DE3926442A1 - Lupenleuchte - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Lupenleuchte nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine derartige Lupenleuchte ist aus der DE-OS 36 44 563 bekanntgeworden.
Bei dieser Lupenleuchte befinden sich an der Unterseite des
Gehäuses zwei Rillen, die mit einer transparenten Abdeckplatte abgedeckt
sind, wobei in der einen Rille als Beleuchtungseinrichtung eine
kreisförmige Leuchtstofflampe eingesetzt ist. Weil die Abmessungen der
Leuchtstofflampen bei unterschiedlicher Leuchtstärke unterschiedlich
groß sind, müssen die Rillenabmessungen daran angepaßt werden. Damit
ergeben sich auch unterschiedliche Gehäuseabmessungen
und zwar insgesamt drei Größen. Für
unterschiedliche Einsatzzwecke müsse daher mehrere Gehäusegrößen auf
Lager gehalten werden, was einen hohen Lagerhaltungsaufwand bedingt. Um
dieses zu vermeiden, könnte das Gehäuse auf die größte zum Einsatz
gelangende Leuchtstofflampe angepaßt werden; dies hätte aber einen
großen Raum- und Materialbedarf für die Lupenleuchte zur Folge.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lupenleuchte der eingangs
genannten Art zu schaffen, dessen Gehäuse für unterschiedliche
Beleuchtungsaufgaben ohne Veränderung benutzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht die
Möglichkeit, einfach durch eine mehr oder weniger große Anzahl von
Lampen die Helligkeit unterhalb der Lupenleuchte an die Erfordernisse
anzupassen. Insbesondere bei der Ausgestaltung nach dem Anspruch 4
können eine beliebige Anzahl Lampen an jeder beliebigen Stelle
eingesetzt werden, wodurch jede gewünschte Helligkeitsverteilung an
jeder gewünschten Stelle unterhalb der Lupenleuchte erreicht wird.
Darüber hinaus kann die Helligkeit dadurch verändert werden, daß Lampen
unterschiedlicher Leistung eingesetzt werden können, da die
Anschlußstiftweite bzw. deren Abstand für alle Niedervoltlampen gleich
ist. Außerdem ist vorteilhaft, daß die Versorgungsspannungen für die
Niedervoltlampen so niedrig sind, daß eine Gefährdung der Benutzer vermieden
ist, was einen Einsatz im medizinischen Bereich ermöglicht.
Im Vergleich zu der aus der o. g. DE-OS 36 44 563 bekannten
Lupenleuchte zeichnet sich die erfindungsgemäße Leuchte dadurch aus, daß
- unabhängig von der gewünschten Helligkeit - die Baugröße klein und
damit optimal gehalten werden kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann dahin
gehen, daß im inneren Boden der weiteren Rille eine umlaufende
Vertiefung vorgesehen ist, in die ein die Stromversorgungsleitung mit
den Kontaktstellen aufnehmender Haltekörper eingesetzt ist. Dabei kann
der Haltekörper in der Vertiefung festgehalten, insbesondere
eingerastet sein.
Die Stromversorgungsleitung kann dabei gemäß Anspruch 4 durch zwei
isolierte Stromschienen gebildet sein, mit denen die Anschlußstifte der
Niedervoltlampen kontaktieren.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der U-förmigen
Profilschienen als Kontaktierungselemente, weil diese nur noch in schon
bei der Herstellung des Gehäuses vorgesehene Nuten im Grunde der Rille
eingesetzt werden müssen; eine Ausnehmung, in der die Anschlüsse nach
außen vorgenommen werden, kann dabei auch gleich bei der Herstellung
Gehäuses eingeplant werden. Probleme mit der Erwärmung der Lampen können
durch geeignete Führung der Ansaugkanäle vermieden werden. Insbesondere
dann, wenn die die Lampen aufnehmende Rille außerhalb der
Ansaugkanalanordnung angeordnet ist, können Kühlluftschlitze in Form von
Vertiefungen zwischen der Abdeckplatte und dem Gehäuse vorgesehen sein.
