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DE3926442A1 - Lupenleuchte - Google Patents

Lupenleuchte

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Publication number
DE3926442A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
magnifying
lamp according
housing
lamp
lamps
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3926442A
Other languages
English (en)
Inventor
Ralf Schaefer
Stefan Linn
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE3926442A priority Critical patent/DE3926442A1/de
Priority to PCT/DE1990/000620 priority patent/WO1991002193A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V29/00Protecting lighting devices from thermal damage; Cooling or heating arrangements specially adapted for lighting devices or systems
    • F21V29/50Cooling arrangements
    • F21V29/502Cooling arrangements characterised by the adaptation for cooling of specific components
    • F21V29/503Cooling arrangements characterised by the adaptation for cooling of specific components of light sources
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V33/00Structural combinations of lighting devices with other articles, not otherwise provided for
    • F21V33/0004Personal or domestic articles
    • F21V33/0048Office articles, e.g. bookmarks, desk lamps with drawers, stands for books or music scores
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/34Supporting elements displaceable along a guiding element
    • F21V21/35Supporting elements displaceable along a guiding element with direct electrical contact between the supporting element and electric conductors running along the guiding element
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B25/00Eyepieces; Magnifying glasses
    • G02B25/02Eyepieces; Magnifying glasses with means for illuminating object viewed
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/0001Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems
    • G02B6/0005Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings specially adapted for lighting devices or systems the light guides being of the fibre type
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/24Coupling light guides
    • G02B6/42Coupling light guides with opto-electronic elements
    • G02B6/4298Coupling light guides with opto-electronic elements coupling with non-coherent light sources and/or radiation detectors, e.g. lamps, incandescent bulbs, scintillation chambers

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Description

Die Erfindung betrifft eine Lupenleuchte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Lupenleuchte ist aus der DE-OS 36 44 563 bekanntgeworden. Bei dieser Lupenleuchte befinden sich an der Unterseite des Gehäuses zwei Rillen, die mit einer transparenten Abdeckplatte abgedeckt sind, wobei in der einen Rille als Beleuchtungseinrichtung eine kreisförmige Leuchtstofflampe eingesetzt ist. Weil die Abmessungen der Leuchtstofflampen bei unterschiedlicher Leuchtstärke unterschiedlich groß sind, müssen die Rillenabmessungen daran angepaßt werden. Damit ergeben sich auch unterschiedliche Gehäuseabmessungen und zwar insgesamt drei Größen. Für unterschiedliche Einsatzzwecke müsse daher mehrere Gehäusegrößen auf Lager gehalten werden, was einen hohen Lagerhaltungsaufwand bedingt. Um dieses zu vermeiden, könnte das Gehäuse auf die größte zum Einsatz gelangende Leuchtstofflampe angepaßt werden; dies hätte aber einen großen Raum- und Materialbedarf für die Lupenleuchte zur Folge.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lupenleuchte der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Gehäuse für unterschiedliche Beleuchtungsaufgaben ohne Veränderung benutzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht die Möglichkeit, einfach durch eine mehr oder weniger große Anzahl von Lampen die Helligkeit unterhalb der Lupenleuchte an die Erfordernisse anzupassen. Insbesondere bei der Ausgestaltung nach dem Anspruch 4 können eine beliebige Anzahl Lampen an jeder beliebigen Stelle eingesetzt werden, wodurch jede gewünschte Helligkeitsverteilung an jeder gewünschten Stelle unterhalb der Lupenleuchte erreicht wird. Darüber hinaus kann die Helligkeit dadurch verändert werden, daß Lampen unterschiedlicher Leistung eingesetzt werden können, da die Anschlußstiftweite bzw. deren Abstand für alle Niedervoltlampen gleich ist. Außerdem ist vorteilhaft, daß die Versorgungsspannungen für die Niedervoltlampen so niedrig sind, daß eine Gefährdung der Benutzer vermieden ist, was einen Einsatz im medizinischen Bereich ermöglicht.
