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DE4041315C2 - Faserschreibgerät mit Faserschreibspitzen in einem Führungsrohr - Google Patents

Faserschreibgerät mit Faserschreibspitzen in einem Führungsrohr

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DE4041315C2
DE4041315C2 DE4041315A DE4041315A DE4041315C2 DE 4041315 C2 DE4041315 C2 DE 4041315C2 DE 4041315 A DE4041315 A DE 4041315A DE 4041315 A DE4041315 A DE 4041315A DE 4041315 C2 DE4041315 C2 DE 4041315C2
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Germany
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Georg Keil
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Merz and Krell GmbH and Co KG
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Description

Die Erfindung betrifft ein Faserschreibgerät mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Ein solches Faserschreibgerät ist aus der DE 33 38 748 C2 (Kuo Lung Tsai) dem Fachmann zugänglich. Dort werden mehrere hintereinander angeordnete Faserschreibspitzen eines Faserschreibgerätes erläutert, die unterschiedliche Strichstärke haben können, aber auch gleich ausgebildet sein können (vgl. dort Spalte 2, Zeilen 10 bis 15, Spalte 3, Zeilen 55 bis 62, Fig. 2, Fig. 4A, B und Fig. 5A, B). Die hintereinander und in gegenseitigem Kontakt stehenden Faserschreibspitzen werden an Hülsenstücken aufeinandergesteckt, die klemmend miteinander verbunden sind. Jedes Hülsenstück trägt eine Faserschreibspitze und die ineinander gesteckten Hülsenstücke mit den vorne angeordneten Faserschreibspitzen bilden ein Faserschreibelement, das mit einem Speicher in einem Übergangskontakt für die Schreibflüssigkeit steht.
Ausgehend von diesem Stand der Technik gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Schreibqualität auch über lange Gebrauchszeiten zu erhalten und selbst bei stark beanspruchenden Einsatzfällen die Qualität der Schreibspitze beizubehalten.
Diese Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 gelöst. Die in dem Führungsrohr geführten und gelagerten mehreren Faserschreibspitzen, die hintereinander angeordnet sind, erlauben eine Auswechslung von verformten oder abgenutzten Schreibspitzen, wobei jeweils die vorderste Schreibspitze ausgeworfen wird und die jeweils dahinterliegende Schreibspitze ihren Platz als Schreibspitze des Faserschreibgerätes einnimmt. Eine Feder sorgt dafür, daß die hintereinander angeordneten Faserschreibspitzen in dem Führungsrohr unter einer Federkraft stehen und so ein gegenseitiger Kontakt gebildet wird, der die Förderung von Schreibstoff von einem rückwärtig vorgesehenen Speicher zur jeweils aktiven Schreibspitze erlaubt. Die jeweils aktive Schreibspitze wird in einen lösbaren Anschlag gedrückt.
Es ist zwar aus einer älteren Schrift des Standes der Technik, der DE-PS 77 233 (Anton Hahn) aus dem Jahre 1893 ersichtlich, mehrere Einzelbleistifte oder Farbstifte hintereinander in einem Führungsrohr anzuordnen und der Wirkung einer Vorspannfeder auszusetzen, die die Bleistifte oder Farbstifte gegen einen die Schreibstellung bestimmenden konischen Anschlag als Hülsenmündung des Gesamtstiftes drückt und sie dort fest in die konische Hülsenmündung eingedrückt hält. Mit einem Schieber, dessen Nase einen Schlitz in der Hülse durchgreift, wird das jeweils vorderste Bleistiftelement oder Farbstiftelement ausgeworfen und durch das jeweils dahinterliegende Element ersetzt. Einen Speicher für Schreibflüssigkeit, die von hinten zur Schreibspitze transportiert werden muß, weist dieser Bleistift oder Farbstift aber nicht auf. Eine solche Farbstoffspeicherung aber ist der DE-PS 8 31 961 (Heinrich Morlock) zu entnehmen, die ein Faserschreibgerät mit einer nachstellbaren Filzschreiberspitze zeigt (vgl. dort Seite 2, Zeile 125), wobei die Nachstellung entweder über ein Schraubgewinde mit einem direkt eingeschraubten Schreibdocht oder durch eine das Faserschreibgerät durchsetzende Stange gebildet wird, die von außen nachstellbar ist.
