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DE3991399C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3991399C2
DE3991399C2 DE3991399A DE3991399A DE3991399C2 DE 3991399 C2 DE3991399 C2 DE 3991399C2 DE 3991399 A DE3991399 A DE 3991399A DE 3991399 A DE3991399 A DE 3991399A DE 3991399 C2 DE3991399 C2 DE 3991399C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
construction according
section
seat
toilet
platform
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE3991399A
Other languages
English (en)
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DE3991399T1 (de
Inventor
Harry Davidson Whitefish Bay Wis. Us Kerr
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Application granted granted Critical
Publication of DE3991399C2 publication Critical patent/DE3991399C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K11/00Closets without flushing; Urinals without flushing; Chamber pots; Chairs with toilet conveniences or specially adapted for use with toilets
    • A47K11/02Dry closets, e.g. incinerator closets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
    • A61G7/02Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons with toilet conveniences, or specially adapted for use with toilets
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02ATECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE
    • Y02A50/00TECHNOLOGIES FOR ADAPTATION TO CLIMATE CHANGE in human health protection, e.g. against extreme weather
    • Y02A50/30Against vector-borne diseases, e.g. mosquito-borne, fly-borne, tick-borne or waterborne diseases whose impact is exacerbated by climate change

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Invalid Beds And Related Equipment (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Toilettenkonstruktion zum Gebrauch am Krankenbett gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Toilettenkonstruktion zum Gebrauch am Kranken­ bett ist aus der US-PS 48 56 153 bekannt. Diese Toilettenkon­ struktion umfaßt eine lange Plattform zur Abstützung eines Pa­ tienten mit einem Rückenabschnitt, einem Sitzabschnitt, dem eine Toilette zugeordnet ist, und einem Beinabschnitt, die ge­ lenkig miteinander verbunden und zwischen einer allgemein hori­ zontalen Lage und einer Gebrauchslage schwenkbar sind. In der Gebrauchslage ist der Sitzabschnitt allgemein horizontal ange­ ordnet, während der Rückenabschnitt vom Sitzabschnitt nach oben und der Beinabschnitt vom Sitzabschnitt nach unten verlaufen. Darüber hinaus weist diese Toilettenkonstruktion eine Tragkon­ struktion sowie einseitig befestigte Trageinrichtungen zur Hal­ terung der Plattform in freitragender Austragung von der Tragkonstruktion auf. Des weiteren ist diese Toilettenkonstruk­ tion mit einem ersten (Hand-)Antrieb ausgestattet, der ein Ver­ fahren der Plattform und Positionieren dieser über dem Bett, in dem sich der Patient befindet, ermöglicht. Dieser (Hand-) Antrieb besteht im wesentlichen aus zwei unter der Plattform jeweils an deren Randseite vorgese­ henen Seile, die jeweils von zwei Rollen geführt sind, wobei jeweils eine der beiden Rollen über eine Art Getriebe mit einem rechten bzw. linken, mit dem Boden in Berührung stehenden An­ triebsrad verbunden ist. Weiterhin ist diese Toilettenkonstruk­ tion mit einem zweiten (Hand-)Antrieb zum Heben und Senken der Plattform ausgerüstet. Der zweite Antrieb besteht im wesentli­ chen aus einer von Hand zu betätigenden Kurbel, die mit einem daran endseitig vorgesehenen Schneckengewinde oder dergleichen drehbar am unteren Teil der Tragkonstruktion gelagert ist und mit einer am oberen Teil der Tragkonstruktion befestigten Zahn­ stange zusammenwirkt. Schließlich ist diese Toilettenkonstruk­ tion mit einem dritten (Hand-)Antrieb zum Bewegen der Ab­ schnitte zwischen der horizontalen Lage und der Gebrauchslage versehen. Der dritte Antrieb, der ebenfalls von Hand zu bedie­ nen ist, ist jeweils im Übergangsbereich zwischen Sitzab­ schnitt und Rückenabschnitt einerseits bzw. Sitzabschnitt und Beinabschnitt andererseits angeordnet. Dabei umfaßt der dritte Antrieb jeweils eine halbkreisförmige Zahnstange, die an dem Rückenabschnitt bzw. Beinabschnitt fest montiert ist, welche jeweils mit einem Schneckengewinde oder dergleichen in Funkti­ onseingriff steht, das zusammen mit einer Kurbel frei drehbar vom Sitzabschnitt aufgenommen ist. Insofern ist diese Toilet­ tenkonstruktion in ihrer Bauweise verhältnismäßig aufwendig, relativ instabil und schwer handhabbar.
