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DE19632681C2 - Kranken- oder Pflegebett - Google Patents

Kranken- oder Pflegebett

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DE19632681C2
DE19632681C2 DE19632681A DE19632681A DE19632681C2 DE 19632681 C2 DE19632681 C2 DE 19632681C2 DE 19632681 A DE19632681 A DE 19632681A DE 19632681 A DE19632681 A DE 19632681A DE 19632681 C2 DE19632681 C2 DE 19632681C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Kranken- oder Pflegebett, auf dessen höhenver­ stellbaren Bettrahmen ein Matratzenrahmen und eine Matratze in über die Bettbreite reichende Kopf-, Mittel- und Fußabschnitte unterteilt sind, wobei die Mittelabschnitte von Matratzenrahmen und Matratze aus einem Sitzrah­ men mit einem darauf angeordneten Sitzpolster und einen flachlegbaren Rückenrahmen mit einem darauf angeordneten Rückenpolster eines bei tief­ gestelltem Bettrahmen quer zu diesem verfahrbaren Rollstuhls bestehen, dessen Laufräder eine geringere Höhe als der Bodenabstand von den Sitz­ rahmen seitlich unterstützenden Querrahmenteilen des Bettrahmens aufwei­ sen.
Bei einem aus der GB-PS 15 92 254 bekannten Kranken- oder Pflegebett der vorbezeichneten Art besteht der Bettrahmen aus einer Rohrkonstruktion mit auf beiden Seiten durchgehenden Rohrrahmenteilen, die durch Querroh­ re versteift sind, auf denen als Mittelabschnitt des Matratzenrahmens ein Sitzrahmen und ein flachgelegter Rückenrahmen eines Rollstuhls aufliegen. Der Sitzrahmen ist an vom vorderen Ende des bis unter den Bettrahmen seitlich eingefahrenen Rollstuhlfahrgestells ausgehenden senkrechten Säulen frei auskragend befestigt. Diese Bauweise erfordert kostspielige Aussteifun­ gen und ist insofern nachteilig, als bei integriertem Rollstuhl nicht nur das vordere Ende des Fahrgestells, sondern auch an den senkrechten Säulen ge­ lagerte abgewinkelte Armlehnen seitlich vom Bett vorstehen. Um den Roll­ stuhl gebrauchsfertig zu machen, müssen die Armlehnen um waagerechte Achsen nach oben verschwenkt werden, wo ihre freien Enden in den auf­ rechtgestellten Rückenrahmen eingehakt oder mit diesem verstiftet werden. Um den Rollstuhl seitwärts aus dem Bettrahmen herausfahren zu können, ist der Sitzrahmen entweder durch auf den Querrohren des Bettrahmens auflie­ gende Rollen unterstützt, oder der Fahrgestellrahmen ist mit an Schwenkhe­ beln höhenverstellbaren Laufrädern versehen, mit deren Hilfe der Sitzrah­ men vor dem Herausfahren des Rollstuhls über den Bettrahmen angehoben wird, oder der Bettrahmen ist höhenverstellbar.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einem Kranken- oder Pflegebett der ein­ gangs beschriebenen Art den Bettrahmen durch baulich einfache Maßnah­ men so zu gestalten, daß er den in das Bett zu integrierenden Rollstuhl voll­ ständig ohne überstehende Teile aufnimmt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Aufgrund dieses Vorschlages wird ein in die Ausnehmung passender Roll­ stuhl vollständig in den Bettrahmen eingefahren, so daß er nach Flachlegen seines Rückenrahmens mit seinem Sitzpolster und seinem Rückenlehnen­ polster in die Matratze integriert ist. Ein unbehindertes Einfahren der Lauf­ räder des Rollstuhls in die Ausnehmung ist dadurch gewährleistet, daß der oder die die Ausnehmung überbrückenden Längsträger nur auf einer Bettsei­ te angeordnet sind und dennoch die Kopf- und Fußabschnitte des Bettrah­ mens ausreichend gegeneinander versteifen. Bei geeigneter Höhenlage der Längsträger sind sie gleichzeitig Auflage für den flachgelegten Rückenrah­ men, der dadurch in dieser Lage keine Verriegelung benötigt.
