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DE3920939A1 - Zweischaliger rotor - Google Patents

Zweischaliger rotor

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DE3920939A1
DE3920939A1 DE19893920939 DE3920939A DE3920939A1 DE 3920939 A1 DE3920939 A1 DE 3920939A1 DE 19893920939 DE19893920939 DE 19893920939 DE 3920939 A DE3920939 A DE 3920939A DE 3920939 A1 DE3920939 A1 DE 3920939A1
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rotor
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Heinz Kuster
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Dormakaba Schweiz AG
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Bauer Kaba AG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B27/00Cylinder locks or other locks with tumbler pins or balls that are set by pushing the key in
    • E05B27/0003Details
    • E05B27/0007Rotors
    • E05B27/001Rotors having relatively movable parts, e.g. coaxial- or split-plugs

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Schließeinrichtungen und be­ zieht sich auf einen Schließzylinder gemäß Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1.
Schließzylinder sind immer wieder das Ziel von harten und weichen Öffnungsangriffen. Während die harten Angriffe auf die Zerstörung des ein Eindringen verhindernden Schließzylinders zur Folge haben, ist dies bei den weichen Angriffen nicht der Fall. ln der Regel hin­ terläßt ein Eindringen nach einer der weichen Methoden an einem Schließzylinder keine Spuren, sodaß ein Einbruch nicht selten län­ gere Zeit unentdeckt bleibt.
Unter den weichen Methoden ist das ′′Picken′′ am meisten bekannt. Geduldig und mit viel Akribie und trotzdem nicht unschnell, wird ein Zuhaltungsstift nach dem anderen in die Öffnungslage gebracht und dort festgehalten, bis schließlich alle Scherlinienblockierungen aufgehoben sind und das Schloß sich öffnen läßt. Es gibt auch andere, zum Teil bekannte, möglicherweise aber auch zur Zeit noch unbekannte Vorgehensweisen der weichen Art, mit denen es gelingt, statt ein Zuhaltungsstift nach dem anderen zu manipulieren, wie dies beim Picken der Fall ist, diese Zuhaltungsstifte gleich gruppenweise oder gar allesamt miteinander sukzessive aus der Sperrlage in die Öffnungslage zu überführen. Einmal in der Öffnungslage, bietet der Schließzylinder keinen weiteren Widerstand mehr gegen eine Öff­ nungsdrehung, das heißt, das Schloß läßt sich dann wie bei einem ordnungsgemäßen Vorgehen öffnen.
Wenn auch moderne Schließzylinder durch allerlei Maßnahmen sol­ chen Praktiken großen Widerstand bieten, kann man es doch nicht für völlig ausgeschloßen halten, daß hin und wieder ein solcher Schließzylinder einem geschickten Angriff der diskutierten Art nicht widersteht. Darum wäre es vorteilhaft, zusätzlich zu den Maßnahmen gegen weiche, auf das Manipulieren der Zuhaltungsstifte gerichtete Methoden, eine weitere, zweite Sicherheitsstufe an einem Schließzy­ linder der herkömmlichen Art vorzusehen, durch welche zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sich ein Schließzylinder auch nach einem erfolgreichen Picken nicht öffnen läßt und damit die einem Einbruch ausgesetzte Türe verschlossen bleibt. Dies ist Aufgabe und Ziel der Erfindung. Das Ziel wird erreicht mit den im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs angegebenen erfinderischen Mitteln.