In der US-PS 48 56 123 ist eine andere Toilettenkonstruktion zum Gebrauch am Krankenbett beschrieben. Diese Toilettenkon­ struktion besteht aus einer verfahrbaren Tragkonstruktion, in der die lange Plattform zur Abstützung eines Patienten über Rollen höhenverstellbar gelagert ist. Das Verfahren bzw. die Höhenverstellung erfolgen dabei ausschließlich per Hand, wobei die Höhenverstellung selbst nur bei unbelasteter Plattform vor­ genommen werden kann. Zum Bewegen von Rückenabschnitt, Sitzab­ schnitt und Beinabschnitt zwischen der horizontalen Lage und der Gebrauchslage, in der der Sitzabschnitt allgemein horizon­ tal angeordnet ist und sich der Rückenabschnitt vom Sitzab­ schnitt nach oben sowie der Beinabschnitt vom Sitzabschnitt nach unten erstrecken, ist ein kinematisches Hebesystem, das ebenfalls von Hand zu bedienen ist, vorgeschlagen. Auch diese Toilettenkonstruktion ist daher bezüglich ihrer Handhabbarkeit problematisch.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Toilettenkonstruktion zum Gebrauch am Krankenbett der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die kon­ struktiv einfach ausgestaltet ist, eine hohe Stabilität und da­ mit Sicherheit für den Patienten aufweist und sich sowohl vom Patienten als auch von Helfern leicht handhaben läßt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen läßt sich eine Toiletten­ konstruktion erhalten, die in ihrer Bauweise ausgesprochen ein­ fach ausgestaltet ist, eine hohe Stabilität und damit zusammen­ hängend eine große Sicherheit für den Patienten aufweist, und von Seiten des Patienten wie auch des Helfers leicht betätigt werden kann ohne das dazu ein großer Arbeitsaufwand bzw. eine wesentliche körperliche Anstrengung seitens des Patienten oder des Helfers erforderlich sind. Die Toilettenkonstruktion zum Ge­ brauch am Krankenbett nach der Erfindung bietet somit eine Mög­ lichkeit zur einfachen Überführung eines bettlägerigen Patien­ ten aus dem Bett auf die Toilette und umgekehrt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in der Unteran­ sprüchen beschrieben.
Demnach verhindert eine erfindungsgemäße Bremseinrichtung eine ungewollte Bewegung der Gehäuse relativ zu dem Boden bzw. Fun­ dament.
Des weiteren läßt sich durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung von ersten, zweiten und dritten Antrieb eine Toilettenkonstruk­ tion erreichen, die eine einfache und kompakte Konstruktion darstellt, gleichzeitig aber ausgesprochen sicher ist. Darüber hinaus ist hierdurch eine voll automatische Toilettenkonstruk­ tion erreicht, die entweder von einem Helfer, wenn der Patient nur beschränkt bewegungsfähig ist, oder alternativ über deren Steuerwerk vom Patienten selbst ohne Hilfe, wenn der Patient soweit bewegungsfähig ist, betätigt werden kann. Ferner weist die Toilettenkonstruktion nach der Erfindung Ausleger auf, die nach außen hin eine Stellung unter der Plattform bewegbar sind, wodurch ein mögliches Kippen wirkungsvoll verhindert ist.
Aufgrund der erfindungsgemäß vorgesehenen Fußstütze kann der Patient seine Füße fest auf die Fußstütze aufstellen, wobei die Knie um ca. 120° abgebogen sind und die normale physiologische Stellung für eine Darmentleerung ist. Die Toilettenkonstruktion nach der Erfindung umfaßt ferner Sicherheitseinrichtungen, die verhindern, daß der Patient von der Plattform fällt oder von irgendwelchen beweglichen Teilen während des Betriebs der Toi­ lettenkonstruktion eingeklemmt wird. Dazu sind sowohl der Rückenabschnitt als auch der Beinabschnitt mit hochklappbaren seitlichen Stützen versehen, die eine seitliche Bewegung des Rückens bzw. der Beine des Patienten verhindern. Weiterhin tra­ gen die Stützen am Beinabschnitt zur Positionierung der Füße auf der Fußstütze bei und verhindern ein Auswandern der Füße von der Plattform weg. Auch sind potentielle Klemmstellen zwischen den schwenkbaren Abschnitten durch Dichtmaterial ge­ schützt.
Da der Toilettensitz und der Aufnahmebeutel in die Plattform eingebaut sind, wird in Fällen in denen der Patient während der Überführung vom Bett zur Toilette inkontinent ist, eine Ver­ schmutzung der Bettwäsche verhindert.
Da die Gehäuse voneinander getrennt sind, kann ein Helfer zwi­ schen diesen in einer dem Patienten unterstützenden Position stehen.
