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DE29719399U1 - Signalleuchte - Google Patents

Signalleuchte

Info

Publication number
DE29719399U1
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DE
Germany
Prior art keywords
signal light
module
light
bodies
module body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29719399U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pfannenberg GmbH
Original Assignee
PFANNENBERG OTTO GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by PFANNENBERG OTTO GmbH filed Critical PFANNENBERG OTTO GmbH
Priority to DE29719399U priority Critical patent/DE29719399U1/de
Publication of DE29719399U1 publication Critical patent/DE29719399U1/de
Priority to EP98119924A priority patent/EP0913625A3/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S8/00Lighting devices intended for fixed installation
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2111/00Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
    • F21W2111/02Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00 for roads, paths or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Liquid Crystal (AREA)
  • Optical Head (AREA)
  • Optical Communication System (AREA)
  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Description

RICHTER, WERDERMÄräN <3
EUROPEAN PATENT ATTORNEYS - PATENTANWÄLTE
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
HAMBURG ■ BERLIN
DIPL.-ING. JOACHIM RICHTER · BERLIN DIPL.-ING. HANNES GERBAULET · HAMBURG DIPL.-ING. FRANZ WERDERMANN · - 1986
NEUER WALL IO KURFÜRSTEN DAM M 216
2O354 HAMBURG 1O7X9 BERLIN
&bgr; (O4O) 34 OO 45/34 OO 56 'S (O3O) 8 82 74 31 TELEFAX (O4O) 35 24 15 TELEFAX (O3O) 8 82 32
IN BÜROGEMEINSCHAFT MIT
MAINITZ & MAINITZ
RECHTSANWÄLTE · NOTARE
HAMBURG
YOUR FILE OUR FILE
P 97704 III 3922 03.11.1997
Anmelder: Otto Pfannenberg
Elektro-Spezialgerätebau GmbH
Werner-Witt-Straße 1
21035 Hamburg
Titel: Signalleuchte
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Signalleuchte mit einer Leuchtquelle und einem diesen umgebenden Leuchtenkörper, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gattungsgemäße Signalleuchten haben den Nachteil, daß sie nur sehr unflexibel einsetzbar sind, d.h. die jeweilige körperliche Ausgestaltung bestimmt, ob die Signalleuchte ausschließlich als Boden-, Wand-, oder Mobilsignalleuchte einsetzbar ist. Ferner ist die Art des abgegebenen Signals durch die jeweilige Ausgestaltung der bekannten Signalleuchten fest vorbestimmt.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Signalleuchte der obengenannten Art zur Verfügung zu stellen, welche die obengenannten Nachteile beseitigt.
Diese Aufgabe wird durch eine Signalleuchte der o.g. Art mit den in Anspruch 1 gekennzeichneten Merkmalen gelöst.
Dazu ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Leuchtenkörper wenigstens zwei Modulkörper umfaßt, welche lösbar miteinander verbunden sind.
Dies hat den Vorteil, daß eine durch entsprechende Kombination von Modulkörpern individuell an unterschiedlichste Einsatzbedingungen und Einsatzwünsche anpaßbare Signalleuchte zur Verfügung steht. Hierbei ist eine funktioneile Ausgestaltung der Signalleuchte nicht festgelegt, sondern kann durch die lösbare Verbindung
jederzeit auch während des Einsatzes verändert und somit an wechselnde Umgebungsbedingungen angepaßt werden. Dadurch ist die erfindungsgemäße Signalleuchte auf unterschiedlichste Weisen und für unterschiedlichste Einsatzzwecke einsetzbar und anpaßbar für unterschiedlichste Einsatzbedingungen und Einsatzzwecke.
Eine einfach zu bedienende und kostengünstige lösbare
Verbindung zwischen den Modulkörpern wird dadurch erzielt,
daß diese eine Steck- oder Schraubverbindung
ist.