Die Erfindung befaßt sich dagegen mit der Erhaltung der Schreibqualität eines Faserschreibgerätes, das auch über lange Gebrauchszeiten und bei die Schreibspitze stark beanspruchenden Einsatzfällen in seiner Schreibqualität erhalten werden kann, indem abgenutzte Schreibspitzen ausgetauscht und ersetzt werden durch solche Schreibspitzen, die bereits gestaffelt hintereinander in einem Führungsrohr auf ihren Einsatz warten.
Aufgrund dieser Ausbildung wird einerseits die Möglichkeit geschaffen, eine Schreibspitze, die sich bei Gebrauch verformt oder abgenutzt hat, gegen eine neue Schreibspitze auszuwechseln. Dabei sind mehrere neue Schreibspitzen in dem Faserschreibgerät selbst in Vorrat gehalten. Sie dienen dabei aber nicht nur, wie die Schreibminen eines Druckbleistiftes als Reserve, sondern sind an der Funktion des Faserschreibgerätes beteiligt, indem sie durch ihren gegen­ seitigen Kontakt und den Kontakt mit dem Schreibflüssigkeitsspeicher für die Versorgung der jeweils in Schreibstellung befindlichen vordersten Schreibspitze mit Schreibflüssigkeit Sorge tragen. Durch momentanes Lösen des die Schreibstellung der vordersten Schreibspitze bestimmenden Anschlages kann erreicht werden, daß die dahinterliegenden Schreibspitzen unter der Wirkung der Vorspannung nachrücken, bis die nächste, neuwertige Schreibspitze in Schreib­ stellung liegt.
Jede Schreibspitze ist vorteilhafterweise gemäß der Lehre des Anspruchs 2 ausgebildet. Hierdurch wird eine sichere Führung der Mehrzahl von Schreibspitzen in dem Führungsrohr und eine sichere Halterung der Schreibspitze in der Schreibstellung gewährleistet, während die Schreibspitze selber den jeweils gewünschten Zwecken angepaßt sein kann.
Das Auswechseln der in Schreibstellung befindlichen Schreibspitze wird durch die Lehre des Anspruchs 3 erleichtert. Hierbei braucht ledig­ lich die Betätigungshülse in der jeweils vorgesehenen Weise gegenüber dem Führungsrohr bewegt zu werden, um den Schreibspitzenwechsel auszulösen und durchzuführen.
Die Anordnung kann dabei auf verschiedene Weise ausgebildet sein. Eine wirkungsvolle Ausführungsform ergibt sich aus der Lehre des Anspruchs 4. Bei dieser Ausführungsform wird die jeweils vorderste Schreibspitze in ihrer Schreibstellung zuverlässig und unver­ drehbar und gegen die Vorspannung der Feder durch den Innengewindeabschnitt gehalten. Durch ein relatives Drehen der Betätigungshülse gegenüber dem Führungsrohr läßt sich mit Hilfe des Gewindeabschnittes die in Schreibstellung befindliche Schreibspitze nach vorne auswerfen und der Fußabschnitt der nach­ folgenden Schreibspitze erfassen. Besonders sicher und zuverlässig und auf einfache Weise ist dies bei der Weiterbildung nach Anspruch 5 möglich.
Bei einer anderen Ausführungsform ist die Anordnung gemäß der Lehre des Anspruchs 6 getroffen. Hierbei dient zunächst die Betätigungshülse dazu, das radiale Ausweichen der den lösbaren Anschlag aufweisenden Zungen an der Führungshülse zu verhindern, wenn die Schreibspitze für den Gebrauch in der Schreibstellung verbleiben soll. Durch relative Drehung der Betätigungshülse läßt sich diese Sperrwirkung aufheben, so daß der Anschlag lösbar und die vorderste Schreibspitze herausnehmbar ist, wobei unter der Federwirkung die nächste Schreibspitze nachrücken kann.