Weitere Zielsetzungen und Vorteile ergeben sich aus der nach­ folgenden Beschreibung. Hierbei zeigen:
Fig. 1. eine Perspektivansicht der Vorrichtung nach der Erfindung, wobei die Plattform in Horizontal­ stellung gezeigt ist;
Fig. 2 eine der Fig. 1 ähnliche Darstellung, die die Plattform in der Gebrauchsstellung zeigt;
Fig. 3 eine auseinandergezogene Perspektivansicht, die die Antriebsmechanismen in den Gehäusen zeigt;
Fig. 4 eine Perspektivansicht, die die Befestigung des Rückenabschnitts der Plattform an einem der Arme zeigt;
Fig. 5 eine Perspektivansicht, wobei Teile wegge­ schnitten sind, um den Antrieb zum Schwenken des Beinabschnitts der Plattform zu zeigen;
Fig. 6 einen vergrößerten Vertikalschnitt des Sitz­ abschnitts, wobei die Toilette gezeigt ist;
Fig. 7 eine Perspektivansicht des Sitz- und des Bein­ abschnitts der Plattform; und
Fig. 8 eine auseinandergezogene Perspektivansicht des Arretiermechanismus für den Beinabschnitt der Plattform.
Die Zeichnungen zeigen eine Konstruktion einer Toilette am Krankenbett mit einem Paar von miteinander verbundenen Gehäusen 1 und 2 und einer Plattform 3 zur Stützung eines Patienten. Die Plattform 3 ist an den Gehäusen 1 und 2 freitragend befestigt.
Die Gehäuse 1 und 2 sind so angeordnet, daß sie in Richtung zu einem Bett und davon weg bewegbar sind, und dazu ist ein Paar von Schienen 5 auf dem Boden oder einem Fundament be­ festigt, und ein Ende jeder Schiene ist an dem Bett befe­ stigt. Ein Antriebsrad 6 ist auf einer gemeinsamen Welle mit einem Kettenrad 7 befestigt, das in bezug auf das Ge­ häuse 1 drehbar ist, und das Kettenrad 7 ist über einen Kettentrieb 8 mit der Antriebswelle eines Motors 9 verbun­ den. Der Antriebsmechanismus kann in einem Gehäuse (nicht gezeigt) angeordnet sein, das von der Seite des Gehäuses 1 nach außen verläuft. Das Antriebsrad 6 läuft auf einer der Leitschienen 5, während ein an der Seite des Gehäuses 2 drehbar angeordnetes freilaufendes Rad (nicht gezeigt) auf der anderen Leitschiene läuft. Bei dieser Konstruktion treibt der aktivierte Motor 9 das Rad 6 an, so daß die Ge­ häuse 1 und 2 gemeinsam auf den Leitschienen 5 in Richtung zum Bett und davon weg verfahren werden.
Als zusätzliche Abstützung des Gewichts der Gehäuse 1 und 2 sind zwei Gleitrollen 10 universalbeweglich an der Unter­ seite jedes Gehäuses befestigt, wie Fig. 3 zeigt, und rol­ len auf dem Boden ab, wenn die Gehäuse 1 und 2 zum Bett und davon weg verfahren werden.
Die Konstruktion der Gehäuse 1 und 2 ist am besten aus Fig. 3 ersichtlich. Jedes Gehäuse hat einen allgemein kasten­ förmigen Rahmen 11 und ein bewegliches Rahmenteil 12, das am Rahmen 11 verschiebbar angeordnet ist. Ein Außengehäuse oder Außenmantel 13 (in Fig. 3 nicht gezeigt) umschließt die Rahmenabschnitte 11 und 12.
Der Rahmen 11 besteht aus vier vertikalen Ständern 15, die an den Ecken des Rahmens 11 angeordnet sind, und die Unter­ und Oberenden der Ständer 15 sind durch horizontale Streben 16 miteinander verbunden.
Das verschiebbare Rahmenteil 12 hat vier rohrförmige Gleit­ stücke 17, die an den Ständern 15 verschiebbar angeordnet sind. Die Gleitstücke 17 sind durch eine Gruppe von hori­ zontalen Streben 18 miteinander verbunden, und ein allge­ mein X-förmiges Rahmenwerk 19 verläuft von den Gleitstücken 17 nach oben und haltert ein oberes Gestell bzw. eine Plattform 20.
Zum Verschieben des verschiebbaren Rahmenteils 12 relativ zum Rahmen 11 ist am Unterende des Rahmens 11 ein Druck­ mittelzylinder 21 angeordnet, und eine vom Zylinder 21 nach oben verlaufende Kolbenstange ist mit einer horizontalen Platte 23 schwenkbar verbunden, die an der Unterseite der Plattform 20 befestigt ist. Durch Ausfahren und Einziehen der Kolbenstange 22 wird das verschiebbare Rahmenteil 12 relativ zum Rahmen 11 gehoben und gesenkt.
