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DE3908178A1 - Verfahren und vorrichtung zur abgabe einer vorbestimmten menge eines fliessfaehigen mediums in einen fluessigkeitsbehaelter, oder dergleichen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur abgabe einer vorbestimmten menge eines fliessfaehigen mediums in einen fluessigkeitsbehaelter, oder dergleichen

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Publication number
DE3908178A1
DE3908178A1 DE19893908178 DE3908178A DE3908178A1 DE 3908178 A1 DE3908178 A1 DE 3908178A1 DE 19893908178 DE19893908178 DE 19893908178 DE 3908178 A DE3908178 A DE 3908178A DE 3908178 A1 DE3908178 A1 DE 3908178A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cistern
bag
foaming agent
float
water
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19893908178
Other languages
English (en)
Inventor
Conrad Luettichau
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LUETTICHAU CONRAD REICHSGRAF V
Original Assignee
LUETTICHAU CONRAD REICHSGRAF V
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LUETTICHAU CONRAD REICHSGRAF V filed Critical LUETTICHAU CONRAD REICHSGRAF V
Priority to DE19893908178 priority Critical patent/DE3908178A1/de
Priority to PCT/EP1989/001433 priority patent/WO1990010759A1/de
Priority to EP19900900101 priority patent/EP0418330A1/de
Publication of DE3908178A1 publication Critical patent/DE3908178A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03DWATER-CLOSETS OR URINALS WITH FLUSHING DEVICES; FLUSHING VALVES THEREFOR
    • E03D9/00Sanitary or other accessories for lavatories ; Devices for cleaning or disinfecting the toilet room or the toilet bowl; Devices for eliminating smells
    • E03D9/02Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing
    • E03D9/03Devices adding a disinfecting, deodorising, or cleaning agent to the water while flushing consisting of a separate container with an outlet through which the agent is introduced into the flushing water, e.g. by suction ; Devices for agents in direct contact with flushing water
    • E03D9/033Devices placed inside or dispensing into the cistern
    • E03D9/037Active dispensers, i.e. comprising a moving dosing element

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Hydrology & Water Resources (AREA)
  • Water Supply & Treatment (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Ausbildung eines geschlossenen Schaumteppichs in einer Klosett- od. dgl. -schüssel eine Vorrichtung zur Abgabe einer vorbestimmten Men­ ge eines fließfähigen Mediums, insbesondere Schaumbildners, in einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere Spülkasten eines Wasserklosetts, oder in die zur Schüssel eines Klosetts, Pissoirs od. dgl. führenden Spülwasserleitung.
Ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der genannten Art sind u. a. beschrieben in der auf den Erfinder und Anmelder zurück­ gehenden WO 87/06 289. Dort ist jedoch vorgeschlagen, daß das fließfähige Medium, insbesondere ein Schaumbildner oder Schaum, der zur Ausbildung eines geschlossenporigen Schaumteppichs in einer Klosett- od. dgl. -schüssel dient in einem hartwandigen Behälter aufbewahrt wird, dem eine ventilgesteuerte Einrichtung zur Abgabe der vorbestimmten Menge des fließfähigen Mediums zu­ geordnet ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Ventilsteuerung in Zusammenwirkung mit der Spültaste oder unter Ausbildung eines ausreichend hohen Unterdrucks hinter dem Abgabeventil, d. h. zwischen Abgabeventil und Spülwasserleitung.
Versuche haben gezeigt, daß die bevorzugt verwendeten Schaumbildner bzw. daraus hergestellter Schaum im Kontakt mit Luft zum "Versulzen" neigen mit der Folge, daß nach längerem Nichtgebrauch der Vorrichtung die Abgabeöffnung bzw. das Abgabeventil für den Schaumbildner bzw. Schaum regelrecht zuwachsen. Die Vorrichtung ist dann nicht mehr funktionsfähig. Bei täglichem Gebrauch der Vorrichtung sowie maximaler Gebrauchsdauer von etwa einem Monat ist dieses Problem noch nicht akut. Nach einer längerzeitigen Unter­ brechung des Gebrauchs lassen sich jedoch die genannten Erscheinungen nicht vermeiden, so daß Abhilfe geboten ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt demnach zum einen die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten Art zu schaffen, bei der auch nach längeren Unterbrechungen des Gebrauchs eine volle Funktionsfähigkeit gesichert ist. Gleichzeitig soll die Vorrichtung möglichst unabhängig von der Konstruktion der Peripherie, d. h. der Einrichtung für die Spülwasserzufuhr, sein, so daß sie für die verschiedens­ ten Einrichtungen zur Zufuhr von Spülwasser geeignet ist. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Konstruktionen sowie Abmessungen von Spülkästen von Wasserklosetts. Die erfindungsgemäße Vorrichtung soll also für die verschiedens­ ten Spülkastentypen verwendbar sein.
Zum anderen soll das Verfahren zur Ausbildung eines geschlos­ senen Schaumteppichs in einer Klosett- od. dgl. -schüssel, insbesondere unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung umweltfreundlich sein.
Die gestellte Aufgabe wird verfahrensmäßig durch die Merkmale des Anspruches 1, vorrichtungsmäßig durch die Merkmale des Anspruches 2 sowie in Verbindung mit einem Spülkasten durch die Merkmale des Anspruches 3 gelöst.
Durch die Ausbildung des Behälters zur Aufbewahrung des fließfähigen Mediums, insbesondere Schaumbildner oder Schaum, als flexibler Beutel (polybag), ist zum einem gewähr­ leistet, daß der Behälter im wesentlichen unabhängig von der Konstruktion der Peripherie eines Klosetts od. dgl., insbe­ sondere unabhängig von den Abmessungen eines Spülkastens eines Wasserklosetts, montier- bzw. einsetzbar ist. Der flexible Beutel paßt sich an die konstruktionsbedingte Umgebung gut an. Zum anderen ist dadurch, daß das fließfähi­ ge Medium innerhalb des flexiblen Beutels praktisch ohne bzw. mit nur minimalem Lufteinschluß eingefüllt ist, gewähr­ leistet, daß der Beutel entsprechend der Abgabe des fließfähi­ gen Mediums unter Vermeidung praktisch jeglicher Luftzufuhr in sich zusammenfällt. Das fließfähige Medium soll also im wesentlichen "vakuumverpackt" zur Verfügung stehen. Auf diese Weise kann ein Versulzen oder Verharzen des fließfähigen Me­ diums und damit entsprechende Verstopfungen an der Austritts­ öffnung bzw. am Abgabeventil nach längerem Nichtgebrauch der Vorrichtung sicher vermieden werden. Die Vorrichtung bleibt dauerhaft voll funktionsfähig. Dafür sowie für einen umwelt­ schonenden Abbau des erzeugten Schaums dienen insbesondere auch die Merkmale des Anspruches 1. Demgemäß wird ein Schaum­ bildner verwendet, der dem Bedarf entsprechend mit einer be­ liebigen Menge Wasser mischbar ist, der nur eine minimale Ten­ denz zum "Versulzen" aufweist, und der zu einem Schaum führt, welcher nach den derzeitigen Maßstäben in höchstem Maße um­ weltverträglich ist.
Von ganz besonderem Interesse sind die Maßnahmen nach Anspruch 3, der eine Vorrichtung der genannten Art zur Abga­ be einer vorbestimmten Menge eines fließfähigen Mediums, insbesondere Schaumbildners oder Schaum, in einen Spülkasten eines Wasserklosetts betrifft, in dem der Wasserspiegel zwischen einem oberen und einem unteren Niveau schwanken kann, da dort jegliche Koppelung des Abgabeventils mit einer Spültaste od. dgl. entbehrlich ist. Die Abgabe einer vorbe­ stimmten Menge des fließfähigen Mediums, wie Schaumbildner od. dgl., in den Spülkasten erfolgt mittels einer Dosierein­ richtung, die in das im Spülkasten vorhandene Wasser taucht, wenn sich der Wasserspiegel am oberen Niveau befindet, sich jedoch außerhalb des Wassers befindet, wenn dieses am unteren bzw. ausgelaufenen Niveau ist, und die ein auf die Niveauänderung des Wasserspiegels ansprechendes, insbesondere mit einem Schwim­ mer od. dgl. wirkverbundenes Abgabeventil umfaßt. Die in Anspruch 3 vorgeschlagene Konstruktion stellt also eine in sich geschlossene Baueinheit dar, die in jedem beliebigen Spülkasten eingehängt werden kann. Besondere zusätzliche konstruktive Maßnahmen sind nicht erforderlich. Eine bevor­ zugte konkrete Ausführungsform ist in den Ansprüchen 9ff beschrieben. Diese Ausführungsform schließt auch im Bereich der Dosiereinrichtung jeglichen Luftkontakt mit dem fließenden Medium aus.