Bei einer Ausführungsform kann der Bettrahmen an gegenüberliegenden Seiten der Ausnehmung mit flachen Tragteilen versehen sein, die in einer Tiefstellung des Bettrahmens von Auflageflächen des Sitzrahmens überfahr­ bar sind, eine seitliche Führung für den Sitzrahmen bilden und bei angeho­ benem Bettrahmen den Rollstuhl an den Auflageflächen unterstützen. Die Tragteile bestehen z. B. aus Flachschienen, auf denen untere Auflageflächen des Sitzrahmens beim Ein- und Ausfahren gleiten oder mit geringem Ab­ stand darüber bewegt werden. Beim Hochstellen des Bettrahmens werden Sitzrahmen und Rückenrahmen des Rollstuhls mit angehoben.
In den freien Längsrändern der Tragteile können Fallenausnehmungen ent­ halten sein, in die bei eingefahrenem Rollstuhl vom Sitzrahmen seitwärts vorspringende, federbelastete Fallenriegel eingreifen. Das bei deren Einra­ sten entstehende Anschlaggeräusch informiert den Benutzer, wenn der Roll­ stuhl im Bettrahmen verriegelt ist. Die Fallenriegel können mit am Sitzrah­ men angeordneten, von vorn zugänglichen Betätigungsteilen zum Entriegeln in Verbindung stehen. Vorzugsweise sind die Fallenriegel und die Fallenauf­ nahmen im Eingriffszustand in Vertikalrichtung zueinander beweglich, so daß die Verriegelung ungeachtet eventuell vorhandener Höhendifferenzen zwischen Rollstuhl und beispielsweise aufgrund von Bodenunebenheiten oder zusammengedrückten Gummireifen erhalten bleibt.
Der Rückenrahmen kann um parallel zu seiner Längsrichtung angeordnete Achsen verschwenkbare Armlehnen tragen, die mit Hilfe einer Riegelein­ richtung mindestens in Gebrauchsstellung fixierbar sind. Der in die Ausneh­ mung eingefahrene Rollstuhl wird zusätzlich gesichert, indem die hinter den Rückenrahmen verschwenkten Armlehnen bei flachliegendem Rückenrah­ men einen der Längsträger mit Spiel hintergreifen.
Zweckmäßigerweise ist der Rückenrahmen zwischen zwei seitlich am hinte­ ren Ende des Sitzrahmens befestigten, als Einfähranschlag an einem Längs­ träger wirksamen Verbindungsgliedern gelagert und in diesen in wenigstens einer Neigungsstellung mit Hilfe federbelasteter Riegelbolzen feststellbar. Während die Fallenriegel den Rollstuhl gegen unbeabsichtigtes Ausfahren sichern, verhindern die Verbindungsglieder ein zu weites Einfahren in die Ausnehmung.
Am Rückenrahmen kann seitlich ein Griff oder eine Öse befestigt sein, über die er direkt oder mittels eines Zuggurtes aus der flachgelegten in eine ge­ neigte Stellung bewegbar ist. Außerdem kann das Fahrgestell des Rollstuhls in Führungen an der Unterseite des Sitzrahmens und mit Hilfe einer Riegel­ einrichtung lösbar befestigt sein.
In Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kranken- oder Pflegebettes das Fahrgestell vom Boden bis etwa zum Sitzrahmen reichende rückwärtige Laufräder aufweisen, an deren Außenseite etwa gleichgroße, vom Rollstuhl­ benutzer erfaßbare Greifringe befestigt sind.
Eine bevorzugte Ausführungsform des Rollstuhls zeichnet sich dadurch aus, daß beiderseits des Sitzrahmens je ein vom Rollstuhlbenutzer bequem er­ faßbares Greifrad auf eine an oder unter dem Sitzrahmen gelagerte Welle aufsteckbar bzw. von dieser abnehmbar ist, die über ein Zahnrad oder eine Rolle und ein Getriebe bzw. einen Riementrieb mit dem Laufrad in An­ triebsverbindung steht.
