DE3928259A1 - Luftfuehrendes fensterelement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein luftführendes Fensterelement
mit einem zwischen einer Außenscheibe und einer Innenscheibe
gebildeten, zur Zwangsführung von Luft vorgesehenen Glaskanal,
der zum Fensterelement gehörende untere und obere Einlaß-
bzw. Auslaßöffnungen enthält, die den Übergang zu einem
in ein Luftführungssystem einbezogenen unteren Verteilerkanal
und zu einem oberen Sammelkanal bilden, wobei dem Fensterelement
innerhalb oder außerhalb des Glaskanals ein betätigbarer
Sonnenschutz (z. B. Rollstore, Jalousie od. gl.) zugeordnet ist.
Die Funktion des Fensters als Lichteinlaßöffnung in einer
geschlossenen Gebäudehülle bleibt im allgemeinen nicht ohne
Einwirkungen auf die thermische Behaglichkeit des Raumklimas.
Diese thermische Behaglichkeit, d. h. der angemessene Wärme
austausch zwischen dem menschlichen Körper und seiner Umgebung
wird hauptsächlich beeinflußt durch die Temperatur der
Fensterinnenfläche, das Maß für den Durchlaß von Sonnenstrahlung
und durch die Strömungsgeschwindigkeit der Raumluft durch
Zugerscheinungen verschiedenen Ursprungs. Eine wichtige
grundsätzliche Forderung von allen zur Beseitigung der
beschriebenen Probleme bekannten Abhilfemaßnahmen besteht
darin, daß die Oberflächentemperatur an der Raumseite der
Innenscheibe des Fensterelementes möglichst konstant der
Raumtemperatur angeglichen oder angenähert verbleibt.
Ein aus der DE-OS 25 29 932 bekannter Vorschlag zur Lösung
des vorgeschriebenen Problems besteht in einem luftführenden
Fenster, dessen Funktion jedoch nur während der Übergangszeit
und kälteren Jahresperiode interessant ist. Bei diesen
bekannten Fenstern wird durch den zwischen der Außenscheibe
und der Innenscheibe gebildeten Luftleitkanal die beheizte
oder verbrauchte Raumluft hindurchgeführt, bevor sie von
einer zentralen Abluft-Absauganlage ins Freie geführt wird.
Das Ansaugen von der Luft aus dem Raum erfolgt durch zum
Raum hinweisende Öffnungen eines Rahmenschenkels. Innerhalb
des Glaskanals gibt die Raumluft ihre Wärme im Sinne eines
Isoliermantels an die benachbarten Glasflächen ab.
Die durch dieses bekannte Abluftfenster hindurchgeführte
Raumluft ist allerdings nicht in der Lage, die Isolierwirkung
auch bei Sonneneinstrahlung, insbesondere im Sommerbetrieb
aufrecht zu erhalten; denn dann reicht die durch das
Fenster hindurchströmende Abluft nicht aus, um die durch
Sonneneinstrahlung entstehende Wärme abzuführen.
Um hier Abhilfe zu schaffen, ist aus der DE-OS 37 28 698
ein sog. Klimafenster bekannt, das allerdings nur zur
Kühlung im Sommerbetrieb vorgesehen ist. Dabei wird von einer
zentralen Luftversorgung aus ein zwischen der Außenscheibe
und der Innenscheibe durch Umlenkung um einen dazwischen
angeordneten Sonnenschutz (z. B. Zugrollo) mit gekühlter Luft
beaufschlagt, um die zum Raum weisende Fensteroberfläche auf
der gewünschten angenehmen Temperatur zu halten. Das zum
Sonnenschutz eingesetzte Zugrollo hat neben der Sonnenschutz
wirkung die wichtige Funktion der Zwangsführung, ohne welche
die Strömungsverhältnisse innerhalb des Glaskanals nicht oder
nur wenig beeinflußbar sind. Bei dem bekannten Klimafenster
besteht jedoch der Nachteil, daß auf dem durch den Sonnenschutz
verlängerten Führungsweg, auf dem die Strömungsrichtung
einmal abwärts und einmal aufwärts gerichtet ist, starke
Strömungswiderstände auftreten, die der erwünschten Zwangs
führung mit effektivem Wärmeübergang durch ausreichende
Strömungsmengen entgegenstehen.
