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DE4001641A1 - Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung

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DE4001641A1
DE4001641A1 DE4001641A DE4001641A DE4001641A1 DE 4001641 A1 DE4001641 A1 DE 4001641A1 DE 4001641 A DE4001641 A DE 4001641A DE 4001641 A DE4001641 A DE 4001641A DE 4001641 A1 DE4001641 A1 DE 4001641A1
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lamp
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit einem Basiselement und wenigstens einem an dem Basiselement befestig­ baren Lampenträger.
Derart ausgebildete Beleuchtungseinrichtungen sind in einer Vielzahl bekannt. Dabei ist das Basiselement als starres Ge­ bilde, sozusagen als Ständer der Beleuchtungseinrichtung ausge­ bildet, an den der Lampenträger als bewegliches Teil mittels einer Befestigungsvorrichtung fixiert ist. Dabei kann der Lam­ penträger in dieser Befestigungsvorrichtung zum Beispiel um eine Schwenkachse verschwenkt, in Richtung der Achse des Lam­ penträgers und in Richtung der Achse des Basiselements ebenfalls verschoben werden. Hierdurch wird eine große Variationsvielfalt der Anordnung des Lampenträgers am Basiselement ermöglicht. Als nachteilig hat sich herausgestellt, daß für die Fixierung des Lampenträgers am Basiselement hochwertige Befestigungsvor­ richtungen vorgesehen werden müssen, da sonst eine starre Fest­ legung des Lampenträgers nicht möglich ist. Ferner hat sich herausgestellt, daß durch oftmaliges Betätigen der Befestigungs­ vorrichtung diese in ihrer Klemmkraft nachläßt, so daß der Lampenträger aufgrund seines Eigengewichts nicht mehr sicher am Basiselement gehalten wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Beleuch­ tungseinrichtung zu schaffen, bei der der Lampenträger auf einfache Art und Weise am Basiselement befestigbar ist, und noch eine höhere Variationsmöglichkeit der Anordnung erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Basiselement ein Lochraster aufweist und der Lampenträger zu seiner Befestigung am Basiselement wenigstens zwei Löcher des Lochrasters durchgreift.
Das Lochraster des Basiselements gewährleistet eine vielfältige Anordnung des Lampenträgers, da der Lampenträger durch zwei oder mehrere beliebige Löcher des Lochrasters gesteckt und so am Basiselement befestigbar ist. Dabei wird der Lampenträger von der einen Richtung in das eine Loch und von der anderen Richtung in das andere Loch sozusagen eingefädelt, wobei der Lampenträger oder das Basiselement zumindest geringfügig gebogen und dadurch gegeneinander verspannt werden. Diese Verspannung, die durch die Rückstellkraft entweder des Basiselements oder des Lampenträgers herrührt, übt die Klemmkraft aus, mit der der Lampenträger in den Löchern des Lochrasters des Basiselements festgehalten wird. Die Klemmkraft ist ausreichend, den Lampen­ träger in jeder Befestigungslage der großen Vielfalt an Befesti­ gungsvariationen sicher am Basiselement zu halten. Dabei ist die Wahl der Lage der Löcher bzw. deren Abstand zueinander nur maßgebend für die spätere Lage des Lampenträgers, das heißt für dessen Lage zum Basiselement jedoch nicht maßgebend für die Sicherheit der Befestigung des Lampenträgers am Basisele­ ment.