Gemäß einer Variante ist die Welle jedes Greifrades an einem am Rollstuhl schwenkbarem Hebel gelagert, in oder auf dem der Riementrieb oder das Getriebe angeordnet und/oder gekapselt ist und der zwischen einer für den Rollstuhlbenutzer bequem erreichbaren verriegelbaren Aktivstellung und einer zum Einfahren des Rollstuhls in die Ausnehmung geeignete Ruhestel­ lung bewegbar ist, in welcher der Greifraddurchmesser die Höhe des Sitz­ rahmens nicht übersteigt.
Absenkbare Greifräder sind bei Rollstühlen an sich bekannt (US 47 32 402, DE 38 14 818, JP 5-220 196).
Weitere Einzelheiten und Vorteile des erfindungsgemäßen Kranken- oder Pflegebettes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausfü­ rungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Es zeigen, jeweils schematisch,
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Bett nach der Erfindung ohne Matratze und ohne Rollstuhl,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Bettes aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Untergestell eines Bettes nach der Erfin­ dung,
Fig. 4 eine Frontansicht auf das kopfseitige Ende eines Bettes nach der Erfindung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf ein Bett nach der Erfindung mit in die Aus­ nehmung eingefahrenem Rollstuhl,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Bettes nach Fig. 5,
Fig. 7 eine Seitenansicht des Bettes nach Fig. 5 in angehobener Position,
Fig. 8 einen Rollstuhl mit flachgelegtem Rückenrahmen,
Fig. 9 eine Frontansicht des Rollstuhls nach Fig. 8,
Fig. 10 eine Seitenansicht eines bezuglich Fig. 8 abgeänderten Rollstuhls mit hochgestelltem Rückenrahmen,
Fig. 11 eine Seitenansicht eines bezuglich Fig. 10 abgeänderten Roll­ stuhls,
Fig. 12 eine Rückansicht des Rollstuhls nach Fig. 11,
Fig. 13 eine Frontansicht eines in der Ausnehmung verriegelten Rollstuhls und
Fig. 14 eine Draufsicht auf den in der Ausnehmung verriegelten Rollstuhl nach Fig. 13.
Ein Kranken- oder Pflegebett gemäß der Erfindung umfaßt einen durch Längs- und Querträger 34 bis 37 gebildeten Bettrahmen 10, der mit Hilfe von in einem Untergestell 12 angeordneten Hubeinrichtungen 16 höhenver­ stellbar ist, sowie einen die Matratze aufnehmenden, oberhalb des Bettrah­ mens 10 unterstützten Matratzenrahmen, der z. B. aus Lattenrostteilen be­ steht. Bettrahmen 10, Matratze und Matratzenrahmen sind zwischen ihren Kopf- und Fußenden durch eine sich über die ganze Bettbreite erstreckende Ausnehmung 28 entsprechend Fig. 1 und 2 in linke, kürzere Fußabschnitte 10a, 14a bzw. 26a und rechte, längere, den Oberkörper eines Patienten tra­ gende Rücken- oder Kopfabschnitte 10b, 14b bzw. 26b unterteilt. Gemäß Fig. 2 ist das Untergestell 12 bodenseitig durch einen Längsträger 32 ver­ steift, während die Kopf- und Fußabschnitte 10b, a des Bettrahmens 10 auf einer Bettseite durch versteifende Längsträger 34 und 36 miteinander ver­ bunden sind.
Der Kopfabschnitt 26b des Matratzenrahmen ist an seiner der Ausnehmung 28 zugewandten Seite um eine horizontale Achse 38 schwenkbar gelagert. An seiner Unterseite greift ein am Bettrahmen gelagerter Antrieb 44 zur Neigungsverstellung an. Am Kopf- und Fußende des Bettrahmens 10 sind Rohrbügel 48 angeordnet.
Gemäß Fig. 3 und 4 ist der das Untergestell 12 bodenseitig versteifende Längsträger 32 bezüglich der Bettlängsmitte seitlich versetzt. Anstelle ebe­ ner Standfüße 92 entsprechend Fig. 3 können die Kopf- und Fußabschnitte des Untergestells 12 entsprechend der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform mit feststellbaren Rollen 93 versehen sein.