Besonders vorteilhaft ist die Weiterbildung nach der Lehre des Anspruchs 7. Hier wird der Wechsel nicht durch die Wirkung der Vorspannfeder erreicht. Vielmehr ist hier die Betätigungshülse nicht nur drehbar sondern auch axial verschiebbar und weist einen Mitnehmer auf, der beim Vorschieben der Hülse die vorderste Schreibspitze zwangsläufig aus dem gelösten Anschlag herausstößt und die nachfolgende Schreibspitze in die richtige Schreibstellung bringt, in der sie nach Rückführung der Betätigungshülse in die Ausgangsstellung mit Hilfe des Anschlages verriegelt ist.
Die weiteren Unteransprüche geben weitere vorteilhafte Weiterbildungen wieder.
Besonders vorteilhaft läßt sich das neue Faserschreibgerät so ausbilden, daß der Speicher mit einer auswechselbaren Patrone für Schreibflüssigkeit in kapillarer Verbindung steht, also auf diese Weise nachfüllbar ist. In diesem Falle kann die Anordnung leicht so ausgebildet werden, daß die Lebensdauer der einzelnen Schreibspitzen unter normalen Anwendungsbedingungen dem Verbrauch der Schreibflüssigkeit einer solchen Patrone entspricht.
Das Führungsrohr kann auch als ein mit dem Schreibgerätege­ häuse verbindbares, jedoch auswechselbares Schreibspitzenmagazin ausgebildet sein.
Es werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein Faserschreibgerät in einer Ausführungsform, wobei das Gerät in der Nichtgebrauchsstellung gezeigt ist.
Fig. 2 zeigt in ähnlicher Darstellung wie Fig. 1 den Auswechselvorgang der Schreibspitze.
Fig. 3 und 4 zeigen in zwei verschiedenen Seitenansichten eine Ausführung des Führungsrohres des Faserschreibgerätes nach Fig. 1.
Fig. 5 zeigt das Führungsrohr in Stirnansicht mit den lösbaren Anschlägen.
Fig. 6 zeigt in Seitenansicht den mit der Betätigungshülse gekuppelten Mit­ nehmer.
Fig. 7 ist ein Querschnitt entlang der Schnittlinie VII-VII der Fig. 1.
Fig. 8 zeigt im Längsschnitt das vordere Ende eines Faserschreibgerätes in abgewandelter Ausführungsform, wobei Betätigungshülse und Führungshülse in axialer Richtung auseinandergezogen dargestellt sind.
Fig. 9 ist ein Querschnitt entlang der Schnittlinie IX-IX der Fig. 8.
Fig. 10 ist eine Stirnansicht der Führungshülse.
Fig. 11 ist eine Stirnansicht der Faserschreibspitze und
Fig. 12 ist eine Seitenansicht der Faserschreibspitze.
Gemäß Fig. 1 bis 7 besteht das dargestellte Faserschreibgerät aus einem Gerätegehäuse 1, das rückseitig durch eine Schraubkappe 2 verschließbar ist. Im vorderen Bereich weist das Gerätegehäuse 1 eine Querwand 1a auf, mit dem ein nach vorne vorspringendes verengtes Führungsrohr 15 einstückig verbunden ist. Das Führungsrohr 15, dessen vorderes Ende in den Fig. 3 bis 5 dargestellt ist, weist zwei sich gegenüberliegende, in Längsrichtung begrenzte Schlitze oder Fenster 16 und zwei demgegenüber um 90° versetzte, zur Stirnseite hin offene Schlitze 22 auf, durch die an dem vorderen Ende zwei radial nachgiebige Zungen 15a begrenzt sind.
In dem Gerätegehäuse 1 ist ein hohlzylindrischer langgestreckter Körper 4 aus Schreibflüssigkeit speicherndem Material angeordnet, der am rückwärtigen Ende durch einen Einsatzkörper 52 abgestützt ist, an dem sich auch das rückwärtige Ende einer Vorspannfeder 7 abstützt, die durch die zentrale Bohrung des Speichers 4 ragt und mit dem vorderen Ende an der Rückseite eines kolbenförmigen, langgestreckten Dochtelementes 6 anliegt, das in der zentralen Bohrung 5 des Speichers 4 axial verschiebbar ist und durch die Bohrung der Querwand 1a nach vorne in das Führungsrohr 15 ragt.
