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DE3926268A1 - Lift einer automatischen foerderanlage fuer spulentransportpaletten - Google Patents

Lift einer automatischen foerderanlage fuer spulentransportpaletten

Info

Publication number
DE3926268A1
DE3926268A1 DE19893926268 DE3926268A DE3926268A1 DE 3926268 A1 DE3926268 A1 DE 3926268A1 DE 19893926268 DE19893926268 DE 19893926268 DE 3926268 A DE3926268 A DE 3926268A DE 3926268 A1 DE3926268 A1 DE 3926268A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
platform
pallets
lift
conveyor
conveyor track
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19893926268
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Dr Ing Derichs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by W Schlafhorst AG and Co filed Critical W Schlafhorst AG and Co
Priority to DE19893926268 priority Critical patent/DE3926268A1/de
Publication of DE3926268A1 publication Critical patent/DE3926268A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G37/00Combinations of mechanical conveyors of the same kind, or of different kinds, of interest apart from their application in particular machines or use in particular manufacturing processes
    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H9/00Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine
    • D01H9/18Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine for supplying bobbins, cores, receptacles, or completed packages to, or transporting from, paying-out or take-up stations ; Arrangements to prevent unwinding of roving from roving bobbins

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Intermediate Stations On Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Lift zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes der linearen Förderbahnen einer Spulentransportpaletten und auf den Paletten gegebenenfalls angeordnete Hülsen oder Spulen zu und/oder von einem Spulautomaten befördernden automatischen Förderanlage.
In derartigen Förderanlagen ergeben sich oft Niveauunterschiede der Förderbahnen, die sich beispielsweise aus örtlichen Gegebenheiten, aus maschinenspezifischen Gegebenheiten und aus dem Zusammenschluß von Spulautomaten und Spinnmaschinen zu Aggregaten ergeben. Mit schräglaufenden Transportbändern und unter Einsatz von Elevatoren ist schon versucht worden, Höhenunterschiede zu überbrücken.
Auf schräglaufenden Transportbändern besteht die Gefahr des Herabfallens der Spulen von den Paletten. Bei Elevatoren ergeben sich Zusatzprobleme an der Beschickungs- und Entleerungsstelle.
Durch die JP-OS-52-25 139 ist ein Lift bekannt, bei dem ein Teil einer unteren Förderbahn, der beispielsweise mit sechs Spulen bestückt werden kann, bis in Höhe einer oberen Förderbahn hochgehoben wird, wo er eine dort vorhandene Lücke schließt. Ein derartiges Öffnen der Förderbahnen ist jedoch nicht immer angängig, insbesondere dann nicht, wenn mehrere Lifte vorgesehen sind. Es treten dann Steuerungs- und Transportprobleme oder Stockungen auf.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen universell verwendbaren Lift zu schaffen, der sich insbesondere für durchgehende Förderbahnen oder mit Transportbändern arbeitende Förderbahnen eignet.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 beschriebene Erfindung gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Paletten laufen beispielsweise auf der einen Förderbahn gegen einen Anschlag, bis so viele Paletten aneinandergereiht sind, wie auf der Plattform des Liftes Platz haben. Die Palettenreihe wird dann (gegebenenfalls mit aufgesteckten beziehungsweise gehaltenen Hülsen oder Spulen beziehungsweise Kopsen) auf die Plattform geschoben, und der Lift transportiert die Plattform neben die zweite Förderbahn, auf die die Palettenreihe dann durch die zweite Verschiebeeinrichtung in einem einzigen Verschiebevorgang gebracht wird. Währenddessen können beide Förderbahnen in Betrieb bleiben. Ihre Treibriemen, Förderbänder oder dergleichen könnten also weiterlaufen.
Befördert der Lift beispielsweise mit Spulen bestückte Paletten von oben nach unten, so kann er gleich anschließend unten herantransportierte Paletten mit aufgesteckten Hülsen von unten nach oben transportieren, wo sie dann auf der oberen Förderbahn weitertransportiert werden können. Wechselseitig schaltbare Sperrelemente an oder über den Förderbahnen erleichtern einen derartigen Transport.
