DE3728698A1 - Klimaanlage - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klimaanlage gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Klimaanlagen der eingangs genannten Art sind
bereits bekannt. Sie sind in der Regel mit Luftführungs-
und Zuluftausblassystemen, die Schlitz-, Drall- und/oder
Düsenstrahlauslässe aufweisen, ausgestattet und weisen
außerdem Induktionsklimageräte auf. Der Nachteil bei
diesen Klimaanlagen besteht, wie wissenschaftliche
und praktische Untersuchungen zweifelsfrei ergeben
haben, darin, daß ihre Raumluftgeschwindigkeiten höher
als in dem von der DIN 1946 vorgesehenen Zulässigkeits
bereich von W R =0,18 m/s liegen und daß demzufolge
Beschwerderaten über das Funktionieren dieser Klima
anlagen mindestens 20%, in Ausnahmefällen schon 34% be
tragen. Um diese Beschwerderaten unter 10% oder sogar
auf 5% abzusenken, müßte die mittlere Raumluftge
schwindigkeit in klimatisierbaren Räumen auf unter
0,10 m/s herabgesetzt werden, was jedoch mit den üb
lichen Luftführungs- und Zuluftausblassystemen nicht
realisierbar ist. Die üblichen Kühllasten in klimati
sierbaren Räumen betragen zur Zeit etwa 40 bis
50 Watt/m2.
Wie aus Meßunterlagen von Klimaanlagen her
stellenden Firmen ersichtlich ist, liegen die Raum
luftgeschwindigkeiten W R jedoch weitaus höher als
0,10 m/s, so beispielsweise für
InduktionsgeräteW R = 0,20-0,25 m/s
Schlitz- und DrallauslässeW R = 0,16-0,20 m/s
DüsenstrahlauslässeW R = 0,14-0,17 m/s
Die Raumluftgeschwindigkeit W R hängt bekanntlich
von der Raumkühllast Q R wie folgt ab:
Will man die Beschwerderate auf unter 10% herab
setzen und die Raumluftgeschwindigkeit W R auf 0,10 m/s
begrenzen, dann müßten mit den derzeitigen oberen
Luftführungssystemen folgende Kühllasten erreichbar
sein:
InduktionsklimagerätQ K = 11 W/m²
Schlitz- und DrallauslässeQ K = 16 W/m²
DüsenstrahlauslässeQ K = 20 W/m²
Dies ist jedoch nicht der Fall, so daß die ange
strebte Klimatisierung, insbesondere von Büroräumen,
mit Beschwerderaten unter 10% nicht realisierbar ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Klimaanlage vorzuschlagen, mit der die mittlere
Raumluftgeschwindigkeit W R auf unter 0,10 m/s herab
setzbar und außerdem ein durch Sonneneinstrahlung
entstehender Kühllastanteil außerhalb eines zu klima
tisierenden Raumes abführbar sein soll. Auch soll mit
der Klimaanlage ein Belüften und Beheizen von Räumen
möglich sein.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden
Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen 2 bis 32.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile be
stehen im wesentlichen darin, daß die durch Sonnen
einstrahlung erwärmte, in einem raumhohen Kasten
fenster befindliche Luft abkühlbar ist, so daß infolge
von Strahlungsklimatisierung eine kühle Innenseite
des Kastenfensters einen Teil ihrer Kälteenergie in
Form von Strahlung und Konvektion an den zu klimati
sierenden Raum und an in ihm befindliche Gegenstände
abgibt. Luftführungs- und Zuluftausblassysteme der
erfindungsgemäßen Klimaanlage sorgen mit ihren Ein
richtungen dafür, daß die Raumluftgeschwindigkeit auf
unter 0,10 m/s begrenzbar ist und damit die Beschwerde
rate über das Funktionieren der Klimaanlage mindestens
unter 10% liegt. Besonders vorteilhaft ist es auch,
daß mit dem Luftführungs- und Zuluftausblassystem der
durch Sonneneinstrahlung entstehende Kühllastanteil
außerhalb des zu klimatisierenden Raumes abführbar ist
und daß ein solcher Raum durch Einrichtungen dieser
Systeme belüft- und beheizbar ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Ansicht einer ersten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Klimaanlage
mit Ventilatorkühlgerät;
Fig. 2 eine Ansicht einer zweiten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Klimaanlage
mit im Brüstungsbereich installiertem
Ventilatorheiz- und Kühlgerät;
Fig. 3 eine Ansicht einer dritten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Klimaanlage
mit im Brüstungsbereich installiertem
Induktionsklimagerät;
Fig. 4 eine Ansicht einer vierten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Klimaanlage;
Fig. 5 eine Ansicht einer fünften Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Klimaanlage
mit einem im Brüstungsbereich angeord
neten Plattenheizkörper und
Fig. 6 eine Ansicht einer sechsten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Klimaanlage
mit einem luftführenden Sonnenschutz
rollo.
Die Fig. 1 zeigt in einer Ansicht eine erste Aus
führungsform der erfindungsgemäßen Klimaanlage. Ein
luftführendes Kastenfenster 1 besteht hiernach aus einem
Außenfenster 2 (K-Wert 1,3 W/m2 K) und einem Innen
fenster 3, das als Flügel- oder Schiebefenster ausgeführt
sein kann. Zwischen dem Außenfenster 2 und dem Innen
fenster 3 ist eine Sonnenschutzeinrichtung 4 angeordnet,
die von einer Raumdecke 36 bis zum Fußboden reicht und
vorzugsweise in Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung
betätig- bzw. regelbar ist. Vorteilhaft hierzu sind
Absenk- und anhebbare Rolloeinrichtungen.
