DE3908102A1 - Selbstschalter, insbesondere leitungsschutzschalter - Google Patents
Selbstschalter, insbesondere leitungsschutzschalterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Selbstschalter nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere einen
Leitungsschutzschalter in Schmalbauweise.
Derartige Schalter mit besonders gestalteten
Löschkammern sind in einer Vielzahl von Ausführungen
bekannt. Beispielsweise sei auf die Gegenstände der
DE-PS 11 85 269 sowie DE-PS 11 85 274 verwiesen. Die
vorbekannten Schalter enthalten innerhalb ihres
Isolierstoffgehäuses eine der Kontaktstelle zugeordnete
Lichtbogenkammer mit Löschblechen, um den bei einer
Kurzschlußabschaltung entstehenden Schaltlichtbogen
wirkungsvoll zu löschen.
Weiterentwicklungen dieser Kammergrundformen sind z.B.
in der DE 27 16 619 B1, DE-33 37 562 A1, EP 01 23 090 B1,
EP 01 58 124 A2 und EP 02 51 160 A2 beschrieben. All
diesen Löscheinrichtungen ist gemeinsam, daß sie mehrere
auf Abstand nebeneinander angeordnete Löschbleche und
zwei quer davor die Kontaktanordnung flankierende
Isolierstoffplatten im sogenannten Vorkammerbereich
aufweisen. Die meist aus Keramik oder auch einem
Kunststoff bestehenden Isolierstoffplatten sind jeweils
mit Abstand zu den Gehäuseaußenwänden angeordnet.
Dadurch ist eine Umströmung der Platten durch
Lichtbogengase bzw. ein Druckausgleich möglich. Ein von
den Kontaktstellen ablaufender, durch magnetische
Blasung angetriebener Schaltlichtbogen kann somit
wirkungsvoll auf schmalseitig zwischen den Kammerplatten
befindlichen Lichtbogenlaufschienen in den Löschblechstapel
einlaufen.
Von Nachteil bei diesen Löscheinrichtungen sind die
beiden zusätzlichen Isolierstoffplatten. die außer den
Teilekosten auch einen entsprechenden Montageaufwand
Bruchgefahr beim Verschließen der Gehäuseteile, wenn
die Platten nicht exakt eingelegt werden oder
verrutschen. Funktionsstörungen des Schalters durch im
Gehäuse herumfliegende Bruchstücke der
Isolierstoffplatten können leicht die Folge sein.
Um die den Lichtbogenspalt einengenden
Isolierstoffplatten einzusparen, ist es weiterhin
bereits bekannt (DE 36 19 241 A1), die Seitenwände des
Schaltergehäuses im Bereich des Lichtbogenraumes von
außen her zu vertiefen. Die inneren Oberflächen der
Vertiefungen stehen beiderseits in der Löschkammer
sockelförmig vor und flankieren den Lichtbogen ähnlich
wie die eingangs erwähnten Isolierstoffplatten. Auf den
dem Schaltlichtbogen zugekehrten Innenseiten sind die
Vertiefungen bis auf eine Stufe nahezu glattflächig,
wodurch sich zum Löschblechstapel hin eine Erweiterung
des Lichtbogenraumes ergibt, während sie an den
Gehäuseaußenseiten mit Rippen versehen sind. In ihrer
geometrischen Anordnung dienen die Rippen zur
Versteifung sowie gegebenenfalls einer besseren
Wärmeabfuhr. Bei dieser Löscheinrichtung werden zwar
Bauteile eingespart, aber die Gassäule vor dem
Schaltlichtbogen findet kaum eine Rückströmungsmöglichkeit,
so daß die Einlaufgeschwindigkeit des Lichtbogens in den
Löschblechstapel nachteilig beeinflußt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem
Selbstschalter der eingangs genannten Art die
Löschkammer in ihrem Aufbau zu vereinfachen sowie
Bauteile einzusparen, und zugleich dem Schaltlichtbogen
beim Ablaufen von der Kontaktstelle in den
Löschblechstapel einen besonders niedrigen
Strömungswiderstand innerhalb des Vorkammerraumes
entgegenzusetzen sowie eine wirkungsvolle
Lichtbogenführung bis in die Löschbleche hinein
sicherzustellen.