Zweckmäßigerweise umfaßt die lösbare Verbindung zwischen
den Modulkörpern einen Bajonettverschluß.
Einen einfachen modularen Aufbau mit sicheren und zuverlässigen
Verbindungen erzielt man dadurch, daß die
lösbare Verbindung einen Zwischenkörper, insbesondere
einen Ringkörper umfaßt, welcher jeweils zwischen zwei miteinander lösbar verbundenen Modulkörpern angeordnet ist. Diese Verbindung ermöglicht ein Trennen der Modulkörper voneinander, um beispielsweise unter Verwendung einer entsprechenden Anzahl von Ringkörpern eine Signalleuchte
mit zwei Modulkörpern zu erweitern auf einer Signalleuchte mit fünf Modulkörpern.
Dadurch, daß alle Modulkörper identisch ausgebildet
sind, ist mit wenigen verschiedenen Bauteilen ein modulares System mit verbesserter Flexibilität bezüglich
der funktionellen Ausgestaltung der Signalleuchte realisiert .
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Modulkörper torusförmig, insbesondere zylindrisch oder im Querschnitt oval oder vieleckig ausgebildet.
Für einen Abschluß des Leuchtkörpers ist in bevorzugter Weise ein Modulkörper als Bodenkörper ausgebildet, welcher an einem vertikal unteren Ende des Leuchtkörpers als Abschluß angeordnet und mit einem Modulkörper lösbar verbunden ist.
Für eine einfache und zweckgerechte Befestigung bzw. Montage der Signalleuchte, beispielsweise an einer Wand, einer Maschine oder einem Fahrzeug, ist in besonders bevorzugter Weise am Bodenkörper ein Standfuß angeordnet, welcher bevorzugt eine Montageplatte aufweist und beispielsweise aus Edelstahl gefertigt ist.
Für einen weiteren Abschluß des Leuchtkörpers ist in bevorzugter Weise ein Modulkörper als Abschlußkörper ausgebildet, welcher mit einem Modulkörper lösbar verbunden ist.
Zum Erzielen einer 360 Grad Rundumsignalwirkung ist der Modulkörper rundum Lichtdurchlässig ausgebildet.
Eine farbliche Variabilität ist dadurch gewährleistet, daß der Modulkörper farbig ausgestaltet ist. Hierbei sind, je nach Einsatzzweck, Modulkörper unterschiedlicher oder gleicher Farbe miteinander kombinierbar. Diese Farben umfassen beispielsweise rot, gelb, orange, grün, blau, weiß und/oder klar, wobei ein Modulkörper abschnittsweise auch unterschiedliche Färbungen aufweisen kann.
Zweckmäßigerweise ist der Modulkörper aus Glas oder Kunststoff, insbesondere Polykarbonat oder ABS, gefertigt.
Eine einfache, kostengünstige und flexibel an unterschiedliche Einsatzbedingungen anpaßbare Mehrfachleuchte bzw. Mehrfachsignalleuchte ist dadurch realisiert, daß jedem Modulkörper jeweils wenigstens ein Leuchtmittel zugeordnet ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist in jedem Modulkörper eine das jeweilige Leuchtmittel tragende Lampenhalterplatte angeordnet.
Für eine Kontaktierung der Leuchtmittel zum Zuführen von elektrischer Energie ist in jedem Modulkörper ein erster elektrischer Leiter vorgesehen, welcher Kontakt mit dem Leuchtmittel hat und bevorzugt jeweilige entsprechende erste elektrische Leiter benachbarter Modulkörper kontaktiert. Hierzu ist der erste elektrische Leiter zweckmäßigerweise ein Kontaktstab mit einer Kontaktzunge für das Leuchtmittel und zwei Kontaktflächen zum Kontaktieren erster elektrischer Leiter in benachbarten Modulkörpern und in vorteilhafter Weise mit einem ersten Pol oder einem Pluspol einer elektrischen Stromversorgung verbunden.