Konstruktive Details der erfindungsgemäßen Konstruktion sind in weiteren Unteransprüchen beschrieben, wobei die Maßnahmen nach den Ansprüchen 7 und 8 sicherstellen, daß durch den in einen Spülkasten eingesetzten Behälter zur Aufnahme des fließfähigen Mediums stets etwa dasselbe Spülwasser-Volumen verdrängt wird unabhängig davon, wieviel fließfähiges Medium bereits abgegeben worden ist. Der Spülwasserverbrauch steigt also nicht mit zunehmender Abgabe des fließfähigen Mediums, wie Schaumbildner oder Schaum. Des weiteren ist dadurch ein restloses "Auspressen" des Schaumbildners aus dessen Beutel­ reservoir gewährleistet.
Auch die Ausführungsformen nach den Ansprüchen 10, 11, 12 und 24 ff sind von Bedeutung aufgrund ihrer einfachen Konstruktion und Funktionssicherheit sowie einfachen Installation.
Nachstehend werden Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Vorderansicht eines Klosetts mit Spülkasten, dessen Vorderwand teilweise weggebrochen ist;
Fig. 2a, 2b den erfindungsgemäß verwendeten flexiblen Beutel zur Aufbewahrung des fließfähigen Mediums jeweils in Seitenansicht, wobei in Fig. 2b der Beutel bereits teilweise entleert ist;
Fig. 3a, 3b eine andere Ausführungsform des flexiblen Beutels zur Aufnahme des fließfähigen Mediums in einer Dar­ stellung entsprechend den Fig. 2a, 2b, wobei dem eigentlichen Beutel zur Aufnahme des fließfähigen Me­ diums ein äußerer Beutel zur Konstanthaltung des ins­ gesamt verdrängten Spülwasservolumens zugeordnet ist; und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Anordnung bestehend aus einem flexiblen Beutel zur Aufnahme des fließfähi­ gen Mediums und einer diesem zugeordneten Dosierein­ richtung in schematischer Seitenansicht;
Fig. 5 eine Schaumbildnerzuführung in eine einem Druckspüler zugeordnete Spülwasserleitung im schematischen Längs­ schnitt;
Fig. 6 eine Schaumbildner-Nachfüllanordnung im schematischen Schnitt; und
Fig. 7 eine abgewandelte Ausführungsform einer erfindungsge­ mäßen Vorrichtung in schematischer Seitenansicht.
Fig. 8 eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer er­ findungsgemäßen Vorrichtung im Teil-Längsschnitt,
Fig. 9 eine Ansicht auf die Anordnung nach Fig. 8 entlang der Linie IX-IX aus Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht eines Verschlußstopfens,
Fig. 11 einen Schnitt entlang der Linie XI-XI aus Fig. 10,
Fig. 12 eine Außenansicht des Verschlußstopfens nach den Fig. 10 oder 11, und
Fig. 13 eine Teil-Seitenansicht eines Tragegestells mit daran angebrachter Gesamtvorrichtung.
Bei einem Sitzklosett gemäß Fig. 1 mit einer auf den Boden montierten Schüssel 10 und einem darüber angeordneten Spül­ kasten 11, dessen Wasser-Zuleitung mit der Bezugsziffer 12 gekennzeichnet ist, ist innerhalb des Spülkastens 11 eine Vorrichtung zur Abgabe einer vorbestimmten Menge eines fließfähigen Mediums, nämlich Schaumbildners, in den Spül­ kasten vorgesehen, die einen flexiblen Beutel 13 als Behälter zur Aufnahme des Schaumbildners sowie eine diesen Beutel zugeordnete Dosiereinrichtung 14 umfaßt. Der Beutel samt Dosiereinrichtung ist innerhalb des Spülkastens 11 so angeordnet bzw. eingehängt (Haken 15), daß die Dosierein­ richtung 14 in das im Spülkasten 11 vorhandene Wasser 16 taucht, wenn sich der Wasserspiegel an einem oberen Niveau befindet - so wie in Fig. 1 dargestellt -, sich jedoch außerhalb des Wassers 16 befindet, wenn dieses am unteren Niveau ist bzw. durch eine Spülwasserleitung 17 sich voll­ ständig in die Klosettschüssel 10 entleert hat.
In den flexiblen Beutel 13 ist das fließfähige Medium, z. B. Schaumbildner ohne Lufteinschluß eingefüllt derart, daß der Beutel entsprechend der Abgabe des fließfähigen Mediums unter Vermeidung jeglichen Lufteinschlusses bzw. jeglicher Luftzufuhr in sich zusammenfällt, so wie dies in Fig. 2b unter Darstellung eines teilweise entleerten Beutels 13 angedeutet ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß jeglicher Kontakt des fließfähigen Mediums mit Luft vermie­ den wird mit der Folge, daß die eingangs erwähnte Gefahr einer "Versulzung" bzw. "Verharzung" des fließfähigen Mediums vermieden wird, die zu Verstopfungen des Abgabe­ ventils und dementsprechend Fehlfunktionen der Dosierein­ richtung 14 nach längerem Nichtgebrauch führen würden. Im Vergleich zu dem teilweise entleerten Beutel 13 gemäß Fig. 2b ist in Fig. 2a ein noch vollständig gefüllter Beutel 13 dargestellt. Am oberen Ende des Beutels 13 ist eine sich quer erstreckende Lasche 18 ausgebildet, an der zwei im Abstand voneinander angeordnete Haken 15 befestigt sind, mit denen der Beutel 13 am oberen Rand einer Seitenwand des Spülkastens 11 einhängbar ist (siehe Fig. 1). Der Wasserzu­ leitung 12 ist innerhalb des Spülkastens 11 ein herkömm­ liches Schließventil zugeordnet, welches durch einen in Fig. 1 nicht dargestellten Schwimmer gesteuert wird. Auch sind in Fig. 1 zur Vereinfachung der Darstellung die herkömmliche Spültaste sowie der der Spülwasserleitung 17 zugeordnete Öffnungsmechanismus nicht gezeigt.
Die Dosiereinrichtung 14 ist von herkömmlicher Bauart, wie sie z. B. in der DE-OS 36 05 890 oder DE-PS 21 15 952 beschrieben ist. Dementsprechend umfaßt die Dosiereinrich­ tung 14 einen Schwimmer, der infolge der Spülwirkung der Toilette steigt und fällt. In der oberen Lage verschließt der Schwimmer die untere Auslaßöffnung des Behälters 13, während er in seiner unteren Lage für ein Füllen einer Meßkammer mit dem fließfähigen Medium, z. B. Schaumbildner, sorgt. Wenn der Schwimmer nach dem Füllen der Meßkammer ansteigt, erfolgt die Entleerung der Meßkammer und entspre­ chende Abgabe des fließfähigen Mediums in den Spülkasten. Unter Verwendung der bekannten Dosiereinrichtungen ist eine Koppelung des Behälters 13 bzw. dessen Abgabeventils mit der Spültaste nicht mehr erforderlich. Dementsprechend stellt die den Beutel 13 sowie die Dosiereinrichtung 14 umfassende Vorrichtung eine in sich geschlossene Baueinheit dar, die in jeden beliebigen Spülkasten 11 eingehängt werden kann derart, daß die Behälteröffnung 13 samt Dosiereinrichtung 14 jeweils nach unten gerichtet sind.
Sofern das fließfähige Medium bereits ausgebildeter Schaum ist, wird also in das Spülwasser bei Bedarf Schaum eingelei­ tet, welcher zusammen mit dem Spülwasser in die Klosett­ schüssel 10 gelangt. Die dabei erhaltene Mischung Spül­ wasser/Schaum trägt ganz erheblich zu einer Geräuschdämpfung beim Spülen des Klosetts bei. Im übrigen soll die Ausbildung des Schaumteppichs vorzugsweise wie in der internationalen Patentanmeldung WO 87/06 289 erfolgen. Auf die dort beschrie­ bene Verfahrensweise wird hier ausdrücklich hingewiesen. Diese wird auch zum Inhalt dieser Anmeldung in Verbindung mit der beschriebenen Vorrichtung gemacht.