Abgesehen von diesen speziellen Nachteilen des beschriebenen
Standes der Technik haben Erfahrungen und Untersuchungen
gezeigt, daß unter mitteleuropäischen Breiten Sonnenschutz
vorrichtungen selten betätigt bzw. heruntergelassen werden.
Unter diesen Bedingungen ist die in die Funktion des
Fensterelementes mit einbezogene Sonnenschutzvorrichtung,
die in betätigtem bzw. heruntergelassenem Zustand eine
Leitwand bildet, nicht vorhanden und damit der beabsichtigte
Zwangsführungskanal für die Kühlluft eines Kühlfensters
nicht oder nur unvollständig vorhanden.
Man hat andererseits festgestellt, daß in Verbindung mit der
Benutzung bzw. Betätigung einer vorhandenen Sonnenschutz
vorrichtung sehr häufig von dem damit umgehenden Personal
nahezu zwangsläufig dann die Raumbeleuchtung eingeschaltet
wird, und zwar unabhängig davon, ob eine zusätzliche
Beleuchtung notwendig ist oder nicht. Daraus folgt, daß
bei betätigter Sonnenschutzvorrichtung zwar äußere Sonnen
energie abgeschirmt, andererseits aber die durch eingeschaltete
Raumbeleuchtung zugeführte Energie und damit die entstehende
Kühllast erhöht wird.
Davon ausgehend hat sich die Erfindung zur Aufgabe gestellt,
eine Fensterkonstruktion anzugeben, die wahlweise als Abluft
fenster oder als Kühlfenster, dennoch in jedem Fall davon
unabhängig eingesetzt werden kann, ob die vorgesehene
Sonnenschutzvorrichtung betätigt ist oder nicht.
Bei einem luftführenden Fensterelement der eingangs bezeichneten
Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß innerhalb des Glaskanals zwischen der Außenscheibe und
der Innenscheibe eine zusätzliche feste Verglasung zur
Bildung eines zur Beaufschlagung mit Kühlluft bestimmten
Zwangsführungskanals angebracht ist, dem gesonderte untere
Einlaß- und obere Auslaßöffnungen, insbesondere im Fenster
element, zugeordnet sind, und daß die Einlaßöffnungen an der
Unterseite des Glaskanals und des Zwangsführungskanals
durch Schiebermittel wahlweise derart verschließbar sind,
daß entweder im Kühlfensterbetrieb Kühlluft in den
Zwangsführungskanal gelangt oder im Abluftfensterbetrieb
Abluft (Raumluft) durch den im allgemeinen breiteren Glas
kanal geführt wird.
Auf diese Weise wird unabhängig von der Betätigung der
Sonnenschutzvorrichtung für eine in jedem Fall der berechneten
und eingebauten Raumklimatisierung entsprechende Kühlung
der Innenscheibe an der Raumseite gesorgt. Falls dennoch
ein für die Luftzwangsführung nicht mehr benötigter
Sonnenschutz vorhanden und heruntergelassen sein sollte,
entsteht zwischen diesem Sonnenschutz und der zusätzlichen
festen Innenscheibe eine stehenbleibende, für sich gewissermaßen
abgeschlossene Luftschicht, die gute Isolierwirkungen besitzt,
so daß die von der einstrahlenden Sonne erzeugte Wärme
abgeschirmt und gar nicht erst bis an das Kühlfenster
bzw. an den Zwangsführungskanal herangeführt wird.
Da nunmehr der Sonnenschutz für die Kühlfensterfunktion
keine Bedeutung hat, kann eine Sonnenschutzvorrichtung
an beliebiger Stelle, beispielsweise auch an der Fenster
außenseite nach Art einer Jalousette angebracht werden.
Bei der Umschaltung der beim erfindungsgemäßen Klimafenster
vorgesehenen Absperreinrichtung auf Abluftbetrieb wird
der Zwangsführungskanal unten abgeschlossen und die aus
dem Raum herangeführte Abluft durch den bis zum Außenfenster
reichenden Glaskanal geführt, wo diese Abluft in ihrer
Isolationswirkung einen Teil ihrer Wärme nach außen abgibt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung kann als Absperrmittel
ein waagerecht geführter Schieber vorgesehen sein, der
wahlweise die dem Glaskanal oder dem Zwangsführungskanal
zugeordneten Einlaßöffnungen zu verschließen in der Lage ist.
