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DE3922671A1 - Akustoelektronisches bauelement mit einer oberflaechenwellenanordnung und einer elektronischen halbleiterschaltung - Google Patents

Akustoelektronisches bauelement mit einer oberflaechenwellenanordnung und einer elektronischen halbleiterschaltung

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DE3922671A1
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DE
Germany
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layer
layer structure
carrier
surface wave
semiconductor
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Withdrawn
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DE19893922671
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Hans-Peter Dr Techn Grassl
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H03ELECTRONIC CIRCUITRY
    • H03HIMPEDANCE NETWORKS, e.g. RESONANT CIRCUITS; RESONATORS
    • H03H3/00Apparatus or processes specially adapted for the manufacture of impedance networks, resonating circuits, resonators
    • H03H3/007Apparatus or processes specially adapted for the manufacture of impedance networks, resonating circuits, resonators for the manufacture of electromechanical resonators or networks
    • H03H3/08Apparatus or processes specially adapted for the manufacture of impedance networks, resonating circuits, resonators for the manufacture of electromechanical resonators or networks for the manufacture of resonators or networks using surface acoustic waves
    • HELECTRICITY
    • H03ELECTRONIC CIRCUITRY
    • H03HIMPEDANCE NETWORKS, e.g. RESONANT CIRCUITS; RESONATORS
    • H03H9/00Networks comprising electromechanical or electro-acoustic elements; Electromechanical resonators
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    • H03H9/05Holders or supports
    • H03H9/0538Constructional combinations of supports or holders with electromechanical or other electronic elements
    • H03H9/0542Constructional combinations of supports or holders with electromechanical or other electronic elements consisting of a lateral arrangement

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  • Acoustics & Sound (AREA)
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  • Surface Acoustic Wave Elements And Circuit Networks Thereof (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein monolithisches, integriertes akustoelektronisches Bauelement, wobei der mono­ lithische Körper dieses Bauelementes wenigstens eine Oberflächenwellenanordnung und wenigstens eine elektronische integrierte Halbleiterschaltung zur elektronischen Ansteuerung und zur elektronischen Signalauswertung der Oberflächenwellenfunktion umfaßt.
Aus dem Stand der Technik sind zahlreiche Typen von Oberflächenwellen (SAW-)Anordnungen bekannt. Soweit der Begriff Oberflächenwellen für die vorliegende Erfindung gebraucht ist, gehören dazu auch oberflächennaheakustische Wellen wie SSBW-Wellen und dergleichen. Solche Oberflächenwellenanord­ nungen umfassen Finger- bzw. Elektrodenstrukturen, die auf oder in der Oberfläche eines piezoelektrischen Substratplättchens nach vorgegebenen Strukturmustern erzeugt sind. Besonders geeignete Materialien für die Substratplättchen sind Quarz, Lithiumniobat, Lithiumtantalat und dergleichen. Diese Materialien haben elektrisch isolierende Eigenschaft.
Elektronische Halbleiterschaltungen werden im wesentlichen auf bzw. in Chips aus Silizium, Galliumarsenid und anderen III-V-Halbleitermaterialien hergestellt. Diese Materialien haben die für die elektronischen Schaltungen vorteilhaften elektrischen Leitungseigenschaften. Galliumarsenid hat außerdem auch piezoelektrische Eigenschaft, jedoch für Oberflächenwel­ lenanordnungen nicht optimal ausgeprägt.
Für ein für die Erfindung zu schaffendes monolithisches, inte­ griertes akustoelektronisches Bauelement wäre es vorteilhaft, es gäbe ein Material mit hohem piezoelektrischem Kopplungsfak­ tor und hoher mechanischer Güte und mit gleichzeitig guten halb­ leitenden Eigenschaften für elektronische integrierte Schaltungen und dergleichen. Derartiges Material steht jedoch nicht zur Verfügung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen konstruktiven, technologischen Aufbau zu finden, der das äquivalente Ergeb­ nis liefert, das mit einem Bauelement aus dem nicht verfügbaren Material zu erreichen wäre. Zur Aufgabenstellung der vorliegenden Erfindung gehören Herstellungsverfahren für dieses erfindungsgemäße Bauelement.