An einem oberen Ende des Kastenfensters 1 ist
ein Ventilatorkühlgerät 5 angeordnet, das aus einem
Querstromventilator 6, einem Luftkühler 7 und einem
Beipaßkanal 8 sowie aus einem Luftaustrittsgitter 9
besteht. Das Ventilatorkühlgerät 5 ist an ein Kaltwasser
netz 10 angeschlossen. Zwischen dem Beipaßkanal 8
und dem Luftaustrittsgitter 9 ist eine Sonnenschutz
einrichtung 4 angeordnet. Der Querstromventilator 6
fördert die vom Luftkühler 7 abgekühlte Kaltluft 11
in den luftführenden Bereich 12 zwischen dem Innen
fenster 3 und der Sonnenschutzeinrichtung 4, wobei die
abgekühlte Kaltluft 11 entlang des Innenfensters 3
aufgrund des Coandaeffektes bis zum Fußboden gelangt.
Von hier aus strömt die Kaltluft 11 in einen luft
führenden Zwischenraum 13 zwischen dem Außenfenster 2
und der Sonnenschutzeinrichtung 4 nach oben in den
Beipaßkanal 8. Die Kaltluft 11 erwärmt sich hierbei
um 5 bis 8°C. Die Kaltluft 11 kühlt vorher die Innen
scheibe 3 bis auf 14 bis 16°C ab und gibt dabei in
folge von Strahlungsklimatisierung ihre Kälteenergie
in Form von Strahlung und Konvektion an einen zu
klimatisierenden Raum 15 ab.
Die Kälteleistung des Ventilatorkühlgerätes 5
kann durch Drehzahlregelung in Abhängigkeit von der
Sonneneinstrahlung gesteuert werden. Die Kälteleistung
ist auch über ein im Kaltwasseranschluß befindliches,
nicht dargestelltes Regelventil oder über einen
nicht gezeigten Raumthermostaten regelbar, der sich
im Luftraum des Kastenfensters 1 befindet. Eine Folge
regelung zwischen einem Nacherhitzer 14 der er
findungsgemäßen Klimaanlage für den zu klimatisieren
den Raum 15 und dem Luftkühler 7 ist ebenfalls möglich.
Das Ventilatorkühlgerät 5, das auch in einem
Brüstungs- oder Fußbodenbereich installierbar ist,
kann auch für Heizzwecke verwendet werden. Der Luft
kühler 7 dient dann als Lufterhitzer in einem Vier
leitersystem. In diesem Falle ist der zu klimati
sierende Raum 15 auch über das Innenfenster 3 durch
Strahlungsheizung beheizbar.
Die Fig. 2 zeigt in einer Ansicht eine zweite
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klimaanlage.
Ein Ventilatorheiz- und Kühlgerät 16 ist hier im
Brüstungsbereich installiert und besteht aus einem
Luftfilter 17, einem Wärmeaustauscher 18 und aus dem
bereits erwähnten Luftaustrittsgitter 9. Der Wärme
austauscher 18 ist über ein Vierleiterregelventil 22
an ein Kaltwassernetz 23 und ein Warmwassernetz 24
anschließbar. Das Vierleiterregelventil 22 ist über
einen nicht dargestellten Raumthermostaten in Ab
hängigkeit von der Heiz- und Kühllast des zu klima
tisierenden Raumes 15 regelbar. Warme oder kühle
Zuluft 19 strömt entlang des Innenfensters 3 zur Raum
decke 36 und erwärmt oder kühlt das Innenfenster 3
ab. Die Wärme- oder Kälteenergie des Innenfensters 3
wird in Form von Strahlung und Konvektion an den zu
klimatisierenden Raum 15 übertragen. Das Ventilator
heiz- und Kühlgerät 16 kann bei stillgesetzter Klima
anlage weiter in Betrieb gehalten werden, um Kaltluft
durchbrüche zu verhindern bzw. abzumildern.
Rückluft 20 strömt zwischen dem Außenfenster 2
und der Sonnenschutzeinrichtung 4 zum Luftfilter 17
und von hier zum Querstromventilator 6, der den ge
samten Luftkreislauf in Gang hält. Die restliche
Kühllast wird von der Klimaanlage als klimatisierte
Zuluft 19 über einen Zuluftauslaß 21 in den Raum 15
eingeleitet. Die Raumabluft strömt in üblicher Weise
über eine Leuchte zu einem nicht dargestellten Abluft
rohr.
Die Sonnenschutzeinrichtung 4 ist im Bereich
der Raumdecke 36 etwa 10 cm von der Raumdecke 36 ab
gehängt, damit der Kreislauf zwischen der Zuluft 19
und der Rückluft 20 nicht unterbrochen wird. Ist das
Innenfenster 3 als Schiebefenster ausgebildet, dann
kann auch eine Fensterlüftung realisiert werden. Die
Sonnenschutzeinrichtung 4 ist vorzugsweise luft
undurchlässig, damit eine Vermischung zwischen der
Zuluft 19 und der Rückluft 20 nicht stattfinden kann.
Für ihre Herstellung bieten sich Folienrollos oder
ähnliche Ausführungen an.
Die Fig. 3 zeigt in einer Ansicht eine dritte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klimaanlage.
