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DE4041262C2 - - Google Patents

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Publication number
DE4041262C2
DE4041262C2 DE19904041262 DE4041262A DE4041262C2 DE 4041262 C2 DE4041262 C2 DE 4041262C2 DE 19904041262 DE19904041262 DE 19904041262 DE 4041262 A DE4041262 A DE 4041262A DE 4041262 C2 DE4041262 C2 DE 4041262C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tube
outlet
blood vessel
plastic
inlet
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19904041262
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English (en)
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DE4041262A1 (de
Inventor
Michael Dr. 8000 Muenchen De Kratzer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE4041262A1 publication Critical patent/DE4041262A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4041262C2 publication Critical patent/DE4041262C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B10/00Instruments for taking body samples for diagnostic purposes; Other methods or instruments for diagnosis, e.g. for vaccination diagnosis, sex determination or ovulation-period determination; Throat striking implements
    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M25/00Catheters; Hollow probes
    • A61M25/0067Catheters; Hollow probes characterised by the distal end, e.g. tips
    • A61M25/0068Static characteristics of the catheter tip, e.g. shape, atraumatic tip, curved tip or tip structure
    • A61M25/007Side holes, e.g. their profiles or arrangements; Provisions to keep side holes unblocked
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
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    • A61B2017/22054Implements for squeezing-off ulcers or the like on inner organs of the body; Implements for scraping-out cavities of body organs, e.g. bones; for invasive removal or destruction of calculus using mechanical vibrations; for removing obstructions in blood vessels, not otherwise provided for with an inflatable part, e.g. balloon, for positioning, blocking, or immobilisation with two balloons
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Description

Die Erfindung geht aus von einer Einrichtung zum Einbringen von Flüssigkeiten in Blutgefäße und Entnehmen von Flüssigkeiten aus Blutgefäßen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Aus der Entgegenhaltung DE 38 14 805 A1 geht eine Vorrichtung zur Gewinnung von Gefäßwandzellen aus Blutgefäßen hervor, die im wesentlichen aus einem Schlauch bzw. Rohrstück besteht, das auf ein Anschlußstück für eine Spritze aufschiebbar ist. Endothelzellen werden mit der Hilfe dieser Vorrichtung dadurch gewonnen, daß eine die Endothelzellen lösende Flüssigkeit durch die Spritze eingespritzt wird und daß anschließend die die Endothelzellen enthaltende Flüssigkeit durch die Vorrichtung abfließt.
Aus der DE 32 27 575 A1 geht ein Doppelballonkatheter hervor, der im wesentlichen aus einem Katheterschaft besteht, an dem zwei voneinander beabstandete, mit getrennten Zuführleitungen versehene Aufblasballons angeordnet sind, zwischen denen eine seitliche Öffnung vorhanden ist. Mit der Hilfe dieses Katheters kann die Embolisation eines Seitenastes eines Hauptgefäßes ermöglicht werden.
In der Entgegenhaltung US 45 73 966 ist eine Einrichtung zur Beseitigung von Gefäßverengungen beschrieben, bei der an einem Katheterrohr zwei aufblasbare Ballons angeordnet sind, die den Raum eines Gefäßes abdichten. Es sind ferner in dem Rohr eine Öffnung, durch die eine die Verengung auflösende chemische Lösung in den durch die Ballons abgedichteten Raum des Gefäßes eingeführt werden kann, und eine Ausgangseinrichtung vorgesehen, durch die die das aufgelöste Material enthaltende Lösung abgeführt werden kann.
Aus WO 88/03 389 A1 geht ein spezieller Mehrlumenkatheter für Darmuntersuchungen hervor. Dieser Katheter kann zwei Ballons aufweisen, die im aufgeblasenen Zustand den Bereich eines Darmes abdichten.
Bislang gibt es keine brauchbaren Methoden, um Funktionen des Endothels bzw. Intimas von Blutgefäßen in-Vivo an Mensch oder Tier zu untersuchen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Einrichtung zur Untersuchung der Funktionen des Endothels bzw. Intimas von Blutgefäßen zu schaffen, mit deren Hilfe Untersuchungen an gesunden, physiologischen Endothel- bzw. Intima-Zellen möglich sind.
Diese Aufgabe wird durch eine Einrichtung der eingangs genannten Art gelöst, die durch die in dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gekennzeichnet ist.