Entsprechend den Fig. 3a und 3b ist der Beutel 13 für das fließfähige Medium, insbesondere Schaumbildner, innerhalb eines äußeren Beutels 19 angeordnet, welcher einen oberen Überlauf 20 aufweist, der durch den oberen Rand des äußeren Beutels 19 definiert und vorzugsweise versteift ist. Der dafür vorgesehene biegeelastische Versteifungsring ist in den Fig. 3a, 3b jeweils mit Bezugsziffer 21 gekennzeichnet. Durch den Überlauf 20 ist sichergestellt, daß in den Raum zwischen äußeren und inneren Beutel Spülwasser gelangt entsprechend der Reduzierung des Volumens des inneren Beutels mit der Folge, daß ein etwa konstantes Verdrängungs­ volumen innerhalb des Spülkastens bis zur vollständigen Entleerung des inneren Beutels aufrechterhalten wird. Der Spülwasserverbrauch ist also bis zur vollständigen Entleerung des Beutels 13 bzw. bis zum vollständigen Aufbrauch des sich innerhalb des Beutels 13 befindlichen Schaumbildners unverändert.
Vorzugsweise wird pro Spülung etwa 3 bis 5 ccm Schaumbildner abgegeben. Letztlich hängt die Schaumbildnermenge pro Zyklus vom Typ des Spülbeckens 10 sowie der Konzentration des Schaumbildners ab. Der Beutel 13 samt Dosiereinheit 14 kann auch am Spülkasten angeklebt werden. Sicherer ist je­ doch die Befestigung mittels der Haken 15.
Da die Versulzung des Schaumbildners durch Entweichen von Alkoholdampf gefördert wird, ist es notwendig, daß jeglicher Austritt von Alkoholdampf aus dem Behälter bzw. Beutel 13 vermieden wird. Zu diesem Zweck wird der Beutel 13 vorzugs­ weise aus einer Mehrschichtfolie, insbesondere alkoholdampf­ impermeablen Mehrschichtfolie hergestellt. Konkret kann die Beutelwandung von innen nach außen aus einer Aluminium-, (Weich-) PVC- und/oder Polyethylen-Folie bestehen. Die Aluminiumfolie hat vorzugsweise eine Dicke von etwa 2 µ. Die Mehrschichtfolie muß so weich sein, daß sie bei Entleerung ohne Luftzutritt problemlos in sich zusammenfällt, wobei dieser Effekt durch den Spülwasserdruck innerhalb des Spül­ kastens 11 unterstützt wird. Grundsätzlich ist es jedoch nicht erforderlich, daß der Beutel 13 innerhalb des Spülkas­ tens hängt. Wichtig ist nur, daß durch die Änderung des Wasserniveaus im Spülkasten die Dosiereinrichtung 14 schließend oder öffnend betätigt wird. Grundsätzlich ist es auch möglich, daß an die Dosiereinrichtung 14 eine zur Spül­ wasserleitung 17 führende Schlauch- od. dgl. -leitung angeschlossen ist, durch die Schaumbildner oder vorgefertig­ ter Schaum in vorbestimmter Menge beim Entleeren des Spül­ kastens 11 in die Spülwasserleitung 17 oder gegebenenfalls sogar in die Toilettenschüssel selbst eingeleitet wird.
Für den Fall, daß statt einer Dosiereinrichtung 14 der genannten Art ein druckabhängiges Abgabeventil vorgesehen ist, eignet sich die Beuteleinheit auch zum Anschluß an eine in die Schüssel eines Klosetts, Pissoirs oder in ein Exkre­ menten-Auffangbecken eines Stalls führende Spülwasserlei­ tung. Durch den in dieser Leitung ausgeübten Unterdruck wird das entsprechende Abgabeventil am unteren Ende des Beutels 13 geöffnet mit der Folge einer entsprechenden Beimengung von Schaumbildner oder Schaum in das Spülwasser. Insbesondere auch dort ist von Bedeutung, daß die Abfüllung des Schaumbildners oder Schaums unter Vakuum im Beutel 13 erfolgt, um eine Versulzung oder Verharzung des Schaumbild­ ners oder Schaums aufgrund von Luftkontakt zu vermeiden. Gleichermaßen muß verhindert werden, daß Alkoholdampf durch die Beutelwandung nach außen dringt.
Das fließfähige Medium innerhalb des Beutels 13 kann zusätz­ lich Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthalten. Insge­ samt läßt sich dadurch eine Verschmutzung des Klosetts sowie Urinsteinbildung vermeiden. Vorzugsweise wird Fett zugesetzt, welches zur Verminderung von Schmutzansatz an den Wänden der Klosettschüssel bzw. den Profilflächen 27 der Umlenkprofile 26 oder der Abflußleitung beiträgt. Dadurch wird die Gleitwirkung des erzeugten Schaums erhöht.
Anhand der Fig. 4 soll nun eine weitere Ausführungsform einer Anordnung bestehend aus einem flexiblen Beutel 13 zur Aufnahme eines Schaumbildners und einer diesem Beutel zugeordneten Dosiereinrichtung 14 beschrieben werden. Das Besondere bei dieser Ausführungsform ist die Ausbildung der Dosiereinrichtung. Die auf die Niveauänderung des Wasser­ spiegels ansprechende Dosiereinrichtung 14 umfaßt eine durch einen Schwimmer 33 betätigbare bzw. beaufschlagbare Dosierpumpe 34, und zwar vorzugsweise in Form einer Membran­ pumpe, sowie zwei zwischen dieser und dem unteren Auslaß 35 des Beutels 13 angeordnete Rückschlagventile 36. Das dem Beutel-Auslaß 35 zugeordnete Ventil 36 ist ein nur in Rich­ tung zur Dosierpumpe 34 hin öffenbares Rückschlagventil, während das in den Spülkasten 11 mündende Ventil 37 nur in Richtung zum Spülkasten hin öffenbar ist. Durch die genannte Ventilanordnung wird bei fallendem Wasserspiegel unter ent­ sprechender Mitnahme des Schwimmers 33 nach unten und Ent­ lastung der Dosierpumpe 34 eine Fluidverbindung zwischen dem Beutel 13 und einer der Dosierpumpe 34 zugeordnete Do­ sierkammer 52 hergestellt, in welcher eine vorbestimmte, vor­ zugsweise einstellbare Menge Schaumbildner Aufnahme findet. Die erwähnte Fluidverbindung wird bei wieder steigendem Was­ serspiegel wieder geschlossen, und zwar unter gleichzeiti­ ger Öffnung einer weiteren Fluidverbindung zwischen der genannten Dosierkammer 52 und dem in den Spülkasten 11 mün­ denden Ventil 37 und unter Auspressung der vorbestimmten Menge des fließfähigen Mediums, insbesondere Schaumbildners, aus der Dosierkammer in den Spülkasten 11 bzw. in das dort eingefüllte Spülwasser.
Damit eine vollständige Entleering des flexiblen Beutels 13 gewährleistet ist, befindet sich dieser innerhalb eines äußeren Behälters 19, in dessen oberen Bereich Öffnungen 20 vorgesehen sind, durch die hindurch bei jeder erneuten Füllung des Spülkastens 11 mit Spülwasser dieses in den Bereich zwischen äußeren Behälter 19 und inneren Beutel 13 gelangt so daß der flexible Beutel 13 stets unter einem ausreichend hohen Auspreßdruck steht unabhängig vom Füll­ stand des Spülkastens 11. Der Behälter 19 kann als starrer Behälter ausgebildet sein. Es ist jedoch genauso denkbar, als äußeren Behälter 19 einen Beutel zu verwenden entspre­ chend dem äußeren Beutel 19 nach den Fig. 3a, 3b.
Der der Dosierpumpe 34 zugeordnete Schwimmer 33 ist bei der dargestellten Ausführungsform innerhalb eines Käfigs 3 S auf­ und abbewegbar entsprechend dem Doppelpfeil 39 gehalten, wobei zwischen Schwimmer 33 und Dosierpumpe 34 bzw. deren Kolben oder Membran ein diese beaufschlagender Stempel 40 angeordnet ist, welcher gemäß Fig. 4 in seiner Länge ein­ stellbar ist. Dementsprechend ist die vorbestimmte Schaum­ bildner-Abgabemenge pro Spülzyklus einstell- und veränderbar. Die Auf- und Abbewegung des Schwimmers 33 ist durch höhenver­ stellbare Anschläge begrenzt. Die Dosierpumpe 34 ist vorzugs­ weise ebenfalls höhenverstellbar angeordnet.