Wenn die Einlaßöffnungen jeweils aus einer oder mehreren
Reihen profilierter Schlitze aus Flachmaterial bestehen,
wobei zwischen den Schlitzen oder Schlitzreihen Materialstege
von mindestens der gleichen Fläche wie die Schlitzflächen
vorgesehen sind, braucht der mit einem entsprechenden
Schlitz- und Stegmuster versehene Schieber nur geringe
Betätigungswege zum Öffnen und Verschließen der Einlaßöffnungen
zurückzulegen.
Bei einer anderen Ausführungsform kann ein unterhalb der
Einlaßöffnungen, sich über die Fensterbreite erstreckender
Verteilerkanal durch eine längsgerichtete Trennwand in zwei
Teilkammern für die beiden verschiedenen Einlaßöffnungen
unterteilt sein, so daß nunmehr die Absperrmittel sich nicht mehr
über die gesamte Fensterbreite zu erstrecken brauchen,
sondern nur noch an einer Stirnseite der Verteilerkammer
angeordnet sein können. Diese Absperrmittel können aus
einem oder zwei Flachschiebern bestehen oder auch aus einer
schwenkbaren Absperrklappe, die am benachbarten Ende der
Trennwand angelenkt ist und wahlweise die eine oder andere
Teilkammer gegenüber der Luftzuführung abschließt.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Ansprüchen
und aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
gemäß der Erfindung anhand der Zeichnungen. Die einzelnen
Merkmale der Ansprüche können einzeln oder in beliebiger
anderer Kombination weitere Ausführungsformen der Erfindung
bilden.
Es zeigen, jeweils schematisch
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch ein Fassaden- und
Fensterelement mit einem Zwangsführungskanal
und Absperrmitteln gemäß der Erfindung,
Fig. 2 in gleicher Darstellung wie in Fig. 1 mit dem
Klimafenster im Abluftbetrieb und
Fig. 3, 4 schematische Draufsichten auf einen geschnittenen
Verteilerkanal mit Trennwand und Absperrklappe.
Entsprechend Fig. 1 und 2 ist ein zwischen oberen und
unteren Betondecken begrenzter Gebäuderaum nach außen
durch ein Fassadenelement 10 abgeschlossen, das oberhalb
eines Brüstungsabschnittes ein Fensterelement 12 enthält.
Das in seinem Aufbau und in seinem Rahmenmaterial weitgehend
beliebig gestaltete Fenster besitzt eine Außenscheibe 14
vorzugsweise in Isolierglasausführung und eine Innenscheibe 16.
In dem Abstand zwischen Außen- und Innenscheibe findet sich
ein Sonnenschutz 18, beispielsweise in Form eines Rollos
oder eines Rollstores 18, der auf einer oberen Wickelwelle 52
aufgewickelt ist. Im Zwischenraum zwischen Außenscheibe
und Innenscheibe ist mit Abstand von der Innenscheibe 16
eine zusätzliche Verglasung 20 fest angebracht bzw.
in das Fensterelement integriert. Dadurch entsteht ein
Zwangsführungskanal, der bei der speziellen Ausführungsform
eine Breite von etwa 15 bis 20 mm aufweist. Zwischen der
Zusatzverglasung 20 in Form einer Einfachglasscheibe und
der Außenscheibe 14 entsteht ein sog. Glaskanal B mit einer
unteren Einlaßöffnung 30 und einer oberen Auslaßöffnung 44,
wobei dieser Glasführungskanal für den Abluftfensterbetrieb
benutzt wird. Der Zwangsführungskanal A enthält eine untere
Einlaßöffnung 28 und eine obere Auslaßöffnung 46.
Das im Beispiel gezeigte Fassaden- und Fensterelement
besitzt aus Hohlprofil bestehende senkrechte Pfosten
und ist nach oben und unten durch waagerechte Riegel- oder
Rahmenteile begrenzt. Entsprechend Fig. 1 wird die aufbe
reitete gekühlte Luft durch einen Luftzuführungskanal 24
in eine oder mehrere der als Hohlprofile ausgebildeten
senkrechten Fensterpfosten eingeführt, wo die Luft durch
eine Zuführungsöffnung 26 in den unteren waagerechten
Verteilerkanal 22 gelangt. Die im waagerechten Verteilerkanal 22
befindliche Kühlluft durchströmt nunmehr die mit einem
Filter 36 versehene Einlaßöffnung 28 zum Zwangsführungskanal A,
wo sie gegenüber der Innenscheibe 16 die beabsichtigte
Kühlwirkung ausübt. Der Luftkreislauf vervollständigt
sich beim Austritt der Kühlluft aus dem Zwangsführungskanal A
durch die obere Auslaßöffnung 4, wo die Luft in einen
Abluft-Absaugkanal zur Rückkühlung bzw. Wiederaufarbeitung
gelangt.