Ferner ist zweckmäßigerweise in jedem Modulkörper ein zweiter elektrischer Leiter vorgesehen, welcher Kontakt mit dem Leuchtmittel hat bevorzugt eine individuelle, von den zweiten elektrischen Leitern der übrigen Modulkörper unabhängige Verbindung zu einem zweiten Pol oder Minuspol einer elektrischen Stromversorgung herstellt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist wenigstens einem Modulkörper anstatt eines Leuchtmittels oder zusätzlich zu diesem ein Akustikmodul zugeordnet. Dadurch ist neben der optischen auch eine akustische Signalwirkung realisierbar. Das Akustikmodul ist dabei zweckmäßigerweise in einem den Leuchtkörper in Längsrichtung begrenzenden Modulkörper angeordnet.
Zum Unterstützen einer ggf. gerichteten Abstrahlung von akustischen Wellen ist der das Akustikmodul tragende Modulkörper mit einem schalleitenden und/oder schallrichtendem Abschlußkörper versehen.
Zweckmäßigerweise ist das Leuchtmittel eine Glühlampe, eine Halogenlampe oder eine Blitzlichtröhre/ und bevorzugt als Dauerlicht, Blinklicht oder Blitzlicht ausgebildet.
Dabei weist das Leuchtmittel eine Nennspannung von 230 Volt Wechselspannung auf, mit einem Funktionsbereich von beispielsweise -15% bis +10% der Nennspannung und einer Betriebsfrequenz des Leuchtmittels von beispielsweise 50 Hz oder 60 Hz.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist das Leuchtmittel eine Nennspannung von 24 Volt Gleichspannung auf, mit einem Funktionsbereich von beispielsweise -15% bis +20% der Nennspannung.
Vorzugsweise Weitergestaltungen der Vorrichtung sind in den Ansprüchen 2 bis 37 beschrieben.
Nachstehend wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in
Fig. IA eine erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Signalleuchte in Seitenansicht,
Fig. IB in einer Ansicht von unten, Fig. 2A in einem Längsschnitt,
Fig. 2B einen als Abschlußkörper ausgebildeten Modulkörper in Schnittansicht,
Fig. 2C in einer Ansicht von unten, Fig. 3 einen Modulkörper in Seitenansicht, Fig. 4 in Schnittansicht
Fig. 5A einen als Bodenkörper ausgebildeten Modulkörper in Seitenansicht,
Fig. 5B in einer weiteren Seitenansicht,
Fig. 5C in einer Ansicht von unten,
Fig. 5D in einer teilweise geschnittenen Ansicht,
Fig. 5E in einer perspektivischen Ansicht.
Fig. 5F in Aufsicht,
Fig. 6 eine Tragplatte für einen Abschlußkörper in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 7 in einer Ansicht von unten,
Fig. 8 eine Lampenhalterplatte für einen Modulkörper
in Aufsicht,
Fig. 9 ein elektrisches Anschlußschema für Leuchtmittel,
Fig. 10 einen ersten elektrischen Leiter für einen Modulkörper und
Fig. 11 einen zweiten elektrischen Leiter für einen
Modulkörper.
Die in Fig. IA und IB dargestellte bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Signalleuchte 100 umfaßt mehrere Modulkörper 10, 12, 14, einen als Abschlußkörper
ausgebildeten Modulkörper 16 und einen als Bodenkörper ausgebildeten Modulkörper 18. Die Modulkörper 10/12,14, der Abschlußkörper 16 und der Bodenkörper 18 bilden zusammen einen Leuchtenkörper, durch welchen
Licht nach außen tritt, wobei bevorzugt eine vorbestimmte
Farbe ausgefiltert und durchgelassen wird, beispielsweise durch rote, blaue, orange, und/oder grüne
Modulkörper 10, 12, 14 und/oder 16,18.
Am Bodenkörper 18 ist in der dargestellten Ausführungsform ein Standfuß 20 mit einer Montageplatte 22 angeordnet.