Vorteilhaft ist das Basiselement als gerade oder gebogene Loch­ leiste ausgebildet. Dieses Basiselement kann zum Beispiel senk­ recht stehend mit einem Ständer als Fuß in einer Steh- oder Tischbeleuchtung Verwendung finden. Es kann jedoch auch in waagrechter Lage in einer Deckenbeleuchtung eingesetzt werden, wobei es über geeignete Aufhängevorrichtungen mit der Decke verbunden ist. Dabei kann die Lochleiste als gerade Leiste oder als gebogene Leiste, zum Beispiel als Kreis oder Oval geformt sein. Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß das Basiselement als Lochplatte oder als ein anderer geformter Körper ausgebildet ist. Derartige Lochplatten können zum Bei­ spiel einzeln oder im Verbund als Office-Deckenbeleuchtung Einsatz finden. Selbstverständlich kann das Basis als Lochplatte auch senkrecht stehend mit ein oder mehreren daran angeordneten Lampenträgern eine Beleuchtungseinrichtung darstellen. Anstelle einer Lochplatte könnte das Basiselement zum Beispiel auch als Lochwürfel, Lochkugel oder dergleichen mit einem Lochraster ausgebildet sein.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß der Lampenträger als Stab ausgebildet ist. Zur einfachen Befestigung ist dieser Stab flexibel. Dabei weist der Lampenträger wenigstens an einem Ende einen Leuchtkörper auf. Durch geeignete Anordnung des Lampenträgers am Basiselement, das heißt durch geeignete Auswahl von wenigstens zwei Löchern des Lochrasters kann die Höhe und Abstrahlrichtung des Leuchtkörpers über den Lampenträger einge­ stellt werden. Eine Verstellung oder Anpassung der Abstrahl­ richtung oder Abstrahlhöhe ist dadurch einfach möglich, daß der Lampenträger, der lediglich in den Löchern des Lochrasters verklemmt ist, geringfügig verschoben wird oder andere Löcher des Lochrasters ausgewählt werden. Hierzu bedarf es keiner besonderen zu lösenden und wieder zu arretierenden Befestigungs­ vorrichtungen.
Die Stromzuführung für den Leuchtkörper erfolgt durch einfache Weise dadurch, daß der Lampenträger fest mit ihm verbundene Stromleitungen aufweist. Diese Stromleitungen können einerseits handelsübliche Kabel sein, die nach der Befestigung des Lampen­ trägers am Basiselement um den Lampenträger und schließlich um das Basiselement geschlungen und mit der Spannungsquelle ver­ bunden werden. Dabei können die Stromleitungen noch als zusätz­ liches dekoratives Element ausgebildet sein.
Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß die Stromleitungen ganz oder teilweise in den Lampenträger integriert sind. Bei dieser Ausführungsform wird auf ein zusätzliches, um den Lampen­ träger zu schlingendes Kabel verzichtet. Der Lampenträger weist nunmehr selbst die Stromleitungen auf, die entweder vollständig im Lampenträger angeordnet sind, das heißt zum Beispiel einge­ gossen oder vom Material des Lampenträgers umspritzt sind. Die Stromleitungen können aber auch so im Lampenträger angeordnet sein, daß sie nur teilweise von diesem umschlossen sind, das heißt über ihre ganze Länge von außen zugänglich sind. Bei einer weiteren Ausführungsform wird diese Zugänglichkeit auf einfache Weise dadurch erreicht, daß die Stromleitungen auf der Außenoberfläche des Lampenträgers angeordnet sind. Dabei sind die Stromleitungen derart ausgebildet, daß der den Außen­ umfang des Lampenträgers überragende Abschnitt der Stromlei­ tungen zum Stromabgriff bzw. zur Stromeinleitung geeignet ist. Es kann somit über die ganze Länge des Lampenträgers Strom in die Stromleitungen eingespeist und an jeder beliebigen Stelle des Lampenträgers Strom den Stromleitungen entnommen werden. Es ist also nicht erforderlich, daß die Leuchtkörper ausschließ­ lich am Ende des Lampenträgers angeordnet sind. Es ist auch denkbar, daß mehrere Leuchtkörper am Lampenträger angeordnet sind, zum Beispiel über dessen gesamte Länge, wobei die Leucht­ körper an ihrem Befestigungsort mit den Stromleitungen verbunden sind. Hierzu wird die Beleuchtungseinrichtung vorteilhaft mit Niederspannung betrieben.
