DE3920939A1 - Zweischaliger rotor - Google Patents
Zweischaliger rotorInfo
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Description
Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Schließeinrichtungen und be
zieht sich auf einen Schließzylinder gemäß Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Schließzylinder sind immer wieder das Ziel von harten und weichen
Öffnungsangriffen. Während die harten Angriffe auf die Zerstörung
des ein Eindringen verhindernden Schließzylinders zur Folge haben,
ist dies bei den weichen Angriffen nicht der Fall. ln der Regel hin
terläßt ein Eindringen nach einer der weichen Methoden an einem
Schließzylinder keine Spuren, sodaß ein Einbruch nicht selten län
gere Zeit unentdeckt bleibt.
Unter den weichen Methoden ist das ′′Picken′′ am meisten bekannt.
Geduldig und mit viel Akribie und trotzdem nicht unschnell, wird
ein Zuhaltungsstift nach dem anderen in die Öffnungslage gebracht
und dort festgehalten, bis schließlich alle Scherlinienblockierungen
aufgehoben sind und das Schloß sich öffnen läßt. Es gibt auch
andere, zum Teil bekannte, möglicherweise aber auch zur Zeit noch
unbekannte Vorgehensweisen der weichen Art, mit denen es gelingt,
statt ein Zuhaltungsstift nach dem anderen zu manipulieren, wie dies
beim Picken der Fall ist, diese Zuhaltungsstifte gleich gruppenweise
oder gar allesamt miteinander sukzessive aus der Sperrlage in die
Öffnungslage zu überführen. Einmal in der Öffnungslage, bietet der
Schließzylinder keinen weiteren Widerstand mehr gegen eine Öff
nungsdrehung, das heißt, das Schloß läßt sich dann wie bei einem
ordnungsgemäßen Vorgehen öffnen.
Wenn auch moderne Schließzylinder durch allerlei Maßnahmen sol
chen Praktiken großen Widerstand bieten, kann man es doch nicht
für völlig ausgeschloßen halten, daß hin und wieder ein solcher
Schließzylinder einem geschickten Angriff der diskutierten Art nicht
widersteht. Darum wäre es vorteilhaft, zusätzlich zu den Maßnahmen
gegen weiche, auf das Manipulieren der Zuhaltungsstifte gerichtete
Methoden, eine weitere, zweite Sicherheitsstufe an einem Schließzy
linder der herkömmlichen Art vorzusehen, durch welche zusätzliche
Sicherheitsmaßnahme sich ein Schließzylinder auch nach einem
erfolgreichen Picken nicht öffnen läßt und damit die einem Einbruch
ausgesetzte Türe verschlossen bleibt. Dies ist Aufgabe und Ziel der
Erfindung. Das Ziel wird erreicht mit den im kennzeichnenden Teil
des Patentanspruchs angegebenen erfinderischen Mitteln.
Eine Aufsperrblockierung der ′′zweiten Stufe′′ darf jedoch nur dann
wirksam werden, wenn die Öffnung des Schließzylinders nicht ord
nungsgemäß, das heißt, nicht durch Verwendung des zugehörigen
Schlüssels bewirkt wurde. Bei legaler Öffnung darf die Wirkung der
im Hintergrund stets bereitstehenden Sicherheitseinrichtung nicht in
Erscheinung treten. Dies wird durch einen dem ersten Sperrmecha
nismus überlagerten zweiten Sperrmechanismus herbeigeführt, welche
zwei Sperrmechanismen eine auf die normale Schließfunktion bezo
gene Interdependenz aufweisen. Diese Interdependenz besteht darin,
daß beide Sperrmechanismen den zum System gehörigen Schlüssel
gleichzeitig erkennen und jede andere, davon abweichende Öffnungs
weise des ersten, von außen zugänglichen Mechanismus, den zweiten,
von außen nicht zugänglichen Mechanismus aktiviert. Konstruktiv
sind die beiden Sperrmechanismen in einem zweischaligen Rotor
untergebracht, wobei jeder Mechanismus einen ′′Durchgriff′′ auf den
anderen hat.