Die Heiz- und Kühlfunktion übernimmt in diesem Falle
ein Induktionsklimagerät 25, das vorzugsweise in
einem Brüstungsbereich installiert ist und aus einem
Düsensatz 26, einem Zuluftgitter 27 und einem Wärme
austauscher 28 besteht, der über ein nicht gezeigtes
Vierleiterregelventil an ein Kaltwassernetz 23 und
an ein Warmwassernetz 24 angeschlossen ist. Ein Druck
kasten 26 a des Düsensatzes 26 ist mit einem Primär
luftrohr 34 verbunden, das gleichzeitig auch den Zu
luftauslaß 21 mit Primärluft zur Belüftung des zu
klimatisierenden Raumes 49 versorgt. Die Primärluft 29
wird mit relativ hoher Geschwindigkeit durch das
Zuluftgitter 27 ausgeblasen und saugt hierdurch Rück
luft 30 an und fördert diese einschließlich der Primär
luft 29 als Zuluft 19 gegen das Innenfenster 3 und
überträgt die vom Wärmeaustauscher 28 abgegebene Wärme
und Kälte an das Innenfenster 3.
Das Innenfenster 3 erwärmt oder kühlt durch
Strahlung und Konvektion die Raumluft und die Innen
einrichtungen des Raumes 49. Die zwischen dem Innen
fenster 3 und der Sonnenschutzeinrichtung 4 strömende
Zuluft 19 gelangt zur Raumdecke 36 und wird oberhalb
der Sonnenschutzeinrichtung 4 in den Zwischenraum 13
geleitet, der vom Außenfenster 2 und von der Sonnen
schutzeinrichtung 4 gebildet ist. Die Zuluft 19 strömt
als Rückluft 30 zum Wärmetauscher 28 des Induktions
klimagerätes 25. Die sehr geringe Primärluftmenge
entweicht aufgrund eines geringen Überdruckes in Form
von Fugenluft 31 über einen Luftspalt 32 in den Raum 49
neben dem Innenfenster 3.
Die Scheibe des Innenfensters 3 kann zwecks
Flächenvergrößerung auch für einen größeren Wärme
austausch gewellt ausgebildet sein. Die Primärluft
menge des Induktionsklimagerätes 25 beträgt etwa
10 bis 20% der gesamten Zuluftmenge, die dem Raum 49
zugeführt wird. Über den Zuluftauslaß 21 strömen etwa
80 bis 90% der Zuluftmenge in den Raum 49. Die Zuluft-
bzw. Primärluftmenge, etwa 80 bis 90%, kann aber auch
über einen Säulenauslaß 33 dem Raum 49 zugeführt werden.
Der Säulenauslaß 33 ist in diesem Falle an ein Primär
luftrohr 34 angeschlossen.
Die Fig. 4 zeigt in einer Ansicht eine vierte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klimaanlage. Das
luftführende Kastenfenster 1 besteht hier ebenfalls
aus einem feststehenden oder zu öffnenden Außenfenster 2
und einem vorzugsweise als Schiebefenster 3 ausge
bildeten Innenfenster. Das Schiebefenster 3 kann zur
Verminderung von Kosten auch rahmenlos sein und von
einfachen Führungsschienen, die an der Raumdecke 36
und am Fußboden befestigt sind, geführt werden. Zwischen
dem Außenfenster 2 und dem Schiebefenster 3 ist die
Sonnenschutzeinrichtung 4 angeordnet, die aus einem
Rollo, einer Vertikaljalousie oder einer Horizontal
jalousie bestehen kann. Am besten eignen sich hierfür
luftundurchlässige Sonnenschutzfolien 4 a, die im Bedarfs
falle ohne Sonneneinstrahlung von Hand oder automatisch
über eine Rolloeinrichtung hochgezogen werden können.
An der Raumdecke 36 ist zwischen der Sonnenschutzein
richtung 4 und dem Schiebefenster 3 ein Schlitzaus
laß 37 angeordnet, der über eine Rohrleitung 38 mit
einem Zuluftrohr 39 der erfindungsgemäßen Klimaanlage
verbunden ist.
Am Zuluftrohr 39 ist außerdem ein Zuluftaus
laß 40 über ein T-Stück 41 angeschlossen. Vor dem T-
Stück 41 ist ein Nachwärmer 42 installiert, der an
ein Warmwassernetz 43 angeschlossen ist. Hinter dem
T-Stück 41 ist eine Luftregel- und Luftabsperrklappe 44
angebracht, die mit einem nicht gezeigten Stellmotor
versehen ist. Die Luftregel- und Luftabsperrklappe 44
ist mit einem nicht dargestellten Außenluftthermostaten
und einem nicht gezeigten Sonnenfühler regeltechnisch
verbunden. In einem Deckenhohlraum 45 ist ein Abluft
rohr 46 installiert. In der Raumdecke 36 zwischen dem
Außenfenster 2 und der Sonnenschutzeinrichtung 4 ist
ein Überströmgitter 47 vorgesehen, das wahlweise auch
über eine in Fig. 4 nicht dargestellte Abluftrohr
leitung mit dem Abluftrohr 46 verbunden sein kann.