Diese Aufgabe wird durch einen Selbstschalter mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind Gegenstände der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Vorkammerraumes
ist insofern vorteilhaft, als der Schaltlichtbogen nur
einen geringen Strömungswiderstand in Richtung der
Löschbleche vorfindet und somit schnell und sicher von
der Kontaktstelle abläuft. Der vom magnetischen Feld
der Lichtbogenlaufschienen angetriebene Lichtbogen wird
dabei zwischen vorstehenden Oberseiten mehrerer schmaler
Stege eng geführt. Dabei wird die Antriebswirkung des
gasabgebenden Stegmaterials gezielt genutzt, um einen
zusätzlichen Antrieb auf den Lichtbogen auszuüben, der
bei geschlossenen Seitenplatten hingegen oft schon zu
stark ist. Ferner kann sich der vor dem wandernden
Lichtbogen entstehende Gasdruck in Strömungskanälen
zwischen den Stegen entspannen. Durch diese Rückströmung
von Gasen wird eine die Lichtbogenwanderung hemmende
Druckdifferenz in den Bereichen vor und hinter dem
Lichtbogen wirksam ausgeglichen. Außerdem sorgt der
Druckausgleich für eine gute Entionisierung des
neuzündungsgefährdeten Bereiches an der Kontaktstelle
hinter dem Lichtbogen. Die Stege bilden zugleich einen
großen Kriechweg an der Kontaktstelle. Da durch
Lichtbogeneinwirkung nur die Stegkanten geringfügig
belastet werden, ergibt sich auch eine hohe
Isolationsfestigkeit bei geöffneten Kontakten.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht nunmehr
darin daß sich die hohe Lichtbogengeschwindigkeit im
Vorkammerraum nebst den vorbeschriebenen Wirkungen
durch unmittelbare Anformung der Stege an den
Gehäuseteilen und damit kostenneutral erzielen lassen.
Zusätzlich entfallen aber die beiden bisher üblichen
Isolierstoffplatten im Vorkammerbereich, so daß sich
insgesamt eine erhebliche Kostenersparnis ergibt.
Anhand der Zeichnung ist die Erfindung nachstehend an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch einen Leitungsschutzschalter
mit im Bereich der Löschkammer geöffneter oberer
Gehäuseschale, während in
Fig. 2 ein Schnitt durch die Löschkammer gemäß
Linie II-II der Fig. 1 mit geöffneter
Kontaktstelle wiedergegeben ist. In
Fig. 3 ist in einer perspektivischen Ansicht der
erfindungswesentliche Löschkammerbereich
veranschaulicht.
Der gezeigte Leitungsschutzschalter in Schmalbauweise
hat ein aus zwei Gehäuseschalen (1 a, 1 b) zusammengesetztes
Gehäuse (1), das im oberen Teil einen lediglich
angedeuteten Schalt- und Auslösemechanismus (2) aufnimmt.
Im darunter befindlichen Sockelbereich ist das aus
Isolierstoff, vorzugsweise aus Thermoplast hergestellte
Gehäuse (1) überwiegend als Löschkammer (3) ausgebildet.
Diese ist größtenteils mit einem parallel zur
Bodenfläche (1 c) des Schalters angeordneten
Löschblechstapel (4) ausgefüllt, wobei die Tiefe der
Löschkammer zwischen ihren beiden inneren
Seitenflächen (3 a, 3 b) aufgrund der Schalterbreite mit
Gehäuseaußenwänden (1 a′, 1 b′) in herstellungstechnisch
üblicher Wanddicke vorbestimmt ist. Der in die
Löschkammer eingelegte Löschblechstapel (4) mit
beispielsweise neun Löschblechen (4 a) aus
ferromagnetischem Werkstoff ist auf beiden Längsseiten
von in den Bereich einer Kontaktanordnung (5) gerichteten
Lichtbogenlaufschienen (6 bzw. 7) begrenzt, während er
mit seinen schmalen linksseitigen Stirnflächen an einer
mit Ausblasöffnungen versehenen Gehäusewand (1 d) anliegt.
Die nebeneinander auf Abstand angeordneten Löschbleche
füllen zudem den Raum zwischen den beiden inneren
Seitenflächen (3 a, 3 b) der Löschkammer völlig aus und
sind dort in nicht näher dargestellter Weise
unverrückbar gehalten.