Mit Hilfe der nachfolgend aufgeführten Figuren, werden drei bevor
zugte Ausführungsformen der Erfindung nun im Detail dargelegt.
Fig. 1 zeigt den Querschnitt durch einen Schließzylinder gemäß
Erfindung in dem das Prinzip der Sperrmechanismen gezeigt
ist, wobei in dieser Figur gleich eine Ausführungsform mit
einem Blockierstift zu sehen ist.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausführungsform, bei der an Stelle eines
oder mehrerer Blockierstifte die Aufbaustifte in den Boh
rungen im zweiten Rotor zum Blockieren eines durch ein
illegales Öffnen des Zylinders erzeugte Scherlinienblockie
rung herangezogen werden.
Fig. 3 zeigt eine seitliche Ansicht der Ausführungsform gemäß
Fig. 2, bei der die Anlage einer Blockiernut zur Aufnahme
von Aufbaustiften auf dem Kernrotor gut sichtbar ist.
Fig. 4 zeigt eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme an der Öff
nungs-Scherlinie, zur Erhöhung der Sicherheit gegen ein
Öffnen dieser Scherlinie.
Die Verwendung eines zweischaligen Rotors, wie er in Fig. 1 ge
zeigt ist, erfordert einen Sperrmechanismus im ersten Rotor 1, der
durch den zweiten Rotor 2 gleichsam hindurchgreift. Der zweite
Rotor 2 weist mit seinen Aufbaustiften einen Sperrmechanismus auf,
der auf beide Scherlinien wirkt. Es ist eine Sperrmechanismus, der in
den ersten Rotor eingreift und mit dem die Scherlinie zwischen dem
ersten und dem zweiten Rotor dann blockiert werden kann, wenn
diese Scherlinie ohne Benützung des ordnungsgemäßen Schlüssels
deblockiert wird und der auch die Scherlinie zwischen dem zweiten
Rotor und dem Stator blockiert halten kann, wenn die illegal er
zwungene Öffnungsdrehung durch den zweiten Sperrmechanismus
blockiert ist. Wahlweise kann durch Koppelung oder Entkoppelung
der beiden Rotorschalen die versuchte Öffnungsdrehung vollständig
blockiert oder in einen zur Öffnung nutzlosen Leer- oder Freilauf
gebracht werden. Bevorzugt wird jedoch die totale und endgültige
Blockade des angegriffenen Schließzylinders, da durch eine solche
jeder weitere Angriff unterbleibt und die Öffnungsversuche abgebro
chen werden müssen, was bei einer Leerlaufdrehung dagegen nicht
unbedingt der Fall ist.
Beim gezeigten Beispiel nach Fig. 1 gehören zum ersten Sperrme
chanismus die Zuhaltungsstifte 11, 12 und 13 und die Gegenzuhal
tungsstifte 31, 32 und 33. Zum zweiten Sperrmechanismus gehören
die Aufbaustifte 21, 22 und 23 und die Gegenzuhaltungsstifte 31, 32
und 33, deren Schraubendruckfedern sich auf die Zylinderhülse 4
abstützen, sowie ein Blockierstift 5, der wie ein Gegenzuhaltungsstift
ausgestaltet sein kann, obschon er eine andere Funktion besitzt.
Dieser Gegenzuhaltungsstift 5 wird durch eine Schraubendruckfeder
52, die sich auf eine Verschlußkappe 51 an der Peripherie des zwei
ten Rotors abstützt, gegen eine muldenförmige Ausnehmung im ersten
Rotor gedrückt, aus welcher Mulde er sich leicht ausheben lassen
soll. Dies ist eine der beiden bevorzugten Ausführungsformen, wobei
die mit einfacheren Mitteln zu bewerkstelligende im Zusammenhang
mit den Fig. 2 und 3, bzw. auch 4 gezeigt wird.