Bei maximalem Kühlfall strömt kalte Zuluft 48
zum einen in den Zuluftauslaß 40 und wird unerwärmt
in einen zu klimatisierenden Raum 49 und zum anderen
in den Schlitzauslaß 37 ausgeblasen. Kalte Zuluft 48′
wird über den Schlitzauslaß 37 entlang des Schiebe
fensters 3 ausgeblasen. Die kalte Zuluft 48′ legt sich
infolge des Coandaeffektes an das Schiebefenster 3 an
und kühlt es ab. Das abgekühlte Schiebefenster 3 gibt
die von der kalten Zuluft 48′ aufgenommene Kälteenergie
in Form von Strahlung und Konvektion an den zu klima
tisierenden Raum 49 und an die in diesem befindlichen
Gegenstände, z. B. Büroeinrichtungen, ab. Die zwischen
der Sonnenschutzeinrichtung 4 und dem Schiebefenster 3
strömende kalte Zuluft 48′ erreicht den Fußboden und
strömt von hier aus zwischen dem Außenfenster 2 und der
Sonnenschutzeinrichtung 4 zur Raumdecke 36 und gelangt
als erwärmte Zuluft 50 über das Überströmgitter 47 in
den Deckenhohlraum 45. Von hier aus wird die erwärmte
Zuluft 50 vom Abluftrohr 46 abgesaugt.
Die Temperaturdifferenz zwischen der abströmenden
erwärmten Zuluft 50 und der einströmenden kalten Zu
luft 48′ kann je nach Sonneneinstrahlung bis zu 18 K
betragen. Damit läßt sich eine sehr hohe Kühllast mit
einer relativ kleinen Zuluftmenge abführen. Die kalte
Zuluft 48, die über den Zuluftauslaß 40 in den zu
klimatisierenden Raum 49 strömt, erwärmt sich bis auf
Raumtemperatur und wird so ausgeblasen, daß sie nicht
mit der Raumdecke 36 in Berührung kommt. Damit wird
erreicht, daß Raumabluft 51 mit einer Temperatur von
der des Abluftrohres 46 abgesaugt wird, wobei die
Temperatur etwa 2 bis 3°C höher als die Raumluft
temperatur des klimatisierten Raumes 49 liegt. Die
Temperaturdifferenz zwischen der Raumabluft 51 und
der kalten Zuluft 48 beträgt 12 K bei maximalem Kühl
fall und einer Raumtemperatur von 22°C.
Eine besonders wirtschaftliche Betriebsweise
ergibt sich, wenn die Menge der kalten Zuluft 48′ etwa
40% der gesamten Zuluftmenge und die Menge der kalten
Zuluft 48 etwa 60% der gesamten Zuluftmenge beträgt.
Wird der Raum 49 mit einer Zuluftmenge von 9 m3/h m2
klimatisiert, dann kann folgende Kühllast abgeführt
werden:
Zur Abführung der gleichen Kühllast muß bei
einer Temperaturdifferenz von 18 K die Zuluftmenge
13 m3/h m2 betragen. Die Zuluftmenge der erfindungs
gemäßen Ausbildung und Betriebsweise gegenüber
konventionellen Klimaanlagensystemen um 1-9:13 ≈ 30%
reduziert werden. Dies führt zu erheblich niedrigeren
Energie- und Investitionskosten.
Liegt keine Sonneneinstrahlung vor, dann wird
die Luftregel- und Luftabsperrklappe 44 über einen nicht
dargestellten Sonnenfühler und einen nicht gezeigten
Stellmotor zugefahren. Die klimatisierte Zuluft
menge reduziert sich damit um 1-36:9 ≈ 40%. Damit kann
die erfindungsgemäße Klimaanlage um etwa 2300 h/a mit
einer um 40% niedrigeren Zuluftmenge betrieben werden.
Dies führt zu einer weiteren sehr erheblichen Reduzierung
der Energiekosten, die sogar niedriger sein können als
bei einer unkontrollierten Fensterlüftung, z. B. für
Energiekosten
Fensterlüftung13 bis 16 DM/m² a
Ausbildung und Betriebs-
weise gemäß Fig. 410 bis 13 DM/m² a
weise gemäß Fig. 410 bis 13 DM/m² a
Die Ausregelung der Raumlasten erfolgt bei vollem und
reduziertem Zuluftbetrieb über den Nachwärmer 42, der
über einen nicht gezeigten Raumthermostaten regelbar
ist.
Auf gleiche Weise werden Transmissionsverluste
des Kastenfensters 1 bis zu etwa 0°C Außentemperatur
gedeckt. Sinkt die Außentemperatur weiter ab, dann wird
die Luftregel- und Luftabsperrklappe 44 über einen nicht
gezeigten Außenthermostaten und einen nicht dargestell
ten Stellmotor geöffnet. Die vom Nachwärmer 42 er
wärmte kalte Zuluft 48′ bzw. 48 strömt zum Zuluft
auslaß 40 und Schlitzauslaß 37. Die am Schiebefenster 3
entlangströmende kalte Zuluft 48′ wird je nach Heiz
last auf 25 bis 30°C erwärmt. Das erwärmte Schiebefenster
3 gibt seine Heizenergie in Form von Strahlung und
Konvektion an die kalte Zuluft 48 und an die im Raum 49
befindlichen Gegenstände ab. Die sich am Schiebe
fenster 3 abkühlende warme Zuluft 48′ strömt in der
schon eingangs erwähnten Weise zum Überströmgitter 47
und wird vom Abluftrohr 46 abgesaugt.