Ein einfacher Stromabgriff von den Stromleitungen des Lampen­ trägers kann vorteilhaft dadurch erzielt werden, daß die den Außenumfang des Lampenträgers überragenden Stromleitungen regel­ mäßig über den Umfang des Lampenträgers verteilt angeordnet sind. Es kann zum Beispiel die Plus-Leitung auf der einen Seite und die Minus-Leitung auf der anderen Seite des Lampenträgers angeordnet sein, so daß der Leuchtkörper bereits mit seinen Anschlußklemmen an diesen beiden Stromleitungen angreifen kann.
Eine vorteilhafte Stromeinspeisung in einen derart ausgebildeten Lampenträger kann auf einfache Weise dadurch erfolgen, daß das den Lampenträger aufnehmende Lochraster des Basiselements Kon­ taktelemente zur Stromübertragung auf die den Außenumfang des Lampenträgers überragende Stromleitungen aufweist. Wird nun der Lampenträger über wenigstens zwei Löcher des Lochrasters im Basiselement befestigt, so kann über die Kontaktelemente, die an den den Außenumfang des Lampenträgers überragenden Strom­ leitungen angreifen, der für den Betrieb der Leuchtkörper er­ forderliche Strom in den Lampenträger eingespeist werden. Die Kontaktelemente liegen dabei nur auf den Spannungleitungen auf, und dienen nur zur Stromübertragung, jedoch nicht zur Fixierung des Lampenträgers am Basiselement. Sie behindern auch nicht eine Verschiebung des Lampenträgers in den Löchern des Basiselements.
Eine gute Klemmwirkung zur Festlegung der Lampenträger im Basis­ element wird dadurch erreicht, daß die Größe der Löcher des Lochrasters bezüglich des Querschnitts des Lampenträgers etwa 1,5 bis 4 mal größer ist. Dies hat den Vorteil, daß der Lampen­ träger die Löcher in der Regel nicht axial durchgreift, sondern in einer Neigungslage im Basiselement festgelegt ist. Dabei liegt der Lampenträger jeweils an zwei Lochrandabschnitten an, die einander punktsymmetrisch gegenüberliegen. Ferner erleich­ tern groß dimensionierte Löcher das Einführen des Lampenträgers in das Basiselement und das Verstellen des Lampenträgers zur Lagekorrektur.
Falls gewünscht wird, daß die Stromleitungen nicht sichtbar, zum Beispiel durch eine Umschlingung entlang des Lampenträgers geführt sind, sieht eine besondere Ausführungsform der Erfindung vor, daß die ganz in den Lampenträger integrierte Stromleitungen aus den Enden des Lampenträgers münden. Am einen Ende kann demnach der Leuchtkörper entweder starr oder über ein Gelenk schwenkbar mit dem Lampenträger verbunden und an die aus diesem Ende mündenden Stromleitungen angeschlossen sein. Die Stromzu­ führung erfolgt am anderen Ende des Lampenträgers, wo die aus diesem Ende ragenden Stromleitungen mit einer Spannungsquelle verbunden werden.
Vorteilhaft weist der Lampenträger einen runden oder eckigen Querschnitt auf. Bei runden Lampenträgern ist der Querschnitt zum Beispiel kreisrund oder oval, wobei bei ovalem Querschnitt durch das unterschiedliche Biegewiderstandsmoment die Biege­ richtung des Lampenträgers vorbestimmt ist. So können zum Bei­ spiel vorteilhaft in der Ebene der langen Halbachse die nach außen hin offenen Stromleitungen angeordnet sein, so daß diese bei gebogenem Lampenträger stets zu beiden Seiten, das heißt in zwei zueinander parallelen Ebenen liegen, und dadurch der Abgriff bzw. die Stromeinleitung wesentlich vereinfacht wird.
