DE3931033A1 - Filteranordnung fuer grossbehaelter - Google Patents
Filteranordnung fuer grossbehaelterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Filteranordnung für Großbehälter,
insbesondere Silo, mit einem mindestens ein Filter
aufnehmenden Hohlkörper, dessen eine mit dem Großbehälter
verbindbare Seite eine Zuluftöffnung besitzt, während seine
andere Seite eine mit dem Filter kommunizierende
Abluftöffnung aufweist.
Herkömmliche Filteranordnungen der eingangs genannten Art
werden regelmäßig auf der Deckseite eines Großbehälters
angeordnet, um die insbesondere beim Füllen des Großbehälters
entstehenden und ins Freie getriebenen Staubpartikeln
auffangen zu können. Hierbei werden auf dem Dach des
Großbehälters regelmäßig mehrere Filteranordnungen
angebracht und in bestimmten Zeitabständen gewartet. Werden
die Filterelemente der Filteranordnung funktionsunfähig,
dann müssen sie normalerweise innerhalb einer sehr kurzen
Zeit ausgewechselt werden. Dies gilt insbesondere dann,
wenn sie während des Auffüllens des Großbehälters defekt
werden.
Ausgehend von dem obigen Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße
Filteranordnung ohne unangemessenen konstruktiven Aufwand
so weiterzubilden, daß das Auswechseln der bzw. des
Filterelemente(s) binnen einer sehr kurzen Zeit erfolgen
kann.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Filter in die Abluftöffnung von außen her einsteckbar
ist und sich an der Umrandung der Außenseite der
Abluftöffnung über einen Dichtflansch abstützt und daß
die die Abluftöffnung aufweisende Seite des Hohlkörpers
mittels einer am Hohlkörper befestigbaren oder angelenkten,
eine mit der Abluftöffnung kommunizierende Öffnung
besitzenden und im wirksamen Zustand mit dem Flansch in
Druckverbindung stehenden und im unwirksamen Zustand die
Seite freigebenden Haube abdeckbar ist.
Man erkennt, daß die Erfindung jedenfalls dann verwirklicht
ist, wenn der mit dem Großbehälter gasdicht verbindbare
Hohlkörper mit mindestens einem Filterelement bestückbar
ist, das einerseits mit der Deckseite des Hohlkörpers
gasdicht verbindbar und andererseits schnell und problemlos
auswechselbar ist. Bei den Filterelementen handelt es sich
regelmäßig um zylinderförmige Körper, durch die die
verschmutzte und mit Staubpartikeln versehene Luft
radialseitig in den Innenraum des Hohlkörpers strömt, der
seinerseits mit der Abluftöffnung des Hohlkörpers
mediumführend verbunden ist. Die Filterelemente können
einen Durchmesser bis zu 80 cm und eine Länge von mehr
als 100 cm aufweisen. Die Aufgabe der Haube ist es
insbesondere, den auf die Filterelemente wirkenden Druck
aufzufangen. Beim Auffüllen der Großbehälter entsteht eine
Druckwelle, welche die Filterelemente axial nach oben
versetzen kann. Durch die Haube werden solche Bewegungen
der Filterelemente vermieden.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß
die Abluftöffnung einen im Innenraum des Hohlkörpers
angeordneten Flansch besitzt, der den Filterflansch
radialseitig umgibt. Hierbei können diese Maßnahmen auch
so getroffen sein, daß der Filterflansch einen
kegelstumpfförmigen und einen ringförmigen Abschnitt besitzt,
wobei der ringförmige Abschnitt die Basis des
kegelstumpfförmigen Abschnittes umgibt und als Träger des
Filters ausgebildet ist. Um die Verbindung zwischen dem
Flansch der Abluftöffnung und dem Filterflansch zu
verbessern, sieht eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung
vor, daß der Abluftöffnungsflansch mit dem
kegelstumpfförmigen Abschnitt des Filterflansches
formschlüssig verbindbar ist.