Demnach könnten beispielsweise auf der oberen Förderbahn mit Spulen bestückte Paletten herantransportiert, durch den Lift auf die untere Förderbahn gebracht, auf der unteren Förderbahn mit Hülsen bestückte Paletten herangebracht und durch den Lift auf die obere Förderbahn gebracht werden (Überkreuzen der Förderströme).
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Anhand dieser Ausführungsbeispiele wird die Erfindung noch näher beschrieben und erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht von oben auf einen erfindungsgemäßen Lift.
Fig. 2 zeigt den Lift in einer Ansicht von vorn.
Fig. 3 zeigt die Ansicht einer Alternativausbildung der Plattform des Lifts und ihrer Antriebseinrichtung.
Nach den Fig. 1 und 2 überbrückt ein Lift 1 einen Höhenunterschied zwischen einer linearen Förderbahn 2 und einer linearen Förderbahn 3. Die Förderbahnen 2 und 3 gehören zu einer insgesamt mit 4 bezeichneten automatischen Förderanlage. Die automatische Förderanlage befördert bei diesem Ausführungsbeispiel diskrete Spulentransportpaletten 5 mit aufgesteckten Spulen 6 in Gestalt von Kopsen in Richtung des Pfeils 7 von einer hier nicht dargestellten Spinnmaschine in Richtung des Pfeils 8 zu einem hier ebenfalls nicht dargestellten Spulautomaten, der den Garninhalt der Kopse 6 zu Kreuzspulen umformt.
Automatische Förderanlagen sind an und für sich bekannt, beispielsweise aus der JP-OS-52-25 139. Um eine ähnliche Förderanlage handelt es sich auch hier. So besteht beispielsweise die Förderbahn 2 aus einem in Richtung des Pfeils 7 laufenden Transportband, das über den als Bandrolle ausgebildeten Außenläufer eines an und für sich bekannten Bandmotors 9 geleitet ist, der das Transportband antreibt. Das obere Trum des Transportbands gleitet, wo immer angängig, über Stützbleche 10, die das Durchhängen des Transportbands verhindern.
In Fig. 1 sind die Paletten 5 durch einfache Kreise symbolisiert worden.
Auch die untere Förderbahn 3 besteht aus einem gleichartigen Transportband dessen oberes Trum in Richtung des Pfeils 8 zum Spulautomaten läuft und dort angetrieben wird. Das hintere Ende des Transportbands läuft über eine Bandrolle 11. Zur Unterstützung des oberen Trums sollen auch hier Stützbleche angeordnet sein, die aber in Fig. 2 nicht dargestellt sind.
Die Fig. 1 und 2 zeigen, daß die Förderbahn 2 am Lift endet und die Förderbahn 3 am Lift beginnt. Dies soll aber keine Einschränkung der Erfindung bedeuten. Es ist möglich und denkbar, beide Förderbahnen über den Lift 1 hinaus beliebig zu verlängern.
Der Lift 1 besitzt eine langgestreckte Plattform 12, auf der gemäß Fig. 1 sechs nebeneinanderstehende Paletten 5 Platz haben. Die Plattform 12 ist von einer oberen Position seitlich neben der oberen Förderbahn 2 (im engeren Sinn ist dies das obere Trum) zu einer unteren Position seitlich neben der unteren Förderbahn 3 (im engeren Sinn ist dies ebenfalls das obere Trum) und zurück gesteuert auf und ab bewegbar. Sie kann die sechs aneinandergereihten Paletten 5 auf einmal übernehmen und abgeben. Hierzu ist neben der oberen Förderbahn 2 und der oberen Position der Plattform 12 gegenüberliegend eine steuerbare obere Verschiebeeinrichtung 13 angeordnet.
Zum gleichzeitigen Übergeben der sechs aneinandergereihten Paletten 5 von der Plattform 12 auf die untere Förderbahn 3 ist neben der unteren Förderbahn 3 und der unteren Position 12′ der Plattform 12 gegenüberliegend eine gleichartige steuerbare untere Verschiebeeinrichtung 14 angeordnet.