In dem Führungsrohr 15 ist ein Satz aus mehreren, hintereinander angeordneten, gleich ausgebildeten und im gegenseitigen Kontakt stehenden Faserschreibspitzen 20 angeordnet. Jede Faserschreibspitze 20 besteht im dargestellen Beispiel aus einem zylindrischen Fußabschnitt 20a, der zur Führung der Schreibspitze in dem Führungsrohr 15 dient, und aus einem demgegenüber verjüngten Spitzenabschnitt 20b. Die letzte Faserschreibspitze 20 in der Reihe steht über den Docht 6 in einem die Schreibflüssigkeit aus dem Speicher in die Schreibspitze fördernden Kontakt, der sich von Schreibspitze zu Schreibspitze bis zu der vordersten Schreibspitze fortsetzt. Diese ist zwischen den Zungen 15a gehalten, wobei der Fußabschnitt an axialen Anschlägen 17 anliegt und durch die Federvorspannung in dieser Anlage gehalten ist. Die Schreibflüssigkeit gelangt auf diese Weise von dem Speicher 4 in den Spitzenabschnitt 20b der in Schreibstellung befindlichen Faserschreibspitze 20. Zusätzlich könnten im Inneren des Führungsrohres 15 Aus­ kleidungen aus Fasermaterial vorgesehen sein, die einerseits mit dem Speicher 4 oder dem Umfang des Dochtes 6 und andererseits mit dem Umfang der Fuß­ abschnitte 20a der Schreibspitzen zur Förderung des Schreibflüssigkeitsüber­ ganges in Kontakt stehen.
Der Speicher 4 kann mit Hilfe einer Injektionsvorrichtung bedarfsweise mit Schreibflüssigkeit nachgefüllt werden. Bevorzugt ist zum Nachfüllen oder Auf­ füllen des Speichers 4 eine Patrone 51 für Schreibflüssigkeit in dem Einsatz 52 und der Schraubkappe 2 so gehalten, daß die Schreibflüssigkeit über eine kapillare Verbindung aus der auswechselbaren Patrone in den Speicher 4 ge­ langt.
An dem Gerätegehäuse 1, 15 ist eine Betätigungshülse 8 drehbar und axial ver­ schiebbar gelagert und geführt. Nach vorne zu weist die Hülse 8 einen ver­ jüngten Abschnitt 8a auf, dessen Mündungsbereich 8b die vorderen Enden der Zungen 15a, an denen sich die Anschläge 17 für die Schreibspitze befinden, umgibt. In dem verjüngten Mündungsbereich weist die Betätigungshülse 8 im dar­ gestellten Beispiel zwei radial nach innen vorspringende Betätigungsnocken 21 auf, wie dies auch die Fig. 7 verdeutlicht. Die Hülse 8 kann in eine Stellung gedreht werden, in der die Nocken 21 in Fluchtung mit den Schlitzen 22 sind, so daß in dieser Drehstellung die Hülse 8 axial verschiebbar ist. Gleichzeitig werden dadurch die Zungen 15a von den Nocken 21 zum radialen Ausweichen freigegeben. Durch Zurückschieben der Hülse 8 in die in Fig. 1 gezeigte axiale Stellung und durch Drehen der Hülse 8 treten die Nocken 21 in Umfangsnuten 18 der Zungen 15a ein, wie dies Fig. 7 zeigt, um die Zungen gegen radiales Aus­ weichen nach außen zu sperren. Die Darstellung in Fig. 1 und 7 gibt die Schreibstellung wieder.