Der wesentliche Vorteil besteht darin, daß mit der erfindungsgemäßen Einrichtung erstmals direkt Untersuchungen in Vivo an gesunden Endothel- bzw. Intima- Zellen von Mensch und Tier möglich sind.
Vorteilhafterweise können durch die mit der erfindungsgemäßen Einrichtung ausgeführten Untersuchungen Erkenntnisse von wichtigen Funktionen des Endothels bzw. Intimas erhalten werden. Dadurch können beispielsweise Erkenntnisse über die Interaktion des Endothels mit dem Gerinnungssystem, d. h. also auch zum Beispiel der Thromboseneigung, der Blutungsneigung oder von arteriosklerotischen Frühveränderungen, gesammelt werden.
Vorzugsweise können mit der Hilfe der erfindungsgemäßen Einrichtung Tierversuche beliebig oft und für das Tier völlig schad- und schmerzlos ausgeführt werden.
Mit der Hilfe der Erfindung können wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Entwicklung von Medikamenten, die beispielsweise zur Behandlung der Arteriosklerose dienen, von wesentlicher Bedeutung sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung die Ausgestaltung eines Rohres der erfindungsgemäßen Einrichtung, das eine Vorrichtung zur Schaltung eines vom Rest eines Blutgefäßes abgedichteten Bereiches aufweist;
Fig. 2 bis 5 weitere Ausgestaltungen des Rohres und Fig. 6 die Verbindung des Rohres mit einem Reservoir und einer Analysiereinrichtungen.
Zu der Erfindung führten die folgenden Überlegungen. Um erstmals Untersuchungen in Vivo an Endothel- bzw. Intima- Zellen der Blutgefäße von Mensch und Tier zu ermöglichen ist es nötig, einen Zugang zu den die Blutgefäße auskleidenden Endothel- bzw. Intima-Zellen zu schaffen. Es wurde daher eine Einrichtung geschaffen, die katheterartig in ein Blutgefäß, beispielsweise eine Vene oder Arterie einschiebbar ist. An einer vorgegebenen Stelle wird dann ein Bereich des Blutgefäßes nach beiden Seiten dicht verschlossen. Durch Einführung einer Lösung aus einem Reservoir in den genannten Bereich und durch Perfusion derselben im Teilbereich wird die eingebrachte Lösung in Kontakt mit den das Blutgefäß im Bereich auskleidenden Endothel- bzw. Intima-Zellen gebracht. Die Lösung wird schließlich aus dem Bereich abgesaugt und durch eine Analysiereinrichtung untersucht. Durch Vergleichsmessungen können Veränderungen der eingebrachten Lösung erfaßt werden. Aus den Veränderungen kann auf die Funktion der Endothel- bzw. Intima-Zellen geschlossen werden.
Gemäß Fig. 1 weist die vorliegende Einrichtung als Vorrichtung zum Erzeugen des zuvor genannten Bereiches ein Rohr 1 auf, an dem zwei voneinander beabstandete Vorrichtungsteile 2, 3 vorgesehen sind, die nach dem Einbringen des Rohres 1 in ein Blutgefäß 4 derart betätigt werden können, daß sie jeweils eine Abdichtung zwischen dem Umfang des Rohres 1 und der Innenwand des Blutgefäßes 4 bewirken. Auf diese Weise wird zwischen den Vorrichtungsteilen 2 und 3 des Bereich 5 geschaffen, der von dem Rest des Blutgefäßes 4 abgetrennt ist. An der Innenwandung des Blutgefäßes 4 befindet sich das Endothel E bzw. das Intima. Die vorliegende Einrichtung weist ferner zwischen den Vorrichtungsteilen 2 und 3 wenigstens einen Ausgang 6 und wenigstens einen Eingang 7 auf, wobei ein Lösungsmittel durch den Ausgang 6 in den Bereich 5 einbringbar und über den Eingang 7 aus dem Bereich 5 wieder abziehbar ist. Vorzugsweise ist der Ausgang 6 in der Nähe des einen Vorrichtungsteiles 2 angeordnet, während sich der Eingang 7 in der Nähe des anderen Vorrichtungsteiles 3 befindet. Der Ausgang 6 und der Eingang 7 können beispielsweise die Form von die Wandung des Rohres 1 durchsetzenden stutzenförmigen Teilen oder von einfachen Öffnungen in der Wandung des Rohres 1 aufweisen. Das durch den Ausgang 6 eingebrachte Lösungsmittel durchströmt den Bereich 5 von dem einen zum anderen Ende. Dadurch, daß mehrere Ausgänge 6 und mehrere Eingänge 7 über den Umfang des Rohres 1 zweckmäßigerweise gleichmäßig verteilt werden, kann eine gleichmäßige Superfusion des Endothels bzw. Intimas im Bereich 5 mit dem Lösungsmittel bewirkt werden.