Um den auf den Filterflansch von der Haube her wirkenden
Druck zu erhöhen, sieht eine zweckmäßige Ausgestaltung
vor, daß im wirksamen Zustand der Haube der Abstand der
Haube von der Abluftöffnungsseite des Hohlkörpers geringer
ist als die Dicke des Filterflansches. Der Filterflansch
besteht regelmäßig aus Kunststoff oder Gummi, während der
Hohlkörper sowie die Haube aus Metall ausgebildet sind.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die
Öffnung der Haube von einem zum Hohlkörper hin vorstehenden
und mit dem Filterflansch in Druckverbindung stehenden
Flansch umgeben ist. Dadurch wird der Filterflansch nicht
nur zwischen der Haube und der Deckseite des Hohlkörpers,
sondern auch zwischen den Flanschen des Hohlkörpers und
der Haube eingespannt, so daß eine form- und kraftschlüssige
Verbindung zwischen diesen Teilen hergestellt werden kann.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die
Haube mit dem Hohlkörper über ein Gelenk und eine
Spannvorrichtung lösbar verbindbar ist. Hierbei können
diese Maßnahmen auch so getroffen sein, daß die Haube in
einer horizontalen und/oder einer vertikalen Ebene um
mindestens 90° verschwenkbar ist. Die Haube kann daher
nicht nur um eine horizontale, sondern auch um eine vertikale
Achse verschwenkt werden.
Handelt es sich um eine Filteranordnung mit einem
zylindrischen oder quaderförmigen Hohlkörper und mehreren
Filterelementen, dann ist es zweckmäßig, wenn zwischen
der Haube und dem Hohlkörper ein die Filterelemente
umgebender Dichtring eingespannt ist.
Um zu verhindern, daß in die Auslaßseite der Filterelemente
Verunreinigungen von außen gelangen, sieht eine zweckmäßige
Ausgestaltung der Erfindung vor, daß die dem Hohlkörper
zugekehrte Seite der Haube eine die Öffnungen aufweisende
Druckplatte trägt, deren Form etwa der Deckseite des
Hohlkörpers entspricht. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn
die Druckplatte mit der Haube über Streben verbunden ist,
zwischen denen die vom Großbehälter ausströmende und
gefilterte Luft nach außen gelangen kann. Die Deckseite
des Hohlkörpers ist daher allseitig umgeben, so daß die
durch die Filterelemente vertikal nach oben strömende Luft
an der Innenseite der konkaven Haube umgelenkt und entlang
der radialen Außenseite des Hohlkörpers nach außen strömen
kann.
Um die an der radialen Außenseite der Filterelemente
abgelagerten Schmutzpartikeln einfach beseitigen zu können,
sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, daß zwischen
der Haube und der Druckplatte in die Öffnungen gerichtete
und an Druckluftleitung angeschlossene Düsen angeordnet
sind. Wird nun die radiale Innenseite der
hohlzylinderförmigen Filterelemente mit (sauberer) Druckluft
pulsartig beaufschlagt, dann lösen sich die Staubpartikel
von der radialen Außenseite der Filterelemente und gelangen
in den Innenraum des Großbehälters.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
schematisch dargestellt und wird im folgenden näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Filteranordnung in Seitenansicht,
Fig. 2 eine vertikale Draufsicht des Hohlkörpers
ohne Haube und ohne Filterelemente in Richtung
des Pfeiles II nach Fig. 1,
Fig. 3 einen Teil eines Vertikalschnittes durch einen
Flansch eines Filterelementes,
Fig. 4 einen Teil eines Vertikalschnittes durch den
Flansch eines weiteren Filterelementes,
Fig. 5 einen Teil eines Schnittes durch einen Flansch
eines anderen Filterelementes,
Fig. 6 den mit VI bezeichneten Teil der Fig. 1
vergrößert dargestellt,
Fig. 7 den mit VII bezeichneten Teil der Fig. 1
vergrößert dargestellt,
Fig. 8 einen Teil eines Vertikalschnittes durch einen
Flansch eines Filterelementes, wobei die
Druckplatte als ein Rost ausgebildet ist,
Fig. 9 eine Filteranordnung, bei der die Haube durch
Stellkörper betätigbar ist, und
Fig. 10 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles X
nach Fig. 9, jedoch ohne Haube.