Im Vergleich zu der aus der o. g. DE-OS 36 44 563 bekannten Lupenleuchte zeichnet sich die erfindungsgemäße Leuchte dadurch aus, daß - unabhängig von der gewünschten Helligkeit - die Baugröße klein und damit optimal gehalten werden kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann dahin gehen, daß im inneren Boden der weiteren Rille eine umlaufende Vertiefung vorgesehen ist, in die ein die Stromversorgungsleitung mit den Kontaktstellen aufnehmender Haltekörper eingesetzt ist. Dabei kann der Haltekörper in der Vertiefung festgehalten, insbesondere eingerastet sein.
Die Stromversorgungsleitung kann dabei gemäß Anspruch 4 durch zwei isolierte Stromschienen gebildet sein, mit denen die Anschlußstifte der Niedervoltlampen kontaktieren.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der U-förmigen Profilschienen als Kontaktierungselemente, weil diese nur noch in schon bei der Herstellung des Gehäuses vorgesehene Nuten im Grunde der Rille eingesetzt werden müssen; eine Ausnehmung, in der die Anschlüsse nach außen vorgenommen werden, kann dabei auch gleich bei der Herstellung Gehäuses eingeplant werden. Probleme mit der Erwärmung der Lampen können durch geeignete Führung der Ansaugkanäle vermieden werden. Insbesondere dann, wenn die die Lampen aufnehmende Rille außerhalb der Ansaugkanalanordnung angeordnet ist, können Kühlluftschlitze in Form von Vertiefungen zwischen der Abdeckplatte und dem Gehäuse vorgesehen sein. Diese Kühlluft-Vertiefungen sind dabei so bemessen, daß nur ein relativ kleiner Luftstrom durch die Rille mit den Lampen strömt, wogegen der größere Teil natürlich zur Absaugung von Stäuben und Gasen dienen muß.
Anstatt Kühlluftvertiefungen vorzusehen oder zusätzlich zu diesen Kühlluftvertiefungen können kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 7 Bohrungen vorgesehen sein, die eine Kühlluftkonvektion bilden.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann gemäß Anspruch 9 dahin gehen, daß am Leuchtengehäuse wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle vorgesehen ist, die über angepaßte Lichtleitungseinrichtungen dieses Licht direkt an eine bestimmte Stelle unterhalb des Leuchtengehäuses leiten. Auf diese Weise kann eine Spot-Beleuchtung unmittelbar zu der Stelle geführt werden, an der das Licht verstärkt benötigt wird. Die Lichtquelle kann im Leuchtengehäuse eingebaut sein oder sie kann auch eine der in der weiteren Rille befindlichen Lampen sein; es besteht auch die Möglichkeit, am Leuchtengehäuse eine Ausnehmung vorzusehen, in die die Lichtquelle einfügbar und darin lösbar fixiert ist und in die ein Ende der Lichteinrichtung einmündet.
Damit eine Absaugung von Staub oder Rauch unmittelbar an seiner Entstehungsstelle erfolgen kann, kann gemäß Anspruch 14 im Bereich der Absaugöffnung zwischen der Kanalanordnung ein zusätzliches Absaugrohr oder Absaugschlauch vorgesehen sein, der gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 14 mittels einer Verschlußklappe zuschaltbar ist. Zusätzlich kann den Merkmalen des Anspruchs 16 an dem Leuchtengehäuse ein zusätzlicher verstellbarer Arm angebracht sein, an dessen freien Ende Haltemittel für ein Werkstück angebracht sind, die entweder eine Permanentmagnetanordnung, eine Greifzange od. dgl. sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
Anhand der Zeichnung, in der einige Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden. Es zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht durch eine Lupenleuchte,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der Lupenleuchte nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ähnlich der Schnittansicht gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Teilansicht der Leuchte gemäß Fig. 2 von unten,
Fig. 5 eine Schnittansicht nach der Schnittlinie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der Erfindung, teilweise geschnitten,
Fig. 7 eine vergrößerte Darstellung der Ausführungsform gemäß Fig. 6, in dem Bereich, in dem eine zusätzliche Lichtquelle einsetzbar ist,
Fig. 8 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie VIII-VIII der Fig. 9 und
Fig. 9 eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie IX-IX der Fig. 8.