Eine Aufsperrblockierung der ′′zweiten Stufe′′ darf jedoch nur dann wirksam werden, wenn die Öffnung des Schließzylinders nicht ord­ nungsgemäß, das heißt, nicht durch Verwendung des zugehörigen Schlüssels bewirkt wurde. Bei legaler Öffnung darf die Wirkung der im Hintergrund stets bereitstehenden Sicherheitseinrichtung nicht in Erscheinung treten. Dies wird durch einen dem ersten Sperrmecha­ nismus überlagerten zweiten Sperrmechanismus herbeigeführt, welche zwei Sperrmechanismen eine auf die normale Schließfunktion bezo­ gene Interdependenz aufweisen. Diese Interdependenz besteht darin, daß beide Sperrmechanismen den zum System gehörigen Schlüssel gleichzeitig erkennen und jede andere, davon abweichende Öffnungs­ weise des ersten, von außen zugänglichen Mechanismus, den zweiten, von außen nicht zugänglichen Mechanismus aktiviert. Konstruktiv sind die beiden Sperrmechanismen in einem zweischaligen Rotor untergebracht, wobei jeder Mechanismus einen ′′Durchgriff′′ auf den anderen hat.
Mit Hilfe der nachfolgend aufgeführten Figuren, werden drei bevor­ zugte Ausführungsformen der Erfindung nun im Detail dargelegt.
Fig. 1 zeigt den Querschnitt durch einen Schließzylinder gemäß Erfindung in dem das Prinzip der Sperrmechanismen gezeigt ist, wobei in dieser Figur gleich eine Ausführungsform mit einem Blockierstift zu sehen ist.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform, bei der an Stelle eines oder mehrerer Blockierstifte die Aufbaustifte in den Boh­ rungen im zweiten Rotor zum Blockieren eines durch ein illegales Öffnen des Zylinders erzeugte Scherlinienblockie­ rung herangezogen werden.
Fig. 3 zeigt eine seitliche Ansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 2, bei der die Anlage einer Blockiernut zur Aufnahme von Aufbaustiften auf dem Kernrotor gut sichtbar ist.
Fig. 4 zeigt eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme an der Öff­ nungs-Scherlinie, zur Erhöhung der Sicherheit gegen ein Öffnen dieser Scherlinie.
Die Verwendung eines zweischaligen Rotors, wie er in Fig. 1 ge­ zeigt ist, erfordert einen Sperrmechanismus im ersten Rotor 1, der durch den zweiten Rotor 2 gleichsam hindurchgreift. Der zweite Rotor 2 weist mit seinen Aufbaustiften einen Sperrmechanismus auf, der auf beide Scherlinien wirkt. Es ist eine Sperrmechanismus, der in den ersten Rotor eingreift und mit dem die Scherlinie zwischen dem ersten und dem zweiten Rotor dann blockiert werden kann, wenn diese Scherlinie ohne Benützung des ordnungsgemäßen Schlüssels deblockiert wird und der auch die Scherlinie zwischen dem zweiten Rotor und dem Stator blockiert halten kann, wenn die illegal er­ zwungene Öffnungsdrehung durch den zweiten Sperrmechanismus blockiert ist. Wahlweise kann durch Koppelung oder Entkoppelung der beiden Rotorschalen die versuchte Öffnungsdrehung vollständig blockiert oder in einen zur Öffnung nutzlosen Leer- oder Freilauf gebracht werden. Bevorzugt wird jedoch die totale und endgültige Blockade des angegriffenen Schließzylinders, da durch eine solche jeder weitere Angriff unterbleibt und die Öffnungsversuche abgebro­ chen werden müssen, was bei einer Leerlaufdrehung dagegen nicht unbedingt der Fall ist.
Beim gezeigten Beispiel nach Fig. 1 gehören zum ersten Sperrme­ chanismus die Zuhaltungsstifte 11, 12 und 13 und die Gegenzuhal­ tungsstifte 31, 32 und 33. Zum zweiten Sperrmechanismus gehören die Aufbaustifte 21, 22 und 23 und die Gegenzuhaltungsstifte 31, 32 und 33, deren Schraubendruckfedern sich auf die Zylinderhülse 4 abstützen, sowie ein Blockierstift 5, der wie ein Gegenzuhaltungsstift ausgestaltet sein kann, obschon er eine andere Funktion besitzt. Dieser Gegenzuhaltungsstift 5 wird durch eine Schraubendruckfeder 52, die sich auf eine Verschlußkappe 51 an der Peripherie des zwei­ ten Rotors abstützt, gegen eine muldenförmige Ausnehmung im ersten Rotor gedrückt, aus welcher Mulde er sich leicht ausheben lassen soll. Dies ist eine der beiden bevorzugten Ausführungsformen, wobei die mit einfacheren Mitteln zu bewerkstelligende im Zusammenhang mit den Fig. 2 und 3, bzw. auch 4 gezeigt wird.