Bevorzugte Ausführungsformen sehen vor, daß der Lampenträger aus Acryl, Glasfaser oder Federstahl und/oder das Basiselement aus Metall bestehen. Hierdurch wird gewährleistet, daß der Lampenträger flexibel ist und somit durch geeignete Biegung wenigstens zwei der Löcher des Lochrasters durchgreifen kann. Das Basiselement, das vorteilhaft als Strangpreßteil aus Alumi­ nium besteht, weist die nötige Steifigkeit auf, um den Lampen­ träger zu fixieren.
Bevorzugt weist das Basiselement einen Ständer auf, falls die Beleuchtungseinrichtung als Steh- bzw. Tischleuchte Verwendung finden soll oder es weist eine Aufhängevorrichtung auf, falls die Beleuchtungseinrichtung als Deckenleuchte verwendet wird.
Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung er­ geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung besonders bevorzugte Ausführungs­ beispiele der Erfindung im einzelnen beschrieben sind. Dabei zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Beleuchtungs­ einrichtung als Deckenleuchte ausgebildet ist, wobei das Basiselement als Lochleiste ausgeführt ist, in dem zwei unterschiedlich ausgebildete Lampenträger fixiert sind;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform, bei der die Beleuch­ tungseinrichtung ebenfalls als Deckenleuchte ausge­ bildet ist, wobei das Basiselement als Lochplatte ausgeführt ist, in der ein Lampenträger eingesetzt ist;
Fig. 3 ein als Lochleiste ausgebildetes Basiselement, welches z.B. bei einer Stehlampe Verwendung findet;
Fig. 4 einen Schnitt IV-IV gemäß Fig. 1 von drei ver­ schiedenen Ausführungsformen, die Anordnung von Strom­ leitungen im Lampenträger zeigend; und
Fig. 5 einen Schnitt V-V gemäß Fig. 1, die am Lampenträger angreifenden, stromübertragenden Kontaktelemente im Basiselement zeigend.
Bei dem in der Fig. 1 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel einer Beleuchtungseinrichtung 1, die im wesentlichen aus einem als Lochleiste 2 ausgebildeten Basiselement 3 und einem Lampenträger 4 mit daran befestigten Leuchtkörper 5 besteht. Die Lochleiste 2 ist über eine Aufhängevorrichtung 6 an einer nicht gezeigten Decke aufgehängt, so daß die Beleuchtungseinrichtung 1 eine Deckenleuchte darstellt. Das Basiselement 3 weist außerdem eine Vielzahl von ein Lochraster 7 bildenden Löcher 8 auf, wobei die Löcher 8 in regelmäßiger Folge im Basiselement 3 vorgesehen sind. Die Löcher 8 können jedoch auch unregelmäßig oder nach einem besonderen Rasterschema im Basiselement 3 ange­ ordnet sein.
Der Lampenträger 4 ist im wesentlichen als Stab 9 ausgebildet, der zwei Löcher 8 des Lochrasters 7 durchgreift. Dabei ist der Stab 9 aus seiner Ruhelage, in der er eine im wesentlichen langgestreckte Stellung einnimmt, zur Gebrauchslage abgebogen worden. In dieser Gebrauchslage hat der Lampenträger 4 die Tendenz sich zu strecken, so daß die beiden das Basiselement 3 durchgreifenden Bereiche des Lampenträgers 4 an den Rändern der Löcher 8 anliegen, wodurch sich der Lampenträger 4 mit dem Basiselement 3 verklemmt. In dieser Lage ist der Lampenträger 4 sicher gegen ein Verrutschen oder Herausfallen am Basiselement 3 fixiert. Der Lampenträger 4 kann jedoch zur Verstellung des Abstrahlwinkels des Leuchtkörpers in den Löchern 8 problemlos verschoben werden.