Der Käfig 38, welcher allseitig wasserdurchlässig ausgebildet ist, Schwimmer 33, die Dosierpumpe 34, die Rückschlagventile 36, 37 sowie die Behälteranordnung 13, 19 sind an einem ge­ meinsamen, in den Spülkasten 11 einsetzbaren Gestell 41 ange­ ordnet, wobei die Anordnung vorzugsweise an der im Spülwasser­ einlaß gegenüberliegenden Seite des Spülkastens erfolgt. Im vorliegenden Fall ist das gemeinsame Gestell 41 mittels einer durch die Seitenwandung des Spülkastens 11 hindurchgeführten Befestigungsschraube 42 mit Flügelmutter 43 fixiert, wobei die Befestigungsschraube 42 durch eine ohnehin vorhandene Öffnung in der Seitenwandung des Spülkastens hindurchgeführt ist, durch die hindurch alternativ auch Spülwasser in den Spülkasten 11 eingeleitet werden kann. Letztlich hängt dies von der Lage der Spülwas­ serleitung in bezug auf den montierten Spülkasten 11 ab. Bei der dargestellten Ausführungsform erfolgt die Einleitung des Spülwassers in den Spülkasten 11 an der der Schraubbefesti­ gung 42, 43 gegenüberliegenden, in Fig. 4 nicht darge­ stellten Seitenwand. An einem oberen Kragarm 44 des Gestells 41 ist die Beutel-Anordnung 13, 19 aufgehängt, und zwar derart, daß der Beutel-Auslaß 35 nach unten gerichtet ist. Dementsprechend erfolgt die Befüllung der der Dosierpumpe 34 zugeordneten Dosierkammer durch den schwerkraftsbedingt nach unten aus dem Beutel 13 herausfließenden Schaumbildner sowie durch den auf den inneren Beutel 13 wirkenden Druck des zwischen innerem Beutel 13 und äußerem Behälter 19 befindlichen Spülwassers.
Die bodenseitige Abstützung des Gestells 41 erfolgt über Stützstege 45 derart, daß ausreichend Abstand zwischen der Unterseite des Gestells 41 und dem Boden des Spülkastens 11 vorhanden ist, so daß beim Spülvorgang das Spülwasser durch die beschriebene Beutel- und Dosieranordnung im wesentlichen unbeeinflußt aus dem Spülkasten 11 herausfließen kann.
Statt des beschriebenen Schwimmer-Käfigs 38 ist es auch möglich, den Schwimmer 33 auf einem aufrechten Führungsstift oder -rohr auf- und abbewegbar zu lagern bzw. zu halten, wobei der Schwimmer an einem Aufschwimmen nach oben durch die oberhalb des Schwimmers angeordnete Dosierpumpe gehin­ dert wird. Vorzugsweise ist das aufrechte Führungsrohr inte­ graler Bestandteil des Gestells 41. Im Bereich der geome­ trischen Mittelachse des dann vorzugsweise etwa scheibenför­ migen Schwimmers ist eine Gleithülse angeordnet, insbesonde­ re eingeklebt. Mit dieser wird der Schwimmer auf das auf­ reckte Führungsrohr geschoben. Darüber wird dann die Dosier­ pumpe positioniert, so daß der Schwimmer auf den senkrechten Führungsrohr gehalten ist unter entsprechender Beaufschla­ gung des Pumpenkolbens bzw. der Pumpenmembran im oben beschrie­ benen Sinne.
Das Auslaßventil 37 weist als Rückschlagventil einen grund­ sätzlich fluiddicht verschiebbar gelagerten Kolben mit einem am oberen Ende angeordneten Kopf nach Art eines Nagelkopfes auf. Diesen Kopf ist ein entsprechender trichterförmiger Ven­ tilsitz im Auslaßstutzen zugeordnet. Damit Schaumbildner durch die Dosierpumpe 34 in das Spülwasser gepreßt werden kann, sind an der Mantelfläche des Ventilkolbens Strömungsrillen vorge­ sehen, durch die hindurch bei angehobenem Kolben Schaumbildner in der vorgesehenen Weise aus der Dosierkammer 52 der Dosier­ pumpe 34 herausfließen kann. Das beschriebene Rückschlagventil wird im übrigen durch das Eigengewicht des Kolbens in Schließ­ stellung gehalten bzw. gelangt in diese Schließstellung, so­ bald die vorbestimmte Schaumbildnermenge durch die erwähnten Strömungsrillen hindurch in den Spülkasten bzw. das Spülwasser gedrückt ist. Der entsprechende Auspreßdruck wird durch den Auftrieb des der Dosierpumpe 34 zugeordneten Schwimmers 33 be­ stimmt. Die erwähnte Dosierkammer 52 ist durch das Gehäuse der Dosierpumpe 34 einerseits und einer straff oder vorzugsweise sogar schlaff eingespannten Membran 24 andererseits begrenzt, an deren gegenüberliegenden Seite der mit dem Schwimmer 33 ver­ bundene Druckstempel 40 anliegt. Die Membran 24 wirkt wie der Boden eines Beutels; wird dagegen von unten gedrückt, wird aus einer oberen Öffnung, hier Auslaßventil 37, eine entsprechende Menge Flüssigkeit aus dem Beutel, hier Dosierkammer 52, ge­ drückt. Diese Konstruktion ist besonders einfach und gleich­ zeitig effiziert. Bei straffer Einspannung der Membran 24 sollte diese aus einem besonders weichelastischen Material be­ stehen, um den durch den Auftrieb des Schwimmers 33 bedingten Auspreßdruck und damit den Schwimmer 33 selbst möglichst klein zu halten.
Die beschriebene Dosiereinrichtung gewährleistet, daß Schaum­ bildner in keiner Phase des Spülzyklus unmittelbar mit Luft in Kontakt kommt. Beutel 13, Rückschlagventile 36, 37, Dosier­ pumpe 34 bilden eine in sich geschlossene Baueinheit.
Im übrigen soll das obenerwähnte gemeinsame Gestell 41 für die beschriebene Beutel- und Dosieranordnung innerhalb des Spülkastens 11 vorzugsweise höhenverstellbar angeordnet werden können unter entsprechender Anpassung an verschiedene Höhen der Spülkästen 11. Zu diesem Zweck ist der Stützsteg 45 längenveränderlich; und der Schraubbefestigung 42, 43 ist zu diesem Zweck ein senkrechter Schlitz am Gestell 41 zuge­ ordnet. Stets sollte darauf geachtet werden, daß der Abstand zwischen der beschriebenen Anordnung bzw. dem Gestell 41 und dem Boden des Spülkastens 11 stets mindestens etwa 50 mm beträgt.
Anhand von Fig. 5 ist schematisch noch eine vorteilhafte Lösung für die Zuführung eines Schaumbildners oder bereits fertig ausgebildeten Schaums (Pfeil 45) in die von einem Druckspüler 46 zu einer Klosettschüssel 10 führenden Spül­ wasserleitung 47 dargestellt. Zum Zwecke der Schaumbildner- Einleitung 45 in die Spülwasserleitung 47 ist diese innerhalb eines äußeren Rohres bzw. Rohrabschnitts 48 angeordnet derart, daß zwischen der Spülwasserleitung 47 und dem äußeren Rohrabschnitt 48 ein Ringraum 49 entsteht. Über einen Anschluß 50 wird in diesen Ringraum 49 Schaum oder Schaumbildner eingeleitet. Über eine seitliche Öffnung 51 gelangt der Schaum oder Schaumbildner aus dem Ringraum 49 in die Spülwasserleitung 47; bzw. der Schaum oder Schaumbildner wird von dem Spülwasser aus dem Ringraum 49 heraus und durch die seitliche Öffnung 51 hindurch in vorbestimmter bzw. dosierter Menge mitgerissen (Wasserstrahlpumpeneffekt) und dementsprechend nach Betätigung des Druckspülers 46 dem Spülwasser beigemengt. In der Klosettschüssel 10 bildet sich dann der beschriebene Schaumteppich aus mit den in der Voranmeldung WO 87/06 289 beschriebenen Vorteilen.
Selbstverständlich eignet sich die beschriebene Druckspüler- Anordnung auch für die Ausbildung eines Schaumteppichs in einer Jauchegrube, in einen unterhalb eines Stallbodens, insbesondere Spaltenbodens, angeordneten Exkrementen-Auffang­ beckens oder dgl.
