
Lagerzapfen 8 bilden ein Teil eines Scharniers, dessen Gegenstück in der
Tür vorgesehen ist und dessen Schwenkachse senkrecht zur waagerechten
Aufstellplatte gerichtet ist. Um diese Achse ist die Tür zu schwenken.
Die Aufstellfüße 4 bilden somit zugleich Lagerarme für die Lagerung
einer Tür. Außerdem ist in den Aufstellfüßen zwischen der Frontseite 5
und der Bohrung 7 bzw. dem Lagerzapfen 8 eine durchgehende Aussparung 9
vorgesehen, durch welche eine Schraube 10 in die Aufstellplatte 3 zum
Zwecke der Befestigung der Aufstellfüße 4 und damit des Kühlgeräts
eingeschraubt werden kann. Die als Rechteckprofil ausgebildeten
Aufstellfüße 4 sind über ihre gesamte Länge an ihrer der Aufstellplatte
3 zugewandten Auflagefläche plan ausgebildet und liegen somit
vollflächig darauf auf. Es kann somit weder durch die Schrauben 10 noch
durch die Belastung mit der Tür über die Scharnierteile 7, 8 ein
Kippmoment auf das Kühlgerätegehäuse 2 ausgeübt werden. Zudem können so
ausgebildetete Aufstellfüße aus einfachem Stangenmaterial gefertigt
werden. Nachdem der von der Scharnierachse bzw. dem Lagerzapfen 8
entfernte Aufstellfuß 4 frei zugänglich ist, kann zur Vermeidung einer
Verletzungsgefahr und zur Verbesserung des optischen Eindrucks über den
die Frontseite 5 des Gehäuses 2 überstehenden Abschnitt eine Abdeckkappe
11 gesetzt werden. Dabei kann die Abdeckkappe 11 in einfacher Weise
dadurch am betreffenden Aufstellfuß 4 festgesetzt werden, daß ein an
ihre Unterseite angeformter Steckzapfen 12 bei funktionsgerechter
Anordnung in die dann offene Bohrung 7 eingedrückt wird. In diese
Bohrung kann ansonsten der Lagerzapfen 8 eingeschraubt werden, wenn der
Türanschlag geändert werden soll. Die dem Gerätegehäuse 2 zugewandte
Seitenfläche 13 ist mit Ansätzen 14 versehen, die neben dem zugehörigen
Aufstellfuß 4 die Unterseite des Gehäuses 2 untergreifen. Dabei ist die
Höhe dieser Ansätze geringer als die der Abdeckkappe im Bereich der
Seitenfläche 13. Die Höhe der Absätze 14 ist im Bereich der Seitenfläche
13 dabei so groß bemessen, wie der Sollabstand zwischen der benachbarten
senkrechten Seitenkante 15 des Gehäuses 2 und der parallel dazu
stehenden Möbelwand 16 sein soll. Dabei fällt die Höhe der Ansätze 14 zu
deren freien Ende hin ab. Dadurch bildet die Abdeckkappe 11 vor dem
Aufsetzen auf den betreffenden Aufstellfuß 4 eine Einbauschablone, die
mit den Ansätzen 14 zwischen die Möbelwand 16 und die senkrechte
Gehäusekante 15 gedrückt wird, um den Sollabstand zu gewährleisten.
Dabei wird durch die Keilform der Ansätze 14 bei zu engem Spalt die
Spaltbreite auf das Sollmaß gebracht bzw. kann im anderen Falle das
Gehäuse 2 so weit zur Möbelwand 16 hingeschoben werden, bis die Kante 15
im Bereich der Seitenfläche 16 auf den Ansätzen 14 aufliegt.
Gleichzeitig ist die Länge der Abdeckkappe 11 zwischen der Seitenfläche
13 und der parallel dazu verlaufenden vorderen Seitenkante 17
entsprechend dem Sollabstand zwischen der Frontseite 5 des Gehäuses 2
und der parallel dazu verlaufenden vorderen Kante 6 der Aufstellplatte 3
bemessen. Somit braucht bei an die Seitenkante 15 richtig angesetzter
Abdeckkappe 11 das Gehäuse 2 nur so weit verschoben zur werden, bis die
Kante 17 in einer Ebene mit der frontseitigen Kante 6 des Möbelumbaus 1
liegt. Diese Einbauposition nimmt die mit E bezeichnete Abdeckkappe 11
in Fig. 1 ein. Sie kann danach abgenommen und aus der weiteren
dargestellten Lage auf den nach vorn stehenden Abschnitt des
abzudeckenden Aufstellfußes aufgesetzt werden. Durch die Abdeckkappe
11 erübrigt sich im übrigen ein Lackieren der vorzugsweise verzinkten
Aufstellfüße 4.
Claims (10)
1. Einbaukühlgerät mit an der Unterseite seines Gehäuses frontseitig
festgesetzten Aufstellfüßen, die auf einer sie untergreifenden
Aufstellplatte eines Möbelumbaus aufstehen und darauf unter Zuhilfenahme
von Schrauben arretiert sind, sowie mit einer um eine senkrechte Achse
schwenkbaren, in Scharnieren gelagerten Tür, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufstellfüße (4) über die Frontseite (5) des Gehäuses (2) nach vorn
überstehen und Teile eines Scharniers (7, 8) aufweisen sowie mit
Aussparungen (9) für die Schrauben (10) versehen sind.
2. Einbaukühlgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufstellfüße (4) über ihre gesamte Länge an ihrer der Aufstellplatte (3)
zugewandten Auflagefläche plan ausgebildet sind.
3. Einbaukühlgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung (9) zwischen dem Scharnierteil (7, 8) und der Frontseite
(5) des Gehäuses (2) angeordnet ist.
4. Einbaukühlgerät nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß auf den über die Frontseite (5) des Gehäuses (2)
überstehenden Abschnitt des jeweils nicht als Scharnierteil benutzten
Aufstellfußes (4) eine Abdeckkappe (11) gestülpt ist.
5. Einbaukühlgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckkappe (11) am Scharnierteil (7) festgesetzt ist.
6. Einbaukühlgerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Scharnierteil (7) eine Bohrung ist, in die ein angepaßter Zapfen
(12) der Abdeckkappe (11) eingreift.
7. Einbaukühlgerät nach Anspruch 4 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß an die der Frontseite (5) des Gehäuses (2)
zugewandte schmale Seitenfläche (13) der Abdeckkappe (11) wenigstens ein
Ansatz (14) angeformt ist, der neben dem zugehörigen Aufstellfuß (4)
unter die Unterseite des Gehäuses (2) greift.
8. Einbaukühlgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ansatz (14) eine Höhe aufweist, die dem Sollabstand zwischen der
benachbarten senkrechten Seitenkante (15) des Gehäuses (2) und der
parallel dazu stehenden Möbelwand (16) entspricht.
9. Einbaukühlgerät nach Anspruch 4 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge der Abdeckkappe (11) dem Sollabstand
zwischen der Frontseite (5) des Gehäuses (2) und der parallel dazu
verlaufenden freien vorderen Kante (6) der Aufstellplatte (3)
entspricht.
10. Einbaukühlgerät nach Anspruch 7 oder einem der folgenden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe des Ansatzes (4) zu seinem freien Ende bzw.
zur Tiefe des Gehäuses (2) hin abfällt.
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Legal Events
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