In Fig. 1 ist eine Filteranordnung für einen Großbehälter
10 mit einem mehrere Filter 12, 14, 16 aufnehmenden Hohlkörper
18 dargestellt, dessen eine mit dem Großbehälter 10
verbindbare Seite 20 als Zuluftöffnung ausgebildet ist,
während seine andere Seite 23 mit den Filtern 12, 14, 16
kommunizierende Abluftöffnungen 30 bis 33 aufweist. Die
Filter 12, 14, 16 sind in die Abluftöffnungen 30 bis 33 von
außen her einsteckbar und stützen sich auf der Außenseite
der Abluftöffnungen 30 bis 33 über ihre Flansche 40, 41
und 42 ab. Die die Abluftöffnungen 30 bis 33 aufweisende
Seite 24 des Hohlkörpers 18 ist mittels einer am Hohlkörper
18 angelenkten Haube 8 abdeckbar. Die Haube 8 besitzt mit
den Abluftöffnungen 30 bis 33 kommunizierende Öffnungen
50, 51 und 52 und steht in ihrem wirksamen Zustand in
Druckverbindung mit den Flanschen 40, 41 und 42.
Man erkennt, daß die Abluftöffnung 30 einen in den Innenraum
des Hohlkörpers 18 ragenden Flansch 60, 61, 62 besitzt, der
den Filterflansch 40, 41 und 42 radialseitig umgibt. Der
Filterflansch 42 besitzt einen kegelstumpfförmigen Abschnitt
42′′ und einen ringförmigen Abschnitt 42′, wobei der
ringförmige Abschnitt 42′ die Basis des kegelstumpfförmigen
Abschnittes 42, 42′ umgibt und als Träger des Filterelementes
12 dient. Die Abluftöffnungsflansche 61 und 62 sind mit
den Filterflanschen 41 und 42 formschlüssig verbindbar.
Die dem Hohlkörper zugekehrte Seite der Haube 8 trägt eine
die Öffnungen 30 bis 33 aufweisende Druckplatte 7, deren
Form etwa der Deckseite des Hohlkörpers 18 entspricht.
Im wirksamen Zustand der Haube 8 ist der Abstand der
Druckplatte 7 von der Abluftöffnungsseite 23 des Hohlkörpers
18 geringer als die Dicke der Filterflansche 40, 41 und
42. Die in der Druckplatte 7 ausgebildeten Öffnungen sind
in den Ausführungsbeispielen nach Fig. 3 und 4 mit Flanschen
2 und 2′ versehen, wobei der Flansch 2 (Fig. 3) nach unten
gebogen ist und mit dem Filterflansch 41 in Druckverbindung
steht, während der Flansch 2′ von dem Filterflansch 40
abgekehrt ist.
Fig. 6 läßt erkennen, daß die Haube 8 mit dem Hohlkörper
18 über einen Gelenkkörper 70 verbindbar ist. Der im
wesentlichen L-förmige Gelenkkörper 70 besitzt einen mit
dem Hohlkörper 18 verschweißten Schenkel 84, an den sich
ein vertikal ausgerichteter Schenkel 83 anschließt. Die
Haube 8 besitzt einen Schenkel 79, der im Bereich 82 am
Schenkel 83 angelenkt ist. In diesem Falle kann die Haube
8 in Richtung des Doppelpfeiles P verschwenkt werden. Der
Gelenkkörper 70 könnte jedoch auch so ausgebildet sein,
daß die Haube in einer horizontalen Ebene verschwenkbar
wäre.
In Fig. 7 ist gezeigt, daß zwischen der Seite 23 und der
Druckplatte 7 ein Dichtungskörper 74 einspannbar ist. Eine
feste Verbindung zwischen der Haube 8 und dem Hohlkörper
18 ist durch eine Spannvorrichtung 72 herstellbar. Die
Spannvorrichtung 72 besteht aus einem Spannbügel 100, der
mit einer mit der Haube 8 verschweißten Nase 89 im Bereich
90 verschwenkbar ist. Der Spannbügel besitzt einen
Betätigungsabschnitt 86, der im Bereich 87 über einen
Schenkel 101 am Behälter 18 im Bereich 88 angelenkt ist.
Die Fig. 1 läßt ferner erkennen, daß auf der Deckseite
des Großbehälters 10 ein ortsfester Stutzen 22 angeordnet
ist, der mit dem Hohlkörper 18 über eine Spannvorrichtung
80 lösbar verbindbar ist.