Wie bereits oben kurz dargelegt, ist es zur Dämpfung der Geräuschentwicklung beim Spülen bzw. beim Einleiten des Spül­ wassers in die Klosett- oder dgl. -schüssel von Vorteil, wenn dem Spülwasser bereits ausgebildeter Schaum beigemengt ist. Zu diesem Zweck wird der Schaumbildner vorzugsweise unter Schaumentwicklung in den Spülwasserkasten eingeleitet, und zwar insbesondere über eine bei Anstieg des Wasserspiegels bis etwa zur Hälfte des maximalen Wasserniveaus im Spülkasten oberhalb des Spülwasserspiegels liegende Schaumbildner-Aus­ trittsöffnung. Dadurch ist gewährleistet, daß aufgrund der zeitlichen Verzögerung, mit der der Schaumbildner durch die schwimmerbetätigte Dosierpumpe 34 in den Spülkasten gedrückt wird, der Schaumbildner knapp unterhalb des ansteigenden Was­ serspiegels im Spülkasten in das Spülwasser eingeleitet wird, wobei bei der Einleitung frischen Spülwassers in den Spülka­ sten die Spülwasseroberfläche stark aufgewühlt bzw. verwirbelt wird mit der Folge, daß Schaum bereits im Spülkasten entsteht, der dann bein Spülvorgang die geforderte Geräuschdämpfung be­ wirkt. Vorzugsweise ist die Höhe der Schaumbildner-Austritts­ öffnung einstellbar, und zwar in Abhängigkeit von der Wirksam­ keit der erwähnten Dosierpumpe derart, daß der beschriebene Effekt eintritt. Grundsätzlich ist es auch denkbar, die Schaumbildner-Austrittsöffnung bzw. die entsprechende Aus­ trittsleitung nit einem gesonderten Schwimmer zu koppeln derart, daß die Schaumbildner-Austrittsöffnung der Niveauände­ rung des Wasserspiegels im Spülkasten folgt. Dabei ist darauf zu achten, daß die Schaumbildner-Austrittsöffnung in diesem Fall stets knapp unterhalb der Wasseroberfläche im Spülkasten liegt. Auf diese Weise wird stets eine optimale Verwirbelung des eingeleiteten Schaumbildners mit dem Wasser im Spülkasten erreicht, so daß sich ausreichend Schaum bereits im Spülkasten ausbildet, der dann durch den sich beim Spülvorgang selbst in der Klosett- oder dgl. -schüssel bildenden Schaum ergänzt wird.
Vorzugsweise weist die dem Rückschlagventil 37 nachgeordnete Schaumbildner-Austrittsleitung eine Luftansaugöffnung auf, deren Querschnitt veränderbar sein kann. Durch die dadurch bewirkte Luftbeimengung wird die Schaumbildung im Spülkasten zusätzlich gefördert. Zu diesem Zweck ist die Schaumbildner- Austrittsleitung mit einem Zwischenabschnitt nach oben bis knapp unter den Deckel des Spülkastens aus dem Wasser heraus­ geführt. In diesem Abschnitt befindet sich die erwähnte Luft­ ansaugöffnung.
Ist der Schaumbildner im Beutel 13 verbraucht, so kann dieser entweder ausgetauscht oder nachgefüllt werden. Zu letztge­ nanntem Zweck weist der Beutel 13 einen nach außen, insbeson­ dere zu einer Öffnung in einer Seitenwand des Spülkastens füh­ renden Anschluß 53 auf, wobei der Anschluß 53 ein nur in Rich­ tung zum Beutelinneren hin öffenbares Rückschlagventil 54 um­ faßt, und wobei in die trichterförmige Anschlußöffnung 55 ein komplementäres Vaterstück 56 am freien Ende einer Ausgußlei­ tung 57 eines Schaumbildnertanks 58, vorzugsweise ebenfalls in Form eines flexiblen Beutels entsprechend dem Beutel 13, einführbar ist. Es wird dazu auf die schematische Darstel­ lung in Fig. 6 verwiesen.
Demnach befindet sich der Schaumbildner im Tankbeutel 58 ebenfalls ohne Lufteinschluß. Nachdem der innerhalb des Spülkastens 11 angeordnete Schaumbildner-Beutel 16 leer ist, wird das Vaterstück 56 des Tankbeutels 58 in die Anschlußöff­ nung 55 gesteckt und in dieser Öffnung klemmend gehalten. Dann wird auf den flexiblen Tankbeutel 58 Druck ausgeübt mit der Folge, daß das Rückschlagventil 54 in Richtung zum Beutel 13 hin öffnet, so daß dieser mit neuem Schaumbildner gefüllt werden kann. Um am Ende der Befüllung des Beutels 13 evtl. eingeschlossene Luft vollständig entfernen zu können, ist zwischen dem Beutel 13 und dem Rückschlagventi1 54 noch ein Entlüftungsventil 59 angeordnet, und zwar vorzugsweise unmit­ telbar vor dem Rückschlagventil 54. Dadurch kann sicherge­ stellt werden, daß sich im Beutel 13 auch nach Wiederbefüllung keine mit dem Schaumbildner reagierende Luft befindet.
Die beschriebene Beutel-Nachfüllanordnung ist selbstverständ­ lich unabhängig vom Einsatzort des Beutels 13. Im vorliegenden Fall ist die Anordnung im Zusammenhang mit der Positionierung des Beutels 13 innerhalb eines Spülkastens beschrieben. Genau­ so gut kann der Beutel 13 jedoch einem Druckspüler zugeord­ net sein. Aus diesem Grunde wird für die beschriebene Nach­ füll-Anordnung auch unabhängig von den übrigen vorbeschriebe­ nen Konstruktionsmerkmalen Schutz beansprucht.
Wie die Fig. 6 erkennen läßt, ist das anhand der Fig. 4 be­ schriebene Gestell 41 ebenfalls im Bereich des Anschlusses 53 am Spülkasten 11 befestigt, wobei der Anschluß 53 innerhalb der ohnehin vorgesehenen, für die Einleitung des Spülwassers jedoch ungenutzten Öffnung in der Seitenwandung des Spülka­ stens 11 verankert ist.
In Fig. 7 ist eine gegenüber Fig. 5 abgewandelte Ausführungs­ form einer Anordnung bestehend aus einem flexiblen Beutel 13 zur Aufnahme eines Schaumbildners und einer diesem Beutel zu­ geordneten Dosiereinrichtung 14 beschrieben. Die Abwandlung betrifft die Einrichtung zur Betätigung der Dosierpumpe. Im übrigen entspricht die Ausführungsform nach Fig. 7 derjenigen nach Fig. 4, so daß gleiche Teile mit denselben Bezugsziffern versehen sind. Bezüglich der Beschreibung dieser Teile wird auf die entsprechenden Ausführungen zu Fig. 4 verwiesen.
Die Pumpenmembran 24 wird bei der Ausführungsform nach Fig. 7 durch einen Betätigungsstempel 40 beaufschlagt, welcher an einem um eine horizontale Achse 25 verschwenkbar gelagerten Hebel befestigt ist, an dessen äußerem Ende ein Schwimmer 33 montiert ist. Der Hebel 26 ist um die Achse 25 in Richtung des Doppelpfeiles 27 hin- und herverschwenkbar. Der maximale Winkelausschlag nach oben und nach unten wird durch einen obe­ ren und unteren Anschlag 28 und 29 begrenzt, die vorzugsweise jeweils einstellbar sind, wodurch in entsprechender Weise die von der Dosierpumpe 34 in das Spülwasser abgegebene Schaum­ bildner-Menge dosierbar ist. Vorzugsweise ist der Schwimmer am freien Ende des Hebels 26 verschiebbar gelagert, so daß sein Abstand zur Schwenkachse 25 einstellbar ist bzw. das Übersetzungsverhältnis in bezug auf den Betätigungsstempel 40, der auf die Pumpenmembran 24 einwirkt. Die gesamte Hebelanord­ nung einschließlich Schwimmer, Betätigungsstempel sowie An­ schläge 28, 29 sind vorzugsweise innerhalb des Gestells 41 montiert und als geschlossene Baueinheit einschließlich Do­ sierpumpe 34 samt Rückschlagventilen 36, 37 und Beutel 13 mit Überlauf-Behälter 19 im Spülkasten 11 einsetzbar.
Die in den Spülkasten mündende Schaumbildner-Austrittsöffnung liegt bei der Ausführungsform nach Fig. 7 etwas oberhalb des Beutel-Auslasses 35.
Die der Austrittsöffnung 30 zugeordnete Austrittsleitung 31 weist einen lichten Durchmesser von etwa 2 bis 20 mm, vorzugs­ weise etwa 10 mm auf. Des weiteren kann diese Leitung auch ein Zwischenreservoir umfassen.