Der Patentanspruch 1, nämlich das erfindungsgemäße akustoelek­ tronische Bauelement, löst die der Erfindung zugrundeliegende Problemstellung und die Verfahrensansprüche geben an, wie ein erfindungsgemäßes Bauelement in besonders günstiger Weise her­ zustellen ist.
Das akustoelektronische Bauelement gemäß Anspruch 1 ist ein bereits verwendungsfähiger Chip. Ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Chip besteht darin, zunächst auf einem Wafer eine Vielzahl derartiger Chips mit Hilfe der anzuwendenden technolo­ gischen Maßnahmen herzustellen und den Wafer dann in die Chips gemäß Anspruch 1 zu zerteilen. Die Größe derartiger Chips kann in der Größenordnung um 10 bis 20 mm2 liegen. Ein erfindungsgemäßes Chip kann (insbesondere für eine Oberflächen­ wellen-Reflektorstruktur) auch eine Größe von mehreren cm2 haben. Extrem große erfindungsgemäße Bauelemente können daher auch als Einzelchips hergestellt sein, wobei für deren Herstellung das abschließende Zerteilen eines Wafers entfällt.
Ein akustoelektronisches Bauelement der Erfindung umfaßt als Chip wenigstens eine Oberflächenwellenanordnung mit elektroaku­ stischen Wandlern und ggfs. Reflektorstrukturen und wenigstens eine elektronische Halbleiterschaltung zur elektroakustischen Oberflächenwellenanregung und/oder zur elektrischen Signalauswertung des Ausgangssignals der jeweiligen Oberflächenwellenanordnung. Die integrierte Bauweise des erfindungsgemäßen Bauelements ist so ausgeführt, daß ein Träger vorhanden ist, der auch die Funktion des Substrats einer üblichen Oberflächenwellenanordnung hat, nämlich daß in bzw. auf seiner Oberfläche die Ausbreitung der vorgesehenen Oberflächenwelle erfolgt. Die Bemessung ist so gewählt, daß dazu ein Anteil der Oberfläche des Trägers ausreicht. Quarz, Lithiumniobat und -tantalat sind dafür bevorzugte Materialien.
Auf anderen Anteilen der Oberfläche des Trägers befindet sich ein Schichtaufbau, der eine Halbleiterkristallschicht umfaßt. Diese Halbleiterkristallschicht ist so ausgeführt bzw. präpariert, daß sie in üblicher Weise für übliche elektronische Schaltungen zu verwenden ist. Das erfindungsgemäße akustoelek­ tronische Bauelement besitzt Leiterbahn- und/oder Bonddraht-Ver­ bindungen zwischen der elektronischen Halbleiterschaltung und der Oberflächenwellenanordnung (und zu Anschlußkontakten für äußere Anschlüsse des Bauelement-Chips).
Der Schichtaufbau ist ursprünglich auf einem Wafer, insbeson­ dere aus Halbleitermaterial, hergestellt. Der erwähnte Schichtaufbau umfaßt eine Halbleiterschicht für die integrierte Schaltung.