Das verschiebbare Rahmenteil 12 des Gehäuses 1 haltert einen Tragarm 24, der auf der Plattform 20 aufliegt und vom Gehäuse nach außen ragt und an der Plattform 3 befestigt ist. Der Tragarm 24 durchsetzt einen Vertikalschlitz 25 in dem äußeren Mantel bzw. Gehäuse 13.
Ferner hat das Gehäuse 2 eine zweite Druckmittelzylindereinheit 26. Das Unterende des Zylinders 26 ist schwenkbar an Haltearmen 27 befestigt, die mit dem verschiebbaren Rahmenteil 12 verbunden sind. Eine Kolbenstange 28, die vom Zylinder 26 nach oben verläuft, ist mit einem seitlich vom Tragarm 30 verlaufenden Arm 29 schwenkbar verbunden. Der Tragarm 30, der dem Tragarm 24 gleicht, ragt vom Gehäuse 2 durch einen Vertikalschlitz 31 im äußeren Mantel 13 nach außen und ist ebenfalls mit der Plattform 3 verbunden, wie nachstehend beschrieben wird.
Durch die Betätigung des zweiten Zylinders 26 wird der Tragarm 30 um seine Achse verdreht, und in dieser Beziehung ist der Tragarm 30 drehbar in einem Paar von Ringen 32 gehaltert, die an der Plattform 20 befestigt sind. Der Tragarm 30 ist in Lagern 33 drehbar in den Ringen 32 gelagert. Während also der Zylinder 26 ausgefahren und eingefahren wird, wird der Tragarm 30 in den Ringen 32 gedreht, um dadurch eine Schwenkbewegung eines Rückenabschnitts der Plattform 3 zu bewirken, wie nachstehend beschrieben wird.
Die Tragarme 24 und 30 verlaufen von den Gehäusen 1 und 2 nach außen und haltern die Plattform in einseitig befestig­ ter Lage. Um eine zusätzliche Stabilität der Gehäuse 1 und 2 zu erzielen, sind dem Unterende der Gehäuse 1 Ausleger 34 zugeordnet. Jeder Ausleger 34 ist als langer Träger ausge­ legt, und die Oberseite jedes Auslegers trägt eine allge­ mein T-förmige Leitschiene 35, die in einer Laufbahn 36 an der Unterseite des jeweiligen Gehäuses gleitet. Die Aus­ leger 34 können manuell aus einer Ruhelage, in der sie in­ nerhalb der Grenzen der Gehäuse 1 und 2 angeordnet sind, in eine Stützlage bewegt werden, in der die Ausleger von den Gehäusen nach außen ragen und unter der Plattform 3 posi­ tioniert sind. Die Ausleger sind nahe dem Fußboden ange­ ordnet und verhindern ein Kippen der Gehäuse, wenn die Plattform 3 mit einer zu großen Last beaufschlagt wird.
Die Plattform 3 besteht aus einem Sitzabschnitt 40, einem Rückenabschnitt 41 und einem Beinabschnitt 42. Der Rücken­ abschnitt 41 und der Beinabschnitt 42 können in bezug auf den Sitzabschnitt 40 so verschwenkt werden, daß die Platt­ form entweder eine Horizontallage entsprechend Fig. 1 oder eine verschwenkte Gebrauchslage nach Fig. 2 einnimmt.
Nach Fig. 5 umfaßt der Sitzabschnitt 40 eine allgemein horizontale Schiene 43, die am äußeren Ende des Tragarmes befestigt ist, und die Schiene 43 weist eine horizontale Laufbahn bzw. einen Schlitz 44 auf, worin ein Paar von Gleitklötzen 45 aufgenommen ist. An jedem Gleitklotz 45 ist eine Stange 46 befestigt und verläuft von dem jeweiligen Klotz nach außen, und das äußere Ende jeder Stange 46 trägt einen zweiten, allgemein viereckigen Metallklotz 47.
Der Sitzabschnitt 40 hat ferner eine Polsterung 46, die von den Stangen 46 gehaltert wird.
Zu dem Sitzabschnitt 40 der Plattform gehört eine Toilette, die einen allgemein ringförmigen Sitz 49 aufweist, der auf der Polsterung 48 angeordnet ist und eine Öffnung 50 in dieser begrenzt. Unter der Öffnung 50 ist auf einem Paar von beabstandeten Winkelführungen 52, die an der Unterseite der Polsterung befestigt sind, ein Boden 51 verschiebbar angeordnet.