Der einzig noch offenen Seite des Löschblechstapels
zugekehrt ist die Kontaktstelle (5) am oberen Rand der
Löschkammer in einem etwa trichterförmigen
Vorkammerraum (3 c) angeordnet. Die Kontaktanordnung
mit Einfachunterbrechung besteht aus einem
Festkontaktstück (5 a), welches über
Stromführungsteile (10 a) und eine Auslösespule (10) mit
einer Ausgangsklemme (11) verbunden ist, und einem um
eine gehäusefeste Achse schwenkbaren Kontakthebel (5 b),
der über bewegliche Leitungen (12 a, 12 b) unter
Einbindung eines thermischen Auslösers (12) mit einer
Eingangsklemme (13) verbunden ist und seinerseits bei
einem Abschaltvorgang im Gegenuhrzeigersinn schwenkt.
Zusammen mit der Stromleitung im Festkontaktstück (5 a)
bzw. Kontakthebel (5 b) ist an der eigentlichen
Kontaktberührungsstelle eine etwa U-förmige Stromschleife
gebildet, die senkrecht zur Richtung der Löschbleche
orientiert ist. Der trichterförmige Vorkammerraum (3 c)
ist bis auf den für die Schwenkbewegung des
Kontakthebels (5 b) erforderlichen Spalt zu den übrigen
Gehäusebereichen durch Wandteile (1 e) und in Verbindung
mit den Lichtbogenleitschienen (6. 7) nahezu druckdicht
umschlossen und nur zur Stirnkontur des
Löschblechstapels (4) im gesamten Querschnitt offen.
Die einzelnen Löschbleche (4 a) haben ihrerseits dem
Vorkammerraum zugekehrt einen den Lichtbogeneinlauf
verbessernden, etwa V-förmigen Einschnitt (4 b) an ihrer
Stirnseite (Fig. 2).
Für die Erfindung von wesentlicher Bedeutung sind mehrere
im Vorkammerraum (3 c) auf beiden Seitenflächen (3 a, 3 b)
zur Gehäusemitte prismatisch vorstehende schmale
Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g), die einen Rechteckquerschnitt
aufweisen, aber auch trapezförmig ausgebildet sein
können. Sie sind direkt an den Gehäuseschalen (1 a, 1 b)
vom Grund der Außenwände (1 a′, 1 b′) bis etwa zur
Schwenkebene des beweglichen Kontakthebels (5 b)
angeformt und enden mit ihrer Oberseite vorzugsweise in
gleich hohem Abstand von den Seitenflächen. In
Löschkammerebene, d.h. in Zeichnungsebene der Fig. 1,
sind die etwa gleichmäßig breiten Stege jeweils in
unterschiedlicher Bogenform angeordnet, wobei
insbesondere die Stege (3 d, 3 e, 3 f) vom Bereich der
Kontaktanordnung (5) bis zur Stirnkontur des
Löschblechstapels (4) führen. Dadurch sind zwischen den
Stegen Stromungskanäle (8) mit variierenden Querschnitten
gebildet, auf deren Funktion noch näher einzugehen sein
wird.
Da bei Leitungsschutzschaltern aufgrund der Form der
Kontaktanordnung und ihrer Lage im Vorkammerraum
einerseits sowie der Zahl der Löschbleche und ihrer
Anordnung in der Löschkammer in Verbindung mit den
Lichtbogenleitschienen andererseits verschiedene
technisch sinnvolle Lösungen für die Gestaltung des
Vorkammerraumes möglich sind, sollen die wichtigsten
Kriterien für die Anordnung der Stege nachstehend
genannt werden; hierbei sei ausdrücklich auf die Form
und Lage der Stege in den Zeichnungsfiguren verwiesen:
Der Steg (3 d) liegt am Festkontaktstück (5 a) eng an und
folgt dessen Kontakthorn (5 a′) auf der dem Vorkammerraum
zugekehrten Seite bis an die Löschkammerwand im Bereich
der oberen Lichtbogenleitschiene (6). Dabei ist das
Festkontaktstück auf der Kontaktseite sowie
gegebenenfalls auch seitlich soweit unterfüttert, daß
in der Mitte praktisch nur ein Spalt entsprechend der
Breite des Kontakthebels (5 b) entlang des Lichtbogenhorns
frei bleibt.