Als für die technologische Herstellung des Bauelement-Chips wichtig ist, eine "Trennschicht" oder "-zone", vorzusehen. Diese Trennschicht ist zum Trennen bzw. Abheben des Schicht­ aufbaues von dem Wafer vorgesehen. Sie kann ein Bestandteil des Schichtaufbaus, z.B. eine Ätzstoppschicht für anisotropes Ätzen, sein. Ätzstoppschichten sind in der Halbleitertechnologie wohlbekannt. Bei Silizium eignet sich für eine Ätzstoppschicht in besonderer Weise Siliziumdioxid, das z.B. thermisch auf der Oberfläche eines Siliziumwafers hergestellt worden ist. Eine andere Schicht für selektives Ätzen ist eine z.B. stark dotierte Schicht des verwendeten Halbleitermaterials, wobei sich das Halbleitermaterial sehr effektiv ätzen läßt und dieses dotierte Halbleitermaterial weitestgehend ätzresistent bezüg­ lich der verwendeten Ätze ist. Ein ähnliches Verfahren eine Ätzstoppschicht zu nutzen ist bei III-V-Halbleitermaterial die Anwendung eines Hetero-Schichtaufbaus aus z.B. Galliumarsenid und Galliumaluminiumarsenid. Beide Materialien haben gegenüber einigen bekannten Ätzen außerordentlich stark unterschiedliche Ätzrate. Auch ist das sogennannte SIMOX-Verfahren bekannt, bei dem implantierter Sauerstoff unter Anwendung von Erwärmung zu einer Siliziumdioxidschicht innerhalb eines Siliziumhalblei­ terkörpers führt. Weitere Einzelheiten solcher technologischer Verfahren sind dem Fachmann aus dem einschlägigen Schrifttum bekannt.
Wichtig ist für die vorliegende Erfindung, daß das Halbleitermaterial des Halbleitersubstrats, auf dem ursprünglich der Schichtaufbau erzeugt worden ist, entfernt werden kann und die dementsprechend entstehende Fläche des verbleibenden dünnen Schichtaufbaus außerordentlich eben ist.
Ggfs. wird die im Zusammenhang mit dem Transfer dieses erwähnten Schichtaufbaus ein Hilfsträger zusätzlich verwendet, der die Stabilität des Schichtaufbaus solange in ausreichender Weise unterstützt, bzw. gewährleistet, bis dieser Schichtaufbau auf das Substrat der Oberflächenwellenanordnung (als neuer Träger des Chips) übertragen worden ist.
Wie vorangehend angedeutet, wird also ein sehr dünner Halblei­ ter-Schichtaufbau auf das Oberflächensubstrat aus z.B. Quarz, Lithiumniobat, Lithiumtantalat und dergleichen übertragen und nach dem Prinzip des bekannten Waferbondens wird der die Er­ findung bildende Monolith des Bauelements hergestellt.
Die Bondkräfte können Van-der-Waals-Kräfte sein. Durch An­ wendung von Druck bei erhöhter Temperatur kann eine Verbesserung der Haftung zwischen dem Oberflächenwellensubs­ trat als neuem Träger und dem Schichtaufbau erzielt werden. Ein Kleben wird mit einer sehr dünnen Klebstoffschicht ausgeführt.
Wie bereits oben erwähnt und insbesondere für kleine erfin­ dungsgemäße akustoelektronische Bauelementchips ist es ratio­ nell, von ganzen Wafern auszugehen, bzw. solche zu verwenden, die eine Vielzahl der herzustellenden akustoelektronischen Bauelementchips umfassen, und den jeweiligen Wafer dann in diese Chips zu zerteilen. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, von dem ursprünglichen Halbleiter-Wafer, auf dem der Schichtaufbau hergestellt worden ist und der dann durch das Ätzen entfernt worden ist, einen mechanisch stabilisierenden Rand stehen zu lassen. Bei dieser Vorgehensweise stellt der weiterzuverwendende Schichtaufbau mit der Halbleiterschicht und der darin enthaltenen elektronischen Schaltung eine "Haut" dar, die von dem verbleibenden Rand des Halbleiterwafers wie von einem Ring gehalten wird.
Diese Haut bzw. der Schichtaufbau und das Oberflächenwellen- Substrat werden dann durch das schon erwähnte Waferbonden miteinander verbunden. Bekannt sind dazu jedoch auch Sinterverfahren und sinterähnliche Verfahren. Für diese Ver­ bindung kann auch z.B. Klebstoff verwendet sein.
