DE4001985A1 - Muenzspielgeraet - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Münzspielgerät mit
mehreren Spielmerkmalsträgern, auf denen Gewinn- und
Verlustsymbole aufgebracht sind, bei deren vorgegebener
Endstellung Gewinne gegeben werden, mit einer elektronischen
Steuereinrichtung, mittels derer Start und Stillstand der
Spielmerkmalsträger steuerbar sind, sowie mit einem
Zeitgeber, mittels dessen der zeitliche Abstand zwischen
Start und Stillstand eines jeden Spielmerkmalsträgers bei
jedem Spieldurchgang variierbar ist. Ein Münzspielgerät
dieses Typs ist aus der DE-PS 27 30 321 bekannt. In der
Regel sind bei Münzspielgeräten dieses Typs die
Spielmerkmalsträger rotierende Walzen oder Scheiben. Das
Stillsetzen dieser rotierenden Umlaufkörper erfolgt bei
jedem Spielvorgang jeweils nach unterschiedlichen
Zeitabständen. Bei dem bekannten Münzspielgerät der Eingangs
genannten Art ist ein Zufallsgenerator vorgesehen, mittels
dessen die Umlaufzeit des Umlaufkörpers zufallsmäßig
variiert werden soll. Münzspielgeräte dieses Typs sind als
Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeit anzusehen, deren
Zulassung nach den Vorschriften der §§ 33 C Gewerbeordnung
in Verbindung mit § 11 der Verordnung über Spielgeräte und
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung)
erfolgt. Da bei einem solchen bekannten Gerät der
Spielablauf zufällig erfolgt und nicht vorhersehbar ist,
wann eine Symbolkombination auftritt, bei der ein Gewinn an
den Spieler gegeben wird, geht die Rechtsprechung davon aus,
daß zwischen dem Spieler und dem Automatenaufsteller ein
Spielvertrag gemäß § 762 BGB geschlossen wird. Bei den
bekannten Geräten ist lediglich eine gewisse Ausspielquote
vorgeschrieben, die sich aufgrund der zufälligen Steuerung
des Spielablaufs erst nach einer größeren Anzahl
aufeinanderfolgender Spieldurchgänge im statistischen Mittel
ergibt.
Der Nachteil dieser bekannten zufallsgesteuerten
Münzspielgeräte liegt darin, daß der betreibende Unternehmer
den gesamten vom Spieler in das Spielgerät eingeworfenen
Geldbetrag umsatzversteuern muß. Der Umsatz des
Münzspielgeräts wird vom Fiskus durch Hochrechnung mit Hilfe
der Ausspielquote aus dem Kasseninhalt des Münzspielgeräts
ermittelt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin,
ein Münzspielgerät der eingangs genannten Art zur Verfügung
zu stellen, bei dem die Zeitdauer eines jeden Spielvorgangs
nicht mehr zufällig durch einen Zufallsgenerator bestimmt
wird, sondern von vorn herein festgelegt ist. Dabei ist
jedoch zu beachten, daß die Abfolge der Laufzeiten
aufeinanderfolgender Spielvorgänge so bestimmt sein muß, daß
für den Spieler nicht nachvollziehbar ist, wann er einen
Gewinn erhält.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein Münzspielgerät der
genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist eine Speichereinrichtung
vorhanden in der für eine für den Spieler unübersehbare
Vielzahl aufeinanderfolgender Spielvorgänge die Laufzeiten,
die sich jeweils aus einer konstanten Laufzeit des
Umlaufkörpers und einer für jeden Spielvorgang festgelegten
Zusatzlaufzeit ergeben gespeichert sind. Diese Laufzeiten
sind von der Steuereinrichtung aus der Speichereinrichtung
abrufbar. Da eine so große Zahl aufeinanderfolgender
Spieldurchgänge, beispielsweise eine Million
Spieldurchgänge, gespeichert ist, ist die Abfolge der Spiele
für den Spieler nicht nachvollziehbar, so daß der Spieler
den Eindruck hat, die Abfolge und somit die Ausgabe der
Gewinnerfolge völlig unregelmäßig und rein zufällig.
Tatsächlich ist jedoch die Gewinnfolge und somit die
Ausspielquote durch den vorprogrammierten Spielablauf genau
festgelegt.