Das freiliegende Ende der Einrichtung weist zum Einbringen des Lösungsmittels einen Zugang 8, der zum Ausgang 6 führt, und einen Zugang 9 zur Entnahme des Lösungsmittels auf, der mit dem Eingang 7 in Verbindung steht.
Die genannten Vorrichtungsteile 2 und 3 werden vorzugsweise durch ringförmige, ballonartige Elemente gebildet, wie sie beispielsweise in anderem Zusammenhang, nämlich bei dem Herzkatheter nach Grünzig, bekannt sind. Genauer gesagt umgibt ein Kunststoffrohr 10 das Rohr 1 konzentrisch. Das Kunststoffrohr 10 weist als Vorrichtungsteile 2, 3 Zonen auf, die im Vergleich zu dem restlichen Kunststoffrohr 10 flexibler sind. Der Raum zwischen dem Rohr 1 und dem Kunststoffrohr 10 ist mit einem vorzugsweise flüssigen Medium ausgefüllt. Im Normalzustand entsprechen die Zonen den gestrichelten Linien. Wenn das genannte Medium unter Druck gesetzt wird, beulen sich die flexibleren Zonen derart aus, daß sie jeweils eine Abdichtung zwischen der Einrichtung und dem Blutgefäß 4 bewirken. Wenn der Ausgang 6 und der Eingang 7 durch stutzenartige Teile gebildet werden, sind diese durch abgedichtete Ausnehmungen des Kunststoffrohres 10 hindurchgeführt. In dem Fall, in dem der Ausgang 6 und der Eingang 7 durch Öffnungen in der Wandung des Rohres 1 gebildet sind, befinden sich diese Öffnungen hinter abgedichteten Ausnehmungen des Kunststoffrohres 10.
Aus der Fig. 2 ist eine vorliegende Einrichtung ersichtlich, bei der die Verbindung zwischen dem Zugang 8 und dem Ausgang 6 durch ein Innenrohr 11 gebildet ist, dessen offenes Ende 12 vor dem verschlossenen Ende des Rohres 1 angeordnet ist, so daß das einströmende Lösungsmittel aus dem offenen Ende 12 zum Ausgang 6 strömt, der wieder die Form einer Öffnung in der Wandung des Rohres 1 oder eines die Wandung des Rohres 1 stutzenartig dicht durchsetzenden Teiles aufweist.
Bei dem als Ende bezeichneten Teil kann es sich um eine den Hohlraum des Rohres 1 abdichtende Querwand handeln, die im Endbereich oder an einer anderen Stelle des Rohres 1 angeordnet ist.
Der Eingang 7 weist ebenfalls die Form einer Öffnung in der Wandung des Rohres 1 oder eines die Wandung des Rohres 1 stutzenartig durchsetzenden Teiles auf. Durch den Eingang 7 strömt das Lösungsmittel aus dem Bereich 5 in den Raum zwischen dem Innenrohr 11 und dem Rohr 1. Um eine Vermengung des durch den Ausgang 6 strömenden Lösungsmittels mit dem durch den Eingang 7 strömenden Lösungsmittel zu vermeiden, ist eine Trennwand 13′ vorgesehen, die den Zwischenraum zwischen dem Rohr 1 und dem Innenrohr 11 dicht verschließt. Die Trennwand 13′ befindet sich unterhalb des Bereiches 5 zwischen dem Eingang 6 und dem Ausgang 7, vorzugsweise in der Nähe des Einganges 6.