Nachtheizung kann mit Umluftbetrieb realisiert
werden. In diesem Falle wird die Luftregel- und Luft
absperrklappe 44 geschlossen gehalten und die Zuluft
menge um etwa 40% verringert. Die Nachtheizung dürfte
aber kaum erforderlich sein, denn die Wärmedämmung des
Kastenfensters 1 ist relativ hoch.
Die Raumbelüftung kann auch mit variablen Zuluft
mengen vorgenommen werden, indem die Luftregel- und
Luftabsperrklappe 44 in Abhängigkeit von der Raumkühl
last eingestellt wird. Die Raumluftströmungsverhältnisse
verändern sich dabei in dem zu klimatisierenden Raum 49
nur geringfügig oder gar nicht, weil die Menge der kalten
Zuluft 48 des Zuluftauslasses 40 konstant gehalten wird.
Die Fig. 5 zeigt eine Ansicht einer fünften Aus
führungsform der erfindungsgemäßen Klimaanlage. Auch hier
besteht das luftführende Kastenfenster 1 aus dem fest
stehenden oder zu öffnenden Außenfenster 2 und dem Innen-
bzw. Schiebefenster 3. Zwischen dem Außenfenster 2 und dem
Schiebefenster 3 ist die Sonnenschutzeinrichtung 4 ange
ordnet, die etwa 10 bis 20 cm von der Raumdecke 38 ab
gehängt ist. Im Brüstungsbereich ist ein Plattenheiz
körper 55 installiert, dessen Rückseite mit einer Iso
lierung versehen ist. Der Plattenheizkörper 55 ist an
ein Warmwassernetz 56 angeschlossen. Zwischen der Fenster
brüstung und dem Schiebefenster 3 ist im Bereich des Fuß
bodens ein Düsensatz 57 vorgesehen, der mit einem Luft
verteilkasten 58 verbunden ist.
Der Luftverteilkasten 58 ist über eine Rohr
leitung 59 an das Zuluftrohr 39 der erfindungsgemäßen
Klimaanlage angeschlossen. In der Rohrleitung 59 be
findet sich die Luftregel- und Luftabsperrklappe 44. An
das Zuluftrohr 39 ist außerdem ein Zuluftauslaß 40
angeschlossen. Ein Teil der gekühlten Luft 60 wird
über den Düsensatz 57, der andere Teil der gekühlten
Zuluft 60′ über den Zuluftauslaß 40 ausgeblasen. Die
gekühlte Zuluft 60 strömt längs des Schiebefensters 3
zum Überströmgitter 47 und überträgt auf diesem Wege
ihre Kühlenergie an das Schiebefenster 3. Das abge
kühlte Schiebefenster 3 gibt die in ihr enthaltene
Kühlenergie in Form von Strahlung und Konvektion an
den zu klimatisierenden Raum 49 ab. Vom Überströmgitter
47 aus wird die erwärmte Zuluft 60 vom Abluftrohr 46
über den Deckenhohlraum 45 abgesaugt. Der restliche
Teil der Kühllast wird von der Zuluft 60′ gedeckt,
die über den Zuluftauslaß 40 ausströmt.
Liegt keine äußere Wärmebelastung durch Sonnen
einstrahlung vor, dann wird die Luftregel- und Luft
absperrklappe 44 über einen nicht dargestellten Sonnen
fühler und einen nicht gezeigten Stellmotor ge
schlossen und die Zuluftausblasung über einen Düsen
satz 57 unterbunden. Steigen die Transmissionsverluste
an bzw. kühlt sich die Raumluft ab, dann erwärmt der
Plattenheizkörper 55 die im Kastenfenster 1 enthaltene
Luft. Durch die hierdurch entstehende Zirkulations
strömung wird das Schiebefenster 3 erwärmt. Das er
wärmte Schiebefenster 3 gibt seine Heizenergie in Form
von Strahlung und Konvektion an die Luft des zu
klimatisierenden Raumes 49 ab.
Der Plattenheizkörper 55 kann aber auch in
Betrieb sein, wenn über den Düsensatz 57 gekühlte
Zuluft 60 ausströmt. Der am Schiebefenster 3 auf
steigende konvektive Heizluftstrom gelangt entlang der
Raumdecke 36 zum Zuluftauslaß 40 und erwärmt die
gekühlte Zuluft 60′. Bei Nachtheizbetrieb beheizt
der Plattenheizkörper 55 über das Schiebefenster 3
den Raum 49, ohne daß die erfindungsgemäße Klimaanlage
in Betrieb gehalten werden muß. Der Plattenheiz
körper 55 kann bei extremen Außentemperaturen für
Kühlzwecke über Kaltwasser abgekühlt werden. Bei ab
geschalteter Klimaanlage ist der Raum 49 auch auf
natürliche Weise be- oder entlüftbar, wenn das Außen
fenster 2 und das Schiebefenster 3 geöffnet werden.
Dies bezieht sich auf alle Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Klimaanlage (Fig. 1 bis 5).
Die Fig. 6 zeigt in einer Ansicht eine sechste
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Klimaanlage.