Was hier nicht sichtbar ist, aber im Zusammenhang mit den anderen Figuren weiter unten noch dargelegt wird, ist, daß der Mitnehmer zum Schließbart, also der Teil, der den Rotor mit dem Schloßriegel verbindet, nicht am ersten, inneren Rotorteil, befestigt ist, wie das üblich ist, sondern am zweiten, äußeren Rotorteil. Dadurch ist die ′′Öffnungsscherlinie′′ nicht die Scherlinie am inneren, ersten Rotor, sondern diejenige am äußeren zweiten Rotor. Die Scherlinie am inneren, ersten Rotor ist lediglich eine Blindscherlinie. Dies zum wesentlichen Unterschied zu herkömmlichen Schließzylindern.
Diese Einrichtung funktioniert dann im Falle der einen Ausführungs­ form gemäß Fig. 1 folgendermaßen:
Der in den Schlüsselkanal 6 eingeführte, dem Schließsystem zugehöri­ ge Schlüssel, soll die Scherlinie zwischen dem Stator 3 und dem äußeren, zweiten Rotor 2 deblockieren. Gezeichnet ist eine Lage der Versperrung, bei der lediglich der Zuhaltungsstift 11 und der Aufbaustift 21 noch in die richtige Lage gebracht werden müssen, um die Öffnung zuzulassen. Der Rotor 2 ist über den Schließbart mit dem Schloß verbunden und nur über diesen Schalenrotor kann eine Öffnungsdrehung durchgeführt werden. Dies ist somit der Normalfall. lst nun der Schließzylinder einem weichen Angriff ausgesetzt, bei welchem gegen die Federkraft der Gegenzuhaltungen 31. 32 und 33 die Zuhaltungsstifte 11, 12 und 13 des ersten Sperrmechanismus in eine Jage gebracht werden, die den ersten Rotor 1 gegen den zwei­ ten Rotor 2 entriegelt, so läßt sich der erste Rotor wohl drehen, aber ohne den Riegelmechanismus des Schlosses zu betätigen.
In der Ausführungsform, in der kein Blockierstift 5 verwendet wird, bleibt der Rotor 1 in einer mechanischen Bedingung, die nur einen Freilauf zuläßt, und zwar solange bis die eine oder andere der müh­ sam in die ′′richtige′′, aber unnütze Position gebrachte Zuhaltung sich wieder verschiebt um wiederum mühsam ′′richtig′′ gestellt zu werden. Dies ist nun leicht einsehbar und klar ein unnützes Unterfangen, das solange weitergehen kann, bis der sich an solche einem Schließzy­ linder versuchende Einbrecher entweder ertappen läßt oder seine Absicht schließlich aufgeben muß. Der (rechtmäßige) Schlüsselinha­ ber wird unter Umständen von diesem Angriff auf seine Schließein­ richtung gar nichts bemerken, da sich der Schließzylinder mit dem richtigen Schlüssel wieder mühelos öffnen läßt.
ln der anderen Ausführungsform dagegen, die wie in Fig. 1 gezeigt, einen Blockierstift 5 im zweiten Rotor 2 verwendet, wird dieser bei einer Drehung zwischen dem ersten und dem zweiten Rotor aus der Vertiefung 53 im ersten Rotor 1 ausgehoben und gleitet an der Peri­ pherie des ersten Rotors entlang, um, je nach Drehrichtung in die eine oder andere Zuhaltungsbohrung einzudringen. Ist dies der Fall, so wird die versuchte Öffnungsdrehung schlagartig beendet. Weitere Versuche, den Blockierstift wieder zurückzuschieben, führen stets wieder zum gleichen Ergebnis, zumindest aber führen alle weiteren, im Grunde genommen nur zeitverzögernden Bemühungen nie über den für eine Öffnung des Schlosses völlig unnützen Freilauf hinaus.