Was hier nicht sichtbar ist, aber im Zusammenhang mit den anderen
Figuren weiter unten noch dargelegt wird, ist, daß der Mitnehmer
zum Schließbart, also der Teil, der den Rotor mit dem Schloßriegel
verbindet, nicht am ersten, inneren Rotorteil, befestigt ist, wie das
üblich ist, sondern am zweiten, äußeren Rotorteil. Dadurch ist die
′′Öffnungsscherlinie′′ nicht die Scherlinie am inneren, ersten Rotor,
sondern diejenige am äußeren zweiten Rotor. Die Scherlinie am
inneren, ersten Rotor ist lediglich eine Blindscherlinie. Dies zum
wesentlichen Unterschied zu herkömmlichen Schließzylindern.
Diese Einrichtung funktioniert dann im Falle der einen Ausführungs
form gemäß Fig. 1 folgendermaßen:
Der in den Schlüsselkanal 6 eingeführte, dem Schließsystem zugehöri
ge Schlüssel, soll die Scherlinie zwischen dem Stator 3 und dem
äußeren, zweiten Rotor 2 deblockieren. Gezeichnet ist eine Lage
der Versperrung, bei der lediglich der Zuhaltungsstift 11 und der
Aufbaustift 21 noch in die richtige Lage gebracht werden müssen, um
die Öffnung zuzulassen. Der Rotor 2 ist über den Schließbart mit
dem Schloß verbunden und nur über diesen Schalenrotor kann eine
Öffnungsdrehung durchgeführt werden. Dies ist somit der Normalfall.
lst nun der Schließzylinder einem weichen Angriff ausgesetzt, bei
welchem gegen die Federkraft der Gegenzuhaltungen 31. 32 und 33
die Zuhaltungsstifte 11, 12 und 13 des ersten Sperrmechanismus in
eine Jage gebracht werden, die den ersten Rotor 1 gegen den zwei
ten Rotor 2 entriegelt, so läßt sich der erste Rotor wohl drehen,
aber ohne den Riegelmechanismus des Schlosses zu betätigen.
In der Ausführungsform, in der kein Blockierstift 5 verwendet wird,
bleibt der Rotor 1 in einer mechanischen Bedingung, die nur einen
Freilauf zuläßt, und zwar solange bis die eine oder andere der müh
sam in die ′′richtige′′, aber unnütze Position gebrachte Zuhaltung sich
wieder verschiebt um wiederum mühsam ′′richtig′′ gestellt zu werden.
Dies ist nun leicht einsehbar und klar ein unnützes Unterfangen, das
solange weitergehen kann, bis der sich an solche einem Schließzy
linder versuchende Einbrecher entweder ertappen läßt oder seine
Absicht schließlich aufgeben muß. Der (rechtmäßige) Schlüsselinha
ber wird unter Umständen von diesem Angriff auf seine Schließein
richtung gar nichts bemerken, da sich der Schließzylinder mit dem
richtigen Schlüssel wieder mühelos öffnen läßt.
ln der anderen Ausführungsform dagegen, die wie in Fig. 1 gezeigt,
einen Blockierstift 5 im zweiten Rotor 2 verwendet, wird dieser bei
einer Drehung zwischen dem ersten und dem zweiten Rotor aus der
Vertiefung 53 im ersten Rotor 1 ausgehoben und gleitet an der Peri
pherie des ersten Rotors entlang, um, je nach Drehrichtung in die
eine oder andere Zuhaltungsbohrung einzudringen. Ist dies der Fall,
so wird die versuchte Öffnungsdrehung schlagartig beendet. Weitere
Versuche, den Blockierstift wieder zurückzuschieben, führen stets
wieder zum gleichen Ergebnis, zumindest aber führen alle weiteren,
im Grunde genommen nur zeitverzögernden Bemühungen nie über den
für eine Öffnung des Schlosses völlig unnützen Freilauf hinaus.