Ein luftführendes Sonnenschutzrollo 62 übernimmt in
diesem Falle die Funktion des Schiebefensters 3, ähnlich
wie z. B. in Fig. 5. Das Sonnenschutzrollo 62 besteht
vorzugsweise aus einer aufrollbaren, luftundurch
lässigen Metallfolie, kann aber auch aus Werkstoffen
wie Glasfaser oder Wollstoff bestehen, die eine nur
geringe Luftdurchlässigkeit besitzen. Das Sonnenschutz
rollo 62 kann manuell oder automatisch über einen
Rollokasten 63 aufgerollt oder herabgelassen werden
und ist mit etwa 20 bis 30 cm Abstand parallel zum
Außenfenster 2 angebracht. Zwischen dem Außenfenster 2
und dem Sonnenschutzrollo 62 besteht ein Fenster
zwischenraum 64. Das Sonnenschutzrolle 62 reicht bis
zu einer Fensterbank 65 oder bis zum Fußboden. Hinter
dem Rollokasten 63 ist der Schlitzauslaß 37 angeordnet,
der sich über die Länge des Rollokastens 63 erstreckt.
Zwischen dem Schlitzauslaß 37 und einem
Brüstungssturz 66 befindet sich ein Luftspalt 67 mit
einer Breite von etwa 2 bis 4 cm. Etwa 2 bis 4 cm
unterhalb des Brüstungssturzes 66 ist ein Verkleidungs
blech 68 angebracht, das an den Schlitzauslaß 37
heranreicht, vom Außenfenster 2 jedoch einen Abstand
von etwa 2 bis 4 cm besitzt, so daß sich ein weiterer
Luftspalt 69 ergibt. Der Schlitzauslaß 37 ist an eine
Luftverteilung 70 angeschlossen. Die Luftverteilung 70
ist mit einem nicht dargestellten Volumenstromregler
und der hier nicht gezeigten Luftregel- und Luftabsperr
klappe 44 ausgerüstet.
Der nicht gezeigte Stellmotor der hier ebenfalls
nicht dargestellten Luftregel- und Luftabsperrklappe 44
und/oder des Volumenstromreglers ist mit einem Sonnen
fühler und/oder einem Raumthermostaten verbunden. Ein
Zuluftkanal 71 für die Raumbelüftung ist über eine Ver
bindungsleitung 72 an einen Quelluftauslaß 73 ange
schlossen. In der Verbindungsleitung 72 ist raumweise
ein Luftnachwärmer 74 installiert, der über eine Vor-
und Rücklaufleitung 75 an ein Heizwassernetz 76 ange
schlossen ist. In der Vorlaufleitung 75 befindet sich ein
Wasserregelventil 77, dessen nicht gezeigter Stellmotor
von einem Raumthermostaten 78 regelbar ist.
Der Zuluftkanal 71 ist mit einem Volumenstrom
regler ausgerüstet, der die Zuluftmenge für die Be
lüftung des Raumes 82 konstant hält. Eine Abluftrohr
leitung 79 ist mit einem Volumenstromregler aus
gerüstet, die regeltechnisch mit der Luftregel- und
Luftabsperrklappe 44 oder dem Volumenstromregler der
Luftverteilleitung 70 verbunden ist. Bei Sonnen
einstrahlung wird das Sonnenschutzrollo 62 manuell
oder automatisch heruntergefahren. Der Volumenstrom
regler oder die Luftregel- und Luftabsperrklappe 44
der Luftverteilleitung 70 öffnet damit die Luftzufuhr
zum Schlitzauslaß 37.
Kalte Fensterzuluft 80 wird mit relativ kleiner
Geschwindigkeit aus dem Schlitzauslaß 37 ausgeblasen
und strömt infolge der Strahlenenergie, der Schwere und
des Coandaeffektes an der Innenseite des Sonnenschutz
rollos 62 entlang bis zur Fensterbank 65. Bei diesem
Vorgang wird das Sonnenschutzrollo 62 abgekühlt und
die Fensterzuluft 80 auf etwa 18 bis 20°C erwärmt. Die
erwärmte Fensterzuluft 80 steigt anschließend entlang
des Außenfensters 2 nach oben und erwärmt sich an
diesem bis auf 26 bis 30°C. Die erwärmte Fensterzuluft
80′ strömt dann über die Luftspalten 69 und 67 in den
Deckenhohlraum 81 und wird dabei von der Abluftrohr
leitung 79 abgesaugt. Die Abluftrohrleitung 79 saugt
außerdem Raumabluft über nicht gezeigte Abluftleuchten
ab.
Wird bei fehlender Sonneneinstrahlung das
Sonnenschutzrollo 62 manuell oder automatisch hoch
gezogen, dann wird die Luftzufuhr zum Schlitzauslaß 37
unterbunden. Die Fensterzuluft 80 übernimmt die Deckung
der Fensterkühllast (Sonneneinstrahlung). Die Be
lüftung und Klimatisierung eines Büroraumes 82 er
folgt durch Raumzuluft 83, die vom Zuluftkanal 71 über
den Luftnachwärmer 74 und den Quelluftauslaß 73 aus
strömt. Veränderliche Heiz- und Kühllasten werden über
den Luftnachwärmer 74 vom Wasserregelventil 77 und
Raumthermostaten 78 aus geregelt. Die Raumzuluft 83
wird vorzugsweise mit konstanter Menge dem Büroraum 82
zugeführt. Bei geringen Raumbelastungen oder Abwesen
heit von Personen kann die Raumzuluft 83 wahlweise über
einen nicht dargestellten Volumenstromregler ver
ändert werden. Bei lang andauernder Fensterlüftung
deckt ein Heizkörper 84 die Heizlast des Büroraumes 82.
Im Falle von Vollklimatisierung kann auf die Installation
eines Heizkörpers 84 verzichtet werden.