Die Montageplatte 22 umfaßt Durchgangsbohrungen 24, beispielsweise zum Durchstecken und Festziehen von
nicht dargestellten Schrauben für eine Befestigung der
Signalleuchte 100 an einer Wand, einem Boden, einer Maschine oder einen Kraftfahrzeug. Statt des Standfußes 20 kann der Bodenkörper 18 auch direkt auf einer Montageplatte 22 angeordnet sein oder es sind zusätzlich nicht dargestellte Montagewinkel vorgesehen, beispielsweise für eine vertikale Montage der Signalleuchte 100 an einer vertikalen Wand.
Die Modulkörper 10, 12 und 14 sind mittels Zwischenkörpern in Form von Ringkörpern 26, 28, 30 und 32 miteinander lösbar verbunden. Diese lösbare Verbindung ist insbesondere aus Fig. 2A in Verbindung mit Figuren 3 und 4 ersichtlich. Auf einer Seite der Modulkörper 10, 12, 14 greifen Verriegelungsnocken 34 in entsprechende Ausnehmungen der Ringkörper 2 6 bis 32. An einer entsprechend gegenüberliegenden Seite der Modulkörper 10, 12, 14 sind Federelemente 36 mit beispielsweise schwalbenschwanz förmigen Erhebungen 38 ausgebildet, welche in entsprechende Nuten an den Ringkörpern 26 bis 32 einrasten. Auf diese Weise ist an diesen Stellen eine Feder-Nut-Rastverbindung zwischen den Ringkörpern 2 6 bis 32 und den jeweiligen Modulkörpern 10, 12, 14 hergestellt. Die Verriegelungsnocken 34 greifen bevorzugt in der Art eines Bajonettverschlusses in Ausnehmungen der Ringkörper 26 bis 32, d.h. es erfolgt eine Steckverbindung durch Drehen eines Ringkörpers 26 bis 32 bezüglich eines jeweiligen Modulkörpers 10, 12, 14. Die Ringkörper 26 bis 32 dienen somit als Verknüpfungsglied für die Modulkörper 10, 12, 14.
Der Abschlußkörper 16 weist, wie insbesondere aus Fig. 2B ersichtlich, analog zu den Modulkörpern 10, 12, 14 Federelemente 38 mit Erhebungen 38 auf. Der Bodenkörper 18 weist, wie insbesondere aus Fig. 5A, 5B und 5D bis
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5F ersichtlich, analog zu den Modulkörpern 10, 12, 14 Verriegelungsnocken 34 auf. Der Abschlußkörper 16 und der Bodenkörper 18 bilden als besondere Ausführungen der Modulkörper jeweilige axiale Abschlüsse des Leuchtkörpers .
Die erfindungsgemäße Signalleuchte 100 weist, wie aus Fig. IA, IB und 2A ersichtlich, einen modularen Aufbau auf, wobei die dargestellte vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgeitiäßen Signalleuchte 100 aus drei Modulkörpern 10, 12, 14, vier Ringkörpern 26, 28, 30, 32, einem oberen Abschlußkörper (Deckel) 16 und einem Bodenkörper (Basismodul) 18 besteht. Maximal besteht die Möglichkeit beispielsweise fünf Modulkörper 10, 12, 14 übereinander anzuordnen, wobei jedoch nach oben hin die Anzahl der eingesetzten Modulkörper 10, 12, 14 nicht begrenzt ist.
Um ein positionsgerechtes Aufsetzen des Abschlußkörpers 16 zu gewährleisten, weist dieser, wie aus Fig. 2C ersichtlich, entsprechende Führungen 40 auf, deren Geometrie, Anordnung und Ausbildung nur eine vorbestimmte Aufsetzposition zuläßt. Eine versehentliche falsche Montage und daraus folgende Fehlfunktion der erfindungsgemäßen Signalleuchte 100 ist somit ausgeschlossen.