Es kann bei einem erfindungsgemäßen Münzspielgerät mit z. B.
drei Umlaufkörpern für jeden Umlaufkörper eine separate
Steuereinrichtung vorgesehen sein, für die jeweils eine
unabhängige Speichereinrichtung vorgesehen ist. Es ergeben
sich hierdurch zusätzliche Möglichkeiten, den Spielablauf
variabler zu gestalten.
Der Spieler hat bei einem erfindungsgemäßen Münzspielgerät
vorzugsweise ähnlich wie bei herkömmlichen Geräten die
Möglichkeit, einen der Umlaufkörper, der bereits vor den
beiden anderen Umlaufkörpern anhält, noch einmal zu starten.
Die Betätigung der Starteinrichtung bewirkt erfindungsgemäß,
daß lediglich die für das nächste Spiel gespeicherte
Symbolkombination abgerufen wird. Die Gewinnfolge wird nicht
geändert und die Ausspielquote bleibt praktisch gleich.
Es kann eine Einrichtung vorgesehen sein, mittels derer man
zwei der Umlaufkörper vorzeitig zum Stillstand bringen kann.
Die Steuerung erfolgt erfindungsgemäß in diesem Fall so, daß
die für diesen Durchgang gespeicherte Symbolkombination auch
bei vorzeitigem Stillstand erfolgt, so daß die Abfolge der
Spielvorgänge insgesamt unverändert bleibt. Somit bleibt
auch die Gewinnquote unverändert.
Gemäß einer Variante der Erfindung kann eine Risikotaste am
Münzspielgerät vorgesehen sein, bei deren Betätigung ein
durch eine bestimmte Symbolkombination erzielter Gewinn
wieder aufs Spiel gesetzt werden kann. Bei Betätigung der
Risikotaste wird entweder der erzielte Gewinn des Spielers
verdoppelt oder aber er geht verloren. Anders als bei den
bekannten Münzspielgeräten ist jedoch erfindungsgemäß
wiederum eine Speichereinrichtung vorgesehen, deren Inhalt
über eine Steuereinrichtung bei Betätigung der Risikotaste
abrufbar ist. In der Speichereinrichtung ist wiederum für
eine große Vielzahl von Betätigungsvorgängen vorher
festgelegt, ob eine Gewinnverdopplung erreicht wird oder ein
Gewinnverlust eintritt. Diese Speichereinrichtung kann so
programmiert sein, daß insgesamt im statistischen Mittel das
Verhältnis Gewinnverdopplung zu Gewinnverlust 1 : 1 beträgt.
Jegliche Abhängigkeit von Zufällen ist somit auch hier
ausgeschaltet, wobei dies dem Spieler wiederum nicht bewußt
ist.
Es kann vorgesehen sein, daß bei einer bestimmten
Symbolkombination auf den Umlaufkörpern eine sogenannte
Sonderspielausspielung erfolgt. Auch diese
Sonderspielausspielung erfolgt nach einem in einer
Speichereinheit festgelegten Ablauf, wobei dem Spieler
wiederum die Illusion eines zufälligen Spielablaufes gegeben
wird. Durch Betätigung einer Taste kann der Spieler die
Zeitdauer dieser Ausspielung beeinflussen, nicht jedoch das
Ergebnis der Ausspielung selbst. Die Variation der Zeitdauer
ist z. B. durch zusätzliche vollständige Umläufe der
Umlaufkörper möglich.
Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, daß wenn eine
bestimmte Symbol-Kombination der Umlaufkörper auftritt, eine
Sonderspielserie auf einem sogenannten Ausspielungstableau
ausgespielt wird. Ein solches Ausspielungstableau besteht
aus mehreren zum Beispiel übereinander angeordneten
beleuchtbaren Feldern. Diese Felder können in kurzer
zeitlicher Aufeinanderfolge zum Beispiel von unten nach oben
nacheinander beleuchtet werden, so daß ein sogenanntes
Lauflicht simuliert wird. Erfindungsgemäß ist nun eine
diesem Ausspielungstableau zugeordnete Speichereinrichtung
vorhanden, in der der Ablauf der Beleuchtung der
Leuchtfelder für eine Vielzahl solcher Sonderspielserien
gespeichert ist. Weiterhin ist eine gegebenenfalls separate
Steuereinrichtung für das Ausspielungstableau vorgesehen,
mittels derer der Informationsinhalt der vorgenannten
Speichereinrichtung abrufbar ist. Bei der
Lauflichtsimulation auf dem Ausspielungstableau bleibt
schließlich eines der Leuchtfelder beleuchtet. Der Spieler
hat den Eindruck, daß die Auswahl dieses Leuchtfeldes, mit
der ein bestimmter Gewinn verbunden ist, zufällig erfolgt.