Claims (32)
1. Klimaanlage mit Luftführungs- und Zuluftausblas
system, das Schlitz-, Drall- und/oder Düsenauslässe
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Klimaanlage
ein Kastenfenster (1) mit einer Sonnenschutzeinrichtung
(4) aufweist und daß das Luftführungs- und Zuluftaus
blassystem mit Einrichtungen (5, 16, 25, 55) versehen
ist, mit denen ein großer Teil einer durch Sonnenein
strahlung entstehenden Kühllast außerhalb von zu
klimatisierenden Räumen (15, 49, 82) abführbar ist.
2. Klimaanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Kastenfenster (1) aus einem feststehenden oder
zu öffnenden Außenfenster (2) und einem auch als
Schiebefenster verwendbaren Innenfenster (3) besteht und
daß das Kastenfenster (1) maximal die Höhe der zu
klimatisierenden Räume (15, 49, 82) einnimmt.
3. Klimaanlage nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sonnenschutzeinrichtung (4) das
Kastenfenster (1) in einen luftführenden Bereich (12)
und einen luftführenden Zwischenraum (13) unterteilt und
maximal die Höhe der zu klimatisierenden Räume (15, 49,
82) einnimmt.
4. Klimaanlage nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der luftführende Bereich (12)
zwischen dem Innenfenster (3) und der Sonnenschutzein
richtung (4), der luftführende Zwischenraum (13)
dagegen zwischen dem Außenfenster (2) und der Sonnen
schutzeinrichtung (4) liegt.
5. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung des Luftführungs-
und Zuluftausblassystems aus einem oben am Kasten
fenster (1) angeordneten Ventilatorkühlgerät (5) be
steht, das einen Querstromventilator (6), einen Luft
kühler (7), einen Beipaßkanal (8) und ein Luftaustritts
gitter (9) aufweist und an ein Kaltwassernetz (10) an
geschlossen ist, wobei der Querstromventilator (6) vom
Luftkühler (7) abgekühlte Kaltluft (11) in den luft
führenden Bereich (12) und den Zwischenraum (13) und
von hier nach oben in den Beipaßkanal (8) fördert.
6. Klimaanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ventilatorkühlgerät (5) auch in einem Brüstungs-
oder Fußbodenbereich installierbar ist.
7. Klimaanlage nach dem Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Einrichtung des Luftführungs- und
Zuluftausblassystems aus einem Ventilatorheiz- und
Kühlgerät (16), das in einem Brüstungsbereich des
Kastenfensters (1) installierbar ist, besteht und einen
Luftfilter (17), einen Wärmeaustauscher (18) und das
Luftaustrittsgitter (9) aufweist.
8. Klimaanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wärmeaustauscher (18) über ein Vierleiter
regelventil (22) an ein Kaltwassernetz (23) und ein
Warmwassernetz (24) anschließbar ist, wobei das Vier
leiterregelventil (22) über irgendeinen Raumthermo
staten in Abhängigkeit Von der Heiz- und Kühllast der
zu klimatisierenden Räume (15, 49, 82) regelbar ist.
9. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Luftaustritts
gitter (9) austretende Zuluft (19) längs des Innen
fensters (3) zur Raumdecke (36) strömt und dabei das
Innenfenster (3) erwärmt oder abkühlt, wobei die Wärme-
oder Kälteenergie des Innenfensters (3) in Form von
Strahlung und Konvektion an den zu klimatisierenden
Raum (15) übertragbar ist, und daß Rückluft (20)
im Zwischenraum (13) zum Luftfilter (17) und Quer
stromventilator (6) fließt,wobei restliche Kühllast
als klimatisierte Zuluft über einen Zuluftauslaß (21)
in den zu klimatisierenden Raum (15) einleitbar ist.
10. Klimaanlage nach den Ansprüchen 1, 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sonnenschutzeinrichtung
(4) etwa 10 cm von der Raumdecke (36) abhängt und
vorzugsweise aus luftundurchlässigen Folienrollos be
steht.
11. Klimaanlage nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung des Luftführungs-
und Zuluftausblassystems aus einem Induktionsklima
gerät (25), das in einem Brüstungsbereich des Kasten
fensters (1) installierbar ist, besteht und einen
Düsensatz (26), ein Zuluftgitter (27) für austretende,
am Innenfenster (3) vorbeiströmende Zuluft (19) und
einen Rückluft (30) aufnehmenden Wärmeaustauscher (28)
aufweist, welcher über das Vierleiterregelventil (22)
an das Kaltwassernetz (23) und das Warmwassernetz (24)
anschließbar ist.
12. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß oben am Innenfenster (3)
ein Luftspalt (32) zum Austreten von Fugenluft (31)
in den zu klimatisierenden Raum (49) angeordnet ist.
13. Klimaanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Düsensatz (26) einen mit einem Primärluft
rohr (34) verbundenen Druckkasten (26 a) aufweist, wobei
das Primärluftrohr (34) gleichzeitig auch den Zuluft
auslaß (21) mit Primärluft (29) zur Belüftung des
Raumes (49) versorgt.
14. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sonnenschutzein
richtung (4) aus luftundurchlässigen Sonnenschutz
folien (4 a) besteht.
15. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Raumdecke (36)
zwischen der Sonnenschutzeinrichtung (4) und dem
Schiebefenster (3) ein Schlitzauslaß (37) zum Aus
blasen von Kaltluft (48′) angeordnet ist, der über
eine Rohrleitung (38) mit einem Zuluftrohr (39)
verbunden ist, wobei die Kaltluft (48′) sich an das
Schiebefenster (3) anlegt, welche die aufgenommene
Kälteenergie in Form von Strahlung und Konvektion an
den zu klimatisierenden Raum (49) abgibt.
16. Klimaanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß am Zuluftrohr (39) ein Zuluftauslaß (40) über ein
T-Stück (41) angeschlossen ist, wobei vor dem T-Stück
(41) ein über einen Raumthermostaten regelbarer Nach
wärmer (42) und hinter dem T-Stück (41) eine Luftregel-
und Luftabsperrklappe (44) installierbar ist.
17. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Raumdecke (36)
zwischen dem Außenfenster (2) und der Sonnenschutzein
richtung (4) ein Überströmgitter (47) vorgesehen ist,
das mit einem in einem Deckenhohlraum (45) vorgesehenen
Abluftrohr (46) verbindbar ist, wobei durch das Über
strömgitter (47) erwärmte Zuluft (50) fließt, welche
vom Abluftrohr (46) absaugbar ist.
18. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen dem Außen
fenster (2) und dem Schiebefenster (3) vorgesehene
Sonnenschutzeinrichtung (4) etwa 10 bis 20 cm von der
Raumdecke (36) abhängbar ist.
19. Klimaanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung des Luftführungs- und Zuluftaus
blassystems aus einem an ein Wassernetz (56) anschließ
baren Plattenheizkörper (55) besteht.
20. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Brüstungs
bereich des Kastenfensters (1) und dem Schiebefenster (3)
im Bereich des Fußbodens ein mit einem Luftverteil
kasten (58) verbundener Düsensatz (57) vorgesehen ist,
wobei der Luftverteilkasten (58) über eine Rohrleitung
(59) an das Zuluftrohr (39) angeschlossen ist.
21. Klimaanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß das Kastenfenster (1)
aus einem Außenfenster (2) und einem Sonnenschutz
rollo (62) besteht, das aufrollbare, luftundurchlässige
Metallfolien aufweist und bis zu einer Fensterbank (65)
reicht.
22. Klimaanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sonnenschutzrollo (62) über einen Rollo
kasten (63) aufrollbar und mit etwa 20 bis 30 cm Ab
stand parallel zum Außenfenster (2) montierbar ist.
23. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 und 22, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sonnenschutzrollo (62) aus
Glasfasern oder Wollstoff besteht.
24. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Außenfenster (2)
und dem Sonnenschutzrollo (62) ein Fensterzwischen
raum (64) besteht.
25. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß hinter dem Rollokasten (63) ein
Schlitzauslaß (37) angeordnet ist, der sich längs des
Rollokastens (63) erstreckt.
26. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Schlitzauslaß (37),
aus dem kalte Fensterluft (80) ausblasbar ist, die
infolge der Strahlenenergie, Schwere und Voandaefeektes
an der Innenseite des Sonnenschutzrollos (62) entlang
bis zur Fensterbank (65) strömt, und einem Brüstungs
sturz (66) ein Luftspalt (67) für erwärmte Fenster
luft (80′) mit einer Breite von 2 bis 4 cm vorgesehen
ist.
27. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß etwa 2 bis 4 cm unterhalb des
Brüstungssturzes (66) ein Verkleidungsblech (68) ange
bracht ist, das an den Schlitzauslaß (37) heranreicht,
vom Außenfenster (2) jedoch einen Abstand von etwa
2 bis 4 cm besitzt, so daß sich ein Luftspalt (69) er
gibt, durch den erwärmte Fensterzuluft (80′) in einen
Deckenhohlraum (81) einströmt.
28. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Zuluftkanal (71) für die Be
lüftung des Raumes (82) über eine Verbindungsleitung
(72) an einen Quelluftauslaß (73) angeschlossen ist.
29. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Verbindungsleitung (72)
ein Luftnachwärmer (74) installiert ist, der über eine
Vor- und Rückluftleitung (75) an ein Heizwasser
netz (76) anschließbar ist.
30. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß sich in der Vorlaufleitung (75)
ein Wasserregelventil (77) befindet, dessen Stellmotor
von einem Raumthermostaten (78) regelbar ist.
31. Klimaanlage nach den Ansprüchen 21 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Abluftrohrleitung (79) mit
einem Volumregler ausgerüstet ist, wobei die Abluft
rohrleitung (79) regeltechnisch mit der Luftregel- und
Luftabsperrklappe (44) oder dem Volumenregler der Luft
verteilleitung (70) verbunden ist.
32. Klimaanlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß Raumzuluft (83), die vom Zuluftkanal (71) über den
Luftnachwärmer (74) zum Quelluftauslaß (73) strömt und
dem Belüften und Klimatisieren eines Büroraumes (82)
dient, in konstanter Menge zuführbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873728698 DE3728698A1 (de) | 1986-09-03 | 1987-08-28 | Klimaanlage |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3630023 | 1986-09-03 | ||
| DE19873728698 DE3728698A1 (de) | 1986-09-03 | 1987-08-28 | Klimaanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3728698A1 true DE3728698A1 (de) | 1988-03-31 |
Family
ID=25847182
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873728698 Withdrawn DE3728698A1 (de) | 1986-09-03 | 1987-08-28 | Klimaanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3728698A1 (de) |
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- 1987-08-28 DE DE19873728698 patent/DE3728698A1/de not_active Withdrawn
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|---|---|---|---|
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