Wie aus Fig. 3 und 4 ersichtlich, besteht jeder Modulkörper 10, 12, 14 aus einem hohlzylindrischen Glasoder Kunststoffkörper, wobei neben einer kreisförmigen Querschnittsform auch andere geometrische Querschnittsformen geeignet sind. Die Modulkörper 10, 12, 14 können verschiedenste farbige Ausgestaltungen haben. Bevorzugt werden sechs Farben. Jeder Modulkörper 10, 12, 14 ist
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mit einem Leuchtmittel versehen. Die Leuchtmittel sind beispielsweise als Dauerlicht, Blinklicht oder Blitzlicht ausgebildet, wobei beispielsweise Glühlampen, Halogen- und andere Lampen und Blitzröhren als Leuchtmittel besonders bevorzugt sind. Wie sich ferner insbesondere aus Fig. 4 ergibt, weist der Modulkörper 10, 12, 14 an einer Innenfläche seiner zylinderförmigen Wandung Lichtleitmittel 42 auf, welche eine entsprechende optische Signalwirkung unterstützen.
An einem in den Fig. 3 und 4 oberen Ende ist am Modulkörper 10, 12, 14 eine abgeschrägte Fläche 44 ausgebildet, an der sich ein aufgesetzter Ringkörper 26 bis 32 abstützt. Zusammenwirkend mit den in Ausnehmungen der Ringkörper 26 bis 32 beispielsweise bajonettartig eingreifenden Verriegelungsnocken 34 ergibt sich damit eine Haltekraft, welche ein Lösen der Verriegelungsnocken 34 aus den entsprechenden Ausnehmungen in den Ringkörpern 26 bis 32 verhindert. Statt des Ringkörpers 26 bis 32 stützt sich in einer vorteilhaften Ausführungsform an der schrägen Fläche 44 in entsprechender Weise beispielsweise eine konisch Fläche 46 an einem in Fig. 4 unteren Ende des Modulkörpers 10, 12, 14 ab. Dadurch entsteht eine den bajonettartigen Verschluß verriegelnde Kraft nur, wenn oben in dem jeweiligen Ringkörper 26 bis 32 ein Modulkörper 10, 12, 14 mittels der vorerwähnten Feder-Nut-Rastverbindung eingerastet ist. In Fig. 4 ist mit gestrichelten Linien der auf den Modulkörper 12 aufgesetzte Modulkörper 10 schematisch angedeutet.
Ein Modulkörper 10, 12, 14 kann auch als Akustikmodul ausgebildet sein. Soweit ein Schallgebermodul verwendet wird, ist dieses bevorzugt an vertikal bzw. in der Fig.
IB oberster Stelle der Gesamtanordnung vorgesehen. Dieses Schallgebermodul ist dann in der Gesamtanordnung durch einen oberen Abschlußkörper 16 abgedeckt, der beispielsweise ein Lautsprechersystem beinhaltet. Zur radialen Schallausbreitung kann dann der Abschlußkörper 16 beispielsweise haubenförmig ausgebildet sein.
Aus Fig. 5A bis 5F ist ersichtlich, daß der Bodenkörper 18 entsprechende Elemente, wie Verriegelungsnocken 34 und schräge Fläche 44, aufweist. Ferner ist aus Fig. 5C ein mittiger Anschlußflansch 48 für den Standfuß ersichtlich. Ferner sind Bohrungen 50 für andersartige Befestigung, beispielsweise direktes Anschrauben des Bodenkörpers 18 an ein Maschinengehäuse, vorgesehen.
Je zwei Modulkörper 10, 12, 14 werden über einen Ringkörper 2 6 bis 32 miteinander verbunden und zusammengehalten. Diese Verbindung ermöglicht ein Trennen der Modulkörper 10, 12,14 voneinander, um beispielsweise eine Signalleuchte 100 mit zwei weiteren Modulkörpern 10, 12, 14 zu erweitern, auf eine Signalleuchte 100 mit fünf Modulkörpern 10, 12, 14 unter Verwendung der entsprechenden Anzahl von Ringkörpern 2 6 bis 32. Der oberste Ringkörper 26 ist bevorzugterweise fest mit dem Abschlußkörper 16 verbunden, wie dies aus Fig. 2A ersichtlich ist.