Aus der Fig. 3 geht eine Weiterbildung hervor, bei der die Vorrichtungsteile 2 und 3 durch ein aufblasbares, manschettenartiges Teil 14 gebildet sind, das das Rohr 1 ringförmig umgibt und einen relativ unflexiblen mittleren Bereich 141 und relativ flexible Endbereiche 142 aufweist. Das Teil 14 steht dicht mit einer Leitung 143 in Verbindung, die durch das Rohr 1 oder außen am Rohr 1 konzentrisch oder als an der Außenfläche des Rohres 1 befestigtes Leitungsteil verlaufen kann. In dem Fall, in dem die Leitung 143 durch das Rohr 1 verläuft, ist für eine dichte Durchtrittsstelle der Leitung 143 durch die Wandung des Rohres 1 gesorgt. Die unterbrochenen Linien zeigen das Teil 14 in der nicht expandierten Form. Das im Zusammenhang mit der Fig. 2 bereits genannte, unter Druck zu setzende Medium, befindet sich auch bei der Ausführungsform der Fig. 3 im Inneren des Teiles 14 und der Leitung 143. Der Eingang 6 und der Ausgang 7, die wieder als einfache Öffnungen in der Wandung des Rohres 1 oder als stutzenartige Teile ausgebildet sein können, sind unterhalb von abgedichteten Ausnehmungen des mittleren Teiles 141 angeordnet oder durch diese Ausnehmungen hindurchgeführt.
Gemäß Fig. 2 kann das vordere Ende des Rohres 1 mit einem sich schräg zu einer Spitze verjüngenden Endbereich 15 versehen sein, der ein besonders gutes Einführen in ein Blutgefäß 4 ermöglicht.
Gemäß Fig. 3 kann das Ende des Rohres 1 mit einem Kopfteil 16 versehen sein, das an seinem freien Ende abgerundet ist, so daß es besonders gut in einem Blutgefäß 4 vorwärtsgeschoben werden kann. Das Kopfteil 16 kann einen Durchgang 17 aufweisen, der sich vom freien Ende aus zu einer Seite des Kopfteiles 16 erstreckt. Vorzugsweise ist die eine Austrittsöffnung des Durchganges 17 mittig im feien Ende angeordnet. Durch den Durchgang 17 kann in an sich bekannter Weise, wie dargestellt, ein Führungsdraht 18 eingeschoben werden, der als Führung für die Einrichtung in einem Blutgefäß 4 dient.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 weist das ringförmige, manschettenartige Teil im aufgeweiteten Zustand einen Innendurchmesser auf, der größer ist als der Außendurchmesser des Rohres 1. Das Rohr 1 ist an der Innenwandung des Teiles 14 befestigt. Im aufgeweiteten Zustand wird daher ein Durchgang 20 zwischen dem Rohr 1 und dem Teil 14 geschaffen, durch den Blut beispielsweise in der Richtung des Pfeiles 21 hindurchströmen kann, wenn sich die Einrichtung in einem Blutgefäß 4, beispielsweise eine Arterie, befindet. Dies bedeutet, daß der Bereich 5 von der Innenwandung der Arterie 4 abgetrennt werden kann, ohne daß der Blutfluß durch die Arterie unterbrochen wird.
Allgemein kann die zuvor angesprochene Blutströmung bei den Ausführungsformen der Fig. 1 bis 3 auch dadurch erreicht werden, daß eine Überbrückungsleitung zwischen Orten vorgesehen wird, die an gegenüberliegenden Seiten außerhalb der Vorrichtungsteile 2, 3 bzw. der Zonen bzw. des Teiles 14 liegen. In Fig. 1 ist der Verlauf einer derartigen Überbrückungsleitung beispielhaft durch die strichpunktierte Linie 23 angedeutet.
Bei allen beschriebenen Ausführungsformen ist es denkbar, im Bereich 5 eine weitere flexible Zone 30 vorzusehen (Fig. 1), die sich nicht ringartig über den gesamten Umfang, sondern nur über einen Teilbereich des Umfanges erstreckt. Durch diese Zone 30 können Abzweigungen an Blutgefäßen 4′ im Bereich 5 abgedichtet werden. Derartige Abzweigungen könnten die vorzunehmenden Untersuchungen stören. Es ist auch denkbar, die Länge der weiteren Zone 30 in der Richtung der Längserstreckung des Rohres 1 so zu bemessen, daß die Zone 30 in dem Teilbereich des Umfanges offen in die Zonen 2 und 3 übergeht.
Eine besonders einfache Einrichtung geht aus der Fig. 5 hervor. Demgemäß besteht die Einrichtung lediglich aus einem Rohr 1, das voneinander beabstandet wenigstens einen Eingang 6 und wenigstens einen Ausgang 7 aufweist, die zweckmäßigerweise durch Öffnungen in der Wandung des Rohres 1 gebildet sind. Die Abdichtung wird in diesem Falle von außen durch Abklemmen des Blutgefäßes 4 außerhalb des Ein- und Ausganges 6, 7 mit einer Vorrichtung vorgenommen, die beispielweise zwei an einem Träger voneinander beabstandet befestigte klingenartige Druckelemente aufweist. Die Verbindungen zwischen den Zugängen 8 und 9 und dem Eingang 6 bzw. dem Ausgang 7 kann auch hier beliebig, beispielsweise in der im Zusammenhang mit den Fig. 2 und 3 beschriebenen Weise erfolgen.