Bei dem in der Fig. 2 wiedergegebenen Ausführungsbeispiel einer Beleuchtungseinrichtung 1 ist das Basiselement 3 als Lochplatte 10 ausgebildet. Diese Lochplatte 10 weist in Reihen und Spalten angeordnete Löcher 8 auf, die das Lochraster 7 bilden. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Lampenträger 4 als flexibler Stab 9 ausgebildet und durchgreift zwei der Löcher 8 des Lochrasters 7 und ist in diesen durch Verbiegung aus seiner ursprünglichen langgestreckten Stellung verklemmt. Die Lochplatte 10 kann entweder einzeln als Deckenelement oder zu mehreren zu einer Deckenleuchte zusammengestellt werden. Dabei greifen speziell dafür vorgesehene Zapfen 11 in Aufnahmen 12 ein, wobei die Zapfen 11 und Aufnahmen 12 sowohl zur Fixie­ rung der Lochplatten 10 aneinander als auch zur Stromübertra­ gung, wie weiter unten noch beschrieben wird, dienen.
Die Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Basiselements 3, das für eine als Steh- oder als Tischleuchte ausgebildete Beleuchtungseinrichtung 1 verwendet werden kann. Dieses Basis­ element 3 besteht aus einer Lochleiste 2, welche vertikal aufge­ richtet ist und an ihrem unteren Ende einen Ständer 13 aufweist. Die Lochleiste 2 weist eine Rohrprofil auf und ist im gleich­ mäßigen Abstand mit den Löchern 8, die das Lochraster 7 bilden, durchsetzt. Die Löcher 8 durchdringen dabei die Lochleiste 2 orthogonal. Durch zwei der Löcher 8 kann nun ein Lampenträger (in dieser Fig. 3 nicht dargestellt) entsprechend den Ausfüh­ rungsbeispielen der Fig. 1 oder 2 geführt werden, wobei sich der Stab 9 aufgrund der Verformung aus seiner gestreckten Lage in den Löchern 8 verklemmt. Diese Löcher 8 können entweder einen kreisrunden, einen ovalen oder einen hier nicht darge­ stellten eckigen Querschnitt aufweisen.
Ein sicherer Stand der Beleuchtungseinrichtung 1 wird dadurch erreicht, daß der Ständer 13 ein relativ großes Gewicht aufweist und gegenüber dem Durchmesser der Lochleiste 2 einen wesentlich größeren Durchmesser besitzt. Eine Erhöhung der Variations­ möglichkeit beim Aufbau der Beleuchtungseinrichtung 1 kann dadurch erreicht werden, daß die Löcher 8 nicht in einer geraden Linie übereinander angeordnet sind, sondern entlang einer spi­ ralförmigen Linie in die Lochleiste 2 eingebracht sind. Hier­ durch wird die Möglichkeit geschaffen, daß mehrere Lampenträger 4 nicht nur übereinander, sondern auch winkelig versetzt zu­ einander am Basiselement 3 angeordnet werden können.
Die Fig. 4 zeigt drei Ausführungsformen a) bis c) des Lampen­ trägers 4, der mit Stromleitungen 14 und 15 versehen ist. Beim Ausführungsbeispiel der Fig. a) sind die Stromleitungen 14 und 15 vollständig im Lampenträger 4 integriert, was zum Bei­ spiel durch Eingießen, Umspritzen oder dergleichen erfolgen kann. Die Stromleitungen 14 und 15 können einen isolierenden Mantel aufweisen, sie können jedoch auch blank im Material des Trägers 4 eingebettet sein, sofern dieses Material einen elek­ trischen Nichtleiter darstellt.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 4b) sind die Stromleitungen 14 und 15 nur teilweise vom Körper des Lampenträgers 4 umgrif­ fen, so daß sie einen Teil der Außenoberfläche des Lampenträgers 4 bilden. Dabei können die Stromleitungen 14 und 15 derart ausgebildet sein, daß sie den Verlauf der Außenkontur des Lam­ penträgers 4 fortsetzen, das heißt nicht überstehen, sie können jedoch auch als überstehendes Bauteil ausgebildet sein.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 4c) sind die beiden Strom­ leitungen 14 und 15 auf die Außenoberfläche des Körpers des Lampenträgers 4 aufgesetzt und bestehen zum Beispiel aus einer Folie, einer aufgedampften Schicht, einem aufgewalzten Draht oder dergleichen.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 4a) sind die beiden Strom­ leitungen 14 und 15 nur an den beiden Enden des Lampenträgers 4 zugänglich, da sie dort aus dem Körper des Lampenträgers 4 austreten. Bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 4b) und 4c) sind die beiden Stromleitungen 14 und 15 über die ganze Länge des Lampenträgers 4 zugänglich, so daß an beliebiger Stelle entweder Strom eingespeist oder entnommen werden kann.