Jeder Modulkörper 10, 12, 14 und jeder Abschlußkörper 16 bzw. Bodenkörper 18 trägt eine eingesetzte Platte und zwar eine sog. Lampenhalterplatte bzw. Trägerplatte 52, die eingelegt wird und aus der gleichen Farbe besteht, wie der jeweilige Modulkörper 10, 12, 14 bzw. Abschlußkörper 16 oder Bodenkörper 18, jedoch auch eine glasklare Ausführung und andere Farben kann diese Lam
penhalterplatte 52 aufweisen. Die Fig. 6 und 7 zeigen eine Tragplatte 52, die in den oberen Abschlußkörper 16 eingesetzt ist. Diese Tragplatte 52 wird in den oberen Abschlußkörper 16 eingesetzt und weist Schlitze 54 und Zapfen 56 auf, die insbesondere aus den Fig. 6 und 7 ersichtlich sind. Diese dienen zur Aufnahme von nachfolgend näher erläuterten elektrischen Kontakten bzw. Leitungen.
Die in den einzelnen Modulkörpern 10, 12, 14 vorgesehenen Leuchten sind über Leiter so zu verbinden, daß einmal die Modulkörper 10, 12, 14 voneinander getrennt werden können und zum anderen die Leuchten der einzelnen Modulkörper 10, 12, 14 mit Strom versorgt werden. Einen Lampenhalter 52 für Modulkörper 10, 12, 14 zeigt Fig. 8. Fig. 9 zeigt schematisch die Anordnung von Kontakten 58 und 60 für Leuchten 62. Fig. 10 und 11 zeigen im Detail jeweils einen Kontakt bzw. elektrischen Leiter 58 und 60.
Eine erste elektrische Leitung 58 wird durch erste elektrische Leiter 58 gebildet (Fig. 10). Ein jeweils nachfolgende Kontakt 58 greift mit seiner Kante 64 in ein bodenseitiges Profil 66 des jeweils darüberliegenden Kontaktes 58. Die Zunge 68 in Fig. 10 kommt bei einer Drehung des Modulkörpers 10, 12, 14 unterhalb des Leuchtmittels 62 zur Anlage und stellt somit den ersten Kontakt dar. Jeder Modulkörper 10, 12, 14 ist mit einem derartigen Kontakt 58 (Fig. 10) versehen und die Kontakte 58 aller Modulkörper 10, 12,14 greifen ineinander und zwar so, wie dies in Fig. 9 angedeutet ist. Der Kontakt 58 in Fig. 11 stellt beispielsweise einen Plusleiter dar, wie in Fig. 9 angedeutet.
Ein Minusleiter ist für die einzelnen Modulkörper 10, 12, 14 jeweils über gesonderte Leiter 60 zu den einzelnen Modulen 10, 12,14 geführt, wie dies in Fig. 9 dargestellt ist. Dieser Kontakt wird beispielsweise mit einem Leiter 60 gemäß Fig. 11 realisiert. Im Gegensatz zu dem Leiter 58 von Fig. 10 fehlt diesem Leiter 60 die Kante 64, da kein Kontakt zu einem benachbarten Leiter 60 hergestellt wird.
Durch entsprechendes Zusammenwirken der Leiter 58 und 60 mit den Schlitzen 54 und Zapfen 56 der Tragplatte (Fig. 8 und 5F) ist somit eine entsprechende elektrische Verdrahtung realisiert, welche beispielsweise mittels einer elektronischen Schaltung in jedem Modulkörper 10, 12, 14 oder mittels einer für alle Leuchten gemeinsamen elektrischen Schaltung, beispielsweise im Bodenkörper 18, eine Steuerung und Energiezuführung der Leuchten 62 ermöglicht.