Gemäß Fig. 5 und 6 ist die Ausnehmung 28 so bemessen, daß in den tiefge­ stellten Bettrahmen 10 ein einen Sitzrahmen 24 und einen flachlegbaren Rückenrahmen 52 aufweisender Rollstuhl 20 ein- und ausgefahren werden kann. Dabei bewegen sich seitlich am Sitzrahmen 24 des Rollstuhls 20 be­ festigte, abgewinkelte Führungsschienen 54 mit geringen seitlichen und senkrechten Abständen entlang dem oberen waagerechten Schenkel von winkligen Tragteilen 30, welche die an der Ausnehmung 28 gegenüberlie­ genden Stirnseiten der Kopf- und Fußabschnitte 10b, 10a des Bettrahmens jeweils abschließen. Die zunächst führend wirkenden Tragteile 30 bilden eine Auflage für den Sitzrahmen 24 des eingefahrenen Rollstuhls 20, wenn der Bettrahmen 10 angehoben wird.
Sobald der flachgelegte Rückenrahmen 52 des Rollstuhls 20 auf den Längs­ trägern 34 und 36 aufliegt, ist der durch die Ausnehmung 28 unterbrochene Matratzenrahmen durch den Sitzrahmen 24 und den Rückenrahmen 52 aus­ gefüllt. Auf Sitzrahmen 24 und Rückenrahmen 52 sind ein Sitzpolster 22 bzw. ein Rückenpolster 56 angeordnet, die an die Höhe und Elastizität der Matratze angepaßt sind, so daß bei angehobenem Bettrahmen entsprechend Fig. 7 Sitzpolster 22 und Rückenpolster 56 die Matratze zu einer einheitlich durchgehenden Liegefläche ergänzen.
Entsprechend Fig. 8 und 9 hat der Rollstuhl 20 ein den Sitzrahmen 24 un­ terstützendes Fahrgestell 60 mit vorderen kleinen Führungs- und hinteren großen Laufrädern 61. Beidseitig am rückwärtigen Ende des Sitzrahmens 24 sind dreieckige Verbindungsglieder 64 befestigt, in denen der Rückenrah­ men 52 nahe seines unteren Endes um eine horizontale Achse 66 schwenk­ bar gelagert ist. Die Rückseite der Verbindungsglieder 64 bildet für die Einfahrtiefe des Rollstuhls 20 gegenüber dem Längsträger 36 des Bettrah­ mens 10 einen Anschlag.
Zwischen einem am oberen Ende des Rückenrahmens 52 angeordneten ab­ gewinkelten Schiebebügel 62 und den Verbindungsgliedern 64 sind an bei­ den Seiten des Rückenrahmens 52 Armlehnen 68 um parallel zu seiner Längsrichtung verlaufende Achsen 70 schwenkbar gelagert. Bevor man den Rückenrahmen 52 entsprechend Fig. 8 flachlegt, werden die Armlehnen 68 nach hinten verschwenkt, so daß sie mit geringem Spiel einen Längsträger 34 hintergreifen, um so bei defekter oder versehentlich gelöster Verriegelung des Rollstuhls als zusätzliche Sicherung zu wirken.
Pfeil 72 deutet an, daß das Rückenpolster 56 aus seiner an das Sitzpolster 22 anschließenden Lage auf dem Rückenrahmen in Richtung auf den Schie­ bebügel 62 verschieblich ist. Um beim Hochschwenken des Rückenrahmens 52 Verklemmungen zwischen Rückenpolster und Sitzpolster zu vermeiden, ist das Rückenpolster 56 durch über die Oberseite des Rückenrahmens 52 laufende Bänder geführt, die im Scharnierbereich befestigt sind und Schlau­ fen bilden. Da beim Hochschwenken des Rückenrahmens sich die Schlaufe verlängert, wird das Rückenpolster selbsttätig hochgezogen, das zum Zu­ rückbewegen durch Gummiband oder andere Federmittel mit dem Sitzpol­ ster in Verbindung bleibt. Gemäß Fig. 9 ist an der Außenseite der Laufräder 61 jeweils ein vom Rollstuhlbenutzer erfaßbarer Greifring 65 von etwa gleichgroßem Durchmesser befestigt.