Der gemäß dem voranstehenden Verfahrensablauf hergestellte Monolith, bestehend aus dem Oberflächenwellensubstrat als neuem Träger und dem darauf gebondeten Schichtaufbau mit dem Halbleitermaterial und der darin enthaltenen elektronischen Schaltung wird z.B. wie folgt weiterverarbeitet: Es werden Flächenanteile der Bondfläche des Oberflächenwellensubstrats freigelegt, d.h. es werden Flächenanteile des Schichtaufbaus entfernt. Bezogen auf den ganzen Wafer werden dementsprechend viele Fenster in dem ganzflächigen Schichtaufbau erzeugt. Diese freigelegten Flächen bzw. Fenster dienen dazu, auf der Substratoberfläche der Oberflächenwellenanordnung die Oberflächenwellenstrukturen nach bekannten Verfahrensschritten herzustellen. Z.B. kann dort eine Filterstruktur, bestehend aus wenigstens zwei Wandlern, realisiert sein. Eine solche Oberflächenwellenstruktur kann auch eine Resonatorstruktur mit Wandler- und Reflektorstrukturen sein. Solche Strukturen sind hinlänglich in den verschiedensten Ausgestaltungen bekannt. Die Strukturen sind in der Regel photolithographisch hergestellte Strukturen.
Die jeweils in Frage kommenden elektronischen Halbleiterschal­ tungen werden in der Halbleiterschicht des Schichtaufbaus her­ gestellt, und zwar solange der Schichtaufbau noch monolithischer Anteil des Wafers ist. Dieses ist zumindest eine sehr günstige Vorgehensweise. Die elektronischen Schaltungen mit dem aktiven und passiven Funktionen werden in herkömmlicher Technologie hergestellt. Es können Hochfrequenz-Analog und/oder -Digitalschaltungen sein, die mit der Oberflächenwellenanord­ nung zu einer elektronischen Funktionseinheit verbunden werden. Die Plazierung der jeweiligen elektronischen Schaltung und der Ort der jeweiligen Oberflächenwellenstruktur eines betreffenden Bauelementchips sind aufeinander abgestimmt zu wählen. Insbesondere sind möglichst günstige Anschlußverbindungen zwischen der elektronischen Schaltung und der Oberflächenwel­ lenstruktur zu erzielen. Eine derartige Anpassung ist für denjenigen Fachmann kein Problem, der die obenbeschriebene Erfindung zur Kenntnis genommen hat.
Nachfolgend werden Einzelheiten für weitere technologische Aus­ gestaltungen angegeben, soweit sie nicht oben bereits erwähnt oder ausführlich beschrieben worden sind.
Eine Ätzstoppschicht aus Siliziumdioxid, z.B. auch hergestellt nach dem SIMOX-Verfahren, oder als hochdotierte Halbleiter­ schicht gewährleistet, daß der Halbleiter-Wafer so abgeätzt werden kann, daß der zuvor auf dem Halbleiter-Wafer hergestellte Schichtaufbau dann eine ebene Ätzfläche für die Verbindung dieses Schichtaufbaus mit der Oberfläche des Oberflächenwellensubstrats besitzt.
Ein weiteres Verfahren, das eine entsprechend ebene Bond­ fläche des Schichtaufbaus liefert ist das "lift-off-Verfahren" nach Yablonowitch, (Appl. Phys. Lett. 51 (1987), pp. 2222-2224), mit dem das Abheben des Schichtaufbaus bzw. der Halbleiterschicht vom ursprünglichen Halbleitersubstrat bzw. Wafer zu erreichen ist.