Die Pumpenmembran 24 besteht aus einem Folienmaterial mit einer Dicke von etwa 0,06 bis 4,0 mm, vorzugsweise etwa 0,3 bis 0,6 mm. Bei straffer Einspannung muß es in Grenzen elastisch dehn­ bar sein. Bei schlaffer Montage innerhalb der Dosierpumpe 34 ist die Pumpenmembran 24 aus einem im wesentlichen undehnbaren Folienmaterial hergestellt.
Zur Ausbildung eines geschlossenen Schaumteppichs vor der Ab­ lage von Exkrementen in der Schüssel 10 oder dgl. wird dem in die Schüssel fließenden Spülwasser eine vorbestimmte Menge Schaumbildner zugesetzt, und zwar mit Hilfe der oben beschrie­ benen Dosiereinrichtungen 14, wobei ein Schaumbildner verwen­ det wird, der chemisch durch "Alkylensulfat, Natriumsalz" ge­ kennzeichnet ist, eine Dichte von etwa 1,05-1,10 g/cm3 und eine Viskosität von maximal etwa 95-100 mPa · s aufweist, der ferner mit Wasser in beliebigem Verhältnis mischbar ist und der bei einem Verhältnis von 10 g/l H2O einen pH-Wert von etwa 6-8 besitzt. Die biologische Abbaubarkeit soll nach OECD Test-G.302B mindestens 60%, insbesondere etwa 80% betragen. Die biologische Abbaubarkeit nach deutschem Waschmittelgesetz soll mindestens etwa 70% betragen. Der Anteil an organischem Kohlenstoff beträgt vorzugsweise etwa 101 bis 189, insbesonde­ re etwa 150 mg/G. Bei dieser Zusammensetzung des Schaumbild­ ners ist eine hohe Umweltverträglichkeit gegeben, insbeson­ dere wenn man die geringen Mengen, die pro Spülvorgang erfor­ derlich sind, berücksichtigt. Auch zeichnet sich dieser Schaum­ bildner druch eine geringe Versulzungsneigung aus; dennoch sollte der Schaumbildner innerhalb der beschriebenen Vorrich­ tung möglichst ohne Luftkontakt bleiben, um die Versulzungs­ gefahr noch weiter zu reduzieren.
Es sei auch noch darauf hingewiesen, daß die beschriebenen Rückschlagventile 36 und 37 vorzugsweise innerhalb entsprechen­ der Anschlüsse im Gehäuse der Dosierpumpe 34 montiert sind. Des weiteren sei darauf hingewiesen, daß die Anschlußöffnung 55, die in Verbindung mit Fig. 6 beschrieben worden ist, min­ destens eine Axialrippe umfaßt, der eine entsprechende Axial­ nut in Steckanschluß 56 zugeordnet ist.
Im folgenden wird eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung anhand der Fig. 8 bis l3 näher erläutert.
Bei dieser Ausführungsform ist die gesamte Anordnung an einem Tragegestell 4 l gehalten, das mittels des Anschlusses 53 an der Wand des Spülkastens 11 befestigt wird. Hierzu umfaßt der Anschluß 53 einen Einfüllstutzen 68 mit einem Außengewinde, dessen Innenbohrung außenseitig einen Anschlußtrichter 55 um­ faßt und in der eine Axialrippe 60 angebracht ist. Der Ein­ füllstutzen 68 ist in eine Mutter 69 einschraubbar, die an die Innenwand des Spülkastens 11 geklebt oder auf andere Weise mit dieser fest verbunden werden kann. Auf diese Weise ist der Einfüllstutzen 68 so tief einschraubbar, daß seine Außen­ fläche bündig mit der Außenfläche des Spülkastens 11 ab­ schließend fixierbar ist.
Auf den Einfüllstutzen 68 ist eine Muffe 64 aufschraubbar, die an ihrem anderen Ende auf das Außengewinde 66 eines Rohr­ stutzens 65 aufschraubbar ist. Der Rohrstutzen 65 ist fest mit dem Beutel 13 verbunden und birgt in sich die oben erläuterten Ventileinrichtungen. Auf den beiden Rohrstutzen 65 und 68 sind weiterhin Kontermuttern vorgesehen, um die Muffe 64 festzu­ setzen.
Das Tragegestell 41 weist eine Bohrung 75 auf, deren Innen­ durchmesser dem Außendurchmesser des Rohrstutzens 65 (oder des Einfüllstutzens 68) entspricht. Auf diese Weise ist das Tragegestell 41 am Rohrstutzen 65 (oder am Einfüllstutzen 68) befestigbar, wozu darüber hinaus eine weitere Kontermutter 76 dient. Durch diese Anordnung ist gewährleistet, daß der Ab­ stand zwischen dem Gestell 41 und der Innenwand des Spül­ kastens 11 über ein mehr oder weniger weites Aufschrauben der Muffe 64 einstellbar ist.
Das Anschlußstück 53 weist, wie eingangs erwähnt, eine Bohrung auf, die sich an ihrem Außenabschnitt zur Bildung des An­ schlußtrichters 55 konisch erweitert. In ihr Inneres hinein­ ragend ist die Axialrippe 60 angebracht. Um nun die Öffnung des Anschlußstücks 53 nach dem Befüllen dicht abschließen zu können ist ein Stopfen 70 (Fig. 10-12) vorgesehen, der an seiner Außenumfangsfläche eine Einsenkung in Form einer Nut 72 aufweist. Diese Nut 72 ist zum inneren Ende des Anschluß­ stopfens 70 hin offen, so daß man diesen in den Anschluß­ trichter 55 hineinschieben kann, wobei die Axialrippe 60 durch die Nut 72 hindurchgeführt wird. Nach dem Einführen verdreht man den Stopfen 70 entgegen dem Uhrzeigersinn, so daß ein Vor­ sprung 71, der einen Teil-Boden der Nut 72 bildet, hinter dem inneren Ende der Axialrippe 60 in Eingriff kommt. Durch dieses Verdrehen wird somit der Stopfen 70 fest (und dicht) im An­ schlußtrichter 55 gehalten. Zum Verdrehen sowie zum Heraus­ nehmen ist an der Außenseite des Stopfens 70 ein Paar von Schlüssellöchern 73 vorgesehen, über die ein entsprechend ge­ stalteter Schlüssel mit hakenförmigen Enden einsetzbar ist. Nach dem Drehen des Stopfens im Uhrzeigersinn zum Öffnen kann dieser dann mittels dieses Werkzeugs herausgenommen werden. Eine entsprechende Ausbildung des Vaterstücks 56 an der Aus­ gußleitung 57 des Schaumbildner-Reservoirs 58 ist bevorzugt.
Wie obenerwähnt dient der Anschluß 53 vorzugsweise gleich­ zeitig zum Befestigen des Gestells 41 im Spülkasten 11. Die Gesamtanordnung, die in Fig. 13 gezeigt ist, kann somit an dem Gestell 41 sicher im Spülkasten fixiert werden. Hierbei weist das Gestell 41 einen plattenförmig ausgebildeten Trag­ arm 74 auf, auf welchem der Beutel 13 ruhen kann. Der in das Innere ragende Abschnitt 74′ der Tragplatte ist gegenüber einem festen Tragplatten-Abschnitt 74′′ gelenkig gelagert, so daß beim Einsetzen der Anordnung der Abschnitt 74′ nach oben geklappt werden kann, was das Einsetzen erleichtert. Alternativ (bzw. zusätzlich) ist die Verbindung zwischen den beiden Abschnitten 74′ und 74′′ lösbar, so daß bei beengten Einbauverhältnissen der Abschnitt 74′ ganz fortgenommen werden kann.