Vorzugsweise bestehen bei den Ausführungsformen der Fig. 1 bis 5 das Rohr 1 aus Metall, das Innenrohr 11 aus Metall oder Kunststoff, das Rohr 10 (Fig. 1 und 2) aus Kunststoff mit Bereichen unterschiedlicher Flexibilitäten, die Leitung 143 (Fig. 3 und 4) aus Kunststoff und das Teil 14 (Fig. 3 und 4) aus Kunststoff mit Bereichen unterschiedlicher Flexibilitäten.
Aus der Fig. 6 ist ersichtlich, daß der Zugang 8, durch den die genannte Lösung eingebracht wird, über eine Leitung 35 mit einem Reservoir 31 verbunden ist, in dem sich ein Vorrat der Lösung befindet. Der Zugang 9 ist über eine weitere Leitung 32 mit einer Analysiereinrichtung 33 verbunden. Beim Betrieb wird dem Reservoir 31 Lösung entnomnen und über die Leitung 35 und den mit dem wenigstens einen Ausgang 6 verbundenen Zugang 8 dem Bereich 5 zugeführt und in diesem durch Perfusion in Kontakt mit dem das Blutgefäß im Bereich 5 auskleidenden Endothel- bzw. Intima-Zellen gebracht. Die Lösung wird über den Eingang 7 dem Zugang 9 zugeführt und gelangt über die Leitung 32 zur Analysiereinrichtung 33. Diese untersucht, inwiefern sich die ihr über den Zugang 9 zugeführte Lösung durch den Kontakt mit den Endothel- bzw. Intima-Zellen verändert hat. Hierzu vergleicht die Analysiereinrichtung 33 die ihr über die Leitung 32 zugeführte Lösung mit der den Reservoir 31 entnommenen Lösung. Die verfügende Einrichtung umfaßt ein Reservoir 31, die katheterartige Einrichtung und die Analysiereinrichtung 33 in Kombination, wobei die genannten Verbindungen zwischen den Zugängen 8, 9 und den Leitungen 35, 32 bestehen.
Zum Beispiel kann man in der einfließenden Lösung Vasopressinanalog (DDAVP) zugeben, das auf die Endothelzellen wirkt, so daß diese von Willebrand Faktor freisetzen, der dann durch die Analysiereinrichtung gemessen wird.

Claims (17)

1. Einrichtung zum Einbringen von Flüssigkeiten in Blutgefäße und Entnehmen von Flüssigkeiten aus Blutgefäßen mit einem Rohr (1), das in seiner Wandung voneinander beabstandet wenigstens einen Ausgang (6) und einen Eingang (7) aufweist, wobei der Ausgang (6) mit einem Zugang (8) und der Eingang (7) mit einem weiteren Zugang (9) in Verbindung stehen, die sich an der aus dem Blutgefäß (4) herausragenden Seite des Rohres (1) befinden und wobei eine Vorrichtung (2, 3; 142) vorgesehen ist, mit deren Hilfe ein Bereich (5) des Blutgefäßes (4), in den der Ausgang (6) und der Eingang (7) münden, von dem Rest des Blutgefäßes (4) dicht abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Unterstützung der Funktionen des Endothels bzw. Intimas von Blutgefäßen mit dem Zugang (8) ein Reservoir (31) für eine Lösung verbunden ist und daß mit dem weiteren Zugang (9) eine Analysiereinrichtung (33) verbunden ist, die Änderungen ermittelt, die zwischen der dem Reservoir (31) entnommenen und über den Zugang (8) und den Ausgang (6) dem Bereich (5) des Blutgefäßes (4) zugeführten Lösung und der dem Bereich (5) des Blutgefäßes (4) über den Eingang (7) und den weiteren Zugang (9) entnommen und der Analysiereinrichtung (33) zugeführten Lösung bestehen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (2, 3) seitlich neben dem Ausgang (6) und dem Eingang (7) außerhalb des durch den Ausgang (6) und den Eingang (7) umschriebenen Bereiches jeweils wahlweise eine dichte Verbindung zwischen dem Außenumfang des Rohres (1) und der Innenwandung des Blutgefäßes (4) herstellen kann.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kunststoffrohr (10) das Rohr (1) konzentrisch umgibt, das zur Bildung der Vorrichtung (2, 3) voneinander beabstandet ringförmige Zonen aufweist, in denen das Material des Kunststoffrohres (10) flexibler ist als das Material des Kunststoffrohres (10) in den restlichen Bereichen und/oder in denen der Umfang des Kunststoffrohres (10) größer ist als in den restlichen Bereichen, so daß die Zonen zur Herstellung der dichten Verbindungen ausbeulen, wenn ein im Kunststoffrohr (10) befindliches Medium unter Druck gesetzt wird.