Vergleichbares gilt für den Steg (3 f), der an bzw. vor
der Lichtbogenleitschiene (7) entlangführt und diese
ebenfalls an den Längskanten teilweise abdeckt. Auch
hier ist nur ein etwa kontakthebelbreiter Spalt
freigegeben, auf dem der zwischen beiden Stegen (3 f)
eng geführte Schaltlichtbogen mit einem Fußpunkt
entlanglaufen kann. Eine in diesen Spalt geringfügig
vorstehende Längssicke (7′) auf der unteren
Lichtbogenlaufschiene unterstützt die vorgegebene
Laufrichtung des Lichtbogenfußpunktes zusätzlich.
Ein positiver Einfluß wird auch von den durch die
Stege seitlich verdeckten Teilen der breiteren
Lichtbogenlaufschiene ausgeübt, indem der größere
Materialquerschnitt die lichtbogenanziehende Wirkung
verbessert.
Der mittlere Steg (3 e) führt vom Kontaktbereich mit
Abstand zwischen den beiden randseitigen Stegen (3 d, 3 f)
hindurch und folgt dabei bis zur Engstelle (8 a) etwa
einer mittleren Ideallinie, um danach bis zum
Löschblechstapel dem Steg (3 f) begleitend zugekehrt zu
sein. In dem so gebildeten Dreieckbereich zwischen den
Stegen (3 d, 3 e) ist etwa mittig vor dem Löschblechstapel
ein weiterer kurzer Steg (3 g) angeordnet. (Fig. 1+3)
Damit ergeben sich unmittelbar vor dem Löschblechstapel
drei etwa gleich breite Mündungen von Strömungskanälen,
während an der Engstelle (8 a) nur zwei Strömungskanäle
beiderseits des mittleren Steges (3 e) verbleiben und
von dort bis in den Kontaktbereich führen.
Da die Stege bei einer Höhe von beispielsweise 6 mm auf
jeder Seitenfläche eine mittlere Breite von etwa 1,5 mm
aufweisen und aus Gründen der Materialanhäufung
sinnvollerweise auf ihrer gesamten Länge nahezu gleich
breit sind, verteilt sich der unterschiedliche
Querschnitt des Vorkammerraumes insbesondere im Bereich
vor dem Löschblechstapel auf die Strömungskanäle (8).
Diese erweitern sich daher von der Engstelle (8 a), wo
sie etwa die Breite des mittleren Steges (3 e) aufweisen,
düsenförmig zu den Löschblechen hin, so daß der
Lichtbogen in Richtung der Löschbleche einen niedrigen
Strömungswiderstand vorfindet. Zusätzlich sind die bis
unmittelbar vor die Stirnkontur des Löschblechstapels
geführten Stege am Ende etwas verjüngt und enden damit
jeweils vor einem Löschblech; - also nicht im
Abstandsspalt zwischen zwei Löschblechen.
Im Kontaktbereich ist es dagegen sinnvoll, die
Stege (3 d, 3 e, 3 f) nicht bis an den oberhalb der
Kontaktstelle befindlichen Wandteil (1 e′) heranzuführen,
sondern direkt in Höhe der Kontaktstelle enden zu
lassen. Dadurch entsteht zwischen dem Wandteil (1 e′)
und den Stegenden ein Querströmungskanal (8′), der
sogar bis in den ansonsten geschlossenen Bereich hinter
das Festkontaktstück (5 a) nebst seinem Kontakthorn
führen kann. So ist oberhalb der Kontaktstelle ein
Druckausgleich zwischen den einzelnen bis auf den Grund
der Vorkammer reichenden Strömungskanälen möglich.
