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DE3917014A1 - Sicherheitsschlauch fuer den hydraulisch gesicherten anschluss von wasserfuehrenden haushaltmaschinen - Google Patents

Sicherheitsschlauch fuer den hydraulisch gesicherten anschluss von wasserfuehrenden haushaltmaschinen

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Publication number
DE3917014A1
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DE
Germany
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sleeve
housing
threaded
safety hose
annular space
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Application number
DE3917014A
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English (en)
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DE3917014C2 (de
Inventor
Burkhard Dipl Ing Sandt
Juergen Dipl Ing Arnolds
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
Bosch Siemens Hausgerate GmbH
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47L15/42Details
    • A47L15/421Safety arrangements for preventing water damage
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Description

Die Erfindung geht aus von einem Sicherheitsschlauch für den hydraulisch gesicher­ ten Anschluß von wasserführenden Haushaltmaschinen an ein Hauswassernetz, insbe­ sondere Wasch- oder Geschirrspülmaschinen, mit einer netzseitigen Anschlußarmatur, enthaltend ein von einem Gehäuse umschlossenes, über eine elektrische Leitung steuerbares Magnetventil, an dessen Abfluß-Rohrstutzen ein Druckschlauch ange­ schlossen ist, der mit Abstand eines Ringraumes von einem an das Gehäuse geführ­ ten Hüllschlauch ummantelt ist, wobei die elektrische Leitung im Ringraum bis an die Anschlußarmatur geführt ist.
Ein derartiger Sicherheitsschlauch ist aus der DE-OS 37 11 531 bekannt. Er wird im unteren Teil der Haushaltmaschine an ihre Ummantelung geführt und dort direkt mit dem Laugenbehälter bzw. mit einer Leckwasser-Überwachungseinrichtung verbunden.
Will man hingegen das maschinenseitige Schlauchende im oberen Maschinenbereich in die Ummantelung führen - etwa weil dort weitere Wasserführungs- und Schaltungs­ elemente angeordnet sind -, dann besteht die Gefahr der Überflutung des Armatur­ gehäuses durch Leckwasser und der Austritt des Leckwassers ins Freie, wenn die Armatur tiefer angeordnet ist als das maschinenseitige Schlauchende.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen eingangs genannten Sicherheits­ schlauch derart einzurichten, daß er für eine Einführung in den oberen Bereich einer Maschinen-Ummantelung geeignet ist und die elektrische Leitung trotzdem den VDE-Forderungen hinsichtlich der Sicherheit vor Berührungsschutz auch im Falle ei­ nes Leckwasserschadens genügt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Ringraum gegen den Gehäuseinnenraum mittels einer auf einer Verdickung des Abfluß-Rohrstutzens radial gepreßten, an den Hüllschlauch angespritzten Muffe abgedichtet ist, daß die elektri­ sche Leitung innerhalb des Armaturgehäuses durch einen senkrecht zur Wandung der Muffe stehenden Gewindestutzen hindurchtritt, und daß zwischen dem Gewindestutzen und der Leitung eine den Gewindestutzen überragende Dichthülse angeordnet ist, die durch eine auf den Gewindestutzen geschraubte Überwurfmutter gegen die Leitung und die Innenwandung des Gewindestutzens gespannt ist.
Hierdurch ist der Ringraum zwischen dem Druckschlauch und dem Hüllschlauch ge­ gen den Innenraum des Armaturgehäuses hermetisch dicht. Außerdem kann die elek­ trische Leitung innerhalb des Gehäuses ohne weitere Schutzmaßnahmen verlegt und an die Magnetspule des Ventils angeschlossen sein.
Als Werkstoff für die Dichthülse hat sich erfindungsgemäß Chloropren-Kautschuk erwiesen, der sich einerseits elastisch allen Unebenheiten der Dichtflächen an­ schmiegt und andererseits auch nach langem Gebrauch noch ausreichende elastische Eigenschaften behält.
In besonders vorteilhafter Weise ist die Erfindung dadurch weitergebildet, daß der Gewindestutzen vom Werkstoff der Muffe umspritzt ist. Hierdurch kann einerseits das Spritzwerkzeug einfach und billig aufgebaut sein. Außerdem ist dadurch der Ge­ windestutzen im Werkstoff härter einstellbar als die elastische Muffe.
Wenn die Werkstoffe der Gewindestutzen und der Überwurfmutter beim Erreichen der Spritztemperatur miteinander eine Schweißverbindung eingehen, ist die Forderung nach hermetischer Abdichtung am einfachsten und wirkungsvollsten zu erfüllen.