Am festen Teil 74′′ ist die Dosierpumpe 34 so befestigt, daß der Stempel 40 nach unten ragt. An einem unteren Abschnitt des Gestells 41 ist die Achse 25 befestigt, auf welcher der Hebel 26 angelenkt ist, der an seinem einen Ende den Schwimmer 33 trägt. Das andere Ende des Hebels 26 ragt über die Achse 25 hinaus. Unterhalb dieses Hebelendes ist ein Anschlag 28 am Gestell 41 fest angebracht. Über dem Ende des Hebels 26 be­ findet sich ein Anschlag 29, der durch einen Stab 61 gebildet wird, der im Gestell 41 geführt ist. Der Stab 61 weist am Umfang Kerben 62 auf, in welche eine Rastnase 63 eingreifen kann, die elastisch ausgebildet und am Gestell 41 befestigt ist. Durch ein entsprechendes Verstellen des Stabes 61 nach oben oder nach unten um z. B. eine Kerbenbreite wird der Hub der Dosierpumpe 34 und damit die abgegebene Flüssigkeitsmenge um einen definierten Volumenbetrag erhöht bzw. vermindert.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Bezugszeichenliste:
10 Schüssel
11 Spülkasten
12 Wasser-Zuleitung
13 Beutel
14 Dosiereinrichtung
15 Haken
16 Wasser
17 Spülwasserleitung
18 Lasche
19 Äußerer Behälter, z.B. Beutel
20 Überlauf bzw. Überlauföffnungen
21 Versteifungsring
22 Deckel
23 Spaltenboden
24 Pumpenmembran
25 Achse
26 Hebel
27 Doppelpfeil
28 Anschlag
29 Anschlag
30 Schaumbildner-Austrittsöffnung
31 Austrittsleitung
33 Schwimmer
34 Dosierpumpe
35 Beutel-Auslaß
36 Rückschlagventil
37 Rückschlagventil
38 Käfig
39 Doppelpfeil
40 Stempel
41 Gestell
42 Befestigungsschraube
43 Flügelmutter
44 Kragarm
45 Pfeil
46 Druckspüler
47 Spülwasserleitung
48 Äußerer Rohrabschnitt
49 Ringraum
50 Anschluß
51 Seitliche Öffnung
52 Dosierkammer
53 Anschluß
54 Rückschlagventil
55 Anschlußtrichter
56 Vaterstück
57 Ausgußleitung
58 Schaumbildner-Reservoir
59 Entlüftungsventil
60 Axialrippe
61 Stab
62 Kerbe
63 Rastnase
64 Muffe
65 Rohrstutzen
66 Außengewinde
67 Außengewinde
68 Einfüllstutzen
69 Mutter
70 Verschlußstopfen
71 Vorsprung
72 Nut
73 Schlüsselloch
74 Trageplatte
75 Bohrung
76 Kontermutter

Claims (38)

1. Verfahren zur Ausbildung eines geschlossenen Schaumtep­ pichs vor der Ablage von Exkrementen in einer Klosett­ schüssel oder dgl., bei dem dem in die Schüssel fließen­ den Spülwasser eine vorbestimmte Menge Schaumbildner zugesetzt wird, wobei ein flüssiger Schaumbildner ver­ wendet wird, der chemisch durch "Alkylensulfat Natrium­ salz" gekennzeichnet ist, eine Dichte von etwa 1,05 bis 1,10 g/cm3 und eine Viskosität von maximal etwa 95 bis 100 mPa · s aufweist, mit Wasser in beliebigem Verhältnis mischbar ist, bei einem Verhältnis von 10 g/l H2O einen pH-Wert von etwa 6 bis 8 besitzt, eine biologische Abbaubarkeit von mindestens 60%, insbesondere etwa 80%, gemäß OECD Test-G. 302B bzw. von mindestens 70% nach dem deutschen Waschmittelgesetz hat, und dessen Anteil an or­ ganischem Kohlenstoff etwa 101-189, insbesondere etwa 150 mg/g beträgt.
2. Vorrichtung zur Abgabe einer vorbestimmten Menge eines fließfähigen Mediums, insbesondere Schaumbildners, in einen Flüssigkeitsbehälter, insbesondere Spülkasten (11) eines Wasserklosetts, oder in die zur Schüssel (10) eines Klosetts, Pissoirs od. dgl. führende Spülwasserlei­ tung, mit einem das fließfähige Medium enthaltenden Behäl­ ter (13) mit einer Öffnung, in der oder an der eine ventilgesteuerte Einrichtung zur Abgabe der vorbestimmten Menge des fließfähigen Mediums in den Flüssigkeitsbehälter oder in die Spülwasserleitung befestigt oder angeschlos­ sen ist, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter für das fließfähige Medium ein flexibler Beutel (13) ist, in dem das fließfähige Medium im wesentlichen ohne bzw. mit nicht vermeidbarem minimalem, d. h. maximal etwa 4 cm3 Lufteinschluß derart eingefüllt ist, daß der Beutel (13) entsprechend der Abgabe des fließfähigen Mediums unter Ver­ meidung praktisch jeglicher Luftzufuhr in sich zusammen­ fällt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, zur Abgabe einer vorbestimmten Menge eines fließfähigen Mediums in einen einem Wasserklo­ sett od. dgl. zugeordneten Spülkasten, in dem der Wasser­ spiegel zwischen einem oberen und einem unteren Niveau schwanken kann, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (13) innerhalb des Spülkastens (11) angeordnet ist derart, daß die Dosiereinrichtung (14) in das im Spülkasten (11) vorhan­ dene Spülwasser (16) zumindest teilweise taucht, wenn sich der Wasserspiegel am oberen Niveau befindet, sich jedoch außerhalb des Spülwassers (16) befindet, wenn dieses am unteren Niveau bzw. vollständig ausgelaufen ist, und daß die Dosiereinrichtung (14) ein auf die Niveauänderung des Wasserspiegels ansprechendes, insbesondere mit einem Schwim­ mer od. dgl. wirkverbundenes, Ventil aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das fließfähige Medium ein Schaumbildner oder Schaum ist, welcher vorzugs­ weise noch mit einem Reinigungs- und/oder Desinfektionsmit­ tel sowie gegebenenfalls fetthaltigen Substanzen angerei­ chert bzw. versetzt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (13) zur Aufnahme des fließfähigen Mediums aus einer Mehrschicht­ folie, insbesondere Lösungsmitteldampf, z. B. Alkoholdampf- impermeabler Mehrschichtfolie, hergestellt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (13) für die Aufnahme des fließfähigen Mediums aus einer Mehrschicht­ folie hergestellt ist, die aus einer Aluminium-, (Weich-)­ PVC- und/oder gegebenenfalls Polyethylen-Folie besteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (13) für das fließfähige Medium innerhalb eines äußeren Behälters (19) angeordnet ist, welcher einen oberen Überlauf (20) aufweist, so daß über diesen entsprechend der Reduzierung des Volumens des inneren Beutels (13) Spülwasser in den äu­ ßeren Behälter (19) fließen kann unter Aufrechterhaltung eines etwa konstanten Verdrängungsvolumens innerhalb des Spülkastens (11) bis zur vollständigen Entleerung des in­ neren, das fließfähige Medium enthaltenden Beutels (13).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Behäl­ ter (19) als oben offener Beutel ausgebildet ist, dessen oberer Rand den Überlauf desselben definiert, und zumin­ dest teilweise steif ausgebildet bzw. versteift ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Niveau­ änderung des Wasserspiegels ansprechende Dosiereinrichtung (14) eine durch einen Schwimmer (33) betätigbare Dosierpumpe (34), insbesondere in Form einer Membranpumpe, sowie zwischen zwei dieser und dem Auslaß (35) des das fließfähige Medium, ins­ besondere einen Schaumbildner, enthaltenden Behälters, vor­ zugsweise Beutels (13), angeordnete Rückschlagventile (36, 37) umfaßt derart, daß bei fallendem Wasserspiegel unter entsprechender Mitnahme des Schwimmers (33) und Entlastung der Dosierpumpe (34) das eine Rückschlagventil (36) eine Fluidverbindung zwischen dem Beutel (13) und einer der Do­ sierpumpe (34) zugeordneten Dosierkammer (52) schafft, die bei wieder steigendem Wasserspiegel geschlossen wird unter gleichzeitiger Öffnung einer Fluidverbindung zwischen der Dosierkammer (52) und einem in den Spülkasten (11) oder in die zur Schüssel od. dgl. führende Spülwasserleitung mün­ denden Auslaß, welcher das andere Rückschlagventil (37) enthält, und unter Auspressung einer vorbestimmten Menge des fließfähigen Mediums, insbesondere Schaumbildners, aus der Dosierkammer (52) in den Spülkasten (11), d. h. in das dort eingefüllte Spülwasser, bzw. in die Spülwasserleitung, wo­ bei die Rückschlagventile (36, 37) vorzugsweise innerhalb des Pumpengehäuses montiert sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der der Dosierpumpe (34) zugeordnete Schwimmer (33) innerhalb eines Käfigs (38), oder an einem Hebel (26) auf- und abbewegbar (Doppelpfeil 39 bzw. 27) gehalten ist, wobei die Bewegung des Schwim­ mers (33) zur Einstellung der Dosiermenge nach oben sowie ggfs. auch nach unten durch einen verstellbaren Anschlag (28, 29 in Fig. 7) begrenzt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwimmer (33) an einem Ende eines um eine horizontale Achse (25) ver­ schwenkbaren Hebels (26) angeordnet ist, während ein die Dosierpumpe (34) beaufschlagender Betätigungsstempel (40) zwischen dem Schwimmer (33) und der Schwenkachse (25) am Hebel (26) montiert