Die Wirkung der Stege in Verbindung mit den
Strömungskanälen für einen schnellen und sicheren
Lichtbogenablauf im Vorkammerraum läßt sich etwa wie
folgt erklären:
Der beispielsweise bei einer Kurzschlußabschaltung
gezogene Schaltlichtbogen (9) zwischen
Festkontaktstück (5 a) und dem im Gegenuhrzeigersinn
beschleunigt öffnenden Kontakthebel (5 b) wird durch
elektrodynamische Blasung U-förmig aufgeweitet und
läuft von der eigentlichen Kontaktberührungsstelle in
Richtung der Kontakthörner (5 a′ bzw. 5 b′). Dabei wird
der in den Zeichnungsfiguren lediglich schematisch in
verschiedenen Positionen (9, 9′, 9′′) angedeutete
Lichtbogen schon an seiner Entstehungsstelle zwischen
den Stegen (3 d, 3 e) eng geführt und dadurch zusätzlich
angetrieben. Der plötzlich entstehende Gasdruck findet
hingegen in den Strömungskanälen (8, 8′) ausreichend
Expansionsraum. Vom Kontakthorn des sich weiter
öffnenden Kontakthebels (5 b) kommutiert sodann der
Lichtbogen (9′) auf die Lichtbogenleitschiene (7),
deren rückwärtige Verlängerung (7 a) über die
Leitung (12 b) und die Eingangsklemme (13) jetzt im
Strompfad liegt, und wandert angetrieben durch das
magnetische Feld in Richtung der Engstelle (8 a). Danach
weitet sich der Lichtbogen (9′′) zwischen seinen
Fußpunkten zunehmend auf, wird aber beidseitig von den
Stegen weiterhin eng flankiert.
Der vor dem wandernden Lichtbogen auftretende Gasdruck
kann sich dadurch zwischen den Stegen seitlich um den
Lichtbogen herum in den Strömungskanälen ausgleichen,
so daß dem Lichtbogenlauf keine hemmende Druckdifferenz
entgegensteht (schematisch in Fig. 2 durch dünne
Strichlinien angedeutet). Zugleich erfolgt durch den
Druckausgleich unter Einbeziehung von kühlenden
Luftmassen aus dem Löschblechstapel eine gute
Entionisierung des neuzündungsgefährdeten
Kontaktstellenbereiches. Der ablaufende Lichtbogen
wird ferner durch das gasabgebende Stegmaterial
zusätzlich angetrieben, wobei jedoch nur eine geringe
Belastung der Stegkanten erfolgt und eine hohe
Isolationsfestigkeit gewährleistet wird. Letztlich
erreicht der Lichtbogen unter der anziehenden Wirkung
des Löschblechstapels und aufgrund des niedrigen
Strömungswiderstandes mit hoher Geschwindigkeit die
Stirnkanten der Löschbleche und läuft dort über die
V-förmigen Schlitze sicher ein. Die Löschung des
Lichtbogens im Löschblechstapel durch die der treibenden
Spannung entgegenwirkende Lichtbogenspannung erfolgt
sodann auf bekannte Art.
Die vorbeschriebene Gestaltung des Vorkammerraumes für
einen Leitungsschutzschalter, ggfs. auch unter
Weglassen des Löschblechstapels oder einzelner
Löschbleche, kann unter Berücksichtigung der genannten
Kriterien ebenso für andere Selbstschalter Verwendung
finden. Hierbei wird der Fachmann die Stege und
Strömungskanäle an die räumlichen Abmessungen der
Löschkammer und des Vorkammerraumes im Einzelfall
anpassen müssen, ohne den Rahmen des Erfindungsgedankens
zu verlassen.
Claims (17)
1. Selbstschalter mit einem aus Isolierstoff
hergestellten Gehäuse und mit einer vom Gehäuse
umschlossenen Löschkammer, welche einen die
Kontaktanordnung flankierenden Vorkammerraum mit
Lichtbogenlaufhilfen zum Einlaufen des Schaltlichtbogens
von der Kontaktstelle in einen Lichtbogenlöschbereich,
insbesondere einen Löschblechstapel, aufweist, der den
von der Kontaktanordnung sich trichterförmig
erweiternden, mit Lichtbogenlaufschienen versehenen
Vorkammerraum an der der Kontaktstelle abgekehrten
Seite abschließt, dadurch gekennzeichnet, daß der
Vorkammerraum (3 c) auf zumindest einer Seitenfläche (3 a
bzw. 3 b) der parallel zur Ebene der Kontaktöffnungsbewegung
befindlichen inneren Seitenflächen (3 a, 3 b) der
Löschkammer (3) mehrere vorstehende Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g)
aufweist, die vom Bereich der Kontaktanordnung (5) etwa
in Laufrichtung des Schaltlichtbogens (9) zwischen den
Lichtbogenlaufschienen (5 a′, 6, 7) hindurch bis in den
Lichtbogenlöschbereich (4) langgestreckt angeordnet sind.