Gemäß Fig. 10 ist zum Antrieb der Laufräder 61 je ein Greifrad 63 vorgese­ hen, das an einem seitlich am Rollstuhlrahmen verschwenkbaren Hebel 65 gelagert ist, in oder an dem ein zum Laufrad 61 führender Riementrieb oder ein geeignetes anderes übersetzendes oder untersetzendes Getriebe unterge­ bracht ist. Der Hebel 65 mit Greifrad 63 können von einer in Fig. 10 ange­ deuteten rückwärtigen Tiefstellung aus in eine für den Fahrer bequem er­ reichbare, nach vorn geneigte Stellung hochgeschwenkt werden, in welcher der Hebel 65 durch Rastmittel arretierbar ist.
Bei einer in Fig. 11 schematisch gezeigten anderen Bauart ist das Greifrad 63 auf eine in geeigneter Höhe am Rollstuhlrahmen ortsfest gelagerte, wie zuvor über einen Riementrieb oder anderes Getriebe mit dem Laufrad 61 gekuppelte Welle 67 aufsteckbar bzw. von dieser abnehmbar, um das Ein­ fahren des Rollstuhls in die Ausnehmung 28 des Bettrahmens nicht zu be­ hindern. Am Rollstuhlrahmen ist außerdem eine in Greifhöhe angeordnete, auch in Fig. 8 und 10 eingezeichnete Brems- oder Feststelleinrichtung 69 vorgesehen.
Um den Rückenrahmen 52 aus der flachliegenden Stellung leicht hochziehen zu können, wo er in seiner oberen Endstellung eine leichte Rückwärtsnei­ gung zur Senkrechten einnimmt, ist er gemäß Fig. 12 mit einer festen Öse 71 versehen, an der ein Zugband angebracht sein kann. In der oberen Endstel­ lung rastet der Rückenrahmen beidseitig in die Verriegelungsglieder 64 ein, und zum Entriegeln aus dieser Stellung ist vorzugsweise eine oben am Rückenrahmen in einem Griff 73 endende Fernbetätigungseinrichtung vorgese­ hen, um über einen Bowden- oder Seilzug 75 zwei federbelastete Bolzen 74 aus Öffnungen der Verbindungsglieder 64 herauszuziehen.
Die Armlehnen 68 sind entsprechend Fig. 12 in Draufsicht so abgewinkelt, daß sie in ihrer nach vorn weisenden, durch Rastmittel festgelegten Ge­ brauchsstellung ausgehend von ihrem Gelenkanschluß am Rückenrahmen außerhalb des Sitzpolsters 56 und parallel zu ihm verlaufen. Nachdem die Armlehnen 68 um ihre jeweilige Schwenkachse 70 nach hinten verschwenkt sind, kann der Rückenrahmen 52 in der Ausnehmung 28 flachgelegt werden.
Entsprechend Fig. 13 und 14 sind beidseitig im vorderen Bereich des Sitz­ rahmens 24 aus diesem unter Federkraft seitlich vorspringende Fallenriegel 40 geführt, die beim Einfahren des Rollstuhls in seiner Verriegelungspositi­ on zugeordnete Aufnahmen 50 in den Tragteilen 30 einrasten. Da die Fal­ lenriegel 40 eine größere Höhe aufweisen als die Aufnahmen 50 und nach oben und unten über die Tragteile 30 herausragen, ist ein sicheres Einrasten auch bei etwaigen Höhendifferenzen zwischen Bettrahmen und Rollstuhl gewährleistet. Die Ecken der Tragteile 30 sind abgerundet, bilden dadurch beim Einfahren des Rollstuhls in die Ausnehmung eine zentrierende Ein­ führhilfe und erleichtern das Zurückdrängen der verjüngend abgeschrägten Fallenriegel 50 gegen deren Federvorspannung. Die Fallenriegel 50 sind mittels Stangen 46 bis etwa zur Mitte des Sitzrahmens 24 verlängert, wo sie abgewinkelt in Betätigungsgriffen 42 enden, die durch Langlochöffnungen vom aus dem Sitzrahmen 24 herausragen und zum Entriegeln des Rollstuhls 20 bequem erreichbar sind.