Die obere Verschiebeeinrichtung 13 besitzt einen Schieber 17, der durch einen Stellmotor 15 mit geringem Abstand über die Förderbahn 2 vor und zurück verschoben werden kann. Die Verschiebeeinrichtung 14 besitzt einen Schieber 18, der durch einen Stellmotor 16 mit geringem Abstand über der in der unteren Position 12′ stehenden Plattform 12 in Richtung auf die Förderbahn 3 vor und zurück verschoben werden kann. Bei den Stellmotoren 15 und 16 handelt es sich beispielsweise um pneumatische, steuerbare Stellmotoren, bestehend aus Zylinder, Kolben und mit dem Schieber verbundener Kolbenstange. Der Schieber 17 besitzt eine gegen die Schmalseiten der in einer Reihe stehenden Paletten 5 gerichtete Anlagefläche 19, der Schieber 18 eine ebensolche Anlagefläche 20. Außerdem besitzt der Schieber 17 eine gegen die Zufuhrseite der Förderbahn 2 gerichtete und weitere herantransportierte Paletten 5 an ihrer Fortbewegung während der Schieberbetätigung hindernde Anlagefläche 21. Auch der Schieber 18 besitzt eine entsprechende, unter rechtem Winkel von der Fläche 20 weg gerichtete Anlagefläche 22. Diese Anlagefläche 22 erlangt allerdings erst dann Bedeutung, wenn die Förderbahn 3 nach links über den Lift 1 hinaus verlängert wird.
Seitlich neben der oberen Verschiebeeinrichtung 13 ist oberhalb der oberen Förderbahn 2 ein den Weitertransport der Paletten 5 über den Bereich des Liftes 1 hinaus verhinderndes Sperrelement 23 angeordnet.
Die Plattform 12 ist an ihren Schmalseiten mit Leisten 24, 25 versehen, die das unbeabsichtigte Ausweichen der Paletten 5 zur Seite hin verhindern sollen. Ebenfalls an den Schmalseiten ist die Plattform 12 an endlose Zugmittel 26, 27 angekoppelt. Die Zugmittel 26 und 27 sind beispielsweise als Zahnriemen ausgebildet. Sie sind über Walzen 28, 29; 30, 31 geführt, die paarweise angeordnet sind. Die Zugmittel 26, 27 sind durch eine gemeinsame Antriebseinrichtung 32 synchron antreibbar. Die Antriebseinrichtung 32 besitzt einen als Schrittmotor ausgebildeten Antriebsmotor M, der durch ein schematisch angedeutes Kraftübertragungsmittel 33 mit der Walze 28 verbunden ist. Als Kraftübertragungsmittel sind beispielsweise Ketten und Kettenräder geeignet. Um den Synchronlauf zu gewährleisten, ist die Walze 28 durch ein weiteres Kraftübertragungsmittel 34 mit der Walze 30 verbunden. Als Kraftübertragungsmittel wären ebenfalls Ketten und Kettenräder oder eine Welle mit Kegelrädern brauchbar.
Neben der oberen Verschiebeeinrichtung 13 ist ein die Länge der Palettenreihe erfassender Sensor 35 angeordnet. Der Sensor 35 spricht an, sobald sechs Paletten an ihm vorbeigewandert sind. In vereinfachter Ausführung spricht der Sensor 35 dann an, wenn eine Palette unmittelbar vor ihm zum Stillstand kommt. Nach Fig. 1 ist dies die dargestellte Palette 5. Dieser Sensor 35 steuert auf später noch zu erläuternde Art und Weise die Liftoperation.
Die Fig. 1 und 2 zeigen außerdem, daß links und rechts neben den Verschiebeeinrichtungen 13 und 14 diverse schaltbare Sperrelemente derartig angeordnet sind, daß sie die zum Transport durch den Lift 1 vorgesehene Palettenreihe abteilen und am Weitertransport auf der betreffenden Förderbahn, beispielsweise der Förderbahn 2, hindern, beziehungsweise, daß sie über der empfangenden Förderbahn, beispielsweise der Förderbahn 3, einen bestimmten Bereich für die Übergabe der Palettenreihe von der Plattform 12 her freihalten.