In der Betätigungshülse 8 ist zwischen einer Innenschulter und einem Haltering 10, der mit Nasen in Umfangsausnehmungen 9 verriegelnd eingreift, ein Mitnehmer frei drehbar aber mit der Betätigungshülse 8 axial verriegelt angeordnet. Der Mitnehmer besteht aus einem Fußring 11 und zwei sich gegenüberliegenden und nach vorne ragenden, radial nachgiebigen Zungen 12, die mit nach innen gerichteten Mitnehmerfingern 12a in Längsschlitze 16 des Führungsrohres eingreifen und so die axiale Bewegung der Betätigungshülse 8 begrenzen.
Die Anordnung ist so getroffen, daß in der dargestellten Schreibstellung die Mitnehmerfinger 12a hinter die zweite Schreibspitze greifen, wie dies in Fig. 1 gezeigt ist.
Ausgehend von der Stellung nach Fig. 1 und 7 kann die Betätigungshülse 8 zunächst, wie oben beschrieben, gedreht und dann in die Stellung nach Fig. 2 axial vorgeschoben werden. Hierbei nehmen die Mitnehmer die zweite Schreibspitze nach vorne mit, welche die vorderste Schreibspitze 25 aus der Schreibstellung drängt, was durch die Entriegelung der Zungen 15a möglich ist. Gleichzeitig wird die nachfolgende Schreibspitze in die Schreibstellung ge­ schoben, während die anderen Schreibspitzen und der Docht durch die Federvor­ spannung nachrücken. Die Feder 7 ist so bemessen, daß sie die Schreibspitzen 20 in dieser Stellung zunächst halten kann, wenn die Betätigungshülse 8 wieder axial zurückgeschoben wird, wobei die Zungen 12 und Mitnehmerfinger 12a über die nächste Schreibspitze nach rückwärts gleiten und hinter dieser einrasten, während die Betätigungshülse 8 in eine zurückgezogene axiale Stellung gelangt, in der sie wieder gedreht werden kann, wobei die Nocken 21 in die Umfangsnuten 18 eingreifen, womit die nächste Schreibspitze in der Schreibstellung verriegelt ist.
Es ist ersichtlich, daß das Führungsrohr 15 auch von der Querwand 1a getrennt und an der Querwand durch Schrauben oder Bajonettverschluß oder auf andere Weise auswechselbar befestigt werden kann, so daß das Führungsrohr auch als ein auswechselbares Magazin für Schreibspitzen 20 ausgebildet sein kann. Mit dem Führungsrohr und dem Magazin können auch die Betätigungshülse 8 als vormontierte Einheit auswechselbar sein oder es können diese Teile auch leicht lösbar auf dem als Magazin ausgebildeten Führungsrohr 15 montiert sein.
Bei der Ausführung nach Fig. 8 bis 12 sind vom Faserschreibgerät nur das vordere Ende des Gerätegehäuses 30 und die darin bei 32 drehbar gelagerte Betätigungshülse 31 gezeigt. Ferner ist in Fig. 8 in einer gegenüber der Be­ triebsstellung in axialer Richtung zurückgezogen dargestellten Stellung das Führungsrohr 34 gezeigt, das fest oder einstückig oder lösbar mit dem Gerätegehäuse 30 verbunden sein kann. Das Führungsrohr 34 weist einen quadratischen Querschnitt auf, wie dies die Fig. 9 und 10 veranschaulichen. Entsprechend ist auch der Fußabschnitt 40 der Schreibspitzen jeweils quadratisch im Umriß, so daß die Schreibspitzen in dem Führungsrohr 34 axial verschieblich, aber undrehbar aufgenommen sind.
Das Führungsrohr 34 ist an seinem vorderen Ende im Bereich der Ecken ausge­ schnitten, wie dies aus Fig. 8 und Fig. 10 bei 36 ersichtlich ist. Der vordere Bereich des Führungsrohres wird also lediglich durch vier die Seitenflächen des Quadrates bestimmende, jedoch voneinander getrennte Leisten 35 bestimmt. Dies ermöglicht es, daß die Ecken des Fußabschnittes 40 des Schreibspitzenele­ mentes in diesem Bereich nach außen freiliegen.