Ein Beispiel einer Vorrichtung für eine solche Stromeinspeisung ist in der Fig. 5 wiedergegeben, welche einen Schnitt V-V der Fig. 1 zeigt. Dieser Schnitt zeigt das als Lochleiste 2 ausge­ bildete Basiselement 3, welches von einem Loch 8 durchbrochen wird. Koaxial im Basiselement 3 ist ein im wesentlichen hülsen­ förmiger Einsatz 16 vorgesehen, der sich etwa über 270° des Innenumfangs des Basiselements 3 erstreckt. Dieser Einsatz 16 weist ebenfalls eine Öffnung 17 auf, die mit einem der Löcher 8 fluchtet. Das Basiselement 3 und der Einsatz 16 werden vom Lampenträger 4, der hier teilweise geschnitten dargestellt ist, über die Löcher 8 und die Öffnung 17 durchgriffen. Der Lampenträger 4 weist Stromleitungen 14 und 15 auf, die ent­ sprechend einem der Ausführungsbeispiele der Fig. 4b) oder Fig. 4c) am Körper des Lampenträgers 4 angeordnet sind. Am Einsatz 16 sind zwei als Kontaktelemente ausgebildete Feder­ klemmen 18 und 19 vorgesehen, die einen im wesentlichen radial nach innen verlaufenden ersten Schenkel 20 und einen im Winkel dazu angeordneten radial nach außen verlaufenden zweiten Schen­ kel 21 aufweisen. Der Übergangsbereich 22 vom ersten Schenkel 20 in den zweiten Schenkel 21 ist im wesentlichen abgerundet. Die beiden Federklemmen 18 und 19 sind derart am Einsatz 16 angeordnet, daß der Abstand der beiden Übergangsbereiche 22 kleiner ist als die Dicke des Lampenträgers 4, so daß die beiden Übergangsbereiche 22 mit Sicherheit und unter Federkraft an den beiden Stromleitungen 14 und 15 anliegen. Da sich der Ein­ satz 16 mit den Federklemmen 18 und 19 wenigstens über einen Teil der Länge des Basiselements 3 erstreckt, ist es unabhängig davon, welches bzw. welche der Löcher 8 der Lampenträger 4 durchgreift, da er in jedem der Löcher 8 mit den beiden Feder­ klemmen 18 und 19 in Berührung kommt. Sind nun die beiden Feder­ klemmen 18 und 19 stromführend, so wird dieser Strom in die beiden Stromleitungen 14 und 15 eingeleitet und kann von diesen wieder an jedem beliebigen Ort des Lampenträgers 4 abgegriffen werden.
In der Fig. 1 sind zwei Ausführungsbeispiele eines Lampen­ trägers 4 dargestellt, wobei das erste Ausführungsbeispiel dem der Fig. 5 entspricht und zum Beispiel mit einer Niederspannung betrieben wird. Das andere Ausführungsbeispiel weist einen Lampenträger 4 auf, in dem keine Stromleitungen vorgesehen sind. Die Versorgung des Leuchtkörpers 5 erfolgt hier über eine Stromleitung 23 die ausgehend vom Leuchtkörper 5 um den Lampenträger 4, teilweise um das Basiselement 3 und schließlich um die Aufhängevorrichtung 6 gewunden ist, und die dann schließ­ lich mit einer Spannungsquelle verbunden ist.