Tatsächlich ist erfindungsgemäß das Ergebnis der
Sonderspielausspielung auf dem Ausspielungstableau
festgelegt.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Geldspielgeräts liegt
darin, daß die Ausspielquote in jedem Fall von vorn herein
festliegt. Die in das Gerät eingeworfenen Geldbeträge werden
daher nur zu einem festgelegten Bruchteil von dem das Gerät
betreibenden Unternehmer vereinnahmt und zum restlichen
Bruchteil für die Rechnung des Spielers vereinnahmt und
letztendlich wieder ausgespielt. Die wieder als Gewinn
ausgegebenen Beträge sind daher umsatzsteuerrechtlich nur
als durchlaufende Posten zu behandeln. Für diese Beträge
fällt somit keine Umsatzsteuer an. Der Unternehmer muß bei
dem erfindungsgemäßen Münzspielgerät lediglich den
Kasseninhalt des Geräts umsatzversteuern. Das Geld, das in
die Auszahlröhren gelangt, ist hingegen nicht Umsatz zu
versteuern. Hierin liegt verständlicherweise ein erheblicher
ökonomischer Vorteil.
Claims (5)
1. Münzspielgerät mit mehreren Spielmerkmalsträgern, auf
denen Gewinn- und Verlustsymbole aufgebracht sind, bei
deren vorgegebener Endstellung Gewinne gegeben werden,
mit einer elektronischen Steuereinrichtung, mittels
derer Start und Stillstand der Spielmerkmalsträger
steuerbar sind, sowie mit einem Zeitgeber, mittels dessen
der zeitliche Abstand zwischen Start und Stillstand eines
jeden Spielmermalsträgers bei jedem Spieldurchgang
variierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zeitdauer
eines jeden Spielvorgangs die Summe aus einer konstanten
Laufzeit und einer Zusatzlaufzeit ist, wobei die Abfolge
der Zusatzlaufzeiten für eine für den Spieler
unübersehbare Vielzahl von Spielvorgängen vorher
festgelegt und in einer mit der Steuereinrichtung
verbundenen Speichereinrichtung gespeichert ist.
2. Münzspielgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einrichtung vorgesehen ist, mittels derer einer
der Spielmerkmalsträger erneut gestartet werden kann,
wobei bei Betätigung dieser Einrichtung die für den
nächsten Spieldurchgang gespeicherte vorgegebene
Laufzeit gewählt wird.
3. Münzspielgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß für jeden Spielmerkmalsträger eine
unabhängige Speichereinrichtung vorgesehen ist, deren
Informationsinhalt von einer Steuereinrichtung jeweils
getrennt abrufbar ist.
4. Münzspielgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Risikotaste vorgesehen ist, bei
deren Betätigung der Spieler bereits gewonnene Gewinne
erneut einsetzen kann, wobei eine mit der Risikotaste
zusammenwirkende Speichereinrichtung vorgesehen ist.
5. Münzspielgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Ausspielungstableau mit mehreren
beleuchtbaren Feldern vorgesehen ist, deren Beleuchtung
in kurzer zeitlicher Aufeinanderfolge zur Simulation
eines Lauflichtes erfolgt, wobei eine dem
Ausspielungstableau zugeordnete Speichereinrichtung
vorhanden ist, in der der Ablauf der Beleuchtung der
Leuchtfelder für eine Vielzahl von Sonderspielserien
gespeichert ist, wobei der Informationsinhalt der
Speichereinrichtung von einer Steuereinrichtung für das
Ausspielungstableau abrufbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904001985 DE4001985A1 (de) | 1990-01-24 | 1990-01-24 | Muenzspielgeraet |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904001985 DE4001985A1 (de) | 1990-01-24 | 1990-01-24 | Muenzspielgeraet |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4001985A1 true DE4001985A1 (de) | 1991-07-25 |
Family
ID=6398665
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904001985 Withdrawn DE4001985A1 (de) | 1990-01-24 | 1990-01-24 | Muenzspielgeraet |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4001985A1 (de) |
Cited By (1)
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1990
- 1990-01-24 DE DE19904001985 patent/DE4001985A1/de not_active Withdrawn
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