Diese schaltbaren Sperrelemente sind bei dem Ausführungsbeispiel außer Funktion. Sie werden nur dann gebraucht, wenn die beiden Förderbahnen zu beiden Seiten über den Bereich des Liftes 1 hinaus verlängert sind. So befindet sich beispielsweise ein schaltbares Sperrelement 36 links und ein weiteres schaltbares Sperrelement 37 rechts neben der Verschiebeeinrichtung 13; ein weiteres schaltbares Sperrelement 38 links und ein weiteres Sperrelement 39 rechts neben der Verschiebeeinrichtung 14. Die Sperrelemente 36 bis 39 sind beispielsweise als Solenoide ausgebildet, deren Stößel zurückgezogen sind, aber nach Einschalten beziehungsweise Herstellen eines elektrischen Stromkreises ausgefahren werden können, um beispielsweise die entsprechenden Abschnitte der Förderbahnen freizuhalten beziehungsweise vorübergehend vom Lineartransport auszunehmen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen, daß der Lift 1 als eine kompakte Baueinheit ausgebildet ist, die leicht an geeigneter Stelle der automatischen Förderanlage 4 aufgestellt werden kann, die bei Bedarf aber auch, sofern die Förderbahnen 2 und 3 über längere Strecken parallel laufen, an dieser Strecke an beliebiger Stelle wieder neu aufgestellt werden kann, ohne daß nennenswerte Demontagearbeiten oder Montagearbeiten erforderlich werden.
Der Lift 1 besitzt in konsequenter Verfolgung dieses Vorteils eine Grundplatte 40, auf der diverse Träger und Füße befestigt sind, die alle bisher erwähnten Einzelteile des Liftes 1 tragen. Der Fuß 41 trägt beispielsweise den Motor M, ein vertikaler Träger 42 die Bandrolle 11, die Walzen 28 und 29 und das Sperrelement 38. Ein weiterer vertikaler Träger 43 trägt die Walzen 30 und 31, den Bandmotor 9, einen Halter 47 für das Sperrelement 23 und die beiden Sperrelemente 37 und 39. Ein dritter vertikaler Träger 44 trägt den Stellmotor 15 der Verschiebeeinrichtung 13. Ein weiterer vertikaler Träger 45 trägt den Stellmotor 16 der Verschiebeeinrichtung 14. Ein weiterer vertikaler Träger 46 trägt den Sensor 35, das Sperrelement 36 und eine Schalteinrichtung 48, in der sämtliche Wirkverbindungen der einzelnen Antriebseinrichtungen zusammenlaufen und in die diejenigen mechanischen und elektrotechnischen Einrichtungen und Schaltungen und Anordnungen vereinigt sind, die auf an und für sich konventionelle Weise unter Zusammenwirken mit integrierten Steuermitteln und den erwähnten externen steuerbaren Betätigungsmitteln für die Plattform und die Verschiebeeinrichtungen dafür sorgen, daß die Bewegungen der Plattform 12 und der Verschiebeeinrichtungen 13 und 14 im Sinn eines flüssigen Bewegungsablaufs aufeinander abgestimmt sind. Hierzu werden im folgenden Text noch nähere Angaben gemacht.
Fig. 3 zeigt eine alternative Ausbildung einer Antriebseinrichtung 32′ für die Plattform 12. Die Antriebseinrichtung 32′ besitzt einen Stellmotor 49 mit einer vertikalen Geradführungseinrichtung in Gestalt einer fluidischen Kolben-Zylinder-Anordnung, ausgestattet mit Teleskoprohren 50, 51. Die Anordnung kann teleskopartig zusammengeschoben werden, wie es Fig. 3 zeigt, womit dann die untere Position der Plattform 12 erreicht ist. Die Teleskopteile können aber auch so weit hochgefahren werden, daß die Plattform 12 in einer oberen Position stehenbleibt. Die hierzu erforderlichen Anschläge können in der Teleskopanordnung selbst verwirklicht werden, so daß die ganze Antriebseinrichtung 32 sehr einfach aufgebaut ist.