ist, oder daß alternativ der Schwim­ mer (33) unmittelbar auf die Dosierpumpe (34), insbe­ sondere jedoch unter Zwischenschaltung eines Betätigungs­ stempels (40) einwirkt, welcher vorzugsweise längenver­ stellbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung (26), Schwimmer (33), Dosierpumpe (34), Rückschlagventile (36, 37), Behälter (13), Dosiereinrichtung (14), Zu- und Ablaufleitungen gruppenweise oder insgesamt an einem in den Spülkasten (11) einsetzbaren Gestell (41) montiert sind, bzw. daß alternativ der Käfig (38) samt Schwimmer (33), Dosierpumpe (34), Rückschlagventile (36, 37) und Behälter (13) an dem gemeinsamen in den Spülkasten (11) einsetzbaren Gestell (41) angeordnet sind, wobei die Do­ sierpumpe (34) an diesem Gestell (41) vorzugsweise höhen­ verstellbar befestigt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der der Dosier­ pumpe (34) zugeordnete Schwimmer (33) auf einem oder meh­ reren aufrechten Führungsstiften oder -rohren auf- und abbewegbar gelagert und gehalten ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet daß die Dosierpumpe (34) eine Membranpumpe ist, deren Dosierkammer (52) durch das Gehäuse der Dosierpumpe (34) einerseits und eine straff, vorzugsweise jedoch schlaff eingespannte Membran (53) andererseits begrenzt ist, an deren gegenüberliegen­ den Seite der Schwimmer (33) bzw. der damit unmittelbar oder über einen Hebel (26) mitelbar verbundene Betäti­ gungsstempel (40) anliegt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das in den Spülka­ sten (11) mündende Auslaßventil (37) einen aufrecht im zu­ geordneten Auslaßstutzen auf- und abbewegbar gelagerten Kolben umfaßt, dessen oberes Ende nach Art eines Nagel­ kopfes ausgebildet ist, dem ein entsprechend trichter­ förmiger Ventilsitz zugeordnet ist, und der an seiner Mantelfläche mindestens eine sich axial erstreckende Strö­ mungsrille aufweist, durch die hindurch bei unter Druck angehobenem Kolben Schaumbildner oder dgl. aus der Dosier­ kammer (52) der Dosierpumpe (34) heraus in den Spülkasten (11) bzw. das dort befindliche Spülwasser entweichen kann.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaum­ bildner unter Schaumentwicklung in den Spülwasserka­ sten (11) einleitbar ist, insbesondere über eine zwischen oberem und unterem Wasserniveau, vorzugsweise eine etwa auf halber Höhe des maximalen Wasserniveaus im Spülkasten (11) angeordnete Schaumbildner-Austrittsöffnung, so daß unter Berücksichtigung der beim Anstieg des Wassers im Spülkasten verzögert wirkenden Dosierpumpe (34) der Schaumbildner knapp unterhalb der Oberfläche des dann etwa bis zur Hälfte eingefüllten Spülwassers in dieses eingelei­ tet wird.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Schaumbildner-Austrittsöffnung einstellbar, ggfs. auch mittels eines gesondert zugeordneten Schwimmers der Ni­ veauänderung des Wasserspiegels folgend ausgebildet ist, derart, daß die Einleitung von Schaumbildner stets knapp unterhalb der Oberfläche des in den Spülkasten (11) eingeleiteten Spülwassers erfolgt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumbildner- Austrittsleitung (31) der Dosierpumpe (34) einen lichten Durchmesser von etwa 2 bis 20 mm, vorzugsweise etwa 10 mm aufweist, insbesondere ein Zwischenreservoir umfaßt, und daß die Austrittsöffnung (30) dieser Leitung (31) vorzugs­ weise über dem niedrigsten Füllstand des Behälters (13) für den Schaumbildner, insbesondere über dem Behälter-Auslaß (35) liegt.
19. Vorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der das fließfähige Medium, insbesondere Schaumbildner, aufnehmende Beutel (13) einen nach außen, insbesondere zu einer Öffnung in einer Seitenwand des Spülkastens (11) führenden Anschluß (53) zum Nachfüllen mit Schaumbildner oder dgl. aufweist, wobei der Anschluß (53) eine vorzugsweise trichterartig ausgebildete Anschlußöffnung (55) mit Axialrippe umfaßt, in die ein komplementäres Vaterstück (56) am freien Ende einer Ausgußleitung (57) eines Schaumbildnerreservoirs (58), vorzugsweise ebenfalls in Form eines flexiblen Beu­ tels, einführbar ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Rück­ schlagventil (54) und Beutel (13) noch ein Entlüftungs­ ventil (59) oder dgl. Entlüftungseinrichtung vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpenmembran (24) durch den hydrostatischen Druck des Schaumbildners unter entsprechender Befüllung der Pumpenkammer mit Schaumbildner in eine untere Ausgangsstellung drückbar ist, und zwar entgegen der Wirkrichtung des der Pumpenmem­ bran (24) zugeordneten Betätigungsstempels (40) bzw. ent­ gegen der Auftriebsrichtung des Schwimmers (33).
22. Vorrichtung nach Anspruch 14 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpenmembran (24) aus einem Folienmaterial mit einer Dicke von etwa 0,06 bis 4,0 mm, insbesondere etwa 0,3 bis 0,6 mm besteht.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierpumpe (34) bereits während des Anstiegs von neuem Spülwasser im Spülkasten (11) aktiviert wird, so daß in den Spülkasten (11) eingeleitetes Spülwasser auf mit Schaumbildner bereits angereichertes Spülwasser unter entsprechender Schaum­ bildung im Spülkasten fällt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwi­ schen Schwimmer (33) und Hebelachse (25) und gegebenenfalls auch der Abstand zwischen Hebelachse (25) und Pumpenmem­ bran (24) bzw. dem der Pumpenmembran zugeordneten Betäti­ gungsstempel (40) veränder- bzw. einstellbar ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Hub der Pum­ penmembran (24) veränderbar bzw. einstellbar ist, insbe­ sondere durch von außen her zugängliche Anschlagelemente.
26. Vorrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 2 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß eine Druckluft­ leitung in die Spülwasseraustrittsöffnung des Spülkastens (11) und/oder in die zur Schüssel (10) od. dgl. führende Spülwasserleitung (17) mündet, wobei das andere Ende der Druckluftleitung mit einem Druckluftreservoir oder einem Luftgebläse verbunden ist, so daß während des Spülens zur Förderung der Schaumbildung Luft in das in die Schüssel (10) od. dgl. eingeleitete Spülwasser einblasbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (53) an der Außenfläche der Seitenwand des Spül­ kastens (11) ohne hervorstehende Teile bündig abschließend befestigbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (53) am Spülkasten (11) befestigbar und mit Einrichtungen (41) zum Befestigen der Gesamtanordnung im Inneren des Spülkasten (11) verbindbar ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (53) derart längenveränderbar ist, daß der Ab­ stand der Gesamtanordnung zur Innenwand des Spülkastens (11) einstellbar ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (53) eine Muffe (64) mit Innengewinde umfaßt, die einerseits auf ein Außengewinde (66) eines Rohrstutzens (56) am Beutel (13) und andererseits auf ein Außengewinde (67) eines Einfüllstutzens (68) aufschraubbar ist.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (53) mindestens abschnittsweise mit einem Außen­ gewinde (67) versehen ist und eine darauf aufschraubbare Mutter (69) umfaßt, die an der Innenfläche des Spül­ kastens (11) befestigbar, vorzugsweise aufklebbar ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschluß (53) mit einem außenseitig bündig abschließenden Verschlußstopfen (70) dicht verschließbar ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußstopfen (70) Festsetzeinrichtungen (71) zum festen Einsetzen in den Anschluß (53) umfaßt.
34. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (41) mittels des Anschlusses (53) im Spülkasten (11) festsetzbar ist.
35. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestell (41) eine Trageplatte (74) zum Halten des Beutels (13) umfaßt.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageplatte (74) mindestens abschnittsweise (74′) zum Montieren der Anordnung im Spülkasten (11) bewegbar, vorzugsweise verschwenkbar und/oder abnehmbar ausgebildet ist.
37. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgußleitung (57) durchsichtig ist.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgußleitung flexibel und ca. 1-40 cm lang ist.
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