Diese Kühlluft-Vertiefungen sind dabei so bemessen, daß nur ein
relativ kleiner Luftstrom durch die Rille mit den Lampen strömt, wogegen
der größere Teil natürlich zur Absaugung von Stäuben und Gasen dienen muß.
Anstatt Kühlluftvertiefungen vorzusehen oder zusätzlich zu diesen
Kühlluftvertiefungen können kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 7
Bohrungen vorgesehen sein, die eine Kühlluftkonvektion bilden.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann gemäß
Anspruch 9 dahin gehen, daß am Leuchtengehäuse wenigstens eine
zusätzliche Lichtquelle vorgesehen ist, die über angepaßte
Lichtleitungseinrichtungen dieses Licht direkt an eine bestimmte Stelle
unterhalb des Leuchtengehäuses leiten. Auf diese Weise kann eine
Spot-Beleuchtung unmittelbar zu der Stelle geführt werden, an der das
Licht verstärkt benötigt wird. Die Lichtquelle kann im Leuchtengehäuse
eingebaut sein oder sie kann auch eine der in der weiteren Rille
befindlichen Lampen sein; es besteht auch die Möglichkeit, am
Leuchtengehäuse eine Ausnehmung vorzusehen, in die die Lichtquelle
einfügbar und darin lösbar fixiert ist und in die ein Ende der
Lichteinrichtung einmündet.
Damit eine Absaugung von Staub oder Rauch unmittelbar an seiner
Entstehungsstelle erfolgen kann, kann gemäß Anspruch 14 im Bereich der
Absaugöffnung zwischen der Kanalanordnung ein zusätzliches Absaugrohr oder
Absaugschlauch vorgesehen sein, der gemäß den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 14 mittels einer Verschlußklappe zuschaltbar ist.
Zusätzlich kann den Merkmalen des Anspruchs 16 an dem Leuchtengehäuse
ein zusätzlicher verstellbarer Arm angebracht sein, an dessen freien
Ende Haltemittel für ein Werkstück angebracht sind, die entweder eine
Permanentmagnetanordnung, eine Greifzange od. dgl. sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der
Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
Anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung näher erläutert und
beschrieben werden.
Es zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht durch eine
Lupenleuchte,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der
Lupenleuchte nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung
ähnlich der Schnittansicht gemäß
Fig. 2,
Fig. 4 eine Teilansicht der Leuchte gemäß
Fig. 2 von unten,
Fig. 5 eine Schnittansicht nach der Schnittlinie
V-V der Fig. 4,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der
Erfindung, teilweise geschnitten,
Fig. 7 eine vergrößerte Darstellung der
Ausführungsform gemäß Fig. 6,
in dem Bereich, in dem eine zusätzliche
Lichtquelle einsetzbar ist,
Fig. 8 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie
VIII-VIII der Fig. 9 und
Fig. 9 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie
IX-IX der Fig. 8.
Fig. 3 eine Ansicht von unten und
Fig. 4 eine Schnittansicht nach Schnittlinie
IV-IV der Fig. 3.
Das ringförmige Gehäuse 10 einer erfindungsgemäßen Lupenleuchte
umgrenzt eine zentrale Öffnung 11, in der eine Lupe 12 eingesetzt und
darin mittels weicher Dichtungselementen 13 und 14 festgehalten ist.
Hierzu ist die Unterseite des Gehäuses 10 vollständig mit einer
transparenten Abdeckplatte 15 abgedeckt, wobei die Abdeckplatte 15 die
Lupe 12 gegen die Dichtungselemente 13 und 14 andrückt. Das Gehäuse 10
besitzt an seiner unteren Fläche zwei umlaufende Rillen 16 und 17, von
denen die innere Rille 17 mehrere am Umfang verteilte Lampen 18
aufnimmt, während die äußere Rille eine Absaugkanalanordnung darstellt,
die nach außen mittels einer nicht näher dargestellten Öffnung innerhalb
des Gehäuses 10 mit einer Absaugeeinrichtung verbunden ist. Im Bereich
der Rille 16 befinden sich Löcher 19 in der Abdeckplatte 15, durch
welche mit Staub oder Gasen verunreinigte Luft ins Innere der Rille 16
eingesaugt werden kann. Die Fig. 2 zeigt in vergrößerter Darstellung die
äußere Rille 16, in der die Lampen 18 untergebracht sind, wogegen die innere
Rille der Absaugkanal ist.