Als hierfür besonders gut geeignete Werkstoffe haben sich Santoprene Typ 201-73 für die Muffe und Polypropylen Typ P95 für den Gewindestutzen erwiesen.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels ist die Erfindung nachstehend erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines an eine Wasch- oder Geschirr­ spülmaschine montierten, erfindungsgemäßen Sicherheitsschlauches und
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch das Armaturgehäuse des netzseitigen Endes des Sicherheitsschlauches.
Die in Fig. 1 dargestellte Wasch- oder Geschirrspülmaschine ist von einer Außen­ ummantelung 1 umschlossen, die eine Bodenplatte 2 mit einer eingeformten Mulde 3 hat. Die Mulde dient zum Auffangen von Leckwasser, dessen Niveau durch eine Überwachungseinrichtung 4 mit einem Schwimmer 5 festgestellt werden kann. Zwi­ schen das maschinenseitige Magnetventil 9 und den mit dem Hauswassernetz verbun­ denen Wasserhahn 10 ist der Sicherheitsschlauch 11 geschaltet. Sobald sich der Schwimmer 5 anhebt, meldet die Überwachungseinrichtung 4 über die Leitung 6 ein Signal an eine nicht dargestellte Steuereinrichtung und führt zur Bildung eines Ab­ schaltsignals für die Leitung 7 zum wasserhahnseitigen Magnetventil 8 des Sicher­ heitsschlauches 11. Das Magnetventil 8 ist in einer wasserhahnseitigen Armatur 12 mit einer Überwurfmutter 13 untergebracht, die an das Gewinde des Wasserhahns 10 angeschraubt ist. Das maschinenseitige Ende des Sicherheitsschlauches 11 ist durch eine Überlauf-Schale 14 mit dem Leckwasser-Führungsschlauch 20 verbunden, der in die bodenseitige Mulde 3 mündet. Der Krümmer 15 des Druckschlauches 16 ist mittels einer Überwurfmutter 17 am Außengewinde des Zulaufstutzens für das maschineninterne Magnetventil 9 angeschlossen.
Das in Fig. 2 dargestellte zulaufseitige Ende des Sicherheitsschlauches mit der Ven­ tilarmatur 12 zeigt die Überwurfmutter 13 und das vom Gehäuse 22 umschlossene Magnetventil 8. Der Hüllschlauch 19 ist mit seiner weichelastischen Muffe 23 dich­ tend auf der Verdickung 21 des ablaufseitigen Rohrstutzens des Magnetventils 8 be­ festigt, so daß der ringförmige Hohlraum zwischen Hüllschlauch 19 und Druck­ schlauch 16 keinerlei Verbindung hat zum Innenraum des Gehäuses 22.
Die Muffe 23 hat an einer Stelle ihrer Wandung zwischen der dichtenden Verbindung zur Verdickung 21 des Rohrstutzens und dem Eingang des Hüllschlauches in das Ge­ häuse 22 einen radial angeordneten Gewindestutzen 24. Die elektrische Leitung 7 zum Magnetventil 8 ist durch diesen Gewindestutzen 24 hindurch aus dem Ringraum zwischen dem Druckschlauch 16 und dem Hüllschlauch 19 in den Innenraum des Ge­ häuses 22 geführt. Vor dem Anschluß der Leitung 7 an das Magnetventil 8 wird über diese Leitung eine Dichthülse 25 und eine Überwurfmutter 26 gestreift. Die Dichthülse 25 wird in den Raum zwischen der Innnenwandung des Gewindestutzens 24 und die Leitung 7 geschoben und überragt nun den Gewindestutzen. Mittels der Überwurfmutter 26 wird schließlich die Dichthülse 25 so weit zusammengepreßt, daß sie sich dichtend an die Außenummantelung der Leitung 7 und an die Innenwandung des Gewindestutzens 24 anlegt. Damit ist die Leitungsdurchführung durch die Wan­ dung der Muffe 23 wasserdicht. Die Leitung 7 kann nun an das Magnetventil 8 an­ geschlossen werden. Die Dichtung des Ringraumes zwischen dem Druckschlauch 16 und dem Hüllschlauch 19 gegen den Innenraum des Gehäuses 22 bewirkt, daß eine Leckwassersäule in dem Ringraum sich auch dann ausschließlich zum maschinenseiti­ gen Anschluß des Sicherheitsschlauches hin ausbildet, wenn die Anschlußarmatur 12 niedriger als der maschinenseitige Anschluß des Sicherheitsschlauches 11 liegt.
Aus Fig. 2 ist noch zu erkennen, daß der Gewindestutzen 24 in die Wandung der Muffe 23 eingelegt und von dem Material der Wandung umspritzt ist. Bei einem tat­ sächlichen Schnitt durch die Muffenwandung in Höhe des Gewindestutzens würde sich allerdings keine klare Bauteiltrennung wie in der Zeichnung der Fig. 2 erkennen las­ sen, weil die Oberflächen der Muffenwandung und des Gewindestutzens in ihrem Kontaktbereich miteinander verschmelzen. Dadurch ist der Gewindestutzen wasserun­ durchlässig in der Muffenwandung gehalten. Diese Verschmelzung bringt nur eine ge­ eignete Werkstoffpaarung zustande. Als geeignet hierfür hat sich die Paarung San­ toprene, Typ 201-73 für die Muffe und Polypropylen, Typ P95 für den Gewindestut­ zen erwiesen.