Eine dritte bevorzugte Ausführungsform ohne Blockierstift 5, welche eine illegale Öffnungsdrehung an der ′′falschen′′ Scherlinie trotzdem blockiert, ist in den Fig. 2 und 3 gezeigt. Fig. 2 zeigt an Stelle eines Blockierstiftes 5 im zweiten Rotor 2 eine Blockiernut 60 im ersten Rotor 1, in welche bei einem Angriff auf die Zuhaltungsstifte im ersten Rotor die Aufbaustifte, welche sich im zweiten Rotor 2 befinden, jeweils dann eindringen können, wenn auf illegale Weise die Zuhaltungsstifte so in Position gebracht sind, daß sich die ′′Nor­ mal-Scherline′′ zwischen dem ersten und dem zweiten Rotor drehen läßt. In diesem Fall fällt, je nach Drehrichtung und Länge der Blok­ kiernut, ein Teil der einen oder der anderen Reihe von Aufbaustif­ ten, oder die ganze Reihe, in die Blockiernut. Die versuchte Öffnun­ gsdrehung wird wiederum schlagartig beendet und kein weiterer Versuch kann Erfolg haben, da die in die Blockiernut 60 hineinra­ genden Aufbaustifte von außen, das heißt, vom Schlüsselkanal aus, nicht zugänglich sind. Auch das Einführen des richtigen Schlüssels in den Schlüsselkanal brächte keinen Erfolg, da der Blockierstift auch nicht mit der zweiten Scherlinie, die von diesem Schlüssel kontrol­ liert wird, korrespondiert. Damit bleibt der Schließzylinder für jeden weiteren Öffnungsversuch, legal oder illegal, resistent und nur noch die sehr aufwendige Entfernung des Schließzylinders ermöglicht wieder einen Zugang.
Wie gesagt, kann diese Blockierung im Gegensatz zu den beiden anderen Ausführungsformen nicht mehr aufgehoben werden. Auch nicht durch den richtigen, dem System zugehörigen Schlüssel. Beide Scherlinien sind dann endgültig blockiert; die Scherlinie zwischen dem ersten und dem zweiten Rotor durch die in die Blockiernut eingedrungenen Aufbaustifte und die Scherlinie zwischen dem Stator und dem zweiten Rotor durch die Aufbaustifte, die in die Bohrungen der Gegenzuhaltungsstifte hineinragen. Diese Ausführungsform hat den Vorteil der konstruktiven Einfachheit gegenüber der zweiten Ausführungsform, bei der doch einer oder mehrere zusätzliche gefe­ derte Stift/e in den Schließzylinder eingebracht werden muß/müs­ sen. Zusätzlich kann bei dieser Ausführungsform durch die Länge der Blockiernut bestimmt werden, ob nur einer oder mehrere oder gar die ganze Reihe der Aufbaustifte für die Blockierwirkung benützt werden sollen. Dies hat letztlich auch auf eine dem sanften Angriff folgenden harten Angriff möglicherweise erfolgreich abwehrende Wirkung.
Es ist eindeutig klar, daß dies in einem Hochsicherheitsbereich kein Nachteil, sondern nur ein Vorteil ist, sodaß die Ausführungsform mit dem vom Schlüsselkanal nicht zugänglichen Blockiermechanismus, nämlich einer Blockiernut, gerade dort angezeigt ist, wo ein unbe­ merkter Einbruch einfach nicht vorkommen darf, während dort, wo lediglich eine zusätzliche Sicherheit gegen Picken und gegen ähnliche weiche Öffnungsmethoden gewünscht wird, eine Ausführungsform ohne Blockierstift bevorzugt Anwendung finden kann.