Das Fahrgestell 60 des Rollstuhls besitzt gemäß Fig. 13 eine obere waage­ rechte Platte 76, mit der es in unter dem Sitzrahmen 24 befestigte Führungs­ schienen 78 eingeschoben wird. Zur Verriegelung des Fahrgestells sind an den Führungsschienen 78 angeordnete federbelastete Bolzen 80 zum Eingriff in entsprechende Öffnungen im Fahrgestell vorgespannt. Nach Lösen der Verriegelung kann das Fahrgestell 60 mit seiner oberen Platte 76 aus den Führungsschienen 78 heraus- und bei Bedarf unter dem Bettrahmen 10 her­ vorgezogen werden.
Bezugszeichenliste
10
Bettrahmen
10
a Fußabschnitt
10
b Kopfabschnitt
12
Untergestell
14
a Fußabschnitt
14
b Kopfabschnitt der Matratze
16
Hubeinrichtung in
12
18
20
Rollstuhl
22
Sitzpolster
24
Sitzrahmen
26
a Fußabschnitt
26
b Kopfabschnitt des Matratzenrahmens
28
Ausnehmung
30
Tragteile
32
Längsträger von
12
34
Längsträger
36
Längsträger
38
horizontale Achse von
26
b
40
Fallenriegel
42
Betätigungsgriff an
46
44
Schwenkantrieb von
26
b
46
Stange an
40
48
Rohrbügel
50
Fallen-Aufnahme in
30
52
Rückenrahmen
54
Führungsschienen an
24
56
Rückenpolster
58
60
Fahrgestell
61
große Laufräder
62
Schiebebügel
63
Greifrad
64
dreieckige Verbindungsglieder
65
Greifring
66
Horizontalachse von
52
67
Welle für
63
68
Armlehnen
70
Schwenkachse von
68
72
Bewegungspfeil von
56
73
Griff
74
Federbolzen an
52
75
Seilzug
76
Platte an
60
78
Führungsschienen für
76
80
Federbolzen
92
Standfüße an
12
93
Rollen an
12

Claims (14)

1. Kranken- oder Pflegebett, auf dessen höhenverstellbarem Bettrahmen ein Matratzenrahmen und eine Matratze in über die Bettbreite reichende Kopf-, Mittel- und Fußabschnitte unterteilt sind, wobei die Mittelabschnitte von Matratzenrahmen und Matratze aus einem Sitzrahmen (24) mit einem darauf angeordneten Sitzpolster (22) und einen flachlegbaren Rückenrahmen (52) mit einem darauf angeordneten Rückenpolster (56) eines bei tiefgestell­ tem Bettrahmen (10) quer zu diesem verfahrbaren Rollstuhls (20) bestehen, dessen Laufräder eine geringere Höhe als der Bodenabstand von den Sitz­ rahmen seitlich unterstützenden Querrahmenteilen des Bettrahmens aufwei­ sen, dadurch gekennzeichnet, daß der durch ein höhenverstellbares Untergestell (12) unterstützte Bettrah­ men (10) eine sich über die Länge der Mittelabschnitte von Matratzenrah­ men und Matratze erstreckende Ausnehmung (28) enthält, in die der Roll­ stuhl (20) einfahrbar ist und die nur im Bereich des flachgelegten Rücken­ rahmens (52) durch wenigstens einen als Anschlag für die Einfahrtiefe und als Auflage für den Rückenrahmen (52) dienenden Längsträger (34, 36) überbrückt ist.
2. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den an gegenüberliegenden Seiten der Ausnehmung (28) angeordne­ ten Querrahmenteilen des Bettrahmens (10) flache Tragteile (30) befestigt sind, die in einer Tiefstellung des Bettrahmens (10) von Auflageflächen (54) des Sitzrahmens (24) überfahrbar sind, eine seifliche Führung für den Sitz­ rahmen (24) bilden und bei angehobenem Bettrahmen (10) den Rollstuhl an Auflageflächen (54) unterstützen.
3. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Längsränder der Tragteile (30) Fallenausnehmungen (50) ent­ halten, in die bei eingefahrenem Rollstuhl vom Sitzrahmen (24) seitwärts vorspringende, federbelastete Fallenriegel (40) eingreifen.
4. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fallenriegel (40) mit am Sitzrahmen (24) angeordneten, von vorn zugänglichen Betätigungsteilen (42) zum Entriegeln in Verbindung stehen.
5. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Fallenriegel (40) und die Fallenausnehmungen (50) im Eingriffszustand in Vertikalrichtung zueinander beweglich sind.
6. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenrahmen (52) um parallel zu seiner Längsrichtung angeordnete Achsen verschwenkbare Armlehnen (68) trägt, die mit Hilfe einer Riegeleinrichtung mindestens in Gebrauchsstellung fixierbar sind.
7. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenrahmen (52) in beidseitig am Sitz­ rahmen (24) befestigten, als Einfahranschlag an einem Längsträger wirksa­ men Verbindungsgliedern (64) um eine Horizontalachse schwenkbar gela­ gert und in wenigstens einer Neigungsstellung an den Verbindungsgliedern (64) mittels federbelasteter Riegelbolzen (80) feststellbar ist, die durch eine gemeinsame, vom Fahrer oder Rollstuhlbenutzer zugängliche Betätigungseinrich­ tung lösbar sind.
8. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am Rückenrahmen seitlich ein Griff oder eine Öse (71) befestigt ist, über die er direkt oder mittels eines Zuggurtes aus der flachgelegten in eine geneigte Stellung bewegbar ist.
9. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (60) des Rollstuhls (20) in Füh­ rungen an der Unterseite des Sitzrahmens (24) mit Hilfe einer Riege­ leinrichtung (86) lösbar befestigt ist.
10. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell (60) vom Boden bis etwa zum Sitzrahmen (24) reichende rückwärtige Laufräder (61) aufweist, an deren Außenseite etwa gleichgroße, vom Rollstuhlbenutzer erfaßbare Greifringe (65) befestigt sind.
11. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beiderseits des Sitzrahmens (24) je ein vom Rollstuhlbenutzer bequem erfaßbares Greifrad (63) auf eine an oder unter dem Sitzrahmen (24) gelagerte Welle (67) aufsteckbar bzw. von dieser ab­ nehmbar ist, die über ein Zahnrad oder eine Rolle und ein Getriebe bzw. ei­ nen Riementrieb mit dem Laufrad (61) in Antriebsverbindung steht.
12. Kranken- oder Pflegebett nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Welle jedes Greifrades (63) an einem am Rollstuhl schwenkbaren Hebel (65) gelagert ist, in oder auf dem der Riementrieb oder das Getriebe angeordnet und/oder gekapselt ist und der zwischen einer für den Rollstuhl­ benutzer bequem erreichbaren verriegelbaren Aktivstellung und einer zum Einfahren des Rollstuhls in die Ausnehmung geeignete Ruhestellung beweg­ bar ist, in welcher der Greifraddurchmesser die Höhe des Sitzrahmens (24) nicht übersteigt.
13. Kranken- oder Pflegebett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Ausnehmung (28) befindlichen Stirnflächen der Kopf- und Fußabschnitte (14b, 14a) und die jeweils angren­ zenden seitlichen Stirnflächen des Sitzpolsters (22) und Rückenpolsters (56) eine reibungsarme Beschichtung aufweisen oder aus einem reibungsarmen Material bestehen.
14. Rollstuhl (20), dessen gepolsterter Sitzrahmen (24) sowie daran schwenkbar gelagerter gepolsterter Rückenrahmen (52), zur vollständigen Unterbringung in der Ausnehmung (28) des Kranken- oder Pflegebettes nach einem der vorhergehenden Ansprüche, und dessen Laufräder (61) und Laufradantrieb (63) gemäß dem Anspruch 11 oder 12 ausgebildet sind.
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