Eine dritte bevorzugte Ausführungsform ohne Blockierstift 5, welche
eine illegale Öffnungsdrehung an der ′′falschen′′ Scherlinie trotzdem
blockiert, ist in den Fig. 2 und 3 gezeigt. Fig. 2 zeigt an Stelle
eines Blockierstiftes 5 im zweiten Rotor 2 eine Blockiernut 60 im
ersten Rotor 1, in welche bei einem Angriff auf die Zuhaltungsstifte
im ersten Rotor die Aufbaustifte, welche sich im zweiten Rotor 2
befinden, jeweils dann eindringen können, wenn auf illegale Weise
die Zuhaltungsstifte so in Position gebracht sind, daß sich die ′′Nor
mal-Scherline′′ zwischen dem ersten und dem zweiten Rotor drehen
läßt. In diesem Fall fällt, je nach Drehrichtung und Länge der Blok
kiernut, ein Teil der einen oder der anderen Reihe von Aufbaustif
ten, oder die ganze Reihe, in die Blockiernut. Die versuchte Öffnun
gsdrehung wird wiederum schlagartig beendet und kein weiterer
Versuch kann Erfolg haben, da die in die Blockiernut 60 hineinra
genden Aufbaustifte von außen, das heißt, vom Schlüsselkanal aus,
nicht zugänglich sind. Auch das Einführen des richtigen Schlüssels in
den Schlüsselkanal brächte keinen Erfolg, da der Blockierstift auch
nicht mit der zweiten Scherlinie, die von diesem Schlüssel kontrol
liert wird, korrespondiert. Damit bleibt der Schließzylinder für jeden
weiteren Öffnungsversuch, legal oder illegal, resistent und nur noch
die sehr aufwendige Entfernung des Schließzylinders ermöglicht
wieder einen Zugang.
Wie gesagt, kann diese Blockierung im Gegensatz zu den beiden
anderen Ausführungsformen nicht mehr aufgehoben werden. Auch
nicht durch den richtigen, dem System zugehörigen Schlüssel. Beide
Scherlinien sind dann endgültig blockiert; die Scherlinie zwischen
dem ersten und dem zweiten Rotor durch die in die Blockiernut
eingedrungenen Aufbaustifte und die Scherlinie zwischen dem Stator
und dem zweiten Rotor durch die Aufbaustifte, die in die Bohrungen
der Gegenzuhaltungsstifte hineinragen. Diese Ausführungsform hat
den Vorteil der konstruktiven Einfachheit gegenüber der zweiten
Ausführungsform, bei der doch einer oder mehrere zusätzliche gefe
derte Stift/e in den Schließzylinder eingebracht werden muß/müs
sen. Zusätzlich kann bei dieser Ausführungsform durch die Länge der
Blockiernut bestimmt werden, ob nur einer oder mehrere oder gar
die ganze Reihe der Aufbaustifte für die Blockierwirkung benützt
werden sollen. Dies hat letztlich auch auf eine dem sanften Angriff
folgenden harten Angriff möglicherweise erfolgreich abwehrende
Wirkung.
Es ist eindeutig klar, daß dies in einem Hochsicherheitsbereich kein
Nachteil, sondern nur ein Vorteil ist, sodaß die Ausführungsform mit
dem vom Schlüsselkanal nicht zugänglichen Blockiermechanismus,
nämlich einer Blockiernut, gerade dort angezeigt ist, wo ein unbe
merkter Einbruch einfach nicht vorkommen darf, während dort, wo
lediglich eine zusätzliche Sicherheit gegen Picken und gegen ähnliche
weiche Öffnungsmethoden gewünscht wird, eine Ausführungsform
ohne Blockierstift bevorzugt Anwendung finden kann.