Der beschriebene Bereich des Führungsrohres 34 ragt in der Betriebsstellung durch den konisch verengten vorderen Mündungsabschnitt der Betätigungshülse 31. Diese Mündung weist einen Innengewindeabschnitt 33 und nach innen zu eine Anlageschulter 33a für die Schulter 34a des Führungsrohres 34 auf. Die Schreibspitzen bestehen aus einem Fasermaterial, das ausreichend verformbar ist. Der Übergang zwischen Fußabschnitt 40 und Schreibspitze 41 kann verjüngt ausgebildet sein, wie dies Fig. 12 zeigt, um das Eindringen der Ecken des Fuß­ abschnittes in das Innengewinde 33 zu erleichtern. Gleichzeitig stehen die Schreibspitzen wieder unter der axialen Wirkung der Vorspannfeder. Durch diese Vorspannung wird die vorderste Schreibspitze in den Gewindeabschnitt 33 gedrängt, so daß dieser bei Drehen der Hülse 31 die Ecken des Fußabschnittes 40 erfaßt und die Schreibspitze entsprechend der Drehung in axialer Richtung vorschiebt, bis sich die Schreibspitze in Schreibstellung befindet. Ein Mitdrehen der Schreibspitze wird durch die Ausbildung des vorderen Endes des Führungsrohres 34 zuverlässig verhindert.
Bei beiden Ausführungsbeispielen kann bei Nichtgebrauch das Gerät durch eine vordere Schutzkappe 3 verschlossen werden, wie dies Fig. 1 zeigt.

Claims (15)

1. Faserschreibgerät mit einem hülsenförmigen Gerätekörper (1; 30), einem darin angeordneten Speicher (4) für Schreibflüssigkeit und einem Faserschreibelement, das mit dem Speicher (4) in einem Übergangskontakt für die Schreibflüssigkeit steht, welches Faserschreibelement eine Mehrzahl von gleich ausgebildeten, hintereinander und in gegenseitigem Kontakt stehenden Faserschreibspitzen (20; 20a, 20b; 40, 41) aufweist; dadurch gekennzeichnet, daß die Mehrzahl von gleich ausgebildeten Faserschreibspitzen (20; 40, 41) in einem Führungsrohr (15; 34) hintereinander angeordnet sind, wobei eine Vorspannfeder (7) vorgesehen ist, um die letzte der Faserschreibspitzen (20; 40, 41) mit einer Federkraft zu beaufschlagen und die vorderste der Faserschreibspitzen (20; 40, 41) unter der Wirkung der Federkraft gegen einen lösbaren Anschlag (17; 33) zu drücken, der die Schreibstellung der vordersten der Faserschreibspitzen (20; 40, 41) als Schreibspitze bestimmt.
2. Faserschreibgerät nach Anspruch 1, bei dem jede Faserschreibspitze (20; 40, 41) aus einem zur Führung in dem Führungsrohr (15; 34) dienenden Fußabschnitt (20a; 40) und einem demgegenüber verjüngten Schreibspitzen- Abschnitt (20b; 41) besteht.
3. Faserschreibgerät nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Führungsrohr (15; 34) fest mit dem als Gehäuse ausgestalteten Gerätekörper (1; 30) verbunden ist, vorzugsweise einstückig, und mit seinem vorderen Ende in einen nach vorne eingezogenen Mündungsbereich (8b) einer am Gerätekörper (1; 30) beweglich gelagerten Betätigungshülse (8; 31) ragt, welche den lösbaren Anschlag (33; 17) aufweist oder diesen steuert.
4. Faserschreibgerät nach Anspruch 3, bei dem die am Gerätekörper (30) lediglich drehbar gelagerte (32) Betätigungshülse (31) an ihrem Mündungsbereich einen Innengewindeabschnitt (33) als lösbaren Anschlag aufweist, der mit Eckbereichen eines quadratisch ausgebildeten Fußabschnittes (40) der jeweils vordersten Faserschreibspitze (40, 41) in Eingriff steht und diese in Schreibstellung axial sichert, wobei durch eine relative Drehung zwischen dem Führungsrohr (34) und der Betätigungshülse (31), die jeweils vorderste Faserschreibspitze (40, 41) nach vorne auswerfbar ist.