Wie Fig. 6 zeigt, weist der Boden 51 eine mittige Öffnung 53 auf, und ein aus Kunststoff oder dergleichen bestehender Einmalbeutel 54 ist lösbar an einem Rand 55, der die Öff­ nung 53 begrenzt, mit einem geeigneten Befestigungsband 56 befestigt. Bei dieser Konstruktion werden die Fäkalien in dem Beutel 54 aufgefangen, und der Boden 51 mit dem daran befestigten Beutel kann dann vom Sitzabschnitt 40 entnom­ men, das Befestigungsband 56 entfernt und der Beutel ent­ sorgt und durch einen neuen Beutel ersetzt werden.
Wie Fig. 4 zeigt, ist am äußeren Ende des Trägers 30 eine Schiene 57 befestigt, und die Schiene 57 weist eine längs­ verlaufende Führungsbahn 58 auf, die ein Paar Führungs­ klötze 59 am Rückenabschnitt 41 aufnimmt. Eine Stange 60 verläuft von jedem Führungsklotz 59 nach außen, und das äußere Ende jeder Stange trägt einen zweiten, allgemein viereckigen metallischen Klotz 61. Ein Polster 62 ist von der Stange 60 und den Klötzen 61 gehaltert. Wie die Zeich­ nungen zeigen, besteht der Rückenabschnitt 41 aus zwei Pol­ stern 62, aber es ist auch denkbar, ein einziges langes Polster zu verwenden.
Der Außenrand des Rückenabschnitts 41 weist eine schwenk­ bare Klappe 63 auf. Die Klappe 63 kann aus einer Stellung, in der sie allgemein bündig mit der Oberfläche des Polsters 62 abschließt, wie Fig. 1 zeigt, in eine nach oben geneigte Stellung entsprechend den Fig. 2 und 4 geschwenkt werden, in der sie eine seitliche Stütze für einen Patienten bil­ det. Die Klappe 63 kann in der hochgeschwenkten Stellung durch ein Paar von Tragarmen 64 gehalten werden, die schwenkbar mit dem Polster 62 verbunden sind und in der aufrechten Schwenklage dazu dienen, die Klappe 63 in der schrägen Stützlage zu haltern.
Die Klappe 63 hat einen mittigen vorspringenden Endab­ schnitt 65, der in einer Aussparung 66 im Polster 62 auf­ nehmbar ist, wie Fig. 4 zeigt.
Wie nachstehend beschrieben wird, liegt der Patient ur­ sprünglich auf der horizontalen Plattform 3, und nachdem die Plattform zu einer vom Bett 4 entfernten Stelle bewegt wurde, wird der Zylinder 26 aktiviert, um den Tragarm 30 zu verdrehen und dadurch den Rückenabschnitt 41 nach oben zu schwenken, so daß er unter einem Winkel zu dem horizontalen Sitzabschnitt 40 angeordnet ist. Ein flexibler Steg 66 aus einem Gewebe oder Kunststoff verbindet die benachbarten Ränder des Rückenabschnitts 41 und des Sitzabschnitts 40 miteinander und überbrückt den Zwischenraum zwischen den Abschnitten, wenn der Rückenabschnitt nach oben in die Lage von Fig. 2 geschwenkt wird.
Zu Lagerzwecken können die Tragarme 24 und 30 aus einem Paar von mit den Enden aneinandergrenzenden Profilträgern be­ stehen, die durch ein Gelenk 68 schwenkbar miteinander ver­ bunden sind. Durch Verwendung der Gelenkverbindung können, wie Fig. 4 zeigt, die äußeren Trägerteile, die an der Plattform 3 befestigt sind, nach oben geschwenkt werden, um die für die Aufbewahrung erforderliche Bodenfläche zu ver­ ringern.
Der Beinabschnitt 42 ist mit dem Sitzabschnitt 40 gelenkig verbunden und kann aus einer Stellung, in der er mit dem Sitzabschnitt 40 bündig ist (Fig. 1), in eine untere Stel­ lung nach Fig. 2 geschwenkt werden.
Der Beinabschnitt 42 hat ein oberes Teil 70, ein Zwischen­ teil 71, das relativ zum oberen Teil 70 verschiebbar ist, und eine untere Fußstütze 72, die mit dem unteren Rand des Zwischenteils 71 gelenkig verbunden ist.
Zur Herstellung einer Gelenkverbindung zwischen dem oberen Teil 70 und dem Sitzabschnitt 40 ist ein Ende eines Schar­ nierbandes 73 am oberen Rand des oberen Teils 70 befestigt, wie Fig. 5 zeigt, während das entgegengesetzte Ende des Scharnierbands 73 an der Außenfläche einer allgemein zy­ lindrischen Trommel 74 befestigt ist, die innerhalb des Polsters 48 angeordnet ist. Eine Welle 75 der Trommel 74 ist über ein allgemein mit 76 bezeichnetes Untersetzungs­ getriebe mit der Welle eines Motors 78 verbunden. Durch Einschalten des Motors 78 wird die Trommel gedreht und ver­ schwenkt dadurch das obere Teil 70 des Beinabschnitts 42 relativ zu dem Sitzabschnitt 40.