Es kann auch das CLEFT-Verfahren angewendet werden. Einzel­ heiten hierzu sind zu entnehmen aus Conf. Record of the l5th IEEE Photovoltaic Specialists Conf. Kissimmee (IEEE New York (1981) S. 666-672). Für dieses Verfahren genügt es, daß der "Schichtaufbau" im Sinne der Erfindung aus nur noch deren Halbleiterschicht besteht, die allein auf die Oberfläche des Oberflächenwellen-Substrats zu übertragen ist. Allen unter die Erfindung fallenden Ausgestaltungen ist gemeinsam, daß der Monolith des erfindungsgemäßen akustoelektronischen Bauelements ein für eine Oberflächenwellenanordnung optimal ausgewähltes Substratmaterial umfaßt, daß für die elektronische Schaltung eine für diesen Zweck ausreichend dicke Halbleiterschicht vorhanden ist, die einen Anteil der Oberfläche des Oberflächenwellen-Substratkörpers bedeckt, daß sich in dieser Halbleiterschicht die notwendigen elektronischen Schaltungen befinden und daß ein Anteil der Oberfläche des Oberflächen­ wellen-Substrats für die Herstellung der erforderlichen Oberflächenwellenstrukturen zur Verfügung steht. Ein erfindungsgemäßer akustoelektronischer Bauelementchip kann preiswert in großen Stückzahlen hergestellt werden, da er von großen Halbleiterwafern ausgehend, hergestellt wird. Das Ober­ flächenwellen-Substrat ist vorzugsweise in praktisch gleicher Größe wie der Wafer bemessen.
Weitere Erläuterungen der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung zu den beigefügten Figuren hervor.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes bzw. nach der Erfindung her­ gestelltes akustoelektronisches Bauelement 1 als Einzelchip. Es sei darauf hingewiesen, daß die Fig. 1 eine Darstellung mit mindestens um eine Größenordnung kleinerem Maßstab ist, als er für die nachfolgenden, die Verfahrensschritte deutlicher machenden weiteren Figuren gewählt worden ist. Jeweils ist die Dicke weit übertrieben groß wiedergegeben.
Mit 2 ist der Träger des Bauelements 1 bezeichnet, der auch das Oberflächenwellensubstrat ist. Der oben erwähnte Schichtaufbau ist mit 3 bezeichnet und besteht z.B. aus einer oben erläuterten Ätzstoppschicht 31, mit der dieser Schichtaufbau 3 auf der Oberfläche des Trägers 2 aufliegt, und aus der darüberliegenden Halbleiterschicht 32. Diese Halbleiterschicht 32 ist für die integrierten Schaltungen 41, 42 des Bauelementes vorgesehen. Der Träger 2 hat eine Dicke von z.B. 0,5 mm.
In dem mit 5 bezeichneten Fenster, das sich in dem Schichtauf­ bau 3 befindet, ist die Oberfläche 21 des Trägers 2, d.h. die Oberfläche 21 des Oberflächenwellensubstrats freigelegt. Mit 61 und 62 sind zwei Wandlerstrukturen bezeichnet, die lediglich prinzipiell auf die Oberflächenwellenanordnung des erfindungsgemäßen Bauelements hinweisen sollen. Mit 71, 171 bzw. mit 72 und 172 sind Leiterbahnen bezeichnet, mit denen die Sammelschienen der Wandlerstrukturen 61 bzw. 62 mit den ihnen zugeordneten elektronischen Schaltungen 41 bzw. 42 elektrisch verbunden sind. Mit 81 und 82 sind Anschlußleiterpaare der elektronischen Schaltungen 41 und 42 bezeichnet.
Fotolithographisch strukturiert aufgebrachte Leiterbahnen können dann problemlos verwendet werden, wenn, z.B. durch eine Klebschicht zwischen dem Oberflächensubstrat 2 und dem Schichtaufbau 3 keinerlei Spalt vorliegt oder entstehen kann, der eine Leiterbahn durchtrennen könnte.
Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht eines üblichen runden Halblei­ terwafers 103, gesehen von schräg oben. Mit 3 ist der auf diesem Halbleiterwafer gemäß Verfahrensschritten der Erfindung hergestellte Schichtaufbau mit einer Ätzstoppschicht 31 als "Trennschicht" und der Halbleiterschicht 32 bezeichnet. In der Darstellung der Fig. 2 sind auf der Oberfläche der Halbleiterschicht 32 rechteckige Abgrenzungen zu erkennen, die nach dem Zerteilen des Wafers 103 den einzelnen Bauelement-Chips der Fig. 1 entsprechen. Innerhalb dieser rechteckig abgegrenzten Bereiche wird die Halbleiterschicht nach an sich bekannten technologischen Schritten mit den elektronischen integrierten Schaltungen 41 und 42 versehen. Der Wafer 103 hat eine Dicke von z.B. 150 bis 200 µm und die Halbleiterkristall­ schicht 3 ist etwa 10 bis 50 µm dick.
Fig. 3 zeigt ein weiteres Stadium des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens. Die Darstellung der Fig. 3 ist nur eine Frontansicht des Schnittes der Fig. 2. In der Fig. 3 ist das Ergebnis gezeigt, daß nach Abätzen des Wafers 103 erzielt ist. Im ganzen mittleren Bereich des Schichtaufbaus 3 ist der Wafer bis an die ebene Fläche 123 der Ätzstoppschicht 31 weggeätzt. Jedoch hat man von dem Wafer 103 einen Rand 113 stehenlassen, der ein Verstärkungsring für die Unterstützung des verbliebenen, dünnen Schichtaufbaus 3 ist. In Fig. 4 ist in mit der Fig. 3 übereinstimmender Ansicht der Schnitt einer kreisförmigen Trägerscheibe 102 gezeigt, die aus dem Material des Substrats der Oberflächenwellenanordnung, d.h. aus dem Material des Trägers 2 der Fig. 1 besteht. Diese Scheibe 102 wird in die durch das Abätzen des Materials des Wafers 103 entstandene "Aussparung" 133 innerhalb des Ringes 113 eingefügt. Die Oberfläche 21 der Scheibe 102 wird mit der in den Fig. 2 und 3 unteren Seite 123 des Schichtaufbaus 3 verbunden, z.B. mittels nicht dargestellten Klebstoffs oder durch an sich bekanntes Waferbonding. Fig. 5 zeigt das nach diesem Einfügen der Scheibe 102 erreichte Ergebnis. Die Scheibe 102 ist jetzt der neue Träger des Schichtaufbaus 3 und der Rand 113 ist bereits entfernt.
Ein weiterer Verfahrensschritt ist das insbesondere photolitho­ graphisch strukturierte Herstellen der Fenster 5 in der Halbleiterschicht 32 an den Stellen innerhalb der den Bauele­ mentchips 1 entsprechenden Rechtecke der Fig. 2, nämlich wo gemäß Fig. 1 jeweils Oberflächenwellenanordnungen auf der Oberfläche 21 der Scheibe 102 herzustellen sind.
Eine alternative Vorgehensweise ist, die Oberflächenwellen­ strukturen 61, 62 schon vor dem Verbinden der (als Oberflä­ chenwellensubstrat dienenden) Trägerscheibe 102 mit dem Schichtaufbau 3 auf der Oberfläche 21 der Trägerscheibe 102 (an vorzugebenden Orten) herzustellen. Auch kann der Schichtaufbau 3 schon vor diesem Verbinden mit den jeweiligen Fenstern 5 versehen sein. Alternativ dazu können die Fenster 5 auch nach dem Verbinden, z.B. durch Ätzen, hergestellt werden.
Die Oberflächenwellenstrukturen schon vor dem Verbinden, die Fenster erst nach dem Verbinden herzustellen, ermöglichen es, eine spezielle Ausgestaltung zu realisieren. Diese umfaßt, daß sich die Halbleiterschicht 32 jeweils noch über einen Anteil einer jeweiligen Oberflächenwellenstruktur erstreckt. Bei einer solchen Ausgestaltung können dann die obengenannten elektrisch leitenden Verbindungen (zwischen jeweils einer Oberflächenwellenstruktur 61, 62 und einer integrierten Schaltung 41, 42) auch Durchkontaktierungen sein, die durch die Halbleiterschicht 32 hindurch bis auf eine Stelle einer Ober­ flächenwellenstruktur 61, 62 reichen. Fig. 6 zeigt in einem Aus­ schnitt mit einer Schnittansicht eine solche Durchkontaktierung 72 als elektrisch leitende Verbindung zwischen (wenigstens dem Anschlußpad) der einen Sammelschiene (bus bar) der Oberflächen­ wellenstruktur 62 und der integrierten Schaltung 42. Im Bereich 143 der Fig. 6 erstreckt sich der Schichtaufbau 3 bis mindestens über einen solchen Anschlußpad der Oberflächenwel­ lenstruktur 62.