Fig. 3 eine Ansicht von unten und
Fig. 4 eine Schnittansicht nach Schnittlinie IV-IV der Fig. 3.
Das ringförmige Gehäuse 10 einer erfindungsgemäßen Lupenleuchte umgrenzt eine zentrale Öffnung 11, in der eine Lupe 12 eingesetzt und darin mittels weicher Dichtungselementen 13 und 14 festgehalten ist. Hierzu ist die Unterseite des Gehäuses 10 vollständig mit einer transparenten Abdeckplatte 15 abgedeckt, wobei die Abdeckplatte 15 die Lupe 12 gegen die Dichtungselemente 13 und 14 andrückt. Das Gehäuse 10 besitzt an seiner unteren Fläche zwei umlaufende Rillen 16 und 17, von denen die innere Rille 17 mehrere am Umfang verteilte Lampen 18 aufnimmt, während die äußere Rille eine Absaugkanalanordnung darstellt, die nach außen mittels einer nicht näher dargestellten Öffnung innerhalb des Gehäuses 10 mit einer Absaugeeinrichtung verbunden ist. Im Bereich der Rille 16 befinden sich Löcher 19 in der Abdeckplatte 15, durch welche mit Staub oder Gasen verunreinigte Luft ins Innere der Rille 16 eingesaugt werden kann. Die Fig. 2 zeigt in vergrößerter Darstellung die äußere Rille 16, in der die Lampen 18 untergebracht sind, wogegen die innere Rille der Absaugkanal ist.
Zur Stromversorgung der Lampen 18 sind im Grund der Rille 16 zwei Nuten 20 und 21 eingelassen, in die U-förmig ausgebildete Stromschienen 22 und 23 eingesetzt sind, die jeweils zwei Schenkel 24 und 25 aufweisen, deren Abstand den Anschlußstiften 26 und 27 einer Niedervoltlampe entspricht, damit die Anschlußstifte 26 und 27 fest zwischen den Schenkeln 24 und 25 festgeklemmt werden. Die Stromschienen 22 und 23 enden in Abstand zueinander, s. Fig. 4, in einem radialen Schlitz 28, der sich nach außen in einer Radialbohrung 29 fortsetzt; durch diese Radialbohrung 29 wird ein Anschlußkabel 30 eingeführt, dessen Litzenenden 31 und 32 jeweils mit einem Ende je einer Stromschiene 22 und 23 verbunden, vorzugsweise verklemmt sind. Eine Zugentlastungsvorrichtung ist nicht dargestellt. Gegebenenfalls kann der Schlitz 28 nach der Fertigung mit Gießharz oder einem ähnlichen Material vergossen werden.
Da die Niedervoltlampen 18 Wärme erzeugen, können, wie in der Fig. 2 dargestellt ist, radiale Vertiefungen 33 und 34 vorgesehen sein, von denen die Vertiefung 33 die Rille 16 mit dem Außenumfang des Gehäuses 10 und die Vertiefung 34 der Rille 26 mit der Rille 17 verbindet. Dadurch wird saubere, nicht unvereinigte Luft durch die Rille 16 zur Kühlung der Lampen 18 nach innen in die Rille 17 eingesaugt, wobei natürlich zu beachten ist, daß die Luftmenge durch die Vertiefungen 33 und 34 klein ist im Vergleich zu der Luftmenge, die zur Absaugung benötigt wird.
Die konkave Innenfläche der Rille 16 ist mit einem reflektierenden Material 35 belegt. Auch Lampen mit Reflektor sind möglich.
Bei der Ausführung nach Fig. 1, bei der die innere Rille 17 mit den Lampen 18 bestückt ist, sind mehrere im Bereich der Glasplatte 15 in die Rille 17 einmündende Öffnung 17a und neben den Lampen 18 im oberen Grund-Bereich der Rille befindliche Öffnungen 17b vorgesehen, die eine Konvektion von Luft durch die Rille zur Kühlung der Lampen 18 und eine ausreichende Wärmeabfuhr bewirken. Das Gehäuse 10 besitzt zu diesem Zweck eine oberhalb den Rillen 16 und 17 umlaufende Vertiefung 10a, was zu einer Verringerung der Materialmenge für das Gehäuse führt und darüber hinaus auch die möglichst tiefe Anordnung der Öffnungen 17b zuläßt.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, anstatt der umlaufenden Rille für die Lampen eine oder mehrere gerade Rillen beidseitig zu der Öffnung 11 mit der Lupe 12 vorzusehen. In diese Rillen könnten dann ebenfalls Stromschienen und Niedervoltlampen eingebracht werden; sie könnten auch zur Aufnahme von geraden Leuchtstofflampen dienen. Diese Version ist nicht gezeigt.