Mit diesem flexiblen Baukastensystem lassen sich für eine Schutzart gemäß IP 54 beispielsweise bis zu fünf Modulkörper mit insbesondere sechs verschiedenen Farben einfach kombinieren bzw. zusammenstecken. Die jeweilige Kombination ist nach einer ersten Montage nicht fest, sondern kann auch nachträglich beliebig oft verändert werden. Die verschiedenen Modulkörper können dabei verschiedene Signale realisieren. So ist beispielsweise ein Dauerlichtmodul mit insbesondere max. 7W, ein Blinklichtmodul mit insbesondere max. 7W, ein Blitzlichtmodul mit insbesondere 0,6 bis 1,5 Joule oder ein Akustikmodul mit insbesondere 85 dB (A) vorgesehen, welche frei und beliebig zu einer Signalleuchte kombinierbar sind. Eine bevorzugte Verwendung einer erfindungs
gemäßen Signalleuchte ist beispielsweise das Abgeben von Warnsignalen oder Anzeigen von Maschinenzuständen, insbesondere in Fertigungslinien der Elektronikfertigung, Labors, der Medizintechnik oder anderen Anwendungen in geschlossenen Räumen. Jedoch sind auch Anwendungen außerhalb geschlossener Räume möglich. Hierzu sind an den Verbindungsstellen der lösbaren Verbindungen entsprechende Dichtungen vorzusehen.
16
BEZUGSZEICHENLISTE
Signalleuchte 100
Modulkörper 10
Modulkörper 12
Modulkörper 14
Abschlußkörper 16
Bodenkörper 18
Standfuß 20
Montageplatte 22
Durchgangsbohrungen 24
Ringkörper 26
Ringkörper 28
Ringkörper 30
Ringkörper 32
Verriegelungsnocken 34
Federelemente 36
schwalbenschwanzförmige
Erhebungen 38
Führungen 40
Lichtleitmittel 42
abgeschrägte Fläche 44
konisch Fläche 46
Anschlußflansch 48
Bohrungen 50
Lampenhalterplatte 52
Schlitze 54
Zapfen 56
Kontakte (Plus) 58
Kontakte (Minus) 60
Leuchten 62
Kante 64
bodenseitiges Profil 66
Zunge 68

Claims (1)

17
Schutzansprüche
1. Signalleuchte (100) mit einer Leuchtquelle (62) und einem diesen umgebenden Leuchtenkörper, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkörper wenigstens zwei Modulkörper (10,12,14,16,18) umfaßt, welche lösbar miteinander verbunden sind.
2. Signalleuchte (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwischen den Modulkörpern (10,12,14,16,18) eine Steck- oder Schraubverbindung ist.
3. Signalleuchte (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwischen den Modulkörpern (10,12,14,16,18) einen Bajonettverschluß umfaßt.
4. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung einen Zwischenkörper (26,28,30,32), insbesondere einen Ringkörper umfaßt, welcher jeweils zwischen zwei miteinander lösbar verbundenen Modulkörpern (10,12,14,16,18) angeordnet ist.
5. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß alle Modulkörper (10,12,14,16,18) identisch ausgebildet sind.
6. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Modulkörper (10,12,14,16,18) torusförmig, insbesondere zylindrisch oder im Querschnitt oval oder vieleckig ausgebildet ist.
7. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Modulkörper (18) als Bodenkörper ausgebildet ist.
8. Signalleuchte (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenkörper (18) an einem vertikal unteren Ende des Leuchtkörpers als Abschluß angeordnet ist.
9. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenkörper (18) mit einem Modulkörper lösbar verbunden ist.
10. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Bodenkörper (18) ein Standfuß (20) angeordnet ist.
11. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Standfuß (20) eine Montageplatte (22) angeordnet ist.
12. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Standfuß (20) aus Edelstahl gefertigt ist.
13. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Modulkörper (16) als Abschlußkörper ausgebildet ist.
14. Signalleuchte (100) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abschlußkörper (16) an einem vertikal oberen Ende des Leuchtkörpers als Abschluß angeordnet ist.
15. Signalleuchte (100) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abschlußkörper (16) mit einem Modulkörper (10) lösbar verbunden ist.
16. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
20
dadurch gekennzeichnet, daß der Modulkörper (10,12,14,16,18) rundum Lichtdurchlässig ausgebildet ist.
17. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Modulkörper (10,12,14,16,18) farbig ausgestaltet ist.
18. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Modulkörper (10,12,14,16,18) rot, gelb, orange, grün, blau, weiß und/oder klar ausgebildet ist.
19. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Modulkörper (10,12,14,16,18) aus Glas oder Kunststoff, insbesondere Polykarbonat oder ABS, gefertigt ist.
20. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jedem Modulkörper (10,12,14,16,18) jeweils wenigstens ein Leuchtmittel (62) zugeordnet ist.
21. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem Modulkörper (10,12,14,16,18) eine das jeweilige Leuchtmittel (62) tragende Lampenhalterplatte (52) angeordnet ist.
22. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem Modulkörper (10,12,14,16,18) ein erster elektrischer Leiter (58) vorgesehen ist, welcher Kontakt mit dem Leuchtmittel (62) hat.
23. Signalleuchte (100) nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste elektrische Leiter (58) jeweilige entsprechende erste elektrische Leiter (58) benachbarter Modulkörper (10,12,14,16,18) kontaktiert.
24. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erste elektrische Leiter (58) ein Kontaktstab mit einer Kontaktzunge (68) für das Leuchtmittel (62) und zwei Kontaktflächen (64,66) zum Kontaktieren erster elektrischer Leiter (58) in benachbarten Modulkörpern (10,12,14,16,18) ist.
25. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 22 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erste elektrische Leiter (58) mit einem ersten Pol oder einem Pluspol einer elektrischen Stromversorgung verbunden ist.
26. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem Modulkörper (10,12,14,16,18) ein zweiter elektrischer Leiter (60) vorgesehen ist, welcher Kontakt mit dem Leuchtmittel (62) hat.
■27. Signalleuchte (100) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite elektrische Leiter (60) eine individuelle, von den zweiten elektrischen Leitern (60) der übrigen Modulkörper (10,12,14,16,18) unabhängige Verbindung zu einem zweiten Pol oder Minuspol einer elektrischen Stromversorgung hat.
28. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens einem Modulkörper (10,12,14,16,18) anstatt eines Leuchtmittels (62) oder zusätzlich zu diesem ein Akustikmodul zugeordnet ist.
29. Signalleuchte (100) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet,
daß das Akustikmodul in einem den Leuchtkörper in Längsrichtung begrenzenden Modulkörper (10,14) angeordnet ist.
30. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 28 oder 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
der das Akustikmodul tragende Modulkörper (10,12,14,16,18) mit einem schalleitenden
23
und/oder schallrichtendem Abschlußkörper (16)versehen ist.
31. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (62) eine Glühlampe, eine Halogenlampe oder eine Blitzlichtröhre ist.
32. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (62) als Dauerlicht, Blinklicht oder Blitzlicht ausgebildet ist.
33. Signalleuchte (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (62) eine Nennspannung von 230 Volt Wechselspannung aufweist.
34. Signalleuchte (100) nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß ein Funktionsbereich -15% bis +10% der Nennspannung beträgt.
35. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche oder 34,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Betriebsfrequenz des Leuchtmittels (62) 50 Hz oder 60 Hz beträgt
36. Signalleuchte (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtmittel (62) eine Nennspannung von Volt Gleichspannung aufweist.
37. Signalleuchte (100) nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß ein Funktionsbereich -15% bis +20% der Nennspannung beträgt.
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