Das nachfolgende Zerteilen der mit den integrierten Elektronik­ schaltungen 41, 42 und mit den Oberflächenanordnungen 61, 62 versehenen Ausführung nach Fig. 5 ergibt die Bauelemente-Chips nach Fig. 1.

Claims (21)

1. Akustoelektronisches Bauelement mit einer Oberflächenwellen­ anordnung (61,62) und mit einer integrierten Halbleiterschal­ tung (41,42) zum Betrieb der Oberflächenwellenanordnung,
wobei dieses Bauelement in integrierter Bauweise mit einem Träger (2) ausgeführt ist,
wobei der Träger (2) auch das Substrat der Oberflächenwellen­ anordnung (61,62) ist,
wobei sich auf der Oberfläche (21) des Trägers (2) bereichs­ weise ein Schichtaufbau (3) mit einer für integrierte Halbleiterschaltungen (41, 42) verwendbaren Halbleiterkristallschicht (32) befindet,
wobei ein Flächenanteil (5) der Oberfläche (21) des Trägers (2) frei von diesem Schichtaufbau (3) ist und sich in diesem Flächenanteil (5) wenigstens ein Anteil der Oberflächenwellen­ struktur (61, 62) auf der Oberfläche (21) des Trägers befindet,
wobei elektrische Verbindungen (71, 171; 72, 172) zur elektrisch leitenden Verbindung zwischen der Oberflächenwellenstruktur (61, 62) und der integrierten Halbleiterschaltung (41, 42) vorgesehen sind und
wobei der Träger (2) und der Schichtaufbau (3) zu einem Monolithen miteinander verbunden sind.
2. Akustoelektronisches Bauelement nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß der Schichtaufbau (3) auch eine Trennschicht (31) umfaßt, auf der sich die Halbleiterschicht (32) befindet.
3. Akustoelektronisches Bauelement nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch , daß die Trennschicht (31) eine Ätzstoppschicht ist.
4. Akustoelektronisches Bauelement nach Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet dadurch , daß sich die Halbleiterschicht (32) auch über einen Anteil einer Oberflächenwellenstruktur (61, 62) erstreckt.
5. Akustoelektronisches Bauelement nach Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch , daß wenigstens eine der elektrisch leitenden Verbindungen (71, 171, 72, 172) zwischen einer Oberflächenwellenstruktur (61, 62) und einer integrierten Schaltung (41, 42) eine Durchkontaktierung in dem Bereich ist, in dem sich die Halb­ leiterschicht (32) über diese Oberflächenwellenstruktur erstreckt.
6. Akustoelektronisches Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch , daß diese Verbindung ein Waferbonding ist.
7. Akustoelektronisches Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch , daß diese Verbindung eine Klebverbindung ist.