In der Fig. 1 wird die Möglichkeit aufgezeigt, daß mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung zwei verschiedene Beleuchtungssysteme zum Beispiel mit Niederspannung und normaler Haushaltsspannung miteinander kombiniert werden können. Die Stromeinleitung für die Niederspannung kann zum Beispiel über die Aufhängevorrichtung 6 in das Basiselement 3, bzw. in die Federklemmen 18 und 19 des Einsatzes 16 erfolgen. Beim Aus­ führungsbeispiel der Fig. 2 dienen die Zapfen 11 und die Auf­ nahmen 12 zur Weiterleitung des Stromes in sich an die Loch­ platte 10 anschließende weitere Lochplatten 10.

Claims (19)

1. Beleuchtungseinrichtung mit einem Basiselement und wenig­ stens einem an dem Basiselement befestigbaren Lampenträger, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement (3) ein Loch­ raster (7) aufweist und der Lampenträger (4) zu seiner Befestigung am Basiselement (3) wenigstens zwei Löcher (8) des Lochrasters (7) durchgreift.
2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Basiselement (3) als gerade oder gebogene Lochleiste (2) ausgebildet ist.
3. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Basiselement (3) als Lochplatte (10) oder als anderer gelochter Körper ausgebildet ist.
4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) als Stab (9) ausgebildet ist.
5. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Stab (9) flexibel ist.
6. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem Ende des Lampenträgers (4) ein Leuchtkörper (5) angeordnet ist.
7. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) fest mit ihm verbundene Stronleitungen (14, 15 und 23) aufweist.
8. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stronleitungen (14 und 15) ganz oder teilweise in den Lampenträger (4) integriert sind.
9. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stronleitungen (14 und 15) wenigstens abschnittsweise auf der Außenfläche des Lampenträgers (4) angeordnet sind.
10. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die den Außenumfang des Lampenträgers (4) überragenden Stromleitungen (14 und 15) zum Stromab­ griff bzw. zur Stromeinleitung geeignet sind.
11. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die den Außenumfang des Lampenträgers (4) überragenden Stromleitungen regelmäßig über den Umfang des Lampenträgers (4) angeordnet sind.
12. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das den Lampenträger (4) aufnehmende Lochraster (7) des Basiselements (3) Kontakt­ elemente (Federklemmen 18 und 19) zur Stromübertragung auf die den Außenumfang des Lampenträgers (4) überragenden Stromleitungen (14 und 15) aufweist.
13. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die ganz in den Lampenträger (4) integrierte Stromleitungen (14 und 15) aus den Enden des Lampenträgers (4) münden.
14. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der Löcher (8) des Lochrasters (7) bezüglich der Breite des Quer­ schnitts des Lampenträgers (4) etwa 1,5 bis 4 mal größer ist.
15. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) in den Löchern (8) des Lochrasters (7) verschiebbar angeordnet ist.
16. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) einen runden, insbesondere kreisrunden oder ovalen, oder einen eckigen Querschnitt aufweist.
17. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenträger (4) aus Acryl, Glasfasern oder Federstahl und/oder das Basiselement aus Metall bestehen.
18. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Stehleuchte, Tischleuchte, Deckenleuchte, oder dergleichen verwendet wird.
19. Beleuchtungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochleiste (2) bzw. die Lochplatte (10) eine Aufhängevorrichtung (6) zur An­ ordnung in waagrechter Lage oder einen Ständer (13) zur Anordnung in senkrechter Lage aufweisen.
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DE4001641A DE4001641A1 (de) 1990-01-20 1990-01-20 Beleuchtungseinrichtung
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DE4001641A DE4001641A1 (de) 1990-01-20 1990-01-20 Beleuchtungseinrichtung

Publications (2)

Publication Number Publication Date
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DE4001641C2 DE4001641C2 (de) 1992-09-03

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EP0511219B1 (de) 1994-03-23
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