Claims (5)

1. Sicherheitsschlauch für den hydraulisch gesicherten Anschluß von wasserfüh­ renden Haushaltmaschinen an ein Hauswassernetz, insbesondere Wasch- oder Geschirrspülmaschinen, mit einer netzseitigen Anschlußarmatur, enthaltend ein von einem Gehäuse umschlossenes, über eine elektrische Leitung steuerbares Magnetventil, an dessen Abfluß-Rohrstutzen ein Druckschlauch angeschlossen ist, der mit Abstand eines Ringraumes von einem an das Gehäuse geführten Hüllschlauch ummantelt ist, wobei die elektrische Leitung im Ringraum bis an die Anschlußarmatur geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringraum gegen den Gehäuseinnenraum mittels einer auf einer Verdickung (21) des Abfluß-Rohrstutzens radial gepreßten, an den Hüllschlauch (19) angespritzten Muffe (23) abgedichtet ist, daß die elektrische Leitung (7) in­ nerhalb des Armaturgehäuses (22) durch einen senkrecht zur Wandung der Muffe (23) stehenden Gewindestutzen (24) hindurchtritt und daß zwischen dem Gewindestutzen (24) und der Leitung (7) eine den Gewindestutzen überragende Dichthülse (25) angeordnet ist, die durch eine auf den Gewindestutzen (24) geschraubte Überwurfmutter (26) gegen die Leitung (7) und die Innenwandung des Gewindestutzens (24) gespannt ist.
2. Sicherheitsschlauch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicht­ hülse (25) aus Chloropren-Kautschuk besteht.
3. Sicherheitsschlauch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestutzen (24) vom Werkstoff der Muffe (23) umspritzt ist.
4. Sicherheitsschlauch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewin­ destutzen (24) und die Überwurfmutter (26) aus Werkstoffen bestehen, die beim Erreichen der Spritztemperatur miteinander eine Schweißverbindung ein­ gehen.
5. Sicherheitsschlauch nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff der Muffe (23) Santoprene, Typ 201-73, und derjenige des Gewin­ destutzens (24) ein Polypropylen vom Typ P95 ist.
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