Zur Stromversorgung der Lampen 18 sind im Grund der Rille 16 zwei
Nuten 20 und 21 eingelassen, in die U-förmig ausgebildete Stromschienen
22 und 23 eingesetzt sind, die jeweils zwei Schenkel 24 und 25
aufweisen, deren Abstand den Anschlußstiften 26 und 27 einer
Niedervoltlampe entspricht, damit die Anschlußstifte 26 und 27 fest
zwischen den Schenkeln 24 und 25 festgeklemmt werden. Die Stromschienen
22 und 23 enden in Abstand zueinander, s. Fig. 4, in einem radialen
Schlitz 28, der sich nach außen in einer Radialbohrung 29 fortsetzt;
durch diese Radialbohrung 29 wird ein Anschlußkabel 30 eingeführt,
dessen Litzenenden 31 und 32 jeweils mit einem Ende je einer
Stromschiene 22 und 23 verbunden, vorzugsweise verklemmt sind. Eine
Zugentlastungsvorrichtung ist nicht dargestellt. Gegebenenfalls kann der Schlitz
28 nach der Fertigung mit Gießharz oder einem ähnlichen Material
vergossen werden.
Da die Niedervoltlampen 18 Wärme erzeugen, können, wie in der Fig.
2 dargestellt ist, radiale Vertiefungen 33 und 34 vorgesehen sein, von
denen die Vertiefung 33 die Rille 16 mit dem Außenumfang des Gehäuses 10
und die Vertiefung 34 der Rille 26 mit der Rille 17 verbindet. Dadurch
wird saubere, nicht unvereinigte Luft durch die Rille 16 zur Kühlung
der Lampen 18 nach innen in die Rille 17 eingesaugt, wobei natürlich zu
beachten ist, daß die Luftmenge durch die Vertiefungen 33 und 34 klein
ist im Vergleich zu der Luftmenge, die zur Absaugung benötigt wird.
Die konkave Innenfläche der Rille 16 ist mit einem reflektierenden
Material 35 belegt. Auch Lampen mit Reflektor sind möglich.
Bei der Ausführung nach Fig. 1, bei der die innere Rille 17 mit den
Lampen 18 bestückt ist, sind mehrere im Bereich der Glasplatte 15 in die
Rille 17 einmündende Öffnung 17a und neben den Lampen 18 im oberen
Grund-Bereich der Rille befindliche Öffnungen 17b vorgesehen, die eine
Konvektion von Luft durch die Rille zur Kühlung der Lampen 18 und eine
ausreichende Wärmeabfuhr bewirken. Das Gehäuse 10 besitzt zu diesem
Zweck eine oberhalb den Rillen 16 und 17 umlaufende Vertiefung
10a, was zu einer Verringerung der Materialmenge für das Gehäuse führt
und darüber hinaus auch die möglichst tiefe Anordnung der Öffnungen 17b
zuläßt.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, anstatt der umlaufenden
Rille für die Lampen eine oder mehrere gerade Rillen beidseitig zu der
Öffnung 11 mit der Lupe 12 vorzusehen. In diese Rillen könnten dann
ebenfalls Stromschienen und Niedervoltlampen eingebracht werden; sie
könnten auch zur Aufnahme von geraden Leuchtstofflampen dienen. Diese
Version ist nicht gezeigt.
Die Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht ähnlich der Fig. 2. Anstatt die
beiden Rillen 22 und 23 unmittelbar in das Gehäuse 10 einzufügen, kann
im Boden der Rille 16 eine mit der Rille 16 umlaufende Vertiefung 40
vorgesehen sein, in die ein Körper 41 eingesetzt ist, der im radialen
Querschnitt der Vertiefung 40 angepaßt ist. In diesem umlaufenden
Körper 41, der aus Kunststoff hergestellt ist, befinden sich die Nuten
20 und 21, in die die U-förmig ausgebildeten Stromschienen 22 und 23
eingesetzt sind. Im übrigen ist die Ausführung sowie in der Ausführung
gemäß Fig. 2, zumindest was die Kontaktierung betrifft.