Eine lange flexible Dichtung 79 aus Gummi oder Kunststoff ist in einem Schlitz im Polster 48 befestigt und überbrückt den Abstand zum oberen Teil 70 des Beinabschnitts. Die Dichtung 79 hat die Funktion, eine potentielle Einklemm­ stelle zwischen dem Sitzabschnitt 40 und dem oberen Teil 70 des Beinabschnitts 42 abzuschließen.
Der Beinabschnitt 42 ist nach unten über eine vertikale Gebrauchsstellung hinaus schwenkbar, in der der zwischen dem Beinabschnitt und dem Sitzabschnitt eingeschlossene Winkel im Bereich von ca. 60-70° liegt. Diese Winkelbezie­ hung zwischen dem Beinabschnitt 42 und dem Sitzabschnitt 40 bietet die bequemste Stellung für den Patienten beim Stuhl­ gang.
Zur Einstellung der Lage der Fußstütze 72 ist das Zwischen­ teil 71 in bezug auf das obere Teil 70 verschiebbar ange­ ordnet. Dazu sind die Seitenränder des Teils 70 mit Füh­ rungen 80 versehen, die die Seitenkanten des Zwischenteils 71 aufnehmen.
Zur seitlichen Abstützung der Beine des Patienten ist mit jedem Seitenrand des oberen Teils 70 eine seitliche Klappe 81 mittels eines Scharniers 82 gelenkig verbunden, wie Fig. 7 am besten zeigt. In der Aufbewahrungsstellung können die seitlichen Klappen 81 nach innen gegen das obere Teil 70 geschwenkt werden, und in der Gebrauchsstellung werden die seitlichen Klappen nach außen geschwenkt, wie Fig. 2 zeigt, um eine seitliche Abstützung für die Beine des Patienten zu bilden.
Die untere Fußstütze 72 ist mit dem unteren Rand des Zwi­ schenteils 71 durch ein Scharnier 83 gelenkig verbunden. In der Aufbewahrungslage liegt die Fußstütze flach an dem oberen Teil 70 an, und in der Gebrauchslage wird die Fuß­ stütze nach außen geschwenkt, so daß sie allgemein hori­ zontal bzw. parallel zum Boden verläuft und als Stütze für die Füße des Patienten dient. Auf der Auflagefläche der Fußstütze 72 können geeignete Trittstreifen 84 befestigt sein.
Das Zwischenteil 71 ist relativ zum oberen Teil 70 ausfahr­ bar und kann in einer Anzahl Stellungen arretiert werden, um die Fußstütze 72 in der für den Patienten geeigneten Stellung zu positionieren. Dazu ist am unteren Ende jedes Seitenrandes des oberen Teils 70 ein Federbügel 85 befe­ stigt, und jeder Federbügel trägt einen Zapfen 86, der in eine einer Reihe beabstandeter Kerben 87 in den jeweiligen Seitenrändern des Zwischenteils 71 eingreift, wie Fig. 8 zeigt. Durch manuelles Ziehen der Federbügel 85 nach außen voneinander weg werden die Stifte 86 aus den Kerben 87 freigegeben, so daß das Zwischenteil 71 relativ zum oberen Teil 70 verschiebbar ist, um die Höhe der Fußstütze in gewünschter Weise zu ändern. Jeder Federbügel ist von einer Schraubenfeder 88 nach innen vorgespannt, die zwischen dem äußeren Ende des Federbügels und einem Haltearm 89 befe­ stigt ist, der am hinteren Seitenrand des oberen Teils 70 befestigt ist, wie Fig. 8 am besten zeigt.
Zur Arretierung der Gehäuse 1 und 2 in bezug auf den Fuß­ boden kann ein Bremsmechanismus angewandt werden. Ein Trä­ ger 90 verbindet die Unterenden der Gehäuse 1 und 2 mit­ einander, und gemäß Fig. 3 kann in den Verbindungsträger 90 eine fußbetätigte Bremse 91 eingebaut sein. Durch Hinunter­ drücken der Bremse 91 gelangt diese in Kontakt mit dem Fuß­ boden und verhindert eine Bewegung der Gehäuse in Richtung zum Bett 4 und davon weg.