Die Blockierwirkung findet bei allen Ausführungsformen, bei denen eine Blockierung vorgesehen ist, am Umfang des Rotors statt. Dies hat weitere Vorteile für die Sicherheit. Je weiter radial vom Schlüs­ selkanal entfernt eine Blockiervorrichtung angeordnet ist, umso ein höheres Drehmoment ist nötig um sie zu überwinden. Solch einem erhöhten Drehmoment sind viele der verwendeten Werkzeuge für den Einbruch nicht gewachsen. Die radial noch weiter entfernten Scherli­ nienzuhaltungen müssen mit einem wesentlich höheren Drehmoment attackiert werden, als es bei den herkömmlichen Schließzylindern der Fall ist.
In Fig. 3 ist noch ein Beispiel gezeigt, wie der innere, erste Rotor 1, der Kernrotor im äußeren, zweiten Rotor 2, dem Schalenrotor drehbar befestigt werden kann. Der zweite Rotor 2, der wie eine Schale oder Hülse den ersten Rotor 1 umgibt, weist an einem Ende eine Verlängerung 7 auf, die als Abtrieb für den Schließbart zum Betätigen des Schloßriegels dient. Wie schon beschrieben, dient der zweite Rotor zum Öffnen des Schloßes und der erste Rotor 1 zur Abschirmung des eigentlichen, die hohe Sicherheit verleihenden Sperr- bzw. Blockiersystems. Der erste Rotor dreht sich in der Regel stets zusammen mit dem zweiten; eine Relativbewegung zwischen Kern- und Schalenrotor ist immer illegal herbeigeführt und soll des­ halb immer zur Blockierung oder zumindest zu einem nutzlosen Frei­ lauf des Kernrotors führen.
Für eine Blockierung muß für den ersten Rotor 1 keine volle Rotor­ drehung im zweiten Rotor 2 vorgesehen sein. Im Falle des Freilau­ fes, so man diesen realisiert, muß sich der innere Rotor aber frei drehen können.
Schließlich zeigt Fig. 4 eine zusätzliche Maßnahme, die an einer beliebigen der beiden Scherlinien angeordnet sein kann, dahingehend, daß beim Drehen der Rotor zwangsweise in eine Sperrlage gerät, wenn bspw. die Gegenzuhaltungsfeder funktionsuntüchtig ist und die Gefahr besteht, daß der Zylinder durch einen solchen Umstand leichter geöffnet werden kann. Die Vertiefung 60 erhält somit eine Ausformung, die der Form der Zuhaltung 22 und der Gegenzuhaltung 32/32′ oder einem Aufbaustift in der zweiten Rotorlage angepaßt ist. Die spezielle Form bewirkt eine zwangsweise Einführung in die Sperrlage durch Drehen des Rotors, Position A. Die Sperrlage ent­ steht dann durch Drehsperre, Position B. In dieser Figur ist diese zusätzliche Maßnahme in der zweiten Rotorlage gezeigt. Erhalten bleibt die Bedingung, daß entweder die Blindscherlinie oder die Öffnungsscherlinie deblockierbar sind, aber nicht beide zusammen. Dies ist auch aus der Fig. 4 zu entnehmen.
In der grundlegenden Ausführungsform ist der Schließzylinder so ausgestaltet, daß der Abtrieb 7 des Schließzylinders zu einem Betä­ tigungselement im Schloß mit der zweiten Rotorlage 2 in Wirkver­ bindung steht und daß die in den radialen Bohrungen eingesetzten Stifte, die Zuhaltungsstifte 11, 12, 13, die Aufbaustifte 21, 22, 23 und die Gegenzuhaltungsstifte 31, 32, 33 so bemessen sind, daß das Einführen eines einen dem Schließsystem zugeordneten Schlüssels in den Schlüsselkanal 6 die Öffnungsscherlinie zwischen der zweiten Ro­ torlage 2 und dem Gehäuse 3 deblockiert und die Blindscherlinie zwischen der zweiten Rotorlage 2 und dem Kernrotor 1 blockiert, bzw. daß ein Verschieben der Stifte derart, daß die Blindscherlinie deblockiert wird, die Öffnungsscherlinie blockiert bleibt.