Die Blockierwirkung findet bei allen Ausführungsformen, bei denen
eine Blockierung vorgesehen ist, am Umfang des Rotors statt. Dies
hat weitere Vorteile für die Sicherheit. Je weiter radial vom Schlüs
selkanal entfernt eine Blockiervorrichtung angeordnet ist, umso ein
höheres Drehmoment ist nötig um sie zu überwinden. Solch einem
erhöhten Drehmoment sind viele der verwendeten Werkzeuge für den
Einbruch nicht gewachsen. Die radial noch weiter entfernten Scherli
nienzuhaltungen müssen mit einem wesentlich höheren Drehmoment
attackiert werden, als es bei den herkömmlichen Schließzylindern
der Fall ist.
In Fig. 3 ist noch ein Beispiel gezeigt, wie der innere, erste Rotor
1, der Kernrotor im äußeren, zweiten Rotor 2, dem Schalenrotor
drehbar befestigt werden kann. Der zweite Rotor 2, der wie eine
Schale oder Hülse den ersten Rotor 1 umgibt, weist an einem Ende
eine Verlängerung 7 auf, die als Abtrieb für den Schließbart zum
Betätigen des Schloßriegels dient. Wie schon beschrieben, dient der
zweite Rotor zum Öffnen des Schloßes und der erste Rotor 1 zur
Abschirmung des eigentlichen, die hohe Sicherheit verleihenden
Sperr- bzw. Blockiersystems. Der erste Rotor dreht sich in der Regel
stets zusammen mit dem zweiten; eine Relativbewegung zwischen
Kern- und Schalenrotor ist immer illegal herbeigeführt und soll des
halb immer zur Blockierung oder zumindest zu einem nutzlosen Frei
lauf des Kernrotors führen.
Für eine Blockierung muß für den ersten Rotor 1 keine volle Rotor
drehung im zweiten Rotor 2 vorgesehen sein. Im Falle des Freilau
fes, so man diesen realisiert, muß sich der innere Rotor aber frei
drehen können.
Schließlich zeigt Fig. 4 eine zusätzliche Maßnahme, die an einer
beliebigen der beiden Scherlinien angeordnet sein kann, dahingehend,
daß beim Drehen der Rotor zwangsweise in eine Sperrlage gerät,
wenn bspw. die Gegenzuhaltungsfeder funktionsuntüchtig ist und die
Gefahr besteht, daß der Zylinder durch einen solchen Umstand
leichter geöffnet werden kann. Die Vertiefung 60 erhält somit eine
Ausformung, die der Form der Zuhaltung 22 und der Gegenzuhaltung
32/32′ oder einem Aufbaustift in der zweiten Rotorlage angepaßt ist.
Die spezielle Form bewirkt eine zwangsweise Einführung in die
Sperrlage durch Drehen des Rotors, Position A. Die Sperrlage ent
steht dann durch Drehsperre, Position B. In dieser Figur ist diese
zusätzliche Maßnahme in der zweiten Rotorlage gezeigt. Erhalten
bleibt die Bedingung, daß entweder die Blindscherlinie oder die
Öffnungsscherlinie deblockierbar sind, aber nicht beide zusammen.
Dies ist auch aus der Fig. 4 zu entnehmen.
In der grundlegenden Ausführungsform ist der Schließzylinder so
ausgestaltet, daß der Abtrieb 7 des Schließzylinders zu einem Betä
tigungselement im Schloß mit der zweiten Rotorlage 2 in Wirkver
bindung steht und daß die in den radialen Bohrungen eingesetzten
Stifte, die Zuhaltungsstifte 11, 12, 13, die Aufbaustifte 21, 22, 23 und die
Gegenzuhaltungsstifte 31, 32, 33 so bemessen sind, daß das Einführen
eines einen dem Schließsystem zugeordneten Schlüssels in den
Schlüsselkanal 6 die Öffnungsscherlinie zwischen der zweiten Ro
torlage 2 und dem Gehäuse 3 deblockiert und die Blindscherlinie
zwischen der zweiten Rotorlage 2 und dem Kernrotor 1 blockiert,
bzw. daß ein Verschieben der Stifte derart, daß die Blindscherlinie
deblockiert wird, die Öffnungsscherlinie blockiert bleibt.