Die Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht ähnlich der Fig. 2. Anstatt die beiden Rillen 22 und 23 unmittelbar in das Gehäuse 10 einzufügen, kann im Boden der Rille 16 eine mit der Rille 16 umlaufende Vertiefung 40 vorgesehen sein, in die ein Körper 41 eingesetzt ist, der im radialen Querschnitt der Vertiefung 40 angepaßt ist. In diesem umlaufenden Körper 41, der aus Kunststoff hergestellt ist, befinden sich die Nuten 20 und 21, in die die U-förmig ausgebildeten Stromschienen 22 und 23 eingesetzt sind. Im übrigen ist die Ausführung sowie in der Ausführung gemäß Fig. 2, zumindest was die Kontaktierung betrifft.
Zur Abführung der durch die Lampen 18 entstehenden Wärme können anstatt der Vertiefungen 33 und 34 bzw. zusätzlich zu diesen auch angenähert quer zur Erstreckung des Leuchtengehäuses 10 bzw. parallel zur Mittelachse des Leuchtengehäuses 10 am Umfang im Bereich der Rille 16 verteilte Durchgangsbohrungen 42 und 43 vorgesehen sein, siehe Fig. 3, über die eine Konvektion und damit eine Wärmeabfuhr der durch die Niedervoltlampen 18 erzeugten Wärme bewirkt wird.
Es sei nun Bezug genommen auf die Fig. 6.
Das Leuchtengehäuse 60 beisitzt eine innere Rille 61, die der Rille 16 der Fig. 3 entspricht, und eine Rille 62, die als Absaugkanalanordnung dient. Man erkennt, daß die obere Kontur der Leuchte durch Einziehungen 63 den Rillen 62 und 61 angepaßt ist, so daß auf Grund der relativ dünnen Wandung des Leuchtengehäuses 60 im Bereich der Rille 61 eine gute Wärmeabfuhr der durch die Niedervoltlampen 18 erzeugten Wärme bewirkt wird. Zusätzlich sind auch den Bohrungen 42 und 43 entsprechende Bohrungen 64 und 65 vorgesehen.
Außerhalb der Kanalanordnung bzw. äußeren Rille 62 befindet sich eine Ausnehmung 66, in die ein Gehäuse 67 (siehe weiter unten Fig. 7) eingesetzt ist. Das Leuchtengehäuse 67 besitzt im Inneren einen Sockel 68, der Kontaktelemente 69 zur Aufnahme der Stifte 70 und 71 einer weiteren Niedervoltlampe 72 dient. In den Boden der Vertiefung 66 mündet eine Lichteinrichtung 73, mit der das Licht der Lampe 72 direkt zu einer Stelle geleitet werden kann, an der besonderes hohe Lichtstärke benötigt wird. Die Lichtleiteinrichtung 72 ist gebildet durch Lichtleitfasern, wobei an ihren beiden Enden jeweils lupenartige Linsenaufsätze 74 und 75 angeformt sind. Die Lichtleiteinrichtung ist dabei in jede beliebige Stelle biegbar und ist dort fixiert. Am inneren Ende ist die Linse nicht erforderlich.
Zusätzlich zu der Lichtleiteinrichtung 73 können auch Arme 76 und 77 an dem Leuchtengehäuse angebracht sein, wie in der Fig. 6 dargestellt. Am Ende des Armes 76 ist eine Magnethalterung 78 und am Ende des Armes 77 eine zangenartige Greifanordnung 79 angebracht, wobei mit beiden Werkezeuge, Werkstücke, Greifwerkzeuge und dgl. festgehalten werden können.