Zur Abführung der durch die Lampen 18 entstehenden Wärme können
anstatt der Vertiefungen 33 und 34 bzw. zusätzlich zu diesen auch
angenähert quer zur Erstreckung des Leuchtengehäuses 10 bzw. parallel
zur Mittelachse des Leuchtengehäuses 10 am Umfang im Bereich der Rille
16 verteilte Durchgangsbohrungen 42 und 43 vorgesehen sein, siehe
Fig.
3, über die eine Konvektion und damit eine Wärmeabfuhr der durch die
Niedervoltlampen 18 erzeugten Wärme bewirkt wird.
Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 6.
Das Leuchtengehäuse 60 beisitzt eine innere Rille 61, die der Rille 16
der Fig. 3 entspricht, und eine Rille 62, die als
Absaugkanalanordnung dient. Man erkennt, daß die obere Kontur der
Leuchte durch Einziehungen 63 den Rillen 62 und 61 angepaßt ist, so daß
auf Grund der relativ dünnen Wandung des Leuchtengehäuses 60 im Bereich
der Rille 61 eine gute Wärmeabfuhr der durch die Niedervoltlampen 18
erzeugten Wärme bewirkt wird. Zusätzlich sind auch den Bohrungen 42 und
43 entsprechende Bohrungen 64 und 65 vorgesehen.
Außerhalb der Kanalanordnung bzw. äußeren Rille 62 befindet sich
eine Ausnehmung 66, in die ein Gehäuse 67 (siehe weiter unten Fig. 7)
eingesetzt ist. Das Leuchtengehäuse 67 besitzt im Inneren einen Sockel 68,
der Kontaktelemente 69 zur Aufnahme der Stifte 70 und 71 einer weiteren
Niedervoltlampe 72 dient. In den Boden der Vertiefung 66 mündet eine
Lichteinrichtung 73, mit der das Licht der Lampe 72 direkt zu einer
Stelle geleitet werden kann, an der besonderes hohe Lichtstärke benötigt
wird. Die Lichtleiteinrichtung 72 ist gebildet durch Lichtleitfasern,
wobei an ihren beiden Enden jeweils lupenartige Linsenaufsätze 74 und 75
angeformt sind. Die Lichtleiteinrichtung ist dabei in jede beliebige
Stelle biegbar und ist dort fixiert. Am inneren Ende ist die Linse nicht
erforderlich.
Zusätzlich zu der Lichtleiteinrichtung 73 können auch Arme 76 und
77 an dem Leuchtengehäuse angebracht sein, wie in der Fig. 6
dargestellt. Am Ende des Armes 76 ist eine Magnethalterung 78 und am
Ende des Armes 77 eine zangenartige Greifanordnung 79 angebracht, wobei
mit beiden Werkezeuge, Werkstücke, Greifwerkzeuge und dgl. festgehalten
werden können.
Die Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Man
erkennt die Rille 62, in die eine Öffnung 80 einmündet, die von einem
Stutzen 81 umgeben ist, der radial von der Außenumfangsfläche der
Leuchte bzw. des Leuchtengehäuses 60 vorspringt. In diesen Stutzen 81
ist ein Schlauch 82 eingefügt, der zu einer Absaugeinrichtung führt.