Die Fig. 1 und 2 zeigen die Verschiebeeinrichtungen 13 und 14 und die Plattform 12 in ihren Grundstellungen. Sobald der Sensor 35 anspricht, ist es gewährleistet, daß sechs Paletten 5 vor dem Sperrelement 23 aufgestaut sind. Die Meldung geht vom Sensor 35 an die Steuer- und Schalteinrichtung 48, die daraufhin über geeignete Wirkverbindungen zunächst den Stellmotor 15 betätigt, damit er den Schieber 17 in Richtung auf die Plattform 12 vorschieben und anschließend sofort wieder zurückschieben kann. Bei dieser Schiebebewegung geraten die sechs vor dem Schieber anstehenden Paletten auf die Plattform 12, wie es Fig. 1 zeigt. Sobald der Schieber 17 seine Ausgangslage wieder eingenommen hat, können durch das immer weiterlaufende Transport 2 schon weitere Paletten vor dem Sperrelement 23 aufstauen. Zwar kann dann der Sensor 35 wieder erneut ansprechen, der Stellmotor wird aber erst dann wieder betätigt, wenn der gesamte Übergabezyklus wie folgt zu Ende geführt ist:
Nach einem in der Schalteinrichtung 48 auf konventionelle Art und Weise verwirklichten Folgesteuerprogramm, das beispielsweise mechanisch und mit Kurvenscheiben arbeitend ausgebildet sein kann, das aber auch entsprechende Schaltvorgänge auslösende oder Signale zur Betätigung aussendende elektrische oder elektronische Einrichtungen konventioneller Art aufweisen kann, wird nun als nächstes der Motor M veranlaßt, eine vorgegebene Anzahl Umdrehungen auszuführen, bis die Plattform 12 mit den aufstehenden Paletten und Spulen in die Stellung 12′ gelangt ist. Sofort nach Stillstand des Motors M betätigt die Steuer- und Schalteinrichtung 48 nun den Stellmotor 16 der Verschiebeeinrichtung 14 auf genau die gleiche Art und Weise, wie zuvor den Stellmotor 15 der Verschiebeeinrichtung 13. Dabei geraten die Paletten nun von der Plattform 12 auf die Förderbahn 3, wie es Fig. 1 zeigt. Es schadet nichts, wenn die Transportbahn 3 dauernd in Betrieb ist. Es ist aber auch möglich, die Transportbahn 3 erst dann anlaufen zu lassen, wenn sie die Paletten empfangen hat.
Ohne unnötige Verzögerung sorgt nun die Schalteinrichtung 48 dafür, daß die Plattform 12 wieder in ihre Ausgangsstellung nach Fig. 2 zurückgefahren wird. Wenn inzwischen der Sensor 35 angesprochen hat, veranlaßt die Steuer- und Schalteinrichtung 48 sofort einen weiteren Arbeitszyklus. Anderenfalls kann, muß aber nicht abgewartet werden, bis wieder sechs Paletten zum Transport anstehen. Es kann unter Umständen zweckmäßig sein, unabhängig von der Anzahl der aufgelaufenen Paletten, sofort oder nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit einen Transportzyklus des Liftes 1 zu veranlassen, damit wenigstens eine Palette oder einige Paletten weitertransportiert werden. Notfalls könnte man ganz ohne einen Sensor 35 auskommen, wenn man routinemäßig in kurzen Zeitabständen den Lift 1 tätig werden läßt. Eine solche Betriebsweise wäre tatsächlich empfehlenswert in den Fällen, in denen eine gute Abstimmung zwischen der Anlieferung der Paletten von der Spinnmaschine her und der Abnahme der Paletten seitens der Spulmaschine vorhanden ist.
Selbstverständlich könnte bei umgekehrter Transportrichtung der linearen Förderbahnen nach zweckentsprechendem Umsetzen der Verschiebeeinrichtungen auf die gegenüberliegende Seite die Plattform 12 unter Änderung des Programms unten beladen und oben entladen werden. Um hierbei den Weitertransport der Paletten nach links zu verhindern, würde man das Sperrelement 38 einschalten, damit die Paletten auf der Förderbahn 3 entsprechend aufstauen können.
Es bleibt noch anzumerken, daß die Förderbahnen und auch alle Teile des Liftes 1 in den Zeichnungen nur schematisch dargestellt sind. Die Förderbahnen können das seitliche Ausweichen der Paletten verhindernde Seitenborde oder Seitenwände besitzen, auf deren Darstellung hier aber verzichtet wurde.