Das elektrische Steuerwerk zur Betätigung der Vorrichtung nach der Erfindung befindet sich bevorzugt an der Oberseite eines der Gehäuse 1 und 2 und ist allgemein mit 92 bezeich­ net. Da die Gehäuse 1 und 2 voneinander beabstandet sind, kann der Bediener bequem zwischen den beiden Gehäusen ste­ hen und das Steuerwerk bedienen und außerdem dem Patienten maximale Hilfe bieten.
Wenn der Patient Unterstützung für eine Darmentleerung ver­ langt, betätigt der Bediener zuerst das Steuerwerk zum Ein­ schalten des Motors 9, um die Plattform, die sich in hori­ zontaler Lage befindet, zu einer Stelle über dem Bett zu bewegen. Dann werden die Zylinder 21 betätigt, um die Plattform nächst dem Patienten auf das Bett abzusenken.
Der Patient wird dann entweder aus eigener Kraft oder mit Unterstützung auf die Plattform gerollt, und wenn sich der Patient auf der horizontalen Plattform befindet, werden die Zylinder 21 aktiviert und heben die Plattform über die Höhe des Betts an, und dann wird der Motor 9 aktiviert, um die Plattform 3 und die Gehäuse 1 und 2 seitlich vom Bett zu einer Stelle zu verfahren, an der sich die Plattform neben dem Bett befindet.
Dann wird der Zylinder 26 aktiviert, um den Rückenabschnitt 41 zu heben, und der Motor 78 wird aktiviert, um den Bein­ abschnitt 42 zu senken. Der Bediener senkt von Hand das Zwischenteil 71 des Beinabschnitts durch Lösen der Feder­ bügel 85 und verschwenkt die Fußstütze 72 nach außen, wo sie sich in der richtigen Lage für die Größe des Patienten befindet.
Nach erfolgter Darmentleerung wird der Boden 51 nach außen geschoben, und der Beutel 54 wird vom Boden durch Lösen des Befestigungsbandes 56 entfernt, und dann kann ein frischer Beutel eingesetzt werden. Durch die Verwendung eines durch­ sichtigen Kunststoffbeutels ist der Helfer ohne weiteres in der Lage festzustellen, ob der Patient Stuhlgang gehabt hat.
Nachdem die Darmentleerung beendet ist, wird der Vorgang umgekehrt, und der Patient wird ins Bett 4 zurückgebracht.
Die Vorrichtung ist insofern umkehrbar, als sie auf jeder Seite eines Bettes anwendbar ist, und sie ist ortsbeweg­ lich, indem sie erwünschtenfalls von einem Zimmer zum anderen verfahrbar ist.
Es wird davon ausgegangen, daß verschiedene Möglichkeiten der Durchführung der Erfindung im Rahmen der folgenden Patentansprüche liegen, die auf den als die Erfindung be­ trachteten Gegenstand speziell hinweisen und ihn klar be­ anspruchen.

Claims (19)

1. Toilettenkonstruktion zum Gebrauch am Krankenbett, umfas­ send eine lange Plattform (3) zur Abstützung eines Patien­ ten mit einem Rückenabschnitt (41), einem Sitzabschnitt (40) und einem Beinabschnitt (42), die gelenkig miteinan­ der verbunden und zwischen einer allgemein horizontalen Lage und einer Gebrauchslage schwenkbar sind, in der der Sitzabschnitt (40) allgemein horizontal angeordnet ist und der Rückenabschnitt (41) vom Sitzabschnitt (40) nach oben und der Beinabschnitt (42) vom Sitzabschnitt (40) nach un­ ten verlaufen, mit einer dem Sitzabschnitt (40) zugeordne­ ten Toilette, mit einer Tragkonstruktion, mit einseitig befestigten Trageinrichtungen zur Halterung der Plattform in freitragender Auskragung von der Tragkonstruktion, mit einem ersten Antrieb zum Verfahren der Plattform und Posi­ tionieren über dem Bett, in dem der Patient liegt, mit ei­ nem zweiten Antrieb zum Heben und Senken der Plattform und einem dritten Antrieb zum Bewegen der Abschnitte zwischen der horizontalen Lage und der Gebrauchlage, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion ein Paar von beabstandeten Gehäu­ sen (1, 2) umfaßt, die auf dem Boden oder einem Fundament aufstehend angeordnet sind, und daß die Trageinrichtungen einen von einem der Gehäuse (1) nach au­ ßen verlaufenden und mit dem Sitzabschnitt (40) verbun­ denen Tragarm (24) und einen in Bezug auf das andere der Gehäuse (2) drehbaren und mit dem Rückenabschnitt (41) verbundenen Tragarm (30) umfassen, wobei der Rückenab­ schnitt (41) durch Drehung des Tragarmes (30) relativ zu dem Sitzabschnitt (40) verschwenkbar ist.
2. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse (1, 2) gemeinsam über den ersten Antrieb jeweils auf einer auf dem Boden bzw. Fundament befestigten Schiene (5) bewegbar sind.
3. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 1 und oder 2, gekennzeichnet durch eine die Gehäuse (1, 2), insbesondere deren Unterenden mit­ einander verbindende Verbindungseinrichtung (90).
4. Konstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine Bremseinrichtung (91), die mit wenigstens einem der Gehäuse (1, 2) verbunden ist und das Gehäuse (1, 2) gegen eine Bewegung relativ zum Boden bzw. zu dem Fundament ar­ retiert.
5. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremseinrichtung (91) zur Arretierung der Gehäuse (1, 2) gegen eine Bewegung relativ zu dem Boden bzw. Funda­ ment mit der Verbindungseinrichtung (90) verbunden ist.
6. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Antrieb mit dem drehbaren Tragarm (30) zu dessen Drehung und damit zur Verschwenkung des Rückenab­ schnittes (41) relativ zu dem sitzabschnitt (40) verbunden ist.
7. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Antrieb einen Druckmittelzylinder (26, 28) umfaßt, der mit dem anderen der Gehäuse (2) und dem dreh­ baren Tragarm (30) verbunden ist.
8. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Antrieb eine den Sitzabschnitt (40) und den Beinabschnitt (42) miteinander verbindende zylindrische Trommel (74) umfaßt, die von einem Motor (78) zu deren Drehung und damit zur Verschwenkung des Beinabschnittes (42) relativ zu dem Sitzabschnitt (40) drehend antreibbar ist.
9. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Antrieb ein Paar Druckmittelzylinder (21, 22) umfaßt, die jeweils in einem der Gehäuse (1, 2) angeordnet und mit den jeweiligen freitragend angeordneten Tragarmen (24, 30) verbunden sind.
10. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Antrieb einen, insbesondere dem einen der Gehäuse (1) zugeordneten Motor (9) umfaßt, der auf ein auf einer der Schienen (5) laufendes Antriebsrad (6) einwirkt.
11. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch Ausleger (34), die wenigstens einem der Gehäuse (1, 2) zu­ geordnet und zum Eingriff mit dem Boden bzw. Fundament an­ geordnet sind, wobei die Ausleger (34) zwischen einer Ein­ fahrstellung und einer unter der Plattform (3) befindli­ chen Ausfahrstellung bewegbar sind.
12. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausleger (34) als lange Träger ausgebildet sind, wobei jeder Träger in bezug auf eines der Gehäuse (1, 2) verschiebbar angeordnet und zwischen der Einfahrstellung und der Ausfahrstellung beweglich ist.
13. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch eine Fußstütze (72), die mit dem äußeren Ende des Beinab­ schnittes (42) gelenkig verbunden und zum Abstützen der Füße des Patienten bei in Gebrauchslage verbrachter Platt­ form (3) vorgesehen ist.
14. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch eine jedem seitlichen Außenrand des Beinabschnittes (42) zugeordnete, verschwenkbare Klappe (81) zur seitlichen Ab­ stützung für die Beine des Patienten.
15. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Beinabschnitt (42) aus einem sich an den Sitzab­ schnitt (40) anschließenden oberen Teil (70) und einen daran angeordneten, die Fußstütze (72) aufnehmenden und längenverstellbaren Zwischenteil (71) gebildet ist.
16. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine jedem Außenrand des Rückenabschnittes (41) zugeord­ nete Klappe (63), die zwischen einer Stellung, in der die Klappe (63) im wesentlichen bündig auf der Oberfläche des Rückenabschnittes (41) aufliegt, und einer Stellung, in der die Klappe (63) nach oben unter einem Winkel von der Oberfläche des Rückenabschnittes (41), bewegbar ist.
17. Toilettenkonstruktion nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Toilette einen auf dem Sitzabschnitt (40) angeord­ neten Sitz (49), einen unter dem Sitz (49) befindlichen und in bezug auf den Sitzabschnitt (40) lösbar angeordne­ ten Boden (51) und einen von dem Boden (51) getragenen Be­ hälter (54), der mit dem Sitz (49) fluchtend angeordnet ist, umfaßt.
18. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch ein Paar von beabstandeten Winkelführungen (52) zum Anord­ nen des Bodens (51) derart, daß er unter dem Sitzabschnitt (40) verschiebbar ist.
19. Toilettenkonstruktion nach Anspruch 17 und /oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (54) einen Beutel auf Kunststoff umfaßt und daß eine Einrichtung (55, 56) zum lösbaren Befestigen des Beutels an dem Boden (51) vorgesehen ist.
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