Unmittelbar neben dem Stutzen 81 ist ein weiterer, kleiner Stutzen 83
vorgesehen, in dem ein im Vergleich zum Schlauch 82 relativ dünner
Schlauch 84 einmündet, der so bemessen ist, daß er bis unmittelbar zu
der Stelle unterhalb der Lupenleuchte geführt werden kann, an der Gas oder
Staub direkt entsteht. Der Stutzen 83 mündet über eine L-förmige
Durchbrechung 85 ins Innere des Absaugkanals bzw. der Absaugöffnung 80
und radial innerhalb der Einmündung 86 ist eine Klappe 87 vorgesehen,
die in der Stellung gemäß Fig. 8 die Absaugung aus der Rille 82
unterbricht, so daß die Absaugung über den Schlauch 84, die Mündung 86
und den Schlauch 82 erfolgt. Zur Bildung der Klappe 87 ist in dem der
klartransparenten Abdeckscheibe 15 benachbarten Mantellinienbereich der
Öffnung 80 eine Vertiefung 88 vorgesehen, in der das eine Ende eines
Zapfens 89 eingreift, an dem beidseitig radial vorspringend
Klappenflügel 90 und 91 angeformt sind. Über eine Bohrung 92, deren
Innendurchmesser dem Außendurchmesser der beiden Klappenflügel 90 und 91
entspricht, kann die Klappe 87 in die Öffnung 80 eingesetzt werden.
Mittels eines Deckels 93 wird die Öffnung 92 mit Schrauben 94
verschlossen. An dem Zapfen 89 ist nach außen ein Drehrad 95 befestigt.
Die Lichtleiteinrichtung 73 ist auch als endoskopartiger Schlauch
mit Lichtleitfasern zu bezeichnen, wobei dadurch ein zu bearbeitender
Teilbereich unterhalb der Lupenleuchte direkt spotlightartig beleuchtet
werden kann. Zur Verbesserung des Wärmeverhaltens ist auch dafür zu
sorgen, daß das Material, aus dem das Leuchtengehäuse gebildet ist,
hitzebeständig ist und eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweist. Wegen der
Niedervoltspannung, die bei 6, 12 und 24 Volt liegt, kann die
Lupenleuchte im medizinischen Bereich oder in sonstigen Bereichen
eingesetzt werden, wo Niederspannungen gefordert sind.
Da die Lupenleuchte mit Transformatoren für die Niedervoltlampen
ausgestattet ist, ist eine Anpassung der Lupenleuchte an weltweit
unterschiedliche Spannungsverhältnisse problemlos zu verwirklichen.
In der Beschreibung sind Niedervoltlampen beschrieben, die
Anschlußstifte aufweisen. Selbstverständlich kann die Erfindung auch mit
allen anderen Arten von Anschlüssen an den Niedervoltlampen verwirklicht
werden.
Claims (18)
1. Lupenleuchte, mit einem ringartigen Gehäuse, das eine Lupe
umfaßt, mit wenigstens einer an der Unterseite des Gehäuses angeordneten
Rille, die zur Bildung wenigstens einer Kanalanordnung mittels einer
Abdeckplatte aus transparentem Material abgedeckt ist, wobei die
Kanalanordnung mit einer Absaugeeinrichtung in Verbindung steht, und mit
wenigstens einer weiteren Rille an der Unterseite, die wenigstens eine
Lampe aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung der
wenigstens einen Lampe (18 im Boden der weiteren Rille (16) eine
umlaufende Stromversorgungsleitung (22, 23) eingebettet ist, die mit
Kontaktstellen für die Lampen (18) versehen sind.
2. Lupenleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
inneren Boden der weiteren Rille (16) eine umlaufende Vertiefung (40)
eingebracht ist, in die ein die Stromversorgungsleitung (22, 23) mit den
Kontaktstellen aufnehmender Haltekörper (41) eingesetzt ist.
3. Lupenleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Haltekörper (41) in der Vertiefung (40) festgehalten, beispielsweise
eingerastet ist.
4. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lampen (18) Niedervoltlampen mit zwei
Anschlußstiften (26, 27) sind, und daß die Stromversorgungsleitung
(22, 23) zwei umlaufende, voneinander isolierte Stromschienen aufweist,
deren Abstand voneinander so bemessen ist, daß die Anschlußstifte mit
den Stromschienen kontaktieren.
5. Lupenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß den
Stromschienen Federkontaktelemente zugeordnet sind, die mit der jeweils
zugehörigen Stromschiene einen Buchsenraum bilden, der die
Anschlußstifte aufnehmen kann.
6. Lupenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stromschienen (22, 23) als U-förmige Schienen ausgebildet sind, zwischen
deren Schenkel (24, 25) die Anschlußstifte einsteckbar sind.
7. Lupenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
konkav ausgebildete Innenfläche der weiteren Rille (16) mit einem
reflektierendem Material (35) belegt, insbesondere beschichtet, ist.
8. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zusätzliche, annähernd parallel zur Mittelachse der
Lupenleuchte (10) verlaufende Bohrungen (42, 43; 64, 65) im Bereich der
weiteren Rille (16, 61) vorgesehen sind, die von außen ausgehend in den
Innenraum der weiteren Rille (16, 61) einmünden.
9. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß am Leuchtengehäuse wenigstens eine zusätzliche
Lichtquelle (72) vorgesehen ist und daß im Bereich der Lichtquelle eine
Lichtleitungseinrichtung (73) anschließt, die das Licht der Lichtquelle
zu einem Arbeitsplatz unterhalb der Lupenleuchte leitet.
10. Lupenleuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtleitungseinrichtung wenigstens eine Lichtleitfaser aufweist und
innerhalb eines Schlauches geführt ist, der in beliebigen Stellungen
feststellbar ist.
11. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtquelle im Leuchtengehäuse eingebaut ist.
12. Lupenleuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtquelle eine der in der weiteren Rille befindlichen Lampe (18) ist.
13. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche 11 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Leuchtengehäuse eine Ausnehmung (66)
vorgesehen ist, in die ein Ende der Lichtleiteinrichtung (73) einmündet
und in die die Lichtquelle (72) einfügbar und darin lösbar fixierbar
ist,
14. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der Absaugöffnung (80) zwischen der
Absaugekanaleinrichtung (62) und einer zu einer Absaugeinrichtung
führenden Schlauchleitung (82) am Leuchtengehäuse eine manuell von außen
verstellbare Verschlußklappe (87) vorgesehen ist und daß radial
außerhalb der Verschlußklappe eine weitere Öffnung (85, 86) vorgesehen
ist, die in die Absaugöffnung (80) einmündet und in die ein an den
Arbeitsplatz führbarer zusätzlicher Absaugschlauch (84) eingefügt ist.
15. Lupenleuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschlußklappe (87) eine Drehklappe (89, 90, 91) oder ein
Verschlußschieber ist.
16. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Leuchtengehäuse wenigstens ein zusätzlicher
verstellbarer Arm (76, 77) angebracht ist, an dessen freiem Ende
Haltemittel (78, 79) für ein Werkstück angebracht sind.
17. Lupenleuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltemittel eine Permanentmagnetanordnung (78), eine Greifzange (79)
oder dergleichen sind.
18. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die weitere Rille (16) zur Aufnahme der Lampen (18)
außerhalb der Rille (17) vorgesehen ist und daß zwischen der
Gehäuseunterseite und der Abdeckplatte (15) radial verlaufende
Vertiefungen (33, 34) vorgesehen sind, durch die ein der Kühlung der
Lampen dienender Luftstromteil von der Außenseite bzw. vom Umfangsrand
des Gehäuses (10) ansaugbar ist.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE3926442A DE3926442A1 (de) | 1989-06-13 | 1989-08-10 | Lupenleuchte |
| PCT/DE1990/000620 WO1991002193A1 (de) | 1989-08-10 | 1990-08-10 | Lupenleuchte |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE3919305 | 1989-06-13 | ||
| DE3926442A DE3926442A1 (de) | 1989-06-13 | 1989-08-10 | Lupenleuchte |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE3926442A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9000190U1 (de) * | 1990-01-09 | 1990-02-22 | Heine Optotechnik GmbH & Co KG, 82211 Herrsching | Lupe |
-
1989
- 1989-08-10 DE DE3926442A patent/DE3926442A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9000190U1 (de) * | 1990-01-09 | 1990-02-22 | Heine Optotechnik GmbH & Co KG, 82211 Herrsching | Lupe |
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