Die Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Man erkennt die Rille 62, in die eine Öffnung 80 einmündet, die von einem Stutzen 81 umgeben ist, der radial von der Außenumfangsfläche der Leuchte bzw. des Leuchtengehäuses 60 vorspringt. In diesen Stutzen 81 ist ein Schlauch 82 eingefügt, der zu einer Absaugeinrichtung führt. Unmittelbar neben dem Stutzen 81 ist ein weiterer, kleiner Stutzen 83 vorgesehen, in dem ein im Vergleich zum Schlauch 82 relativ dünner Schlauch 84 einmündet, der so bemessen ist, daß er bis unmittelbar zu der Stelle unterhalb der Lupenleuchte geführt werden kann, an der Gas oder Staub direkt entsteht. Der Stutzen 83 mündet über eine L-förmige Durchbrechung 85 ins Innere des Absaugkanals bzw. der Absaugöffnung 80 und radial innerhalb der Einmündung 86 ist eine Klappe 87 vorgesehen, die in der Stellung gemäß Fig. 8 die Absaugung aus der Rille 82 unterbricht, so daß die Absaugung über den Schlauch 84, die Mündung 86 und den Schlauch 82 erfolgt. Zur Bildung der Klappe 87 ist in dem der klartransparenten Abdeckscheibe 15 benachbarten Mantellinienbereich der Öffnung 80 eine Vertiefung 88 vorgesehen, in der das eine Ende eines Zapfens 89 eingreift, an dem beidseitig radial vorspringend Klappenflügel 90 und 91 angeformt sind. Über eine Bohrung 92, deren Innendurchmesser dem Außendurchmesser der beiden Klappenflügel 90 und 91 entspricht, kann die Klappe 87 in die Öffnung 80 eingesetzt werden. Mittels eines Deckels 93 wird die Öffnung 92 mit Schrauben 94 verschlossen. An dem Zapfen 89 ist nach außen ein Drehrad 95 befestigt.
Die Lichtleiteinrichtung 73 ist auch als endoskopartiger Schlauch mit Lichtleitfasern zu bezeichnen, wobei dadurch ein zu bearbeitender Teilbereich unterhalb der Lupenleuchte direkt spotlightartig beleuchtet werden kann. Zur Verbesserung des Wärmeverhaltens ist auch dafür zu sorgen, daß das Material, aus dem das Leuchtengehäuse gebildet ist, hitzebeständig ist und eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweist. Wegen der Niedervoltspannung, die bei 6, 12 und 24 Volt liegt, kann die Lupenleuchte im medizinischen Bereich oder in sonstigen Bereichen eingesetzt werden, wo Niederspannungen gefordert sind.
Da die Lupenleuchte mit Transformatoren für die Niedervoltlampen ausgestattet ist, ist eine Anpassung der Lupenleuchte an weltweit unterschiedliche Spannungsverhältnisse problemlos zu verwirklichen.
In der Beschreibung sind Niedervoltlampen beschrieben, die Anschlußstifte aufweisen. Selbstverständlich kann die Erfindung auch mit allen anderen Arten von Anschlüssen an den Niedervoltlampen verwirklicht werden.

Claims (18)

1. Lupenleuchte, mit einem ringartigen Gehäuse, das eine Lupe umfaßt, mit wenigstens einer an der Unterseite des Gehäuses angeordneten Rille, die zur Bildung wenigstens einer Kanalanordnung mittels einer Abdeckplatte aus transparentem Material abgedeckt ist, wobei die Kanalanordnung mit einer Absaugeeinrichtung in Verbindung steht, und mit wenigstens einer weiteren Rille an der Unterseite, die wenigstens eine Lampe aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Stromversorgung der wenigstens einen Lampe (18 im Boden der weiteren Rille (16) eine umlaufende Stromversorgungsleitung (22, 23) eingebettet ist, die mit Kontaktstellen für die Lampen (18) versehen sind.
2. Lupenleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im inneren Boden der weiteren Rille (16) eine umlaufende Vertiefung (40) eingebracht ist, in die ein die Stromversorgungsleitung (22, 23) mit den Kontaktstellen aufnehmender Haltekörper (41) eingesetzt ist.
3. Lupenleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (41) in der Vertiefung (40) festgehalten, beispielsweise eingerastet ist.
4. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampen (18) Niedervoltlampen mit zwei Anschlußstiften (26, 27) sind, und daß die Stromversorgungsleitung (22, 23) zwei umlaufende, voneinander isolierte Stromschienen aufweist, deren Abstand voneinander so bemessen ist, daß die Anschlußstifte mit den Stromschienen kontaktieren.
5. Lupenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß den Stromschienen Federkontaktelemente zugeordnet sind, die mit der jeweils zugehörigen Stromschiene einen Buchsenraum bilden, der die Anschlußstifte aufnehmen kann.
6. Lupenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stromschienen (22, 23) als U-förmige Schienen ausgebildet sind, zwischen deren Schenkel (24, 25) die Anschlußstifte einsteckbar sind.
7. Lupenleuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die konkav ausgebildete Innenfläche der weiteren Rille (16) mit einem reflektierendem Material (35) belegt, insbesondere beschichtet, ist.
8. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche, annähernd parallel zur Mittelachse der Lupenleuchte (10) verlaufende Bohrungen (42, 43; 64, 65) im Bereich der weiteren Rille (16, 61) vorgesehen sind, die von außen ausgehend in den Innenraum der weiteren Rille (16, 61) einmünden.
9. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Leuchtengehäuse wenigstens eine zusätzliche Lichtquelle (72) vorgesehen ist und daß im Bereich der Lichtquelle eine Lichtleitungseinrichtung (73) anschließt, die das Licht der Lichtquelle zu einem Arbeitsplatz unterhalb der Lupenleuchte leitet.
10. Lupenleuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitungseinrichtung wenigstens eine Lichtleitfaser aufweist und innerhalb eines Schlauches geführt ist, der in beliebigen Stellungen feststellbar ist.
11. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle im Leuchtengehäuse eingebaut ist.
12. Lupenleuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle eine der in der weiteren Rille befindlichen Lampe (18) ist.
13. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Leuchtengehäuse eine Ausnehmung (66) vorgesehen ist, in die ein Ende der Lichtleiteinrichtung (73) einmündet und in die die Lichtquelle (72) einfügbar und darin lösbar fixierbar ist,
14. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Absaugöffnung (80) zwischen der Absaugekanaleinrichtung (62) und einer zu einer Absaugeinrichtung führenden Schlauchleitung (82) am Leuchtengehäuse eine manuell von außen verstellbare Verschlußklappe (87) vorgesehen ist und daß radial außerhalb der Verschlußklappe eine weitere Öffnung (85, 86) vorgesehen ist, die in die Absaugöffnung (80) einmündet und in die ein an den Arbeitsplatz führbarer zusätzlicher Absaugschlauch (84) eingefügt ist.
15. Lupenleuchte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (87) eine Drehklappe (89, 90, 91) oder ein Verschlußschieber ist.
16. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Leuchtengehäuse wenigstens ein zusätzlicher verstellbarer Arm (76, 77) angebracht ist, an dessen freiem Ende Haltemittel (78, 79) für ein Werkstück angebracht sind.
17. Lupenleuchte nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel eine Permanentmagnetanordnung (78), eine Greifzange (79) oder dergleichen sind.
18. Lupenleuchte nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Rille (16) zur Aufnahme der Lampen (18) außerhalb der Rille (17) vorgesehen ist und daß zwischen der Gehäuseunterseite und der Abdeckplatte (15) radial verlaufende Vertiefungen (33, 34) vorgesehen sind, durch die ein der Kühlung der Lampen dienender Luftstromteil von der Außenseite bzw. vom Umfangsrand des Gehäuses (10) ansaugbar ist.
DE3926442A 1989-06-13 1989-08-10 Lupenleuchte Withdrawn DE3926442A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9000190U1 (de) * 1990-01-09 1990-02-22 Heine Optotechnik GmbH & Co KG, 82211 Herrsching Lupe

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DE9000190U1 (de) * 1990-01-09 1990-02-22 Heine Optotechnik GmbH & Co KG, 82211 Herrsching Lupe

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Date Code Title Description
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