8. Verfahren zur Herstellung eines akustoelektronischen Bauele­ mentes nach einem der Ansprüche 1 bis 7 mit den folgenden Ver­ fahrensschritten:
auf der Oberfläche eines Wafers (103) aus Halbleitermaterial werden eine Trennschicht (31) und darauf eine Halbleiterkristallschicht (32) als ein Schichtaufbau (3) er­ zeugt,
in der Halbleiterkristallschicht (32) werden für eine Vielzahl solcher Bauteile an vorgegebenen Stellen integrierte Halb­ leiterschaltungen (41, 42) hergestellt und Bereiche für Fenster- Öffnungen (5) in diesem Schichtaufbau für eine Oberflächenwel­ lenanordnung (61, 62) vorgesehen, wobei die Plazierung der inte­ grierten Halbleiterschaltungen und das Fenster (5) für ein jeweiliges Bauelement aufeinander abgestimmt vorgegeben sind, von der Rückseite des Wafers (103) wird zumindest im mittleren Bereich des Wafers das Material das Wafers (103) bis auf eine durch die Trennschicht definierte ebene Fläche (123) entfernt, der verbleibende Schichtaufbau (3) wird mit seiner ebenen Fläche (123) auf eine Trägerscheibe (102) transferiert und mit dessen Oberfläche (21) fest verbunden,
im Bereich der Fenster (5) des Schichtaufbaus (3) werden die Oberflächenwellenstrukturen (61, 62) hergestellt und elektrisch leitende Verbindungen (71, 171; 72, 172) zur Verbindung dieser Strukturen mit den integrierten Halbleiterschaltungen (41, 42) in der Halbleiterkristallschicht (32) geschaffen und es wird die Trägerscheibe (102) in die einzelnen Träger (2) und damit in die akustoelektronischen Bauelemente (Fig. 1) nach Anspruch 1 zerteilt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, gekennzeichnet dadurch , daß als Trennschicht (31) eine Ätzstoppschicht verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet dadurch , daß die Ätzstoppschicht Siliziumdioxid auf einem Silizium-Wafer (103) ist.
11. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet dadurch , daß die Ätzstoppschicht nach dem SIMOX-Verfahren hergestellt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch , daß für das Verfahren nach Jablanowitch die Trennschicht (31) ein extrem leicht ätzbare Schicht ist, die von der Seite her geätzt wird, womit die Halbleiterschicht (32) vom Wafer (103) abgehoben wird.
13. Verfahren nach Anspruch 8, gekennzeichnet dadurch , daß eine Trennschicht (31) verwendet wird, mit deren Hilfe sich die darüberliegende, mit einem Hilfsträger unterstützte Halbleiterschicht (32) nach dem CLEFT-Verfahren durch seitliche mechanische Einwirkung abspalten läßt.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet dadurch , daß Waferbonding zum Verbinden der Trägerscheibe (102) mit dem auf dessen Oberfläche (21) transferierten Schichtaufbau (3) verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet dadurch , daß Kleben zum Verbinden der Trägerscheibe (102) mit dem auf dessen Oberfläche (21) transferierten Schichtaufbau (3) verwendet wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet dadurch , daß beim Wegätzen des Wafers (103) ein Außenrand (113) von dem Wafer als ringförmige Stütze des Schichtaufbaus (3) belassen wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch , daß für die Trägerscheibe (102) Quarz verwendet wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch , daß für die Trägerscheibe (102) Lithiumniobat oder -tantalat oder -tetraborat verwendet wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet dadurch , daß schon vor dem Verbinden von Schichtaufbau (3) und Träger­ scheibe (102) sowohl die Trägerscheibe (102) mit den Oberflä­ chenwellenstrukturen (61, 62) als auch der Schichtaufbau (3) mit den Fenstern (5) versehen werden.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet dadurch , daß schon vor dem Verbinden von Schichtaubau (3) und Träger­ scheibe (102) die Trägerscheibe (102) mit den Oberflächenwellenstrukturen (61,62) versehen wird und daß erst nach dem Verbinden der Trägerscheibe (102) mit dem Schichtaufbau (3) in diesen die Fenster (5) eingebracht werden.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 oder 20, gekennzeichnet dadurch , daß wenigstens eine der elektrisch leitenden Verbindungen (71, 72, 171, 172) als Durchkontaktierungen an Stellen ausge­ führt werden, wo sich der Schichtaufbau (3) bis über einen Anteil einer Oberflächenwellenstruktur (61, 62) erstreckt.
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