In einer hervorgehobenen Ausführungsform weist der Schließzylinder zusätzlich zum vom Schlüsselkanal 6 aus betätigbaren Sperrmecha­ nismus des Schließzylinders ein vom Schlüsselkanal 6 aus nicht betätigbarer Blockiermechanismus 60 auf, durch welchen nach einer Deblockierung der Blindscherlinie und Drehung des Kernrotors 1 die Blindscherlinie wieder selbstätig blockiert wird. Dieser Blockierme­ chanismus 60 besteht bspw. aus einer am Umfang des Kernrotors eingesenkten Ausnehmung 60, wobei auch weitere solche Ausnehmun­ gen vorgesehen sein können, in welche andere Reihen von Aufbau­ stiften die Blockierung zusätzlich unterstützen.

Claims (5)

1. Schließzylinder mit einem zweiteiligen Rotor (1, 2), der einen Kernrotor (1) und eine diesen hülsenförmig umge­ bende zweite Rotorlage (2) aufweist, welcher zweiteilige Rotor in sich drehbar ist und als Ganzes im Zylinderge­ häuse (3) (Stator) drehbar eingesetzt ist, wobei in radialen 5 Bohrungen im Kernrotor (1) Zuhaltungsstifte (11, 12, 13), in der zweiten Rotorlage (2) Aufbaustifte (21, 22, 23) und im Gehäuse (3) Gegenzuhaltungsstifte (31, 32, 33) als Sperrme­ chanismus des Schließzylinders angeordnet sind, die vom Schlüsselkanal (6) aus betätigbar sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Abtrieb (7) des Schließzylinders zu einem Betätigungselement im Schloß mit der Rotorlage (2) in Wirkverbindung steht, die aus der Öffnungsscherlinie drehbar ist und daß die in den radialen Bohrungen einge­ setzten Stifte (11, 12, 13, 21, 22, 23, 31, 32, 33) so bemessen sind, daß das Einführen eines einen dem Schließsystem zuge­ ordneten Schlüssels in den Schlüsselkanal (6) eine Öff­ nungs-Scherlinie zwischen der zweiten Rotorlage (2) und dem Gehäuse (3) deblockiert und eine Blind-Scherlinie zwischen der zweiten Rotorlage (2) und dem Kernrotor (1) blockiert, bzw. daß bei einem Verschieben der Stifte derart, daß die Blind-Scherlinie deblockiert wird, die Öffnungs-Scherlinie blockiert bleibt.
2. Schließzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum vom Schlüsselkanal (6) aus betätigba­ ren Sperrmechanismus des Schließzylinders ein Blockier­ mechanismus (16, 22, 32, 32′) vorgesehen ist, durch welchen nach einer Deblockierung der Blind-Scherlinie und Dre­ hung (A, B) des Kernrotors (1) die Blind-Scherlinie wieder selbsttätig blockiert werden kann.
3. Schließzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zum vom Schlüsselkanal (6) aus betätigba­ ren Sperrmechanismus des Schließzylinders ein vom Schlüsselkanal (6) aus nicht betätigbarer Blockiermecha­ nismus (60) vorgesehen ist, durch welchen nach einer Deblockierung der Blind-Scherlinie und Drehung des Kernrotors (1) die Blind-Scherlinie wieder selbstätig blok­ kiert wird.
4. Schließzylinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockiermechanismus (16, 22, 32, 32′) aus einem in Richtung Kernrotor (1) federbelasteter Blockierstift be­ steht, der in seiner Form in eine Ausnehmung (60) am Rotorumfang paßt.
5. Schließzylinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockiermechanismus (60) aus einer am Umfang des Kernrotors eingesenkten Ausnehmung (60) besteht.
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