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Zonen eine weitere Zone (30) vorgesehen ist, die sich nur über einen Teilbereich des Umfanges des Kunststoffrohres (10) erstreckt und aus dem vergleichsweise flexibleren Material besteht und/oder in der der Umfang des Kunststoffrohres (10) größer ist als in den restlichen Bereichen.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Vorrichtung auf dem Rohr (1) ein ringförmiges, manschettenartiges Teil (14) angeordnet ist, das einen mittleren Bereich (141) und vergleichsweise flexiblere und/oder gegenüber dem mittleren Bereich (141) einen größeren Durchmesser aufweisende Endbereiche (142) aufweist, daß das Teil (14) mit einer Leitung (143) derart dicht verbunden ist daß ein in der Leitung (143) und dem Teil (14) befindliches Medium derart unter Druck setzbar ist, daß die Endbereiche (142) durch Ausbeulungen die dichten Verbindungen herstellen.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (143) das Rohr (1) konzentrisch umgibt, außen an dem Rohr (1) verläuft oder im Rohr (1) verläuft und dicht durch dieses hindurchgeführt ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des ringförmigen Teiles (14) dann, wenn das Medium unter Druck steht, größer ist als der Außendurchmesser des Rohres (1), so daß ein Durchgang (20) für Blut zwischen dem Rohr (1) und dem Teil (14) gebildet wird.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (143) außen am Rohr (1) verläuft oder im Rohr (1) verläuft und dicht durch dieses hindurchgeführt ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Rohr (1) ein Innenrohr (11) angeordnet ist, dessen im Rohr (1) befindliches Ende (12) verschlossen und von einer den Hohlraum des Rohres (1) abdichtenden Querwand (13) des Rohres (1) beabstandet ist, daß von der Querwand (13) des Rohres (1) aus gesehen hinter dem Ende (12) des Innenrohres (11) eine Trennwand (13′) angeordnet ist, die den Zwischenraum zwischen dem Innenrohr (11) und dem Rohr (1) abdichtet, daß der Ausgang (6) in den Raum zwischen der Trennwand (13′) und der Querwand (13) führt und daß der Eingang (7) von der Querwand (13) des Rohres (1) aus gesehen in dem Bereich hinter der Trennwand (13′) angeordnet ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (1) einen in das Blutgefäß (4) einzuführenden Endbereich (15) aufweist, der sich schräg zu einer Spitze verjüngt.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der in das Blutgefäß (4) hineinragende Endbereich des Rohres (1) die Form eines an seinem freien Ende abgerundeten Kopfteiles (16) aufweist.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (16) einen Durchgang (17) aufweist, der sich vom freien Ende aus zu einer Seite des Kopfteiles (16) erstreckt und daß durch den Durchgang (17) ein Führungsdraht (18) schiebbar ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß über jeweils einen Umfangsbereich des Rohres (1) mehrere Ausgänge (6) bzw. Eingänge (7) vorgesehen sind.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgang (6) und der Eingang (7) die Form einer Öffnung in der Wandung des Rohres (1) aufweisen und daß gegebenenfalls das Kunststoffrohr (10) im Bereich dieser Öffnungen abgedichtete Ausnehmungen aufweist.
15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgang (6) und der Eingang (7) jeweils die Form eines die Wandung des Rohres (1) durchsetzenden stutzenartigen Teiles aufweisen und daß gegebenenfalls das Kunststoffrohr (10) im Bereich dieser stutzenartigen Teile abgedichtete Ausnehmungen aufweist.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (1) aus Metall besteht.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (11) aus Kunststoff oder Metall besteht.
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