Claims (9)

1. Lift zum Überbrücken eines Höhenunterschiedes der linearen Förderbahnen einer Spulentransportpaletten und auf den Paletten gegebenenfalls angeordnete Hülsen oder Spulen zu und/oder von einem Spulautomaten befördernden automatischen Förderanlage, dadurch gekennzeichnet, daß der Lift (1) eine Plattform (12) besitzt, die von einer Position seitlich neben einer oberen Förderbahn (2) zu einer Position (12′) seitlich neben einer unteren Förderbahn (3) und zurück gesteuert auf und ab bewegbar ist, daß die Plattform (12) so lang bemessen ist, daß sie eine Mehrzahl aneinandergereihter Paletten (5) auf einmal übernehmen und abgeben kann, daß neben der einen Förderbahn (2) und der einen Position der Plattform (12) gegenüberliegend eine steuerbare erste Verschiebeeinrichtung (13) zum gleichzeitigen Verschieben einer Mehrzahl von Paletten (5) von der einen Förderbahn (2) auf die Plattform (12) angeordnet ist, daß neben der anderen Förderbahn (3) und der anderen Position (12′) der Plattform (12) gegenüberliegend eine steuerbare zweite Verschiebeeinrichtung (14) zum gleichzeitigen Verschieben einer Mehrzahl von Paletten (5) von der Plattform (12) auf die andere Förderbahn (3) angeordnet ist, und daß Steuermittel (35, 48, 36 bis 39) und steuerbare Betätigungsmittel (32, 15, 16) für die Plattform (12) und die Verschiebeeinrichtungen (13, 14) vorgesehen sind, die derartig angeordnet und schaltungsmäßig miteinander verbunden sind, daß die Bewegungen der Plattform (12) und der Verschiebeeinrichtungen (13, 14) im Sinn eines flüssigen Bewegungsablaufs aufeinander abgestimmt sind.
2. Lift nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebeeinrichtungen (13, 14) jeweils einen durch einen Stellmotor (15, 16) vor und zurück verschiebbaren Schieber (17, 18) aufweisen, der eine gegen die Schmalseiten der in einer Reihe stehenden Paletten (5) gerichtete Anlagefläche (19, 20) aufweist.
3. Lift nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (17, 18) eine gegen die Zufuhrseite der Förderbahn (2, 3) gerichtete und weitere herantransportierte Paletten (5) an ihrer Fortbewegung während der Schieberbetätigung hindernde Anlagefläche (21, 22) aufweist.
4. Lift nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich neben der einen Verschiebeeinrichtung (13) oberhalb der einen Förderbahn (2) ein den Weitertransport der Paletten (5) über den Bereich des Liftes (1) hinaus mindestens vorübergehend verhinderndes Sperrelement (23) angeordnet ist.
5. Lift nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (12) an ihren Schmalseiten an über über Rollen, Räder oder Walzen (28 bis 31) geführte endlose Zugmittel (26, 27) angekoppelt ist und daß die Zugmittel (26, 27) durch eine gemeinsame Antriebseinrichtung (32) synchron antreibbar sind.
6. Lift nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (12) als Antriebseinrichtung (32, 32′) mindestens einen Stellmotor (49) mit einer vertikalen Geradführungseinrichtung besitzt.
7. Lift nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung (49) mindestens eine fluidische Kolben-Zylinder-Anordnung besitzt.
8. Lift nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Startsignal für eine Liftoperation durch einen die Anzahl der Paletten (5) oder die Länge der Palettenreihe neben der einen Verschiebeeinrichtung (13) erfassenden Sensor (35) auslösbar ist.
9. Lift nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß links und rechts neben den Verschiebeeinrichtungen (13, 14) schaltbare Sperrelemente (36, 37; 38, 39) derartig angeordnet sind, daß sie die zum Transport durch den Lift (1) vorgesehene Palettenreihe abteilen und am Weitertransport auf der betreffenden Förderbahn (2) hindern, beziehungsweise daß sie über der empfangenden Förderbahn (3) einen bestimmten Bereich für die Übergabe der Palettenreihe von der Plattform (12) her freihalten.
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