Die an der Unterseite des Glaskanals B vorgesehene Einlaßöffnung 30
ist durch einen waagerecht geführten Schieber 32 verschlossen,
der sich über die Fensterlänge bzw. über die Einlaßöffnungslänge
erstreckt und dabei auf angedeuteten Führungen 34 aufliegt.
Die Anordnung kann dabei so getroffen sein, daß der Flachschieber
32 in der einen Endstellung den Zwangsführungskanal A
offenhält und in der anderen Endstellung den Glaskanal B öff
net, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Dort ist außerdem als Va
riante zu Fig. 1 angedeutet, daß der Verteilerkanal 22 durch
eine Trennwand 60 in zwei Teilkammern unterteilt ist, um die
Einlaßöffnungen 28, 30 getrennt beaufschlagen zu können. Zur
Steuerung dienen hier in der seitlichen Stirnwand der Vertei
lerkammer 22 angeordnete Zuführungsöffnungen 26a, 26b, die vom
senkrechten Hohlprofil des Fensterholmes beaufschlagt werden
und die beispielsweise durch einen oder zwei getrennte Absperr
schieber geöffnet bzw. geschlossen werden können.
Im Abluftbetrieb des Fensters gemäß Fig. 2 wird die über die
Zuführungsöffnung 26a ankommende Raumluft durch die vom Schie
ber 32 geöffnete Einlaßöffnung 30 dem Glaskanal B zugeführt, wo
sie sich entsprechend den eingezeichneten Pfeilrichtungen ver
teilt. Die Luft verläßt den Glaskanal B durch die obere Auslaß
öffnung 54, die beispielsweise aus einem zum Aufwickelgehäuse
50 gehörenden Lochblech oder Gitterrost bestehen kann, von wo
die Luft in den Abluft-Absaugkanal 48 gelangt.
Entsprechend Fig. 3 ist anstelle der in Verbindung mit Fig. 2
beschriebenen wahlweisen Absperrung des Glaskanals oder Zwangs
führungskanals mit Hilfe eines oder zweier Schieber eine
schwenkbare Absperrklappe oder ein Klappenventil gezeigt. In
der geschnittenen Draufsicht auf den Verteilerkanal 22 erkennt
man wieder die senkrechte Trennwand 60, so daß Teilkammern 62
und 64 entstehen, von denen die darüberliegenden Einlaßöffnun
gen 28 bzw. 30 ausgehen. Die Trennwand 60 ist nicht ganz bis
zur Stirnwand des Verteilerkanals 22 geführt, in der sich eine
einzige größere Zuführungsöffnung 26 befindet. Die Öffnung 26
verbindet den zuvor beschriebenen Hohlprofil-Zuführungskanal 66
im senkrechten Fensterholm mit einem Endabschnitt des Vertei
lerkanals 22, der als Schwenkbereich für die am Ende der Teil
wand 60 um eine senkrechte Achse schwenkbare Absperrklappe 70
dient, so daß je nach Zuführung von Kühlluft oder Abluft eine
der Teilkammern 62 oder 64 geschlossen werden kann.
Die in Fig. 4 gezeigte Variante betrifft Einbau und Anordnung
einer Absperrklappe 70 ähnlich Fig. 3, wenn seitlich in den
Verteilerkanal 22 eine Zuführungsleitung 74 mündet, die z. B.
von einem unter der Fensterbrüstung aufgestellten Klima- oder
Induktionsgerät kommt. In diesem Fall legt die wie zuvor am En
de der Trennwand 60 gelagerte Ventilklappe 70 einen geringeren
Schwenkwinkel zwischen ihren die eine oder andere Teilkammer
absperrenden Endlagen zurück.