2. Selbstschalter nach Anspruch 1, insbesondere
Leitungsschutzschalter in Schmalbauweise, mit einer
Kontaktanordnung (5) aus einem Festkontaktstück (5 a)
und einem beweglichen Kontakthebel (5 b) mit
Einfachunterbrechung, die zusammen eine U-förmige
Stromschleife bilden und mit einem etwa senkrecht zur
Stromschleife orientierten, in die Löschkammer (3)
eingelegten Löschblechstapel (4), der von seinen äußeren
Löschblechen (4 a) zur Kontaktanordnung (5) gerichtete
Lichtbogenlaufschienen (6, 7) zur Führung der
Schaltlichtbogen-Fußpunkte aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorkammerraum (3 c) auf beiden
inneren Seitenflächen (3 a, 3 b) mehrere gegen die
Schwenkebene des beweglichen Kontakthebels (5 b)
gerichtete Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g) aufweist, die zwischen
den Lichtbogenlaufschienen (5 a′, 6, 7) bogenförmig
bis zu den Stirnflächen des Löschblechstapels (4)
angeordnet sind.
3. Schalter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g) auf den
Seitenflächen (3 a, 3 b) des Vorkammerraumes (3 c) bis
nahezu an die Schwenkebene des beweglichen
Kontakthebels (5 b) heranreichend angeordnet sind.
4. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den Stegen (3 d, 3 e, 3 f, 3 g)
düsenförmige Strömungskanäle (8) ausgebildet sind.
5. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strömungskanäle (8) bis auf
den Grund der von Außenwänden (1 a′, 1 b′) des
Schaltergehäuses (1) gebildeten inneren
Seitenflächen (3 a, 3 b) der Löschkammer (3) angeordnet
sind.
6. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Strömungskanäle (8) an ihrer
Engstelle (8 a) jeweils etwa so breit ausgebildet sind
wie die mittlere Wanddicke des zwischen ihnen
befindlichen Steges (3 e).
7. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g) im
Bereich des mehrere untereinander auf Abstand gehaltene
Löschbleche (4 a) aufweisenden Löschblechstapels (4) mit
ihrer jeweiligen Stirnkontur vor Stirnflächen der
Löschbleche (4 a) endend angeordnet sind.
8. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß entlang der beiden
Lichtbogenlaufschienen (5 a′, 7) jeweils ein Steg (3 d
bzw. 3 f) unmittelbar anliegend und diese teilweise
abdeckend angeordnet ist.
9. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß vor der Stirnkontur des vorzugsweise
aus neun Löschblechen (4 a) bestehenden Löschblechstapels (4)
sowie zusätzlichen Lichtbogenleitschienen (6, 7) drei
durch Stege (3 e, 3 g) unterteilte Strömungskanäle (8)
auf jeweils beiden Seitenflächen (3 a, 3 b) des
Vorkammerraumes (3 c) angeordnet sind.
10. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß eine zwischen Lichtbogenhorn (5 a′)
des Festkontaktstückes (5 a) und mit dem Kontakthebel (5 b)
zusammenwirkender Lichtbogenleitschiene (7) befindliche
Engstelle (8 a) des Vorkammerraumes (3 c) durch drei
Stege (3 d, 3 e, 3 f) in zwei Strömungskanäle (8)
unterteilt ist.
11. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g)
unmittelbar an dem aus zwei Gehäuseschalen (1 a, 1 b)
zusammengesetzten Schaltergehäuse (1) angeformt sind.
12. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gehäuseschalen (1 a, 1 b) aus
einem Thermoplast hergestellt sind.
13. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g) im
Querschnitt rechteckförmig ausgebildet sind.
14. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g) im
Querschnitt trapezförmig ausgebildet sind.
15. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 d, 3 e, 3 f, 3 g) eine
Höhe von etwa 6 mm über der jeweiligen Seitenfläche (3 a
bzw. 3 b) der Vorkammer (3 c) aufweisen.
16. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stege (3 a, 3 b, 3 c, 3 d) eine
mittlere Wanddicke von etwa 1,5 mm aufweisen.
17. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberseiten der Stege (3 a, 3 b,
3 c, 3 d) vom Kontaktöffnungsbereich (5) zum
Lichtbogenlöschbereich (4) ansteigend im Sinne einer
düsenförmigen Verengung des freien
Lichtbogenlaufquerschnittes ausgebildet sind.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893908102 DE3908102A1 (de) | 1989-03-13 | 1989-03-13 | Selbstschalter, insbesondere leitungsschutzschalter |
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