In einer hervorgehobenen Ausführungsform weist der Schließzylinder
zusätzlich zum vom Schlüsselkanal 6 aus betätigbaren Sperrmecha
nismus des Schließzylinders ein vom Schlüsselkanal 6 aus nicht
betätigbarer Blockiermechanismus 60 auf, durch welchen nach einer
Deblockierung der Blindscherlinie und Drehung des Kernrotors 1 die
Blindscherlinie wieder selbstätig blockiert wird. Dieser Blockierme
chanismus 60 besteht bspw. aus einer am Umfang des Kernrotors
eingesenkten Ausnehmung 60, wobei auch weitere solche Ausnehmun
gen vorgesehen sein können, in welche andere Reihen von Aufbau
stiften die Blockierung zusätzlich unterstützen.
Claims (5)
1. Schließzylinder mit einem zweiteiligen Rotor (1, 2), der
einen Kernrotor (1) und eine diesen hülsenförmig umge
bende zweite Rotorlage (2) aufweist, welcher zweiteilige
Rotor in sich drehbar ist und als Ganzes im Zylinderge
häuse (3) (Stator) drehbar eingesetzt ist, wobei in radialen 5
Bohrungen im Kernrotor (1) Zuhaltungsstifte (11, 12, 13), in
der zweiten Rotorlage (2) Aufbaustifte (21, 22, 23) und im
Gehäuse (3) Gegenzuhaltungsstifte (31, 32, 33) als Sperrme
chanismus des Schließzylinders angeordnet sind, die vom
Schlüsselkanal (6) aus betätigbar sind, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Abtrieb (7) des Schließzylinders zu
einem Betätigungselement im Schloß mit der Rotorlage (2)
in Wirkverbindung steht, die aus der Öffnungsscherlinie
drehbar ist und daß die in den radialen Bohrungen einge
setzten Stifte (11, 12, 13, 21, 22, 23, 31, 32, 33) so bemessen sind,
daß das Einführen eines einen dem Schließsystem zuge
ordneten Schlüssels in den Schlüsselkanal (6) eine Öff
nungs-Scherlinie zwischen der zweiten Rotorlage (2) und
dem Gehäuse (3) deblockiert und eine Blind-Scherlinie
zwischen der zweiten Rotorlage (2) und dem Kernrotor (1)
blockiert, bzw. daß bei einem Verschieben der Stifte
derart, daß die Blind-Scherlinie deblockiert wird, die
Öffnungs-Scherlinie blockiert bleibt.
2. Schließzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich zum vom Schlüsselkanal (6) aus betätigba
ren Sperrmechanismus des Schließzylinders ein Blockier
mechanismus (16, 22, 32, 32′) vorgesehen ist, durch welchen
nach einer Deblockierung der Blind-Scherlinie und Dre
hung (A, B) des Kernrotors (1) die Blind-Scherlinie wieder
selbsttätig blockiert werden kann.
3. Schließzylinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zusätzlich zum vom Schlüsselkanal (6) aus betätigba
ren Sperrmechanismus des Schließzylinders ein vom
Schlüsselkanal (6) aus nicht betätigbarer Blockiermecha
nismus (60) vorgesehen ist, durch welchen nach einer
Deblockierung der Blind-Scherlinie und Drehung des
Kernrotors (1) die Blind-Scherlinie wieder selbstätig blok
kiert wird.
4. Schließzylinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Blockiermechanismus (16, 22, 32, 32′) aus einem in
Richtung Kernrotor (1) federbelasteter Blockierstift be
steht, der in seiner Form in eine Ausnehmung (60) am
Rotorumfang paßt.
5. Schließzylinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Blockiermechanismus (60) aus einer am Umfang
des Kernrotors eingesenkten Ausnehmung (60) besteht.
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| GB2222201B (en) | 1992-10-07 |
| FR2637644B1 (fr) | 1994-01-21 |
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