Claims (7)
1. Luftführendes Fensterelement mit einem zwischen einer Außen
scheibe und einer Innenscheibe gebildeten zur Zwangsführung
von Luft vorgesehenen Glaskanal, der zum Fensterelement ge
hörende untere und obere Einlaß- bzw. Auslaßöffnungen ent
hält, die den Übergang zu einem in ein Luftführungssystem
einbezogenen unteren Verteilerkanal und einem oberen Sammel
kanal bilden, wobei dem Fensterelement innerhalb oder außer
halb des Glaskanals ein betätigbarer Sonnenschutz (Rollsto
re, Jalousie oder dgl.) zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß innerhalb des Glaskanals (B) zwischen der Außenscheibe
(14) und der Innenscheibe (16) eine zusätzliche Verglasung
(20) zur Bildung eines zur Beaufschlagung mit Kühlluft be
stimmten Zwangsführungskanals (A) insbesondere fest ange
bracht ist, dem gesonderte untere Einlaß- und obere Auslaß
öffnungen (28 bzw. 46) im Fensterelement zugeordnet sind,
und daß die Einlaßöffnungen (28, 30) an der Unterseite des
Glaskanals und des Zwangsführungskanals (A) durch Absperr
mittel (32; 70) wahlweise derart gesteuert sind, daß ent
weder im Kühlfensterbetrieb Kühlluft in den Zwangsführungs
kanal (A) gelangt oder im Abluftfensterbetrieb Raumluft
durch den im allgemeinen breiteren Glaskanal (B) geführt
wird.
2. Luftführendes Fensterelement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß als Absperrmittel oberhalb oder
unterhalb der unteren Einlaßöffnungen (28, 30) im
Fensterelement (12) ein waagerecht geführter Schieber (32)
vorgesehen ist, der sich über die Länge der Einlaßöffnungen
erstreckt und in seiner einen Endstellung die Einlaßöffnungen
(30) zum Glaskanal (A) und in seiner anderen Endstellung
die Einlaßöffnungen (28) zum Zwangsführungskanal (B)
gegenüber dem darunter angeordneten Verteilerkanal (22)
zu verschließen in der Lage ist.
3. Luftführendes Fenster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einlaßöffnungen des Glaskanals (B)
und die des Zwangsführungskanals (A) durch voneinander
unabhängige Schieber wahlweise verschließbar sind.
4. Luftführendes Fenster nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einlaßöffnungen zum Glaskanal (B)
oder/und zum Zwangsführungskanal (A) jeweils aus einer
oder mehreren Reihen profilierter Schlitze oder Ausnehmungen
aus einem Flachmaterial bestehen, wobei zwischen den
Schlitzen und/oder den Schlitzreihen Materialstege von
mindestens der gleichen Fläche wie die Schlitzflächen
vorgesehen sind, so daß der oder die mit einem entsprechenden
Schlitz- und Stegmuster versehenen Schieber nur geringe
Betätigungswege zum Öffnen und Verschließen der Einlaß
öffnungen zurückzulegen haben.
5. Luftführendes Fensterelement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ein unterhalb der Einlaßöffnungen
zum Glaskanal (B) und Zwangsführungskanal (A) sich über
die Fensterbreite erstreckender Verteilerkanal (22)
durch eine längsgerichtete Trennwand (60) in zwei
Teilkammern (62, 64) für die beiden verschiedenen
Einlaßöffnungen unterteilt ist, und daß die Absperrmittel
im Bereich der Luftzuführung zu den beiden Verteilerkammern
angeordnet sind.
6. Luftführendes Fenster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verteilerkammern (62, 64) insbesondere an einem
Stirnende in einer Ebene liegende Anschlußöffnungen
an einen gemeinsamen Luftzuführungskanal aufweisen,
und daß den Anschlußöffnungen ein gemeinsamer oder
zwei getrennte Flachschieber zum wahlweisen Verschließen
der einen oder anderen Anschlußöffnung zugeordnet sind.
7. Luftführendes Fenster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verteilerkanal (22) einen Endabschnitt (68)
ohne Trennwand aufweist, an den die Luftzu
führungsleitung angeschlossen ist, und daß am benachbarten
Ende der Trennwand (60) eine Absperreinrichtung, insbesondere
eine schwenkbare Absperrklappe (70) angeordnet ist,
die wahlweise die eine oder andere Teilkammer (62, 64)
gegenüber dem Endabschnitt (68) des Verteilerkanals
abschließt.
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|---|---|---|---|
| DE3928259A DE3928259A1 (de) | 1989-08-26 | 1989-08-26 | Luftfuehrendes fensterelement |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE3928259A DE3928259A1 (de) | 1989-08-26 | 1989-08-26 | Luftfuehrendes fensterelement |
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