Fig. 8 zeigt, daß die Druckplatte 7′ aus einem Rost mit
Maschen 7′′ besteht, die so bemessen sind, daß jeweils eine
Masche mit jeweils einem Flansch 40 in Druckverbindung
steht. Der Rost 7′ kann aus Draht oder einem Blechstück
mit ausgestanzten Löchern bestehen. Die die Seite 23 bildende
Abdeckung kann, ist die Dicke groß genug, ohne Abkantung
(rechte Seite der Fig. 8) mit einer Abkantung 60 (linke
Seite der Fig. 8) ausgebildet sein.
In den Fig. 9 und 10 ist eine aus zwei Arbeitszylindern
gebildete Hebe- und Verschwenkeinrichtung 200, 201
dargestellt, die im Gelenkpunkt 206 am Hohlkörper 18
angelenkt und in Richtung des Doppelpfeiles verschwenkbar
ist. Die Arbeitszylinder 200 und 201 sind an eine
Druckluftleitung 206 angeschlossen und in Richtung der
Kolbenstangen hin und her verstellbar. Die Druckluftleitung
ist auch für die Düse vorgesehen. Um die Druckluft steuern
zu können, ist mindestens ein nicht dargestelltes Ventil
vorgesehen, durch dessen Umschaltung die Druckluft entweder
in die Düse oder in die Arbeitszylinder geleitet wird.
In ihrer wirksamen Arbeitslage drücken die Druckluftzylinder
die Haube 8 gegen die Hohlkörper 18, so daß eine gasdichte
Verbindung zwischen der Haube 8 und dem Hohlkörper 18
gewährleistet ist. Sollen nun die Filterelemente gereinigt
oder ausgewechselt werden, dann werden die Kolbenstangen
der Arbeitszylinder ausgefahren, die Haube 8 angehoben
und die Arbeitszylinder 200 und 201 verschwenkt.
Es ist nicht erforderlich, daß die Haube 8 außerhalb der
Einlaßöffnung 24 angeordnet ist. Es reicht vielmehr, wenn
sie sich seitlich von der Mittelachse 211 befindet. Sind
die rechts von der Mittelachse 211 angeordneten
Filterelemente ausgewechselt, dann kann die Haube 8 nach
rechts verschwenkt werden, so daß die linke Seite des
Hohlkörpers 18 frei wird. Die Schwenkbewegungen der
Arbeitszylinder 200 und 201 werden durch ein Begrenzungsglied
202 definiert. Hierbei kann es sich um ein Seil, eine Kette
oder dgl. handeln. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht
darin, daß besonders große und schwere Hauben 8 einfach
und schnell betätigt werden können.
Claims (18)
1. Filteranordnung für Großbehälter, insbesondere Silo,
mit einem mindestens ein Filter aufnehmenden Hohlkörper,
dessen eine mit dem Großbehälter verbindbare Seite
eine Zuluftöffnung besitzt, während seine andere Seite
eine mit dem Filter kommunizierende Abluftöffnung
aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Filter (12, 14, 16) in die Abluftöffnung (30 bis 33) von außen her einsteckbar ist und sich an der Umrandung der Abluftöffnung (30 bis 33) über einen Dichtflansch (40, 41, 42) abstützt und
daß die die Abluftöffnung (30 bis 33) aufweisende Seite (24) des Hohlkörpers (18) mittels einer am Hohlkörper (18) befestigbaren oder angelenkten, eine mit der Abluftöffnung (30 bis 33) kommunizierende Öffnung (50, 51, 52) besitzenden, im wirksamen Zustand mit dem Flansch (40, 41, 42) in Druckverbindung stehenden und im unwirksamen Zustand die Seite (24) freigebenden Haube (8) abdeckbar ist.
daß das Filter (12, 14, 16) in die Abluftöffnung (30 bis 33) von außen her einsteckbar ist und sich an der Umrandung der Abluftöffnung (30 bis 33) über einen Dichtflansch (40, 41, 42) abstützt und
daß die die Abluftöffnung (30 bis 33) aufweisende Seite (24) des Hohlkörpers (18) mittels einer am Hohlkörper (18) befestigbaren oder angelenkten, eine mit der Abluftöffnung (30 bis 33) kommunizierende Öffnung (50, 51, 52) besitzenden, im wirksamen Zustand mit dem Flansch (40, 41, 42) in Druckverbindung stehenden und im unwirksamen Zustand die Seite (24) freigebenden Haube (8) abdeckbar ist.
2. Filteranordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abluftöffnung (30) einen im Innenraum des
Hohlkörpers (18) angeordneten Flansch (60, 61, 62)
besitzt, der den Filterflansch (40, 41, 42) radialseitig
umgibt.
3. Filteranordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Filterflansch (42) einen kegelstumpfförmigen
Abschnitt (42′′) und einen ringförmigen Abschnitt (42′)
besitzt, wobei der ringförmige Abschnitt (42′) die
Basis des kegelstumpfförmigen Abschnittes (42′′) umgibt
und als Träger des Filters (12) ausgebildet ist.
4. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abluftöffnungsflansch (61, 62) mit dem
kegelstumpfförmigen Abschnitt (42′′) des Filterflansches
(42) formschlüssig verbindbar ist.
5. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß im wirksamen Zustand der Haube (8) der Abstand
der Haube (8) von der Abluftöffnungsseite (23) des
Hohlkörpers geringer ist als die Dicke des
Filterflansches (40, 41, 42).
6. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung (51) der Haube (8) von einem zum
Hohlkörper (18) hin vorstehenden und mit dem
Filterflansch (41) in Druckverbindung stehenden Flansch
(2) umgeben ist.
7. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haube (8) mit dem Hohlkörper (18) über ein
Gelenk (70) und eine Spannvorrichtung (72) oder eine
Hebe- und Verschwenkeinrichtung (200, 201) lösbar
verbindbar ist.
8. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haube (8) in einer horizontalen und/oder einer
vertikalen Ebene um mindestens 90° verschwenkbar ist.
9. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit
einem zylindrischen oder quaderförmigen Hohlkörper
und mehreren Filterelementen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Haube (8) und dem Hohlkörper (18)
ein die Filter (12, 14, 16) umgebender Dichtring (74)
eingespannt ist.
10. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dem Hohlkörper (18) zugekehrte Seite der Haube
(8) eine die Öffnungen (30, 31, 32, 33) aufweisende
Druckplatte (7) trägt, deren Form etwa der Deckseite
des Hohlkörpers (18) entspricht.
11. Filteranordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckplatte (7) mit der Haube (8) über Streben
verbunden ist, zwischen denen die vom Großbehälter
ausströmende und gefilterte Luft nach außen strömen
kann.
12. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Haube (8) und der Druckplatte (7)
in die Öffnungen gerichtete und an Druckluftleitungen
angeschlossene Düsen angeordnet sind.
13. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hebe- und Verschwenkeinrichtung aus mindestens
einem mit der Haube (8) zusammenarbeitenden Stellkörper
besteht, der die Haube (8) in ihrem wirksamen Zustand
axial gegen den Hohlkörper (18) drückt und festhält,
während er im unwirksamen Zustand der Haube (8) diese
seitlich von der Mittelachse (211) des Hohlkörpers
hält.
14. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei als Arbeitszylinder ausgebildete
Stellkörper (200, 201) vorgesehen sind, die mit Bezug
auf die Mittelachse (211) des Hohlkörpers seitlich
verschwenkbar sind.
15. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stellkörper (200, 201) außerhalb des Hohlkörpers
(18) angeordnet und an diesem angelenkt sind.
16. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine mit den Stellkörpern (200, 201)
zusammenarbeitende Verschwenkbegrenzung (202) vorgesehen
ist, die sicherstellt, daß die Haube (8) in ihrer
unwirksamen Lage eine definierte Position einnimmt.
17. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stellkörper (200, 201) an dieselbe
Druckluftleitung wie die Düsen angeschlossen sind.
18. Filteranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Druckluftleitung ein Mehrwegeventil
angeordnet ist, durch das die Zufuhr der Luft in die
Düsen und die Stellkörper steuerbar ist.
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Family Applications (1)
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1989
- 1989-09-16 DE DE3931033A patent/DE3931033A1/de not_active Withdrawn
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