5. Faserschreibgerät nach Anspruch 4, bei dem das Führungsrohr (34) innen quadratisch ausgebildet ist und im vorderen Bereich in den Eckbereichen (36) für das Eingreifen des Innengewindeabschnitts (33) der Betätigungshülse (31) ausgeschnitten ist.
6. Faserschreibgerät nach Anspruch 3, bei dem der lösbare Anschlag (17) an radial nachgiebigen Zungen (15a) im vorderen Bereich des Führungsrohrs (15) vorgesehen ist und die auf dem Gerätekörper (1) drehbare Betätigungshülse (8) den Mündungsbereich (8b) aufweist, der Steuernocken (21) trägt, die in der Schreibstellung ein radiales Nachgeben oder Zurückweichen der Zungen (15a) blockieren.
7. Faserschreibgerät nach Anspruch 6, bei dem die Betätigungshülse (8) am Gerätekörper (1) sowohl drehbar als auch axial verschiebbar gelagert ist und wenigstens einen radial beweglichen Mitnehmer (12, 12a) aufweist, der im axialen Abstand von dem Mündungsbereich (8b) der Betätigungshülse (8) so angeordnet ist, daß er zum Ausstoßen der vordersten Faserschreibspitze (20) hinter eine der nachfolgenden Faserschreibspitzen (20) greift.
8. Faserschreibgerät nach Anspruch 6 oder 7, bei dem der oder jeder Steuernocken (21) so angeordnet ist, daß er für eine axiale Bewegung der Betätigungshülse (8) in axial angeordneten Schlitzen (22) zwischen den nachgiebigen Zungen (15a) des Führungsrohrs (15) eingreift und in der zurückgezogenen Stellung der Betätigungshülse (8) mit deren Hilfe aus den Schlitzen (22) in eine Umfangsnut (18) der nachgiebigen Zungen (15a) drehbar ist.
9. Faserschreibgerät nach Anspruch 7 oder 8, bei dem die Betätigungshülse (8) gegenüber dem oder jedem radial nachgiebigen Mitnehmer (12, 12a) drehbar gelagert ist und jeder Mitnehmer eine federnde Zunge (12) mit einem daran angeordneten Mitnehmerfinger (12a) aufweist, der durch Längsschlitze (16) des Führungsrohrs (15) greift.
10. Faserschreibgerät nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem zwischen der Vorspannfeder (7) und der letzten der Faserschreibspitzen (20; 40, 41) ein in dem Speicher (4) längsverschieblicher Docht (6) angeordnet ist.
11. Faserschreibgerät nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem der Speicher (4) mit einem sich in das Führungsrohr (15; 34) über dessen Länge und dessen Innenumfang wenigstens teilweise erstreckenden, den Übergang der Schreibflüssigkeit fördernden Fasermaterial in Verbindung steht.
12. Faserschreibgerät nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem der Speicher (4) nachfüllbar ist (51).
13. Faserschreibgerät nach einem der vorigen Ansprüche, bei dem das rückwärtige Ende des Speichers (4) über eine kapillare Verbindung (50) mit einer Schreibflüssigkeit enthaltenden Patrone (51) in Verbindung steht.
14. Faserschreibgerät nach Anspruch 13, bei dem die Patrone (51) auswechselbar in dem rückwärtigen, durch eine Kappe (2) verschließbaren Teil des Gerätegehäuses (1) angeordnet ist.
15. Faserschreibgerät nach Anspruch 1, bei dem das Führungsrohr (15) mit dem Gerätegehäuse (1) lösbar verbunden und als auswechselbares Magazin für die hintereinander und im gegenseitigen Kontakt stehenden Faserschreibspitzen (20; 40, 41) ausgebildet ist.
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DE831961C (de) * 1950-03-19 1952-02-18 Heinrich Morlock Fa Fuellschreib- und Zeichengeraet, insbesondere fuer Werbe- und Plakatschrift o. dgl.

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